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"Antonius und Cleopatra" Sauna-Abend - Stadt Lauchhammer

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Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 3 6/2002<br />

Beschlüsse der 28. Sitzung der<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

am 23.10.2002<br />

- öffentlicher Teil -<br />

BV III/60/02<br />

Neufassung der Satzung über die Erhebung von<br />

Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde mehrheitlich zugestimmt<br />

incl. Änderung des § 6 Abs. 3 Ziffer 1<br />

(Anliegerstraßen).<br />

19 Ja-Stimmen<br />

4 Nein-Stimmen<br />

1 Enthaltung<br />

BV III/53/02<br />

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung<br />

der öffentlichen Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ordnung im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde mehrheitlich zugestimmt.<br />

20 Ja-Stimmen<br />

4 Enthaltungen<br />

- nichtöffentlicher Teil -<br />

BV III/61/02<br />

Ankauf einer VS-Fläche in <strong>Lauchhammer</strong>-Ost<br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

BV III/62/02<br />

Flächenankauf für den<br />

Radweg<strong>Lauchhammer</strong>-Ost/Kostebrau<br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

gez. Große<br />

1. Stellvertreter des<br />

Vorsitzenden der SVV<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

S a t z u n g<br />

über die Erhebung von<br />

Beiträgen nach § 8 KAG für<br />

straßenbauliche Maßnahmen<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 5 der Gemeindeordnung des Landes<br />

Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

10.10.2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 18.10.2001 (GVBl. I S. 298) <strong>und</strong> der §§ 1,<br />

2 <strong>und</strong> 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes<br />

Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

15.06.1999 (GVBl. I S. 231), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 18.12.2001 (GVBl. I S. 287) hat die<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

in Ihrer Sitzung am 23.10.2002 die Satzung über die<br />

Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes<br />

für straßenbauliche Maßnahmen<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> (Straßenausbaubeitragssatzung)<br />

beschlossen.<br />

§ 1<br />

Erhebung des Beitrages<br />

(Erschließungsanlagenbegriff)<br />

(1) Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung,<br />

Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung <strong>und</strong><br />

Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen <strong>und</strong><br />

Plätzen (Erschließungsanlagen) <strong>und</strong> als Gegenlei -<br />

stung für die dadurch den Beitragspflich tigen nach<br />

§ 14 der erschlossenen Gr<strong>und</strong>stücke erwachsenden<br />

wirtschaftlichen Vorteile erhebt die <strong>Stadt</strong> Beiträge<br />

nach Maßgabe dieser Satzung.<br />

(2) Die von der geplanten Straßenbaumaßnahme betroffenen<br />

Beitragspflichtigen sind generell in das<br />

Verfahren einzubeziehen.<br />

§ 2<br />

Einbeziehung der Beitragspflichtigen<br />

(1) Nach Vorliegen der von der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

erarbeiteten Ausbauvorschläge aufgr<strong>und</strong> des<br />

Beschlusses der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung über<br />

die Prioritätenliste der straßen baulichen Maßnahmen,<br />

ist eine erste Versammlung mit den künftigen<br />

Beitragspflichtigen durchzuführen, zu der die<br />

Beitragspflichtigen unter Angabe der Tagesordnung<br />

schriftlich einzuladen sind. Während dieser<br />

Versammlung sind den Beitragspflichtigen die<br />

Ausbauvorschläge einschließlich der Finanzierung<br />

zu erläutern. Den Beitragspflichtigen ist die<br />

Gelegenheit einzuräumen, sich innerhalb eines Mo -<br />

nats ab dem Termin der ersten Versammlung<br />

sowohl mündlich als auch schriftlich zu äußern.

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