Hansestadt Stade
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Hansestadt Stade
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<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Begründung zum<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1<br />
„Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung<br />
Verfahrensstand: Entwurf, November 2011<br />
Aufgestellt:<br />
Städt. Bauoberrat Nils Jacobs<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung<br />
Abteilung Planung, Umwelt und Grundstücke<br />
Hökerstraße 2, 21677 <strong>Stade</strong><br />
Tel. 04141/401330, Fax –332<br />
Bearbeitet:<br />
Dipl.-Ing. Claudia Heitmann<br />
Dipl.-Ing. Margarita Borgmann-Voss<br />
LANDSCHAFT & PLAN<br />
Margarita Borgmann-Voss<br />
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin BDLA<br />
Haydnstraße 6, 22761 Hamburg<br />
Tel. 040/7675 1606, Fax 040/777096
Inhaltsverzeichnis<br />
Teil A: Bestand und Planung<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
1 Grundlagen...................................................................................................4<br />
1.1 Planaufstellung ..............................................................................................4<br />
1.2 Geltungsbereich.............................................................................................4<br />
1.3 Planungsanlass und Planungsziele ...............................................................5<br />
1.4 Inhaltliche Aussagen übergeordneter Planungen..........................................6<br />
1.5 Bestehende Rechtsverhältnisse ....................................................................8<br />
2 Planinhalte....................................................................................................8<br />
2.1 Städtebauliches Konzept ...............................................................................8<br />
2.2 Art der baulichen Nutzung .............................................................................9<br />
2.2.1 Allgemeine Wohngebiete (WA)......................................................................9<br />
2.2.2 Mischgebiet (MI) ..........................................................................................10<br />
2.3 Maß der baulichen Nutzung.........................................................................10<br />
2.4 Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise..............................................12<br />
2.5 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen........................................................13<br />
2.6 Flächen für den Gemeinbedarf ....................................................................14<br />
2.7 Verkehr ........................................................................................................14<br />
2.7.1 Öffentliche Straßenverkehrsflächen.............................................................14<br />
2.7.2 Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung.......................15<br />
2.7.3 Rad- und Fußwege ......................................................................................16<br />
2.8 Ver- und Entsorgung....................................................................................16<br />
2.9 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft.................................17<br />
2.10 Öffentliche Grünflächen ...............................................................................17<br />
2.11 Grünordnerische Maßnahmen.....................................................................18<br />
2.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft ............................................................................................19<br />
2.13 Immissionsschutz.........................................................................................20<br />
2.14 Altlasten .......................................................................................................20<br />
2.15 Archäologie..................................................................................................21<br />
3 Kosten.........................................................................................................22<br />
4 Flächenbilanz .............................................................................................23<br />
Teil B: Umweltbericht<br />
1 Einleitung ...................................................................................................24<br />
1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes......................24<br />
1.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen<br />
und ihre Berücksichtigung ...........................................................................25<br />
2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .....................26<br />
2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der<br />
Umweltmerkmale .........................................................................................26<br />
2.1.1 Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit .......................26<br />
2.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere......................................................................28<br />
2.1.3 Schutzgut Boden .........................................................................................35<br />
2.1.4 Schutzgut Wasser........................................................................................37<br />
2.1.5 Schutzgut Klima / Luft..................................................................................39<br />
2.1.6 Schutzgut Landschaft ..................................................................................40<br />
2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter...................................................41<br />
2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern..........................................41<br />
2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der<br />
Planung........................................................................................................41<br />
2.2.1 Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit .......................41<br />
2
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
2.2.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt ........43<br />
2.2.3 Schutzgut Boden .........................................................................................50<br />
2.2.4 Schutzgut Wasser........................................................................................51<br />
2.2.5 Schutzgut Klima / Luft..................................................................................52<br />
2.2.6 Schutzgut Landschaft ..................................................................................52<br />
2.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter...................................................53<br />
2.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes..............53<br />
2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Nichtdurchführung der Planung ...................................................................54<br />
3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum<br />
Ausgleich erheblich nachteiliger von Umweltwirkungen ......................54<br />
3.1 Vermeidung und Minimierung......................................................................54<br />
3.1.1 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ................54<br />
3.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere......................................................................55<br />
3.1.3 Schutzgut Boden .........................................................................................58<br />
3.1.4 Schutzgut Wasser........................................................................................59<br />
3.1.5 Schutzgut Klima / Luft..................................................................................59<br />
3.1.6 Schutzgut Landschaftsbild...........................................................................59<br />
3.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter...................................................60<br />
3.2 Ausgleich und Ersatz ...................................................................................60<br />
3.2.1 Bilanzierung des geplanten Eingriffs............................................................60<br />
3.2.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere......................................................................64<br />
3.2.3 Schutzgut Boden .........................................................................................66<br />
3.2.4 Schutzgut Wasser........................................................................................66<br />
3.2.5 Schutzgut Klima / Luft..................................................................................66<br />
3.2.6 Schutzgut Landschaftsbild...........................................................................67<br />
3.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter...................................................67<br />
4 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten..............67<br />
5 Zusätzliche Angaben.................................................................................68<br />
5.1 Methodik, Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren bei der<br />
Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der<br />
Zusammenstellung der erforderlichen Angaben und Kenntnislücken..........68<br />
5.1.1 Methodik, verwendete Fachgutachten und technische Verfahren ...............68<br />
5.1.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken ...........................................................68<br />
5.2 Hinweis zur Durchführung der Umweltüberwachung (Monitoring)...............68<br />
6 Allgemein verständliche Zusammenfassung..........................................69<br />
Teil C: Zusammenfassende Abwägung<br />
1 Darstellung des Verfahrens ......................................................................70<br />
2 Abwägungsrelevante Informationen........................................................70<br />
2.1 Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ......................................70<br />
2.2 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB .................................................................70<br />
3 Fazit.............................................................................................................71<br />
Anlagen<br />
� Schallimmissionstechnische Untersuchung (Ing.-Büro Gerlach, 2011)<br />
� Bewertung der Altlastensituation – Bahnhofsumfeld Nord (Grontmij GmbH, 2011)<br />
� Biotoptypenkartierung (Landschaft und Plan, 2011)<br />
� Artenschutzrechtliche Stellungnahme (Bioplan, 2011)<br />
3
1 Grundlagen<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Teil A Grundlagen und Inhalte der Planung<br />
1.1 Planaufstellung<br />
Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.V.m. § 40 der Niedersächsischen<br />
Gemeindeordnung (NGO) hat der Verwaltungsausschuss der <strong>Hansestadt</strong><br />
<strong>Stade</strong> in seiner Sitzung am 25. Januar 2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 469 „Bahnhofsumfeld Nord“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß<br />
§ 2 Abs. 1 BauGB am 12. Februar 2010 ortsüblich bekannt gemacht.<br />
1.2 Geltungsbereich<br />
Das Plangebiet liegt im südöstlich der Altstadt zwischen dem Altländer Viertel und der<br />
Bahnstrecke Hamburg – Cuxhaven bzw. dem Industriegleis <strong>Stade</strong> - Bützfleth.<br />
Es wird im Nordosten begrenzt durch das Nordufer der Hollerner Moorwettern, im<br />
Südosten durch die landwirtschaftlichen Flächen des Benedixlandes in Verlängerung<br />
des Camper Tunnels sowie im Südwesten durch die Bahnanlagen.<br />
Außerdem liegen die vorhandene und geplante Trasse des Grabenweges - im Westen<br />
einschließlich des Kreuzungsbereiches Grabenweg / Am Güterbahnhof und im<br />
Osten einschließlich des geplanten Anschlusses an die Grünendeicher / Hohenfriedberger<br />
Straße im Altländer Viertel - innerhalb des Geltungsbereiches.<br />
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 13,62 ha. Die genaue Abgrenzung kann<br />
der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.<br />
Plangebiet<br />
4
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord –<br />
Wohnquartier Benedixland“ hat sich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss für den<br />
Bebauungsplan Nr. 469 „Bahnhofsumfeld Nord“ wie folgt geändert:<br />
� Der Bereich des Adolf-Ravelins sowie des ehemaligen Güterbahnhofes und<br />
der Güterpost werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
Nr. 469/2 „Bahnhofsumfeld Nord – Ehemaliger Güterbahnhof“ aufgenommen.<br />
Hier sind aufgrund der Eigentumslage städtebauliche Verträge mit privaten<br />
Grundeigentümern erforderlich.<br />
� Der Bereich des geplanten Landschaftsparks zwischen dem neuen Wohnquartier<br />
und dem Altländer Viertel wird einschließlich der Hollerner Moorwettern<br />
in den Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier<br />
Benedixland“ aufgenommen. Diese Erweiterung ermöglicht eine konzeptionelle<br />
Verknüpfung zwischen Wohnquartier und Landschaftspark.<br />
1.3 Planungsanlass und Planungsziele<br />
Der Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Bendixland“ regelt<br />
planungsrechtlich zusammen mit den Bebauungsplänen Nr. 469/2 „Bahnhofsumfeld<br />
Nord – Ehemaliger Güterbahnhof“ und Nr. 470 „Bahnhofsumfeld Süd“ sowie der<br />
28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 die städtebauliche Neuordnung des<br />
Bahnhofsumfeldes.<br />
Für die Entwicklung der „Verkehrs- und Industriebrache Bahnhofsumfeld“ (Teil C des<br />
eingereichten „Integrierten städtischen Entwicklungs-/Wachstumskonzepts“ der <strong>Hansestadt</strong><br />
<strong>Stade</strong>) werden seitens des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie<br />
und Gesundheit, Regierungsvertretung Lüneburg, bis zum Jahr 2013 EFRE-<br />
Fördermittel in der Höhe von bis zu 1,7 Mio. € zur Verfügung gestellt. Diese sind vorrangig<br />
für Maßnahmen hoher und mittlerer Priorität (technische Infrastruktur, Abriss,<br />
Altlastensanierung etc.) einzusetzen.<br />
Zur Vorbereitung der Entwicklung der brachliegenden bzw. untergenutzten Verkehrs-<br />
und Industrieflächen sowie des Benedixlandes wurde der städtebauliche Rahmenplan<br />
„Bahnhofsumfeld“ (Cappel + Partner 2010) erarbeitet, der die Leitlinie für die durch<br />
EFRE geförderten Maßnahmen darstellt und Aussagen zu Nutzungen, Verkehr, Bebauungs-<br />
und Freiraumstrukturen trifft.<br />
Städtebaulicher Rahmenplan (Cappel + Partner 2010)<br />
5
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Planungsziel ist neben einer Optimierung der Verkehrserschließung die Entwicklung<br />
der zum Teil brach liegenden Bahn- und Gewerbeflächen zu einem attraktiven innenstadtnahen<br />
Quartier für Wohnen und Arbeiten.<br />
Geplant sind der Ausbau des Grabenweges mit direkter Anbindung an das Altländer<br />
Viertel sowie eine neue Haupterschließung zwischen Camper Tunnel und Salztorscontrescarpe.<br />
Nördlich der Bahn ist eine Abstufung der Nutzungs- und Bebauungsintensität, beginnend<br />
von der Bahntrasse mit gewerblichen bzw. gemischten Bauflächen und einer<br />
höheren baulichen Dichte hin zu einer ruhigen, zum Landschaftsraum orientierten, offenen<br />
Wohnbebauung, vorgesehen. Südlich der Bahn sollen die Flächen des ehemaligen<br />
Mineralölwerks als integrierter Wohn- und Arbeitsstandort entwickelt werden.<br />
1.4 Inhaltliche Aussagen übergeordneter Planungen<br />
Flächennutzungsplan der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Der wirksame Flächennutzungsplan 2000 stellt im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs<br />
sowie des Mineralölwerks die vormaligen Nutzungen (Bahnflächen, Post,<br />
Gewerbe) dar. Die Darstellung großflächiger Gemeinbedarfs- und Wohnbauflächen<br />
im Bereich des Benedixlandes spiegelt einen überholten Planungsstand wider, der in<br />
dieser Form nicht mehr realisiert werden soll.<br />
Um die städtebauliche Neuordnung des Bahnhofsumfeldes vorzubereiten, wurde die<br />
28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 aufgestellt, die sämtliche im Bereich<br />
des Bahnhofsumfeldes (EFRE-Gebiet bzw. Bebauungspläne Nr. 469/1, Nr. 469/2 und<br />
Nr. 470) gelegenen Flächen mit Änderungsbedarf umfasst.<br />
Wirksamer Flächennutzungsplan 2000<br />
6
28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Darstellungen der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 umfasst die folgenden Darstellungen:<br />
� Entlang der neuen Haupterschließungsstraße „Benedixbogen“ werden zu beiden<br />
Seiten Wohnbauflächen dargestellt. Planungsziel ist die Entwicklung des<br />
neuen Wohnquartiers „Benedixland“.<br />
� Westlich angrenzend an den neuen Straßenverlauf der Salztorscontrescarpe<br />
werden die bisher als Hauptverkehrsstraße und öffentliche Parkfläche dargestellten<br />
Flächen ebenso wie eine kleine Mischgebietsfläche als gemischte<br />
Bauflächen dargestellt. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Adolf-Ravelin<br />
(Wallanlagen) und zum Bahnhof handelt es sich bei dieser Fläche um einen<br />
zentralen, attraktiven, städtebaulich integrierten Standort.<br />
� Die als Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesenen Postflächen werden<br />
als gemischte Bauflächen dargestellt. Auf dem Areal zwischen der Straße „Am<br />
Güterbahnhof“ und dem Güterbahngleis ist insbesondere eine Ansiedlung von<br />
Dienstleistungsnutzungen, ggf. in Verbindung mit Wohnen und nicht störendem<br />
Gewerbe vorgesehen.<br />
� Südlich des Grabenweges werden gegenüber dem Staatsarchiv gemischte<br />
Bauflächen dargestellt. Hier können sich zusätzlich zur Wohnnutzung auch<br />
Dienstleistungen, Büros und nicht wesentlich störendes Gewerbe ansiedeln.<br />
Das Gleiche gilt für die bisher als Grünfläche dargestellte gemischte Baufläche<br />
nördlich der Bahn am Camper Tunnel.<br />
� Das derzeit als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal des ehemaligen Mineralölwerkes,<br />
wird in der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 als gemischte<br />
Bauflächen dargestellt. Planungsziel für diesen Bereich ist die Entwicklung<br />
eines integrierten Wohn- und Arbeitsstandortes. Hierbei sind die<br />
durch die Bahn verursachten Lärmemissionen und die Altlastensituation zu<br />
berücksichtigen.<br />
� Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes bildet weiterhin die in der<br />
Rahmenplanung entwickelte Verkehrsführung ab. So werden der geänderte<br />
7
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Verlauf der Salztorscontrescarpe und die neue Haupterschließung zwischen<br />
Harburger Straße und dem Anschluss Salztorscontrescarpe als innerörtliche<br />
Hauptverkehrsstraßen dargestellt.<br />
1.5 Bestehende Rechtsverhältnisse<br />
Die bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne innerhalb des Plangebietes sind<br />
als Beurteilungsgrundlage für die künftigen Nutzungsstrukturen dieses Siedlungsbereiches<br />
ungeeignet. Der Bebauungsplan Nr. 469/1 wird deshalb die Teilbereiche und<br />
Festsetzungen der folgenden Bebauungspläne ersetzen:<br />
� Bebauungsplan Nr. 417: Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf -<br />
Post und zugeordnete Stellplätze sowie eines Kerngebietes im Bereich des<br />
geplanten Kreisverkehrsplatzes Salztorscontrescarpe / Benedixbogen / Am<br />
�<br />
Bahnhof / Am Güterbahnhof und Benedixbogen westlich des Industriegleises,<br />
Bebauungspläne Nr. 256/2 und 256/2a: Festsetzung großflächiger Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
(Schule) südlich des Altländer Viertels und Festsetzung<br />
von Gewerbegebietes auf den Flächen des geplanten Staatsarchivs und an<br />
der Bahn,<br />
� Bebauungspläne Nr. 256/4 und 256/4, 1. Änderung: Festsetzung der bisherigen<br />
Wegeführung im Bereich Altländer Viertel / Grabenweg.<br />
Sanierungsgebiet Altländer Viertel<br />
Der nördliche Bereich des Plangebietes ragt in die erweiterte Abgrenzung des Sanierungsgebietes<br />
„Altländer Viertel“.<br />
Das „Altländer Viertel“ wurde 1999 in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale<br />
Stadt“ aufgenommen. Die Erweiterung des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes<br />
erfolgte 2005, um einen Anschluss des Quartiers über den Grabenweg vorzubereiten.<br />
Teilbereiche der Hollerner Moorwettern wurden mit aufgenommen, um diesen<br />
Landschaftsraum für eine Naherholungsnutzung zu entwickeln. Diese Ziele sind auch<br />
Inhalt des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier<br />
Benedixland“ und werden durch entsprechende Festsetzungen gesichert.<br />
2 Planinhalte<br />
2.1 Städtebauliches Konzept<br />
Das städtebauliche Konzept für das „Wohnquartier Benedixland“ stellt eine Weiterentwicklung<br />
des städtebaulichen Rahmenplanes (Cappel + Partner 2010) dar. Veränderungen<br />
gegenüber diesem bestehen im Wesentlichen im Verlauf bzw. der Anbindung<br />
des Grabenweges, der Führung der offenen Oberflächenentwässerung sowie<br />
der Erweiterung um den Landschaftspark an der Hollerner Moorwettern.<br />
Der „Benedixbogen“ verläuft als Haupterschließungsachse zwischen dem neu geplanten<br />
Kreisverkehrsplatz Salztorscontrescarpe / Am Bahnhof / Am Güterbahnhof<br />
und dem Camper Tunnel. Dabei nimmt er westlich des Industriegleises die Trasse<br />
des bisherigen Grabenweges auf, bevor er in einem Bogen Richtung Camper Tunnel<br />
führt. Der neu herzustellende Grabenweg, der die Anbindung des Altländer Viertels<br />
an den Bahnhof herstellt, wird über einen Kreisverkehr an die Grünendeicher<br />
/ Hohenfriedberger Straße angeschossen. Entsprechend seiner untergeordneten<br />
Funktion gegenüber dem Benedixbogen mündet er in diesen ein.<br />
Nördlich des Grabenwegs ist das neue Staatsarchiv der Länder Hamburg und Niedersachsen<br />
geplant. Südlich der Einmündung Grabenweg entwickelt sich beidseitig<br />
des „Benedixbogens“ das neue Wohnquartier „Benedixland“ mit rd. 210 Wohneinhei-<br />
8
Städtebauliches Konzept "Bahnhofsumfeld Nord - Wohnquartier Benedixland"<br />
Salztorscontrescarpe<br />
Benedixbogen<br />
Staatsarchiv<br />
III+ST<br />
III+ST<br />
Einrichtung für<br />
Soziale-,<br />
Kulturelle- u.<br />
Sportliche-<br />
Zwecke<br />
Grabenweg<br />
II+ST<br />
Wohnen<br />
+<br />
Dienstleistung<br />
II+ST<br />
Benedixbogen<br />
III+ST<br />
Landschaftspark<br />
II+ST<br />
III+ST<br />
Wohnen<br />
Wohnen<br />
Wohnen<br />
+<br />
Dienstleistung<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung Abteilung Planung, Umwelt und Grundstücke<br />
Spielstrasse<br />
Spielstrasse<br />
III+ST<br />
Hollerner Moorwettern<br />
Spielplatz<br />
Spielstrasse<br />
III+ST<br />
Obstwiese<br />
Spielstrasse<br />
II+ST<br />
II+ST<br />
Rad- und Fußweg<br />
Stand November 2011
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
ten. Es wird durch radial abzweigende Wohnstraßen in Abschnitte gegliedert. Entlang<br />
der als Stiche, bzw. im Osten als Ring ausgeprägten Wohnstraßen erfolgt die offene<br />
Oberflächenentwässerung durch kleine Gräben. Diese werden im Norden durch den<br />
Landschaftspark hindurch bis in die Hollerner Moorwettern fortgeführt, westlich des<br />
Benedixbogens münden sie in den entlang der Geestkante verlaufenden bestehenden<br />
Graben. Das System der offenen Oberflächenentwässerung nimmt die für die<br />
Marsch typischen Gräben als Idee auf und nutzt sie zur Gliederung sowohl des<br />
Wohngebietes als auch des Landschaftsparks. Die Wohnstraßen werden als Fußwege<br />
entlang der Gräben fortgeführt und stellen die Verknüpfung zwischen Wohngebiet<br />
und umgebenden Grünflächen dar.<br />
Aufgrund der innenstadtnahen Lage ist für das Quartier „Benedixland“ ein relativ hoher<br />
Anteil an hochwertigem Geschosswohnungsbau wie Stadtvillen vorgesehen. Lediglich<br />
im Norden und Westen ist im Übergang zum Landschaftspark eine Bebauung<br />
mit Einfamilienhäusern in Form von Doppel- und Reihenhäusern geplant.<br />
Dabei erfolgt wie bereits im Rahmenplan eine Abstufung von Nutzungsintensität und<br />
Bebauungsdichte ausgehend vom Grabenweg im Norden und der Bahntrasse im Süden<br />
mit einem Mischgebiet und einer höheren baulichen Dichte hin zu einer ruhigen,<br />
zum Landschaftsraum orientierten, offenen Wohnbebauung. Diese ist verbunden mit<br />
einer Abstufung von 3 Vollgeschossen plus Staffel am Grabenweg und westlich der<br />
Haupterschließung hin zu maximal 2 Vollgeschossen plus Staffelgeschoss am Landschaftspark.<br />
Auf der Geest, zwischen Industriegleis und Wohngebiet, soll eine „Grüne Mitte“ mit<br />
Wohnfolgeeinrichtungen für das Gebiet entstehen. Dies kann eine Einrichtung für soziale<br />
Zwecke, z.B. Kindertagesstätte oder Jugendeinrichtung sein, oder auch eine<br />
Einrichtung für kulturelle oder sportliche Zwecke.<br />
Zwischen dem Wohnquartier „Benedixland“ und dem Altländer Viertel entsteht ein<br />
Landschaftspark. Er ist untergliedert in einen intensiver genutzten westlichen Bereich<br />
mit einem Spielplatz und einen naturnahen gestalteten Bereich im Osten, der gleichzeitig<br />
der Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft dient. Den östlichen<br />
Abschluss des Wohnquartiers bildet ein Fuß- und Radweg, der eine Verbindung zwischen<br />
dem Camper Tunnel und dem Altländer Viertel herstellt. Der vorhandene Weg<br />
entlang der Geestkante wird zu einem nutzbaren Fuß-/Radweg ausgebaut.<br />
2.2 Art der baulichen Nutzung<br />
Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung erfolgt eine Differenzierung in drei Bereiche:<br />
� Mischgebiet an der Einmündung Grabenweg und im Süden an der Bahn,<br />
� allgemeines Wohngebiet (WA 1) westlich der Haupterschließung Benedixbogen,<br />
� allgemeine Wohngebiete (WA 2 – WA 5) östlich des Benedixbogens.<br />
2.2.1 Allgemeine Wohngebiete (WA)<br />
Entlang des Benedixbogens und auf den zum Landschaftspark hin orientierten Flächen<br />
werden allgemeine Wohngebiete festgesetzt.<br />
Im allgemeinen Wohngebiet WA 1 (westlich des Benedixbogens) werden die in allgemeinen<br />
Wohngebieten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen - Gartenbaubetriebe<br />
und Tankstellen - ausgeschlossen (bauplanungsrechtliche Festsetzung § 1 (1)).<br />
9
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Dieser Nutzungsausschluss erfolgt, da diese flächen- bzw. verkehrsintensiven Nutzungen<br />
sich nicht in die kleinteilige, durch Gräben gegliederte Struktur einfügen würden<br />
und kein zusätzlicher Verkehr auf dem Benedixbogen erzeugt werden soll.<br />
In den allgemeinen Wohngebieten WA 2 bis WA 5 (östlich des Benedixbogens) werden<br />
neben Gartenbaubetrieben und Tankstellen zusätzlich die in allgemeinen Wohngebieten<br />
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen - Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen<br />
ausgeschlossen (bauplanungsrechtliche Festsetzung § 1 (2)).<br />
Dies entspricht der Intention, diese besonders für Wohnen geeigneten Flächen am<br />
Landschaftspark ausschließlich einer solchen Nutzung vorzubehalten.<br />
2.2.2 Mischgebiet (MI)<br />
Ein Mischgebiet wird im Bereich Grabenweg / Benedixbogen und sowie an der Planstraße<br />
D festgesetzt.<br />
Diese Bereiche grenzen jeweils an öffentliche Nutzungen bzw. Bahnflächen an. Sie<br />
sind wegen ihrer exponierten Lage nicht nur für Wohnnutzungen, sondern auch für<br />
nicht störendes Gewerbe bzw. Dienstleistungen gut geeignet. Darüber hinaus sind<br />
gewerbliche Nutzungen weniger empfindlich gegenüber Lärmemissionen der Bahn.<br />
Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden ebenso wie in den allgemeinen Wohngebieten<br />
ausgeschlossen. Weiterhin sind Vergnügungsstätten nicht zulässig (bauplanungsrechtliche<br />
Festsetzungen § 1 (3) und (4)).<br />
Dieser Nutzungsausschluss soll gewährleisten, dass diese kleinteiligen Flächen Büro-<br />
bzw. kleingewerblichen Nutzungen in Kombination mit Wohnen vorbehalten bleiben.<br />
Im aktuellen Einzelhandelsgutachten der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung<br />
mbH (GMA, Entwurf 2011) für die <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> wird das Bahnhofsumfeld<br />
aufgrund der Nähe zur Innenstadt nicht als Einzelhandelsstandort empfohlen.<br />
Dementsprechend werden Einzelhandelsnutzungen auf eine Verkaufsfläche von<br />
250 m² im Erdgeschoss begrenzt (bauplanungsrechtliche Festsetzung § 1(5)).<br />
2.3 Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird festgesetzt durch die Grundflächenzahl (GRZ),<br />
die Geschossflächenzahl (GFZ), die zulässige Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß<br />
sowie die Erdgeschossfußboden- und die Firsthöhe.<br />
Grundflächenzahl<br />
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird in den allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 4 und<br />
WA 5 mit 0,4 festgesetzt, in den allgemeinen Wohngebieten WA 2 und WA 3 mit 0,3.<br />
Damit erfolgt eine Abstufung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung von einer<br />
höheren Ausnutzung im Westen und Süden hin zu einer geringeren Ausnutzung und<br />
Versiegelung in den zum Landschaftspark orientierten Bereichen.<br />
Im Mischgebiet wird die GRZ mit 0,5 festgesetzt. Sie liegt damit unter der in § 17<br />
BauNVO für Mischgebieten festgelegten Obergrenze, ermöglicht hier aber eine höhere<br />
Ausnutzung als in den allgemeinen Wohngebieten.<br />
Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Sozialen, kulturellen<br />
und sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen und Anlagen“ wird die GRZ<br />
ebenfalls mit 0,5 festgesetzt. Dies erlaubt eine deutliche Erweiterung gegenüber dem<br />
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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Bestandsgebäude und ermöglicht die Errichtung einer Wohnfolgenutzung für das<br />
Quartier.<br />
Im Bereich des Staatsarchivs wird auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der<br />
Zweckbestimmung „Öffentliche Verwaltung“ eine GRZ von 0,6 festgesetzt. Diese entspricht<br />
den Erfordernissen des geplanten Staatsarchivs.<br />
Geschossflächenzahl<br />
Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird in den allgemeinen Wohngebieten, in denen einen<br />
Bebauung mit maximal 3 Vollgeschossen zulässig ist, d.h. WA 1 und WA 5, mit<br />
1,0 festgesetzt.<br />
In den allgemeinen Wohngebieten WA 2 und WA 3 ist maximal eine GFZ von 0,6, im<br />
WA 4 von 0,8 zulässig. In diesen Baufeldern, in denen die Höhenentwicklung auf maximal<br />
zwei Vollgeschosse begrenzt ist, soll durch die relativ hohe GFZ eine sinnvolle<br />
Ausnutzung des Grundstücks erfolgen können.<br />
Im Mischgebiet wird eine GFZ von 1,2 festgesetzt. Diese entspricht der gewünschten,<br />
gegenüber den angrenzenden allgemeinen Wohngebieten leicht erhöhten baulichen<br />
Dichte.<br />
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß<br />
Ebenso wie bei der Grund- und Geschossflächenzahl ist bei der zulässigen Zahl der<br />
Vollgeschosse als Höchstmaß eine Staffelung erkennbar. Westlich des Benedixbogens<br />
sowie am Grabenweg und im südlichen Plangebiet (WA 1, WA 5 und MI) wird<br />
eine Bebauung mit maximal drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss (III + St), in<br />
den zum Landschaftspark hin orientierten Baufeldern (WA 2, WA 3 und WA 4) mit<br />
maximal zwei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss (II + St) ermöglicht. Das zusätzliche<br />
Staffelgeschoss darf dabei kein Vollgeschoss nach NBauO werden.<br />
Erdgeschossfußbodenhöhe<br />
Gemäß der bauplanungsrechtlichen Festsetzung § 2 (1) wird der fertige Fußboden im<br />
Erdgeschoss der baulichen Anlagen auf eine Höhe von 50 cm, bezogen auf die Fahrbahnmitte<br />
des dem Baugrundstück jeweils nächstgelegenen Straßenabschnittes im<br />
Endausbau, beschränkt. Mit dieser Festsetzung soll die Ausbildung von Souterraingeschossen<br />
vermieden werden.<br />
Firsthöhe<br />
Zur Eingliederung des neuen Quartiers in die Umgebung und Vermeidung höhenexponierter<br />
Gebäude wird die maximal zulässige Firsthöhe der Hauptdächer von baulichen<br />
Anlagen begrenzt.<br />
Die maximal zulässige Firsthöhe wird in den Baufeldern, in denen maximal drei Vollgeschosse<br />
plus Staffelgeschoss zulässig sind, d.h. im WA 1, WA 5 und MI, auf 14 m<br />
begrenzt. In den Baufeldern mit maximal zwei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss,<br />
d.h. WA 2, WA 3 und WA 4 erfolgt eine Begrenzung auf 12 m. In der Gemeinbedarfsfläche<br />
mit der den Zweckbestimmungen „Sozialen, kulturellen und sportlichen Zwecken<br />
dienende Einrichtungen und Anlagen“ ist eine maximale Firsthöhe von 10 m zulässig.<br />
(bauplanungsrechtliche Festsetzung § 2 (2))<br />
Als Firsthöhe wird dabei der oberste Punkt der Dachkonstruktion definiert. Schornsteine,<br />
Antennen und sonstige Dachaufbauten sind nicht zu berücksichtigen. Als Bezugspunkt<br />
gilt die Oberkante der Fahrbahnmitte des dem Baugrundstück nächstgelegenen<br />
Straßenabschnittes.<br />
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2.4 Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Bauweise<br />
In den für Geschosswohnungsbau / Stadtvillen vorgesehenen allgemeinen Wohngebieten<br />
WA 1, WA 2 und WA 5 sowie im Mischgebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt.<br />
Damit dürfen Baukörper eine Länge von 50 m nicht überschreiten.<br />
Am nordöstlichen Siedlungsrand sieht das städtebauliche Konzept eine Doppel-, bzw.<br />
Reihenhausbebauung im Übergang zum Landschaftspark vor. Um dieses Ziel zu sichern<br />
sind im WA 3 nur Doppelhäuser und im WA 4 nur Hausgruppen zulässig.<br />
Baugrenzen<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden gemäß § 23 BauNVO durch die Festsetzung<br />
von Baugrenzen, innerhalb derer die Hauptbaukörper zu errichten sind, bestimmt.<br />
Zur öffentlichen Haupterschließung Benedixbogen verlaufen die Baugrenzen im Abstand<br />
von 5 m, zum Grabenweg und zur Planstraße D im Abstand von 3 m. Zu den<br />
verkehrsberuhigten Bereichen beträgt der Abstand ebenfalls 3 m, mit Ausnahmen im<br />
WA 3 und WA 4, wo tiefere Vorgartenbereich bzw. Stellplatz / Carportanlagen ein Zurückspringen<br />
der Baugrenze auf 5 m erfordern.<br />
Zu den Gräben und zum Landschaftspark hin ist die überbaubare Grundstücksfläche<br />
jeweils auf 5 m abgerückt, lediglich in beengten Situationen (MI-Baufeld gegenüber<br />
der Einmündung Grabenweg, WA 3 und WA 5 am östlichen Siedlungsrand) rückt das<br />
Baufeld bis auf 3 m an den Graben heran.<br />
Nebenanlagen und Stellplätze / Carports<br />
Mit Ausnahme der für eine Doppel-, bzw. Reihenhausbebauung vorgesehenen Baufelder<br />
WA 3 und WA 4 sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO in Form von Gebäuden<br />
nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (bauplanungsrechtliche<br />
Festsetzung § 3 (1)).<br />
Mit dieser Festsetzung werden Nebenanlagen in unmittelbarer Nähe zu Gräben oder<br />
zum Landschaftspark verhindert, bzw. notwendige Räumstreifen sicher gestellt. Angrenzend<br />
an den Benedixbogen ist die Anordnung von Nebenanlagen gestalterisch<br />
nicht erwünscht.<br />
Die notwendigen Stellplätze / Carports für die Reihenhausbebauung im WA 4 werden<br />
im Anschluss an den verkehrsberuhigten Bereich/ Planstraße C vorgesehen. Sie sind<br />
ausschließlich auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig (bauplanungsrechtliche<br />
Festsetzung § 3 (2)). Die einzelnen Reihenhäuser werden über Fußwege erschlossen.<br />
In den übrigen Baufeldern sind die nach NBauO erforderlichen Stellplätze auf dem<br />
Grundstück nachzuweisen.<br />
Zufahrten<br />
Gemäß der bauplanungsrechtlichen Festsetzung § 4 ist je Baugrundstück eine maximal<br />
5 m breite Zufahrt zulässig. Dies gilt in gleicher Weise für Zuwegungen über die<br />
Entwässerungsgräben.<br />
Mit dieser Festsetzung wird die Erschließung der Grundstücke über die Gräben gesichert,<br />
gleichzeitig eine Überformung der Gräben durch überbreite Zuwegungen und<br />
hieraus resultierende Verrohrungen verhindert.<br />
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2.5 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
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Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. §§ 56, 91, 97 und 98 NBauO werden örtliche Bauvorschriften<br />
über die Gestaltung festgesetzt.<br />
Dachgestaltung<br />
Die planungsrechtliche Festsetzung § 1 dient der eindeutigen Definition eines Staffelgeschosses.<br />
Als ein solches wird das oberste Geschoss eines Gebäudes bezeichnet,<br />
das an mindestens einer Gebäudelängsseite auf der gesamten Länge um wenigstens<br />
3 m zurückspringt und insgesamt weniger als zwei Drittel der Fläche des darunter liegenden<br />
Vollgeschosses einnimmt. Damit ist ein Staffelgeschoss im Sinne dieses Bebauungsplanes<br />
eindeutig nicht ein Vollgeschoss nach NBauO.<br />
Erhalt des Geländeniveaus<br />
Zum Erhalt bzw. zur Schaffung des ausgeglichenen Geländeniveaus und zur Vermeidung<br />
überhöhter Aufschüttungen / Abgrabungen entlang von Grundstücksgrenzen<br />
dürfen Aufschüttungen / Abgrabungen im Übergang zu benachbarten Grundstücken<br />
maximal um 50 cm differieren (bauordnungsrechtliche Festsetzung § 2).<br />
Werbeanlagen<br />
Gemäß der bauordnungsrechtlichen Festsetzung § 3 sind Werbeanlagen nur an der<br />
Stätte der Leistung zulässig. Die Verwendung von Blinklichtern, laufenden Schriftbändern<br />
sowie im Wechsel oder in Stufen schaltbare Anlagen sind unzulässig.<br />
Damit werden ansässigen Betrieben / Dienstleistungsunternehmen ausreichende<br />
Werbemöglichkeiten eingeräumt, gleichzeitig wird eine, durch Lichteffekte das Erscheinungsbild<br />
beeinträchtigende Werbung ausgeschlossen.<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
Zur Belangung von Ordnungswidrigkeiten wurde die bauordnungsrechtliche Festsetzung<br />
§ 4 in den Bebauungsplan aufgenommen. Demnach handelt ordnungswidrig,<br />
wer im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung vorsätzlich oder fahrlässig den<br />
vorstehenden gestalterischen Festsetzungen zuwider handelt. Die Ordnungswidrigkeiten<br />
können gemäß § 91 Abs. 5 NBauO mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />
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2.6 Flächen für den Gemeinbedarf<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
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Staatsarchiv<br />
Nördlich des Grabenweges ist das neue Staatsarchiv der Länder Niedersachsen und<br />
Hamburg geplant. Im Bebauungsplan wird das Grundstück deshalb als Fläche für den<br />
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Verwaltung“ festgesetzt.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird in dieser Fläche mit einer Grundflächenzahl<br />
(GRZ) von 0,6 festgesetzt. Auf eine weitere Differenzierung der Festsetzungen wurde<br />
aufgrund der aus der geplanten Nutzung resultierenden speziellen Anforderungen an<br />
den Baukörper und der noch im Prozess befindlichen Hochbauplanung verzichtet.<br />
Einrichtungen und Anlagen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke<br />
Der zwischen Industriegleis und neuem Baugebiet auf dem Geestrücken liegende Bereich<br />
stellt eine Vorhaltefläche für Gemeinbedarfseinrichtungen als Wohnfolgenutzungen<br />
dar. Aus diesem Grund wird hier eine Fläche für den Gemeinbedarf mit den<br />
Zweckbestimmungen „Einrichtungen und Anlagen für soziale Zwecke“, „Einrichtungen<br />
und Anlagen für kulturelle Zwecke“ sowie „Einrichtungen und Anlagen für sportliche<br />
Zwecke“ festgesetzt.<br />
Hier können z.B. soziale oder kulturelle Einrichtungen sowie Sportanlagen für das<br />
neue Baugebiet entstehen.<br />
2.7 Verkehr<br />
Der Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld – Nord“ setzt das in der Rahmenplanung<br />
entwickelte Verkehrskonzept bauleitplanerisch um:<br />
� Der Benedixbogen bildet rückgratartig die Haupterschließung des neuen<br />
Wohnquartiers und stellt eine Verbindung zwischen der Salztorscontrescarpe<br />
und dem Camper Tunnel bzw. in der Verlängerung der Harburger Straße dar.<br />
Dabei nimmt er westlich des Industriegleises die Trasse des heutigen Grabenweges<br />
auf, bevor er in den Kreisverkehrsplatz Salztorscontrescarpe / Am<br />
Bahnhof / Am Güterbahnhof mündet.<br />
� Die Straße Salztorscontrescarpe wird Richtung Osten verschwenkt, so dass<br />
sie von Norden an den oben genannten Kreisverkehrsplatz anschließt.<br />
� Der Grabenweg, der das Altländer Viertel mit dem Bahnhof verbinden soll,<br />
schließt als untergeordnete Tempo 30 Straße auf Höhe des geplanten Staatsarchivs<br />
an den Benedixbogen an. Der Anschluss im Altländer Viertel erfolgt<br />
durch einen Kreisverkehrsplatz an der Grünendeicher / Hohenfriedberger<br />
Straße.<br />
� Die bisher durchgehende, untergeordnete Straßenverbindung „Am Güterbahnhof“<br />
wird durch zwei, jeweils separat geführte Stichstraßen westlich und<br />
östlich des Industriegleises ersetzt. Im Bereich des vorliegenden Bebauungsplanes<br />
kann dabei der bisherige Straßenverlauf „Am Güterbahnhof“ aufgrund<br />
des erforderlichen Abstandes zwischen einer Einmündung in den Benedixbogen<br />
und dem Camper Tunnel nicht beibehalten werden. Hier ist die Planstraße<br />
D vorgesehen.<br />
� Die Erschließung der Bebauung erfolgt über verkehrsberuhigte Stichstraßen<br />
bzw. im östlichen Bereich des Plangebietes über eine Ringstraße.<br />
2.7.1 Öffentliche Straßenverkehrsflächen<br />
Benedixbogen<br />
Der Querschnitt des Benedixbogens sieht eine Fahrbahnbreite von 5,5 m vor. Beidseitig<br />
schließt sich an die Fahrbahn ein jeweils 4 m breiter Grünstreifen mit einer Entwässerungsmulde<br />
und Bäumen an. Auf der Westseite ist hinter dem Grünstreifen ein<br />
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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
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1,5 m breiter Fußweg, auf der Ostseite ein kombinierter Rad-/ Gehweg von 4 m Breite<br />
geplant.<br />
Bereiche ohne Ein- und Ausfahrten werden entlang des Benedixbogens mit Ausnahme<br />
der einmündenden Wohnstraßen festgesetzt. Mit dieser Festsetzung wird der<br />
beidseitige, mit Bäumen und Entwässerungsmulde ausgestattete Grünstreifen gesichert.<br />
Straßenquerschnitt Benedixbogen (Vorentwurf Grontmij GmbH 2011)<br />
Grabenweg<br />
Da der Grabenweg auch für Busverkehr genutzt werden soll, ist für ihn ebenso wie für<br />
den Benedixbogen eine Fahrbahnbreite von 5,5 m vorgesehen. Beidseitig ist ein<br />
Fußweg geplant. Auf einen separaten Radweg kann aufgrund der Klassifizierung als<br />
Tempo 30 Straße verzichtet werden. Im Bereich des Bauwerks über die Hollerner<br />
Moorwettern wird eine Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 4 m erfolgen.<br />
Sonstige Straßenverkehrsflächen<br />
Neben dem Benedixbogen und dem Grabenweg werden die anschließenden Kreisverkehrsplätze<br />
Salztorscontrescarpe / Am Bahnhof / Am Güterbahnhofs sowie Grünendeicher<br />
/ Hohenfriedberger Straße als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt.<br />
Des Weiteren wird die Planstraße D, die den südlichen Bereich des Mischgebietes<br />
und die Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Einrichtungen und<br />
Anlagen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke“ erschließt, als öffentliche Straßenverkehrsfläche<br />
festgesetzt. Sie ist mit einer Fahrbahnbreite von 5,5 m und einem<br />
einseitigen Fußweg vorgesehen und endet in einer Wendeanlage vor der Gemeinbedarfsfläche.<br />
ÖPNV<br />
Sowohl der Benedixbogen als auch der Grabenweg sind so dimensioniert, dass sie<br />
zumindest im Einrichtungsverkehr eine Buslinie aufnehmen können. Das Brücken-<br />
bzw. Durchlassbauwerk über die Hollerner Moorwettern wird hinsichtlich der Mindesttraglast<br />
auf Busse ausgerichtet (19 t Achslast).<br />
In Verlängerung des Benedixbogens ist für die Bahnunterführung Camper Tunnel<br />
langfristig eine Absenkung der Fahrbahn vorgesehen, so dass die Unterführung von<br />
Bussen passiert werden kann. Hierzu ist die Fahrbahn einschließlich der Entwässerungsanlagen<br />
soweit abzusenken und die Seitenwände zu unterfangen, dass eine<br />
durchgängige lichte Höhe von 3,5 m erreicht wird.<br />
2.7.2 Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />
Die radial vom Benedixbogen abzweigenden Stichstraßen (Planstraßen A, B sowie E,<br />
F, G) und die Ringstraße (Planstraße C) werden als Verkehrsflächen besonderer<br />
Zweckbestimmung – verkehrsberuhigte Bereiche – festgesetzt. Sie sind als Mischflä-<br />
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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
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che (Spielstraße) mit einer Breite von 6 m konzipiert, mit nebenliegenden Entwässerungsgräben.<br />
Die Stichstraßen enden in einer Wendeanlage mit öffentlichen Parkplätzen.<br />
Straßenquerschnitt Wohnwege (Vorentwurf Grontmij GmbH 2011)<br />
2.7.3 Rad- und Fußwege<br />
Das Plangebiet wird in das überörtliche und örtliche Radwegenetz eingebunden. Der<br />
Benedixbogen erhält auf ganzer Länge zwischen Camper Tunnel und Salztorscontrescarpe<br />
straßenbegleitend auf der Ostseite einen separaten Radweg.<br />
Ein von Osten kommender überörtlicher Radweg wird als Fuß- und Radweg entlang<br />
der Geestkante fortgeführt. Eine weitere Fuß- und Radwegeverbindung entsteht am<br />
östlichen Siedlungsrand und führt über die Hollerner Moorwettern in das Altländer<br />
Viertel zu den dort vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen wie z.B. die Montessori-Grundschule.<br />
Die Fuß- und Radwege werden als solche im Bebauungsplan festgesetzt.<br />
Fußwege werden zur Erschließung der Reihenhausbebauung und in Verlängerung<br />
der verkehrsberuhigten Bereiche festgesetzt. Sie bieten kurze Wege in die umgebenden<br />
Grünräume<br />
2.8 Ver- und Entsorgung<br />
Trinkwasser<br />
Die Versorgung des Planbereiches mit Trinkwasser erfolgt durch die Stadtwerke <strong>Stade</strong>.<br />
Schmutzwasserentsorgung<br />
Die Abwasserentsorgung erfolgt durch die Abwasserentsorgung <strong>Stade</strong> (AES). Aufgrund<br />
der Topografie des Plangebietes und der Lage möglicher Anschlussschächte<br />
kann die Schmutzwasserentwässerung nicht im konventionellen Freigefälle, sondern<br />
soll im Druckentwässerungsverfahren erfolgen. Der Anschluss des Druckentwässerungssystems<br />
soll an das bestehende Kanalnetz im Altländer Viertel erfolgen. Von<br />
dort wird das gesammelte Abwasser der Kläranlage <strong>Stade</strong> zugeführt, in der eine ordnungsgemäße<br />
Reinigung des Schmutzwassers und dessen Ableitung in die Vorflut<br />
stattfindet.<br />
Oberflächenentwässerung<br />
Für die Regenwasserbeseitigung ist die Anlage eines offenen Grabensystems vorgesehen.<br />
Über dieses Grabensystem sollen alle öffentlichen und privaten Oberflächen<br />
entwässert werden.<br />
Die Entwässerung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen erfolgt über ein Quergefälle<br />
zu den Fahrbahnrändern. Das Wasser wird offen in Mulden parallel zum Benedixbogen<br />
bzw. in Gräben entlang der Wohnwege abgeleitet.<br />
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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Der Topografie und den örtlichen Vorflutverhältnissen folgend, ist die Fließrichtung<br />
des offenen Grabensystems östlich des Benedixbogens zur Hollerner Moorwettern,<br />
westlich des Benedixbogens zum Camper Graben gerichtet. Die Einleitung in die Vorflut<br />
erfolgt über eine gedrosselte Ableitung.<br />
Das von den befestigten Flächen im Wohn- und Mischgebiet anfallende Oberflächenwasser<br />
ist ebenfalls in den offenen Gräben zu sammeln und der Hollerner<br />
Moorwettern oder dem Camper Graben zuzuführen (bauplanungsrechtliche Festsetzung<br />
§ 7).<br />
2.9 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft<br />
Die Hollerner Moorwettern sowie die bestehenden und im Rahmen der offenen Oberflächenentwässerung<br />
geplanten Gräben einschließlich ihrer Böschungsbereiche werden<br />
als Wasserflächen bzw. Flächen für die Wasserwirtschaft festgesetzt.<br />
Gemäß § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf die Herstellung, Beseitigung<br />
und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau)<br />
der Planfeststellung durch die zuständige Behörde – Untere Wasserbehörde<br />
des Landkreises <strong>Stade</strong> (nachrichtlicher Hinweis Nr. 4).<br />
Entlang der Hollerner Moorwettern (Gewässer II. Ordnung) ist ein 5 m breiter Gewässerrandstreifen<br />
(Räumstreifen), gemessen ab Böschungsoberkante, von jeglicher<br />
Bebauung freizuhalten (nachrichtlicher Hinweis Nr. 5).<br />
Entlang der im Plangebiet ausgewiesenen Gräben (Gewässer III. Ordnung) sind entsprechend<br />
der festgesetzten Baugrenzen 3 bzw. 5 m breite Gewässerrandstreifen<br />
(Räumstreifen), gemessen ab Böschungsoberkante, von einer Bebauung in Form von<br />
Gebäuden und Bepflanzung mit nicht standortgerechten Gehölzen freizuhalten (§ 38<br />
WHG) (nachrichtlicher Hinweis Nr. 6).<br />
2.10 Öffentliche Grünflächen<br />
Landschaftspark<br />
Der Landschaftsraum der Hollerner Moorwettern wird in den Bebauungsplan als öffentliche<br />
Grünfläche einbezogen und als solche festgesetzt, um den Übergang vom<br />
Wohnen zum Freiraum gestalten zu können. Vorgesehen ist die Entwicklung eines<br />
Landschaftsparks zwischen dem Wohnquartier „Benedixland“ und dem Altländer Viertel.<br />
Die offene Oberflächenentwässerung des Wohnquartiers wird weiter über<br />
marschtypische Gräben bis an die Hollerner Moorwettern geführt und gliedert den<br />
Landschaftspark.<br />
Der westliche Parkbereich soll einer intensiveren Naherholungsnutzung dienen. Aus<br />
diesem Grund wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“<br />
bzw. „Spielplatz“ festgesetzt.<br />
Der östliche Parkbereich erhält eine naturnahe Gestaltung und dient vorwiegend der<br />
Kompensation der durch die Entwicklung des Wohnquartiers verursachten Eingriffe in<br />
Natur und Landschaft. Die öffentlichen Grünflächen werden deshalb mit der Festsetzung<br />
„Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />
und Landschaft überlagert (siehe hierzu Punkt 2.12).<br />
Grüne Mitte / Geestkante<br />
Entlang der Geestkante und des Camper Grabens ist eine weitere öffentliche Grünfläche<br />
festgesetzt. Diese schließt die dort vorhandenen Feldgehölze und Gräben ein,<br />
die mit einem Erhaltungsgebot geschützt werden (siehe hierzu Punkt 2.11). Ein Fuß-<br />
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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
und Radweg mit Verbindungen in das Wohnquartier und zu den Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
macht diesen Bereich für die Bewohner erlebbar.<br />
Grünfläche an der Salztorscontrescarpe<br />
Durch den Verschwenk der Straße Salztorscontrescarpe erhält die dort vorhandene<br />
öffentliche Grünfläche einen neuen Zuschnitt.<br />
Verkehrsbegleitgrün an den Gleisanlagen<br />
Entlang der Gleisanlagen wird zwischen Camper Tunnel und der Gemeinbedarfsfläche<br />
ein 6 m breiter Streifen als öffentliche Grünfläche – Zweckbestimmung „Verkehrsgrün“<br />
festgesetzt.<br />
2.11 Grünordnerische Maßnahmen<br />
Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
Entlang der Geestkante sowie auf der Parzelle zwischen Bahn und Camper Graben<br />
im Südosten des Plangebietes werden Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und<br />
für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt.<br />
Die dort vorhandenen Bäume, Sträucher und sonstigen Bepflanzungen sind durch<br />
geeignete Pflegemaßnahmen zu schützen. Abgängige oder geschädigte Gehölze<br />
sind durch heimische Nachpflanzungen zu ersetzen (bauplanungsrechtliche Festsetzung<br />
§ 5 (1)).<br />
Mit dieser Festsetzung sollen die an der Geestkante vorhandenen Gehölzstrukturen<br />
einschließlich der Großbäume langfristig erhalten werden.<br />
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern - Private Grünflächen<br />
Im Norden des Wohngebietes werden im Übergang zum Landschaftspark ein 5 m<br />
breiter Streifen als private Grünfläche mit einem Anpflanzgebot festgesetzt.<br />
Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (private Grünfläche)<br />
sind Sträucher und Bäume (Anteil mind. 10%) der angegebenen Pflanzenliste zu<br />
pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die Bepflanzung<br />
soll 2-reihig erfolgen. Der Pflanzabstand soll 1 m innerhalb der Reihen und<br />
2 m zwischen den Reihen nicht überschreiten (bauplanungsrechtliche Festsetzung<br />
§ 5 (2).<br />
Diese Festsetzung soll die Eingrünung des Quartiers gewährleisten. Der Pflanzabstand<br />
ermöglicht dabei auch Sichtbeziehungen in den Landschaftspark.<br />
Gestaltung des Straßenraums Benedixbogen<br />
In der Straßenverkehrsfläche Benedixbogen ist eine straßenparallele Baumreihe herzustellen:<br />
je angefangene 12 m ist eine Stiel-Eiche (Quercus robur) mit einem<br />
Stammumfang von mindestens 18/20 cm in eine Vegetationsfläche von mindestens<br />
7 qm zu pflanzen und gegen Befahren zu sichern. Für notwendige Unterbrechungen<br />
für Zufahrten und Eingänge darf der Baumstandort entsprechend versetzt werden. Alle<br />
Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen<br />
(bauplanungsrechtliche Festsetzung § 5 (3).<br />
Diese Festsetzung sichert die Gestaltung der Haupterschließung „Benedixbogen“ als<br />
Allee.<br />
Baumschutz<br />
Des Weiteren gilt im Plangebiet die Baumschutzsatzung der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> vom<br />
17.03.2003 (nachrichtlicher Hinweis Nr. 2).<br />
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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
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2.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft<br />
Die öffentlichen Grünflächen im Osten des Landschaftsparks sowie die östliche Siedlungseingrünung<br />
werden als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Auf den Kompensationsflächen<br />
werden dabei entsprechend ihrer Lage und Einbindung in das Gesamtgrünkonzept<br />
unterschiedliche Entwicklungsziele festgesetzt:<br />
Die Kompensationsflächen 1 – 3 sind in den Landschaftspark integriert, der in seinem<br />
östlichen Bereich einen naturnahen Charakter erhalten soll:<br />
� Auf der öffentlichen Grünfläche – Kompensationsfläche 1 entlang der Hollerner<br />
Moorwettern sind Ruderalfluren mit naturnahem Gehölzbestand zu entwickeln<br />
und dauerhaft zu erhalten.<br />
Zur Herstellung dieses Entwicklungsziels werden auf der Kompensationsfläche<br />
1 folgende Nutzungsauflagen / Maßnahmen festgesetzt:<br />
2x jährliche Mahd in den ersten 2 – 3 Jahren ab dem 1. Juli eines Jahres; Abfuhr<br />
des Mahdgutes, in den Folgejahren in 3- bis 5-jährigem Turnus 1 x Mahd<br />
ab dem 15. August eines Jahres; Abfuhr des Mahdgutes,<br />
Bepflanzung von 20% der Fläche mit Gehölzgruppen gemäß der angegebenen<br />
Pflanzenliste mit einem Pflanzabstand von 1,5 m innerhalb der Gruppe<br />
(bauplanungsrechtliche Festsetzung § 6 (1)).<br />
� Die siedlungsnahe öffentliche Grünfläche – Kompensationsfläche 2 - angrenzend<br />
an das Wohngebiet WA 3 - soll zu einer extensiven Obstbaumwiese<br />
entwickelt werden.<br />
Die Wiese ist 2 x jährlich ab dem 1. Juli eines Jahres mit Abtransport des<br />
Mahdgutes zu mähen. Eine Düngung der Fläche ist nicht zulässig. Etwa 10%<br />
der Fläche ist mit Obstbäumen, Hochstamm, alte heimische Sorten, in Einzelstellung<br />
und Gruppen zu bepflanzen (bauplanungsrechtliche Festsetzung § 6<br />
(2)).<br />
� Die öffentliche Grünfläche – Kompensationsfläche 3 im Osten des Landschaftsparks<br />
soll zu einer extensiven Wiese mit Weidengebüschen entwickelt<br />
werden. Die Wiese ist 2 x jährlich ab dem 1. Juli eines Jahres mit Abtransport<br />
des Mahdgutes zu mähen. Eine Düngung der Fläche ist nicht zulässig. Etwa<br />
10% der Fläche ist mit Strauchgruppen aus verschiedenen Weidenarten der<br />
angegebenen Pflanzenliste mit einem mittleren Pflanzabstand von 1,5 m zu<br />
bepflanzen (bauplanungsrechtliche Festsetzung § 6 (3)).<br />
Die Kompensationsfläche 4 gestaltet den Siedlungsrand und dient der landschaftlichen<br />
Einbindung der Neubebauung:<br />
� Die öffentliche Grünfläche – Kompensationsfläche 4 ist als lockerer linearer,<br />
naturnaher Gehölzbestand zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Etwa<br />
50% der Flächen ist zu bepflanzen. Die Anpflanzungen sind zweireihig aus<br />
Sträuchern (80%) und Bäumen der angegebenen Pflanzenliste herzustellen,<br />
Pflanzabstand innerhalb und zwischen den Reihen ca. 1,5 m (bauplanungsrechtliche<br />
Festsetzung § 6 (4)).<br />
Die Kompensationsfläche 5 südöstlich des Benedixbogens bildet eine Ergänzung zu<br />
den vorhandenen Gehölzstrukturen am Camper Graben und der Geestkante:<br />
� Die öffentliche Grünfläche – Kompensationsfläche 5 ist als naturnaher Gehölzbestand<br />
mit einem abgestuften Aufbau aus Bäumen und Sträuchern zu<br />
entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Für die Anpflanzungen sind Sträucher<br />
(70%) und Bäume der angegebenen Pflanzenliste zu verwenden. Sie sind<br />
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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
mehrreihig mit einem mittleren Abstand von 1,5 m in der Reihe und zwischen<br />
den Reihen herzustellen (bauplanungsrechtliche Festsetzung § 6 (5)).<br />
Die Maßnahmen der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen § 6 (1) – (5) sind spätestens<br />
innerhalb der auf die Fertigstellung der Planstraße (Endausbau) folgenden<br />
Pflanzperiode bzw. Vegetationsperiode fachgerecht durchzuführen (bauplanungsrechtliche<br />
Festsetzung § 6 (6)). Mit dieser Festsetzung soll eine zügige Umsetzung<br />
der Kompensationsmaßnahmen gewährleistet werden.<br />
Die im Plangebiet auf den öffentlichen Grünflächen mit der Überlagerung als Kompensationsflächen<br />
1 - 5 vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen werden anteilig den<br />
allgemeinen Wohngebieten (WA 1 – WA 5) und dem Mischgebiet (MI) zugeordnet<br />
(bauplanungsrechtliche Festsetzung § 6 (7)).<br />
2.13 Immissionsschutz<br />
Entsprechend der geplanten Nutzungen in der Nachbarschaft zur Bahn ist eine<br />
schalltechnische Untersuchung durch das Ing.-Büro P. Gerlach (siehe Anlage) erfolgt.<br />
Dabei werden die vom Bahnverkehr - Hauptstrecke Hamburg Cuxhaven und Industriegleis<br />
- ausgehenden Schallemissionen gemäß „Schall 03“ berechnet. Die Verkehrsmengenangaben<br />
berücksichtigen Prognosedaten für das Jahr 2025, da der<br />
Schutz der Anwohner auch in Zukunft gewährleistet sein soll.<br />
Das Ergebnis zeigt, dass der überwiegende Bereich des Plangebietes in die Lärmpegelbereiche<br />
II und I fällt. Hier sind keine wesentlichen Kostensteigerungen für die<br />
Wohngebäude zu erwarten, da die notwendigen, passiven Schutzmaßnahmen bereits<br />
durch die aus wärmetechnischen Gründen sowieso notwendigen Maßnahmen erfüllt<br />
werden.<br />
Nur ein kleiner Bereich im bahnnahen Mischgebiet südlich der Planstraße D fällt in<br />
den Lärmpegelbereich III. Auch in diesem Lärmpegelbereich sind für schützenswerte<br />
Räume i.d.R. auch keine relevanten Kostenerhöhungen zu erwarten. Lediglich wenn<br />
zur lärmbelasteten Seite hin sehr große Fensterflächen geplant werden, können<br />
leichte Kostenerhöhungen anfallen.<br />
Die Grenze des Lärmpegelbereichs III wird in der Planzeichnung dargestellt. Für Gebäude,<br />
die innerhalb des Lärmpegelbereichs III errichtet werden, gilt die bauplanungsrechtliche<br />
Festsetzung § 8:<br />
Innerhalb der „Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“<br />
sind die Anforderungen der DIN 4109 für die jeweiligen Lärmpegelbereiche zu berücksichtigen.<br />
Sämtliche Fassaden sind daher wie folgt schalltechnisch zu dämmen<br />
(Tabelle 8 der DIN 4109):<br />
Lärmpegelbereich erf. R`w für Aufenthaltsräume: erf. R`w für Büroräume<br />
und ähnliches:<br />
III<br />
35 dB(A)<br />
30 dB(A)<br />
Der Nachweis ist im Rahmen des Baugenehmigungs- bzw. Anzeigeverfahrens zu<br />
führen.<br />
2.14 Altlasten<br />
Eine Bewertung der Altlastensituation erfolgte 2011 durch die Grontmij GmbH (siehe<br />
Anlage). Dabei wurden auf Basis des bisherigen Kenntnisstandes die Gefährdungssituation<br />
über die Pfade Boden – Mensch und Boden – Grundwasser beurteilt. Die Bewertung<br />
erfolgte durch Auswertung der zur Verfügung stehenden Informationen bzw.<br />
20
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
recherchierten Informationen. Zusätzlich werden Erkenntnislücken aufgezeigt und ein<br />
Untersuchungskonzept für die weiteren technischen Erkundungen erstellt.<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier<br />
Benedixland“ sind folgende potenziell altlastenrelevanten Standorte zu verzeichnen:<br />
Im Bereich der geplanten Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Einrichtungen<br />
und Anlagen für sozialen, kulturelle und sportliche Zwecke“ ist im Altlastenprogramm<br />
des Landes Niedersachsen EVA 2 die Altablagerung 359.038.4.9 mit<br />
einer Größe von 4.000 m² verzeichnet. Auf Grundlage einer historischen Erkundung<br />
gibt es Hinweise auf die Einlagerung von u.a. Hausmüll (überwiegend Asche) und<br />
Kokereiabfällen zwischen 1930 und 1945 sowie Hinweise auf Deponiegase. Als potenziell<br />
relevante Schadstoffe werden genannt: Schwermetalle, MKW, PAK, BTEX,<br />
LCKW und Methan.<br />
Im weiteren Vorgehen sind orientierende Boden- und Bodenluftuntersuchungen durch<br />
mehrere Rammkernsondierungen vorgesehen mit einer Untersuchung der Proben auf<br />
die o.g. Schadstoffe.<br />
Die Altablagerung wird als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden<br />
Stoffen belastet ist, gekennzeichnet.<br />
Im Bereich des Benedixlandes wurden im Jahr 2001 Sedimente des Burggrabens<br />
abgelagert (Altspülfeld).<br />
Das Altlastengutachten empfiehlt im Bereich der geplanten Wohngebiete und Grünflächen<br />
orientierende Bodenuntersuchungen durch Rammkernsondierungen oder<br />
Baggerschürfen. Hier ist zu klären, ob durch die Aufspülungen Schwermetalle oder<br />
organische Schadstoffe in den Boden eingetragen worden sind.<br />
Im Bereich des als öffentliche Grünfläche – Verkehrsgrün festgesetzten Streifens entlang<br />
der Bahn sind Bodenmessstationen geplant. Diese sollen eine potenzielle Mobilisierung<br />
von Schadstoffen, verursacht durch temporäre Eingriffe in den Grundwasserspiegel<br />
anzeigen. Solche Eingriffe sind bei Tiefbau- bzw. Aushubarbeiten auf dem<br />
Gelände des ehemaligen Mineralölwerks oder beim Ausbau des Camper Tunnels zu<br />
erwarten.<br />
2.15 Archäologie<br />
Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde<br />
(das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken<br />
oder auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe<br />
Spuren solcher Funde) angeschnitten werden, sind diese gemäß § 14 Abs. 1 des<br />
Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der Archäologischen<br />
Denkmalpflege der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig<br />
sind der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde<br />
und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen<br />
nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen.<br />
(nachrichtlicher Hinweis Nr. 3)<br />
21
3 Kosten<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Bei Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord - Wohnquartier<br />
Benedixland“ entstehen Kosten für die Erschließung des neuen Quartiers, insbesondere<br />
den Bau des „Benedixbogens“, seines Anschlusses an die Salztorscontrescarpe<br />
sowie den Ausbau des Grabenwegs einschließlich des Querungsbauwerks<br />
über die Hollerner Moorwettern.<br />
Die Straßenbaumaßnahmen werden wie folgt beziffert:<br />
� Herstellung des Benedixbogens zwischen Industriegleis und Camper Tunnel<br />
sowie der Wohnstraßen A, B, C, D, E, F und G: rd. 1.820.000 €<br />
(Der Anteil der baugrundverbessernden Maßnahmen (Vorbelastungsdämme<br />
mit Vertikaldräns) an den reinen Baukosten beträgt dabei etwa 40%.)<br />
� Ausbau des Grabenwegs westlich des Industriegleises (neu: Teilbereich des<br />
Benedixbogens): rd. 190.000 € ,<br />
� Bau des Kreisverkehrsplatzes Salztorscontrescarpe: rd. 500.000 €,<br />
� Verschwenk der Straße Salztorscontrescarpe (mit Anschluss an den Bahnhof,<br />
z.T. außerhalb des Geltungsbereiches, aber im Zusammenhang umzusetzen):<br />
rd. 200.000 €,<br />
� Herstellung des neuen Grabenwegs einschließlich des Kreisverkehrsplatzes<br />
Grünendeicher / Hohenfriedberger Straße: rd. 750.000 €.<br />
Eine Förderung durch EFRE-Mittel (Förderquote: 75% der Kosten) wird für die Herstellung<br />
der Vorbelastungsdämme sowie den Bau des Kreisverkehrsplatzes Salztorscontrescarpe<br />
(einschließlich Verschwenk) beantragt. Es wird mit einer Förderung in<br />
Höhe von 525.000 € in 2012, in den Folgejahren anteilig nach Projektfortschritt gerechnet.<br />
Das Beitragsrecht ist prioritär anzuwenden.<br />
Für den Ausbau des Grabenwegs einschließlich des Querungsbauwerks über die<br />
Hollerner Moorwettern und den Kreisverkehrsplatz im Altländer Viertel werden Fördergelder<br />
der Sozialen Stadt (Förderquote: 2/3 der Kosten) beantragt. Der Anschluss<br />
des Altländer Viertels an den Bahnhof ist im Maßnahmenkatalog für das Sanierungsgebiet<br />
enthalten.<br />
Für die Herstellung der Druckentwässerung zur Schmutzwasserentsorgung (Kostenträger<br />
AES) werden rd. 300.000 €, für die Oberflächenentwässerung (Kosten AES /<br />
Anlieger je zur Hälfte) rd. 180.000 € veranschlagt.<br />
Des Weiteren entstehen Kosten für die Anlage der Landschaftsparks (öffentliche<br />
Grünflächen einschließlich Spielplatz) und die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen.<br />
22
4 Flächenbilanz<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Allgemeine Wohngebiete 3,38 ha<br />
Mischgebiete 0,98 ha<br />
Flächen für den Gemeinbedarf 1,25 ha<br />
Zweckbestimmung: Öffentliche Verwaltungen 0,86 ha<br />
Zweckbestimmung:<br />
Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen<br />
Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen<br />
Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen<br />
0,39 ha<br />
Straßenverkehrsflächen 2,32 ha<br />
Benedixbogen, Grabenweg, Planstraße D 1,93 ha<br />
separate Fuß- /Radwege 0,39 ha<br />
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />
(verkehrsberuhigte Bereiche)<br />
Private Grünflächen<br />
(Pflanzgebot Siedlungseingrünung)<br />
0,40 ha<br />
0,13 ha<br />
Öffentliche Grünflächen 3,33 ha<br />
Zweckbestimmung: Parkanlage 0,42 ha<br />
Zweckbestimmung: Spielplatz 0,21 ha<br />
Flächen mit Bindungen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern<br />
und sonstigen Bepflanzungen<br />
0,54 ha<br />
sonstige öffentliche Grünflächen 0,40 ha<br />
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
1,76 ha<br />
Wasserflächen 1,83 ha<br />
Hollerner Moorwettern einschließlich Uferrandstreifen 1,06 ha<br />
Gräben einschließlich Uferrandstreifen 0,77 ha<br />
Geltungsbereich � 13,62 ha<br />
23
Teil B Umweltbericht<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
1 Einleitung<br />
In der Umweltprüfung werden die voraussichtlich erheblichen Umweltwirkungen des<br />
Vorhabens gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes ermittelt,<br />
die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB definiert sind. Die aufgrund der Umweltprüfung<br />
ermittelten Belange des Umweltschutzes sind gemäß § 2a BauGB in einem<br />
Umweltbericht darzulegen, der einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
bildet.<br />
Die Inhalte des Umweltberichtes sind in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c<br />
BauGB festgelegt. Der Umweltbericht dient der Bündelung, sachgerechten Aufbereitung<br />
und Bewertung des gesamten umweltrelevanten Abwägungsmaterials auf der<br />
Grundlage geeigneter Daten und Untersuchungen. Die verwendeten Methoden sowie<br />
Details zu den Ausführungen im Umweltbericht sind den genannten Quellen zu entnehmen.<br />
Um den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu bestimmen, sind Behörden<br />
und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die<br />
Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung<br />
aufzufordern.<br />
Die <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> hat zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Bebauungsplänen<br />
Nr. 469 „Bahnhofsumfeld Nord und Nr. 470 „Bahnhofsumfeld Süd“<br />
am 16.12.2010 einen Scopingtermin durchgeführt.<br />
1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes<br />
Für Angaben zum Standort und zur Zielsetzung der Planung wird auf Kap. 1.2, 1.3<br />
und 2.1 Teil A verwiesen.<br />
Art und Umfang des Vorhabens und Festsetzungen<br />
Die Art der baulichen Nutzung wird als Wohngebiet, Mischgebiet und Fläche für den<br />
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Verwaltungen“ und „Gebäude<br />
kultureller, sozialer und sportlicher Zwecke“ festgesetzt. Im Wohngebiet wird die zulässige<br />
Grundfläche durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl mit 0,4 im zentralen<br />
Bereich und 0,3 im Randbereich zum Landschaftspark als Höchstmaß und der<br />
Ausweisung einer Baugrenze begrenzt. Es sind 2 bzw. 3 Vollgeschosse in offener<br />
Bauweise bzw. als Hausgruppe und Doppelhäuser zulässig. Im Mischgebiet ist eine<br />
Grundflächenzahl von 0,5 mit 3 Vollgeschossen + Staffelgeschoss in offener Bauweise<br />
festgesetzt. Für die Gemeinbedarfsfläche „Öffentliche Verwaltungen“ gilt eine<br />
Grundflächenzahl von 0,6; für die Gemeinbedarfsfläche „Gebäude kultureller, sozialer<br />
und sportlicher Zwecke“ 0,5 mit Ausweisung einer Baugrenze. Die Höhe der baulichen<br />
Anlagen wird an der Umgebung orientiert als Höchstmaß für eine Trauf- und<br />
Firsthöhe festgesetzt. Die Erschließung erfolgt vom Grabenweg, der im Norden bis an<br />
das Altländer Viertel verlängert und im Südwesten an die zu verlegende Straßenführung<br />
Salztorscontrescarpe angebunden wird. Innerhalb der Neubebauung wird der<br />
Benedixbogen als Haupterschließung geführt und durch den Camper Tunnel nach<br />
Süden zur Harburger Straße angebunden. Im Wohnquartier werden Stichwege und<br />
verkehrsberuhigte Straßen angelegt. Zur Entwicklung und Gestaltung von Grünflächen<br />
im Übergang zum Landschaftsraum werden auf der Nordseite entlang der Hollerner<br />
Moorwettern eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage<br />
sowie Ausgleichsflächen festgesetzt. Zur landschaftlichen Siedlungseingrünung werden<br />
auf der Nord- und Ostseite der Bebauung Grünstreifen mit einem Anpflanzgebot<br />
festgesetzt. Prägende Landschafts- und Grünstrukturen werden durch Erhaltungsgebote<br />
gesichert.<br />
24
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Angaben zum Bedarf an Grund und Boden<br />
Die einzelnen Flächenkategorien des ca. 13,62 ha umfassenden Plangebiets sind in<br />
Kap. 4 Teil A aufgeführt.<br />
Der durch die Neubebauung und Erschließung verursachte Bedarf an Grund und Boden<br />
umfasst ca. 8,6 ha. Davon können maximal bis zu ca. 2,2 ha dauerhaft versiegelt<br />
werden.<br />
Abgrenzung Untersuchungsgebiet<br />
Der Untersuchungsraum der Umweltprüfung wurde förmlich nicht festgelegt. Da umweltrelevante<br />
Auswirkungen über den Geltungsbereich des Bebauungsplans hinaus<br />
nicht ausgeschlossen werden können, wurde das nähere Umfeld in die Untersuchungen<br />
möglicher Auswirkungen mit einbezogen.<br />
1.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen<br />
und ihre Berücksichtigung<br />
Maßstab für die Bewertung der ermittelten Umweltauswirkungen sind diejenigen Vorschriften<br />
des Baugesetzbuches, die die Berücksichtigung der umweltschützenden Belange<br />
in der planerischen Abwägung zum Gegenstand haben sowie die in den Fachgesetzen<br />
und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, soweit sie für den<br />
Bauleitplan von Bedeutung sind.<br />
Die übergeordneten Fachgesetze und Fachplanungen sind im Umweltbericht zur 28.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes dargelegt.<br />
Die Umweltschutzziele einschlägiger Fachgesetze und Fachplanungen werden im<br />
Bebauungsplan wie folgt berücksichtigt:<br />
Bezogen auf die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen ist das Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) mit den entsprechenden Verordnungen zur berücksichtigen.<br />
Das Fachgesetz verpflichtet -u.a. auch zum Schutz der menschlichen Gesundheit-<br />
zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten bestimmter Substanzen in der<br />
Luft. Zur Bewältigung möglicher Anforderungen an die Vorsorge und Sicherung gesunder<br />
Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden eine Lärmtechnische Untersuchung<br />
und eine Altlastenuntersuchung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
durchgeführt.<br />
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB insbesondere<br />
die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege zu berücksichtigen. Der Bebauungsplan berücksichtigt die fachgesetzlichen<br />
Ziele für den Boden gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und<br />
verfolgt einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden gem. § 1a<br />
Abs. 2 BauGB. Der Grundsatz der Verringerung der Flächeninanspruchnahme wird<br />
u.a. durch Festsetzungen zur Begrenzung der Bodenversiegelung verfolgt.<br />
Die Bewirtschaftung des Wasserhaushaltes wird im Sinne von § 1 Abs. 5 BauGB<br />
nachhaltig gestaltet, so dass Veränderungen vermieden und ein guter Zustand erhalten<br />
oder erreicht wird.<br />
Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind Tiere und<br />
Pflanzen als Bestandteil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen<br />
Artenvielfalt, in ihren Lebensräumen sowie sonstigen Lebensbedingungen<br />
zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen. Erhaltungsziele<br />
von Schutzgebieten gem. §§ 16 - 22 NAGBNatSchG sowie Gebiete mit gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung oder der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des<br />
BNatSchG sind im Plangebiet und Umgebung nicht zu berücksichtigen.<br />
Für das Bebauungsplanverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB in<br />
Verbindung mit den §§ 14, 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beachtlich. Im<br />
25
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Rahmen der Umweltprüfung wird untersucht, ob und in welchem Umfang mit den geplanten<br />
bzw. mit den nach dem Entwurf des Bebauungsplanes planungsrechtlich zulässigen<br />
Vorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne der § 5 des Niedersächsischen<br />
Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) verbunden sind.<br />
Der Umweltbericht zeigt Maßnahmen der Vermeidung und Minimierung sowie zum<br />
Ausgleich für die ermittelten, erheblichen Umweltauswirkungen auf.<br />
Die besonderen Anforderungen des Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG hinsichtlich<br />
des Verbotes bestimmter Beeinträchtigungen von besonders und streng geschützten<br />
Arten und ihrer Habitate werden im Rahmen tierökologischer Untersuchungen<br />
und einer darauf aufbauenden artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt.<br />
Der Ersatz zu fällender Bäume erfolgt gemäß Anhang 1 zur Baumschutzsatzung der<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> (2003).<br />
Der Schutz der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit und ihrer Bedeutung<br />
als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen sowie die Erhaltung historischer<br />
Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonderer Eigenart gem. § 2 Abs. 1 Nr.<br />
13, 14 BNatSchG erfordert die besondere Auseinandersetzung mit dem Umgang der<br />
Neubebauung im Übergang zur freien Landschaft.<br />
2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der<br />
Umweltmerkmale<br />
Für die einzelnen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu betrachtenden Belange des<br />
Umweltschutzes erfolgt nachfolgend jeweils eine Beschreibung der Ermittlung und<br />
Bewertung des gegenwärtigen Umweltzustandes und der besonderen Umweltmerkmale.<br />
Die Beschreibung dient der Herausstellung der Empfindlichkeit der Umwelt gegenüber<br />
der Planung und ihrer Berücksichtigung im Rahmen der Planung sowie der<br />
Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich negativer<br />
Umweltwirkungen.<br />
Allgemeine Beschreibung des Untersuchungsraumes<br />
Das Plangebiet liegt am baulich geprägten Siedlungsrand im Osten von <strong>Stade</strong> im<br />
Übergang zur freien Landschaft der zusammenhängenden Grünlandflächen Benedixland,<br />
die in das Alte Land überleiten. Der westliche Randbereich des Plangebietes<br />
zählt zur naturräumlichen Region „Zevener Geest“, die durch eine Geestkante zum<br />
Naturraum der „Unterelbeniederung Harburger Elbmarschen“ im östlichen Teil des<br />
Plangebietes abgegrenzt ist. Am nördlichen Plangebietsrand verläuft die Hollerner<br />
Moorwettern. Die südwestliche Grenze bilden die Gleisanlagen der Industriebahn, die<br />
vom Güterbahnhof im südlichen angrenzenden Bahnbereich der DB-Eisenbahntrasse<br />
Hamburg-Cuxhaven nach Norden abzweigen.<br />
Die Flächen zwischen dem Geestrücken und der Hollerner Moorwettern präsentieren<br />
sich als offener Landschaftsraum der Elbmarsch. Am südöstlichen Plangebietsrand<br />
zwischen dem Graben an der Geestkante und Bahnlinie schiebt sich der randliche<br />
Ausläufer des sogenannten „Marschrand Niedermoor <strong>Stade</strong> / Horneburg“ in das<br />
Plangebiet.<br />
2.1.1 Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Wohnfunktion / Erholungsfunktion<br />
Das direkte Plangebiet übernimmt keine Wohnfunktionen für die <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong>.<br />
Im Nordwesten liegt ein Gebäude mit Wohnnutzung auf dem Grundstück der Bahneinrichtungen.<br />
Der im Norden angrenzende Bereich des Altländer Viertels hat eine<br />
26
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
wesentliche Wohnfunktion und ist durch eine dichte, teilweise mehrgeschossige<br />
Wohnbebauung gekennzeichnet. Nördlich des Grabenweges ist eine eingeschossige<br />
Neubebauung mit vier Doppelhäusern für seniorengerechtes Wohnen vorhanden. Auf<br />
dem Geestrücken befindet sich ein bebautes Grundstück mit einer ehemaligen gewerblichen<br />
Nutzung und den dazugehörigen versiegelten Betriebsflächen. Die Nutzung<br />
ist zurzeit aufgegeben. Die Erschließung erfolgt über die Straße Am Güterbahnhof.<br />
Die im Bereich des Bahnhofsvorplatzes und des Posthofes im Westen angrenzenden<br />
bebauten Bereiche sind als Mischgebiet charakterisiert.<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb von innerstädtischen Grünzügen mit Anbindung an die<br />
freie Landschaft. Im Norden bildet die Hollerner Moorwettern mit den angrenzenden<br />
Freiflächen eine wesentliche Grünachse mit Bedeutung für die siedlungsnahe Erholungsfunktion.<br />
Parallel zum Gewässer verläuft auf der Nordseite ein Fußweg, der mit<br />
einer Fußgängerbrücke über die Hollerner Moorwettern an den Grabenweg führt. Das<br />
Altländer Viertel ist durch einzelne Stichwege an den gewässerbegleitenden, übergeordneten<br />
Fußweg angebunden, der im weiteren Verlauf in östliche Richtung in den<br />
großräumigen Landschaftsraum der Marsch führt.<br />
Der Geestrücken als weitere Grünachse erstreckt sich parallel zum Industriegleis von<br />
Südosten nach Norden. Ein unbefestigter Weg führt entlang der Geestkante in östliche<br />
Richtung in die freie Landschaft. Im Südosten des Plangebietes besteht eine befestigte<br />
Wegequerverbindung zum Camper Tunnel Richtung Innenstadt und Bahnhof.<br />
Von hier führt ein befestigter Weg in das Alte Land und ist als Radwanderweg des<br />
Landkreises <strong>Stade</strong> gekennzeichnet. Es handelt sich um die sogenannte Obstroute<br />
des Streckenabschnittes <strong>Stade</strong> - Agathenburg. Vom Camper Tunnel führt eine weitere<br />
Wegverbindung parallel zum Radweg entlang der Gleisanlagen nach Osten in die<br />
freie Landschaft.<br />
Der Grabenweg weist eine zentrale Bedeutung für die Verbindung des Plangebietes<br />
und der Wohnbebauung des Altländer Viertels mit dem Bahnhof und der Innenstadt<br />
auf. Entlang der Straße Am Güterbahnhof besteht eine fußläufige Anbindung vom<br />
Grabenweg an den Bahnhofsvorplatz. Nach Norden ist eine Anbindung zu den grünen<br />
Wallanlagen und zur historischen Altstadt gegeben. Ein Fußweg führt vom Grabenweg<br />
zur signalgesteuerten Straßenquerung Salztorscontrescarpe und im weiteren<br />
Verlauf in die Grünanlagen am Burggraben mit dem Adolf-Ravelin-Platz. Die Grünfläche<br />
Adolf-Ravelin-Platz ist ein bedeutender Teil des gesamten innerstädtischen<br />
Grünflächensystems. Der am Burggraben verlaufende Weg hat eine übergeordnete<br />
Bedeutung für die Erholung und das Landschaftserleben.<br />
Die Freiräume und Grünelemente der innerstädtischen Wallanlagen sind mit den<br />
Grünachsen der Geest und der Hollerner Moorwettern verbunden und übernehmen<br />
wesentliche Naherholungs- und Erschließungsfunktionen für Fußgänger und Radfahrer.<br />
Staubimmissionen / Luftschadstoffe und Verkehr / Lärmemissionen<br />
Im Plangebiet besteht durch die innerstädtische Lage eine Grundbelastung durch<br />
Luftschadstoffe und Stäube aus Hausbrand und Verkehr. Lokale Emittenten sind der<br />
Schienen- und Straßenverkehr sowie die gewerblichen Nutzungen im Bahnhofsumfeld<br />
und Posthof.<br />
Eine deutliche Lärmquelle sind die Bahnstrecke Hamburg-Cuxhaven und das Industriegleis,<br />
die darüber hinaus auch zu Immissionsbelastungen führen. Die gemäß Lärmtechnischer<br />
Untersuchung ermittelte Schallimmissionsbelastung der Bahnstrecken<br />
zeigt für den überwiegenden Teil des Plangebietes den Lärmpegelbereich II mit 56 –<br />
60 db(A) tags (vgl.). Der südöstliche Teil parallel zur Bahnstrecke befindet sich im<br />
Lärmpegelbereich III mit 61 – 65 dB(A) tags (vgl. Gerlach 2011, Kap. 2.13 Teil A).<br />
27
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Bewertung<br />
Das Plangebiet ist im westlichen Teil mit den angrenzenden Bereichen durch eine heterogene<br />
Bebauungsstruktur gekennzeichnet. Im östlichen Teil ist die durch landwirtschaftliche<br />
Nutzung geprägte Marsch bestandsbildend.<br />
Das Plangebiet ist unzureichend an das vorhandene Straßennetz angebunden und<br />
verfügt über keine ausreichende Verkehrsinfrastruktur. Aufgrund der Lage im Stadtgefüge<br />
kommt dem Plangebiet eine besondere Funktion in Bezug auf die Anbindung<br />
des Altländer Viertels an die Innenstadt von <strong>Stade</strong> und den Bahnhof zu. Zurzeit ist die<br />
direkte Anbindung nur einschränkt über den Grabenweg möglich, der im Nordwesten<br />
nur als fußläufige Verlängerung ausgebaut ist. Insgesamt ist die städtebauliche Situation<br />
ungeordnet.<br />
Die besondere Lage zwischen dem Grünzug der Wallanlagen, der in die landschaftlich<br />
geprägte Grünverbindung an der Hollerner Moorwettern übergeht, und dem<br />
Grünzug auf dem Geestrücken bildet sich nicht in einer qualitätsvollen Bebauung ab.<br />
Die Grünzuge sind nicht durchgängig für das Landschaftserleben nutzbar. Es bestehen<br />
keine abgestuften Übergänge vom Siedlungsrand in den landwirtschaftlich genutzten<br />
Teil der Marsch.<br />
Im Südosten des Plangebietes verläuft eine Radwegroute des Landkreises <strong>Stade</strong> mit<br />
übergeordneter Erholungsfunktion. Innerhalb des Plangebietes ist die Anbindung /<br />
Führung des Radweges in die Innenstadt nicht eindeutig definiert.<br />
2.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />
Pflanzen und Biotope<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Die Darstellung der Biotop- und Nutzungstypen beruht auf den Auswertungen vorliegender<br />
Unterlagen sowie einer flächendeckenden Biotoptypenkartierung in der Vegetationsperiode<br />
2011. Die Ergebnisse werden im Umweltbericht zusammenfassend<br />
dargestellt; für eine detaillierte Beschreibung wird auf das Fachgutachten zur Biotoptypenkartierung<br />
(vgl. Landschaft und Plan 2011) verwiesen.<br />
Biotopstruktur / Baum- und Gehölzbestand<br />
Im Plangebiet sind folgende Biotop- und Nutzungstypen verbreitet (Erfassung gemäß<br />
„Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen“ des Niedersächsischen Landesamtes<br />
für Ökologie (NLÖ) - Fachbehörde für Naturschutz (Drachenfels 2004)):<br />
Tab. 1 Bestand und Bewertung Biotop- und Nutzungstypen im Plangebiet<br />
Biotoptyp<br />
Biotopkürzel Wertstufe<br />
Gebüsche und Kleingehölze<br />
Mesophiles Gebüsch BM III<br />
Weidengebüsch der Auen und Ufer BA III<br />
Ruderalgebüsch BRU III<br />
Sonstiges Sukzessionsgebüsch BRS III<br />
Naturnahes Feldgehölz HN IV<br />
Einzelbaum / Baumbestand HBE II - IV<br />
Binnengewässer<br />
Graben FG II<br />
Marschgraben FGM II<br />
Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore und Ufer<br />
Bach- und sonstige Uferstaudenflur NUB III<br />
Grünland<br />
Mesophiles Grünland mäßig feuchter Standorte GMF IV<br />
Grünlandbrache mäßig feuchter Standorte GMFb IV<br />
Artenarmes Grünland GI II<br />
Ruderalfluren<br />
28
Biotoptyp<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Biotopkürzel Wertstufe<br />
Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte URF III<br />
Halbruderale<br />
Standorte<br />
Gras- und Staudenflur trockener UHT III<br />
Staudenknöterich-Flur<br />
Grünanlagen der Siedlungsbereiche<br />
UNK I<br />
Scher- und Trittrasen GR I<br />
Ziergebüsch<br />
Gehölzarten<br />
aus überwiegend einheimischen BZE II<br />
Ziergebüsch aus überwiegend nicht einheimischen<br />
Gehölzarten<br />
BZN I<br />
Zierhecke BZH I<br />
Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen<br />
Baumarten<br />
HSE III<br />
Beet / Rabatte ER I<br />
Hausgarten<br />
Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen<br />
PH I<br />
Fläche mit wassergebundener Decke TFW I<br />
Fläche mit Kies- oder Schotterdecke TFK I<br />
Fläche mit Ziegel- / Betonsteinpflaster TFZ I<br />
Beton- / Asphaltfläche TFB I<br />
Einzel- und Reihenhausbebauung OE I<br />
Bahnanlage OVE I<br />
Gewerbebebauung OGG I<br />
Das Plangebiet ist im Übergang zur Bebauung im Bahnhofsumfeld durch siedlungsgeprägte<br />
Biotoptypen gekennzeichnet. Der zentrale Teil des Plangebietes liegt in der<br />
Marsch und wird landwirtschaftlich genutzt. An den Rändern bilden die Geestkante<br />
und die Hollerner Moorwettern landschaftsgliedernde Elemente mit einer höheren<br />
Struktur- und Artenvielfalt.<br />
Gebüsche und Kleingehölze<br />
Gebüsche und Kleingehölze sind innerhalb des Marschgrünlandes sehr kleinflächig<br />
und punktuell verbreitet. Ein mesophiles Gebüsch hat sich im Südosten des Plangebietes<br />
parallel zum Weg im Übergang zum Grünland streifenartig entwickelt. Das Gebüsch<br />
setzt sich überwiegend aus strauchartigen Mirabellen sowie Hartriegel und Holunder<br />
zusammen. In unbeschatteten Bereichen findet sich eine frische, nährstoffreiche<br />
Ruderalflur. Im Randbereich eines aufgelassenen Gleises parallel zum Industriegleis<br />
nördlich der ehemaligen gewerblichen Nutzung sind mesophile Gebüsche aus<br />
Rosen und Weißdorn bestandsbildend. Im Bereich der aufgeweiteten Hollerner<br />
Moorwettern im Norden des Plangebietes stockt auf einer kleinen, erhöhten Insel mit<br />
trockener Ausprägung ein Weidengebüsch der Auen und Ufer.<br />
Im Randbereich der Gleisanlagen und auf ungenutzten Flächen von bebauten<br />
Grundstücken sind Ruderal- und sonstige Sukzessionsgebüsche aufgekommen. Ruderalgebüsche<br />
aus überwiegend Brombeere finden sich auf nicht mehr genutzten Lagerflächen<br />
im Bereich der ehemaligen gewerblichen Nutzung am Industriegleis. Darüber<br />
hinaus bilden Ruderalgebüsche die Gehölzrandstadien der Feldgehölze auf dem<br />
Geestrücken.<br />
Sonstige Sukzessionsgebüsche befinden sich schwerpunktmäßig auf dem brachgefallenden<br />
Grundstück des ehemaligen Lagerplatzes nördlich des Grabenweges. Das<br />
Gelände ist durch unterschiedliche Sukzessionsstadien auf offenen Flächen und teilversiegelte<br />
Flächen u.a. mit Fundamentresten gekennzeichnet. Es ist ein kleinflächiges<br />
Nebeneinander aus halbruderalen Gras- und Staudenfluren trockener Standorte<br />
und Sukzessionsgebüschen entstanden. Die Sukzessionsgebüsche bestehen aus<br />
jüngeren Gehölzen der Arten Birke, Zitter-Pappel und Weide bis ca. 10 cm Stammdurchmesser.<br />
In den randlichen Gebüschen sind Schwarz-Erle, Berg-Ahorn, Vogelbeere,<br />
Vogel-Kirsche, Sal-Weide und Rose beigemischt. Zwischen den Gehölzstadien<br />
und Ruderalfluren bestehen vielfältige Übergänge.<br />
29
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Der Geestrücken zwischen dem Industriegleis und dem Graben an der Geestkante ist<br />
mit naturnahen Feldgehölzen bestanden, die größere, sehr dichte und landschaftsprägende<br />
Gehölzkulissen bilden und den Siedlungsbereich zur Marsch landschaftlich<br />
einbinden. In offenen Bereichen sind die Gehölze mit Ruderalfluren mittlerer bis<br />
feuchter Standorte durchsetzt. Kennzeichnende Baumarten sind ältere Silber-<br />
Weiden, Esche, Schwarz-Erle, Birke und Ahorn mit teilweise mächtigen Stamm- und<br />
Kronendurchmessern. Die Strauchschicht ist gut ausgebildet.<br />
Kleine Feldgehölze haben sich punktuell in der Marsch südlich der Hollerner Moorwettern<br />
im Nordosten und im Grünland im Südosten des Plangebietes entwickelt.<br />
Ein prägender Baumbestand befindet sich entlang des Grabens an der Geestkante<br />
und bildet hier eine lineare Baum- und Gehölzstruktur. Abschnittsweise stehen auf<br />
der gegenüberliegenden des parallel zum Graben verlaufenden Weges weitere Einzelbäume<br />
in einem Feldgehölz, die die Baumreihe ergänzen. Bestandsbildende Arten<br />
sind Schwarz-Erle, Silber-Weide, Esche und Pappel, die mit Stammdurchmessern bis<br />
zu ca. 100 cm sehr mächtig sind. Im Unterwuchs sind Erle, Holunder und Brombeere<br />
verbreitet.<br />
Auf der Nordseite der Hollerner Moorwettern stocken landschaftsbestimmende Silber-<br />
Weiden, die den gewässerbegleitenden Grünzug gliedern. Weitere Einzelbäume sind<br />
im Straßenbegleitgrün der Hohenfriedberger Straße / Breslauer Straße im Norden<br />
des Plangebietes, auf der Nordseite der Straße Am Güterbahnhof im straßenbegleitenden<br />
Grünstreifen und im Bereich von gärtnerisch gestalteten Flächen vorhanden.<br />
Binnengewässer<br />
Binnengewässer im Plangebiet sind die Hollerner Moorwettern an der Nordgrenze,<br />
der Graben an der Geestkante sowie die Gräben innerhalb des Grünlandes. Die Wettern<br />
stellt sich als breiter Marschenkanal mit steilen Ufern dar und ist im mittleren Teil<br />
teichartig aufgeweitet. Die Uferböschungen sind mit einer artenarmen, von Grünlandarten<br />
dominierten Ruderalflur bewachsen, die kleinflächig mit Fragmenten von Uferstauden<br />
und Bachröhrichten durchsetzt ist. Im Bereich der Aufweitung hat sich ein<br />
durchgehender schmaler Uferstaudensaum entwickelt. Die Hollerner Moorwettern<br />
wird vom Grabenweg mit einer Fußgängerbrücke überspannt.<br />
Ein Graben verläuft parallel zur Geestkante und begrenzt mit der Baum- / Gehölzreihe<br />
das Marschgrünland auf der Südseite. Die Ufervegetation setzt sich überwiegend<br />
aus Ruderalarten wie Brennnessel und Brombeere sowie feuchten Ruderalfluren in<br />
offenen Bereichen zusammen. Im Südosten des Plangebietes ist auf der Südseite<br />
des grabenbegleitenden Weges ein weiterer Graben mit überwiegend stehendem<br />
Charakter angeordnet.<br />
Das Grünland wird von einzelnen Grabenabschnitten durchzogen, die in Südwest-<br />
Nordostrichtung verlaufen.<br />
Grünland<br />
Im Südosten schieben sich die Ausläufer des Feuchtgrünlandkomplexes an der<br />
Geestkante in das Plangebiet. Zwischen dem Graben an der Geestkante, der Straße<br />
Am Güterbahnhof und der Wegeverbindung zum Camper Tunnel befindet sich ein<br />
mesophiles Grünland mäßig feuchter Standorte. Kleinflächige Bereiche in dem artenreichen<br />
Grünland sind durch das Vorkommen charakteristischer Arten des Feuchtgrünlandes<br />
gekennzeichnet. U.a. wurden Kuckucks-Lichtnelke, kleine Bestände der<br />
Wiesen-Segge, Teich-Schachtelhalm, Wiesen-Schaumkraut, Kohl-Distel, Flutender<br />
Schwaden, Mädesüß und Gift-Hahnenfuß erfasst.<br />
Südöstlich des Weges zum Camper Tunnel schließt sich außerhalb des Plangebietes<br />
ein ausgedehnter feuchter und strukturreicher Grünlandkomplex an. Teile der seggenreichen<br />
Feuchtgrünländer sind als geschützte Biotope klassifiziert worden.<br />
Die Grünlandfläche südlich der Hollerner Moorwettern ist als intensiv genutztes, artenarmes<br />
Grünland ausgebildet. Die Dominanz von Weidelgras bildet Übergänge<br />
30
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
zum Biotoptyp Ackergras. Kennzeichnende Arten sind Wiesen-Fuchsschwanz, Rot-<br />
Schwingel und andere Wirtschaftsgräser sowie ruderale Arten wie Stumpfblättriger<br />
Ampfer, Vogel-Miere, Hirtentäschel.<br />
Ruderalfluren<br />
Ruderalfluren sind in ungenutzten Bereichen entlang von Wegen und in brachliegenden<br />
Grundstücken, im Gehölzrandbereich auf dem Geestrücken und auf den Uferböschungen<br />
der Gräben verbreitet. Im Randbereich des Grabenweges und der fußläufigen<br />
Weiterführung sind überwiegend Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte<br />
ausgebildet. Die Ruderalflächen sind Bestandteil des Grünzuges an der Hollerner<br />
Moorwettern und bilden mit Gehölzgruppen einen zusammenhängenden Biotopkomplex.<br />
Die Uferböschungen der Gräben weisen in der Regel eine ruderale Prägung<br />
auf. Teilabschnitte wie die teichartige Aufweitung an der Hollerner Moorwettern und<br />
besonnte Grabenabschnitte sind strukturreicher mit Feuchtezeigern entwickelt. Auf<br />
der Geest bilden die Ruderalfluren in den offenen Bereichen vielfältige Übergangsstadien<br />
zu den Feldgehölzen.<br />
Auf dem ehemaligen, brach liegenden Lagerplatz nördlich des Grabenweges hat eine<br />
Sukzessionsentwicklung halbruderaler Gras- und Staudenfluren trockener Standorte<br />
eingesetzt. Vorkommende Arten sind u.a. trockenheitsertragende Gräser und Stauden<br />
wie Landreitgras, Rot-Schwingel, Rotes Straußgras, Wiesen-Bocksbart und<br />
Nachtkerze. Gras- und Staudenfluren finden sich weiterhin in ungenutzten Bereichen<br />
der ehemaligen gewerblichen Fläche auf dem Geestrücken und aufgelassenen<br />
Gleisbereichen. An einer Gebäudehalle östlich des Industriegleises sind Säume mit<br />
Staudenknöterich-Fluren ausgebildet.<br />
Grünanlagen der Siedlungsbereiche<br />
Siedlungsgeprägte Biotoptypen wie Scher- und Trittrasen, Beet / Rabatte und Ziergebüschpflanzungen<br />
aus vorwiegend heimischen und nicht heimischen Arten sind als<br />
Straßenbegleitgrün im Bereich der Kreuzung Am Güterbahnhof / Grabenweg, Hohenfriedberger<br />
Straße / Breslauer Straße und im Bereich gärtnerisch gestalteter Flächen<br />
auf dem Grundstück des Posthofes und der Stellplatzanlage nördlich Güterbahnhof<br />
verbreitet. Größere zusammenhängende Siedlungsgehölze mit heimischen<br />
Arten befinden sich im Norden des Plangebietes am „Weg an der äußeren Lünette“<br />
und westlich der Fußwegverbindung vom Grabenweg zur Salztorscontrescarpe.<br />
Gefährdete und besonders geschützte Pflanzenarten<br />
Die vorliegenden Biotopkartierungen beinhalten Hinweise auf regional gefährdete<br />
Pflanzenarten sowie auf Arten der Vorwarnliste in den Lebensräumen Hollerner<br />
Moorwettern und der sogenannten Feuchtwiese auf dem Rüsch im Grünland südöstlich<br />
des Plangebietes. Die an der Hollerner Moorwettern erfassten Rote-Listen-Arten<br />
wurden im Rahmen der Kartierung nicht im Abschnitt innerhalb des Plangebietes vorgefunden.<br />
Ihr Vorkommen ist vermutlich auf die weiteren Abschnitte außerhalb des<br />
Plangebietes beschränkt, die strukturreicher ausgebildet sind. Die Nachweise bzw.<br />
Fundorte für besondere Pflanzenarten liegen somit ausnahmslos außerhalb des<br />
Plangebietes in naturnahen Lebensraumkomplexen bzw. besonders geschützten Biotopen.<br />
Hinweise auf bundesweit gefährdete bzw. besonders geschützte Pflanzenarten nach<br />
FFH-Richtlinie sind nicht vorliegend.<br />
Biotopbewertung<br />
Die Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft für das Schutzgut Tiere und<br />
Pflanzen geschieht in Anlehnung an die „Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege<br />
in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“ (Niedersächsisches Landesamt für<br />
Ökologie 2002) und in Anlehnung an Bierhals et al. (2004) in 5 Wertstufen:<br />
31
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Wertstufe Beschreibung<br />
I Arten und Biotope von geringer Bedeutung<br />
° anspruchsvolle Tier- und Pflanzenarten kommen nicht vor<br />
II Arten und Biotope von allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />
° gefährdete Tier- und Pflanzenarten fehlen<br />
° stark unterdurchschnittliche Tier- und Pflanzenartenzahlen<br />
III Arten und Biotope von allgemeiner Bedeutung<br />
° Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten<br />
° allgemein hohe Tier- und Pflanzenartenzahlen<br />
IV Arten und Biotope von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
° Vogelbrutgebiete regionaler und lokaler Bedeutung<br />
° Gastvogellebensräume mit regionaler und lokaler Bedeutung<br />
° Vorkommen mehrerer seltener Tier- und Pflanzenarten<br />
V Arten und Biotope von besonderer Bedeutung<br />
° Vogelbrutgebiete von nationaler und internationaler Bedeutung<br />
° Gastvogellebensräume internationaler, nationaler und landesweiter Bedeutung<br />
° Vorkommen mehrerer stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten<br />
Die Zuordnung der Wertstufen für die im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen ist in<br />
Tabelle Nr. 1 dargestellt.<br />
Die siedlungsgeprägten Biotoptypen weisen eine überwiegend geringe bzw. allgemeine<br />
bis geringe Bedeutung auf (Wertstufe I, II). Aufgrund der intensiven Nutzung<br />
und dem hohen Versiegelungsanteil durch Verkehrsflächen und Gebäude sind in der<br />
Regel anspruchslose Tier- und Pflanzenarten verbreitet.<br />
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im zentralen Teil des Plangebietes mit den<br />
ergänzenden Strukturelementen wie Gräben, Baum- und Gehölzreihen sind der<br />
Wertstufe II bis III zuzuordnen und von allgemeiner bis geringer bzw. allgemeiner Bedeutung.<br />
Das landwirtschaftlich intensiv genutzte Marschgrünland weist eine eingeschränkte<br />
Begleitflora auf und ist artenarm. Der Biotoptyp hat eine geringe ökologische<br />
Wertigkeit und Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die extensiver<br />
genutzten, mit Bäumen/ Gehölzen bestandenen Randstreifen ruderaler Ausprägung<br />
sowie die Gräben sind kleinräumig arten- und strukturreicher ausgebildet und<br />
der Wertstufe III zuzuordnen. Die linearen Baum- und Gehölzstrukturen mit den begleitenden<br />
Gräben an der Geestkante haben eine besondere Vernetzungsfunktion.<br />
Hervorzuheben sind insbesondere die naturnahen Feldgehölze auf der Geestkante,<br />
die mit der Wertstufe IV von besonderer bis allgemeiner Bedeutung sind. Die Gehölze<br />
bilden zusammen mit den Ruderalfluren und Grabenabschnitten einen vielgestaltigen<br />
Biotopkomplex, der einer weitgehend natürlichen Eigenentwicklung unterliegt. Die linienartige<br />
Struktur bildet im übergeordneten Zusammenhang eine wichtige Biotopverbundachse<br />
mit wertvollen Vernetzungsfunktionen für die Ausbreitung von Tier-<br />
und Pflanzenarten.<br />
Die Grünländer an der Geestkante, die sich als Ausläufer im Südosten in das Plangebiet<br />
schieben sind in der Regel struktur- und artenreicher ausgebildet und im Vergleich<br />
zum Intensivgrünland im zentralen Teil durch einen höheren Feuchtegrad gekennzeichnet.<br />
Die im Geltungsbereich liegende Grünlandfläche ist als mesophiles<br />
Grünland feuchter Standorte ausgebildet und wird der Wertstufe IV zugeordnet. Das<br />
Grünland weist kleinräumige Bereiche mit Vorkommen von Feuchtezeigern des<br />
Feuchtgrünlandes auf und ist botanisch wertvoll. Im Gesamtkomplex der Grünländer<br />
übernimmt die Fläche eine besondere Trittsteinfunktion.<br />
Die Hollerner Wettern besitzt eine insgesamt struktur- und artenarme Ausprägung<br />
und hat eine allgemeine bis geringe Bedeutung (Wertstufe II). Die Durchgängigkeit<br />
des Gewässers ist durch einzelne Sohlabstürze, die Aufweitung im Hauptfluss sowie<br />
das Durchlassbauwerk zum Burggraben außerhalb des Plangebietes stark eingeschränkt.<br />
Die ökologische Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ist<br />
durch fehlende Land-Wasser-Kontaktzonen nur bedingt gegeben. Als besondere<br />
Funktion ist die Bedeutung als übergeordnete Biotopverbundachse mit einer Vernetzung<br />
zu dem Grabennetz im übergeordneten Landschaftsraum anzuführen.<br />
32
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Die Empfindlichkeit der intensiv genutzten Biotoptypen gegenüber Eingriffen wird als<br />
gering bis mittel bewertet, während die extensiver genutzten Biotoptypen wie das<br />
mesophile Grünland, die naturnahen Feldgehölze und die kleinräumig vernetzen<br />
Baum- und Grabenstrukturen entlang der Geestkante eine hohe Empfindlichkeit aufweisen.<br />
Schutzgebiete und -objekte<br />
Im Plangebiet und der näheren Umgebung sind keine Schutzgebiete nach Landes-<br />
und Bundesrecht ausgewiesen. Naturschutzrechtlich besonders geschützte Teile von<br />
Natur und Landschaft gemäß §§ 16 – 22 NAGBNatSchG sind im Plangebiet und der<br />
näheren Umgebung nicht vorhanden. Im Plangebiet sind keine gesetzlich geschützten<br />
Biotope nach § 24 NAGBNatSchG bzw. § 30 BNatSchG erfasst.<br />
Tiere und faunistische Lebensräume<br />
Zur Erfassung und Bewertung der Tierwelt werden faunistische Untersuchungen für<br />
die Artengruppen Brutvögel, Amphibien und Fledermäuse durchgeführt. Für eine detaillierte<br />
Beschreibung wird auf das Fachgutachten verwiesen (vgl. Bioplan 2011).<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Brutvögel<br />
Insgesamt wurden im Plangebiet 29 Brutvogelarten nachgewiesen, so dass das Gesamtrepertoire<br />
mit 38 Arten relativ reichhaltig ausgebildet ist. Unter ihnen befindet<br />
sich mit dem Gartenrotschwanz eine bestandsgefährdete Art der Kategorie 3 (vgl.<br />
Krüger & Oltmanns 2007). Teichhuhn und Star stehen in der Roten Liste der gefährdeten<br />
Brutvögel ferner als im Bestand abnehmende Arten auf der Vorwarnliste „V“.<br />
Alle vorkommenden Brutvogelarten sind gem. § 7 S. 2 Nr. 12 BNatSchG besonders<br />
geschützt. Mit dem Teichhuhn kommt darüber hinaus eine streng geschützte Vogelart<br />
im Plangebiet als Brutvogel vor. Insgesamt setzt sich die Vogelgemeinschaft aus<br />
überwiegend weit verbreiteten und häufigen bis sehr häufigen Arten der mitteleuropäischen<br />
Kulturlandschaft zusammen.<br />
Amphibien<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden Teichfrosch (Rana kl. esculenta) vereinzelt an den<br />
wenigen wasserführenden Gräben und der teichartigen Aufweitung der Hollerner<br />
Moorwettern sowie Erdkröte (Bufo bufo) im östlichen Teil der Hollerner Moorwettern<br />
erfasst. Europarechtlich geschützte Amphibienarten wie etwa der in den Marschen<br />
häufige und weit verbreitete Moorfrosch (Rana arvalis) konnten nicht nachgewiesen<br />
werden. Die vorkommenden Arten dürften sich in geringer Zahl im Untersuchungsgebiet<br />
reproduzieren, sind in Niedersachsen weit verbreitet und gelten derzeit als ungefährdet<br />
(Podloucky & Fischer 1994).<br />
Fledermäuse<br />
Alle heimischen Fledermäuse gelten gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG und darüber<br />
hinaus auch als Arten des Anh. IV FFH-RL nach europäischem Recht als streng geschützt.<br />
Im Plangebiet konnten bei den Freilanderfassungen im Mai und Juli 2011 5<br />
Fledermausarten nachgewiesen werden (Wasserfledermaus - Myotis daubentonii,<br />
Fransenfledermaus - Myotis nattereri, Breitflügelfledermaus - Eptesicus serotinus,<br />
Großer Abendsegler - Nyctalus noctula, Zwergfledermaus - Pipistrellus pipistrellus,<br />
Rauhautfledermaus - Pipistrellus nathusii). Zusätzlich kann das Vorkommen des<br />
Braunen Langohrs (Plecotus auritus) und der Fransenfledermaus (Myotis nattereri)<br />
aufgrund der geeigneten Habitatausstattung (alte alleeartige Laubgehölze am Graben<br />
an der Geestkante) nicht ausgeschlossen werden. Damit ist das Artenspektrum für<br />
33
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
einen Siedlungsraum als reichhaltig einzustufen. Mit Rauhaut- und Breitflügelfledermaus,<br />
Großem Abendsegler und Braunem Langohr sind vier auf der mittlerweile stark<br />
veralteten Roten Liste (Heckenroth 1991) als stark gefährdet eingestufte Arten vertreten.<br />
Grundsätzlich stellt die Wettern ein geeignetes Jagdhabitat für zahlreiche Fledermausarten<br />
dar. Vor allem die sehr strukturgebundenen fliegenden Myotis-Arten<br />
(Wasser- und Fransenfledermaus) orientieren sich bei ihren Transferflügen zudem<br />
vorzugsweise an derartigen Leitstrukturen. Die Wettern ist somit potenziell als ein<br />
wichtiges Jagdhabitat sowie als bevorzugte Flugleitlinie für strukturgebunden fliegende<br />
Myotis-Fledermäuse einzuschätzen.<br />
Den bedeutendsten Fledermauslebensraum stellt der lineare Altbaumbestand am<br />
Graben an der Geestkante dar. Dieser Baumbestand besitzt durch zahlreiche<br />
Spechthöhlen ein ausgezeichnetes Potenzial als Quartierstandort für baumbewohnende<br />
Fledermäuse wie Rauhaut-, Wasser- und Fransenfledermaus, Braunes Langohr<br />
und u.U. auch Großer Abendsegler. Ferner ist der Bestand durch den hohen<br />
Grenzlinienanteil ein hervorragendes Jagdhabitat vor allem für die kleineren, relativ<br />
windanfälligern Pipistrellus-Arten sowie für Langohren. Insgesamt 35 aufgezeichnete<br />
Myotis- und/oder Langohr-Aktivitäten in der Nacht vom 08. auf den 09.07.2011 auf<br />
der Horchbox geben hier einen deutlichen Hinweis auf die Nähe zu einem Quartier<br />
oder zumindest auf eine mögliche hervorgehobene Bedeutung als Transferstrecke.<br />
Im Rahmen der Ortsbegehung wurden jagende Libellen an der Hollerner Moorwettern<br />
beobachtet.<br />
Bewertung<br />
Während die nordöstlichen Grünlandflächen und die Holler Moorwettern in ihrer gegenwärtigen<br />
Ausprägung für die Brutvogelfauna praktisch bedeutungslos sind, ist der<br />
westliche, sehr strukturreiche Teilbereich mit seinen alten Baumbeständen entlang<br />
des Grabens an der Geestkante als arten- und individuenreicher Vogellebensraum<br />
einzustufen. Mit dem Gartenrotschwanz kommt dort zudem eine gefährdete Brutvogelart<br />
vor. Das Artenspektrum, in dem die verschiedenen Leitarten der Parks und<br />
Gartenstädte (vgl. Flade 1994) dominieren, kann als annähernd vollständig ausgebildet<br />
prognostiziert werden. Die Bedeutung als Brutvogellebensraum wird in einem 5stufigen<br />
Wertstufenmodell als durchschnittlich (mittel, Wertstufe: III) eingeordnet (vgl.<br />
bioplan 2011).<br />
Eine besondere Bedeutung des Plangebietes für Amphibien ist nicht zu erkennen<br />
(vgl. Bioplan 2011).<br />
Die struktur- und höhlenreichen Altbaumbestände am Graben an der Geestkante besitzen<br />
eine hohe Bedeutung für Fledermäuse. Sie stellen sowohl Quartierraum, wichtiges<br />
Jagdhabitat und bedeutende Leitlinie insbesondere für Myotis-Fledermäuse und<br />
potenziell auch für Braune Langohren dar. Es wurden 5 Arten sicher nachgewiesen,<br />
zwei weitere kommen potenziell vor. Neben typischen Gebäudefledermäusen (Breitflügel-<br />
und Zwergfledermaus) finden sich vor allem zahlreiche Baumfledermäuse, unter<br />
denen vier derzeit als stark gefährdet eingestuft werden (Rauhaut- und Fransenfledermaus,<br />
Braunes Langohr, Großer Abendsegler). Die Bedeutung dieses Landschaftsteils<br />
ist für die Stadt <strong>Stade</strong> als mindestens hoch einzustufen. In einem 5stufigen<br />
Bewertungssystem würde dies mindestens der zweithöchsten Wertstufe IV<br />
entsprechen (vgl. Bioplan 2011).<br />
Die übrigen Lebensräume sind dagegen von eher untergeordneter Bedeutung. Die<br />
Gebäude scheinen bis auf ein Einzelquartier der Zwergfledermaus keine Fledermausquartiere<br />
zu beherbergen. Das Grünland ist als windhöffiger und insektenarmer<br />
Lebensraum für Fledermäuse bedeutungslos. Einzig die Pappelreihe nördlich des<br />
34
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Grabenweges sowie die Hollerner Moorwettern stellen potenzielle Flugleitlinien und<br />
Jagdhabitate mittlerer Bedeutung (Wertstufe III) dar.<br />
2.1.3 Schutzgut Boden<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Geologie / Bodentypen / Bodenarten<br />
Das Höhenniveau fällt von ca. 1,20 m NN im Südosten des Plangebietes im Bereich<br />
des Camper Tunnels zur Hollerner Moorwettern nach Norden auf ca. 0,30 m NN bis -<br />
0,40 m NN ab. Die Höhe an der südwestlichen Einschnittböschung der Hollerner<br />
Moorwettern im Bereich der Fußgängerbrücke beträgt -0,50 m NN. Die Gewässersohle<br />
der Hollerner Moorwettern liegt bei ca. -2,50 m NN. Der Geestrücken befindet<br />
sich auf ca. 3,60 m NN. Das Straßenniveau Am Güterbahnhof liebt bei ca. 6,00 m<br />
NN.<br />
Die Geologische Übersichtskarte stellt für das Plangebiet als Ausgangsgestein überwiegend<br />
Rotliegend/ Tonstein und Sandstein dar. Im nördlichen Randbereich entlang<br />
der Hollerner Moorwettern stehen tonige Schluffe und fluviatile Gezeitenablagerungen<br />
an.<br />
Die Böden im Plangebiet zählen überwiegend zur Bodengroßlandschaft der Küstenmarschen.<br />
Der südöstliche Teil zwischen dem Graben an der Geestkante und Bahnlinie<br />
befindet sich in der Bodengroßlandschaft der Geestplatten und Endmoränen<br />
(vgl. Kartenserver Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)). Als Bodenlandschaft<br />
werden das Verbreitungsgebiet der perimarinen Sande für den überwiegenden<br />
Teil und das Verbreitungsgebiet der Moore für den südöstlichen Teil zwischen<br />
dem Graben an der Geestkante und Bahnlinie angegeben.<br />
Die Bodenübersichtskarte 1:50.000 gibt als<br />
Bodentyp Kleimarsch unterlagert von<br />
Niedermoor für die offenen Bodenflächen<br />
nördlich und südlich Grabenweg und Niedermoor/<br />
Erd-Niedermoor für den südöstlichen<br />
Teil zwischen dem Graben an der Geestkante<br />
und Bahnlinie an. Im siedlungsgeprägten Teil<br />
im Bahnhofsumfeld ist Podsol verbreitet.<br />
Bodenübersichtskarte 1:50.000 (Quelle: Landesamt für<br />
Bergbau, Energie und Geologie (Kartenserver NIBIS,<br />
LBEG 2011)<br />
Für die offenen Böden im östlichen Teil des Plangebietes liegen Daten zu den Bodenklassen<br />
der Bodenschätzung in Niedersachsen vor. Es handelt sich überwiegend<br />
um Boden unter Grünland aus Ton (T) und Lehm (L) der mittleren Zustandsstufe (3,<br />
4, II). Der südöstliche Teil zwischen dem Graben an der Geestkante und Bahnlinie<br />
zählt zu den anthropogen überprägten Mooren bzw. zu den Hoch- oder Niedermooren<br />
mit geringer bis sehr geringer Zustandsstufe (5, 6, 7, III).<br />
Die Baugrunduntersuchung ergibt detaillierte Kenntnisse über die anstehenden Bodenarten<br />
im Plangebiet (vgl. Steinfeld und Partner 2011). Unter Geländeoberkante<br />
stehen im Bereich des Grünlandes ca. 0,70 - 0,90 m mächtige Auffüllungen aus Mutterboden<br />
und Sand mit Ziegel-, Beton- und Schlackenresten bzw. Mutterboden bis in<br />
einer Tiefe von ca. 0,30 m und 1,10 m an. Im Bereich der geplanten Planstraße zwischen<br />
Grabenweg und Altländer Viertel stehen unter Geländeoberkante ca. 0,80 -<br />
1,30 m starke Auffüllungen aus Mutterboden, Sand, Torf z.T. mit Ziegel- und Schlackenresten<br />
an. Im Bereich der Hollerner Moorwettern sind eine ca. 0,50 m starke<br />
Mutterbodenschicht bzw. eine ca. 1,20 m starke Schicht aus angewittertem Klei er-<br />
35
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
kundet worden. Unterhalb des Mutterbodens bzw. der Auffüllungen sind im Bereich<br />
des Grünlandes bis in einer Tiefe von ca. 3,60 - 6,30 m organische Weichschichten<br />
aus Klei und Torf bzw. nur aus Torf und im Bereich der Planstraße zwischen Grabenweg<br />
und Altländer Viertel in einer Tiefe zwischen ca. 4,90 m - 7,50 m organische<br />
Weichschichten aus Klei und Torf anstehend. Der Klei ist überwiegend stark organisch<br />
bzw. torfig in einer breiig bis weichen Konsistenz. In einzelnen Bohrungen ist<br />
der Klei auch angewittert in weicher bis steifer Konsistenz. Die organischen Weichschichten<br />
werden von Sanden unterlagert, die vereinzelt Reste von Torfliegendem<br />
enthalten.<br />
Bodennutzung<br />
Die Böden im Plangebiet sind überwiegend stark kulturbeeinflusst, durch Auffüllungen<br />
anthropogen überprägt und durch landwirtschaftliche Nutzung gezeichnet. Im südöstlichen<br />
Randbereich sind natürliche Böden mit landwirtschaftlicher Nutzung vorherrschend,<br />
wobei die Grobstrukturen (Relief, Bodenarten) weitgehend erhalten sind. Auf<br />
dem Geestrücken sind die offenen Bereiche durch eine waldähnliche Nutzung bestimmt.<br />
Natürliche Bodenprozesse sind von den intensiven landwirtschaftlichen Bearbeitungsweisen<br />
stark beeinflusst bzw. in den Siedlungsgebieten durch Versiegelung<br />
unterbunden. Bodenstruktur und -aufbau sind durch Umbruch, Verdichtung, Erosion,<br />
Mineraldüngereinsatz etc. sowie Überbauung verändert. Eine Vorbelastung besteht<br />
durch die Versiegelung im Siedlungszusammenhang und die Auffüllungen im Bereich<br />
des Altspülfeldes. In den Randzonen des Plangebietes und auf dem Geestrücken<br />
sind Saumstreifen mit Gehölzen und Ruderalfluren und extensiv genutzten Böden<br />
vorhanden.<br />
Das standortbezogene ackerbauliche Ertragspotenzial ist für die offenen Böden im<br />
Plangebiet gem. Kartenserver LBEG äußerst gering bzw. für den südöstlichen Teil<br />
gering. Die offenen Böden zwischen Hollerner Moorwettern und dem Graben an der<br />
Geestkante weisen keine bzw. eine sehr geringe Erosionsgefährdung durch Winderosion<br />
auf. Im südöstlichen Teil zwischen dem Graben an der Geestkante und Bahnlinie<br />
zeigen die Böden eine mittlere Erosionsgefährdung.<br />
Bodenfunktionen<br />
Die offenen Böden im Plangebiet übernehmen Lebensraumfunktionen für Tiere,<br />
Pflanzen und Bodenorganismen. Eine Teilfunktion als Lebensraum für naturnahe und<br />
seltene Pflanzengesellschaften und daran gebundene Tierartengruppen ist nicht ausgeprägt.<br />
Die Bedeutung des Bodens für die Ertragsfunktion von Kulturpflanzen ist mittel.<br />
Der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt wird eine mittlere Leistungsfähigkeit<br />
zugeordnet, da die Bodenflächen als Wasserspeicher- und Retentionsraum von<br />
Bedeutung sind und die Abflussregulierung positiv beeinflussen.<br />
Altlasten, Altablagerungen, Bodenverunreinigungen<br />
Im Rahmen der Altlastenuntersuchung sind folgende potenziell altlastenrelevante<br />
Standorte erfasst worden (vgl. Grontmij 2011):<br />
Potenziell altlastenrelevan- Potenziell relevante Stoffe<br />
ter Standort<br />
Altablagerung „Güterbahnhof Schwermetalle, Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Polycyclische<br />
<strong>Stade</strong>“359.038.4.9<br />
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Leichtflüchtige aromatische<br />
Kohlenwasserstoffe (BTEX), Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe<br />
(LCKW), Methan<br />
Altspülfelder Schwermetalle und organische Schadstoffe<br />
Die Altablagerung „Güterbahnhof <strong>Stade</strong>“ wird auch im Kartenserver des Landesamtes<br />
für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) geführt. Die Nutzung wird als Industrie-<br />
und Gewerbefläche mit der Lagerungsform Berganlehnung und einer Lage der Depo-<br />
36
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
niesohle unterhalb des Grundwasserspiegels angegeben. Abfallarten sind Flugasche-<br />
Koks, Bauschutt, Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle.<br />
Als Altspülfeld werden die Böden in der Marsch zwischen Hollerner Moorwettern und<br />
Geestkante bewertet. Im Spülfeld wurden ca. in 2001 Material aus der Entschlammung<br />
des Burggrabens sowie des Holzhafens abgelagert.<br />
Für die altlastenrelevanten Standorte können Gefährdungen der Pfade Boden -<br />
Mensch und Boden - Grundwasser nicht ausgeschlossen werden.<br />
Schutzwürdige Böden<br />
Im Plangebiet sind keine Suchräume für schutzwürdige Böden vorhanden. Böden mit<br />
hoher Bodenfruchtbarkeit, Böden mit hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung, seltene<br />
Böden und Böden mit besonderen Standorteigenschaften sind nicht verbreitet (vgl.<br />
Kartenserver Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Kartenserie<br />
Böden: Suchräume für schutzwürdige Böden 2010).<br />
Bewertung<br />
Die Bewertung des Bodens geschieht in Anlehnung an die Leitlinie „Naturschutz und<br />
Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“ sowie in Anlehnung<br />
an die „Arbeitshilfe zur Anwendung der Eingriffsregelung bei Bodenabbauvorhaben<br />
(Niedersächsisches Landesamt für Ökologie 2002 / 2003) in 5 Wertstufen:<br />
Wertstufe Beschreibung<br />
I Böden von geringer Bedeutung<br />
° kontaminierte Böden<br />
° versiegelte Böden<br />
II Böden von allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />
° durch Abbau entstandene Rohböden<br />
° anthropogene Böden, durch Kulturverfahren völlig vom natürlichen Bodenabbau<br />
abweichend<br />
III Böden von allgemeiner Bedeutung<br />
° durch Nutzungen überprägte organische und mineralische Böden (durch<br />
wasserbauliche, kulturtechnische oder bewirtschaftungsbedingte Maßnahmen z.B.<br />
intensive Grünlandnutzung oder Ackernutzung, auch von Böden mit besonderen<br />
Standorteigenschaften/ Extremstandorten)<br />
° extensiv bewirtschaftete oder brachliegende/ nicht mehr genutzte, überprägte<br />
organische und mineralische Böden (z.B. Acker- und Grünlandbrachen, Hutungen)<br />
IV / V Böden von besonderer bis allgemeiner Bedeutung / Böden von besonderer Bedeutung<br />
° naturnahe Böden (natürlicher Profilaufbau weitgehend unverändert, z.B. alte<br />
Waldstandorte, nicht entwässerte Hoch- und Niedermoorböden)<br />
° Böden mit besonderen Standorteigenschaften/ Extremstandorte (z.B. nährstoffarme<br />
Böden)<br />
° Böden mit kulturhistorischer Bedeutung (z.B. Plaggenesche)<br />
° Böden mit naturhistorischer und geowissenschaftlicher Bedeutung<br />
° sonstige seltene Böden<br />
Die im Siedlungszusammenhang verbreiteten Böden werden der Wertstufe I und II -<br />
Böden von geringer und von allgemeiner bis geringer Bedeutung - zugeordnet. Die<br />
landwirtschaftliche Nutzfläche im Bereich des Altspülfeldes zwischen Hollerner<br />
Moorwettern und Geestkante zählt zur Wertstufe II, während die unbeeinflussten Böden<br />
der Marsch und auf dem Geestrücken Böden der Wertstufe III von allgemeiner<br />
Bedeutung sind. Die in der Marsch anstehenden organischen Weichschichten aus<br />
Klei und Torf sind stark belastungsempfindliche Böden.<br />
2.1.4 Schutzgut Wasser<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Das Plangebiet zählt überwiegend zum Hydrogeologischen Teilraum der Zevener<br />
Geest. Der nördliche Randbereich entlang der Hollerner Wettern liegt im Teilraum der<br />
37
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Elbmarsch mit Sedimenten aus Kalk-, Sand- und Tonstein und ist durch Küstensedimente<br />
und fluviatile Gezeitenablagerungen gekennzeichnet.<br />
Oberflächengewässer<br />
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der „Lühe / Aue-Schwinge“. Oberflächengewässer<br />
sind im Plangebiet die Hollerner Wettern als Gewässer II. Ordnung, der Graben<br />
am Geestrand sowie Grüppen im Grünland und einzelne wegbegleitende Grabenabschnitte.<br />
Die Hollerner Moorwettern bildet die Vorflut und mündet westlich des<br />
Grabenweges in einem Schöpfwerk., das das anfallende Oberflächenwasser in Richtung<br />
Schwinge / Holzhafen ableitet. Die Aufweitung der Hollener Wettern fungiert als<br />
Rückhalteraum für einen Teil der Zuläufe des Oberflächenwassers aus dem Altländer<br />
Viertel.<br />
Grundwasser<br />
Die Grundwasserneubildung beträgt für das<br />
Plangebiet überwiegend < 51 mm/a (rotorange)<br />
bzw. 51 - 100 mm/a (orange) im Südosten.<br />
Das entspricht einer sehr geringen bis<br />
geringen Zusickerung zum Grundwasser und<br />
damit verbundenen Grundwasserneubildung.<br />
Der untere Teil des Grundwasserleiters ist<br />
gem. Kartenserver LBEG versalzt (>250 mg/l<br />
Chlorid). Einschränkungen in der Trinkwassergewinnung<br />
sind möglich.<br />
Zusickerung zum Grundwasser (Quelle: Landesamt für<br />
Bergbau, Energie und Geologie (Kartenserver NIBIS,<br />
LBEG 2011)<br />
Die Durchlässigkeit der oberflächennahen Steine ist überwiegend gering, so dass eine<br />
gute Schutzwirkung für das Grundwasser gegeben ist. Am nördlichen Plangebietsrand<br />
entlang der Hollerner Moorwettern besteht dagegen eine mittlere Durchlässigkeit<br />
der oberflächennahen Gesteine. Der Grundwasserkörper wird als Grundwassergeringleiter<br />
bzw. Porengrundwasserleiter für den nördlichen Plangebietsrand angegeben.<br />
Die Basis des oberen Grundwasserleiters liegt im zentralen Plangebiet bei < 0 m<br />
bis -25 m, fällt nach Nord- bis Südosten auf < -25 m bis -50 m und steigt nach Nord-<br />
bis Südwesten auf < 25 m bis 50 m an. Es ist von einer nach Nordosten gerichteten<br />
Grundwasserfließrichtung auszugehen.<br />
Gemäß Baugrunduntersuchung (vgl. Steinfeld und Partner 2011) steht das Grundwasser<br />
gespannt in den Sanden unterhalb der organischen Weichschichten an. Auf<br />
der Oberfläche der organischen Weichschichten bzw. des Mutterbodens kann zeitweise<br />
in Abhängigkeit der jahreszeitlich bedingten Niederschläge und der örtlichen<br />
Vorflutverhältnisse ein Wasserstau auftreten, der lokal auch bis oberhalb der Geländeoberfläche<br />
steigen kann. Im östlichen Teil des Grünlandes sind Wasserstände in<br />
Tiefen zwischen ca. -1,10 m und -0,30 m NN angetroffen worden. Im Bereich der geplanten<br />
Erschließung zwischen Grabenweg und Altländer Viertel im Norden liegen die<br />
Wasserstände in Tiefen zwischen ca. -2,40 m und -0,80 m NN.<br />
Eine Vorbelastung des Grundwassers kann in der intensiven landwirtschaftlichen<br />
Nutzung, insbesondere der Düngung und den Einsatz von Pestiziden bestehen.<br />
38
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Schutzgebiete<br />
Innerhalb des Planungsraumes sind keine Wasserschutzgebiete des Trinkwasserverbandes<br />
<strong>Stade</strong>r Land sowie Überschwemmungsgebiete/ Hochwasserschutzbereiche<br />
vorhanden.<br />
Der überwiegende Teil des Plangebietes ist in<br />
Bezug auf eine Hochwassergefährdung nicht<br />
überflutungsgefährdet. Der nördliche Randbereich<br />
in etwa vom Grabenweg / Industriegleis<br />
in südöstliche Richtung parallel zur Hollerner<br />
Moorwettern wird als potenziell überflutungsgefährdet<br />
eingestuft.<br />
Hochwassergefährdung (Quelle: Landesamt für Bergbau,<br />
Energie und Geologie (Kartenserver NIBIS, LBEG<br />
2011)<br />
Bewertung<br />
Das Schutzgut Wasser hat eine allgemeine bis geringe Bedeutung. Die angrenzend<br />
verlaufenden, nährstoffreichen Gräben weisen eine durchschnittliche Empfindlichkeit<br />
auf. Durch Nährstoffeinträge der Landwirtschaft aus den landwirtschaftlichen Flächen<br />
bestehen Vorbelastungen für das Grundwasser und die vorhandenen Gräben.<br />
2.1.5 Schutzgut Klima / Luft<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Das Plangebiet zählt zum Klimabezirk Niedersächsisches Flachland. Das übergeordnete<br />
Klima ist maritim geprägt mit kühlen Sommern und relativ milden Wintern. Die<br />
mittlere Niederschlagsverteilung im Jahr beträgt ca. 750 mm. Die mittleren Lufttemperaturen<br />
im Planungsraum liegen im Januar bei +1° und im Juli bei +16,5° Celsius.<br />
Die landwirtschaftliche Nutzfläche hat Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet und<br />
beeinflusst das Klima der Siedlungsflächen positiv. Im Grünland kann es aufgrund der<br />
nächtlichen Ausstrahlung während austauscharmer, bewölkungsarmer Wetterlagen<br />
zu einer starken Abkühlung der bodennahen Luftschicht und somit zur Produktion von<br />
Kaltluft kommen. Durch die leichte Gefällesituation zur Hollerner Wettern fließt die<br />
Kaltluft entsprechend ab. Die Bäume/ Gehölze auf dem Geestrücken und im Grünzug<br />
an der Hollerner Wettern übernehmen wesentliche klimatische Ausgleichsfunktionen.<br />
Es bestehen keine Vorbelastungen.<br />
Im Plangebiet ist generell eine gute Luftqualität kennzeichnend. Es besteht eine<br />
Grundbelastung durch siedlungsbedingte Immissionen, die aufgrund der ganzjährig<br />
vorherrschenden Winde und der Filterwirkung der Grünstrukturen insgesamt gering<br />
ist.<br />
Bewertung<br />
Das Plangebiet weist ein typisches Stadtrandklima mit offenen Vegetationsbereichen<br />
für die klimatische Ausgleichsfunktion auf.<br />
39
2.1.6 Schutzgut Landschaft<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Bestandsbeschreibung<br />
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Siedlungsrand von <strong>Stade</strong>, der in diesem<br />
Teil durch vielfältige Übergänge in die freie Landschaft gekennzeichnet ist. Die Landschaftselemente<br />
Hollerner Wettern und Geestkante bilden zwei bandartige Grünstrukturen,<br />
die die bestehende Bebauung zum Landschaftsraum der Marsch begrenzen.<br />
Im Norden verläuft die Hollerner Wettern mit den angrenzenden Freiflächen als landschaftsprägender<br />
Grünzug. Die baum- und gehölzbestandenen Grünflächen entlang<br />
der nördlichen Uferseite übernehmen gleichzeitig die landschaftliche Einbindung des<br />
Altländer Viertels zur freien Landschaft und schaffen einen grüngeprägten Siedlungsrand.<br />
Der Geestrücken mit einem landschaftsprägenden Baum- und Gehölzbestand<br />
ist die zweite Landschaftsachse, die sich entlang des Industriegleises von Südosten<br />
nach Norden erstreckt. Die Grünstrukturen auf der Geestkante schirmen die Bebauung<br />
des Bahnhofsumfeldes zur Landschaft hin ab. Beide Grünzuge laufen im Norden<br />
des Plangebietes zusammen und stehen über die Einmündung der Hollerner Wettern<br />
in den Burggraben in Verbindung mit den grünen Wallanlagen der Altstadt.<br />
Die Flächen im Südosten zwischen der Geestkante und der Hollerner Moorwettern<br />
sind Bestandteil der Marschlandschaft und werden landwirtschaftlich genutzt. Die<br />
Marsch weist in diesem Teil eine intensive Nutzung und geringe Strukturvielfalt auf.<br />
Lediglich der südöstliche, extensiv genutzte Randbereich zwischen dem Graben an<br />
der Geestkante und der Bahnlinie ist naturnah und landschaftstypisch ausgebildet.<br />
Landschaftsgliedernde Elemente sind die Hollerner Wettern und der Geestrücken,<br />
der mit der Reliefenergie und einem Wechsel aus Bäumen und Gehölzen entlang des<br />
Grabens an der Geestkante vielgestaltig und strukturreich ausgebildet ist.<br />
Im Westen des Plangebietes sind die Straßenräume Grabenweg, Am Güterbahnhof<br />
und Salztorscontrescarpe mit Teilen der Bebauung des Bahnhofsvorplatzes und des<br />
Posthofes bestandsbildend. Die siedlungsgeprägten Bereiche stellen den Übergang<br />
zur Innenstadt mit dem Bahnhof und zu den Wallanlagen mit der historischen Altstadt<br />
her.<br />
Bewertung<br />
Das Schutzgut Landschaftsbild ist im siedlungsnahen Bahnhofsumfeld durch eine geringe<br />
Bedeutung bestimmt. Das Stadtbild zeigt eine Bebauung mit Mischgebietscharakter,<br />
die durch eine teilweise Nutzungsaufgabe einen ungeordneten Charakter aufweist.<br />
Einzelne Grünelemente wie Bäume und Gehölze tragen zur Gliederung des<br />
Stadtbildes bei. Aufgrund ihres geringen Alters entfalten sie aber noch keine wesentliche<br />
landschaftsbildwirksame Funktion. Die übergeordneten Bezüge zwischen der<br />
Altstadt und dem Bahnhof sind teilweise in der Siedlungsstruktur nicht eindeutig ablesbar<br />
und durch die Nutzungsaufgabe im Bahnhofsumfeld nicht mehr gegeben.<br />
Aufgrund der exponierten Lage des Plangebietes zwischen historischer Altstadt mit<br />
den grünen Wallanlagen, dem Bahnhof und dem Stadtumland mit den strukturgebenden<br />
Elementen der Geest und Marsch ist das Erscheinungsbild des Orts- und Landschaftsbildes<br />
bedeutsam. Der gehölzbestandene Geestrand und das Benedixland mit<br />
Grünland, Obstwiesen und der Hollerner Wettern vernetzen die Grünflächen der<br />
Wallanlagen mit dem Stadtumland und schaffen vielfältige Landschaftsverbindungen.<br />
Das Landschaftsbild der Marsch ist durch eine offene, landwirtschaftlich geprägte<br />
Feldflur gekennzeichnet, die durch einzelne gliedernde und belebende Elemente wie<br />
Baumreihen, Hecken und marschtypische Strukturen wie die Hollerner Wettern aufgelockert<br />
wird. Ein wesentliches, strukturgebendes Merkmal ist die gehölzbestandene<br />
Geestkante.<br />
40
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Das Schutzgut Landschaft wird im siedlungsgeprägten Teil im Westen als Landschaftsbildbereich<br />
mit allgemeiner Bedeutung bewertet. Der Landschaftsraum ist<br />
durch menschliche Nutzung beeinflusst; natürlich wirkende Biotoptypen sind nur in<br />
geringem Umfang vorhanden.<br />
Der zentrale Teil des Plangebietes stellt einen Ausschnitt aus der naturraumtypischen<br />
Kulturlandschaft dar und weist eine erhöhte Empfindlichkeit auf. Die Dichte der Strukturelemente<br />
und der Wechsel landschaftstypischer Nutzungen, die die Vielfalt und<br />
Naturnähe einer Landschaft bedingen, sind im Bereich des Geestrückens hoch, während<br />
der intensiv, landwirtschaftlich genutzte Teil eine geringe bis mittlere Dichte aufweist.<br />
2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Geschützte Baudenkmale oder sonstige geschützte, besonders bedeutsame oder<br />
empfindliche Kultur- und Bodendenkmäler sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
Sachgüter bestehen in der landwirtschaftlichen Produktion auf den Flächen in der<br />
Marsch.<br />
2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
Aufgrund der engen Beziehungen zwischen den Natur- und Landschaftsfaktoren Boden,<br />
Wasser, Geländeklima, Pflanzen, Tiere und Landschaftsbild bestehen Wirkungsbeziehungen<br />
zwischen Auswirkungen durch das Vorhaben auf diese Schutzgüter.<br />
Die Wirkungsbeziehungen werden bei der schutzgutbezogenen Darstellung bereits<br />
berücksichtigt.<br />
2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />
der Planung<br />
Durch die mit dem Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord“ planungsrechtlich<br />
vorbereitete und mit Rechtskraft dann zulässige städtebauliche Entwicklung sind<br />
Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />
zu erwarten. Die Umsetzung der Planung mit Entwicklung eines Neubaugebietes<br />
einschließlich Erschließung am landschaftlich geprägten Siedlungsrand<br />
führt zu einem umfangreichen Verlust von Lebensräumen für die Flora und Fauna.<br />
Das Stadt- und Landschaftsbild wird unter Berücksichtigung der strukturgebenden<br />
Landschaftselemente neu gestaltet. Damit verbunden sind die nachfolgend dargestellten<br />
Auswirkungen auf die Umweltbelange.<br />
2.2.1 Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit<br />
Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung<br />
Wohnfunktion<br />
Mit der Planung wird die Wohnfunktion der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> verbessert und ein innenstadtnahes<br />
Quartier für Wohnen und Arbeiten geschaffen, das unmittelbar zur<br />
Stärkung des Zentrums und des Einzelhandels im Zentrum beiträgt. Gleichzeitig wird<br />
das Wohnumfeld der benachbarten Bebauung verbessert.<br />
Siedlungsstruktur und Erschließung<br />
Das Bahnhofsumfeld wird neu geordnet und die Verkehrserschließung optimiert, so<br />
dass die Stadträume Altländer Viertel, Innenstadt und Bahnhofsumfeld miteinander<br />
verbunden und bestehende Barrierewirkungen aufgehoben werden. Mit der Entwick-<br />
41
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
lung und Reaktivierung brachliegender Flächen zu einem Quartier für Wohnen und<br />
Arbeiten wird das Stadtbild aufgewertet.<br />
Die geplanten Erschließungsmaßnahmen erzielen eine Verbesserung der Verkehrsstruktur.<br />
Mit dem Ausbau des Grabenweges wird eine direkte Verbindung zwischen<br />
Altländer Viertel und Bahnhof hergestellt. Die neue Erschließungsstraße Benedixbogen<br />
stellt eine Verkehrsverbindung zwischen Harburger Straße, Camper Tunnel und<br />
Grabenweg her. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des<br />
schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV) wird durch Anbindung des Altländer<br />
Viertels an den Bahnhof gestärkt und die P + R - Situation in Bahnhofsnähe<br />
verbessert.<br />
Das Siedlungsgefüge im Nordosten von <strong>Stade</strong> wird mit der Neubebauung abgerundet.<br />
Der Siedlungsrand wird durch eine zum Landschaftsraum abnehmende Dichte<br />
und einen abgestuften Übergang durch kleinteilige Wohnbebauung gestaltet. Es werden<br />
Vorkehrungen für eine Durchgrünung der Wohngebiete und Freiraumanbindungen<br />
an die vorhandenen innerstädtischen Grünzuge getroffen. Die Hollerner Moorwettern<br />
wird als Landschaftsachse im Rahmen der Neuplanung aufgenommen. Am<br />
Nordrand der zukünftigen Bebauung wird ein Landschaftspark mit qualitativ hochwertigen<br />
Grün- und Wasserflächen entlang des Gewässers entwickelt, der eine Funktion<br />
als Naherholungsbereich übernimmt und als übergeordneter Grünzug das Stadtbild<br />
gliedert. Das neue Wohnquartier ist durch Wege und Freiraumelemente mit dem<br />
Landschaftspark verknüpft, die eine Öffnung der Neubebauung in die freie Landschaft<br />
bewirken.<br />
Erholungsfunktion / Grünflächensystem<br />
In die Neuplanung ist ein differenziertes Freiflächensystem integriert. Die vorhandenen<br />
landschaftstypischen Freiraumstrukturen der Geestkante, Gewässer und Bäume<br />
/ Gehölze sind in das städtebauliche Konzept aufgenommen. Die Freiraumelemente<br />
tragen zum einen zur Gliederung der Neubebauung bei und vernetzen zum anderen<br />
die innerstädtischen und landschaftsräumlichen Freiräume für die Naherholung. Insbesondere<br />
die Entwicklung des Landschaftsparks Hollerner Moorwettern als naturnaher<br />
Erholungspark verbessert in erheblichem Maße das Angebot von Infrastrukturen<br />
für die intensive Erholung (Spiel- und Sportflächen) sowie die extensive Erholung mit<br />
dem Landschaftserleben.<br />
Die verbindenden Freiraumstrukturen werden im Rahmen der Planung gesichert und<br />
durch Vorkehrungen zur Neuanlage verdichtet und in ihrer Funktion für das Landschaftserleben<br />
gestärkt. Ein besonderes Element der Marsch ist das Wasser, das<br />
durch den Erhalt von übergeordneten Gräben und die Neuschaffung einer offenen<br />
Oberflächenentwässerung berücksichtigt wird und das Landschaftserleben steigert.<br />
Ergänzend zu den grünen Achsen der Landschaftsstrukturen werden begrünte Straßenräume<br />
geschaffen, die zur Gliederung und Durchgrünung der Neubebauung beitragen.<br />
Die veränderte Führung der Straße Salztorscontrescarpe im Bereich der Wallanlagen<br />
im Abschnitt Adolf-Ravelin bedingt eine Beruhigung der Grünflächen und verbessert<br />
die Wegefunktionen für die Naherholung. Die zurückgebaute Straße wird als attraktive<br />
Fuß- und Radwegverbindung entlang der Wallanlagen gestaltet.<br />
Mit der Neuplanung werden Fuß- und Radwegeverbindungen entwickelt, die Anschlussmöglichkeiten<br />
in die benachbarten Stadtbereiche, den geplanten Landschaftspark<br />
und in die freie Landschaft herstellen. Die Neubebauung wird in das<br />
übergeordnete Radwegenetz eingebunden. Die Haupterschließungsstraße Benedixbogen<br />
erhält einen kombinierten Rad- und Gehweg. Der von Osten kommende, an<br />
42
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
der Geestkante entlang führende überörtliche Radweg wird über den Grabenweg in<br />
die Innenstadt geführt. Das neue Wohngebiet erhält in Verlängerung der Stichstraßen<br />
Fußwege in den Landschaftsraum der Hollerner Moorwettern.<br />
Ermittlung der Erheblichkeit<br />
Die <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> als Wohn- und Wirtschaftsstandort wird mit der Planung insgesamt<br />
gestärkt und ein attraktives Wohnquartier mit einer integrierten Freiraumstruktur<br />
und der Gestaltung von öffentlichen Freiräumen geschaffen. Die Qualität der Wohn-<br />
und Erholungsfunktion im gesamten Quartier wird positiv beeinflusst.<br />
Durch die Baumaßnahmen wird es während der Bauzeit zu Beeinträchtigungen der<br />
Wohnqualität der benachbarten Bereiche und der Nutzung der Grün- und Freiflächen<br />
als Erholungsraum kommen. Durch das Einhalten der üblichen technischen Vorsorgemaßnahmen<br />
werden Lärm, Erschütterungen und Schadstoffausstoße auf ein Minimum<br />
begrenzt. Erholungsflächen gehen durch die Neuplanung nicht verloren. Während<br />
der Bauzeit kann die Wegeverbindung vom Altländer Viertel über den Grabenweg<br />
in die Innenstadt und das Bahnhofsumfeld eingeschränkt benutzbar sein. Die<br />
Wegeverbindungen werden durch entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen<br />
während der Bauzeit aufrecht erhalten.<br />
Lärm- und Schadstoffimmissionen<br />
Mit dem Ausbau des Grabenweges und der Erschließung des Neubaugebietes durch<br />
den Benedixbogen mit Anbindung an die Harburger Straße ist eine Zunahme der Immissionen<br />
(Stäube, Abgase, Lärm) und des Verkehrs verbunden. Die daraus resultierenden<br />
Umweltauswirkungen werden insgesamt als nicht erhebliche Mehrbelastung<br />
eingestuft. Von den ca. 200 neuen Wohneinheiten und den zukünftigen Mischgebietsflächen<br />
gehen für die benachbarten Wohn- und Mischgebiete keine erheblichen nachteiligen<br />
Auswirkungen auf deren Wohn- und Aufenthaltsqualität oder die Erholungsfunktion<br />
der benachbarten Grünflächen aus.<br />
Eine Belastung der Neubebauung kann durch die bestehenden Immissionen der angrenzenden<br />
Misch- und Gewerbenutzungen auftreten. Eine Vorbelastung besteht<br />
insbesondere durch Lärm und die Immissionen des Schienenverkehrs auf der Bahnlinie<br />
und dem Industriegleis im Südwesten und Westen, die zu punktuellen Belastungssituationen<br />
führen kann. Eine Abschirmfunktion wird durch die zu erhaltende<br />
und entwickelnde Grünachse auf dem Geestrücken erzielt.<br />
Zeitweilige Beeinträchtigungen durch Lärm und Gerüche von den angrenzenden<br />
landwirtschaftlichen Flächen sind nicht auszuschließen.<br />
2.2.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt<br />
Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung<br />
Flächeninanspruchnahme / Biotopverlust<br />
Durch die vorgesehene Überbauung und Flächenversiegelung der geplanten Bebauung<br />
und Verkehrserschließung kommt es zu einem direkten und dauerhaften Verlust<br />
von vorhandenen und potenziellen Lebens- und Teillebensräumen für Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
43
Der quantitative Flächenverlust beträgt:<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Biotoptyp Fläche m 2 Standort / Eingriff<br />
Ruderal- und Sukzessionsgehölz 2.000 ehemaliger Lagerplatz nördlich Grabenweg,<br />
Fläche Gemeindebedarf „Staatsarchiv“<br />
Ruderal- und Sukzessionsgehölz 400 Geestrücken, Fläche Gemeindebedarf<br />
Naturnahe Feldgehölze / Gehölz-<br />
3.550 Grabenweg und Benedixland, Neubebauung /<br />
gruppen<br />
Erschließung Benedixbogen<br />
Siedlungsgehölz 600 nördlich Grabenweg, Fläche Gemeindebedarf<br />
„Staatsarchiv“<br />
Halbruderale Gras- und Staudenflur 1.500 ehemaliger Lagerplatz nördlich Grabenweg,<br />
trockener Standorte<br />
Fläche Gemeindebedarf „Staatsarchiv“<br />
Halbruderale Gras- und Staudenflur<br />
trockener Standorte<br />
400 Geestrücken, Fläche Gemeindebedarf<br />
Ruderalen Saumstreifen mit Ruderal- 1.360 Grabenweg, Neubebauung / Erschließung<br />
fluren frischer bis feuchter Standorte<br />
Benedixbogen<br />
Artenarmes Grünland einschließlich 77.060 Benedixland, Marsch, Neubebauung /<br />
Gräben<br />
Erschließung Benedixbogen<br />
Mesophiles Grünland mäßig feuchter 8.930 Benedixland, Marsch an der Geestkante,<br />
Standorte<br />
Neubebauung / Erschließung Benedixbogen<br />
Gräben mit ruderaler, z.T. feuchter<br />
205 Grabenweg und Geestkante, Erschließung<br />
Ufervegetation<br />
Benedixbogen, Neubebauung Mischgebiet<br />
Uferstaudenflur / Wasserfläche 100 Hollerner Moorwettern, Anbindung neues<br />
Grabensystem, Durchlassbauwerk Grabenweg<br />
Betroffen sind überwiegend Tier- und Pflanzenarten der Grünländer sowie der Ruderalfluren,<br />
Saumstrukturen und Gehölze. Die Eingriffe werden nachfolgend qualitativ<br />
beschrieben:<br />
Mit der Neuplanung der Gemeinbedarfsfläche für das Staatsarchiv auf dem ehemaligen<br />
Lagerplatz nördlich Grabenweg wird ein Biotopkomplex vielfältiger Sukzessionsstadien<br />
auf einer innerstädtischen Brache beansprucht und das Biotopentwicklungspotenzial<br />
für Ruderalfluren trockener Standorte unterbunden. Die Flächengröße<br />
des betroffenen Ruderalbiotops beträgt insgesamt 3.500 m 2 , wobei Teilflächen durch<br />
Bodenversiegelung vorbelastet sind. Der Verlust des randlich angrenzenden Siedlungsgehölzes<br />
auf einer Fläche ca. 600 m 2 führt zur Reduzierung gehölzbetonter Lebensräume<br />
und einem Verlust landschaftsprägender Bäume.<br />
Die Neuplanungen im Bereich des Geestrückens (Fläche für den Gemeinbedarf,<br />
Grüne Mitte) führen zu einer Reaktivierung der baulichen Nutzung und den Ausbau<br />
des Trampelpfades als Fuß- / Radwegführung mit Inanspruchnahme von Ruderalfluren<br />
und Gehölzen auf einer Fläche von 800 m 2 . Durch das Heranrücken der zukünftigen<br />
Gemeinbedarfsnutzungen an den Baum- und Grünbestand ist insgesamt eine Intensivierung<br />
der Erholungsnutzungen mit potenziellen Störungen zu erwarten. Die<br />
Kernbereiche des Feldgehölzes im Norden und Süden der Gemeinbedarfsfläche auf<br />
einer Fläche von 3.900 m 2 werden als Grünfläche erhalten und planungsrechtlich mit<br />
einem Festsetzungsgebot gesichert.<br />
Die Baum- und Gehölzreihe mit dem Graben entlang der Geestkante wird in den zukünftigen<br />
Grünzug des Geestrückens einbezogen und in großen Teilen erhalten. Die<br />
landschaftsprägenden Baum- und Gehölzbestände werden auf einer Fläche von<br />
1.370 m 2 als Grünfläche erhalten und durch ein Festsetzungsgebot gesichert. Teile<br />
der linearen Baumreihe einschließlich Graben auf einer Gesamtlänge von 30 m werden<br />
durch die Erschließung Benedixbogen beansprucht.<br />
Der flächenmäßig größte Eingriff findet auf dem artenarmen Intensivgrünland durch<br />
Neubebauung und Erschließung statt. Das Grünland wird vollständig in einer Größe<br />
von 77.060 m 2 beansprucht. Damit gehen auch die Grabenabschnitte innerhalb des<br />
Grünlandes auf einer Länge von ca. 940 m verloren. Des Weiteren wird der Grabenabschnitt<br />
am Grabenweg auf einer Länge von ca. 40 m überbaut, der verlandet und<br />
mit einer Uferstaudenflur bewachsen ist (Fläche ca. 120 m 2 ). Aufgrund des hier er-<br />
44
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
fassten Vorkommens des Teichfrosches ist somit ein Gewässerlebensraum für Amphibien<br />
betroffen. Da der Teichfrosch in nur geringer Individuendichte auftritt und eine<br />
unempfindliche, nicht gefährdete Art ist (vgl. Kap. 2.1.2) wird der Eingriff als nicht erheblich<br />
bewertet. In direkter Randlage bestehen Ausweichquartiere am Graben an<br />
der Geestkante, die aufgesucht werden können.<br />
Im Randbereich des Grünlandes am Grabenweg und an der Geestkante gehen 1.360<br />
m 2 Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte verloren.<br />
Durch die Neuplanung für das Mischgebiet einschließlich des Benedixbogens im<br />
Südosten ist das mesophile artenreiche Grünland mäßig feuchter Standorte auf einer<br />
Fläche von 8.930 m 2 betroffen, das Teil des ausgedehnten, strukturreichen Grünlandkomplexes<br />
am Geestrand ist. Es wird davon ausgegangen, dass der nicht durch<br />
Neuplanung beanspruchte östliche Teil des Grünlandes im Rahmen der Erschließungsarbeiten<br />
und Geländeanpassungen vollständig beansprucht wird, so dass ein<br />
Teilerhalt der wertvollen Grünlandfläche nicht realistisch erscheint. Die verbleibende<br />
Teilfläche wird als Kompensationsfläche in die Planung einbezogen.<br />
Für die Anbindung des neuen Grabensystems werden in zwei Bereichen die Uferstaudenfluren<br />
an der Hollerner Moorwettern in geringem Umfang auf einer Fläche von<br />
ca. 50 m 2 in Anspruch genommen. Ein weiterer Eingriff findet durch die Neugestaltung<br />
des Durchlassbauwerkes unter dem Grabenweg statt. Damit kann eine Einschränkung<br />
in der Gewässerdurchgängigkeit verbunden sein, die zu einer Reduzierung<br />
des Gewässers als Lebensraum für wassergebundene Tierarten wie Fische und<br />
Makrozoobenthos und der Uferrandstreifen als Lebensraum für bodengebundene Arten<br />
wie Amphibien, Reptilien, Kleinsäuger etc. führt. Mit dem Durchlassbauwerk gehen<br />
Uferbereiche einschließlich der verschatteten Wasserfläche in einer Größe von<br />
ca. 50 m 2 verloren, die ohne besondere Ausprägung sind.<br />
Der Gewässerverlauf der Hollerner Moorwettern einschließlich der teichartigen Aufweitung<br />
wird insgesamt erhalten, so dass auch die Lebensräume der hier vorkommenden<br />
Arten Teichfrosch und Erdkröte sowie Teichhuhn Bestand haben.<br />
Die entlang der Geestkante vorhandenen Gräben werden in das neue Oberflächenentwässerungssystem<br />
einbezogen und erhalten. Ein Teilverlust ergibt sich für ca. 30<br />
m Graben an der Geestkante und ca. 20 m Graben entlang der gegenüberliegenden<br />
Seite am Fußweg (ca. 85 m 2 Uferstaudenflur / Graben).<br />
Im Vorfeld der Planung sind für die Erschließung der Neubebauung bereits Baum-<br />
und Gehölzfällungen auf einer Fläche von ca. 3.550 m 2 durchgeführt worden. Die<br />
Baumstandorte sind im Bestandsplan zur Biotoptypenkartierung als entfallend gekennzeichnet.<br />
Es handelt sich um Bäume / Gehölze beidseitig des Grabenweges und<br />
der fußläufigen Weiterführung über die Hollerner Moorwettern sowie um Gehölze am<br />
Graben an der Geestkante für die Führung des zukünftigen Benedixbogens. Gemäß<br />
Zusammenstellung der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> (AZ 61/3-1 Februar 2011) handelt es sich<br />
im Bereich Grabenweg um 25 Stück Einzelbäume der Arten Weide, Esche und Erle<br />
mit überwiegend großen Stammumfängen von 0,80 - 4,70 cm. Im Bereich der Baumreihe<br />
an der Geestkante sind insgesamt ca. 7 Stück Großbäume der Arten Weide,<br />
Esche und Erle entnommen worden. Die Bäume und Gehölze im Bereich des Grabenweges<br />
sind als naturnahe, baumgeprägte Feldgehölze zu bewerten, da sie eine<br />
lineare Gehölzstruktur entlang des Grabenweges gebildet haben.<br />
Biotopverbundsystem / Faunistische Funktionszusammenhänge<br />
Die Biotopverbundfunktion der Hollerner Moorwettern und der linearen Gehölz- und<br />
Grabenstrukturen auf dem Geestrücken wird insgesamt durch die Planung nicht beeinträchtigt.<br />
Die lokalen Verbundelemente und Trittsteinbiotope werden weitestge-<br />
45
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
hend erhalten und durch die geplanten Anpflanzungen in den neuen Grünstreifen in<br />
ihrer Funktion gestärkt.<br />
Die Neubebauung erstreckt sich zwischen den Landschaftsachsen des Geestrückens<br />
und der Hollerner Moorwettern. Vernetzungselemente zwischen diesen Achsen mit<br />
einer überwiegend Nord-Südausrichtung bestehen im zu betrachtenden Landschaftsraum<br />
nicht, so dass hier keine Zerschneidungseffekte zu erwarten sind. Als Eingriff ist<br />
in diesem Zusammenhang der Verlust der Bäume / Gehölze am Grabenweg hervorzuheben,<br />
die als gehölzgeprägte Biotopverbindung zwischen der Geestkante und der<br />
Hollerner Moorwettern fungiert haben.<br />
Mit dem Ausbau des Grabenweges und Anbindung an das Altländer Viertel wird eine<br />
Zerschneidung des Grünzuges entlang der Hollerner Moorwettern hervorgerufen.<br />
Neben dem direkten Verlust von Ruderal- und Gehölzbiotopen werden die Biotopverbundfunktionen<br />
eingeschränkt. Es findet eine Abtrennung von Teillebensräumen statt<br />
und die Beziehungen zwischen den Teilpopulationen werden durch die Zerschneidungswirkung<br />
des Verkehrsweges stark gestört. Insbesondere bodenaktive Tiere erfahren<br />
eine Barrierewirkung durch die Verkehrstrasse. Darüber hinaus kann die Verlärmung<br />
zu Störeffekten für die angesiedelten Tiere führen. Eine möglicherweise erforderliche<br />
straßenbegleitende Beleuchtung kann für lichtempfindliche Arten wie Insekten<br />
zu Vergrämungen und der Meidung der vorhandenen Quartiere führen. Nachaktive<br />
Tiere (v.a. Insekten) erfahren Beeinträchtigungen durch nächtliche Lichtreize.<br />
Eine besondere Betroffenheit liegt für die Artengruppe der Fledermäuse vor. Mit dem<br />
Ausbau des Fußweges zur zukünftigen Erschließungstrasse Grabenweg einschließlich<br />
der Neugestaltung der Straßenunterführung bzw. dem Durchlassbauwerk Hollerner<br />
Moorwettern kann die traditionelle Flugroute über der Wettern zerschnitten werden.<br />
Die Leitstruktur, an denen sich die Fledermäuse beim Flug orientieren, wird unterbrochen.<br />
Darüber hinaus bedingt der Verkehrsfluss mit seinen Fahrzeugbewegungen,<br />
Licht und Lärm eine Störung mit Barriereeffekten. Bei allen Fledermausarten,<br />
insbesondere bei den strukturgebunden über dem Wasser fliegenden Arten kann es<br />
bei Straßenquerungen zu Kollisionen mit Fahrzeugen kommen, da das Fehlen von<br />
Strukturen im Trassenbereich zum Absenken der Flughöhe führt.<br />
Hinsichtlich der im Plangebiet vorkommenden Amphibien-Lebensräume von Teichfrosch<br />
und Erdkröte sind die randlich an der Geestkante verbreiteten Baum- und Gehölzstrukturen<br />
in Kombination mit den Grabenabschnitten potenzielle Habitatbestandteile<br />
und können Sommer- und Überwinterungsquartiere darstellen. Aufgrund des Erhalts<br />
dieser Strukturen wird die Inanspruchnahme von Teillebensräumen für Amphibien<br />
ausgeschlossen.<br />
Ein möglicher Konfliktpunkt kann die Zerschneidung bzw. Behinderung von potenziellen<br />
Wanderwegen sein. Der Schwerpunkt der erfassten Laichgewässer konzentriert<br />
sich auf die Hollerner Moorwettern. Da sich die Wanderkorridore traditionell an vorhandenen<br />
Grünstrukturen wie Gräben, Dauergrünland, Hecken orientieren, können<br />
die Grabenstrukturen im Grünland ein potenzieller Teil des Wanderwegenetzes der<br />
Amphibien sein. Die strukturarme Ausprägung bildet eine gewisse Barriere für die<br />
Wanderbewegungen, so dass möglicherweise eine Ausrichtung in Nord-Süd eingeschränkt<br />
ist, aber in West-Ost-Richtung stattfindet. Der Teichfrosch zeigt eine ganzjährig<br />
wassergebundene Lebensweise, so dass größere Wanderungen hier nicht zu<br />
erwarten sind. Der Gesamtlebensraum potenziell vorkommender lokaler Amphibienpopulationen<br />
wird in seinen essentiellen Habitatbestandteilen aber nicht wesentlich<br />
verkleinert. Der Verlust der Grüppen im Grünland als Aktionsraum einzelner Individuen<br />
zu den Sommer- und Winterquartieren wird als nicht erheblicher Eingriff bewertet.<br />
Ermittlung der Erheblichkeit<br />
Die vom Flächenverlust betroffenen Biotoptypen sind überwiegend von allgemeiner<br />
bis geringer Bedeutung für den Naturhaushalt (vgl. Biotopbewertung Tabelle Nr. 1)<br />
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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
und im weiteren Umfeld sehr häufig verbreitet, so dass die vorhabenbedingten Auswirkungen<br />
auf diese Biotoptypen als nicht erheblich zu bewerten sind. Dazu zählen<br />
das Intensivgrünland, die Ruderalfluren und Ruderalgebüsche und die Gräben.<br />
Mit der Neuplanung ist ein umfangreicher Verlust von einem Teil des Grünlandkomplexes<br />
Benedixland verbunden, die zu einer Einschränkung der übergeordneten Verbundfunktion<br />
im Landschaftsraum führt. Das Grünland übernimmt trotz seiner artenarmen<br />
Ausprägung Teilfunktionen als erweiterter Lebensraum für die vorkommende<br />
Tierwelt wie beispielsweise Nahrungs- und Rastquartier für Vögel. Darüber hinaus<br />
wird das Biotopentwicklungspotenzials für Feuchtgrünländer mit standortgerechter<br />
Vegetation durch die Inanspruchnahme aufgeben.<br />
Die Inanspruchnahme der Grabenabschnitte innerhalb des Grünlandes wird aufgrund<br />
der arten- und strukturarmen Ausprägung als nicht erheblich eingestuft. Durch die<br />
abschnittsweise Ausbildung besteht kein durchgehendes Grabennetz, das mit der<br />
Hollerner Moorwettern in direkter Verbindung steht.<br />
Die Hollerner Moorwettern mit dem vorhandenen Verlauf wird in Bezug auf die Gewässerstruktur<br />
nicht verändert. Es wird davon ausgegangen, dass die Wettern das<br />
durch die Neubebauung zusätzlich anfallende Oberflächenwasser aufnehmen kann<br />
und kein Ausbau in der Querschnittsgestaltung erforderlich ist. Eine wassertechnische<br />
Entwässerungsplanung wird zurzeit erstellt.<br />
Als erheblicher Verlust ist die Inanspruchnahme von Biotoptypen von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung zu bewerten. Dazu zählen die naturnahen Feldgehölze auf<br />
dem Geestrücken und ehemals am Grabenweg, die linearen Baum- und Gehölzreihen<br />
an der Geestkanten mit begleitenden Gräben und das mesophile Grünland mäßig<br />
feuchter Standorte.<br />
Insbesondere die Flächenverluste von Teilen der naturnahen Feldgehölze und der<br />
grabenbegleitenden Baumreihe an der Geestkante sind in ihrer Wechselwirkung auf<br />
das Landschaftsbild als erheblicher Eingriff zu bewerten. Neben dem Verlust, der für<br />
die Erschließung des Grabenweges und des Benedixbogens bedingt ist, sind ergänzend<br />
auch für die Anbindung der Fußwege aus dem Quartier in zwei Bereichen<br />
Baumfällungen erforderlich. Die älteren landschaftsbestimmenden Bäume übernehmen<br />
vielfältige Funktionen als Lebensraum für die Tierwelt und tragen in hohem Maße<br />
zur Gliederung des Landschaftsbildes bei. Weiterhin werden zusätzliche Flächen<br />
insbesondere für Tierarten durch Zerschneidung und Reduzierung der Areale in ihrer<br />
Qualität gemindert.<br />
Als baubedingte Störungen sind visuelle Effekte, Lärm und Staubentwicklung durch<br />
Baumaschinen und Bauverkehr, Erschütterungen etc. anzuführen, die insbesondere<br />
bei Tieren Störungen auslösen können. Aufgrund der Vorbelastung durch den Schienenverkehr<br />
und der Lage am Siedlungsrand mit einer überwiegend angepassten<br />
Tierwelt werden die baubedingten Auswirkungen als nicht erheblich eingeschätzt.<br />
Schutzgebiete<br />
Mit der Neuplanung sind keine direkten Auswirkungen und negative Einflüsse auf geschützte<br />
Biotope nach § 30 BNatSchG verbunden. Die Qualität der seggenreichen<br />
Feuchtgrünländer am Geestrand, die sich südöstlich des Plangebietes anschließen<br />
und zum Teil als geschützte Biotope klassifiziert sind, bleibt bestehen.<br />
Artenschutz<br />
Auf Grundlage der tierökologischen Untersuchungen (Bioplan 2011) ergibt sich eine<br />
artenschutzrechtliche Prüfung für die planungsrelevanten Gruppen der Vögel und<br />
Fledermäuse.<br />
47
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Brutvögel<br />
Für die innerhalb des Plangeltungsbereichs vorkommenden europäischen Vogelarten<br />
kann durch die Inanspruchnahme von Grünland und Gehölzbiotopen eine Beseitigung<br />
von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gegeben sein. Es wird mit dem Grünland<br />
ein Biotoptyp mit allgemeiner Bedeutung als Brutrevier für Vogelarten zerstört, der in<br />
ausreichendem Maße auch in der Umgebung zu finden ist. Die Baum- und Gehölzbiotope<br />
stellen aufgrund ihrer Ausprägung, Naturnähe und des Alters dagegen wertvolle<br />
Biotope für die Vogelwelt dar.<br />
Von artenschutzrechtlicher Relevanz ist im Hinblick auf die Planung der Verlust von<br />
Gebüschen, Feldgehölzen und älteren Einzelbäumen, die sich insgesamt auf ca.<br />
3.550 m² summieren. Sie alle stellen regelmäßig besetzte Bruthabitate von Baum-<br />
und Bodenbrütern dar. In der Gesamtheit ist der Verlust quantitativ so bedeutsam,<br />
dass ein Ausweichen der betroffenen Brutvogelarten auf benachbarte Lebensräume<br />
ohne die Neuanlage von Ausweichbiotopen in Vorhabensnähe (bis zu einer Entfernung<br />
von 10 km) nicht realistisch erscheint.<br />
Aufgrund der bereits erfolgten Eingriffe in den Baum- und Gehölzbestand und dem<br />
weiteren Verlust von Bäumen / Gehölzen durch die zukünftigen Nutzungen im Bereich<br />
der Gemeinbedarfsfläche nördlich Grabenweg wird eine erhebliche Zerstörung<br />
oder Beschädigung der zentralen Lebensstätten prognostiziert. Als artenschutzrechtliche<br />
Ausgleichsmaßnahme wird daher eine Gehölzkompensation in räumlichem Zusammenhang<br />
mit der Vorhabensfläche in den Ausgleichsflächen 1 bis 5 durchgeführt.<br />
Das direkte Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kann durch eine Bauzeitenregelung<br />
ausgeschlossen werden. Baufeldräumung und Bautätigkeiten sind außerhalb<br />
der Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln durchzuführen, so dass keine Gelege,<br />
Nestlinge etc. zerstört werden. Ein Verstoß gegen das Verbot der Beschädigung oder<br />
Zerstörung von Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG liegt nicht vor, da als<br />
Bruthabitat geeignete Ausweichquartiere im näheren Umfeld vorhanden sind und Gehölzkompensationsflächen<br />
angelegt werden. Die randlichen Baum- und Gehölzstrukturen<br />
werden erhalten. Die überwiegend im Gebiet potenziell vorkommenden ubiquitären<br />
Arten weisen keine speziellen Habitatansprüche auf und sind nicht an einen<br />
Brutplatz gebunden. Sie suchen in der Regel jedes Jahr neue Nistplätze auf und reagieren<br />
auf Nistplatzverluste flexibel durch ein orts- und zeitnahes Ausweichen in benachbarte<br />
Lebensräume.<br />
Unter Berücksichtung der dargelegten Erhaltungsmaßnahmen in Verbindung mit Gehölzneuanlagen<br />
sind auch für Gartenrotschwanz und Star als gefährdete Arten mit<br />
dem Verbreitungsschwerpunkt im Alleebaumbestand an der Geestkante keine Verbotstatbestände<br />
gemäß § 44 BNatSchG zu erwarten. Für das Teichhuhn als Art der<br />
Vorwarnliste mit einem Vorkommen an der Hollerner Moorwettern liegt keine Betroffenheit<br />
vor. Die Hollerner Moorwettern wird im Bestand erhalten.<br />
Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird in räumlichem<br />
Zusammenhang gewahrt. Erhebliche Störungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG<br />
sind für die vorkommenden weit verbreiteten und störungstoleranten Arten nicht zu<br />
erwarten. Aufgrund ihrer nicht speziell ausgeprägten Habitatansprüche können die<br />
Arten einer Störungslage leicht ausweichen.<br />
Gastvögel<br />
Für Gastvögel ist eine weitergehende Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange<br />
nicht relevant. Das Plangebiet hat keine Bedeutung als Gastvogellebensraum und<br />
liegt deutlich außerhalb der bekannten Aktionsräume von Arten, die im weiter gefassten<br />
Untersuchungsraum vorkommen könnten.<br />
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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Fledermäuse<br />
Für die lokale Fledermausfauna kommt es aller Voraussicht nach bei der Vorhabensrealisierung<br />
zu keiner Beseitigung von Großquartieren (Wochenstuben, Winterquartiere,<br />
Zwischenquartiere). In den betroffenen Gebäuden konnten keine Großquartiere<br />
festgestellt werden und die Bäume mit einer potenziellen Großquartierfunktion entlang<br />
des Grabens an der Geestkante werden erhalten. Somit sind allenfalls Kleinquartiere<br />
wie Tageseinstände oder Balzquartiere (z. B. potenzielle Kleinquartiere in<br />
Baumspalten zu fällender oder der bereits gefällten Bäume am Grabenweg) relevant<br />
(Bioplan 2011). Der Verbotsbestand des Tötens gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG<br />
wird somit nicht erfüllt.<br />
Die Verbotstatbestände der Zerstörung und Beschädigung von Fortpflanzungsstätten<br />
können aber eintreten, wenn existentielle Lebensraumbestandteile, die für den dauerhaften<br />
Fortbestand der Lebensstätte unverzichtbar sind, wie z.B. Flugstraßen und<br />
besonders bedeutende Jagdhabitate durch das Vorhaben in Mitleidenschaft gezogen<br />
werden. Einen derartigen Lebensraumbestandteil dürfte die alleeartige Altbaumreihe<br />
am Graben an der Geestkante für die sehr strukturgebundenen Myotis-Fledermäuse<br />
und/oder Braune Langohren in ihrer Funktion als Flugstraße und ggf. auch Jagdhabitat<br />
besitzen. Eingriffe in diesen Lebensraum, die zu einer Beeinträchtigung der Flugstraßenfunktion<br />
führen könnten (z. B. Freistellung größerer Bereiche zur Herstellung<br />
von Zufahrten oder eine Beleuchtung) lösen damit die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1<br />
Nr. 3 BNatSchG aus.<br />
Ferner sind das Störungs- sowie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 1<br />
zu beachten. Das Störungsverbot käme zum Tragen, wenn z.B. der Weg entlang der<br />
Geestkante beleuchtet werden würde, so dass die aktuelle Flugstraßennutzung insbesondere<br />
für die lichtempfindlichen Myotis-Arten und die Braunen Langohren nicht<br />
mehr möglich ist. Ähnliches gilt im Grunde genommen auch für die bereits beseitigten<br />
Gehölze am Grabenweg, die einen strukturellen Verbund zwischen Burggraben im<br />
Westen und Hollerner Wettern im Nordosten herstellten sowie die Baumreihe u.a. mit<br />
großen Pappeln an der ehemaligen Lagerfläche nördlich des Grabenwegs. In allen<br />
Fällen könnten Beleuchtungen oder der Fortfall der Leitstrukturen mit erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der lokalen Fledermauspopulationen verbunden sein.<br />
Das Tötungsverbot wird ausgelöst, wenn z.B. während der sommerlichen Aktivitätsperiode<br />
der Fledermäuse Gebäude oder Vegetationsbestände mit Fledermausquartieren<br />
beseitigt würden. Außerdem könnten am Kreuzungspunkt der neuen Erschließungsstraße<br />
mit dem Camper Graben tief fliegende Fledermäuse in den Straßenverkehr<br />
gelangen und durch Kollisionen mit schnell fahrenden Kraftfahrzeugen theoretisch<br />
zu Tode kommen. Es wird daher für die vorliegende Planung vorausgesetzt,<br />
dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der neuen Erschließungsstraße max.<br />
50 km/h betragen wird und somit kein über das „normale Lebensrisiko“ hinausgehendes<br />
Gefährdungspotenzial für die passierenden Fledermäuse bestehen wird.<br />
Schutzgebiete und FFH-Verträglichkeit<br />
In Bezug auf Schutzgebiete nach §§ 16 - 22 NAGBNatSchG und Natura2000-Gebiete<br />
besteht keine Planungsrelevanz. Die Erhaltungsziele der FFH-Gebiete werden durch<br />
die Planung nicht beeinträchtigt. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34<br />
BNatSchG ist nicht erforderlich (vgl. auch Umweltbericht zur 28. FNP-Änderung).<br />
49
2.2.3 Schutzgut Boden<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung<br />
Flächeninanspruchnahme / Bodenversiegelung<br />
Die geplante Bebauung führt dauerhaft zu einer wesentlichen Zunahme der Bodenversiegelung<br />
mit einem Verlust natürlich gewachsener Böden und der ökologischen<br />
Bodenfunktionen sowie einem Funktionsverlust für den Wasserhaushalt. Die Versiegelung<br />
bisher biologisch aktiver Bodenfläche führt zu einer Zerstörung der Filter- und<br />
Pufferfunktionen von Böden sowie ihrer Funktion als Lebensraum für Pflanzen und<br />
Tiere. Durch Bodenumlagerungen zur Erschließung und Oberflächengestaltung sind<br />
Veränderungen des anstehenden Bodens zu erwarten. Baubedingt erfolgen Bodenverdichtungen<br />
und Veränderungen des Bodenaufbaus. Während der Bauphase besteht<br />
darüber hinaus eine potenzielle Gefährdung des Bodens durch Stoffeinträge.<br />
Die Festsetzungen des Bebauungsplans mit einer GRZ von 0,3 bzw. 0,4 im Wohngebiet,<br />
einer GRZ von 0,5 im Mischgebiet und einer GRZ von 0,5 bzw. 0,6 in den Gemeinbedarfsflächen<br />
einschließlich der Erschließungsflächen lassen eine zusätzliche<br />
Überbauung / Versiegelung von Flächen in einem Umfang von ca. 2,2 ha zu.<br />
Die Oberkante der Planstraße zwischen Grabenweg und Camper Tunnel ist mit einer<br />
Höhe von ca. +0,50 mNN festgelegt so dass eine Geländeaufhöhung von bis zu ca.<br />
0,90 m erforderlich ist. Aufgrund der anstehenden Weichschichten sind erhebliche<br />
Setzungsraten im Straßenraum zu erwarten, so dass baugrundverbessernde Maßnahmen<br />
durchzuführen sind. Dazu wird ein Vorbelastungsdamm aus einem Sand-<br />
Kies-Gemisch mit Vertikaldräns in einer Auftragshöhe von ca. 2,00 m und einer<br />
mehrmonatigen Liegezeit aufgeschüttet. Der Bodenauftrag erstreckt sich über die<br />
Gesamtbreite des geplanten Straßenquerschnitts von ca. 19,00 m einschließlich der<br />
straßenbegleitenden Rad- und Gehwege. Die über die gesamte Dammaufstandsfläche<br />
angeordneten Vertikaldräns nehmen das ausgepresste Porenwasser nach oben<br />
in den Sandkörper des Vorbelastungsdamms auf. Die Herstellung des Damms erfolgt<br />
in mehreren Schüttstufen.<br />
Die Oberkante der Planstraße Grabenweg bis Kreisel Altländer Viertel ist mit einer<br />
Höhe von ca. +0,50 mNN festgelegt, so dass Geländeaufhöhungen von ca. 0,80 m<br />
bzw. von bis zu 3,00 m im Einschnitt der Hollerner Moorwettern erforderlich werden.<br />
Im Bereich der Hollerner Moorwettern werden für die Überquerung des Grabenweges<br />
die anstehenden organischen Weichschichten in einer Tiefe von ca. 0,80 m unter<br />
Gewässersohle gegen schluffarme Sande ausgetauscht. Weiterhin findet ein Einbau<br />
von Dränleitungen für die spätere bauzeitlich, erforderliche Trockenhaltung zum Bau<br />
des Durchlasses statt.<br />
Altlasten / Bodenverunreinigungen<br />
Aufgrund des Gefährdungspotenzials der potenziell vorkommenden Schadstoffe in<br />
den altlastverdächtigen Flächen sind nachteilige Umweltauswirkungen auf das<br />
Schutzgut Boden bei der Umsetzung der Planung nach dem derzeitigen Kenntnisstand<br />
nicht auszuschließen.<br />
Ermittlung der Erheblichkeit<br />
Da die bisher offenen, vegetationsbestandenen Böden mit landwirtschaftlicher Nutzung<br />
einen mittleren Funktionserfüllungsgrad übernehmen, wird der Eingriff in das<br />
Schutzgut Boden als erheblich bewertet. Darüber hinaus wird im erheblichen Umfang<br />
für die Baugrundverbesserung eine neue Bodenschicht aufgefüllt. Aufgrund der erforderlichen<br />
Setzungszeit für die baugrundverbessernden Maßnahmen ergibt sich eine<br />
50
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
lange Bauzeit. Eine Vorbelastung besteht durch die Bodenauffüllungen im Bereich<br />
des Altspülfeldes.<br />
2.2.4 Schutzgut Wasser<br />
Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung<br />
Flächeninanspruchnahme / Bodenversiegelung<br />
Die mit der Planung verbundene Neuversiegelung durch Bebauung und Erschließung<br />
auf einer Fläche von ca. 2,2 ha beeinflusst den Bodenwasserhaushalt negativ. Die<br />
versickerungsfähige Fläche wird dauerhaft reduziert und der Oberflächenwasserabfluss<br />
erhöht.<br />
Oberflächenwasser<br />
Direkte Auswirkungen auf das Teilschutzgut Oberflächenwasser sind die Zuschüttung<br />
und Überdeckung von einzelnen Grabenabschnitten im Bereich der Neubebauung<br />
und Erschließung auf insgesamt ca. 990 m Länge. Dazu zählen insgesamt 7 Grabenabschnitte<br />
im Grünland (940 m), 2 Abschnitte des Grabens an der Geestkante (30 m)<br />
und 1 Abschnitt des dazu parallel verlaufenden Grabens (20 m).<br />
Im Bereich der Hollerner Moorwettern wird der vorhandene Durchlass der Fußgängerbrücke<br />
aufgehoben und ein neuer Durchlass für die zukünftige Straßenbrücke errichtet.<br />
Mit der Herstellung des Durchlasses können Auswirkungen auf die Durchgängigkeit<br />
des Gewässers verbunden sein, die in Wechselbeziehungen mit der Wanderung<br />
von wasserabhängigen Arten steht (vgl. Schutzgut Tiere und Pflanzen Kap.<br />
2.2.2, Teil B)<br />
Das geplante offene Oberflächenentwässerungssystem stellt eine boden- und klimaschonende<br />
Lösung für das zusätzlich anfallende Niederschlagswasser durch örtliche<br />
Versickerung und Rückhaltung in einem Mulden-Rigolensystem dar. Die verzögerte<br />
Ableitung des Oberflächenwassers und längere Verweildauer im Gebiet bedingt positive<br />
Auswirkungen auf den Boden- und Wasserhaushalt, übernimmt Teilausgleichsfunktionen<br />
für einzelne Schutzgüter des Naturhaushaltes und trägt zum Erhalt und<br />
zur Entwicklung der Vegetation bei.<br />
Grundwasser<br />
Durch die zusätzliche und flächenintensive Bodenversiegelung werden negative<br />
Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung ausgelöst.<br />
Während der Bauphase für das Durchlassbauwerk der Hollerner Moorwettern ist eine<br />
Aufrechterhaltung der Wasserableitung durch Einbau von Spülleitungen in Höhe der<br />
Wetternsohle vorgesehen. Eine mögliche baubedingte Grundwasserabsenkung im<br />
Umfeld der Hollerner Moorwettern kann abschließend im Rahmen der zurzeit in Aufstellung<br />
befindlichen Entwurfsplanung für den Grabenweg beurteilt werden.<br />
Für den Vorbelastungsdamm Benedixbogen werden Vertikaldräns bis in einer Tiefe<br />
von ca. 4,50 - 5,00 m eingebaut. Unterhalb der Dräns wird eine ca. 0,70 - 1,00 m<br />
starke gering wasserdurchlässige, organische Weichschicht bis zur Oberkante der<br />
untenliegenden Sande als natürliche Barriere zu den grundwasserführenden Sanden<br />
eingehalten. Vor Ableitung des gesammelten Porenwassers in die Vorflut wird das<br />
Wasser aufgrund des hohen gebundenen Eisengehalts des Grundwassers in der<br />
Elbmarsch entsprechend behandelt.<br />
Im Rahmen der Erschließungsplanung werden weitere erforderliche bautechnische<br />
Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des Grundwassers detailliert und festgelegt.<br />
Angaben zur Ver- und Entsorgung / Sielnetz sind in Kap. 2.8 Teil A dargelegt. Mit den<br />
geplanten Maßnahmen werden Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes vermieden.<br />
51
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Ermittlung der Erheblichkeit<br />
Mit der Neuplanung sind keine erheblich negativen Umweltauswirkungen auf das<br />
Schutzgut Wasser verbunden.<br />
2.2.5 Schutzgut Klima / Luft<br />
Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung<br />
Flächeninanspruchnahme / Bodenversiegelung<br />
In dem Neubaugebiet führt die bauliche Verdichtung durch Versiegelung offener, vegetationsbestandener<br />
Flächen zu einer Veränderung des Lokalklimas. Eine verstärkte<br />
Aufheizung befestigter Flächen, der Verlust der Kaltluftproduktion und die Reduzierung<br />
von Luftaustauschbewegungen bedingen eine negative Beeinflussung der örtlichen<br />
Klimafaktoren.<br />
Durch die zusätzliche Überbauung und Herstellung versiegelter Bereiche verändert<br />
sich geringfügig das Kleinklima durch Verringerung der Luftfeuchte und stärkere Erwärmung<br />
über versiegelten Flächen. Durch den zusätzlich entstehenden Verkehr ist<br />
mit einer geringfügig erhöhten Abgas- und Staubentwicklung zu rechnen.<br />
Klimatisch wertvolle Flächen mit Ausgleichsfunktion<br />
Die klimatisch bedeutsamen Grünstrukturen der Hollerner Moorwettern und der Gehölze<br />
auf dem Geestrand werden im Rahmen der Planung gesichert. Eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung des Klimas ist nicht zu erwarten. Die Neupflanzungen von Bäumen<br />
und Sträuchern wirken sich positiv auf das Mikroklima aus.<br />
Luft<br />
Durch den zusätzlich entstehenden Verkehr ist mit einer geringfügig erhöhten Abgas-<br />
und Staubentwicklung zu rechnen. Für die durch die Planung verursachten Immissionen<br />
zusätzlicher Verkehre wird keine erhebliche Mehrbelastung der angrenzenden<br />
Wohnnutzungen hinsichtlich verkehrstypischer Luftschadstoffe prognostiziert.<br />
Ermittlung der Erheblichkeit<br />
Mit der Neuplanung sind keine erheblich negativen Umweltauswirkungen auf das<br />
Schutzgut Klima / Luft verbunden.<br />
2.2.6 Schutzgut Landschaft<br />
Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung<br />
Stadt- und Landschaftsbild<br />
Mit der Neuplanung wird eine maßvolle bauliche Verdichtung in Ortsrandlage vorbereitet.<br />
Die bisher offene Fläche wird überbaut und eine Siedlungserweiterung in eine<br />
landschaftlich geprägte Freifläche vorgenommen. Das Ortsbild wird durch den Erhalt<br />
der Grünstrukturen in den Randzonen positiv beeinflusst.<br />
Das neue Wohnquartier bedingt ein neues städtebauliches Erscheinungsbild. Die<br />
bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche wird durch eine Bebauung überprägt. Mit<br />
der Planung wird die städtebaulich - räumliche Qualität verbessert und der Siedlungsrand<br />
durch klare Raumkanten neu gestaltet. Eine angepasste und landschaftsverträglich<br />
verdichtete Bebauungsstruktur im Zusammenhang mit einem integrierten Freiflächensystem<br />
bedingt eine hohe gestalterische Qualität, ein einheitliches Siedlungsbild<br />
und eine Verzahnung von Bebauung und freier Landschaft. Eine Höhenentwicklung<br />
mit niedrigen Gebäudehöhen zur Landschaft und hohen zur Straße sowie eine Zonierung<br />
der Bebauungsdichte fördern die landschaftliche Einbindung. Der Siedlungsrand<br />
52
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
im Osten wird klar begrenzt und neu definiert. Eine Durchgrünung der Neubebauung<br />
wird durch die Bepflanzung der Straßenräume mit Bäumen und die Schaffung von<br />
Grünflächen erreicht. Die Anlage einer offenen Oberflächenentwässerung mit Entwässerungsgräben<br />
bedeutet eine zusätzliche gestalterische Aufwertung.<br />
Landschafts- und Grünachsen<br />
Die Grünkanten auf dem Geestrücken und entlang des Industriegleises sowie entlang<br />
der Hollerner Moorwettern werden im Rahmen der Planung erhalten und durch eine<br />
Neugestaltung und -anlage von Freiräumen in ihrer Funktion verbessert. Die Neubebauung<br />
findet innerhalb von zwei hochwertigen Freiraumbezügen statt, die der zukünftigen<br />
Siedlungsstruktur eine deutliche landschaftsbezogene Prägung geben. Mit<br />
der Entwicklung eines Landschaftsparks an der Hollerner Moorwettern wird die Bedeutung<br />
des Gewässerverlaufs als übergeordnete Landschaftsachse gestärkt. Das<br />
neue Wohnquartier ist durch Sichtachsen und Wege mit dem Landschaftspark verknüpft.<br />
Die Grünachse auf dem Geestrücken stellt eine Verbindung zwischen innerstädtischen<br />
Grün- und Freiräumen und der freien Landschaft dar. Unter Erhalt der landschaftsgliedernden<br />
Elemente ist der Ausbau des Weges vorgesehen, der den Innenstadtbereich<br />
mit der freien Landschaft verbindet und als Radwanderweg weiter<br />
durchs Alte Land führt. Insgesamt wird hier eine Grüne Mitte für das Quartier geschaffen,<br />
die auch die Führung der Hauptwegeverbindung als Grünachse übernimmt.<br />
Ermittlung der Erheblichkeit<br />
Mit der Neuplanung sind erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild<br />
verbunden. In der jetzt offenen Marschlandschaft wird eine großflächige<br />
Neubebauung vorgenommen und das naturraumtypische Landschaftsbild überprägt.<br />
Mit der Neuanlage von umfangreichen Grünflächen und der Verbindung von Bebauung<br />
und Landschaft durch Grünachsen wird eine landschaftliche Einbindung erzielt.<br />
Die wertbestimmenden Landschaftselemente werden in das zukünftige Grünflächensystem<br />
übernommen. Der geplante Landschaftspark an der Hollerner Moorwettern<br />
trägt in besonderem Maße zur Aufwertung des Landschaftsbildes dar. Insgesamt wird<br />
somit ein neues Stadt- und Landschaftsbild mit hochwertigen Strukturen im zukünftigen<br />
Landschaftspark gestaltet.<br />
2.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Auswirkungen auf Kulturgüter sind durch die Planung nicht zu erwarten.<br />
Der landwirtschaftliche Produktionsstandort wird aufgegeben.<br />
2.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes<br />
Aufgrund der engen Beziehungen zwischen den Natur- und Landschaftsfaktoren Boden<br />
und Wasser, Geländeklima, Tiere und Pflanzen und Landschaftsbild bestehen<br />
Wirkungsbeziehungen zwischen den Auswirkungen durch das Vorhaben auf diese<br />
Schutzgüter. Diese Wirkungsbeziehungen werden bei der schutzgutbezogenen Darstellung<br />
bereits berücksichtigt.<br />
Bodenbildung und Vegetation stehen in direktem Zusammenhang mit dem Grundwasserstand.<br />
Die bestehende Vegetation bildet hingegen die Lebensgrundlage für<br />
verschiedene Tierarten. Eine Versiegelung oder eine Veränderung der Entwässerung<br />
hätten direkte Auswirkungen auf schützenswerte Bereiche. Da im Plangebiet keine<br />
besonderen Ausprägungen der Böden und Vegetationsbestände vorkommend sind,<br />
können zusätzliche oder neue Wechselwirkungen ausgeschlossen werden. Des Weiteren<br />
bestehen Wechselwirkungen zwischen dem Schutzgut Mensch und dem Landschaftsbild,<br />
da Wohnqualität und Erholungseignung in direktem Wirkungszusammenhang<br />
mit einer naturnahen, erlebbaren Landschaft stehen. Mit der Erhaltung und Ver-<br />
53
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
besserung der Grünachsen im Zusammenhang mit der zukünftigen Siedlungsentwicklung<br />
werden somit positive Wechselwirkungen erwartet.<br />
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Klima und Luft bestehen in Bezug auf<br />
die menschliche Gesundheit. Die zusätzliche Versiegelung verändert das Kleinklima.<br />
Die zusätzliche Wechselwirkung wird durch den weitestgehenden Erhalt klimatisch<br />
ausgleichswirksamer Funktionsflächen und der Neuanlage von Vegetationsbeständen<br />
gemindert bzw. ausgeschlossen.<br />
Eine Verstärkung von erheblichen Umweltwirkungen durch sich negativ verstärkende<br />
Wechselwirkungen ist im Plangebiet nicht zu erwarten.<br />
2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung<br />
der Planung<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung werden voraussichtlich keine Änderungen des<br />
bisherigen Zustandes der Umwelt eintreten. Die offenen Bodenflächen würden weiterhin<br />
für die Versickerung von Niederschlagswasser vollständig zur Verfügung stehen.<br />
Die allgemeine Bedeutung der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Lebensraum<br />
für Tiere und Pflanzen bleibt erhalten. Die intensive Grünlandbewirtschaftung würde<br />
ohne eine Neubebauung weiter geführt werden. Die extensiven Grünländer im Südosten<br />
würden als Teil des Grünlandkomplexes erhalten bleiben und weiterhin einen<br />
artenreichen Lebensraum für Pflanzen und Tiere bilden.<br />
In den brach liegenden Teilen nördlich des Grabenweges und auf dem Geestrücken<br />
würde sich die Sukzessionsentwicklung weiter fortsetzen und der Gebüschanteil zugunsten<br />
der halbruderalen Staudenfluren zunehmen. Der Baum- und Gehölzbestand<br />
auf dem Geestrücken würde in vollem Umfang erhalten bleiben und wertvolle Lebensraumfunktionen<br />
übernehmen.<br />
Für das Stadt- und Landschaftsbild sind bei Nichtdurchführung der Planung keine Impulse<br />
für eine städtebauliche Neugestaltung mit positiver Entwicklung der Wohn- und<br />
Erholungsfunktionen zu erwarten.<br />
3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum<br />
Ausgleich erheblich nachteiliger von Umweltwirkungen<br />
Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe<br />
in Natur und Landschaft zu erwarten, ist unter Anwendung der Eingriffsregelung über<br />
die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Bauleitplan zu entscheiden.<br />
Die Vermeidung und der Ausgleich der mit dem Bebauungsplan verbundenen<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der<br />
Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen. Nach den allgemeinen Abwägungsgrundsätzen<br />
sind gemäß § 1a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die durch den Umweltbericht<br />
formulierten Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die planerische<br />
Abwägung entsprechend ihrem Gewicht einzubeziehen.<br />
3.1 Vermeidung und Minimierung<br />
Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind gemäß § 19 (1) und (2)<br />
BNatSchG die voraussichtlich durch das Vorhaben verursachten Beeinträchtigungen<br />
zu reduzieren.<br />
3.1.1 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit<br />
Die Neubebauung wird zur Landschaftsachse der Hollerner Moorwettern durch die<br />
Anlage eines Landschaftsparks mit einem abgestuften Nutzungs- und Bepflanzungskonzept<br />
eingebunden. Auf der Nordseite der Wohnbebauung im Übergang zum<br />
Landschaftspark werden Pflanzstreifen zur landschaftlichen Einbindung und Ab-<br />
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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
schirmung der Wohn- und Freizeitnutzung untereinander angelegt. Auf der Ostseite<br />
wird ein neuer Siedlungsrand gestaltet und durch Pflanzungen ein Übergang hergestellt.<br />
Durch die Erhaltung der prägenden Grünelemente, der Festsetzung von vorhandenen<br />
Bäumen / Gehölzen und den Festsetzungen zur Neuanlage von Gräben,<br />
Grünflächen und Pflanzungen wird eine durchgrünte Siedlungsstruktur auch bei einer<br />
baulichen Verdichtung bisher unbebauter Flächen gewährleistet. Der Erhalt und die<br />
Verdichtung der Grünachsen in den Randzonen in Kombination mit den Festsetzungen<br />
für innerörtliche Grünelemente bewirken eine abgestufte Reihenfolge von Grünflächen<br />
zwischen dem Geestrücken und der Hollerner Moorwettern. Durch die Anlage<br />
von Hauptwanderwegen in den Landschaftsachsen und verbindenden Querverbindungen<br />
wird die Naherholungsfunktion sichergestellt und eine Verknüpfung mit den<br />
Grünflächen der Wallanlagen und dem Landschaftsraum des Alten Landes erzielt.<br />
Erhebliche umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind unter<br />
planungsrechtlicher Berücksichtigung und Realisierung der Minimierungsmaßnahmen<br />
nicht zu erwarten.<br />
3.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />
Detaillierung städtebauliches Konzept<br />
Die städtebauliche Konzeption für einzelne Baufelder im Übergang zu naturnahen, zu<br />
erhaltenden Landschaftselementen ist in Bezug auf die Festlegung der Baugrenzen<br />
so angepasst und überprüft worden, dass ein sehr weitgehender Erhalt von Bäumen,<br />
Gehölzen und Gräben stattfindet.<br />
Erhaltungsgebote für Bäume und Gehölze<br />
Im Plangebiet finden sich Bäume und Gehölze, die aufgrund ihrer Ausprägung eine<br />
besondere städtebauliche Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild haben. Um<br />
sie dauerhaft an ihren Standorten zu erhalten, werden Erhaltungsgebote nach § 9<br />
Abs. 1 Nr. 25b BauGB festgesetzt.<br />
Mit der Festsetzung der landschaftsbestimmenden Baumreihen am Graben entlang<br />
der Geestkante als Grünfläche sowie der naturnahen Feldgehölze auf dem Geestrücken<br />
und am südöstlichen Plangebietsrand werden der prägende Baum- und Gehölzbestand<br />
als Lebensraum für die Tierwelt und mit Bedeutung als Grünelement für<br />
das Schutzgut Landschaft gesichert.<br />
Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen mit heimischen Arten vorzunehmen. Die Ersatzpflanzungen<br />
dienen dazu, die landschaftsgliedernde Funktion der Bäume und Gehölze<br />
auf Dauer zu sichern.<br />
Anpflanzungsgebote für Bäume und Gehölze<br />
Im Hinblick auf die Zielsetzung der nachhaltigen Sicherung von Naturhaushaltsfunktionen<br />
und des Landschafts- und Ortsbildes auch bei veränderter Nutzungsstruktur ist<br />
Vorsorge für die Neuanlage gliedender Gehölzbestände zu treffen. Damit wird eine<br />
optische Einbindung der Neubebauung in die bestehende Grünstruktur entwickelt und<br />
ein Teilausgleich beeinträchtigter Naturhaushaltsfunktionen hergestellt. Dies wird<br />
durch Anpflanzungsgebote für Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen gem. §<br />
9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB realisiert, die in Abhängigkeit von der örtlichen Situation<br />
räumlich fixiert oder flächenhaft als Vorschriften zur Mindestbegrünung formuliert<br />
werden.<br />
Die Festsetzungen zur Neupflanzung von Bäumen und Gehölzen im Landschaftspark,<br />
in den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft und in den Grünstreifen am Nordrand der Neubebauung gewährleisten<br />
die Entwicklung neuer Biotopstrukturen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.<br />
Die Verdichtung der Gehölzstrukturen durch lineare Anpflanzstreifen in den privaten<br />
55
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Grünflächen erzielt darüber hinaus eine Verbundstruktur und ergänzt das lokale Netz<br />
von Trittsteinbiotopen und Leitlinien für Wanderbewegungen von Tieren.<br />
Anpflanzungsgebote mit Ersatzpflanzverpflichtung sind:<br />
Private Grünflächen am Landschaftspark<br />
Am Nordrand der Bebauung sind private Grünflächen im Übergang zum Landschaftspark<br />
mit einem Anpflanzgebot festgesetzt. Die 5 m breiten Pflanzstreifen sind<br />
mit heimischen, standortgerechten Sträuchern und Bäumen zweireihig zu bepflanzen<br />
und dauerhaft zu erhalten. Der Anteil der zu pflanzen Bäume beträgt mindestens 10<br />
%. Zur Sicherung einer ökologischen Qualität werden Pflanzabstände von 2 m zwischen<br />
den Reihen und 1 m innerhalb der Reihe vorgesehen. Die Pflanzungen dienen<br />
als landschaftliche Abschirmung und Gestaltung eines grünen Übergangs in den<br />
Landschaftspark. Die Pflanzstreifen sind im Bereich der Gräben und Fußwege unterbrochen,<br />
so dass Öffnungen und Durchblicke in den Landschaftspark bestehen bleiben.<br />
Straßenraum Benedixbogen<br />
In der Straßenverkehrsfläche Benedixbogen ist je 12 m Straßenlänge ein großkroniger<br />
Baum mit einem Stammumfang von mindestens 18/20 cm in 1 m Höhe über dem<br />
Erdboden der Art Stiel-Eiche zur Herstellung einer beidseitigen, straßenparallelen<br />
Baumreihe zu pflanzen. Im Kronentraufbereich jedes Laubbaumes ist eine Vegetationsfläche<br />
von mindestens 7 m² freizuhalten und gegen Befahren mit Fahrzeugen zu<br />
sichern. Die Baumpflanzungen bewirken eine Grüngestaltung und Gliederung des<br />
Straßenraumes und fördern die Durchgrünung der Neubebauung. Es wird eine optische<br />
Auflockerung der Straßenverkehrsflächen erreicht. Durch die zusätzlichen kleinklimatischen<br />
und lufthygienischen Funktionen der Bäume wird der Naturhaushalt insgesamt<br />
positiv beeinflusst. Bäume vermindern durch Schattenwurf und Verdunstungskälte<br />
die extreme Aufheizung der befestigten Flächen und filtern Schadstoffe<br />
und Staub aus der Luft. Die Anordnung der Baumstandorte wird im Rahmen der<br />
Straßenausbauplanung näher geregelt und festgelegt. Für notwendige Unterbrechungen<br />
für Zufahrten und Eingänge darf der Baumstandort entsprechend versetzt<br />
werden.<br />
Für die Anpflanzgebote ist eine Pflanzliste mit verwendbaren Gehölzarten vorgegeben.<br />
Bäume im Straßenraum sollen einen aufrechten Wuchs und einen hohen Kronenansatz<br />
(gem. Lichtraumprofil) aufweisen.<br />
Die Anpflanzgebote bewirken eine Anreicherung der Biotopstrukturen und die Sicherstellung<br />
eines ausreichenden Anteils ökologisch wirksamer Vegetationsstrukturen, die<br />
Ersatzquartiere sowie Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsräume u.a. für Insekten,<br />
Kleinsäuger und Vogelarten schaffen.<br />
Die Verwendung standortgerechter und heimischer Gehölze wird festgesetzt, damit<br />
sich die Neupflanzungen mit geringem Pflegeaufwand optimal entwickeln und Nahrungsgrundlage<br />
sowie Lebensraum für heimische Tierarten bereitstellen werden. Zwischen<br />
Pflanzen und Tieren besteht in diesem Zusammenhang teilweise eine sehr enge<br />
Verflechtung. So können sich beispielsweise bestimmte Insektenarten nur auf entsprechenden<br />
Pflanzenarten entwickeln. Zwischen fremdländischen Pflanzenarten und<br />
der heimischen Tierwelt bestehen diese Beziehungen nicht oder nur sehr eingeschränkt.<br />
Diese Festsetzung dient auch deshalb unmittelbar dem Artenschutz. Die<br />
Verwendung heimischer Gehölze erhält langfristig den gebietstypischen Charakter<br />
der vorhandenen Vegetation. Die Festschreibung von Mindestqualitäten für Bäume<br />
stellt visuell wirksame Gehölzstrukturen mit ökologischen Funktionen in absehbarer<br />
Zeit sicher.<br />
Mit der Neuschaffung von gehölzgeprägten Biotopen durch die dargelegten Pflanzmaßnahmen<br />
werden insgesamt neue Lebensräume für die heimische Tier- und<br />
56
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Pflanzenwelt geschaffen, die zu einem Ausgleich der beeinträchtigten Werte und<br />
Funktionen beitragen.<br />
Artenschutz<br />
Für Fledermäuse, insbesondere den strukturgebunden fliegenden Arten dienen als<br />
Querungshilfe Leitstrukturen, deren Gehölze einen Kronenschluss über der Straße<br />
aufweisen und vor Licht- und Lärmeinwirkungen der Straße ausreichend geschützt<br />
sind. Da im Bereich des Grabenweges die Gehölze im Vorfeld der Umsetzung bereits<br />
gefällt worden sind, fehlen aktuell diese Leitlinien im Bereich der neuen Erschließungstrasse.<br />
Im Umfeld sind Bäume und Gehölze im Randbereich der Hollerner<br />
Moorwettern vorhanden. Zur Unterstützung dieser traditionellen Flugroute werden die<br />
vorhandenen Leitstrukturen durch neu zu entwickelnde Gehölzstrukturen in den<br />
Kompensationsflächen angebunden.<br />
Zum Schutz der vorkommenden, besonders geschützten Arten sind folgende artspezifische<br />
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu beachten:<br />
� Aufgrund der Bedeutung des alleenartigen Altbaumbestandes an der Geestkante<br />
sind die Planungen für zukünftige Zufahrten / Zuwegungen unter Berücksichtigung<br />
des vollständigen Erhalts des Altbaumbestandes durchzuführen.<br />
Jede unvermeidliche Altbaumentnahme bedarf vorher einer rechtzeitigen<br />
wissenschaftlichen Überprüfung. Für notwendige Baumentnahmen ist vor der<br />
Fällung von einzelnen Höhlenbäumen im Winterhalbjahr ab einem Stammdurchmesser<br />
von 50 cm eine Höhlenbaumkartierung durchzuführen (endoskopische<br />
Untersuchungen), damit eine Winterquartiernutzung ausgeschlossen<br />
werden kann.<br />
� Der mögliche Verlust einzelner, als Fledermausquartier geeigneter Höhlenbäume<br />
ist durch die zeitnahe Anbringung von artspezifischen Fledermauskästen<br />
zu kompensieren (Erhalt der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit der<br />
Lebensstätte). Art und Anzahl der Kästen sind nach Kenntnis der Detailplanung<br />
näher zu bestimmen.<br />
� Die geplanten linienhaften Anpflanzungen insbesondere am östlichen Rand<br />
des Plangebietes sind zur Aufrechterhaltung einer strukturell durchgehenden<br />
Verbundstruktur für Fledermäuse von Bedeutung, da sie die Beeinträchtigungen<br />
der Flugstraßenfunktion am Grabenweg erheblich minimieren. Zur Übernahme<br />
dieser artenschutzrechtlichen Funktion der Gehölzneupflanzung ist ein<br />
linearer Charakter herzustellen. Die Lücken in der Anpflanzung sollten möglichst<br />
gering gehalten werden, so dass eine durchgehende Leitlinie entsteht.<br />
� Die Baum- und Gehölzreihe mit alten Pappeln auf der Ostseite des geplanten<br />
Neubaus für das Staatsarchiv ist eine potenzielle Leitstruktur für die Fledermausfauna.<br />
An der Ostgrenze der Fläche für den Gemeinbedarf sollte daher<br />
entweder ein zumindest einreihiger Pappelbestand erhalten (1. Priorität) oder<br />
zumindest später wieder eine Neueingrünung (z.B. durch Neupflanzung einer<br />
Baumreihe) erfolgen. Die Wiederherstellung dieses strukturellen Verbunds<br />
kann alternativ durch eine Pflanzung von Erlen entlang des unmittelbar benachbarten<br />
Ufers der Hollerner Moorwettern realisiert werden.<br />
� Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Nutzung der Bäume / Gehölze<br />
entlang der Geestkante als Flugstraße- und ggf. auch der Quartierfunktion für<br />
die lichtempfindlichen Myotis-Arten und / oder Braune Langohren ist ein Beleuchtungskonzept<br />
für die Fußwegeverbindung zu entwickeln, das die artspezifischen<br />
Ansprüche der betroffenen Arten zu berücksichtigen hat (z.B. Pollerleuchten,<br />
Bewegungsmelder etc.).<br />
� Alle Bauerschließungsarbeiten und Gehölzentnahmen / Baumfällungen sind<br />
außerhalb der Vogelbrut- und Aktivitätszeit der Fledermäuse von Anfang Dezember<br />
bis Anfang März des Folgejahres durchzuführen.<br />
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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
� Der Rückbau des Quartiergebäudes am Parkplatz zwischen „Salztorscontrescarpe“<br />
und „Am Bahnhof“ hat in der Zeit von Anfang Dezember bis Anfang<br />
März des Folgejahres zu erfolgen.<br />
� Die Neupflanzungen heimischer Gehölze in ausreichender Größenordnung für<br />
den unvermeidbaren Gehölzverlust sind orts- und zeitnah umzusetzen.<br />
Für die Neugestaltung des Durchlassbauwerks Hollerner Moorwettern ergibt sich folgende<br />
artenschutzrechtliche Beurteilung: Besondere Querungshilfen für Fische können<br />
nicht abgeleitet werden, da die Hollerner Moorwettern kein Gewässer mit hoher<br />
natürlicher Ausprägung und ein Gewässer mit besonderer Verbindungsfunktion für<br />
Fischarten ist. Ein Vorkommen stark gefährdeter und besonders bzw. streng geschützter<br />
Fischarten ist nicht bekannt. Gezielte, artspezifische Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
in Form von Querungshilfen für Reptilien, Amphibien und andere<br />
Kleintiere sind nicht erforderlich, da keine Betroffenheit besonders bzw. streng<br />
geschützter Arten nach § 19 BNatSchG wie beispielsweise Kreuzotter, Laubfrosch,<br />
Moorfrosch, oder auch bedeutende Vorkommen mit einer hohen Individuendichte<br />
verbreitet sind.<br />
Die Gewässerunterführung und die sie begleitenden Lebensräume sind so zu gestalten,<br />
dass Pflanzenwachstum möglich ist und eine Durchgängigkeit für die Wanderung<br />
von wassergebundenen Arten (Makrozoobenthos, Fische) und terrestrischen Arten<br />
gegeben ist. Dies wird durch die Anlage von Erdbermen bzw. Trockenbermen in einer<br />
Breite von mindestens 1 m beidseits der Mittelwasserlinie gewährleistet. Das Gewässerbett<br />
sollte mit einem gewässertypischen Substrataufbau hergestellt werden. Die<br />
Ausstattung mit Kleinstrukturen wie Steine, Totholz fördert auch die terrestrische<br />
Durchgängigkeit für Kleinsäuger, Amphibien etc. Wird der Uferbereich als Querungshilfe<br />
für wassergebundene und im Uferbereich lebende und wandernde Tierarten gestaltet,<br />
so ist die Dimensionierung und Ausgestaltung der Querungshilfe in der Regel<br />
auch für die Fischfauna ausreichend. Sollte keine Ufervegetation oder natürliche Gesteinsstruktur<br />
des Ufers aus technischen Gründen möglich sein, so muss das Ufer<br />
rau gesteint werden. Eine gleichförmig schnelle Strömung wird somit vermieden und<br />
sichergestellt, dass Jungfische langsame Strömungsbereiche für die Fortbewegung<br />
finden.<br />
3.1.3 Schutzgut Boden<br />
Begrenzung der Bodenversiegelung<br />
Durch eine flächensparende Erschließung unter Ausnutzung vorhandener Verkehrstrassen<br />
und eine Begrenzung der Überbauung durch eine abschnittsweise geringe<br />
Grundflächenzahl von 0,3 und 0,4 im Wohngebiet wird ein sparsamer Umgang<br />
mit Grund und Boden erzielt.<br />
Aufgrund der Begrünungsfestsetzungen durch Anpflanzungen, die auch einen Mindestanteil<br />
unversiegelten Oberbodens sichern, werden die Bodenfunktionen in den<br />
offenen Bereichen verbessert.<br />
Umgang mit Altlasten / Bodenverunreinigungen<br />
Unter Berücksichtigung der vorliegenden, vorläufigen Erkenntnisse zu bestehenden<br />
Bodenbelastungen sind für den Bereich des zukünftigen Wohn- und Mischgebietes<br />
und der geplanten Fläche für den Gemeinbedarf im Westen des Plangebietes möglicherweise<br />
sanierungsrelevante Gefährdungen für das Schutzgut Boden zu erwarten.<br />
Es liegen Hinweise auf Verunreinigungen im Bereich von Bodenauffüllungen eines<br />
ehemaligen Altspülfeldes und potenziellen Altstandorten aus vorherigen Nutzungen<br />
vor. Daher wird es für erforderlich gehalten, bei der geplanten Umsetzung bzw. Neubebauung<br />
zu Wohnzwecken, Mischgebiets- sowie Gemeinbedarfstypischen Nutzungen<br />
im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen mit Erdbewegungen orientierende<br />
Bodenuntersuchungen bzw. Boden- und Bodenluftuntersuchungen vorzunehmen.<br />
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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Bodendenkmäler<br />
Der Schutz von Bodendenkmälern wird durch die Regelungen des NDSchG eingehalten.<br />
Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt<br />
werden, wird nach § 14 NDSchG gehandelt und die Denkmalschutzbehörde<br />
benachrichtigt.<br />
3.1.4 Schutzgut Wasser<br />
Begrenzung der Bodenversiegelung<br />
Der oberflächennahe Wasserhaushalt wird durch den Erhalt und die Entwicklung von<br />
Grünflächen positiv beeinflusst.<br />
Oberflächenentwässerung<br />
Das von den befestigten Flächen im Wohn- und Mischgebiet anfallende Oberflächenwasser<br />
ist in offenen Gräben zu sammeln und der Hollerner Moorwettern zuzuführen.<br />
Die Festsetzung dient der Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers<br />
auf den Grundstücken, die eine zusätzliche Niederschlagsrückhaltung im Plangebiet<br />
bewirkt.<br />
3.1.5 Schutzgut Klima / Luft<br />
Erhalt von Klimafunktionsflächen<br />
Der Erhalt klimatisch wirksamer Vegetationsstrukturen trägt zur Sicherung der Klimaund<br />
lufthygienischen Funktionen bei.<br />
Die Begrenzung der Versiegelung durch die Festsetzung einer GRZ von 0,3 bzw. 0,4<br />
für die Wohngebiete in Verbindung mit einer Baugrenze erhält einen hohen Anteil<br />
klimatisch günstiger Freiflächen.<br />
Neuanlage von Klimafunktionsflächen<br />
Mit den Anpflanzgeboten für Bäume und Sträucher wird Vorsorge für die Schaffung<br />
klimatisch ausgleichender Vegetationsbereiche und Grünvolumen getroffen. Die Gehölzneuanpflanzungen<br />
im Bereich der Grünflächen tragen zu kleinklimatisch günstigen<br />
Verhältnissen bei.<br />
3.1.6 Schutzgut Landschaftsbild<br />
Neugestaltung Landschaftsbild<br />
Die Gestaltung des Überganges in die freie Landschaft wird durch differenzierte Anpflanz-<br />
und Erhaltungsgebote geregelt, so dass störende Wirkungen der zukünftigen<br />
Neubebauung vermieden und gemindert werden. Die Gestaltung des Ortsrandes mit<br />
einer Siedlungseingrünung und die Einbindung der Baukörper in die Landschaft ist<br />
ein besonderes Ziel der gemeindlichen Planung.<br />
Der Übergang in die freie Landschaft wird durch Festsetzung einer breiten Grünfläche<br />
in Form eines Landschaftsparks zwischen Nordseite der Bebauung und Hollerner<br />
Moorwettern und Grünstreifen mit Anpflanzgeboten am Siedlungsrand landschaftlich<br />
gestaltet. Aufgrund der Anordnungen und Dichte der Gehölzpflanzungen wird ein<br />
landschaftsbildwirksamer „grüner“ Siedlungsrand entwickelt. Durch eine gezielte Begrünung<br />
der nicht überbaubaren Grundstücksflächen unter Verwendung landschaftstypischer<br />
Arten erfolgt eine gestalterische Aufwertung des Baugebietes und Verzahnung<br />
mit den Grünstreifen in den Randzonen. Vorhandene, landschaftsbestimmende<br />
Grünelemente und Baumbestände in den Grünstreifen werden erhalten. Die zukünftige<br />
Haupterschließungsstraße wird durch Baumpflanzungen gestaltet.<br />
59
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Bauliche Gestaltungsmaßnahmen<br />
Die städtebauliche Konzeption ist auf das Landschaftsbild abgestimmt. Der Siedlungsrand<br />
wird durch die Gebäudestellung, die Höhe und bauliche Dichte klar definiert.<br />
Nach Norden und Osten öffnen sich die Baukörper zu den Grün- und Freiflächen<br />
des Landschaftsparks und der freien Landschaft, so dass ein abgestufter und<br />
weicher Übergang in die Landschaft bewirkt wird.<br />
Mit Realisierung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie zur Gestaltung<br />
wird das Landschaftsbild wieder hergestellt und neu gestaltet. Durch eine intensive<br />
bzw. gezielte Begrünung von geeigneten Bereichen unter Verwendung landschaftstypischer<br />
Arten erfolgt eine gestalterische Aufwertung.<br />
3.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Festsetzungen für das Schutzgut<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter werden nicht getroffen.<br />
Ein vorsorgender Schutz beim Auftreten von Bodendenkmälern wird durch Benachrichtigung<br />
und Anzeige bei der Unteren Denkmalschutzbehörde gewährleistet.<br />
3.2 Ausgleich und Ersatz<br />
3.2.1 Bilanzierung des geplanten Eingriffs<br />
Zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird geprüft, inwieweit<br />
gemäß § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung<br />
erfolgt sind oder nach dem derzeit geltenden Planrecht zulässig sind.<br />
Die geplante Neubebauung und Erschließung wird in fünf Eingriffsgebiete gegliedert,<br />
für die jeweils die Festsetzungen der derzeit gültigen B-Pläne und die geplanten<br />
Neuausweisungen zusammengestellt und bilanziert werden.<br />
Die detaillierte Berechnung, die im Fachgutachten zur Umweltprüfung ausgeführt ist<br />
(vgl. Landschaft und Plan 2011), wird hier im Ergebnis wiedergegeben.<br />
Im Teilgebiet 1 (Verkehrserschließung Grabenweg / Fläche für den Gemeinbedarf<br />
„Staatsarchiv“) wird mit der Neuplanung gegenüber dem bestehenden Baurecht eine<br />
zusätzliche Versiegelung von ca. 1.830 m 2 ermöglicht, die als Eingriff zu bewerten ist.<br />
Im Teilgebiet 2 (Fläche für den Gemeinbedarf „Staatsarchiv“) unterschreitet die Neuplanung<br />
gegenüber dem bestehenden Baurecht die maximal mögliche, zulässige<br />
Versiegelung in einer Flächengröße von ca. 1.240 m 2 und im Teilgebiet 3 (Verkehrserschließung<br />
Kreisverkehrsplatz Salztorscontrescarpe / Am Güterbahnhof) um ca.<br />
250 m 2. Für diese Teilgebiete ist die naturschutzrechtliche Bilanzierung nicht anzuwenden.<br />
Auch im Teilgebiet 4 (Fläche für den Gemeinbedarf „Sport, Kultur, Soziales“ / Mischgebiet<br />
südwestlich Benedixbogen) wird mit der Neuplanung die maximal mögliche,<br />
zulässige Versiegelung in einer Flächengröße von ca. 5.955 m 2 unterschritten. Die<br />
geplanten Nutzungen auf dem Geestrücken mit dem Erhalt der vorhandenen Baumund<br />
Gehölzstrukturen führen damit im Vergleich zum geltenden Planrecht mit der<br />
großflächigen Gewerbeausweisung und Vorbehaltsfestsetzung für Bahnanlagen zu<br />
positiven Umweltauswirkungen. In der qualitativen Betrachtung der für die Neuplanung<br />
beanspruchten Flächen stellt der Verlust der landwirtschaftlichen Nutzfläche im<br />
Südosten des B-Plangebietes einen erheblichen Eingriff dar. Die Teilfläche des Grünlandes,<br />
die im geltenden Planrecht als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft<br />
festgesetzt ist und durch den B-Plan als Mischgebiet und Straßenverkehrsfläche<br />
überplant wird, wird daher im Rahmen der naturschutzrechtlichen Bilanzierung berücksichtigt.<br />
60
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Die Neuplanung im Teilgebiet 5 (Wohn- und Mischgebiet Benedixland / Verkehrserschließung<br />
Benedixbogen) ermöglicht gegenüber dem bestehenden Baurecht eine<br />
zusätzliche Versiegelung von ca. 12.468 m 2 , die als Eingriff zu bewerten ist.<br />
Auf der Grundlage der ermittelten Eingriffsbereiche und ihrer Berücksichtigung für die<br />
Eingriffsregelung wird im Weiteren eine naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung<br />
durchgeführt.<br />
Als Bewertungsverfahren werden die „Naturschutzfachlichen Hinweise zur Anwendung<br />
der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ nach Breuer (1994, 2006) zugrunde<br />
gelegt.<br />
Bei der Ermittlung der jeweiligen Flächengrößen wird die nach derzeitig geltendem<br />
Planrecht zulässige Versiegelung als „Vorbelastung“ berücksichtigt bzw. abgezogen.<br />
Die Unterschreitung der zulässigen Versiegelung gegenüber dem neuen Planrecht<br />
wird als „Entsiegelung“ in einer Größe von gesamt 7.445 m 2 berücksichtigt. Die in der<br />
Eingriffsregelung angewendeten Ansätze für die Kompensationsverhältnisse sind detailliert<br />
im Fachgutachten zur Umweltprüfung dargestellt (vgl. Landschaft und Plan<br />
2011).<br />
Eine grundsätzliche Minimierung von Auswirkungen auf Natur und Landschaft ist<br />
durch die Standortwahl und Flächendarstellung von Nutzungen im Rahmen der 28.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> erzielt worden.<br />
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen orientieren sich an den beeinträchtigten Werten<br />
und Funktionen und berücksichtigen insbesondere die Lebensraumansprüche<br />
und Wiederherstellungsbedingungen der betroffenen Pflanzen- und Tierarten sowie<br />
die Zielfunktionen und -werte am Kompensationsstandort. Bei der Festlegung von Art<br />
und Umfang der Maßnahmen wird von einer Mehrfachwirkung ausgegangen, so dass<br />
mit der Kompensation für ein Schutzgut auch eine Teilausgleichswirkung für ein anderes<br />
Schutzgut erreicht wird. Hinsichtlich des Landschaftsbildes ist als Ausgleich<br />
neben der landschaftsgerechten Wiederherstellung auch eine landschaftsgerechte<br />
Neugestaltung zulässig.<br />
Der naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleich wird im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
wie in Kap. 2.12, Teil A dargestellt in den Kompensationsflächen 1 bis<br />
5 umgesetzt.<br />
Die naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung ist in nachfolgender Tabelle<br />
Nr. 2 dargestellt:<br />
Tab. 2 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung<br />
Betroffene Schutzgüter / Werte und<br />
Funktionen<br />
Schutzgut Ausprägung, Größe<br />
und Wert betroffene<br />
Bereiche<br />
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
(Biotoptypen,<br />
Arten-/ Lebensgemeinschaften,<br />
gefährdete<br />
Pflanzen-<br />
und Tierarten)<br />
1.550 m 2 Scher- / Trittrasen<br />
und Ziergebüsch,<br />
230 m 2 Graben, 3.210 m 2<br />
Beton-/ Asphaltfläche<br />
2.000 m 2 Ruderal-/Sukzessionsgebüsch,<br />
1.500<br />
m 2 Halbruderale Gras-<br />
/Staudenflur trockener<br />
Standorte, 600 m 2 Siedlungsgehölz,<br />
4.470 m 2<br />
Beton-/ Asphaltfläche<br />
Voraussichtliche Beeinträchtigungen Vermeidung Ausgleichs-<br />
von Beeinträchbedarftigungen 1.550 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />
durch Versiegelung Erschließung Teilgebiet<br />
1, vorher: Wertstufe I bzw. II, nachher:<br />
Wertstufe I, keine Beeinträchtigung;<br />
Erhalt 230 m 2 Graben, 3.210 m 2 Straßenverkehrsfläche<br />
8.570 m 2 Fläche für den Gemeinbedarf<br />
„Öffentliche Verwaltungen“ Teilgebiet 2,<br />
Beseitigung und Umbau von Vegetation auf<br />
4.100 m 2 -<br />
nicht Gegenstand der Bilanzierung,<br />
da planungsrechtlich zulässig<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Ausgleichs- /<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
-<br />
-<br />
61
Betroffene Schutzgüter / Werte und<br />
Funktionen<br />
Schutzgut Ausprägung, Größe<br />
und Wert betroffene<br />
Bereiche<br />
705 m 2 Siedlungsgehölz<br />
/ Rasen, 4.900 m 2 Beton-<br />
/ Asphaltfläche<br />
8.930 m 2 mesophiles<br />
Grünland inkl. Graben<br />
400 m 2 Ruderal-/Sukzessionsgebüsch,<br />
400 m 2<br />
Halbruderale Gras-<br />
/Staudenflur trockener<br />
Standorte, Staudenknöterich-Flur,<br />
3.130 m 2 Bebauung<br />
inkl. Hausgarten<br />
3.901 m 2 naturnahes<br />
Feldgehölz<br />
1.180 m 2 Ruderal-gebüsch,<br />
halbruderale<br />
Gras-/ Staudenflur<br />
trockener Strandorte<br />
77.062 m 2 artenarmes<br />
Grünland inkl. Gräben /<br />
Grüppen<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Voraussichtliche Beeinträchtigungen Vermeidung Ausgleichs-<br />
von Beeinträchbedarftigungen Erhalt 705 m 2 Gehölz / Rasen, Grünfläche an<br />
Salztorscontrescarpe, 4.900 m 2 Straßenverkehrsfläche,<br />
Teilgebiet 3, keine Veränderung<br />
2.960 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />
durch Versiegelung und Nutzungsintensivierung<br />
als Grünfläche Teilgebiet 4,<br />
vorher Wertstufe IV, nachher Wertstufe I<br />
(960 m 2 ) bzw. II (2.000 m 2 ); Erhalt 140 m 2<br />
Graben; 5.830 m 2 Mischgebiet (nicht Gegenstand<br />
der Bilanzierung, da planungsrechtlich<br />
zulässig)<br />
3.930 m 2 Fläche für den Gemeinbedarf<br />
„Gebäude für kulturelle, soziale, sportliche<br />
Zwecke“, Teilgebiet 4, Beseitigung und<br />
Umbau von Vegetation auf 800 m 2 nicht<br />
Gegenstand der Bilanzierung, da<br />
planungsrechtlich zulässig<br />
Erhalt 3.901 m 2 Naturnahes Feldgehölz auf<br />
Geestrücken, Grünfläche<br />
Erhalt 1.180 m 2 Gebüsch / Ruderalflur, Grünfläche<br />
entlang der Bahn im Südwesten<br />
11.905 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />
durch Versiegelung Erschließung,<br />
abzgl. Vorbelastung 3.600 m 2 = 8.305 m 2<br />
-<br />
Teilgebiet 5, vorher: Wertstufe II, nachher:<br />
Wertstufe I,vgl. Schutzgut Boden<br />
21.763 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />
durch Versiegelung WA / MI, abzgl.<br />
Vorbelastung 17.600 m 2 = 4.163 m 2 -<br />
Teilgebiet<br />
5, vorher: Wertstufe II, nachher: Wertstufe<br />
I, vgl. Schutzgut Boden<br />
15.980 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />
durch gärtnerische Gestaltung<br />
(private Gartenfläche) Teilgebiet 5, vorher:<br />
Wertstufe II, nachher: Wertstufe II, keine<br />
Beeinträchtigung<br />
4.067 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />
durch Entwässerungsgräben<br />
Teilgebiet 5, vorher: Wertstufe II, nachher:<br />
Wertstufe II, keine Beeinträchtigung<br />
5.536 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />
durch Grünflächen (öffentlich / privat),<br />
davon 1.340 m 2 Anpflanzgebot Teilgebiet 5,<br />
vorher: Wertstufe II, nachher: Wertstufe II,<br />
keine Beeinträchtigung<br />
14.887 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />
durch Maßnahmenflächen 1 - 4<br />
Teilgebiet 5, vorher: Wertstufe II, nachher:<br />
Wertstufe III, keine Beeinträchtigung bzw.<br />
Aufwertung<br />
1.624 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />
durch Wege Landschaftspark Teilgebiet<br />
5, (davon 810 m 2 Teil der Grünfläche),<br />
vorher: Wertstufe II, nachher: Wertstufe I,<br />
vgl. Schutzgut Boden<br />
Festsetzung<br />
Grünfläche<br />
-<br />
-<br />
Erhaltungsgebot<br />
für Bepflanzungen<br />
Festsetzung<br />
Grünfläche<br />
Anpflanzstreifen<br />
in privater<br />
Grünfläche<br />
naturnahe<br />
Gestaltung<br />
Gräben<br />
naturnahe GestaltungGrün-<br />
-<br />
fläche,<br />
Pflanzung von<br />
Bäumen / Baumgruppen<br />
naturnahe Gestaltung,<br />
-<br />
Pflanzung von<br />
Bäumen / Baumgruppen<br />
teilversiegelter,<br />
wasserdurchlässiger<br />
Wegebelag<br />
-<br />
Verhältnis 1:1,5<br />
(I) = 1.440 m 2<br />
Verhältnis 1:1<br />
(II) = 2.000 m 2<br />
3.440 m 2<br />
Extensivierung<br />
Intensivgrünland<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Ausgleichs- /<br />
Ersatzmaßnahmen<br />
-<br />
Maßnahmenfläche<br />
3 „Extensivgrünland<br />
mit Weidengebüschen“<br />
3.967 m 2<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
62
Pflanzen<br />
und Tiere<br />
1.360 m 2 Ruderalflur<br />
frischer bis feuchter<br />
Standorte<br />
100 m 2 Marschgraben<br />
inkl. Wasserfläche<br />
205 m 2 Graben mit<br />
feuchter Ruderalflur<br />
3.550 m 2 naturnahes<br />
Feldgehölz<br />
1.453 m 2 mesophiles Gebüsch<br />
10.565 m 2 Marschgraben<br />
einschl. Bach- / Uferstaudenflur,<br />
Ruderalflur<br />
frischer / feuchter Standorte,<br />
Weidengebüsch<br />
3.390 m 2 Graben inkl.<br />
Ruderalflur frischer<br />
/feuchter Standorte, grabenbegleitender<br />
Gehölzreihen<br />
1.370 m 2 Ruderalflur<br />
frischer - feuchter<br />
Standorte, Baumreihe<br />
Summe 136.161 m 2<br />
Boden 1.550 m 2 stark überprägter<br />
Boden im Siedlungsbereich<br />
21.072 m 2 stark überprägter<br />
Naturboden,<br />
Boden mit allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
9.000 m 2 stark überprägter<br />
Naturboden, Boden<br />
mit allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Wasser 22.622 m 2 beeinträchtigte<br />
Grundwassersituation<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
2.110 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />
durch Spielplatz im Landschaftspark<br />
Teilgebiet 5, vorher: Wertstufe II, nachher:<br />
Wertstufe I, vgl. Schutzgut Boden<br />
360 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />
durch Versiegelung, Teilgebiet 5,<br />
vorher: Wertstufe III, nachher: Wertstufe I<br />
1.000 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />
durch Nutzungsintensivierung, vorher:<br />
Wertstufe III, nachher: Wertstufe II<br />
305 m 2 Beseitigung und Umbau von<br />
Ufervegetation durch neue Gräben,<br />
Erschließung und Durchlassbauwerk<br />
Hollerner Moorwettern / Grabenweg,<br />
Teilgebiet 5, vorher: Wertstufe III, nachher:<br />
Wertstufe II<br />
- - -<br />
- Verhältnis 1:1<br />
(I) = 360 m 2<br />
naturnahe<br />
Gestaltung neue<br />
Gräben<br />
3.550 m 2 Beseitigung und Umbau von Vege- Erhalt / Festtation<br />
durch Versiegelung, Teilgebiet 1, 2, 5, setzung von<br />
vorher: Wertstufe IV, nachher: Wertstufe I / II Bäumen /<br />
Gehölzen¸<br />
artenschutzrechtlicheVorgaben<br />
/ Hinweise<br />
Erhalt 1.453 m 2 mesophiles Gebüsch im<br />
Südwesten, Grünfläche<br />
Erhalt 10.565 m 2 Hollerner Moorwettern,<br />
Fläche für die Wasserwirtschaft<br />
Erhalt 3.390 m 2 Gräben, Fläche für die<br />
Wasserwirtschaft<br />
Erhalt 1.370 m 2 Ruderalflur / Baumreihe,<br />
Grünfläche<br />
Bodenversiegelung durch Erschließung im<br />
Teilgebiet 1, keine Beeinträchtigung<br />
Bodenversiegelung (Gebäudeflächen / versiegelte<br />
Oberflächenbeläge),<br />
Teilgebiet 4, 5, vorher: Wertstufe II, nachher:<br />
Wertstufe I<br />
Bodenaufschüttung Erschließung Benedixbogen<br />
- Setzungsdamm (ca. 20 m Gesamtbreite<br />
x 450 m Länge), Teilgebiet 5,<br />
vorgezogener temporärer Eingriff, vorher:<br />
Wertstufe II, nachher: Wertstufe I<br />
Bodenversiegelung auf 23.290 m 2 , Umbau<br />
durch gärtnerische Nutzung und Neuanlage<br />
Gehölzen und Wasserflächen,<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Erhaltungsgebot<br />
für Bepflanzungen<br />
Festsetzung<br />
Wasserfläche<br />
Festsetzung<br />
Wasserfläche<br />
Festsetzung<br />
Grünfläche<br />
-<br />
Begrenzung Bodenversiegelung<br />
durch flächensparendes<br />
Bauen, Festsetzungangepasster<br />
GRZ<br />
-<br />
Begrenzung Bodenversiegelung<br />
(vgl. Schutzgut<br />
Boden)<br />
Verhältnis 1:0,5<br />
(II) = 500 m 2<br />
860 m 2 Nutzungsaufgabe<br />
/<br />
Sukzession auf<br />
Grünland<br />
Verhältnis 1:0,5<br />
(II) = 153 m 2<br />
extensive<br />
Grabenrandstreifen<br />
mit<br />
Uferstauden<br />
Verhältnis 1:1,5<br />
= 5.325 m 2<br />
Neuanlage<br />
naturnaher<br />
Gehölzbestand<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Verhältnis 1:0,5<br />
= 10.536 m 2<br />
Nutzungsaufgabe<br />
/ Sukzession<br />
und ExtensivierungIntensivgrünland<br />
Verhältnis 1:0,5<br />
= 4.500 m 2 Nutzungsaufgabe<br />
/<br />
Sukzession und<br />
Extensivierung<br />
Intensivgrünland<br />
vgl. Schutzgut<br />
Boden<br />
Maßnahmenfläche<br />
1 „Ruderalfluren<br />
mit Gehölzgruppen“<br />
5.459 m 2<br />
Maßnahmenfläche<br />
1 „Ruderalfluren<br />
mit Gehölzgruppen“<br />
5.459 m 2<br />
Maßnahmenflächen<br />
4 + 5 „NaturnaherGehölzbestand“<br />
749 m 2 ,<br />
2.670 m 2 ,<br />
Gehölzgruppen in<br />
Maßnahmenfläche<br />
1 1.092 m 2 ,<br />
Obstbäume in<br />
Fläche 2 396 m 2 ,<br />
Weidengebüsche<br />
in Fläche 3<br />
397 m 2, ,<br />
gesamt 5.304 m 2<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Entsiegelung<br />
(gegenüber zulässigem<br />
Baurecht)<br />
7.445 m 2 ,<br />
Bodenextensivierung<br />
in Maßnahmenflächen<br />
1 - 4<br />
14.887 m 2<br />
siehe oben<br />
vgl. Schutzgut<br />
Boden<br />
63
Klima / Luft 22.622 m 2 Bodenversiegelung,<br />
3.550 m 2 Gehölzflächen-<br />
/ Baumverlust<br />
Landschaftsbild<br />
90.900 m 2 Kulturlandschaft<br />
am Siedlungsrand,<br />
halboffene Feldflur<br />
der Marsch<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Beseitigung und Umbau von Vegetation,<br />
Bodenversiegelung, Bebauung;<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
Flächenintensive Neubebauung, Erschließung,<br />
Verlust der offenen Marschlandschaft,<br />
erhebliche Beeinträchtigung<br />
860 m 2 Sukzession / Extensivierung<br />
Intensivgrün-land<br />
5.325 m 2 Neuanlage naturnaher<br />
Gehölzbestand<br />
Begrenzung Bodenversiegelung<br />
(vgl. Schutzgut<br />
Boden), offene<br />
Oberflächenentwässerung,Erhaltungs-<br />
/ Anpflanzgebote<br />
für<br />
Bäume<br />
abgestufte Bebauungsdichte,<br />
intensive GestaltungÜbergang<br />
in die freie<br />
Landschaft, Verwendunglandschaftstypischer<br />
Elemente, Erhalt<br />
landschaftsprägender<br />
Strukturen<br />
-<br />
-<br />
-<br />
20.510 m 2<br />
qualitätsvolle<br />
Neuanlage eines<br />
Landschaftsparks<br />
Gesamtbilanz Eingriffsregelung<br />
Schutzgut Kompensationsbedarf Ausgleich Bilanz<br />
Arten und Lebens- 3.440 m<br />
gemeinschaften<br />
2 Extensivierung Intensiv- 5.459 m<br />
grünland<br />
2 Maßnahmenfläche 1<br />
„Ruderalfluren mit<br />
Gehölzgruppen°<br />
3.964 m 2 Maßnahmenfläche 2<br />
„Extensivgrünland mit<br />
Obstbäumen“<br />
3.967 m 2 Maßnahmenfläche 3<br />
„Extensivgrünland mit<br />
Weidengebüschen“<br />
1.497 m 2 Maßnahmenfläche 4<br />
„Naturnaher Gehölzbestand“<br />
2.670 m 2 Maßnahmenfläche 5<br />
„Naturnaher Gehölzbestand“<br />
9.625 m 2<br />
17.557 m 2<br />
Boden / Wasser 15.036 m 2<br />
(30.072 m 2 Versiegelung 7.445 m<br />
x 0,5)<br />
2 Entsiegelung<br />
gesamt 24.661 m 2 25.002 m 2 341 m 2<br />
Im Ergebnis ergibt sich ein Pluswert von ca. 340 m 2 .<br />
3.2.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />
Der Ausgleich der durch die Neuplanung bedingten beeinträchtigten Funktionen und<br />
Werte für Pflanzen und Tiere wird durch Festsetzung von Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im<br />
Plangeltungsbereich umgesetzt.<br />
Kompensationsfläche 1 - Entwicklungsziel „Ruderalfluren mit Gehölzgruppen“<br />
Die Fläche 1 im Nordosten des Landschaftsparks ist als Ruderalflur mit einem naturnahen<br />
Gehölzbestand zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Die landwirtschaftli-<br />
64
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
che Nutzung wird aufgegeben und die Fläche wird der gelenkten Sukzessionsentwicklung<br />
überlassen. Zur Reduzierung der Nährstoffversorgung ist die Fläche in den<br />
ersten 2 - 3 Jahren 2 x jährlich ab dem 1. Juli des Jahres mit Abtransport des Mahdgutes<br />
zu mähen. Nach dem Erreichen stabiler Bestände ist in den Folgejahren in 3-<br />
bis 5jährigem Turnus eine einmalige Mahd ab dem 15. August mit Abtransport des<br />
Mahdgutes durchzuführen.<br />
Auf der Fläche sind Gehölzgruppen zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Anpflanzgebote<br />
sind mit heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern im Abstand<br />
von 1,50 m in den Pflanzgruppen vorzunehmen. Mit der Anpflanzung auf ca. 20<br />
% der Fläche sollen ausreichend offene Bereiche zum Erhalt des Landschaftsbildes<br />
in der Marsch mit visuellen Bezügen in den Landschaftsraum gesichert werden.<br />
Mit der Festsetzung werden neue Lebensräume für Ruderalfluren frischer und feuchter<br />
Standorte und Sukzessionsgebüsche als Teilausgleich geschaffen. Die Anpflanzung<br />
im Randbereich der Hollerner Wettern stärkt darüber hinaus die ökologische<br />
Verbundfunktion des Gewässers und unterstützt die naturnahe Ausrichtung von Teilen<br />
des Landschaftsparks.<br />
Kompensationsfläche 2 - Entwicklungsziel „Extensivgrünland mit Obstbäumen“<br />
Die Fläche 2 im Osten des Landschaftsparks ist als extensive Obstbaumwiese zu<br />
entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Die Wiese ist 2 x jährlich mit Abtransport des<br />
Mahdgutes zu mähen. Zur Entwicklung arten- und blütenreicher Bestände ist der erste<br />
Mahdtermin ab 1. Juli eines Jahres durchzuführen. Eine Düngung ist nicht zulässig.<br />
Etwa 10 % der Fläche sind mit Obstbäumen in Einzelstellung und Gruppen zu<br />
bepflanzen. Bei der Pflanzung sind alte heimische Obstsorten als Hochstamm zu<br />
verwenden.<br />
Mit der Festsetzung werden neue Lebensräume für grünlandgeprägte Arten- und Lebensgemeinschaften<br />
hergestellt und ein Teilausgleich für die Inanspruchnahme des<br />
Marschgrünlandes geschaffen. Die Anpflanzung der Obstbäume gliedert das Landschaftsbild<br />
und trägt zur Gestaltung des Landschaftsparks bei.<br />
Kompensationsfläche 3 - Entwicklungsziel „Extensivgrünland mit Weidengebüschen“<br />
Die Fläche 3 im Osten des Landschaftsparks ist als extensive Wiese mit Weidengebüschen<br />
zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Die Wiese ist 2 x jährlich mit Abtransport<br />
des Mahdgutes zu mähen. Zur Entwicklung arten- und blütenreicher Bestände<br />
ist der erste Mahdtermin ab 1. Juli eines Jahres durchzuführen. Eine Düngung<br />
der Fläche ist nicht zulässig.<br />
Auf ca. 10 % der Fläche sind Strauchgruppen aus verschiedenen Weidenarten mit<br />
einem mittleren Pflanzabstand von 1,50 m zu pflanzen. Mit der Anpflanzung auf ca.<br />
10 % der Fläche sollen ausreichend offene Bereiche zum Erhalt des Landschaftsbildes<br />
in der Marsch mit visuellen Bezügen in den Landschaftsraum gesichert werden.<br />
Mit der Festsetzung werden neue Lebensräume für grünlandgeprägte Arten- und Lebensgemeinschaften<br />
hergestellt und ein Teilausgleich für die Inanspruchnahme des<br />
Marschgrünlandes geschaffen. Die Anpflanzung von Weiden beeinflusst das Landschaftsbild<br />
positiv und schafft zusätzliche Lebensräume für eine naturraumtypische<br />
Tierwelt.<br />
Kompensationsfläche 4 - Entwicklungsziel „Naturnaher Gehölzbestand“<br />
Die Fläche 4 am östlichen Siedlungsrand ist als lockerer linearer, naturnaher Gehölzbestand<br />
zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Die Anpflanzen sind auf 50 % der<br />
Fläche zweireihig mit heimischen, standortgerechten Sträuchern (80 %) und Bäumen<br />
herzustellen. Der Pflanzabstand innerhalb und zwischen den Reihen beträgt ca.<br />
1,50 m.<br />
65
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Mit der Anpflanzung wird die landschaftliche Einbindung der Neubebauung erreicht.<br />
Um eine Durchlässigkeit zur Landschaft zu gewährleisten, sind die Anpflanzungen<br />
auf ca. 50 % vorgesehen, so dass Fläche für die natürliche Eigenentwicklung von<br />
Saumstreifen verbleibt. Die Entwicklung eines geschlossenen Gehölzriegels ist an<br />
dieser Stelle gestalterisch nicht vorgesehen.<br />
Mit der Maßnahmenfläche werden auch die Wiederherstellung einer Leitstruktur für<br />
die Fledermäuse und ein Teilausgleich für den Verlust von Gehölzen für die Vogelwelt<br />
umgesetzt.<br />
Kompensationsfläche 5 - Entwicklungsziel „Naturnaher Gehölzbestand“<br />
Die Fläche 5 im Südosten des Benedixbogens ist als naturnaher Gehölzbestand mit<br />
einem abgestuften Aufbau aus Bäumen und Sträuchern zu entwickeln. Die Anpflanzgebote<br />
sind mehrreihig mit heimischen, standortgerechten Sträuchern (70 %) und<br />
kleinkronigen Bäumen vorzunehmen. Es wird ein mittlerer Abstand von 1,50 m in der<br />
Reihe und zwischen den Reihen festgelegt.<br />
Mit der Maßnahmenfläche wird ein Teilausgleich für den Verlust von Feldgehölzen<br />
und Bäumen / Gebüschen im Plangebiet hergestellt, der insbesondere die artenschutzrechtliche<br />
Funktion für die Vogelwelt übernimmt.<br />
Mit den Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangeltungsbereichs werden die<br />
nachteiligen Auswirkungen ausgeglichen und eine vollständige Kompensation erzielt,<br />
so dass keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und<br />
Tiere verbleiben werden.<br />
3.2.3 Schutzgut Boden<br />
Als Ausgleich für die Bodenversiegelung dienen die festgesetzten Maßnahmenflächen<br />
1 bis 5 im Sinne einer multifunktionalen Kompensation. Die Flächen werden aus<br />
der Nutzung genommen bzw. als Extensivgrünland angelegt, naturnah gestaltet und<br />
mit mehrstufigen Gehölzen bepflanzt. Damit erfolgt eine Nutzungsextensivierung<br />
durch Umwandlung von Grünland in extensive Wiesenflächen bzw. Ruderalfluren sowie<br />
in Baum- und Gehölzflächen. Die Bodenfunktion im Naturhaushalt wird durch eine<br />
geminderte Bodenerosion und Bodenverdichtung infolge der Nutzungsextensivierung<br />
bzw. -aufgabe verbessert. Durch verringerte Stoffeinträge und einen ausgeglicheneren<br />
Wasserhaushalt kann auch die Funktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium<br />
für Schadstoffe aufgewertet werden. Daneben wird die Lebensraumfunktion<br />
für Tiere und Pflanzen erhöht.<br />
Mit den Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangeltungsbereichs werden die<br />
nachteiligen Auswirkungen ausgeglichen und eine vollständige Kompensation erzielt,<br />
so dass keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden verbleiben<br />
werden.<br />
3.2.4 Schutzgut Wasser<br />
Mit Realisierung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und unter Berücksichtigung<br />
der Ausgleichsmaßnahmen sind erhebliche nachteilige Wirkungen auf das<br />
Schutzgut Wasser nicht zu erwarten.<br />
3.2.5 Schutzgut Klima / Luft<br />
Mit Realisierung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und unter Berücksichtigung<br />
der Ausgleichsmaßnahmen sind erhebliche nachteilige Wirkungen auf das<br />
Schutzgut Klima / Luft nicht zu erwarten.<br />
66
3.2.6 Schutzgut Landschaftsbild<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Mit den beschriebenen Maßnahmen wird eine Neugestaltung des Landschaftsbildes<br />
erreicht.<br />
3.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Für das Schutzgut sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />
4 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein neues Quartier für Wohnen und<br />
Arbeiten mit einer verbesserten Verkehrserschließung für das gesamte Bahnhofsumfeld<br />
entwickelt, das den Wohnstandort <strong>Stade</strong> stärkt.<br />
Standortalternativen<br />
Eine bauliche Nachverdichtung durch die Nutzung innerstädtischer Brachflächen integriert<br />
die Zielsetzungen einer nachhaltigen Entwicklung. Die Standortwahl für das<br />
geplante Wohn- und Mischgebiet sowie die geplanten Flächen für den Gemeinbedarf<br />
sind durch die vorhandenen Nutzungsstrukturen und eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung<br />
der Bebauung am Siedlungsrand vorgegeben. Die Verdichtung und Entwicklung<br />
im Bestand und im Umfeld baulich geprägter Stadträume führt im Vergleich<br />
zur Neuentwicklung und -erschließung anderer Standorte aufgrund der Vorbelastung<br />
zu geringen Auswirkungen auf die Schutzgüter.<br />
Im Übrigen wurden Standortalternativen bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung<br />
bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans 2000 der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> geklärt.<br />
Die Standortwahl für das vorliegende Gebiet ist im Umweltbericht zur 28. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes dargelegt.<br />
Planungsalternativen<br />
Die Planungsalternativen beinhalten Varianten hinsichtlich der Gliederung des Plangebietes<br />
in unterschiedliche bauliche Nutzungen.<br />
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten städtischen<br />
Entwicklungs- und Wachstumskonzeptes wurden Planungsmöglichkeiten für verschiedene<br />
Varianten der Verkehrserschließung und der Nutzungsstrukturen im Vorfeld<br />
der verbindlichen Bauleitplanung erarbeitet. Mit den Planungen wurde die Grundlage<br />
für die Aufnahme in das Förderprogramm des Europäischen Fonds für Regionale<br />
Entwicklung (EFRE) geschaffen. Es wurde das Entwicklungsgebiet C – „Verkehrs-<br />
und Industriebrache Bahnhofsumfeld“ festgelegt. Insbesondere für die Haupterschließungsstraßen<br />
mit der Verbindung zwischen dem Camper Tunnel, dem verlängerten<br />
Grabenweg und der Altländer Straße wurden im Weiteren Varianten untersucht und<br />
eine Vorzugsvariante festgelegt.<br />
Auf diesen Grundlagen erfolgte die Aufstellung des Städtebaulichen Rahmenplanes<br />
„Bahnhofsumfeld“. Für den Rahmenplan sind in Bezug auf die Nutzungsstrukturen<br />
und -dichten, die baulichen Strukturen und die Erschließung mehrere städtebauliche<br />
Konzeptvarianten entwickelt und abgestimmt worden. Der Rahmenplan bildet die<br />
Grundlage für die in Aufstellung befindliche Bauleitplanung.<br />
Inhalte und Ziele der Rahmenplanung sind in den vorliegenden Bebauungsplan integriert.<br />
67
5 Zusätzliche Angaben<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
5.1 Methodik, Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren bei<br />
der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung<br />
der erforderlichen Angaben und Kenntnislücken<br />
5.1.1 Methodik, verwendete Fachgutachten und technische Verfahren<br />
Der unmittelbare Untersuchungsbereich ist für die Wirkfaktoren Menschen einschließlich<br />
der menschlichen Gesundheit, Boden, Wasser, Luft, Tiere, Pflanzen und die biologische<br />
Vielfalt sowie das Landschaftsbild auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
und die angrenzenden Landschaftsbereiche beschränkt. Die Beschreibung<br />
und Bewertung erfolgt verbal-argumentativ. Bei der Bewertung werden auch vorhandene<br />
Vorbelastungen berücksichtigt.<br />
Die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ergebenden Erfordernisse<br />
werden auf Grundlage der „Naturschutzfachlichen Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung<br />
in der Bauleitplanung“ nach Breuer (1994, 2006) ermittelt.<br />
Für die Umweltprüfung liegen folgende Gutachten und Fachbeiträge vor:<br />
� Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises <strong>Stade</strong> (1989)<br />
� Flächennutzungsplan der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> 2000 mit Änderungen (Juli 2011)<br />
� Biotoptypenkartierung (Landschaft und Plan 2011)<br />
� Tierökologische Kartierungen und artenschutzfachliche Hinweise zu den Artengruppen<br />
Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien (Bioplan 2011)<br />
� Altlastenuntersuchungen (Grontmij 2011)<br />
� Lärmtechnische Untersuchung (Grontmij 2011)<br />
Die relevanten Umweltfolgen der Bebauungsplanfestsetzungen sind in der Umweltprüfung<br />
auf Grundlage der erhobenen und vorliegenden Daten untersucht worden, so<br />
dass hinreichende Beurteilungskriterien für eine umweltverträgliche Realisierung des<br />
Vorhabens vorliegen. Gleichwohl beruhen weitergehende Angaben wie zur Luftbelastung<br />
zukünftiger Nutzungen und Beeinträchtigung lokalklimatischer Verhältnisse auf<br />
allgemeinen oder grundsätzlichen Angaben und Prognosewerten.<br />
Die Erfassung der Biotoptypen einschließlich der einschlägigen Arten bietet eine hinreichende<br />
Beurteilungsmöglichkeit für die planerischen Auswirkungen. Floristische<br />
Erhebungen der Pflanzengesellschaften sind nicht vorgenommen worden.<br />
Für die Darstellung der Tierwelt liegen eigenständige faunistische Bestandsaufnahmen<br />
für die Artengruppen Vögel, Amphibien und Fledermäuse vor. Die Ermittlung des<br />
faunistischen Arteninventars ermöglicht eine als ausreichend eingeschätzte Beurteilung<br />
der Umweltauswirkungen.<br />
5.1.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />
Fehlende Kenntnisse und Schwierigkeiten bestehen für die Umweltprüfung nicht.<br />
5.2 Hinweis zur Durchführung der Umweltüberwachung (Monitoring)<br />
Die Einhaltung der umweltrelevanten allgemeingültigen Gesetze und Verordnungen<br />
sowie der standortbezogenen umweltrelevanten Festsetzungen wird im Einzelfall im<br />
Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens umgesetzt. Die Überwachung der<br />
erheblichen unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen infolge der Planrealisierung<br />
erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung<br />
nach Wasserhaushalts-, Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm),<br />
68
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
Bundesbodenschutz- (Altlasten) und Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung)<br />
sowie ggf. weiterer Regelungen.<br />
Vom Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes bis zur vollständigen<br />
Realsierung des zukünftigen Baugebietes und der Verkehrserschließung ist der Vollzug<br />
sämtlicher Maßnahmen mit umweltrelevanten Vorgaben zu überprüfen und ggf.<br />
zu veranlassen. Diese umfassen<br />
� den Erhalt von Bäumen und Gehölzen<br />
� die Anlage von Gehölzen in privaten und öffentlichen Grünflächen und in<br />
Straßenverkehrsflächen<br />
� die Gestaltung der Kompensationsflächen<br />
Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist spätestens innerhalb der auf die Feststellung<br />
der Planstraße folgenden Pflanzperiode durchzuführen.<br />
Ergänzend wird eine Feststellungsanzeige für die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen<br />
an die Untere Naturschutzbehörde vorgenommen. Die jeweiligen Zeiträume<br />
für die Mitteilung und Nachkontrollen werden im weiteren Verfahren dargelegt.<br />
6 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Die vorliegende Planung bereitet eine Neubebauung im Benedixland sowie die Optimierung<br />
der Verkehrserschließung im Zusammenhang mit der Entwicklung der zum<br />
Teil brach liegenden Bahn- und Gewerbeflächen im Bahnhofsumfeld als attraktives<br />
innenstadtnahes Quartier für Wohnen und Arbeiten vor.<br />
Im Umweltbericht wurde geprüft, inwieweit es sich bei Umsetzung der Planung um<br />
einen kompensationspflichtigen Eingriff nach § 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes<br />
zum Bundesnaturschutzgesetz handelt, welche Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten und wie sie zu kompensieren sind.<br />
Im Ergebnis wird festgestellt, dass Teile der Neubebauung bereits planungsrechtlich<br />
zulässig und nicht kompensationspflichtig sind. In den übrigen Flächen werden durch<br />
die Neuplanungen umfangreiche Eingriffe in die Schutzgüter von Natur und Landschaft<br />
vorgenommen. Erhaltungsgebote für Bäume und Gehölze sowie Festsetzungen<br />
zur Neupflanzung von Gehölzstrukturen tragen zur Minderung und zum Ausgleich<br />
der Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser,<br />
Klima / Luft und Landschaftsbild bei. Dem artenschutzrechtlichen Aspekt wird durch<br />
eine tierökologische Untersuchung und darauf aufbauende spezielle artenschutzrechtliche<br />
Vermeidungs- und Minderungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen Rechnung<br />
getragen. Mit der naturnahen Gestaltung eines Landschaftsparks im Übergang zur<br />
Hollerner Wettern wird eine qualitativ hochwertige Neugestaltung des Landschaftsbildes<br />
erzielt, die auch zur Neuschaffung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere und<br />
zu einer vollständigen Kompensation der Eingriffe beiträgt. Teilflächen des Landschaftsparks<br />
sowie Grünflächen am östlichen Siedlungsrand sind als Flächen für<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
festgesetzt und tragen mit differenzierten Entwicklungszielen zum ökologischen Ausgleich<br />
und zur landschaftlichen Einbindung des neuen Stadtquartiers bei.<br />
69
Teil C Zusammenfassende Abwägung<br />
Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />
1 Darstellung des Verfahrens<br />
Bei dem vorliegendem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 469/1 handelt es sich um<br />
gängiges Planverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung<br />
der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Ebenso ist die öffentliche<br />
Planauslegung Bestandteil des Verfahrens. Die gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erforderliche<br />
Umweltprüfung ist im Umweltbericht – Teil B dieser Begründung – dargelegt.<br />
2 Abwägungsrelevante Informationen<br />
2.1 Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch<br />
eine Erörterung am 27. Oktober 2010.<br />
Zu den nachfolgenden Aspekten wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht:<br />
� Es wird eine Straßenverbindung neben der Trasse des Industriegleises an die Altländer<br />
Straße angeregt. In Verbindung mit einem Rückbau der Salztorscontrescarpe<br />
zu einem Fußgängerbereich wäre ein Heranrücken der Bebauung bis ans<br />
Wasser möglich.<br />
Dieser Bereich kann jedoch erst mit der Verlagerung des Industriegleises aus der<br />
Stadt städtebaulich sinnvoll entwickelt werden.<br />
� Weiterhin wird der Ersatz der höhengleichen Kreuzung des Industriestammgleises<br />
<strong>Stade</strong>-Bützfleth am Grabenweg durch eine Über- oder Unterführung vorgeschlagen.<br />
Dies ist jedoch aufgrund der langfristig geplanten Verlegung des Industriegleises<br />
wirtschaftlich nicht vertretbar.<br />
� Durch die geplanten Erschließungsmaßnahmen, wie die Ertüchtigung des Camper<br />
Tunnels und dem Bau des Benedixbogens wird eine Zunahme des Verkehrsaufkommens<br />
befürchtet. Hierbei wird auf die bestehende hohe Verkehrsdichte<br />
auf Camper Straßen hingewiesen.<br />
Der geplante Ausbau des Grabenweges soll insbesondere das Altländer Viertel<br />
mit dem neu entstehenden Stadtquartier Benedixland und weiterführend mit<br />
dem Bahnhof verbinden. Er wird entsprechend einer Tempo 30 Zone ausgeführt<br />
und eignet sich durch verkehrstechnische Maßnahmen nicht für den Durchgangsverkehr.<br />
Der Camper Tunnel wird selbst bei Ertüchtigung – Tieferlegung der Fahrbahn –<br />
in seiner Breite nicht verändert werden können und daher eine Engstelle bleiben,<br />
an der sich 2 Pkw nur mit verminderter Geschwindigkeit begegnen können.<br />
Insgesamt gesehen ist daher mit keinem übermäßig überhöhten Verkehrsaufkommen<br />
im genannten Bereich zu rechnen.<br />
Die vorgetragenen Anregungen und Hinweise stehen den geplanten Festsetzungen<br />
des Bebauungsplans Nr. 469/1 nicht entgegen.<br />
2.2 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
erfolgte durch einen Scopingtermin am 16. Dezember 2010.<br />
Es wurden keine Anregungen und Hinweise vorgebracht, die den geplanten Festsetzungen<br />
des Bebauungsplans Nr. 469/1 grundsätzlich entgegenstehen.<br />
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