Prof. Dr. iur. Wolfgang Heinz - Universität Konstanz
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W. HEINZ � UNIVERSITÄT KONSTANZ � FB JURA � Fach D 119 � D 78457 KONSTANZ<br />
Allgemeine_Hinweise_Seminar_SS_2007.DOC 07-02-01 - 1/2<br />
<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>iur</strong>. <strong>Wolfgang</strong> <strong>Heinz</strong><br />
Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht<br />
<strong>Universität</strong> <strong>Konstanz</strong> · Fachbereich Rechtswissenschaft<br />
Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaftliche Sektion<br />
<strong>Universität</strong>sstraße 10 · Fach D 119<br />
D 78457 KONSTANZ<br />
Telefon: (0)7531/88-2958/-2674 · Telefax: (0)7531/88-4540<br />
eMail: wolfgang.heinz@uni-konstanz.de<br />
Web: http://www.uni-konstanz.de/rtf/heinz<br />
- 1 -<br />
<strong>Konstanz</strong>, 31. Januar 2007<br />
Allgemeine Hinweise zu meinem Prüfungsseminar im Sommersemester 2007<br />
I. Ablauf der Studienarbeit im Prüfungsseminar<br />
Vgl. hierzu die Hinweise unter <br />
II. Bearbeitungsrichtlinien für die Studienarbeit<br />
Die Ausarbeitung (Text einschließlich Fußnoten, ohne Deckblatt, Gliederung, Literatur- und ggf<br />
Abkürzungsverzeichnis) soll nicht mehr als 30 maschinengeschriebene oder gedruckte Seiten DIN A4<br />
mit folgenden Vorgaben umfassen (vgl. § 12 Abs. 4 der Satzung über die <strong>Universität</strong>sprüfung in einem<br />
Schwerpunktbereich des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft):<br />
Schrift: Times New Roman, Schriftgröße 12, normales Schriftbild<br />
Zeilenabstand: 1 ½<br />
Zeilenbreite: 15 cm<br />
Rand: 1 cm rechts, Korrekturrand 5 cm links.<br />
Insgesamt darf die Arbeit (Text einschließlich Fußnoten) nicht mehr als 90.000 Zeichen Text<br />
(einschließlich Leerzeichen!) umfassen. Sie haben mit dieser Vorgabe Spielraum für eine ansprechende<br />
Gestaltung und dürfen – vorausgesetzt die Beschränkung auf maximal 90.000 Zeichen wird eingehalten<br />
- auch mehr als 30 Seiten abliefern. Hinweis: Die Zeichenzahl ist nicht identisch mit der Dateigröße.<br />
Unter Word 2000 bzw. 2003 finden Sie die Zählfunktion unter Extras, Wörter zählen ..., oder unter Datei,<br />
Eigenschaften, Statistik.<br />
Die Studienarbeit ist 4 Wochen nach Ausgabe des Themas in doppelter Ausfertigung zzgl. einer<br />
maschinenlesbaren Fassung (bitte in einer Datei im RTF- oder PDF- Format auf Diskette, CD oder per<br />
e-mail) abzugeben. Der Dateiname soll „Studienarbeit“ sowie Ihren Nachnamen enthalten.<br />
III. Vortrag, Thesenpapier und Disputation<br />
Die Studienarbeit wird im Seminar durch einen Vortrag vorgestellt. Der mündliche Vortrag darf eine<br />
Gesamtdauer von 30 Minuten nicht überschreiten. Der Vortrag sollte möglichst frei gehalten werden<br />
(Stichwortzettel ist zulässig); Veranschaulichung durch Medien (Overhead-Folien; Powerpoint) ist, falls<br />
möglich, erwünscht (insb. Gliederung, Thesen).<br />
Da die Seminararbeit den Teilnehmern nicht zugänglich gemacht werden wird, sollte mindestens eine<br />
Woche vor dem jeweiligen Vortrag ein Thesenpapier (maximal 2 Seiten) vorliegen, mit dessen Hilfe sich<br />
die Seminarteilnehmer auf den Vortrag vorbereiten können. Dieses Papier sollte die zentralen<br />
Ergebnisse der Studienarbeit beinhalten.<br />
Die Disputation der Studienarbeit (20 Minuten) wird im unmittelbaren Anschluss an den Vortrag<br />
erfolgen, also noch vor der allgemeinen Aussprache.
IV. Hinweise für die Anfertigung der Studienarbeit<br />
1. Recherche<br />
Ich verweise zunächst auf die Unterlagen in meinen, Ihnen bekannten Skripten. Insbesondere weise ich<br />
hin auf<br />
1.1 Online-Ressourcen für deutsche Gesetze:<br />
1. Nomos-Texte bei Beck-Online, Zugang an der <strong>Universität</strong> <strong>Konstanz</strong> über das Internetportal der<br />
<strong>Universität</strong>sbibliothek für juristische Fachdatenbanken<br />
- Fachdatenbanken (DBIS)<br />
(funktioniert nur innerhalb des Campus-Netzes der <strong>Universität</strong> <strong>Konstanz</strong>)<br />
2. Wichtige Gesetzestexte sind (auch außerhalb des Campus) verfügbar unter:<br />
. Vergewissern Sie sich, ob jüngste<br />
Gesetzesänderungen bereits berücksichtigt sind!<br />
3. Ein Portal zur Recherche von Gesetzestexten bieten www.rechtliches.de sowie http://dejure.org/.<br />
4. Speziell für Jugendstrafrecht bietet die DVJJ unter<br />
http://www.dvjj.de/artikel.php?ebene=29,119&artikel=639<br />
auch einen Überblick über aktuelle Gesetzentwürfe und -initiativen zum Jugendstrafrecht.<br />
1.2 Deutschsprachige Dokumentationssysteme:<br />
1. JURIS-Rechtsdatenbanken<br />
http://www.ub.uni-konstanz.de/fi/jura/fachspezifische-hilfe/juris.html<br />
2. KrimDok - <strong>Universität</strong> Tübingen, Institut für Kriminologie<br />
http://krimdok.ifk.jura.uni-tuebingen.de<br />
3. Virtuelle Fachbibliothek Recht<br />
http://www.vifa-recht.de/<br />
4. <strong>Konstanz</strong>er Inventar - Links zu kriminalstatistischen und kriminologischen Informationsquellen<br />
http://www.uni-konstanz.de/rtf/ki/links.htm.<br />
5. Karlsruher Virtueller Katalog (KVK) .<br />
Der Katalog ist über die Homepage der UB – Digitale Bibliothek – Kataloge<br />
zu finden.<br />
2. Ausarbeitung der Studienarbeit und Vortrag<br />
Hinweise zu den Formalien und zur Anfertigung einer Seminararbeit finden Sie auf meiner Internet-<br />
Seite: http://www.uni-konstanz.de/FuF/Jura/heinz/hinweise1.htm.<br />
Auf der homepage von Herrn Kollgen Rengier finden Sie ebenfalls herunterladbare Hinweise unter:<br />
http://www.uni-konstanz.de/FuF/Jura/rengier/materialien/Hinweise_fuer_Hausarbeiten_01_06.pdf.<br />
Hingewiesen wird ferner auf die – auf Seminararbeiten übertragbaren – Hinweise bei Schimmel,<br />
Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren (6. Aufl., 2006). Unter der Internetadresse<br />
http://www.andreas-mosenheuer.de/ (Click bei Materialien, dort unter „sonstige Lernmaterialien“) sind<br />
„Hinweise für die Anfertigung einer Seminararbeit“ herunterladbar. „Hinweise für das Verfassen von<br />
Seminararbeiten“ (auch zum Vortrag) haben Büdenbender/Bachert/Humber (JuS 2002, 24 ff.)<br />
veröffentlicht. Weitere Anregungen für den Vortrag finden sich bei Leist, Der erfolgreiche juristische<br />
Vortrag, JuS 2003, 441 ff., Möllers, Rhetorische Fähigkeiten des Juristen – der Vortrag, JA 2006, 156 ff.<br />
gez. W. <strong>Heinz</strong><br />
Allgemeine_Hinweise_Seminar_SS_2007.DOC 07-02-01 - 2/2<br />
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