mensch. arbeit. gesundheit. - Barmer GEK
mensch. arbeit. gesundheit. - Barmer GEK
mensch. arbeit. gesundheit. - Barmer GEK
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MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT.<br />
4.11<br />
Das BARMER <strong>GEK</strong> Magazin für Unternehmen<br />
BARMER <strong>GEK</strong> – damit auch im neuen Jahr alles rund läuft<br />
BARMER <strong>GEK</strong> Firmenangebot Gesundheit | Die etwas andere Jahresbilanz<br />
Großer Sonderteil: Praxis-News | Damit 2012 alles rund läuft<br />
Sozialausgleich | Entwarnung für 2012<br />
2012<br />
Auch 2012 kein Zusatzbeitrag<br />
bei der BARMER <strong>GEK</strong> !
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Ich habe das neue Mitglied geworben:<br />
Name, Vorname<br />
Straße/Haus-Nr.<br />
PLZ/Ort<br />
Mitgliedsnummer<br />
Ich wünsche mir folgende Prämie:<br />
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Ja, ich möchte zur BARMER <strong>GEK</strong>!<br />
Ich bin dabei ab dem<br />
Name, Vorname<br />
Straße/Haus-Nr.<br />
PLZ/Ort<br />
Geburtsdatum<br />
Die Angabe Ihrer persönlichen Daten ist aufgrund der<br />
§§ 206 Sozialgesetzbuch V und 50 Sozialgesetzbuch XI<br />
erforderlich.<br />
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Ausbildungsberuf<br />
Telefon (freiwillige Angabe)<br />
E-Mail (freiwillige Angabe)<br />
Arbeitgeber<br />
Anschrift Arbeitgeber<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
BARMER <strong>GEK</strong> Abt. Marketing, NAHDRAN 4.11
Inhalt<br />
04<br />
06<br />
10<br />
12<br />
19<br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber<br />
BARMER <strong>GEK</strong><br />
Schnell informiert<br />
Aktuelles auf einen Blick<br />
BARMER <strong>GEK</strong> Firmenangebot Gesundheit<br />
Die etwas andere Jahresbilanz<br />
Schnell informiert<br />
Aktuelles auf einen Blick<br />
Großer Sonderteil: Praxis-News<br />
Damit 2012 alles rund läuft<br />
Zum Heraustrennen:<br />
Tabelle „Werte und Rechengrößen 2012”<br />
Verantwortlich<br />
Athanasios Drougias,<br />
Abt. Unternehmenskommunikation<br />
Redaktion<br />
Rainer Janzen (Ltg.), Andreas Hipp<br />
Gestaltung, Bildredaktion<br />
Andreas Große-Stoltenberg<br />
Redaktionsadresse<br />
BARMER <strong>GEK</strong>, 42271 Wuppertal<br />
Telefon: 0800 33 20 60 99 18 36*<br />
Fax: 0800 33 20 60 99 14 59*<br />
E-Mail: nahdran@barmer-gek.de<br />
Internet: www.barmer-gek.de<br />
* aus den deutschen Fest- und Mobilfunknetzen kostenfrei<br />
Druck<br />
pva, Druck und Medien-Dienst leistungen GmbH<br />
Papier chlorfrei gebleicht<br />
Bildnachweis<br />
Marco Jentsch (1), Sigma-Elektro (1), mymuesli (1), Pelikan<br />
Vertriebsgesellschaft (1), fotolia (24), Globus SB-Warenhaus<br />
Holding (1), Deutsche Messe (1), Eiba (2), Wolters Kluwer<br />
Deutschland (1), BARMER <strong>GEK</strong><br />
NAHDRAN erscheint viermal jährlich.<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR A N 4.11 < 03<br />
Sehr geehrte Leserin,<br />
sehr geehrter Leser,<br />
Ende November veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit<br />
ihre aktuellen Zahlen zur Beschäftigungssituation in Deutschland.<br />
Danach ist die Zahl der Arbeitslosen erneut gesunken –<br />
auf eine Quote von nur noch 6,4 Prozent. Eine sehr erfreuliche<br />
Nachricht, da gleichzeitig auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten steigt. Der deutsche Arbeitsmarkt<br />
profitiert also nach wie vor von der guten wirtschaftlichen<br />
Entwicklung in unserem Land. Und das in Zeiten, in denen die<br />
Rezessionsrisiken zunehmen und die ungelöste Schuldenkrise<br />
in Europa das Wachstum behindert.<br />
Die positiven Zahlen vom Arbeitsmarkt drücken aber noch<br />
etwas viel Wichtigeres aus: Zuversicht und Optimismus!<br />
Auch die BARMER <strong>GEK</strong> geht zuversichtlich und optimistisch<br />
ins neue Jahr. Dank eines hervorragenden Finanzergebnisses<br />
werden wir auch im Jahr 2012 keinen Zusatzbeitrag erheben.<br />
Und wir wollen unsere Partnerunternehmen weiterhin<br />
tatkräftig bei ihrem Bemühen unterstützen, die Gesundheit<br />
der Beschäftigten zu fördern.<br />
In der aktuellen Ausgabe der NAHDRAN stellen wir eine Vielzahl<br />
von Aktivitäten vor, wie Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />
und Firmenfitness auch in Ihrem Unternehmen umsetzbar<br />
sind. Und natürlich haben wir für Sie als Arbeitgeber die<br />
wich tigsten Veränderungen zum Jahreswechsel in einem großen<br />
Praxisteil zusammengefasst. Ich freue mich auf die weitere<br />
Zusammen<strong>arbeit</strong> und wünsche Ihnen viel Erfolg für das neue Jahr.<br />
Herzliche Grüße<br />
Dr. Christoph Straub<br />
Vorstandsvorsitzender der BARMER <strong>GEK</strong>
Schnell informiert > Aktuelles auf einen Blick<br />
Schließung der BKK für Heilberufe<br />
Die BARMER <strong>GEK</strong> gibt sicheren Halt<br />
Nach der City BKK wird jetzt die zweite gesetzliche Krankenkasse<br />
wegen „fehlender dauerhafter Leistungsfähigkeit” geschlossen.<br />
Der „letzte Vorhang” für die BKK für Heilberufe fällt<br />
am 31. Dezember 2011. Trotz intensiver Bemühungen in den<br />
letzten Wochen und Monaten gelang es der in Düsseldorf ansässigen<br />
Betriebskrankenkasse nicht, einen solventen Fusionspartner<br />
zu finden.<br />
Die rund 80.000 Mitglieder der BKK für Heilberufe müssen sich<br />
deshalb zum 1. Januar 2012 eine neue Krankenkasse suchen.<br />
Noch bis einschließlich 16. Januar 2012 können sie dabei von<br />
ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.<br />
Sollten sie diesen Stichtag allerdings verstreichen lassen und<br />
ihrem Arbeitgeber bis dahin nicht die Mitgliedsbescheinigung<br />
der neu gewählten Krankenkasse vorgelegt haben, dann geht<br />
die Verpflichtung zur Wahl einer neuen Kasse vom versicherungspflichtigen<br />
Beschäftigten auf den Arbeitgeber über. Der<br />
muss den Arbeitnehmer dann wieder bei jener Kasse anmelden,<br />
der er vor seiner Mitgliedschaft bei der BKK für Heilberufe<br />
angehört hat. Gibt es eine solche Kasse nicht oder lässt sich<br />
diese nicht ermitteln, können Sie als Arbeitgeber eine nach<br />
§ 173 SGB V wählbare Krankenkasse bestimmen. Unser Tipp:<br />
Setzen Sie doch einfach auf die BARMER <strong>GEK</strong> als kompetenten<br />
Partner. Wir geben sicheren Halt!<br />
Für freiwillig versicherte Arbeitnehmer (Überschreiter der Jahres<strong>arbeit</strong>sentgeltgrenze)<br />
gilt übrigens bezüglich Ersatzwahlrecht<br />
etwas anderes! Sie müssen sich erst binnen einer Frist von drei<br />
Monaten für eine neue Kasse entscheiden. Auch geht das<br />
Wahlrecht bei diesem Personenkreis nicht auf den Arbeitgeber<br />
über. Allerdings sollten auch freiwillig versicherte Arbeitnehmer<br />
die Antragsfrist besser nicht verstreichen lassen, denn sonst<br />
können sie sich nur noch privat krankenversichern.<br />
Wichtig: Sowohl bei den versicherungspflichtigen wie auch bei<br />
den versicherungsfreien Beschäftigten beginnt die Mitgliedschaft<br />
bei der neu gewählten Kasse am Folgetag nach Schließung<br />
der BKK für Heilberufe, also am 1. Januar 2012. Bezüglich<br />
DEÜV-Meldungen sind keine Besonderheiten zu beachten. Die<br />
An- und Abmeldung wegen eines Kassenwechsels erfolgt nach<br />
Meldegrund 11/31.<br />
Haben Sie noch Fragen? Ihr persönlicher BARMER <strong>GEK</strong> Firmenkundenberater<br />
berät Sie gerne.<br />
Die neue elektronische Gesundheitskarte<br />
Wirtschaftlich – effizient – nutzerfreundlich<br />
Sie ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Krankenversichertenkarte<br />
und wird diese Zug um Zug ersetzen. Bis Ende<br />
des Jahres werden bereits zehn Prozent der 8,6 Millionen<br />
BARMER <strong>GEK</strong> Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte<br />
(eGK) versorgt sein. Damit liegt Deutschlands<br />
größte Krankenkasse voll im Soll, was entsprechende Vorgaben<br />
des Gesetzgebers anbetrifft. In der Praxis läuft das Ganze so ab:<br />
Dem Versicherten wird per Post ein Kartenantrag zugeschickt,<br />
den er zusammen mit seinem Foto zurückschickt. Sein Konterfei<br />
kann er optional auch im Internet hochladen oder mit dem<br />
Mobiltelefon per MMS versenden.<br />
Doch was zeichnet die eGK aus? Sie ist deutlich „intelligenter”<br />
als ihre Vorgängerin. Das Foto des Versicherten auf der Vorderseite<br />
der eGK – es beugt Kartenmissbrauch vor – macht dabei<br />
noch nicht den Unterschied. Das würde den hohen Erwartungen<br />
der Politik hinsichtlich mehr Wirtschaftlichkeit, Leistungstransparenz<br />
und Eigenverantwortung der Patienten nicht gerecht.<br />
Nein, das Markenzeichen der eGK ist ein neuer Chip, der<br />
eine Vielzahl von Anwendungen und Funktionen ermöglicht,<br />
die nach und nach ergänzt werden sollen. Dazu gehören die<br />
elektronische Patientenakte, eine Arzneimitteldokumentation<br />
oder der elektronische Arztbrief.<br />
Geplant ist außerdem, auf der Karte Informationen zur Organspende<br />
und Notfalldaten zu speichern. Welche Funktionen<br />
letztlich genutzt werden, darüber entscheidet allein der Versicherte.<br />
Ohne seine Einwilligung darf niemand auf persönliche<br />
Daten zurückgreifen. Solches wiederum garantiert das „Zweikartenprinzip“,<br />
nach dem sowohl der Arzt mit seinem Heilberufsausweis<br />
als auch der Patient mit seiner eGK die Daten freigeben<br />
müssen. Überhaupt erfüllt die eGK alle Anforderungen<br />
an Sicherheit und Datenschutz, permanente Weiterentwicklungen<br />
und Anpassungen inbegriffen. Bleibt nur noch die Frage, ob<br />
die eGK auch akzeptiert wird? Sorgen dieser Art dürften schon<br />
bald unbegründet sein, denn bereits jetzt verfügt eine sehr hohe<br />
Prozentzahl der Ärzte und Zahnärzte über entsprechende<br />
Kartenlesegeräte. Die Prognose lautet also: Mittelfristig wird die<br />
eGK die alte Karte vollständig vom „Markt” verdrängen.<br />
Weitere Informationen<br />
www.barmer-gek.de/101085
Pflegekosten<br />
Wenn zu hoch, dann steuerlich absetzbar<br />
Berufstätige, die neben ihrem Job Angehörige pflegen, müssen<br />
viel Zeit investieren. Manchmal werden sie aber auch zur Kasse<br />
gebeten. Dann etwa, wenn sich ein Heimplatz für Vater oder<br />
Mutter aus deren Rente allein (zuzüglich der Leistungen aus der<br />
Pflegeversicherung) nicht finanzieren lässt. In welchem Umfang<br />
Angehörige herangezogen werden dürfen und wie sie diese<br />
„außergewöhnlichen Belastungen” steuerlich geltend machen<br />
können, hat der Bundesfinanzhof (BFH) jüngst in einem Grundsatzurteil<br />
(Az.: VI R 14/10) festgeklopft. Danach sind die Kosten<br />
für Unterbringung und Pflege als außergewöhnliche Belastung<br />
von der Steuer absetzbar. Allerdings nur dann, wenn sie „außergewöhnlich<br />
hoch” sind. Was das wiederum bedeutet, richtet<br />
sich (neben dem Familienstand) nach der Höhe des Einkommens<br />
der Angehörigen. Und gemäß Einkommensteuergesetz (§ 33)<br />
gelten Aufwendungen für pflegende Angehörige bis zu einer<br />
Höhe von ein bis sieben Prozent des Einkommens als „zumutbare<br />
Belastung”. Erst wenn diese Grenze überschritten wird,<br />
beteiligt sich der Fiskus an den Pflegekosten. In dem vom BFH<br />
verhandelten Fall wurde die Klägerin übrigens dazu verurteilt,<br />
für die Heimkosten ihres Vater mit aufzukommen. Begründung:<br />
Es handele sich um eine für sie zumutbare finanzielle Belastung.<br />
Weitere Informationen<br />
www.bundesfinanzhof.de<br />
Sozialausgleich<br />
Entwarnung für 2012<br />
Sonderlich beliebt ist er bei Arbeitgebern nicht, der Sozialausgleich.<br />
Gilt er doch als Synonym für Mehraufwand. Deshalb verwundert<br />
es auch nicht, dass dieses neue Berechnungsverfahren,<br />
das die Beschäftigten vor finanzieller Überforderung durch Zusatzbeiträge<br />
bewahren soll (Achtung: Die BARMER <strong>GEK</strong> erhebt<br />
auch 2012 keinen Zusatzbeitrag!) Gegenstand heftiger Kontroversen<br />
ist. Insbesondere was seine praktische Durchführung anbetrifft.<br />
Doch vorerst dürfen die Unternehmen aufatmen, denn<br />
für 2012 ist der Sozialausgleich definitiv noch kein Thema.<br />
Warum? Der Gesundheitsfonds, aus dem die gesetzlichen Kassen<br />
ihre finanziellen Zuweisungen erhalten, ist zu 100 Prozent gefüllt.<br />
Aus diesem Grund liegt der von der Bundesregierung alljährlich<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR A N 4.11 < 05<br />
Neues Anerkennungsgesetz<br />
Willkommenssignal an Zuwanderer<br />
Der demografische Wandel verschärft den Personalnotstand.<br />
Viele Unternehmen sind deshalb auch auf Fachkräfte und Akademiker<br />
aus dem Ausland angewiesen. Doch bei der Anerkennung<br />
von Qualifikationen und Berufsabschlüssen tat sich der Gesetzgeber<br />
bislang schwer. Das soll sich mit dem neuen „Gesetz zur<br />
Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland<br />
erworbener Berufsqualifikationen” ändern, das am 1. März 2012<br />
in Kraft tritt. Dann haben qualifizierte Zuwanderer einen Rechtsanspruch<br />
auf ein Anerkennungsverfahren und müssen zum Beispiel<br />
als ausgebildete Ingenieure nicht mehr länger Taxi fahren.<br />
Schätzungen des Bundesministeriums für Forschung und Bildung<br />
zufolge könnten rund 300.000 Menschen von dem Gesetz<br />
profitieren. Darüber hinaus wird Deutschland für qualifizierte<br />
Zuwanderer attraktiver.<br />
Ansprechpartner für Personen mit ausländischen Abschlüssen<br />
sind die Industrie- und Handelskammern (IHKs). Sie prüfen, ob<br />
die Anforderungen erfüllt werden. Aber auch, wenn das nicht<br />
zu 100 Prozent der Fall ist, können Berufserfahrung oder sonstige<br />
Befähigungsnachweise das Manko noch ausgleichen. Bevor<br />
es konkret wird, sind aber erst noch die Länder gefordert, in<br />
deren Zuständigkeit beispielsweise die Ingenieursberufe fallen.<br />
Weitere Informationen<br />
Industrie- und Handelskammern<br />
zum 1. November für das Folgejahr festgelegte durchschnittliche<br />
Zusatzbeitrag für 2012 weiter bei 0 Euro. Ohne diese Rechengröße<br />
jedoch lässt sich der Sozialausgleich nicht durchführen,<br />
denn nur wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent<br />
der beitragspflichtigen Einnahmen des Arbeitnehmers übersteigt,<br />
kann der Arbeitgeber die sich daraus ergebende Differenz beim<br />
Arbeitnehmeranteil des Krankenversicherungsbeitrags abziehen.<br />
Allerdings kommt das für den Sozialausgleich vorgesehene Meldeverfahren<br />
im nächsten Jahr bereits zur Anwendung. Im Zuge<br />
der damit einhergehenden Neuerungen sollen die Arbeitgeber<br />
von den Krankenkassen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützt<br />
werden. Ausführliches dazu auf Seite 15.
06 > NAHDR A N 4.11 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
januar '11<br />
februar '11<br />
BARMER <strong>GEK</strong> Firmenangebot Gesundheit<br />
Die etwas andere<br />
Begleiten Sie uns auf einem Streifzug durch das Jahr 2011, das reich<br />
an Höhepunkten war. Sie möchten 2012 dabei sein und den ein oder<br />
anderen guten Vorsatz in die Tat umsetzen ? Kein Problem, das Firmenangebot<br />
Gesundheit der BARMER <strong>GEK</strong> ist breit gefächert. Werden Sie<br />
aktiv ! Informationen unter www.barmer-gek.de/500006 oder bei Ihren<br />
BARMER <strong>GEK</strong> Beraterinnen und Beratern für Firmen<strong>gesundheit</strong> vor Ort.<br />
■ Workshop „Emailflut bewältigen”<br />
So heißt ein neues Angebot der BARMER <strong>GEK</strong>.<br />
Emailflut bewältigen<br />
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten<br />
Workshop<br />
Praxis-Tipps, welche Vorkehrungen sich treffen<br />
lassen, um von der elektronischen „Flutwelle”<br />
nicht überrollt zu werden. Zunächst verschaffen<br />
sie sich auf der Basis der aktuellen<br />
E-Mail-Situation einen Überblick über die<br />
Kommunikationsstrukturen mit dem Ziel,<br />
Prioritäten zu setzen. Moderne E-Mail-Programme können dabei ihren Nutzern<br />
manche Arbeit abnehmen, etwa was das Anlegen einer persönlichen Ordnerstruktur<br />
oder das Entrümpeln des Postfachs anbetrifft. Auch 2012 sollte ganz<br />
im Zeichen des elektronischen „Katastrophenschutzes” stehen, meint die<br />
BARMER <strong>GEK</strong>, denn wer hier schlecht organisiert ist, spürt den Druck am<br />
Arbeitsplatz ganz besonders. Von möglichen Folgen – angefangen beim<br />
Burnout bis hin zu handfesten psychischen Erkrankungen – zeugen aktuelle<br />
Arbeitsunfähigkeits-Statistiken (siehe auch September). Weitere Infos<br />
zum Workshop „Emailflut bewältigen” unter<br />
www.barmer-gek.de/501533.<br />
■ BGM-Fahrplan bei Globus<br />
Betriebliches Gesundheitsmanagement standortübergreifend auf<br />
einem gleich hohen Qualitätsniveau ermöglichen die Beraterinnen<br />
und Berater Betriebliches Gesundheitsmanagement der BARMER <strong>GEK</strong>.<br />
Ein gutes Beispiel für einen ganzheitlichen Ansatz in überregional<br />
agierenden Unternehmen bietet dabei die Kooperation der<br />
BARMER <strong>GEK</strong> mit der Globus SB Warenhaus Holding GmbH & Co KG,<br />
ein großflächiges Einzelhandelsunternehmen mit 14.000 Beschäftigten<br />
an 42 überwiegend selbstständig <strong>arbeit</strong>enden Standorten.<br />
Neben der Beratung bei der Einführung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement,<br />
Leitung von Steuerungskreisen oder auch<br />
Führungskräfteseminaren startet 2011 die bundesweite Qualifizierung<br />
von 60 Gesundheitskoordinatoren durch die BARMER <strong>GEK</strong>.<br />
Sie fungieren in den Märkten als direkte Ansprechpartner für BGM.<br />
BGM-<br />
Fahrplan
Jahresbilanz<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR A N 4.11 < 07<br />
Auf der CeBIT ■<br />
Ein gelungener Auftritt: Die BARMER <strong>GEK</strong> setzt auf der<br />
CeBIT – der weltweit größten Computerfachmesse – zusammen<br />
mit hochkarätigen Partnern Akzente. Es geht um neue IT-Trends<br />
auf dem Sport- und Gesundheitssektor. Mit IT-spezifischen Mitmachangeboten<br />
lockt sie sage und schreibe 340.000 Besucher an<br />
ihren Messestand. Besondere Publikumsmagneten: der innovative<br />
Schwingungstrainer „body-cruiser” und ein Ergometer, der mit einer<br />
speziellen Software ein virtuelles Training ermöglicht. Angenehmer<br />
Begleiteffekt: BARMER <strong>GEK</strong> Firmenpartner, die vorbeischauen, haben<br />
Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen. Zu Anbietern von Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen beispielsweise.<br />
So, wie sie es von der Gesundheitsinitiative „Deutschland bewegt sich!” (www.barmer-gek.de/111748) und im<br />
Besonderen der DBS-Städtetour gewohnt sind: mit zahlreichen Aktionen im ganzen Bundesgebiet.<br />
Moveguide ■<br />
Die erste Staffel des Projekts Moveguide, das die BARMER <strong>GEK</strong> mit Kooperations partnern<br />
aus der Gesundheitsbranche ins Leben gerufen hat, tritt in ihre entscheidende Phase ein.<br />
Von den 180 Azubis, die im Herbst 2010 an den Start gegangen sind und seitdem von<br />
mehr als zwei Dutzend Moveguide-Paten gecoacht werden, sind jetzt noch 79 im<br />
Rennen. Weil nur deren Ideen vor den Augen einer kritischen Jury bestehen konnten,<br />
dürfen sie nun in einem Bundesentscheid erneut ihr kreatives Potenzial abrufen und<br />
fleißig Ideen produzieren. Es winken attraktive Sachpreise. Für den kräftigsten<br />
Adrenalinstoß sorgt dann Ende August die Kür zum „Moveguide 2011”. Analog dazu<br />
darf sich ein besonders <strong>gesundheit</strong>sbewegter Arbeitgeber über die Auszeichnung<br />
zum „Moveguide-Unternehmen 2011” freuen. Das ist mehr als ein Prestigeerfolg,<br />
denn Firmen <strong>gesundheit</strong> geht schließlich mit zahlreichen positiven Effekten einher.<br />
Übrigens: Für den Moveguide 2012 können sich unserere BARMER <strong>GEK</strong> Firmenpartner<br />
und ihre Azubis gerne noch anmelden. Näheres dazu auf Seite 11.<br />
Aktionswoche Alkohol ■<br />
Viele unserer Firmenpartner nutzen die rund 1.500 Veranstaltungs- und Informationsangebote unter<br />
dem Dach der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Auch die BARMER <strong>GEK</strong> Aktionen in<br />
Unternehmen, die gleichermaßen zur Enttabuisierung des Themas „Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz”<br />
beitragen sollen, verfehlen ihre Wirkung nicht. Auf großes Interesse stoßen Fahrsimulator und Rauschbrille,<br />
mit denen sich eine Alkoholfahrt mit 1,3 Promille im Blut<br />
simulieren lässt. Es kann erfolgreich dafür geworben werden,<br />
den zeitlichen Sicherheitsabstand vom „Gläschen in Ehren” nach<br />
Feierabend bis zur Autofahrt am nächsten Morgen möglichst<br />
großzügig zu kalkulieren. Auch der Unfallgefahren am Arbeitsplatz<br />
wegen. Ebenfalls stark nachgefragt: ein Praxis-Leitfaden<br />
der BARMER <strong>GEK</strong> (www.barmer-gek.de/501121), der Führungskräfte<br />
darüber informiert, wie sie suchtgefährdeten und<br />
alkoholkranken Beschäftigten Hilfe anbieten können. �<br />
märz '11<br />
april '11<br />
mai '11
08 > NAHDR A N 4.11 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
juli '11 juni '11<br />
august '11<br />
september<br />
BARMER <strong>GEK</strong> Firmenangebot Gesundheit<br />
■ Unternehmerforum<br />
Unternehmer-Netzwerke liegen voll im Trend. Warum nicht von den<br />
Erfahrungen anderer vor Ort oder in der Region profitieren? Das schont<br />
eigene Ressourcen und eröffnet neue Erkenntnis-Horizonte. Auch die<br />
BARMER <strong>GEK</strong> ist bekennender „Networker” und stellt den Firmenpartnern ihr<br />
Wissen und Know-How zur Verfügung. So lädt sie beispielsweise Unternehmen<br />
aus dem Rhein-Sieg-Kreis zu einem Unternehmerforum in ihre Regionalgeschäftsstelle<br />
nach Bonn ein. Rund 100 Entscheider strömen herbei. Die Themen-Bandbreite reicht vom „Employer<br />
Branding” (Wie finde ich Mit<strong>arbeit</strong>er, die optimal zu mir passen?) über den „Erfolgsfaktor Gesundheit” (als wich tiger<br />
Bestandteil unternehmerischen Handelns) bis hin zur Life Kinetik, einem neuen Trainingsprogramm, das<br />
Kreativität, Konzentration und die Fähigkeit zum Multitasking verbessert. Warum sollen die „Alpha-Tiere” in den<br />
Führungsetagen nicht auch mal etwas für sich selbst tun. Weitere Infos per E-Mail: astrid.funken@barmer-gek.de.<br />
■ Puls-Umfrage<br />
Die BARMER <strong>GEK</strong> misst ihren Firmenkunden regelmäßig den „Puls”. Sie<br />
führt dazu Befragungen durch oder gibt sie in Auftrag. So interviewt der<br />
Nürnberger Marktforscher „puls” im Frühsommer über 1000 Arbeitnehmer.<br />
Ergebnis: Gesundheitsförderung wird insbesondere von Arbeitnehmern<br />
zwischen 40 und 50, die im mittleren Management tätig sind,<br />
als wichtig erachtet. Diese Alters- und Beschäftigtengruppe hat deshalb<br />
auch die größten Erwartungen an ihre Arbeitgeber: Angebote zur<br />
Entspannung und Burnout-Prävention stehen dabei ganz oben auf der<br />
Wunschliste. Allerdings sollten sie nichts kosten (wichtigster Aspekt) und während der Arbeitszeit genutzt<br />
werden können (zweithäufigster Wunsch). Zugleich zeigen aber erstaunliche 83 Prozent „Opferbereitschaft”,<br />
sollten ihnen Angebote zur Firmen<strong>gesundheit</strong> in ihrer Freizeit offeriert werden. Ein klares Signal an den Arbeitgeber!<br />
Zumal die Befragten versichern, dass betriebliche Gesundheitsförderung sich positiv auf ihre Zufriedenheit<br />
und Leistungsbereitschaft auswirkt. Weitere Ergebnisse gerne per Mail: magdalene.kochanczyk@barmer-gek.de.<br />
■ Familientag bei der BARMER <strong>GEK</strong><br />
Sommer 2011: Die BARMER <strong>GEK</strong> unterzieht sich einem Selbsttest. Die Testpersonen:<br />
Kinder und Ehepartner unserer Mit<strong>arbeit</strong>erinnen und Mit<strong>arbeit</strong>er<br />
in der BARMER <strong>GEK</strong> Hauptverwaltung Schwäbisch-Gmünd. Sie dürfen den<br />
Ort, wo für Mutti oder Vati sonst Alltag ist, einmal genauer in Augenschein<br />
nehmen. Ein Familientag lockt mit Spiel, Sport und Spaß. Da behaupte noch<br />
einer, Familie und Beruf ließen sich nicht miteinander vereinbaren: Eine<br />
Olympiade für Groß und Klein, ein Bobbycar-Rennen für Nachwuchs-Vettels, die Original-ZDF-Torwand, eine Bewegungs-Lounge<br />
mit Flexi-Bar und Thera-Band oder ein Crossboccia-Turnier (eine innovative Variante des klassischen<br />
Boulesports) helfen beim Versöhnen scheinbarer Gegensätze. Ergebnis: Der Familientag besteht den Test und wird<br />
2012 als Variante des Gesundheitstages in Serie gehen. Interessiert? E-Mail-Kontakt: astrid.funken@barmer-gek.de.<br />
■ BARMER <strong>GEK</strong> Gesundheitsreport 2011<br />
Wie zufrieden sind Sie mit der Umsetzung der<br />
Maßnahme/n durch die BARMER <strong>GEK</strong> insgesamt?<br />
vollkommen<br />
zufrieden<br />
34 48<br />
%<br />
unzufrieden 1<br />
1 17<br />
weniger zufrieden<br />
zufrieden<br />
sehr<br />
zufrieden<br />
Summe ≠ 100<br />
durch Rundungen<br />
Der neue BARMER <strong>GEK</strong> Gesundheitsreport 2011 erscheint. Er bildet nach der Vereinigung zweier großer<br />
Krankenkassen erstmals das Arbeitsunfähigkeits-Geschehen aller 3,4 Millionen bei der BARMER <strong>GEK</strong><br />
versicherten Beschäftigten ab. Rücken und Co. werden als größter Fehltage-Verursacher ausgemacht,<br />
psychische Erkrankungen als traurige Spitzenreiter bei der durchschnittlichen Erkrankungsdauer. Und<br />
noch ein Novum: Für jedes Bundesland gibt es jetzt einen Länderreport, der zusätzlich aussagekräftige<br />
AU-Daten aus Kreis oder Kommune liefert. Das Schwerpunktthema im Report aber ist die Vereinbarkeit<br />
von Beruf und Pflege. Auf Basis von Erkenntnissen aus einem Förderprojekt des „Zentrums Frau in Beruf<br />
und Technik” (ZFBT), an dem 16 kleine, mittlere und große Unternehmen teilgenommen haben, wird<br />
�
Die Bevölkerungsstruktur<br />
in Deutschland im Jahre 2050<br />
(Prognose des Stat. BA)<br />
über 90<br />
80 bis 89 Jahre alt<br />
70 bis 79<br />
60 bis 69<br />
50 bis 59<br />
41 bis 49<br />
30 bis 39<br />
20 bis 29<br />
10 bis 19<br />
unter 10<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR A N 4.11 < 09<br />
Teleakademie Demografie ■<br />
Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr lädt die BARMER <strong>GEK</strong> zusammen mit<br />
der pme Familienservice GmbH (einem Premium-Anbieter für Mit<strong>arbeit</strong>erentwicklung<br />
und Lebenslagen-Coaching) zur Teleakademie ein. Die Adressaten<br />
für dieses exklusive Angebot sind Führungskräfte bzw. Personalverantwortliche.<br />
Sie können, ohne sich vom Schreibtisch wegzubewegen, an einem ca.<br />
30-minütigen Live-Telefonvortrag teilnehmen, in den sie sich direkt über das<br />
Festnetz einwählen können. Lediglich normale Telefongebühren fallen an. Nach dem Vortrag ist<br />
Gelegenheit, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren. Am 13. Oktober geht es um das Thema<br />
„Demografischer Wandel”. Eine der Empfehlungen an das Teleakademie-Auditorium lautet, ihr<br />
Augenmerk nicht nur auf ältere Mit<strong>arbeit</strong>erinnen und Mit<strong>arbeit</strong>er zu richten, sondern auch auf<br />
andere wichtige Handlungsfelder. Auch 2012 wird es eine Teleakademie geben. Über Termine<br />
und Teilnahmemodalitäten halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.<br />
HAWARD Health AWARD ■<br />
Eine Experten-Jury aus Wissenschaftlern, Gesundheitsexperten, Unternehmern<br />
und Journalisten hat entschieden: Für ihr herausragendes Betriebliches<br />
Gesundheitsmanagement (BGM) erhält die ThyssenKrupp VDM GmbH<br />
als erstes Unternehmen den HAWARD Health AWARD verliehen. Weitere<br />
Preisträger: das Münsteraner Unternehmen Dornseif Winterdienste (AWARD<br />
Innovation 2011) und die Stadt Hückeswagen in Nordrhein-Westfalen<br />
(AWARD Unternehmenskultur 2011). Der Rahmen für die feierliche Übergabe: eine Festgala in<br />
Hamburg, moderiert von den TV-Journalisten Franziska Reichenbacher und Gerhard Delling (im Bild). Der<br />
HAWARD Health AWARD ist eine bundesweit angelegte Gesundheitsinitiative, mit der gerade auch kleine und<br />
mittlere Unternehmen für das Thema BGM sensibilisiert werden sollen. Dazu vergibt der TÜV NORD ein Zertifikat<br />
für Betriebliches Gesundheitsmanagement. Das bekommen Firmen verliehen, die mit Blick auf ihr BGM bestimmte<br />
Qualitätskriterien erfüllen. An der Entwicklung der Zertifizierungskriterien beteiligt: die BARMER <strong>GEK</strong>.<br />
Firmensportabzeichen ■<br />
Die BARMER <strong>GEK</strong> lädt zur Abschluss-Gala ihres erstmals ausgetragenen<br />
Firmensportabzeichen-Wettbewerbs. Joey Kelly,<br />
Ausdauersportler und Mitglied der legendären Kelly-Familie,<br />
überreicht in Oldenburg zusammen mit Stadtsportbund-<br />
und BARMER <strong>GEK</strong>-Repräsentanten Siegerurkunden.<br />
160 Mit<strong>arbeit</strong>erinnen und Mit<strong>arbeit</strong>er<br />
aus einem Dutzend Firmen sind im Frühjahr dem Aufruf von Deutschlands größter<br />
Krankenkasse „Fitte Firmen gesucht!” gefolgt. Später werden etliche von ihnen die<br />
für den Erwerb des Sportabzeichens erforderlichen Weiten, Höhen oder Zeiten<br />
erzielt haben. Doch Einzelerfolge allein zählen nach dem Firmensportabzeichen-Reglement<br />
nicht. Die Firmenangehörigen müssen für ihren<br />
sehr praxisnah der Frage nachgegangen, wie pflegende Mit<strong>arbeit</strong>erinnen<br />
und Mit<strong>arbeit</strong>er unterstützt und entlastet werden können. Die Antwort darauf finden<br />
Sie im Report: Er enthält Leitlinien für Führungskräfte mit Praxisbeispielen oder auch<br />
Leitfäden für Mit<strong>arbeit</strong>ergespräche. (www.barmer-gek.de/501306). Übrigens: Auch das<br />
Magazin „Personalwirtschaft”, das sich an wichtige Entscheider im Personalmanagement<br />
sowie deren Berater und Dienstleister wendet, berichtet in einem Sonderheft zum<br />
Betrieblichen Gesundheitsmanagement (s. o.) ausführlich über das von der BARMER <strong>GEK</strong><br />
aktiv unterstützte Förderprojekt.<br />
Arbeitgeber gemeinsam auf<br />
Sportabzeichen-Jagd gehen.<br />
Wobei ihre Ausbeute ins<br />
Verhältnis zur Größe ihrer<br />
Belegschaft gesetzt wird. 2012<br />
möchte die BARMER <strong>GEK</strong> ihren<br />
Firmensportabzeichen-Wettbewerb<br />
übrigens weiter ausrollen.<br />
Interesse, dabei zu<br />
sein? E-Mail-Kontakt unter:<br />
astrid-funken@barmer-gek.de.<br />
november '11 oktober '11<br />
dezember '11
12 > NAHDR A N 4.11 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
Schnell informiert > Aktuelles auf einen Blick<br />
BARMER <strong>GEK</strong> Versichertenbefragung<br />
Wie bewerten Sie Ihren jüngsten Krankenhausaufenthalt?<br />
Der Erfolg von Dienstleistungen und Produkten steht und fällt<br />
mit der Kundenzufriedenheit. Das ist bei einem Dampfbügeleisen<br />
nicht anders als bei einem Krankenhaus. Die BARMER <strong>GEK</strong><br />
hat am 1. November 2011 zusammen mit dem AOK Bundesverband<br />
und der Bertelsmann-Stiftung eine bundesweite Versichertenbefragung<br />
– die bislang größte ihrer Art – gestartet. Binnen<br />
eines Jahres werden rund zwei Millionen Versicherte auf freiwilliger,<br />
anonymer Basis und nach bestimmten Auswahlkriterien<br />
dazu befragt, wie sie ihren Krankenhausaufenthalt als<br />
Patientin oder Patient bewerten. Wie gut sie sich von der Ärzteschaft<br />
behandelt und informiert und von den Pflegekräften<br />
versorgt und betreut gefühlt haben. Auch Aspekte wie Sauberkeit,<br />
Wartezeiten und Verpflegung werden thematisiert, entscheiden<br />
diese doch ebenfalls darüber, ob man die Einrichtung<br />
Freunden oder Bekannten weiterempfehlen würde. Ab Mitte<br />
2012 werden die Befragungsergebnisse dann im BARMER <strong>GEK</strong><br />
Weihnachtszeit – Spendenzeit<br />
Was sagt das Finanzamt dazu?<br />
Gerade in der Weihnachtszeit öffnet mancher seine Geldbörse.<br />
Doch welche Spende erkennt das Finanzamt an und welche<br />
nicht? „Nur Spenden zur Förderung mildtätiger, kirchlicher<br />
und gemeinnütziger Zwecke lassen sich als Sonderausgaben<br />
in der Steuererklärung geltend machen”, weiß Steuerberater<br />
Thomas Göbel von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />
WWS in Mönchengladbach. „Förderungswürdig<br />
sind”, so der Experte, „neben humanitären Hilfswerken,<br />
Tierschutzorganisationen oder Sportvereinen auch Bürgerinitiativen<br />
oder Elternbeiräte.“ Privatpersonen könnten solche Zuwendungen<br />
grundsätzlich bis zu einer Höhe von 20 Prozent der<br />
jährlichen Einkünfte absetzen. Unternehmen dagegen dürften<br />
bis zu einer Obergrenze von vier Promille der Umsätze, Löhne<br />
und Gehälter eines Jahres steuerbegünstigt spenden. Auch<br />
ließen sich höhere Beträge zeitlich unbegrenzt für Folgejahre<br />
vortragen. Zur Vorsicht mahnt Göbel hingegen bei Fördervereinen.<br />
„Sie werden vom Finanzamt nicht immer als gemeinnützig<br />
Krankenhausnavi (auf Basis der Weissen Liste) veröffentlicht.<br />
Dabei handelt es sich um ein Krankenhaus-Suchportal, das die<br />
Versicherten bereits seit 2008 bei ihrer Suche nach einer geeigneten<br />
Klinik unterstützt. Die vielen taufrischen Patientenerfahrungen<br />
werden diesem Beratungs-Portal natürlich noch<br />
mehr Aussagekraft verleihen. Auch die Klinik-Betreiber können<br />
von dem geballten Patienten-Feedback profitieren: So haben<br />
sie die Möglichkeit, sich auf Krankenhaus- und Fachabteilungsebene<br />
bundesweit zu vergleichen und Wettbewerbsvorteile<br />
entschlossen zu nutzen. Analog dazu bietet sich ihnen die<br />
Gelegenheit für eine kritische „Nabelschau”, um ihr internes<br />
Qualitätsmanagement auf den Prüfstand zu stellen. So profitieren<br />
letztlich alle von der BARMER <strong>GEK</strong> Versichertenbefragung.<br />
Weitere Informationen<br />
www.krankenhausnavi.barmer-gek.de<br />
anerkannt, obwohl sie wichtige<br />
soziale Aufgaben verfolgen.<br />
Auch Zuwendungen an Bürgerinitiativen<br />
sind nicht per se<br />
förderungswürdig.” Und woran<br />
kann der Spender erkennen,<br />
ob es sich um einen steuerlich<br />
anerkannten Zuwendungsempfänger<br />
handelt? „Die meisten Organisationen<br />
weisen in ihren Informationsmaterialien an prominenter Stelle<br />
auf ihren Status hin. Fehlt ein solcher Hinweis, sollten Spender<br />
sicherheitshalber eine Bescheinigung über die Freistellung<br />
von der Körperschaftsteuer und die Anerkennung als mildtätig,<br />
kirchlich oder gemeinnützig anfordern”, empfiehlt<br />
der Steuerfachmann.<br />
Weitere Informationen<br />
www.wws-gruppe.de
Moveguide 2012<br />
Jetzt noch schnell anmelden!<br />
Eine Fitness-Olympiade, ein Parcours der Sinne, eine Gesundheits-Polizei,<br />
die in den Büros nach „Falschsitzern” fahndet. So<br />
fröhlich und entspannt kann betriebliche Gesundheitsförderung<br />
im Unternehmen daherkommen. Die passende Idee dazu<br />
heißt Moveguide: Auszubildende helfen ihrem Umfeld in Sachen<br />
Bewegung und Ernährung ein wenig auf die Sprünge. Dazu entwickeln<br />
die „Bewegungsführer” über ein ganzes Ausbildungsjahr<br />
hinweg gute Ideen, die sie in der Firma sogleich in die Tat<br />
umsetzen. Am Ende profitieren alle von der Unbekümmertheit,<br />
Spontaneität und Kreativität der „Neuen”. Firmenpartner der<br />
BARMER <strong>GEK</strong>, die mit ihren Azubis noch auf den mit 180<br />
„Passagieren” bereits gut besetzten Moveguide-Zug aufspringen<br />
wollen, können sich jetzt gerne noch anmelden! Denn<br />
gemäß Moveguide-Fahrplan 2012 haben die Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer noch bis Ende Februar Gelegenheit, ihre Ideen<br />
Neue Arbeitsmarkt-Studie<br />
Betriebsklima ist wichtiger als Bezahlung<br />
Trotz eines leichten konjunkturellen Abschwungs: Noch immer<br />
schwärmen viele vom „deutschen Jobwunder”. Doch wie schätzt<br />
die Arbeitnehmerschaft selbst den Arbeitsmarkt ein und was<br />
ist den Arbeitnehmern mit Blick auf ihre persönliche Arbeitsplatzsituation<br />
besonders wichtig? Eine von der Bertelsmann<br />
Stiftung in Auftrag gegebene Arbeitsmarktstudie gewährt<br />
interessante Einblicke in das Seelenleben der <strong>arbeit</strong>enden Bevölkerung<br />
im Herbst 2011. Danach ist 74 Prozent der Befragten<br />
ein gutes Betriebsklima wichtiger als eine leistungsgerechte<br />
Bezahlung (35 Prozent). Auch wird einem sicheren Arbeitsplatz<br />
mit 13 Prozent der Vorzug vor einer besseren Vereinbarkeit von<br />
Familie und Beruf (8 Prozent) gegeben. Wie groß zugleich die<br />
Befürchtungen vor einem Verlust des Arbeitsplatzes sein<br />
müssen, lässt sich beispielsweise an Folgendem festmachen:<br />
So stimmen 80 Prozent der Aussage zu, dass jene, die länger<br />
Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben,<br />
auch länger Anspruch auf Leistungen (Arbeitslosengeld etc.)<br />
haben sollten. Nachdenklich stimmen sollte, dass weniger als 40<br />
Prozent dem Satz „Leistung lohnt sich” noch etwas abgewinnen<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR A N 4.11 < 11<br />
im Unternehmen in die Tat umzusetzen und zu dokumentieren.<br />
Im März fischt eine Jury aus dem Teilnehmer-Topf dann die 79<br />
besten Ideen heraus und belohnt die Aktiven – die Impulsgeber<br />
und Macher – mit wertvollen Sachpreisen. Sollten die<br />
mit reichlich Vorschusslorbeeren Bedachten in einer zweiten<br />
Runde dann den ersten guten Eindruck bestätigen, so werden<br />
sie Ende Juli womöglich gar zum „Moveguide 2012” und zum<br />
„Moveguide-Unternehmen 2012” gekürt. Doch gleich, ob der<br />
Sprung aufs „oberste Treppchen” gelingt oder nicht: Eigentlich<br />
dürfen sich alle Teilnehmer – und ihre Unterstützer erst recht –<br />
als Sieger fühlen, denn schließlich tragen Gesundheit und Fitness<br />
stets ihren Teil zum Unternehmenserfolg bei.<br />
Weitere Informationen<br />
www.barmer-gek.de/moveguide<br />
Was ist für Sie ganz persönlich bei einem<br />
„guten” Arbeitsplatz das Wichtigste?<br />
Umfrage: offene Frage, Mehrfachnennungen möglich<br />
können. Insbesondere eine bessere Bezahlung von Wochenend-<br />
und Nacht<strong>arbeit</strong> (96 Prozent) wird angemahnt, gefolgt<br />
von der Forderung nach gleichem Lohn für Frauen und Männer<br />
(87 Prozent) sowie für Stamm- und Leih<strong>arbeit</strong>nehmer (82 Prozent).<br />
Auch finden 77 Prozent, „Denk<strong>arbeit</strong>” solle nicht besser<br />
bezahlt werden als „Hand<strong>arbeit</strong>”.<br />
Weitere Informationen<br />
www.bertelsmann-stiftung .de<br />
gutes Betriebsklima<br />
leistungsgerechte Bezahlung<br />
sicherer Arbeitsplatz<br />
Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />
Gesundheitsschutz<br />
6<br />
8<br />
11<br />
35<br />
72<br />
Angaben in %
12 > NAHDR A N 4.11 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
Praxis-News für das neue Jahr<br />
Damit 2012 alles rund läuft<br />
Das neue Jahr ist im Landeanflug – mit der einen oder anderen Änderung für das Beitrags- und Meldewesen<br />
an Bord. „Teurer” wird es 2012 für die Arbeitgeber unter dem Strich aber nicht. Die zuletzt<br />
gute Konjunktur wirkt trotz leichter Abschwung-Tendenzen noch kräftig nach. Deshalb bleiben die Lohnzusatzkosten<br />
für die Unternehmen eine berechenbare Größe. Hier alles Wichtige auf einen Blick.<br />
K rankenversicherungsbeitrag<br />
Einnahmeüberschüsse von mehreren Milliarden Euro in der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung im jetzt ausklingenden Jahr<br />
haben für 2012 den Ruf nach Beitragssenkungen laut werden lassen.<br />
Erwartungen, denen die Bundesregierung, die allein über die Höhe<br />
des Beitragssatzes zu befinden hat, nicht entsprechen mochte.<br />
Zum einen, weil sie für das kommende Jahr mit einem deutlichen<br />
Ausgabenanstieg bei den Krankenkassen rechnet. Zum anderen,<br />
weil sie von den gesetzlichen Kassen erwartet, dass sie ihre Rücklagen<br />
auffüllen. Also bleibt es für das neue Jahr bei dem bundeseinheitlichen<br />
allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
von 15,5 Prozent, von dem die Arbeitgeber 7,3 und<br />
die Arbeitnehmer 8,2 Prozent zu schultern haben. Derweil gilt bei<br />
einer Versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld (z. B. beschäftigte<br />
Altersrentner) unverändert ein einheitlicher ermäßigter Beitragssatz<br />
von 14,9 Prozent. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen<br />
Krankenversicherung liegt hier bei 7 und der für Arbeitnehmer bei<br />
7,9 Prozent.<br />
Pflegeversicherungsbeitrag<br />
Auch der Beitrag zur Pflegeversicherung, der sich seit<br />
Jahren auf einem niedrigen Niveau von 1,95 Prozent<br />
(2,2 Prozent für Kinderlose) bewegt, steigt 2012 nicht.<br />
Erst 2013 soll er um moderate 0,1 Prozent auf 2,05 Prozent<br />
angehoben werden, paritätisch getragen von Arbeitgebern<br />
und Arbeitnehmern innerhalb des umlagefinanzierten Systems.<br />
Die dadurch erzielten Mehreinnahmen von einer<br />
Milliarde Euro sollen für eine bessere Betreuung Demenzkranker<br />
verwendet werden. Angesichts steigender Pflegekosten<br />
scheint über kurz oder lang allerdings kein Weg an<br />
einem privaten Pflege-Zusatzschutz vorbeizuführen, um<br />
die Pflegeversicherung „demografiefest” zu machen. Vorerst<br />
soll dieser individuelle Zusatzschutz von den Versicherten<br />
aber noch freiwillig abgeschlossen werden können.<br />
Ein für das erste Halbjahr 2012 avisiertes neues Gesetz<br />
sieht eine staatliche Förderung dieser privaten Zusatzversicherungen<br />
vor.
Arbeitslosenversicherungsbeitrag<br />
Obwohl das Krisenjahr 2009 schon ein bisschen länger zurückliegt:<br />
Die Bundesagentur für Arbeit trägt noch immer<br />
schwer an den seinerzeit extrem hohen Ausgaben für Kurz<strong>arbeit</strong>er-<br />
und Arbeitslosengeld und wird deshalb auch 2011 mit<br />
einem Haushalts-Minus abschließen. Infolgedessen gibt es<br />
beim Beitrag zur Arbeitslosenversicherung keine Spielräume<br />
nach unten. Er liegt für 2012 bei unverändert drei Prozent.<br />
R entenversicherungsbeitrag<br />
Einem gesetzlichen Automatismus folgend, muss der<br />
Rentenversicherungsbeitrag zu Jahresbeginn sinken, wenn die<br />
Finanzreserve der Rentenversicherung auf über eineinhalb<br />
Rechengrößen 2012<br />
Dank der guten Konjunktur sind die Löhne und Gehälter 2010 gestiegen.<br />
Um durchschnittlich 2,09 Prozent im Westen und 1,97 Prozent im Osten. Infolgedessen<br />
werden für 2012 auch die meisten Rechengrößen in der Sozialversicherung angehoben.<br />
Lediglich in den neuen Bundesländern verharren einige Werte auf dem Niveau von 2011.<br />
B eitragsbemessungsgrenzen<br />
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen<br />
Kranken- und Pflegeversicherung wird 2012 für West und Ost<br />
von monatlich 3.712,50 Euro (bzw. jährlich 44.550,00 Euro) auf<br />
monatlich 3.825,00 Euro (jährlich 45.900,00 Euro) angehoben.<br />
Im Vorjahr war der Wert noch gesunken (Nachwehen der Krise,<br />
gesunkene Reallöhne). Da Krankenversicherungs- und Pflegebeitrag<br />
für 2012 stabil bleiben, wird es für die über der BBG<br />
verdienenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwas<br />
„teurer”. Der maximale Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung<br />
macht 2012 (bei einem Anteil von 8,2 Prozent) dann<br />
im Monat 313,65 Euro aus. Während die Arbeitgeber durch die<br />
Anhebung der BBG (bei einem AG-Anteil von weiterhin 7,3 Prozent<br />
am GKV-Beitrag) für jeden ihrer über der BBG verdienenden<br />
Beschäftigten in 2012 einen um monatlich ca. 8,21 Euro angestiegenen<br />
Beitragszuschuss zahlen müssen.<br />
Derweil steigt die BBG zur Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />
im Westen von derzeit 5.500,00 Euro monatlich (jährlich:<br />
66.000,00 Euro) auf dann monatlich 5.600 Euro (jährlich:<br />
67.200,00 Euro). Was für die Arbeitgeber mit monatlichen<br />
Zusatzkosten von maximal ca. 11,00 Euro je sozialversicherungspflichtigem<br />
Beschäftigten einhergeht. Für den Rechtskreis Ost<br />
bleibt es 2012 hingegen bei der BBG von monatlich 4.800,00<br />
Euro (57.600,00 Euro jährlich). Weitere Belastungen kommen<br />
hier auf die Unternehmen nicht zu.<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR A N 4.11 < 13<br />
Monatsausgaben steigt. Da dieses komfortable Szenario<br />
jetzt eingetreten ist, weil die Rentenkasse zum Jahresende<br />
2011 einen Überschuss von rund 4,4 Mrd. Euro<br />
erwirtschaftet hat, sinkt der Rentenversicherungsbeitrag<br />
2012 von 19,9 auf 19,6 Prozentpunkte. Anders<br />
ausgedrückt: Arbeitgeber wie Arbeitnehmer werden<br />
um jeweils 1,3 Milliarden Euro entlastet. Ein spürbarer<br />
Beitrag zur Begrenzung der Lohnzusatzkosten, der sich<br />
nach Meinung vieler Experten zudem positiv auf die<br />
Konsumnachfrage auswirken dürfte. Auch die Prognose<br />
für 2013 fällt derzeit günstig aus. Danach könnte<br />
der RV-Satz noch einmal um 0,4 Prozentpunkte auf dann<br />
19,2 Prozent sinken.<br />
B ezugsgrößen<br />
Die Bezugsgröße für alle Versicherungszweige steigt 2012<br />
im Westen von 2.555,00 Euro im Monat (30.660,00 Euro jährlich)<br />
auf monatlich 2.625,00 Euro (31.500,00 Euro jährlich).<br />
Für den Rechtskreis Ost bleibt es in der Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />
hingegen 2012 bei monatlich 2.240,00<br />
Euro (26.880,00 Euro jährlich).<br />
J ahres<strong>arbeit</strong>sentgeltgrenze<br />
Auch die allgemeine Jahres<strong>arbeit</strong>sentgeltgrenze (JAEG) klettert<br />
von jährlich 49.500,00 Euro in 2011 auf 50.850,00 Euro (West/<br />
Ost) in 2012. Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002<br />
wegen Überschreitens der Jahres<strong>arbeit</strong>sentgeltgrenze (JAEG)<br />
versicherungsfrei und privat krankenversichert waren, gilt 2012<br />
derweil eine besondere JAEG von 45.900,00 Euro (2011 waren es<br />
noch 44.550,00 Euro).<br />
Apropos JAEG-Überschreiter: Seit Inkrafttreten des GKV-Finanzierungsgesetzes<br />
am 1. Januar 2011 ist ein Ausscheiden aus<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung nur möglich, wenn der<br />
Arbeitnehmer zum einen die JAEG im aktuellen Jahr 2011<br />
überschreitet und zum anderen in der vorausschauenden Betrachtung<br />
auch 2012 die maßgebliche Versicherungspflichtgrenze<br />
überschreiten wird.<br />
�
14 > NAHDR A N 4.11 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
Damit alles rund läuft 2012<br />
AAG-Umlage- und Erstattungssätze<br />
Sachbezüge<br />
freie Unterkunft monatlich kalendertäglich<br />
Unterkunft allgemein 212,00 € 7,07 €<br />
Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt<br />
/ Gemeinschaftsunterkunft<br />
Personenkreis volljährige Arbeitnehmer<br />
Umlagesatz<br />
U1 / 65 % (Regelsatz) 1,7 %<br />
U1 / 80 % 3,3 %<br />
Umlageverfahren /<br />
Erstattungssatz: U1 / 45 %<br />
1,2 %<br />
U2 / 100 % 0,33 %<br />
freie<br />
Verpflegung<br />
monatlich<br />
180,20 € 6,01 €<br />
kalendertäglich<br />
Frühstück 47,00 € 1,57 €<br />
Mittagessen 86,00 € 2,87 €<br />
Abendessen 86,00 € 2,87 €<br />
gesamt 219,00 € 7,30 €<br />
Personenkreis Arbeitnehmer<br />
(einschließlich Jugendliche und Auszubildende)<br />
A AG-Umlageverfahren<br />
U1-/U2-Sätze bleiben stabil<br />
Auch 2012 können unsere Partnerunternehmen natürlich am<br />
Umlageverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)<br />
für Aufwendungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (U1)<br />
und für Mutterschaftsleistungen (U2) teilnehmen. Dafür bietet die<br />
BARMER <strong>GEK</strong> ihren Firmenkunden gleichbleibend attraktive Umlagesätze<br />
(siehe Tabelle) an. Welcher Erstattungssatz entspricht<br />
Ihren spezifischen Bedürfnissen am ehesten? Sie haben die Wahl!<br />
Bitte beachten: Sollte sich Ihr Unternehmen für einen anderen als<br />
den bisherigen Erstattungssatz entscheiden, dann benötigen wir<br />
eine neue Wahlerklärung von Ihnen! Diese Wahlerklärung muss<br />
der BARMER <strong>GEK</strong> allerdings spätestens bis zum Fälligkeitstermin<br />
für die Januar-Beiträge – das ist der 27. Januar 2012 – vorliegen.<br />
Der neu gewählte Erstattungssatz gilt dann ab 1. Januar 2012.<br />
Sachbezugswerte 2012<br />
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Verpflegung<br />
und/oder freie Unterkunft, so sind auch diese Leistungen als Teil<br />
des Arbeitsentgelts anzusehen und unterliegen somit der Beitragspflicht.<br />
Die Sachbezugswerte werden alljährlich vom Bundes<strong>arbeit</strong>sministerium<br />
bundeseinheitlich festgelegt und orientieren sich<br />
an den Verbraucherpreisen. Weil der Verbraucher-Index für Verpflegung<br />
zwischen Juni 2010 und Juni 2011 um 1,1 Prozentpunkte<br />
und für Unterkunft und Mieten um 3 Prozentpunkte gestiegen ist,<br />
steigen die Sachbezugswerte für Verpflegung von 217,00 Euro auf<br />
219,00 Euro in 2012 (Monatswert) und der Sachbezugswert für<br />
Unterkunft von 206,00 Euro in 2011 auf 212,00 Euro in 2012. Eine<br />
detaillierte Übersicht finden Sie unter www.barmer-gek.de/501538.<br />
I nsolvenzgeldumlage<br />
Ab 1. Januar 2012 beträgt die durch das Bundesministerium für<br />
Arbeit und Sozialordnung bundeseinheitlich festgelegte Insolvenzgeldumlage,<br />
die allein von den Unternehmen aufzubringen<br />
ist, 0,04 Prozent.<br />
Bitte beachten Sie, dass bei Anwendung der Märzklausel im Jahr<br />
2012 und der Zuordnung einer Einmalzahlung zum Vorjahr (2011)<br />
für die Einmalzahlung keine Insolvenzgeldumlage zu zahlen ist.<br />
Apropos: Am Umlageverfahren selbst ändert sich nichts. Weitere<br />
Informationen dazu unter www.barmer-gek.de/500019.<br />
Beitragsnachweis 2012<br />
Arbeitgeber, die insolvenzgeldumlagepflichtig sind, müssen<br />
der BARMER <strong>GEK</strong> ab Januar 2012 einen neuen Beitragsnachweis<br />
übermitteln. Auch ein neuer Dauerbeitragsnachweis ist für Januar<br />
2012 abzugeben.
B eitragsfälligkeit<br />
Übermitteln Sie der Einzugsstelle Ihre Beitragsnachweise bitte spätestens<br />
zwei Arbeitstage vor Fälligkeit per Datenübertragung. Die Beiträge selbst<br />
sind weiterhin am drittletzten Bank<strong>arbeit</strong>stag des laufenden Beschäftigungsmonats<br />
in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld zu entrichten.<br />
Ein verbleibender Restbetrag oder ein Guthaben ist im Folgemonat fällig<br />
bzw. zu verrechnen.<br />
Bitte achten Sie aktuell auch darauf, dass der BARMER <strong>GEK</strong> der Beitragsnachweis<br />
für den letzten Monat des Jahres 2011 noch bis zum 23. Dezember 2011<br />
(falls nicht schon geschehen) übermittelt werden muss und der Fälligkeitstermin<br />
auf den 28. Dezember 2011 fällt.<br />
Alle für das Jahr 2012 geltenden Abgabe- und Fälligkeitstermine entnehmen<br />
Sie bitte nebenstehender Tabelle.<br />
Meldeverfahren ab 2012<br />
Auch wenn der Sozialausgleich 2012 noch kein Thema ist (Näheres auf<br />
Seite 5), kommt die monatliche Meldung der jeweiligen Entgelte, die eigentlich<br />
die Basis für den Sozialausgleich ist, im neuen Jahr bereits zur Anwendung.<br />
Doch große Mehrbelastungen müssen die Arbeitgeber dadurch nicht<br />
befürchten. Im Gegenteil: Für Mehrfachbeschäftigte innerhalb der Gleitzone<br />
und Mehrfachbeschäftigte mit einem Gesamtentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />
erhalten die Arbeitgeber von der Krankenkasse künftig<br />
die Entgeltgrundlage mitgeteilt, um die Gesamtsozialversicherungsbeiträge<br />
berechnen zu können.<br />
Die Monatsmeldung<br />
Damit die Krankenkasse unterstützend tätig werden kann,<br />
sind die Arbeitgeber ab 1. Januar 2012 allerdings dazu verpflichtet,<br />
für jeden ihrer mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmer eine<br />
Monatsmeldung abzugeben. Dazu nutzen Sie den neu eingeführten<br />
Meldegrund „58“. Die Verpflichtung zur Abgabe dieser<br />
Monatsmeldung besteht von dem Zeitpunkt an, ab dem Sie<br />
Kenntnis über weitere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse<br />
bekommen.<br />
Folgende Angaben muss die GKV-Monatsmeldung beinhalten:<br />
■ Versicherungsnummer (falls nicht bekannt, reichen die zur Vergabe<br />
einer Versicherungsnummer notwendigen Angaben wie<br />
Tag/Ort der Geburt und Anschrift),<br />
■ Familienname/Vorname,<br />
■ Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes sowie<br />
■ das in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtige<br />
Arbeitsentgelt in Euro (begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze<br />
in der Rentenversicherung).<br />
Handelt es sich um eine Beschäftigung innerhalb der Gleitzone, so<br />
hat der Arbeitgeber dieses ebenfalls im Rahmen der GKV-Monatsmeldung<br />
zu übermitteln. Hierfür besteht eine gesonderte Möglichkeit<br />
der Kennzeichnung. Übrigens: Die GKV-Monatsmeldung<br />
muss auch dann abgegeben werden, wenn sich zum Vormonat<br />
keine Veränderungen ergeben haben. Auf der anderen Seite entfällt<br />
sie natürlich, wenn der Beschäftigte keine weiteren versicherungspflichtigen<br />
Beschäftigungsverhältnisse mehr ausübt.<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR A N 4.11 < 15<br />
Abgabe- und Fälligkeitstermine<br />
Beitrags- -nachweis* -zahlung**<br />
Januar 25. 27.<br />
Februar 23. 27.<br />
März 26. 28.<br />
April 24. 26.<br />
Mai 24. 29.<br />
Juni 25. 27.<br />
Juli 25. 27.<br />
August 27. 29.<br />
September 24. 26.<br />
Oktober 25. 29.<br />
November 26. 28.<br />
Dezember 19. 21.<br />
* Datensatz des Beitragsnachweises muss<br />
vorliegen am<br />
** Fälligkeitstage für Gesamtsozialversicherungsbeiträge<br />
Aufgaben der Krankenkasse<br />
Auch für die Krankenkassen ergeben sich vom 1. Januar<br />
2012 an neue Verpflichtungen. So hat sie den Arbeitgeber<br />
im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens grundsätzlich<br />
darüber zu informieren, dass eine Mehrfachbeschäftigung<br />
vorliegt. Mit dieser Meldung werden die Arbeitgeber dann<br />
automatisch dazu aufgefordert, die jeweilige GKV-Monatsmeldung<br />
abzusetzen. Diese Meldepflicht der Krankenkasse<br />
besteht übrigens unabhängig davon, ob der Arbeitgeber<br />
bereits eine GKV-Monatsmeldung abgegeben hat oder<br />
nicht. In der Praxis kann es deshalb durchaus passieren,<br />
dass das Unternehmen eine entsprechende Aufforderung<br />
der Krankenkasse erhält, obwohl es für einen Mehrfachbeschäftigten<br />
bereits eine GKV-Monatsmeldung abgegeben<br />
hat. Eine weitere Meldung der Arbeitgeber erübrigt sich<br />
dann natürlich.<br />
Mit Hilfe der jeweiligen GKV-Monatsmeldung ist die Krankenkasse<br />
ab Jahresbeginn 2012 dann in der Lage zu prüfen,<br />
ob die Addition aller Entgelte aus den Beschäftigungsverhältnissen<br />
innerhalb der Gleitzone oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />
liegt. Eine Rückmeldung der Krankenkasse<br />
erhalten die Arbeitgeber nur, wenn es sich um<br />
Mehrfachbeschäftigungen innerhalb der Gleitzone oder<br />
oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze handelt. Handelt<br />
es sich um keine dieser Fallkonstellationen, gibt die Krankenkasse<br />
auch keine Rückmeldung.<br />
�
16 > NAHDR A N 4.11 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
Mehrfachbeschäftigte in der Gleitzone<br />
Stellt die Krankenkasse fest, dass das addierte Entgelt<br />
mehrerer Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der Gleitzone<br />
liegt, ergibt sich für die Krankenkasse daraus eine Meldeaufgabe<br />
im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens. Gleichzeitig wird dem<br />
Arbeitgeber mit dieser Meldung das Gesamtentgelt aus allen<br />
Beschäftigungsverhältnissen mitgeteilt. Diese Meldung der Krankenkasse<br />
erfolgt einmalig, sofern die GKV-Monatsmeldungen<br />
keine Änderungen enthalten, welche sich auf das Gesamtentgelt<br />
oder das Prüfergebnis entsprechend auswirken.<br />
Mit der Rückmeldung der Krankenkasse liegen dem Arbeitgeber<br />
somit alle Informationen vor, um die Beiträge bei den davon<br />
betroffenen Beschäftigungsverhältnissen korrekt berechnen zu<br />
können. Bitte legen Sie die Meldung der Krankenkasse Ihren<br />
Berechnungen so lange zu Grunde bis Ihnen eine neue Meldung<br />
übermittelt wird!<br />
Mehrfachbeschäftigte oberhalb<br />
der Beitragsbemessungsgrenze<br />
Stellt die Krankenkasse fest, dass das Gesamtentgelt aus allen<br />
Beschäftigungsverhältnissen in der Addition oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze<br />
liegt, bekommt der Arbeitgeber auch<br />
hierüber eine Rückmeldung. Die Berechnung der Krankenkasse,<br />
ob die Entgelte über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze<br />
(Kranken- und Pflegeversicherung oder Arbeitslosen- und Rentenversicherung)<br />
liegen, erfolgt monatlich.<br />
Anders als beim Meldeverfahren bei Mehrfachbeschäftigungen<br />
innerhalb der Gleitzone erfolgt die Rückmeldung der Krankenkasse<br />
über das Ergebnis aber nur einmal jährlich. Und zwar zum<br />
30. April des Folgejahres, erstmalig also 2013. Anhand dieser<br />
Mitteilung können die Arbeitgeber dann eine Prüfung Ihrer Beitragsabführung<br />
vornehmen, sich zuviel gezahlte Beiträge erstatten<br />
lassen oder gegebenenfalls auch Beiträge nachentrichten.<br />
Wichtiger Hinweis: Im Rahmen des 4. SGB IV-Änderungsgesetzes<br />
soll das jährlich vorgesehene Verfahren hinsichtlich Übermittlung<br />
des Gesamtentgeltes analog zu der Praxis bei Gleitzonenfällen<br />
auf ein monatliches Verfahren geändert werden. Diese Änderung<br />
soll zum 1. Januar 2013 umgesetzt werden. Eine endgültige Entscheidung<br />
stand bei Redaktionsschluss noch aus. Wir halten Sie<br />
aktuell auf dem Laufenden!<br />
Ungeachtet des oben beschriebenen Meldeweges steht es<br />
den Arbeitgebern frei, ob sie auf Basis der jeweils vorliegenden<br />
Informationen bereits eine monatliche Berechnung der<br />
anteiligen Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Verhältnisberechnung)<br />
vornehmen wollen. Für die exakte Berechnung ist<br />
es dann aber notwendig, die genaue monatliche Höhe der Entgelte<br />
aus weiteren Beschäftigungsverhältnissen zu kennen.<br />
Wenn der Arbeitgeber die anteiligen Beiträge vorab berechnet,<br />
besteht trotzdem die Verpflichtung, nach der Meldung durch<br />
die Krankenkasse das Ergebnis zu überprüfen.<br />
Der Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, dass zukünftig<br />
der Antrag für die Erstattung von zuviel gezahlten Beiträgen<br />
entfällt (letztmalig in 2012 für das Jahr 2011).<br />
Wichtig: Änderungen bei der Verhältnisberechnung ab 2012<br />
Sofern Ihnen alle notwendigen Unterlagen für die Verhältnisberechnung<br />
vorliegen und Sie diese Berechnung auch<br />
monatlich vornehmen wollen, gilt es ab 1. Januar 2012 Folgendes<br />
zu beachten: Entgegen bisheriger Praxis (bis zum<br />
31. Dezember 2011 kann noch das Gesamtentgelt zur Verhältnisberechnung<br />
zu Grunde gelegt werden) sind die Entgelte<br />
vor der anteiligen Berechnung künftig auf die jeweilige<br />
Beitragsbemessungsgrenze zu reduzieren. Das bedeutet: Entgelte,<br />
die über die Beitragsbemessungsgrenzen in der Krankenversicherung<br />
und der Pflegeversicherung sowie in der<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung hinausgehen, dürfen<br />
bei der Verhältnisberechnung ab 2012 nicht mehr berücksichtigt<br />
werden.<br />
Neue Personengruppenschlüssel<br />
Zum Jahresbeginn 2012 gelten zusätzliche Personengruppenschlüssel<br />
für DEÜV-Meldungen. Sie betreffen Auszubildende<br />
unterhalb der Geringverdienergrenze, Auszubildende<br />
in einer außerbetrieblichen Einrichtung, Teilnehmer an einem<br />
freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst<br />
oder Auszubildende unterhalb der Geringverdienergrenze<br />
in der Seefahrt.<br />
Die neuen Personengruppenschlüssel werden vorrangig für den<br />
Sozialausgleich benötigt, da diese Beschäftigten keinen Zusatzbeitrag<br />
zahlen müssen. Sie gelten aber auch im „normalen”<br />
DEÜV-Meldeverfahren zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber.<br />
121<br />
122<br />
123<br />
144<br />
Personengruppenschlüssel ab 2012<br />
Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die<br />
Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz<br />
3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt<br />
Auszubildende in einer außerbetrieblichen<br />
Einrichtung<br />
Personen, die ein freiwilliges soziales<br />
beziehungsweise ökologisches Jahr oder<br />
einen Bundesfreiwilligendienst leisten<br />
Auszubildende in der Seefahrt, deren<br />
Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze<br />
nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV<br />
nicht übersteigt<br />
Erläuterungen zu den einzelnen Schlüsselzahlen:<br />
www.barmer-gek.de/501834
Aus diesem Grund ist auch bei „regulären” DEÜV-Meldungen (z. B.<br />
Anmeldung und Jahresmeldung) ggf. einer der neuen Personengruppenschlüssel<br />
zu verwenden.<br />
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung und eine neue<br />
Anmeldung zu übermitteln sind, wenn sich der Personengruppenschlüssel<br />
eines Beschäftigten ändert.<br />
Neuer Meldegrund 91<br />
In der Unfallversicherung bestehen andere gesetzliche Regelungen<br />
für die Beitrags- und Meldepflicht von einmalig gezahltem<br />
Arbeitsentgelt als in der übrigen Sozialversicherung. Deshalb wird<br />
ab 1. Januar 2012 das DEÜV-Meldeverfahren um den neuen Abgabegrund<br />
91 erweitert, um damit das einmalig gezahlte, ausschließlich<br />
in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt<br />
(Sondermeldung UV) zu melden.<br />
Näheres siehe www.barmer-gek.de/500033.<br />
Maschinelles Zahlstellenverfahren<br />
Änderungen zum 1. Januar 2012<br />
Für den Sozialausgleich gilt ab 1. Januar 2012 eine geänderte<br />
Meldepflicht der Zahlstellen bei allen Versorgungsbezügen<br />
von Versicherten. Außerdem wird die<br />
Rentenversicherungsnummer als neues Identifikationsmerkmal<br />
genutzt.<br />
Wegen der Einführung des Meldeverfahrens für den<br />
Sozialausgleich zum 1. Januar 2012 sollen die Zahlstellen<br />
für alle Versorgungsbezüge der Versicherten von gesetzlichen<br />
Krankenkassen eine Änderungsmeldung mit der<br />
aktuellen Höhe des laufenden Versorgungsbezuges zum<br />
1. Januar 2012 erstellen.<br />
Auch ohne die Durchführung des Sozialausgleichs wird das<br />
neue Meldeverfahren angewendet, da sich noch weitere<br />
Änderungen ergeben haben. Ab dem 1. Januar 2012 teilen<br />
die gesetzlichen Krankenkassen allen Zahlstellen den<br />
gültigen maximal beitragspflichtigen Versorgungsbezug<br />
(VB-max) mit. Sie erhalten diesen zu Beginn des<br />
Jahres 2012 natürlich auch von der BARMER <strong>GEK</strong>. Die<br />
Inhalte werden dann in Abhängigkeit der zuvor von<br />
Ihnen übermittelten Veränderungsmeldungen zum 1. Januar<br />
2012 erstellt.<br />
Neu ist auch, dass ab dem 1. Januar 2012 die Rentenversicherungsnummer<br />
(VSNR) als neues Identifikationsmerkmal<br />
zur Datensatzstruktur gehört. Für das erste<br />
Halbjahr 2012 wird die VSNR neben der bereits bestehenden<br />
Krankenversichertennummer (KVNR) übermittelt.<br />
Ab dem 1. Juli 2012 entfällt dann die KVNR in<br />
der Datensatzstruktur.<br />
Unsere Datensätze der Veränderungsmeldungen zum<br />
1. Januar 2012 (VB-max-Meldung) werden bereits die<br />
Rentenversicherungsnummern der Versicherten enthalten.<br />
Durch unsere Übermittlung kann eine aufwendige<br />
gesonderte vorherige Übernahme der VSNR durch<br />
Sie entfallen.<br />
N euer<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR A N 4.11 < 17<br />
Damit alles rund läuft 2012<br />
Beitragsnachweis für Arbeitgeber und<br />
Zahlstellen<br />
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 werden die Datensatzbeschreibungen<br />
für die Datenübermittlung des Beitragsnachweises<br />
angepasst. Die neuen Versionen gelten dann auch<br />
für Beitragszeiträume vor dem 1. Januar 2012.<br />
Beim Sozialausgleich sind Besonderheiten zu beachten.<br />
Der Sozialausgleich verringert oder erhöht die aus dem<br />
Arbeitsentgelt und den Versorgungsbezügen zu bemessenden<br />
Krankenversicherungsbeiträge (Versichertenanteil). Um<br />
den Umfang des Sozialausgleichs feststellen zu können,<br />
sind vom Arbeitgeber und den Zahlstellen für Versorgungsbezüge<br />
für Beitragszeiten nach dem 31. Dezember 2011<br />
jeden Monat nachzuweisen:<br />
■ die unter Berücksichtigung eines durchgeführten Sozialausgleichs<br />
zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge<br />
und<br />
■ die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge, die ohne<br />
die Durchführung des Sozialausgleichs zu zahlen gewesen<br />
wären.<br />
Sofern in einem Entgeltabrechnungszeitraum kein Sozialausgleich<br />
durchgeführt wurde, sind die tatsächlich zu<br />
zahlenden Krankenversicherungsbeiträge und die Krankenversicherungsbeiträge,<br />
die ohne Durchführung des<br />
Sozialausgleichs zu zahlen gewesen wären, in gleicher<br />
Höhe nachzuweisen (dies trifft für das gesamte Jahr 2012 zu,<br />
da der Sozialausgleich nicht zur Anwendung kommt). Der neue<br />
Datensatz sieht dafür entsprechende Felder vor.<br />
Neben den neuen Funktionalitäten zum Sozialausgleich<br />
berücksichtigt die neue Version bei Zahlstellen auch, dass<br />
kein Rechtskreiskennzeichen mehr zu übermitteln ist. Unverändert<br />
geblieben sind die Regelungen zum Zeitpunkt der<br />
Datenübermittlung und Zahlung der Beiträge.<br />
Übrigens: Aus den oben genannten Gründen ist für Zeiten<br />
ab 2012 im Januar auch ein neuer Dauer-Beitragsnachweis<br />
einzureichen.<br />
�
18 > NAHDR A N 4.11 > MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT<br />
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Werte und Rechengrößen 2012<br />
Einheitliche Beitragssätze zur Krankenversicherung (KV)<br />
allgemein 15,5 %<br />
(Arbeitgeberanteil: 7,3 %, Arbeitnehmeranteil: 8,2 %)<br />
ermäßigt 14,9 %<br />
(Arbeitgeberanteil: 7,0 %, Arbeitnehmeranteil: 7,9 %)<br />
Beitragssatz für Versorgungsbezieher 15,5 %<br />
Mindestbezug für die Beitragspflicht<br />
von Versorgungsbezieher (monatlich) € 131,25<br />
Pflegeversicherung (PV) 1,95 %<br />
+ Zuschlag für Kinderlose 0,25 %<br />
Rentenversicherung (RV) 19,6 %<br />
Arbeitslosenversicherung (AV) 3,0 %<br />
Insolvenzgeldumlage 0,04 %<br />
BARMER <strong>GEK</strong> Umlage- und Erstattungssätze<br />
U1 - Krankheit<br />
■ Umlage bei 65 % Erstattung (Regelerstattungssatz) 1,7 %<br />
■ erhöhte Umlage bei 80 % Erstattung (wählbar) 3,3 %<br />
■ ermäßigte Umlage bei 45 % Erstattung (wählbar) 1,2 %<br />
U2 - Mutterschaft bei 100 % Erstattung 0,33 %<br />
Beiträge für versicherungsfreie Arbeitnehmer<br />
mit Krankengeld-Anspruch<br />
zur Krankenversicherung monatlich<br />
■ Arbeitgeberanteil € 279,23<br />
■ Arbeitnehmeranteil € 313,65<br />
Gesamtbetrag € 592,88<br />
zur Pflegeversicherung monatlich<br />
■ für Eltern € 74,59<br />
■ für Kinderlose € 84,15<br />
Monatliche Beitragsbemessungsgrenzen<br />
zur Kranken- und Pflegeversicherung € 3.825,00<br />
zur Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />
■ alte Bundesländer € 5.600,00<br />
■ neue Bundesländer € 4.800,00<br />
Bezugsgrößen<br />
KV/PV € 2.625,00<br />
■ alte Bundesländer (RV/AV, monatlich) € 2.625,00<br />
■ neue Bundesländer (RV/AV, monatlich) € 2.240,00<br />
MENSCH. ARBEIT. GESUNDHEIT < NAHDR A N 4.11 < 19<br />
Betriebsnummer der BARMER <strong>GEK</strong>: 42938966<br />
Jahres<strong>arbeit</strong>sentgeltgrenzen<br />
KV (allgemein)<br />
■ monatlich € 4.237,50<br />
■ jährlich € 50.850,00<br />
KV (Bestandsfälle)<br />
■ monatlich € 3.825,00<br />
■ jährlich € 45.900,00<br />
Geringfügigkeitsgrenze € 400,00<br />
Geringverdienergrenze (gültig nur für Azubis) € 325,00<br />
Abgabe- und Fälligkeitstermine<br />
Beitrags- -nachweis* -zahlung**<br />
Januar 25. 27.<br />
Februar 23. 27.<br />
März 26. 28.<br />
April 24. 26.<br />
Mai 24. 29.<br />
Juni 25. 27.<br />
Juli 25. 27.<br />
August 27. 29.<br />
September 24. 26.<br />
Oktober 25. 29.<br />
November 26. 28.<br />
Dezember 19. 21.<br />
Bestimmung der fiktiven beitragspflichtigen<br />
Einnahme zur Berechnung (Gleitzone)<br />
* Datensatz<br />
des Beitragsnachweises<br />
muss vorliegen<br />
am ...<br />
** Fällig-<br />
keitstage<br />
für Gesamtsozialversicherungsbeiträge<br />
Formel: F x 400 + (2 - F) x (Arbeitsentgelt - 400)<br />
Faktor für 2012: 0,7491<br />
vereinfachte Formel zur Ermittlung<br />
der Berechnungsgrundlage:<br />
beitragspfl. Einnahme = 1,2509 x Arbeitsentgelt - 200,72<br />
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