4 - BSM W. Hege
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Eignung und Bemessung der Räume<br />
● Lage, Größe, bauliche Beschaffenheit und Benutzungsart<br />
dürfen nicht zu Gefahren führen.<br />
● Die Aufstellräume müssen so bemessen sein,<br />
daß Gasgeräte ordnungsgemäß betrieben und<br />
instandgehalten werden können.<br />
● Die Einbauanleitungen der Hersteller sind zu<br />
beachten.<br />
● Ausreichende Verbrennungsluftversorgung muß<br />
gewährleistet sein.<br />
● Mindestabstände der Gasgeräte zu brennbaren<br />
Baustoffen und Einbaumöbeln sind den Einbauanleitungen<br />
der Hersteller zu entnehmen;<br />
werden dazu keine Angaben gemacht, ist ein<br />
Abstand von 40 cm einzuhalten.<br />
● Bei Gas-Brennwertgeräten sind die örtlichen<br />
Bestimmungen für die Kondenswassereinleitung<br />
in die öffentliche Kanalisation zu beachten.<br />
Unzulässige Räume<br />
● Treppenräume und allgemein zugängliche Flure,<br />
die als Rettungswege dienen,<br />
● innenliegende Räume, die über Sammelschächte<br />
ohne Ventilator entlüftet werden (gilt<br />
bei raumluftabhängigen Gasfeuerstätten),<br />
● Räume, aus denen Ventilatoren Luft absaugen<br />
(außer ein gefahrloser Betrieb für raumluftabhängige<br />
Gasfeuertätten ist sichergestellt),<br />
● Räume, in denen offene Kamine oder Kaminöfen<br />
ohne eigene Verbrennungsluftversorgung<br />
aufgestellt sind (außer die Betriebssicherheit<br />
der raumluftabhängigen Gasfeuerstätten ist gewährleistet),<br />
● Räume, in denen sich leichtentzündliche oder<br />
explosionsfähige Stoffe befinden oder entstehen<br />
können (außer sogenannten „Garagen-<br />
Feuerstätten“).<br />
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