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Amt Stralendorf

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Gemeinde Dümmer<br />

Bekanntmachung<br />

Entwicklungssatzung mit Ergänzungsflächen für das Gebiet<br />

„Ortsteil Dümmerstück-Hof“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1<br />

Nr. 2 und 3 BauGB<br />

Hier: Wiederholte Auslegung des Entwurfes<br />

Auf Grund eines Verfahrensfehlers ist die Auslegung des Entwurfes der o. g. Satzung zu wiederholen.<br />

Es gibt keine Änderungen gegenüber der Auslegung vom 29.08. – 30.09.2002.<br />

Das Gebiet ist dem nachfolgenden Plan zu entnehmen.<br />

Der von der Gemeindevertretung zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung nebst Begründung<br />

liegen vom 05.06.03 – 07.07.03 im <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong>, Dorfstraße 30, 19073 <strong>Stralendorf</strong><br />

während der Dienststunden zu jedermann Einsicht öffentlich aus.<br />

Der Geltungsbereich ist im Lageplan zeichnerisch dargestellt.<br />

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich<br />

oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Zu dem Bebauungsplan soll keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.<br />

Dümmer, 15.05.2003 (Siegel) gez. Richter<br />

Bürgermeister<br />

Bürgersprechstunde mit der SPD – Landtagsabgeordneten<br />

Frau Dr. Margret Seemann am 12.06.2003 in <strong>Stralendorf</strong><br />

Die SPD-Landtagsabgeordnete Frau Dr. Margret Seemann führt am<br />

Donnerstag, 12. Juni 2003 im <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong> in der Dorfstraße 30<br />

eine Bürgersprechstunde durch.<br />

In der Zeit von 17.00 bis 18.30 Uhr können sich Bürgerinnen und Bürger<br />

mit Fragen, Anregungen oder Problemen an die Landtagsabgeordnete<br />

wenden.<br />

Zwecks Terminkoordinierung wird um vorherige Anmeldung unter<br />

Telefon: 03883/7251-15 oder Fax 03883/ 7251-16 gebeten.<br />

Das Sportfest des<br />

SV Blau-Weiß Parum findetam<br />

21. und 22.6.2003 statt.<br />

• 21.6. um 10 Uhr Volleyballturnier<br />

• 22.6. um 10 Uhr Fußballturnier<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

Gemeinde Dümmer<br />

Bekanntmachung<br />

B – Plan Nr. 5 „Zwischen Wend Dörp und Hauptstraße“<br />

der Gemeinde Dümmer<br />

Hier: Bekanntmachung der Aufstellung des B – Planes<br />

und Auslegung des Entwurfes<br />

Am 13.05.2003 hat die Gemeindevertretung die Aufstellung und den Entwurf des o.g. B – Planes<br />

beschlossen. Er beinhaltet die Errichtung von Wohngebäuden in dem, dem Lageplan zu entnehmenden<br />

Gebiet.<br />

Der Aufstellungsbeschluß für den B – Plan Nr. 5 vom 30.01.2003, veröffentlicht am 26.02.2003<br />

im <strong>Amt</strong>sblatt <strong>Stralendorf</strong>, wird aufgehoben und durch diesen ersetzt.<br />

Die Auslegung des Entwurfes erfolgt in der Zeit vom 05.06.2003 – 07.07.2003 im <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong>,<br />

Dorfstraße 30, 19073 <strong>Stralendorf</strong>, während der Dienststunden des <strong>Amt</strong>es.<br />

Ein Umweltbericht entfällt.<br />

Während der vorgenannten Frist können von jedermann Bedenken und Anregungen nur zu den<br />

überarbeiteten Teilbereichen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht<br />

werden.<br />

Dümmer, den 14.04.2003 (Siegel) gez. Richter<br />

Bürgermeister<br />

Wohin mit dem Grünabfall?<br />

Ganz einfach auf den Komposthaufen oder zur Annahmestelle für<br />

unseren <strong>Amt</strong>sbereich bei der BTV in Holthusen, Mittelweg 7 kostenlos<br />

in die bereitgestellten Container entsorgen.<br />

Es ist eine große Unsitte in den Gemeinden unseres <strong>Amt</strong>es geworden,<br />

Rasenschnitt, Laub und andere Grünabfälle einfach im öffentlichen<br />

Bereich zu entsorgen. Da liegen Hecken und Wege, Teichböschungen,<br />

Straßenränder und andere Plätze voll Grünabfällen - ganz nach dem<br />

Motto „mein Grundstück ist jetzt ordentlich, der Grünabfall kann ja bei<br />

der Gemeinde verrotten“<br />

Diese Handlungsweise ist nicht nur gesetzwidrig, sondern in höchstem<br />

Maße rücksichtslos.<br />

Die Gemeinden setzen jedes Jahr viele Haushaltsmittel für ein gepflegtes<br />

Ortsbild ein, Aktionen zum Frühjahrsputz werden gestartet und<br />

immer wieder gibt es uneinsichtige Mitbürger, die ihren Abfall anderen<br />

hinterlassen.<br />

Nehmen Sie die gebotenen Möglichkeiten wahr, die Entsorgungskosten<br />

sind in den Abfallgebühren des Landkreises enthalten.<br />

Wir danken allen Mitbürgern für das Verständnis und wünschen allen<br />

viel Spaß bei der Frühjahrsarbeit im Garten.<br />

Ihr Ordnungsamt

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