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Therapiebegrenzung – Therapieabbruch auf der ... - Kabeg

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� Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung <strong>der</strong> Ethikkommission gibt es nicht. Die<br />

Kommission kann nur angewiesen werden den Antrag neu zu beschließen.<br />

� Eine rechtliche Bindungswirkung tritt nicht ein. (vgl. v. Engelhardt, 1997,<br />

Seite 53 - 54)

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