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Hansestadt Stade

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<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Begründung zum<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1<br />

„Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung<br />

Verfahrensstand: Entwurf, November 2011<br />

Aufgestellt:<br />

Städt. Bauoberrat Nils Jacobs<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung<br />

Abteilung Planung, Umwelt und Grundstücke<br />

Hökerstraße 2, 21677 <strong>Stade</strong><br />

Tel. 04141/401330, Fax –332<br />

Bearbeitet:<br />

Dipl.-Ing. Claudia Heitmann<br />

Dipl.-Ing. Margarita Borgmann-Voss<br />

LANDSCHAFT & PLAN<br />

Margarita Borgmann-Voss<br />

Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin BDLA<br />

Haydnstraße 6, 22761 Hamburg<br />

Tel. 040/7675 1606, Fax 040/777096


Inhaltsverzeichnis<br />

Teil A: Bestand und Planung<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

1 Grundlagen...................................................................................................4<br />

1.1 Planaufstellung ..............................................................................................4<br />

1.2 Geltungsbereich.............................................................................................4<br />

1.3 Planungsanlass und Planungsziele ...............................................................5<br />

1.4 Inhaltliche Aussagen übergeordneter Planungen..........................................6<br />

1.5 Bestehende Rechtsverhältnisse ....................................................................8<br />

2 Planinhalte....................................................................................................8<br />

2.1 Städtebauliches Konzept ...............................................................................8<br />

2.2 Art der baulichen Nutzung .............................................................................9<br />

2.2.1 Allgemeine Wohngebiete (WA)......................................................................9<br />

2.2.2 Mischgebiet (MI) ..........................................................................................10<br />

2.3 Maß der baulichen Nutzung.........................................................................10<br />

2.4 Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise..............................................12<br />

2.5 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen........................................................13<br />

2.6 Flächen für den Gemeinbedarf ....................................................................14<br />

2.7 Verkehr ........................................................................................................14<br />

2.7.1 Öffentliche Straßenverkehrsflächen.............................................................14<br />

2.7.2 Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung.......................15<br />

2.7.3 Rad- und Fußwege ......................................................................................16<br />

2.8 Ver- und Entsorgung....................................................................................16<br />

2.9 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft.................................17<br />

2.10 Öffentliche Grünflächen ...............................................................................17<br />

2.11 Grünordnerische Maßnahmen.....................................................................18<br />

2.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft ............................................................................................19<br />

2.13 Immissionsschutz.........................................................................................20<br />

2.14 Altlasten .......................................................................................................20<br />

2.15 Archäologie..................................................................................................21<br />

3 Kosten.........................................................................................................22<br />

4 Flächenbilanz .............................................................................................23<br />

Teil B: Umweltbericht<br />

1 Einleitung ...................................................................................................24<br />

1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes......................24<br />

1.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen<br />

und ihre Berücksichtigung ...........................................................................25<br />

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .....................26<br />

2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der<br />

Umweltmerkmale .........................................................................................26<br />

2.1.1 Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit .......................26<br />

2.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere......................................................................28<br />

2.1.3 Schutzgut Boden .........................................................................................35<br />

2.1.4 Schutzgut Wasser........................................................................................37<br />

2.1.5 Schutzgut Klima / Luft..................................................................................39<br />

2.1.6 Schutzgut Landschaft ..................................................................................40<br />

2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter...................................................41<br />

2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern..........................................41<br />

2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der<br />

Planung........................................................................................................41<br />

2.2.1 Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit .......................41<br />

2


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

2.2.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt ........43<br />

2.2.3 Schutzgut Boden .........................................................................................50<br />

2.2.4 Schutzgut Wasser........................................................................................51<br />

2.2.5 Schutzgut Klima / Luft..................................................................................52<br />

2.2.6 Schutzgut Landschaft ..................................................................................52<br />

2.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter...................................................53<br />

2.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes..............53<br />

2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Nichtdurchführung der Planung ...................................................................54<br />

3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum<br />

Ausgleich erheblich nachteiliger von Umweltwirkungen ......................54<br />

3.1 Vermeidung und Minimierung......................................................................54<br />

3.1.1 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ................54<br />

3.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere......................................................................55<br />

3.1.3 Schutzgut Boden .........................................................................................58<br />

3.1.4 Schutzgut Wasser........................................................................................59<br />

3.1.5 Schutzgut Klima / Luft..................................................................................59<br />

3.1.6 Schutzgut Landschaftsbild...........................................................................59<br />

3.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter...................................................60<br />

3.2 Ausgleich und Ersatz ...................................................................................60<br />

3.2.1 Bilanzierung des geplanten Eingriffs............................................................60<br />

3.2.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere......................................................................64<br />

3.2.3 Schutzgut Boden .........................................................................................66<br />

3.2.4 Schutzgut Wasser........................................................................................66<br />

3.2.5 Schutzgut Klima / Luft..................................................................................66<br />

3.2.6 Schutzgut Landschaftsbild...........................................................................67<br />

3.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter...................................................67<br />

4 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten..............67<br />

5 Zusätzliche Angaben.................................................................................68<br />

5.1 Methodik, Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren bei der<br />

Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der<br />

Zusammenstellung der erforderlichen Angaben und Kenntnislücken..........68<br />

5.1.1 Methodik, verwendete Fachgutachten und technische Verfahren ...............68<br />

5.1.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken ...........................................................68<br />

5.2 Hinweis zur Durchführung der Umweltüberwachung (Monitoring)...............68<br />

6 Allgemein verständliche Zusammenfassung..........................................69<br />

Teil C: Zusammenfassende Abwägung<br />

1 Darstellung des Verfahrens ......................................................................70<br />

2 Abwägungsrelevante Informationen........................................................70<br />

2.1 Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ......................................70<br />

2.2 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB .................................................................70<br />

3 Fazit.............................................................................................................71<br />

Anlagen<br />

� Schallimmissionstechnische Untersuchung (Ing.-Büro Gerlach, 2011)<br />

� Bewertung der Altlastensituation – Bahnhofsumfeld Nord (Grontmij GmbH, 2011)<br />

� Biotoptypenkartierung (Landschaft und Plan, 2011)<br />

� Artenschutzrechtliche Stellungnahme (Bioplan, 2011)<br />

3


1 Grundlagen<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Teil A Grundlagen und Inhalte der Planung<br />

1.1 Planaufstellung<br />

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.V.m. § 40 der Niedersächsischen<br />

Gemeindeordnung (NGO) hat der Verwaltungsausschuss der <strong>Hansestadt</strong><br />

<strong>Stade</strong> in seiner Sitzung am 25. Januar 2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 469 „Bahnhofsumfeld Nord“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 BauGB am 12. Februar 2010 ortsüblich bekannt gemacht.<br />

1.2 Geltungsbereich<br />

Das Plangebiet liegt im südöstlich der Altstadt zwischen dem Altländer Viertel und der<br />

Bahnstrecke Hamburg – Cuxhaven bzw. dem Industriegleis <strong>Stade</strong> - Bützfleth.<br />

Es wird im Nordosten begrenzt durch das Nordufer der Hollerner Moorwettern, im<br />

Südosten durch die landwirtschaftlichen Flächen des Benedixlandes in Verlängerung<br />

des Camper Tunnels sowie im Südwesten durch die Bahnanlagen.<br />

Außerdem liegen die vorhandene und geplante Trasse des Grabenweges - im Westen<br />

einschließlich des Kreuzungsbereiches Grabenweg / Am Güterbahnhof und im<br />

Osten einschließlich des geplanten Anschlusses an die Grünendeicher / Hohenfriedberger<br />

Straße im Altländer Viertel - innerhalb des Geltungsbereiches.<br />

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 13,62 ha. Die genaue Abgrenzung kann<br />

der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.<br />

Plangebiet<br />

4


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord –<br />

Wohnquartier Benedixland“ hat sich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss für den<br />

Bebauungsplan Nr. 469 „Bahnhofsumfeld Nord“ wie folgt geändert:<br />

� Der Bereich des Adolf-Ravelins sowie des ehemaligen Güterbahnhofes und<br />

der Güterpost werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Nr. 469/2 „Bahnhofsumfeld Nord – Ehemaliger Güterbahnhof“ aufgenommen.<br />

Hier sind aufgrund der Eigentumslage städtebauliche Verträge mit privaten<br />

Grundeigentümern erforderlich.<br />

� Der Bereich des geplanten Landschaftsparks zwischen dem neuen Wohnquartier<br />

und dem Altländer Viertel wird einschließlich der Hollerner Moorwettern<br />

in den Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier<br />

Benedixland“ aufgenommen. Diese Erweiterung ermöglicht eine konzeptionelle<br />

Verknüpfung zwischen Wohnquartier und Landschaftspark.<br />

1.3 Planungsanlass und Planungsziele<br />

Der Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Bendixland“ regelt<br />

planungsrechtlich zusammen mit den Bebauungsplänen Nr. 469/2 „Bahnhofsumfeld<br />

Nord – Ehemaliger Güterbahnhof“ und Nr. 470 „Bahnhofsumfeld Süd“ sowie der<br />

28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 die städtebauliche Neuordnung des<br />

Bahnhofsumfeldes.<br />

Für die Entwicklung der „Verkehrs- und Industriebrache Bahnhofsumfeld“ (Teil C des<br />

eingereichten „Integrierten städtischen Entwicklungs-/Wachstumskonzepts“ der <strong>Hansestadt</strong><br />

<strong>Stade</strong>) werden seitens des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie<br />

und Gesundheit, Regierungsvertretung Lüneburg, bis zum Jahr 2013 EFRE-<br />

Fördermittel in der Höhe von bis zu 1,7 Mio. € zur Verfügung gestellt. Diese sind vorrangig<br />

für Maßnahmen hoher und mittlerer Priorität (technische Infrastruktur, Abriss,<br />

Altlastensanierung etc.) einzusetzen.<br />

Zur Vorbereitung der Entwicklung der brachliegenden bzw. untergenutzten Verkehrs-<br />

und Industrieflächen sowie des Benedixlandes wurde der städtebauliche Rahmenplan<br />

„Bahnhofsumfeld“ (Cappel + Partner 2010) erarbeitet, der die Leitlinie für die durch<br />

EFRE geförderten Maßnahmen darstellt und Aussagen zu Nutzungen, Verkehr, Bebauungs-<br />

und Freiraumstrukturen trifft.<br />

Städtebaulicher Rahmenplan (Cappel + Partner 2010)<br />

5


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Planungsziel ist neben einer Optimierung der Verkehrserschließung die Entwicklung<br />

der zum Teil brach liegenden Bahn- und Gewerbeflächen zu einem attraktiven innenstadtnahen<br />

Quartier für Wohnen und Arbeiten.<br />

Geplant sind der Ausbau des Grabenweges mit direkter Anbindung an das Altländer<br />

Viertel sowie eine neue Haupterschließung zwischen Camper Tunnel und Salztorscontrescarpe.<br />

Nördlich der Bahn ist eine Abstufung der Nutzungs- und Bebauungsintensität, beginnend<br />

von der Bahntrasse mit gewerblichen bzw. gemischten Bauflächen und einer<br />

höheren baulichen Dichte hin zu einer ruhigen, zum Landschaftsraum orientierten, offenen<br />

Wohnbebauung, vorgesehen. Südlich der Bahn sollen die Flächen des ehemaligen<br />

Mineralölwerks als integrierter Wohn- und Arbeitsstandort entwickelt werden.<br />

1.4 Inhaltliche Aussagen übergeordneter Planungen<br />

Flächennutzungsplan der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Der wirksame Flächennutzungsplan 2000 stellt im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs<br />

sowie des Mineralölwerks die vormaligen Nutzungen (Bahnflächen, Post,<br />

Gewerbe) dar. Die Darstellung großflächiger Gemeinbedarfs- und Wohnbauflächen<br />

im Bereich des Benedixlandes spiegelt einen überholten Planungsstand wider, der in<br />

dieser Form nicht mehr realisiert werden soll.<br />

Um die städtebauliche Neuordnung des Bahnhofsumfeldes vorzubereiten, wurde die<br />

28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 aufgestellt, die sämtliche im Bereich<br />

des Bahnhofsumfeldes (EFRE-Gebiet bzw. Bebauungspläne Nr. 469/1, Nr. 469/2 und<br />

Nr. 470) gelegenen Flächen mit Änderungsbedarf umfasst.<br />

Wirksamer Flächennutzungsplan 2000<br />

6


28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Darstellungen der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 umfasst die folgenden Darstellungen:<br />

� Entlang der neuen Haupterschließungsstraße „Benedixbogen“ werden zu beiden<br />

Seiten Wohnbauflächen dargestellt. Planungsziel ist die Entwicklung des<br />

neuen Wohnquartiers „Benedixland“.<br />

� Westlich angrenzend an den neuen Straßenverlauf der Salztorscontrescarpe<br />

werden die bisher als Hauptverkehrsstraße und öffentliche Parkfläche dargestellten<br />

Flächen ebenso wie eine kleine Mischgebietsfläche als gemischte<br />

Bauflächen dargestellt. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Adolf-Ravelin<br />

(Wallanlagen) und zum Bahnhof handelt es sich bei dieser Fläche um einen<br />

zentralen, attraktiven, städtebaulich integrierten Standort.<br />

� Die als Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesenen Postflächen werden<br />

als gemischte Bauflächen dargestellt. Auf dem Areal zwischen der Straße „Am<br />

Güterbahnhof“ und dem Güterbahngleis ist insbesondere eine Ansiedlung von<br />

Dienstleistungsnutzungen, ggf. in Verbindung mit Wohnen und nicht störendem<br />

Gewerbe vorgesehen.<br />

� Südlich des Grabenweges werden gegenüber dem Staatsarchiv gemischte<br />

Bauflächen dargestellt. Hier können sich zusätzlich zur Wohnnutzung auch<br />

Dienstleistungen, Büros und nicht wesentlich störendes Gewerbe ansiedeln.<br />

Das Gleiche gilt für die bisher als Grünfläche dargestellte gemischte Baufläche<br />

nördlich der Bahn am Camper Tunnel.<br />

� Das derzeit als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal des ehemaligen Mineralölwerkes,<br />

wird in der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 als gemischte<br />

Bauflächen dargestellt. Planungsziel für diesen Bereich ist die Entwicklung<br />

eines integrierten Wohn- und Arbeitsstandortes. Hierbei sind die<br />

durch die Bahn verursachten Lärmemissionen und die Altlastensituation zu<br />

berücksichtigen.<br />

� Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes bildet weiterhin die in der<br />

Rahmenplanung entwickelte Verkehrsführung ab. So werden der geänderte<br />

7


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Verlauf der Salztorscontrescarpe und die neue Haupterschließung zwischen<br />

Harburger Straße und dem Anschluss Salztorscontrescarpe als innerörtliche<br />

Hauptverkehrsstraßen dargestellt.<br />

1.5 Bestehende Rechtsverhältnisse<br />

Die bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne innerhalb des Plangebietes sind<br />

als Beurteilungsgrundlage für die künftigen Nutzungsstrukturen dieses Siedlungsbereiches<br />

ungeeignet. Der Bebauungsplan Nr. 469/1 wird deshalb die Teilbereiche und<br />

Festsetzungen der folgenden Bebauungspläne ersetzen:<br />

� Bebauungsplan Nr. 417: Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf -<br />

Post und zugeordnete Stellplätze sowie eines Kerngebietes im Bereich des<br />

geplanten Kreisverkehrsplatzes Salztorscontrescarpe / Benedixbogen / Am<br />

�<br />

Bahnhof / Am Güterbahnhof und Benedixbogen westlich des Industriegleises,<br />

Bebauungspläne Nr. 256/2 und 256/2a: Festsetzung großflächiger Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

(Schule) südlich des Altländer Viertels und Festsetzung<br />

von Gewerbegebietes auf den Flächen des geplanten Staatsarchivs und an<br />

der Bahn,<br />

� Bebauungspläne Nr. 256/4 und 256/4, 1. Änderung: Festsetzung der bisherigen<br />

Wegeführung im Bereich Altländer Viertel / Grabenweg.<br />

Sanierungsgebiet Altländer Viertel<br />

Der nördliche Bereich des Plangebietes ragt in die erweiterte Abgrenzung des Sanierungsgebietes<br />

„Altländer Viertel“.<br />

Das „Altländer Viertel“ wurde 1999 in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale<br />

Stadt“ aufgenommen. Die Erweiterung des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes<br />

erfolgte 2005, um einen Anschluss des Quartiers über den Grabenweg vorzubereiten.<br />

Teilbereiche der Hollerner Moorwettern wurden mit aufgenommen, um diesen<br />

Landschaftsraum für eine Naherholungsnutzung zu entwickeln. Diese Ziele sind auch<br />

Inhalt des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier<br />

Benedixland“ und werden durch entsprechende Festsetzungen gesichert.<br />

2 Planinhalte<br />

2.1 Städtebauliches Konzept<br />

Das städtebauliche Konzept für das „Wohnquartier Benedixland“ stellt eine Weiterentwicklung<br />

des städtebaulichen Rahmenplanes (Cappel + Partner 2010) dar. Veränderungen<br />

gegenüber diesem bestehen im Wesentlichen im Verlauf bzw. der Anbindung<br />

des Grabenweges, der Führung der offenen Oberflächenentwässerung sowie<br />

der Erweiterung um den Landschaftspark an der Hollerner Moorwettern.<br />

Der „Benedixbogen“ verläuft als Haupterschließungsachse zwischen dem neu geplanten<br />

Kreisverkehrsplatz Salztorscontrescarpe / Am Bahnhof / Am Güterbahnhof<br />

und dem Camper Tunnel. Dabei nimmt er westlich des Industriegleises die Trasse<br />

des bisherigen Grabenweges auf, bevor er in einem Bogen Richtung Camper Tunnel<br />

führt. Der neu herzustellende Grabenweg, der die Anbindung des Altländer Viertels<br />

an den Bahnhof herstellt, wird über einen Kreisverkehr an die Grünendeicher<br />

/ Hohenfriedberger Straße angeschossen. Entsprechend seiner untergeordneten<br />

Funktion gegenüber dem Benedixbogen mündet er in diesen ein.<br />

Nördlich des Grabenwegs ist das neue Staatsarchiv der Länder Hamburg und Niedersachsen<br />

geplant. Südlich der Einmündung Grabenweg entwickelt sich beidseitig<br />

des „Benedixbogens“ das neue Wohnquartier „Benedixland“ mit rd. 210 Wohneinhei-<br />

8


Städtebauliches Konzept "Bahnhofsumfeld Nord - Wohnquartier Benedixland"<br />

Salztorscontrescarpe<br />

Benedixbogen<br />

Staatsarchiv<br />

III+ST<br />

III+ST<br />

Einrichtung für<br />

Soziale-,<br />

Kulturelle- u.<br />

Sportliche-<br />

Zwecke<br />

Grabenweg<br />

II+ST<br />

Wohnen<br />

+<br />

Dienstleistung<br />

II+ST<br />

Benedixbogen<br />

III+ST<br />

Landschaftspark<br />

II+ST<br />

III+ST<br />

Wohnen<br />

Wohnen<br />

Wohnen<br />

+<br />

Dienstleistung<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung Abteilung Planung, Umwelt und Grundstücke<br />

Spielstrasse<br />

Spielstrasse<br />

III+ST<br />

Hollerner Moorwettern<br />

Spielplatz<br />

Spielstrasse<br />

III+ST<br />

Obstwiese<br />

Spielstrasse<br />

II+ST<br />

II+ST<br />

Rad- und Fußweg<br />

Stand November 2011


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

ten. Es wird durch radial abzweigende Wohnstraßen in Abschnitte gegliedert. Entlang<br />

der als Stiche, bzw. im Osten als Ring ausgeprägten Wohnstraßen erfolgt die offene<br />

Oberflächenentwässerung durch kleine Gräben. Diese werden im Norden durch den<br />

Landschaftspark hindurch bis in die Hollerner Moorwettern fortgeführt, westlich des<br />

Benedixbogens münden sie in den entlang der Geestkante verlaufenden bestehenden<br />

Graben. Das System der offenen Oberflächenentwässerung nimmt die für die<br />

Marsch typischen Gräben als Idee auf und nutzt sie zur Gliederung sowohl des<br />

Wohngebietes als auch des Landschaftsparks. Die Wohnstraßen werden als Fußwege<br />

entlang der Gräben fortgeführt und stellen die Verknüpfung zwischen Wohngebiet<br />

und umgebenden Grünflächen dar.<br />

Aufgrund der innenstadtnahen Lage ist für das Quartier „Benedixland“ ein relativ hoher<br />

Anteil an hochwertigem Geschosswohnungsbau wie Stadtvillen vorgesehen. Lediglich<br />

im Norden und Westen ist im Übergang zum Landschaftspark eine Bebauung<br />

mit Einfamilienhäusern in Form von Doppel- und Reihenhäusern geplant.<br />

Dabei erfolgt wie bereits im Rahmenplan eine Abstufung von Nutzungsintensität und<br />

Bebauungsdichte ausgehend vom Grabenweg im Norden und der Bahntrasse im Süden<br />

mit einem Mischgebiet und einer höheren baulichen Dichte hin zu einer ruhigen,<br />

zum Landschaftsraum orientierten, offenen Wohnbebauung. Diese ist verbunden mit<br />

einer Abstufung von 3 Vollgeschossen plus Staffel am Grabenweg und westlich der<br />

Haupterschließung hin zu maximal 2 Vollgeschossen plus Staffelgeschoss am Landschaftspark.<br />

Auf der Geest, zwischen Industriegleis und Wohngebiet, soll eine „Grüne Mitte“ mit<br />

Wohnfolgeeinrichtungen für das Gebiet entstehen. Dies kann eine Einrichtung für soziale<br />

Zwecke, z.B. Kindertagesstätte oder Jugendeinrichtung sein, oder auch eine<br />

Einrichtung für kulturelle oder sportliche Zwecke.<br />

Zwischen dem Wohnquartier „Benedixland“ und dem Altländer Viertel entsteht ein<br />

Landschaftspark. Er ist untergliedert in einen intensiver genutzten westlichen Bereich<br />

mit einem Spielplatz und einen naturnahen gestalteten Bereich im Osten, der gleichzeitig<br />

der Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft dient. Den östlichen<br />

Abschluss des Wohnquartiers bildet ein Fuß- und Radweg, der eine Verbindung zwischen<br />

dem Camper Tunnel und dem Altländer Viertel herstellt. Der vorhandene Weg<br />

entlang der Geestkante wird zu einem nutzbaren Fuß-/Radweg ausgebaut.<br />

2.2 Art der baulichen Nutzung<br />

Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung erfolgt eine Differenzierung in drei Bereiche:<br />

� Mischgebiet an der Einmündung Grabenweg und im Süden an der Bahn,<br />

� allgemeines Wohngebiet (WA 1) westlich der Haupterschließung Benedixbogen,<br />

� allgemeine Wohngebiete (WA 2 – WA 5) östlich des Benedixbogens.<br />

2.2.1 Allgemeine Wohngebiete (WA)<br />

Entlang des Benedixbogens und auf den zum Landschaftspark hin orientierten Flächen<br />

werden allgemeine Wohngebiete festgesetzt.<br />

Im allgemeinen Wohngebiet WA 1 (westlich des Benedixbogens) werden die in allgemeinen<br />

Wohngebieten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen - Gartenbaubetriebe<br />

und Tankstellen - ausgeschlossen (bauplanungsrechtliche Festsetzung § 1 (1)).<br />

9


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Dieser Nutzungsausschluss erfolgt, da diese flächen- bzw. verkehrsintensiven Nutzungen<br />

sich nicht in die kleinteilige, durch Gräben gegliederte Struktur einfügen würden<br />

und kein zusätzlicher Verkehr auf dem Benedixbogen erzeugt werden soll.<br />

In den allgemeinen Wohngebieten WA 2 bis WA 5 (östlich des Benedixbogens) werden<br />

neben Gartenbaubetrieben und Tankstellen zusätzlich die in allgemeinen Wohngebieten<br />

ausnahmsweise zulässigen Nutzungen - Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen<br />

ausgeschlossen (bauplanungsrechtliche Festsetzung § 1 (2)).<br />

Dies entspricht der Intention, diese besonders für Wohnen geeigneten Flächen am<br />

Landschaftspark ausschließlich einer solchen Nutzung vorzubehalten.<br />

2.2.2 Mischgebiet (MI)<br />

Ein Mischgebiet wird im Bereich Grabenweg / Benedixbogen und sowie an der Planstraße<br />

D festgesetzt.<br />

Diese Bereiche grenzen jeweils an öffentliche Nutzungen bzw. Bahnflächen an. Sie<br />

sind wegen ihrer exponierten Lage nicht nur für Wohnnutzungen, sondern auch für<br />

nicht störendes Gewerbe bzw. Dienstleistungen gut geeignet. Darüber hinaus sind<br />

gewerbliche Nutzungen weniger empfindlich gegenüber Lärmemissionen der Bahn.<br />

Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden ebenso wie in den allgemeinen Wohngebieten<br />

ausgeschlossen. Weiterhin sind Vergnügungsstätten nicht zulässig (bauplanungsrechtliche<br />

Festsetzungen § 1 (3) und (4)).<br />

Dieser Nutzungsausschluss soll gewährleisten, dass diese kleinteiligen Flächen Büro-<br />

bzw. kleingewerblichen Nutzungen in Kombination mit Wohnen vorbehalten bleiben.<br />

Im aktuellen Einzelhandelsgutachten der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung<br />

mbH (GMA, Entwurf 2011) für die <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> wird das Bahnhofsumfeld<br />

aufgrund der Nähe zur Innenstadt nicht als Einzelhandelsstandort empfohlen.<br />

Dementsprechend werden Einzelhandelsnutzungen auf eine Verkaufsfläche von<br />

250 m² im Erdgeschoss begrenzt (bauplanungsrechtliche Festsetzung § 1(5)).<br />

2.3 Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird festgesetzt durch die Grundflächenzahl (GRZ),<br />

die Geschossflächenzahl (GFZ), die zulässige Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß<br />

sowie die Erdgeschossfußboden- und die Firsthöhe.<br />

Grundflächenzahl<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird in den allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 4 und<br />

WA 5 mit 0,4 festgesetzt, in den allgemeinen Wohngebieten WA 2 und WA 3 mit 0,3.<br />

Damit erfolgt eine Abstufung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung von einer<br />

höheren Ausnutzung im Westen und Süden hin zu einer geringeren Ausnutzung und<br />

Versiegelung in den zum Landschaftspark orientierten Bereichen.<br />

Im Mischgebiet wird die GRZ mit 0,5 festgesetzt. Sie liegt damit unter der in § 17<br />

BauNVO für Mischgebieten festgelegten Obergrenze, ermöglicht hier aber eine höhere<br />

Ausnutzung als in den allgemeinen Wohngebieten.<br />

Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Sozialen, kulturellen<br />

und sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen und Anlagen“ wird die GRZ<br />

ebenfalls mit 0,5 festgesetzt. Dies erlaubt eine deutliche Erweiterung gegenüber dem<br />

10


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Bestandsgebäude und ermöglicht die Errichtung einer Wohnfolgenutzung für das<br />

Quartier.<br />

Im Bereich des Staatsarchivs wird auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der<br />

Zweckbestimmung „Öffentliche Verwaltung“ eine GRZ von 0,6 festgesetzt. Diese entspricht<br />

den Erfordernissen des geplanten Staatsarchivs.<br />

Geschossflächenzahl<br />

Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird in den allgemeinen Wohngebieten, in denen einen<br />

Bebauung mit maximal 3 Vollgeschossen zulässig ist, d.h. WA 1 und WA 5, mit<br />

1,0 festgesetzt.<br />

In den allgemeinen Wohngebieten WA 2 und WA 3 ist maximal eine GFZ von 0,6, im<br />

WA 4 von 0,8 zulässig. In diesen Baufeldern, in denen die Höhenentwicklung auf maximal<br />

zwei Vollgeschosse begrenzt ist, soll durch die relativ hohe GFZ eine sinnvolle<br />

Ausnutzung des Grundstücks erfolgen können.<br />

Im Mischgebiet wird eine GFZ von 1,2 festgesetzt. Diese entspricht der gewünschten,<br />

gegenüber den angrenzenden allgemeinen Wohngebieten leicht erhöhten baulichen<br />

Dichte.<br />

Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß<br />

Ebenso wie bei der Grund- und Geschossflächenzahl ist bei der zulässigen Zahl der<br />

Vollgeschosse als Höchstmaß eine Staffelung erkennbar. Westlich des Benedixbogens<br />

sowie am Grabenweg und im südlichen Plangebiet (WA 1, WA 5 und MI) wird<br />

eine Bebauung mit maximal drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss (III + St), in<br />

den zum Landschaftspark hin orientierten Baufeldern (WA 2, WA 3 und WA 4) mit<br />

maximal zwei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss (II + St) ermöglicht. Das zusätzliche<br />

Staffelgeschoss darf dabei kein Vollgeschoss nach NBauO werden.<br />

Erdgeschossfußbodenhöhe<br />

Gemäß der bauplanungsrechtlichen Festsetzung § 2 (1) wird der fertige Fußboden im<br />

Erdgeschoss der baulichen Anlagen auf eine Höhe von 50 cm, bezogen auf die Fahrbahnmitte<br />

des dem Baugrundstück jeweils nächstgelegenen Straßenabschnittes im<br />

Endausbau, beschränkt. Mit dieser Festsetzung soll die Ausbildung von Souterraingeschossen<br />

vermieden werden.<br />

Firsthöhe<br />

Zur Eingliederung des neuen Quartiers in die Umgebung und Vermeidung höhenexponierter<br />

Gebäude wird die maximal zulässige Firsthöhe der Hauptdächer von baulichen<br />

Anlagen begrenzt.<br />

Die maximal zulässige Firsthöhe wird in den Baufeldern, in denen maximal drei Vollgeschosse<br />

plus Staffelgeschoss zulässig sind, d.h. im WA 1, WA 5 und MI, auf 14 m<br />

begrenzt. In den Baufeldern mit maximal zwei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss,<br />

d.h. WA 2, WA 3 und WA 4 erfolgt eine Begrenzung auf 12 m. In der Gemeinbedarfsfläche<br />

mit der den Zweckbestimmungen „Sozialen, kulturellen und sportlichen Zwecken<br />

dienende Einrichtungen und Anlagen“ ist eine maximale Firsthöhe von 10 m zulässig.<br />

(bauplanungsrechtliche Festsetzung § 2 (2))<br />

Als Firsthöhe wird dabei der oberste Punkt der Dachkonstruktion definiert. Schornsteine,<br />

Antennen und sonstige Dachaufbauten sind nicht zu berücksichtigen. Als Bezugspunkt<br />

gilt die Oberkante der Fahrbahnmitte des dem Baugrundstück nächstgelegenen<br />

Straßenabschnittes.<br />

11


2.4 Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Bauweise<br />

In den für Geschosswohnungsbau / Stadtvillen vorgesehenen allgemeinen Wohngebieten<br />

WA 1, WA 2 und WA 5 sowie im Mischgebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt.<br />

Damit dürfen Baukörper eine Länge von 50 m nicht überschreiten.<br />

Am nordöstlichen Siedlungsrand sieht das städtebauliche Konzept eine Doppel-, bzw.<br />

Reihenhausbebauung im Übergang zum Landschaftspark vor. Um dieses Ziel zu sichern<br />

sind im WA 3 nur Doppelhäuser und im WA 4 nur Hausgruppen zulässig.<br />

Baugrenzen<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden gemäß § 23 BauNVO durch die Festsetzung<br />

von Baugrenzen, innerhalb derer die Hauptbaukörper zu errichten sind, bestimmt.<br />

Zur öffentlichen Haupterschließung Benedixbogen verlaufen die Baugrenzen im Abstand<br />

von 5 m, zum Grabenweg und zur Planstraße D im Abstand von 3 m. Zu den<br />

verkehrsberuhigten Bereichen beträgt der Abstand ebenfalls 3 m, mit Ausnahmen im<br />

WA 3 und WA 4, wo tiefere Vorgartenbereich bzw. Stellplatz / Carportanlagen ein Zurückspringen<br />

der Baugrenze auf 5 m erfordern.<br />

Zu den Gräben und zum Landschaftspark hin ist die überbaubare Grundstücksfläche<br />

jeweils auf 5 m abgerückt, lediglich in beengten Situationen (MI-Baufeld gegenüber<br />

der Einmündung Grabenweg, WA 3 und WA 5 am östlichen Siedlungsrand) rückt das<br />

Baufeld bis auf 3 m an den Graben heran.<br />

Nebenanlagen und Stellplätze / Carports<br />

Mit Ausnahme der für eine Doppel-, bzw. Reihenhausbebauung vorgesehenen Baufelder<br />

WA 3 und WA 4 sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO in Form von Gebäuden<br />

nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (bauplanungsrechtliche<br />

Festsetzung § 3 (1)).<br />

Mit dieser Festsetzung werden Nebenanlagen in unmittelbarer Nähe zu Gräben oder<br />

zum Landschaftspark verhindert, bzw. notwendige Räumstreifen sicher gestellt. Angrenzend<br />

an den Benedixbogen ist die Anordnung von Nebenanlagen gestalterisch<br />

nicht erwünscht.<br />

Die notwendigen Stellplätze / Carports für die Reihenhausbebauung im WA 4 werden<br />

im Anschluss an den verkehrsberuhigten Bereich/ Planstraße C vorgesehen. Sie sind<br />

ausschließlich auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig (bauplanungsrechtliche<br />

Festsetzung § 3 (2)). Die einzelnen Reihenhäuser werden über Fußwege erschlossen.<br />

In den übrigen Baufeldern sind die nach NBauO erforderlichen Stellplätze auf dem<br />

Grundstück nachzuweisen.<br />

Zufahrten<br />

Gemäß der bauplanungsrechtlichen Festsetzung § 4 ist je Baugrundstück eine maximal<br />

5 m breite Zufahrt zulässig. Dies gilt in gleicher Weise für Zuwegungen über die<br />

Entwässerungsgräben.<br />

Mit dieser Festsetzung wird die Erschließung der Grundstücke über die Gräben gesichert,<br />

gleichzeitig eine Überformung der Gräben durch überbreite Zuwegungen und<br />

hieraus resultierende Verrohrungen verhindert.<br />

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2.5 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. §§ 56, 91, 97 und 98 NBauO werden örtliche Bauvorschriften<br />

über die Gestaltung festgesetzt.<br />

Dachgestaltung<br />

Die planungsrechtliche Festsetzung § 1 dient der eindeutigen Definition eines Staffelgeschosses.<br />

Als ein solches wird das oberste Geschoss eines Gebäudes bezeichnet,<br />

das an mindestens einer Gebäudelängsseite auf der gesamten Länge um wenigstens<br />

3 m zurückspringt und insgesamt weniger als zwei Drittel der Fläche des darunter liegenden<br />

Vollgeschosses einnimmt. Damit ist ein Staffelgeschoss im Sinne dieses Bebauungsplanes<br />

eindeutig nicht ein Vollgeschoss nach NBauO.<br />

Erhalt des Geländeniveaus<br />

Zum Erhalt bzw. zur Schaffung des ausgeglichenen Geländeniveaus und zur Vermeidung<br />

überhöhter Aufschüttungen / Abgrabungen entlang von Grundstücksgrenzen<br />

dürfen Aufschüttungen / Abgrabungen im Übergang zu benachbarten Grundstücken<br />

maximal um 50 cm differieren (bauordnungsrechtliche Festsetzung § 2).<br />

Werbeanlagen<br />

Gemäß der bauordnungsrechtlichen Festsetzung § 3 sind Werbeanlagen nur an der<br />

Stätte der Leistung zulässig. Die Verwendung von Blinklichtern, laufenden Schriftbändern<br />

sowie im Wechsel oder in Stufen schaltbare Anlagen sind unzulässig.<br />

Damit werden ansässigen Betrieben / Dienstleistungsunternehmen ausreichende<br />

Werbemöglichkeiten eingeräumt, gleichzeitig wird eine, durch Lichteffekte das Erscheinungsbild<br />

beeinträchtigende Werbung ausgeschlossen.<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Zur Belangung von Ordnungswidrigkeiten wurde die bauordnungsrechtliche Festsetzung<br />

§ 4 in den Bebauungsplan aufgenommen. Demnach handelt ordnungswidrig,<br />

wer im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung vorsätzlich oder fahrlässig den<br />

vorstehenden gestalterischen Festsetzungen zuwider handelt. Die Ordnungswidrigkeiten<br />

können gemäß § 91 Abs. 5 NBauO mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />

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2.6 Flächen für den Gemeinbedarf<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Staatsarchiv<br />

Nördlich des Grabenweges ist das neue Staatsarchiv der Länder Niedersachsen und<br />

Hamburg geplant. Im Bebauungsplan wird das Grundstück deshalb als Fläche für den<br />

Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Verwaltung“ festgesetzt.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird in dieser Fläche mit einer Grundflächenzahl<br />

(GRZ) von 0,6 festgesetzt. Auf eine weitere Differenzierung der Festsetzungen wurde<br />

aufgrund der aus der geplanten Nutzung resultierenden speziellen Anforderungen an<br />

den Baukörper und der noch im Prozess befindlichen Hochbauplanung verzichtet.<br />

Einrichtungen und Anlagen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke<br />

Der zwischen Industriegleis und neuem Baugebiet auf dem Geestrücken liegende Bereich<br />

stellt eine Vorhaltefläche für Gemeinbedarfseinrichtungen als Wohnfolgenutzungen<br />

dar. Aus diesem Grund wird hier eine Fläche für den Gemeinbedarf mit den<br />

Zweckbestimmungen „Einrichtungen und Anlagen für soziale Zwecke“, „Einrichtungen<br />

und Anlagen für kulturelle Zwecke“ sowie „Einrichtungen und Anlagen für sportliche<br />

Zwecke“ festgesetzt.<br />

Hier können z.B. soziale oder kulturelle Einrichtungen sowie Sportanlagen für das<br />

neue Baugebiet entstehen.<br />

2.7 Verkehr<br />

Der Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld – Nord“ setzt das in der Rahmenplanung<br />

entwickelte Verkehrskonzept bauleitplanerisch um:<br />

� Der Benedixbogen bildet rückgratartig die Haupterschließung des neuen<br />

Wohnquartiers und stellt eine Verbindung zwischen der Salztorscontrescarpe<br />

und dem Camper Tunnel bzw. in der Verlängerung der Harburger Straße dar.<br />

Dabei nimmt er westlich des Industriegleises die Trasse des heutigen Grabenweges<br />

auf, bevor er in den Kreisverkehrsplatz Salztorscontrescarpe / Am<br />

Bahnhof / Am Güterbahnhof mündet.<br />

� Die Straße Salztorscontrescarpe wird Richtung Osten verschwenkt, so dass<br />

sie von Norden an den oben genannten Kreisverkehrsplatz anschließt.<br />

� Der Grabenweg, der das Altländer Viertel mit dem Bahnhof verbinden soll,<br />

schließt als untergeordnete Tempo 30 Straße auf Höhe des geplanten Staatsarchivs<br />

an den Benedixbogen an. Der Anschluss im Altländer Viertel erfolgt<br />

durch einen Kreisverkehrsplatz an der Grünendeicher / Hohenfriedberger<br />

Straße.<br />

� Die bisher durchgehende, untergeordnete Straßenverbindung „Am Güterbahnhof“<br />

wird durch zwei, jeweils separat geführte Stichstraßen westlich und<br />

östlich des Industriegleises ersetzt. Im Bereich des vorliegenden Bebauungsplanes<br />

kann dabei der bisherige Straßenverlauf „Am Güterbahnhof“ aufgrund<br />

des erforderlichen Abstandes zwischen einer Einmündung in den Benedixbogen<br />

und dem Camper Tunnel nicht beibehalten werden. Hier ist die Planstraße<br />

D vorgesehen.<br />

� Die Erschließung der Bebauung erfolgt über verkehrsberuhigte Stichstraßen<br />

bzw. im östlichen Bereich des Plangebietes über eine Ringstraße.<br />

2.7.1 Öffentliche Straßenverkehrsflächen<br />

Benedixbogen<br />

Der Querschnitt des Benedixbogens sieht eine Fahrbahnbreite von 5,5 m vor. Beidseitig<br />

schließt sich an die Fahrbahn ein jeweils 4 m breiter Grünstreifen mit einer Entwässerungsmulde<br />

und Bäumen an. Auf der Westseite ist hinter dem Grünstreifen ein<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

1,5 m breiter Fußweg, auf der Ostseite ein kombinierter Rad-/ Gehweg von 4 m Breite<br />

geplant.<br />

Bereiche ohne Ein- und Ausfahrten werden entlang des Benedixbogens mit Ausnahme<br />

der einmündenden Wohnstraßen festgesetzt. Mit dieser Festsetzung wird der<br />

beidseitige, mit Bäumen und Entwässerungsmulde ausgestattete Grünstreifen gesichert.<br />

Straßenquerschnitt Benedixbogen (Vorentwurf Grontmij GmbH 2011)<br />

Grabenweg<br />

Da der Grabenweg auch für Busverkehr genutzt werden soll, ist für ihn ebenso wie für<br />

den Benedixbogen eine Fahrbahnbreite von 5,5 m vorgesehen. Beidseitig ist ein<br />

Fußweg geplant. Auf einen separaten Radweg kann aufgrund der Klassifizierung als<br />

Tempo 30 Straße verzichtet werden. Im Bereich des Bauwerks über die Hollerner<br />

Moorwettern wird eine Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 4 m erfolgen.<br />

Sonstige Straßenverkehrsflächen<br />

Neben dem Benedixbogen und dem Grabenweg werden die anschließenden Kreisverkehrsplätze<br />

Salztorscontrescarpe / Am Bahnhof / Am Güterbahnhofs sowie Grünendeicher<br />

/ Hohenfriedberger Straße als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt.<br />

Des Weiteren wird die Planstraße D, die den südlichen Bereich des Mischgebietes<br />

und die Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Einrichtungen und<br />

Anlagen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke“ erschließt, als öffentliche Straßenverkehrsfläche<br />

festgesetzt. Sie ist mit einer Fahrbahnbreite von 5,5 m und einem<br />

einseitigen Fußweg vorgesehen und endet in einer Wendeanlage vor der Gemeinbedarfsfläche.<br />

ÖPNV<br />

Sowohl der Benedixbogen als auch der Grabenweg sind so dimensioniert, dass sie<br />

zumindest im Einrichtungsverkehr eine Buslinie aufnehmen können. Das Brücken-<br />

bzw. Durchlassbauwerk über die Hollerner Moorwettern wird hinsichtlich der Mindesttraglast<br />

auf Busse ausgerichtet (19 t Achslast).<br />

In Verlängerung des Benedixbogens ist für die Bahnunterführung Camper Tunnel<br />

langfristig eine Absenkung der Fahrbahn vorgesehen, so dass die Unterführung von<br />

Bussen passiert werden kann. Hierzu ist die Fahrbahn einschließlich der Entwässerungsanlagen<br />

soweit abzusenken und die Seitenwände zu unterfangen, dass eine<br />

durchgängige lichte Höhe von 3,5 m erreicht wird.<br />

2.7.2 Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />

Die radial vom Benedixbogen abzweigenden Stichstraßen (Planstraßen A, B sowie E,<br />

F, G) und die Ringstraße (Planstraße C) werden als Verkehrsflächen besonderer<br />

Zweckbestimmung – verkehrsberuhigte Bereiche – festgesetzt. Sie sind als Mischflä-<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

che (Spielstraße) mit einer Breite von 6 m konzipiert, mit nebenliegenden Entwässerungsgräben.<br />

Die Stichstraßen enden in einer Wendeanlage mit öffentlichen Parkplätzen.<br />

Straßenquerschnitt Wohnwege (Vorentwurf Grontmij GmbH 2011)<br />

2.7.3 Rad- und Fußwege<br />

Das Plangebiet wird in das überörtliche und örtliche Radwegenetz eingebunden. Der<br />

Benedixbogen erhält auf ganzer Länge zwischen Camper Tunnel und Salztorscontrescarpe<br />

straßenbegleitend auf der Ostseite einen separaten Radweg.<br />

Ein von Osten kommender überörtlicher Radweg wird als Fuß- und Radweg entlang<br />

der Geestkante fortgeführt. Eine weitere Fuß- und Radwegeverbindung entsteht am<br />

östlichen Siedlungsrand und führt über die Hollerner Moorwettern in das Altländer<br />

Viertel zu den dort vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen wie z.B. die Montessori-Grundschule.<br />

Die Fuß- und Radwege werden als solche im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

Fußwege werden zur Erschließung der Reihenhausbebauung und in Verlängerung<br />

der verkehrsberuhigten Bereiche festgesetzt. Sie bieten kurze Wege in die umgebenden<br />

Grünräume<br />

2.8 Ver- und Entsorgung<br />

Trinkwasser<br />

Die Versorgung des Planbereiches mit Trinkwasser erfolgt durch die Stadtwerke <strong>Stade</strong>.<br />

Schmutzwasserentsorgung<br />

Die Abwasserentsorgung erfolgt durch die Abwasserentsorgung <strong>Stade</strong> (AES). Aufgrund<br />

der Topografie des Plangebietes und der Lage möglicher Anschlussschächte<br />

kann die Schmutzwasserentwässerung nicht im konventionellen Freigefälle, sondern<br />

soll im Druckentwässerungsverfahren erfolgen. Der Anschluss des Druckentwässerungssystems<br />

soll an das bestehende Kanalnetz im Altländer Viertel erfolgen. Von<br />

dort wird das gesammelte Abwasser der Kläranlage <strong>Stade</strong> zugeführt, in der eine ordnungsgemäße<br />

Reinigung des Schmutzwassers und dessen Ableitung in die Vorflut<br />

stattfindet.<br />

Oberflächenentwässerung<br />

Für die Regenwasserbeseitigung ist die Anlage eines offenen Grabensystems vorgesehen.<br />

Über dieses Grabensystem sollen alle öffentlichen und privaten Oberflächen<br />

entwässert werden.<br />

Die Entwässerung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen erfolgt über ein Quergefälle<br />

zu den Fahrbahnrändern. Das Wasser wird offen in Mulden parallel zum Benedixbogen<br />

bzw. in Gräben entlang der Wohnwege abgeleitet.<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Der Topografie und den örtlichen Vorflutverhältnissen folgend, ist die Fließrichtung<br />

des offenen Grabensystems östlich des Benedixbogens zur Hollerner Moorwettern,<br />

westlich des Benedixbogens zum Camper Graben gerichtet. Die Einleitung in die Vorflut<br />

erfolgt über eine gedrosselte Ableitung.<br />

Das von den befestigten Flächen im Wohn- und Mischgebiet anfallende Oberflächenwasser<br />

ist ebenfalls in den offenen Gräben zu sammeln und der Hollerner<br />

Moorwettern oder dem Camper Graben zuzuführen (bauplanungsrechtliche Festsetzung<br />

§ 7).<br />

2.9 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft<br />

Die Hollerner Moorwettern sowie die bestehenden und im Rahmen der offenen Oberflächenentwässerung<br />

geplanten Gräben einschließlich ihrer Böschungsbereiche werden<br />

als Wasserflächen bzw. Flächen für die Wasserwirtschaft festgesetzt.<br />

Gemäß § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf die Herstellung, Beseitigung<br />

und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau)<br />

der Planfeststellung durch die zuständige Behörde – Untere Wasserbehörde<br />

des Landkreises <strong>Stade</strong> (nachrichtlicher Hinweis Nr. 4).<br />

Entlang der Hollerner Moorwettern (Gewässer II. Ordnung) ist ein 5 m breiter Gewässerrandstreifen<br />

(Räumstreifen), gemessen ab Böschungsoberkante, von jeglicher<br />

Bebauung freizuhalten (nachrichtlicher Hinweis Nr. 5).<br />

Entlang der im Plangebiet ausgewiesenen Gräben (Gewässer III. Ordnung) sind entsprechend<br />

der festgesetzten Baugrenzen 3 bzw. 5 m breite Gewässerrandstreifen<br />

(Räumstreifen), gemessen ab Böschungsoberkante, von einer Bebauung in Form von<br />

Gebäuden und Bepflanzung mit nicht standortgerechten Gehölzen freizuhalten (§ 38<br />

WHG) (nachrichtlicher Hinweis Nr. 6).<br />

2.10 Öffentliche Grünflächen<br />

Landschaftspark<br />

Der Landschaftsraum der Hollerner Moorwettern wird in den Bebauungsplan als öffentliche<br />

Grünfläche einbezogen und als solche festgesetzt, um den Übergang vom<br />

Wohnen zum Freiraum gestalten zu können. Vorgesehen ist die Entwicklung eines<br />

Landschaftsparks zwischen dem Wohnquartier „Benedixland“ und dem Altländer Viertel.<br />

Die offene Oberflächenentwässerung des Wohnquartiers wird weiter über<br />

marschtypische Gräben bis an die Hollerner Moorwettern geführt und gliedert den<br />

Landschaftspark.<br />

Der westliche Parkbereich soll einer intensiveren Naherholungsnutzung dienen. Aus<br />

diesem Grund wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“<br />

bzw. „Spielplatz“ festgesetzt.<br />

Der östliche Parkbereich erhält eine naturnahe Gestaltung und dient vorwiegend der<br />

Kompensation der durch die Entwicklung des Wohnquartiers verursachten Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft. Die öffentlichen Grünflächen werden deshalb mit der Festsetzung<br />

„Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft überlagert (siehe hierzu Punkt 2.12).<br />

Grüne Mitte / Geestkante<br />

Entlang der Geestkante und des Camper Grabens ist eine weitere öffentliche Grünfläche<br />

festgesetzt. Diese schließt die dort vorhandenen Feldgehölze und Gräben ein,<br />

die mit einem Erhaltungsgebot geschützt werden (siehe hierzu Punkt 2.11). Ein Fuß-<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

und Radweg mit Verbindungen in das Wohnquartier und zu den Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

macht diesen Bereich für die Bewohner erlebbar.<br />

Grünfläche an der Salztorscontrescarpe<br />

Durch den Verschwenk der Straße Salztorscontrescarpe erhält die dort vorhandene<br />

öffentliche Grünfläche einen neuen Zuschnitt.<br />

Verkehrsbegleitgrün an den Gleisanlagen<br />

Entlang der Gleisanlagen wird zwischen Camper Tunnel und der Gemeinbedarfsfläche<br />

ein 6 m breiter Streifen als öffentliche Grünfläche – Zweckbestimmung „Verkehrsgrün“<br />

festgesetzt.<br />

2.11 Grünordnerische Maßnahmen<br />

Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

Entlang der Geestkante sowie auf der Parzelle zwischen Bahn und Camper Graben<br />

im Südosten des Plangebietes werden Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und<br />

für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt.<br />

Die dort vorhandenen Bäume, Sträucher und sonstigen Bepflanzungen sind durch<br />

geeignete Pflegemaßnahmen zu schützen. Abgängige oder geschädigte Gehölze<br />

sind durch heimische Nachpflanzungen zu ersetzen (bauplanungsrechtliche Festsetzung<br />

§ 5 (1)).<br />

Mit dieser Festsetzung sollen die an der Geestkante vorhandenen Gehölzstrukturen<br />

einschließlich der Großbäume langfristig erhalten werden.<br />

Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern - Private Grünflächen<br />

Im Norden des Wohngebietes werden im Übergang zum Landschaftspark ein 5 m<br />

breiter Streifen als private Grünfläche mit einem Anpflanzgebot festgesetzt.<br />

Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (private Grünfläche)<br />

sind Sträucher und Bäume (Anteil mind. 10%) der angegebenen Pflanzenliste zu<br />

pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die Bepflanzung<br />

soll 2-reihig erfolgen. Der Pflanzabstand soll 1 m innerhalb der Reihen und<br />

2 m zwischen den Reihen nicht überschreiten (bauplanungsrechtliche Festsetzung<br />

§ 5 (2).<br />

Diese Festsetzung soll die Eingrünung des Quartiers gewährleisten. Der Pflanzabstand<br />

ermöglicht dabei auch Sichtbeziehungen in den Landschaftspark.<br />

Gestaltung des Straßenraums Benedixbogen<br />

In der Straßenverkehrsfläche Benedixbogen ist eine straßenparallele Baumreihe herzustellen:<br />

je angefangene 12 m ist eine Stiel-Eiche (Quercus robur) mit einem<br />

Stammumfang von mindestens 18/20 cm in eine Vegetationsfläche von mindestens<br />

7 qm zu pflanzen und gegen Befahren zu sichern. Für notwendige Unterbrechungen<br />

für Zufahrten und Eingänge darf der Baumstandort entsprechend versetzt werden. Alle<br />

Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen<br />

(bauplanungsrechtliche Festsetzung § 5 (3).<br />

Diese Festsetzung sichert die Gestaltung der Haupterschließung „Benedixbogen“ als<br />

Allee.<br />

Baumschutz<br />

Des Weiteren gilt im Plangebiet die Baumschutzsatzung der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> vom<br />

17.03.2003 (nachrichtlicher Hinweis Nr. 2).<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

2.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft<br />

Die öffentlichen Grünflächen im Osten des Landschaftsparks sowie die östliche Siedlungseingrünung<br />

werden als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Auf den Kompensationsflächen<br />

werden dabei entsprechend ihrer Lage und Einbindung in das Gesamtgrünkonzept<br />

unterschiedliche Entwicklungsziele festgesetzt:<br />

Die Kompensationsflächen 1 – 3 sind in den Landschaftspark integriert, der in seinem<br />

östlichen Bereich einen naturnahen Charakter erhalten soll:<br />

� Auf der öffentlichen Grünfläche – Kompensationsfläche 1 entlang der Hollerner<br />

Moorwettern sind Ruderalfluren mit naturnahem Gehölzbestand zu entwickeln<br />

und dauerhaft zu erhalten.<br />

Zur Herstellung dieses Entwicklungsziels werden auf der Kompensationsfläche<br />

1 folgende Nutzungsauflagen / Maßnahmen festgesetzt:<br />

2x jährliche Mahd in den ersten 2 – 3 Jahren ab dem 1. Juli eines Jahres; Abfuhr<br />

des Mahdgutes, in den Folgejahren in 3- bis 5-jährigem Turnus 1 x Mahd<br />

ab dem 15. August eines Jahres; Abfuhr des Mahdgutes,<br />

Bepflanzung von 20% der Fläche mit Gehölzgruppen gemäß der angegebenen<br />

Pflanzenliste mit einem Pflanzabstand von 1,5 m innerhalb der Gruppe<br />

(bauplanungsrechtliche Festsetzung § 6 (1)).<br />

� Die siedlungsnahe öffentliche Grünfläche – Kompensationsfläche 2 - angrenzend<br />

an das Wohngebiet WA 3 - soll zu einer extensiven Obstbaumwiese<br />

entwickelt werden.<br />

Die Wiese ist 2 x jährlich ab dem 1. Juli eines Jahres mit Abtransport des<br />

Mahdgutes zu mähen. Eine Düngung der Fläche ist nicht zulässig. Etwa 10%<br />

der Fläche ist mit Obstbäumen, Hochstamm, alte heimische Sorten, in Einzelstellung<br />

und Gruppen zu bepflanzen (bauplanungsrechtliche Festsetzung § 6<br />

(2)).<br />

� Die öffentliche Grünfläche – Kompensationsfläche 3 im Osten des Landschaftsparks<br />

soll zu einer extensiven Wiese mit Weidengebüschen entwickelt<br />

werden. Die Wiese ist 2 x jährlich ab dem 1. Juli eines Jahres mit Abtransport<br />

des Mahdgutes zu mähen. Eine Düngung der Fläche ist nicht zulässig. Etwa<br />

10% der Fläche ist mit Strauchgruppen aus verschiedenen Weidenarten der<br />

angegebenen Pflanzenliste mit einem mittleren Pflanzabstand von 1,5 m zu<br />

bepflanzen (bauplanungsrechtliche Festsetzung § 6 (3)).<br />

Die Kompensationsfläche 4 gestaltet den Siedlungsrand und dient der landschaftlichen<br />

Einbindung der Neubebauung:<br />

� Die öffentliche Grünfläche – Kompensationsfläche 4 ist als lockerer linearer,<br />

naturnaher Gehölzbestand zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Etwa<br />

50% der Flächen ist zu bepflanzen. Die Anpflanzungen sind zweireihig aus<br />

Sträuchern (80%) und Bäumen der angegebenen Pflanzenliste herzustellen,<br />

Pflanzabstand innerhalb und zwischen den Reihen ca. 1,5 m (bauplanungsrechtliche<br />

Festsetzung § 6 (4)).<br />

Die Kompensationsfläche 5 südöstlich des Benedixbogens bildet eine Ergänzung zu<br />

den vorhandenen Gehölzstrukturen am Camper Graben und der Geestkante:<br />

� Die öffentliche Grünfläche – Kompensationsfläche 5 ist als naturnaher Gehölzbestand<br />

mit einem abgestuften Aufbau aus Bäumen und Sträuchern zu<br />

entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Für die Anpflanzungen sind Sträucher<br />

(70%) und Bäume der angegebenen Pflanzenliste zu verwenden. Sie sind<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

mehrreihig mit einem mittleren Abstand von 1,5 m in der Reihe und zwischen<br />

den Reihen herzustellen (bauplanungsrechtliche Festsetzung § 6 (5)).<br />

Die Maßnahmen der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen § 6 (1) – (5) sind spätestens<br />

innerhalb der auf die Fertigstellung der Planstraße (Endausbau) folgenden<br />

Pflanzperiode bzw. Vegetationsperiode fachgerecht durchzuführen (bauplanungsrechtliche<br />

Festsetzung § 6 (6)). Mit dieser Festsetzung soll eine zügige Umsetzung<br />

der Kompensationsmaßnahmen gewährleistet werden.<br />

Die im Plangebiet auf den öffentlichen Grünflächen mit der Überlagerung als Kompensationsflächen<br />

1 - 5 vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen werden anteilig den<br />

allgemeinen Wohngebieten (WA 1 – WA 5) und dem Mischgebiet (MI) zugeordnet<br />

(bauplanungsrechtliche Festsetzung § 6 (7)).<br />

2.13 Immissionsschutz<br />

Entsprechend der geplanten Nutzungen in der Nachbarschaft zur Bahn ist eine<br />

schalltechnische Untersuchung durch das Ing.-Büro P. Gerlach (siehe Anlage) erfolgt.<br />

Dabei werden die vom Bahnverkehr - Hauptstrecke Hamburg Cuxhaven und Industriegleis<br />

- ausgehenden Schallemissionen gemäß „Schall 03“ berechnet. Die Verkehrsmengenangaben<br />

berücksichtigen Prognosedaten für das Jahr 2025, da der<br />

Schutz der Anwohner auch in Zukunft gewährleistet sein soll.<br />

Das Ergebnis zeigt, dass der überwiegende Bereich des Plangebietes in die Lärmpegelbereiche<br />

II und I fällt. Hier sind keine wesentlichen Kostensteigerungen für die<br />

Wohngebäude zu erwarten, da die notwendigen, passiven Schutzmaßnahmen bereits<br />

durch die aus wärmetechnischen Gründen sowieso notwendigen Maßnahmen erfüllt<br />

werden.<br />

Nur ein kleiner Bereich im bahnnahen Mischgebiet südlich der Planstraße D fällt in<br />

den Lärmpegelbereich III. Auch in diesem Lärmpegelbereich sind für schützenswerte<br />

Räume i.d.R. auch keine relevanten Kostenerhöhungen zu erwarten. Lediglich wenn<br />

zur lärmbelasteten Seite hin sehr große Fensterflächen geplant werden, können<br />

leichte Kostenerhöhungen anfallen.<br />

Die Grenze des Lärmpegelbereichs III wird in der Planzeichnung dargestellt. Für Gebäude,<br />

die innerhalb des Lärmpegelbereichs III errichtet werden, gilt die bauplanungsrechtliche<br />

Festsetzung § 8:<br />

Innerhalb der „Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“<br />

sind die Anforderungen der DIN 4109 für die jeweiligen Lärmpegelbereiche zu berücksichtigen.<br />

Sämtliche Fassaden sind daher wie folgt schalltechnisch zu dämmen<br />

(Tabelle 8 der DIN 4109):<br />

Lärmpegelbereich erf. R`w für Aufenthaltsräume: erf. R`w für Büroräume<br />

und ähnliches:<br />

III<br />

35 dB(A)<br />

30 dB(A)<br />

Der Nachweis ist im Rahmen des Baugenehmigungs- bzw. Anzeigeverfahrens zu<br />

führen.<br />

2.14 Altlasten<br />

Eine Bewertung der Altlastensituation erfolgte 2011 durch die Grontmij GmbH (siehe<br />

Anlage). Dabei wurden auf Basis des bisherigen Kenntnisstandes die Gefährdungssituation<br />

über die Pfade Boden – Mensch und Boden – Grundwasser beurteilt. Die Bewertung<br />

erfolgte durch Auswertung der zur Verfügung stehenden Informationen bzw.<br />

20


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

recherchierten Informationen. Zusätzlich werden Erkenntnislücken aufgezeigt und ein<br />

Untersuchungskonzept für die weiteren technischen Erkundungen erstellt.<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier<br />

Benedixland“ sind folgende potenziell altlastenrelevanten Standorte zu verzeichnen:<br />

Im Bereich der geplanten Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Einrichtungen<br />

und Anlagen für sozialen, kulturelle und sportliche Zwecke“ ist im Altlastenprogramm<br />

des Landes Niedersachsen EVA 2 die Altablagerung 359.038.4.9 mit<br />

einer Größe von 4.000 m² verzeichnet. Auf Grundlage einer historischen Erkundung<br />

gibt es Hinweise auf die Einlagerung von u.a. Hausmüll (überwiegend Asche) und<br />

Kokereiabfällen zwischen 1930 und 1945 sowie Hinweise auf Deponiegase. Als potenziell<br />

relevante Schadstoffe werden genannt: Schwermetalle, MKW, PAK, BTEX,<br />

LCKW und Methan.<br />

Im weiteren Vorgehen sind orientierende Boden- und Bodenluftuntersuchungen durch<br />

mehrere Rammkernsondierungen vorgesehen mit einer Untersuchung der Proben auf<br />

die o.g. Schadstoffe.<br />

Die Altablagerung wird als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden<br />

Stoffen belastet ist, gekennzeichnet.<br />

Im Bereich des Benedixlandes wurden im Jahr 2001 Sedimente des Burggrabens<br />

abgelagert (Altspülfeld).<br />

Das Altlastengutachten empfiehlt im Bereich der geplanten Wohngebiete und Grünflächen<br />

orientierende Bodenuntersuchungen durch Rammkernsondierungen oder<br />

Baggerschürfen. Hier ist zu klären, ob durch die Aufspülungen Schwermetalle oder<br />

organische Schadstoffe in den Boden eingetragen worden sind.<br />

Im Bereich des als öffentliche Grünfläche – Verkehrsgrün festgesetzten Streifens entlang<br />

der Bahn sind Bodenmessstationen geplant. Diese sollen eine potenzielle Mobilisierung<br />

von Schadstoffen, verursacht durch temporäre Eingriffe in den Grundwasserspiegel<br />

anzeigen. Solche Eingriffe sind bei Tiefbau- bzw. Aushubarbeiten auf dem<br />

Gelände des ehemaligen Mineralölwerks oder beim Ausbau des Camper Tunnels zu<br />

erwarten.<br />

2.15 Archäologie<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde<br />

(das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken<br />

oder auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe<br />

Spuren solcher Funde) angeschnitten werden, sind diese gemäß § 14 Abs. 1 des<br />

Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der Archäologischen<br />

Denkmalpflege der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig<br />

sind der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde<br />

und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen<br />

nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen.<br />

(nachrichtlicher Hinweis Nr. 3)<br />

21


3 Kosten<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Bei Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord - Wohnquartier<br />

Benedixland“ entstehen Kosten für die Erschließung des neuen Quartiers, insbesondere<br />

den Bau des „Benedixbogens“, seines Anschlusses an die Salztorscontrescarpe<br />

sowie den Ausbau des Grabenwegs einschließlich des Querungsbauwerks<br />

über die Hollerner Moorwettern.<br />

Die Straßenbaumaßnahmen werden wie folgt beziffert:<br />

� Herstellung des Benedixbogens zwischen Industriegleis und Camper Tunnel<br />

sowie der Wohnstraßen A, B, C, D, E, F und G: rd. 1.820.000 €<br />

(Der Anteil der baugrundverbessernden Maßnahmen (Vorbelastungsdämme<br />

mit Vertikaldräns) an den reinen Baukosten beträgt dabei etwa 40%.)<br />

� Ausbau des Grabenwegs westlich des Industriegleises (neu: Teilbereich des<br />

Benedixbogens): rd. 190.000 € ,<br />

� Bau des Kreisverkehrsplatzes Salztorscontrescarpe: rd. 500.000 €,<br />

� Verschwenk der Straße Salztorscontrescarpe (mit Anschluss an den Bahnhof,<br />

z.T. außerhalb des Geltungsbereiches, aber im Zusammenhang umzusetzen):<br />

rd. 200.000 €,<br />

� Herstellung des neuen Grabenwegs einschließlich des Kreisverkehrsplatzes<br />

Grünendeicher / Hohenfriedberger Straße: rd. 750.000 €.<br />

Eine Förderung durch EFRE-Mittel (Förderquote: 75% der Kosten) wird für die Herstellung<br />

der Vorbelastungsdämme sowie den Bau des Kreisverkehrsplatzes Salztorscontrescarpe<br />

(einschließlich Verschwenk) beantragt. Es wird mit einer Förderung in<br />

Höhe von 525.000 € in 2012, in den Folgejahren anteilig nach Projektfortschritt gerechnet.<br />

Das Beitragsrecht ist prioritär anzuwenden.<br />

Für den Ausbau des Grabenwegs einschließlich des Querungsbauwerks über die<br />

Hollerner Moorwettern und den Kreisverkehrsplatz im Altländer Viertel werden Fördergelder<br />

der Sozialen Stadt (Förderquote: 2/3 der Kosten) beantragt. Der Anschluss<br />

des Altländer Viertels an den Bahnhof ist im Maßnahmenkatalog für das Sanierungsgebiet<br />

enthalten.<br />

Für die Herstellung der Druckentwässerung zur Schmutzwasserentsorgung (Kostenträger<br />

AES) werden rd. 300.000 €, für die Oberflächenentwässerung (Kosten AES /<br />

Anlieger je zur Hälfte) rd. 180.000 € veranschlagt.<br />

Des Weiteren entstehen Kosten für die Anlage der Landschaftsparks (öffentliche<br />

Grünflächen einschließlich Spielplatz) und die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen.<br />

22


4 Flächenbilanz<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Allgemeine Wohngebiete 3,38 ha<br />

Mischgebiete 0,98 ha<br />

Flächen für den Gemeinbedarf 1,25 ha<br />

Zweckbestimmung: Öffentliche Verwaltungen 0,86 ha<br />

Zweckbestimmung:<br />

Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen<br />

Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen<br />

Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen<br />

0,39 ha<br />

Straßenverkehrsflächen 2,32 ha<br />

Benedixbogen, Grabenweg, Planstraße D 1,93 ha<br />

separate Fuß- /Radwege 0,39 ha<br />

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />

(verkehrsberuhigte Bereiche)<br />

Private Grünflächen<br />

(Pflanzgebot Siedlungseingrünung)<br />

0,40 ha<br />

0,13 ha<br />

Öffentliche Grünflächen 3,33 ha<br />

Zweckbestimmung: Parkanlage 0,42 ha<br />

Zweckbestimmung: Spielplatz 0,21 ha<br />

Flächen mit Bindungen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern<br />

und sonstigen Bepflanzungen<br />

0,54 ha<br />

sonstige öffentliche Grünflächen 0,40 ha<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

1,76 ha<br />

Wasserflächen 1,83 ha<br />

Hollerner Moorwettern einschließlich Uferrandstreifen 1,06 ha<br />

Gräben einschließlich Uferrandstreifen 0,77 ha<br />

Geltungsbereich � 13,62 ha<br />

23


Teil B Umweltbericht<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

1 Einleitung<br />

In der Umweltprüfung werden die voraussichtlich erheblichen Umweltwirkungen des<br />

Vorhabens gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes ermittelt,<br />

die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB definiert sind. Die aufgrund der Umweltprüfung<br />

ermittelten Belange des Umweltschutzes sind gemäß § 2a BauGB in einem<br />

Umweltbericht darzulegen, der einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

bildet.<br />

Die Inhalte des Umweltberichtes sind in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c<br />

BauGB festgelegt. Der Umweltbericht dient der Bündelung, sachgerechten Aufbereitung<br />

und Bewertung des gesamten umweltrelevanten Abwägungsmaterials auf der<br />

Grundlage geeigneter Daten und Untersuchungen. Die verwendeten Methoden sowie<br />

Details zu den Ausführungen im Umweltbericht sind den genannten Quellen zu entnehmen.<br />

Um den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu bestimmen, sind Behörden<br />

und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die<br />

Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung<br />

aufzufordern.<br />

Die <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> hat zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Bebauungsplänen<br />

Nr. 469 „Bahnhofsumfeld Nord und Nr. 470 „Bahnhofsumfeld Süd“<br />

am 16.12.2010 einen Scopingtermin durchgeführt.<br />

1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes<br />

Für Angaben zum Standort und zur Zielsetzung der Planung wird auf Kap. 1.2, 1.3<br />

und 2.1 Teil A verwiesen.<br />

Art und Umfang des Vorhabens und Festsetzungen<br />

Die Art der baulichen Nutzung wird als Wohngebiet, Mischgebiet und Fläche für den<br />

Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Verwaltungen“ und „Gebäude<br />

kultureller, sozialer und sportlicher Zwecke“ festgesetzt. Im Wohngebiet wird die zulässige<br />

Grundfläche durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl mit 0,4 im zentralen<br />

Bereich und 0,3 im Randbereich zum Landschaftspark als Höchstmaß und der<br />

Ausweisung einer Baugrenze begrenzt. Es sind 2 bzw. 3 Vollgeschosse in offener<br />

Bauweise bzw. als Hausgruppe und Doppelhäuser zulässig. Im Mischgebiet ist eine<br />

Grundflächenzahl von 0,5 mit 3 Vollgeschossen + Staffelgeschoss in offener Bauweise<br />

festgesetzt. Für die Gemeinbedarfsfläche „Öffentliche Verwaltungen“ gilt eine<br />

Grundflächenzahl von 0,6; für die Gemeinbedarfsfläche „Gebäude kultureller, sozialer<br />

und sportlicher Zwecke“ 0,5 mit Ausweisung einer Baugrenze. Die Höhe der baulichen<br />

Anlagen wird an der Umgebung orientiert als Höchstmaß für eine Trauf- und<br />

Firsthöhe festgesetzt. Die Erschließung erfolgt vom Grabenweg, der im Norden bis an<br />

das Altländer Viertel verlängert und im Südwesten an die zu verlegende Straßenführung<br />

Salztorscontrescarpe angebunden wird. Innerhalb der Neubebauung wird der<br />

Benedixbogen als Haupterschließung geführt und durch den Camper Tunnel nach<br />

Süden zur Harburger Straße angebunden. Im Wohnquartier werden Stichwege und<br />

verkehrsberuhigte Straßen angelegt. Zur Entwicklung und Gestaltung von Grünflächen<br />

im Übergang zum Landschaftsraum werden auf der Nordseite entlang der Hollerner<br />

Moorwettern eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage<br />

sowie Ausgleichsflächen festgesetzt. Zur landschaftlichen Siedlungseingrünung werden<br />

auf der Nord- und Ostseite der Bebauung Grünstreifen mit einem Anpflanzgebot<br />

festgesetzt. Prägende Landschafts- und Grünstrukturen werden durch Erhaltungsgebote<br />

gesichert.<br />

24


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Angaben zum Bedarf an Grund und Boden<br />

Die einzelnen Flächenkategorien des ca. 13,62 ha umfassenden Plangebiets sind in<br />

Kap. 4 Teil A aufgeführt.<br />

Der durch die Neubebauung und Erschließung verursachte Bedarf an Grund und Boden<br />

umfasst ca. 8,6 ha. Davon können maximal bis zu ca. 2,2 ha dauerhaft versiegelt<br />

werden.<br />

Abgrenzung Untersuchungsgebiet<br />

Der Untersuchungsraum der Umweltprüfung wurde förmlich nicht festgelegt. Da umweltrelevante<br />

Auswirkungen über den Geltungsbereich des Bebauungsplans hinaus<br />

nicht ausgeschlossen werden können, wurde das nähere Umfeld in die Untersuchungen<br />

möglicher Auswirkungen mit einbezogen.<br />

1.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen<br />

und ihre Berücksichtigung<br />

Maßstab für die Bewertung der ermittelten Umweltauswirkungen sind diejenigen Vorschriften<br />

des Baugesetzbuches, die die Berücksichtigung der umweltschützenden Belange<br />

in der planerischen Abwägung zum Gegenstand haben sowie die in den Fachgesetzen<br />

und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, soweit sie für den<br />

Bauleitplan von Bedeutung sind.<br />

Die übergeordneten Fachgesetze und Fachplanungen sind im Umweltbericht zur 28.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes dargelegt.<br />

Die Umweltschutzziele einschlägiger Fachgesetze und Fachplanungen werden im<br />

Bebauungsplan wie folgt berücksichtigt:<br />

Bezogen auf die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen ist das Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) mit den entsprechenden Verordnungen zur berücksichtigen.<br />

Das Fachgesetz verpflichtet -u.a. auch zum Schutz der menschlichen Gesundheit-<br />

zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten bestimmter Substanzen in der<br />

Luft. Zur Bewältigung möglicher Anforderungen an die Vorsorge und Sicherung gesunder<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden eine Lärmtechnische Untersuchung<br />

und eine Altlastenuntersuchung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

durchgeführt.<br />

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB insbesondere<br />

die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege zu berücksichtigen. Der Bebauungsplan berücksichtigt die fachgesetzlichen<br />

Ziele für den Boden gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und<br />

verfolgt einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden gem. § 1a<br />

Abs. 2 BauGB. Der Grundsatz der Verringerung der Flächeninanspruchnahme wird<br />

u.a. durch Festsetzungen zur Begrenzung der Bodenversiegelung verfolgt.<br />

Die Bewirtschaftung des Wasserhaushaltes wird im Sinne von § 1 Abs. 5 BauGB<br />

nachhaltig gestaltet, so dass Veränderungen vermieden und ein guter Zustand erhalten<br />

oder erreicht wird.<br />

Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind Tiere und<br />

Pflanzen als Bestandteil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen<br />

Artenvielfalt, in ihren Lebensräumen sowie sonstigen Lebensbedingungen<br />

zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen. Erhaltungsziele<br />

von Schutzgebieten gem. §§ 16 - 22 NAGBNatSchG sowie Gebiete mit gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung oder der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des<br />

BNatSchG sind im Plangebiet und Umgebung nicht zu berücksichtigen.<br />

Für das Bebauungsplanverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB in<br />

Verbindung mit den §§ 14, 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beachtlich. Im<br />

25


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Rahmen der Umweltprüfung wird untersucht, ob und in welchem Umfang mit den geplanten<br />

bzw. mit den nach dem Entwurf des Bebauungsplanes planungsrechtlich zulässigen<br />

Vorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne der § 5 des Niedersächsischen<br />

Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) verbunden sind.<br />

Der Umweltbericht zeigt Maßnahmen der Vermeidung und Minimierung sowie zum<br />

Ausgleich für die ermittelten, erheblichen Umweltauswirkungen auf.<br />

Die besonderen Anforderungen des Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG hinsichtlich<br />

des Verbotes bestimmter Beeinträchtigungen von besonders und streng geschützten<br />

Arten und ihrer Habitate werden im Rahmen tierökologischer Untersuchungen<br />

und einer darauf aufbauenden artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt.<br />

Der Ersatz zu fällender Bäume erfolgt gemäß Anhang 1 zur Baumschutzsatzung der<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> (2003).<br />

Der Schutz der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit und ihrer Bedeutung<br />

als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen sowie die Erhaltung historischer<br />

Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonderer Eigenart gem. § 2 Abs. 1 Nr.<br />

13, 14 BNatSchG erfordert die besondere Auseinandersetzung mit dem Umgang der<br />

Neubebauung im Übergang zur freien Landschaft.<br />

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der<br />

Umweltmerkmale<br />

Für die einzelnen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu betrachtenden Belange des<br />

Umweltschutzes erfolgt nachfolgend jeweils eine Beschreibung der Ermittlung und<br />

Bewertung des gegenwärtigen Umweltzustandes und der besonderen Umweltmerkmale.<br />

Die Beschreibung dient der Herausstellung der Empfindlichkeit der Umwelt gegenüber<br />

der Planung und ihrer Berücksichtigung im Rahmen der Planung sowie der<br />

Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich negativer<br />

Umweltwirkungen.<br />

Allgemeine Beschreibung des Untersuchungsraumes<br />

Das Plangebiet liegt am baulich geprägten Siedlungsrand im Osten von <strong>Stade</strong> im<br />

Übergang zur freien Landschaft der zusammenhängenden Grünlandflächen Benedixland,<br />

die in das Alte Land überleiten. Der westliche Randbereich des Plangebietes<br />

zählt zur naturräumlichen Region „Zevener Geest“, die durch eine Geestkante zum<br />

Naturraum der „Unterelbeniederung Harburger Elbmarschen“ im östlichen Teil des<br />

Plangebietes abgegrenzt ist. Am nördlichen Plangebietsrand verläuft die Hollerner<br />

Moorwettern. Die südwestliche Grenze bilden die Gleisanlagen der Industriebahn, die<br />

vom Güterbahnhof im südlichen angrenzenden Bahnbereich der DB-Eisenbahntrasse<br />

Hamburg-Cuxhaven nach Norden abzweigen.<br />

Die Flächen zwischen dem Geestrücken und der Hollerner Moorwettern präsentieren<br />

sich als offener Landschaftsraum der Elbmarsch. Am südöstlichen Plangebietsrand<br />

zwischen dem Graben an der Geestkante und Bahnlinie schiebt sich der randliche<br />

Ausläufer des sogenannten „Marschrand Niedermoor <strong>Stade</strong> / Horneburg“ in das<br />

Plangebiet.<br />

2.1.1 Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Wohnfunktion / Erholungsfunktion<br />

Das direkte Plangebiet übernimmt keine Wohnfunktionen für die <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong>.<br />

Im Nordwesten liegt ein Gebäude mit Wohnnutzung auf dem Grundstück der Bahneinrichtungen.<br />

Der im Norden angrenzende Bereich des Altländer Viertels hat eine<br />

26


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

wesentliche Wohnfunktion und ist durch eine dichte, teilweise mehrgeschossige<br />

Wohnbebauung gekennzeichnet. Nördlich des Grabenweges ist eine eingeschossige<br />

Neubebauung mit vier Doppelhäusern für seniorengerechtes Wohnen vorhanden. Auf<br />

dem Geestrücken befindet sich ein bebautes Grundstück mit einer ehemaligen gewerblichen<br />

Nutzung und den dazugehörigen versiegelten Betriebsflächen. Die Nutzung<br />

ist zurzeit aufgegeben. Die Erschließung erfolgt über die Straße Am Güterbahnhof.<br />

Die im Bereich des Bahnhofsvorplatzes und des Posthofes im Westen angrenzenden<br />

bebauten Bereiche sind als Mischgebiet charakterisiert.<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb von innerstädtischen Grünzügen mit Anbindung an die<br />

freie Landschaft. Im Norden bildet die Hollerner Moorwettern mit den angrenzenden<br />

Freiflächen eine wesentliche Grünachse mit Bedeutung für die siedlungsnahe Erholungsfunktion.<br />

Parallel zum Gewässer verläuft auf der Nordseite ein Fußweg, der mit<br />

einer Fußgängerbrücke über die Hollerner Moorwettern an den Grabenweg führt. Das<br />

Altländer Viertel ist durch einzelne Stichwege an den gewässerbegleitenden, übergeordneten<br />

Fußweg angebunden, der im weiteren Verlauf in östliche Richtung in den<br />

großräumigen Landschaftsraum der Marsch führt.<br />

Der Geestrücken als weitere Grünachse erstreckt sich parallel zum Industriegleis von<br />

Südosten nach Norden. Ein unbefestigter Weg führt entlang der Geestkante in östliche<br />

Richtung in die freie Landschaft. Im Südosten des Plangebietes besteht eine befestigte<br />

Wegequerverbindung zum Camper Tunnel Richtung Innenstadt und Bahnhof.<br />

Von hier führt ein befestigter Weg in das Alte Land und ist als Radwanderweg des<br />

Landkreises <strong>Stade</strong> gekennzeichnet. Es handelt sich um die sogenannte Obstroute<br />

des Streckenabschnittes <strong>Stade</strong> - Agathenburg. Vom Camper Tunnel führt eine weitere<br />

Wegverbindung parallel zum Radweg entlang der Gleisanlagen nach Osten in die<br />

freie Landschaft.<br />

Der Grabenweg weist eine zentrale Bedeutung für die Verbindung des Plangebietes<br />

und der Wohnbebauung des Altländer Viertels mit dem Bahnhof und der Innenstadt<br />

auf. Entlang der Straße Am Güterbahnhof besteht eine fußläufige Anbindung vom<br />

Grabenweg an den Bahnhofsvorplatz. Nach Norden ist eine Anbindung zu den grünen<br />

Wallanlagen und zur historischen Altstadt gegeben. Ein Fußweg führt vom Grabenweg<br />

zur signalgesteuerten Straßenquerung Salztorscontrescarpe und im weiteren<br />

Verlauf in die Grünanlagen am Burggraben mit dem Adolf-Ravelin-Platz. Die Grünfläche<br />

Adolf-Ravelin-Platz ist ein bedeutender Teil des gesamten innerstädtischen<br />

Grünflächensystems. Der am Burggraben verlaufende Weg hat eine übergeordnete<br />

Bedeutung für die Erholung und das Landschaftserleben.<br />

Die Freiräume und Grünelemente der innerstädtischen Wallanlagen sind mit den<br />

Grünachsen der Geest und der Hollerner Moorwettern verbunden und übernehmen<br />

wesentliche Naherholungs- und Erschließungsfunktionen für Fußgänger und Radfahrer.<br />

Staubimmissionen / Luftschadstoffe und Verkehr / Lärmemissionen<br />

Im Plangebiet besteht durch die innerstädtische Lage eine Grundbelastung durch<br />

Luftschadstoffe und Stäube aus Hausbrand und Verkehr. Lokale Emittenten sind der<br />

Schienen- und Straßenverkehr sowie die gewerblichen Nutzungen im Bahnhofsumfeld<br />

und Posthof.<br />

Eine deutliche Lärmquelle sind die Bahnstrecke Hamburg-Cuxhaven und das Industriegleis,<br />

die darüber hinaus auch zu Immissionsbelastungen führen. Die gemäß Lärmtechnischer<br />

Untersuchung ermittelte Schallimmissionsbelastung der Bahnstrecken<br />

zeigt für den überwiegenden Teil des Plangebietes den Lärmpegelbereich II mit 56 –<br />

60 db(A) tags (vgl.). Der südöstliche Teil parallel zur Bahnstrecke befindet sich im<br />

Lärmpegelbereich III mit 61 – 65 dB(A) tags (vgl. Gerlach 2011, Kap. 2.13 Teil A).<br />

27


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Bewertung<br />

Das Plangebiet ist im westlichen Teil mit den angrenzenden Bereichen durch eine heterogene<br />

Bebauungsstruktur gekennzeichnet. Im östlichen Teil ist die durch landwirtschaftliche<br />

Nutzung geprägte Marsch bestandsbildend.<br />

Das Plangebiet ist unzureichend an das vorhandene Straßennetz angebunden und<br />

verfügt über keine ausreichende Verkehrsinfrastruktur. Aufgrund der Lage im Stadtgefüge<br />

kommt dem Plangebiet eine besondere Funktion in Bezug auf die Anbindung<br />

des Altländer Viertels an die Innenstadt von <strong>Stade</strong> und den Bahnhof zu. Zurzeit ist die<br />

direkte Anbindung nur einschränkt über den Grabenweg möglich, der im Nordwesten<br />

nur als fußläufige Verlängerung ausgebaut ist. Insgesamt ist die städtebauliche Situation<br />

ungeordnet.<br />

Die besondere Lage zwischen dem Grünzug der Wallanlagen, der in die landschaftlich<br />

geprägte Grünverbindung an der Hollerner Moorwettern übergeht, und dem<br />

Grünzug auf dem Geestrücken bildet sich nicht in einer qualitätsvollen Bebauung ab.<br />

Die Grünzuge sind nicht durchgängig für das Landschaftserleben nutzbar. Es bestehen<br />

keine abgestuften Übergänge vom Siedlungsrand in den landwirtschaftlich genutzten<br />

Teil der Marsch.<br />

Im Südosten des Plangebietes verläuft eine Radwegroute des Landkreises <strong>Stade</strong> mit<br />

übergeordneter Erholungsfunktion. Innerhalb des Plangebietes ist die Anbindung /<br />

Führung des Radweges in die Innenstadt nicht eindeutig definiert.<br />

2.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />

Pflanzen und Biotope<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Die Darstellung der Biotop- und Nutzungstypen beruht auf den Auswertungen vorliegender<br />

Unterlagen sowie einer flächendeckenden Biotoptypenkartierung in der Vegetationsperiode<br />

2011. Die Ergebnisse werden im Umweltbericht zusammenfassend<br />

dargestellt; für eine detaillierte Beschreibung wird auf das Fachgutachten zur Biotoptypenkartierung<br />

(vgl. Landschaft und Plan 2011) verwiesen.<br />

Biotopstruktur / Baum- und Gehölzbestand<br />

Im Plangebiet sind folgende Biotop- und Nutzungstypen verbreitet (Erfassung gemäß<br />

„Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen“ des Niedersächsischen Landesamtes<br />

für Ökologie (NLÖ) - Fachbehörde für Naturschutz (Drachenfels 2004)):<br />

Tab. 1 Bestand und Bewertung Biotop- und Nutzungstypen im Plangebiet<br />

Biotoptyp<br />

Biotopkürzel Wertstufe<br />

Gebüsche und Kleingehölze<br />

Mesophiles Gebüsch BM III<br />

Weidengebüsch der Auen und Ufer BA III<br />

Ruderalgebüsch BRU III<br />

Sonstiges Sukzessionsgebüsch BRS III<br />

Naturnahes Feldgehölz HN IV<br />

Einzelbaum / Baumbestand HBE II - IV<br />

Binnengewässer<br />

Graben FG II<br />

Marschgraben FGM II<br />

Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore und Ufer<br />

Bach- und sonstige Uferstaudenflur NUB III<br />

Grünland<br />

Mesophiles Grünland mäßig feuchter Standorte GMF IV<br />

Grünlandbrache mäßig feuchter Standorte GMFb IV<br />

Artenarmes Grünland GI II<br />

Ruderalfluren<br />

28


Biotoptyp<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Biotopkürzel Wertstufe<br />

Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte URF III<br />

Halbruderale<br />

Standorte<br />

Gras- und Staudenflur trockener UHT III<br />

Staudenknöterich-Flur<br />

Grünanlagen der Siedlungsbereiche<br />

UNK I<br />

Scher- und Trittrasen GR I<br />

Ziergebüsch<br />

Gehölzarten<br />

aus überwiegend einheimischen BZE II<br />

Ziergebüsch aus überwiegend nicht einheimischen<br />

Gehölzarten<br />

BZN I<br />

Zierhecke BZH I<br />

Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen<br />

Baumarten<br />

HSE III<br />

Beet / Rabatte ER I<br />

Hausgarten<br />

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen<br />

PH I<br />

Fläche mit wassergebundener Decke TFW I<br />

Fläche mit Kies- oder Schotterdecke TFK I<br />

Fläche mit Ziegel- / Betonsteinpflaster TFZ I<br />

Beton- / Asphaltfläche TFB I<br />

Einzel- und Reihenhausbebauung OE I<br />

Bahnanlage OVE I<br />

Gewerbebebauung OGG I<br />

Das Plangebiet ist im Übergang zur Bebauung im Bahnhofsumfeld durch siedlungsgeprägte<br />

Biotoptypen gekennzeichnet. Der zentrale Teil des Plangebietes liegt in der<br />

Marsch und wird landwirtschaftlich genutzt. An den Rändern bilden die Geestkante<br />

und die Hollerner Moorwettern landschaftsgliedernde Elemente mit einer höheren<br />

Struktur- und Artenvielfalt.<br />

Gebüsche und Kleingehölze<br />

Gebüsche und Kleingehölze sind innerhalb des Marschgrünlandes sehr kleinflächig<br />

und punktuell verbreitet. Ein mesophiles Gebüsch hat sich im Südosten des Plangebietes<br />

parallel zum Weg im Übergang zum Grünland streifenartig entwickelt. Das Gebüsch<br />

setzt sich überwiegend aus strauchartigen Mirabellen sowie Hartriegel und Holunder<br />

zusammen. In unbeschatteten Bereichen findet sich eine frische, nährstoffreiche<br />

Ruderalflur. Im Randbereich eines aufgelassenen Gleises parallel zum Industriegleis<br />

nördlich der ehemaligen gewerblichen Nutzung sind mesophile Gebüsche aus<br />

Rosen und Weißdorn bestandsbildend. Im Bereich der aufgeweiteten Hollerner<br />

Moorwettern im Norden des Plangebietes stockt auf einer kleinen, erhöhten Insel mit<br />

trockener Ausprägung ein Weidengebüsch der Auen und Ufer.<br />

Im Randbereich der Gleisanlagen und auf ungenutzten Flächen von bebauten<br />

Grundstücken sind Ruderal- und sonstige Sukzessionsgebüsche aufgekommen. Ruderalgebüsche<br />

aus überwiegend Brombeere finden sich auf nicht mehr genutzten Lagerflächen<br />

im Bereich der ehemaligen gewerblichen Nutzung am Industriegleis. Darüber<br />

hinaus bilden Ruderalgebüsche die Gehölzrandstadien der Feldgehölze auf dem<br />

Geestrücken.<br />

Sonstige Sukzessionsgebüsche befinden sich schwerpunktmäßig auf dem brachgefallenden<br />

Grundstück des ehemaligen Lagerplatzes nördlich des Grabenweges. Das<br />

Gelände ist durch unterschiedliche Sukzessionsstadien auf offenen Flächen und teilversiegelte<br />

Flächen u.a. mit Fundamentresten gekennzeichnet. Es ist ein kleinflächiges<br />

Nebeneinander aus halbruderalen Gras- und Staudenfluren trockener Standorte<br />

und Sukzessionsgebüschen entstanden. Die Sukzessionsgebüsche bestehen aus<br />

jüngeren Gehölzen der Arten Birke, Zitter-Pappel und Weide bis ca. 10 cm Stammdurchmesser.<br />

In den randlichen Gebüschen sind Schwarz-Erle, Berg-Ahorn, Vogelbeere,<br />

Vogel-Kirsche, Sal-Weide und Rose beigemischt. Zwischen den Gehölzstadien<br />

und Ruderalfluren bestehen vielfältige Übergänge.<br />

29


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Der Geestrücken zwischen dem Industriegleis und dem Graben an der Geestkante ist<br />

mit naturnahen Feldgehölzen bestanden, die größere, sehr dichte und landschaftsprägende<br />

Gehölzkulissen bilden und den Siedlungsbereich zur Marsch landschaftlich<br />

einbinden. In offenen Bereichen sind die Gehölze mit Ruderalfluren mittlerer bis<br />

feuchter Standorte durchsetzt. Kennzeichnende Baumarten sind ältere Silber-<br />

Weiden, Esche, Schwarz-Erle, Birke und Ahorn mit teilweise mächtigen Stamm- und<br />

Kronendurchmessern. Die Strauchschicht ist gut ausgebildet.<br />

Kleine Feldgehölze haben sich punktuell in der Marsch südlich der Hollerner Moorwettern<br />

im Nordosten und im Grünland im Südosten des Plangebietes entwickelt.<br />

Ein prägender Baumbestand befindet sich entlang des Grabens an der Geestkante<br />

und bildet hier eine lineare Baum- und Gehölzstruktur. Abschnittsweise stehen auf<br />

der gegenüberliegenden des parallel zum Graben verlaufenden Weges weitere Einzelbäume<br />

in einem Feldgehölz, die die Baumreihe ergänzen. Bestandsbildende Arten<br />

sind Schwarz-Erle, Silber-Weide, Esche und Pappel, die mit Stammdurchmessern bis<br />

zu ca. 100 cm sehr mächtig sind. Im Unterwuchs sind Erle, Holunder und Brombeere<br />

verbreitet.<br />

Auf der Nordseite der Hollerner Moorwettern stocken landschaftsbestimmende Silber-<br />

Weiden, die den gewässerbegleitenden Grünzug gliedern. Weitere Einzelbäume sind<br />

im Straßenbegleitgrün der Hohenfriedberger Straße / Breslauer Straße im Norden<br />

des Plangebietes, auf der Nordseite der Straße Am Güterbahnhof im straßenbegleitenden<br />

Grünstreifen und im Bereich von gärtnerisch gestalteten Flächen vorhanden.<br />

Binnengewässer<br />

Binnengewässer im Plangebiet sind die Hollerner Moorwettern an der Nordgrenze,<br />

der Graben an der Geestkante sowie die Gräben innerhalb des Grünlandes. Die Wettern<br />

stellt sich als breiter Marschenkanal mit steilen Ufern dar und ist im mittleren Teil<br />

teichartig aufgeweitet. Die Uferböschungen sind mit einer artenarmen, von Grünlandarten<br />

dominierten Ruderalflur bewachsen, die kleinflächig mit Fragmenten von Uferstauden<br />

und Bachröhrichten durchsetzt ist. Im Bereich der Aufweitung hat sich ein<br />

durchgehender schmaler Uferstaudensaum entwickelt. Die Hollerner Moorwettern<br />

wird vom Grabenweg mit einer Fußgängerbrücke überspannt.<br />

Ein Graben verläuft parallel zur Geestkante und begrenzt mit der Baum- / Gehölzreihe<br />

das Marschgrünland auf der Südseite. Die Ufervegetation setzt sich überwiegend<br />

aus Ruderalarten wie Brennnessel und Brombeere sowie feuchten Ruderalfluren in<br />

offenen Bereichen zusammen. Im Südosten des Plangebietes ist auf der Südseite<br />

des grabenbegleitenden Weges ein weiterer Graben mit überwiegend stehendem<br />

Charakter angeordnet.<br />

Das Grünland wird von einzelnen Grabenabschnitten durchzogen, die in Südwest-<br />

Nordostrichtung verlaufen.<br />

Grünland<br />

Im Südosten schieben sich die Ausläufer des Feuchtgrünlandkomplexes an der<br />

Geestkante in das Plangebiet. Zwischen dem Graben an der Geestkante, der Straße<br />

Am Güterbahnhof und der Wegeverbindung zum Camper Tunnel befindet sich ein<br />

mesophiles Grünland mäßig feuchter Standorte. Kleinflächige Bereiche in dem artenreichen<br />

Grünland sind durch das Vorkommen charakteristischer Arten des Feuchtgrünlandes<br />

gekennzeichnet. U.a. wurden Kuckucks-Lichtnelke, kleine Bestände der<br />

Wiesen-Segge, Teich-Schachtelhalm, Wiesen-Schaumkraut, Kohl-Distel, Flutender<br />

Schwaden, Mädesüß und Gift-Hahnenfuß erfasst.<br />

Südöstlich des Weges zum Camper Tunnel schließt sich außerhalb des Plangebietes<br />

ein ausgedehnter feuchter und strukturreicher Grünlandkomplex an. Teile der seggenreichen<br />

Feuchtgrünländer sind als geschützte Biotope klassifiziert worden.<br />

Die Grünlandfläche südlich der Hollerner Moorwettern ist als intensiv genutztes, artenarmes<br />

Grünland ausgebildet. Die Dominanz von Weidelgras bildet Übergänge<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

zum Biotoptyp Ackergras. Kennzeichnende Arten sind Wiesen-Fuchsschwanz, Rot-<br />

Schwingel und andere Wirtschaftsgräser sowie ruderale Arten wie Stumpfblättriger<br />

Ampfer, Vogel-Miere, Hirtentäschel.<br />

Ruderalfluren<br />

Ruderalfluren sind in ungenutzten Bereichen entlang von Wegen und in brachliegenden<br />

Grundstücken, im Gehölzrandbereich auf dem Geestrücken und auf den Uferböschungen<br />

der Gräben verbreitet. Im Randbereich des Grabenweges und der fußläufigen<br />

Weiterführung sind überwiegend Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte<br />

ausgebildet. Die Ruderalflächen sind Bestandteil des Grünzuges an der Hollerner<br />

Moorwettern und bilden mit Gehölzgruppen einen zusammenhängenden Biotopkomplex.<br />

Die Uferböschungen der Gräben weisen in der Regel eine ruderale Prägung<br />

auf. Teilabschnitte wie die teichartige Aufweitung an der Hollerner Moorwettern und<br />

besonnte Grabenabschnitte sind strukturreicher mit Feuchtezeigern entwickelt. Auf<br />

der Geest bilden die Ruderalfluren in den offenen Bereichen vielfältige Übergangsstadien<br />

zu den Feldgehölzen.<br />

Auf dem ehemaligen, brach liegenden Lagerplatz nördlich des Grabenweges hat eine<br />

Sukzessionsentwicklung halbruderaler Gras- und Staudenfluren trockener Standorte<br />

eingesetzt. Vorkommende Arten sind u.a. trockenheitsertragende Gräser und Stauden<br />

wie Landreitgras, Rot-Schwingel, Rotes Straußgras, Wiesen-Bocksbart und<br />

Nachtkerze. Gras- und Staudenfluren finden sich weiterhin in ungenutzten Bereichen<br />

der ehemaligen gewerblichen Fläche auf dem Geestrücken und aufgelassenen<br />

Gleisbereichen. An einer Gebäudehalle östlich des Industriegleises sind Säume mit<br />

Staudenknöterich-Fluren ausgebildet.<br />

Grünanlagen der Siedlungsbereiche<br />

Siedlungsgeprägte Biotoptypen wie Scher- und Trittrasen, Beet / Rabatte und Ziergebüschpflanzungen<br />

aus vorwiegend heimischen und nicht heimischen Arten sind als<br />

Straßenbegleitgrün im Bereich der Kreuzung Am Güterbahnhof / Grabenweg, Hohenfriedberger<br />

Straße / Breslauer Straße und im Bereich gärtnerisch gestalteter Flächen<br />

auf dem Grundstück des Posthofes und der Stellplatzanlage nördlich Güterbahnhof<br />

verbreitet. Größere zusammenhängende Siedlungsgehölze mit heimischen<br />

Arten befinden sich im Norden des Plangebietes am „Weg an der äußeren Lünette“<br />

und westlich der Fußwegverbindung vom Grabenweg zur Salztorscontrescarpe.<br />

Gefährdete und besonders geschützte Pflanzenarten<br />

Die vorliegenden Biotopkartierungen beinhalten Hinweise auf regional gefährdete<br />

Pflanzenarten sowie auf Arten der Vorwarnliste in den Lebensräumen Hollerner<br />

Moorwettern und der sogenannten Feuchtwiese auf dem Rüsch im Grünland südöstlich<br />

des Plangebietes. Die an der Hollerner Moorwettern erfassten Rote-Listen-Arten<br />

wurden im Rahmen der Kartierung nicht im Abschnitt innerhalb des Plangebietes vorgefunden.<br />

Ihr Vorkommen ist vermutlich auf die weiteren Abschnitte außerhalb des<br />

Plangebietes beschränkt, die strukturreicher ausgebildet sind. Die Nachweise bzw.<br />

Fundorte für besondere Pflanzenarten liegen somit ausnahmslos außerhalb des<br />

Plangebietes in naturnahen Lebensraumkomplexen bzw. besonders geschützten Biotopen.<br />

Hinweise auf bundesweit gefährdete bzw. besonders geschützte Pflanzenarten nach<br />

FFH-Richtlinie sind nicht vorliegend.<br />

Biotopbewertung<br />

Die Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft für das Schutzgut Tiere und<br />

Pflanzen geschieht in Anlehnung an die „Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege<br />

in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“ (Niedersächsisches Landesamt für<br />

Ökologie 2002) und in Anlehnung an Bierhals et al. (2004) in 5 Wertstufen:<br />

31


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Wertstufe Beschreibung<br />

I Arten und Biotope von geringer Bedeutung<br />

° anspruchsvolle Tier- und Pflanzenarten kommen nicht vor<br />

II Arten und Biotope von allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />

° gefährdete Tier- und Pflanzenarten fehlen<br />

° stark unterdurchschnittliche Tier- und Pflanzenartenzahlen<br />

III Arten und Biotope von allgemeiner Bedeutung<br />

° Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten<br />

° allgemein hohe Tier- und Pflanzenartenzahlen<br />

IV Arten und Biotope von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

° Vogelbrutgebiete regionaler und lokaler Bedeutung<br />

° Gastvogellebensräume mit regionaler und lokaler Bedeutung<br />

° Vorkommen mehrerer seltener Tier- und Pflanzenarten<br />

V Arten und Biotope von besonderer Bedeutung<br />

° Vogelbrutgebiete von nationaler und internationaler Bedeutung<br />

° Gastvogellebensräume internationaler, nationaler und landesweiter Bedeutung<br />

° Vorkommen mehrerer stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten<br />

Die Zuordnung der Wertstufen für die im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen ist in<br />

Tabelle Nr. 1 dargestellt.<br />

Die siedlungsgeprägten Biotoptypen weisen eine überwiegend geringe bzw. allgemeine<br />

bis geringe Bedeutung auf (Wertstufe I, II). Aufgrund der intensiven Nutzung<br />

und dem hohen Versiegelungsanteil durch Verkehrsflächen und Gebäude sind in der<br />

Regel anspruchslose Tier- und Pflanzenarten verbreitet.<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im zentralen Teil des Plangebietes mit den<br />

ergänzenden Strukturelementen wie Gräben, Baum- und Gehölzreihen sind der<br />

Wertstufe II bis III zuzuordnen und von allgemeiner bis geringer bzw. allgemeiner Bedeutung.<br />

Das landwirtschaftlich intensiv genutzte Marschgrünland weist eine eingeschränkte<br />

Begleitflora auf und ist artenarm. Der Biotoptyp hat eine geringe ökologische<br />

Wertigkeit und Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die extensiver<br />

genutzten, mit Bäumen/ Gehölzen bestandenen Randstreifen ruderaler Ausprägung<br />

sowie die Gräben sind kleinräumig arten- und strukturreicher ausgebildet und<br />

der Wertstufe III zuzuordnen. Die linearen Baum- und Gehölzstrukturen mit den begleitenden<br />

Gräben an der Geestkante haben eine besondere Vernetzungsfunktion.<br />

Hervorzuheben sind insbesondere die naturnahen Feldgehölze auf der Geestkante,<br />

die mit der Wertstufe IV von besonderer bis allgemeiner Bedeutung sind. Die Gehölze<br />

bilden zusammen mit den Ruderalfluren und Grabenabschnitten einen vielgestaltigen<br />

Biotopkomplex, der einer weitgehend natürlichen Eigenentwicklung unterliegt. Die linienartige<br />

Struktur bildet im übergeordneten Zusammenhang eine wichtige Biotopverbundachse<br />

mit wertvollen Vernetzungsfunktionen für die Ausbreitung von Tier-<br />

und Pflanzenarten.<br />

Die Grünländer an der Geestkante, die sich als Ausläufer im Südosten in das Plangebiet<br />

schieben sind in der Regel struktur- und artenreicher ausgebildet und im Vergleich<br />

zum Intensivgrünland im zentralen Teil durch einen höheren Feuchtegrad gekennzeichnet.<br />

Die im Geltungsbereich liegende Grünlandfläche ist als mesophiles<br />

Grünland feuchter Standorte ausgebildet und wird der Wertstufe IV zugeordnet. Das<br />

Grünland weist kleinräumige Bereiche mit Vorkommen von Feuchtezeigern des<br />

Feuchtgrünlandes auf und ist botanisch wertvoll. Im Gesamtkomplex der Grünländer<br />

übernimmt die Fläche eine besondere Trittsteinfunktion.<br />

Die Hollerner Wettern besitzt eine insgesamt struktur- und artenarme Ausprägung<br />

und hat eine allgemeine bis geringe Bedeutung (Wertstufe II). Die Durchgängigkeit<br />

des Gewässers ist durch einzelne Sohlabstürze, die Aufweitung im Hauptfluss sowie<br />

das Durchlassbauwerk zum Burggraben außerhalb des Plangebietes stark eingeschränkt.<br />

Die ökologische Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ist<br />

durch fehlende Land-Wasser-Kontaktzonen nur bedingt gegeben. Als besondere<br />

Funktion ist die Bedeutung als übergeordnete Biotopverbundachse mit einer Vernetzung<br />

zu dem Grabennetz im übergeordneten Landschaftsraum anzuführen.<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Die Empfindlichkeit der intensiv genutzten Biotoptypen gegenüber Eingriffen wird als<br />

gering bis mittel bewertet, während die extensiver genutzten Biotoptypen wie das<br />

mesophile Grünland, die naturnahen Feldgehölze und die kleinräumig vernetzen<br />

Baum- und Grabenstrukturen entlang der Geestkante eine hohe Empfindlichkeit aufweisen.<br />

Schutzgebiete und -objekte<br />

Im Plangebiet und der näheren Umgebung sind keine Schutzgebiete nach Landes-<br />

und Bundesrecht ausgewiesen. Naturschutzrechtlich besonders geschützte Teile von<br />

Natur und Landschaft gemäß §§ 16 – 22 NAGBNatSchG sind im Plangebiet und der<br />

näheren Umgebung nicht vorhanden. Im Plangebiet sind keine gesetzlich geschützten<br />

Biotope nach § 24 NAGBNatSchG bzw. § 30 BNatSchG erfasst.<br />

Tiere und faunistische Lebensräume<br />

Zur Erfassung und Bewertung der Tierwelt werden faunistische Untersuchungen für<br />

die Artengruppen Brutvögel, Amphibien und Fledermäuse durchgeführt. Für eine detaillierte<br />

Beschreibung wird auf das Fachgutachten verwiesen (vgl. Bioplan 2011).<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Brutvögel<br />

Insgesamt wurden im Plangebiet 29 Brutvogelarten nachgewiesen, so dass das Gesamtrepertoire<br />

mit 38 Arten relativ reichhaltig ausgebildet ist. Unter ihnen befindet<br />

sich mit dem Gartenrotschwanz eine bestandsgefährdete Art der Kategorie 3 (vgl.<br />

Krüger & Oltmanns 2007). Teichhuhn und Star stehen in der Roten Liste der gefährdeten<br />

Brutvögel ferner als im Bestand abnehmende Arten auf der Vorwarnliste „V“.<br />

Alle vorkommenden Brutvogelarten sind gem. § 7 S. 2 Nr. 12 BNatSchG besonders<br />

geschützt. Mit dem Teichhuhn kommt darüber hinaus eine streng geschützte Vogelart<br />

im Plangebiet als Brutvogel vor. Insgesamt setzt sich die Vogelgemeinschaft aus<br />

überwiegend weit verbreiteten und häufigen bis sehr häufigen Arten der mitteleuropäischen<br />

Kulturlandschaft zusammen.<br />

Amphibien<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden Teichfrosch (Rana kl. esculenta) vereinzelt an den<br />

wenigen wasserführenden Gräben und der teichartigen Aufweitung der Hollerner<br />

Moorwettern sowie Erdkröte (Bufo bufo) im östlichen Teil der Hollerner Moorwettern<br />

erfasst. Europarechtlich geschützte Amphibienarten wie etwa der in den Marschen<br />

häufige und weit verbreitete Moorfrosch (Rana arvalis) konnten nicht nachgewiesen<br />

werden. Die vorkommenden Arten dürften sich in geringer Zahl im Untersuchungsgebiet<br />

reproduzieren, sind in Niedersachsen weit verbreitet und gelten derzeit als ungefährdet<br />

(Podloucky & Fischer 1994).<br />

Fledermäuse<br />

Alle heimischen Fledermäuse gelten gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG und darüber<br />

hinaus auch als Arten des Anh. IV FFH-RL nach europäischem Recht als streng geschützt.<br />

Im Plangebiet konnten bei den Freilanderfassungen im Mai und Juli 2011 5<br />

Fledermausarten nachgewiesen werden (Wasserfledermaus - Myotis daubentonii,<br />

Fransenfledermaus - Myotis nattereri, Breitflügelfledermaus - Eptesicus serotinus,<br />

Großer Abendsegler - Nyctalus noctula, Zwergfledermaus - Pipistrellus pipistrellus,<br />

Rauhautfledermaus - Pipistrellus nathusii). Zusätzlich kann das Vorkommen des<br />

Braunen Langohrs (Plecotus auritus) und der Fransenfledermaus (Myotis nattereri)<br />

aufgrund der geeigneten Habitatausstattung (alte alleeartige Laubgehölze am Graben<br />

an der Geestkante) nicht ausgeschlossen werden. Damit ist das Artenspektrum für<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

einen Siedlungsraum als reichhaltig einzustufen. Mit Rauhaut- und Breitflügelfledermaus,<br />

Großem Abendsegler und Braunem Langohr sind vier auf der mittlerweile stark<br />

veralteten Roten Liste (Heckenroth 1991) als stark gefährdet eingestufte Arten vertreten.<br />

Grundsätzlich stellt die Wettern ein geeignetes Jagdhabitat für zahlreiche Fledermausarten<br />

dar. Vor allem die sehr strukturgebundenen fliegenden Myotis-Arten<br />

(Wasser- und Fransenfledermaus) orientieren sich bei ihren Transferflügen zudem<br />

vorzugsweise an derartigen Leitstrukturen. Die Wettern ist somit potenziell als ein<br />

wichtiges Jagdhabitat sowie als bevorzugte Flugleitlinie für strukturgebunden fliegende<br />

Myotis-Fledermäuse einzuschätzen.<br />

Den bedeutendsten Fledermauslebensraum stellt der lineare Altbaumbestand am<br />

Graben an der Geestkante dar. Dieser Baumbestand besitzt durch zahlreiche<br />

Spechthöhlen ein ausgezeichnetes Potenzial als Quartierstandort für baumbewohnende<br />

Fledermäuse wie Rauhaut-, Wasser- und Fransenfledermaus, Braunes Langohr<br />

und u.U. auch Großer Abendsegler. Ferner ist der Bestand durch den hohen<br />

Grenzlinienanteil ein hervorragendes Jagdhabitat vor allem für die kleineren, relativ<br />

windanfälligern Pipistrellus-Arten sowie für Langohren. Insgesamt 35 aufgezeichnete<br />

Myotis- und/oder Langohr-Aktivitäten in der Nacht vom 08. auf den 09.07.2011 auf<br />

der Horchbox geben hier einen deutlichen Hinweis auf die Nähe zu einem Quartier<br />

oder zumindest auf eine mögliche hervorgehobene Bedeutung als Transferstrecke.<br />

Im Rahmen der Ortsbegehung wurden jagende Libellen an der Hollerner Moorwettern<br />

beobachtet.<br />

Bewertung<br />

Während die nordöstlichen Grünlandflächen und die Holler Moorwettern in ihrer gegenwärtigen<br />

Ausprägung für die Brutvogelfauna praktisch bedeutungslos sind, ist der<br />

westliche, sehr strukturreiche Teilbereich mit seinen alten Baumbeständen entlang<br />

des Grabens an der Geestkante als arten- und individuenreicher Vogellebensraum<br />

einzustufen. Mit dem Gartenrotschwanz kommt dort zudem eine gefährdete Brutvogelart<br />

vor. Das Artenspektrum, in dem die verschiedenen Leitarten der Parks und<br />

Gartenstädte (vgl. Flade 1994) dominieren, kann als annähernd vollständig ausgebildet<br />

prognostiziert werden. Die Bedeutung als Brutvogellebensraum wird in einem 5stufigen<br />

Wertstufenmodell als durchschnittlich (mittel, Wertstufe: III) eingeordnet (vgl.<br />

bioplan 2011).<br />

Eine besondere Bedeutung des Plangebietes für Amphibien ist nicht zu erkennen<br />

(vgl. Bioplan 2011).<br />

Die struktur- und höhlenreichen Altbaumbestände am Graben an der Geestkante besitzen<br />

eine hohe Bedeutung für Fledermäuse. Sie stellen sowohl Quartierraum, wichtiges<br />

Jagdhabitat und bedeutende Leitlinie insbesondere für Myotis-Fledermäuse und<br />

potenziell auch für Braune Langohren dar. Es wurden 5 Arten sicher nachgewiesen,<br />

zwei weitere kommen potenziell vor. Neben typischen Gebäudefledermäusen (Breitflügel-<br />

und Zwergfledermaus) finden sich vor allem zahlreiche Baumfledermäuse, unter<br />

denen vier derzeit als stark gefährdet eingestuft werden (Rauhaut- und Fransenfledermaus,<br />

Braunes Langohr, Großer Abendsegler). Die Bedeutung dieses Landschaftsteils<br />

ist für die Stadt <strong>Stade</strong> als mindestens hoch einzustufen. In einem 5stufigen<br />

Bewertungssystem würde dies mindestens der zweithöchsten Wertstufe IV<br />

entsprechen (vgl. Bioplan 2011).<br />

Die übrigen Lebensräume sind dagegen von eher untergeordneter Bedeutung. Die<br />

Gebäude scheinen bis auf ein Einzelquartier der Zwergfledermaus keine Fledermausquartiere<br />

zu beherbergen. Das Grünland ist als windhöffiger und insektenarmer<br />

Lebensraum für Fledermäuse bedeutungslos. Einzig die Pappelreihe nördlich des<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Grabenweges sowie die Hollerner Moorwettern stellen potenzielle Flugleitlinien und<br />

Jagdhabitate mittlerer Bedeutung (Wertstufe III) dar.<br />

2.1.3 Schutzgut Boden<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Geologie / Bodentypen / Bodenarten<br />

Das Höhenniveau fällt von ca. 1,20 m NN im Südosten des Plangebietes im Bereich<br />

des Camper Tunnels zur Hollerner Moorwettern nach Norden auf ca. 0,30 m NN bis -<br />

0,40 m NN ab. Die Höhe an der südwestlichen Einschnittböschung der Hollerner<br />

Moorwettern im Bereich der Fußgängerbrücke beträgt -0,50 m NN. Die Gewässersohle<br />

der Hollerner Moorwettern liegt bei ca. -2,50 m NN. Der Geestrücken befindet<br />

sich auf ca. 3,60 m NN. Das Straßenniveau Am Güterbahnhof liebt bei ca. 6,00 m<br />

NN.<br />

Die Geologische Übersichtskarte stellt für das Plangebiet als Ausgangsgestein überwiegend<br />

Rotliegend/ Tonstein und Sandstein dar. Im nördlichen Randbereich entlang<br />

der Hollerner Moorwettern stehen tonige Schluffe und fluviatile Gezeitenablagerungen<br />

an.<br />

Die Böden im Plangebiet zählen überwiegend zur Bodengroßlandschaft der Küstenmarschen.<br />

Der südöstliche Teil zwischen dem Graben an der Geestkante und Bahnlinie<br />

befindet sich in der Bodengroßlandschaft der Geestplatten und Endmoränen<br />

(vgl. Kartenserver Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)). Als Bodenlandschaft<br />

werden das Verbreitungsgebiet der perimarinen Sande für den überwiegenden<br />

Teil und das Verbreitungsgebiet der Moore für den südöstlichen Teil zwischen<br />

dem Graben an der Geestkante und Bahnlinie angegeben.<br />

Die Bodenübersichtskarte 1:50.000 gibt als<br />

Bodentyp Kleimarsch unterlagert von<br />

Niedermoor für die offenen Bodenflächen<br />

nördlich und südlich Grabenweg und Niedermoor/<br />

Erd-Niedermoor für den südöstlichen<br />

Teil zwischen dem Graben an der Geestkante<br />

und Bahnlinie an. Im siedlungsgeprägten Teil<br />

im Bahnhofsumfeld ist Podsol verbreitet.<br />

Bodenübersichtskarte 1:50.000 (Quelle: Landesamt für<br />

Bergbau, Energie und Geologie (Kartenserver NIBIS,<br />

LBEG 2011)<br />

Für die offenen Böden im östlichen Teil des Plangebietes liegen Daten zu den Bodenklassen<br />

der Bodenschätzung in Niedersachsen vor. Es handelt sich überwiegend<br />

um Boden unter Grünland aus Ton (T) und Lehm (L) der mittleren Zustandsstufe (3,<br />

4, II). Der südöstliche Teil zwischen dem Graben an der Geestkante und Bahnlinie<br />

zählt zu den anthropogen überprägten Mooren bzw. zu den Hoch- oder Niedermooren<br />

mit geringer bis sehr geringer Zustandsstufe (5, 6, 7, III).<br />

Die Baugrunduntersuchung ergibt detaillierte Kenntnisse über die anstehenden Bodenarten<br />

im Plangebiet (vgl. Steinfeld und Partner 2011). Unter Geländeoberkante<br />

stehen im Bereich des Grünlandes ca. 0,70 - 0,90 m mächtige Auffüllungen aus Mutterboden<br />

und Sand mit Ziegel-, Beton- und Schlackenresten bzw. Mutterboden bis in<br />

einer Tiefe von ca. 0,30 m und 1,10 m an. Im Bereich der geplanten Planstraße zwischen<br />

Grabenweg und Altländer Viertel stehen unter Geländeoberkante ca. 0,80 -<br />

1,30 m starke Auffüllungen aus Mutterboden, Sand, Torf z.T. mit Ziegel- und Schlackenresten<br />

an. Im Bereich der Hollerner Moorwettern sind eine ca. 0,50 m starke<br />

Mutterbodenschicht bzw. eine ca. 1,20 m starke Schicht aus angewittertem Klei er-<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

kundet worden. Unterhalb des Mutterbodens bzw. der Auffüllungen sind im Bereich<br />

des Grünlandes bis in einer Tiefe von ca. 3,60 - 6,30 m organische Weichschichten<br />

aus Klei und Torf bzw. nur aus Torf und im Bereich der Planstraße zwischen Grabenweg<br />

und Altländer Viertel in einer Tiefe zwischen ca. 4,90 m - 7,50 m organische<br />

Weichschichten aus Klei und Torf anstehend. Der Klei ist überwiegend stark organisch<br />

bzw. torfig in einer breiig bis weichen Konsistenz. In einzelnen Bohrungen ist<br />

der Klei auch angewittert in weicher bis steifer Konsistenz. Die organischen Weichschichten<br />

werden von Sanden unterlagert, die vereinzelt Reste von Torfliegendem<br />

enthalten.<br />

Bodennutzung<br />

Die Böden im Plangebiet sind überwiegend stark kulturbeeinflusst, durch Auffüllungen<br />

anthropogen überprägt und durch landwirtschaftliche Nutzung gezeichnet. Im südöstlichen<br />

Randbereich sind natürliche Böden mit landwirtschaftlicher Nutzung vorherrschend,<br />

wobei die Grobstrukturen (Relief, Bodenarten) weitgehend erhalten sind. Auf<br />

dem Geestrücken sind die offenen Bereiche durch eine waldähnliche Nutzung bestimmt.<br />

Natürliche Bodenprozesse sind von den intensiven landwirtschaftlichen Bearbeitungsweisen<br />

stark beeinflusst bzw. in den Siedlungsgebieten durch Versiegelung<br />

unterbunden. Bodenstruktur und -aufbau sind durch Umbruch, Verdichtung, Erosion,<br />

Mineraldüngereinsatz etc. sowie Überbauung verändert. Eine Vorbelastung besteht<br />

durch die Versiegelung im Siedlungszusammenhang und die Auffüllungen im Bereich<br />

des Altspülfeldes. In den Randzonen des Plangebietes und auf dem Geestrücken<br />

sind Saumstreifen mit Gehölzen und Ruderalfluren und extensiv genutzten Böden<br />

vorhanden.<br />

Das standortbezogene ackerbauliche Ertragspotenzial ist für die offenen Böden im<br />

Plangebiet gem. Kartenserver LBEG äußerst gering bzw. für den südöstlichen Teil<br />

gering. Die offenen Böden zwischen Hollerner Moorwettern und dem Graben an der<br />

Geestkante weisen keine bzw. eine sehr geringe Erosionsgefährdung durch Winderosion<br />

auf. Im südöstlichen Teil zwischen dem Graben an der Geestkante und Bahnlinie<br />

zeigen die Böden eine mittlere Erosionsgefährdung.<br />

Bodenfunktionen<br />

Die offenen Böden im Plangebiet übernehmen Lebensraumfunktionen für Tiere,<br />

Pflanzen und Bodenorganismen. Eine Teilfunktion als Lebensraum für naturnahe und<br />

seltene Pflanzengesellschaften und daran gebundene Tierartengruppen ist nicht ausgeprägt.<br />

Die Bedeutung des Bodens für die Ertragsfunktion von Kulturpflanzen ist mittel.<br />

Der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt wird eine mittlere Leistungsfähigkeit<br />

zugeordnet, da die Bodenflächen als Wasserspeicher- und Retentionsraum von<br />

Bedeutung sind und die Abflussregulierung positiv beeinflussen.<br />

Altlasten, Altablagerungen, Bodenverunreinigungen<br />

Im Rahmen der Altlastenuntersuchung sind folgende potenziell altlastenrelevante<br />

Standorte erfasst worden (vgl. Grontmij 2011):<br />

Potenziell altlastenrelevan- Potenziell relevante Stoffe<br />

ter Standort<br />

Altablagerung „Güterbahnhof Schwermetalle, Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Polycyclische<br />

<strong>Stade</strong>“359.038.4.9<br />

aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Leichtflüchtige aromatische<br />

Kohlenwasserstoffe (BTEX), Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe<br />

(LCKW), Methan<br />

Altspülfelder Schwermetalle und organische Schadstoffe<br />

Die Altablagerung „Güterbahnhof <strong>Stade</strong>“ wird auch im Kartenserver des Landesamtes<br />

für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) geführt. Die Nutzung wird als Industrie-<br />

und Gewerbefläche mit der Lagerungsform Berganlehnung und einer Lage der Depo-<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

niesohle unterhalb des Grundwasserspiegels angegeben. Abfallarten sind Flugasche-<br />

Koks, Bauschutt, Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle.<br />

Als Altspülfeld werden die Böden in der Marsch zwischen Hollerner Moorwettern und<br />

Geestkante bewertet. Im Spülfeld wurden ca. in 2001 Material aus der Entschlammung<br />

des Burggrabens sowie des Holzhafens abgelagert.<br />

Für die altlastenrelevanten Standorte können Gefährdungen der Pfade Boden -<br />

Mensch und Boden - Grundwasser nicht ausgeschlossen werden.<br />

Schutzwürdige Böden<br />

Im Plangebiet sind keine Suchräume für schutzwürdige Böden vorhanden. Böden mit<br />

hoher Bodenfruchtbarkeit, Böden mit hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung, seltene<br />

Böden und Böden mit besonderen Standorteigenschaften sind nicht verbreitet (vgl.<br />

Kartenserver Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Kartenserie<br />

Böden: Suchräume für schutzwürdige Böden 2010).<br />

Bewertung<br />

Die Bewertung des Bodens geschieht in Anlehnung an die Leitlinie „Naturschutz und<br />

Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“ sowie in Anlehnung<br />

an die „Arbeitshilfe zur Anwendung der Eingriffsregelung bei Bodenabbauvorhaben<br />

(Niedersächsisches Landesamt für Ökologie 2002 / 2003) in 5 Wertstufen:<br />

Wertstufe Beschreibung<br />

I Böden von geringer Bedeutung<br />

° kontaminierte Böden<br />

° versiegelte Böden<br />

II Böden von allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />

° durch Abbau entstandene Rohböden<br />

° anthropogene Böden, durch Kulturverfahren völlig vom natürlichen Bodenabbau<br />

abweichend<br />

III Böden von allgemeiner Bedeutung<br />

° durch Nutzungen überprägte organische und mineralische Böden (durch<br />

wasserbauliche, kulturtechnische oder bewirtschaftungsbedingte Maßnahmen z.B.<br />

intensive Grünlandnutzung oder Ackernutzung, auch von Böden mit besonderen<br />

Standorteigenschaften/ Extremstandorten)<br />

° extensiv bewirtschaftete oder brachliegende/ nicht mehr genutzte, überprägte<br />

organische und mineralische Böden (z.B. Acker- und Grünlandbrachen, Hutungen)<br />

IV / V Böden von besonderer bis allgemeiner Bedeutung / Böden von besonderer Bedeutung<br />

° naturnahe Böden (natürlicher Profilaufbau weitgehend unverändert, z.B. alte<br />

Waldstandorte, nicht entwässerte Hoch- und Niedermoorböden)<br />

° Böden mit besonderen Standorteigenschaften/ Extremstandorte (z.B. nährstoffarme<br />

Böden)<br />

° Böden mit kulturhistorischer Bedeutung (z.B. Plaggenesche)<br />

° Böden mit naturhistorischer und geowissenschaftlicher Bedeutung<br />

° sonstige seltene Böden<br />

Die im Siedlungszusammenhang verbreiteten Böden werden der Wertstufe I und II -<br />

Böden von geringer und von allgemeiner bis geringer Bedeutung - zugeordnet. Die<br />

landwirtschaftliche Nutzfläche im Bereich des Altspülfeldes zwischen Hollerner<br />

Moorwettern und Geestkante zählt zur Wertstufe II, während die unbeeinflussten Böden<br />

der Marsch und auf dem Geestrücken Böden der Wertstufe III von allgemeiner<br />

Bedeutung sind. Die in der Marsch anstehenden organischen Weichschichten aus<br />

Klei und Torf sind stark belastungsempfindliche Böden.<br />

2.1.4 Schutzgut Wasser<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Das Plangebiet zählt überwiegend zum Hydrogeologischen Teilraum der Zevener<br />

Geest. Der nördliche Randbereich entlang der Hollerner Wettern liegt im Teilraum der<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Elbmarsch mit Sedimenten aus Kalk-, Sand- und Tonstein und ist durch Küstensedimente<br />

und fluviatile Gezeitenablagerungen gekennzeichnet.<br />

Oberflächengewässer<br />

Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der „Lühe / Aue-Schwinge“. Oberflächengewässer<br />

sind im Plangebiet die Hollerner Wettern als Gewässer II. Ordnung, der Graben<br />

am Geestrand sowie Grüppen im Grünland und einzelne wegbegleitende Grabenabschnitte.<br />

Die Hollerner Moorwettern bildet die Vorflut und mündet westlich des<br />

Grabenweges in einem Schöpfwerk., das das anfallende Oberflächenwasser in Richtung<br />

Schwinge / Holzhafen ableitet. Die Aufweitung der Hollener Wettern fungiert als<br />

Rückhalteraum für einen Teil der Zuläufe des Oberflächenwassers aus dem Altländer<br />

Viertel.<br />

Grundwasser<br />

Die Grundwasserneubildung beträgt für das<br />

Plangebiet überwiegend < 51 mm/a (rotorange)<br />

bzw. 51 - 100 mm/a (orange) im Südosten.<br />

Das entspricht einer sehr geringen bis<br />

geringen Zusickerung zum Grundwasser und<br />

damit verbundenen Grundwasserneubildung.<br />

Der untere Teil des Grundwasserleiters ist<br />

gem. Kartenserver LBEG versalzt (>250 mg/l<br />

Chlorid). Einschränkungen in der Trinkwassergewinnung<br />

sind möglich.<br />

Zusickerung zum Grundwasser (Quelle: Landesamt für<br />

Bergbau, Energie und Geologie (Kartenserver NIBIS,<br />

LBEG 2011)<br />

Die Durchlässigkeit der oberflächennahen Steine ist überwiegend gering, so dass eine<br />

gute Schutzwirkung für das Grundwasser gegeben ist. Am nördlichen Plangebietsrand<br />

entlang der Hollerner Moorwettern besteht dagegen eine mittlere Durchlässigkeit<br />

der oberflächennahen Gesteine. Der Grundwasserkörper wird als Grundwassergeringleiter<br />

bzw. Porengrundwasserleiter für den nördlichen Plangebietsrand angegeben.<br />

Die Basis des oberen Grundwasserleiters liegt im zentralen Plangebiet bei < 0 m<br />

bis -25 m, fällt nach Nord- bis Südosten auf < -25 m bis -50 m und steigt nach Nord-<br />

bis Südwesten auf < 25 m bis 50 m an. Es ist von einer nach Nordosten gerichteten<br />

Grundwasserfließrichtung auszugehen.<br />

Gemäß Baugrunduntersuchung (vgl. Steinfeld und Partner 2011) steht das Grundwasser<br />

gespannt in den Sanden unterhalb der organischen Weichschichten an. Auf<br />

der Oberfläche der organischen Weichschichten bzw. des Mutterbodens kann zeitweise<br />

in Abhängigkeit der jahreszeitlich bedingten Niederschläge und der örtlichen<br />

Vorflutverhältnisse ein Wasserstau auftreten, der lokal auch bis oberhalb der Geländeoberfläche<br />

steigen kann. Im östlichen Teil des Grünlandes sind Wasserstände in<br />

Tiefen zwischen ca. -1,10 m und -0,30 m NN angetroffen worden. Im Bereich der geplanten<br />

Erschließung zwischen Grabenweg und Altländer Viertel im Norden liegen die<br />

Wasserstände in Tiefen zwischen ca. -2,40 m und -0,80 m NN.<br />

Eine Vorbelastung des Grundwassers kann in der intensiven landwirtschaftlichen<br />

Nutzung, insbesondere der Düngung und den Einsatz von Pestiziden bestehen.<br />

38


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Schutzgebiete<br />

Innerhalb des Planungsraumes sind keine Wasserschutzgebiete des Trinkwasserverbandes<br />

<strong>Stade</strong>r Land sowie Überschwemmungsgebiete/ Hochwasserschutzbereiche<br />

vorhanden.<br />

Der überwiegende Teil des Plangebietes ist in<br />

Bezug auf eine Hochwassergefährdung nicht<br />

überflutungsgefährdet. Der nördliche Randbereich<br />

in etwa vom Grabenweg / Industriegleis<br />

in südöstliche Richtung parallel zur Hollerner<br />

Moorwettern wird als potenziell überflutungsgefährdet<br />

eingestuft.<br />

Hochwassergefährdung (Quelle: Landesamt für Bergbau,<br />

Energie und Geologie (Kartenserver NIBIS, LBEG<br />

2011)<br />

Bewertung<br />

Das Schutzgut Wasser hat eine allgemeine bis geringe Bedeutung. Die angrenzend<br />

verlaufenden, nährstoffreichen Gräben weisen eine durchschnittliche Empfindlichkeit<br />

auf. Durch Nährstoffeinträge der Landwirtschaft aus den landwirtschaftlichen Flächen<br />

bestehen Vorbelastungen für das Grundwasser und die vorhandenen Gräben.<br />

2.1.5 Schutzgut Klima / Luft<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Das Plangebiet zählt zum Klimabezirk Niedersächsisches Flachland. Das übergeordnete<br />

Klima ist maritim geprägt mit kühlen Sommern und relativ milden Wintern. Die<br />

mittlere Niederschlagsverteilung im Jahr beträgt ca. 750 mm. Die mittleren Lufttemperaturen<br />

im Planungsraum liegen im Januar bei +1° und im Juli bei +16,5° Celsius.<br />

Die landwirtschaftliche Nutzfläche hat Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet und<br />

beeinflusst das Klima der Siedlungsflächen positiv. Im Grünland kann es aufgrund der<br />

nächtlichen Ausstrahlung während austauscharmer, bewölkungsarmer Wetterlagen<br />

zu einer starken Abkühlung der bodennahen Luftschicht und somit zur Produktion von<br />

Kaltluft kommen. Durch die leichte Gefällesituation zur Hollerner Wettern fließt die<br />

Kaltluft entsprechend ab. Die Bäume/ Gehölze auf dem Geestrücken und im Grünzug<br />

an der Hollerner Wettern übernehmen wesentliche klimatische Ausgleichsfunktionen.<br />

Es bestehen keine Vorbelastungen.<br />

Im Plangebiet ist generell eine gute Luftqualität kennzeichnend. Es besteht eine<br />

Grundbelastung durch siedlungsbedingte Immissionen, die aufgrund der ganzjährig<br />

vorherrschenden Winde und der Filterwirkung der Grünstrukturen insgesamt gering<br />

ist.<br />

Bewertung<br />

Das Plangebiet weist ein typisches Stadtrandklima mit offenen Vegetationsbereichen<br />

für die klimatische Ausgleichsfunktion auf.<br />

39


2.1.6 Schutzgut Landschaft<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Bestandsbeschreibung<br />

Das Plangebiet befindet sich am östlichen Siedlungsrand von <strong>Stade</strong>, der in diesem<br />

Teil durch vielfältige Übergänge in die freie Landschaft gekennzeichnet ist. Die Landschaftselemente<br />

Hollerner Wettern und Geestkante bilden zwei bandartige Grünstrukturen,<br />

die die bestehende Bebauung zum Landschaftsraum der Marsch begrenzen.<br />

Im Norden verläuft die Hollerner Wettern mit den angrenzenden Freiflächen als landschaftsprägender<br />

Grünzug. Die baum- und gehölzbestandenen Grünflächen entlang<br />

der nördlichen Uferseite übernehmen gleichzeitig die landschaftliche Einbindung des<br />

Altländer Viertels zur freien Landschaft und schaffen einen grüngeprägten Siedlungsrand.<br />

Der Geestrücken mit einem landschaftsprägenden Baum- und Gehölzbestand<br />

ist die zweite Landschaftsachse, die sich entlang des Industriegleises von Südosten<br />

nach Norden erstreckt. Die Grünstrukturen auf der Geestkante schirmen die Bebauung<br />

des Bahnhofsumfeldes zur Landschaft hin ab. Beide Grünzuge laufen im Norden<br />

des Plangebietes zusammen und stehen über die Einmündung der Hollerner Wettern<br />

in den Burggraben in Verbindung mit den grünen Wallanlagen der Altstadt.<br />

Die Flächen im Südosten zwischen der Geestkante und der Hollerner Moorwettern<br />

sind Bestandteil der Marschlandschaft und werden landwirtschaftlich genutzt. Die<br />

Marsch weist in diesem Teil eine intensive Nutzung und geringe Strukturvielfalt auf.<br />

Lediglich der südöstliche, extensiv genutzte Randbereich zwischen dem Graben an<br />

der Geestkante und der Bahnlinie ist naturnah und landschaftstypisch ausgebildet.<br />

Landschaftsgliedernde Elemente sind die Hollerner Wettern und der Geestrücken,<br />

der mit der Reliefenergie und einem Wechsel aus Bäumen und Gehölzen entlang des<br />

Grabens an der Geestkante vielgestaltig und strukturreich ausgebildet ist.<br />

Im Westen des Plangebietes sind die Straßenräume Grabenweg, Am Güterbahnhof<br />

und Salztorscontrescarpe mit Teilen der Bebauung des Bahnhofsvorplatzes und des<br />

Posthofes bestandsbildend. Die siedlungsgeprägten Bereiche stellen den Übergang<br />

zur Innenstadt mit dem Bahnhof und zu den Wallanlagen mit der historischen Altstadt<br />

her.<br />

Bewertung<br />

Das Schutzgut Landschaftsbild ist im siedlungsnahen Bahnhofsumfeld durch eine geringe<br />

Bedeutung bestimmt. Das Stadtbild zeigt eine Bebauung mit Mischgebietscharakter,<br />

die durch eine teilweise Nutzungsaufgabe einen ungeordneten Charakter aufweist.<br />

Einzelne Grünelemente wie Bäume und Gehölze tragen zur Gliederung des<br />

Stadtbildes bei. Aufgrund ihres geringen Alters entfalten sie aber noch keine wesentliche<br />

landschaftsbildwirksame Funktion. Die übergeordneten Bezüge zwischen der<br />

Altstadt und dem Bahnhof sind teilweise in der Siedlungsstruktur nicht eindeutig ablesbar<br />

und durch die Nutzungsaufgabe im Bahnhofsumfeld nicht mehr gegeben.<br />

Aufgrund der exponierten Lage des Plangebietes zwischen historischer Altstadt mit<br />

den grünen Wallanlagen, dem Bahnhof und dem Stadtumland mit den strukturgebenden<br />

Elementen der Geest und Marsch ist das Erscheinungsbild des Orts- und Landschaftsbildes<br />

bedeutsam. Der gehölzbestandene Geestrand und das Benedixland mit<br />

Grünland, Obstwiesen und der Hollerner Wettern vernetzen die Grünflächen der<br />

Wallanlagen mit dem Stadtumland und schaffen vielfältige Landschaftsverbindungen.<br />

Das Landschaftsbild der Marsch ist durch eine offene, landwirtschaftlich geprägte<br />

Feldflur gekennzeichnet, die durch einzelne gliedernde und belebende Elemente wie<br />

Baumreihen, Hecken und marschtypische Strukturen wie die Hollerner Wettern aufgelockert<br />

wird. Ein wesentliches, strukturgebendes Merkmal ist die gehölzbestandene<br />

Geestkante.<br />

40


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Das Schutzgut Landschaft wird im siedlungsgeprägten Teil im Westen als Landschaftsbildbereich<br />

mit allgemeiner Bedeutung bewertet. Der Landschaftsraum ist<br />

durch menschliche Nutzung beeinflusst; natürlich wirkende Biotoptypen sind nur in<br />

geringem Umfang vorhanden.<br />

Der zentrale Teil des Plangebietes stellt einen Ausschnitt aus der naturraumtypischen<br />

Kulturlandschaft dar und weist eine erhöhte Empfindlichkeit auf. Die Dichte der Strukturelemente<br />

und der Wechsel landschaftstypischer Nutzungen, die die Vielfalt und<br />

Naturnähe einer Landschaft bedingen, sind im Bereich des Geestrückens hoch, während<br />

der intensiv, landwirtschaftlich genutzte Teil eine geringe bis mittlere Dichte aufweist.<br />

2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Geschützte Baudenkmale oder sonstige geschützte, besonders bedeutsame oder<br />

empfindliche Kultur- und Bodendenkmäler sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

Sachgüter bestehen in der landwirtschaftlichen Produktion auf den Flächen in der<br />

Marsch.<br />

2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

Aufgrund der engen Beziehungen zwischen den Natur- und Landschaftsfaktoren Boden,<br />

Wasser, Geländeklima, Pflanzen, Tiere und Landschaftsbild bestehen Wirkungsbeziehungen<br />

zwischen Auswirkungen durch das Vorhaben auf diese Schutzgüter.<br />

Die Wirkungsbeziehungen werden bei der schutzgutbezogenen Darstellung bereits<br />

berücksichtigt.<br />

2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />

der Planung<br />

Durch die mit dem Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord“ planungsrechtlich<br />

vorbereitete und mit Rechtskraft dann zulässige städtebauliche Entwicklung sind<br />

Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />

zu erwarten. Die Umsetzung der Planung mit Entwicklung eines Neubaugebietes<br />

einschließlich Erschließung am landschaftlich geprägten Siedlungsrand<br />

führt zu einem umfangreichen Verlust von Lebensräumen für die Flora und Fauna.<br />

Das Stadt- und Landschaftsbild wird unter Berücksichtigung der strukturgebenden<br />

Landschaftselemente neu gestaltet. Damit verbunden sind die nachfolgend dargestellten<br />

Auswirkungen auf die Umweltbelange.<br />

2.2.1 Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit<br />

Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung<br />

Wohnfunktion<br />

Mit der Planung wird die Wohnfunktion der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> verbessert und ein innenstadtnahes<br />

Quartier für Wohnen und Arbeiten geschaffen, das unmittelbar zur<br />

Stärkung des Zentrums und des Einzelhandels im Zentrum beiträgt. Gleichzeitig wird<br />

das Wohnumfeld der benachbarten Bebauung verbessert.<br />

Siedlungsstruktur und Erschließung<br />

Das Bahnhofsumfeld wird neu geordnet und die Verkehrserschließung optimiert, so<br />

dass die Stadträume Altländer Viertel, Innenstadt und Bahnhofsumfeld miteinander<br />

verbunden und bestehende Barrierewirkungen aufgehoben werden. Mit der Entwick-<br />

41


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

lung und Reaktivierung brachliegender Flächen zu einem Quartier für Wohnen und<br />

Arbeiten wird das Stadtbild aufgewertet.<br />

Die geplanten Erschließungsmaßnahmen erzielen eine Verbesserung der Verkehrsstruktur.<br />

Mit dem Ausbau des Grabenweges wird eine direkte Verbindung zwischen<br />

Altländer Viertel und Bahnhof hergestellt. Die neue Erschließungsstraße Benedixbogen<br />

stellt eine Verkehrsverbindung zwischen Harburger Straße, Camper Tunnel und<br />

Grabenweg her. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des<br />

schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV) wird durch Anbindung des Altländer<br />

Viertels an den Bahnhof gestärkt und die P + R - Situation in Bahnhofsnähe<br />

verbessert.<br />

Das Siedlungsgefüge im Nordosten von <strong>Stade</strong> wird mit der Neubebauung abgerundet.<br />

Der Siedlungsrand wird durch eine zum Landschaftsraum abnehmende Dichte<br />

und einen abgestuften Übergang durch kleinteilige Wohnbebauung gestaltet. Es werden<br />

Vorkehrungen für eine Durchgrünung der Wohngebiete und Freiraumanbindungen<br />

an die vorhandenen innerstädtischen Grünzuge getroffen. Die Hollerner Moorwettern<br />

wird als Landschaftsachse im Rahmen der Neuplanung aufgenommen. Am<br />

Nordrand der zukünftigen Bebauung wird ein Landschaftspark mit qualitativ hochwertigen<br />

Grün- und Wasserflächen entlang des Gewässers entwickelt, der eine Funktion<br />

als Naherholungsbereich übernimmt und als übergeordneter Grünzug das Stadtbild<br />

gliedert. Das neue Wohnquartier ist durch Wege und Freiraumelemente mit dem<br />

Landschaftspark verknüpft, die eine Öffnung der Neubebauung in die freie Landschaft<br />

bewirken.<br />

Erholungsfunktion / Grünflächensystem<br />

In die Neuplanung ist ein differenziertes Freiflächensystem integriert. Die vorhandenen<br />

landschaftstypischen Freiraumstrukturen der Geestkante, Gewässer und Bäume<br />

/ Gehölze sind in das städtebauliche Konzept aufgenommen. Die Freiraumelemente<br />

tragen zum einen zur Gliederung der Neubebauung bei und vernetzen zum anderen<br />

die innerstädtischen und landschaftsräumlichen Freiräume für die Naherholung. Insbesondere<br />

die Entwicklung des Landschaftsparks Hollerner Moorwettern als naturnaher<br />

Erholungspark verbessert in erheblichem Maße das Angebot von Infrastrukturen<br />

für die intensive Erholung (Spiel- und Sportflächen) sowie die extensive Erholung mit<br />

dem Landschaftserleben.<br />

Die verbindenden Freiraumstrukturen werden im Rahmen der Planung gesichert und<br />

durch Vorkehrungen zur Neuanlage verdichtet und in ihrer Funktion für das Landschaftserleben<br />

gestärkt. Ein besonderes Element der Marsch ist das Wasser, das<br />

durch den Erhalt von übergeordneten Gräben und die Neuschaffung einer offenen<br />

Oberflächenentwässerung berücksichtigt wird und das Landschaftserleben steigert.<br />

Ergänzend zu den grünen Achsen der Landschaftsstrukturen werden begrünte Straßenräume<br />

geschaffen, die zur Gliederung und Durchgrünung der Neubebauung beitragen.<br />

Die veränderte Führung der Straße Salztorscontrescarpe im Bereich der Wallanlagen<br />

im Abschnitt Adolf-Ravelin bedingt eine Beruhigung der Grünflächen und verbessert<br />

die Wegefunktionen für die Naherholung. Die zurückgebaute Straße wird als attraktive<br />

Fuß- und Radwegverbindung entlang der Wallanlagen gestaltet.<br />

Mit der Neuplanung werden Fuß- und Radwegeverbindungen entwickelt, die Anschlussmöglichkeiten<br />

in die benachbarten Stadtbereiche, den geplanten Landschaftspark<br />

und in die freie Landschaft herstellen. Die Neubebauung wird in das<br />

übergeordnete Radwegenetz eingebunden. Die Haupterschließungsstraße Benedixbogen<br />

erhält einen kombinierten Rad- und Gehweg. Der von Osten kommende, an<br />

42


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

der Geestkante entlang führende überörtliche Radweg wird über den Grabenweg in<br />

die Innenstadt geführt. Das neue Wohngebiet erhält in Verlängerung der Stichstraßen<br />

Fußwege in den Landschaftsraum der Hollerner Moorwettern.<br />

Ermittlung der Erheblichkeit<br />

Die <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> als Wohn- und Wirtschaftsstandort wird mit der Planung insgesamt<br />

gestärkt und ein attraktives Wohnquartier mit einer integrierten Freiraumstruktur<br />

und der Gestaltung von öffentlichen Freiräumen geschaffen. Die Qualität der Wohn-<br />

und Erholungsfunktion im gesamten Quartier wird positiv beeinflusst.<br />

Durch die Baumaßnahmen wird es während der Bauzeit zu Beeinträchtigungen der<br />

Wohnqualität der benachbarten Bereiche und der Nutzung der Grün- und Freiflächen<br />

als Erholungsraum kommen. Durch das Einhalten der üblichen technischen Vorsorgemaßnahmen<br />

werden Lärm, Erschütterungen und Schadstoffausstoße auf ein Minimum<br />

begrenzt. Erholungsflächen gehen durch die Neuplanung nicht verloren. Während<br />

der Bauzeit kann die Wegeverbindung vom Altländer Viertel über den Grabenweg<br />

in die Innenstadt und das Bahnhofsumfeld eingeschränkt benutzbar sein. Die<br />

Wegeverbindungen werden durch entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen<br />

während der Bauzeit aufrecht erhalten.<br />

Lärm- und Schadstoffimmissionen<br />

Mit dem Ausbau des Grabenweges und der Erschließung des Neubaugebietes durch<br />

den Benedixbogen mit Anbindung an die Harburger Straße ist eine Zunahme der Immissionen<br />

(Stäube, Abgase, Lärm) und des Verkehrs verbunden. Die daraus resultierenden<br />

Umweltauswirkungen werden insgesamt als nicht erhebliche Mehrbelastung<br />

eingestuft. Von den ca. 200 neuen Wohneinheiten und den zukünftigen Mischgebietsflächen<br />

gehen für die benachbarten Wohn- und Mischgebiete keine erheblichen nachteiligen<br />

Auswirkungen auf deren Wohn- und Aufenthaltsqualität oder die Erholungsfunktion<br />

der benachbarten Grünflächen aus.<br />

Eine Belastung der Neubebauung kann durch die bestehenden Immissionen der angrenzenden<br />

Misch- und Gewerbenutzungen auftreten. Eine Vorbelastung besteht<br />

insbesondere durch Lärm und die Immissionen des Schienenverkehrs auf der Bahnlinie<br />

und dem Industriegleis im Südwesten und Westen, die zu punktuellen Belastungssituationen<br />

führen kann. Eine Abschirmfunktion wird durch die zu erhaltende<br />

und entwickelnde Grünachse auf dem Geestrücken erzielt.<br />

Zeitweilige Beeinträchtigungen durch Lärm und Gerüche von den angrenzenden<br />

landwirtschaftlichen Flächen sind nicht auszuschließen.<br />

2.2.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt<br />

Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung<br />

Flächeninanspruchnahme / Biotopverlust<br />

Durch die vorgesehene Überbauung und Flächenversiegelung der geplanten Bebauung<br />

und Verkehrserschließung kommt es zu einem direkten und dauerhaften Verlust<br />

von vorhandenen und potenziellen Lebens- und Teillebensräumen für Tier- und<br />

Pflanzenarten.<br />

43


Der quantitative Flächenverlust beträgt:<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Biotoptyp Fläche m 2 Standort / Eingriff<br />

Ruderal- und Sukzessionsgehölz 2.000 ehemaliger Lagerplatz nördlich Grabenweg,<br />

Fläche Gemeindebedarf „Staatsarchiv“<br />

Ruderal- und Sukzessionsgehölz 400 Geestrücken, Fläche Gemeindebedarf<br />

Naturnahe Feldgehölze / Gehölz-<br />

3.550 Grabenweg und Benedixland, Neubebauung /<br />

gruppen<br />

Erschließung Benedixbogen<br />

Siedlungsgehölz 600 nördlich Grabenweg, Fläche Gemeindebedarf<br />

„Staatsarchiv“<br />

Halbruderale Gras- und Staudenflur 1.500 ehemaliger Lagerplatz nördlich Grabenweg,<br />

trockener Standorte<br />

Fläche Gemeindebedarf „Staatsarchiv“<br />

Halbruderale Gras- und Staudenflur<br />

trockener Standorte<br />

400 Geestrücken, Fläche Gemeindebedarf<br />

Ruderalen Saumstreifen mit Ruderal- 1.360 Grabenweg, Neubebauung / Erschließung<br />

fluren frischer bis feuchter Standorte<br />

Benedixbogen<br />

Artenarmes Grünland einschließlich 77.060 Benedixland, Marsch, Neubebauung /<br />

Gräben<br />

Erschließung Benedixbogen<br />

Mesophiles Grünland mäßig feuchter 8.930 Benedixland, Marsch an der Geestkante,<br />

Standorte<br />

Neubebauung / Erschließung Benedixbogen<br />

Gräben mit ruderaler, z.T. feuchter<br />

205 Grabenweg und Geestkante, Erschließung<br />

Ufervegetation<br />

Benedixbogen, Neubebauung Mischgebiet<br />

Uferstaudenflur / Wasserfläche 100 Hollerner Moorwettern, Anbindung neues<br />

Grabensystem, Durchlassbauwerk Grabenweg<br />

Betroffen sind überwiegend Tier- und Pflanzenarten der Grünländer sowie der Ruderalfluren,<br />

Saumstrukturen und Gehölze. Die Eingriffe werden nachfolgend qualitativ<br />

beschrieben:<br />

Mit der Neuplanung der Gemeinbedarfsfläche für das Staatsarchiv auf dem ehemaligen<br />

Lagerplatz nördlich Grabenweg wird ein Biotopkomplex vielfältiger Sukzessionsstadien<br />

auf einer innerstädtischen Brache beansprucht und das Biotopentwicklungspotenzial<br />

für Ruderalfluren trockener Standorte unterbunden. Die Flächengröße<br />

des betroffenen Ruderalbiotops beträgt insgesamt 3.500 m 2 , wobei Teilflächen durch<br />

Bodenversiegelung vorbelastet sind. Der Verlust des randlich angrenzenden Siedlungsgehölzes<br />

auf einer Fläche ca. 600 m 2 führt zur Reduzierung gehölzbetonter Lebensräume<br />

und einem Verlust landschaftsprägender Bäume.<br />

Die Neuplanungen im Bereich des Geestrückens (Fläche für den Gemeinbedarf,<br />

Grüne Mitte) führen zu einer Reaktivierung der baulichen Nutzung und den Ausbau<br />

des Trampelpfades als Fuß- / Radwegführung mit Inanspruchnahme von Ruderalfluren<br />

und Gehölzen auf einer Fläche von 800 m 2 . Durch das Heranrücken der zukünftigen<br />

Gemeinbedarfsnutzungen an den Baum- und Grünbestand ist insgesamt eine Intensivierung<br />

der Erholungsnutzungen mit potenziellen Störungen zu erwarten. Die<br />

Kernbereiche des Feldgehölzes im Norden und Süden der Gemeinbedarfsfläche auf<br />

einer Fläche von 3.900 m 2 werden als Grünfläche erhalten und planungsrechtlich mit<br />

einem Festsetzungsgebot gesichert.<br />

Die Baum- und Gehölzreihe mit dem Graben entlang der Geestkante wird in den zukünftigen<br />

Grünzug des Geestrückens einbezogen und in großen Teilen erhalten. Die<br />

landschaftsprägenden Baum- und Gehölzbestände werden auf einer Fläche von<br />

1.370 m 2 als Grünfläche erhalten und durch ein Festsetzungsgebot gesichert. Teile<br />

der linearen Baumreihe einschließlich Graben auf einer Gesamtlänge von 30 m werden<br />

durch die Erschließung Benedixbogen beansprucht.<br />

Der flächenmäßig größte Eingriff findet auf dem artenarmen Intensivgrünland durch<br />

Neubebauung und Erschließung statt. Das Grünland wird vollständig in einer Größe<br />

von 77.060 m 2 beansprucht. Damit gehen auch die Grabenabschnitte innerhalb des<br />

Grünlandes auf einer Länge von ca. 940 m verloren. Des Weiteren wird der Grabenabschnitt<br />

am Grabenweg auf einer Länge von ca. 40 m überbaut, der verlandet und<br />

mit einer Uferstaudenflur bewachsen ist (Fläche ca. 120 m 2 ). Aufgrund des hier er-<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

fassten Vorkommens des Teichfrosches ist somit ein Gewässerlebensraum für Amphibien<br />

betroffen. Da der Teichfrosch in nur geringer Individuendichte auftritt und eine<br />

unempfindliche, nicht gefährdete Art ist (vgl. Kap. 2.1.2) wird der Eingriff als nicht erheblich<br />

bewertet. In direkter Randlage bestehen Ausweichquartiere am Graben an<br />

der Geestkante, die aufgesucht werden können.<br />

Im Randbereich des Grünlandes am Grabenweg und an der Geestkante gehen 1.360<br />

m 2 Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte verloren.<br />

Durch die Neuplanung für das Mischgebiet einschließlich des Benedixbogens im<br />

Südosten ist das mesophile artenreiche Grünland mäßig feuchter Standorte auf einer<br />

Fläche von 8.930 m 2 betroffen, das Teil des ausgedehnten, strukturreichen Grünlandkomplexes<br />

am Geestrand ist. Es wird davon ausgegangen, dass der nicht durch<br />

Neuplanung beanspruchte östliche Teil des Grünlandes im Rahmen der Erschließungsarbeiten<br />

und Geländeanpassungen vollständig beansprucht wird, so dass ein<br />

Teilerhalt der wertvollen Grünlandfläche nicht realistisch erscheint. Die verbleibende<br />

Teilfläche wird als Kompensationsfläche in die Planung einbezogen.<br />

Für die Anbindung des neuen Grabensystems werden in zwei Bereichen die Uferstaudenfluren<br />

an der Hollerner Moorwettern in geringem Umfang auf einer Fläche von<br />

ca. 50 m 2 in Anspruch genommen. Ein weiterer Eingriff findet durch die Neugestaltung<br />

des Durchlassbauwerkes unter dem Grabenweg statt. Damit kann eine Einschränkung<br />

in der Gewässerdurchgängigkeit verbunden sein, die zu einer Reduzierung<br />

des Gewässers als Lebensraum für wassergebundene Tierarten wie Fische und<br />

Makrozoobenthos und der Uferrandstreifen als Lebensraum für bodengebundene Arten<br />

wie Amphibien, Reptilien, Kleinsäuger etc. führt. Mit dem Durchlassbauwerk gehen<br />

Uferbereiche einschließlich der verschatteten Wasserfläche in einer Größe von<br />

ca. 50 m 2 verloren, die ohne besondere Ausprägung sind.<br />

Der Gewässerverlauf der Hollerner Moorwettern einschließlich der teichartigen Aufweitung<br />

wird insgesamt erhalten, so dass auch die Lebensräume der hier vorkommenden<br />

Arten Teichfrosch und Erdkröte sowie Teichhuhn Bestand haben.<br />

Die entlang der Geestkante vorhandenen Gräben werden in das neue Oberflächenentwässerungssystem<br />

einbezogen und erhalten. Ein Teilverlust ergibt sich für ca. 30<br />

m Graben an der Geestkante und ca. 20 m Graben entlang der gegenüberliegenden<br />

Seite am Fußweg (ca. 85 m 2 Uferstaudenflur / Graben).<br />

Im Vorfeld der Planung sind für die Erschließung der Neubebauung bereits Baum-<br />

und Gehölzfällungen auf einer Fläche von ca. 3.550 m 2 durchgeführt worden. Die<br />

Baumstandorte sind im Bestandsplan zur Biotoptypenkartierung als entfallend gekennzeichnet.<br />

Es handelt sich um Bäume / Gehölze beidseitig des Grabenweges und<br />

der fußläufigen Weiterführung über die Hollerner Moorwettern sowie um Gehölze am<br />

Graben an der Geestkante für die Führung des zukünftigen Benedixbogens. Gemäß<br />

Zusammenstellung der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> (AZ 61/3-1 Februar 2011) handelt es sich<br />

im Bereich Grabenweg um 25 Stück Einzelbäume der Arten Weide, Esche und Erle<br />

mit überwiegend großen Stammumfängen von 0,80 - 4,70 cm. Im Bereich der Baumreihe<br />

an der Geestkante sind insgesamt ca. 7 Stück Großbäume der Arten Weide,<br />

Esche und Erle entnommen worden. Die Bäume und Gehölze im Bereich des Grabenweges<br />

sind als naturnahe, baumgeprägte Feldgehölze zu bewerten, da sie eine<br />

lineare Gehölzstruktur entlang des Grabenweges gebildet haben.<br />

Biotopverbundsystem / Faunistische Funktionszusammenhänge<br />

Die Biotopverbundfunktion der Hollerner Moorwettern und der linearen Gehölz- und<br />

Grabenstrukturen auf dem Geestrücken wird insgesamt durch die Planung nicht beeinträchtigt.<br />

Die lokalen Verbundelemente und Trittsteinbiotope werden weitestge-<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

hend erhalten und durch die geplanten Anpflanzungen in den neuen Grünstreifen in<br />

ihrer Funktion gestärkt.<br />

Die Neubebauung erstreckt sich zwischen den Landschaftsachsen des Geestrückens<br />

und der Hollerner Moorwettern. Vernetzungselemente zwischen diesen Achsen mit<br />

einer überwiegend Nord-Südausrichtung bestehen im zu betrachtenden Landschaftsraum<br />

nicht, so dass hier keine Zerschneidungseffekte zu erwarten sind. Als Eingriff ist<br />

in diesem Zusammenhang der Verlust der Bäume / Gehölze am Grabenweg hervorzuheben,<br />

die als gehölzgeprägte Biotopverbindung zwischen der Geestkante und der<br />

Hollerner Moorwettern fungiert haben.<br />

Mit dem Ausbau des Grabenweges und Anbindung an das Altländer Viertel wird eine<br />

Zerschneidung des Grünzuges entlang der Hollerner Moorwettern hervorgerufen.<br />

Neben dem direkten Verlust von Ruderal- und Gehölzbiotopen werden die Biotopverbundfunktionen<br />

eingeschränkt. Es findet eine Abtrennung von Teillebensräumen statt<br />

und die Beziehungen zwischen den Teilpopulationen werden durch die Zerschneidungswirkung<br />

des Verkehrsweges stark gestört. Insbesondere bodenaktive Tiere erfahren<br />

eine Barrierewirkung durch die Verkehrstrasse. Darüber hinaus kann die Verlärmung<br />

zu Störeffekten für die angesiedelten Tiere führen. Eine möglicherweise erforderliche<br />

straßenbegleitende Beleuchtung kann für lichtempfindliche Arten wie Insekten<br />

zu Vergrämungen und der Meidung der vorhandenen Quartiere führen. Nachaktive<br />

Tiere (v.a. Insekten) erfahren Beeinträchtigungen durch nächtliche Lichtreize.<br />

Eine besondere Betroffenheit liegt für die Artengruppe der Fledermäuse vor. Mit dem<br />

Ausbau des Fußweges zur zukünftigen Erschließungstrasse Grabenweg einschließlich<br />

der Neugestaltung der Straßenunterführung bzw. dem Durchlassbauwerk Hollerner<br />

Moorwettern kann die traditionelle Flugroute über der Wettern zerschnitten werden.<br />

Die Leitstruktur, an denen sich die Fledermäuse beim Flug orientieren, wird unterbrochen.<br />

Darüber hinaus bedingt der Verkehrsfluss mit seinen Fahrzeugbewegungen,<br />

Licht und Lärm eine Störung mit Barriereeffekten. Bei allen Fledermausarten,<br />

insbesondere bei den strukturgebunden über dem Wasser fliegenden Arten kann es<br />

bei Straßenquerungen zu Kollisionen mit Fahrzeugen kommen, da das Fehlen von<br />

Strukturen im Trassenbereich zum Absenken der Flughöhe führt.<br />

Hinsichtlich der im Plangebiet vorkommenden Amphibien-Lebensräume von Teichfrosch<br />

und Erdkröte sind die randlich an der Geestkante verbreiteten Baum- und Gehölzstrukturen<br />

in Kombination mit den Grabenabschnitten potenzielle Habitatbestandteile<br />

und können Sommer- und Überwinterungsquartiere darstellen. Aufgrund des Erhalts<br />

dieser Strukturen wird die Inanspruchnahme von Teillebensräumen für Amphibien<br />

ausgeschlossen.<br />

Ein möglicher Konfliktpunkt kann die Zerschneidung bzw. Behinderung von potenziellen<br />

Wanderwegen sein. Der Schwerpunkt der erfassten Laichgewässer konzentriert<br />

sich auf die Hollerner Moorwettern. Da sich die Wanderkorridore traditionell an vorhandenen<br />

Grünstrukturen wie Gräben, Dauergrünland, Hecken orientieren, können<br />

die Grabenstrukturen im Grünland ein potenzieller Teil des Wanderwegenetzes der<br />

Amphibien sein. Die strukturarme Ausprägung bildet eine gewisse Barriere für die<br />

Wanderbewegungen, so dass möglicherweise eine Ausrichtung in Nord-Süd eingeschränkt<br />

ist, aber in West-Ost-Richtung stattfindet. Der Teichfrosch zeigt eine ganzjährig<br />

wassergebundene Lebensweise, so dass größere Wanderungen hier nicht zu<br />

erwarten sind. Der Gesamtlebensraum potenziell vorkommender lokaler Amphibienpopulationen<br />

wird in seinen essentiellen Habitatbestandteilen aber nicht wesentlich<br />

verkleinert. Der Verlust der Grüppen im Grünland als Aktionsraum einzelner Individuen<br />

zu den Sommer- und Winterquartieren wird als nicht erheblicher Eingriff bewertet.<br />

Ermittlung der Erheblichkeit<br />

Die vom Flächenverlust betroffenen Biotoptypen sind überwiegend von allgemeiner<br />

bis geringer Bedeutung für den Naturhaushalt (vgl. Biotopbewertung Tabelle Nr. 1)<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

und im weiteren Umfeld sehr häufig verbreitet, so dass die vorhabenbedingten Auswirkungen<br />

auf diese Biotoptypen als nicht erheblich zu bewerten sind. Dazu zählen<br />

das Intensivgrünland, die Ruderalfluren und Ruderalgebüsche und die Gräben.<br />

Mit der Neuplanung ist ein umfangreicher Verlust von einem Teil des Grünlandkomplexes<br />

Benedixland verbunden, die zu einer Einschränkung der übergeordneten Verbundfunktion<br />

im Landschaftsraum führt. Das Grünland übernimmt trotz seiner artenarmen<br />

Ausprägung Teilfunktionen als erweiterter Lebensraum für die vorkommende<br />

Tierwelt wie beispielsweise Nahrungs- und Rastquartier für Vögel. Darüber hinaus<br />

wird das Biotopentwicklungspotenzials für Feuchtgrünländer mit standortgerechter<br />

Vegetation durch die Inanspruchnahme aufgeben.<br />

Die Inanspruchnahme der Grabenabschnitte innerhalb des Grünlandes wird aufgrund<br />

der arten- und strukturarmen Ausprägung als nicht erheblich eingestuft. Durch die<br />

abschnittsweise Ausbildung besteht kein durchgehendes Grabennetz, das mit der<br />

Hollerner Moorwettern in direkter Verbindung steht.<br />

Die Hollerner Moorwettern mit dem vorhandenen Verlauf wird in Bezug auf die Gewässerstruktur<br />

nicht verändert. Es wird davon ausgegangen, dass die Wettern das<br />

durch die Neubebauung zusätzlich anfallende Oberflächenwasser aufnehmen kann<br />

und kein Ausbau in der Querschnittsgestaltung erforderlich ist. Eine wassertechnische<br />

Entwässerungsplanung wird zurzeit erstellt.<br />

Als erheblicher Verlust ist die Inanspruchnahme von Biotoptypen von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung zu bewerten. Dazu zählen die naturnahen Feldgehölze auf<br />

dem Geestrücken und ehemals am Grabenweg, die linearen Baum- und Gehölzreihen<br />

an der Geestkanten mit begleitenden Gräben und das mesophile Grünland mäßig<br />

feuchter Standorte.<br />

Insbesondere die Flächenverluste von Teilen der naturnahen Feldgehölze und der<br />

grabenbegleitenden Baumreihe an der Geestkante sind in ihrer Wechselwirkung auf<br />

das Landschaftsbild als erheblicher Eingriff zu bewerten. Neben dem Verlust, der für<br />

die Erschließung des Grabenweges und des Benedixbogens bedingt ist, sind ergänzend<br />

auch für die Anbindung der Fußwege aus dem Quartier in zwei Bereichen<br />

Baumfällungen erforderlich. Die älteren landschaftsbestimmenden Bäume übernehmen<br />

vielfältige Funktionen als Lebensraum für die Tierwelt und tragen in hohem Maße<br />

zur Gliederung des Landschaftsbildes bei. Weiterhin werden zusätzliche Flächen<br />

insbesondere für Tierarten durch Zerschneidung und Reduzierung der Areale in ihrer<br />

Qualität gemindert.<br />

Als baubedingte Störungen sind visuelle Effekte, Lärm und Staubentwicklung durch<br />

Baumaschinen und Bauverkehr, Erschütterungen etc. anzuführen, die insbesondere<br />

bei Tieren Störungen auslösen können. Aufgrund der Vorbelastung durch den Schienenverkehr<br />

und der Lage am Siedlungsrand mit einer überwiegend angepassten<br />

Tierwelt werden die baubedingten Auswirkungen als nicht erheblich eingeschätzt.<br />

Schutzgebiete<br />

Mit der Neuplanung sind keine direkten Auswirkungen und negative Einflüsse auf geschützte<br />

Biotope nach § 30 BNatSchG verbunden. Die Qualität der seggenreichen<br />

Feuchtgrünländer am Geestrand, die sich südöstlich des Plangebietes anschließen<br />

und zum Teil als geschützte Biotope klassifiziert sind, bleibt bestehen.<br />

Artenschutz<br />

Auf Grundlage der tierökologischen Untersuchungen (Bioplan 2011) ergibt sich eine<br />

artenschutzrechtliche Prüfung für die planungsrelevanten Gruppen der Vögel und<br />

Fledermäuse.<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Brutvögel<br />

Für die innerhalb des Plangeltungsbereichs vorkommenden europäischen Vogelarten<br />

kann durch die Inanspruchnahme von Grünland und Gehölzbiotopen eine Beseitigung<br />

von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gegeben sein. Es wird mit dem Grünland<br />

ein Biotoptyp mit allgemeiner Bedeutung als Brutrevier für Vogelarten zerstört, der in<br />

ausreichendem Maße auch in der Umgebung zu finden ist. Die Baum- und Gehölzbiotope<br />

stellen aufgrund ihrer Ausprägung, Naturnähe und des Alters dagegen wertvolle<br />

Biotope für die Vogelwelt dar.<br />

Von artenschutzrechtlicher Relevanz ist im Hinblick auf die Planung der Verlust von<br />

Gebüschen, Feldgehölzen und älteren Einzelbäumen, die sich insgesamt auf ca.<br />

3.550 m² summieren. Sie alle stellen regelmäßig besetzte Bruthabitate von Baum-<br />

und Bodenbrütern dar. In der Gesamtheit ist der Verlust quantitativ so bedeutsam,<br />

dass ein Ausweichen der betroffenen Brutvogelarten auf benachbarte Lebensräume<br />

ohne die Neuanlage von Ausweichbiotopen in Vorhabensnähe (bis zu einer Entfernung<br />

von 10 km) nicht realistisch erscheint.<br />

Aufgrund der bereits erfolgten Eingriffe in den Baum- und Gehölzbestand und dem<br />

weiteren Verlust von Bäumen / Gehölzen durch die zukünftigen Nutzungen im Bereich<br />

der Gemeinbedarfsfläche nördlich Grabenweg wird eine erhebliche Zerstörung<br />

oder Beschädigung der zentralen Lebensstätten prognostiziert. Als artenschutzrechtliche<br />

Ausgleichsmaßnahme wird daher eine Gehölzkompensation in räumlichem Zusammenhang<br />

mit der Vorhabensfläche in den Ausgleichsflächen 1 bis 5 durchgeführt.<br />

Das direkte Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kann durch eine Bauzeitenregelung<br />

ausgeschlossen werden. Baufeldräumung und Bautätigkeiten sind außerhalb<br />

der Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln durchzuführen, so dass keine Gelege,<br />

Nestlinge etc. zerstört werden. Ein Verstoß gegen das Verbot der Beschädigung oder<br />

Zerstörung von Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG liegt nicht vor, da als<br />

Bruthabitat geeignete Ausweichquartiere im näheren Umfeld vorhanden sind und Gehölzkompensationsflächen<br />

angelegt werden. Die randlichen Baum- und Gehölzstrukturen<br />

werden erhalten. Die überwiegend im Gebiet potenziell vorkommenden ubiquitären<br />

Arten weisen keine speziellen Habitatansprüche auf und sind nicht an einen<br />

Brutplatz gebunden. Sie suchen in der Regel jedes Jahr neue Nistplätze auf und reagieren<br />

auf Nistplatzverluste flexibel durch ein orts- und zeitnahes Ausweichen in benachbarte<br />

Lebensräume.<br />

Unter Berücksichtung der dargelegten Erhaltungsmaßnahmen in Verbindung mit Gehölzneuanlagen<br />

sind auch für Gartenrotschwanz und Star als gefährdete Arten mit<br />

dem Verbreitungsschwerpunkt im Alleebaumbestand an der Geestkante keine Verbotstatbestände<br />

gemäß § 44 BNatSchG zu erwarten. Für das Teichhuhn als Art der<br />

Vorwarnliste mit einem Vorkommen an der Hollerner Moorwettern liegt keine Betroffenheit<br />

vor. Die Hollerner Moorwettern wird im Bestand erhalten.<br />

Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird in räumlichem<br />

Zusammenhang gewahrt. Erhebliche Störungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG<br />

sind für die vorkommenden weit verbreiteten und störungstoleranten Arten nicht zu<br />

erwarten. Aufgrund ihrer nicht speziell ausgeprägten Habitatansprüche können die<br />

Arten einer Störungslage leicht ausweichen.<br />

Gastvögel<br />

Für Gastvögel ist eine weitergehende Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange<br />

nicht relevant. Das Plangebiet hat keine Bedeutung als Gastvogellebensraum und<br />

liegt deutlich außerhalb der bekannten Aktionsräume von Arten, die im weiter gefassten<br />

Untersuchungsraum vorkommen könnten.<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Fledermäuse<br />

Für die lokale Fledermausfauna kommt es aller Voraussicht nach bei der Vorhabensrealisierung<br />

zu keiner Beseitigung von Großquartieren (Wochenstuben, Winterquartiere,<br />

Zwischenquartiere). In den betroffenen Gebäuden konnten keine Großquartiere<br />

festgestellt werden und die Bäume mit einer potenziellen Großquartierfunktion entlang<br />

des Grabens an der Geestkante werden erhalten. Somit sind allenfalls Kleinquartiere<br />

wie Tageseinstände oder Balzquartiere (z. B. potenzielle Kleinquartiere in<br />

Baumspalten zu fällender oder der bereits gefällten Bäume am Grabenweg) relevant<br />

(Bioplan 2011). Der Verbotsbestand des Tötens gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG<br />

wird somit nicht erfüllt.<br />

Die Verbotstatbestände der Zerstörung und Beschädigung von Fortpflanzungsstätten<br />

können aber eintreten, wenn existentielle Lebensraumbestandteile, die für den dauerhaften<br />

Fortbestand der Lebensstätte unverzichtbar sind, wie z.B. Flugstraßen und<br />

besonders bedeutende Jagdhabitate durch das Vorhaben in Mitleidenschaft gezogen<br />

werden. Einen derartigen Lebensraumbestandteil dürfte die alleeartige Altbaumreihe<br />

am Graben an der Geestkante für die sehr strukturgebundenen Myotis-Fledermäuse<br />

und/oder Braune Langohren in ihrer Funktion als Flugstraße und ggf. auch Jagdhabitat<br />

besitzen. Eingriffe in diesen Lebensraum, die zu einer Beeinträchtigung der Flugstraßenfunktion<br />

führen könnten (z. B. Freistellung größerer Bereiche zur Herstellung<br />

von Zufahrten oder eine Beleuchtung) lösen damit die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1<br />

Nr. 3 BNatSchG aus.<br />

Ferner sind das Störungs- sowie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 1<br />

zu beachten. Das Störungsverbot käme zum Tragen, wenn z.B. der Weg entlang der<br />

Geestkante beleuchtet werden würde, so dass die aktuelle Flugstraßennutzung insbesondere<br />

für die lichtempfindlichen Myotis-Arten und die Braunen Langohren nicht<br />

mehr möglich ist. Ähnliches gilt im Grunde genommen auch für die bereits beseitigten<br />

Gehölze am Grabenweg, die einen strukturellen Verbund zwischen Burggraben im<br />

Westen und Hollerner Wettern im Nordosten herstellten sowie die Baumreihe u.a. mit<br />

großen Pappeln an der ehemaligen Lagerfläche nördlich des Grabenwegs. In allen<br />

Fällen könnten Beleuchtungen oder der Fortfall der Leitstrukturen mit erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der lokalen Fledermauspopulationen verbunden sein.<br />

Das Tötungsverbot wird ausgelöst, wenn z.B. während der sommerlichen Aktivitätsperiode<br />

der Fledermäuse Gebäude oder Vegetationsbestände mit Fledermausquartieren<br />

beseitigt würden. Außerdem könnten am Kreuzungspunkt der neuen Erschließungsstraße<br />

mit dem Camper Graben tief fliegende Fledermäuse in den Straßenverkehr<br />

gelangen und durch Kollisionen mit schnell fahrenden Kraftfahrzeugen theoretisch<br />

zu Tode kommen. Es wird daher für die vorliegende Planung vorausgesetzt,<br />

dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der neuen Erschließungsstraße max.<br />

50 km/h betragen wird und somit kein über das „normale Lebensrisiko“ hinausgehendes<br />

Gefährdungspotenzial für die passierenden Fledermäuse bestehen wird.<br />

Schutzgebiete und FFH-Verträglichkeit<br />

In Bezug auf Schutzgebiete nach §§ 16 - 22 NAGBNatSchG und Natura2000-Gebiete<br />

besteht keine Planungsrelevanz. Die Erhaltungsziele der FFH-Gebiete werden durch<br />

die Planung nicht beeinträchtigt. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34<br />

BNatSchG ist nicht erforderlich (vgl. auch Umweltbericht zur 28. FNP-Änderung).<br />

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2.2.3 Schutzgut Boden<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung<br />

Flächeninanspruchnahme / Bodenversiegelung<br />

Die geplante Bebauung führt dauerhaft zu einer wesentlichen Zunahme der Bodenversiegelung<br />

mit einem Verlust natürlich gewachsener Böden und der ökologischen<br />

Bodenfunktionen sowie einem Funktionsverlust für den Wasserhaushalt. Die Versiegelung<br />

bisher biologisch aktiver Bodenfläche führt zu einer Zerstörung der Filter- und<br />

Pufferfunktionen von Böden sowie ihrer Funktion als Lebensraum für Pflanzen und<br />

Tiere. Durch Bodenumlagerungen zur Erschließung und Oberflächengestaltung sind<br />

Veränderungen des anstehenden Bodens zu erwarten. Baubedingt erfolgen Bodenverdichtungen<br />

und Veränderungen des Bodenaufbaus. Während der Bauphase besteht<br />

darüber hinaus eine potenzielle Gefährdung des Bodens durch Stoffeinträge.<br />

Die Festsetzungen des Bebauungsplans mit einer GRZ von 0,3 bzw. 0,4 im Wohngebiet,<br />

einer GRZ von 0,5 im Mischgebiet und einer GRZ von 0,5 bzw. 0,6 in den Gemeinbedarfsflächen<br />

einschließlich der Erschließungsflächen lassen eine zusätzliche<br />

Überbauung / Versiegelung von Flächen in einem Umfang von ca. 2,2 ha zu.<br />

Die Oberkante der Planstraße zwischen Grabenweg und Camper Tunnel ist mit einer<br />

Höhe von ca. +0,50 mNN festgelegt so dass eine Geländeaufhöhung von bis zu ca.<br />

0,90 m erforderlich ist. Aufgrund der anstehenden Weichschichten sind erhebliche<br />

Setzungsraten im Straßenraum zu erwarten, so dass baugrundverbessernde Maßnahmen<br />

durchzuführen sind. Dazu wird ein Vorbelastungsdamm aus einem Sand-<br />

Kies-Gemisch mit Vertikaldräns in einer Auftragshöhe von ca. 2,00 m und einer<br />

mehrmonatigen Liegezeit aufgeschüttet. Der Bodenauftrag erstreckt sich über die<br />

Gesamtbreite des geplanten Straßenquerschnitts von ca. 19,00 m einschließlich der<br />

straßenbegleitenden Rad- und Gehwege. Die über die gesamte Dammaufstandsfläche<br />

angeordneten Vertikaldräns nehmen das ausgepresste Porenwasser nach oben<br />

in den Sandkörper des Vorbelastungsdamms auf. Die Herstellung des Damms erfolgt<br />

in mehreren Schüttstufen.<br />

Die Oberkante der Planstraße Grabenweg bis Kreisel Altländer Viertel ist mit einer<br />

Höhe von ca. +0,50 mNN festgelegt, so dass Geländeaufhöhungen von ca. 0,80 m<br />

bzw. von bis zu 3,00 m im Einschnitt der Hollerner Moorwettern erforderlich werden.<br />

Im Bereich der Hollerner Moorwettern werden für die Überquerung des Grabenweges<br />

die anstehenden organischen Weichschichten in einer Tiefe von ca. 0,80 m unter<br />

Gewässersohle gegen schluffarme Sande ausgetauscht. Weiterhin findet ein Einbau<br />

von Dränleitungen für die spätere bauzeitlich, erforderliche Trockenhaltung zum Bau<br />

des Durchlasses statt.<br />

Altlasten / Bodenverunreinigungen<br />

Aufgrund des Gefährdungspotenzials der potenziell vorkommenden Schadstoffe in<br />

den altlastverdächtigen Flächen sind nachteilige Umweltauswirkungen auf das<br />

Schutzgut Boden bei der Umsetzung der Planung nach dem derzeitigen Kenntnisstand<br />

nicht auszuschließen.<br />

Ermittlung der Erheblichkeit<br />

Da die bisher offenen, vegetationsbestandenen Böden mit landwirtschaftlicher Nutzung<br />

einen mittleren Funktionserfüllungsgrad übernehmen, wird der Eingriff in das<br />

Schutzgut Boden als erheblich bewertet. Darüber hinaus wird im erheblichen Umfang<br />

für die Baugrundverbesserung eine neue Bodenschicht aufgefüllt. Aufgrund der erforderlichen<br />

Setzungszeit für die baugrundverbessernden Maßnahmen ergibt sich eine<br />

50


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

lange Bauzeit. Eine Vorbelastung besteht durch die Bodenauffüllungen im Bereich<br />

des Altspülfeldes.<br />

2.2.4 Schutzgut Wasser<br />

Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung<br />

Flächeninanspruchnahme / Bodenversiegelung<br />

Die mit der Planung verbundene Neuversiegelung durch Bebauung und Erschließung<br />

auf einer Fläche von ca. 2,2 ha beeinflusst den Bodenwasserhaushalt negativ. Die<br />

versickerungsfähige Fläche wird dauerhaft reduziert und der Oberflächenwasserabfluss<br />

erhöht.<br />

Oberflächenwasser<br />

Direkte Auswirkungen auf das Teilschutzgut Oberflächenwasser sind die Zuschüttung<br />

und Überdeckung von einzelnen Grabenabschnitten im Bereich der Neubebauung<br />

und Erschließung auf insgesamt ca. 990 m Länge. Dazu zählen insgesamt 7 Grabenabschnitte<br />

im Grünland (940 m), 2 Abschnitte des Grabens an der Geestkante (30 m)<br />

und 1 Abschnitt des dazu parallel verlaufenden Grabens (20 m).<br />

Im Bereich der Hollerner Moorwettern wird der vorhandene Durchlass der Fußgängerbrücke<br />

aufgehoben und ein neuer Durchlass für die zukünftige Straßenbrücke errichtet.<br />

Mit der Herstellung des Durchlasses können Auswirkungen auf die Durchgängigkeit<br />

des Gewässers verbunden sein, die in Wechselbeziehungen mit der Wanderung<br />

von wasserabhängigen Arten steht (vgl. Schutzgut Tiere und Pflanzen Kap.<br />

2.2.2, Teil B)<br />

Das geplante offene Oberflächenentwässerungssystem stellt eine boden- und klimaschonende<br />

Lösung für das zusätzlich anfallende Niederschlagswasser durch örtliche<br />

Versickerung und Rückhaltung in einem Mulden-Rigolensystem dar. Die verzögerte<br />

Ableitung des Oberflächenwassers und längere Verweildauer im Gebiet bedingt positive<br />

Auswirkungen auf den Boden- und Wasserhaushalt, übernimmt Teilausgleichsfunktionen<br />

für einzelne Schutzgüter des Naturhaushaltes und trägt zum Erhalt und<br />

zur Entwicklung der Vegetation bei.<br />

Grundwasser<br />

Durch die zusätzliche und flächenintensive Bodenversiegelung werden negative<br />

Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung ausgelöst.<br />

Während der Bauphase für das Durchlassbauwerk der Hollerner Moorwettern ist eine<br />

Aufrechterhaltung der Wasserableitung durch Einbau von Spülleitungen in Höhe der<br />

Wetternsohle vorgesehen. Eine mögliche baubedingte Grundwasserabsenkung im<br />

Umfeld der Hollerner Moorwettern kann abschließend im Rahmen der zurzeit in Aufstellung<br />

befindlichen Entwurfsplanung für den Grabenweg beurteilt werden.<br />

Für den Vorbelastungsdamm Benedixbogen werden Vertikaldräns bis in einer Tiefe<br />

von ca. 4,50 - 5,00 m eingebaut. Unterhalb der Dräns wird eine ca. 0,70 - 1,00 m<br />

starke gering wasserdurchlässige, organische Weichschicht bis zur Oberkante der<br />

untenliegenden Sande als natürliche Barriere zu den grundwasserführenden Sanden<br />

eingehalten. Vor Ableitung des gesammelten Porenwassers in die Vorflut wird das<br />

Wasser aufgrund des hohen gebundenen Eisengehalts des Grundwassers in der<br />

Elbmarsch entsprechend behandelt.<br />

Im Rahmen der Erschließungsplanung werden weitere erforderliche bautechnische<br />

Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des Grundwassers detailliert und festgelegt.<br />

Angaben zur Ver- und Entsorgung / Sielnetz sind in Kap. 2.8 Teil A dargelegt. Mit den<br />

geplanten Maßnahmen werden Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes vermieden.<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Ermittlung der Erheblichkeit<br />

Mit der Neuplanung sind keine erheblich negativen Umweltauswirkungen auf das<br />

Schutzgut Wasser verbunden.<br />

2.2.5 Schutzgut Klima / Luft<br />

Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung<br />

Flächeninanspruchnahme / Bodenversiegelung<br />

In dem Neubaugebiet führt die bauliche Verdichtung durch Versiegelung offener, vegetationsbestandener<br />

Flächen zu einer Veränderung des Lokalklimas. Eine verstärkte<br />

Aufheizung befestigter Flächen, der Verlust der Kaltluftproduktion und die Reduzierung<br />

von Luftaustauschbewegungen bedingen eine negative Beeinflussung der örtlichen<br />

Klimafaktoren.<br />

Durch die zusätzliche Überbauung und Herstellung versiegelter Bereiche verändert<br />

sich geringfügig das Kleinklima durch Verringerung der Luftfeuchte und stärkere Erwärmung<br />

über versiegelten Flächen. Durch den zusätzlich entstehenden Verkehr ist<br />

mit einer geringfügig erhöhten Abgas- und Staubentwicklung zu rechnen.<br />

Klimatisch wertvolle Flächen mit Ausgleichsfunktion<br />

Die klimatisch bedeutsamen Grünstrukturen der Hollerner Moorwettern und der Gehölze<br />

auf dem Geestrand werden im Rahmen der Planung gesichert. Eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung des Klimas ist nicht zu erwarten. Die Neupflanzungen von Bäumen<br />

und Sträuchern wirken sich positiv auf das Mikroklima aus.<br />

Luft<br />

Durch den zusätzlich entstehenden Verkehr ist mit einer geringfügig erhöhten Abgas-<br />

und Staubentwicklung zu rechnen. Für die durch die Planung verursachten Immissionen<br />

zusätzlicher Verkehre wird keine erhebliche Mehrbelastung der angrenzenden<br />

Wohnnutzungen hinsichtlich verkehrstypischer Luftschadstoffe prognostiziert.<br />

Ermittlung der Erheblichkeit<br />

Mit der Neuplanung sind keine erheblich negativen Umweltauswirkungen auf das<br />

Schutzgut Klima / Luft verbunden.<br />

2.2.6 Schutzgut Landschaft<br />

Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung<br />

Stadt- und Landschaftsbild<br />

Mit der Neuplanung wird eine maßvolle bauliche Verdichtung in Ortsrandlage vorbereitet.<br />

Die bisher offene Fläche wird überbaut und eine Siedlungserweiterung in eine<br />

landschaftlich geprägte Freifläche vorgenommen. Das Ortsbild wird durch den Erhalt<br />

der Grünstrukturen in den Randzonen positiv beeinflusst.<br />

Das neue Wohnquartier bedingt ein neues städtebauliches Erscheinungsbild. Die<br />

bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche wird durch eine Bebauung überprägt. Mit<br />

der Planung wird die städtebaulich - räumliche Qualität verbessert und der Siedlungsrand<br />

durch klare Raumkanten neu gestaltet. Eine angepasste und landschaftsverträglich<br />

verdichtete Bebauungsstruktur im Zusammenhang mit einem integrierten Freiflächensystem<br />

bedingt eine hohe gestalterische Qualität, ein einheitliches Siedlungsbild<br />

und eine Verzahnung von Bebauung und freier Landschaft. Eine Höhenentwicklung<br />

mit niedrigen Gebäudehöhen zur Landschaft und hohen zur Straße sowie eine Zonierung<br />

der Bebauungsdichte fördern die landschaftliche Einbindung. Der Siedlungsrand<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

im Osten wird klar begrenzt und neu definiert. Eine Durchgrünung der Neubebauung<br />

wird durch die Bepflanzung der Straßenräume mit Bäumen und die Schaffung von<br />

Grünflächen erreicht. Die Anlage einer offenen Oberflächenentwässerung mit Entwässerungsgräben<br />

bedeutet eine zusätzliche gestalterische Aufwertung.<br />

Landschafts- und Grünachsen<br />

Die Grünkanten auf dem Geestrücken und entlang des Industriegleises sowie entlang<br />

der Hollerner Moorwettern werden im Rahmen der Planung erhalten und durch eine<br />

Neugestaltung und -anlage von Freiräumen in ihrer Funktion verbessert. Die Neubebauung<br />

findet innerhalb von zwei hochwertigen Freiraumbezügen statt, die der zukünftigen<br />

Siedlungsstruktur eine deutliche landschaftsbezogene Prägung geben. Mit<br />

der Entwicklung eines Landschaftsparks an der Hollerner Moorwettern wird die Bedeutung<br />

des Gewässerverlaufs als übergeordnete Landschaftsachse gestärkt. Das<br />

neue Wohnquartier ist durch Sichtachsen und Wege mit dem Landschaftspark verknüpft.<br />

Die Grünachse auf dem Geestrücken stellt eine Verbindung zwischen innerstädtischen<br />

Grün- und Freiräumen und der freien Landschaft dar. Unter Erhalt der landschaftsgliedernden<br />

Elemente ist der Ausbau des Weges vorgesehen, der den Innenstadtbereich<br />

mit der freien Landschaft verbindet und als Radwanderweg weiter<br />

durchs Alte Land führt. Insgesamt wird hier eine Grüne Mitte für das Quartier geschaffen,<br />

die auch die Führung der Hauptwegeverbindung als Grünachse übernimmt.<br />

Ermittlung der Erheblichkeit<br />

Mit der Neuplanung sind erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild<br />

verbunden. In der jetzt offenen Marschlandschaft wird eine großflächige<br />

Neubebauung vorgenommen und das naturraumtypische Landschaftsbild überprägt.<br />

Mit der Neuanlage von umfangreichen Grünflächen und der Verbindung von Bebauung<br />

und Landschaft durch Grünachsen wird eine landschaftliche Einbindung erzielt.<br />

Die wertbestimmenden Landschaftselemente werden in das zukünftige Grünflächensystem<br />

übernommen. Der geplante Landschaftspark an der Hollerner Moorwettern<br />

trägt in besonderem Maße zur Aufwertung des Landschaftsbildes dar. Insgesamt wird<br />

somit ein neues Stadt- und Landschaftsbild mit hochwertigen Strukturen im zukünftigen<br />

Landschaftspark gestaltet.<br />

2.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Auswirkungen auf Kulturgüter sind durch die Planung nicht zu erwarten.<br />

Der landwirtschaftliche Produktionsstandort wird aufgegeben.<br />

2.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes<br />

Aufgrund der engen Beziehungen zwischen den Natur- und Landschaftsfaktoren Boden<br />

und Wasser, Geländeklima, Tiere und Pflanzen und Landschaftsbild bestehen<br />

Wirkungsbeziehungen zwischen den Auswirkungen durch das Vorhaben auf diese<br />

Schutzgüter. Diese Wirkungsbeziehungen werden bei der schutzgutbezogenen Darstellung<br />

bereits berücksichtigt.<br />

Bodenbildung und Vegetation stehen in direktem Zusammenhang mit dem Grundwasserstand.<br />

Die bestehende Vegetation bildet hingegen die Lebensgrundlage für<br />

verschiedene Tierarten. Eine Versiegelung oder eine Veränderung der Entwässerung<br />

hätten direkte Auswirkungen auf schützenswerte Bereiche. Da im Plangebiet keine<br />

besonderen Ausprägungen der Böden und Vegetationsbestände vorkommend sind,<br />

können zusätzliche oder neue Wechselwirkungen ausgeschlossen werden. Des Weiteren<br />

bestehen Wechselwirkungen zwischen dem Schutzgut Mensch und dem Landschaftsbild,<br />

da Wohnqualität und Erholungseignung in direktem Wirkungszusammenhang<br />

mit einer naturnahen, erlebbaren Landschaft stehen. Mit der Erhaltung und Ver-<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

besserung der Grünachsen im Zusammenhang mit der zukünftigen Siedlungsentwicklung<br />

werden somit positive Wechselwirkungen erwartet.<br />

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Klima und Luft bestehen in Bezug auf<br />

die menschliche Gesundheit. Die zusätzliche Versiegelung verändert das Kleinklima.<br />

Die zusätzliche Wechselwirkung wird durch den weitestgehenden Erhalt klimatisch<br />

ausgleichswirksamer Funktionsflächen und der Neuanlage von Vegetationsbeständen<br />

gemindert bzw. ausgeschlossen.<br />

Eine Verstärkung von erheblichen Umweltwirkungen durch sich negativ verstärkende<br />

Wechselwirkungen ist im Plangebiet nicht zu erwarten.<br />

2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung<br />

der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung werden voraussichtlich keine Änderungen des<br />

bisherigen Zustandes der Umwelt eintreten. Die offenen Bodenflächen würden weiterhin<br />

für die Versickerung von Niederschlagswasser vollständig zur Verfügung stehen.<br />

Die allgemeine Bedeutung der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Lebensraum<br />

für Tiere und Pflanzen bleibt erhalten. Die intensive Grünlandbewirtschaftung würde<br />

ohne eine Neubebauung weiter geführt werden. Die extensiven Grünländer im Südosten<br />

würden als Teil des Grünlandkomplexes erhalten bleiben und weiterhin einen<br />

artenreichen Lebensraum für Pflanzen und Tiere bilden.<br />

In den brach liegenden Teilen nördlich des Grabenweges und auf dem Geestrücken<br />

würde sich die Sukzessionsentwicklung weiter fortsetzen und der Gebüschanteil zugunsten<br />

der halbruderalen Staudenfluren zunehmen. Der Baum- und Gehölzbestand<br />

auf dem Geestrücken würde in vollem Umfang erhalten bleiben und wertvolle Lebensraumfunktionen<br />

übernehmen.<br />

Für das Stadt- und Landschaftsbild sind bei Nichtdurchführung der Planung keine Impulse<br />

für eine städtebauliche Neugestaltung mit positiver Entwicklung der Wohn- und<br />

Erholungsfunktionen zu erwarten.<br />

3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum<br />

Ausgleich erheblich nachteiliger von Umweltwirkungen<br />

Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft zu erwarten, ist unter Anwendung der Eingriffsregelung über<br />

die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Bauleitplan zu entscheiden.<br />

Die Vermeidung und der Ausgleich der mit dem Bebauungsplan verbundenen<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der<br />

Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen. Nach den allgemeinen Abwägungsgrundsätzen<br />

sind gemäß § 1a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die durch den Umweltbericht<br />

formulierten Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die planerische<br />

Abwägung entsprechend ihrem Gewicht einzubeziehen.<br />

3.1 Vermeidung und Minimierung<br />

Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind gemäß § 19 (1) und (2)<br />

BNatSchG die voraussichtlich durch das Vorhaben verursachten Beeinträchtigungen<br />

zu reduzieren.<br />

3.1.1 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit<br />

Die Neubebauung wird zur Landschaftsachse der Hollerner Moorwettern durch die<br />

Anlage eines Landschaftsparks mit einem abgestuften Nutzungs- und Bepflanzungskonzept<br />

eingebunden. Auf der Nordseite der Wohnbebauung im Übergang zum<br />

Landschaftspark werden Pflanzstreifen zur landschaftlichen Einbindung und Ab-<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

schirmung der Wohn- und Freizeitnutzung untereinander angelegt. Auf der Ostseite<br />

wird ein neuer Siedlungsrand gestaltet und durch Pflanzungen ein Übergang hergestellt.<br />

Durch die Erhaltung der prägenden Grünelemente, der Festsetzung von vorhandenen<br />

Bäumen / Gehölzen und den Festsetzungen zur Neuanlage von Gräben,<br />

Grünflächen und Pflanzungen wird eine durchgrünte Siedlungsstruktur auch bei einer<br />

baulichen Verdichtung bisher unbebauter Flächen gewährleistet. Der Erhalt und die<br />

Verdichtung der Grünachsen in den Randzonen in Kombination mit den Festsetzungen<br />

für innerörtliche Grünelemente bewirken eine abgestufte Reihenfolge von Grünflächen<br />

zwischen dem Geestrücken und der Hollerner Moorwettern. Durch die Anlage<br />

von Hauptwanderwegen in den Landschaftsachsen und verbindenden Querverbindungen<br />

wird die Naherholungsfunktion sichergestellt und eine Verknüpfung mit den<br />

Grünflächen der Wallanlagen und dem Landschaftsraum des Alten Landes erzielt.<br />

Erhebliche umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind unter<br />

planungsrechtlicher Berücksichtigung und Realisierung der Minimierungsmaßnahmen<br />

nicht zu erwarten.<br />

3.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />

Detaillierung städtebauliches Konzept<br />

Die städtebauliche Konzeption für einzelne Baufelder im Übergang zu naturnahen, zu<br />

erhaltenden Landschaftselementen ist in Bezug auf die Festlegung der Baugrenzen<br />

so angepasst und überprüft worden, dass ein sehr weitgehender Erhalt von Bäumen,<br />

Gehölzen und Gräben stattfindet.<br />

Erhaltungsgebote für Bäume und Gehölze<br />

Im Plangebiet finden sich Bäume und Gehölze, die aufgrund ihrer Ausprägung eine<br />

besondere städtebauliche Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild haben. Um<br />

sie dauerhaft an ihren Standorten zu erhalten, werden Erhaltungsgebote nach § 9<br />

Abs. 1 Nr. 25b BauGB festgesetzt.<br />

Mit der Festsetzung der landschaftsbestimmenden Baumreihen am Graben entlang<br />

der Geestkante als Grünfläche sowie der naturnahen Feldgehölze auf dem Geestrücken<br />

und am südöstlichen Plangebietsrand werden der prägende Baum- und Gehölzbestand<br />

als Lebensraum für die Tierwelt und mit Bedeutung als Grünelement für<br />

das Schutzgut Landschaft gesichert.<br />

Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen mit heimischen Arten vorzunehmen. Die Ersatzpflanzungen<br />

dienen dazu, die landschaftsgliedernde Funktion der Bäume und Gehölze<br />

auf Dauer zu sichern.<br />

Anpflanzungsgebote für Bäume und Gehölze<br />

Im Hinblick auf die Zielsetzung der nachhaltigen Sicherung von Naturhaushaltsfunktionen<br />

und des Landschafts- und Ortsbildes auch bei veränderter Nutzungsstruktur ist<br />

Vorsorge für die Neuanlage gliedender Gehölzbestände zu treffen. Damit wird eine<br />

optische Einbindung der Neubebauung in die bestehende Grünstruktur entwickelt und<br />

ein Teilausgleich beeinträchtigter Naturhaushaltsfunktionen hergestellt. Dies wird<br />

durch Anpflanzungsgebote für Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen gem. §<br />

9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB realisiert, die in Abhängigkeit von der örtlichen Situation<br />

räumlich fixiert oder flächenhaft als Vorschriften zur Mindestbegrünung formuliert<br />

werden.<br />

Die Festsetzungen zur Neupflanzung von Bäumen und Gehölzen im Landschaftspark,<br />

in den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft und in den Grünstreifen am Nordrand der Neubebauung gewährleisten<br />

die Entwicklung neuer Biotopstrukturen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.<br />

Die Verdichtung der Gehölzstrukturen durch lineare Anpflanzstreifen in den privaten<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Grünflächen erzielt darüber hinaus eine Verbundstruktur und ergänzt das lokale Netz<br />

von Trittsteinbiotopen und Leitlinien für Wanderbewegungen von Tieren.<br />

Anpflanzungsgebote mit Ersatzpflanzverpflichtung sind:<br />

Private Grünflächen am Landschaftspark<br />

Am Nordrand der Bebauung sind private Grünflächen im Übergang zum Landschaftspark<br />

mit einem Anpflanzgebot festgesetzt. Die 5 m breiten Pflanzstreifen sind<br />

mit heimischen, standortgerechten Sträuchern und Bäumen zweireihig zu bepflanzen<br />

und dauerhaft zu erhalten. Der Anteil der zu pflanzen Bäume beträgt mindestens 10<br />

%. Zur Sicherung einer ökologischen Qualität werden Pflanzabstände von 2 m zwischen<br />

den Reihen und 1 m innerhalb der Reihe vorgesehen. Die Pflanzungen dienen<br />

als landschaftliche Abschirmung und Gestaltung eines grünen Übergangs in den<br />

Landschaftspark. Die Pflanzstreifen sind im Bereich der Gräben und Fußwege unterbrochen,<br />

so dass Öffnungen und Durchblicke in den Landschaftspark bestehen bleiben.<br />

Straßenraum Benedixbogen<br />

In der Straßenverkehrsfläche Benedixbogen ist je 12 m Straßenlänge ein großkroniger<br />

Baum mit einem Stammumfang von mindestens 18/20 cm in 1 m Höhe über dem<br />

Erdboden der Art Stiel-Eiche zur Herstellung einer beidseitigen, straßenparallelen<br />

Baumreihe zu pflanzen. Im Kronentraufbereich jedes Laubbaumes ist eine Vegetationsfläche<br />

von mindestens 7 m² freizuhalten und gegen Befahren mit Fahrzeugen zu<br />

sichern. Die Baumpflanzungen bewirken eine Grüngestaltung und Gliederung des<br />

Straßenraumes und fördern die Durchgrünung der Neubebauung. Es wird eine optische<br />

Auflockerung der Straßenverkehrsflächen erreicht. Durch die zusätzlichen kleinklimatischen<br />

und lufthygienischen Funktionen der Bäume wird der Naturhaushalt insgesamt<br />

positiv beeinflusst. Bäume vermindern durch Schattenwurf und Verdunstungskälte<br />

die extreme Aufheizung der befestigten Flächen und filtern Schadstoffe<br />

und Staub aus der Luft. Die Anordnung der Baumstandorte wird im Rahmen der<br />

Straßenausbauplanung näher geregelt und festgelegt. Für notwendige Unterbrechungen<br />

für Zufahrten und Eingänge darf der Baumstandort entsprechend versetzt<br />

werden.<br />

Für die Anpflanzgebote ist eine Pflanzliste mit verwendbaren Gehölzarten vorgegeben.<br />

Bäume im Straßenraum sollen einen aufrechten Wuchs und einen hohen Kronenansatz<br />

(gem. Lichtraumprofil) aufweisen.<br />

Die Anpflanzgebote bewirken eine Anreicherung der Biotopstrukturen und die Sicherstellung<br />

eines ausreichenden Anteils ökologisch wirksamer Vegetationsstrukturen, die<br />

Ersatzquartiere sowie Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsräume u.a. für Insekten,<br />

Kleinsäuger und Vogelarten schaffen.<br />

Die Verwendung standortgerechter und heimischer Gehölze wird festgesetzt, damit<br />

sich die Neupflanzungen mit geringem Pflegeaufwand optimal entwickeln und Nahrungsgrundlage<br />

sowie Lebensraum für heimische Tierarten bereitstellen werden. Zwischen<br />

Pflanzen und Tieren besteht in diesem Zusammenhang teilweise eine sehr enge<br />

Verflechtung. So können sich beispielsweise bestimmte Insektenarten nur auf entsprechenden<br />

Pflanzenarten entwickeln. Zwischen fremdländischen Pflanzenarten und<br />

der heimischen Tierwelt bestehen diese Beziehungen nicht oder nur sehr eingeschränkt.<br />

Diese Festsetzung dient auch deshalb unmittelbar dem Artenschutz. Die<br />

Verwendung heimischer Gehölze erhält langfristig den gebietstypischen Charakter<br />

der vorhandenen Vegetation. Die Festschreibung von Mindestqualitäten für Bäume<br />

stellt visuell wirksame Gehölzstrukturen mit ökologischen Funktionen in absehbarer<br />

Zeit sicher.<br />

Mit der Neuschaffung von gehölzgeprägten Biotopen durch die dargelegten Pflanzmaßnahmen<br />

werden insgesamt neue Lebensräume für die heimische Tier- und<br />

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<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Pflanzenwelt geschaffen, die zu einem Ausgleich der beeinträchtigten Werte und<br />

Funktionen beitragen.<br />

Artenschutz<br />

Für Fledermäuse, insbesondere den strukturgebunden fliegenden Arten dienen als<br />

Querungshilfe Leitstrukturen, deren Gehölze einen Kronenschluss über der Straße<br />

aufweisen und vor Licht- und Lärmeinwirkungen der Straße ausreichend geschützt<br />

sind. Da im Bereich des Grabenweges die Gehölze im Vorfeld der Umsetzung bereits<br />

gefällt worden sind, fehlen aktuell diese Leitlinien im Bereich der neuen Erschließungstrasse.<br />

Im Umfeld sind Bäume und Gehölze im Randbereich der Hollerner<br />

Moorwettern vorhanden. Zur Unterstützung dieser traditionellen Flugroute werden die<br />

vorhandenen Leitstrukturen durch neu zu entwickelnde Gehölzstrukturen in den<br />

Kompensationsflächen angebunden.<br />

Zum Schutz der vorkommenden, besonders geschützten Arten sind folgende artspezifische<br />

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu beachten:<br />

� Aufgrund der Bedeutung des alleenartigen Altbaumbestandes an der Geestkante<br />

sind die Planungen für zukünftige Zufahrten / Zuwegungen unter Berücksichtigung<br />

des vollständigen Erhalts des Altbaumbestandes durchzuführen.<br />

Jede unvermeidliche Altbaumentnahme bedarf vorher einer rechtzeitigen<br />

wissenschaftlichen Überprüfung. Für notwendige Baumentnahmen ist vor der<br />

Fällung von einzelnen Höhlenbäumen im Winterhalbjahr ab einem Stammdurchmesser<br />

von 50 cm eine Höhlenbaumkartierung durchzuführen (endoskopische<br />

Untersuchungen), damit eine Winterquartiernutzung ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

� Der mögliche Verlust einzelner, als Fledermausquartier geeigneter Höhlenbäume<br />

ist durch die zeitnahe Anbringung von artspezifischen Fledermauskästen<br />

zu kompensieren (Erhalt der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit der<br />

Lebensstätte). Art und Anzahl der Kästen sind nach Kenntnis der Detailplanung<br />

näher zu bestimmen.<br />

� Die geplanten linienhaften Anpflanzungen insbesondere am östlichen Rand<br />

des Plangebietes sind zur Aufrechterhaltung einer strukturell durchgehenden<br />

Verbundstruktur für Fledermäuse von Bedeutung, da sie die Beeinträchtigungen<br />

der Flugstraßenfunktion am Grabenweg erheblich minimieren. Zur Übernahme<br />

dieser artenschutzrechtlichen Funktion der Gehölzneupflanzung ist ein<br />

linearer Charakter herzustellen. Die Lücken in der Anpflanzung sollten möglichst<br />

gering gehalten werden, so dass eine durchgehende Leitlinie entsteht.<br />

� Die Baum- und Gehölzreihe mit alten Pappeln auf der Ostseite des geplanten<br />

Neubaus für das Staatsarchiv ist eine potenzielle Leitstruktur für die Fledermausfauna.<br />

An der Ostgrenze der Fläche für den Gemeinbedarf sollte daher<br />

entweder ein zumindest einreihiger Pappelbestand erhalten (1. Priorität) oder<br />

zumindest später wieder eine Neueingrünung (z.B. durch Neupflanzung einer<br />

Baumreihe) erfolgen. Die Wiederherstellung dieses strukturellen Verbunds<br />

kann alternativ durch eine Pflanzung von Erlen entlang des unmittelbar benachbarten<br />

Ufers der Hollerner Moorwettern realisiert werden.<br />

� Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Nutzung der Bäume / Gehölze<br />

entlang der Geestkante als Flugstraße- und ggf. auch der Quartierfunktion für<br />

die lichtempfindlichen Myotis-Arten und / oder Braune Langohren ist ein Beleuchtungskonzept<br />

für die Fußwegeverbindung zu entwickeln, das die artspezifischen<br />

Ansprüche der betroffenen Arten zu berücksichtigen hat (z.B. Pollerleuchten,<br />

Bewegungsmelder etc.).<br />

� Alle Bauerschließungsarbeiten und Gehölzentnahmen / Baumfällungen sind<br />

außerhalb der Vogelbrut- und Aktivitätszeit der Fledermäuse von Anfang Dezember<br />

bis Anfang März des Folgejahres durchzuführen.<br />

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Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

� Der Rückbau des Quartiergebäudes am Parkplatz zwischen „Salztorscontrescarpe“<br />

und „Am Bahnhof“ hat in der Zeit von Anfang Dezember bis Anfang<br />

März des Folgejahres zu erfolgen.<br />

� Die Neupflanzungen heimischer Gehölze in ausreichender Größenordnung für<br />

den unvermeidbaren Gehölzverlust sind orts- und zeitnah umzusetzen.<br />

Für die Neugestaltung des Durchlassbauwerks Hollerner Moorwettern ergibt sich folgende<br />

artenschutzrechtliche Beurteilung: Besondere Querungshilfen für Fische können<br />

nicht abgeleitet werden, da die Hollerner Moorwettern kein Gewässer mit hoher<br />

natürlicher Ausprägung und ein Gewässer mit besonderer Verbindungsfunktion für<br />

Fischarten ist. Ein Vorkommen stark gefährdeter und besonders bzw. streng geschützter<br />

Fischarten ist nicht bekannt. Gezielte, artspezifische Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

in Form von Querungshilfen für Reptilien, Amphibien und andere<br />

Kleintiere sind nicht erforderlich, da keine Betroffenheit besonders bzw. streng<br />

geschützter Arten nach § 19 BNatSchG wie beispielsweise Kreuzotter, Laubfrosch,<br />

Moorfrosch, oder auch bedeutende Vorkommen mit einer hohen Individuendichte<br />

verbreitet sind.<br />

Die Gewässerunterführung und die sie begleitenden Lebensräume sind so zu gestalten,<br />

dass Pflanzenwachstum möglich ist und eine Durchgängigkeit für die Wanderung<br />

von wassergebundenen Arten (Makrozoobenthos, Fische) und terrestrischen Arten<br />

gegeben ist. Dies wird durch die Anlage von Erdbermen bzw. Trockenbermen in einer<br />

Breite von mindestens 1 m beidseits der Mittelwasserlinie gewährleistet. Das Gewässerbett<br />

sollte mit einem gewässertypischen Substrataufbau hergestellt werden. Die<br />

Ausstattung mit Kleinstrukturen wie Steine, Totholz fördert auch die terrestrische<br />

Durchgängigkeit für Kleinsäuger, Amphibien etc. Wird der Uferbereich als Querungshilfe<br />

für wassergebundene und im Uferbereich lebende und wandernde Tierarten gestaltet,<br />

so ist die Dimensionierung und Ausgestaltung der Querungshilfe in der Regel<br />

auch für die Fischfauna ausreichend. Sollte keine Ufervegetation oder natürliche Gesteinsstruktur<br />

des Ufers aus technischen Gründen möglich sein, so muss das Ufer<br />

rau gesteint werden. Eine gleichförmig schnelle Strömung wird somit vermieden und<br />

sichergestellt, dass Jungfische langsame Strömungsbereiche für die Fortbewegung<br />

finden.<br />

3.1.3 Schutzgut Boden<br />

Begrenzung der Bodenversiegelung<br />

Durch eine flächensparende Erschließung unter Ausnutzung vorhandener Verkehrstrassen<br />

und eine Begrenzung der Überbauung durch eine abschnittsweise geringe<br />

Grundflächenzahl von 0,3 und 0,4 im Wohngebiet wird ein sparsamer Umgang<br />

mit Grund und Boden erzielt.<br />

Aufgrund der Begrünungsfestsetzungen durch Anpflanzungen, die auch einen Mindestanteil<br />

unversiegelten Oberbodens sichern, werden die Bodenfunktionen in den<br />

offenen Bereichen verbessert.<br />

Umgang mit Altlasten / Bodenverunreinigungen<br />

Unter Berücksichtigung der vorliegenden, vorläufigen Erkenntnisse zu bestehenden<br />

Bodenbelastungen sind für den Bereich des zukünftigen Wohn- und Mischgebietes<br />

und der geplanten Fläche für den Gemeinbedarf im Westen des Plangebietes möglicherweise<br />

sanierungsrelevante Gefährdungen für das Schutzgut Boden zu erwarten.<br />

Es liegen Hinweise auf Verunreinigungen im Bereich von Bodenauffüllungen eines<br />

ehemaligen Altspülfeldes und potenziellen Altstandorten aus vorherigen Nutzungen<br />

vor. Daher wird es für erforderlich gehalten, bei der geplanten Umsetzung bzw. Neubebauung<br />

zu Wohnzwecken, Mischgebiets- sowie Gemeinbedarfstypischen Nutzungen<br />

im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen mit Erdbewegungen orientierende<br />

Bodenuntersuchungen bzw. Boden- und Bodenluftuntersuchungen vorzunehmen.<br />

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<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Bodendenkmäler<br />

Der Schutz von Bodendenkmälern wird durch die Regelungen des NDSchG eingehalten.<br />

Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt<br />

werden, wird nach § 14 NDSchG gehandelt und die Denkmalschutzbehörde<br />

benachrichtigt.<br />

3.1.4 Schutzgut Wasser<br />

Begrenzung der Bodenversiegelung<br />

Der oberflächennahe Wasserhaushalt wird durch den Erhalt und die Entwicklung von<br />

Grünflächen positiv beeinflusst.<br />

Oberflächenentwässerung<br />

Das von den befestigten Flächen im Wohn- und Mischgebiet anfallende Oberflächenwasser<br />

ist in offenen Gräben zu sammeln und der Hollerner Moorwettern zuzuführen.<br />

Die Festsetzung dient der Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers<br />

auf den Grundstücken, die eine zusätzliche Niederschlagsrückhaltung im Plangebiet<br />

bewirkt.<br />

3.1.5 Schutzgut Klima / Luft<br />

Erhalt von Klimafunktionsflächen<br />

Der Erhalt klimatisch wirksamer Vegetationsstrukturen trägt zur Sicherung der Klimaund<br />

lufthygienischen Funktionen bei.<br />

Die Begrenzung der Versiegelung durch die Festsetzung einer GRZ von 0,3 bzw. 0,4<br />

für die Wohngebiete in Verbindung mit einer Baugrenze erhält einen hohen Anteil<br />

klimatisch günstiger Freiflächen.<br />

Neuanlage von Klimafunktionsflächen<br />

Mit den Anpflanzgeboten für Bäume und Sträucher wird Vorsorge für die Schaffung<br />

klimatisch ausgleichender Vegetationsbereiche und Grünvolumen getroffen. Die Gehölzneuanpflanzungen<br />

im Bereich der Grünflächen tragen zu kleinklimatisch günstigen<br />

Verhältnissen bei.<br />

3.1.6 Schutzgut Landschaftsbild<br />

Neugestaltung Landschaftsbild<br />

Die Gestaltung des Überganges in die freie Landschaft wird durch differenzierte Anpflanz-<br />

und Erhaltungsgebote geregelt, so dass störende Wirkungen der zukünftigen<br />

Neubebauung vermieden und gemindert werden. Die Gestaltung des Ortsrandes mit<br />

einer Siedlungseingrünung und die Einbindung der Baukörper in die Landschaft ist<br />

ein besonderes Ziel der gemeindlichen Planung.<br />

Der Übergang in die freie Landschaft wird durch Festsetzung einer breiten Grünfläche<br />

in Form eines Landschaftsparks zwischen Nordseite der Bebauung und Hollerner<br />

Moorwettern und Grünstreifen mit Anpflanzgeboten am Siedlungsrand landschaftlich<br />

gestaltet. Aufgrund der Anordnungen und Dichte der Gehölzpflanzungen wird ein<br />

landschaftsbildwirksamer „grüner“ Siedlungsrand entwickelt. Durch eine gezielte Begrünung<br />

der nicht überbaubaren Grundstücksflächen unter Verwendung landschaftstypischer<br />

Arten erfolgt eine gestalterische Aufwertung des Baugebietes und Verzahnung<br />

mit den Grünstreifen in den Randzonen. Vorhandene, landschaftsbestimmende<br />

Grünelemente und Baumbestände in den Grünstreifen werden erhalten. Die zukünftige<br />

Haupterschließungsstraße wird durch Baumpflanzungen gestaltet.<br />

59


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Bauliche Gestaltungsmaßnahmen<br />

Die städtebauliche Konzeption ist auf das Landschaftsbild abgestimmt. Der Siedlungsrand<br />

wird durch die Gebäudestellung, die Höhe und bauliche Dichte klar definiert.<br />

Nach Norden und Osten öffnen sich die Baukörper zu den Grün- und Freiflächen<br />

des Landschaftsparks und der freien Landschaft, so dass ein abgestufter und<br />

weicher Übergang in die Landschaft bewirkt wird.<br />

Mit Realisierung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie zur Gestaltung<br />

wird das Landschaftsbild wieder hergestellt und neu gestaltet. Durch eine intensive<br />

bzw. gezielte Begrünung von geeigneten Bereichen unter Verwendung landschaftstypischer<br />

Arten erfolgt eine gestalterische Aufwertung.<br />

3.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Festsetzungen für das Schutzgut<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter werden nicht getroffen.<br />

Ein vorsorgender Schutz beim Auftreten von Bodendenkmälern wird durch Benachrichtigung<br />

und Anzeige bei der Unteren Denkmalschutzbehörde gewährleistet.<br />

3.2 Ausgleich und Ersatz<br />

3.2.1 Bilanzierung des geplanten Eingriffs<br />

Zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird geprüft, inwieweit<br />

gemäß § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung<br />

erfolgt sind oder nach dem derzeit geltenden Planrecht zulässig sind.<br />

Die geplante Neubebauung und Erschließung wird in fünf Eingriffsgebiete gegliedert,<br />

für die jeweils die Festsetzungen der derzeit gültigen B-Pläne und die geplanten<br />

Neuausweisungen zusammengestellt und bilanziert werden.<br />

Die detaillierte Berechnung, die im Fachgutachten zur Umweltprüfung ausgeführt ist<br />

(vgl. Landschaft und Plan 2011), wird hier im Ergebnis wiedergegeben.<br />

Im Teilgebiet 1 (Verkehrserschließung Grabenweg / Fläche für den Gemeinbedarf<br />

„Staatsarchiv“) wird mit der Neuplanung gegenüber dem bestehenden Baurecht eine<br />

zusätzliche Versiegelung von ca. 1.830 m 2 ermöglicht, die als Eingriff zu bewerten ist.<br />

Im Teilgebiet 2 (Fläche für den Gemeinbedarf „Staatsarchiv“) unterschreitet die Neuplanung<br />

gegenüber dem bestehenden Baurecht die maximal mögliche, zulässige<br />

Versiegelung in einer Flächengröße von ca. 1.240 m 2 und im Teilgebiet 3 (Verkehrserschließung<br />

Kreisverkehrsplatz Salztorscontrescarpe / Am Güterbahnhof) um ca.<br />

250 m 2. Für diese Teilgebiete ist die naturschutzrechtliche Bilanzierung nicht anzuwenden.<br />

Auch im Teilgebiet 4 (Fläche für den Gemeinbedarf „Sport, Kultur, Soziales“ / Mischgebiet<br />

südwestlich Benedixbogen) wird mit der Neuplanung die maximal mögliche,<br />

zulässige Versiegelung in einer Flächengröße von ca. 5.955 m 2 unterschritten. Die<br />

geplanten Nutzungen auf dem Geestrücken mit dem Erhalt der vorhandenen Baumund<br />

Gehölzstrukturen führen damit im Vergleich zum geltenden Planrecht mit der<br />

großflächigen Gewerbeausweisung und Vorbehaltsfestsetzung für Bahnanlagen zu<br />

positiven Umweltauswirkungen. In der qualitativen Betrachtung der für die Neuplanung<br />

beanspruchten Flächen stellt der Verlust der landwirtschaftlichen Nutzfläche im<br />

Südosten des B-Plangebietes einen erheblichen Eingriff dar. Die Teilfläche des Grünlandes,<br />

die im geltenden Planrecht als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft<br />

festgesetzt ist und durch den B-Plan als Mischgebiet und Straßenverkehrsfläche<br />

überplant wird, wird daher im Rahmen der naturschutzrechtlichen Bilanzierung berücksichtigt.<br />

60


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Die Neuplanung im Teilgebiet 5 (Wohn- und Mischgebiet Benedixland / Verkehrserschließung<br />

Benedixbogen) ermöglicht gegenüber dem bestehenden Baurecht eine<br />

zusätzliche Versiegelung von ca. 12.468 m 2 , die als Eingriff zu bewerten ist.<br />

Auf der Grundlage der ermittelten Eingriffsbereiche und ihrer Berücksichtigung für die<br />

Eingriffsregelung wird im Weiteren eine naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung<br />

durchgeführt.<br />

Als Bewertungsverfahren werden die „Naturschutzfachlichen Hinweise zur Anwendung<br />

der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ nach Breuer (1994, 2006) zugrunde<br />

gelegt.<br />

Bei der Ermittlung der jeweiligen Flächengrößen wird die nach derzeitig geltendem<br />

Planrecht zulässige Versiegelung als „Vorbelastung“ berücksichtigt bzw. abgezogen.<br />

Die Unterschreitung der zulässigen Versiegelung gegenüber dem neuen Planrecht<br />

wird als „Entsiegelung“ in einer Größe von gesamt 7.445 m 2 berücksichtigt. Die in der<br />

Eingriffsregelung angewendeten Ansätze für die Kompensationsverhältnisse sind detailliert<br />

im Fachgutachten zur Umweltprüfung dargestellt (vgl. Landschaft und Plan<br />

2011).<br />

Eine grundsätzliche Minimierung von Auswirkungen auf Natur und Landschaft ist<br />

durch die Standortwahl und Flächendarstellung von Nutzungen im Rahmen der 28.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> erzielt worden.<br />

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen orientieren sich an den beeinträchtigten Werten<br />

und Funktionen und berücksichtigen insbesondere die Lebensraumansprüche<br />

und Wiederherstellungsbedingungen der betroffenen Pflanzen- und Tierarten sowie<br />

die Zielfunktionen und -werte am Kompensationsstandort. Bei der Festlegung von Art<br />

und Umfang der Maßnahmen wird von einer Mehrfachwirkung ausgegangen, so dass<br />

mit der Kompensation für ein Schutzgut auch eine Teilausgleichswirkung für ein anderes<br />

Schutzgut erreicht wird. Hinsichtlich des Landschaftsbildes ist als Ausgleich<br />

neben der landschaftsgerechten Wiederherstellung auch eine landschaftsgerechte<br />

Neugestaltung zulässig.<br />

Der naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleich wird im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

wie in Kap. 2.12, Teil A dargestellt in den Kompensationsflächen 1 bis<br />

5 umgesetzt.<br />

Die naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung ist in nachfolgender Tabelle<br />

Nr. 2 dargestellt:<br />

Tab. 2 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung<br />

Betroffene Schutzgüter / Werte und<br />

Funktionen<br />

Schutzgut Ausprägung, Größe<br />

und Wert betroffene<br />

Bereiche<br />

Pflanzen<br />

und Tiere<br />

(Biotoptypen,<br />

Arten-/ Lebensgemeinschaften,<br />

gefährdete<br />

Pflanzen-<br />

und Tierarten)<br />

1.550 m 2 Scher- / Trittrasen<br />

und Ziergebüsch,<br />

230 m 2 Graben, 3.210 m 2<br />

Beton-/ Asphaltfläche<br />

2.000 m 2 Ruderal-/Sukzessionsgebüsch,<br />

1.500<br />

m 2 Halbruderale Gras-<br />

/Staudenflur trockener<br />

Standorte, 600 m 2 Siedlungsgehölz,<br />

4.470 m 2<br />

Beton-/ Asphaltfläche<br />

Voraussichtliche Beeinträchtigungen Vermeidung Ausgleichs-<br />

von Beeinträchbedarftigungen 1.550 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />

durch Versiegelung Erschließung Teilgebiet<br />

1, vorher: Wertstufe I bzw. II, nachher:<br />

Wertstufe I, keine Beeinträchtigung;<br />

Erhalt 230 m 2 Graben, 3.210 m 2 Straßenverkehrsfläche<br />

8.570 m 2 Fläche für den Gemeinbedarf<br />

„Öffentliche Verwaltungen“ Teilgebiet 2,<br />

Beseitigung und Umbau von Vegetation auf<br />

4.100 m 2 -<br />

nicht Gegenstand der Bilanzierung,<br />

da planungsrechtlich zulässig<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Ausgleichs- /<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

-<br />

-<br />

61


Betroffene Schutzgüter / Werte und<br />

Funktionen<br />

Schutzgut Ausprägung, Größe<br />

und Wert betroffene<br />

Bereiche<br />

705 m 2 Siedlungsgehölz<br />

/ Rasen, 4.900 m 2 Beton-<br />

/ Asphaltfläche<br />

8.930 m 2 mesophiles<br />

Grünland inkl. Graben<br />

400 m 2 Ruderal-/Sukzessionsgebüsch,<br />

400 m 2<br />

Halbruderale Gras-<br />

/Staudenflur trockener<br />

Standorte, Staudenknöterich-Flur,<br />

3.130 m 2 Bebauung<br />

inkl. Hausgarten<br />

3.901 m 2 naturnahes<br />

Feldgehölz<br />

1.180 m 2 Ruderal-gebüsch,<br />

halbruderale<br />

Gras-/ Staudenflur<br />

trockener Strandorte<br />

77.062 m 2 artenarmes<br />

Grünland inkl. Gräben /<br />

Grüppen<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Voraussichtliche Beeinträchtigungen Vermeidung Ausgleichs-<br />

von Beeinträchbedarftigungen Erhalt 705 m 2 Gehölz / Rasen, Grünfläche an<br />

Salztorscontrescarpe, 4.900 m 2 Straßenverkehrsfläche,<br />

Teilgebiet 3, keine Veränderung<br />

2.960 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />

durch Versiegelung und Nutzungsintensivierung<br />

als Grünfläche Teilgebiet 4,<br />

vorher Wertstufe IV, nachher Wertstufe I<br />

(960 m 2 ) bzw. II (2.000 m 2 ); Erhalt 140 m 2<br />

Graben; 5.830 m 2 Mischgebiet (nicht Gegenstand<br />

der Bilanzierung, da planungsrechtlich<br />

zulässig)<br />

3.930 m 2 Fläche für den Gemeinbedarf<br />

„Gebäude für kulturelle, soziale, sportliche<br />

Zwecke“, Teilgebiet 4, Beseitigung und<br />

Umbau von Vegetation auf 800 m 2 nicht<br />

Gegenstand der Bilanzierung, da<br />

planungsrechtlich zulässig<br />

Erhalt 3.901 m 2 Naturnahes Feldgehölz auf<br />

Geestrücken, Grünfläche<br />

Erhalt 1.180 m 2 Gebüsch / Ruderalflur, Grünfläche<br />

entlang der Bahn im Südwesten<br />

11.905 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />

durch Versiegelung Erschließung,<br />

abzgl. Vorbelastung 3.600 m 2 = 8.305 m 2<br />

-<br />

Teilgebiet 5, vorher: Wertstufe II, nachher:<br />

Wertstufe I,vgl. Schutzgut Boden<br />

21.763 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />

durch Versiegelung WA / MI, abzgl.<br />

Vorbelastung 17.600 m 2 = 4.163 m 2 -<br />

Teilgebiet<br />

5, vorher: Wertstufe II, nachher: Wertstufe<br />

I, vgl. Schutzgut Boden<br />

15.980 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />

durch gärtnerische Gestaltung<br />

(private Gartenfläche) Teilgebiet 5, vorher:<br />

Wertstufe II, nachher: Wertstufe II, keine<br />

Beeinträchtigung<br />

4.067 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />

durch Entwässerungsgräben<br />

Teilgebiet 5, vorher: Wertstufe II, nachher:<br />

Wertstufe II, keine Beeinträchtigung<br />

5.536 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />

durch Grünflächen (öffentlich / privat),<br />

davon 1.340 m 2 Anpflanzgebot Teilgebiet 5,<br />

vorher: Wertstufe II, nachher: Wertstufe II,<br />

keine Beeinträchtigung<br />

14.887 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />

durch Maßnahmenflächen 1 - 4<br />

Teilgebiet 5, vorher: Wertstufe II, nachher:<br />

Wertstufe III, keine Beeinträchtigung bzw.<br />

Aufwertung<br />

1.624 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />

durch Wege Landschaftspark Teilgebiet<br />

5, (davon 810 m 2 Teil der Grünfläche),<br />

vorher: Wertstufe II, nachher: Wertstufe I,<br />

vgl. Schutzgut Boden<br />

Festsetzung<br />

Grünfläche<br />

-<br />

-<br />

Erhaltungsgebot<br />

für Bepflanzungen<br />

Festsetzung<br />

Grünfläche<br />

Anpflanzstreifen<br />

in privater<br />

Grünfläche<br />

naturnahe<br />

Gestaltung<br />

Gräben<br />

naturnahe GestaltungGrün-<br />

-<br />

fläche,<br />

Pflanzung von<br />

Bäumen / Baumgruppen<br />

naturnahe Gestaltung,<br />

-<br />

Pflanzung von<br />

Bäumen / Baumgruppen<br />

teilversiegelter,<br />

wasserdurchlässiger<br />

Wegebelag<br />

-<br />

Verhältnis 1:1,5<br />

(I) = 1.440 m 2<br />

Verhältnis 1:1<br />

(II) = 2.000 m 2<br />

3.440 m 2<br />

Extensivierung<br />

Intensivgrünland<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Ausgleichs- /<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

-<br />

Maßnahmenfläche<br />

3 „Extensivgrünland<br />

mit Weidengebüschen“<br />

3.967 m 2<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

62


Pflanzen<br />

und Tiere<br />

1.360 m 2 Ruderalflur<br />

frischer bis feuchter<br />

Standorte<br />

100 m 2 Marschgraben<br />

inkl. Wasserfläche<br />

205 m 2 Graben mit<br />

feuchter Ruderalflur<br />

3.550 m 2 naturnahes<br />

Feldgehölz<br />

1.453 m 2 mesophiles Gebüsch<br />

10.565 m 2 Marschgraben<br />

einschl. Bach- / Uferstaudenflur,<br />

Ruderalflur<br />

frischer / feuchter Standorte,<br />

Weidengebüsch<br />

3.390 m 2 Graben inkl.<br />

Ruderalflur frischer<br />

/feuchter Standorte, grabenbegleitender<br />

Gehölzreihen<br />

1.370 m 2 Ruderalflur<br />

frischer - feuchter<br />

Standorte, Baumreihe<br />

Summe 136.161 m 2<br />

Boden 1.550 m 2 stark überprägter<br />

Boden im Siedlungsbereich<br />

21.072 m 2 stark überprägter<br />

Naturboden,<br />

Boden mit allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

9.000 m 2 stark überprägter<br />

Naturboden, Boden<br />

mit allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Wasser 22.622 m 2 beeinträchtigte<br />

Grundwassersituation<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

2.110 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />

durch Spielplatz im Landschaftspark<br />

Teilgebiet 5, vorher: Wertstufe II, nachher:<br />

Wertstufe I, vgl. Schutzgut Boden<br />

360 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />

durch Versiegelung, Teilgebiet 5,<br />

vorher: Wertstufe III, nachher: Wertstufe I<br />

1.000 m 2 Beseitigung und Umbau von Vegetation<br />

durch Nutzungsintensivierung, vorher:<br />

Wertstufe III, nachher: Wertstufe II<br />

305 m 2 Beseitigung und Umbau von<br />

Ufervegetation durch neue Gräben,<br />

Erschließung und Durchlassbauwerk<br />

Hollerner Moorwettern / Grabenweg,<br />

Teilgebiet 5, vorher: Wertstufe III, nachher:<br />

Wertstufe II<br />

- - -<br />

- Verhältnis 1:1<br />

(I) = 360 m 2<br />

naturnahe<br />

Gestaltung neue<br />

Gräben<br />

3.550 m 2 Beseitigung und Umbau von Vege- Erhalt / Festtation<br />

durch Versiegelung, Teilgebiet 1, 2, 5, setzung von<br />

vorher: Wertstufe IV, nachher: Wertstufe I / II Bäumen /<br />

Gehölzen¸<br />

artenschutzrechtlicheVorgaben<br />

/ Hinweise<br />

Erhalt 1.453 m 2 mesophiles Gebüsch im<br />

Südwesten, Grünfläche<br />

Erhalt 10.565 m 2 Hollerner Moorwettern,<br />

Fläche für die Wasserwirtschaft<br />

Erhalt 3.390 m 2 Gräben, Fläche für die<br />

Wasserwirtschaft<br />

Erhalt 1.370 m 2 Ruderalflur / Baumreihe,<br />

Grünfläche<br />

Bodenversiegelung durch Erschließung im<br />

Teilgebiet 1, keine Beeinträchtigung<br />

Bodenversiegelung (Gebäudeflächen / versiegelte<br />

Oberflächenbeläge),<br />

Teilgebiet 4, 5, vorher: Wertstufe II, nachher:<br />

Wertstufe I<br />

Bodenaufschüttung Erschließung Benedixbogen<br />

- Setzungsdamm (ca. 20 m Gesamtbreite<br />

x 450 m Länge), Teilgebiet 5,<br />

vorgezogener temporärer Eingriff, vorher:<br />

Wertstufe II, nachher: Wertstufe I<br />

Bodenversiegelung auf 23.290 m 2 , Umbau<br />

durch gärtnerische Nutzung und Neuanlage<br />

Gehölzen und Wasserflächen,<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Erhaltungsgebot<br />

für Bepflanzungen<br />

Festsetzung<br />

Wasserfläche<br />

Festsetzung<br />

Wasserfläche<br />

Festsetzung<br />

Grünfläche<br />

-<br />

Begrenzung Bodenversiegelung<br />

durch flächensparendes<br />

Bauen, Festsetzungangepasster<br />

GRZ<br />

-<br />

Begrenzung Bodenversiegelung<br />

(vgl. Schutzgut<br />

Boden)<br />

Verhältnis 1:0,5<br />

(II) = 500 m 2<br />

860 m 2 Nutzungsaufgabe<br />

/<br />

Sukzession auf<br />

Grünland<br />

Verhältnis 1:0,5<br />

(II) = 153 m 2<br />

extensive<br />

Grabenrandstreifen<br />

mit<br />

Uferstauden<br />

Verhältnis 1:1,5<br />

= 5.325 m 2<br />

Neuanlage<br />

naturnaher<br />

Gehölzbestand<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Verhältnis 1:0,5<br />

= 10.536 m 2<br />

Nutzungsaufgabe<br />

/ Sukzession<br />

und ExtensivierungIntensivgrünland<br />

Verhältnis 1:0,5<br />

= 4.500 m 2 Nutzungsaufgabe<br />

/<br />

Sukzession und<br />

Extensivierung<br />

Intensivgrünland<br />

vgl. Schutzgut<br />

Boden<br />

Maßnahmenfläche<br />

1 „Ruderalfluren<br />

mit Gehölzgruppen“<br />

5.459 m 2<br />

Maßnahmenfläche<br />

1 „Ruderalfluren<br />

mit Gehölzgruppen“<br />

5.459 m 2<br />

Maßnahmenflächen<br />

4 + 5 „NaturnaherGehölzbestand“<br />

749 m 2 ,<br />

2.670 m 2 ,<br />

Gehölzgruppen in<br />

Maßnahmenfläche<br />

1 1.092 m 2 ,<br />

Obstbäume in<br />

Fläche 2 396 m 2 ,<br />

Weidengebüsche<br />

in Fläche 3<br />

397 m 2, ,<br />

gesamt 5.304 m 2<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Entsiegelung<br />

(gegenüber zulässigem<br />

Baurecht)<br />

7.445 m 2 ,<br />

Bodenextensivierung<br />

in Maßnahmenflächen<br />

1 - 4<br />

14.887 m 2<br />

siehe oben<br />

vgl. Schutzgut<br />

Boden<br />

63


Klima / Luft 22.622 m 2 Bodenversiegelung,<br />

3.550 m 2 Gehölzflächen-<br />

/ Baumverlust<br />

Landschaftsbild<br />

90.900 m 2 Kulturlandschaft<br />

am Siedlungsrand,<br />

halboffene Feldflur<br />

der Marsch<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Beseitigung und Umbau von Vegetation,<br />

Bodenversiegelung, Bebauung;<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

Flächenintensive Neubebauung, Erschließung,<br />

Verlust der offenen Marschlandschaft,<br />

erhebliche Beeinträchtigung<br />

860 m 2 Sukzession / Extensivierung<br />

Intensivgrün-land<br />

5.325 m 2 Neuanlage naturnaher<br />

Gehölzbestand<br />

Begrenzung Bodenversiegelung<br />

(vgl. Schutzgut<br />

Boden), offene<br />

Oberflächenentwässerung,Erhaltungs-<br />

/ Anpflanzgebote<br />

für<br />

Bäume<br />

abgestufte Bebauungsdichte,<br />

intensive GestaltungÜbergang<br />

in die freie<br />

Landschaft, Verwendunglandschaftstypischer<br />

Elemente, Erhalt<br />

landschaftsprägender<br />

Strukturen<br />

-<br />

-<br />

-<br />

20.510 m 2<br />

qualitätsvolle<br />

Neuanlage eines<br />

Landschaftsparks<br />

Gesamtbilanz Eingriffsregelung<br />

Schutzgut Kompensationsbedarf Ausgleich Bilanz<br />

Arten und Lebens- 3.440 m<br />

gemeinschaften<br />

2 Extensivierung Intensiv- 5.459 m<br />

grünland<br />

2 Maßnahmenfläche 1<br />

„Ruderalfluren mit<br />

Gehölzgruppen°<br />

3.964 m 2 Maßnahmenfläche 2<br />

„Extensivgrünland mit<br />

Obstbäumen“<br />

3.967 m 2 Maßnahmenfläche 3<br />

„Extensivgrünland mit<br />

Weidengebüschen“<br />

1.497 m 2 Maßnahmenfläche 4<br />

„Naturnaher Gehölzbestand“<br />

2.670 m 2 Maßnahmenfläche 5<br />

„Naturnaher Gehölzbestand“<br />

9.625 m 2<br />

17.557 m 2<br />

Boden / Wasser 15.036 m 2<br />

(30.072 m 2 Versiegelung 7.445 m<br />

x 0,5)<br />

2 Entsiegelung<br />

gesamt 24.661 m 2 25.002 m 2 341 m 2<br />

Im Ergebnis ergibt sich ein Pluswert von ca. 340 m 2 .<br />

3.2.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />

Der Ausgleich der durch die Neuplanung bedingten beeinträchtigten Funktionen und<br />

Werte für Pflanzen und Tiere wird durch Festsetzung von Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im<br />

Plangeltungsbereich umgesetzt.<br />

Kompensationsfläche 1 - Entwicklungsziel „Ruderalfluren mit Gehölzgruppen“<br />

Die Fläche 1 im Nordosten des Landschaftsparks ist als Ruderalflur mit einem naturnahen<br />

Gehölzbestand zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Die landwirtschaftli-<br />

64


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

che Nutzung wird aufgegeben und die Fläche wird der gelenkten Sukzessionsentwicklung<br />

überlassen. Zur Reduzierung der Nährstoffversorgung ist die Fläche in den<br />

ersten 2 - 3 Jahren 2 x jährlich ab dem 1. Juli des Jahres mit Abtransport des Mahdgutes<br />

zu mähen. Nach dem Erreichen stabiler Bestände ist in den Folgejahren in 3-<br />

bis 5jährigem Turnus eine einmalige Mahd ab dem 15. August mit Abtransport des<br />

Mahdgutes durchzuführen.<br />

Auf der Fläche sind Gehölzgruppen zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Anpflanzgebote<br />

sind mit heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern im Abstand<br />

von 1,50 m in den Pflanzgruppen vorzunehmen. Mit der Anpflanzung auf ca. 20<br />

% der Fläche sollen ausreichend offene Bereiche zum Erhalt des Landschaftsbildes<br />

in der Marsch mit visuellen Bezügen in den Landschaftsraum gesichert werden.<br />

Mit der Festsetzung werden neue Lebensräume für Ruderalfluren frischer und feuchter<br />

Standorte und Sukzessionsgebüsche als Teilausgleich geschaffen. Die Anpflanzung<br />

im Randbereich der Hollerner Wettern stärkt darüber hinaus die ökologische<br />

Verbundfunktion des Gewässers und unterstützt die naturnahe Ausrichtung von Teilen<br />

des Landschaftsparks.<br />

Kompensationsfläche 2 - Entwicklungsziel „Extensivgrünland mit Obstbäumen“<br />

Die Fläche 2 im Osten des Landschaftsparks ist als extensive Obstbaumwiese zu<br />

entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Die Wiese ist 2 x jährlich mit Abtransport des<br />

Mahdgutes zu mähen. Zur Entwicklung arten- und blütenreicher Bestände ist der erste<br />

Mahdtermin ab 1. Juli eines Jahres durchzuführen. Eine Düngung ist nicht zulässig.<br />

Etwa 10 % der Fläche sind mit Obstbäumen in Einzelstellung und Gruppen zu<br />

bepflanzen. Bei der Pflanzung sind alte heimische Obstsorten als Hochstamm zu<br />

verwenden.<br />

Mit der Festsetzung werden neue Lebensräume für grünlandgeprägte Arten- und Lebensgemeinschaften<br />

hergestellt und ein Teilausgleich für die Inanspruchnahme des<br />

Marschgrünlandes geschaffen. Die Anpflanzung der Obstbäume gliedert das Landschaftsbild<br />

und trägt zur Gestaltung des Landschaftsparks bei.<br />

Kompensationsfläche 3 - Entwicklungsziel „Extensivgrünland mit Weidengebüschen“<br />

Die Fläche 3 im Osten des Landschaftsparks ist als extensive Wiese mit Weidengebüschen<br />

zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Die Wiese ist 2 x jährlich mit Abtransport<br />

des Mahdgutes zu mähen. Zur Entwicklung arten- und blütenreicher Bestände<br />

ist der erste Mahdtermin ab 1. Juli eines Jahres durchzuführen. Eine Düngung<br />

der Fläche ist nicht zulässig.<br />

Auf ca. 10 % der Fläche sind Strauchgruppen aus verschiedenen Weidenarten mit<br />

einem mittleren Pflanzabstand von 1,50 m zu pflanzen. Mit der Anpflanzung auf ca.<br />

10 % der Fläche sollen ausreichend offene Bereiche zum Erhalt des Landschaftsbildes<br />

in der Marsch mit visuellen Bezügen in den Landschaftsraum gesichert werden.<br />

Mit der Festsetzung werden neue Lebensräume für grünlandgeprägte Arten- und Lebensgemeinschaften<br />

hergestellt und ein Teilausgleich für die Inanspruchnahme des<br />

Marschgrünlandes geschaffen. Die Anpflanzung von Weiden beeinflusst das Landschaftsbild<br />

positiv und schafft zusätzliche Lebensräume für eine naturraumtypische<br />

Tierwelt.<br />

Kompensationsfläche 4 - Entwicklungsziel „Naturnaher Gehölzbestand“<br />

Die Fläche 4 am östlichen Siedlungsrand ist als lockerer linearer, naturnaher Gehölzbestand<br />

zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Die Anpflanzen sind auf 50 % der<br />

Fläche zweireihig mit heimischen, standortgerechten Sträuchern (80 %) und Bäumen<br />

herzustellen. Der Pflanzabstand innerhalb und zwischen den Reihen beträgt ca.<br />

1,50 m.<br />

65


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Mit der Anpflanzung wird die landschaftliche Einbindung der Neubebauung erreicht.<br />

Um eine Durchlässigkeit zur Landschaft zu gewährleisten, sind die Anpflanzungen<br />

auf ca. 50 % vorgesehen, so dass Fläche für die natürliche Eigenentwicklung von<br />

Saumstreifen verbleibt. Die Entwicklung eines geschlossenen Gehölzriegels ist an<br />

dieser Stelle gestalterisch nicht vorgesehen.<br />

Mit der Maßnahmenfläche werden auch die Wiederherstellung einer Leitstruktur für<br />

die Fledermäuse und ein Teilausgleich für den Verlust von Gehölzen für die Vogelwelt<br />

umgesetzt.<br />

Kompensationsfläche 5 - Entwicklungsziel „Naturnaher Gehölzbestand“<br />

Die Fläche 5 im Südosten des Benedixbogens ist als naturnaher Gehölzbestand mit<br />

einem abgestuften Aufbau aus Bäumen und Sträuchern zu entwickeln. Die Anpflanzgebote<br />

sind mehrreihig mit heimischen, standortgerechten Sträuchern (70 %) und<br />

kleinkronigen Bäumen vorzunehmen. Es wird ein mittlerer Abstand von 1,50 m in der<br />

Reihe und zwischen den Reihen festgelegt.<br />

Mit der Maßnahmenfläche wird ein Teilausgleich für den Verlust von Feldgehölzen<br />

und Bäumen / Gebüschen im Plangebiet hergestellt, der insbesondere die artenschutzrechtliche<br />

Funktion für die Vogelwelt übernimmt.<br />

Mit den Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangeltungsbereichs werden die<br />

nachteiligen Auswirkungen ausgeglichen und eine vollständige Kompensation erzielt,<br />

so dass keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und<br />

Tiere verbleiben werden.<br />

3.2.3 Schutzgut Boden<br />

Als Ausgleich für die Bodenversiegelung dienen die festgesetzten Maßnahmenflächen<br />

1 bis 5 im Sinne einer multifunktionalen Kompensation. Die Flächen werden aus<br />

der Nutzung genommen bzw. als Extensivgrünland angelegt, naturnah gestaltet und<br />

mit mehrstufigen Gehölzen bepflanzt. Damit erfolgt eine Nutzungsextensivierung<br />

durch Umwandlung von Grünland in extensive Wiesenflächen bzw. Ruderalfluren sowie<br />

in Baum- und Gehölzflächen. Die Bodenfunktion im Naturhaushalt wird durch eine<br />

geminderte Bodenerosion und Bodenverdichtung infolge der Nutzungsextensivierung<br />

bzw. -aufgabe verbessert. Durch verringerte Stoffeinträge und einen ausgeglicheneren<br />

Wasserhaushalt kann auch die Funktion als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium<br />

für Schadstoffe aufgewertet werden. Daneben wird die Lebensraumfunktion<br />

für Tiere und Pflanzen erhöht.<br />

Mit den Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Plangeltungsbereichs werden die<br />

nachteiligen Auswirkungen ausgeglichen und eine vollständige Kompensation erzielt,<br />

so dass keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden verbleiben<br />

werden.<br />

3.2.4 Schutzgut Wasser<br />

Mit Realisierung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und unter Berücksichtigung<br />

der Ausgleichsmaßnahmen sind erhebliche nachteilige Wirkungen auf das<br />

Schutzgut Wasser nicht zu erwarten.<br />

3.2.5 Schutzgut Klima / Luft<br />

Mit Realisierung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und unter Berücksichtigung<br />

der Ausgleichsmaßnahmen sind erhebliche nachteilige Wirkungen auf das<br />

Schutzgut Klima / Luft nicht zu erwarten.<br />

66


3.2.6 Schutzgut Landschaftsbild<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Mit den beschriebenen Maßnahmen wird eine Neugestaltung des Landschaftsbildes<br />

erreicht.<br />

3.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Für das Schutzgut sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

4 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein neues Quartier für Wohnen und<br />

Arbeiten mit einer verbesserten Verkehrserschließung für das gesamte Bahnhofsumfeld<br />

entwickelt, das den Wohnstandort <strong>Stade</strong> stärkt.<br />

Standortalternativen<br />

Eine bauliche Nachverdichtung durch die Nutzung innerstädtischer Brachflächen integriert<br />

die Zielsetzungen einer nachhaltigen Entwicklung. Die Standortwahl für das<br />

geplante Wohn- und Mischgebiet sowie die geplanten Flächen für den Gemeinbedarf<br />

sind durch die vorhandenen Nutzungsstrukturen und eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung<br />

der Bebauung am Siedlungsrand vorgegeben. Die Verdichtung und Entwicklung<br />

im Bestand und im Umfeld baulich geprägter Stadträume führt im Vergleich<br />

zur Neuentwicklung und -erschließung anderer Standorte aufgrund der Vorbelastung<br />

zu geringen Auswirkungen auf die Schutzgüter.<br />

Im Übrigen wurden Standortalternativen bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung<br />

bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans 2000 der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> geklärt.<br />

Die Standortwahl für das vorliegende Gebiet ist im Umweltbericht zur 28. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes dargelegt.<br />

Planungsalternativen<br />

Die Planungsalternativen beinhalten Varianten hinsichtlich der Gliederung des Plangebietes<br />

in unterschiedliche bauliche Nutzungen.<br />

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten städtischen<br />

Entwicklungs- und Wachstumskonzeptes wurden Planungsmöglichkeiten für verschiedene<br />

Varianten der Verkehrserschließung und der Nutzungsstrukturen im Vorfeld<br />

der verbindlichen Bauleitplanung erarbeitet. Mit den Planungen wurde die Grundlage<br />

für die Aufnahme in das Förderprogramm des Europäischen Fonds für Regionale<br />

Entwicklung (EFRE) geschaffen. Es wurde das Entwicklungsgebiet C – „Verkehrs-<br />

und Industriebrache Bahnhofsumfeld“ festgelegt. Insbesondere für die Haupterschließungsstraßen<br />

mit der Verbindung zwischen dem Camper Tunnel, dem verlängerten<br />

Grabenweg und der Altländer Straße wurden im Weiteren Varianten untersucht und<br />

eine Vorzugsvariante festgelegt.<br />

Auf diesen Grundlagen erfolgte die Aufstellung des Städtebaulichen Rahmenplanes<br />

„Bahnhofsumfeld“. Für den Rahmenplan sind in Bezug auf die Nutzungsstrukturen<br />

und -dichten, die baulichen Strukturen und die Erschließung mehrere städtebauliche<br />

Konzeptvarianten entwickelt und abgestimmt worden. Der Rahmenplan bildet die<br />

Grundlage für die in Aufstellung befindliche Bauleitplanung.<br />

Inhalte und Ziele der Rahmenplanung sind in den vorliegenden Bebauungsplan integriert.<br />

67


5 Zusätzliche Angaben<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

5.1 Methodik, Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren bei<br />

der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung<br />

der erforderlichen Angaben und Kenntnislücken<br />

5.1.1 Methodik, verwendete Fachgutachten und technische Verfahren<br />

Der unmittelbare Untersuchungsbereich ist für die Wirkfaktoren Menschen einschließlich<br />

der menschlichen Gesundheit, Boden, Wasser, Luft, Tiere, Pflanzen und die biologische<br />

Vielfalt sowie das Landschaftsbild auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

und die angrenzenden Landschaftsbereiche beschränkt. Die Beschreibung<br />

und Bewertung erfolgt verbal-argumentativ. Bei der Bewertung werden auch vorhandene<br />

Vorbelastungen berücksichtigt.<br />

Die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ergebenden Erfordernisse<br />

werden auf Grundlage der „Naturschutzfachlichen Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung<br />

in der Bauleitplanung“ nach Breuer (1994, 2006) ermittelt.<br />

Für die Umweltprüfung liegen folgende Gutachten und Fachbeiträge vor:<br />

� Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises <strong>Stade</strong> (1989)<br />

� Flächennutzungsplan der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong> 2000 mit Änderungen (Juli 2011)<br />

� Biotoptypenkartierung (Landschaft und Plan 2011)<br />

� Tierökologische Kartierungen und artenschutzfachliche Hinweise zu den Artengruppen<br />

Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien (Bioplan 2011)<br />

� Altlastenuntersuchungen (Grontmij 2011)<br />

� Lärmtechnische Untersuchung (Grontmij 2011)<br />

Die relevanten Umweltfolgen der Bebauungsplanfestsetzungen sind in der Umweltprüfung<br />

auf Grundlage der erhobenen und vorliegenden Daten untersucht worden, so<br />

dass hinreichende Beurteilungskriterien für eine umweltverträgliche Realisierung des<br />

Vorhabens vorliegen. Gleichwohl beruhen weitergehende Angaben wie zur Luftbelastung<br />

zukünftiger Nutzungen und Beeinträchtigung lokalklimatischer Verhältnisse auf<br />

allgemeinen oder grundsätzlichen Angaben und Prognosewerten.<br />

Die Erfassung der Biotoptypen einschließlich der einschlägigen Arten bietet eine hinreichende<br />

Beurteilungsmöglichkeit für die planerischen Auswirkungen. Floristische<br />

Erhebungen der Pflanzengesellschaften sind nicht vorgenommen worden.<br />

Für die Darstellung der Tierwelt liegen eigenständige faunistische Bestandsaufnahmen<br />

für die Artengruppen Vögel, Amphibien und Fledermäuse vor. Die Ermittlung des<br />

faunistischen Arteninventars ermöglicht eine als ausreichend eingeschätzte Beurteilung<br />

der Umweltauswirkungen.<br />

5.1.2 Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />

Fehlende Kenntnisse und Schwierigkeiten bestehen für die Umweltprüfung nicht.<br />

5.2 Hinweis zur Durchführung der Umweltüberwachung (Monitoring)<br />

Die Einhaltung der umweltrelevanten allgemeingültigen Gesetze und Verordnungen<br />

sowie der standortbezogenen umweltrelevanten Festsetzungen wird im Einzelfall im<br />

Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens umgesetzt. Die Überwachung der<br />

erheblichen unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen infolge der Planrealisierung<br />

erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung<br />

nach Wasserhaushalts-, Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm),<br />

68


Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

Bundesbodenschutz- (Altlasten) und Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung)<br />

sowie ggf. weiterer Regelungen.<br />

Vom Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes bis zur vollständigen<br />

Realsierung des zukünftigen Baugebietes und der Verkehrserschließung ist der Vollzug<br />

sämtlicher Maßnahmen mit umweltrelevanten Vorgaben zu überprüfen und ggf.<br />

zu veranlassen. Diese umfassen<br />

� den Erhalt von Bäumen und Gehölzen<br />

� die Anlage von Gehölzen in privaten und öffentlichen Grünflächen und in<br />

Straßenverkehrsflächen<br />

� die Gestaltung der Kompensationsflächen<br />

Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist spätestens innerhalb der auf die Feststellung<br />

der Planstraße folgenden Pflanzperiode durchzuführen.<br />

Ergänzend wird eine Feststellungsanzeige für die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen<br />

an die Untere Naturschutzbehörde vorgenommen. Die jeweiligen Zeiträume<br />

für die Mitteilung und Nachkontrollen werden im weiteren Verfahren dargelegt.<br />

6 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Die vorliegende Planung bereitet eine Neubebauung im Benedixland sowie die Optimierung<br />

der Verkehrserschließung im Zusammenhang mit der Entwicklung der zum<br />

Teil brach liegenden Bahn- und Gewerbeflächen im Bahnhofsumfeld als attraktives<br />

innenstadtnahes Quartier für Wohnen und Arbeiten vor.<br />

Im Umweltbericht wurde geprüft, inwieweit es sich bei Umsetzung der Planung um<br />

einen kompensationspflichtigen Eingriff nach § 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes<br />

zum Bundesnaturschutzgesetz handelt, welche Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten und wie sie zu kompensieren sind.<br />

Im Ergebnis wird festgestellt, dass Teile der Neubebauung bereits planungsrechtlich<br />

zulässig und nicht kompensationspflichtig sind. In den übrigen Flächen werden durch<br />

die Neuplanungen umfangreiche Eingriffe in die Schutzgüter von Natur und Landschaft<br />

vorgenommen. Erhaltungsgebote für Bäume und Gehölze sowie Festsetzungen<br />

zur Neupflanzung von Gehölzstrukturen tragen zur Minderung und zum Ausgleich<br />

der Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser,<br />

Klima / Luft und Landschaftsbild bei. Dem artenschutzrechtlichen Aspekt wird durch<br />

eine tierökologische Untersuchung und darauf aufbauende spezielle artenschutzrechtliche<br />

Vermeidungs- und Minderungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen Rechnung<br />

getragen. Mit der naturnahen Gestaltung eines Landschaftsparks im Übergang zur<br />

Hollerner Wettern wird eine qualitativ hochwertige Neugestaltung des Landschaftsbildes<br />

erzielt, die auch zur Neuschaffung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere und<br />

zu einer vollständigen Kompensation der Eingriffe beiträgt. Teilflächen des Landschaftsparks<br />

sowie Grünflächen am östlichen Siedlungsrand sind als Flächen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

festgesetzt und tragen mit differenzierten Entwicklungszielen zum ökologischen Ausgleich<br />

und zur landschaftlichen Einbindung des neuen Stadtquartiers bei.<br />

69


Teil C Zusammenfassende Abwägung<br />

Bebauungsplan Nr. 469/1 „Bahnhofsumfeld Nord – Wohnquartier Benedixland“<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Stade</strong><br />

1 Darstellung des Verfahrens<br />

Bei dem vorliegendem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 469/1 handelt es sich um<br />

gängiges Planverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung<br />

der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Ebenso ist die öffentliche<br />

Planauslegung Bestandteil des Verfahrens. Die gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erforderliche<br />

Umweltprüfung ist im Umweltbericht – Teil B dieser Begründung – dargelegt.<br />

2 Abwägungsrelevante Informationen<br />

2.1 Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch<br />

eine Erörterung am 27. Oktober 2010.<br />

Zu den nachfolgenden Aspekten wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht:<br />

� Es wird eine Straßenverbindung neben der Trasse des Industriegleises an die Altländer<br />

Straße angeregt. In Verbindung mit einem Rückbau der Salztorscontrescarpe<br />

zu einem Fußgängerbereich wäre ein Heranrücken der Bebauung bis ans<br />

Wasser möglich.<br />

Dieser Bereich kann jedoch erst mit der Verlagerung des Industriegleises aus der<br />

Stadt städtebaulich sinnvoll entwickelt werden.<br />

� Weiterhin wird der Ersatz der höhengleichen Kreuzung des Industriestammgleises<br />

<strong>Stade</strong>-Bützfleth am Grabenweg durch eine Über- oder Unterführung vorgeschlagen.<br />

Dies ist jedoch aufgrund der langfristig geplanten Verlegung des Industriegleises<br />

wirtschaftlich nicht vertretbar.<br />

� Durch die geplanten Erschließungsmaßnahmen, wie die Ertüchtigung des Camper<br />

Tunnels und dem Bau des Benedixbogens wird eine Zunahme des Verkehrsaufkommens<br />

befürchtet. Hierbei wird auf die bestehende hohe Verkehrsdichte<br />

auf Camper Straßen hingewiesen.<br />

Der geplante Ausbau des Grabenweges soll insbesondere das Altländer Viertel<br />

mit dem neu entstehenden Stadtquartier Benedixland und weiterführend mit<br />

dem Bahnhof verbinden. Er wird entsprechend einer Tempo 30 Zone ausgeführt<br />

und eignet sich durch verkehrstechnische Maßnahmen nicht für den Durchgangsverkehr.<br />

Der Camper Tunnel wird selbst bei Ertüchtigung – Tieferlegung der Fahrbahn –<br />

in seiner Breite nicht verändert werden können und daher eine Engstelle bleiben,<br />

an der sich 2 Pkw nur mit verminderter Geschwindigkeit begegnen können.<br />

Insgesamt gesehen ist daher mit keinem übermäßig überhöhten Verkehrsaufkommen<br />

im genannten Bereich zu rechnen.<br />

Die vorgetragenen Anregungen und Hinweise stehen den geplanten Festsetzungen<br />

des Bebauungsplans Nr. 469/1 nicht entgegen.<br />

2.2 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

erfolgte durch einen Scopingtermin am 16. Dezember 2010.<br />

Es wurden keine Anregungen und Hinweise vorgebracht, die den geplanten Festsetzungen<br />

des Bebauungsplans Nr. 469/1 grundsätzlich entgegenstehen.<br />

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