13.07.2015 Aufrufe

Amtliche Bekanntmachung - Amt Stralendorf

Amtliche Bekanntmachung - Amt Stralendorf

Amtliche Bekanntmachung - Amt Stralendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Aus den Gemeinden„Wenn in Dümmer die rote Sonne im See versinkt“Übermorgen wird abgepaddeltDümmer(HoJu) Am Samstag, d. 28. September2013 wird die Sektion Kanu der SG „Blau – Weiß“Parum e.V. mit dem zwischenzeitlich zur Traditiongewordenen Abpaddeln die „nasse“ Saisonauf dem Wasser beenden.„Wir werden ab 11:00 Uhr am Steg gegenüberdem Gemeindehaus Dümmer mit Kajaks, Kanadiern,Rennbooten, dem Drachenboot – kurz mitallem was schwimmt – zu einer letzten Ausfahrtfür die Saison 2013 auf das Wasser gehen“, verrätSektionsleiter Ralf Wachsmuth. Wer schonimmer mal in einem Kanu oder auch einem Drachenbootpaddeln wollte, oder aber einfach nurneugierig geworden ist, ist uns herzlich willkommen,so Wachsmuth weiter. Natürlich wird auchfür das leibliche Wohl gesorgt, erfuhr <strong>Amt</strong>sblattvon den Organisatoren. „Wir freuen uns überjeden, den wir für diesen Wassersport begeisternkönnen“, war von Trainerin Jana Jungbluth zuvernehmen.“ Die Sektion zählt derzeit 65 Mitgliederim Alter von 10 bis 70 Jahren und ganzbesonders würden wir uns über jugendlichenZuwachs freuen“, so J. Jungbluth weiter. DieKanuten organisieren jedes Jahr zahlreiche Veranstaltungen,bei denen das jährliche Kanucampoder das Drachenbootfest nur ein Highligth darstellen.„Nach dem Abpaddeln werden wir die Boote winterfestmachen über den Winter einige notwendigeReperaturen durchzuführen haben“, berichtetSektionsleiter Ralf Wachsmuth. Aber auch sportlichwird es über den Winter weiter gehen. Dazukönnen die Mitglieder der Sektion die <strong>Amt</strong>ssporthallein <strong>Stralendorf</strong> und das DorfgemeinschaftshausWalsmühlen nutzen.Text: HoJuNaturnahMorgennebel - ein besonderes NaturschauspielRegional. In diesen Wochen kann es sein, dass dermorgendliche Blick aus dem Fenster auf eine Nebelwandfällt. Nebel entsteht, wenn die Feuchtigkeit inder Luft anfängt zu kondensieren. Der Übergang desWassers vom gasförmigen in den flüssigen Zustandhängt mit dem Absinken der Temperaturen in derNacht zusammen. Feuchtigkeit ist als Gas in der Luftenthalten. Man spricht davon als Wasserdampf. KalteLuft kann jedoch nur eine geringe Menge an Wasserdampfenthalten als warme. Bei sinkenden Temperaturenbilden sich deshalb aus der überschüssigenFeuchtigkeit feine Wassertröpfchen, die dann alsNebel sichtbar werden. Er entsteht zu dieser frühenUhrzeit, weil meist kurz vor Sonnenaufgang die Temperaturenam niedrigsten sind. Mit den ersten Sonnenstrahlenerhöht sich dann nicht nur die Temperatur,sondern es kommt auch etwas Wind auf. Dadurchvermischt sich die trockene mit der feuchten Luft, derNebel löst sich allmählich auf. Die typische Zeit für dieEntstehung dieses Phänomens ist der sogenannte„Indian Summer“ im September und Oktober. In diesenMonaten sind die Luftdruckunterschiede zwischenHoch- und Tiefdruckgebieten eher schwach,starker Wind daher selten. Erst bei einer Sicht vonweniger als einem Kilometer wird von Nebel gesprochen.Sichtweiten von einem bis etwa vier Kilometerngelten als Dunst, und Nebel in räumlich sehr begrenztenGebieten bezeichnet man als Nebelbank.Text: dabu, Foto: kjbAusgabe 9 / 25. September 2013 3


<strong><strong>Amt</strong>liche</strong> <strong>Bekanntmachung</strong>enFriedhofsgebührenordnungfür den Friedhof in Parum vom 7.8.2013Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-LutherischenKirche in Norddeutschland und § 35 der Friedhofsordnung erlässt derKirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende Friedhofsgebührenordnungfür den Friedhof in Parum. Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichenGenehmigung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 derVerfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.Inhaltsübersicht§ 1 Allgemeines§ 2 Gebührenschuldner§ 3 Entstehung der Gebührenpflicht und Zahlungen§ 4 Stundung und Erlass von Gebühren§ 5 Gebührenhöhe§ 6 Zusätzliche Leistungen§ 7 Zurücknahme des Nutzungsrechts§ 8 In-Kraft-Treten§ 1AllgemeinesFür die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen sowie für sonstigenachstehend aufgeführte Leistungen des Friedhofsträgers werdenGebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.§ 2Gebührenschuldner• Zur Zahlung der Gebühren ist in folgender Reihenfolge derjenige verpflichtet:• der Inhaber des Grabnutzungsrechts ist,• der für die Totenfürsorge im Sinne des Bestattungsgesetzes verantwortlich ist,• der ein eigenes Recht an der Bestattung hat,• der zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist,• der zuletzt einen Antrag stellt auf die Benutzung des Friedhofs oder derFriedhofseinrichtungen zum Zwecke der Bestattungen oder Verleihungeines unmittelbaren oder mittelbaren Grabnutzungsrechts oder die Durchführungsonstiger Leistungen.• Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner• Bei Zurücknahme eines Antrages für die Benutzung des Friedhofs oder derFriedhofseinrichtung können, falls mit den sächlichen Vorbereitungen deserteilten Auftrages bereits begonnen wurde, die Gebühren nach demtatsächlichen Aufwand festgesetzt und erhoben werden.§ 3Entstehung der Gebührenpflicht und Zahlungen(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit Antragstellung und Bestätigungdurch die Friedhofsverwaltung. In denjenigen Fällen, in denen kein Antragvorliegt, Leistungen aber erforderlich sind, entsteht die Gebührenpflicht,sobald die Leistungen erbracht sind.(2) Die Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Gebührenbescheidesfällig. Ist im Gebührenbescheid ein anderer Zeitpunkt für dieFälligkeit angegeben, so gilt dieser.(3) Der Friedhofsträger kann - abgesehen von Notfällen - die Benutzungdes Friedhofs untersagen und Leistungen verweigern, sofern ausstehendeGebühren nicht entrichtet worden sind oder eine entsprechende Sicherheitnicht geleistet ist.-Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Rasenwahlgrabstätteje Grabbreite und Jahr47,00 EURGemeinschaftsanlage für Urnen(einschl. Pflege, Friedhofsunterhaltungsgebühr u. Namensnennung)-je Grabbreite für 25 Jahre1.300,00 EUR2. FriedhofsunterhaltungsgebührDie Friedhofsunterhaltungsgebühr wird je Grabbreite und Jahr berechnetund beträgt:19,00 EURDie Gebühr wird jährlich im Voraus erhoben.3.Bestattungsgebühren- für Sargbestattung oder Urnenbeisetzung 45,00 EUR4. VerwaltungsgebührenUmschreibung einer GraburkundeGenehmigung zur Errichtung eines GrabmalsGenehmigung zur Ausübung eines GewerbesÜberlassung eines Exemplars der Friedhofsordnung5. Gebühren für AusgrabungenAusgrabung eines SargesAusgrabung einer Urne14,00 EUR20,00 EUR20,00 EUR5,00 EUR80,00 EUR80,00 EUR§ 6Zusätzliche LeistungenFür zusätzliche Leistungen, für die eine Gebühr in § 5 nicht vorgesehen ist,setzt der Friedhofsträger das zu entrichtende Entgelt fallweise nach demtatsächlichen Aufwand fest.§ 7Zurücknahme des NutzungsrechtsWird ein Antrag auf Zurücknahme des Grabnutzungsrechts vor Ablauf der Nutzungszeit,aber nach Ablauf der Ruhezeit, genehmigt, besteht kein Anspruchauf Erstattung der Grabnutzungsgebühren für die nicht ausgenutzte Zeit.§ 8In-Kraft-Treten(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<strong>Bekanntmachung</strong> in Kraft.(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten die bishergültige Friedhofsgebührenordnung vom 14.10.2009 sowie deren Änderungenaußer Kraft.Der Kirchengemeinderat§ 4Stundung und Erlass von GebührenDie Gebühren können in besonderen Härtefällen aus Billigkeitsgründenauf Antrag gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.§ 5Gebührenhöhe1. GrabnutzungsgebührenReihengrabstätte-für Särge und Urnen für 25 JahreWahlgrabstätten-für Särge und Urnen je Grabbreite für 25 Jahre-Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätteje Grabbreite und JahrRasenwahlgrabstätten(einschl. Pflege u. Friedhofsunterhaltungsgebühr)-für Särge oder Urnen je Grabbreite für 25 Jahre300,00 EUR400,00 EUR16,00 EUR1.175,00 EURIhr Ansprechpartner für gewerblicheund private AnzeigenReinhard EschrichTel.: 0385-4856325 oder 0171-7406535delego. lueth@t-online.de4 Ausgabe 9 / 25. September 2013


<strong><strong>Amt</strong>liche</strong> <strong>Bekanntmachung</strong>enFriedhofsgebührenordnungfür den Friedhof in <strong>Stralendorf</strong> vom 10. Juni 2013Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und § 36 der Friedhofsordnungerlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichendeFriedhofsgebührenordnung für den Friedhof in <strong>Stralendorf</strong>. DieserBeschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Artikel26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirchein Norddeutschland.Inhaltsübersicht§ 1 Allgemeines§ 2 Gebührenschuldner§ 3 Entstehung der Gebührenpflicht und Zahlungen§ 4 Stundung und Erlass von Gebühren§ 5 Gebührenhöhe§ 6 Zusätzliche Leistungen§ 7 Zurücknahme des Nutzungsrechts§ 8 Inkrafttreten§ 1AllgemeinesFür die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen sowie für sonstigenachstehend aufgeführte Leistungen des Friedhofsträgers werdenGebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.§ 2Gebührenschuldner• Zur Zahlung der Gebühren ist in folgender Reihenfolge derjenige verpflichtet:• der Inhaber des Grabnutzungsrechts ist,• der für die Totenfürsorge im Sinne des Bestattungsgesetzes verantwortlich ist,• der ein eigenes Recht an der Bestattung hat,• der zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist,• der zuletzt einen Antrag stellt auf die Benutzung des Friedhofs oder derFriedhofseinrichtungen zum Zwecke der Bestattungen oder Verleihungeines unmittelbaren oder mittelbaren Grabnutzungsrechts oder dieDurchführung sonstiger Leistungen.• Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner.• Bei Zurücknahme eines Antrages für die Benutzung des Friedhofs oderder Friedhofseinrichtung können, falls mit den sächlichen Vorbereitungendes erteilten Auftrages bereits begonnen wurde, die Gebühren nach demtatsächlichen Aufwand festgesetzt und erhoben werden.§ 3Entstehung der Gebührenpflicht und Zahlungen(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit Antragstellung und Bestätigungdurch die Friedhofsverwaltung. In denjenigen Fällen, in denen kein Antragvorliegt, Leistungen aber erforderlich sind, entsteht die Gebührenpflicht,sobald die Leistungen erbracht sind.(2) Die Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Gebührenbescheidesfällig. Ist im Gebührenbescheid ein anderer Zeitpunkt für dieFälligkeit angegeben, so gilt dieser.(3) Der Friedhofsträger kann - abgesehen von Notfällen - die Benutzungdes Friedhofs untersagen und Leistungen verweigern, sofern ausstehendeGebühren nicht entrichtet worden sind oder eine entsprechende Sicherheitnicht geleistet ist.-UrnengemeinschaftsanlagePlatz inkl. Pflege und Friedhofsunterhaltungsgebührfür die gesamte Ruhezeit1400,00 EUR2. FriedhofsunterhaltungsgebührDie Friedhofsunterhaltungsgebühr wird je Grabbreite und Jahr berechnetund beträgt30,00 EURDie Gebühr wird für ein Jahr im Voraus erhoben3. Bestattungsgebühren- für Sargbestattung 70,00 EUR- für Urnenbeisetzung 70,00 EUR4. KapellenbenutzungsgebührSchacksche Grabkapelle5. VerwaltungsgebührenAusfertigung oder Umschreibung einer GraburkundeGenehmigung zur Errichtung eines GrabmalsGenehmigung zur Ausübung eines Gewerbes jährlich150,00 EUR12,00 EUR20,00 EUR25,00 EUR6. Gebühren für AusgrabungenAusgrabung eines Sarges650,00 EURAusgrabung einer Urne200,00 EUR§ 6Zusätzliche LeistungenFür zusätzliche Leistungen, für die eine Gebühr in § 5 nicht vorgesehen ist,setzt der Friedhofsträger das zu entrichtende Entgelt fallweise nach demtatsächlichen Aufwand fest.§ 7Zurücknahme des NutzungsrechtsWird ein Antrag auf Zurücknahme des Grabnutzungsrechts vor Ablauf der Nutzungszeit,aber nach Ablauf der Ruhezeit, genehmigt, besteht kein Anspruchauf Erstattung der Grabnutzungsgebühren für die nicht ausgenutzte Zeit.§ 8In-Kraft-Treten(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<strong>Bekanntmachung</strong> in Kraft.(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die bisher gültigeFriedhofsgebührenordnung vom 11. Oktober 2000 außer Kraft.§ 4Stundung und Erlass von GebührenDie Gebühren können in besonderen Härtefällen aus Billigkeitsgründenauf Antrag gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.§ 5Gebührenhöhe1. GrabnutzungsgebührenReihengrabstätte- für Särge 25 Jahre 230,00 EUR- für Urnen für 20 Jahre 190,00 EURWahlgrabstätten- für Sarg/Grabbreite für 25 Jahre 300,00 EUR- für Urne/ Grabbreite für 20 Jahre 250,00 EUR- Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einerWahlgrabstätte je Grabbreite und Jahr12,00 EUR-Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einerUrnenwahlgrabstätte je Grabbreite und Jahr 12,50 EUR<strong>Bekanntmachung</strong> des Wasser- und Bodenverbandes„Schweriner See / Obere Sude“Die Gewässerschau des Wasser- und Bodenverbandes in den Mitgliedsgemeinden:Wittenförden, Zülow, Rogahn, <strong>Stralendorf</strong>, Pampow,Dümmer, Holthusen, Schossin, Warsowfindet am 13.11.2013 statt. Treffpunkt : 9.00 Uhr <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong>Ausgabe 9 / 25. September 2013 5


mung. Ebenso kann der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge am Volkstrauertagohne Zustimmung nach vorheriger Information der FriedhofsverwaltungKranzniederlegungen mit einer Feier vornehmen.§ 5Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof• Bestatter, Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibendebedürfen für die ihrem jeweiligen Berufsbild entsprechende gewerblichenTätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen schriftlichen Zulassung durch dieFriedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeit festlegt.• Auf ihren Antrag werden nur solche Gewerbetreibenden zugelassen, die infachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Antragstellerdes Handwerks haben ihre Eintragung in die Handwerksrolle, Antragstellerdes handwerksähnlichen Gewerbes ihre Eintragung in das nach derHandwerksordnung zu erstellende Verzeichnis und Antragsteller der Gärtnerberufeihre Eintragung in das Verzeichnis der Landwirtschaftskammer nachzuweisen.• Die Friedhofsverwaltung hat die Zulassung davon abhängig zu machen,dass der Antragsteller einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichendenHaftpflichtversicherungsschutz nachweist.• Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Berechtigung durch dieFriedhofsverwaltung. Die zugelassenen Gewerbetreibenden haben für ihreBediensteten einen Bedienstetenausweis auszustellen. Die Zulassung undder Bedienstetenausweis sind dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonalauf Verlangen vorzuzeigen. Die Berechtigung zur Vornahme der Arbeiten istauf Verlangen durch schriftliches Einverständnis des Auftraggebers nachzuweisen.• Die Zulassung kann befristet werden.• Gewerbliche Arbeiten dürfen auf dem Friedhof nur an Werktagen zwischen7.00 und 18.00 Uhr, außer am Buß- und Bettag, ausgeführt werden. An SonnundFeiertagen sind gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof grundsätzlichuntersagt.• Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen aufdem Friedhof nur an den von der Friedhofsverwaltung hierfür vorgesehenenStellen gelagert werden. Bei Bestattungen oder bei Unterbrechung der Tagesarbeitsind die Arbeits- und die Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßenZustand zu bringen.• Die Gewerbetreibenden dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abraum ablagern.Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellendes Friedhofs gereinigt werden.Die Gewerbetreibenden haben die Friedhofsordnung und die dazu ergangenenRegelungen zu beachten und diese bei Erteilung der Gewerbegenehmigungschriftlich anzuerkennen. Exemplare sind gegen Zahlung der dafür vorgesehenenGebühr erhältlich.• Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bedienstetenim Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen.• Gewerbetreibenden, die trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen dieFriedhofsordnung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Absatzes2 nicht mehr gegeben sind, kann die örtliche Friedhofsverwaltung dieZulassung auf Zeit oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen.Gegen diesen Bescheid kann Beschwerde bei der Zentralen FriedhofsverwaltungGüstrow, Domstr. 16, 18273 Güstrow oder beim Friedhofsträger eingelegtwerden.• Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung anderer als in Absatz 1genannter Tätigkeiten gestattet werden, wenn dies mit dem Friedhofszweckvereinbar ist. Absatz 2 Satz 1 und die Absätze 3 bis 10 gelten entsprechend.§ 6Durchführung der Ordnung und Befolgung der Anordnungen• Jeder hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.• Anordnungen der mit der Aufsicht betrauten Personen ist Folge zu leisten.• Zuwiderhandelnde können vom Friedhof verwiesen werden. Eine Strafanzeigekann erstattet werden.<strong><strong>Amt</strong>liche</strong> <strong>Bekanntmachung</strong>en§ 8Verleihung des Nutzungsrechts• Mit der Überlassung einer Grabstätte und der Zahlung der festgesetztenGebühren wird dem Berechtigten das Recht verliehen, die Grabstätte nachMaßgabe der Friedhofsordnung zu nutzen.• Über die Verleihung des Nutzungsrechts soll dem Berechtigten eineUrkunde ausgestellt werden.• Bei der Verleihung des Nutzungsrechts ist die Möglichkeit der Einsichtnahmein die Friedhofsordnung zu gewähren. Auf Verlangen ist dieFriedhofsordnung auszuhändigen.• Das Nutzungsrecht wird nicht an Dritte übertragen. Ausnahmen bedürfender Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.• Bereits bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber für denFall seines Todes seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Wird biszum Ableben des Nutzungsberechtigten keine derartige Regelunggetroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf dieAngehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über:• auf den überlebenden Ehegatten, und zwar auch dann, wenn Kinder auseiner früheren Ehe vorhanden sind,• auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder,• auf die Stiefkinder,• auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter,• auf die Eltern,• auf die leiblichen Geschwister,• auf die Stiefgeschwister,• auf die nicht unter Buchstaben a bis g fallenden Erben.Sind keine Angehörigen der Gruppe nach den Buchstaben a bis h vorhandenoder zu ermitteln, so kann das Nutzungsrecht mit Zustimmung des Friedhofsträgersauch von einer anderen Person übernommen werden. Eine Einigungder Erben zur Übertragung des Nutzungsrechts auf eine andere Person ist mitZustimmung des Friedhofsträgers möglich.• Das Nutzungsrecht wird unverzüglich nach Erwerb auf den Rechtsnachfolgerumgeschrieben. Ihm obliegt die Gestaltung und Pflege der Grabstätte.• Kann unter mehreren Erben eine Einigung über den Berechtigten nichterzielt werden, so ist - falls ein Rechtsstreit zwischen den Erben nicht inBetracht kommt - der Friedhofsträger berechtigt, diesen endgültigzu bestimmen.• Hinterlässt der Nutzungsberechtigte keine Erben, fällt die Grabstätte anden Eigentümer zurück.• Angehörigen der Verstorbenen darf bei einem Wechsel des Berechtigtender Zutritt zu der Grabstätte und die Pflege derselben nicht verwehrtwerden. Die einheitliche Gestaltung der Grabstätte darf dadurch nichtgeändert oder gestört werden.• Soll die Beerdigung in einer Wahlgrabstätte erfolgen, für welche das Nutzungsrecht bereits zu einem früheren Zeitpunkt erworben wurde, ist derNachweis der Nutzungsberechtigung zu erbringen.• Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Umgebung der Grabstättenunverändert bleibt oder in einer bestimmten Art und Weise gestaltet wird.• Bei der Verleihung des Nutzungsrechts kann zwischen Grabstätten in Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften und Grabstätten in Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften gewählt werden. DieFriedhofsverwaltung hat auf diese Wahlmöglichkeit hinzuweisen und sichdie Entscheidung schriftlich bestätigen zu lassen.§ 9Grabstätte• Ein Grab dient der Aufnahme eines Verstorbenen oder der Aufnahme derAsche eines Verstorbenen.• Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens30 cm starke Erdwände getrennt sein.• Bei Anlage der Gräber für Erdbestattungen werden grundsätzlich folgendeMindestmaße eingehalten:• Gräber für Kinder bis zu 5 Jahren: Länge 1,20 m, Breite 0,60 m• Gräber für Personen über 5 Jahren: Länge 2,10 m, Breite 0,90 m.Dritter Abschnitt: Bestattungsvorschriften§ 7Anmeldung der Bestattung• Unabhängig von der Anmeldung beim Pastor ist jede Bestattung so baldwie möglich bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Bei der Anmeldungist die Bescheinigung mit dem Vermerk der Eintragung in das Sterbebuchoder eine Genehmigung der für den Bestattungsort zuständigen örtlichenOrdnungsbehörde vorzulegen.• Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt,ist das Nutzungsrecht nachzuweisen.• Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über dieEinäscherung vorzulegen.• Die Friedhofsverwaltung bzw. der Pastor setzen Ort, Tag und Stunde derBestattung fest. Die Bestattungen erfolgen in der Regel montags bis freitags.§ 10Ausheben, Tiefe und Schließen des Grabes• Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor dem Ausheben des Grabesentfernen zu lassen. Sofern vor und beim Ausheben der Gräber Grabmale,Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entferntwerden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigtender Friedhofsverwaltung zu erstatten.• Ein Grab darf nur von denjenigen ausgehoben und geschlossen werden, diemit dieser Aufgabe von der Friedhofsverwaltung beauftragt sind.• Bei Erdbestattungen beträgt die Tiefe der einzelnen Gräber von derErdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.• Die bei dem Ausheben eines Grabes aufgefundenen Reste einer früherenBestattung werden auf dem Boden der Grabstätte eingegraben.• Nach der Beerdigung ist das Grab wieder zu schließen.Ausgabe 9 / 25. September 2013 7


§ 11Särge und Urnen( 1 )Bestattungen sind grundsätzlich in Särgen oder Urnen vorzunehmen.Ausnahmsweise kann der Friedhofsträger auf schriftlichen Antrag die Bestattungin Leichentüchern ohne Sarg oder Urne gestatten, wenn nach denGrundsätzen oder Regelungen der Glaubensgemeinschaft, der die verstorbenePerson angehört hat, eine Bestattung ohne Sarg oder Urne vorgesehen istund gesundheitliche Bedenken nicht entgegen stehen. Entsprechende technischeVoraussetzungen sind von der Auftrag gebenden Person auf eigeneKosten in Abstimmung mit dem Friedhofsträger zu schaffen. Für die verwendeteUmhüllung gilt Absatz 2 entsprechend.( 2 ) Für Erdbestattungen darf kein Sarg verwendet werden, der geeignet ist,nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit desBodens oder des Grundwassers zu verändern und der die Verwesung der Leichenicht innerhalb der festgesetzten Ruhefrist ermöglicht. Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeitausgeschlossen ist.( 3 ) Särge sollen höchstens 2,05 m lang, im Mittelmaß 0,70 m hoch und 0,70m breit sein. Größere Särge sind dem Friedhofsträger rechtzeitig vor derBestattung anzuzeigen.( 4 ) Für Sargauskleidungen, Leichentücher, Leichenhüllen und Leichenbekleidunggelten die Anforderungen des Absatzes 2 entsprechend.( 5 ) Es dürfen keine Urnen, Überurnen oder Schmuckurnen verwendet werden,die aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestelltoder die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oderbiologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers zu verändern.§ 12Ruhezeit• Die allgemeine Ruhezeit für Särge und Urnen beträgt 25 Jahre.• Die Gräber Gefallener und verstorbener Kriegsgefangener sowie unterKriegseinwirkung verstorbener ausländischer Zivilpersonen habenentsprechend des Genfer Abkommens zum Schutz von Kriegsopfern vom12. August 1949 dauerndes Ruherecht. Sofern die Pflege der Grabstättennicht durch Privatpersonen erfolgt, wird sie vom Friedhofsträger durchgeführt.§ 13Grabbelegung• Jedes Grab darf innerhalb der Ruhezeit nur einmal belegt werden.• Für die Beisetzung von Aschenurnen in belegte Wahlgräber zur Erdbestattunggelten besondere Bestimmungen.§ 14Umbettung• Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.• Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen und Urnen darf der Trägerdes Friedhofs vor Ablauf der Ruhezeit nur zulassen, wenn ein wichtigerGrund eine Störung der Totenruhe rechtfertigt. Ausgrabungen und Umbettungenvon Leichen bedürfen der Zustimmung des Gesundheitsamtes.Umbettungen von Leichen im Zeitraum von zwei Wochen bis zu sechsMonaten nach der Beisetzung sind unzulässig.• Derjenige, der das Nutzungsrecht an der Grabstätte hat, kann eine Umbettungbeim Friedhofsträger schriftlich unter Beifügung der Zustimmung desGesundheitsamtes beantragen.• Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbartenGrabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat derAntragsteller zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Umbettung auf Veranlassungdes Friedhofsträgers erfolgt.• Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochenoder gehemmt.• Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufGrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.§ 15Grab- und Bestattungsregister• Für jeden Friedhof ist ein Grabregister und ein chronologisches Bestattungsregisterüber alle Gräber und Bestattungen sowie eine Übersicht überdie Dauer der Ruhefristen und Nutzungsrechte zu führen.• Die zeichnerischen Unterlagen (Belegungsplan) sind stets zu aktualisieren.Vierter Abschnitt: Grabstätten§ 16Arten der GrabstättenDie Grabstätten werden unterschieden in- Reihengrabstätten zur Erdbestattung und Urnenbeisetzung mit allgemeinenGestaltungsvorschriften,- Wahlgrabstätten zur Erdbestattung und Urnenbeisetzung mit allgemeinenGestaltungsvorschriften,- Gemeinschaftsanlage für Urnen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften,- Rasengrabstätten für Särge oder Urnen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften.<strong><strong>Amt</strong>liche</strong> <strong>Bekanntmachung</strong>en§ 17Reihengrabstätten• Reihengrabstätten sind Grabstätten, die im Bestattungsfall der Reihe nachoder an nächst freier Stelle abgegeben werden.• Das Nutzungsrecht wird für die Dauer der Ruhezeit (§ 12) überlassen. EineVerlängerung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nicht möglich.• Das Abräumen von Reihengrabfeldern, deren Ruhezeit abgelaufen ist, wirdsechs Monate vorher bekanntgegeben und durch ein Hinweisschild auf demjeweiligen Grab angekündigt. Desweitern gelten die Bestimmungen des § 29.§ 18Wahlgrabstätten• Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen das Nutzungsrecht aufWunsch einzeln (Einzelgräber) oder zu mehreren nebeneinander (Familiengräber)für eine Nutzungszeit von 25 Jahren vergeben wird. Die Lage derWahlgrabstätte wird mit dem Erwerber des Nutzungsrechts abgestimmt.• Der Nutzungsberechtigte erwirbt das Recht, in der Grabstätte bestattet zuwerden und bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungenin dieser Wahlgrabstätte zu entscheiden.• Das Nutzungsrecht kann gegen Zahlung der festgesetzten Gebühr verlängertwerden.• Wird bei späteren Beisetzungen die Nutzungszeit durch die Ruhezeit von 25Jahren überschritten, so ist vor der Beisetzung das Nutzungsrecht mindestensbis zum Ablauf der Ruhezeit für sämtliche Grabbreiten zu verlängern.Das Nutzungsrecht wird nur um volle Jahre verlängert.• Das Nutzungsrecht an unbelegten Wahlgrabstätten kann jederzeit zurückgegeben werden. Die Rückgabe des Nutzungsrechts an teilbelegten Wahlgrabstätten ist erst nach Ablauf der Ruhezeit möglich. Die Rückgabe ist inder Regel nur für die gesamte Grabstätte möglich. Gebühren werden nichterstattet.§ 19Urnengrabstätten• In Urnenreihengrabstätten und Urnenwahlgrabstätten in besonderenUrnenfeldern kann grundsätzlich nur eine Urne beigesetzt werden. Sindkeine besonderen Urnenfelder eingerichtet, können in leere Wahlgrabstättenfür Erdbestattungen zwei Urnen beigesetzt werden.• In bereits belegte Wahlgrabstätten für Erdbestattungen kann je Grabbreite1 Urne zusätzlich beigesetzt werden. Die Bestimmungen des § 18 Absatz 4gelten entsprechend.• Ist die Wahlgrabstätte zuerst mit einer Urne belegt, kann kein Sarg mehrauf dieser Grabstätte beigesetzt werden.• Soweit sich nicht aus dieser Friedhofsordnung etwas anderes ergibt, findendie Vorschriften über Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechende Anwendung.• Der Beisetzung von Urnen dient auch die Gemeinschaftsanlage für Urnen.Diese besteht aus einem Rasenfeld, welches in Raster von 40 x 40 cm aufgeteiltist und pro Raster den Platz für eine Urne vorsieht. Nach der Bestattungwird das zuvor entfernte Rasenstück wieder eingesetzt.• Die Gebühr für einen Platz in der Gemeinschaftsanlage für Urnen beinhaltetden Grabplatz, die Friedhofsunterhaltungsgebühren, die Pflege für dieDauer der Ruhefrist und die zentrale Namensnennung.• Die Namen der Verstorbenen sind auf einem in der Gemeinschaftsanlageangebrachten Tafel/Grabkreuz festgehalten. Eine anonyme Bestattung istnicht zulässig. Es gilt die Ruhezeit für Särge. Zum Ablegen von Blumen oderKränzen ist ein zentraler Platz in der Gemeinschaftsanlage ausgewiesen.§ 20Rasenwahlgrabstätte für einen Sarg oder eine Urne• Der Erwerb einer Rasenwahlgrabstätte zu der lt. Gebührenordnung festgesetztenGebühr, beinhaltet den Grabplatz, die Pflege und die Friedhofsunterhaltungsgebühren.Der Friedhofsträger verpflichtet sich für die Dauer derRuhefrist die Rasenwahlgrabstätten zu pflegen und dauernd instand zu halten.• Je Grabbreite darf in ein leeres Rasengrab nur 1 Sarg oder eine Urne beigesetztwerden.• Die Ersteinrichtung (Beseitigung des Hügels) und Raseneinsaat erfolgt inder Regel spätestens bis zum neunten Monat nach der Beisetzung. Nachder Erstanlage der Grabstätte sind keine weiteren Bepflanzungen auf derGrabstätte zulässig. Es kann eine Steckvase in handelsüblicher Form fürSchnittblumen aufgestellt werden. Sollten es mehr als eine sein, ist dieFriedhofsverwaltung zur kostenlosen Entsorgung jeder weiteren Vase,Pflanze oder Blumentopfes berechtigt. Ein Erstattungsanspruch bestehtnicht. Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, während der Pflege der Grabstättedie Vase zeitweise zu entfernen.• Auf einer Rasengrabstätte dürfen nur liegende Grabsteine die ebenerdigabschließen durch einen zugelassenen Steinmetz installiert werden.• Der Name des Verstorbenen und das Geburts- u. Sterbejahr müssen in eingravierter, einfacher Schrift lesbar sein.• Vor Einbringung des Grabsteins hat der Steinmetz einen schriftlichenAntrag mit der Skizze und den Maßen der Friedhofsverwaltung in geeigneterWeise zur Genehmigung vorzulegen.• Für den Erwerb des Grabmals in der geforderten Form ist der Nutzungsbe-8 Ausgabe 9 / 25. September 2013


echtigte zuständig.• Für Rasenwahlgrabstätten gelten ebenso die Bestimmungen des § 18.Fünfter Abschnitt: Friedhofskapelle und Kirchen§ 21Benutzung der Kirche• Die Kirche ist für die kirchliche Feier bei der Beerdigung von Kirchenmitgliedernbestimmt.• Die Benutzung der Kirche durch andere bedarf der Genehmigung des Friedhofsträgers.• Bei Bestattungen ohne Mitwirkung der Kirche darf die Ausstattung derFriedhofskapelle/Kirche nicht verändert werden. Insbesondere dürfen dasKruzifix und andere christliche Symbole nicht verändert, verdeckt oder entfernt werden.• Das Öffnen und Schließen der Kirche sowie der Särge darf nur von demBeauftragten des Friedhofsträgers vorgenommen werden. Das Öffnen derSärge erfolgt auf Wunsch der Angehörigen, sofern in gesundheitlicher Hinsicht oder aus sonstigen Gründen keine Bedenken dagegen vorliegen.• Särge der an anzeigenpflichtigen und ansteckenden Krankheiten Verstorbenendürfen nur mit Genehmigung des zuständigen <strong>Amt</strong>sarztes geöffnetwerden. Über die Öffnung von Särgen, die über eine größere Entfernungoder über einen längeren Zeitraum transportiert wurden, entscheidet ebenfallsder <strong>Amt</strong>sarzt.§ 22Ausschmückung der KircheVorschriften über die Art der Ausschmückung der Kirche kann sich der Friedhofsträgervorbehalten.Sechster Abschnitt: Grabmale und sonstige bauliche Anlagen§ 23Mindeststärke der GrabmaleIn Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften beträgt die Mindeststärkeder Grabmale:• ab 0,40 m bis 0,70 m Höhe 0,12 m,• ab 0,70 m bis 1,00 m Höhe 0,14 m,• ab 1,00 m bis 1,50 m Höhe 0,16 m• über 1,50 m Höhe 0,18 m.Voraussetzung ist jeweils eine ordnungsgemäße und standsichere Verdübelung.§ 24Zustimmungserfordernis für Grabmale und sonstige bauliche Anlagen• Grabmale sollen sich in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen und in ihrerGestaltung und Aussage mit christlichen Glaubensgrundsätzen vereinbar sein.• Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und baulichen Anlagenbedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.Der Antragsteller hat sein Nutzungsrecht nachzuweisen.• Dem Antrag ist der Grabmalentwurf mit Grundriß und Seitenansicht imMaßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnungder Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierungzweifach beizufügen. Auf Verlangen der Friedhofsverwaltung sindZeichnungen der Schrift, der Ornamente und Symbole im Maßstab 1:1 zweifachvorzulegen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells imMaßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe aufder Grabstätte verlangt werden.• Die Zustimmung der Friedhofsverwaltung erlischt, wenn das Grabmal nichtbinnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet worden ist.• Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung aufgestellteGrabmale oder sonstige bauliche Anlagen einen Monat nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfernen zu lassen.§ 25Anlieferung von Grabmalen und sonstigen baulichen AnlagenBei der Anlieferung von Grabmalen ist der Friedhofsverwaltung der genehmigteAufstellungsantrag vorzulegen. Die Friedhofsverwaltung muss die Möglichkeithaben, die Grabmale vor ihrer Aufstellung auf dem Friedhof zu überprüfen.§ 26Fundamentierung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen• Die Grabmale sind nach den in den Versetzrichtlinien des Bundesinnungsverbandesin der jeweils gültigen Fassung festgelegten, allgemein anerkanntenRegeln des Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen,dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarterGräber nicht umstürzen oder sich senken können.• Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierungdurchgeführt ist.§ 27Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen• Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem<strong><strong>Amt</strong>liche</strong> <strong>Bekanntmachung</strong>enund verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist der jeweiligeNutzungsberechtigte.• Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen oder sonstigen baulichenAnlagen gefährdet, sind die Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglichAbhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltungauf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegungvon Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicherAufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzendenangemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt,das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen instandzusetztenoder zu entfernen. Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, dieseGegenstände drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nichtbekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen alsAufforderung eine öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong> und ein Hinweisschild aufder Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.• Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch dasUmstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird.§ 28Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und Grabmale bedeutenderPersönlichkeiten• Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagensowie Grabmale und bauliche Anlagen bedeutender Persönlichkeiten odersolche, die als besondere Eigenart des Friedhofs erhalten werden sollen,werden in einem Verzeichnis geführt.• Sowohl die Grabstätten, die mit derartigen Grabmalen oder baulichen Anlagenausgestattet sind, als auch die betreffenden Grabmale und baulichenAnlagen selbst, können nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung verändert werden. Vor Erteilung der Zustimmung sind gegebenenfalls diezuständigen Denkmalschutz- und -pflegebehörden nach Maßgabe dergesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen.§ 29Entfernung von Grabmalen• Vor Ablauf der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger schriftlicherZustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.• Nach Ablauf des Nutzungsrechts sind die Grabmale einschließlich desSockels bzw. Fundamentes und sonstige bauliche Anlagen durch die Nutzungsberechtigtenzu entfernen. Geschieht dies nicht innerhalb von dreiMonaten nach Ablauf des Nutzungsrechts, so ist der Friedhofsträgerberechtigt, die Grabstätte abzuräumen oder abräumen zu lassen.Den Nutzungsberechtigten steht eine Entschädigung für abgeräumte Grabmaleoder sonstige bauliche Anlagen nicht zu. Sofern Grabmale oder sonstigebauliche Anlagen von dem Friedhofsträger oder in seinem Auftragabgeräumt werden, können die Nutzungsberechtigten zur Übernahme derKosten herangezogen werden.Siebter Abschnitt: Gestaltung und Pflege der Grabstätten§ 30Gestaltung und Instandhaltung der Grabstätten• Alle Grabstätten sind so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen,dass der Friedhofszweck und die Würde des christlichen Friedhofs gewahrtwerden. Dementsprechend sind die Grabstätten herzurichten und dauerndinstand zu halten. Dies gilt auch für den Grabschmuck. Verwelkte Blumenund Kränze sind unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen.• Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstättenund die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.Hecken sind so zu pflanzen, dass sie im Wachstum nicht über die Grabstättengrenzehinaus ragen und eine Höhe von ….. m nicht überschreiten.• Für die Herrichtung und Instandhaltung sowie Abräumung ist der jeweiligeNutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit Ablaufdes Nutzungsrechts, bei Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten mitAblauf der Ruhezeit. Jede wesentliche Änderung der Gestaltung der Grabstättebedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.Der Antragsteller hat auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen.• Angehörigen und Bekannten der Verstorbenen darf der Zutritt zu der Grabstätteund das Ablegen von Blumen und Gestecken nicht verwehrt werden.Die einheitliche Gestaltung der Grabstätte darf dadurch nicht gestört werden.• Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbstanlegen und pflegen oder damit einen auf dem Friedhof zugelassenen Gärtnerbeauftragen. Die Friedhofsverwaltung kann im Rahmen des Friedhofszwecksdie Herrichtung und die Pflege übernehmen.• Wahlgrabstätten sind innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb des Nutzungsrechts,Reihengrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach derBestattung zu bepflanzen bzw. gärtnerisch herzurichten.• Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagenaußerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung.• Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln beider Grabpflege ist nicht gestattet.• Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichenAusgabe 9 / 25. September 2013 9


<strong><strong>Amt</strong>liche</strong> <strong>Bekanntmachung</strong>enProdukten der Trauerfloristik, im Grabschmuck, bei Grabeinfassungen undPflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendetwerden. Ausgenommen von diesem Kunststoffverbot sind Grabvasen, Markierungszeichenund Gießkannen.•Ganzflächige Abdeckung der Grabstätten mit Stein oder steinähnlichenMaterialien ist unzulässig. Ganzflächige Abdeckung der Grabstätten mitTannengrün oder ähnlichen Material ist unerwünscht, wie auch die Einfassungder Grabstätten oder Grabhügel aus Stein oder steinähnlichen Materialien.§ 31Vernachlässigung der Grabstätten• Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hatder Verantwortliche (§30 Abs. 3) nach schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltungdie Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist in Ordnungzu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohnebesonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch öffentliche <strong>Bekanntmachung</strong>auf die Verpflichtung zur Pflege hingewiesen. Außerdem wird der unbekannteVerantwortliche durch ein Hinweisschild auf der Grabstätte aufgefordert,sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Bleibtdie Aufforderung oder der Hinweis drei Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltungdas Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. DieFriedhofsverwaltung kann auf Kosten des Nutzungsberechtigten die Grabstätteabräumen, einebnen und einsäen. Weiter kann sie Grabmale undsonstige bauliche Anlagen auf Kosten des Nutzungsberechtigten beseitigenlassen. Die Ruhezeit wird hiervon nicht berührt.• Ist der Verantwortliche bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln,ist ihm ein Entziehungsbescheid zuzustellen. Darin wird er aufgefordert, dasGrabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monatennach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. Bleibt dieAufforderung unbeachtet kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten desNutzungsberechtigten die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen.• Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Wirddie Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekanntoder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltungden Grabschmuck entfernen.Achter Abschnitt: Schlussbestimmungen§ 32Durchführung datenschutzrechtlicher VorschriftenZur Bewirtschaftung und Verwaltung der Friedhöfe und zur Festsetzung undEinziehung von Gebühren dürfen vom Friedhofsträger oder in seinem Auftragedie zu den vorgenannten Zwecken erforderlichen personenbezogenenDaten der Verstorbenen und der Nutzungsberechtigten erhoben, verarbeitetund genutzt werden.§ 33Alte Rechte• Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei Inkrafttretendieser Friedhofsordnung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeitund die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.• Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofsordnung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer sowie solche miteiner längeren als der nach Maßgabe dieser Friedhofsordnung für Wahlgrabstätten vorgesehenen Dauer enden am 31. Dezember 2017. Sie endenjedoch nicht vor Ablauf der Ruhefrist des zuletzt beigesetzten Verstorbenen.Die Verlängerung des Nutzungsrechts über den 31. Dezember 2017 hinausist nach den Bestimmungen dieser Friedhofsordnung gegen Entrichtungder dafür vorgesehenen Gebühr möglich.§ 34Pastorengrabstätten• Pastorengrabstätten und andere für die Geschichte der Kirchengemeindebedeutsamen Grabstätten sollen erhalten bleiben.• Sind Angehörige des verstorbenen Pastors nicht mehr ausfindig zu machenund droht eine Verwahrlosung der Grabstätte, soll die Kirchengemeinde dieVerpflichtung für die Grabpflege übernehmen.§ 35GebührenFür die Erhebung der Gebühren ist die jeweilige Friedhofsgebührenordnungmaßgebend.§ 36Schließung und Entwidmung• Friedhöfe, Teile von Friedhöfen oder einzelne Grabstätten dürfen nuraufgehoben werden, wenn alle Mindestruhezeiten abgelaufen sind.• Friedhöfe oder Friedhofsteile können für weitere Bestattungen gesperrtwerden (Schließung). In diesem Fall finden auf dem geschlossenen Friedhofsteil keine weiteren Bestattungen statt. Soweit durch Schließung einesFriedhofsteiles das Recht auf weitere Bestattungen in Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten bei Eintritteines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Kosten entstehendem Nutzungsberechtigten dadurch nicht.• Der Friedhofsträger kann das Friedhofsgelände auch einer anderenVerwendung zuführen (Entwidmung), wenn diese nach Abwägung aller inBetracht kommenden Kriterien geboten ist. Der Beschluss des Kirchengemeinderatesüber die Entwidmung des Friedhofes oder einer Friedhofsflächebedarf der Genehmigung durch den Kirchenkreisrat gemäß Artikel 26Absatz 1 Nummer 10 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche inNorddeutschland. Die Entwidmung hat zur Folge, dass das Grundstück odereinzelne Grabstätten ihre Eigenschaft als Ruhestätte verlieren. Die Bestattetenwerden, falls die Ruhe- bzw. Nutzungsfrist noch nicht abgelaufen ist,auf Kosten des Friedhofsträgers umgebettet.• Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekanntgegeben. Umbettungen werden den Nutzungsberechtigten mindestens einen Monat vorherschriftlich mitgeteilt, soweit deren Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist.• Ersatzgrabstätten werden vom Friedhofsträger auf dessen Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf dem entwidmeten oder geschlossenenFriedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstanddes Nutzungsrechts.• Auf Antrag kann die Umbettung bereits Bestatteter verlangt werden, wenndurch die Schließung ein noch lebender Familienangehöriger nicht in demgemeinsamen Familiengrab bestattet werden kann.§ 37Rechtsbehelfe• Der Empfänger eines vom Friedhofsträger oder im Auftrag des Friedhofsträgerserlassenen Bescheides nach Maßgabe der Friedhofsordnung oder derFriedhofsgebührenordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabeschriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch gegen diesen Bescheid beimFriedhofsträger oder bei der Zentralen Friedhofsverwaltung Güstrow, Domstr. 16, 18273 Güstrow einlegen.• Der Friedhofsträger oder die Zentrale Friedhofsverwaltung ändert auf denWiderspruch seinen Bescheid ab oder leitet den Widerspruch sowie denihm zugrundeliegenden Bescheid mit einer Stellungnahme an die KirchenkreisverwaltungAS Güstrow, Domstr. 16, 18273 Güstrow weiter. Die KirchenkreisverwaltungAS Güstrow entscheidet durch Widerspruchsbescheid.Gegen den Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nachZustellung Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhobenwerden.§ 38Inkrafttreten• Diese Friedhofsordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen <strong>Bekanntmachung</strong>in Kraft. Sie kann jederzeit ergänzt und abgeändert werden.• Gleichzeitig treten die bisherige Friedhofsordnung vom 10.10.2000 und alleübrigen entgegenstehenden Bestimmungen außer Kraft.10 Ausgabe 9 / 25. September 2013


<strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong>Gemeinde DümmerDie Bürgermeisterin<strong><strong>Amt</strong>liche</strong> <strong>Bekanntmachung</strong>Betreff: Innenbereichssatzung (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung)der Gemeinde Dümmer für einen Teilbereich der Ortslage Dümmer"Pflegeheim Dümmer"hier: <strong>Bekanntmachung</strong> des SatzungsbeschlussesDie Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer hat in ihrer Sitzung am 03.September 2013 den Beschluss über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzungder Gemeinde Dümmer für einen Teilbereich der Ortslage Dümmer„Pflegeheim Dümmer" (nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB) alsSatzung gefasst.Die Geltungsbereichsgrenzen sind dem nachfolgenden Übersichtsplan zuentnehmen.Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblichbekannt gemacht.Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Dümmer füreinen Teilbereich der Ortslage Dümmer "Pflegeheim Dümmer" tritt mitAblauf des Tages der ortsüblichen <strong>Bekanntmachung</strong> in Kraft.Die Satzung und die zugehörige Begründung werden zu jedermanns Einsichtab diesem Tag im <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong>, Bauamt, Dorfstraße 30 in 19073<strong>Stralendorf</strong>, während der Dienststunden bereitgehalten. Über den Inhaltist Auskunft zu erlangen.Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGBwird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für dienach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nichtinnerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteileeingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführtwird.<strong><strong>Amt</strong>liche</strong> <strong>Bekanntmachung</strong>enenthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, können diesenur innerhalb eines Jahres seit der <strong>Bekanntmachung</strong> der Satzung geltendgemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalbeines Jahres seit der <strong>Bekanntmachung</strong> der Satzung schriftlich gegenüberder Gemeinde Dümmer unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift undder Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht wird. Eine Verletzungvon Anzeige-, Genehmigungs- oder <strong>Bekanntmachung</strong>svorschriftenkann hiervon abweichend stets geltend gemacht werden.Dümmer, den 10.09.2013 (Siegel) Janett Rieß- Bürgermeisterin -Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird auf folgendes hingewiesen:Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dortbezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung derVorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplansund3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit <strong>Bekanntmachung</strong> der Satzungschriftlich gegenüber der Gemeinde Dümmer unter Darlegung des die Verletzungbegründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.Soweit gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, die inder Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)HeimatbildErfrischende Wasserschlacht in einem Schossiner GartenidyllFoto: kjb.Ausgabe 9 / 25. September 2013 11


<strong><strong>Amt</strong>liche</strong> <strong>Bekanntmachung</strong>enNeu-, Um- und AnbauSanierungs- und Abbrucharbeiten · Trockenbauarbeiten· EstricharbeitenMaurer-, Beton- und PutzarbeitenBauservice Tomas EckbrettGartenstr. 1a (Halle3)19075 Mühlenbeck· PflasterarbeitenTel.: (03869) 599390Fax: (03869) 599403Mobil: (0174) 6811 768bauservice.te@freenet.dewww.bte-bauservice.deStehfalztechnikSteil- und FlachdachFassadenbekleidungZimmererarbeitenHolzterrassen und CarportSchnellservice bei SchädenWohndachfenster RotosystemeRoto ProfipartnerSchossiner Weg 9b · 19073 Dümmer/OT WahlsmühlenTel. 03869 5999291 · Fax: 5999292 · Mobil: 0173 2337698Ausgabe 9 / 25. September 2013 13


„Wir werden größer“Rogahner Mäusenest bezog neues HausIn kinderfreundlich gestalteten Räumen lässt es sich herrlich spielen undlernen.Klein Rogahn. Nicht nur Kinderwachsen heran und werden imLaufe der Zeit immer größer, auchdie Rogahner Einrichtung selbstentwickelte sich von der einstigenTagespflegestelle zu der heutigengroßen Kindertagesstätte. Nach 2Jahren Bauzeit durch den TrägerKita Mäusenest, bezogen 50 Kinderund ihre Erzieher am 1. September2013 ihr neues Gebäude in KleinRogahn.Sehr wichtig war dem Träger bei derSuche nach einem geeignetenGrundstück die Lage. Die Kita Mäusenestbefindet sich in einer sehrruhigen Dorfrandlage umgeben vonvielen Wiesen und Feldern. Die3.000 Quadratmeter naturbelasseneSpielfläche bietet den KindernMöglichkeiten zum Verstecken,Spielen, Matschen, Toben oder Ausruhen.Obstbäume laden zumNaschen ein und spenden ausreichendSchatten an warmen Sommertagen.Auch der direkte Zugangzum Gemeindesportplatz, die Näheeines Wiesenweges und die Hanglagezum Schlitten fahren bestärktenden Träger zum Erwerb der Immobilie.Mit Einzug in die neue Kita entstanden4 Gruppenräume die nachThemen unseres Bundeslandesgestaltet und benannt sind. So entstandein Ostseeraum, ein WaldundWiesenraum und ein Rapsblütenraum.Ein Gruppenraum derKrippe wird den Namen unserer Einrichtung„Mäusenest“ tragen. AlleGruppenräume haben bodennaheFensterelemente, dadurch wirkendie Räume sehr hell und freundlich.Über Terrassentüren gelangen dieKinder und Erzieher aus Ihren Gruppenräumendirekt ins Freie.So können die Kinder und Erzieheran warmen Tagen auch im FreienEssen, Malen, Basteln oder Spielen.In der Kita Mäusenest werden 18Krippen- und 32 Kitakinder im Altervon 3 Monaten bis zum Schuleintrittin Anlehnung an den lebensbezogenenAnsatz betreut und gefördert.Die Ganztagsverpflegung erfolgtdurch die Schweriner Menü GmbH.Die pädagogische Arbeit richtet sichnach dem Konzept der altershomogenenund altersgemischten Gruppenarbeit.„Die Mitbestimmung derKinder hat in unserem Haus einengroßen Stellenwert, so finden dieWünsche, Bedürfnisse und Interessender Kinder besondere Beachtungund werden in der päd. Arbeitberücksichtigt“, sagt Leiterin AnjaSchamberg-Möller im Gespräch.„Unseren Schwerpunkt setzen wirin der Entfaltung der Phantasie, derKreativität und im kunstästhetischenBereich. Wir ermutigen dieKinder durch Experimentieren, Forschenund Ausprobieren, neueLösungswege zu finden und schaffendadurch Erfolgserlebnisse fürdie Kinder“, so die engagierte Kitachefinweiter.Text: Schamberg-Möller / ReinersFoto: KitaVARD-Umzügegünstig • zuverlässig • flexibelMöbeltransporte Umzüge Kleintransporte LagerungKäthe-Kollwitz-Straße 27d • 19288 LudwigslustTel. 03874/6259015 • Handy: 0163/8855059Aus den GemeindenAusgabe 9 / 25. September 2013 15Eisvergnügen in HolthusenPampow./Holthusen. Die Einwohnerder AWO ,, Wohnen und Lebenmit Demenz“ unternahmen am15.o8.2013 eine Fahrt mit dem Feuerwehrautonach Holthusen, zumEis essen. Auch ein Rollstuhlfahrerfand noch Platz im Fahrzeug, sodass bis auf zwei Einwohner derAWO alle an dem Ausflug teilnehmenkonnten.Während der Abwesenheit war dieBetreuung für die Zurückgebliebenengewährleistet. „Onkel Max“alias Dieter Soltow hatte einenEhrenplatz, er durfte vorn bei FeuerwehrmannFrank Sosna sitzen.Im Umgang mit den Demenzerkranktenbesteht eine klare, ruhigeund einfache Sprache, die abstrakteBegriffe vermeidet, von minenterBedeutung. Der Umgangston solltefreundlich und zugewandt sein.Auch sollte darauf geachtet werden,Blickkontakt mit den Demenzen zusuchen und zu halten. Ich selbsthabe schon mal erlebt, dass einunruhiger, warnender Blick nervösmacht. Auch der Demente hat seineeinmalige Lebensgeschichte. Eslohnt sich zu wissen, woran manFreude hat. Das versuche ich an dengemeinsamen Nachmittagen zurespektieren und wenn möglich zubeeinflussen. Spaziergänge undAusflüge sind ebenso wichtig wiewertvoll. Die körperliche Bewegungkann auch in Gruppen durchgeführtwerden, wie bei diesem Ausflugnach Holthusen.Nach einer halben Stunde bestiegenalle wieder das Feuerwehrauto,natürlich mit Hilfe von KameradSosna und „Onkel Max“. Nach einerkleinen Rundtour ging es wiedernach Hause. Leider ist bei vielen amnächsten Tag alles wieder vergessen.Wir konnten den Demenzen aufjeden Fall für ein paar Stunden einwenig Freude bereiten. Wir dankendem Fahrer Frank Sosna und einDank gilt auch für die finanzielleSpritze aus dem Festausschuss derGemeinde Pampow.Text & Foto: SoltowInmitten dieser Damenrunde sorgt er stets für Abwechslung und Unterhaltung:„Onkel Max“ alias Dieter Soltow aus PampowIhre Ansprechpartner vor OrtRedaktion:<strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong>Martin ReinersTel. 0 38 69/76 00 29, Fax: 0 38 69/76 00 60reiners@amt-stralendorf.deAnzeigenberatung:DELEGO Wirtschaftsverlag D. LüthReinhard EschrichTel. 03 85/48 56 30, Handy: 01 71/7 40 65 35delego.lueth@t-online.de


De niege plattdütsch EckHütigendags is dat ne Selbstverständlichkeit, dat de meisten Minschenehr Tass‘ Kaffee drinken. Dat wier nich immer so. Oewer läst sülben, watReuter dortau seggt hett.Dor is wat los – VeranstaltungstippsAstrid KornTel. 015256140926E-Mail: kornmutter@web.de„Lachen ist Medizin“Einladung zu humorvollem Seniorentreff<strong>Stralendorf</strong>. Im Rahmen des Seniorennachmittagsam 9. Oktober, derwie immer um 14.00 Uhr im Club amSportkomplex in der Schulstraßebeginnt, begrüßen wir ab 15.00Hans-Jürgen Audehm und AchimRosenbaum mit ihrem Programm„Lachen ist Medizin“, mit dem sieschon des Öfteren vor allem in Seniorengruppenmit Erfolg aufgetretensind. Sie bieten einen Streifzugdurch den deutschen Humor. Gästesind gern gesehen. Wir bittenjedoch, dass diese vorher bei BarbaraIkkes (Tel. 70324) oder HeidiAurich (Tel. 780933) Bescheidsagen, damit wir ausreichend Sitzplätzebereithalten.Text: Jürgen Aurich / Foto: privatDat KoffeedrinkenEn annermal kamm Jochen SchmulUt Hanschendörp tau Stadt herin.Oll Jochen was en Leckermul:‘ne Potschon Koffe süll dat sin!Hei hadd so vel von Koffe hürtUn hadd sin Dag em nich prebiert –Hei et des Morgens Klütersupp.Hüt steg em nu so’n Giwwel up,Hei wull hüt mal ens vörnehm lebenUn let sick also Koffe geben.De Koffe würd herinner bröcht,Oll Jochen set’t sick nu taurechtUn süht sick de Geschicht irst an:De Tass‘, den Läpel un de Kann,Wotau de Dinger woll sünd nütt!De Läpel schint em gor tau lütt,Hei is tau lütt för sine Finger.Un denn de beiden Tassendinger!Na, endlich möt hei doch heran.Hei langt sick also her de KannUn schenkt sick ok ‘ne Tass‘ vull in,Un as hei dit Stück hett taurecht,Nimmt hei den Läpel, süfzt unseggt:„Je, ‘t mag jo Mod woll jetzund sin!“Un fängt nu langsam an tau läpeln.Hei ett un ett, dat will nich schäpeln:De Sak kümmt em tau tahrigvör, Un as de Wirt geiht ut de Dör,Dunn kickt hei sick so wild herüm,Ob em ok wer woll wohren künnUn ob hei wir ok ganz allein.„Je, wenn ick wüßt, dat sehg mikein“, Seggt hei, „ick ded’t, derDüwel hal! Ick nem de Tass‘ un söpenmal!“Quelle: „Ut Fritz Reuters Läuschenund Rimels“ Herausgegebenvon Arnold Hückstädt, Erschienenbei Hinstorff Rostock 1981Die „<strong>Stralendorf</strong>er Plattsnacker“ werden unterstützt von:(v. l. n. r.) Hans-Jürgen Audehm und Achim Rosenbaum.Kindertagesstätte<strong>Stralendorf</strong>Wir laden recht herzlich alleKinder mit ihren Familien zumein !Kantineneröffnung 7. Oktober11.30 - 14.00 Uhr in der MohserieWir treffen uns am Freitag, 11.10.13,um 17.00 Uhr auf dem Spielplatzim Kindergarten.Nach dem Laternenumzug können sich alle bei Bratwurst,Schmalzstullen,Knüppelbroten und warmen Getränken stärken.17.30 Uhr Laternenumzug mit MusikBitte pünktlich sein!16 Ausgabe 9 / 25. September 2013


Aus den GemeindenHerbstferien in SichtKeine Langeweile im Warsower JugendtreffWarsow. Sechs Wochen schulfrei,das hieß Urlaub mit den Eltern undjede Menge freie Zeit. Da war dasbreite Veranstaltungsangebot desKinder- und Jugendtreffs im Ort einewillkommene Möglichkeit der Freizeitgestaltung.Kinobesuche, Backveranstaltung,Minigolf, Badeausflüge,Spielewoche und vieles mehrsorgten für viel Abwechslung.Ein beliebter Programmpunkt wardas Töpfern von Pflanzsteckern unddie Glasurbemalung dieser und vonvorgefertigten Bechern in der Keramikwerkstattvon Diana Hanczyk inSeehof. Die Töpferin zeigte uns denrichtigen Umgang mit den Glasurfarbenund gab uns zahlreicheGestaltungstipps. Mit Feuereifergingen alle ans Werk und fertigtenviele kleine Kunstwerke an.Die Zeit verging wie im Fluge undhieß es nur noch warten bis unsereKunstwerke den Glasurbranderhielten. Der Nachmittag in derKeramikwerkstatt zeigte den Kindernauch, wie interessant und vielseitigdie Arbeit einer Töpferin ist.Wir werden sie sicher mal wiederbesuchen. In wenigen Tagen istschon Oktober und die nächstenFerien sind in Sicht. Sowohl kreativeals auch sportliche Veranstaltungenstehen wieder im Programm, ebensoder Besuch des Lichterfestes imHansa Park.Die Veranstaltungsangebote dernächsten Monate werden wie immerim Internet und in den Aushängenbekannt gegeben.Aber nicht nur in den Ferien bietetder Kinder- und Jugendtreff Warsowdie Möglichkeit einer abwechslungsreichenFreizeitgestaltung.Täglich von 15.00 – 19.00 Uhr ist dasHaus für alle Kinder und Jugendlichender Gemeinde geöffnet. Einweiteres Angebot ist die Hausaufgabenbetreuung.Text & Foto: Böttcher„Auf nach Lübeck“Senioren besuchen Marzipanmuseum<strong>Stralendorf</strong>. Es lohnt sich fastimmer, rechtzeitig bei der Vorsitzendender Seniorengruppe, BarbaraIkkes (Tel. 70324), anzurufenund sich zu erkundigen, ob nochPlätze im Bus frei sind.Am 16. Oktober geht die Fahrt nachLübeck, wo die Besichtigung desMarzipanmuseums auf dem Programmsteht. Einsteigen kann manimmer an der Haltestelle im Dorfzentrumbei der Feuerwehr sowie inder Dorfstraße an der HaltestelleAm Neubau. Was die Fahrt, inklusiveKaffeetrinken, kostet und wanndie Fahrt losgeht, können Sieimmer ca. 10 Tage vor der Abfahrterfragen.Text: Jürgen AurichFoto: Internet Ausgabe 9 / 25. September 2013 17


Sport vor Ort15 : 8 für den MSVPampower beim Internationalen Jugendcup erfolgreichPampow. /Cottbus. Der MSV Pampownahm zum ersten Mal an diesemTurnier teil, ausgeschriebenwaren die Altersklassen U16 undU20. Am Freitag ging es für die U16los in Richtung Cottbus. NeunMannschaften waren gemeldet,darunter 3 Mannschaften aus Polen.In den Gruppenspielen waren SVEnergie Cottbus I und II, Luckenwaldeund Poznan die Gegner. CottbusSätze und der kleinen Punktegewertet. Direkt im Anschluss CottbusII: eine „clare“ Sache: mitgezielten Aufschlägen konnten dieCottbusserinnen so stark unterDruck gesetzt werden, dass ihnenkein Spielaufbau gelang und unsereMädels ein leichtes Spiel hatten.Das Ergebnis sagt alles: 25:4 und25:4! Auch Luckenwalde war keinernsthafter Gegner: 25:12 und 25:13hieß es am Ende für den MSV. Pozn-starke Vorrundenleistung abgeliefert.Es wurde das beste Spiel desMSV: viel Bewegung, Spielspaß undeine richtig gute Mannschaftsleistungmachten das Spiel auch fürdie Zuschauer zu einem Erlebnis!Die Mittelblocker haben mit gutenAktionen dafür gesorgt, dass sichdie Lubskoer Abwehr auf die Angriffekonzentrierte und machten damitden Weg frei für die Außen- und Diagonalangreifer.Teilweise konntemung auf dem Feld konnten dieMädels den Verlust des ersten Satzes(22:25) wegbügeln und im zweitenSatz wieder richtig punkten: mit25:14 ging der zweite Satz an denMSV! In diesem Spiel wurde dannTiebreak gespielt, aber auch hierwar die Stimmung auf dem Feld derspielentscheidende Faktor: 15:8 fürden MSV! Dritter Platz!In der Summe ein erfolgreiches Turnierwochenende:die MannschaftFreude über Platz 3 bei den Volleyballerinnen des MSV PampowKonzentriert im Angriff: Pampows Volleyballdamen kämpften um jeden PunktI war auch gleich der Gegner imersten Spiel. Da unsere Mädels bishernur das Turnier in Norderstedtals Erfahrung verbuchen konnten,war eine entsprechende Nervositätvorhanden. Das 5-1-Spielsystemfordert die Mädels doch noch,Abstimmungsfehler waren häufigerzu verzeichnen. Der erste Satz gingmit 25:23 knapp an den MSV, derzweite Satz endete 19:25 für Cottbus.Da in der Vorrunde nur zweiSätze gespielt wurden, hatte derMSV nach kleinen Punkten verloren.Allerdings wurde die Summe deran war dann das letzte Spiel amSamstag. Würden die Mädelsgewinnen, wäre der Gruppensieggesichert! Dementsprechend motiviertkämpfte das Team um jedenPunkt und wurde am Ende belohnt:25:23 und 25:19 für den MSV! DieserSieg wurde durch eine tolleMannschaftsleistung und vielBewegung hart erarbeitet!Damit stand am Sonntag der Überkreuzvergleichgegen den zweitender Staffel B, USA BeachvolleyballLubsko an. Wenngleich „nur“ Staffelzweiterhatte Lubsko eine ganzein Dreierblock überwunden werden!Trotzdem ging der erste Satzmit 25:20 an Lubsko. Im zweitenSatz konnte das Niveau noch einbisschen gesteigert werden. Daswurde mit dem Satzgewinn belohnt:25:23 für den MSV!. Aber auch hiergab es leider keinen Tiebreak,womit 3 kleine Punkte das Spiel umPlatz 1 verhinderten.Im Spiel um Platz 3 war dann CottbusI wieder der Gegner. Hier zeigtesich dann, dass die PampowerMädels im Turnierverlauf dazugelernt hatten: mit der Superstim-ist weiter zusammen gewachsen,ihre eigenen Fähigkeiten sind denSpielerinnen bewusst geworden,die Erkenntnis, dass gute Stimmungspielentscheidend sein kann: alldas sind Dinge, die in der jetztbeginnenden Saison eine guteGrundlage darstellen.Dank an die Organisatoren des Turniersund besonderer Dank an AndreasPipa für die schönen Fotos unddie Hilfe bei der Organisation.Text & Foto: MSVZum alten WirtshausRestaurant · Festsaal · KegelbahnSchmiedestraße 11 · 19075 HolthusenÜ30 Party am 12.10.13 ab 20 UhrDeftiges Eisbeinund ein Glas Bier (0,3 l)vom 15.10. - 20.10.2013 pro Pers. 8,90 Weihnachtsbüfett25. und 26. Dezember von 11 - 14.30 Uhr pro Pers. 16,90 EuroSilvesterparty all inclusive pro Pers. 69,- EuroReservierung erwünscht18 Ausgabe 9 / 25. September 201303865/229


Alte Stallanlagen verschwindenPampow erhielt Fördermittel für den AbrissAus den GemeindenHeimatbildPampow. Nach jahrelanger Arbeitder Gemeinde Pampow für diesesProjekt gab es nun endlich den Startschussfür den Abriss der alten Ruinenam Dorfeingang. Dieser Schandfleckwar vielen Einwohnern ein Dornim Auge, denn hier wurde viel Müllillegal abgeladen. Ebenso war es eingefährlicher Anziehungspunkt fürKinder und Jugendliche, die sich hierhäufig aufhielten. „Es gibt viele Gründedieses Thema mit Nachdruckanzupacken“, betonte BürgermeisterHartwig Schulz am 30. August in seinerRede vor Ort.Bereits am 2. September rumpeltendie Bagger von der Firma Otto Dörnerüber den Platz und begannen mit denAbrissarbeiten.Zuvor übergab Ute Hennings vomLandwirtschaftsministerium den Fördermittelbescheidin Höhe von61.000 € aus dem Rückbauprogrammungenutzter Agrarflächen für denAbriss der alten Milchviehanlage.Auch das Innenministerium will mitrund 45.000 Euro Sonderbedarfszuweisunghelfen. Bei Kosten in Höhevon 200.000 Euro sind diese Gelderfür die Gemeinde sehr wichtig. „MinisterTill Backhaus und Lorenz Caffierhaben sich sehr für die Gemeinde eingesetzt“,führte Hartwig Schulz beiseiner kurzen Ansprache an.Was entsteht nun auf dieser etwa3 Hektar großen Fläche?Die Gemeinde entwickelt hier einMischgebiet, bestehend aus Eigenheimen,Gewerbeansiedlung undeinem neuen Gesundheitszentrum.Geplant ist, die Eigenheime mehr imDorfzentrum und das Gewerbe zurUmgehungsstraße hin anzusiedeln.Die Ahornstraße wird weitergeführtund endet dann am Kreisel „ZumSportplatz“. „Dieses Baugebiet rundetunser Dorfbild harmonisch abund gibt dann unseren Besuchernauch einen schöneren Eindruck amEingang unseres Dorfes“ so diefreudigen Worte des Bürgermeistersbei Beginn der Arbeiten.Ein besonderer Dank an dieser Stellean alle Gemeinderatsmitgliederdie hier mit Ausdauer und Beharrlichkeit,immer wieder an bestimmteTüren klopften, hier den Stein insRollen gebracht und das Projektzum Erfolg geführt haben.Seien wir also gespannt wie PampowsNarbe an der Ortsumgehungjetzt zügig verheilt und neues Lebenins Dorf einkehren kann.Text: Hyzyk / ReinersFoto: ReinersFamilienfrühstück: Eine Ricke mit Kitzen nahe Walsmühler EndeFoto: kjb.Ausgabe 9 / 25. September 2013 19


Eine Fahrt ins Alte LandReisefieberRegional. Die jährlich stattfindendeBusreise der Gemeinde Holthusenführte am 7. September nach Jork,dem Mittelpunkt der Obst- und KulturlandschaftAltes Land.Um 8.00 Uhr waren auch die letztenReisegäste in den Bus eingestiegenund mit Sonnenschein und guterLaune ging es Richtung Hamburg.Das Alte Land liegt als Teil der Elbmarschsüdlich der Elbe und westlichvon Hamburg. Mit einer Flächevon rund 14.300 Hektar Baumobstist das Alte Land das größte zusammenhängendeObstanbaugebietMitteleuropas. 77 Prozent der Obstbäumesind Äpfel und 12,7 ProzentKirschen.Nach ausgedehntem Spaziergangund rustikalem Mittagessen warteteschon die Altländer Bimmelbahnauf uns. Entlang des Obstmarschenwegesgab der Fahrer interessanteHinweise auf zahlreiche mit Reetgedeckte Fachwerkhäuser, Prunkundauch die typischen AltländerHochzeitspforten. Das sind verzierteBrauttüren im Schmuckgiebel.Diese Tür war nur von innen zu öffnenund wurde lediglich benutzt,wenn die Braut ins Haus kam oderein Toter das Haus verließ. Im Raumhinter der Brauttür wurden in wertvollenTruhen die Wertsachen aufbewahrt,denn im Brandfall bliebder Giebel am längsten stehen undman konnte, während seitlich brennendesReet abrutschte, das Hausdurch die Brauttür verlassen.Bei einem Zwischenstopp in einerPlantage gab es viele Informationenüber Anpflanzungen, Pflege, Erntebis zum Vertrieb der riesigen Mengenan Äpfeln.Auch über den Ursprung des AltenLandes, der auf Kolonisierung durchniederländische Kolonisten zwischen1130 und1230 zurück geht, erfuhren wir Wissenswertes.Bedingt durch die zeitlicheErschließung ist das Alte Land indrei Meilen gegliedert ist: Die Erste,Zweite und Dritte Meile. Diese Meilenstellen Zonen entlang des Elbufersdar. Die Erste Meile, zwischenden Flüssen Schwinge und Lühe,wurde um 1140 eingedeicht. DieZweite Meile, deren EindeichungEnde des 12. Jahrhunderts abgeschlossenwar, erstreckt sich zwischenden Elbnebenflüssen Lüheund Este. Die Eindeichung der DrittenMeile zwischen Este und Süderelbewurde erst Ende des 15. Jahrhundertsabgeschlossen. Natürlicherfuhren wir auch die Sorgen derObstbauern, die u.a. mit demThema Elbvertiefung verbundensind. Sie fürchten Nachteile, wennder Salzgehalt der Elbe durch dieFahrrinnenanpassung steigt undhaben Sorge, dass ihnen die Süßwasserversorgungfür die Beregnungder Obstbauanlagen sprichwörtlichabgegraben wird. Zudemsehen sie die Deichsicherheitgefährdet.Etwas müde von so viel Infos, freutensich alle Teilnehmer auf Kaffeeund Kuchen auf dem Obsthof. Nachdem Kaffee war es an der Zeit dieHeimreise anzutreten. Es bleibt nurnoch ein Dank an alle, die zu diesemschönen Tag beigetragen haben.Text & Foto: C.D.LandgasthausOktoberfest12.10.2013 | 20.00 UhrEintritt: 7 Euro im VVKab einer 10 Mann Gruppe bekommt der zehnte eine Karte umsonstLIVE BandWer in Dirndel bzw. Tracht kommterhält ein Glas Sekt zur BegrüßungSchweriner Str. 21 | 19075 Warsow | Tel.: 038859/668160Ihr zuverlässiger Partnerin Sachen Naturstein• Küchenarbeitsplatten• Waschtische u. Kaminplatten• Treppenanlagen u. Terrassen• Designmöbel• Maßanfertigungen u.v.mErleben Sie die Faszination von Stein.Besuchen Sie unsere Ausstellung & Werk inHagenow.Öffnungszeiten: Mo - Fr von 7:00 - 17:00 Uhr und nach VereinbarungSteegener Chaussee 2019230 HagenowTel. 03883 729136www.antonioli.de20 Ausgabe 9 / 25. September 2013


RECHT gut beratenHeute: Ein geplanter Ausritt und seine FolgenSiegried Schwalbe ist eine Pferdenärrin.Wegen ihrer beruflichen Belastunghat sie allerdings wenig Zeit, sichselbst ein Pferd zu halten. Auch hat sieselbst, zusammen mit ihrem Lebenspartner,vor zwei Jahren ein Eigenheimerworben, so dass das finanzielle Budgetfür die kleine Familie es nicht zulässt,dass Siegried mit einem eigenen inPension gegebenen Pferd ihrem Hobbyfrönt. Aber hin und wieder besucht sieden Reitstall ihres Dorfes, um dort mitdem von ihr gewählten Pferd „SchnellerSchweif“ auszureiten.So sollte es auch an diesem Samstagvormittagder Fall sein.„Ich hole dann mal den „SchnellenSchweif“ aus seiner Box!“ rief sie demBesitzer des Reitstalles, Bruno Bär, zu,der vorher die Erlaubnis gab, sein Pferdzu reiten.„Warte noch einen Augenblick…“ riefBruno Bär zurück „… „SchnellerSchweif“ ist heute etwas ungeduldig!“Doch Siegried hörte nicht. Sie kanntedas Pferd schon von mehreren Ausritten,hatte Vertrauen zu ihm und schätztees als ein ruhiges Tier. So warteteSiegried nicht ab, sondern versuchtealleine auf das Pferd, mit einer Reitgertein der Hand, aufzusteigen, obwohlsie weder eine Reitkappe trug und auchdie Zügel nicht aufgenommen hatte.Da geschah es.„Schneller Schweif“ musste sicherschrocken haben, so dass Siegriedunglücklich fiel und sich dabei eineOberkieferfraktur sowie eine Schädelplatzwundezuzog.„Was hast du da bloß gemacht?“ riefBruno Bär Siegried zu, als er sah,wie diese auf dem Boden lag undsein Pferd auf der kleinen Auslaufkoppelvor dem Stalllief.Über ¼ Jahr Arbeitsunfähigkeit,zwei Operationenam Kiefer, erheblicheSchmerzen und einekleine bleibende Narbewegen der Schädelplatzwundewaren diePraxis für ErgotherapieClara-Zetkin-Straße 919288 LudwigslustTel. 03874 663755Sabine Maercker-SchulzStaatl. geprüfte Ergotherapeutinklinische Gestaltungs- u. Kunsttherapie(DAGTP)Ahornstraße 1319075 PampowTel. 03865 291695größeren gesundheitlichenSchäden, die Siegrieddavon trug.Von ihrem Lebensgefährtenwusste sie, dass ein Halter auchfür Schäden, die sein Tier verursacht,haftet. Streit wollte sie mit Bruno Bärnicht. Denn gerne würde sie nach vollständigerGenesung ihrem Reithobbydoch noch weiter frönen wollen.So suchte sie Bruno Bär auf, um sichmit ihm zu verständigen. „Du hastweder eine Reitkappe getragen, nochabgewartet, obwohl ich dir zurief, dasich dir beim Aufsteigen helfen wollte,noch hast du die Zügel in die Handgenommen und letztlich sogar eineGehrte getragen, an welcher sich„Schneller Schweif“ wohl ernsthafterschrocken hatte. Da hast du wohl selberschuld, an diesem Unfall.“ Siegriedwollte das nicht hinnehmen. So ließ siesich von ihrem Rechtsanwalt, GerhardGerechtigkeit, beraten. Der Anwalt hatauch eine Idee.„Erst kürzlich hat der BGH in einemUrteil festgestellt, dass eine vollständigeHaftungsfreistellung des Tierhaltersunter dem Gesichtspunkt des Handelnsauf eigene Gefahr nur in ganz unbegrenztenAusnahmefällen möglich ist.Dies ist immer dann der Fall, wenn derGeschädigte sich bei Übernahme einesPferdes z.B. bewusst einer besonderenGefahr ausgesetzt hat. Hier hat dieRechtsprechung gegenüber dem Reiterunter dem Gesichtspunkt des Handelnsauf eigene Gefahr nur solche anerkannt,die im Einzelfall über diegewöhnliche mit einem Ritt verbundeneGefahr hinausgehen, wie z. B. einTier ist von einer erkennbar bösen Naturoder das Pferd müsste erst zugerittenwerden oder der Ritt als solcher unterliegtganz spezifischen Gefahren, wiez.B. einer Fuchsjagd. Das sind natürlichnur beispielhafte Aufzählungen.Jedoch ist der Fall bei Ihnen andersgelagert. Immerhin haben Sie „SchnellenSchweif“ schon vorher einige Maleausgeritten, ohne dass es zu Problemenkam. Somit kann sich Bruno Bärals Halter des Pferdes, das er Ihnenüberlassen hatte, nicht von derPflicht eines Tierhalters fürSchäden, die ein Tier verursacht,vollständig freisprechen(§ 833 Abs. 1 BGB).Natürlich müssen Sie sichsicherlich ein Mitverschuldenanrechnen lassen, daSie selbst eine Reitkappenicht benutzten, die Zügelnicht gegriffen haben undletztlich die Hilfestellungendes Herrn Bär nicht angenommenhaben.“„Damit kann ich aber leben.“sagte Siegried und bittet ihrenAnwalt, auch unter Berufung ihrer Mitschuld,Bruno Bär anzuschreiben undihn zu bitten, Ansprüche über seineTierhaftpflichtversicherung, von derSiegried weiß, regulieren zu lassen.(nachzulesen: im BGH-Urteil vom30.04.2013, Az.: XI ZR 13/12 aber BGH-VersRecht 1955 Seite 116, BGH NJW1977 Seite 2158 oder BGH NJW 1992Seite 371)Text: Rechtsanwalt Christian WöhlkeFoto: pferdesportwestphalen.deMein Dach in guten Händen!DDM HüttenrauchFrank HüttenrauchDachdeckermeisterAm Pinnower See 319065 Pinnow OT Godernwww.ddmhuettenrauch.deddmhuettenrauch@aol.com0172 - 380 9655Friseur & Kosmetikbei Ihnen zu HausehaarmoniejennylorenzFriseurmeisterin19243 Parum • Tel.: 0172/30 76 450Ausgabe 9 / 25. September 2013 21


7. SchwerinerOldtimertreffenAus den GemeindenKaribisches Flair am Dümmer SeeFliegende Frösche schnappten den Wanderpokalvom 3. - 6. Oktober 2013auf dem Gelände des ehemaligen „KIWVorwärts“ in 19059 Schwerin, Mittelweg 7Veranstalter:IFA Mecklenburg-Vorpommern e.V., Verein zur Darstellungder Entwicklung und Geschichte des ostdeutschenAutomobil- und Fahrzeugbaus, www.ifa-verein-mv.deErwartet werden ca. 800 Teilnehmer mit IhrenFahrzeugen. Hauptschautage mit zahlreichenAttraktionen sind der 3. u. 5. OktoberBlaulicht Oldtimertreffen am 3.10., Polizeidiensthundegruppeam 3.10. um 11 und 14 Uhr, DDR -Modenschau am 5.10. 14 UhrHorst RöpertSchweriner Straße 5219073 Wittenförden (bei Schwerin)Tel.: 0385/6470268Dümmer. Der Dümmer See liegt nunwieder ruhig und spiegelblank, nachdemdas 14. Drachenbootfest beendetund die Paddlerinnen und Paddlerihre Zelte auf der Badewiese wiederangebaut hatten. Angefangenhatte das Spektakel bereits am Freitag,d.30.August 2013 mit einer Lampionfahrtauf dem Dümmer See,zudem mit allem was schwimmt eingeladenwurde. So wurde dann auchmit ca.25 bunt geschmückten Bootenund Flossen ein neuer Teilnahmerekordaufgestellt. Auch die geöffneteHafenbar war bis tief in die Nachtgut besucht und allerlei Seemanngarngesponnen.Am Samstagmorgen ging es dann andie sportlichen Wettkämpfe mit denDrachenbooten. Ingesamt waren 16spannende Vorläufe und ein Zwischenlaufnotwendig, bis die Teilnehmerder einzelnen Finals fest standen.Gepaddelt wurden die einzelnenRennen mit drei Booten gleichzeitigauf der ca. 300m langen Strecke, bisin Höhe des Strandes der Badewiesedie Zieleinläufe beobachtet werdenkonnten. Im Überraschungsrennentraten die frischgebackenennorddeutschen Schülermeister derKlasse 6b des Gymnasialen Schulzentrum<strong>Stralendorf</strong> gegen ihreEltern und gegen ein eigens für diesesRennen zusammen gestellteKinderteam der Flying Frogs ausSchwerin an und konnten wiederumden Siegerpokal mit nach Hausenehmen. Bei den Erwachsenen wurdendanach die Finalrennen für dasA, B und C Finale ausgefahren. DieTeams auf dem See lieferten sichpackende Rennen und die Entscheidungfiel oftmals erst kurz vor derZiellinie. So kamen im A Finale die„Flying Frogs“ vor den „Baulöwen“und den „Sunshine Dragons“ ins Zielund konnten neben dem Siegerpokalauch den Wanderpokal mitnehmen.Der Wanderpokal muss dreimal verteidigtwerden, bevor er ganz beimSiegerteam bleibt. Im letzten Jahrhatten diesen Pokal die in diesemJahr als Baulöwen startende für einJahr in Besitz genommen.Für die Organisatoren der SektionKanu der SG „Blau-Weiß“ Parume.V. war dieses Wochenende einvoller Erfolg bei dem alle Aktivenund Besucher sehr viel Spaß hatten.Ein ganz großes Dankeschön gehtan alle Helferinnen und Helfer, allenvoran allen Sektionen des Vereinsund der Gemeinde Dümmer. Einbesonderes Dankeschön soll hierauch noch mal an die Kanukidsgehen, die nicht am Steg geholfenhaben, sondern auch mit ihrenselbst gemixten Cocktails zum karibischenFlair beigetragen haben.Alle Teams haben für das nächsteJahr schon ihr Wiederkommenangekündigt, welches ein Jubiläumwird. Dann nämlich wird in Dümmerdas 15. Drachenbootfest gestartetund das wird nach Auffassung derOrganisatoren ein Kracher. Letztlichwünschen sich die Organisatorenauch mehr Teams aus dem Dorf, leiderwaren es dieses Jahr nur zweieinheimische Teams.Text: HoJu, Foto: privatPlatzierung Team Finale1 Flying Frogs, Schwerin A-Finlale2 Baulöwen, Schwerin A-Finale3 Sunshine Dragons Schwerin A-Finale4 Dobbertiner Drachenköpp B-Finale5 Stupido Dragons, Dümmer B-Finale6 <strong>Amt</strong>sschimmel, Ludwigslust B-Finale7 Dragons of Babylon, Schwerin C-Finale8 Blaue Lagune, Parum/Dümmer C-Finale9 Dr. Oetker Pizzabäcker, Wittenburg C-Finale10 Die Fruchtigen Dodower10 East Town Dragons, schwerin1 Gabba Gandolfs, <strong>Stralendorf</strong> Schülerrennen2 Eltern Kl. 6b, <strong>Stralendorf</strong> Schülerrennen3 Flying Frogs Kids Schülerrennen22 Ausgabe 9 / 25. September 2013


Sport vor OrtDas Unentschieden knapp verfehltWas die Experten tippen:Jürgen Schacht28.09.2013 SV <strong>Stralendorf</strong> -SV Aufbau Parchim 3:105.10.2013 LSV S/W Eldena -SV <strong>Stralendorf</strong> 1:119.10.2013 SV <strong>Stralendorf</strong> -SV F. Neustadt-Glewe 4:1Simone Lorenz28.09.2013 SV <strong>Stralendorf</strong> -SV Aufbau Parchim 1:005.10.2013 LSV S/W Eldena -SV <strong>Stralendorf</strong> 0:119.10.2013 SV <strong>Stralendorf</strong> -SV F. Neustadt-Glewe 5:0Verteidiger Alexander Karon (l.i.B.) und Stefan Sperlich (r.i.B.)<strong>Stralendorf</strong>. Vor über 100 Zuschauern trafen am 14. des Monats die beidenOrtsrivalen aus <strong>Stralendorf</strong> und Pampow aufeinander und boten bei bestemFußballwetter ein packendes Derby und Spannende Unterhaltung. Trotzerneut starker Mannschaftsleistung des SVS, hatte zuletzt der Nachbar ausPampow das Glück auf seiner Seite und konnte das erste Derby seit über 2 Jahrenmit 2:1 gewinnen. Im Anschluss wurde wie angekündigt mit den Fansgegrillt - ein toller Fußballnachmittag. Nach den ersten Spielen konnten sichauch viele Fans ein Bild vom Team der aktuellen Saison machen. Somit ließensich bekannte Gesichter <strong>Stralendorf</strong>s nicht lange bitten und gaben für dienächsten 3 Spiele des SVS ihre persönlichen Tipps ab.Mit dabei sind neben Kitaleiterin Katrin Kort und Floristin Simone Lorenz auchVereinspräsident Jürgen Schacht sowie Ehrenpräsident und langjähriger BürgermeisterHerbert John.Wie immer sind alle Fans und Freunde des SVS auchzu den künftigen Spielen eingeladen um sich von der Tippsicherheit persönlichzu überzeugen.Text: SCHÖNERKatrin Kort28.09.2013 SV <strong>Stralendorf</strong> -SV Aufbau Parchim 3:105.10.2013 LSV S/W Eldena -SV <strong>Stralendorf</strong> 0:219.10.2013 SV <strong>Stralendorf</strong> -SV F. Neustadt-Glewe 1:0Herbert John28.09.2013 SV <strong>Stralendorf</strong> -SV Aufbau Parchim 2:005.10.2013 LSV S / W Eldena -SV <strong>Stralendorf</strong> 2:219.10.2013 SV <strong>Stralendorf</strong> -SV F. Neustadt-Glewe 3:1HeimatbildWenn alte Weiber Haare lassen: Spuren des Altweibersommers in derRegionFoto: DammannAusgabe 9 / 25. September 2013 23


Termineder Kirchgemeinde Gammelin-Warsow/Parum29. September 18. Sonntag nach Trinitatis Warsow 10.006. Oktober Erntedank mit Kaffeetrinken Gammelin 14.00Abendmahl13. Oktober 20. Sonntag nach Trinitatis Parum 10.0020. Oktober 21. Sonntag nach Trinitatis Warsow 10.0027. Oktober 22. Sonntag nach Trinitatis Gammelin 10.0031. Oktober Reformationstag-Filmabend Gammelin 19.003. November 23. Sonntag nach Trinitatis Parum 10.0010. November Drittletzter Sonntag im Kirchenjahr Warsow 10.0011. November Martinsfest Parum 17.0017. November Vorletzter Sonntag im Kirchenjahr Hülseburg 10.00Abendmahl24. November Ewigkeitssonntag mit Abendmahl Warsow 10.00und Verlesung der Verstorbenen Parum 14.001. Dezember 1. Advent mit Adventsmarkt Gammelin 14.00Familiengottesdienst8. Dezember 2. Advent - Andacht Parum 14.00Kaffeetrinken im Pfarrhaus 14.30TermineReformationstag 31.10., Crivitz Kirche, 10 UhrFilmabend 31.10., Gammelin Pfarrhaus, 19 UhrAdventsmarkt 1.12., Gammelin, Kirche/ Backhaus 14 UhrAdventsmusik 15.12., mit Antiquitätenbasar, Warsow, Kirche, 14 UhrRegelmäßige VeranstaltungenDie Christenlehrefindet für die Klassen 1 – 4 aus den Dörfern Kothendorf, Warsow, Parum,Dümmer im Pfarrhaus Parum, mittwochs 14.30 – 15.30 Uhr mit Frau Liefertstatt. Für Gammelin erfragen Sie Ort und Zeit bitte bei Frau Liefertunter der Nummer (038850) 5282.Die Vor- und Hauptkonfirmandentreffen sich einmal im Monat sonnabends von 9 – 12 Uhr. Die Daten undOrte erfahren Sie bei Pastorin HarderDer Chorprobt dienstags ab 19.30 Uhr im Pfarrhaus Gammelin. Eingeladen sindalle, die gern singen.Flöten- und Gitarrenunterrichterteilt Frau Liefert nach Wunsch regelmäßig in Gammelin, Parum undKothendorfFrauen-GesprächskreiseEinmal im Monat, Termine erfragen Sie bitte bei Pastorin HarderLichter-AndachtJeden letzten Samstag im Monat, 19 Uhr, Kirche GammelinKirchenfensterTermine der evangelisch-lutherischenKirchengemeinde <strong>Stralendorf</strong>-WittenfördenGottesdienste und Veranstaltungen im SeptemberSonntag 6. Okt. 10:00 Uhr Gottesdienst <strong>Stralendorf</strong>Erntedankgottesdienst mit Feier der Goldenen KonfirmationJg. 1960 bis 1963 <strong>Stralendorf</strong>, (Erntedankgaben bitte amSonnabend, den 5. Oktober von 10-12 Uhr in die Kirche bringen)Sonntag 13 . Okt. 10:00 Uhr Gottesdienst WittenfördenErntedankgottesdienst, (Erntedankgaben bitte am Sonnabend,den 12. Oktober von 10-12 Uhr in die Kirche bringen)Sonntag 20. Okt. 10:00 Uhr Gottesdienst<strong>Stralendorf</strong>Sonntag 27. Okt. 10:00 Uhr Gottesdienst WittenfördenGottesdienst im Kursana Domizil „Haus am Park“24. Oktober 10:30 UhrKinder-und Jugendarbeitin <strong>Stralendorf</strong>Christenlehre mit Frau Kantorkatechetin E. Liefert, Gammelin, Tel.:038850 - 5282 findet an jedem Dienstag von 15 bis 16 Uhr in der Kirchestatt. Anschließend trifft sich von 16.00 bis 16.45 Uhr die Gitarrengruppe.in Wittenförden„KiWi“ Kinderkirche Wittenförden Klasse 1 - 4 jeden Donnerstag von14.30 bis 15.30 Uhr im Hort der Grundschule mit Susanne Petters(0173/8279172)Konfirmandenunterricht findet jeden Mittwoch von 17 bis 18 Uhr in derKirche statt. Jugendliche (Jahrg.1999-2002), die als Vorkonfirmandendazukommen möchten, melden sich bitte bei Pastor v. Engelhardt, Tel.:0385-6470231. Für <strong>Stralendorf</strong> befindet sich eine Konfirmandengruppeim Aufbau.In den Herbstferien entfallen die Treffen der Kinder und Jugendlichen.Seniorennachmittage unter Leitung von Frau H. Thieß finden an jedemzweiten Mittwoch im Monat von 14.30 bis 16.30 Uhr in der Kirche in Wittenfördenstatt – nä. Termin: 9. OktoberImmobilienmit Herz.Verkauf oder VermietungBeratung von Kaufinteressenten und EigentümernProjektentwicklung und VermarktungskonzepteBewertung und FinanzierungsberatungVR Immobilien GmbH . Alexandrinenstr. 4 . 19055 Schwerin(0385) 51 24 04 . www.vr-immo-schwerin.deVR-IMMOKatzen- undKleintierpensionR. MusialRundling 619073 Klein-Rogahn☎ 03 85/6 66 52 18www. katzenpension-musial.deServiceBrüsewitz038874 / 41124www.skodaservice.de24 Ausgabe 9 / 25. September 2013


KirchenfensterDie verbundene evangelische KirchgemeindeSülstorf-Pampow lädt einMonatsspruch September„Vergesst nicht, Gutes zu tun und mit anderen zu teilen; denn an solchenOpfern hat Gott Gefallen.“ Hebräerbrief 13, 16Unsere Gottesdienste im September:6.10. Familiengottesdienst zu Erntedank 10:00 Uhr Kirche Sülstorfanschließend Mittagessen Büffet mitgebrachter Köstlichkeiten13.10. Gottesdienst 10:00 Uhr KirchePampow20.10. Gottesdienst 10:00 Uhr Kirche Sülte27.10. Gottesdienst 10:00 Uhr Kirche Pampow31.10. Gottesdienst zum Reformationstag 10:00 Uhr Kirche SülstorfChristenlehreZur Christenlehre treffen sich die Kinder der ersten bis sechsten Klasseimmer Donnerstags von 14.00 bis 15.30 Uhr im Pampower Pfarrhaus.Ich hole die Kinder gerne im Hort oder der Grundschule Pampow ab.Bitte geben Sie für diesen Fall Ihrem Kind eine entsprechende Abholgenehmigungmit und geben mir unter der Telefonnummer 03 85/557 1624 Bescheid. Constanze BuckDenk mal! Jugendliche aufgepasst!Bis Geschichte geschrieben wird, müssen viele Geschichten erzähltwerden – Geschichten von Menschen und ihrem Schicksal. Und plötzlichwird lebendig, was vorher als todlangweiliger Haufen von Namenund Zahlen schien.In diesem Jahr lädt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ein, unbequemeDenkmale in den Blick zu nehmen und ihre Geschichte zu entdecken.Auch in unserer Kirchgemeinde gibt es ein solches ungeliebtesund unbeliebtes Denkmal. Es steht in Sülstorf, nahe dem Bahnhof.Am Samstag, den 5. Oktober wollen wir in der Zeit von 10 bis 13 Uhr diesesDenkmal und die Geschichte dahinter erkunden. Treffpunkt ist dasSülstorfer Pfarrhaus. Das Mittagessen kochen wir gemeinsam.Erntedank einmal andersAm 6. Oktober wollen wir miteinander Erntedank feiern. Im Anschlussan den Familiengottesdienst um 10.00 Uhr wollen wir miteinander Mittagessen.Dazu bringt jeder etwas mit. So können wir Auge und Gaumenan einem abwechslungsreichen und reichhaltigen Buffet erfreuen undkönnen Gottes reichen Segen an diesem Tag auf viele Weise erfahren.SeniorenEinmal monatlich treffen sich die Senioren unserer Gemeinden zuAndacht, Gespräch und einer Tasse Kaffee. Die Treffen beginnen um14.00 Uhr und dauern bis 15.30 Uhr.Aus den GemeindenDach: 23. Oktober 2013Klockentied: 17.30 UhrUrt: Stralendörper SeniorentreffModeratschion: Anke Dombrowskirund üm dei GesundheitIn Harfst geiht dat meistendeils all wedder los, dat de Näs anfangt taudrüppeln un dat Hausten öwerall tau hüren is.Villicht hett de ein orrer anner 'n gaudet Huusmiddel üm heil dörch disseTied tau kamen. In 'e Natur gifft dat jo so männig Krut de gegen Verküllungun anner Weihdaach insett warden.Säcker hefft ji ok all Rezepte verschräben krägen, de nich glieks tau verstahnsünd.Dat geiht all los, wenn't üm dat „inföhren“ geiht.Dor gifft dat jo mihre Variatschionen...In männig Bäuker is tau finnen, wat so all mallören kann.Freuen wi uns up’n lustigen Abend.För Drinken un ’n bäten wat dortau is sorcht.Üm dat ein orrer anner tau betahlen, luurt achter de Dör uns lüttSporschwien.Wier schön, wenn ’t mit ’n Euro faudert ward.Im Pfarrhaus Pampow finden diese Treffen immer am letzten Montag imMonat statt, also am 28. Oktober.Im Pfarrhaus Sülstorf ist dieser Termin immer der erste Donnerstag imMonat, also am 10. Oktober.Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie zu den Terminen abgeholt werdenmöchten. Telefonnummer von Herrn Pastor Csaby 03865 3225.Der Chor unserer verbundenen Kirchgemeinden probt immer mittwochsab 19.30 Uhr im Sülstorfer Pfarrhaus. Neue Sängerinnen und Sängersind herzlich willkommen.Ausgabe 9 / 25. September 2013 25


Feuer & FlammeKameradschaft über die Dienstzeit hinausBrandschutz verbindet: Die „alten“ Kameraden finden auch nach ihrer aktiven Zeit genügend Gesprächsstoff, wenn es um die Belange der Feuerwehren gehtGroß Rogahn. In jedem Jahr treffensich die ehemaligen Wehrführerund Stellvertreter des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>mit ihren Frauen. WernerSchlegel, langjähriger <strong>Amt</strong>swehrführervon 1982 bis 2005 berichteteüber die Idee einer Zusammenkunft,die vor über 5 Jahren entstanden ist.„Wilhelm Böttcher, ehemaligerWehrführer von Holthusen fragtemich, ob wir uns nicht mal treffenkönnten!“ Selbst von der Ideebegeistert, setzte Kamerad Schlegelkurzentschlossen die Idee um undlud die Ehemaligen ein. Die Resonanzwar riesig. Fast alle waren seinerEinladung im April 2008 gefolgt.Erst einmal ohne die Partner. „Wirhaben überlegt, wie wir weiter verfahrenwollen und so wuchs dieIdee, sich zweimal jährlich zu verschiedenenAktivitäten wie Bowlenoder Karten spielen zu treffen undalle zwei Jahre gemeinsame Fahrtenzu veranstalten.“ Gemeinsam fuhrensie schon in den Harz, zur Feuerwehrschulenach Rendsburg und inden Spreewald. Das verbindet. InUrväter und Begründer der Kameradschaftstreffen:Der HolthusenerWilhelm Böttcher und der ehemalige<strong>Amt</strong>swehrführer Werner Schlegeldiesem Jahr trafen sich die Ehemaligenin den Räumen der FeuerwehrRogahn zu einem Grillabend.Abwechselnd richtet jede Feuerwehrdiese Treffen aus. Ein kleinerDank für die jahrelange unermüdlicheArbeit der Wehrführer. Die derzeit21 Ehemaligen mit ihren Partnernwollen auch weiterhin die bishervon den Gemeinden Pampow,Wittenförden und Zülow unterstütztenVeranstaltungen und Fahrtendurchführen. Auch freuen sie sichweiter darauf, den jährlichen <strong>Amt</strong>sausscheidmit ihren Erfahrungen alsWettkampfrichter zu unterstützen,so Werner Schlegel. Marianne Facklamaus Holthusen nutzt diese Treffengleichermaßen, um die Erfahrungender Wehrführer als Chronikniederzuschreiben.Gastgeber in diesem Jahr war derWehrführer der Gemeinde KleinRogahn Maik Szymoniak. „Ich habemich sehr gefreut, die Kameradenund ihre Frauen hier begrüßen zukönnen. Es gab viele anregendeGespräche mit den Kameraden. DieIdee auch weiterhin gemeinsametwas zu unternehmen und denKontakt mit allen Feuerwehren zuhalten, finde ich großartig. DieKameraden sind teilweise aufgrunddes Alters nicht mehr im AktivenDienst tätig. Gerade deshalb ist eswichtig, auch weiterhin einen Platzvorzuhalten.“Text & Fotos: Bange26 Ausgabe 9 / 25. September 2013


Sprechzeitendes <strong>Amt</strong>svorstehers, der Bürgermeisterinnen undder Bürgermeister des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>:<strong>Amt</strong>svorsteher: Herr Bodo Wisselbodo.wissel@amt-stralendorf.dedonnerstags von 17.00 bis 18.00 Uhr/nach vorheriger Vereinbarungim <strong>Amt</strong>sgebäude <strong>Stralendorf</strong>Gemeinde DümmerBürgermeisterin: Frau Janett Rießbuergermeister@duemmer-mv.dewww.duemmer-mv.demittwochs von 16.30 bis 18.00 Uhrim Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 18, 19073 DümmerTel.: 01 73/6 05 43 14Gemeinde HolthusenBürgermeisterin: Frau Margit Uffmannnach Vereinbarung Tel.: 0172/3242168Gemeinde Klein RogahnBürgermeister: Herr Michael Vollmerichnach Vereinbarung Tel.: 01 70/222 00 79Gemeinde PampowBürgermeister: Herr Hartwig Schulzdienstags von 17.00 – 19.00 Uhrim Gemeindezentrum, Schmiedeweg 1, 19075 Pampow,Tel. 03865/218Gemeinde SchossinBürgermeister: Herr Heiko Weißnach Vereinbarung Tel.: 03869/ 78 09 47Gemeinde <strong>Stralendorf</strong>Bürgermeister: Herr Helmut Richtermittwochs von 17.00 – 18.00 Uhrim Gemeindebüro, Schulstraße 2 (Sportkomplex)(Tel. 01 76/20833247 • post@helmutrichter.de)Gemeinde WarsowBürgermeisterin: Frau Gisela BullerJeden 1. Dienstag im Monat von 17.00 Uhr – 18.00 UhrIm Feuerwehrhaus Warsow oder nach Vereinbarung,Tel.: 03869/ 70 210Gemeinde WittenfördenBürgermeister: Herr Ralph Nemitzdienstags von 17.00 Uhr – 18.00 Uhrim Gemeindehaus, Zum Weiher 1a(telefonisch während der Sprechzeiten zu erreichen unterTel.: 0385/6 17 37 87)Gemeinde ZülowBürgermeister: Herr Volker Schulznach Vereinbarung Tel.: 0 38 69/7 02 02ImpressumDas <strong>Bekanntmachung</strong>sblatt des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>und des Zweckverbandes Wasserversorgungund Abwasserbeseitigung Grevesmühlen,erscheint 1x monatlich.Auflage:Herausgeber: <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong>, Dorfstr. 30, Anzeigen:19073 <strong>Stralendorf</strong>,eMail: amt@amt-stralendorf.deVerantwortlich für den Inhalt:Leitender Verwaltungsbeamterdes <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong> – Peter LischtschenkoRedaktion: Martin Reiners, <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong>,Telefon: 03869/760029Lektorat & Textrevision: Dr. Jürgen AurichVerlag: delego Wirtschaftsverlag Detlev Lüth,Klöresgang 5, 19053 Schwerin,Telefon: 0385/48 56 30,Telefax: 0385/48 56 324,eMail: delego.lueth@t-online.deVertrieb:Mecklenburger Zeitungsvertriebs-GmbH,Gutenbergstraße 1, 19061 SchwerinDie Verteilung erfolgt kostenlos in alle erreichbarenHaushalte des <strong>Amt</strong>es <strong>Stralendorf</strong>. Das<strong><strong>Amt</strong>liche</strong> <strong>Bekanntmachung</strong>sblatt des <strong>Amt</strong>es<strong>Stralendorf</strong> ist einzeln und im Abbonnementbeziehbar. Bezug im Abonnement gegenBerechnung des Portos beim Herausgeber.Druck: Digital Design Druck undMedien GmbH, Eckdrift 103, 19061 SchwerinVerbreitungsgebiet: <strong>Amt</strong> <strong>Stralendorf</strong>5.400 ExemplareHerr Eschrichdelego Wirtschaftsverlag Detlev LüthSchwerin, Telefon: 0385 / 48 56 30Es gilt die Preisliste Nr. 4 vom 1. Januar 2011.Für unverlangt eingesandte Manuskripte undFotos übernehmen wir keine Haftung. Der Autorerklärt mit der Einsendung, dass eingereichteMaterialien frei sind von Rechten Dritter. Wir bittenvor der Erarbeitung umfangreicher Texte umRücksprache mit der Redaktion. Namentlichegekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedemFall die Meinung der Redaktion wieder. Der Herausgeberbehält sich das Recht auf Kürzung vonTextbeiträge in Absprache mit dem Autor vor.Bei Ausfall infolge höherer Gewalt, Verbot oderbei Störung beim Druck bzw. beim Vertriebbesteht kein Erfüllungs- und Entschädigungsanspruch.Nachdruck nur mit Quellenangabegestattet.Telefonverzeichnisder <strong>Amt</strong>sverwaltung <strong>Stralendorf</strong>Postanschrift: Dorfstraße 30 · 19073 <strong>Stralendorf</strong>Vorwahl/ Einwahl: 03869 76000Fax: 03869 760060E-Mail:amt@amt-stralendorf.deLeitender VerwaltungsbeamterHerr Lischtschenko 760011 lischtschenko@amt-stralendorf.deTelefon Bürgerbüro: 03869/760076 / Fax: 760070Öffnungszeiten des Bürgerbüros:Montag: 9 bis 14 UhrDienstag: 9 bis 16 UhrDonnerstag: 9 bis 18 UhrFreitag: 9 bis 12 UhrSprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 UhrDonnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 UhrTermine außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer VereinbarungFACHDIENST I – Leiter: Herr LischtschenkoBürgerbüro – Büro <strong>Amt</strong>svorsteher & LVBbuergerbuero@amt-stralendorf.deFrau Stredakstredak@amt-stralendorf.deFrau Vollmerich vollmerich@amt-stralendorf.deFrau Jomrichjomrich@amt-stralendorf.deFrau Nowacknowack@amt-stralendorf.deFrau Schwenkler schwenkler@amt-stralendorf.dePersonalwesenFrau Lähning 760017 laehning@amt-stralendorf.deSitzungs- und SchreibdienstFrau Schessner 760059 schessner@amt-stralendorf.deFrau Göbel 760018 goebel@amt-stralendorf.deEDV – OrganisationHerr Schumann 760044 schumann@amt-stralendorf.deStandesamt/Wasser -und BodenbeiträgeFrau Aglaster 760026 aglaster@amt-stralendorf.deOrdnungsrechtHerr Mende 760050 mende@amt-stralendorf.deHerr v. Walsleben 760054 von.walsleben@amt-stralendorf.deSchulen & Kindertagesstätten, Kultur, SportFrau Dahl 760031 dahl@amt-stralendorf.deFrau Kojetin 760020 kojetin@amt-stralendorf.deFACHDIENST II – Leiter Herr BorgwardtFinanzen, Liegenschaften, GebäudemanagementHerr Borgwardt 760012 borgwardt@amt-stralendorf.deHaushaltssachbearbeiterinFrau Oldorf 760015 oldorf@amt-stralendorf.de<strong>Amt</strong>skasseKassenleiterinFrau Zerrenner 760014 zerrenner@amt-stralendorf.deHerr Kanter 760013 kanter@amt-stralendorf.deVollstreckungHerr Herrmann 760023 herrmann@amt-stralendorf.deLiegenschaftenFrau Ulrich 760035 a.ulrich@amt-stralendorf.deAnlage- und GeschäftsbuchhaltungFrau Last 760037 last@amt-stralendorf.deFrau Barsch 760019 barsch@amt-stralendorf.deSteuern und AbgabenFrau Ullrich 760016 ullrich@amt-stralendorf.deBauleitplanungHerr Tennstedt 760030 tennstedt@amt-stralendorf.deHochbau / GebäudemanagementFrau Koch 760033 koch@amt-stralendorf.deHerr Reiners 760029 reiners@amt-stralendorf.deTiefbau/Verwaltung von Straßen, Wegen, GrünflächenFrau Froese 760032 froese@amt-stralendorf.deAusgabe 9 / 25. September 2013 27


Aus den GemeindenWanderschuhe geschnürt18. Familienwandertag führte durch den WaldWarsow. Anfang August zog es wiederzahlreiche Familien zur Wanderungdurch den Heimatort und dessenUmgebung, früh morgens zumFeuerwehrhaus.Wehrführerin Doreen Burmeisterbegrüßte die Wanderfreunde,erklärte die Route und nachdemsich einzelne Teams gebildet hattenstarteten die Wanderer in RichtungWald. „Die Leute waren gut draufund sehr gutes Wetter hatten wirauch“, resümiert die Wehrleiterinrückblickend auf diesen erlebnisreichenTag. „Wir hatten den Großteilder 6 km langen Wanderstrecke,wegen des heißen Sommers, in denWald gelegt. Nur so war es machbarunseren Besuchern eine erträglicheWanderung zu ermöglichen“, soFrau Burmeister weiter.6 Stationen waren für die Besuchervorbereitet, darunter Fragen überdie Gemeinde Warsow, Rechenaufgabenund Allgemeinwissen, Wasserspieleund vieles mehr. Natürlichkonnten sich die Wanderfreundeauch an zwei Stationen mit Getränkenerfrischen. Nachdem alle Wanderertapfer durchgehalten habenund alle am Feuerwehrhaus imSchulweg wieder eintrafen, gab esein Mittagessen für alle. Die Brandschützerhatten alles vor Ort vorbereitetund konnten das Wildschweinaufschneiden und servieren. Nachdem Essen wurde die Wanderungausgewertet und die Sieger prämiert.Am späten Nachmittag kehrten dieWarsower Wanderfreunde teilweiseerschöpft und doch hoch zufriedenwieder heim. „Ein erlebnisreicherTag, ganz in Familie - das ist auchjedes Jahr unser Ziel.Hoffentlich besucht ihr uns auch imJahr 2014 wieder!“, blickt WarsowsWehrleiterin voraus und danktBalanceakt: Konzentration und Gleichgewichtssinn war von den Wanderern gefordertdabei allen Kameraden aus denLöschgruppen Warsow und Kothendorffür die Vorbereitung und Durchführungdieses tollen Tages.Text: Burmeister / ReinersFoto: BurmeisterKA&KAHOTELRESTAURANTWir sind für Sie da !!Ausrichtung Ihrer Feier nach IhrenWünschen bei uns im Haus oder alsPartyservice in Ihrer Wunsch - Lokation.Übernachtungenin 1-, 2- und 3-BettzimmerÜbernachtungs-Spezial:Wenn Sie Ihre Feier bei uns im Hausedurchführen, bieten wir Ihren Gästendie Übernachtung für einen Sonderpreisvon 15,- € pro PersonImmer noch !!!Wir suchen dringend zuverlässigeMitarbeiter für langfristige Anstellung(Vollzeit, Teilzeit - nach Ihren Möglichkeitenund Wünschen)Schweriner Straße 15 • 19075 WarsowTel.: 038859/5120 • Fax: 038859/5121 • E-Mail: info@kaundka-hotel.deBarbaras PflanzenhofBaumschule • FloristikStückSommerheide „Garden Girls“ winterhart1,50 eSchneeheide in Sorten1,50 eJohannisbeeren HS, rot, weiß, schwarz6,50 eThuja occ. Smaragd 40 cm 4,00 eThuja occ. Smaragd 80 cm 7,50 eB. Döppner, Schweriner Straße 64, 19075 PampowTelefon: 03865/401328 Ausgabe 9 / 25. September 2013


Gesunder HolunderEin Holunderstrauch ersetzt die ApothekeAus den GemeindenIdeen für WalsmühlenSudeblick sucht neue VerwendungRegional. Der Schwarze Holunderist einer unserer am vielseitigstenverwendbaren Wildsträucher. Erfehlt in kaum einer Feldhecke undschmückt viele Waldränder. In derVolksmedizin früherer Zeiten spielteer eine große Rolle, der Holunderstrauchersetzte praktisch dieApotheke. Die Blüten wirken unteranderem schweißtreibend, dieFrüchte haben eine leicht abführendeWirkung. Die kleinen Beeren sindsäurearm, dafür aber umso vitaminreicher,vor allem Vitamin C istbestens vertreten. Der in Beerenhautund Saft gleichermaßen vorhandeneFarbstoff Sambucyanin giltals probates Mittel zur Herz-Kreislauf-Stärkungund gegen Erkältungen.Aus Respekt vor den segensreichenWirkungen hieß es sogar,beim Vorübergehen solle man vordem Holunder stets den Hut ziehen.Früher wurde sogar Leder mitHolunder gefärbt.Doch Vorsicht: Unreife Früchte enthaltenebenso wie die Blätter undRinde den Giftstoff Sambunigrin.Der Genuss kann zu Erbrechen,leichten Krämpfen und Durchfallführen! Reife Früchte sind zwarweitgehend Sambunigrin-frei, beiempfindlichen Menschen löst derRohverzehr dennoch Übelkeit aus.Erst Erhitzen über 80 Grad Celsiuszerstört das Sambunigrin und andereherkömmliche Stoffe. Ernten sollteman Holunder erst, wenn alleBeeren blauschwarz gefärbt sind.Text: dabu /nabu Foto: kjbLiebe Einwohnerinnenund Einwohner,unsere Gemeinde möchte den Freizeitwertvon Walsmühlen weitererhöhen. Dazu wird der Festplatzdeutlich erweitert. Markierungenbegrenzen die neuen Abmessungen.Diese Fläche soll für verschiedeneSpiel-, Sport- und Freizeitangebotegenutzt werden. Fest eingeplantist die Errichtung eines Spielplatzesim vorderen Teil. Aber welcheSpielgeräte sollen aufgestelltwerden? Würden auch Fitnessgerätefür Erwachsene angenommen?Ein Unterstand mit Feuerstelle sollauch Grillfeste möglich machen. Wirkönnten uns auch vorstellen, im hinterenTeil Hindernisparcours fürPferde und Hunde aufzubauen. Wiekönnte man die Fläche sonst nochnutzen?Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.Als Ansprechpartner stehen IhnenSabine Löwisch (0171 – 909 77 44)und ich (0173 – 6054314) zur Verfügung.Sie erreichen mich auch überdie E-Mail-Adresse buergermeister@duemmer-mv.de.Neben der Erweiterung der Freiflächewurde auch ein Weg entlangder Sude angelegt, der den früherenWeg in Verlängerung des Birkenwegsersetzen wird. Angedacht istauch die Wiedererrichtung derBrücke Richtung Krumbeck.Mit freundlichen GrüßenJanett RießBürgermeisterin Gemeinde DümmerIhr Ansprechpartner für gewerblicheund private AnzeigenReinhard EschrichTel.: 0385-4856325 oder 0171-7406535delego. lueth@t-online.deKehrmaschinenFlotter Feger mitcleveren Vorkehrungen• 8 Modelle• in den Arbeitsbreiten 70 bis 100 cm• Schneeräumschild, Kehrgutbehälter etc.Komplett Bad-Sanierungalles aus einer HandBuchholzer Weg 22 · 19075 HolthusenBÜRO: Tel. 03865 291850Fax 03865 291851BauelementeVerkauf und MontageBaumontage aller ArtMontage-ServiceTrockenbauRENÉ FACKLAMFunk 0172 3130637E-Mail: renefacklam@aol.comBAUMASCHINENHARTMANNBeratung • Verkauf • Service • VermietungDorfstraße 1 · 19075 Holthusen Tel.: 03865 8210 · Fax03865 82124 · Mo.-Fr. 7-18 Uhr · Sa. 8-12 UhrAusgabe 9 / 25. September 2013 29


TierischMehr als 70 Hunde von Transporter gerettetSo einen Fall hat es in Westmecklenburgnoch nicht gegeben: Ineinem Lastwagen nebst Anhängerfanden Polizeibeamte bei einer Kontrollemehr als 70 Hunde. Die Huskysgehören einem Ehepaar, das vormehr als drei Wochen Schwedenverließ, um wieder nach Deutschlandzu ziehen. Eine Panne inSchwerin führte zum vorzeitigenEnde dieser Reise - wahrscheinlichzum Glück für die Hunde. Denn dieHuskys waren abgemagert und verdrecktund hätten diese Strapazenwahrscheinlich nicht viel längerüberstanden. Die Tiere saßen in vielzu kleinen Transportboxen. IhreBesitzer hatten sie zwar mit Wasserund Futter versorgt, aber derZustand der Hunde war schlecht.Die Polizeibeamten schaltetensofort das Veterinäramt ein. „Wirmussten dem Halter die Möglichkeitgeben, selbst für eine artgerechteUnterbringung der Tiere zu sorgen",sagte Dr. Swantje Kuchenbuch, diebeim Veterinäramt Ludwigslust-Parchim für den Tierschutz verantwortlichist. Die Eigentümer, einEngländer und seine deutsche Ehefrau,waren damit überfordert. Siebaten selbst das Veterinäramt umHilfe, das umgehend für eine artgerechteUnterbringung der Hundesorgte. Die Tiere wurden in die Tierpension"Kleine Oase" bei Holthusengebracht. Eigentümerin DorisSchiemann und ihr Team hattenkurzfristig Zwinger mit Hütten undAuslauf bereitgestellt. Fast vierStunden dauerte es, die Tiere ausden Transportboxen zu holen und indie Gehege der Tierpension zu bringen.Zu diesem Zeitpunkt waren es75 Huskys, darunter zwei Hündinnenmit Welpen, die während derFahrt geboren worden waren. In derNacht darauf warf eine weitere Hündin- jetzt sind es 78 Tiere. Um dieHolthusener Tierpension zu entlasten,wurden kleinere Gruppen ausdem Husky-Rudel auf andere Tierheimein Westmecklenburg verteilt.Jetzt warten die Verantwortlichenim Veterinäramt und die Tierpflegerin den Heimen auf die Zustimmungder Eigentümer, den Großteil derHunde zu vermitteln. "Die mündlicheZusage dafür haben wir, dieschriftliche steht noch aus", sagtDr. Kuchenbuch. Die Vermittlungder Huskys soll dann über die TierpensionHolthusen erfolgen. "Beimir brauchen sich aber nur Leute zumelden, die es wirklich ernst meinenund in der Lage sind. so ein Tierartgerecht zu halten", betont DorisSchiemann. Text & Fotos: privatTierpension „Kleine Oase“19075 Holthusen, Alter Frachtweg 1.Tel. 03865 844330Öffnungszeiten: Mo-Fr v. 8-18 UhrSa, So, Feiertag v. 8-12 und 15-18 Uhr„Wir kommen“<strong>Amt</strong>sscheune: Innenminister trifft Polizeiruf-Kommissare beim „Scheunendrescher“Wenige Restkarten an der Abendkasse<strong>Stralendorf</strong> – „Wir kommen“. – Solautet der Titel des 6. <strong>Stralendorf</strong>er„Scheunendreschers“, zu dem dieGemeinde und der Dorfverein 675Jahre <strong>Stralendorf</strong> e.V. einladen.Der zitierte Kurz-Satz bezieht sichauf eine Formulierung, mit der diebeiden Hallenser MDR-Kommissarejedes Mal am Telefon eine Mitteilungvon einem Kriminalfall quittierthatten: „Wir kommen.“ – von derersten Folge „Der Pferdemörder“am 17.März 1996 an.Während der jüngsten Ausgabe derländlichen Talkshow in der <strong>Stralendorf</strong>er<strong>Amt</strong>sscheune unterhält sichModerator und „Scheunendrescher“Jürgen Seidel diesmal mitden Schauspielern Jaecki Schwarzalias Herbert Schmücke und WolfgangWinkler alias Herbert Schneidersowie Marie Gruber alias SpurentechnikerinRosamunde Weigandund mit dem InnenministerLorenz Caffier (CDU), unter anderemüber Polizeiarbeit im Fernsehen undBluberry, ein etwa 1 jähriges kastriertesKatzenmädchen, sehr ruhig undverschmust.Luca, ein 8 Wochen altes sehr verspielteskleines Katerchen, gerne inreine Wohnungshaltung.Der kleine Moritz (siehe letztenAusgabe) ist in sein neues Zuhauseeingezogen.Dor is wat los – Veranstaltungstippsin der Wirklichkeit. Schwarz undWinkler werden an diesem Abendauch ihr jüngst bei Eulenspiegelerschienenes Buch „Herbert & Herbert:Mit dir möchte ich nicht verheiratetsein!“ vorstellen, verkaufenund selbstverständlich signieren.Musiküsse Dirk Hammerich (Piano)und Ingolf Drabon (Saxofon) sowieMundschenk Alfred Siering und seinTeam vom <strong>Stralendorf</strong>er Landgasthof„Am <strong>Amt</strong>“.Der Polizeiruf-Scheunendrescher“Nr. 6 beginnt am 26. September um19 Uhr in der <strong>Amt</strong>sscheune, Dorfstraße30. Einlass ist ab 18.30 Uhr.Die Eintrittskarten kosten auch ander Abendkasse wie immer nurjeweils 6,75 Euro pro Person. Allerdingsgib es auch keine Ermäßigungen.Weitere Informationen im Internetunter www.scheunendrescher-stralendorf.de.30 Ausgabe 9 / 25. September 2013


Aus den GemeindenAnnahme – Zuspiel - PunktNeues Beachvolleyballfeld am Dörphus entstandenAbfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim:Information zur Kommunalen Altpapiertonne für das Entsorgungsgebiet desAltkreises Ludwigslust mit neuen Entsorgungsterminen 2013Liebe Bürgerinnen und Bürger,Sie nutzen gegenwärtig zur Entsorgung Ihres Altpapiers eine Altpapierton-tonneder Firma Gollan Recycling GmbH. Die Firma Gollan wird die gewerblicheSammlung von Altpapier im Entsorgungsgebiet des Altkreises Ludwigslustzum 30.09.2013 einstellen.Was passiert mit den Altpapiertonnen der Firma Gollan?Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim wird die von der Firma Gollan aufgestellten120l und 240l Behälter mit Wirkung zum 01. Oktober 2013 übernehmen undin die kommunale Altpapiersammlung des Landkreises Ludwigslust-Parchim integrieren.Diese Behälter werden dann im Auftrage des Abfallwirtschaftsbetriebes entleert.Freude über den neuen Platz: Mitte September nutzten dieRogahner Volleyballer das spätsommerliche Wetter für den Sportim FreienWer entleert künftig die Altpapiertonnen?Die Entleerung der Altpapiertonnen wird sowohl von den Mitarbeitern der Firma RE-MONDIS als auch der Firma ALBA Nord GmbH, als beauftragter Subunternehmer, vorgenommen.Groß Rogahn. Im vergangenenSeptember wurde das Dörphusnach erheblichen Umbaumaßnahmenfertig gestellt. Nebenneuen großzügigen Räumlichkeitenmit bester technischerAusstattung für die FreiwilligeFeuerwehr entstand ein eindrucksvollerSaal, welcher sichgroßer Beliebtheit für Veranstaltungender Gemeindeerfreut und durch ortsansässigeVereine und Interessengruppen,aber auch für Familienfeierngern genutzt wird. Für diesesJahr stand die Vervollständigungdes Gemeindezentrumsdurch die Gestaltung derAußenanlagen auf dem Plan.In Zusammenarbeit mit der FreiwilligenFeuerwehr und demSportverein wurde unter derLeitung von Heiko Ruhkieck,Vorsitzender Ausschuss Dorfentwicklung,eine Lösung fürmehr sportliche Aktivitätengefunden. So wurde dergewünschte Übungsplatz fürdie Feuerwehr auf dem ehemaligenVolleyballfeld geschaffen.Zentraler auf dem Platz entstandein neues Beachvolleyballfeldund unweit davonwurde ein Fußballtor eingerichtet.Die alles überragendenBallfangnetze sollen irrgeleiteteBälle zurückhalten. Auch derbeliebte Basketballkorb fandwieder seinen angestammtenPlatz. Die Tischtennisplatte undder Spielplatz runden das Angebotfür alle Altersgruppen ab.Der Bürgermeister, MichaelVollmerich, nahm die Trainingszeitder Sektion Volleyball vomRogahner Sportverein zumAnlass, die neue Beachvolleyballanlageeinzuweihen. „Ichfreue mich, sonntags dieRogahner Volleyballer mit Ehrgeizund guter Stimmung inAktion zu sehen und die neueAnlage soll noch mehr SpaßWelche Abfuhrtermine gelten?Die von der Firma Gollan veröffentlichten Entsorgungstermine Ihrer Altpapiertonne sindab 01. Oktober 2013 nicht mehr gültig. Im Abfallratgeber 2013 – EntsorgungsgebietLudwigslust finden Sie die Entsorgungstermine für Altpapier unter Ihrem Wohnort veröffentlicht.Bitte stellen Sie Ihre Altpapiertonne ab 01. Oktober zu den im Abfallratgeber veröffentlichtenTerminen zur Entleerung bereit. Die ausgewiesenen Termine berücksichtigenbereits die Feiertagsregelung! Auf unserer Internetseite im Online-Kalender unterwww.kreis-swm.eu/abfall sind die Abfuhrtermine ebenfalls veröffentlicht.Bei weiteren Fragen zur Altpapiertonne stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:Entsorgungsfirma: REMONDIS Mecklenburg GmbH, NL Ludwigslust, Tel.: 03874 4229-0Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim, Tel.: 03874 624-2777, abfall@ludwigslust.demachen. Gern laden wir darüber hinausalle sportlich Interessierten, Könnerund Anfänger sowie insbesondereFamilien mit Kindern zum Besuch aufdiese Sportanlage ein.“, sagt Vollmerich.„Wir freuen uns, dass wir jetzt in beidenOrtsteilen die Möglichkeiten für SportundFreizeitaktivitäten optimiert anbietenkönnen.“, ergänzte die stellvertretendeBürgermeisterin, Simone Reimann.Sie lobte darüber hinaus, dassdie Firma Völzer aus Klein Rogahn wiedermit zuverlässiger und guter Arbeitbei dieser Maßnahme überzeugt hat.Text: DreffienFoto: ReimannAusgabe 9 / 25. September 2013 31


32 Ausgabe 9 / 25. September 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!