Protokoll vom 14.12.2011 (186 KB) - .PDF - Korneuburg
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<strong>Protokoll</strong><br />
7. Sitzung des Gemeinderates<br />
am Mittwoch, den 14.12 2011, um 18:30 Uhr , im großen Sitzungssaal,<br />
2. Stock, Zimmer Nr. 25, des Rathauses <strong>Korneuburg</strong><br />
Beginn: 18:35 Uhr<br />
Anwesend: Bürgermeister Christian Gepp<br />
1. Vizebürgermeisterin Helene Fuchs-Moser<br />
2. Vizebürgermeister Robert Zodl<br />
Stadträtin Gabriele Ehmayer<br />
Stadtrat Mag. Alfred Gehart<br />
Stadträtin Elisabeth Kerschbaum, Msc<br />
Stadtrat Peter Madlberger<br />
Stadtrat Ing. Dr. Erik Mikura<br />
Stadtrat Andreas Minnich<br />
Stadtrat Thomas Pfaffl<br />
Gemeinderat Mag. Gerald Bail<br />
Gemeinderat Ing. Gottfried Berger<br />
Gemeinderat Franz Dittrich<br />
Gemeinderat Kurt Feichtinger<br />
Gemeinderätin Constance Frech<br />
Gemeinderätin Sabine Fuchs-Tröger<br />
Gemeinderat Hubert Holzer<br />
Gemeinderätin Waltraud Kirbes<br />
Gemeinderätin Stefanie Mannhart<br />
Gemeinderätin Hannes Minatti<br />
Gemeinderat Andreas Panek<br />
Gemeinderat Thomas Pilwax ab 18:45 Uhr<br />
Gemeinderat Ing. Johann Pirgmayer<br />
Gemeinderätin Mag. Sandra Rauecker-Grillitsch<br />
Gemeinderätin Margaretha Rauner<br />
Gemeinderat Mag. Roland Raunig<br />
Gemeinderätin Sabine Rodler<br />
Gemeinderätin Mag. Elisabeth Schindler<br />
Gemeinderat Stefan Schricker<br />
Gemeinderat Matthias Seefranz<br />
Gemeinderat Helmut Stranzl<br />
Gemeinderat Johann Weber<br />
Gemeinderätin Karoline Winkler<br />
Gemeinderätin Mag. Bernadette Wittmann<br />
Gemeinderätin Traude Wobornik<br />
Gemeinderat Christian Wölfl<br />
Stadtamtsdirektorin Waltraud Mayer<br />
VB Czeiska Martina<br />
Entschuldigt: Gemeinderat Ing. Alfred Zimmermann
Bürgermeister Gepp begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße und<br />
zeitgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.<br />
Herr Bgm. Gepp beantragt folgende Tagesordnungspunkte in der Tagesordnung zu<br />
verschieben.<br />
TOP 25) Aufschließungsabgabe – Einheitssatz – Änderung nach TOP 6) als TOP 7).<br />
TOP 26) Friedhofsgebühren – Indexanpassung per 01.01.2012 nach TOP 7) als<br />
TOP 8) .<br />
TOP 37) Grundsatzbeschluss Auftragsvergabe Parkraumbewirtschaftung und<br />
Sicherheitsdienstleistungen – soll in den Nicht öffentlichen Teil verschoben werden.<br />
Nach TOP 47) Allfälliges als TOP 48)<br />
Dringlichkeitsanträge:<br />
I) Dringlichkeitsantrag<br />
Dringlichkeitsantrag gem. § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 – „Syntegration Durchführung“<br />
Abstimmungsergebnis: Antrag als dringlich mehrstimmig angenommen (ÖVP, FPÖ,<br />
GRÜNE dafür; SPÖ dagegen)<br />
Der Antrag wird in die Tagesordnung als Top 9) aufgenommen.<br />
II) Dringlichkeitsantrag<br />
Dringlichkeitsantrag gem. § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 – „Gebührenanpassung<br />
Kanalbenützungsgebühren“<br />
Abstimmungsergebnis: Antrag als dringlich einstimmig angenommen<br />
Der Antrag wird in die Tagesordnung als Top 10) aufgenommen.
III) Dringlichkeitsantrag<br />
Dringlichkeitsantrag gem. § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973, Dringlichkeitsantrag gemäß §<br />
46 Abs. 3 NÖ GO 1973 - Vertragskündigung mit Wirkung per 15.01.2012-Restaurant<br />
"Zum Rattenfänger"<br />
Abstimmungsergebnis: Antrag als dringlich einstimmig angenommen<br />
Der Antrag wird in die Tagesordnung als Top 47) (nicht öffentlicher Teil)<br />
aufgenommen.<br />
Antrag an den Bürgermeister der Stadt <strong>Korneuburg</strong> von der SPÖ (Beilage 1)<br />
Die unterzeichneten Gemeinderäte fordern den TOP 49) Wohnungsvergabe –<br />
Gemeindewohnungen abzusetzen.<br />
Antrag wird abgelehnt, der TOP bleibt auf der Tagesordnung.<br />
IV) Dringlichkeitsantrag<br />
Dringlichkeitsantrag gem. § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973, Richtlinien Wirtschaftsförderung<br />
Abstimmungsergebnis: Antrag als dringlich mehrstimmig (SPÖ, GRÜNE, FPÖ<br />
dafür – ÖVP dagegen) angenommen<br />
Der Antrag wird in die Tagesordnung als Top 45) aufgenommen.<br />
Die abgeänderte Tagesordnung ist einstimmig genehmigt<br />
Tagesordnung:<br />
1) <strong>Protokoll</strong> der Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 24.10.11<br />
2) Berichte<br />
3) Bericht des Prüfungsausschusses<br />
4) Prüfbericht Land Niederösterreich<br />
5) Wasserabgabenordnung per 01.01.2012 – Stadtservice <strong>Korneuburg</strong><br />
6) Abfallwirtschaftsverordnung per 01.01.2012 – Stadtservice <strong>Korneuburg</strong><br />
7) Aufschließungsabgabe – Einheitssatz – Änderung<br />
8) Friedhofsgebühren – Indexanpassung per 01.01.2012
9) Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 „Syntegration<br />
Durchführung“<br />
10) Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973<br />
„Gebührenanpassung Kanalbenützungsgebühr“<br />
11) Mittelfristige Finanzplanung 2012-2015<br />
12) Voranschlag 2012 – Stadtservice <strong>Korneuburg</strong><br />
13) Voranschlag 2012 – Dienstpostenplan – Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong><br />
14) Voranschlag 2012 – Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von<br />
Voranschlagsstellen<br />
15) Grundsatzbeschluss Strombojen<br />
16) VMWare-Server – Hardwareankauf<br />
17) Zeiterfassungsumstellung – Ankauf<br />
18) Telefonie<br />
19) Überplanmäßige Ausgaben<br />
20) Kaufvertrag Hiesinger<br />
21) Mietvertrag und Prekariumsvertrag – Stadtsaal<br />
22) Kirchenplatz/Kirchengasse – Objektübernahme Stadtentwicklungsfonds<br />
<strong>Korneuburg</strong><br />
23) Dotierung XV – Liegenschaft Kirchenplatz/Kirchengasse –<br />
Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong><br />
24) Dotierung XVI – Rückdotierung Liegenschaft Kirchenplatz/Kirchengasse –<br />
Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong><br />
25) Grundverkauf Grundstück 533/49<br />
26) Masterplan „<strong>Korneuburg</strong> 2036“ – Auftragsvergabe<br />
27) Stadtzeitung - Preisanpassung<br />
28) Errichtung eines Altstoffsammelzentrum – Grundsatzbeschluss –<br />
Stadtservice<br />
29) Förderung der Tagesbetreuung (Subvention) – KIKO, Kirchenplatz 2, 2100<br />
<strong>Korneuburg</strong><br />
30) Förderung der Kleinkinderbetreuung – Anpassung der Sätze an die des<br />
Landes Niederösterreich<br />
31) Förderung der Tagesbetreuung gemäß § 6 NÖ Kinderbetreuungsgesetz<br />
(<strong>KB</strong>G) – Kindergruppe/krippe 1-3, Pavelova Eva, Stockerauer Straße<br />
19/4b/ 2100 <strong>Korneuburg</strong><br />
32) Mietzinsunterstützung der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> – Richtlinien<br />
33) Richtlinien – Gewährung von Beihilfen an bedürftige Gemeindebürger<br />
(Kanalgebühr, Abfallwirtschaftsabgabe- und gebühren)<br />
34) Sondernutzungsvertrag Hinweistafeln S1 – Historisches Rathaus<br />
35) Radverleihsystem „Next Bike“ – Vereinbarung<br />
36) Beleuchtung Robinsonpark – Auftragsvergabe – Park- und Gartenanlagen<br />
37) Rathaus – Auftragsvergabe – Amtsgebäude<br />
38) Verlängerung Bausperre „Auf der Scheibe“<br />
39) Impulsförderung zur Motivations- und Bildungsarbeit in NÖ Klimabündnis-<br />
Gemeinden<br />
40) Energiekonzept – Auftragsvergabe<br />
41) Prekarium - Kindergartenprovisorium<br />
42) Subventionsrichtlinien Sport<br />
43) Aufsuchende Jugendarbeit<br />
44) Ehrungen
45) Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 – Richtlinien<br />
Wirtschaftsförderung<br />
46) Allfälliges<br />
47) Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 „Vertragskündigung<br />
mit Wirkung per 15.01.2012 – Restaurant „Zum Rattenfänger“<br />
48) Grundsatzbeschluss Auftragsvergabe Parkraumbewirtschaftung und<br />
Sicherheitsdienstleistungen<br />
49) Wohnungsvergabe – Gemeindewohnungen<br />
50) Vollmacht Versicherungen<br />
51) Wirtschaftsförderung – Stadtmarketing <strong>Korneuburg</strong><br />
52) Haftungsübernahme – Laufzeitverlängerung<br />
53) Personalangelegenheiten
1) <strong>Protokoll</strong> der Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 24.10.11<br />
Das <strong>Protokoll</strong> ist einstimmig genehmigt.
Bürgermeister Gepp übergibt den Vorsitz an Frau Vizebürgermeister Helene Fuchs-<br />
Moser<br />
2) Berichte<br />
2.a) Berichte des Bürgermeisters<br />
KRAZAF-Lücke<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 28.11.2011 wird aktuell seitens der RA Brandstetter, Pritz &<br />
Partner über den Österreichischen Städtebund mitgeteilt, dass der<br />
Verwaltungsgerichtshof betreffend des KRAZAF-Bescheidbeschwerde-Verfahrens<br />
nun eine Erledigung im ersten Quartal 2012 in Aussicht stellt. Dem VwGH-<br />
Referenten ist bewusst, dass die Beschwerde schon lange anhängig und der Fall<br />
bedeutend ist, jedoch er im Hinblick auf noch ältere Akten noch nicht zur<br />
Behandlung der Beschwerde gekommen ist. Falls die Rechtsanwälte Brandstetter,<br />
Pritz & Partner bis Ende März 2012 keine Entscheidung erhalten, werden diese<br />
nochmals beim VwGH anfragen und urgieren.<br />
IKS – Internes Kontrollsystem<br />
Über das Pilotprojekt wurde bereits mehrmals berichtet. Unsere ausgewählten<br />
Prozesse „Voranschlag/Nachtragsvoranschlag erstellen“ und „Rechnungswesen<br />
durchführen“ wurden mit begleitender Risiko-Kontrollmatrix (Checklisten) erarbeitet<br />
und dokumentiert. Am Mittwoch, den 09.11.2011 fand die Abschluss-Sitzung mit<br />
den jeweiligen Präsentationen statt.<br />
Pilotprojekt Syntegration<br />
Wissen entsteht ausschließlich in den Köpfen von Menschen. Wirksames<br />
Management von Wissen vernetzt folglich Menschen. Die Herausforderungen<br />
unserer Zeit aber machen die Zusammenarbeit der Menschen immer nötiger, um<br />
richtige Antworten auf immer komplexer werdende Fragestellungen zu finden in<br />
kürzester Zeit, unter voller Nutzung der vorhandenen Potentiale und Energien,<br />
selbstgesteuert und ergebnisorientiert. Die richtige Methode um das Wissen großer<br />
Gruppen zu vernetzen, ist die Syntegration.<br />
Das Wort „Syntegration“ setzt sich aus den Wörtern Synergie und Integration<br />
zusammen. Kleine Teams finden rasch und effizient zu einer Übereinstimmung und<br />
werden durch unterschiedliche Vorgehensweisen zu einer großen Gruppe mit<br />
gemeinsamer Sichtweise zusammengefügt. Frei interpretiert bedeutet Syntegration<br />
gemeinsames Zusammenwirken, zum Herstellen eines Ganzen. Das Modell zielt<br />
konkret auf Haushaltskonsolidierungen von Gemeinden ab und basiert in erster Linie<br />
auf der Vernetzung von Abteilungen. In einer Art Workshop wird drei Tage lang in<br />
Gruppen einer Leitfrage nachgegangen mit dem Ziel, Einnahmenvorschläge<br />
und Kosteneinsparungen zu erarbeiten. Im Fall der Stadt Fürth wurden mittels<br />
Syntegration Maßnahmen vorgeschlagen, durch die der Haushalt um EUR 20<br />
Millionen entlastet wurde.<br />
Das Land Niederösterreich bietet jetzt bestimmten Gemeinden im Rahmen eines<br />
Pilotversuchs an, mit Kostenbeteiligung der Gemeinden ein derartiges Verfahren zur<br />
Konsolidierung des Gemeindehaushaltes durchzuführen.
SPZ Wasserschaden<br />
Sanierungen laufen – Versicherungen o.k.<br />
Grundwasser / Thiamethoxan<br />
Sanierung hat begonnen.<br />
Terra Leobendorf<br />
Zielrichtung - Vorschläge an Leobendorf<br />
Bad<br />
Starten mit Fernwärme – jedoch weitere Überlegungen - z.B. Sonnenenergie<br />
(Matten) Berechnung Kosten – Nutzung.<br />
EVN – Vertrag – Bereitstellung ca. 30.000,-- - Vertragsabschluss auf 20 Jahre.<br />
SGN-Volkshilfe<br />
Es wurden Gespräche mit Vertretern der SGN und der Volkshilfe geführt – leider<br />
nicht zufriedenstellen verlaufen – wird weiter aufgearbeitet.<br />
Überprüfung Deponie<br />
Verhandlung mit NÖ-Landesregierung 30.11.11.<br />
Gericht – Nachnutzung<br />
BIG - Gericht – Thema Nachnutzung<br />
Ende Jänner 2012 Entscheidung – Verkauf von Teilen der BIG wird über SEFKO<br />
erledigt.<br />
BSU – Stand der Verhandlungen<br />
Müllrebellen ? 2004 Vertrag abgeschlossen – BSU Vertrag läuft bis 31.12.2013<br />
(Rest und Gewerbemüll)<br />
Termin 07.12.11 – BSU nicht gekommen<br />
€ 60.000,-- Ersparnis<br />
Restaurant Rattenfänger<br />
Bericht und TOP folgt im nicht öffentlichen Teil
2.b) Bericht SEFKO von Vizebgm. Zodl<br />
Franz Josef – Kaserne („Jahn-Kaserne“):<br />
Die OMV ersucht um ein neues Kaufanbot für das AVANTI-Areal.<br />
Die Mitglieder des Vorstandes empfehlen, dass der Geschäftsführer Verhandlungen<br />
aufnehmen soll.<br />
Grundstücksangelegenheiten – Donaustraße 60:<br />
Die Mitglieder des Vorstandes stimmten einer vorzeitigen Auflösung des Miet und<br />
Pachtvertrages zu. Betreffend der Nachnutzung wurde um konstruktive Vorschläge<br />
ersucht; auch die Suche nach einem Investor wurde angesprochen.<br />
Ehemaliges Gebietsbauamt, Bankmannring 19:<br />
Das Objekt ist zu marktkonformen Mietpreisen komplett vermietet.<br />
(Einschränkung: gemeindenahe Institution und Vereine).<br />
Hauptplatz 31-32 (Stadtsaal)<br />
Der Einbau des Aufzuges wird voraussichtlich bis 31.12.2011 fertig gestellt sein, die<br />
Sanierung des Daches ist Ende November 2011 abgeschlossen worden.<br />
Div. Reparaturarbeiten wurden ebenfalls beauftragt (Ausnutzung Gerüst)<br />
Grundstücksangelegenheiten – altes SPZ:<br />
Vorliegender Dotierungs- und Rückdotierungsvertrag wird einstimmig beschlossen.<br />
Laufende Mietverträge werden <strong>vom</strong> SEFKO übernommen.<br />
Vertrag „Stadtsaal“:<br />
Preisanpassung soll erfolgen. Entscheidung diesbezüglich soll im heutigen<br />
Gemeinderat fallen.<br />
Wortmeldungen:<br />
STR Kerschbaum: Jahnkaserne Nachnutzung<br />
Sanierung in Betracht ziehen<br />
STR Madlberger: Um die Kaserne nachnutzen zu können, sollte sie frei von Mietern<br />
sein<br />
Vizebgm. Zodl: Abwarten – Nachnutzung Gerichtsgebäude<br />
Die Berichte werden einstimmig zur Kenntnis genommen
Herr Bürgermeister Gepp übernimmt wieder den Vorsitz<br />
3) Bericht des Prüfungsausschusses<br />
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Gemeinderat Helmut Stranzl erläutert<br />
den Prüfbericht (Beilage 3.1) <strong>vom</strong> 12.12.11 Tagesordnung: 1. Kassaprüfung (geprüft<br />
am 28.11.11); 2. Guggenberger Sporthalle; 3. Musikkindergarten, sowie die<br />
Stellungnahme dazu <strong>vom</strong> 14.12.11. (Beilage 3.2)<br />
Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />
Wortmeldung: Gepp, Dittrich, Mag. Raucker-Grillitsch, Zodl, Stranzl, Holzer,<br />
Kerschbaum, Ing. Berger<br />
Mag. Rauecker-Grillitsch: Liste der Vereine ist nachzureichen und dem<br />
Prüfungsausschussprotokoll beizufügen.<br />
Mit Fr. Stadtamtsdirektor Mayer wurde besprochen, dass durch MitarbeiterIn der<br />
Stadtgemeinde gleich im Anschluss an den Prüfungsausschuss gemeinsam das<br />
<strong>Protokoll</strong> des Prüfungsausschusses erstellt wird.
4) Prüfbericht Land Niederösterreich<br />
Herr Stadtrat Mag. Alfred Gehart erläutert den Prüfbericht und die Stellungnahme<br />
dazu. (Beilage 4.1 und 4.2)<br />
Wortmeldungen: Mag. Gehart, Gepp, Ing. Pirgmayer, Kerschbaum, Mag. Bail,<br />
Dittrich, Pfaffl, Mag. Wittmann, Stranzl, Mag. Rauecker-Grillitsch<br />
Es wird <strong>vom</strong> Bericht Kenntnis genommen und die Stellungnahme wird nach einer<br />
weiteren Gesprächsrunde an das Land NÖ weitergeleitet.
5) Wasserabgabenordnung per 01.01.2012 – Stadtservice <strong>Korneuburg</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Aufgrund der Verordnungsprüfung seitens des Amtes der NÖ Landesregierung <strong>vom</strong><br />
29.09.11 betreffend Wasserabgabenordnung <strong>vom</strong> 31.06.11 und 31.03.11 und<br />
Anpassung der Wasserbezugsgebühren um 3,2% sowie der Bereitstellungsgebühr<br />
um 10 % sind folgende Änderungen vorzunehmen:<br />
§ 2<br />
Wasseranschlussabgabe<br />
1. Für die Berechnung des Einheitssatzes gemäß § 6 Abs. 5 NÖ. GWG. 1978<br />
werden eine Baukostensumme von € 19.200.000,00 und eine Gesamtlänge des<br />
Rohrnetzes von 122.000 m zugrunde gelegt.<br />
§ 4<br />
Bereitstellungsgebühren<br />
Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 12,02 pro m³/h festgesetzt (vorher € 10,93). Die<br />
Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wasserzählers (in<br />
m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag.<br />
Die Bereitstellungsgebühren betragen:<br />
Wasserzähler<br />
Nennbelastung<br />
in m³/h<br />
Jährliche Bereitstellungsgebühr<br />
je Wasserzähler<br />
3 € 36,06 (vorher 32,79)<br />
7 € 84,14 (vorher 76,51)<br />
20 € 240,40 (vorher 218,60)<br />
50 € 601,00 (vorher 546,50)<br />
80 € 961,60 (vorher 874,40)<br />
100 € 1.202,00 (vorher 1.093,00)<br />
150 € 1,803,00 (vorher 1.639,50)<br />
200 € 2.404,00 (vorher 2.<strong>186</strong>,00)<br />
§ 5<br />
Wasserbezugsgebühren<br />
(2) Für die im Abs. 1 genannten Liegenschaften wird die Grundgebühr mit € 1,30 für<br />
1 m³ Wasser festgesetzt.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Bürger- und Stadtserviceausschuss am 21.11.11 wurde dieser Gegenstand in die<br />
Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadt <strong>Korneuburg</strong> beschließt in der Sitzung <strong>vom</strong> <strong>14.12.2011</strong><br />
gemäß § 12 des NÖ. Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978, LGBl. 6930, in der<br />
geltenden Fassung, und auf Grund der Ermächtigung durch § 5 des NÖ.<br />
Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 und des § 8 Abs. 5 des Finanz-<br />
Verfassungsgesetzes 1948, BGBl.Nr.45, in der geltenden Fassung, folgende<br />
WASSERABGABENORDNUNG<br />
für das gemeinnützige öffentliche Wasserversorgungsunternehmen der<br />
Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong>.<br />
§ 1<br />
Für die Stadt <strong>Korneuburg</strong> werden folgende Wasserversorgungsabgaben und<br />
Wassergebühren erhoben:<br />
a) Wasseranschlussabgabe<br />
b) Ergänzungsabgabe<br />
c) Sonderabgabe<br />
d) Bereitstellungsgebühren<br />
e) Wasserbezugsgebühren<br />
§ 2<br />
Wasseranschlussabgabe<br />
2. Für jeden Anschluss an die Gemeindewasserleitung ist eine<br />
Wasseranschlussabgabe gemäß § 6 Abs. 1 des NÖ. GWG 1978 zu entrichten.<br />
3. Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgabe wird mit €<br />
7,75 festgesetzt.<br />
4. Für die Berechnung des Einheitssatzes gemäß § 6 Abs. 5 NÖ. GWG. 1978<br />
werden eine Baukostensumme von € 19.200.000,00 und eine Gesamtlänge des<br />
Rohrnetzes von 122.000 m zugrunde gelegt.<br />
§ 3<br />
Ergänzungs- und Sonderabgabe<br />
Diese Abgaben werden gemäß § 7 und 8 NÖ.GWLG. 1978 berechnet und<br />
vorgeschrieben.
§ 4<br />
Bereitstellungsgebühren<br />
Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 12,02 pro m³/h festgesetzt. Die<br />
Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wasserzählers (in<br />
m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag.<br />
Die Bereitstellungsgebühren betragen:<br />
Wasserzähler<br />
Nennbelastung<br />
in m³/h<br />
Jährliche Bereitstellungsgebühr je<br />
Wasserzähler<br />
3 € 36,06<br />
7 € 84,14<br />
20 € 240,40<br />
50 € 601,00<br />
80 € 961,60<br />
100 € 1.202,00<br />
150 € 1,803,00<br />
200 € 2.404,00<br />
§ 5<br />
Wasserbezugsgebühren<br />
(1) Die Wasserbezugsgebühren werden für Liegenschaften, für die ein Wasserzähler<br />
beigestellt ist, nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2 des NÖ. GWLG. 1978<br />
berechnet.<br />
(2) Für die im Abs. 1 genannten Liegenschaften wird die Grundgebühr mit € 1,30 für<br />
1 m³ Wasser festgesetzt.<br />
(3) Die Wasserbezugsgebühr ist für Liegenschaften, für die ein Wasserzähler noch<br />
nicht beigestellt werden konnte, so zu berechnen, dass die Berechnungsfläche mit<br />
der Grundgebühr vervielfacht wird. Dieser Betrag ist auf die in einem Kalenderjahr<br />
vorgesehenen Ablesungszeiträume gleichmäßig aufzuteilen.<br />
(4) Bei Wasserbezug aus Hydranten und bei Wasserbezug für Bauarbeiten ist die<br />
bezogene Wassermenge, sofern sie nicht von einem Wasserzähler abgelesen<br />
werden kann, einvernehmlich mit dem Abgabenschuldner festzusetzen. Kommt ein<br />
Einvernehmen nicht zustande, so ist die Wassermenge zu schätzen.
§ 6<br />
Entstehung des Abgabenanspruches,<br />
Ablesungszeitraum, Entrichtung der Wasser-<br />
bezugsgebühren und Bereitstellungsgebühren<br />
(1) Hinsichtlich der Entstehung der Gebührenschuld der Bereitstellungs- und<br />
Wasserbezugsgebühr gelten die Bestimmungen des § 15 des NÖ.GWLG. 1978.<br />
(2) Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im<br />
Kalenderjahr gemäß § 11 Abs. 1 und 2 des NÖ.GWLG. 1978 berechnet. Der<br />
Ablesungszeitraum beträgt daher zwölf Monate. Er beginnt mit 1. Jänner und endet<br />
mit 31. Dezember. Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühr<br />
werden vier Teilzahlungszeiträume wie folgt festgesetzt:<br />
1. <strong>vom</strong> 1. Jänner bis 31. März<br />
2. <strong>vom</strong> 1. April bis 30. Juni<br />
3. <strong>vom</strong> 1. Juli bis 30. September<br />
4. <strong>vom</strong> 1. Oktober bis 31. Dezember.<br />
Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf<br />
die vorgenannten Teilzahlungszeiträume aufgeteilt, wobei die einzelnen Teilbeträge<br />
in gleicher Höhe auf- oder abgerundet festgesetzt werden. Die einzelnen Teilbeträge<br />
sind jeweils am 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. fällig. Im letzten Teilzahlungszeitraum<br />
jedes Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung der festgesetzten Teilzahlungen mit der<br />
auf Grund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr und werden die<br />
Teilbeträge für die folgenden Teilzahlungszeiträume neu festgesetzt.<br />
(3) Die jährliche Bereitstellungsgebühr ist in gleichen Teilbeträgen gleichzeitig mit<br />
den Teilzahlungen für die Wasserbezugsgebühr zu entrichten.<br />
(4) Die Entrichtung der Wasserbezugs- und Bereitstellungsgebühren hat durch<br />
Einzahlung auf das Girokonto der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> – Stadtservice<br />
<strong>Korneuburg</strong> bei der Sparkasse der Stadt <strong>Korneuburg</strong>.<br />
§ 7<br />
Umsatzsteuer<br />
Die gesetzliche Umsatzsteuer gelangt aufgrund des Umsatzsteuergesetzes 1994, in<br />
der geltenden Fassung, gesondert zu den Wasserversorgungsabgaben und<br />
Wassergebühren zur Verrechnung.
§ 8<br />
Inkrafttreten der Wasserabgabenordnung<br />
(1) Gemäß § 5 Abs. 3 NÖ.GWLG. 1978 tritt diese Wasserabgabenordnung mit dem<br />
Ende der zweiwöchigen Kundmachungsfrist nächstfolgenden Monatsersten, d.i. der<br />
1. Jänner 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die <strong>vom</strong> Gemeinderat der Stadtgemeinde<br />
<strong>Korneuburg</strong> am 30.06.2011 erlassene Wasserabgabenordnung außer Kraft.<br />
(2) Auf Abgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht<br />
wurden, sind die bis dahin geltenden Abgaben- und Gebührensätze weiterhin<br />
anzuwenden.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Ing. Pirgmayer, Mag. Gehart, Pfaffl, Stranzl, Gepp
6) Abfallwirtschaftsverordnung per 01.01.2012 – Stadtservice <strong>Korneuburg</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Aufgrund einer Anpassung der Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe<br />
von 3 %, die Einführung eines zusätzlichen Restmüllsackes bei vorübergehenden<br />
Mehrbedarf, sowie Änderungen im §§ 9-11 und die Reduzierung der<br />
Abfuhrintervalle bei Biomüll von 44 auf 37 sind folgende Änderungen vorzunehmen:<br />
§ 4<br />
Erfassung und Behandlung von Abfällen<br />
3) Zusätzlich zu den zugeteilten Restmülltonnen können bei vorübergehendem<br />
Mehrbedarf auch Restmüllsäcke von der Stadtgemeinde bezogen werden.<br />
Biotonne (kompostierbare Abfälle):<br />
§ 5<br />
Abfuhrplan<br />
14-tägig, in den Sommermonaten wöchentlich, 37 Abfuhren pro Jahr.<br />
§ 6<br />
Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe<br />
3) Die Grundgebühr pro Entleerung beträgt in EURO:<br />
3.1) Bei Behältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonnen) pro<br />
Restmüllbehälter und Abfuhr 14-tägig, 26 Abfuhren pro Jahr (beinhaltet<br />
Bioabfallbehälter bis zur Volumsgleichheit der Restmüllbehälter, sowie<br />
mindestens einen Altpapierbehälter mit 240 Liter mit 13 Abfuhren bzw.<br />
26 Abfuhren pro Jahr)<br />
a) für einen Müllbehälter von 80 Liter EURO 5,11<br />
b) für einen Müllbehälter von 120 Liter EURO 7,56<br />
c) für einen Müllbehälter von 240 Liter EURO 14,74<br />
d) für einen Müllbehälter von 660 Liter EURO 39,60<br />
e) für einen Müllbehälter von 1100 Liter EURO 65,15<br />
3.2) für Müllsäcke von 60 Liter Fassungsvermögen für eine einmalige<br />
Benutzung von € 4,42.<br />
3.3.) Sind die entsprechend Pkt 3.1 zugeteilten Bioabfallbehälter nicht<br />
ausreichend, können weitere Bioabfallbehälter aufgestellt werden.<br />
Bei zusätzlichen Bioabfallbehältern für eine wiederkehrende Benützung<br />
(Mülltonnen) pro Bioabfallbehälter und Abfuhr bei 37 Abfuhren pro Jahr<br />
a) für einen Bioabfallbehälter von 80 Liter EURO 1,33<br />
b) für einen Bioabfallbehälter von 120 Liter EURO 1,94<br />
c) für einen Bioabfallbehälter von 240 Liter EURO 3,73
d) für einen Bioabfallbehälter von 660 Liter EURO 9,61<br />
§ 9<br />
Aufstellungsort<br />
2) Kann die Entleerung der Müllbehälter aus Verschulden des<br />
Liegenschaftseigentümers oder Nutzungsberechtigten nicht durchgeführt werden,<br />
erfolgt die Entleerung erst zum nächsten regelmäßígen Abfuhrtermin oder mittels<br />
zusätzlicher Entleerung gegen Kostenersatz.<br />
§ 10<br />
Inanspruchnahme von Grundstücken, Auskunftspflicht<br />
Soweit es zur Vollziehung der Abfallwirtschaftsverordnung bzw. des NÖ<br />
Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 erforderlich ist, sind die Organe der Stadtgemeinde<br />
<strong>Korneuburg</strong> sowie die von diesen herangezogenen Sachverständigen berechtigt,<br />
Grundstücke und Gebäude zu betreten, zu besichtigen, Auskünfte zu verlangen und<br />
Kontrollen vorzunehmen.<br />
Der Liegenschaftseigentümer oder Nutzungsberechtigter ist – ausgenommen bei Gefahr in<br />
Verzug – spätestens beim Betreten des Grundstückes zu verständigen und er hat das<br />
Betreten des Grundstückes zu ermöglichen (§ 31 NÖ AWG 1992).<br />
§ 10 Inkrafttreten wird § 11<br />
Aufgrund der Vorberatung im Bürger- und Stadtserviceausschuss am 21.11.11 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung<br />
des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 14.12.11 aufgrund des §<br />
15 des Finanzausgleichsgesetzes und der § 23 und § 28 des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992,<br />
LGBl 82040-0 verordnet:<br />
VERORDNUNG ÜBER DIE AUSSCHREIBUNG VON<br />
ABFALLWIRTSCHAFTSGEBÜHREN UND ABFALLWIRTSCHAFTSABGABEN<br />
Abfallwirtschaftsverordnung<br />
§1<br />
Ausschreibung<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> hat beschlossen,<br />
Abfallwirtschaftsgebühren und Abfallwirtschaftsabgaben einzuheben.<br />
§ 2<br />
Pflichtbereich<br />
Der Pflichtbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadtgemeinde<br />
<strong>Korneuburg</strong>. Der Pflichtbereich wird in folgende Teilgebiete aufgegliedert:<br />
Teilgebiet I:
Bereich nördlich der Stockerauerstraße und westlich der Leobendorferstraße /<br />
Scheunenstraße.<br />
Teilgebiet II:<br />
Bereich südlich der Stockerauerstraße ab der Landesbahn und das Gebiet südlich<br />
der Nordwestbahn.<br />
Teilgebiet III:<br />
Zentrum inklusive Ring, südlich der Wienerstraße bis zur Nordwestbahn, den Bereich<br />
Chimanigasse und Stockerauerstraße zwischen Ring und Leobendorferstraße sowie<br />
am Neubau, Scherzgasse und Hofaustraße.<br />
Teilgebiet IV:<br />
Restlicher Bereich nordöstlich der Wienerstraße und der Chimanigasse.<br />
§ 3<br />
Aufzählung der neben dem Müll in die Abfallbehandlung einbezogenen Stoffe<br />
Neben Restmüll werden Sperrmüll, kompostierbare Abfälle und Altstoffe in die<br />
Abfallbehandlung einbezogen.<br />
§ 4<br />
Erfassung und Behandlung von Abfällen<br />
1) Abfälle sind getrennt nach Restmüll, Altstoffen und kompostierbaren Abfällen<br />
zu sammeln.<br />
2) Restmüll, Altpapier und kompostierbare Abfälle sind in den zugeteilten<br />
Behältern zu sammeln und werden von der Grundstücksgrenze abgeholt.<br />
Abgeführt wird nur Müll, der sich in den von der Stadtgemeinde zur Verfügung<br />
gestellten Behältern befindet. Die Müllbehälter dürfen nur soweit gefüllt<br />
werden, dass ein einwandfreies verschließen der Behälter möglich ist.<br />
3) Zusätzlich zu den zugeteilten Restmülltonnen können bei vorübergehendem<br />
Mehrbedarf auch Restmüllsäcke von der Stadtgemeinde bezogen werden.<br />
4) Sonstige Altstoffe sind zu den Recyclinghöfen zu bringen. Die genauen<br />
Öffnungszeiten werden jeweils im jährlichen Abfuhrplan angeführt. Altglas wird<br />
auch in öffentlich aufgestellten Behältern gesammelt<br />
5) Der Restmüll wird einer Mechanisch Biologischen Aufbereitung zugeführt. Die<br />
kompostierbaren Abfälle werden einer Kompostieranlage zugeführt. Die<br />
Altstoffe werden einer Verwertung zugeführt.<br />
1) Durchführung der Abfuhr im Holsystem<br />
§ 5<br />
Abfuhrplan<br />
1.1) Im Pflichtbereich werden Einsammlungen von Restmüll, Altpapier,<br />
kompostierbaren Abfällen, von „Gelben Sack“ und „Gelber Tonne“ wie folgt<br />
durchgeführt.<br />
Restmülltonne:
Altpapier:<br />
Restmüll 14-tägig, 26 Abfuhren pro Jahr für alle Behältergrößen.<br />
4-wöchentlich, 13 Abfuhren pro Jahr. bzw.<br />
2-wöchentlich, 26 Abfuhren pro Jahr<br />
Biotonne (kompostierbare Abfälle):<br />
„Gelber Sack“:<br />
„Gelbe Tonne“:<br />
14-tägig, in den Sommermonaten wöchentlich, 37 Abfuhren pro Jahr.<br />
6-wöchentlich, 9 Abfuhren pro Jahr.<br />
6-wöchentlich, 9 Abfuhren pro Jahr.<br />
1.2) Die genauen Sammeltermine werden im jährlichen Abfuhrplan bekannt<br />
gegeben. Die Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten sind<br />
verpflichtet, die Abfuhr in der im jährlichen Abfuhrplan bekannt gegebenen Zeit<br />
zu ermöglichen. Nach der Entleerung der Behälter sind diese ehestens <strong>vom</strong><br />
öffentlichen Gut zu entfernen.<br />
2) Sammlung im Bringsystem<br />
2.1) Altstoffe sind (ausgenommen Altpapier und Altglas) nach Sorten getrennt zu<br />
den Recyclinghöfen zu bringen. Die genauen Öffnungszeiten werden jeweils<br />
im jährlichen Abfuhrplan angeführt.<br />
2.2) Mengen von Restmüll, Laub, Gras- und Strauchschnitt, welche nicht laufend<br />
anfallen und nicht in den dafür bereitgestellten Behältern unterzubringen sind,<br />
werden bei den Recyclinghöfen entgegengenommen.<br />
3) Sammlung im Hol- und Bringsystem<br />
3.1) Sperrmüllsammlung<br />
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Sperrmüll zu den verlautbarten<br />
Öffnungszeiten zu den Recyclinghöfen zu bringen.<br />
Zusätzlich wird Sperrmüll nach Erfordernis nach folgender Vorgangsweise von<br />
der Grundstücksgrenze abgeholt:<br />
A) Anmeldung beim Bürgerservice – schriftlich, per „mail“ oder telefonisch
B) Schriftliche Mitteilung des Abholtermins an den Bürger<br />
C) Bereitstellung des Sperrmülls am Abholtag an der Grundstücksgrenze,<br />
Abholung durch Gemeinde.<br />
Zwischen Anmeldung und Abholung sollen maximal 10 Wochen liegen.<br />
§ 6<br />
Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe<br />
1) Die Abfallwirtschaftsgebühr errechnet sich aus dem Behandlungsanteil.<br />
2) Die Berechnung des Behandlungsanteils erfolgt nach der Anzahl der<br />
Abfuhrtermine.<br />
3) Die Grundgebühr pro Entleerung beträgt in EURO:<br />
3.1) Bei Behältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonnen) pro<br />
Restmüllbehälter und Abfuhr 14-tägig, 26 Abfuhren pro Jahr (beinhaltet<br />
Bioabfallbehälter bis zur Volumsgleichheit der Restmüllbehälter, sowie<br />
mindestens einen Altpapierbehälter mit 240 Liter mit 13 Abfuhren bzw.<br />
26 Abfuhren pro Jahr)<br />
a) für einen Müllbehälter von 80 Liter EURO 5,11<br />
b) für einen Müllbehälter von 120 Liter EURO 7,56<br />
c) für einen Müllbehälter von 240 Liter EURO 14,74<br />
d) für einen Müllbehälter von 660 Liter EURO 39,60<br />
e) für einen Müllbehälter von 1100 Liter EURO 65,15<br />
3.2) für Müllsäcke von 60 Liter Fassungsvermögen für eine einmalige<br />
Benutzung € 4,42<br />
3.3) Sind die entsprechend Pkt 3.1 zugeteilten Bioabfallbehälter nicht<br />
ausreichend, können weitere Bioabfallbehälter aufgestellt werden.<br />
Bei zusätzlichen Bioabfallbehältern für eine wiederkehrende Benützung<br />
(Mülltonnen) pro Bioabfallbehälter und Abfuhr bei 37 Abfuhren pro Jahr<br />
a) für einen Bioabfallbehälter von 80 Liter EURO 1,33<br />
b) für einen Bioabfallbehälter von 120 Liter EURO 1,94<br />
c) für einen Bioabfallbehälter von 240 Liter EURO 3,73<br />
d) für einen Bioabfallbehälter von 660 Liter EURO 9,61<br />
4) Die Abfallwirtschaftsabgabe beträgt 40% der Abfallwirtschaftsgebühr.<br />
5) Die Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
§ 7<br />
Fälligkeit<br />
Die Abfallwirtschaftsgebühr und die Abfallwirtschaftsabgabe ist in vier gleichen<br />
Teilbeträgen zu entrichten. Die Teilbeträge sind jeweils am 15.02., 15.05., 15.08.,<br />
und 15.11. jeden Jahres fällig.<br />
§ 8<br />
Erhebung der Bemessungsgrundlagen<br />
Die Größe und Anzahl der Restmüllbehälter wird grundsätzlich aufgrund der Daten<br />
aus dem jeweils vorjährigen NÖ Abfallwirtschaftsbericht und den Sammeldaten aus<br />
der Restmüllentsorgung in <strong>Korneuburg</strong>, bezogen auf die Sammelmenge pro Person,<br />
entsprechend der Anzahl der gemeldeten Personen ermittelt.<br />
Ist das so ermittelte Behältervolumen nicht ausreichend, so kann nach Erhebung des<br />
tatsächlichen Bedarfs durch den Abfallbeauftragten das entsprechende<br />
Behältervolumen vorgeschrieben werden.<br />
§ 9<br />
Aufstellungsort<br />
1) Die Sammelbehälter sind auf dem Grundstück, für den der Bescheid ausgestellt<br />
wurde, aufzustellen. Am Abfuhrtag sind die Behälter im Pflichtbereich an der<br />
Grundstücksgrenze so bereitzustellen bzw. an den Rand derjenigen Straße zu<br />
bringen, welche <strong>vom</strong> Müllwagen befahren wird, dass hierdurch der öffentliche<br />
Verkehr inklusive der Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigt wird und die Abfuhr<br />
ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist. Nach erfolgter Entleerung sind die<br />
Müllbehälter ehestens an ihren Aufstellungsort zurückzubringen.<br />
2) Kann die Entleerung der Müllbehälter aus Verschulden des<br />
Liegenschaftseigentümers oder Nutzungsberechtigten nicht durchgeführt werden,<br />
erfolgt die Entleerung erst zum nächsten regelmäßígen Abfuhrtermin oder mittels<br />
zusätzlicher Entleerung gegen Kostenersatz.<br />
§ 10<br />
Inanspruchnahme von Grundstücken, Auskunftspflicht<br />
Soweit es zur Vollziehung der Abfallwirtschaftsverordnung bzw. des NÖ<br />
Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 erforderlich ist, sind die Organe der Stadtgemeinde<br />
<strong>Korneuburg</strong> sowie die von diesen herangezogenen Sachverständigen berechtigt,<br />
Grundstücke und Gebäude zu betreten, zu besichtigen, Auskünfte zu verlangen und<br />
Kontrollen vorzunehmen.<br />
Der Liegenschaftseigentümer oder Nutzungsberechtigter ist – ausgenommen bei Gefahr in<br />
Verzug – spätestens beim Betreten des Grundstückes zu verständigen und er hat das<br />
Betreten des Grundstückes zu ermöglichen (§ 31 NÖ AWG 1992).
§ 11<br />
Inkrafttreten<br />
Die Abfallwirtschaftsverordnung tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />
Abfallwirtschaftsverordnung <strong>vom</strong> 31.03.2011, gültig ab 1. Mai 2011 außer Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
7) Aufschließungsabgabe – Einheitssatz – Änderung<br />
Sachverhalt:<br />
Die Aufschließungsabgabe wurde im GR 07/10 geändert. Der Betrag wurde damals<br />
auf € 495,-- festgesetzt.<br />
Die Grundlage für die Höhe des Einheitssatzes richtet sich nach den Bestimmungen<br />
des § 38 (6) NÖ Bauordnung 1996. (Durchschnittliche Herstellungskosten 1lfm<br />
Straßenhälfte – 3m breite Fahrbahn, 1,25m breiter Gehsteig,<br />
Oberflächenentwässerung und Beleuchtung).<br />
Diese Berechnung hat das jeweils gültige Angebot im Straßenbau als Basis und liegt<br />
immer unter den tatsächlichen ermittelten Baukosten.<br />
Eine Heranführung an die tatsächlichen Kosten wäre anzustreben.<br />
Berechnung Aufschließungskosten<br />
(gem.38 (6) NÖ Bauordnung 1996)<br />
Basis Anbot Fa. Leyer & Graf 2008<br />
A Fahrbahnhälfte (3m breit) € € €<br />
Erdabtrag 50cm 0,50 20,50 10,25<br />
Planum herstellen 1,00 1,12 1,12<br />
Frostschutz 30 cm 1,00 9,00 9,00<br />
Tragschicht 10cm 1,00 7,60 7,60<br />
BTS II 12cm 1,00 21,20 21,20<br />
Vorarbeiten 1,00 0,80 0,80<br />
AB 3cm 1,00 9,64 9,64<br />
Summe A 3,00 59,61 178,83<br />
B Gehsteig (1,25m breit)<br />
Erdabtrag 30 cm 0,30 20,50 6,15<br />
Planum herstellen 1,00 1,12 1,12<br />
Frostschutz 20cm 1,00 8,90 8,90<br />
Tragschicht 5cm 1,00 6,30 6,30<br />
BTS II 6cm 1,00 13,90 13,50<br />
AB4 2,5cm 1,00 7,30 7,30<br />
Randstein setzten 1,00 45,80 45,80<br />
Summe B 1,25 89,47 111,84<br />
C Straßenentwässerung<br />
Aushub 0-2,00m 1,60 32,10 51,36<br />
Füllmaterial Kantkorn 1,47 47,90 70,41<br />
Rohre Formstücke dm200 1,00 58,80 58,80<br />
Schächte, Abdeckungen 0,05 975,90 48,79<br />
Summe C 1,00 229,37 229,37<br />
D Straßenbeleuchtung<br />
(Masten, Leuchten, Zubehör,<br />
Künette, Kabel, Schaltstelle,..) Misch 82,15 82,15 82,15<br />
preis<br />
. 602,19<br />
+ 8,9% Lohn u. 16,13% sonst. 77,10<br />
679,29<br />
20 % MwSt.<br />
Endsumme<br />
Aufschließungsabgabe Hebesätze Vergleichsgemeinden:<br />
Stadtgemeinde Stockerau 490,--<br />
Stadtgemeinde Klosterneuburg 461,00<br />
135,86<br />
815,15
Stadtgemeinde Baden 460,00<br />
Marktgemeinde Langenzersdorf 685,00<br />
Marktgemeinde Gerasdorf 480,00<br />
Marktgemeinde Leobendorf 480,00<br />
Stadtgemeinde Schwechat 560,--<br />
Marktgemeinde Perchtoldsdorf 612,81<br />
Aufgrund der Vorberatung im Stadtrat am 7.12.2011 und im Bauausschuss am 2.12.2011 wurde dieser<br />
Gegenstand in die Tagesordnung des Gemeinderates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, die<br />
Aufschließungsabgabe (§ 38 (6) NÖ Bauordnung 1996) mit € 520,00 neu<br />
festzusetzen. Diese Verordnung tritt nach Ablauf der zweiwöchigen<br />
Kundmachungsfrist, in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Dr. Mikura
8) Friedhofsgebühren – Indexanpassung per 01.01.2012<br />
Sachverhalt:<br />
Bezug nehmend auf den Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong> 9.7.2010 (Indexsicherung)<br />
wurde eine Durchrechnung der Friedhofsgebühren vorgenommen. Nach der derzeit<br />
vorliegenden Auflistung des Verbraucherpreisindex durch die STATISTIK AUSTRIA<br />
ergibt sich für den September 2011 eine Erhöhung um 3,6%. Es wurde eine<br />
durchschnittliche Indexanpassung in dieser Höhe ausgearbeitet.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Bürger- und Stadtservice am 21.11.2011 wurde dieser Gegenstand<br />
in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Die Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> wird<br />
mit Wirksamkeit <strong>vom</strong> 01.01.2012 abgeändert (Friedhofsgebührenordnung laut<br />
Beilage zum <strong>Protokoll</strong>). Gleichzeitig wird die mit Gemeinderatsbeschluss <strong>vom</strong><br />
22.09.2010 beschlossene Friedhofsgebührenordnung außer Kraft gesetzt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Gepp, Ing. Pirgmayer
9) Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 - Syntegration<br />
Durchführung<br />
Der Bürgermeister stellt gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO den Antrag, den<br />
Verhandlungsgegenstand „Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973<br />
„Syntegration Durchführung“ in die Tagesordnung des Gemeinderates am<br />
<strong>14.12.2011</strong> aufzunehmen.<br />
Sachverhalt:<br />
Wissen entsteht ausschließlich in den Köpfen von Menschen. Wirksames<br />
Management von Wissen vernetzt folglich Menschen. Die Herausforderungen<br />
unserer Zeit aber machen die Zusammenarbeit der Menschen immer nötiger, um<br />
richtige Antworten auf immer komplexer werdende Fragestellungen zu finden in<br />
kürzester Zeit, unter voller Nutzung der vorhandenen Potentiale und Energien,<br />
selbstgesteuert und ergebnisorientiert. Die richtige Methode um das Wissen großer<br />
Gruppen zu vernetzen, ist die Syntegration.<br />
Das Wort „Syntegration“ setzt sich aus den Wörtern Synergie und Integration<br />
zusammen. Kleine Teams finden rasch und effizient zu einer Übereinstimmung und<br />
werden durch unterschiedliche Vorgehensweisen zu einer großen Gruppe mit<br />
gemeinsamer Sichtweise zusammengefügt. Frei interpretiert bedeutet Syntegration,<br />
gemeinsames Zusammenwirken, zum Herstellen eines Ganzen. Das Modell zielt<br />
konkret auf Haushaltskonsolidierungen von Gemeinden ab und basiert in erster Linie<br />
auf der Vernetzung von Abteilungen. In einer Art Workshop wird drei Tage lang in<br />
Gruppen einer Leitfrage nachgegangen mit dem Ziel, Einnahmenvorschläge und<br />
Kosteneinsparungen zu erarbeiten. Im Fall der Stadt Fürth wurden mittels<br />
Syntegration Maßnahmen vorgeschlagen, durch die der Haushalt um € 20 Millionen<br />
entlastet wurde.<br />
Das Land Niederösterreich bietet jetzt bestimmten Gemeinden im Rahmen eines<br />
Pilotversuchs an, ein derartiges Verfahren zur Konsolidierung des<br />
Gemeindehaushaltes durchzuführen.<br />
Um die Ergebnisse möglichst rasch noch im Haushaltsjahr 2012 umsetzen zu<br />
können, ist die Dringlichkeit dieser Angelegenheit gegeben.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Durchführung einer<br />
Syntegration unter Begleitung durch die Malik Management im Umfang der<br />
Rahmenvereinbarung und des Einzelauftrages des Landes NÖ.
Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Gepp, Kerschbaum, Ing. Pirgmayer, Mag.Bail, Zodl, Ing.<br />
Berger, Mag. Gehart, Pfaffl, Stranzl, Madlberger, Mag. Rauecker-Grillitsch, Minnich,<br />
Holzer, Fuchs-Moser<br />
Frau STR Kerschbaum ersucht um folgenden Vermerk im <strong>Protokoll</strong>:<br />
Einbeziehen aller Parteien in die Vor- und Nachbereitung.
10) Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 – Gebührenanpassung<br />
Kanalbenützungsgebühren<br />
Stadtrat Ing. Dr. Erik Mikura stellt gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 den Antrag den<br />
Verhandlungsgegenstand „Gebührenanpassung Kanalbenützungsgebühren“ in<br />
die Tagesordnung des Gemeinderates am <strong>14.12.2011</strong> aufzunehmen.<br />
Sachverhalt:<br />
Auf Grund der Gebarungsprüfung durch das Land Niederösterreich (IVW3-A-<br />
3121301/004-2011 <strong>vom</strong> 23.11.2011) wird darauf hingewiesen, dass die Belastungen<br />
aus den Verbandsbeiträgen rechtzeitig auf die Gebühren umzulegen sind. Aus<br />
diesem Grund ergibt sich die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung in der Höhe<br />
von 4 %.<br />
Antrag:<br />
Stadtrat Ing. Dr. Erik Mikura beantragt den Beschluss der Gebührenanpassung der<br />
Kanalbenützungsgebühren.<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt eine Erhöhung der<br />
Kanalbenützungsgebühr um 3,8 %.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Dr. Mikura
11) Mittelfristige Finanzplanung 2012-2015<br />
Sachverhalt:<br />
Im Ausschuss Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde der mittelfristige<br />
Finanzplan der Haushaltsjahre 2012-2015 beraten.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt den mittelfristigen<br />
Finanzplan der Haushaltsjahre 2012-2015 mit den darin ausgewiesenen<br />
Gesamtsummen unter weiterer Anwendung der Begleitmaßnahmen laut GR-<br />
Beschluss <strong>vom</strong> 30.03.2009.<br />
Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP 17<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 2<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 14<br />
GRÜNE 3<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Pfaffl, Kerschbaum, Ing. Pirgmayer
12) Voranschlag 2012 – Stadtservice <strong>Korneuburg</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Voranschlag 2012 – Stadtservice <strong>Korneuburg</strong> wird mit den ausgewiesenen<br />
Ansätzen zur Kenntnis gebracht und beraten. Der Voranschlag 2012, weist<br />
Gesamteinnahmen und Ausgaben im Betrage von € 7.543.100,00 aus.<br />
Der außerordentliche Haushalt (Investitionen) schließt in den Einnahmen und<br />
Ausgaben mit € 780.000,00.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Bürger- und Stadtservice am 21.11.11 sowie dem Finanzausschuss am 30.11.11<br />
wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt den Voranschlag 2012<br />
– Stadtservice mit den ausgewiesenen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben im<br />
Betrage von € 7.543.100,00 sowie der außerordentliche Haushalt (Investitionen) mit<br />
den ausgewiesenen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von € 780.000,00.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Stranzl, Pfaffl
13) Voranschlag 2012 – Dienstpostenplan – Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Im Ausschuss Finanzen und Telekom <strong>vom</strong> 30.11.2011 wurde der Voranschlag 2012<br />
eingehend beraten.<br />
Im ordentlichen Haushalt ergeben sich bei den Einnahmen und Ausgaben<br />
Gesamtbeträge in der Höhe von EUR 33,257.400,00.<br />
Im außerordentlichen Haushalt ergeben sich bei den Einnahmen und Ausgaben<br />
Gesamtbeträge in der Höhe von EUR 5,445.900,00.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand<br />
ohne Empfehlung des Ausschusses in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt den Voranschlag 2012<br />
und Dienstpostenplan der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> mit den darin ausgewiesenen<br />
Gesamtsummen im ordentlichen Haushalt mit<br />
EUR 33,257.400,00 und im außerordentlichen Haushalt mit EUR 5,445.900,00.<br />
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> folgende<br />
flankierende Maßnahmen:<br />
1. Die Aufnahme von Vorhaben im außerordentlichen Haushalt bedeutet nicht<br />
zwangsweise die Realisierung. Vor Inangriffnahme der Umsetzung sind<br />
Notwendigkeit und Umfang genauest zu prüfen und die Finanzierung<br />
(einschließlich Folgekosten) sicher zu stellen.<br />
2. Für sämtliche Ausgabenpositionen des ordentlichen Haushaltes, für die keine<br />
vertragliche Verpflichtung bestehen, wird eine Kreditsperre im Ausmaß von<br />
jeweils 20% verfügt. Die Verantwortung dafür tragen die jeweiligen<br />
Abteilungen und Geschäftsstellen.<br />
Pause vor der Abstimmung.<br />
Abstimmungsergebnis: ABGELEHNT<br />
Zugestimmt: ÖVP 17<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 1 (Ing. Pirgmayer)<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 14<br />
GRÜNE 3<br />
FPÖ 1 (GR Panek)<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Mag. Gehart, Stranzl, Ing. Pirgmayer, Zodl, Pfaffl,<br />
Kerschbaum, Mag. Bail, Minatti, Ehmayer, Gepp, Holzer, Dittrich, Minnich, Fuchs-<br />
Moser
14) Voranschlag 2012 – Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeit von<br />
Voranschlagsstellen<br />
14.a) Voranschlag 2012 - Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von<br />
Voranschlagsstellen-Bereich Freiwillige Feuerwehr<br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat kann durch Voranschlagsvermerke bestimmen, dass Ausgaben,<br />
zwischen denen ein sachlicher und ein verwaltungsmäßiger Zusammenhang<br />
besteht, zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Einsparungen ohne<br />
besondere Beschlussfassung zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen<br />
Ausgaben herangezogen werden dürfen (einseitige oder gegenseitige<br />
Deckungsfähigkeit).<br />
Laut § 72 (8) in Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung werden<br />
für eine effiziente Erfüllung des Voranschlages im Bereich Freiwillige Feuerwehr<br />
Virements festgelegt.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt laut § 72 (8) in<br />
Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung die Deckungsfähigkeit<br />
von Ausgaben im Bereich Freiwillige Feuerwehr laut Voranschlagsvermerk im<br />
Voranschlag 2012.<br />
Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
14.b) Voranschlag 2012 - Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von<br />
Voranschlagsstellen-Bereich Reisegebühren<br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat kann durch Voranschlagsvermerke bestimmen, dass Ausgaben,<br />
zwischen denen ein sachlicher und ein verwaltungsmäßiger Zusammenhang<br />
besteht, zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Einsparungen ohne<br />
besondere Beschlussfassung zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen<br />
Ausgaben herangezogen werden dürfen (einseitige oder gegenseitige<br />
Deckungsfähigkeit).<br />
Laut § 72 (8) in Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung werden<br />
für eine effiziente Erfüllung des Voranschlages im Bereich Reisegebühren Virements<br />
festgelegt.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt laut § 72 (8) in<br />
Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung die Deckungsfähigkeit<br />
von Ausgaben im Bereich Reisegebühren laut Voranschlagsvermerk im Voranschlag<br />
2012.<br />
Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
14.c) Voranschlag 2012 - Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von<br />
Voranschlagsstellen-Bereich Personal<br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat kann durch Voranschlagsvermerke bestimmen, dass Ausgaben,<br />
zwischen denen ein sachlicher und ein verwaltungsmäßiger Zusammenhang<br />
besteht, zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Einsparungen ohne<br />
besondere Beschlussfassung zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen<br />
Ausgaben herangezogen werden dürfen (einseitige oder gegenseitige<br />
Deckungsfähigkeit).<br />
Laut § 72 (8) in Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung werden<br />
für eine effiziente Erfüllung des Voranschlages im Bereich Personal Virements<br />
festgelegt.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt laut § 72 (8) in<br />
Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung die Deckungsfähigkeit<br />
von Ausgaben im Bereich Personal laut Voranschlagsvermerk im Voranschlag 2012.<br />
Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
14.d) Voranschlag 2012 - Voranschlagsvermerke der Deckungsfähigkeiten von<br />
Voranschlagsstellen-Bereich Leistungen Wirtschaftshof<br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat kann durch Voranschlagsvermerke bestimmen, dass Ausgaben,<br />
zwischen denen ein sachlicher und ein verwaltungsmäßiger Zusammenhang<br />
besteht, zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel Einsparungen ohne<br />
besondere Beschlussfassung zum Ausgleich der Mehrerfordernisse bei anderen<br />
Ausgaben herangezogen werden dürfen (einseitige oder gegenseitige<br />
Deckungsfähigkeit).<br />
Laut § 72 (8) in Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung werden<br />
für eine effiziente Erfüllung des Voranschlages im Bereich Leistungen Wirtschaftshof<br />
Virements festgelegt.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt laut § 72 (8) in<br />
Zusammenhang mit § 75 und § 76 NÖ. Gemeindeordnung die Deckungsfähigkeit<br />
von Ausgaben im Bereich Leistungen Wirtschaftshof laut Voranschlagsvermerk im<br />
Voranschlag 2012.<br />
Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
15) Grundsatzbeschluss Strombojen<br />
Sachverhalt:<br />
Der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> liegt ein Angebot über den Ankauf und die Montage von 10<br />
Strombojen vor. Strommessungen und erste Berechnungen haben ergeben, dass diese<br />
neue Methode der Wasserkraftnutzung in <strong>Korneuburg</strong> wirtschaftlich betrieben werden und<br />
erneuerbare Energie für <strong>Korneuburg</strong> produzieren könnte.<br />
Um die Lieferung der ersten Strombojen beim Produzenten für Ende 2012 sicherzustellen, ist<br />
ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates nötig. Bis März sollen noch<br />
- genauere Berechnungen der Wirtschaftlichkeit<br />
- Auslotung der möglichen Förderungen und<br />
- Ausarbeitung der besten Variante der Betriebsform<br />
erarbeitet werden.<br />
Die Strombojen wurden am 9. November 2011 den interessierten Mitgliedern des<br />
Gemeinderates vorgestellt und diskutiert.<br />
Aufgrund der Vorberatung am 9. November 2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates<br />
aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt im Grundsatz den<br />
Ankauf von 10 Strombojen.<br />
Die Beauftragung soll im März 2012 per Gemeinderatsbeschluss erfolgen, wenn<br />
genauere Prüfungen ergeben, dass:<br />
- die Strombojen in <strong>Korneuburg</strong> wirtschaftlich betrieben werden können<br />
- die dafür nötigen Förderungen zugesagt sind<br />
- die rechtlichen Fragen und die Abnahme des produzierten Stroms geklärt sind und<br />
- die Finanzierung der Strombojen geklärt ist.<br />
Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Mag. Bail, Kerschbaum, Gepp
16) VMWare-Server – Hardwareankauf<br />
Sachverhalt:<br />
Die bisherigen VMWare-Server wurden 2003 angekauft und wurde der Ersatz im<br />
Voranschlag 2012 vorgesehen. Da das Arbeiten mit dem virtualisierten Mailserver<br />
nicht mehr zumutbar war, wurde einer der Server gemäß beiliegendem Angebot<br />
bereits vorweg geliefert und installiert. Zu Beginn des Jahres 2012 soll auch der<br />
zweite VMWare-Server erneuert werden, sodass die Produktivität und Performance<br />
gesteigert und etwaige zu erwartende Hardwaredefekte vermieden werden können.<br />
Ein entsprechendes Angebot wurde von der Firma SitexsDatabusiness, Richard<br />
Strauss-Straße 43, 1230 Wien, eingeholt. Da es sich bei den angebotenen Preisen<br />
um BBG-Preise handelt, konnte eine Ausschreibung unterbleiben.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Auftrag für die Aktualisierung der VMWare-Server wird gemäß Angebot <strong>vom</strong><br />
28.10.2011 an die Firma SitexsDatabusiness, 1230 Wien, zum Preis von EUR<br />
11.701,80 excl. MWSt. vergeben.<br />
Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
17) Zeiterfassungsumstellung – Ankauf<br />
Sachverhalt:<br />
Das im Jahr 2001 installierte und derzeit im Einsatz befindliche<br />
Zeiterfassungsprogramm „Interflex System 6020“ wird von der Firma Interflex nicht<br />
mehr weiterentwickelt bzw. vollständig serviciert. Außerdem gibt es keine<br />
Schnittstelle zum verwendeten Personalverrechnungsprogramm.<br />
Die DCE-Zeiterfassung „Consens“ der Fa. Gemdat NÖ, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, bietet<br />
nicht nur die Möglichkeit der Anbindung an das Personalverrechnungsprogramm,<br />
sondern beinhaltet auch die Möglichkeit, Fehlzeiten bzw. deren Genehmigung zu<br />
organisieren.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Die Gemdat NÖ, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, wird gemäß dem Angebot <strong>vom</strong> 09.03.2011 mit<br />
der Installation und Konfiguration der DCE-Zeiterfassung „Consens“ zum Preis von<br />
EUR 9. 465,00 excl. MWSt. beauftragt.<br />
Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
18) Telefonie<br />
Sachverhalt:<br />
Im Ausschuss für Finanzen und Telekom wurde beschlossen, den per März 2012<br />
auslaufenden Vertrag mit Orange bzgl. mobiler Nebenstellenanlage zu kündigen. Die<br />
Neuvergabe soll nach vorliegen eines Ergebnisses durch die Firma VALUE<br />
DIMENSIONS erfolgen.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, den Vertrag mit<br />
Orange Austria Telecommunication GmbH, 1210 Wien, mit Ablauf per März 2012 zu<br />
kündigen.<br />
Die Firma Value Dimensions wird beauftragt zur Nachverhandlung.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Stranzl, Gepp
19) Überplanmäßige Ausgaben<br />
19.a) Verein Jugendtreff <strong>Korneuburg</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Verein Jugendtreff Koreuburg und das Projekt Alte Schmiede sind in das Objekt<br />
Bankmannring 19 umgesiedelt. Im Zuge der Übergabe an den Besitzer des Objektes<br />
Mechtlerstraße 3, Ing. Marso wurden Schäden an der Fassade und im Innenbereich der<br />
Räumlichkeiten festgestellt. Aufgrund der Verhandlungsgespräche mit Ing. Marso wurde ein<br />
Pauschalbetrag in Höhe von EUR 7.500,00 für die Fassadensanierung, welche von der<br />
Firma Marso durchgeführt wird, vereinbart. Für die Instandhaltungsarbeiten im Innenbereich<br />
der Räumlichkeiten, welche <strong>vom</strong> Projekt Alte Schmiede durchgeführt werden, ist ein Betrag<br />
von ca. EUR 2.500,00 bereit zu stellen. Da der Mietvertrag mit der Stadtgemeinde<br />
<strong>Korneuburg</strong> abgeschlossen war, hat diese nun für die Kosten aufzukommen.<br />
Infolge dieser unvorhersehbaren Fakten sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von<br />
insgesamt EUR 10.000,00 (Voranschlagsstelle 1/9000-7282 und STS Bereich Alte<br />
Schmiede) zu beschließen.<br />
Als Bedeckung werden Einsparungen in Höhe von EUR 10.000,00 auf der<br />
Voranschlagsstelle 1/2590-7571 Finanzierungsbeitrag JTK angeboten, d.h. der Verein<br />
Jugendtreff <strong>Korneuburg</strong> wird nicht den gesamt budgetierten Finanzierungsbeitrag abrufen<br />
und verbleiben zumindest EUR 10.000,00 als Rest auf der Voranschlagsstelle, um einer<br />
einseitigen Überziehung entgegenzuwirken.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt überplanmäßige<br />
Ausgaben in Höhe von EUR 10.000,00 (Voranschlagsstelle 1/9000-7282 und STS<br />
Bereich Alte Schmiede).<br />
Als Bedeckung werden Einsparungen in Höhe von EUR 10.000,00 auf der<br />
Voranschlagsstelle 1/2590-7571 Finanzierungsbeitrag JTK angeboten, d.h. der<br />
Verein Jugendtreff <strong>Korneuburg</strong> wird nicht den gesamt budgetierten<br />
Finanzierungsbeitrag abrufen und verbleiben zumindest EUR 10.000,00 als Rest auf<br />
der Voranschlagsstelle, um einer einseitigen Überziehung entgegenzuwirken.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
19.b) 1. <strong>Korneuburg</strong>er Sport- und Gesundheitstag<br />
Sachverhalt:<br />
Beim 1. <strong>Korneuburg</strong>er Sport- und Gesundheitstag am 01.10.2011 wurden<br />
Mehrausgaben in Höhe von € 858,75 getätigt.<br />
Die Mehreinnahmen durch Sponsorbeiträge beliefen sich in diesem Bereich auf €<br />
2.250,00.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Generationen- und Gesundheitsausschuss am 21.11.2011 wurde dieser<br />
Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt eine überplanmäßige<br />
Ausgabe betreffend die VAST 1/0150-7283 in Höhe von € 858,75. Als Bedeckung<br />
werden anteilig die Mehreinnahmen durch Sponsorbeiträge (Gesamt € 2.250,00)<br />
herangezogen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
19.c) Druckerumstellung<br />
Sachverhalt:<br />
Die Voranschlagsstelle 1/0130-4560 ist durch Überschneidungen bei der<br />
Druckerumstellung (Canon, OCE, Ricoh) überzogen. Diese Überziehung (dzt. EUR<br />
4.260,38) kann durch Einsparungen im Bereich 1/0160-4560 und 1/0160-6180)<br />
innerhalb des Voranschlages der GST14 bedeckt werden, sodass es gesamt<br />
gesehen keine Überziehung geben wird.<br />
Infolge diverser Verschiebungen zwischen Hardware und Dienstleistungen bei den<br />
Projekten im Jahr 2011 betreffend die Voranschlagsstellen 5/0160-0400 und 5/0160-<br />
7280 entstand eine Überschreitung bei der Voranschlagsstelle 5/0160-7280 mit EUR<br />
6.555,89. Durch den verbleibenden Rest auf der Voranschlagsstelle 5/0160-0400 mit<br />
EUR 7.211,89 ist keine generelle Überziehung gegeben sondern lediglich eine<br />
Verschiebung der Ausgaben zwischen den Voranschlagsstellen.<br />
Es sind daher überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt EUR 10.816,27<br />
(VASt. 1/0130-4560 EUR 4.260,38 und VASt. 5/0160-7280 EUR 6.555,89) zu<br />
beschließen.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt überplanmäßige<br />
Ausgaben in Höhe von insgesamt EUR 10.816,27 (VASt. 1/0130-4560 EUR<br />
4.260,38 und VASt. 5/0160-7280 EUR 6.555,89).<br />
Als Bedeckung werden Einsparungen in Höhe der überplanmäßigen Ausgaben auf<br />
den Voranschlagsstellen 1/0160-4560, 1/0160-6180 und 5/0160-0400 angeboten um<br />
einer einseitigen Überziehung entgegenzuwirken.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
20) Kaufvertag Hiesinger<br />
Sachverhalt:<br />
Mit der Firma Hiesinger Ges.m.b.H., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl<br />
Hiesinger, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Bankmannring 44 wurde betreffend die Grundstücke<br />
Nr. 508/2 und 508/3 (Deponie), Kat. Gemeinde 11019 Tresdorf verhandelt und in<br />
Abstimmung ein Kaufvertrag erstellt.<br />
Der Kaufpreis von netto EUR 20.000,00 ist nach Vorliegen sämtlicher für die<br />
lastenfreie Übertragung des Eigentumsrecht erforderlichen Unterlagen beim<br />
Vertragserrichter, Dr. Werner Paulinz zu hinterlegen.<br />
Die Vertragsparteien sind in Kenntnis des Umstandes, dass die gegenständlichen<br />
Grundstücke bzw. Teile davon bereits bisher ohne Titel gewerblich durch die<br />
Käuferin genutzt worden sind. Der Verkäuferin ist nicht bekannt, dass die<br />
gegenständliche Grundstücke kontaminiert sind. Aufgrund der bisherigen Nutzung<br />
durch die Käuferin Karl Hiesinger) übernimmt die Verkäuferin (Stadtgemeinde<br />
<strong>Korneuburg</strong>) für eine allfällige Kontaminierung keine Haftung und wird die Käuferin<br />
die Verkäuferin für etwaige Kosten aus oder im Zusammenhang mit einer etwaigen<br />
Kontaminierung vollkommen schad- und klaglos halten.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt den Verkauf betreffend<br />
die Grundstücke Nr. 508/2 und 508/3 (Deponie), Kat. Gemeinde 11019 Tresdorf an<br />
die Käuferin Firma Hiesinger Ges.m.b.H., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn<br />
Karl Hiesinger, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Bankmannring 44 laut Bedingungen des<br />
Kaufvertrages mit einem Kaufpreis von netto EUR 20.000,00.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
21) Mietvertrag und Prekariumsvertrag – Stadtsaal<br />
Sachverhalt:<br />
Da der Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> den Anteil der Liegenschaft 2100<br />
<strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 31-32 (Stadtsaal) käuflich erwarb und der vorangegangene<br />
Mietvertrag per 31.12.2011 endet, ist ein neuer Mietvertrag abzuschließen.<br />
Norbert Minnich ist grundbücherlicher Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ. 94,<br />
Grundbuch 11006 <strong>Korneuburg</strong>, der Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> Eigentümer<br />
des anderen Hälfteanteiles der vorgenannten Liegenschaft. Gegenstand dieses<br />
Mietvertrages ist der Stadtsaal, top 1 des vorgenannten Hauses im Ausmaß von<br />
767,05 m2 sowie top 12 des vorgenannten Hauses, Nebenräumlichkeiten zum<br />
Stadtsaal (Küche, Waschraum, WC etc.) im Ausmaß von 65,10 m2.<br />
Der gegenständliche Mietvertrag wird ab 01.01.2012 für die Dauer von 10 Jahren<br />
abgeschlossen, sodass das Mietverhältnis per 31.12.2021 endet, ohne dass es einer<br />
Aufkündigung bedarf.<br />
Der Hauptmietzins beträgt für top 1 (Stadtsaal > 767,05 m2) mtl. EUR 1.534,10<br />
(EUR 2,00/m2) = Jahressumme EUR 18.409,20 und für top 12<br />
(Nebenräumlichkeiten > 65,10 m2) mtl. EUR 130,20 (EUR 2,00/m2) =<br />
Jahressumme EUR 1.562,40, das sind zusammen EUR 19.971,60 pro Jahr.<br />
Das Betriebskostenakonto beträgt für top 1 (Stadtsaal > Pauschalbetrag) mtl. EUR<br />
1.383,53 = Jahressumme EUR 16.602,36 und für top 12 (Nebenräumlichkeiten ><br />
Pauschalbetrag) mtl. EUR 117,42 = Jahressumme EUR 1.409,04, das sind<br />
zusammen EUR 18.011,40 pro Jahr.<br />
Das Betriebskostenakonto für den derzeit im Bau befindlichen Lift wird<br />
voraussichtlich 0,11/m2 betragen.<br />
Weiters ist ein Prekariumsvertrag abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages ist<br />
der im Nordwesten an den Stadtsaal im Haus 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 31-32<br />
angrenzende Dachbodenbereich, welcher derzeit von der Stadtgemeinde<br />
<strong>Korneuburg</strong> als Abstellbereich für Mobiliar benutzt wird. Der Stadtentwicklungsfonds<br />
<strong>Korneuburg</strong> und Norbert Minnich gestatten der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> die<br />
unentgeltliche Nutzung dieses Bereiches gegen jederzeitigen Widerruf.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt den vorliegenden<br />
Mietvertrag betreffend Objekt 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 31-32, abgeschlossen<br />
zwischen dem Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong>, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 1<br />
und Norbert Minnich, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 30 als Vermieter einerseits und<br />
der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong>, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 39 als Mieter<br />
andererseits zu den im Mietvertrag angeführten Bedingungen.<br />
Gegenstand dieses Mietvertrages ist der Stadtsaal, top 1 des vorgenannten Hauses<br />
im Ausmaß von 767,05 m2 sowie top 12 des vorgenannten Hauses,<br />
Nebenräumlichkeiten zum Stadtsaal (Küche, Waschraum, WC etc.) im Ausmaß von<br />
65,10 m2.
Der gegenständliche Mietvertrag wird ab 01.01.2012 für die Dauer von 10 Jahren<br />
abgeschlossen, sodass das Mietverhältnis per 31.12.2021 endet, ohne dass es einer<br />
Aufkündigung bedarf.<br />
Der Hauptmietzins beträgt für top 1 (Stadtsaal > 767,05 m2) mtl. EUR 1.534,10<br />
(EUR 2,00/m2) = Jahressumme EUR 18.409,20 und für top 12<br />
(Nebenräumlichkeiten > 65,10 m2) mtl. EUR 130,20 (EUR 2,00/m2) =<br />
Jahressumme EUR 1.562,40, das sind zusammen EUR 19.971,60 pro Jahr.<br />
Das Betriebskostenakonto beträgt für top 1 (Stadtsaal > Pauschalbetrag) mtl. EUR<br />
1.383,53 = Jahressumme EUR 16.602,36 und für top 12 (Nebenräumlichkeiten ><br />
Pauschalbetrag) mtl. EUR 117,42 = Jahressumme EUR 1.409,04, das sind<br />
zusammen EUR 18.011,40 pro Jahr.<br />
Das Betriebskostenakonto für den derzeit im Bau befindlichen Lift wird<br />
voraussichtlich 0,11/m2 betragen.<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt den vorliegenden<br />
Prekariumsvertrag, abgeschlossen zwischen dem Stadtentwicklungsfonds<br />
<strong>Korneuburg</strong>, 2100 <strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 1 und Norbert Minnich, 2100 <strong>Korneuburg</strong>,<br />
Hauptplatz 30 als Vermieter einerseits und der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong>, 2100<br />
<strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 39 als Mieter andererseits.<br />
Gegenstand dieses Vertrages ist der im Nordwesten an den Stadtsaal im Haus 2100<br />
<strong>Korneuburg</strong>, Hauptplatz 31-32 angrenzende Dachbodenbereich, welcher derzeit von<br />
der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> als Abstellbereich für Mobiliar benutzt wird. Der<br />
Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> und Norbert Minnich gestatten der<br />
Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> die unentgeltliche Nutzung dieses Bereiches gegen<br />
jederzeitigen Widerruf.<br />
Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X (ohne STR Minnich)<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 1 (STR Minnich)<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
22) Kirchenplatz/Kirchengasse – Objektübernahme Stadtentwicklungsfonds<br />
<strong>Korneuburg</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Aufgrund der Fertigstellung und Umsiedelung in das neue Sonderpädagogische<br />
Zentrum (SPZ neu) wurden Überlegungen zur weiteren Nutzung der Liegenschaft<br />
des alten SPZ angestellt, welche im Eigentum der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> steht.<br />
Um eine Entlastung aus verwaltungstechnischer und budgetärer Sicht der<br />
Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> herbeizuführen, wurden Gespräche und Verhandlungen<br />
mit dem Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> geführt, da noch laufende Darlehen<br />
(geförderte Darlehen des Schul- und Kindergartenfonds mit Zuschusszahlungen des<br />
Landes NÖ) mit einem Schuldenstand in Höhe von EUR 185.119,97 aushaften und<br />
zu übernehmen sind. Nach Anfrage beim Schul- und Kindergartenfonds ist es nicht<br />
möglich, die Schuldscheine an den Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> zu<br />
übertragen, da das Land NÖ nur für Schulen und Schulgemeinden Zinsenzuschüsse<br />
gewährt. Infolge dessen verbleiben die Darlehen administrativ bei der<br />
Sonderschulgemeinde und die Annuitäten (jährlich EUR 21.000,00) werden von der<br />
Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> an die Sonderschulgemeinde refundiert. Daher ergibt<br />
sich für die Sonderschulgemeinde keinerlei Belastung. Eine zwischenzeitig<br />
durchgeführte Bewertung der Liegenschaft ergab eine Bemessung laut<br />
Bewertungsgutachten in Höhe von EUR 560.000,00. Diesbezüglich wird, wie in den<br />
nachfolgenden Tagesordnungspunkten ersichtlich, eine Dotierung an den<br />
Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> und eine Rückdotierung mit Geldfluss in Höhe<br />
von EUR 560.000,00 an die Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> vorgenommen. Mit diesem<br />
Erlös werden 2 BAWAG P.S.K. Darlehen (FFW D-1630.0004 EUR 28.500,00 und<br />
AHS D-2150.0076 EUR 507.400,00) in Form einer außerordentlichen Rückzahlung<br />
getilgt. Durch diese Maßnahme wurden Tilgungen im Ordentlichen Haushalt um<br />
EUR 90.000,00 verringert. Weiters wurden anstatt Darlehensaufnahmen die<br />
Bedeckungen für AO-Vorhaben 6390 Hochwasserschutz mit EUR 20.000,00 und für<br />
AO-Vorhaben 8750 Straßenverkehrsbetriebe mit EUR 25.000,00 aus dem restlichen<br />
Erlös und dem Erlös aus Verkauf Grdst.Nr. 533/49 (EUR 30.000,00) herbeigeführt.<br />
Die verbleibende Summe von EUR 9.100,00 wurde dem Ordentlichen Haushalt<br />
zugeteilt. Der Verlauf dieser Abhandlungen ist im Rücklagennachweis der<br />
Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> abgebildet.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Übergabe /<br />
Übernahme der Liegenschaft Kirchenplatz/Kirchengasse (SPZ alt) an den<br />
Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> nach der Vorgangsweise wie im Sachverhalt<br />
angeführt mit der Bereitstellung der jährlichen Refundierung der Annuitäten an die<br />
Sonderschulgemeinde <strong>Korneuburg</strong> im Betrage von EUR 21.000,00 laut gültigen<br />
Tilgungsplänen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Mag. Gehart
23) Dotierung XV – Liegenschaft Kirchenplatz/Kirchengasse –<br />
Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Die Grundstücke .110, EZ 118, KG 11006 (263 m2) und .90, EZ 119, KG 11006 (493<br />
m2) im Gesamtausmaß von 756 m2 sollen zu einem Kaufpreis von EUR<br />
560.000,00 zum Zwecke der Verwertung an den Stadtentwicklungsfonds<br />
<strong>Korneuburg</strong> dotiert werden.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, die Grundstücke .110,<br />
EZ118,, KG 11006 (263 m2) und .90, EZ 119, KG 11006 (493 m2) im<br />
Gesamtausmaß von 756 m2 zu einem Kaufpreis von EUR 560.000,00 zum Zwecke<br />
der Verwertung und in Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben an den<br />
Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong> gemäß den Bedingungen des beiliegenden<br />
Dotierungsvertrages zu dotieren.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
24) Dotierung XVI – Rückdotierung Liegenschaft Kirchenplatz/Kirchengasse –<br />
Stadtentwicklungsfonds <strong>Korneuburg</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Erlös aus der Verwertung der Grundstücke .110, EZ 118, KG 11006 (263 m2)<br />
und .90, EZ 119, KG 11006 (493 m2) im Gesamtausmaß von 756 m2 zum<br />
Verkaufspreis von EUR 560.000,00 wird zum Zwecke der Refinanzierung an die<br />
Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> rückdotiert.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, die Grundstücke .110,<br />
EZ 118, KG 11006 (263 m2) und .90, EZ 119, KG 11006 (493 m2) im<br />
Gesamtausmaß von 756 m2 zum Verkaufspreis von EUR 560.000,00 zum Zwecke<br />
der Refinanzierung an die Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> rück zu dotieren.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
25) Grundverkauf Grundstück 533/49<br />
Sachverhalt:<br />
Familie Petra und Mag. Alexander Toth haben mit Schreiben <strong>vom</strong> 3. November 2011<br />
ein Kaufanbot betreffend einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 533/49, EZ 2682, KG<br />
11006 <strong>Korneuburg</strong> im Ausmaß von 200 m² zum Preis je m² von EUR 150,-- , das<br />
sind gesamt EUR 30.000,00, zum Zwecke der Gartenvergrößerung gelegt (grenzt<br />
unmittelbar an das bereits in ihrem Besitz befindliche Grundstück an).<br />
Da diese Teilfläche des Grundstücks für den Spielplatzbetrieb nicht benötigt wird,<br />
steht einem Verkauf durch die Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> nichts im Wege. Die<br />
derzeitige Grundstückswidmung „Grünland“ soll auch im Zuge des Verkaufs<br />
bestehen bleiben, es wird keine Änderung durchgeführt.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Telekom am 30.11.2011 wurde dieser Gegenstand in<br />
die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, den<br />
Grundstücksverkauf laut Kaufanbot <strong>vom</strong> 03. November 2011 der Familie Petra und<br />
Mag. Alexander Toth betreffend einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 533/49, EZ<br />
2682, KG 11006 <strong>Korneuburg</strong> im Ausmaß von 200 m² zum Preis je m² von EUR<br />
150,00, das sind gesamt EUR 30.000,00, über das Notariat Dr. Bäuml zu den<br />
angeführten Bedingungen durchführen zu lassen.<br />
Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Kerschbaum
26) Masterplan „<strong>Korneuburg</strong> 2036“ – Auftragsvergabe<br />
Sachverhalt:<br />
Im Rahmen der Stadterneuerung wurde ein Roh-Konzept „Masterplan „<strong>Korneuburg</strong><br />
2036“ entwickelt. Entsprechend dem Bundesvergabegesetz wurden 6 Proponenten<br />
(aus dem wissenschaftlichen und universitären Umfeld bzw.<br />
Organisationsberatungen) zur Abgabe von unverbindlichen Preisauskünften<br />
eingeladen.<br />
Am Montag, 28.11.2011 sind fristgerecht 3 Angebote eingelangt, drei Proponenten<br />
haben kein eigenes Angebot abgegeben, sind aber in die anderen Angebote<br />
eingebunden.<br />
1) 17&4 Organisationsberatung – eingelangt 28.11./10:00 Uhr<br />
Wie bereits in der Grobkostenschätzung angegeben EUR 80.000,- excl.<br />
Teamleitung 17&4<br />
In Kooperationen mit: Institute for Sustainable Economic Development (BOKU:<br />
Penker, Schauppenlehner-Kloyber) und HuB architekten ZT KG (Görgl und Huemer),<br />
beratende Funktion: Institut für Geographie (Fassmann)<br />
2) Hydro Ing. – eingelangt 28.11./10:28 Uhr<br />
Startphase Masterplan <strong>Korneuburg</strong> 2036 - EUR 42.000,- exkl.<br />
Zusammenstellung Honorare Kernphase Masterplan 2036 EUR 85.000,- exkl.<br />
Gesamt: EUR 127.000,- excl.<br />
3) ARGE Stefan Mayr (superwien Architektur) und Wencke Hertzsch (ISRA) eingelangt<br />
28.11./11:00 Uhr<br />
Phase 2 Ideenkompass EUR 33.600, - exkl.<br />
Phase 3 Zukunftsdialog EUR 85.680, - exkl.<br />
Gesamt EUR 119.280,- excl.<br />
Die Unterlagen wurden den Mitgliedern des Ausschusses Strategie, Entwicklung und<br />
Öffentlichkeitsarbeit vorgelegt.<br />
Folgende Entscheidung/Vorgehensweise wird empfohlen:<br />
- Der Auftrag Masterplan „<strong>Korneuburg</strong> 2036“ soll in 2 Tranchen vergeben<br />
werden.<br />
- Die beiden Tranchen, max. jeweils EUR 50.000,- (excl. USt), sind im<br />
Rechnungsjahr 2012 und 2013 budgetiert.<br />
- Alle 3 Angebotsleger werden im Jänner 2012 eingeladen, ihre Angebote im<br />
Ausschuss zu präsentieren (Methodik, Vorgehen, Zieldefinition, etc..)<br />
- Zur Präsentation werden STERN-Vertreter eingeladen.<br />
- Anschließend wird entschieden, welche/s Anbote bestmöglich (Bestbieter) den<br />
Masterplan abdeckt (Phase, Abschnitte).<br />
- Danach wird dem STR/GR die Auftragsvergabe empfohlen.
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss Strategie, Entwicklung und Öffentlichkeitsarbeit am 01.12.2011 wurde<br />
dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Vorgehensweise bei der Vergabe des Masterplanes „<strong>Korneuburg</strong> 2036“:<br />
- Der Auftrag Masterplan „<strong>Korneuburg</strong> 2036“ soll in 2 Tranchen vergeben<br />
werden.<br />
- Die beiden Tranchen, max. jeweils EUR 50.000,-, (excl. UST) sind im<br />
Rechnungsjahr 2012 und 2013 budgetiert.<br />
- Alle 3 Angebotsleger werden im Jänner 2012 eingeladen, ihre Angebote im<br />
Ausschuss zu präsentieren (Methodik, Vorgehen, Zieldefinition, etc..)<br />
- Zur Präsentation werden STERN-Vertreter eingeladen<br />
- Anschließend wird entschieden, welche/s Anbote bestmöglich (Bestbieter) den<br />
Masterplan abdeckt (Phase, Abschnitte).<br />
- Danach wird dem STR/GR die Auftragsvergabe empfohlen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Madlberger, Kerschbaum, Pfaffl, Stranzl
27) Stadtzeitung – Preisanpassung<br />
Sachverhalt:<br />
1. Inserate der <strong>Korneuburg</strong>er Stadtzeitung<br />
Die <strong>Korneuburg</strong>er Stadtzeitung deckt ihre Gestehungskosten teilweise über<br />
Inseratenbuchungen, betreut durch die Firma Vogelmedia, Bisamberg, ab. Die<br />
Inseratenpreise sind seit Jahren unverändert und sollen der heimischen Wirtschaft<br />
eine günstige Werbemöglichkeit bieten. Es ist durch aktive Akquisition gelungen,<br />
mehr (Dauer-)Inserenten zu gewinnen. Den Dauerinserenten wird dzt. ein Rabatt in<br />
Höhe von 20% bei einer Jahresbuchung gewährt.<br />
Dennoch bestehen noch „alte“ Kunden (dzt. 11 Inserenten), deren Inserate nicht an<br />
das „normale“ Niveau angepasst wurden. Diese jahrelange Nichtanpassung beruht<br />
auf der Aussage von Vogelmedia, dass diese Kunden nicht mehr in der Stadtzeitung<br />
inserieren werden.<br />
Hier ein Überblick über die dzt. Inseratenpreise der Zeitungen (in <strong>Korneuburg</strong>, Preise<br />
nur bedingt vergleichbar):<br />
Inseratenpreise der Zeitungen (exkl. Steuern)<br />
1 Seite 1/2 Seite 1/3 Seite 1/4 Seite 1/8 Seite 1/16 Seite<br />
Stadtzeitung 998,40 499,20 k.A. 249,60 124,80 k.A.<br />
STZ Abo Einschaltungen 20% 798,72 399,36 199,68 99,84<br />
NÖN Kbg/Stockerau 1.490,00 950,00 634,00 519,00 270,00<br />
NÖN Weihnachtsinserat 343,00 185,00<br />
Bezirksblätter/Weihnachten 1.851,20 911,36/925,60 455,68 220,72<br />
Blitz (Weihnachtsins.15%) 1.495,00 805,00 460,00 242,11 124,32<br />
Die Einnahmen durch Inserate konnten von EUR 12.823,10 (2010) auf EUR 16.416,09<br />
(2011) erhöht werden. Das ist ein Zuwachs von + 28%.<br />
Durch die Nichtanpassung der Inseratenpreise bei 11 Kunden sind der Stadtgemeinde<br />
<strong>Korneuburg</strong> im RJ 2011 Einnahmen von EUR 1.295,73 (netto, d.h. nach Abzug aller<br />
Steuern) entgangen. Die Berechnung ergibt sich aus insgesamt 44 Inseraten, die um<br />
29,68% unter den normalen Inseratenpreisen (Rabatt von 20% wurde berücksichtigt) liegen.<br />
Damit hätten sich im RJ 2011 insgesamt EUR 17.711,82 (netto) an Inserateinnahmen<br />
ergeben.<br />
Um den Kostendeckungsgrad der Stadtzeitung zu verbessern, wurde daher im Ausschuss<br />
empfohlen, diese Ausnahmen nicht mehr fortzusetzen, sondern auf allen Inserenten die<br />
gleiche Preisstruktur anzuwenden.<br />
2. Kostenbeitrag Versand Stadtzeitung<br />
Die Stadtzeitung wird im Stadtgebiet von <strong>Korneuburg</strong> an jeden Haushalt und Betrieb verteilt.<br />
Es ist jahrelanger Usus, dass auf Wunsch von Privaten, Unternehmen, etc., diese auch per<br />
Post auf Adresse kostenfrei zugestellt wird. Bereits vor 2 ½ Jahren wurde die Zahl der<br />
„Abonnenten“ von ca. 200 auf 35 Individualadressen reduziert. Inzwischen sind es wieder<br />
ca. 60 Adressen, die einen Postversand wünschen. Mit dem Versand ist auch eine<br />
händische Manipulation (Kuvertierung und Beschriftung) verbunden. Zusätzlich wurden im<br />
Mai 2011 die Postgebühren drastisch erhöht.<br />
Es wird daher vorgeschlagen, einen Kostenbeitrag (Manipulation und Versand) von EUR 3,-<br />
/Stadtzeitung einzuheben. Umsetzung: Der 1. Stadtzeitung 2012 wird ein Erlagschein über<br />
EUR 15,- (5 Ausgaben für 2012 geplant) beigelegt. Wird der Beitrag entrichtet, erhält der<br />
Abonnent die Stadtzeitung im RJ 2012 zugestellt. Pflichtversendungen (Landesarchiv,<br />
Nationalbibliothek, NÖ LReg.) bleiben davon unberührt. Damit würden ca. EUR 900,- als
Kostenbeitrag eingehoben werden bzw. falls der Abonnent nicht einzahlt, keine Zeitung<br />
mehr versendet werden = Einsparung.<br />
Anmerkung: Die Stadtzeitung ist weiterhin im BÜS (solange Vorrat reicht) erhältlich bzw. auf<br />
der Homepage veröffentlicht.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Ausschuss Strategie, Entwicklung und Öffentlichkeitsarbeit am 01.12.2011 wurde<br />
dieser Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Um den Kostendeckungsgrad der Stadtzeitung zu verbessern, :<br />
werden<br />
1. allen Inserenten der Stadtzeitung die gleichen Preise für Inserate verrechnet, unter<br />
Berücksichtigung, dass bei Dauerbuchungen wie bisher ein Rabatt gewährt wird.<br />
Anmerkung: Durch die Nichtanpassung der Inseratenpreise bei 11 Kunden sind der<br />
Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> im RJ 2011 Einnahmen von EUR 1.295,73 (netto, d.h. nach<br />
Abzug aller Steuern) entgangen. Die Berechnung ergibt sich aus insgesamt 44 Inseraten,<br />
die um 29,68% unter den normalen Inseratenpreisen (Rabatt von 20% wurde berücksichtigt)<br />
liegen. Damit hätten sich im RJ 2011 insgesamt EUR 17.711,82 (netto) an<br />
Inserateinnahmen ergeben.<br />
Weiter wird:<br />
2. ein Kostenbeitrag (für Manipulation und Versand) in Höhe von EUR 3,- pro<br />
Stadtzeitung pro Ausgabe eingehoben, wenn die Stadtzeitung auf Wunsch eines<br />
Privaten, Unternehmens, etc.. per Post auf Adresse zugestellt werden soll.<br />
Umsetzung:<br />
Der 1. Stadtzeitung 2012 wird ein Erlagschein über EUR 15,- (5 Ausgaben für 2012 geplant)<br />
beigelegt. Wird der Beitrag entrichtet, erhält der Abonnent die Stadtzeitung im RJ 2012<br />
zugestellt.<br />
Pflichtversendungen (Landesarchiv, Nationalbibliothek, NÖ LReg.) bleiben davon unberührt.<br />
Damit würden ca. EUR 900,- als Kostenbeitrag eingehoben werden bzw. falls der Abonnent<br />
nicht einzahlt, keine Zeitung mehr versendet werden = Einsparung.<br />
Anmerkung: Die Stadtzeitung ist weiterhin im BÜS (solange Vorrat reicht) erhältlich bzw. auf<br />
der Homepage veröffentlicht.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Pfaffl, Gepp
28) Errichtung eines Altstoffsammelzentrum – Grundsatzbeschluss – Stadtservice<br />
Sachverhalt:<br />
Durch die Deponieverordnung 2008 in welcher andere Anlagen auf Deponiekörper<br />
ab dem 01.01.2012 an den Stand der Technik angepasst und neu verhandelt<br />
werden müssen, sowie eine Einschränkung des Betriebes im Recyclinghof „Zum<br />
Scheibenstand“ durch den Neubau des Justizgebäudes und Landesgericht, wird seit<br />
längerem eine Lösung für ein neues Altstoffsammelzentrum (ASZ) gesucht. In<br />
diversen Diskussionen im Bürger- und Stadtserviceausschuss konnte man sich<br />
darauf einigen, zukünftig nur mehr EIN Altstoffsammelzentrum zu betreiben. Hier<br />
gibt es mehrere Varianten. Ein Ausbau des bestehenden Recyclinghof „Zum<br />
Scheibenstand“ oder eine Neuerrichtung. Betreffend die Neuerrichtung wurden<br />
bereits einige Standorte besprochen. Leider kommt es immer wieder zu<br />
Verzögerungen in der Entscheidungsfindung, da man von Verhandlungen mit der<br />
ASFINAG (Abfahrt Mitte) und dem Land NÖ (nähe Dabschkaserne) abhängig ist.<br />
Aus diesem Anlass wurde im Bürger- und Stadtserviceausschuss <strong>vom</strong> 21.11.11<br />
folgender Grundsatz gefasst:<br />
Es wird mit den Planungsarbeiten im Jahr 2012 für EIN Altstoffsammelzentrum<br />
begonnen. Im Voranschlag 2012 wurden € 500.000,00 für dieses Vorhaben<br />
budgetiert. Die Bedeckung soll mit einem Darlehen erfolgen. Der Standort für das<br />
einzige Altstoffsammelzentrum wird im Zuge der Planungsarbeiten noch festgelegt.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Bürger- und Stadtserviceausschuss am 21.11.11 wurde dieser Gegenstand in die<br />
Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadt <strong>Korneuburg</strong> beschließt folgenden Grundsatzbeschluss:<br />
Es wird mit den Planungsarbeiten im Jahr 2012 für EIN Altstoffsammelzentrum<br />
begonnen. Im Voranschlag 2012 wurden € 500.000,00 für dieses Vorhaben<br />
budgetiert. Die Bedeckung soll mit einem Darlehen erfolgen. Der Standort für das<br />
einzige Altstoffsammelzentrum wird im Zuge der Planungsarbeiten noch festgelegt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen MIT DEM ZUSATZ:<br />
Zugestimmt: ÖVP X Keine Ausgaben bis der<br />
SPÖ X Voranschlag 2012<br />
GRÜNE X beschlossen ist.<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
29) Förderung der Tagesbetreuung (Subvention) - KIKO, Kirchenplatz 2, 2100<br />
<strong>Korneuburg</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Die Integrative Kindergruppe <strong>Korneuburg</strong> (KIKO), Kirchenplatz 2, 2100 <strong>Korneuburg</strong><br />
ersucht, um den Betrieb im Jahr 2012 aufrecht erhalten zu können, um eine<br />
Subvention von € 95,00 pro Monat und betreutem Kind mit Hauptwohnsitz in<br />
<strong>Korneuburg</strong>, der Gesamtbetrag für 2012 ist €12.000,00.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Generationen- und Gesundheitsausschuss am 21.11.2011 wurde dieser<br />
Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt für das Jahr 2012 eine<br />
Subvention an die Integrative Kindergruppe <strong>Korneuburg</strong> (KIKO) von EUR 91,00 (wie<br />
in den Vorjahren > abweichend <strong>vom</strong> Ansuchen) pro Monat und betreutem Kind mit<br />
Hauptwohnsitz in <strong>Korneuburg</strong> in der Gesamthöhe von € 12.000,00. Die Überprüfung<br />
und Anweisung erfolgt durch das Sozialreferat.<br />
Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
30) Förderung der Kleinkinderbetreuung - Anpassung der Sätze an die des Landes<br />
Niederösterreich<br />
Sachverhalt:<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> wendet für die Kleinkinderbetreuung (gesamt 233 Kinder)<br />
eigene Richtsätze an:<br />
Schulpflichtige Kinder € 25,50<br />
Kinder vor dem Kindergartenalter von 20-90 Betreuungsstunden/Monat € 21,80<br />
Kinder vor dem Kindergartenalter ab 91 Betreuungsstunde/Monat € 43,60<br />
Kinder im Kindergartenalter von 20-90 Betreuungsstunden/Monat € 7,30<br />
Kinder im Kindergartenalter ab 91 Betreuungsstunden/Monat € 14,60<br />
Es sollen ab 01.01.2012 die Richtsätze des Landes NÖ angewendet werden:<br />
Horte € 25,50<br />
Tagesbetreuungseinrichtungen:<br />
Schulkinder € 25,50<br />
Vorschulkinder bis 90 Betreuungsstunden/Monat € 25,50<br />
(bzw. € 51,00 bei erhöhtem Finanzierungsbedarf)<br />
Vorschulkinder über 90 Betreuungsstunden/Monat € 36,50<br />
(bzw. € 73,00 bei erhöhtem Finanzierungsbedarf)<br />
Tagesmütterorganisationen:<br />
Schulkinder 25,50<br />
Vorschulkinder bis 90 Betreuungsstunden/Monat € 36,50<br />
Vorschulkinder über 90 Betreuungsstunden/Monat € 51,00<br />
Aufgrund der Vorberatung im Generationen- und Gesundheitsausschuss am 21.11.2011 wurde dieser<br />
Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Sätze des Landes<br />
NÖ per 01.01.2012:<br />
Horte € 25,50<br />
Tagesbetreuungseinrichtungen:<br />
Schulkinder € 25,50<br />
Vorschulkinder bis 90 Betreuungsstunden/Monat € 25,50<br />
(bzw. € 51,00 bei erhöhtem Finanzierungsbedarf)<br />
Vorschulkinder über 90 Betreuungsstunden/Monat € 36,50<br />
(bzw. € 73,00 bei erhöhtem Finanzierungsbedarf)<br />
Tagesmütterorganisationen:<br />
Schulkinder € 25,50<br />
Vorschulkinder bis 90 Betreuungsstunden/Monat € 36,50
Vorschulkinder über 90 Betreuungsstunden/Monat € 51,00<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
31) Förderung der Tagesbetreuung gemäß § 6 NÖ Kinderbetreuungsgesetz (<strong>KB</strong>G) -<br />
Kindergruppe/krippe 1-3, Pavelova Eva, Stockerauer Straße 19/4b, 2100<br />
<strong>Korneuburg</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Im Sinne des § 6 Abs. 1 lit. B des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes (NÖ <strong>KB</strong>G)<br />
sehen die Richtlinien vor, dass das Land und die Gemeinde zu gleichen Teilen<br />
Förderungsmittel zum Personalaufwand der Tagesmütter/-väter-Rechtsträger,<br />
der Tagesbetreuungseinrichtungen wie auch der Hortbetreiber gewähren.<br />
Die Kindergruppe/krippe 1-3, Frau Pavelova Eva, Stockerauer Straße 19/4b, 2100<br />
<strong>Korneuburg</strong> ersucht um Zuerkennung der Förderung, pro Monat und betreutem Kind<br />
mit Hauptwohnsitz in <strong>Korneuburg</strong>, im Sinne des § 6 Abs. 1 lit. B des NÖ <strong>KB</strong>G.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Generationen- und Gesundheitsausschuss am 21.11.2011 wurde dieser<br />
Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, die<br />
Kindergruppe/krippe 1-3, Frau Pavelova Eva, Stockerauer Straße 19/4b, 2100<br />
<strong>Korneuburg</strong>, pro Monat und betreutem Kind mit Hauptwohnsitz in <strong>Korneuburg</strong>, im<br />
Sinne des § 6 NÖ <strong>KB</strong>G, ab 01.01.2012 nach den geltenden Sätzen des Landes NÖ<br />
zu fördern:<br />
Tagesbetreuungseinrichtungen:<br />
Schulkinder € 25,50<br />
Vorschulkinder bis 90 Betreuungsstunden/Monat € 25,50<br />
(bzw. € 51,00 bei erhöhtem Finanzierungsbedarf)<br />
Vorschulkinder über 90 Betreuungsstunden/Monat € 36,50<br />
(bzw. € 73,00 bei erhöhtem Finanzierungsbedarf)<br />
Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
32) Mietzinsunterstützung der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> – Richtlinien<br />
Sachverhalt:<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> möchte jenen Personen, welche nach den<br />
Vergaberichtlinien für Gemeindewohnungen der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> als<br />
unterstützungswürdig gelten und nach dem 01.01.2012 eine Gemeindewohnung in<br />
<strong>Korneuburg</strong> als Hauptmieter zugewiesen bekommen, einen neuen Mietvertrag<br />
abschließen und über ein geringes Einkommen verfügen, eine Mietzinsunterstützung<br />
laut Richtlinien gewähren.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Generationen- und Gesundheitsausschuss am 21.11.2011 wurde dieser<br />
Gegenstand in die Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, jenen Personen,<br />
welche nach den Vergaberichtlinien für Gemeindewohnungen der Stadtgemeinde<br />
<strong>Korneuburg</strong> als unterstützungswürdig gelten und nach dem 01.01.2012 eine<br />
Gemeindewohnung in <strong>Korneuburg</strong> als Hauptmieter zugewiesen bekommen, einen<br />
neuen Mietvertrag abschließen und über ein geringes Einkommen verfügen, eine<br />
Mietzinsunterstützung laut Richtlinien zu gewähren.<br />
Zu diesem TOP gibt es einen Abänderungsantrag der GRÜNEN: (Beilage 32.1)<br />
Die Formulierung …..; wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass kein<br />
Rechtsanspruch auf die Mietzinsunterstützung besteht.“<br />
Ist zu ersetzen durch: …“wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich der<br />
Rechtsanspruch auf eine Mietzinsunterstützung auf das jeweilige Kalenderjahr, für<br />
das die Förderzusage erteilt wurde, beschränkt.“<br />
Abstimmung mit diesem Zusatz:<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Fuchs-Moser, Mag. Gehart, Gepp
33) Richtlinien - Gewährung von Beihilfen an bedürftige Gemeindebürger<br />
(Kanalgebühr, Abfallwirtschaftsabgabe - und gebühr)<br />
Sachverhalt:<br />
Es sollen einheitliche Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen für die<br />
Kanalgebühr, Abfallwirtschaftsabgabe und –gebühr bei sozialen Härtefällen geben.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Stadtrat am 07.12.2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des<br />
Gemeinderates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Richtlinien –<br />
Gewährung von Beihilfen an bedürftige Gemeindebürger (Kanalgebühr,<br />
Abfallwirtschaftsabgabe – und gebühr) per 01.01.2012<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Panek, Mag. Gehart, Ing. Pirgmayer, Pfaffl
34) Sondernutzungsvertrag Hinweistafeln S1 – Historisches Rathaus<br />
Sachverhalt:<br />
Im Zuge der Errichtung der S1 wurde durch Verhandlungen der Vertreter der<br />
Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> erreicht, dass im Verlauf der S1 Hinweistafeln auf das<br />
historische Rathaus der Stadt errichtet werden können. Auf Basis aller Anfragen<br />
entlang der S1, wurde von der Bonaventura Straßenerrichtungs GmbH ein<br />
einheitlicher Sondernutzungsvertrag aufgesetzt und allen Interessenten entlang der<br />
S1 zugeschickt. Dieser Entwurf liegt den Unterlagen bei.<br />
Kosten: Errichtung der Tafeln und Gestattungsentgelt EUR 17.452,99 inkl. MWSt.,<br />
Jährliches Nutzungsentgelt EUR 2.112,00 inkl. MWSt.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Bauausschuss am 16.03.2011 und am 02.12.2011 wurde dieser Gegenstand in die<br />
Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss 1:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, den<br />
Sondernutzungsvertrag mit der Bonaventura Straßenerrichtungs GmbH,<br />
Franzensbrückenstraße 5, 1020 Wien, entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu<br />
genehmigen.<br />
Kosten: Errichtung der Tafeln und Gestattungsentgelt EUR 17.452,99 inkl. MWSt.,<br />
Jährliches Nutzungsentgelt EUR 2.112,00 inkl. MWSt.<br />
Beschluss 2:<br />
Aufgrund der Diskussion ergeht seitens des Stadtrates folgende Empfehlung an den Gemeinderat:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> schließt den Vertrag nicht ab bzw.<br />
fühlt sich nicht daran gebunden, da die seinerzeitige Auftragsvergabe ohne<br />
Beschlussfassung in einem Gremium erfolgte.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Beschluss 2<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Gepp, Kerschbaum, Pfaffl, Mag. Gehart, Ing. Pirgmayer
35) Radverleihsystem „Next Bike“ – Vereinbarung<br />
Sachverhalt:<br />
Für das in <strong>Korneuburg</strong> installierte Fahrradverleihsystem „Next Bike“ ist es notwendig<br />
einen Kooperationsvertrag mit dem Land Niederösterreich zu machen.<br />
Das Land NÖ hat den Betrieb des Fahrradverleihsystems im Rahmen einer<br />
Dienstleistungskonzession an die Pro Umwelt GmbH vergeben, um in<br />
Niederösterreich ein öffentliches Fahrradverleihsystem zu etablieren. Ziel des<br />
Fahrradverleihsystems ist, die Bevölkerung wie auch den Gästen der Region<br />
jederzeit Räder gegen Bezahlung einer Gebühr zur Verfügung zu stellen. Eine<br />
erfolgreiche Durchführung des Vorhabens basiert auf einer konstruktiven<br />
Zusammenarbeit zwischen dem Betreiber des Fahrradverleihsystems und den<br />
teilnehmenden Gemeinden.<br />
In <strong>Korneuburg</strong> gibt es 3 Standorte (Werft/Grisu Imbiss, Hauptplatz,<br />
Bezirkshauptmannschaft).<br />
Für die Standorte Werft/Grisu Imbiss und Hauptplatz ist eine<br />
Kooperationsvereinbarung notwendig. Über die Übernahme dieser Standorte wurden<br />
Verhandlungen von STR Kerschbaum (Grisu Imbiss) und STR Minnich (Hauptplatz –<br />
August Fetter) für die Kostenübernahme geführt. Somit entstehen der<br />
Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> keinerlei Kosten hierfür.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Umweltausschuss am 09.11.2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung<br />
des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die „Vereinbarung zur<br />
Gemeindekooperation“ zwischen der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> und dem Land<br />
Niederösterreich für das Fahrradverleihsystem „Next Bike“ gemäß der beiliegenden<br />
Kooperationsvereinbarung.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Panek, Ing. Berger, Pfaffl, Mag. Gehart
36) Beleuchtung Robinsonpark – Auftragsvergabe – Park- und Gartenanlagen<br />
Sachverhalt:<br />
Da der Robinsonpark auf Grund der Verlegung des Skaterplatzes aus dem<br />
Bahnhofspark nun vermehrt von Jugendlichen frequentiert wird, soll der Weg (ca.<br />
200 m) durch den Park beleuchtet werden. Die Verlegung der Leitungen soll noch<br />
2011 in Angriff genommen werden. Es fand ein Ortsaugenschein durch die<br />
Mitglieder des Umweltausschusses statt.<br />
Für dieses Projekt liegt eine Kostenaufstellung des Bauamtes vor. Die geschätzten<br />
Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 24.194,14<br />
Aufgrund der Vorberatung im Umweltausschuss am 09.11.2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung<br />
des Stadtrates aufgenommen.<br />
Aufgrund der Vorberatung und Diskussion im Stadtrat ergeht keine Empfehlung an den Gemeinderat zu<br />
nachstehend angeführtem Beschluss. Es ist zu klären, welche Kosten für die Herstellung von 100 m<br />
Beleuchtung anfallen und es sind dementsprechende Unterlagen beizubringen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Herstellung einer<br />
Beleuchtung für den Robinsonpark zu einem Gesamtpreis von ca. EUR 24.194,14<br />
inkl. MWSt.<br />
Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
37) Rathaus – Auftragsvergabe – Amtsgebäude<br />
Sachverhalt:<br />
Um die konservatorische Befundsicherung der Hauptfassade des Rathauses<br />
<strong>Korneuburg</strong> vervollständigen zu können ist es notwendig, eine Reinigung im Bereich<br />
des Balkons und der Brüstung durchführen zu lassen. Da diese Arbeiten nur von<br />
fachkundigem Personal durchgeführt werden können, wurde ein Angebot jener<br />
Restauratorin eingeholt, die bereits in Absprache mit dem BDA mit der<br />
Befundsicherung der Hauptfassade beschäftigt ist. Laut Angebot von Mag. Susanne<br />
Sandner belaufen sich die Kosten für die Reinigungsarbeiten auf € 10.710,00 (exkl.<br />
MWSt.)<br />
Aufgrund des schlechten Zustandes der beiden Kalksandsteinfiguren (Herzog<br />
Albrecht 1. und Kaiser Franz Josef) im Bereich der Hauptfassade des Rathauses<br />
<strong>Korneuburg</strong>, ist es dringend notwendig, eine Restaurierung der beiden Figuren und<br />
der dazu gehörigen Konsolen und Baldachine durchführen zu lassen. Laut Angebot<br />
von Dr. Dimitrios Boulasikis, in Zusammenarbeit mit Fr. Mag. Susanne Sandner und<br />
dem BDA, belaufen sich die Kosten für die Wiederherstellung eines stabilen<br />
Zustandes der beiden Kalksandsteinfiguren inkl. Konsolen und Baldachine auf €<br />
53.730,00 (exkl. MWSt.) > diesbezüglich sind für eine weitere Auftragsvergabe<br />
noch Gegenangebote einzuholen.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Bauausschuss am 02.12.2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des<br />
Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, Fr. Mag Susanne<br />
Sandner, Josefsgasse 10/3, 2340 Mödling mit den Reinigungsarbeiten an Balkon<br />
und Brüstung im Bereich der Hauptfassade des Rathauses <strong>Korneuburg</strong> zum Preis<br />
von € 10.710,00 (exkl. 20 % MWSt.) = € 11.352,60 (inkl. anteiliger MWSt.) zu<br />
beauftragen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
38) Verlängerung Bausperre „Auf der Scheibe“<br />
Sachverhalt:<br />
Für die bestehenden Bausperren (3 Teile) für den Bereich „Auf der Scheibe“ ist es<br />
notwendig, eine Verlängerung der Bausperren um ein Jahr zu verordnen. Ziel der<br />
Bausperren ist eine Veränderung der Bebauungsstrukturen, insbesondere die<br />
Reduktion der zulässigen Bebauungshöhen im Zuge der Erstellung des<br />
Entwicklungskonzeptes sowie die Festlegung einer Aufschießungszone um eine<br />
optimale Bauplatzgestaltung zu erreichen und das Entstehen unbebaubarer<br />
Restflächen im Bereich der freien Anordnung der Gebäude laut geltendem<br />
Bebauungsplan zu verhindern.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Bauausschuss am 17.11.201 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des<br />
Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Verlängerung der<br />
bestehenden 3 Bausperren für das Gebiet „Auf der Scheibe“ um jeweils 1 Jahr<br />
gemäß den beiliegenden Verordnungsentwürfen und den dazugehörigen<br />
Plandarstellungen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
39) Impulsförderung zur Motivations- und Bildungsarbeit in NÖ Klimabündnis-<br />
Gemeinden<br />
Sachverhalt:<br />
Mit der Impulsförderung von Motivations- Bildungsarbeit in NÖ<br />
Klimabündnisgemeinden können 50 % der Kosten für Veranstaltungen zu den<br />
Bereichen Natur und Mobilität (Umweltschutz, Erneuerbare Energie) lukriert werden.<br />
Medial werden die Veranstaltungen über Plakate und Regionalmedien sowie die<br />
Gemeindehomepage beworben (Liste der Veranstaltungen siehe Beilage).<br />
Voraussetzung dafür ist ein Grundsatzbeschluss im Gemeinderat.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Umweltausschuss am 9.11.2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung<br />
des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, die Impulsförderung<br />
zur Motivations- und Bildungsarbeit in NÖ Klimabündnis-Gemeinden zu beantragen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Gepp, Mag. Gehart, Ing. Pirgmayer
40) Energiekonzept – Auftragsvergabe<br />
Sachverhalt:<br />
Es liegt ein Angebot der Firma Hydro Ingenieure in der Höhe von EUR 27.360,00<br />
vor. Auf eine Ausschreibung wurde verzichtet, da die Hydro Ingenieure bereits im<br />
Rahmen des kleinregionalen Energiekonzeptes Grundlagen für das <strong>Korneuburg</strong>er<br />
Energiekonzept gelegt haben und auch hier um eine Förderung (50 %) <strong>vom</strong> Land<br />
Niederösterreich angesucht wird.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Umweltausschuss am 09.11.2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung<br />
des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt, den Auftrag zur<br />
Erstellung eines Energiekonzeptes an die Hydro Ingenieure Umwelttechnik GmbH,<br />
3504 Krems-Stein, Steiner Landstraße 27a zu einem Gesamtpreis von EUR<br />
27.360,00 inkl. MWSt. zu vergeben.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Mag. Gehart, Gepp
41) Prekarium – Kindergartenprovisorium<br />
Sachverhalt:<br />
Der Kindergarten I musste auf Grund des Abrisses bzw. Neubaus in ein Provisorium<br />
umziehen und ist im ehemaligen AHS Provisorium, Kreuzensteiner Straße 18-22<br />
untergebracht. Die Liegenschaft wird von der HYPO NOE Real kostenfrei für die<br />
Dauer des Provisoriums zur Verfügung gestellt. Die rechtlichen Eckpunkte werden in<br />
einem Prekarium zwischen HYPO NOE Real und der Stadtgemeinde festgehalten.<br />
Diese Vereinbarung soll <strong>vom</strong> GR beschlossen werden.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Vertrag zwischen dem Amt der NÖ Landesregierung, vertreten durch die HYPO NOE Real<br />
Consult GmbH, 3100 St. Pölten, Neugebäudeplatz 1 und der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> für die<br />
Liegenschaft des Provisoriums KG I wird beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Gepp, Kerschbaum, Dr. Mikura, Pfaffl
42) Subventionsrichtlinien Sport<br />
Sachverhalt:<br />
Für die Vergabe der Sportsubventionen sollen künftig Richtlinien gelten. Von Frau<br />
GR Sabine Fuchs-Tröger wurden in Zusammenarbeit mit den Ausschuss-Mitgliedern<br />
Richtlinien ausgearbeitet. Die Vereine können künftig ein Antragsformular über die<br />
<strong>Korneuburg</strong> HP downloaden und ausfüllen. Der Abgabetermin für die Anträge ist der<br />
31.12. In der Einführungsphase wird die Abgabefrist bis 31.1. verlängert. Wichtige<br />
Kriterien für die Anerkennung des Vereines sind u.a. Vereinsitz in <strong>Korneuburg</strong>,<br />
Anerkennung der Sportart durch den BSO und Anzahl der aktiven Mitglieder. Die<br />
Förderung erfolgt einerseits über einen Sockelbetrag. Für diesen wird 30% der<br />
Subvention aufgewendet. 60% der Subvention wird über ein Punktesystem<br />
abgerechnet und 10 % der Sportsubventionen werden für Vereine, welche ein<br />
Vereinsheim betreiben, dessen jährliche Betriebs- bzw. Mietkosten EURO 1.000,00<br />
übersteigen, zu gleichen Teilen verwendet.<br />
Vereine mit zweitem Standort und Sportarten ohne Trainer erhalten den halben<br />
Sockelbetrag. Dachverbände werden in den Sektionen aufgelöst.<br />
Für die Aktion Jugendsport stehen EURO 10.000,00 zur Verfügung. Bei geänderten<br />
Budgetvoraussetzungen kann dieser Betrag erhöht bzw. gesenkt werden. Jeder<br />
Verein/Sektion, der den Grundsätzen in seiner Gesamtheit entspricht und sich an<br />
der Aktion Jugendsport beteiligen möchte, erhält für die durchschnittliche Anzahl der<br />
Übungsstunden (= 35 Std./Jahr) eine Trainerhonorarentschädigung von EURO<br />
25,00 pro Stunde. Des Weiteren wird nach Möglichkeit dem Verein/Sektion eine<br />
Trainingsstätte (1Std. /Woche) kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme für<br />
Kinder bis 16 Jahren ist kostenlos. Jedes Kind kann 1 Jahr lang an der Aktion<br />
Jugendsport teilnehmen.<br />
Ziel dieser Änderungen ist es, die Subventionsvergabe transparenter zu gestalten.<br />
Dieses System ist auf jedes Budget anwendbar und etwaige Änderungen können im<br />
Sportausschuss behandelt werden. Die Vereine können das Punktesystem<br />
beeinflussen, indem Sie bei Veranstaltungen der Stadt teilnehmen,<br />
Staatsmeisterschaften oder Landesmeisterschaften ausrichten oder die<br />
Trainerausbildung forcieren.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Sportausschuss am 1.12.2011 wurde dieser Gegenstand in die Tagesordnung des<br />
Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Die Richtlinien für die Vergabe der Sportsubventionen werden beschlossen.<br />
Zu diesem TOP gibt es einen Abänderungsantrag von Frau STR Kerschbaum:<br />
• Punktesystem Mitglieder: für weibliche Mitglieder sollen 0,2 Zusatzpunkte<br />
gewährt werden. Begründung: Um Frauen vermehrt zum Sport zu bewegen,<br />
könnte so ein Anreiz für die Vereine geschaffen werden, frauenspezifische<br />
Angebote zu schaffen. Zusätzlich würden der Gemeinde dadurch statistische<br />
Daten von Frauen in Sportvereinen zugänglich gemacht.
Abstimmungsergebnis: Antrag abgelehnt<br />
Zugestimmt: ÖVP 0<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ 0<br />
Gegenstimmen: ÖVP X<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ X<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Abstimmung des o.a. Beschlusses:<br />
Die Richtlinien für die Vergabe der Sportsubventionen werden beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE X (STR Kerschbaum, GR Stranzl)<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X (GR Frech)<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Kerschbaum, Pfaffl, Gepp, Fuchs-Tröger, Mag. Gehart, Fuchs-Moser,<br />
Ing. Berger, Madlberger, Minatti, Ehmayer
43) Aufsuchende Jugendarbeit<br />
Sachverhalt:<br />
Das Projekt „Aufsuchende Jugendarbeit in <strong>Korneuburg</strong>“ wird von Mitarbeitern des<br />
Jugendtreffs <strong>Korneuburg</strong> seit dem Frühjahr 2009 durchgeführt. Dafür wurde im<br />
Budget 2012 ein Betrag von EURO 11.200,00 gemeldet.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Generationenausschuss am 21.11.2011 wurde dieser Gegenstand in die<br />
Tagesordnung des Stadtrates aufgenommen.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Das Projekt „Aufsuchende Jugendarbeit in <strong>Korneuburg</strong>“ wird 2012 und 2013 mit<br />
einem Betrag von je EURO 11.200,00 finanziert. Die Auszahlung erfolgt an den<br />
Verein Jugendtreff <strong>Korneuburg</strong>.<br />
Es erfolgt kein Beschluss der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
44) Ehrungen<br />
44.a) Dr. Norbert Haselsteiner – Ehrennadel in Bronze<br />
Sachverhalt:<br />
Auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Christian Gepp soll an Herrn Dr. Norbert<br />
Haselsteiner wohnhaft in <strong>Korneuburg</strong>, Kreuzensteinerstraße 20, geboren am<br />
10.12.1957 in Würdigung seiner jahrelangen Tätigkeit als Bezirkshauptmann die<br />
Ehrennadel der Stadt <strong>Korneuburg</strong> in Bronze verliehen werden.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> verleiht an Herrn Dr. Norbert<br />
Haselsteiner die Ehrennadel der Stadt <strong>Korneuburg</strong> in Bronze.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
44.b) Frau Christine Kaltenböck – Wirtschaftsmedaille<br />
Sachverhalt:<br />
Über Vorschlag von Herrn Bürgermeister Christian Gepp und dem<br />
Wirtschaftsausschuss soll an Frau Christine Kaltenböck, geboren am 27.02.1951,<br />
wohnhaft in <strong>Korneuburg</strong>, Nico-Dostalstraße 7, in Würdigung ihrer erfolgreichen<br />
Tätigkeit und ihrer Verdienste um das wirtschaftliche Leben der Stadtgemeinde<br />
<strong>Korneuburg</strong> und des Wirtschaftsvereines „Club für <strong>Korneuburg</strong>“ die<br />
Wirtschaftsmedaille der Stadt <strong>Korneuburg</strong> in Gold verliehen werden. Frau Christine<br />
Kaltenböck hat ihren Betrieb 1976 in der Donaustraße gegründet und ist trotz<br />
Pensionierung im Jänner 2011 unterstützend im Stadtmarketing und dem Klub für<br />
<strong>Korneuburg</strong> als längstdienendes Vorstandsmitglied tätig.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Verleihung der<br />
Wirtschaftsmedaille der Stadt <strong>Korneuburg</strong> in Gold an Frau Christine Kaltenböck.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
44.c) Herr Kestler – Wirtschaftsmedaille in Gold<br />
Sachverhalt:<br />
Über Vorschlag von Herrn Bürgermeister Christian Gepp und dem<br />
Wirtschaftsausschuss soll an Herrn Gerhard Kestler geboren am 07.06.1951,<br />
wohnhaft in <strong>Korneuburg</strong>, Hans Sachsgasse 4, in Würdigung seiner erfolgreichen<br />
Tätigkeit und seiner Verdienste um das wirtschaftliche Leben der Stadtgemeinde<br />
<strong>Korneuburg</strong> die Wirtschaftsmedaille der Stadt <strong>Korneuburg</strong> in Gold verliehen werden.<br />
Herr Kestler hat 1986 den Betrieb von seinem Vater übernommen und ist darüber<br />
hinaus als Bezirksvertrauensmann und Ausschussmitglied bei den Tabaktrafikanten<br />
sowie Buch und Medienwirtschaft der Wirtschaftskammer NÖ sehr engagiert tätig.<br />
Somit stellt der Stadtrat den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> beschließt die Verleihung der<br />
Wirtschaftsmedaille der Stadt <strong>Korneuburg</strong> in Gold an Herrn Gerhard Kestler.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: 0
45) Dringlichkeitsantrag der SPÖ – Richtlinien Wirtschaftsförderung<br />
Sachverhalt:<br />
Seit Jahren gibt es keine Regelung zur Vergabe der Wirtschaftsförderung. Bei jedem<br />
Antrag auf Wirtschaftsförderung wird <strong>vom</strong> Ausschuss individuell entschieden.<br />
Durch den Beschluss soll sichergestellt werden, dass alle Wirtschaftsbetriebe<br />
gleichbehandelt werden und strukturelle Förder-Maßnahmen seitens der<br />
Stadtgemeinde <strong>Korneuburg</strong> getroffen werden können.<br />
Die im Wirtschafts- & Kulturausschuss beschlossenen Förderrichtlinien wurden im<br />
Stadtrat abgelehnt und in den Ausschuss zurückverwiesen.<br />
Sowohl im Wirtschafts- & Kultaurausschuss wie auch im Stadtrat haben die<br />
Mitglieder der ÖVP Fraktion Änderungswünsche eingebracht. (In dem nun<br />
vorliegenden Vorschlag wurden bereits die Änderungswünsche eingearbeitet.) Diese<br />
wurden <strong>vom</strong> Antragsteller berücksichtig, aber leider von der ÖVP Fraktion intern nicht<br />
mehr diskutiert. Um den Prozess der Meinungsbildung nicht zu verschleppen, wird<br />
dieser Dringlichkeitsantrag eingebracht.<br />
Die Dringlichkeit ist damit begründet, dass die Fraktionen inhaltlich an dem Thema<br />
arbeiten sollen und bei der nächsten Gemeinderatssitzung die Richtlinien<br />
Wirtschaftsförderung rückwirkend ab 1.1.2012 beschlossen werden müssen.<br />
Daher stellen die unterzeichneten GemeinderätInnen folgenden<br />
Dringlichkeitsantrag:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat delegiert die Diskussion der von der SPÖ Fraktion vorgelegten<br />
Förderrichtlinien an den Ausschuss Wirtschaft und Kultur. Unter Mitarbeit aller<br />
Fraktionen haben bis zur nächsten Gemeinderatssitzung Richtlinien vorzuliegen,<br />
welche rückwirkend ab 1.1.2012 beschlossen werden.<br />
aktueller Vorschlag Förderrichtlinien:<br />
• Die Richtlinien gelten ab 1.1.2012<br />
• Um Wirtschaftsförderung können alle jene Firmen ansuchen, die:<br />
o nach dem 1.1.2012 in <strong>Korneuburg</strong> angesiedelt / gegründet wurden<br />
o Ihren Unternehmenshauptsitz in <strong>Korneuburg</strong> haben.<br />
o Filialisten (Unternehmenshauptsitz nicht in <strong>Korneuburg</strong>) können nur um<br />
den Förderteil Lehrlinge ansuchen. Es besteht kein Anspruch auf die<br />
Sockelförderung.<br />
o mindestens 2 Jahre ununterbrochen in <strong>Korneuburg</strong> bestehen<br />
o mindestens 5 Angestellte hat (jeweils mit mindestens 30 Wochenstunden)<br />
• Um Förderung kann bis maximal 5 Jahre nach Gründung / Ansiedlung angesucht<br />
werden. Danach besteht kein Anspruch auf Wirtschaftsförderung.<br />
• Wirtschaftsförderung kann nur gewährt werden, wenn diese Firma, oder eine<br />
Vorgängerfirma, noch keine Wirtschaftsförderung erhalten hat.<br />
• Die Bemessungsgrundlage für die Wirtschaftsförderung ist die gezahlte Kommunalsteuer
• Von der im Bemessungszeitraum (1 Jahr) abgeführten Kommunalsteuer, wird im<br />
Folgejahr die Förderung zuerkannt. Die Auszahlung erfolgt im Juli des Folgejahres.<br />
• Die Höhe der Förderung setzt sich wie folgt zusammen:<br />
o Sockelbetrag: 10% der im Beobachtungszeitraum abgeführten Kommunalsteuer als<br />
Sockelbetrag.<br />
o Lehrlingsförderung: plus maximal 6 % der im Beobachtungszeitraum abgeführten<br />
Kommunalsteuer für die Anzahl der Lehrlinge. Die Ermittlung des Prozentsatzes wie<br />
folgt:<br />
� Sockelbetrag +2 % für gesamt einen beschäftigten Lehrling<br />
� Sockelbetrag +4 % für gesamt zwei beschäftigte Lehrling<br />
� Sockelbetrag +6 % für mehr als zwei beschäftigte Lehrlinge<br />
o Förderung der Arbeitsplatzschaffung: plus maximal 9 % der im<br />
Beobachtungszeitraum abgeführten Kommunalsteuer für neu hinzugekommenen<br />
Arbeitsplätze(*). Als neu hinzubekommer Arbeitsplatz werden nur jene akzeptiert,<br />
welche am Ende des Beobachtungszeitraums noch bestanden und eine<br />
Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Monaten im Beobachtungszeitraumes hatten.<br />
Neu aufgenommene Lehrlinge gelten auch als neuer Arbeitsplatz. Die Ermittlung des<br />
Prozentsatzes wie folgt:<br />
� Sockelbetrag +2% für gesamt 2 zusätzliche Arbeitsplätze<br />
� Sockelbetrag +4% für gesamt 5 zusätzliche Arbeitsplätze<br />
� Sockelbetrag +6% für gesamt 9 zusätzliche Arbeitsplätze<br />
� Sockelbetrag +8% für gesamt 14 zusätzliche Arbeitsplätze<br />
� Sockelbetrag +9% für gesamt mehr als 16 zusätzliche Arbeitsplätze<br />
o Die Gesamthöhe der Förderung kann maximal 25% betragen. 10% Sockelbetrag plus<br />
maximal 6% für Lehrlinge plus maximal 9% für neu geschaffene Arbeitsplätze. Bei<br />
Filialisten ist der maximale Förderbetrag 6%.<br />
(*) Definition: Arbeitsplätze, bei denen Sozialabgaben vollständig bezahlt werden (nicht z.B.:<br />
geringfügige Beschäftigungsverhältnisse), nachzuweisen durch die Gebietskrankenkassenanmeldung.<br />
Der Förderwerber muss alle notwendigen Unterlagen zur Einreichung der<br />
Wirtschaftsförderung unaufgefordert dem Ansuchen beilegen.<br />
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.<br />
Der Antrag wird in den Wirtschaftsausschuss (mit den Beiträgen der Grünen)<br />
verwiesen mit dem Hinweis diesen zu behandeln und im GR 03/12 zu<br />
beschließen:<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen<br />
Zugestimmt: ÖVP X<br />
SPÖ X<br />
GRÜNE X<br />
FPÖ X<br />
Gegenstimmen: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Stimmenthaltung: ÖVP 0<br />
SPÖ 0<br />
GRÜNE 0<br />
FPÖ 0<br />
Zum Antrag sprachen: Gepp, Kerschbaum
46 ) Allfälliges<br />
STR Kerschbaum: Licht – Adventbühne<br />
Bgm. Gepp: Licht – Adventbühne, bleibt beleuchtet<br />
GR Stranzl: KG1 kein AOH 2012 -<br />
Bgm. Gepp: KG 1 – OH<br />
GR Rauner: Verabschiedet sich mit 31.12.11 aus dem Gemeinderat und bedankt<br />
sich bei allen für die gute Zusammenarbeit.<br />
Die Mitglieder des Gemeinderates bedanken sich bei Frau GR Rauner.<br />
Es folgen Weihnachtswünsche des Bürgermeisters und aller Fraktionen.<br />
Da keine weitere Wortmeldung vorliegt schließt Bürgermeister Christian Gepp den<br />
öffentlichen Teil der Sitzung um 00:23 Uhr.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Christian Gepp<br />
Für die SPÖ-Fraktion: Für die ÖVP-Fraktion:<br />
Für die Fraktion – die GRÜNEN. Für die FPÖ-Fraktion:<br />
Für das <strong>Protokoll</strong>:
Name: TOP von: bis: Pause von/bis<br />
GR Fuchs-Tröger 2) 18:49 18:52<br />
GR Seefranz 3) 19:02 19:07<br />
GR Minatti 4) 19:54<br />
5) 19:58<br />
Vizebgm. Fuchs-Moser 5) 19:58 20.03<br />
1. Pause 20:11-20:27<br />
STR Minnich 8) 20:11<br />
9) 20:37 FFW-Einsatz<br />
GR Rodler 9) 20:27 20:28<br />
GR Panek 9) 20:40 20:42<br />
STR Kerschbaum 13) 21:38 21:42<br />
GR Stranzl 13) 21:46 21:48<br />
2. Pause 22:01-22:14<br />
Mag. Gehart 26) 22:42 22:48<br />
Ing. Berger 32) 23:04 23:07<br />
Mag. Rauecker-Gr. 37) 23:26 23:31<br />
GR Winkler 40) 23:34<br />
42) 23:39<br />
GR Feichtinger 40) 23:34<br />
42) 23:41<br />
GR Schricker 42) 23:38 23:41<br />
STR Madlberger 45) 00:16 00:21<br />
GR Rodler 45) 00:16 00:23<br />
GR Holzer 45) 00:16 00:19<br />
GR Seefranz 45) 00:16 00:19<br />
GR Weber 45) 00:19 00:22<br />
GR Fuchs-Tröger 45) 00:19 00:22<br />
3. Pause 00:23-00:34<br />
STR Pfaffl 52.h) 01:34 01:36