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Kindersicherung in Fahrzeugen - THW-Jugend eV

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<strong>K<strong>in</strong>dersicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Fahrzeugen</strong><br />

Stand: Oktober 2009<br />

Die Situation kennen sicher viele von euch: Ihr organisiert e<strong>in</strong>en Ausflug mit der <strong>THW</strong>-<br />

<strong>Jugend</strong>gruppe und wollt mit euren <strong>Fahrzeugen</strong> losfahren. Plötzlich sagt e<strong>in</strong>er der Jüngeren: „Ich<br />

hab ja gar ke<strong>in</strong>en K<strong>in</strong>dersitz! Darf ich denn auch ohne den im MTW mitfahren?“<br />

Damit ihr hier auf sicherer Seite seid, haben wir euch e<strong>in</strong> paar rechtliche H<strong>in</strong>weise hier zusammengestellt.<br />

Allgeme<strong>in</strong> gilt:<br />

- K<strong>in</strong>der bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kle<strong>in</strong>er als 150 cm s<strong>in</strong>d, dürfen nur unter<br />

Benutzung e<strong>in</strong>es geeigneten und amtlich genehmigten K<strong>in</strong>dersitzes mitfahren (siehe unten).<br />

- K<strong>in</strong>der, die unter 12 Jahren und größer als 150 cm s<strong>in</strong>d, müssen nur mit dem normalen<br />

Sicherheitsgurt gesichert werden.<br />

- K<strong>in</strong>der über 12 Jahren, die kle<strong>in</strong>er als 150 cm s<strong>in</strong>d, bedürfen rechtlich ebenfalls nur der<br />

Sicherung durch den Erwachsenengurt, allerd<strong>in</strong>gs empfiehlt sich aus Sicherheitsgründen<br />

die Verwendung e<strong>in</strong>er Sitzerhöhung.<br />

- Die Verantwortung darüber, dass alle Mitfahrenden richtig gesichert s<strong>in</strong>d, trägt der/die<br />

Fahrer/<strong>in</strong>.<br />

- Wenn die Sicherungspflicht nicht e<strong>in</strong>gehalten wird, wird dies mit e<strong>in</strong>em Bußgeld von 40,-<br />

EUR (bei mehreren K<strong>in</strong>dern von 50,- EUR) geahndet, verbunden mit dem E<strong>in</strong>trag von<br />

e<strong>in</strong>em Punkt im Verkehrszentralregister. E<strong>in</strong>e nicht den Vorschriften entsprechende Sicherung<br />

e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des, z. B. nur mit dem Sicherheitsgurt, aber ohne K<strong>in</strong>dersitz, zieht e<strong>in</strong>e<br />

Verwarnung von 30,- EUR, bei mehreren K<strong>in</strong>dern von 35,- EUR, nach sich.<br />

Auch wenn die Junghelfer/-<strong>in</strong>nen oder „M<strong>in</strong>is“ nur gelegentlich <strong>in</strong> den <strong>THW</strong>-<strong>Fahrzeugen</strong> mitgenommen<br />

werden, stellt dies ke<strong>in</strong>e Ausnahme von der generellen <strong>K<strong>in</strong>dersicherung</strong>spflicht dar!<br />

Das heißt, ihr müsst euch im Fall der Mitnahme geeignete Sicherungssysteme organisieren,<br />

entweder über die Eltern, oder ihr schafft für die <strong>Jugend</strong>gruppe e<strong>in</strong>ige K<strong>in</strong>dersitze an, die dann<br />

zur Verfügung stehen. Diese können über die Gruppenförderung 4311 oder über andere Fördertöpfe<br />

abgerechnet werden.<br />

Amtlich genehmigte Sicherungssysteme für K<strong>in</strong>der:<br />

Die Rückhaltee<strong>in</strong>richtungen (also die K<strong>in</strong>dersitze) müssen mit e<strong>in</strong>em amtlichen Prüfzeichen gekennzeichnet<br />

se<strong>in</strong>, welches auf e<strong>in</strong>em orangefarbenen Etikett an der Rückhaltee<strong>in</strong>richtung angebracht<br />

ist. Dieses hat folgendes Muster:<br />

ECE R 44/03<br />

Universal<br />

03101001<br />

Mustermann GmbH<br />

Ältere Systeme, die weder das ECE 44/03 noch 44/04-Prüfzeichen besitzen, dürfen seit dem<br />

8.April 2008 nicht mehr verwendet werden!<br />

Ob der jeweilige K<strong>in</strong>dersitz für das Fahrzeug, den zu benutzenden Fahrzeugsitz und die Gewichtsklasse<br />

des K<strong>in</strong>des geeignet ist, könnt ihr aus der Genehmigung und der E<strong>in</strong>bauanweisung<br />

des K<strong>in</strong>dersitzes entnehmen. Den muss der Hersteller dem Produkt mit beifügen. Die Gewichtsklassen<br />

gliedern sich folgendermaßen, wobei die Altersangaben lediglich zur Orientierung,<br />

nicht zur Zuordnung dienen:<br />

Klasse 0 (bis 10 kg; bis ca. 9 Monate)<br />

Klasse 0+ (bis 13 kg; bis ca. 2 Jahre)<br />

Klasse I (9 – 18 kg; ca. 8 Monate bis ca. 4 Jahre)<br />

Klasse II (15 – 25 kg; ca. 3 ½ Jahre bis ca. 7 Jahre)<br />

<strong>THW</strong>-<strong>Jugend</strong> e.V., Prov<strong>in</strong>zialstr. 93, 53127 Bonn, Tel.: 0228 – 940 1132, Fax: 0228 - 940 1330<br />

mail: bundesgeschaeftsstelle@thw-jugend.de

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