22.09.2012 Aufrufe

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des ...

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des ...

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 4)<br />

GEMEINDERATS<strong>SITZUNG</strong> vom 29.Oktober 2009<br />

zu 5.) Verordnung Festsetzung Grundsteuerhebesätze<br />

Bis einschließlich 2009 wurde der Hundertsatz (Hebesatz) <strong>des</strong> Steuermessbetrages zur<br />

Ermittlung der Grundsteuer jährlich gemeinsam mit dem Voranschlag beschlossen und<br />

kundgemacht und galt daher durchwegs nur für das jeweilige Haushaltsjahr.<br />

Durch den Entfall <strong>des</strong> § 73 Abs 3 lit a in der 13. Novelle der NÖ Gemeindeordnung 1973,<br />

LGBl. 1000-15, ist es erforderlich, um <strong>die</strong> Rechtssicherheit der Grundsteuereinhebung zu<br />

gewährleisten, eine allgemeine Verordnung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Festsetzung der Hebesätze für <strong>die</strong><br />

Grundsteuer zu erlassen.<br />

Der Vorsitzende beantragt <strong>die</strong> Genehmigung der Verordnung<br />

Wechselrede: keine<br />

Abstimmungsergebnis: Die Genehmigung erfolgte einstimmig.<br />

zu 6.) 1. Nachtragsvoranschlag 2009<br />

Der Entwurf <strong>des</strong> Nachtragsvoranschlages 2009 ist in der Zeit vom 05.10.2009 bis<br />

20.10.2009 zur allgemeinen öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Jeweils ein Exemplar<br />

wurde den Gemeinderatsfraktionen ausgefolgt. Erinnerungen dazu wurden keine<br />

eingebracht.<br />

Bürgermeister Leopold WINKLER erläutert im Einzelnen:<br />

Die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages ist in erster Linie darauf zurückzuführen, da<br />

ein weiteres außerordentliches Vorhaben „Grundstücksankauf Kirchenplatz 8“ realisiert<br />

wurde. Weiters wurden verschiedene Anpassungen an den Voranschlag 2009, wie im<br />

Entwurf ersichtlich, vorgenommen.<br />

Der 1. Nachtragsvoranschlag 2009 weist eine Summe von € 1.864.700,00 im<br />

ordentlichen Haushalt aus. Der außerordentliche Haushalt weist einen Betrag von €<br />

781.000,00 aus.<br />

Vom Vorsitzenden wird der Antrag eingebracht, den vorliegenden<br />

Nachtragsvoranschlags-Entwurf wie vorgetragen zu beschließen.<br />

Wechselrede: keine<br />

Abstimmungsergebnis: Die Genehmigung erfolgte einstimmig.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!