"Antonius und Cleopatra" Sauna-Abend - Stadt Lauchhammer
"Antonius und Cleopatra" Sauna-Abend - Stadt Lauchhammer
"Antonius und Cleopatra" Sauna-Abend - Stadt Lauchhammer
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 5 6/2002<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong> trägt den Teil des Aufwandes, der<br />
a) auf die Inanspruchnahme der Erschließungsan -<br />
lagen durch die Allgemeinheit entfällt,<br />
b) bei der Verteilung des Aufwandes nach §§ 7 - 9<br />
auf ihre eigenen Gr<strong>und</strong>stücke entfällt.<br />
Der übrige Teil des Aufwandes ist von den<br />
Beitragspflichtigen zu tragen.<br />
(2) Überschreiten Erschließungsanlagen die nach Abs.<br />
3 anrechenbaren Breiten, so trägt die <strong>Stadt</strong> den<br />
durch die Überschreitung verursachten Mehraufwand<br />
allein. Bei den B<strong>und</strong>es-, Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen<br />
beziehen sich die anrechen baren Breiten der<br />
Fahrbahnen auf die Breite, die über die beitragsfreie<br />
Fahrbahnbreite nach § 3 Abs. 2 hinausgeht.<br />
(3) Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand<br />
nach Abs. 1 Satz 2 <strong>und</strong> die anrechenbaren Breiten<br />
der Erschließungsanlagen werden wie folgt festgesetzt<br />
(s. Tabelle)<br />
Tabelle<br />
Anteil der Beitragspflichtigen <strong>und</strong> anrechenbare Breiten der<br />
Erschließungsanlagen<br />
anrechenbare Breiten Anteil der<br />
bei in Gewerbe- in sonstigen Beitrags-<br />
Straßenart u. Industrie- Baugebieten pflichtigen<br />
gebieten u. innerhalb<br />
im Zusammenhang<br />
bebauter Ortsteile<br />
1. Anliegerstraße<br />
a) Fahrbahn * 8,50 m 5,50 m 51 %<br />
b) Radweg einschl.<br />
Sicherheitsstreifen<br />
je 1,75 m nicht vorgesehen 51 %<br />
c) Parkstreifen je 5,00 m je 5,00 m 60 %<br />
d) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 60 %<br />
e) Beleuchtung<br />
u. Oberflächenentwässerung<br />
51 %<br />
f) kombinierter<br />
Rad- u. Gehweg je 3,50 m je 3,50 m 51 %<br />
g) unselbständige<br />
Grünanlagen je 2,00 m je 2,00 m 60 %<br />
2. Haupterschließungsstraßen<br />
a) Fahrbahn * 8,50 m 6,50 m 40 %<br />
b) Radweg einschl.<br />
Sicherheitsstreifen<br />
je 1,75 m 1,75 m 40 %<br />
c) Parkstreifen je 5,00 m je 5,00 m 60 %<br />
d) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 60 %<br />
e) Beleuchtung u.<br />
Oberflächenentwässerung<br />
40 %<br />
f) kombinierter<br />
Rad- u. Gehweg je 3,50 m je 3,50 m 50 %<br />
g) unselbständige<br />
Grünanlagen je 2,00 m je 2,00 m 50 %<br />
3. Hauptverkehrsstraßen<br />
a) Fahrbahn * 8,50 m 8,50 m 20 %<br />
b) Radweg einschl.<br />
Sicherheitsstreifen<br />
je 1,75 m 1,75 m 20 %<br />
c) Parkstreifen je 5,00 m je 5,00 m 50 %<br />
d) Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 50 %<br />
e) Beleuchtung u.<br />
Oberflächenentwässerung<br />
30 %<br />
f) kombinierter<br />
Rad- u. Gehweg je 3,50 m je 3,50 m 30 %<br />
g) unselbständige<br />
Grünanlagen je 2,00 m je 2,00 m 50 %<br />
4. Verkehrsberuhigte Bereiche<br />
an bestehenden verkehrsberuhigten 50 %<br />
Bereichen <strong>und</strong> Maßnahmen zum Umbau<br />
einer Anlage zu einem verkehrsberuhigten<br />
Bereich<br />
* Fahrbahn gilt einschl. Straßenbord<br />
Die in der Tabelle genannten Breiten sind Durchschnittsbrei ten.<br />
(4) Im Sinne des Abs. 3 gelten als<br />
1. Anliegerstraßen<br />
Straßen, die überwiegend der Erschließung der<br />
angrenzenden oder der durch private Zuwegung<br />
mit ihnen verb<strong>und</strong>enen Gr<strong>und</strong>stücke dienen;<br />
2. Haupterschließungsstraßen<br />
Straßen, die der Erschließung von Gr<strong>und</strong>stücken<br />
<strong>und</strong> gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von<br />
Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie<br />
nicht Hauptverkehrsstraßen nach Num mer 3<br />
sind;<br />
3. Hauptverkehrsstraßen<br />
Straßen, die dem durchgehenden innerörtlichen<br />
Verkehr oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr<br />
dienen, insbesondere B<strong>und</strong>es-, Landes- <strong>und</strong><br />
Kreisstraßen mit Ausnahme der Strecken, die<br />
außerhalb von Baugebieten <strong>und</strong> von im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteilen liegen.<br />
4. Verkehrsberuhigte Bereiche<br />
Anliegerstraßen, die als Mischfläche gestaltet in<br />
ihrer ganzen Breite von Fußgängern benutzt<br />
werden dürfen, jedoch zeitlich unbegrenzt von<br />
Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen.<br />
(5) Grenzt eine Straße ganz oder in einzelnen<br />
Abschnitten mit einer Seite an ein Gewerbe- oder<br />
Industriegebiet <strong>und</strong> mit der anderen Seite an ein<br />
sonstiges Baugebiet oder an einen im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteil <strong>und</strong> ergeben sich dabei nach