"Antonius und Cleopatra" Sauna-Abend - Stadt Lauchhammer
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Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 3 6/2002<br />
Beschlüsse der 28. Sitzung der<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
am 23.10.2002<br />
- öffentlicher Teil -<br />
BV III/60/02<br />
Neufassung der Satzung über die Erhebung von<br />
Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde mehrheitlich zugestimmt<br />
incl. Änderung des § 6 Abs. 3 Ziffer 1<br />
(Anliegerstraßen).<br />
19 Ja-Stimmen<br />
4 Nein-Stimmen<br />
1 Enthaltung<br />
BV III/53/02<br />
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung<br />
der öffentlichen Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ordnung im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde mehrheitlich zugestimmt.<br />
20 Ja-Stimmen<br />
4 Enthaltungen<br />
- nichtöffentlicher Teil -<br />
BV III/61/02<br />
Ankauf einer VS-Fläche in <strong>Lauchhammer</strong>-Ost<br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
BV III/62/02<br />
Flächenankauf für den<br />
Radweg<strong>Lauchhammer</strong>-Ost/Kostebrau<br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
gez. Große<br />
1. Stellvertreter des<br />
Vorsitzenden der SVV<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
S a t z u n g<br />
über die Erhebung von<br />
Beiträgen nach § 8 KAG für<br />
straßenbauliche Maßnahmen<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 5 der Gemeindeordnung des Landes<br />
Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
10.10.2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 18.10.2001 (GVBl. I S. 298) <strong>und</strong> der §§ 1,<br />
2 <strong>und</strong> 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes<br />
Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
15.06.1999 (GVBl. I S. 231), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 18.12.2001 (GVBl. I S. 287) hat die<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
in Ihrer Sitzung am 23.10.2002 die Satzung über die<br />
Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes<br />
für straßenbauliche Maßnahmen<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> (Straßenausbaubeitragssatzung)<br />
beschlossen.<br />
§ 1<br />
Erhebung des Beitrages<br />
(Erschließungsanlagenbegriff)<br />
(1) Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung,<br />
Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung <strong>und</strong><br />
Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen <strong>und</strong><br />
Plätzen (Erschließungsanlagen) <strong>und</strong> als Gegenlei -<br />
stung für die dadurch den Beitragspflich tigen nach<br />
§ 14 der erschlossenen Gr<strong>und</strong>stücke erwachsenden<br />
wirtschaftlichen Vorteile erhebt die <strong>Stadt</strong> Beiträge<br />
nach Maßgabe dieser Satzung.<br />
(2) Die von der geplanten Straßenbaumaßnahme betroffenen<br />
Beitragspflichtigen sind generell in das<br />
Verfahren einzubeziehen.<br />
§ 2<br />
Einbeziehung der Beitragspflichtigen<br />
(1) Nach Vorliegen der von der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
erarbeiteten Ausbauvorschläge aufgr<strong>und</strong> des<br />
Beschlusses der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung über<br />
die Prioritätenliste der straßen baulichen Maßnahmen,<br />
ist eine erste Versammlung mit den künftigen<br />
Beitragspflichtigen durchzuführen, zu der die<br />
Beitragspflichtigen unter Angabe der Tagesordnung<br />
schriftlich einzuladen sind. Während dieser<br />
Versammlung sind den Beitragspflichtigen die<br />
Ausbauvorschläge einschließlich der Finanzierung<br />
zu erläutern. Den Beitragspflichtigen ist die<br />
Gelegenheit einzuräumen, sich innerhalb eines Mo -<br />
nats ab dem Termin der ersten Versammlung<br />
sowohl mündlich als auch schriftlich zu äußern.