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Protokoll vom 14.12.2011 (186 KB) - .PDF - Korneuburg

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<strong>Protokoll</strong><br />

7. Sitzung des Gemeinderates<br />

am Mittwoch, den 14.12 2011, um 18:30 Uhr , im großen Sitzungssaal,<br />

2. Stock, Zimmer Nr. 25, des Rathauses <strong>Korneuburg</strong><br />

Beginn: 18:35 Uhr<br />

Anwesend: Bürgermeister Christian Gepp<br />

1. Vizebürgermeisterin Helene Fuchs-Moser<br />

2. Vizebürgermeister Robert Zodl<br />

Stadträtin Gabriele Ehmayer<br />

Stadtrat Mag. Alfred Gehart<br />

Stadträtin Elisabeth Kerschbaum, Msc<br />

Stadtrat Peter Madlberger<br />

Stadtrat Ing. Dr. Erik Mikura<br />

Stadtrat Andreas Minnich<br />

Stadtrat Thomas Pfaffl<br />

Gemeinderat Mag. Gerald Bail<br />

Gemeinderat Ing. Gottfried Berger<br />

Gemeinderat Franz Dittrich<br />

Gemeinderat Kurt Feichtinger<br />

Gemeinderätin Constance Frech<br />

Gemeinderätin Sabine Fuchs-Tröger<br />

Gemeinderat Hubert Holzer<br />

Gemeinderätin Waltraud Kirbes<br />

Gemeinderätin Stefanie Mannhart<br />

Gemeinderätin Hannes Minatti<br />

Gemeinderat Andreas Panek<br />

Gemeinderat Thomas Pilwax ab 18:45 Uhr<br />

Gemeinderat Ing. Johann Pirgmayer<br />

Gemeinderätin Mag. Sandra Rauecker-Grillitsch<br />

Gemeinderätin Margaretha Rauner<br />

Gemeinderat Mag. Roland Raunig<br />

Gemeinderätin Sabine Rodler<br />

Gemeinderätin Mag. Elisabeth Schindler<br />

Gemeinderat Stefan Schricker<br />

Gemeinderat Matthias Seefranz<br />

Gemeinderat Helmut Stranzl<br />

Gemeinderat Johann Weber<br />

Gemeinderätin Karoline Winkler<br />

Gemeinderätin Mag. Bernadette Wittmann<br />

Gemeinderätin Traude Wobornik<br />

Gemeinderat Christian Wölfl<br />

Stadtamtsdirektorin Waltraud Mayer<br />

VB Czeiska Martina<br />

Entschuldigt: Gemeinderat Ing. Alfred Zimmermann


Bürgermeister Gepp begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße und<br />

zeitgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.<br />

Herr Bgm. Gepp beantragt folgende Tagesordnungspunkte in der Tagesordnung zu<br />

verschieben.<br />

TOP 25) Aufschließungsabgabe – Einheitssatz – Änderung nach TOP 6) als TOP 7).<br />

TOP 26) Friedhofsgebühren – Indexanpassung per 01.01.2012 nach TOP 7) als<br />

TOP 8) .<br />

TOP 37) Grundsatzbeschluss Auftragsvergabe Parkraumbewirtschaftung und<br />

Sicherheitsdienstleistungen – soll in den Nicht öffentlichen Teil verschoben werden.<br />

Nach TOP 47) Allfälliges als TOP 48)<br />

Dringlichkeitsanträge:<br />

I) Dringlichkeitsantrag<br />

Dringlichkeitsantrag gem. § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 – „Syntegration Durchführung“<br />

Abstimmungsergebnis: Antrag als dringlich mehrstimmig angenommen (ÖVP, FPÖ,<br />

GRÜNE dafür; SPÖ dagegen)<br />

Der Antrag wird in die Tagesordnung als Top 9) aufgenommen.<br />

II) Dringlichkeitsantrag<br />

Dringlichkeitsantrag gem. § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 – „Gebührenanpassung<br />

Kanalbenützungsgebühren“<br />

Abstimmungsergebnis: Antrag als dringlich einstimmig angenommen<br />

Der Antrag wird in die Tagesordnung als Top 10) aufgenommen.


III) Dringlichkeitsantrag<br />

Dringlichkeitsantrag gem. § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973, Dringlichkeitsantrag gemäß §<br />

46 Abs. 3 NÖ GO 1973 - Vertragskündigung mit Wirkung per 15.01.2012-Restaurant<br />

"Zum Rattenfänger"<br />

Abstimmungsergebnis: Antrag als dringlich einstimmig angenommen<br />

Der Antrag wird in die Tagesordnung als Top 47) (nicht öffentlicher Teil)<br />

aufgenommen.<br />

Antrag an den Bürgermeister der Stadt <strong>Korneuburg</strong> von der SPÖ (Beilage 1)<br />

Die unterzeichneten Gemeinderäte fordern den TOP 49) Wohnungsvergabe –<br />

Gemeindewohnungen abzusetzen.<br />

Antrag wird abgelehnt, der TOP bleibt auf der Tagesordnung.<br />

IV) Dringlichkeitsantrag<br />

Dringlichkeitsantrag gem. § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973, Richtlinien Wirtschaftsförderung<br />

Abstimmungsergebnis: Antrag als dringlich mehrstimmig (SPÖ, GRÜNE, FPÖ<br />

dafür – ÖVP dagegen) angenommen<br />

Der Antrag wird in die Tagesordnung als Top 45) aufgenommen.<br />

Die abgeänderte Tagesordnung ist einstimmig genehmigt<br />

Tagesordnung:<br />

1) <strong>Protokoll</strong> der Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 24.10.11<br />

2) Berichte<br />

3) Bericht des Prüfungsausschusses<br />

4) Prüfbericht Land Niederösterreich<br />

5) Wasserabgabenordnung per 01.01.2012 – Stadtservice <strong>Korneuburg</strong><br />

6) Abfallwirtschaftsverordnung per 01.01.2012 – Stadtservice <strong>Korneuburg</strong><br />

7) Aufschließungsabgabe – Einheitssatz – Änderung<br />

8) Friedhofsgebühren – Indexanpassung per 01.01.2012


9) Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 „Syntegration<br />

Durchführung“<br />

10) Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973<br />

„Gebührenanpassung Kanalbenützungsgebühr“<br />

11) Mittelfristige Finanzplanung 2012-2015<br />

12) Voranschlag 2012 – Stadtservice <strong>Korneuburg</strong><br />

13) Voranschlag 2012 – Dienstpostenplan – Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong><br />

14) Voranschlag 2012 – Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von<br />

Voranschlagsstellen<br />

15) Grundsatzbeschluss Strombojen<br />

16) VMWare-Server – Hardwareankauf<br />

17) Zeiterfassungsumstellung – Ankauf<br />

18) Telefonie<br />

19) Überplanmäßige Ausgaben<br />

20) Kaufvertrag Hiesinger<br />

21) Mietvertrag und Prekariumsvertrag – Stadtsaal<br />

22) Kirchenplatz/Kirchengasse – Objektübernahme Stadtentwicklungsfonds<br />

<strong>Korneuburg</strong><br />

23) Dotierung XV – Liegenschaft Kirchenplatz/Kirchengasse –<br />

Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong><br />

24) Dotierung XVI – Rückdotierung Liegenschaft Kirchenplatz/Kirchengasse –<br />

Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong><br />

25) Grundverkauf Grundstück 533/49<br />

26) Masterplan „<strong>Korneuburg</strong> 2036“ – Auftragsvergabe<br />

27) Stadtzeitung - Preisanpassung<br />

28) Errichtung eines Altstoffsammelzentrum – Grundsatzbeschluss –<br />

Stadtservice<br />

29) Förderung der Tagesbetreuung (Subvention) – KIKO, Kirchenplatz 2, 2100<br />

<strong>Korneuburg</strong><br />

30) Förderung der Kleinkinderbetreuung – Anpassung der Sätze an die des<br />

Landes Niederösterreich<br />

31) Förderung der Tagesbetreuung gemäß § 6 NÖ Kinderbetreuungsgesetz<br />

(<strong>KB</strong>G) – Kindergruppe/krippe 1-3, Pavelova Eva, Stockerauer Straße<br />

19/4b/ 2100 <strong>Korneuburg</strong><br />

32) Mietzinsunterstützung der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> – Richtlinien<br />

33) Richtlinien – Gewährung von Beihilfen an bedürftige Gemeindebürger<br />

(Kanalgebühr, Abfallwirtschaftsabgabe- und gebühren)<br />

34) Sondernutzungsvertrag Hinweistafeln S1 – Historisches Rathaus<br />

35) Radverleihsystem „Next Bike“ – Vereinbarung<br />

36) Beleuchtung Robinsonpark – Auftragsvergabe – Park- und Gartenanlagen<br />

37) Rathaus – Auftragsvergabe – Amtsgebäude<br />

38) Verlängerung Bausperre „Auf der Scheibe“<br />

39) Impulsförderung zur Motivations- und Bildungsarbeit in NÖ Klimabündnis-<br />

Gemeinden<br />

40) Energiekonzept – Auftragsvergabe<br />

41) Prekarium - Kindergartenprovisorium<br />

42) Subventionsrichtlinien Sport<br />

43) Aufsuchende Jugendarbeit<br />

44) Ehrungen


45) Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 – Richtlinien<br />

Wirtschaftsförderung<br />

46) Allfälliges<br />

47) Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 „Vertragskündigung<br />

mit Wirkung per 15.01.2012 – Restaurant „Zum Rattenfänger“<br />

48) Grundsatzbeschluss Auftragsvergabe Parkraumbewirtschaftung und<br />

Sicherheitsdienstleistungen<br />

49) Wohnungsvergabe – Gemeindewohnungen<br />

50) Vollmacht Versicherungen<br />

51) Wirtschaftsförderung – Stadtmarketing <strong>Korneuburg</strong><br />

52) Haftungsübernahme – Laufzeitverlängerung<br />

53) Personalangelegenheiten


1) <strong>Protokoll</strong> der Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 24.10.11<br />

Das <strong>Protokoll</strong> ist einstimmig genehmigt.


Bürgermeister Gepp übergibt den Vorsitz an Frau Vizebürgermeister Helene Fuchs-<br />

Moser<br />

2) Berichte<br />

2.a) Berichte des Bürgermeisters<br />

KRAZAF-Lücke<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 28.11.2011 wird aktuell seitens der RA Brandstetter, Pritz &<br />

Partner über den Österreichischen Städtebund mitgeteilt, dass der<br />

Verwaltungsgerichtshof betreffend des KRAZAF-Bescheidbeschwerde-Verfahrens<br />

nun eine Erledigung im ersten Quartal 2012 in Aussicht stellt. Dem VwGH-<br />

Referenten ist bewusst, dass die Beschwerde schon lange anhängig und der Fall<br />

bedeutend ist, jedoch er im Hinblick auf noch ältere Akten noch nicht zur<br />

Behandlung der Beschwerde gekommen ist. Falls die Rechtsanwälte Brandstetter,<br />

Pritz & Partner bis Ende März 2012 keine Entscheidung erhalten, werden diese<br />

nochmals beim VwGH anfragen und urgieren.<br />

IKS – Internes Kontrollsystem<br />

Über das Pilotprojekt wurde bereits mehrmals berichtet. Unsere ausgewählten<br />

Prozesse „Voranschlag/Nachtragsvoranschlag erstellen“ und „Rechnungswesen<br />

durchführen“ wurden mit begleitender Risiko-Kontrollmatrix (Checklisten) erarbeitet<br />

und dokumentiert. Am Mittwoch, den 09.11.2011 fand die Abschluss-Sitzung mit<br />

den jeweiligen Präsentationen statt.<br />

Pilotprojekt Syntegration<br />

Wissen entsteht ausschließlich in den Köpfen von Menschen. Wirksames<br />

Management von Wissen vernetzt folglich Menschen. Die Herausforderungen<br />

unserer Zeit aber machen die Zusammenarbeit der Menschen immer nötiger, um<br />

richtige Antworten auf immer komplexer werdende Fragestellungen zu finden in<br />

kürzester Zeit, unter voller Nutzung der vorhandenen Potentiale und Energien,<br />

selbstgesteuert und ergebnisorientiert. Die richtige Methode um das Wissen großer<br />

Gruppen zu vernetzen, ist die Syntegration.<br />

Das Wort „Syntegration“ setzt sich aus den Wörtern Synergie und Integration<br />

zusammen. Kleine Teams finden rasch und effizient zu einer Übereinstimmung und<br />

werden durch unterschiedliche Vorgehensweisen zu einer großen Gruppe mit<br />

gemeinsamer Sichtweise zusammengefügt. Frei interpretiert bedeutet Syntegration<br />

gemeinsames Zusammenwirken, zum Herstellen eines Ganzen. Das Modell zielt<br />

konkret auf Haushaltskonsolidierungen von Gemeinden ab und basiert in erster Linie<br />

auf der Vernetzung von Abteilungen. In einer Art Workshop wird drei Tage lang in<br />

Gruppen einer Leitfrage nachgegangen mit dem Ziel, Einnahmenvorschläge<br />

und Kosteneinsparungen zu erarbeiten. Im Fall der Stadt Fürth wurden mittels<br />

Syntegration Maßnahmen vorgeschlagen, durch die der Haushalt um EUR 20<br />

Millionen entlastet wurde.<br />

Das Land Niederösterreich bietet jetzt bestimmten Gemeinden im Rahmen eines<br />

Pilotversuchs an, mit Kostenbeteiligung der Gemeinden ein derartiges Verfahren zur<br />

Konsolidierung des Gemeindehaushaltes durchzuführen.


SPZ Wasserschaden<br />

Sanierungen laufen – Versicherungen o.k.<br />

Grundwasser / Thiamethoxan<br />

Sanierung hat begonnen.<br />

Terra Leobendorf<br />

Zielrichtung - Vorschläge an Leobendorf<br />

Bad<br />

Starten mit Fernwärme – jedoch weitere Überlegungen - z.B. Sonnenenergie<br />

(Matten) Berechnung Kosten – Nutzung.<br />

EVN – Vertrag – Bereitstellung ca. 30.000,-- - Vertragsabschluss auf 20 Jahre.<br />

SGN-Volkshilfe<br />

Es wurden Gespräche mit Vertretern der SGN und der Volkshilfe geführt – leider<br />

nicht zufriedenstellen verlaufen – wird weiter aufgearbeitet.<br />

Überprüfung Deponie<br />

Verhandlung mit NÖ-Landesregierung 30.11.11.<br />

Gericht – Nachnutzung<br />

BIG - Gericht – Thema Nachnutzung<br />

Ende Jänner 2012 Entscheidung – Verkauf von Teilen der BIG wird über SEFKO<br />

erledigt.<br />

BSU – Stand der Verhandlungen<br />

Müllrebellen ? 2004 Vertrag abgeschlossen – BSU Vertrag läuft bis 31.12.2013<br />

(Rest und Gewerbemüll)<br />

Termin 07.12.11 – BSU nicht gekommen<br />

€ 60.000,-- Ersparnis<br />

Restaurant Rattenfänger<br />

Bericht und TOP folgt im nicht öffentlichen Teil


2.b) Bericht SEFKO von Vizebgm. Zodl<br />

Franz Josef – Kaserne („Jahn-Kaserne“):<br />

Die OMV ersucht um ein neues Kaufanbot für das AVANTI-Areal.<br />

Die Mitglieder des Vorstandes empfehlen, dass der Geschäftsführer Verhandlungen<br />

aufnehmen soll.<br />

Grundstücksangelegenheiten – Donaustraße 60:<br />

Die Mitglieder des Vorstandes stimmten einer vorzeitigen Auflösung des Miet und<br />

Pachtvertrages zu. Betreffend der Nachnutzung wurde um konstruktive Vorschläge<br />

ersucht; auch die Suche nach einem Investor wurde angesprochen.<br />

Ehemaliges Gebietsbauamt, Bankmannring 19:<br />

Das Objekt ist zu marktkonformen Mietpreisen komplett vermietet.<br />

(Einschränkung: gemeindenahe Institution und Vereine).<br />

Hauptplatz 31-32 (Stadtsaal)<br />

Der Einbau des Aufzuges wird voraussichtlich bis 31.12.2011 fertig gestellt sein, die<br />

Sanierung des Daches ist Ende November 2011 abgeschlossen worden.<br />

Div. Reparaturarbeiten wurden ebenfalls beauftragt (Ausnutzung Gerüst)<br />

Grundstücksangelegenheiten – altes SPZ:<br />

Vorliegender Dotierungs- und Rückdotierungsvertrag wird einstimmig beschlossen.<br />

Laufende Mietverträge werden <strong>vom</strong> SEFKO übernommen.<br />

Vertrag „Stadtsaal“:<br />

Preisanpassung soll erfolgen. Entscheidung diesbezüglich soll im heutigen<br />

Gemeinderat fallen.<br />

Wortmeldungen:<br />

STR Kerschbaum: Jahnkaserne Nachnutzung<br />

Sanierung in Betracht ziehen<br />

STR Madlberger: Um die Kaserne nachnutzen zu können, sollte sie frei von Mietern<br />

sein<br />

Vizebgm. Zodl: Abwarten – Nachnutzung Gerichtsgebäude<br />

Die Berichte werden einstimmig zur Kenntnis genommen


Herr Bürgermeister Gepp übernimmt wieder den Vorsitz<br />

3) Bericht des Prüfungsausschusses<br />

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Gemeinderat Helmut Stranzl erläutert<br />

den Prüfbericht (Beilage 3.1) <strong>vom</strong> 12.12.11 Tagesordnung: 1. Kassaprüfung (geprüft<br />

am 28.11.11); 2. Guggenberger Sporthalle; 3. Musikkindergarten, sowie die<br />

Stellungnahme dazu <strong>vom</strong> 14.12.11. (Beilage 3.2)<br />

Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

Wortmeldung: Gepp, Dittrich, Mag. Raucker-Grillitsch, Zodl, Stranzl, Holzer,<br />

Kerschbaum, Ing. Berger<br />

Mag. Rauecker-Grillitsch: Liste der Vereine ist nachzureichen und dem<br />

Prüfungsausschussprotokoll beizufügen.<br />

Mit Fr. Stadtamtsdirektor Mayer wurde besprochen, dass durch MitarbeiterIn der<br />

Stadtgemeinde gleich im Anschluss an den Prüfungsausschuss gemeinsam das<br />

<strong>Protokoll</strong> des Prüfungsausschusses erstellt wird.


4) Prüfbericht Land Niederösterreich<br />

Herr Stadtrat Mag. Alfred Gehart erläutert den Prüfbericht und die Stellungnahme<br />

dazu. (Beilage 4.1 und 4.2)<br />

Wortmeldungen: Mag. Gehart, Gepp, Ing. Pirgmayer, Kerschbaum, Mag. Bail,<br />

Dittrich, Pfaffl, Mag. Wittmann, Stranzl, Mag. Rauecker-Grillitsch<br />

Es wird <strong>vom</strong> Bericht Kenntnis genommen und die Stellungnahme wird nach einer<br />

weiteren Gesprächsrunde an das Land NÖ weitergeleitet.


5) Wasserabgabenordnung per 01.01.2012 – Stadtservice <strong>Korneuburg</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Aufgrund der Verordnungsprüfung seitens des Amtes der NÖ Landesregierung <strong>vom</strong><br />

29.09.11 betreffend Wasserabgabenordnung <strong>vom</strong> 31.06.11 und 31.03.11 und<br />

Anpassung der Wasserbezugsgebühren um 3,2% sowie der Bereitstellungsgebühr<br />

um 10 % sind folgende Änderungen vorzunehmen:<br />

§ 2<br />

Wasseranschlussabgabe<br />

1. Für die Berechnung des Einheitssatzes gemäß § 6 Abs. 5 NÖ. GWG. 1978<br />

werden eine Baukostensumme von € 19.200.000,00 und eine Gesamtlänge des<br />

Rohrnetzes von 122.000 m zugrunde gelegt.<br />

§ 4<br />

Bereitstellungsgebühren<br />

Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 12,02 pro m³/h festgesetzt (vorher € 10,93). Die<br />

Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wasserzählers (in<br />

m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag.<br />

Die Bereitstellungsgebühren betragen:<br />

Wasserzähler<br />

Nennbelastung<br />

in m³/h<br />

Jährliche Bereitstellungsgebühr<br />

je Wasserzähler<br />

3 € 36,06 (vorher 32,79)<br />

7 € 84,14 (vorher 76,51)<br />

20 € 240,40 (vorher 218,60)<br />

50 € 601,00 (vorher 546,50)<br />

80 € 961,60 (vorher 874,40)<br />

100 € 1.202,00 (vorher 1.093,00)<br />

150 € 1,803,00 (vorher 1.639,50)<br />

200 € 2.404,00 (vorher 2.<strong>186</strong>,00)<br />

§ 5<br />

Wasserbezugsgebühren<br />

(2) Für die im Abs. 1 genannten Liegenschaften wird die Grundgebühr mit € 1,30 für<br />

1 m³ Wasser festgesetzt.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Bürger- und Stadtserviceausschuss am 21.11.11 wurde dieser Gegenstand in die<br />

Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:


Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Korneuburg</strong> beschließt in der Sitzung <strong>vom</strong> <strong>14.12.2011</strong><br />

gemäß § 12 des NÖ. Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978, LGBl. 6930, in der<br />

geltenden Fassung, und auf Grund der Ermächtigung durch § 5 des NÖ.<br />

Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 und des § 8 Abs. 5 des Finanz-<br />

Verfassungsgesetzes 1948, BGBl.Nr.45, in der geltenden Fassung, folgende<br />

WASSERABGABENORDNUNG<br />

für das gemeinnützige öffentliche Wasserversorgungsunternehmen der<br />

Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong>.<br />

§ 1<br />

Für die Stadt <strong>Korneuburg</strong> werden folgende Wasserversorgungsabgaben und<br />

Wassergebühren erhoben:<br />

a) Wasseranschlussabgabe<br />

b) Ergänzungsabgabe<br />

c) Sonderabgabe<br />

d) Bereitstellungsgebühren<br />

e) Wasserbezugsgebühren<br />

§ 2<br />

Wasseranschlussabgabe<br />

2. Für jeden Anschluss an die Gemeindewasserleitung ist eine<br />

Wasseranschlussabgabe gemäß § 6 Abs. 1 des NÖ. GWG 1978 zu entrichten.<br />

3. Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgabe wird mit €<br />

7,75 festgesetzt.<br />

4. Für die Berechnung des Einheitssatzes gemäß § 6 Abs. 5 NÖ. GWG. 1978<br />

werden eine Baukostensumme von € 19.200.000,00 und eine Gesamtlänge des<br />

Rohrnetzes von 122.000 m zugrunde gelegt.<br />

§ 3<br />

Ergänzungs- und Sonderabgabe<br />

Diese Abgaben werden gemäß § 7 und 8 NÖ.GWLG. 1978 berechnet und<br />

vorgeschrieben.


§ 4<br />

Bereitstellungsgebühren<br />

Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 12,02 pro m³/h festgesetzt. Die<br />

Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wasserzählers (in<br />

m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag.<br />

Die Bereitstellungsgebühren betragen:<br />

Wasserzähler<br />

Nennbelastung<br />

in m³/h<br />

Jährliche Bereitstellungsgebühr je<br />

Wasserzähler<br />

3 € 36,06<br />

7 € 84,14<br />

20 € 240,40<br />

50 € 601,00<br />

80 € 961,60<br />

100 € 1.202,00<br />

150 € 1,803,00<br />

200 € 2.404,00<br />

§ 5<br />

Wasserbezugsgebühren<br />

(1) Die Wasserbezugsgebühren werden für Liegenschaften, für die ein Wasserzähler<br />

beigestellt ist, nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2 des NÖ. GWLG. 1978<br />

berechnet.<br />

(2) Für die im Abs. 1 genannten Liegenschaften wird die Grundgebühr mit € 1,30 für<br />

1 m³ Wasser festgesetzt.<br />

(3) Die Wasserbezugsgebühr ist für Liegenschaften, für die ein Wasserzähler noch<br />

nicht beigestellt werden konnte, so zu berechnen, dass die Berechnungsfläche mit<br />

der Grundgebühr vervielfacht wird. Dieser Betrag ist auf die in einem Kalenderjahr<br />

vorgesehenen Ablesungszeiträume gleichmäßig aufzuteilen.<br />

(4) Bei Wasserbezug aus Hydranten und bei Wasserbezug für Bauarbeiten ist die<br />

bezogene Wassermenge, sofern sie nicht von einem Wasserzähler abgelesen<br />

werden kann, einvernehmlich mit dem Abgabenschuldner festzusetzen. Kommt ein<br />

Einvernehmen nicht zustande, so ist die Wassermenge zu schätzen.


§ 6<br />

Entstehung des Abgabenanspruches,<br />

Ablesungszeitraum, Entrichtung der Wasser-<br />

bezugsgebühren und Bereitstellungsgebühren<br />

(1) Hinsichtlich der Entstehung der Gebührenschuld der Bereitstellungs- und<br />

Wasserbezugsgebühr gelten die Bestimmungen des § 15 des NÖ.GWLG. 1978.<br />

(2) Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im<br />

Kalenderjahr gemäß § 11 Abs. 1 und 2 des NÖ.GWLG. 1978 berechnet. Der<br />

Ablesungszeitraum beträgt daher zwölf Monate. Er beginnt mit 1. Jänner und endet<br />

mit 31. Dezember. Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühr<br />

werden vier Teilzahlungszeiträume wie folgt festgesetzt:<br />

1. <strong>vom</strong> 1. Jänner bis 31. März<br />

2. <strong>vom</strong> 1. April bis 30. Juni<br />

3. <strong>vom</strong> 1. Juli bis 30. September<br />

4. <strong>vom</strong> 1. Oktober bis 31. Dezember.<br />

Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf<br />

die vorgenannten Teilzahlungszeiträume aufgeteilt, wobei die einzelnen Teilbeträge<br />

in gleicher Höhe auf- oder abgerundet festgesetzt werden. Die einzelnen Teilbeträge<br />

sind jeweils am 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. fällig. Im letzten Teilzahlungszeitraum<br />

jedes Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung der festgesetzten Teilzahlungen mit der<br />

auf Grund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr und werden die<br />

Teilbeträge für die folgenden Teilzahlungszeiträume neu festgesetzt.<br />

(3) Die jährliche Bereitstellungsgebühr ist in gleichen Teilbeträgen gleichzeitig mit<br />

den Teilzahlungen für die Wasserbezugsgebühr zu entrichten.<br />

(4) Die Entrichtung der Wasserbezugs- und Bereitstellungsgebühren hat durch<br />

Einzahlung auf das Girokonto der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> – Stadtservice<br />

<strong>Korneuburg</strong> bei der Sparkasse der Stadt <strong>Korneuburg</strong>.<br />

§ 7<br />

Umsatzsteuer<br />

Die gesetzliche Umsatzsteuer gelangt aufgrund des Umsatzsteuergesetzes 1994, in<br />

der geltenden Fassung, gesondert zu den Wasserversorgungsabgaben und<br />

Wassergebühren zur Verrechnung.


§ 8<br />

Inkrafttreten der Wasserabgabenordnung<br />

(1) Gemäß § 5 Abs. 3 NÖ.GWLG. 1978 tritt diese Wasserabgabenordnung mit dem<br />

Ende der zweiwöchigen Kundmachungsfrist nächstfolgenden Monatsersten, d.i. der<br />

1. Jänner 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die <strong>vom</strong> Gemeinderat der Stadtgemeinde<br />

<strong>Korneuburg</strong> am 30.06.2011 erlassene Wasserabgabenordnung außer Kraft.<br />

(2) Auf Abgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht<br />

wurden, sind die bis dahin geltenden Abgaben- und Gebührensätze weiterhin<br />

anzuwenden.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Ing. Pirgmayer, Mag. Gehart, Pfaffl, Stranzl, Gepp


6) Abfallwirtschaftsverordnung per 01.01.2012 – Stadtservice <strong>Korneuburg</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Aufgrund einer Anpassung der Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe<br />

von 3 %, die Einführung eines zusätzlichen Restmüllsackes bei vorübergehenden<br />

Mehrbedarf, sowie Änderungen im §§ 9-11 und die Reduzierung der<br />

Abfuhrintervalle bei Biomüll von 44 auf 37 sind folgende Änderungen vorzunehmen:<br />

§ 4<br />

Erfassung und Behandlung von Abfällen<br />

3) Zusätzlich zu den zugeteilten Restmülltonnen können bei vorübergehendem<br />

Mehrbedarf auch Restmüllsäcke von der Stadtgemeinde bezogen werden.<br />

Biotonne (kompostierbare Abfälle):<br />

§ 5<br />

Abfuhrplan<br />

14-tägig, in den Sommermonaten wöchentlich, 37 Abfuhren pro Jahr.<br />

§ 6<br />

Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe<br />

3) Die Grundgebühr pro Entleerung beträgt in EURO:<br />

3.1) Bei Behältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonnen) pro<br />

Restmüllbehälter und Abfuhr 14-tägig, 26 Abfuhren pro Jahr (beinhaltet<br />

Bioabfallbehälter bis zur Volumsgleichheit der Restmüllbehälter, sowie<br />

mindestens einen Altpapierbehälter mit 240 Liter mit 13 Abfuhren bzw.<br />

26 Abfuhren pro Jahr)<br />

a) für einen Müllbehälter von 80 Liter EURO 5,11<br />

b) für einen Müllbehälter von 120 Liter EURO 7,56<br />

c) für einen Müllbehälter von 240 Liter EURO 14,74<br />

d) für einen Müllbehälter von 660 Liter EURO 39,60<br />

e) für einen Müllbehälter von 1100 Liter EURO 65,15<br />

3.2) für Müllsäcke von 60 Liter Fassungsvermögen für eine einmalige<br />

Benutzung von € 4,42.<br />

3.3.) Sind die entsprechend Pkt 3.1 zugeteilten Bioabfallbehälter nicht<br />

ausreichend, können weitere Bioabfallbehälter aufgestellt werden.<br />

Bei zusätzlichen Bioabfallbehältern für eine wiederkehrende Benützung<br />

(Mülltonnen) pro Bioabfallbehälter und Abfuhr bei 37 Abfuhren pro Jahr<br />

a) für einen Bioabfallbehälter von 80 Liter EURO 1,33<br />

b) für einen Bioabfallbehälter von 120 Liter EURO 1,94<br />

c) für einen Bioabfallbehälter von 240 Liter EURO 3,73


d) für einen Bioabfallbehälter von 660 Liter EURO 9,61<br />

§ 9<br />

Aufstellungsort<br />

2) Kann die Entleerung der Müllbehälter aus Verschulden des<br />

Liegenschaftseigentümers oder Nutzungsberechtigten nicht durchgeführt werden,<br />

erfolgt die Entleerung erst zum nächsten regelmäßígen Abfuhrtermin oder mittels<br />

zusätzlicher Entleerung gegen Kostenersatz.<br />

§ 10<br />

Inanspruchnahme von Grundstücken, Auskunftspflicht<br />

Soweit es zur Vollziehung der Abfallwirtschaftsverordnung bzw. des NÖ<br />

Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 erforderlich ist, sind die Organe der Stadtgemeinde<br />

<strong>Korneuburg</strong> sowie die von diesen herangezogenen Sachverständigen berechtigt,<br />

Grundstücke und Gebäude zu betreten, zu besichtigen, Auskünfte zu verlangen und<br />

Kontrollen vorzunehmen.<br />

Der Liegenschaftseigentümer oder Nutzungsberechtigter ist – ausgenommen bei Gefahr in<br />

Verzug – spätestens beim Betreten des Grundstückes zu verständigen und er hat das<br />

Betreten des Grundstückes zu ermöglichen (§ 31 NÖ AWG 1992).<br />

§ 10 Inkrafttreten wird § 11<br />

Aufgrund der Vorberatung im Bürger- und Stadtserviceausschuss am 21.11.11 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung<br />

des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 14.12.11 aufgrund des §<br />

15 des Finanzausgleichsgesetzes und der § 23 und § 28 des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992,<br />

LGBl 82040-0 verordnet:<br />

VERORDNUNG ÜBER DIE AUSSCHREIBUNG VON<br />

ABFALLWIRTSCHAFTSGEBÜHREN UND ABFALLWIRTSCHAFTSABGABEN<br />

Abfallwirtschaftsverordnung<br />

§1<br />

Ausschreibung<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> hat beschlossen,<br />

Abfallwirtschaftsgebühren und Abfallwirtschaftsabgaben einzuheben.<br />

§ 2<br />

Pflichtbereich<br />

Der Pflichtbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadtgemeinde<br />

<strong>Korneuburg</strong>. Der Pflichtbereich wird in folgende Teilgebiete aufgegliedert:<br />

Teilgebiet I:


Bereich nördlich der Stockerauerstraße und westlich der Leobendorferstraße /<br />

Scheunenstraße.<br />

Teilgebiet II:<br />

Bereich südlich der Stockerauerstraße ab der Landesbahn und das Gebiet südlich<br />

der Nordwestbahn.<br />

Teilgebiet III:<br />

Zentrum inklusive Ring, südlich der Wienerstraße bis zur Nordwestbahn, den Bereich<br />

Chimanigasse und Stockerauerstraße zwischen Ring und Leobendorferstraße sowie<br />

am Neubau, Scherzgasse und Hofaustraße.<br />

Teilgebiet IV:<br />

Restlicher Bereich nordöstlich der Wienerstraße und der Chimanigasse.<br />

§ 3<br />

Aufzählung der neben dem Müll in die Abfallbehandlung einbezogenen Stoffe<br />

Neben Restmüll werden Sperrmüll, kompostierbare Abfälle und Altstoffe in die<br />

Abfallbehandlung einbezogen.<br />

§ 4<br />

Erfassung und Behandlung von Abfällen<br />

1) Abfälle sind getrennt nach Restmüll, Altstoffen und kompostierbaren Abfällen<br />

zu sammeln.<br />

2) Restmüll, Altpapier und kompostierbare Abfälle sind in den zugeteilten<br />

Behältern zu sammeln und werden von der Grundstücksgrenze abgeholt.<br />

Abgeführt wird nur Müll, der sich in den von der Stadtgemeinde zur Verfügung<br />

gestellten Behältern befindet. Die Müllbehälter dürfen nur soweit gefüllt<br />

werden, dass ein einwandfreies verschließen der Behälter möglich ist.<br />

3) Zusätzlich zu den zugeteilten Restmülltonnen können bei vorübergehendem<br />

Mehrbedarf auch Restmüllsäcke von der Stadtgemeinde bezogen werden.<br />

4) Sonstige Altstoffe sind zu den Recyclinghöfen zu bringen. Die genauen<br />

Öffnungszeiten werden jeweils im jährlichen Abfuhrplan angeführt. Altglas wird<br />

auch in öffentlich aufgestellten Behältern gesammelt<br />

5) Der Restmüll wird einer Mechanisch Biologischen Aufbereitung zugeführt. Die<br />

kompostierbaren Abfälle werden einer Kompostieranlage zugeführt. Die<br />

Altstoffe werden einer Verwertung zugeführt.<br />

1) Durchführung der Abfuhr im Holsystem<br />

§ 5<br />

Abfuhrplan<br />

1.1) Im Pflichtbereich werden Einsammlungen von Restmüll, Altpapier,<br />

kompostierbaren Abfällen, von „Gelben Sack“ und „Gelber Tonne“ wie folgt<br />

durchgeführt.<br />

Restmülltonne:


Altpapier:<br />

Restmüll 14-tägig, 26 Abfuhren pro Jahr für alle Behältergrößen.<br />

4-wöchentlich, 13 Abfuhren pro Jahr. bzw.<br />

2-wöchentlich, 26 Abfuhren pro Jahr<br />

Biotonne (kompostierbare Abfälle):<br />

„Gelber Sack“:<br />

„Gelbe Tonne“:<br />

14-tägig, in den Sommermonaten wöchentlich, 37 Abfuhren pro Jahr.<br />

6-wöchentlich, 9 Abfuhren pro Jahr.<br />

6-wöchentlich, 9 Abfuhren pro Jahr.<br />

1.2) Die genauen Sammeltermine werden im jährlichen Abfuhrplan bekannt<br />

gegeben. Die Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten sind<br />

verpflichtet, die Abfuhr in der im jährlichen Abfuhrplan bekannt gegebenen Zeit<br />

zu ermöglichen. Nach der Entleerung der Behälter sind diese ehestens <strong>vom</strong><br />

öffentlichen Gut zu entfernen.<br />

2) Sammlung im Bringsystem<br />

2.1) Altstoffe sind (ausgenommen Altpapier und Altglas) nach Sorten getrennt zu<br />

den Recyclinghöfen zu bringen. Die genauen Öffnungszeiten werden jeweils<br />

im jährlichen Abfuhrplan angeführt.<br />

2.2) Mengen von Restmüll, Laub, Gras- und Strauchschnitt, welche nicht laufend<br />

anfallen und nicht in den dafür bereitgestellten Behältern unterzubringen sind,<br />

werden bei den Recyclinghöfen entgegengenommen.<br />

3) Sammlung im Hol- und Bringsystem<br />

3.1) Sperrmüllsammlung<br />

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Sperrmüll zu den verlautbarten<br />

Öffnungszeiten zu den Recyclinghöfen zu bringen.<br />

Zusätzlich wird Sperrmüll nach Erfordernis nach folgender Vorgangsweise von<br />

der Grundstücksgrenze abgeholt:<br />

A) Anmeldung beim Bürgerservice – schriftlich, per „mail“ oder telefonisch


B) Schriftliche Mitteilung des Abholtermins an den Bürger<br />

C) Bereitstellung des Sperrmülls am Abholtag an der Grundstücksgrenze,<br />

Abholung durch Gemeinde.<br />

Zwischen Anmeldung und Abholung sollen maximal 10 Wochen liegen.<br />

§ 6<br />

Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe<br />

1) Die Abfallwirtschaftsgebühr errechnet sich aus dem Behandlungsanteil.<br />

2) Die Berechnung des Behandlungsanteils erfolgt nach der Anzahl der<br />

Abfuhrtermine.<br />

3) Die Grundgebühr pro Entleerung beträgt in EURO:<br />

3.1) Bei Behältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonnen) pro<br />

Restmüllbehälter und Abfuhr 14-tägig, 26 Abfuhren pro Jahr (beinhaltet<br />

Bioabfallbehälter bis zur Volumsgleichheit der Restmüllbehälter, sowie<br />

mindestens einen Altpapierbehälter mit 240 Liter mit 13 Abfuhren bzw.<br />

26 Abfuhren pro Jahr)<br />

a) für einen Müllbehälter von 80 Liter EURO 5,11<br />

b) für einen Müllbehälter von 120 Liter EURO 7,56<br />

c) für einen Müllbehälter von 240 Liter EURO 14,74<br />

d) für einen Müllbehälter von 660 Liter EURO 39,60<br />

e) für einen Müllbehälter von 1100 Liter EURO 65,15<br />

3.2) für Müllsäcke von 60 Liter Fassungsvermögen für eine einmalige<br />

Benutzung € 4,42<br />

3.3) Sind die entsprechend Pkt 3.1 zugeteilten Bioabfallbehälter nicht<br />

ausreichend, können weitere Bioabfallbehälter aufgestellt werden.<br />

Bei zusätzlichen Bioabfallbehältern für eine wiederkehrende Benützung<br />

(Mülltonnen) pro Bioabfallbehälter und Abfuhr bei 37 Abfuhren pro Jahr<br />

a) für einen Bioabfallbehälter von 80 Liter EURO 1,33<br />

b) für einen Bioabfallbehälter von 120 Liter EURO 1,94<br />

c) für einen Bioabfallbehälter von 240 Liter EURO 3,73<br />

d) für einen Bioabfallbehälter von 660 Liter EURO 9,61<br />

4) Die Abfallwirtschaftsabgabe beträgt 40% der Abfallwirtschaftsgebühr.<br />

5) Die Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.


§ 7<br />

Fälligkeit<br />

Die Abfallwirtschaftsgebühr und die Abfallwirtschaftsabgabe ist in vier gleichen<br />

Teilbeträgen zu entrichten. Die Teilbeträge sind jeweils am 15.02., 15.05., 15.08.,<br />

und 15.11. jeden Jahres fällig.<br />

§ 8<br />

Erhebung der Bemessungsgrundlagen<br />

Die Größe und Anzahl der Restmüllbehälter wird grundsätzlich aufgrund der Daten<br />

aus dem jeweils vorjährigen NÖ Abfallwirtschaftsbericht und den Sammeldaten aus<br />

der Restmüllentsorgung in <strong>Korneuburg</strong>, bezogen auf die Sammelmenge pro Person,<br />

entsprechend der Anzahl der gemeldeten Personen ermittelt.<br />

Ist das so ermittelte Behältervolumen nicht ausreichend, so kann nach Erhebung des<br />

tatsächlichen Bedarfs durch den Abfallbeauftragten das entsprechende<br />

Behältervolumen vorgeschrieben werden.<br />

§ 9<br />

Aufstellungsort<br />

1) Die Sammelbehälter sind auf dem Grundstück, für den der Bescheid ausgestellt<br />

wurde, aufzustellen. Am Abfuhrtag sind die Behälter im Pflichtbereich an der<br />

Grundstücksgrenze so bereitzustellen bzw. an den Rand derjenigen Straße zu<br />

bringen, welche <strong>vom</strong> Müllwagen befahren wird, dass hierdurch der öffentliche<br />

Verkehr inklusive der Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigt wird und die Abfuhr<br />

ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist. Nach erfolgter Entleerung sind die<br />

Müllbehälter ehestens an ihren Aufstellungsort zurückzubringen.<br />

2) Kann die Entleerung der Müllbehälter aus Verschulden des<br />

Liegenschaftseigentümers oder Nutzungsberechtigten nicht durchgeführt werden,<br />

erfolgt die Entleerung erst zum nächsten regelmäßígen Abfuhrtermin oder mittels<br />

zusätzlicher Entleerung gegen Kostenersatz.<br />

§ 10<br />

Inanspruchnahme von Grundstücken, Auskunftspflicht<br />

Soweit es zur Vollziehung der Abfallwirtschaftsverordnung bzw. des NÖ<br />

Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 erforderlich ist, sind die Organe der Stadtgemeinde<br />

<strong>Korneuburg</strong> sowie die von diesen herangezogenen Sachverständigen berechtigt,<br />

Grundstücke und Gebäude zu betreten, zu besichtigen, Auskünfte zu verlangen und<br />

Kontrollen vorzunehmen.<br />

Der Liegenschaftseigentümer oder Nutzungsberechtigter ist – ausgenommen bei Gefahr in<br />

Verzug – spätestens beim Betreten des Grundstückes zu verständigen und er hat das<br />

Betreten des Grundstückes zu ermöglichen (§ 31 NÖ AWG 1992).


§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

Die Abfallwirtschaftsverordnung tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />

Abfallwirtschaftsverordnung <strong>vom</strong> 31.03.2011, gültig ab 1. Mai 2011 außer Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


7) Aufschließungsabgabe – Einheitssatz – Änderung<br />

Sachverhalt:<br />

Die Aufschließungsabgabe wurde im GR 07/10 geändert. Der Betrag wurde damals<br />

auf € 495,-- festgesetzt.<br />

Die Grundlage für die Höhe des Einheitssatzes richtet sich nach den Bestimmungen<br />

des § 38 (6) NÖ Bauordnung 1996. (Durchschnittliche Herstellungskosten 1lfm<br />

Straßenhälfte – 3m breite Fahrbahn, 1,25m breiter Gehsteig,<br />

Oberflächenentwässerung und Beleuchtung).<br />

Diese Berechnung hat das jeweils gültige Angebot im Straßenbau als Basis und liegt<br />

immer unter den tatsächlichen ermittelten Baukosten.<br />

Eine Heranführung an die tatsächlichen Kosten wäre anzustreben.<br />

Berechnung Aufschließungskosten<br />

(gem.38 (6) NÖ Bauordnung 1996)<br />

Basis Anbot Fa. Leyer & Graf 2008<br />

A Fahrbahnhälfte (3m breit) € € €<br />

Erdabtrag 50cm 0,50 20,50 10,25<br />

Planum herstellen 1,00 1,12 1,12<br />

Frostschutz 30 cm 1,00 9,00 9,00<br />

Tragschicht 10cm 1,00 7,60 7,60<br />

BTS II 12cm 1,00 21,20 21,20<br />

Vorarbeiten 1,00 0,80 0,80<br />

AB 3cm 1,00 9,64 9,64<br />

Summe A 3,00 59,61 178,83<br />

B Gehsteig (1,25m breit)<br />

Erdabtrag 30 cm 0,30 20,50 6,15<br />

Planum herstellen 1,00 1,12 1,12<br />

Frostschutz 20cm 1,00 8,90 8,90<br />

Tragschicht 5cm 1,00 6,30 6,30<br />

BTS II 6cm 1,00 13,90 13,50<br />

AB4 2,5cm 1,00 7,30 7,30<br />

Randstein setzten 1,00 45,80 45,80<br />

Summe B 1,25 89,47 111,84<br />

C Straßenentwässerung<br />

Aushub 0-2,00m 1,60 32,10 51,36<br />

Füllmaterial Kantkorn 1,47 47,90 70,41<br />

Rohre Formstücke dm200 1,00 58,80 58,80<br />

Schächte, Abdeckungen 0,05 975,90 48,79<br />

Summe C 1,00 229,37 229,37<br />

D Straßenbeleuchtung<br />

(Masten, Leuchten, Zubehör,<br />

Künette, Kabel, Schaltstelle,..) Misch 82,15 82,15 82,15<br />

preis<br />

. 602,19<br />

+ 8,9% Lohn u. 16,13% sonst. 77,10<br />

679,29<br />

20 % MwSt.<br />

Endsumme<br />

Aufschließungsabgabe Hebesätze Vergleichsgemeinden:<br />

Stadtgemeinde Stockerau 490,--<br />

Stadtgemeinde Klosterneuburg 461,00<br />

135,86<br />

815,15


Stadtgemeinde Baden 460,00<br />

Marktgemeinde Langenzersdorf 685,00<br />

Marktgemeinde Gerasdorf 480,00<br />

Marktgemeinde Leobendorf 480,00<br />

Stadtgemeinde Schwechat 560,--<br />

Marktgemeinde Perchtoldsdorf 612,81<br />

Aufgrund der Vorberatung im Stadtrat am 7.12.2011 und im Bauausschuss am 2.12.2011 wurde dieser<br />

Gegenstand in die Tagesordnung des Gemeinderates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, die<br />

Aufschließungsabgabe (§ 38 (6) NÖ Bauordnung 1996) mit € 520,00 neu<br />

festzusetzen. Diese Verordnung tritt nach Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist, in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Dr. Mikura


8) Friedhofsgebühren – Indexanpassung per 01.01.2012<br />

Sachverhalt:<br />

Bezug nehmend auf den Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 9.7.2010 (Indexsicherung)<br />

wurde eine Durchrechnung der Friedhofsgebühren vorgenommen. Nach der derzeit<br />

vorliegenden Auflistung des Verbraucherpreisindex durch die STATISTIK AUSTRIA<br />

ergibt sich für den September 2011 eine Erhöhung um 3,6%. Es wurde eine<br />

durchschnittliche Indexanpassung in dieser Höhe ausgearbeitet.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Bürger- und Stadtservice am 21.11.2011 wurde dieser Gegenstand<br />

in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Die Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> wird<br />

mit Wirksamkeit <strong>vom</strong> 01.01.2012 abgeändert (Friedhofsgebührenordnung laut<br />

Beilage zum <strong>Protokoll</strong>). Gleichzeitig wird die mit Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong><br />

22.09.2010 beschlossene Friedhofsgebührenordnung außer Kraft gesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Gepp, Ing. Pirgmayer


9) Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 - Syntegration<br />

Durchführung<br />

Der Bürgermeister stellt gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO den Antrag, den<br />

Verhandlungsgegenstand „Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973<br />

„Syntegration Durchführung“ in die Tagesordnung des Gemeinderates am<br />

<strong>14.12.2011</strong> aufzunehmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Wissen entsteht ausschließlich in den Köpfen von Menschen. Wirksames<br />

Management von Wissen vernetzt folglich Menschen. Die Herausforderungen<br />

unserer Zeit aber machen die Zusammenarbeit der Menschen immer nötiger, um<br />

richtige Antworten auf immer komplexer werdende Fragestellungen zu finden in<br />

kürzester Zeit, unter voller Nutzung der vorhandenen Potentiale und Energien,<br />

selbstgesteuert und ergebnisorientiert. Die richtige Methode um das Wissen großer<br />

Gruppen zu vernetzen, ist die Syntegration.<br />

Das Wort „Syntegration“ setzt sich aus den Wörtern Synergie und Integration<br />

zusammen. Kleine Teams finden rasch und effizient zu einer Übereinstimmung und<br />

werden durch unterschiedliche Vorgehensweisen zu einer großen Gruppe mit<br />

gemeinsamer Sichtweise zusammengefügt. Frei interpretiert bedeutet Syntegration,<br />

gemeinsames Zusammenwirken, zum Herstellen eines Ganzen. Das Modell zielt<br />

konkret auf Haushaltskonsolidierungen von Gemeinden ab und basiert in erster Linie<br />

auf der Vernetzung von Abteilungen. In einer Art Workshop wird drei Tage lang in<br />

Gruppen einer Leitfrage nachgegangen mit dem Ziel, Einnahmenvorschläge und<br />

Kosteneinsparungen zu erarbeiten. Im Fall der Stadt Fürth wurden mittels<br />

Syntegration Maßnahmen vorgeschlagen, durch die der Haushalt um € 20 Millionen<br />

entlastet wurde.<br />

Das Land Niederösterreich bietet jetzt bestimmten Gemeinden im Rahmen eines<br />

Pilotversuchs an, ein derartiges Verfahren zur Konsolidierung des<br />

Gemeindehaushaltes durchzuführen.<br />

Um die Ergebnisse möglichst rasch noch im Haushaltsjahr 2012 umsetzen zu<br />

können, ist die Dringlichkeit dieser Angelegenheit gegeben.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Durchführung einer<br />

Syntegration unter Begleitung durch die Malik Management im Umfang der<br />

Rahmenvereinbarung und des Einzelauftrages des Landes NÖ.


Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Gepp, Kerschbaum, Ing. Pirgmayer, Mag.Bail, Zodl, Ing.<br />

Berger, Mag. Gehart, Pfaffl, Stranzl, Madlberger, Mag. Rauecker-Grillitsch, Minnich,<br />

Holzer, Fuchs-Moser<br />

Frau STR Kerschbaum ersucht um folgenden Vermerk im <strong>Protokoll</strong>:<br />

Einbeziehen aller Parteien in die Vor- und Nachbereitung.


10) Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 – Gebührenanpassung<br />

Kanalbenützungsgebühren<br />

Stadtrat Ing. Dr. Erik Mikura stellt gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 den Antrag den<br />

Verhandlungsgegenstand „Gebührenanpassung Kanalbenützungsgebühren“ in<br />

die Tagesordnung des Gemeinderates am <strong>14.12.2011</strong> aufzunehmen.<br />

Sachverhalt:<br />

Auf Grund der Gebarungsprüfung durch das Land Niederösterreich (IVW3-A-<br />

3121301/004-2011 <strong>vom</strong> 23.11.2011) wird darauf hingewiesen, dass die Belastungen<br />

aus den Verbandsbeiträgen rechtzeitig auf die Gebühren umzulegen sind. Aus<br />

diesem Grund ergibt sich die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung in der Höhe<br />

von 4 %.<br />

Antrag:<br />

Stadtrat Ing. Dr. Erik Mikura beantragt den Beschluss der Gebührenanpassung der<br />

Kanalbenützungsgebühren.<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt eine Erhöhung der<br />

Kanalbenützungsgebühr um 3,8 %.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Dr. Mikura


11) Mittelfristige Finanzplanung 2012-2015<br />

Sachverhalt:<br />

Im Ausschuss Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde der mittelfristige<br />

Finanzplan der Haushaltsjahre 2012-2015 beraten.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt den mittelfristigen<br />

Finanzplan der Haushaltsjahre 2012-2015 mit den darin ausgewiesenen<br />

Gesamtsummen unter weiterer Anwendung der Begleitmaßnahmen laut GR-<br />

Beschluss <strong>vom</strong> 30.03.2009.<br />

Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP 17<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 2<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 14<br />

GRÜNE 3<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Pfaffl, Kerschbaum, Ing. Pirgmayer


12) Voranschlag 2012 – Stadtservice <strong>Korneuburg</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Voranschlag 2012 – Stadtservice <strong>Korneuburg</strong> wird mit den ausgewiesenen<br />

Ansätzen zur Kenntnis gebracht und beraten. Der Voranschlag 2012, weist<br />

Gesamteinnahmen und Ausgaben im Betrage von € 7.543.100,00 aus.<br />

Der außerordentliche Haushalt (Investitionen) schließt in den Einnahmen und<br />

Ausgaben mit € 780.000,00.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Bürger- und Stadtservice am 21.11.11 sowie dem Finanzausschuss am 30.11.11<br />

wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt den Voranschlag 2012<br />

– Stadtservice mit den ausgewiesenen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben im<br />

Betrage von € 7.543.100,00 sowie der außerordentliche Haushalt (Investitionen) mit<br />

den ausgewiesenen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von € 780.000,00.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Stranzl, Pfaffl


13) Voranschlag 2012 – Dienstpostenplan – Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Im Ausschuss Finanzen und Telekom <strong>vom</strong> 30.11.2011 wurde der Voranschlag 2012<br />

eingehend beraten.<br />

Im ordentlichen Haushalt ergeben sich bei den Einnahmen und Ausgaben<br />

Gesamtbeträge in der Höhe von EUR 33,257.400,00.<br />

Im außerordentlichen Haushalt ergeben sich bei den Einnahmen und Ausgaben<br />

Gesamtbeträge in der Höhe von EUR 5,445.900,00.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand<br />

ohne Empfehlung des Ausschusses in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt den Voranschlag 2012<br />

und Dienstpostenplan der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> mit den darin ausgewiesenen<br />

Gesamtsummen im ordentlichen Haushalt mit<br />

EUR 33,257.400,00 und im außerordentlichen Haushalt mit EUR 5,445.900,00.<br />

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> folgende<br />

flankierende Maßnahmen:<br />

1. Die Aufnahme von Vorhaben im außerordentlichen Haushalt bedeutet nicht<br />

zwangsweise die Realisierung. Vor Inangriffnahme der Umsetzung sind<br />

Notwendigkeit und Umfang genauest zu prüfen und die Finanzierung<br />

(einschließlich Folgekosten) sicher zu stellen.<br />

2. Für sämtliche Ausgabenpositionen des ordentlichen Haushaltes, für die keine<br />

vertragliche Verpflichtung bestehen, wird eine Kreditsperre im Ausmaß von<br />

jeweils 20% verfügt. Die Verantwortung dafür tragen die jeweiligen<br />

Abteilungen und Geschäftsstellen.<br />

Pause vor der Abstimmung.<br />

Abstimmungsergebnis: ABGELEHNT<br />

Zugestimmt: ÖVP 17<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 1 (Ing. Pirgmayer)<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 14<br />

GRÜNE 3<br />

FPÖ 1 (GR Panek)<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Mag. Gehart, Stranzl, Ing. Pirgmayer, Zodl, Pfaffl,<br />

Kerschbaum, Mag. Bail, Minatti, Ehmayer, Gepp, Holzer, Dittrich, Minnich, Fuchs-<br />

Moser


14) Voranschlag 2012 – Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeit von<br />

Voranschlagsstellen<br />

14.a) Voranschlag 2012 - Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von<br />

Voranschlagsstellen-Bereich Freiwillige Feuerwehr<br />

Sachverhalt:<br />

Der Gemeinderat kann durch Voranschlagsvermerke bestimmen, dass Ausgaben,<br />

zwischen denen ein sachlicher und ein verwaltungsmäßiger Zusammenhang<br />

besteht, zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Einsparungen ohne<br />

besondere Beschlussfassung zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen<br />

Ausgaben herangezogen werden dürfen (einseitige oder gegenseitige<br />

Deckungsfähigkeit).<br />

Laut § 72 (8) in Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung werden<br />

für eine effiziente Erfüllung des Voranschlages im Bereich Freiwillige Feuerwehr<br />

Virements festgelegt.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt laut § 72 (8) in<br />

Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung die Deckungsfähigkeit<br />

von Ausgaben im Bereich Freiwillige Feuerwehr laut Voranschlagsvermerk im<br />

Voranschlag 2012.<br />

Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


14.b) Voranschlag 2012 - Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von<br />

Voranschlagsstellen-Bereich Reisegebühren<br />

Sachverhalt:<br />

Der Gemeinderat kann durch Voranschlagsvermerke bestimmen, dass Ausgaben,<br />

zwischen denen ein sachlicher und ein verwaltungsmäßiger Zusammenhang<br />

besteht, zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Einsparungen ohne<br />

besondere Beschlussfassung zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen<br />

Ausgaben herangezogen werden dürfen (einseitige oder gegenseitige<br />

Deckungsfähigkeit).<br />

Laut § 72 (8) in Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung werden<br />

für eine effiziente Erfüllung des Voranschlages im Bereich Reisegebühren Virements<br />

festgelegt.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt laut § 72 (8) in<br />

Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung die Deckungsfähigkeit<br />

von Ausgaben im Bereich Reisegebühren laut Voranschlagsvermerk im Voranschlag<br />

2012.<br />

Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


14.c) Voranschlag 2012 - Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von<br />

Voranschlagsstellen-Bereich Personal<br />

Sachverhalt:<br />

Der Gemeinderat kann durch Voranschlagsvermerke bestimmen, dass Ausgaben,<br />

zwischen denen ein sachlicher und ein verwaltungsmäßiger Zusammenhang<br />

besteht, zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Einsparungen ohne<br />

besondere Beschlussfassung zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen<br />

Ausgaben herangezogen werden dürfen (einseitige oder gegenseitige<br />

Deckungsfähigkeit).<br />

Laut § 72 (8) in Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung werden<br />

für eine effiziente Erfüllung des Voranschlages im Bereich Personal Virements<br />

festgelegt.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt laut § 72 (8) in<br />

Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung die Deckungsfähigkeit<br />

von Ausgaben im Bereich Personal laut Voranschlagsvermerk im Voranschlag 2012.<br />

Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


14.d) Voranschlag 2012 - Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von<br />

Voranschlagsstellen-Bereich Leistungen Wirtschaftshof<br />

Sachverhalt:<br />

Der Gemeinderat kann durch Voranschlagsvermerke bestimmen, dass Ausgaben,<br />

zwischen denen ein sachlicher und ein verwaltungsmäßiger Zusammenhang<br />

besteht, zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Einsparungen ohne<br />

besondere Beschlussfassung zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen<br />

Ausgaben herangezogen werden dürfen (einseitige oder gegenseitige<br />

Deckungsfähigkeit).<br />

Laut § 72 (8) in Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung werden<br />

für eine effiziente Erfüllung des Voranschlages im Bereich Leistungen Wirtschaftshof<br />

Virements festgelegt.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt laut § 72 (8) in<br />

Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung die Deckungsfähigkeit<br />

von Ausgaben im Bereich Leistungen Wirtschaftshof laut Voranschlagsvermerk im<br />

Voranschlag 2012.<br />

Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

15) Grundsatzbeschluss Strombojen<br />

Sachverhalt:<br />

Der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> liegt ein Angebot über den Ankauf und die Montage von 10<br />

Strombojen vor. Strommessungen und erste Berechnungen haben ergeben, dass diese<br />

neue Methode der Wasserkraftnutzung in <strong>Korneuburg</strong> wirtschaftlich betrieben werden und<br />

erneuerbare Energie für <strong>Korneuburg</strong> produzieren könnte.<br />

Um die Lieferung der ersten Strombojen beim Produzenten für Ende 2012 sicherzustellen, ist<br />

ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates nötig. Bis März sollen noch<br />

- genauere Berechnungen der Wirtschaftlichkeit<br />

- Auslotung der möglichen Förderungen und<br />

- Ausarbeitung der besten Variante der Betriebsform<br />

erarbeitet werden.<br />

Die Strombojen wurden am 9. November 2011 den interessierten Mitgliedern des<br />

Gemeinderates vorgestellt und diskutiert.<br />

Aufgrund der Vorberatung am 9. November 2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates<br />

aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt im Grundsatz den<br />

Ankauf von 10 Strombojen.<br />

Die Beauftragung soll im März 2012 per Gemeinderatsbeschluss erfolgen, wenn<br />

genauere Prüfungen ergeben, dass:<br />

- die Strombojen in <strong>Korneuburg</strong> wirtschaftlich betrieben werden können<br />

- die dafür nötigen Förderungen zugesagt sind<br />

- die rechtlichen Fragen und die Abnahme des produzierten Stroms geklärt sind und<br />

- die Finanzierung der Strombojen geklärt ist.<br />

Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Mag. Bail, Kerschbaum, Gepp


16) VMWare-Server – Hardwareankauf<br />

Sachverhalt:<br />

Die bisherigen VMWare-Server wurden 2003 angekauft und wurde der Ersatz im<br />

Voranschlag 2012 vorgesehen. Da das Arbeiten mit dem virtualisierten Mailserver<br />

nicht mehr zumutbar war, wurde einer der Server gemäß beiliegendem Angebot<br />

bereits vorweg geliefert und installiert. Zu Beginn des Jahres 2012 soll auch der<br />

zweite VMWare-Server erneuert werden, sodass die Produktivität und Performance<br />

gesteigert und etwaige zu erwartende Hardwaredefekte vermieden werden können.<br />

Ein entsprechendes Angebot wurde von der Firma SitexsDatabusiness, Richard<br />

Strauss-Straße 43, 1230 Wien, eingeholt. Da es sich bei den angebotenen Preisen<br />

um BBG-Preise handelt, konnte eine Ausschreibung unterbleiben.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Auftrag für die Aktualisierung der VMWare-Server wird gemäß Angebot <strong>vom</strong><br />

28.10.2011 an die Firma SitexsDatabusiness, 1230 Wien, zum Preis von EUR<br />

11.701,80 excl. MWSt. vergeben.<br />

Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


17) Zeiterfassungsumstellung – Ankauf<br />

Sachverhalt:<br />

Das im Jahr 2001 installierte und derzeit im Einsatz befindliche<br />

Zeiterfassungsprogramm „Interflex System 6020“ wird von der Firma Interflex nicht<br />

mehr weiterentwickelt bzw. vollständig serviciert. Außerdem gibt es keine<br />

Schnittstelle zum verwendeten Personalverrechnungsprogramm.<br />

Die DCE-Zeiterfassung „Consens“ der Fa. Gemdat NÖ, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, bietet<br />

nicht nur die Möglichkeit der Anbindung an das Personalverrechnungsprogramm,<br />

sondern beinhaltet auch die Möglichkeit, Fehlzeiten bzw. deren Genehmigung zu<br />

organisieren.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Die Gemdat NÖ, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, wird gemäß dem Angebot <strong>vom</strong> 09.03.2011 mit<br />

der Installation und Konfiguration der DCE-Zeiterfassung „Consens“ zum Preis von<br />

EUR 9. 465,00 excl. MWSt. beauftragt.<br />

Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


18) Telefonie<br />

Sachverhalt:<br />

Im Ausschuss für Finanzen und Telekom wurde beschlossen, den per März 2012<br />

auslaufenden Vertrag mit Orange bzgl. mobiler Nebenstellenanlage zu kündigen. Die<br />

Neuvergabe soll nach vorliegen eines Ergebnisses durch die Firma VALUE<br />

DIMENSIONS erfolgen.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, den Vertrag mit<br />

Orange Austria Telecommunication GmbH, 1210 Wien, mit Ablauf per März 2012 zu<br />

kündigen.<br />

Die Firma Value Dimensions wird beauftragt zur Nachverhandlung.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Stranzl, Gepp


19) Überplanmäßige Ausgaben<br />

19.a) Verein Jugendtreff <strong>Korneuburg</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Verein Jugendtreff Koreuburg und das Projekt Alte Schmiede sind in das Objekt<br />

Bankmannring 19 umgesiedelt. Im Zuge der Übergabe an den Besitzer des Objektes<br />

Mechtlerstraße 3, Ing. Marso wurden Schäden an der Fassade und im Innenbereich der<br />

Räumlichkeiten festgestellt. Aufgrund der Verhandlungsgespräche mit Ing. Marso wurde ein<br />

Pauschalbetrag in Höhe von EUR 7.500,00 für die Fassadensanierung, welche von der<br />

Firma Marso durchgeführt wird, vereinbart. Für die Instandhaltungsarbeiten im Innenbereich<br />

der Räumlichkeiten, welche <strong>vom</strong> Projekt Alte Schmiede durchgeführt werden, ist ein Betrag<br />

von ca. EUR 2.500,00 bereit zu stellen. Da der Mietvertrag mit der Stadtgemeinde<br />

<strong>Korneuburg</strong> abgeschlossen war, hat diese nun für die Kosten aufzukommen.<br />

Infolge dieser unvorhersehbaren Fakten sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von<br />

insgesamt EUR 10.000,00 (Voranschlagsstelle 1/9000-7282 und STS Bereich Alte<br />

Schmiede) zu beschließen.<br />

Als Bedeckung werden Einsparungen in Höhe von EUR 10.000,00 auf der<br />

Voranschlagsstelle 1/2590-7571 Finanzierungsbeitrag JTK angeboten, d.h. der Verein<br />

Jugendtreff <strong>Korneuburg</strong> wird nicht den gesamt budgetierten Finanzierungsbeitrag abrufen<br />

und verbleiben zumindest EUR 10.000,00 als Rest auf der Voranschlagsstelle, um einer<br />

einseitigen Überziehung entgegenzuwirken.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt überplanmäßige<br />

Ausgaben in Höhe von EUR 10.000,00 (Voranschlagsstelle 1/9000-7282 und STS<br />

Bereich Alte Schmiede).<br />

Als Bedeckung werden Einsparungen in Höhe von EUR 10.000,00 auf der<br />

Voranschlagsstelle 1/2590-7571 Finanzierungsbeitrag JTK angeboten, d.h. der<br />

Verein Jugendtreff <strong>Korneuburg</strong> wird nicht den gesamt budgetierten<br />

Finanzierungsbeitrag abrufen und verbleiben zumindest EUR 10.000,00 als Rest auf<br />

der Voranschlagsstelle, um einer einseitigen Überziehung entgegenzuwirken.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


19.b) 1. <strong>Korneuburg</strong>er Sport- und Gesundheitstag<br />

Sachverhalt:<br />

Beim 1. <strong>Korneuburg</strong>er Sport- und Gesundheitstag am 01.10.2011 wurden<br />

Mehrausgaben in Höhe von € 858,75 getätigt.<br />

Die Mehreinnahmen durch Sponsorbeiträge beliefen sich in diesem Bereich auf €<br />

2.250,00.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Generationen- und Gesundheitsausschuss am 21.11.2011 wurde dieser<br />

Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt eine überplanmäßige<br />

Ausgabe betreffend die VAST 1/0150-7283 in Höhe von € 858,75. Als Bedeckung<br />

werden anteilig die Mehreinnahmen durch Sponsorbeiträge (Gesamt € 2.250,00)<br />

herangezogen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


19.c) Druckerumstellung<br />

Sachverhalt:<br />

Die Voranschlagsstelle 1/0130-4560 ist durch Überschneidungen bei der<br />

Druckerumstellung (Canon, OCE, Ricoh) überzogen. Diese Überziehung (dzt. EUR<br />

4.260,38) kann durch Einsparungen im Bereich 1/0160-4560 und 1/0160-6180)<br />

innerhalb des Voranschlages der GST14 bedeckt werden, sodass es gesamt<br />

gesehen keine Überziehung geben wird.<br />

Infolge diverser Verschiebungen zwischen Hardware und Dienstleistungen bei den<br />

Projekten im Jahr 2011 betreffend die Voranschlagsstellen 5/0160-0400 und 5/0160-<br />

7280 entstand eine Überschreitung bei der Voranschlagsstelle 5/0160-7280 mit EUR<br />

6.555,89. Durch den verbleibenden Rest auf der Voranschlagsstelle 5/0160-0400 mit<br />

EUR 7.211,89 ist keine generelle Überziehung gegeben sondern lediglich eine<br />

Verschiebung der Ausgaben zwischen den Voranschlagsstellen.<br />

Es sind daher überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt EUR 10.816,27<br />

(VASt. 1/0130-4560 EUR 4.260,38 und VASt. 5/0160-7280 EUR 6.555,89) zu<br />

beschließen.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt überplanmäßige<br />

Ausgaben in Höhe von insgesamt EUR 10.816,27 (VASt. 1/0130-4560 EUR<br />

4.260,38 und VASt. 5/0160-7280 EUR 6.555,89).<br />

Als Bedeckung werden Einsparungen in Höhe der überplanmäßigen Ausgaben auf<br />

den Voranschlagsstellen 1/0160-4560, 1/0160-6180 und 5/0160-0400 angeboten um<br />

einer einseitigen Überziehung entgegenzuwirken.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


20) Kaufvertag Hiesinger<br />

Sachverhalt:<br />

Mit der Firma Hiesinger Ges.m.b.H., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl<br />

Hiesinger, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Bankmannring 44 wurde betreffend die Grundstücke<br />

Nr. 508/2 und 508/3 (Deponie), Kat. Gemeinde 11019 Tresdorf verhandelt und in<br />

Abstimmung ein Kaufvertrag erstellt.<br />

Der Kaufpreis von netto EUR 20.000,00 ist nach Vorliegen sämtlicher für die<br />

lastenfreie Übertragung des Eigentumsrecht erforderlichen Unterlagen beim<br />

Vertragserrichter, Dr. Werner Paulinz zu hinterlegen.<br />

Die Vertragsparteien sind in Kenntnis des Umstandes, dass die gegenständlichen<br />

Grundstücke bzw. Teile davon bereits bisher ohne Titel gewerblich durch die<br />

Käuferin genutzt worden sind. Der Verkäuferin ist nicht bekannt, dass die<br />

gegenständliche Grundstücke kontaminiert sind. Aufgrund der bisherigen Nutzung<br />

durch die Käuferin Karl Hiesinger) übernimmt die Verkäuferin (Stadtgemeinde<br />

<strong>Korneuburg</strong>) für eine allfällige Kontaminierung keine Haftung und wird die Käuferin<br />

die Verkäuferin für etwaige Kosten aus oder im Zusammenhang mit einer etwaigen<br />

Kontaminierung vollkommen schad- und klaglos halten.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt den Verkauf betreffend<br />

die Grundstücke Nr. 508/2 und 508/3 (Deponie), Kat. Gemeinde 11019 Tresdorf an<br />

die Käuferin Firma Hiesinger Ges.m.b.H., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn<br />

Karl Hiesinger, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Bankmannring 44 laut Bedingungen des<br />

Kaufvertrages mit einem Kaufpreis von netto EUR 20.000,00.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


21) Mietvertrag und Prekariumsvertrag – Stadtsaal<br />

Sachverhalt:<br />

Da der Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> den Anteil der Liegenschaft 2100<br />

<strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 31-32 (Stadtsaal) käuflich erwarb und der vorangegangene<br />

Mietvertrag per 31.12.2011 endet, ist ein neuer Mietvertrag abzuschließen.<br />

Norbert Minnich ist grundbücherlicher Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ. 94,<br />

Grundbuch 11006 <strong>Korneuburg</strong>, der Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> Eigentümer<br />

des anderen Hälfteanteiles der vorgenannten Liegenschaft. Gegenstand dieses<br />

Mietvertrages ist der Stadtsaal, top 1 des vorgenannten Hauses im Ausmaß von<br />

767,05 m2 sowie top 12 des vorgenannten Hauses, Nebenräumlichkeiten zum<br />

Stadtsaal (Küche, Waschraum, WC etc.) im Ausmaß von 65,10 m2.<br />

Der gegenständliche Mietvertrag wird ab 01.01.2012 für die Dauer von 10 Jahren<br />

abgeschlossen, sodass das Mietverhältnis per 31.12.2021 endet, ohne dass es einer<br />

Aufkündigung bedarf.<br />

Der Hauptmietzins beträgt für top 1 (Stadtsaal > 767,05 m2) mtl. EUR 1.534,10<br />

(EUR 2,00/m2) = Jahressumme EUR 18.409,20 und für top 12<br />

(Nebenräumlichkeiten > 65,10 m2) mtl. EUR 130,20 (EUR 2,00/m2) =<br />

Jahressumme EUR 1.562,40, das sind zusammen EUR 19.971,60 pro Jahr.<br />

Das Betriebskostenakonto beträgt für top 1 (Stadtsaal > Pauschalbetrag) mtl. EUR<br />

1.383,53 = Jahressumme EUR 16.602,36 und für top 12 (Nebenräumlichkeiten ><br />

Pauschalbetrag) mtl. EUR 117,42 = Jahressumme EUR 1.409,04, das sind<br />

zusammen EUR 18.011,40 pro Jahr.<br />

Das Betriebskostenakonto für den derzeit im Bau befindlichen Lift wird<br />

voraussichtlich 0,11/m2 betragen.<br />

Weiters ist ein Prekariumsvertrag abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages ist<br />

der im Nordwesten an den Stadtsaal im Haus 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 31-32<br />

angrenzende Dachbodenbereich, welcher derzeit von der Stadtgemeinde<br />

<strong>Korneuburg</strong> als Abstellbereich für Mobiliar benutzt wird. Der Stadtentwicklungsfonds<br />

<strong>Korneuburg</strong> und Norbert Minnich gestatten der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> die<br />

unentgeltliche Nutzung dieses Bereiches gegen jederzeitigen Widerruf.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt den vorliegenden<br />

Mietvertrag betreffend Objekt 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 31-32, abgeschlossen<br />

zwischen dem Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong>, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 1<br />

und Norbert Minnich, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 30 als Vermieter einerseits und<br />

der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong>, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 39 als Mieter<br />

andererseits zu den im Mietvertrag angeführten Bedingungen.<br />

Gegenstand dieses Mietvertrages ist der Stadtsaal, top 1 des vorgenannten Hauses<br />

im Ausmaß von 767,05 m2 sowie top 12 des vorgenannten Hauses,<br />

Nebenräumlichkeiten zum Stadtsaal (Küche, Waschraum, WC etc.) im Ausmaß von<br />

65,10 m2.


Der gegenständliche Mietvertrag wird ab 01.01.2012 für die Dauer von 10 Jahren<br />

abgeschlossen, sodass das Mietverhältnis per 31.12.2021 endet, ohne dass es einer<br />

Aufkündigung bedarf.<br />

Der Hauptmietzins beträgt für top 1 (Stadtsaal > 767,05 m2) mtl. EUR 1.534,10<br />

(EUR 2,00/m2) = Jahressumme EUR 18.409,20 und für top 12<br />

(Nebenräumlichkeiten > 65,10 m2) mtl. EUR 130,20 (EUR 2,00/m2) =<br />

Jahressumme EUR 1.562,40, das sind zusammen EUR 19.971,60 pro Jahr.<br />

Das Betriebskostenakonto beträgt für top 1 (Stadtsaal > Pauschalbetrag) mtl. EUR<br />

1.383,53 = Jahressumme EUR 16.602,36 und für top 12 (Nebenräumlichkeiten ><br />

Pauschalbetrag) mtl. EUR 117,42 = Jahressumme EUR 1.409,04, das sind<br />

zusammen EUR 18.011,40 pro Jahr.<br />

Das Betriebskostenakonto für den derzeit im Bau befindlichen Lift wird<br />

voraussichtlich 0,11/m2 betragen.<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt den vorliegenden<br />

Prekariumsvertrag, abgeschlossen zwischen dem Stadtentwicklungsfonds<br />

<strong>Korneuburg</strong>, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 1 und Norbert Minnich, 2100 <strong>Korneuburg</strong>,<br />

Hauptplatz 30 als Vermieter einerseits und der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong>, 2100<br />

<strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 39 als Mieter andererseits.<br />

Gegenstand dieses Vertrages ist der im Nordwesten an den Stadtsaal im Haus 2100<br />

<strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 31-32 angrenzende Dachbodenbereich, welcher derzeit von<br />

der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> als Abstellbereich für Mobiliar benutzt wird. Der<br />

Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> und Norbert Minnich gestatten der<br />

Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> die unentgeltliche Nutzung dieses Bereiches gegen<br />

jederzeitigen Widerruf.<br />

Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X (ohne STR Minnich)<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 1 (STR Minnich)<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


22) Kirchenplatz/Kirchengasse – Objektübernahme Stadtentwicklungsfonds<br />

<strong>Korneuburg</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Aufgrund der Fertigstellung und Umsiedelung in das neue Sonderpädagogische<br />

Zentrum (SPZ neu) wurden Überlegungen zur weiteren Nutzung der Liegenschaft<br />

des alten SPZ angestellt, welche im Eigentum der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> steht.<br />

Um eine Entlastung aus verwaltungstechnischer und budgetärer Sicht der<br />

Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> herbeizuführen, wurden Gespräche und Verhandlungen<br />

mit dem Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> geführt, da noch laufende Darlehen<br />

(geförderte Darlehen des Schul- und Kindergartenfonds mit Zuschusszahlungen des<br />

Landes NÖ) mit einem Schuldenstand in Höhe von EUR 185.119,97 aushaften und<br />

zu übernehmen sind. Nach Anfrage beim Schul- und Kindergartenfonds ist es nicht<br />

möglich, die Schuldscheine an den Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> zu<br />

übertragen, da das Land NÖ nur für Schulen und Schulgemeinden Zinsenzuschüsse<br />

gewährt. Infolge dessen verbleiben die Darlehen administrativ bei der<br />

Sonderschulgemeinde und die Annuitäten (jährlich EUR 21.000,00) werden von der<br />

Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> an die Sonderschulgemeinde refundiert. Daher ergibt<br />

sich für die Sonderschulgemeinde keinerlei Belastung. Eine zwischenzeitig<br />

durchgeführte Bewertung der Liegenschaft ergab eine Bemessung laut<br />

Bewertungsgutachten in Höhe von EUR 560.000,00. Diesbezüglich wird, wie in den<br />

nachfolgenden Tagesordnungspunkten ersichtlich, eine Dotierung an den<br />

Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> und eine Rückdotierung mit Geldfluss in Höhe<br />

von EUR 560.000,00 an die Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> vorgenommen. Mit diesem<br />

Erlös werden 2 BAWAG P.S.K. Darlehen (FFW D-1630.0004 EUR 28.500,00 und<br />

AHS D-2150.0076 EUR 507.400,00) in Form einer außerordentlichen Rückzahlung<br />

getilgt. Durch diese Maßnahme wurden Tilgungen im Ordentlichen Haushalt um<br />

EUR 90.000,00 verringert. Weiters wurden anstatt Darlehensaufnahmen die<br />

Bedeckungen für AO-Vorhaben 6390 Hochwasserschutz mit EUR 20.000,00 und für<br />

AO-Vorhaben 8750 Straßenverkehrsbetriebe mit EUR 25.000,00 aus dem restlichen<br />

Erlös und dem Erlös aus Verkauf Grdst.Nr. 533/49 (EUR 30.000,00) herbeigeführt.<br />

Die verbleibende Summe von EUR 9.100,00 wurde dem Ordentlichen Haushalt<br />

zugeteilt. Der Verlauf dieser Abhandlungen ist im Rücklagennachweis der<br />

Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> abgebildet.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Übergabe /<br />

Übernahme der Liegenschaft Kirchenplatz/Kirchengasse (SPZ alt) an den<br />

Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> nach der Vorgangsweise wie im Sachverhalt<br />

angeführt mit der Bereitstellung der jährlichen Refundierung der Annuitäten an die<br />

Sonderschulgemeinde <strong>Korneuburg</strong> im Betrage von EUR 21.000,00 laut gültigen<br />

Tilgungsplänen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Mag. Gehart


23) Dotierung XV – Liegenschaft Kirchenplatz/Kirchengasse –<br />

Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Die Grundstücke .110, EZ 118, KG 11006 (263 m2) und .90, EZ 119, KG 11006 (493<br />

m2) im Gesamtausmaß von 756 m2 sollen zu einem Kaufpreis von EUR<br />

560.000,00 zum Zwecke der Verwertung an den Stadtentwicklungsfonds<br />

<strong>Korneuburg</strong> dotiert werden.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, die Grundstücke .110,<br />

EZ118,, KG 11006 (263 m2) und .90, EZ 119, KG 11006 (493 m2) im<br />

Gesamtausmaß von 756 m2 zu einem Kaufpreis von EUR 560.000,00 zum Zwecke<br />

der Verwertung und in Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben an den<br />

Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> gemäß den Bedingungen des beiliegenden<br />

Dotierungsvertrages zu dotieren.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


24) Dotierung XVI – Rückdotierung Liegenschaft Kirchenplatz/Kirchengasse –<br />

Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Erlös aus der Verwertung der Grundstücke .110, EZ 118, KG 11006 (263 m2)<br />

und .90, EZ 119, KG 11006 (493 m2) im Gesamtausmaß von 756 m2 zum<br />

Verkaufspreis von EUR 560.000,00 wird zum Zwecke der Refinanzierung an die<br />

Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> rückdotiert.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, die Grundstücke .110,<br />

EZ 118, KG 11006 (263 m2) und .90, EZ 119, KG 11006 (493 m2) im<br />

Gesamtausmaß von 756 m2 zum Verkaufspreis von EUR 560.000,00 zum Zwecke<br />

der Refinanzierung an die Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> rück zu dotieren.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


25) Grundverkauf Grundstück 533/49<br />

Sachverhalt:<br />

Familie Petra und Mag. Alexander Toth haben mit Schreiben <strong>vom</strong> 3. November 2011<br />

ein Kaufanbot betreffend einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 533/49, EZ 2682, KG<br />

11006 <strong>Korneuburg</strong> im Ausmaß von 200 m² zum Preis je m² von EUR 150,-- , das<br />

sind gesamt EUR 30.000,00, zum Zwecke der Gartenvergrößerung gelegt (grenzt<br />

unmittelbar an das bereits in ihrem Besitz befindliche Grundstück an).<br />

Da diese Teilfläche des Grundstücks für den Spielplatzbetrieb nicht benötigt wird,<br />

steht einem Verkauf durch die Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> nichts im Wege. Die<br />

derzeitige Grundstückswidmung „Grünland“ soll auch im Zuge des Verkaufs<br />

bestehen bleiben, es wird keine Änderung durchgeführt.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />

die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, den<br />

Grundstücksverkauf laut Kaufanbot <strong>vom</strong> 03. November 2011 der Familie Petra und<br />

Mag. Alexander Toth betreffend einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 533/49, EZ<br />

2682, KG 11006 <strong>Korneuburg</strong> im Ausmaß von 200 m² zum Preis je m² von EUR<br />

150,00, das sind gesamt EUR 30.000,00, über das Notariat Dr. Bäuml zu den<br />

angeführten Bedingungen durchführen zu lassen.<br />

Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Kerschbaum


26) Masterplan „<strong>Korneuburg</strong> 2036“ – Auftragsvergabe<br />

Sachverhalt:<br />

Im Rahmen der Stadterneuerung wurde ein Roh-Konzept „Masterplan „<strong>Korneuburg</strong><br />

2036“ entwickelt. Entsprechend dem Bundesvergabegesetz wurden 6 Proponenten<br />

(aus dem wissenschaftlichen und universitären Umfeld bzw.<br />

Organisationsberatungen) zur Abgabe von unverbindlichen Preisauskünften<br />

eingeladen.<br />

Am Montag, 28.11.2011 sind fristgerecht 3 Angebote eingelangt, drei Proponenten<br />

haben kein eigenes Angebot abgegeben, sind aber in die anderen Angebote<br />

eingebunden.<br />

1) 17&4 Organisationsberatung – eingelangt 28.11./10:00 Uhr<br />

Wie bereits in der Grobkostenschätzung angegeben EUR 80.000,- excl.<br />

Teamleitung 17&4<br />

In Kooperationen mit: Institute for Sustainable Economic Development (BOKU:<br />

Penker, Schauppenlehner-Kloyber) und HuB architekten ZT KG (Görgl und Huemer),<br />

beratende Funktion: Institut für Geographie (Fassmann)<br />

2) Hydro Ing. – eingelangt 28.11./10:28 Uhr<br />

Startphase Masterplan <strong>Korneuburg</strong> 2036 - EUR 42.000,- exkl.<br />

Zusammenstellung Honorare Kernphase Masterplan 2036 EUR 85.000,- exkl.<br />

Gesamt: EUR 127.000,- excl.<br />

3) ARGE Stefan Mayr (superwien Architektur) und Wencke Hertzsch (ISRA) eingelangt<br />

28.11./11:00 Uhr<br />

Phase 2 Ideenkompass EUR 33.600, - exkl.<br />

Phase 3 Zukunftsdialog EUR 85.680, - exkl.<br />

Gesamt EUR 119.280,- excl.<br />

Die Unterlagen wurden den Mitgliedern des Ausschusses Strategie, Entwicklung und<br />

Öffentlichkeitsarbeit vorgelegt.<br />

Folgende Entscheidung/Vorgehensweise wird empfohlen:<br />

- Der Auftrag Masterplan „<strong>Korneuburg</strong> 2036“ soll in 2 Tranchen vergeben<br />

werden.<br />

- Die beiden Tranchen, max. jeweils EUR 50.000,- (excl. USt), sind im<br />

Rechnungsjahr 2012 und 2013 budgetiert.<br />

- Alle 3 Angebotsleger werden im Jänner 2012 eingeladen, ihre Angebote im<br />

Ausschuss zu präsentieren (Methodik, Vorgehen, Zieldefinition, etc..)<br />

- Zur Präsentation werden STERN-Vertreter eingeladen.<br />

- Anschließend wird entschieden, welche/s Anbote bestmöglich (Bestbieter) den<br />

Masterplan abdeckt (Phase, Abschnitte).<br />

- Danach wird dem STR/GR die Auftragsvergabe empfohlen.


Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss Strategie, Entwicklung und Öffentlichkeitsarbeit am 01.12.2011 wurde<br />

dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Vorgehensweise bei der Vergabe des Masterplanes „<strong>Korneuburg</strong> 2036“:<br />

- Der Auftrag Masterplan „<strong>Korneuburg</strong> 2036“ soll in 2 Tranchen vergeben<br />

werden.<br />

- Die beiden Tranchen, max. jeweils EUR 50.000,-, (excl. UST) sind im<br />

Rechnungsjahr 2012 und 2013 budgetiert.<br />

- Alle 3 Angebotsleger werden im Jänner 2012 eingeladen, ihre Angebote im<br />

Ausschuss zu präsentieren (Methodik, Vorgehen, Zieldefinition, etc..)<br />

- Zur Präsentation werden STERN-Vertreter eingeladen<br />

- Anschließend wird entschieden, welche/s Anbote bestmöglich (Bestbieter) den<br />

Masterplan abdeckt (Phase, Abschnitte).<br />

- Danach wird dem STR/GR die Auftragsvergabe empfohlen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Madlberger, Kerschbaum, Pfaffl, Stranzl


27) Stadtzeitung – Preisanpassung<br />

Sachverhalt:<br />

1. Inserate der <strong>Korneuburg</strong>er Stadtzeitung<br />

Die <strong>Korneuburg</strong>er Stadtzeitung deckt ihre Gestehungskosten teilweise über<br />

Inseratenbuchungen, betreut durch die Firma Vogelmedia, Bisamberg, ab. Die<br />

Inseratenpreise sind seit Jahren unverändert und sollen der heimischen Wirtschaft<br />

eine günstige Werbemöglichkeit bieten. Es ist durch aktive Akquisition gelungen,<br />

mehr (Dauer-)Inserenten zu gewinnen. Den Dauerinserenten wird dzt. ein Rabatt in<br />

Höhe von 20% bei einer Jahresbuchung gewährt.<br />

Dennoch bestehen noch „alte“ Kunden (dzt. 11 Inserenten), deren Inserate nicht an<br />

das „normale“ Niveau angepasst wurden. Diese jahrelange Nichtanpassung beruht<br />

auf der Aussage von Vogelmedia, dass diese Kunden nicht mehr in der Stadtzeitung<br />

inserieren werden.<br />

Hier ein Überblick über die dzt. Inseratenpreise der Zeitungen (in <strong>Korneuburg</strong>, Preise<br />

nur bedingt vergleichbar):<br />

Inseratenpreise der Zeitungen (exkl. Steuern)<br />

1 Seite 1/2 Seite 1/3 Seite 1/4 Seite 1/8 Seite 1/16 Seite<br />

Stadtzeitung 998,40 499,20 k.A. 249,60 124,80 k.A.<br />

STZ Abo Einschaltungen 20% 798,72 399,36 199,68 99,84<br />

NÖN Kbg/Stockerau 1.490,00 950,00 634,00 519,00 270,00<br />

NÖN Weihnachtsinserat 343,00 185,00<br />

Bezirksblätter/Weihnachten 1.851,20 911,36/925,60 455,68 220,72<br />

Blitz (Weihnachtsins.15%) 1.495,00 805,00 460,00 242,11 124,32<br />

Die Einnahmen durch Inserate konnten von EUR 12.823,10 (2010) auf EUR 16.416,09<br />

(2011) erhöht werden. Das ist ein Zuwachs von + 28%.<br />

Durch die Nichtanpassung der Inseratenpreise bei 11 Kunden sind der Stadtgemeinde<br />

<strong>Korneuburg</strong> im RJ 2011 Einnahmen von EUR 1.295,73 (netto, d.h. nach Abzug aller<br />

Steuern) entgangen. Die Berechnung ergibt sich aus insgesamt 44 Inseraten, die um<br />

29,68% unter den normalen Inseratenpreisen (Rabatt von 20% wurde berücksichtigt) liegen.<br />

Damit hätten sich im RJ 2011 insgesamt EUR 17.711,82 (netto) an Inserateinnahmen<br />

ergeben.<br />

Um den Kostendeckungsgrad der Stadtzeitung zu verbessern, wurde daher im Ausschuss<br />

empfohlen, diese Ausnahmen nicht mehr fortzusetzen, sondern auf allen Inserenten die<br />

gleiche Preisstruktur anzuwenden.<br />

2. Kostenbeitrag Versand Stadtzeitung<br />

Die Stadtzeitung wird im Stadtgebiet von <strong>Korneuburg</strong> an jeden Haushalt und Betrieb verteilt.<br />

Es ist jahrelanger Usus, dass auf Wunsch von Privaten, Unternehmen, etc., diese auch per<br />

Post auf Adresse kostenfrei zugestellt wird. Bereits vor 2 ½ Jahren wurde die Zahl der<br />

„Abonnenten“ von ca. 200 auf 35 Individualadressen reduziert. Inzwischen sind es wieder<br />

ca. 60 Adressen, die einen Postversand wünschen. Mit dem Versand ist auch eine<br />

händische Manipulation (Kuvertierung und Beschriftung) verbunden. Zusätzlich wurden im<br />

Mai 2011 die Postgebühren drastisch erhöht.<br />

Es wird daher vorgeschlagen, einen Kostenbeitrag (Manipulation und Versand) von EUR 3,-<br />

/Stadtzeitung einzuheben. Umsetzung: Der 1. Stadtzeitung 2012 wird ein Erlagschein über<br />

EUR 15,- (5 Ausgaben für 2012 geplant) beigelegt. Wird der Beitrag entrichtet, erhält der<br />

Abonnent die Stadtzeitung im RJ 2012 zugestellt. Pflichtversendungen (Landesarchiv,<br />

Nationalbibliothek, NÖ LReg.) bleiben davon unberührt. Damit würden ca. EUR 900,- als


Kostenbeitrag eingehoben werden bzw. falls der Abonnent nicht einzahlt, keine Zeitung<br />

mehr versendet werden = Einsparung.<br />

Anmerkung: Die Stadtzeitung ist weiterhin im BÜS (solange Vorrat reicht) erhältlich bzw. auf<br />

der Homepage veröffentlicht.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss Strategie, Entwicklung und Öffentlichkeitsarbeit am 01.12.2011 wurde<br />

dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Um den Kostendeckungsgrad der Stadtzeitung zu verbessern, :<br />

werden<br />

1. allen Inserenten der Stadtzeitung die gleichen Preise für Inserate verrechnet, unter<br />

Berücksichtigung, dass bei Dauerbuchungen wie bisher ein Rabatt gewährt wird.<br />

Anmerkung: Durch die Nichtanpassung der Inseratenpreise bei 11 Kunden sind der<br />

Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> im RJ 2011 Einnahmen von EUR 1.295,73 (netto, d.h. nach<br />

Abzug aller Steuern) entgangen. Die Berechnung ergibt sich aus insgesamt 44 Inseraten,<br />

die um 29,68% unter den normalen Inseratenpreisen (Rabatt von 20% wurde berücksichtigt)<br />

liegen. Damit hätten sich im RJ 2011 insgesamt EUR 17.711,82 (netto) an<br />

Inserateinnahmen ergeben.<br />

Weiter wird:<br />

2. ein Kostenbeitrag (für Manipulation und Versand) in Höhe von EUR 3,- pro<br />

Stadtzeitung pro Ausgabe eingehoben, wenn die Stadtzeitung auf Wunsch eines<br />

Privaten, Unternehmens, etc.. per Post auf Adresse zugestellt werden soll.<br />

Umsetzung:<br />

Der 1. Stadtzeitung 2012 wird ein Erlagschein über EUR 15,- (5 Ausgaben für 2012 geplant)<br />

beigelegt. Wird der Beitrag entrichtet, erhält der Abonnent die Stadtzeitung im RJ 2012<br />

zugestellt.<br />

Pflichtversendungen (Landesarchiv, Nationalbibliothek, NÖ LReg.) bleiben davon unberührt.<br />

Damit würden ca. EUR 900,- als Kostenbeitrag eingehoben werden bzw. falls der Abonnent<br />

nicht einzahlt, keine Zeitung mehr versendet werden = Einsparung.<br />

Anmerkung: Die Stadtzeitung ist weiterhin im BÜS (solange Vorrat reicht) erhältlich bzw. auf<br />

der Homepage veröffentlicht.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Pfaffl, Gepp


28) Errichtung eines Altstoffsammelzentrum – Grundsatzbeschluss – Stadtservice<br />

Sachverhalt:<br />

Durch die Deponieverordnung 2008 in welcher andere Anlagen auf Deponiekörper<br />

ab dem 01.01.2012 an den Stand der Technik angepasst und neu verhandelt<br />

werden müssen, sowie eine Einschränkung des Betriebes im Recyclinghof „Zum<br />

Scheibenstand“ durch den Neubau des Justizgebäudes und Landesgericht, wird seit<br />

längerem eine Lösung für ein neues Altstoffsammelzentrum (ASZ) gesucht. In<br />

diversen Diskussionen im Bürger- und Stadtserviceausschuss konnte man sich<br />

darauf einigen, zukünftig nur mehr EIN Altstoffsammelzentrum zu betreiben. Hier<br />

gibt es mehrere Varianten. Ein Ausbau des bestehenden Recyclinghof „Zum<br />

Scheibenstand“ oder eine Neuerrichtung. Betreffend die Neuerrichtung wurden<br />

bereits einige Standorte besprochen. Leider kommt es immer wieder zu<br />

Verzögerungen in der Entscheidungsfindung, da man von Verhandlungen mit der<br />

ASFINAG (Abfahrt Mitte) und dem Land NÖ (nähe Dabschkaserne) abhängig ist.<br />

Aus diesem Anlass wurde im Bürger- und Stadtserviceausschuss <strong>vom</strong> 21.11.11<br />

folgender Grundsatz gefasst:<br />

Es wird mit den Planungsarbeiten im Jahr 2012 für EIN Altstoffsammelzentrum<br />

begonnen. Im Voranschlag 2012 wurden € 500.000,00 für dieses Vorhaben<br />

budgetiert. Die Bedeckung soll mit einem Darlehen erfolgen. Der Standort für das<br />

einzige Altstoffsammelzentrum wird im Zuge der Planungsarbeiten noch festgelegt.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Bürger- und Stadtserviceausschuss am 21.11.11 wurde dieser Gegenstand in die<br />

Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Korneuburg</strong> beschließt folgenden Grundsatzbeschluss:<br />

Es wird mit den Planungsarbeiten im Jahr 2012 für EIN Altstoffsammelzentrum<br />

begonnen. Im Voranschlag 2012 wurden € 500.000,00 für dieses Vorhaben<br />

budgetiert. Die Bedeckung soll mit einem Darlehen erfolgen. Der Standort für das<br />

einzige Altstoffsammelzentrum wird im Zuge der Planungsarbeiten noch festgelegt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen MIT DEM ZUSATZ:<br />

Zugestimmt: ÖVP X Keine Ausgaben bis der<br />

SPÖ X Voranschlag 2012<br />

GRÜNE X beschlossen ist.<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


29) Förderung der Tagesbetreuung (Subvention) - KIKO, Kirchenplatz 2, 2100<br />

<strong>Korneuburg</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Die Integrative Kindergruppe <strong>Korneuburg</strong> (KIKO), Kirchenplatz 2, 2100 <strong>Korneuburg</strong><br />

ersucht, um den Betrieb im Jahr 2012 aufrecht erhalten zu können, um eine<br />

Subvention von € 95,00 pro Monat und betreutem Kind mit Hauptwohnsitz in<br />

<strong>Korneuburg</strong>, der Gesamtbetrag für 2012 ist €12.000,00.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Generationen- und Gesundheitsausschuss am 21.11.2011 wurde dieser<br />

Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt für das Jahr 2012 eine<br />

Subvention an die Integrative Kindergruppe <strong>Korneuburg</strong> (KIKO) von EUR 91,00 (wie<br />

in den Vorjahren > abweichend <strong>vom</strong> Ansuchen) pro Monat und betreutem Kind mit<br />

Hauptwohnsitz in <strong>Korneuburg</strong> in der Gesamthöhe von € 12.000,00. Die Überprüfung<br />

und Anweisung erfolgt durch das Sozialreferat.<br />

Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


30) Förderung der Kleinkinderbetreuung - Anpassung der Sätze an die des Landes<br />

Niederösterreich<br />

Sachverhalt:<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> wendet für die Kleinkinderbetreuung (gesamt 233 Kinder)<br />

eigene Richtsätze an:<br />

Schulpflichtige Kinder € 25,50<br />

Kinder vor dem Kindergartenalter von 20-90 Betreuungsstunden/Monat € 21,80<br />

Kinder vor dem Kindergartenalter ab 91 Betreuungsstunde/Monat € 43,60<br />

Kinder im Kindergartenalter von 20-90 Betreuungsstunden/Monat € 7,30<br />

Kinder im Kindergartenalter ab 91 Betreuungsstunden/Monat € 14,60<br />

Es sollen ab 01.01.2012 die Richtsätze des Landes NÖ angewendet werden:<br />

Horte € 25,50<br />

Tagesbetreuungseinrichtungen:<br />

Schulkinder € 25,50<br />

Vorschulkinder bis 90 Betreuungsstunden/Monat € 25,50<br />

(bzw. € 51,00 bei erhöhtem Finanzierungsbedarf)<br />

Vorschulkinder über 90 Betreuungsstunden/Monat € 36,50<br />

(bzw. € 73,00 bei erhöhtem Finanzierungsbedarf)<br />

Tagesmütterorganisationen:<br />

Schulkinder 25,50<br />

Vorschulkinder bis 90 Betreuungsstunden/Monat € 36,50<br />

Vorschulkinder über 90 Betreuungsstunden/Monat € 51,00<br />

Aufgrund der Vorberatung im Generationen- und Gesundheitsausschuss am 21.11.2011 wurde dieser<br />

Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Sätze des Landes<br />

NÖ per 01.01.2012:<br />

Horte € 25,50<br />

Tagesbetreuungseinrichtungen:<br />

Schulkinder € 25,50<br />

Vorschulkinder bis 90 Betreuungsstunden/Monat € 25,50<br />

(bzw. € 51,00 bei erhöhtem Finanzierungsbedarf)<br />

Vorschulkinder über 90 Betreuungsstunden/Monat € 36,50<br />

(bzw. € 73,00 bei erhöhtem Finanzierungsbedarf)<br />

Tagesmütterorganisationen:<br />

Schulkinder € 25,50<br />

Vorschulkinder bis 90 Betreuungsstunden/Monat € 36,50


Vorschulkinder über 90 Betreuungsstunden/Monat € 51,00<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


31) Förderung der Tagesbetreuung gemäß § 6 NÖ Kinderbetreuungsgesetz (<strong>KB</strong>G) -<br />

Kindergruppe/krippe 1-3, Pavelova Eva, Stockerauer Straße 19/4b, 2100<br />

<strong>Korneuburg</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Im Sinne des § 6 Abs. 1 lit. B des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes (NÖ <strong>KB</strong>G)<br />

sehen die Richtlinien vor, dass das Land und die Gemeinde zu gleichen Teilen<br />

Förderungsmittel zum Personalaufwand der Tagesmütter/-väter-Rechtsträger,<br />

der Tagesbetreuungseinrichtungen wie auch der Hortbetreiber gewähren.<br />

Die Kindergruppe/krippe 1-3, Frau Pavelova Eva, Stockerauer Straße 19/4b, 2100<br />

<strong>Korneuburg</strong> ersucht um Zuerkennung der Förderung, pro Monat und betreutem Kind<br />

mit Hauptwohnsitz in <strong>Korneuburg</strong>, im Sinne des § 6 Abs. 1 lit. B des NÖ <strong>KB</strong>G.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Generationen- und Gesundheitsausschuss am 21.11.2011 wurde dieser<br />

Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, die<br />

Kindergruppe/krippe 1-3, Frau Pavelova Eva, Stockerauer Straße 19/4b, 2100<br />

<strong>Korneuburg</strong>, pro Monat und betreutem Kind mit Hauptwohnsitz in <strong>Korneuburg</strong>, im<br />

Sinne des § 6 NÖ <strong>KB</strong>G, ab 01.01.2012 nach den geltenden Sätzen des Landes NÖ<br />

zu fördern:<br />

Tagesbetreuungseinrichtungen:<br />

Schulkinder € 25,50<br />

Vorschulkinder bis 90 Betreuungsstunden/Monat € 25,50<br />

(bzw. € 51,00 bei erhöhtem Finanzierungsbedarf)<br />

Vorschulkinder über 90 Betreuungsstunden/Monat € 36,50<br />

(bzw. € 73,00 bei erhöhtem Finanzierungsbedarf)<br />

Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


32) Mietzinsunterstützung der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> – Richtlinien<br />

Sachverhalt:<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> möchte jenen Personen, welche nach den<br />

Vergaberichtlinien für Gemeindewohnungen der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> als<br />

unterstützungswürdig gelten und nach dem 01.01.2012 eine Gemeindewohnung in<br />

<strong>Korneuburg</strong> als Hauptmieter zugewiesen bekommen, einen neuen Mietvertrag<br />

abschließen und über ein geringes Einkommen verfügen, eine Mietzinsunterstützung<br />

laut Richtlinien gewähren.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Generationen- und Gesundheitsausschuss am 21.11.2011 wurde dieser<br />

Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, jenen Personen,<br />

welche nach den Vergaberichtlinien für Gemeindewohnungen der Stadtgemeinde<br />

<strong>Korneuburg</strong> als unterstützungswürdig gelten und nach dem 01.01.2012 eine<br />

Gemeindewohnung in <strong>Korneuburg</strong> als Hauptmieter zugewiesen bekommen, einen<br />

neuen Mietvertrag abschließen und über ein geringes Einkommen verfügen, eine<br />

Mietzinsunterstützung laut Richtlinien zu gewähren.<br />

Zu diesem TOP gibt es einen Abänderungsantrag der GRÜNEN: (Beilage 32.1)<br />

Die Formulierung …..; wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass kein<br />

Rechtsanspruch auf die Mietzinsunterstützung besteht.“<br />

Ist zu ersetzen durch: …“wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich der<br />

Rechtsanspruch auf eine Mietzinsunterstützung auf das jeweilige Kalenderjahr, für<br />

das die Förderzusage erteilt wurde, beschränkt.“<br />

Abstimmung mit diesem Zusatz:<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Fuchs-Moser, Mag. Gehart, Gepp


33) Richtlinien - Gewährung von Beihilfen an bedürftige Gemeindebürger<br />

(Kanalgebühr, Abfallwirtschaftsabgabe - und gebühr)<br />

Sachverhalt:<br />

Es sollen einheitliche Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen für die<br />

Kanalgebühr, Abfallwirtschaftsabgabe und –gebühr bei sozialen Härtefällen geben.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Stadtrat am 07.12.2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des<br />

Gemeinderates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Richtlinien –<br />

Gewährung von Beihilfen an bedürftige Gemeindebürger (Kanalgebühr,<br />

Abfallwirtschaftsabgabe – und gebühr) per 01.01.2012<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Panek, Mag. Gehart, Ing. Pirgmayer, Pfaffl


34) Sondernutzungsvertrag Hinweistafeln S1 – Historisches Rathaus<br />

Sachverhalt:<br />

Im Zuge der Errichtung der S1 wurde durch Verhandlungen der Vertreter der<br />

Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> erreicht, dass im Verlauf der S1 Hinweistafeln auf das<br />

historische Rathaus der Stadt errichtet werden können. Auf Basis aller Anfragen<br />

entlang der S1, wurde von der Bonaventura Straßenerrichtungs GmbH ein<br />

einheitlicher Sondernutzungsvertrag aufgesetzt und allen Interessenten entlang der<br />

S1 zugeschickt. Dieser Entwurf liegt den Unterlagen bei.<br />

Kosten: Errichtung der Tafeln und Gestattungsentgelt EUR 17.452,99 inkl. MWSt.,<br />

Jährliches Nutzungsentgelt EUR 2.112,00 inkl. MWSt.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Bauausschuss am 16.03.2011 und am 02.12.2011 wurde dieser Gegenstand in die<br />

Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss 1:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, den<br />

Sondernutzungsvertrag mit der Bonaventura Straßenerrichtungs GmbH,<br />

Franzensbrückenstraße 5, 1020 Wien, entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu<br />

genehmigen.<br />

Kosten: Errichtung der Tafeln und Gestattungsentgelt EUR 17.452,99 inkl. MWSt.,<br />

Jährliches Nutzungsentgelt EUR 2.112,00 inkl. MWSt.<br />

Beschluss 2:<br />

Aufgrund der Diskussion ergeht seitens des Stadtrates folgende Empfehlung an den Gemeinderat:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> schließt den Vertrag nicht ab bzw.<br />

fühlt sich nicht daran gebunden, da die seinerzeitige Auftragsvergabe ohne<br />

Beschlussfassung in einem Gremium erfolgte.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Beschluss 2<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Gepp, Kerschbaum, Pfaffl, Mag. Gehart, Ing. Pirgmayer


35) Radverleihsystem „Next Bike“ – Vereinbarung<br />

Sachverhalt:<br />

Für das in <strong>Korneuburg</strong> installierte Fahrradverleihsystem „Next Bike“ ist es notwendig<br />

einen Kooperationsvertrag mit dem Land Niederösterreich zu machen.<br />

Das Land NÖ hat den Betrieb des Fahrradverleihsystems im Rahmen einer<br />

Dienstleistungskonzession an die Pro Umwelt GmbH vergeben, um in<br />

Niederösterreich ein öffentliches Fahrradverleihsystem zu etablieren. Ziel des<br />

Fahrradverleihsystems ist, die Bevölkerung wie auch den Gästen der Region<br />

jederzeit Räder gegen Bezahlung einer Gebühr zur Verfügung zu stellen. Eine<br />

erfolgreiche Durchführung des Vorhabens basiert auf einer konstruktiven<br />

Zusammenarbeit zwischen dem Betreiber des Fahrradverleihsystems und den<br />

teilnehmenden Gemeinden.<br />

In <strong>Korneuburg</strong> gibt es 3 Standorte (Werft/Grisu Imbiss, Hauptplatz,<br />

Bezirkshauptmannschaft).<br />

Für die Standorte Werft/Grisu Imbiss und Hauptplatz ist eine<br />

Kooperationsvereinbarung notwendig. Über die Übernahme dieser Standorte wurden<br />

Verhandlungen von STR Kerschbaum (Grisu Imbiss) und STR Minnich (Hauptplatz –<br />

August Fetter) für die Kostenübernahme geführt. Somit entstehen der<br />

Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> keinerlei Kosten hierfür.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Umweltausschuss am 09.11.2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung<br />

des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die „Vereinbarung zur<br />

Gemeindekooperation“ zwischen der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> und dem Land<br />

Niederösterreich für das Fahrradverleihsystem „Next Bike“ gemäß der beiliegenden<br />

Kooperationsvereinbarung.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Panek, Ing. Berger, Pfaffl, Mag. Gehart


36) Beleuchtung Robinsonpark – Auftragsvergabe – Park- und Gartenanlagen<br />

Sachverhalt:<br />

Da der Robinsonpark auf Grund der Verlegung des Skaterplatzes aus dem<br />

Bahnhofspark nun vermehrt von Jugendlichen frequentiert wird, soll der Weg (ca.<br />

200 m) durch den Park beleuchtet werden. Die Verlegung der Leitungen soll noch<br />

2011 in Angriff genommen werden. Es fand ein Ortsaugenschein durch die<br />

Mitglieder des Umweltausschusses statt.<br />

Für dieses Projekt liegt eine Kostenaufstellung des Bauamtes vor. Die geschätzten<br />

Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 24.194,14<br />

Aufgrund der Vorberatung im Umweltausschuss am 09.11.2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung<br />

des Stadtrates aufgenommen.<br />

Aufgrund der Vorberatung und Diskussion im Stadtrat ergeht keine Empfehlung an den Gemeinderat zu<br />

nachstehend angeführtem Beschluss. Es ist zu klären, welche Kosten für die Herstellung von 100 m<br />

Beleuchtung anfallen und es sind dementsprechende Unterlagen beizubringen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Herstellung einer<br />

Beleuchtung für den Robinsonpark zu einem Gesamtpreis von ca. EUR 24.194,14<br />

inkl. MWSt.<br />

Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


37) Rathaus – Auftragsvergabe – Amtsgebäude<br />

Sachverhalt:<br />

Um die konservatorische Befundsicherung der Hauptfassade des Rathauses<br />

<strong>Korneuburg</strong> vervollständigen zu können ist es notwendig, eine Reinigung im Bereich<br />

des Balkons und der Brüstung durchführen zu lassen. Da diese Arbeiten nur von<br />

fachkundigem Personal durchgeführt werden können, wurde ein Angebot jener<br />

Restauratorin eingeholt, die bereits in Absprache mit dem BDA mit der<br />

Befundsicherung der Hauptfassade beschäftigt ist. Laut Angebot von Mag. Susanne<br />

Sandner belaufen sich die Kosten für die Reinigungsarbeiten auf € 10.710,00 (exkl.<br />

MWSt.)<br />

Aufgrund des schlechten Zustandes der beiden Kalksandsteinfiguren (Herzog<br />

Albrecht 1. und Kaiser Franz Josef) im Bereich der Hauptfassade des Rathauses<br />

<strong>Korneuburg</strong>, ist es dringend notwendig, eine Restaurierung der beiden Figuren und<br />

der dazu gehörigen Konsolen und Baldachine durchführen zu lassen. Laut Angebot<br />

von Dr. Dimitrios Boulasikis, in Zusammenarbeit mit Fr. Mag. Susanne Sandner und<br />

dem BDA, belaufen sich die Kosten für die Wiederherstellung eines stabilen<br />

Zustandes der beiden Kalksandsteinfiguren inkl. Konsolen und Baldachine auf €<br />

53.730,00 (exkl. MWSt.) > diesbezüglich sind für eine weitere Auftragsvergabe<br />

noch Gegenangebote einzuholen.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Bauausschuss am 02.12.2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des<br />

Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, Fr. Mag Susanne<br />

Sandner, Josefsgasse 10/3, 2340 Mödling mit den Reinigungsarbeiten an Balkon<br />

und Brüstung im Bereich der Hauptfassade des Rathauses <strong>Korneuburg</strong> zum Preis<br />

von € 10.710,00 (exkl. 20 % MWSt.) = € 11.352,60 (inkl. anteiliger MWSt.) zu<br />

beauftragen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


38) Verlängerung Bausperre „Auf der Scheibe“<br />

Sachverhalt:<br />

Für die bestehenden Bausperren (3 Teile) für den Bereich „Auf der Scheibe“ ist es<br />

notwendig, eine Verlängerung der Bausperren um ein Jahr zu verordnen. Ziel der<br />

Bausperren ist eine Veränderung der Bebauungsstrukturen, insbesondere die<br />

Reduktion der zulässigen Bebauungshöhen im Zuge der Erstellung des<br />

Entwicklungskonzeptes sowie die Festlegung einer Aufschießungszone um eine<br />

optimale Bauplatzgestaltung zu erreichen und das Entstehen unbebaubarer<br />

Restflächen im Bereich der freien Anordnung der Gebäude laut geltendem<br />

Bebauungsplan zu verhindern.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Bauausschuss am 17.11.201 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des<br />

Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Verlängerung der<br />

bestehenden 3 Bausperren für das Gebiet „Auf der Scheibe“ um jeweils 1 Jahr<br />

gemäß den beiliegenden Verordnungsentwürfen und den dazugehörigen<br />

Plandarstellungen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


39) Impulsförderung zur Motivations- und Bildungsarbeit in NÖ Klimabündnis-<br />

Gemeinden<br />

Sachverhalt:<br />

Mit der Impulsförderung von Motivations- Bildungsarbeit in NÖ<br />

Klimabündnisgemeinden können 50 % der Kosten für Veranstaltungen zu den<br />

Bereichen Natur und Mobilität (Umweltschutz, Erneuerbare Energie) lukriert werden.<br />

Medial werden die Veranstaltungen über Plakate und Regionalmedien sowie die<br />

Gemeindehomepage beworben (Liste der Veranstaltungen siehe Beilage).<br />

Voraussetzung dafür ist ein Grundsatzbeschluss im Gemeinderat.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Umweltausschuss am 9.11.2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung<br />

des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, die Impulsförderung<br />

zur Motivations- und Bildungsarbeit in NÖ Klimabündnis-Gemeinden zu beantragen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Gepp, Mag. Gehart, Ing. Pirgmayer


40) Energiekonzept – Auftragsvergabe<br />

Sachverhalt:<br />

Es liegt ein Angebot der Firma Hydro Ingenieure in der Höhe von EUR 27.360,00<br />

vor. Auf eine Ausschreibung wurde verzichtet, da die Hydro Ingenieure bereits im<br />

Rahmen des kleinregionalen Energiekonzeptes Grundlagen für das <strong>Korneuburg</strong>er<br />

Energiekonzept gelegt haben und auch hier um eine Förderung (50 %) <strong>vom</strong> Land<br />

Niederösterreich angesucht wird.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Umweltausschuss am 09.11.2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung<br />

des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, den Auftrag zur<br />

Erstellung eines Energiekonzeptes an die Hydro Ingenieure Umwelttechnik GmbH,<br />

3504 Krems-Stein, Steiner Landstraße 27a zu einem Gesamtpreis von EUR<br />

27.360,00 inkl. MWSt. zu vergeben.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Mag. Gehart, Gepp


41) Prekarium – Kindergartenprovisorium<br />

Sachverhalt:<br />

Der Kindergarten I musste auf Grund des Abrisses bzw. Neubaus in ein Provisorium<br />

umziehen und ist im ehemaligen AHS Provisorium, Kreuzensteiner Straße 18-22<br />

untergebracht. Die Liegenschaft wird von der HYPO NOE Real kostenfrei für die<br />

Dauer des Provisoriums zur Verfügung gestellt. Die rechtlichen Eckpunkte werden in<br />

einem Prekarium zwischen HYPO NOE Real und der Stadtgemeinde festgehalten.<br />

Diese Vereinbarung soll <strong>vom</strong> GR beschlossen werden.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Vertrag zwischen dem Amt der NÖ Landesregierung, vertreten durch die HYPO NOE Real<br />

Consult GmbH, 3100 St. Pölten, Neugebäudeplatz 1 und der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> für die<br />

Liegenschaft des Provisoriums KG I wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Gepp, Kerschbaum, Dr. Mikura, Pfaffl


42) Subventionsrichtlinien Sport<br />

Sachverhalt:<br />

Für die Vergabe der Sportsubventionen sollen künftig Richtlinien gelten. Von Frau<br />

GR Sabine Fuchs-Tröger wurden in Zusammenarbeit mit den Ausschuss-Mitgliedern<br />

Richtlinien ausgearbeitet. Die Vereine können künftig ein Antragsformular über die<br />

<strong>Korneuburg</strong> HP downloaden und ausfüllen. Der Abgabetermin für die Anträge ist der<br />

31.12. In der Einführungsphase wird die Abgabefrist bis 31.1. verlängert. Wichtige<br />

Kriterien für die Anerkennung des Vereines sind u.a. Vereinsitz in <strong>Korneuburg</strong>,<br />

Anerkennung der Sportart durch den BSO und Anzahl der aktiven Mitglieder. Die<br />

Förderung erfolgt einerseits über einen Sockelbetrag. Für diesen wird 30% der<br />

Subvention aufgewendet. 60% der Subvention wird über ein Punktesystem<br />

abgerechnet und 10 % der Sportsubventionen werden für Vereine, welche ein<br />

Vereinsheim betreiben, dessen jährliche Betriebs- bzw. Mietkosten EURO 1.000,00<br />

übersteigen, zu gleichen Teilen verwendet.<br />

Vereine mit zweitem Standort und Sportarten ohne Trainer erhalten den halben<br />

Sockelbetrag. Dachverbände werden in den Sektionen aufgelöst.<br />

Für die Aktion Jugendsport stehen EURO 10.000,00 zur Verfügung. Bei geänderten<br />

Budgetvoraussetzungen kann dieser Betrag erhöht bzw. gesenkt werden. Jeder<br />

Verein/Sektion, der den Grundsätzen in seiner Gesamtheit entspricht und sich an<br />

der Aktion Jugendsport beteiligen möchte, erhält für die durchschnittliche Anzahl der<br />

Übungsstunden (= 35 Std./Jahr) eine Trainerhonorarentschädigung von EURO<br />

25,00 pro Stunde. Des Weiteren wird nach Möglichkeit dem Verein/Sektion eine<br />

Trainingsstätte (1Std. /Woche) kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme für<br />

Kinder bis 16 Jahren ist kostenlos. Jedes Kind kann 1 Jahr lang an der Aktion<br />

Jugendsport teilnehmen.<br />

Ziel dieser Änderungen ist es, die Subventionsvergabe transparenter zu gestalten.<br />

Dieses System ist auf jedes Budget anwendbar und etwaige Änderungen können im<br />

Sportausschuss behandelt werden. Die Vereine können das Punktesystem<br />

beeinflussen, indem Sie bei Veranstaltungen der Stadt teilnehmen,<br />

Staatsmeisterschaften oder Landesmeisterschaften ausrichten oder die<br />

Trainerausbildung forcieren.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Sportausschuss am 1.12.2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des<br />

Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Die Richtlinien für die Vergabe der Sportsubventionen werden beschlossen.<br />

Zu diesem TOP gibt es einen Abänderungsantrag von Frau STR Kerschbaum:<br />

• Punktesystem Mitglieder: für weibliche Mitglieder sollen 0,2 Zusatzpunkte<br />

gewährt werden. Begründung: Um Frauen vermehrt zum Sport zu bewegen,<br />

könnte so ein Anreiz für die Vereine geschaffen werden, frauenspezifische<br />

Angebote zu schaffen. Zusätzlich würden der Gemeinde dadurch statistische<br />

Daten von Frauen in Sportvereinen zugänglich gemacht.


Abstimmungsergebnis: Antrag abgelehnt<br />

Zugestimmt: ÖVP 0<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ 0<br />

Gegenstimmen: ÖVP X<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ X<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Abstimmung des o.a. Beschlusses:<br />

Die Richtlinien für die Vergabe der Sportsubventionen werden beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE X (STR Kerschbaum, GR Stranzl)<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X (GR Frech)<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Pfaffl, Gepp, Fuchs-Tröger, Mag. Gehart, Fuchs-Moser,<br />

Ing. Berger, Madlberger, Minatti, Ehmayer


43) Aufsuchende Jugendarbeit<br />

Sachverhalt:<br />

Das Projekt „Aufsuchende Jugendarbeit in <strong>Korneuburg</strong>“ wird von Mitarbeitern des<br />

Jugendtreffs <strong>Korneuburg</strong> seit dem Frühjahr 2009 durchgeführt. Dafür wurde im<br />

Budget 2012 ein Betrag von EURO 11.200,00 gemeldet.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Generationenausschuss am 21.11.2011 wurde dieser Gegenstand in die<br />

Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Das Projekt „Aufsuchende Jugendarbeit in <strong>Korneuburg</strong>“ wird 2012 und 2013 mit<br />

einem Betrag von je EURO 11.200,00 finanziert. Die Auszahlung erfolgt an den<br />

Verein Jugendtreff <strong>Korneuburg</strong>.<br />

Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


44) Ehrungen<br />

44.a) Dr. Norbert Haselsteiner – Ehrennadel in Bronze<br />

Sachverhalt:<br />

Auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Christian Gepp soll an Herrn Dr. Norbert<br />

Haselsteiner wohnhaft in <strong>Korneuburg</strong>, Kreuzensteinerstraße 20, geboren am<br />

10.12.1957 in Würdigung seiner jahrelangen Tätigkeit als Bezirkshauptmann die<br />

Ehrennadel der Stadt <strong>Korneuburg</strong> in Bronze verliehen werden.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> verleiht an Herrn Dr. Norbert<br />

Haselsteiner die Ehrennadel der Stadt <strong>Korneuburg</strong> in Bronze.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


44.b) Frau Christine Kaltenböck – Wirtschaftsmedaille<br />

Sachverhalt:<br />

Über Vorschlag von Herrn Bürgermeister Christian Gepp und dem<br />

Wirtschaftsausschuss soll an Frau Christine Kaltenböck, geboren am 27.02.1951,<br />

wohnhaft in <strong>Korneuburg</strong>, Nico-Dostalstraße 7, in Würdigung ihrer erfolgreichen<br />

Tätigkeit und ihrer Verdienste um das wirtschaftliche Leben der Stadtgemeinde<br />

<strong>Korneuburg</strong> und des Wirtschaftsvereines „Club für <strong>Korneuburg</strong>“ die<br />

Wirtschaftsmedaille der Stadt <strong>Korneuburg</strong> in Gold verliehen werden. Frau Christine<br />

Kaltenböck hat ihren Betrieb 1976 in der Donaustraße gegründet und ist trotz<br />

Pensionierung im Jänner 2011 unterstützend im Stadtmarketing und dem Klub für<br />

<strong>Korneuburg</strong> als längstdienendes Vorstandsmitglied tätig.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Verleihung der<br />

Wirtschaftsmedaille der Stadt <strong>Korneuburg</strong> in Gold an Frau Christine Kaltenböck.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


44.c) Herr Kestler – Wirtschaftsmedaille in Gold<br />

Sachverhalt:<br />

Über Vorschlag von Herrn Bürgermeister Christian Gepp und dem<br />

Wirtschaftsausschuss soll an Herrn Gerhard Kestler geboren am 07.06.1951,<br />

wohnhaft in <strong>Korneuburg</strong>, Hans Sachsgasse 4, in Würdigung seiner erfolgreichen<br />

Tätigkeit und seiner Verdienste um das wirtschaftliche Leben der Stadtgemeinde<br />

<strong>Korneuburg</strong> die Wirtschaftsmedaille der Stadt <strong>Korneuburg</strong> in Gold verliehen werden.<br />

Herr Kestler hat 1986 den Betrieb von seinem Vater übernommen und ist darüber<br />

hinaus als Bezirksvertrauensmann und Ausschussmitglied bei den Tabaktrafikanten<br />

sowie Buch und Medienwirtschaft der Wirtschaftskammer NÖ sehr engagiert tätig.<br />

Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Verleihung der<br />

Wirtschaftsmedaille der Stadt <strong>Korneuburg</strong> in Gold an Herrn Gerhard Kestler.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: 0


45) Dringlichkeitsantrag der SPÖ – Richtlinien Wirtschaftsförderung<br />

Sachverhalt:<br />

Seit Jahren gibt es keine Regelung zur Vergabe der Wirtschaftsförderung. Bei jedem<br />

Antrag auf Wirtschaftsförderung wird <strong>vom</strong> Ausschuss individuell entschieden.<br />

Durch den Beschluss soll sichergestellt werden, dass alle Wirtschaftsbetriebe<br />

gleichbehandelt werden und strukturelle Förder-Maßnahmen seitens der<br />

Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> getroffen werden können.<br />

Die im Wirtschafts- & Kulturausschuss beschlossenen Förderrichtlinien wurden im<br />

Stadtrat abgelehnt und in den Ausschuss zurückverwiesen.<br />

Sowohl im Wirtschafts- & Kultaurausschuss wie auch im Stadtrat haben die<br />

Mitglieder der ÖVP Fraktion Änderungswünsche eingebracht. (In dem nun<br />

vorliegenden Vorschlag wurden bereits die Änderungswünsche eingearbeitet.) Diese<br />

wurden <strong>vom</strong> Antragsteller berücksichtig, aber leider von der ÖVP Fraktion intern nicht<br />

mehr diskutiert. Um den Prozess der Meinungsbildung nicht zu verschleppen, wird<br />

dieser Dringlichkeitsantrag eingebracht.<br />

Die Dringlichkeit ist damit begründet, dass die Fraktionen inhaltlich an dem Thema<br />

arbeiten sollen und bei der nächsten Gemeinderatssitzung die Richtlinien<br />

Wirtschaftsförderung rückwirkend ab 1.1.2012 beschlossen werden müssen.<br />

Daher stellen die unterzeichneten GemeinderätInnen folgenden<br />

Dringlichkeitsantrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat delegiert die Diskussion der von der SPÖ Fraktion vorgelegten<br />

Förderrichtlinien an den Ausschuss Wirtschaft und Kultur. Unter Mitarbeit aller<br />

Fraktionen haben bis zur nächsten Gemeinderatssitzung Richtlinien vorzuliegen,<br />

welche rückwirkend ab 1.1.2012 beschlossen werden.<br />

aktueller Vorschlag Förderrichtlinien:<br />

• Die Richtlinien gelten ab 1.1.2012<br />

• Um Wirtschaftsförderung können alle jene Firmen ansuchen, die:<br />

o nach dem 1.1.2012 in <strong>Korneuburg</strong> angesiedelt / gegründet wurden<br />

o Ihren Unternehmenshauptsitz in <strong>Korneuburg</strong> haben.<br />

o Filialisten (Unternehmenshauptsitz nicht in <strong>Korneuburg</strong>) können nur um<br />

den Förderteil Lehrlinge ansuchen. Es besteht kein Anspruch auf die<br />

Sockelförderung.<br />

o mindestens 2 Jahre ununterbrochen in <strong>Korneuburg</strong> bestehen<br />

o mindestens 5 Angestellte hat (jeweils mit mindestens 30 Wochenstunden)<br />

• Um Förderung kann bis maximal 5 Jahre nach Gründung / Ansiedlung angesucht<br />

werden. Danach besteht kein Anspruch auf Wirtschaftsförderung.<br />

• Wirtschaftsförderung kann nur gewährt werden, wenn diese Firma, oder eine<br />

Vorgängerfirma, noch keine Wirtschaftsförderung erhalten hat.<br />

• Die Bemessungsgrundlage für die Wirtschaftsförderung ist die gezahlte Kommunalsteuer


• Von der im Bemessungszeitraum (1 Jahr) abgeführten Kommunalsteuer, wird im<br />

Folgejahr die Förderung zuerkannt. Die Auszahlung erfolgt im Juli des Folgejahres.<br />

• Die Höhe der Förderung setzt sich wie folgt zusammen:<br />

o Sockelbetrag: 10% der im Beobachtungszeitraum abgeführten Kommunalsteuer als<br />

Sockelbetrag.<br />

o Lehrlingsförderung: plus maximal 6 % der im Beobachtungszeitraum abgeführten<br />

Kommunalsteuer für die Anzahl der Lehrlinge. Die Ermittlung des Prozentsatzes wie<br />

folgt:<br />

� Sockelbetrag +2 % für gesamt einen beschäftigten Lehrling<br />

� Sockelbetrag +4 % für gesamt zwei beschäftigte Lehrling<br />

� Sockelbetrag +6 % für mehr als zwei beschäftigte Lehrlinge<br />

o Förderung der Arbeitsplatzschaffung: plus maximal 9 % der im<br />

Beobachtungszeitraum abgeführten Kommunalsteuer für neu hinzugekommenen<br />

Arbeitsplätze(*). Als neu hinzubekommer Arbeitsplatz werden nur jene akzeptiert,<br />

welche am Ende des Beobachtungszeitraums noch bestanden und eine<br />

Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Monaten im Beobachtungszeitraumes hatten.<br />

Neu aufgenommene Lehrlinge gelten auch als neuer Arbeitsplatz. Die Ermittlung des<br />

Prozentsatzes wie folgt:<br />

� Sockelbetrag +2% für gesamt 2 zusätzliche Arbeitsplätze<br />

� Sockelbetrag +4% für gesamt 5 zusätzliche Arbeitsplätze<br />

� Sockelbetrag +6% für gesamt 9 zusätzliche Arbeitsplätze<br />

� Sockelbetrag +8% für gesamt 14 zusätzliche Arbeitsplätze<br />

� Sockelbetrag +9% für gesamt mehr als 16 zusätzliche Arbeitsplätze<br />

o Die Gesamthöhe der Förderung kann maximal 25% betragen. 10% Sockelbetrag plus<br />

maximal 6% für Lehrlinge plus maximal 9% für neu geschaffene Arbeitsplätze. Bei<br />

Filialisten ist der maximale Förderbetrag 6%.<br />

(*) Definition: Arbeitsplätze, bei denen Sozialabgaben vollständig bezahlt werden (nicht z.B.:<br />

geringfügige Beschäftigungsverhältnisse), nachzuweisen durch die Gebietskrankenkassenanmeldung.<br />

Der Förderwerber muss alle notwendigen Unterlagen zur Einreichung der<br />

Wirtschaftsförderung unaufgefordert dem Ansuchen beilegen.<br />

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.<br />

Der Antrag wird in den Wirtschaftsausschuss (mit den Beiträgen der Grünen)<br />

verwiesen mit dem Hinweis diesen zu behandeln und im GR 03/12 zu<br />

beschließen:<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />

Zugestimmt: ÖVP X<br />

SPÖ X<br />

GRÜNE X<br />

FPÖ X<br />

Gegenstimmen: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />

SPÖ 0<br />

GRÜNE 0<br />

FPÖ 0<br />

Zum Antrag sprachen: Gepp, Kerschbaum


46 ) Allfälliges<br />

STR Kerschbaum: Licht – Adventbühne<br />

Bgm. Gepp: Licht – Adventbühne, bleibt beleuchtet<br />

GR Stranzl: KG1 kein AOH 2012 -<br />

Bgm. Gepp: KG 1 – OH<br />

GR Rauner: Verabschiedet sich mit 31.12.11 aus dem Gemeinderat und bedankt<br />

sich bei allen für die gute Zusammenarbeit.<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates bedanken sich bei Frau GR Rauner.<br />

Es folgen Weihnachtswünsche des Bürgermeisters und aller Fraktionen.<br />

Da keine weitere Wortmeldung vorliegt schließt Bürgermeister Christian Gepp den<br />

öffentlichen Teil der Sitzung um 00:23 Uhr.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Christian Gepp<br />

Für die SPÖ-Fraktion: Für die ÖVP-Fraktion:<br />

Für die Fraktion – die GRÜNEN. Für die FPÖ-Fraktion:<br />

Für das <strong>Protokoll</strong>:


Name: TOP von: bis: Pause von/bis<br />

GR Fuchs-Tröger 2) 18:49 18:52<br />

GR Seefranz 3) 19:02 19:07<br />

GR Minatti 4) 19:54<br />

5) 19:58<br />

Vizebgm. Fuchs-Moser 5) 19:58 20.03<br />

1. Pause 20:11-20:27<br />

STR Minnich 8) 20:11<br />

9) 20:37 FFW-Einsatz<br />

GR Rodler 9) 20:27 20:28<br />

GR Panek 9) 20:40 20:42<br />

STR Kerschbaum 13) 21:38 21:42<br />

GR Stranzl 13) 21:46 21:48<br />

2. Pause 22:01-22:14<br />

Mag. Gehart 26) 22:42 22:48<br />

Ing. Berger 32) 23:04 23:07<br />

Mag. Rauecker-Gr. 37) 23:26 23:31<br />

GR Winkler 40) 23:34<br />

42) 23:39<br />

GR Feichtinger 40) 23:34<br />

42) 23:41<br />

GR Schricker 42) 23:38 23:41<br />

STR Madlberger 45) 00:16 00:21<br />

GR Rodler 45) 00:16 00:23<br />

GR Holzer 45) 00:16 00:19<br />

GR Seefranz 45) 00:16 00:19<br />

GR Weber 45) 00:19 00:22<br />

GR Fuchs-Tröger 45) 00:19 00:22<br />

3. Pause 00:23-00:34<br />

STR Pfaffl 52.h) 01:34 01:36

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