Rund um die Uhr Pflege neu (31.08.2007 - KOBV
Rund um die Uhr Pflege neu (31.08.2007 - KOBV
Rund um die Uhr Pflege neu (31.08.2007 - KOBV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Rund</strong>–<strong>um</strong>-<strong>die</strong>-<strong>Uhr</strong>-<strong>Pflege</strong> Neu<br />
Wichtige Fragen und Antworten für selbstständige Betreuung!<br />
Mit 1. Juli 2007 sind das Hausbetreuungsgesetz (HBeG) und Änderungen der<br />
Gewerbeordnung (GewO) in Kraft getreten. Demnach kann <strong>die</strong> Betreuung<br />
unselbständig oder selbständig ausgeübt werden, wobei für Zweiteres das freie<br />
Gewerbe „Personenbetreuung“ vorgesehen ist. Die <strong>Pflege</strong>amnestie wurde zwar bis<br />
Jahresende 2007 verlängert, Betroffene sollten aber rechtzeitig Vorkehrungen für<br />
eine Legalisierung der Betreuung treffen. Was bei der <strong>Rund</strong>-<strong>um</strong>-<strong>die</strong>-<strong>Uhr</strong>-<strong>Pflege</strong> <strong>neu</strong><br />
zu beachten ist? In der Folge finden Sie Antworten auf häufige Fragen:<br />
1. Was ist Betreuung im Sinn des Hausbetreuungsgesetzes?<br />
Die Betreuung <strong>um</strong>fasst haushaltsnahe Dienstleistungen wie <strong>die</strong> Zubereitung von<br />
Mahlzeiten oder Reinigungstätigkeiten, <strong>die</strong> Unterstützung bei der Lebensführung<br />
(z.B. Gestaltung des Tagesablaufs) und eine Gesellschafterfunktion, also etwa das<br />
Führen von Konversation. Tätigkeiten aus dem medizinischen <strong>Pflege</strong>bereich – etwa<br />
das Verabreichen von Injektionen - dürfen nur von Ärzten, Krankenschwestern und<br />
Krankenpflegern verrichtet werden. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Strafe von bis<br />
zu 3.600 Euro.<br />
2. Kann 24-Stunden-Betreuung selbständig ausgeführt werden?<br />
Ja. Wobei gilt: Selbständigkeit liegt in jedem Fall dann vor, wenn der Betreuer weder<br />
persönlich noch wirtschaftlich von der betreuten Person abhängig ist - also z.B.,<br />
wenn der Betreuer generell befugt ist, sich vertreten zu lassen oder Hilfskräfte<br />
heranzuziehen und er bei Untätigkeit – z.B. Krankheit - das Risiko des<br />
Ver<strong>die</strong>nstentganges trägt.<br />
3. Was ist der Vorteil des Gewerbes?<br />
<strong>Pflege</strong> kann im freien Gewerbe wesentlich kostengünstiger angeboten werden als<br />
durch eine unselbständige Tätigkeit. Das unter anderem, weil der Gewerbetreibende<br />
den Preis frei gestalten kann und an keine Mindestlohntarife gebunden ist und <strong>die</strong><br />
Sozialversicherungsbeiträge geringer sind als bei Unselbständigen. Außerdem ist der<br />
Gewerbetreibende in keiner Weise hinsichtlich der Arbeitszeit beschränkt<br />
4. Welche Tätigkeiten dürfen im Gewerbe der Personenbetreuung erbracht<br />
werden?<br />
Das Spektr<strong>um</strong> reicht von haushaltsnahen Dienstleistungen über <strong>die</strong> Unterstützung<br />
bei der Lebensführung (Gestaltung des Tagesablaufs etc.), Gesellschafterfunktion,<br />
<strong>die</strong> Führung des Haushaltsbuches bis hin zu praktischen Vorbereitungen der<br />
betreuten Person auf einen Ortswechsel und der Organisation von<br />
Personenbetreuung.<br />
5. Wie erfolgt <strong>die</strong> Gewerbeanmeldung?<br />
Das freie Gewerbe der Personenbetreuung ist bei der Gewerbebehörde anz<strong>um</strong>elden,<br />
das ist <strong>die</strong> Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandorts. In der Praxis sollte<br />
zuerst <strong>die</strong> zuständige Wirtschaftskammer (Bezirksstelle oder Gründerservice)<br />
kontaktiert werden, <strong>die</strong> mit Beratung und bei Neugründungen mit der Ausstellung<br />
einer NeuFöG-Bestätigung zur Verfügung steht. Bei der Gewerbeanmeldung fallen<br />
Gebühren und Abgaben von ca. # 70 an.
6. Welche Bestimmungen gelten für selbständige Personenbetreuer aus dem<br />
Ausland?<br />
Staatsangehörige aus EU- oder EWR-Staaten und der Schweiz haben<br />
Sichtvermerks- und Niederlassungsfreiheit und dürfen das Gewerbe wie Österreicher<br />
anmelden und ausüben.<br />
Staatsangehörige aus Drittstaaten brauchen einen Aufenthaltstitel nach dem<br />
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, der <strong>die</strong> Ausübung der selbständigen<br />
Erwerbstätigkeit <strong>um</strong>fasst. Die Ausübung einer vorübergehenden (bis zu sechs<br />
Monate dauernden) selbständigen Tätigkeit ist nur mit einem Aufenthalts-Reisevis<strong>um</strong><br />
(Vis<strong>um</strong> D+C) zulässig. Eine Ausnahme von der Pflicht, das Gewerbe in Österreich<br />
anz<strong>um</strong>elden, besteht nur im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU,<br />
des EWR und der Schweiz. Bürger aus <strong>die</strong>sen Ländern dürfen unter bestimmten<br />
Voraussetzungen nach Österreich ohne Gewerbeanmeldung „herüberarbeiten“ – und<br />
zwar dann, wenn sie in ihren Heimatstaaten Tätigkeiten, <strong>die</strong> das Gewerbe der<br />
Personenbetreuung <strong>um</strong>fasst, befugt ausüben. In <strong>die</strong>sem Fall darf <strong>die</strong> Tätigkeit in<br />
Österreich aber nur „vorübergehend“ erbracht werden.<br />
7. Welche sozialversicherungs- und steuerlichen Regeln gelten für<br />
Personenbetreuer?<br />
Eine gewerbliche Tätigkeit führt zu einer Pflichtversicherung in der Kranken-,<br />
Pensions- und Unfallversicherung. Für Kleingewerbetreibende ist unter bestimmten<br />
Voraussetzungen eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung<br />
möglich. Sie müssen dann nur den Unfallversicherungsbeitrag bezahlen.<br />
Eine Steuererklärungspflicht für <strong>die</strong> Einkommensteuer besteht erst, wenn <strong>die</strong><br />
Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb mehr als # 10.000 betragen. Bei der<br />
Umsatzsteuer können Personenbetreuer mit österreichischem Wohnsitz von der<br />
Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen<br />
8. Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind vorgesehen?<br />
Es bestehen Qualitätssicherungsvorgaben auf gesetzlicher und auf Verordnungs-<br />
Ebene. Im Gesetz vorgesehen ist der Abschluss von Handlungsleitlinien, an <strong>die</strong> sich<br />
der Betreuer im Alltag und Notfall zu halten hat. Weiters muss ein Haushaltsbuch<br />
über für <strong>die</strong> zu betreuende Person geführt werden, das zwei Jahre lang<br />
aufzubewahren ist. In den Verordnungen sind weitere konkrete Maßnahmen<br />
vorgesehen – etwa, dass <strong>die</strong> erbrachten Leistungen ausreichend und regelmäßig zu<br />
dok<strong>um</strong>entieren und beiden Vertragsteilen zugänglich zu machen sind.<br />
9. Was ist unter der Tätigkeit „Organisation von Personenbetreuung“ zu<br />
verstehen?<br />
Dabei geht es einerseits <strong>um</strong> <strong>die</strong> Vermittlung von selbständigen Personenbetreuern:<br />
Die Person, <strong>die</strong> das Gewerbe der Personenbetreuung angemeldet hat, muss also<br />
nicht unbedingt selbst <strong>die</strong> Betreuung durchführen.<br />
Anderseits ist das sogenannte „case-management“ zu nennen. Dies bedeutet, dass<br />
Personenbetreuer organisieren können, wer wann und zu welchem Zweck zu den<br />
Betreuungsbedürftigen kommt, <strong>um</strong> einen optimalen „Betreuungs-Mix“<br />
zusammenzustellen.
10. Wo erhält man weitere Infos über praxisrelevante Aspekte der<br />
Personenbetreuung?<br />
Im Kompetenzcenter Wirtschaftsrecht der WKO ist ein Leitfaden abrufbar, der Schritt<br />
für Schritt aufzeigt, wie man z<strong>um</strong> Personenbetreuer wird und was man bei Ausübung<br />
<strong>die</strong>ses Gewerbes zu beachten hat.