Jubilare im Monat Februar 2008 - Steuden
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INHALTSVERZEICHNIS<br />
amtliche Mitteilungen<br />
Wichtige Adressen und Telefonverbindungen<br />
........................................... 2<br />
Landkreis Saalekreis<br />
3-Tages-Seminare Existenzgründer ........ 3<br />
Expertenwissen f. Existenzgründer ........ 3<br />
Veranstaltung zum Thema VOB/B ......... 3<br />
Regionaler Beratungstag ....................3 - 4<br />
Gemeinde Höhnstedt<br />
Nachruf.................................................... 4<br />
Gemeinde Teutschenthal<br />
Friedhofssatzung ................................4 - 8<br />
Friedhofsgebührensatzung .................8 - 9<br />
Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung 9<br />
VGem „Würde/Salza“<br />
Information des Ordnungsamtes ...... 9 - 10<br />
Information des Einwohnermeldewesen 10<br />
<strong>Jubilare</strong> <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2008</strong><br />
Nichtamtlicher Teil ......................... ab 10<br />
AMTSBLATT<br />
der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Würde-Salza<br />
Zugleich amtliches Mitteilungsblatt für<br />
die Gemeinden Angersdorf, Dornstedt, Höhnstedt,<br />
Langenbogen, <strong>Steuden</strong> und Teutschenthal<br />
Jahrgang 19/<strong>2008</strong> Ausgabe 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong><br />
Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt<br />
Mikrozensus <strong>2008</strong> - rund 12 000 Haushalte werden befragt<br />
Bereits seit Jahresbeginn <strong>2008</strong> erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen<br />
Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch einer Interviewerin oder<br />
eines Interviewers angekündigt. Die Interviewer führen <strong>im</strong> Auftrag des Statistischen<br />
Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte<br />
Haushaltsbefragung durch.<br />
Der Mikrozensus wird <strong>im</strong> gesamten Bundesgebiet durchgeführt, es werden Daten<br />
über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der<br />
Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben.<br />
Darüber hinaus werden in diesem Jahr auch Angaben zum Pendlerverhalten erfragt.<br />
Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für<br />
alle Mitgliedstaaten der EU.<br />
Diese Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen.<br />
Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen <strong>im</strong> Bereich Haushalt und<br />
Familie die einzige statistische Informationsquelle.<br />
Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004<br />
beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBf. 1 S.1350).<br />
Be<strong>im</strong> Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude.<br />
Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren<br />
und ist <strong>im</strong> Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden<br />
Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung und möglichst vollständigen<br />
Befragung der repräsentativen Auswahl abhängt, die nur ein Prozent der Bevölkerung<br />
umfasst, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach<br />
§ 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz<br />
Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen lebenden Haushalte<br />
werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt. Jedes Jahr wird ein Viertel der<br />
Haushalte durch andere ersetzt.<br />
Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten<br />
kündigen ihren Besuch schriftlich an und können sich durch einen<br />
amtlichen Interviewerausweis legit<strong>im</strong>ieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit<br />
und Gehe<strong>im</strong>haltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach<br />
den gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen der Gehe<strong>im</strong>haltungspflicht und werden weder an<br />
Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung<br />
zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang<br />
der Unterlagen <strong>im</strong> Statistischen Landesamt anonymisiert.<br />
Am einfachsten ist es für die Haushalte, die Fragen gegenüber dem Interviewer<br />
mündlich zu beantworten; der Haushalt kann den Erhebungsbogen aber auch selbst<br />
ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden. Die Auskünfte<br />
können auch telefonisch erteilt werden.<br />
Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die <strong>im</strong> Verlaufe des Jahres <strong>2008</strong><br />
ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten<br />
und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.
2 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />
Sprechzeiten:<br />
Montag und Mittwoch nach Vereinbarung<br />
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr<br />
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr<br />
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr<br />
Zentrale Vorwahl (034601) 365 Fax 24666<br />
Gleichstellungsbeauftragte 36 - 656<br />
Kasse 36 - 611<br />
Kassenleiterin 36 - 612<br />
Steuern 36 - 613<br />
Liegenschaften 36 - 614 oder 36 - 637<br />
Meldebehörde 36 - 647 oder 36 - 633<br />
Standesamt 36 - 648<br />
Friedhofsverwaltung 36 - 622 oder 36 - 632<br />
Kindereinrichtungen, Schulen 36 - 651 oder 36 - 652<br />
Gewerbeamt 36 - 643<br />
Ordnungswesen 36 - 645 oder 36 - 644<br />
Wohnungswesen 36 - 631 oder 36 - 632<br />
Bauverwaltung 36 - 636 oder 36 - 634<br />
Hochbau 36 - 619 oder 36 - 631<br />
Tiefbau 36 - 635<br />
Bürgermeister / Ansprechpartner der Mitgliedsgemeinden<br />
/ Sprechzeiten / Telefon<br />
Angersdorf Bürgermeister: Herr Wunschinski<br />
Ansprechpartnerin: Frau Eckardt<br />
dienstags 14:00 - 18:00 und<br />
donnerstags 10:00 - 15:00 Uhr<br />
Sprechzeit: jeden letzten Dienstag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong><br />
18:00 - 20:00 Uhr<br />
Telefon: 0172/ 3 43 43 47 und 0345/ 6 13 20 80<br />
Dornstedt Bürgermeisterin: Frau Brömme<br />
Ansprechpartnerin: Frau Czech<br />
Sprechzeit: donnerstags 15:00 - 18:00 Uhr<br />
Telefon: 03 46 36/ 6 03 41<br />
Höhnstedt Bürgermeister: Herr Ringleb<br />
Ansprechpartnerin: Frau Schrodke<br />
Sprechzeit: dienst. 9:00-12:00 u. 14:00-18:00 Uhr<br />
Telefon: 03 46 01/ 2 24 27<br />
Langenbogen Bürgermeister : Herr Dr. Nagel<br />
Ansprechpartnerin: Frau Zapora<br />
Sprechzeit: donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr<br />
Telefon: 03 46 01/ 2 24 64<br />
<strong>Steuden</strong> Bürgermeister: Herr Schlegel<br />
Ansprechpartnerin: Frau Prall<br />
Sprechzeit: dienstags 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Telefon: 03 46 36/6 02 21<br />
Teutschenthal Bürgermeister: Herr Herzog<br />
Ansprechpartnerin: Frau Schäfer<br />
Sprechzeit: dienstags 13:00 - 18:00 Uhr<br />
Telefon: 03 46 01/ 2 24 12<br />
Ortsbürgermeister<br />
Ortschaft Holleben Herr Theiß<br />
Sprechzeit: dienstags 15:00 - 18:00 Uhr<br />
Telefon: 03 45/ 6 13 02 38<br />
Ortschaft Teutschenthal Frau Helbig<br />
Sprechzeit dienstags 13:00 Uhr – 18:00 Uhr<br />
Ortschaft Zscherben Herr Dressel<br />
Ansprechpartnerin: Frau Melz<br />
Sprechzeit: dienstags 13:00 - 18:00 Uhr<br />
Telefon: 03 45/8 05 72 98<br />
Bankverbindungen<br />
Stadt- und Saalkreissparkasse BLZ: 800 537 62<br />
Verwaltungsgemeinschaft „Würde/Salza“ 373 010 276<br />
Gemeinde Angersdorf 373 010 671<br />
Gemeinde Dornstedt 378 010 318<br />
Gemeinde Höhnstedt 376 010 316<br />
Gemeinde Langenbogen 377 010 317<br />
Gemeinde <strong>Steuden</strong> 387 010 496<br />
Gemeinde Teutschenthal 378 001 403<br />
Nächster voraussichtlicher Erscheinungstermin des<br />
Würde/Salza Spiegels:<br />
08.02.<strong>2008</strong><br />
Redaktionsschluss ist der 28.01.<strong>2008</strong><br />
Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft - NEU -<br />
Am Busch 19, 06179 Teustchenthal<br />
Sitzungen: jeden ersten Montag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> 16:30 - 18:00<br />
Polizeistation Teutschenthal<br />
06179 Teutschenthal, Am Stadion 03<br />
Sprechzeit:<br />
dienstags und donnerstags je 14.00 – 19.00 Uhr<br />
Telefon: 03 46 01 – 39 70 90, Fax: 03 46 01 – 39 70 910<br />
Abwasserentsorgung<br />
für die Gemeinde Höhnstedt:<br />
Abwasserzweckverband „Süßer See“<br />
Sitz: Erdeborner Straße 7, 06317 Röblingen am See<br />
Telefon: 034774/7 02 96 Havarietelefon: 0172/7 51 86 25<br />
für die Gemeinden Angersdorf, Dornstedt, Langenbogen, <strong>Steuden</strong><br />
und Teutschenthal:<br />
Abwasserzweckverband „Salza“<br />
Sitz: Friedrich-Henze-Straße 96, 06179 Teutschenthal<br />
Telefon: 03 46 01/30 20 Fax: 03 46 01/3 02 20<br />
e-Mail: info@azv-salza.de Internet: www.azv-salza.de<br />
Sprechzeiten: dienstags 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr<br />
bzw. nach telefonischer Vereinbarung<br />
Bereitschaftsdienst für den Notfall: 01 70 - 2 11 74 05<br />
Bereitschaftsdienste für den Notfall<br />
Feuerwehr / Rettungsdienst 112 (kostenfrei)<br />
Polizei 110 (kostenfrei)<br />
Polizeistation Teutschenthal 03 46 01 - 39 70 90<br />
Polizeirevier Saalkreis 03 45 - 2 24 65 00<br />
Rettungsleitstelle 03 45 - 8 07 01 00<br />
Feuerwehrleitstelle 03 45 - 2 21 50 00<br />
Wochenendbereitschaft<br />
(Ärzte, Zahnärzte usw.) 03 45 - 68 10 00<br />
HWA Stördienst Saalkreis 03 45 - 7 70 30 42<br />
MITGAS Störstelle 0 18 02 - 20 09<br />
envia Service GmbH Stördienst 01 80 - 2 04 05 06<br />
MIDEWA Eisleben (nur für Dornstedt) 0 34 75 - 6 76 90<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Verwaltungsgemeinschaft Würde/Salza, Am Busch 19, 06179 Teutschenthal<br />
Ansprechpartner: Frau Kübler, e-mail: kuebler@wuerdesalza.de<br />
Gesamtauflage: 7000, kostenfrei an alle Haushalte der VGem<br />
Druck: Schäfer Druck & Verlag GmbH, Köchstedter Weg 3, 06179 Langenbogen,<br />
Tel.: (034601) 2 55 19, Fax: 2 55 20, e-mail: schaeferdruck@web.de<br />
Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 12 vom 01.01.<strong>2008</strong>.<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />
Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes Sabine Mennicke<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Geschäftsführer der Schäfer Druck & Verlag GmbH, Rainer Schäfer<br />
Anzeigenannahme:<br />
• <strong>im</strong> Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft, Frau Kübler<br />
• oder bei der Schäfer Druck & Verlag GmbH<br />
• Gewerbliche Anzeigen werden direkt bei Frau Schäfer,<br />
Schäfer Druck & Verlag GmbH , entgegengenommen.<br />
Verteilung:<br />
Mitteldeutsche Zeitungszustell-Gesellschaft mbH, Delitzscher Straße 65, 06112 Halle,<br />
Tel. (03 45) 5 65 24 11<br />
Die Redaktion behält sich vor, eingesandte Beiträge zu kürzen. Veröffentlichungen<br />
müssen nicht <strong>im</strong>mer mit der Meinung der Redaktion übereinst<strong>im</strong>men.
WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />
Landkreis Saalekreis<br />
Terminplanung <strong>2008</strong><br />
für die 3-Tage-Seminare für Existenzgründer<br />
Januar: 28. – 30.01. Juli: 28. – 30.07.<br />
<strong>Februar</strong>: 25. – 27.02. August: 25. – 27.08.<br />
März: 17. – 19.03. September: 22. – 24.09.<br />
April: 28. – 30.04. Oktober: 27. – 29.10.<br />
Mai: 26. – 28.05. November: 24. – 26.11.<br />
Juni: 23. – 25.06. Dezember: 15. – 17.12.<br />
Seminardauer: An den angegebenen Tagen jeweils von 08.00<br />
bis 14.00 Uhr.<br />
Veranstaltungsort: Außenstelle der Kreisverwaltung Saalekreis,<br />
Z<strong>im</strong>mer 108, Wilhelm-Külz-Str. 10, 06108 Halle<br />
Anmeldung: (0345) 2043-335 oder (03461) 40-1021<br />
Ansprechperson: Herr Gorda<br />
Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich, da die Teilnehmerplätze<br />
begrenzt sind.<br />
Kosten: Für das geförderte Seminar sind 30,- EURO zu entrichten.<br />
Ihre Wirtschaftsförderung Saalekreis<br />
Expertenwissen für Existenzgründer –<br />
Seminare mit großer Nachfrage<br />
Das Amt für Wirtschaftsförderung Saalekreis organisiert ständig<br />
3-Tage-Basis-Seminare. Die Anzahl der Seminare wurde auf<br />
Grund der hohen Nachfrage erhöht. Existenzgründer, Gründungswillige<br />
oder Interessierte können sich über die Problematik<br />
unternehmerische Selbständigkeit informieren. Eine Teilnahme<br />
am Seminar verpflichtet nicht zur Existenzgründung. Vielmehr<br />
ist es möglich sich Klarheit über die persönliche Eignung zum<br />
Unternehmer zu verschaffen. Auch jene, die bereits gegründet<br />
haben, können sich anmelden.<br />
Für das Seminar steht ein erfolgreicher Unternehmer zur Verfügung,<br />
der aus seinem fundierten Erfahrungsschatz Wissen<br />
vermittelt. Folgende inhaltlichen Schwerpunkte werden u.a.<br />
behandelt: Wie kann ich meine Geschäftsidee umsetzen ?<br />
Was muss ich beachten ? Verspricht meine Geschäftsidee auch<br />
unternehmerischen Erfolg ? Was muss ich bei der Wahl des<br />
Unternehmensstandortes beachten ? Zu welchem Preis kann<br />
ich mein Produkt oder meine Dienstleistung anbieten ? Welche<br />
Rechtsform ist für meine Firma opt<strong>im</strong>al ? Welche Genehmigungen<br />
benötige ich ? Wie behalte ich die Übersicht über meine<br />
Kosten ? Wie sichere ich die Liquidität meines Unternehmens<br />
? Welche Marketingstrategien muss ich anwenden ? Welche<br />
Finanzierungsmöglichkeiten habe ich ? Welche Pflichten gegenüber<br />
dem Finanzamt muss ich beachten? u.s.w. Jeder Teilnehmer<br />
erhält umfangreiches Material mit Checklisten zur Vertiefung<br />
des Themas. Die Teilnahmegebühr für das geförderte Seminar<br />
beträgt 30 EURO.<br />
Auf Grund der begrenzten Anzahl an Seminarplätzen pro Se-<br />
minar und der hohen Nachfrage ist eine Anmeldung zwingend<br />
notwendig. Interessenten melden sich bitte unter der Tel.-Nr.<br />
0345 / 2043-335 bzw. 03461/ 40-1021 an. (Die Termine für<br />
die monatlichen Seminare können telefonisch erfragt werden.)<br />
Ansprechperson ist Heinz-Peter Gorda.<br />
Die Seminare finden jeweils von 08.00 bis 14.00 Uhr in der<br />
Außenstelle der Kreisverwaltung Saalekreis, Wilhelm-Külz-Str.<br />
10 in Halle statt.<br />
-----------------------------------------------------------------------<br />
Landkreis Saalekreis - Kreisverwaltung,<br />
Amt für Wirtschaftsförderung<br />
Gemeinsame Veranstaltung des Amtes für<br />
Wirtschaftsförderung Saalekreis und der<br />
Auftragsberatungsstelle SachsenAnhalt zum<br />
Öffentlichen Auftragswesen:<br />
Rechte und Pflichten be<strong>im</strong> VOB– Vertrag– mit der neuen<br />
VOB/B<br />
Leitung:<br />
Kreisverwaltung Saalekreis, Amt für Wirtschaftsförderung und<br />
Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt<br />
Referenten:<br />
Bernhard Fähnrich Geschäftsführer ABSt Sachsen-Anhalt<br />
Martin Richter Rechtsanwalt<br />
Wodara & Richter Magdeburg<br />
Termine:<br />
05. März <strong>2008</strong> oder (jew. 9:00– 16: 00 Uhr ) 02. April <strong>2008</strong><br />
Die neue VOB/B Themen:<br />
Ein Ausblick auf folgende, zu besprechende Änderungen:<br />
- Pauschalverträge und Leistungsänderungen,<br />
- Gewährleistungsfristen § 13 Nr. 4 VOB/B,<br />
- Erzwingbarkeit eines gemeinsamen Aufmasses?<br />
- Die Zulässigkeit von Zahlungsplänen,<br />
- Zur Rüge der Prüffähigkeit,<br />
- Zur Vorbehaltsbegründung u. a.<br />
- Präqualifikation von Bauunternehmen<br />
Veranstaltungsort:<br />
Außenstelle der Kreisverwaltung Saalekreis, Wilhelm - Külz<br />
-Str. 10, Raum 108, in 06108 Halle, 0345/ 2043335<br />
Kostenbeitrag:<br />
100,00 € einschl. Seminarunterlagen +Pausenversorgung<br />
Rabatt :<br />
80 ,00€ für Teilnehmer aus dem Saalekreis einschl. Seminarunterlagen<br />
+ Pausenversorgung<br />
-----------------------------------------------------------------------<br />
Regionaler Beratungstag für die Region Halle<br />
+++ Die IHK Halle-Dessau, die Handwerkskammer Halle,<br />
die Agentur für Arbeit Halle, die Wirtschaftsförderung<br />
Saalekreis und Halle bündeln die Kräfte in der Region +++<br />
Termine:<br />
Dienstags, 15.01.08; 12.02.08; 11.03.08; 08.04.08; 06.05.08;<br />
10.06.08; 16.09.08; 14.10.08; 11.11.08; 09.12.08, jeweils 13.30<br />
bis 18.00 Uhr <strong>im</strong> Gebäude der VolksbankHalle (Saale) e.G.,<br />
Wilhelm-Külz-Str. 3, (5. Etage) in 06108 Halle.<br />
Die Regionalpartner haben sich darüber geeinigt, den komplexen<br />
Beratungstag Saalkreis als gemeinsamen Beratungstag für die<br />
Region Halle zu deklarieren. Besonders überdieses bewährte<br />
und kompetente Beratungsangebot können Rat Suchende in<br />
vielfältiger Weise Hilfe und Unterstützung erhalten.<br />
Folgende ausgewählte Beispiele sollen dies verdeutlichen:<br />
- Existenzgründer und Unternehmer erhalten eine kostenlose<br />
und individuelle Beratung zu Förderprogrammen (Recherche,<br />
3
4 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />
Opt<strong>im</strong>ierung, Handling);<br />
- Unternehmen erhalten eine Unterstützung bei der Entwicklung<br />
von Kooperationen zu anderen Firmen, Informationen zu Messebeteiligungen<br />
u.s.w.;<br />
- Existenzgründer und Unternehmer erhalten praktische Hilfe<br />
bei der Erstellung und Opt<strong>im</strong>ierung der Unternehmenskonzepte<br />
(einschl. der verschiedenen Teilpläne);<br />
- Beratung zur Gewährung eines Gründungszuschusses für<br />
Existenzgründungen durch Arbeitslose und Eingliederungshilfen<br />
für Arbeitslose;<br />
- Information zur Förderung von Einstellungen von Arbeitnehmern;<br />
- Erläuterung von Möglichkeiten zur Liquiditätsverbesserung<br />
für Existenzgründer und bestehende Unternehmen (unter best<strong>im</strong>mten<br />
Bedingungen);<br />
- Informationen und Hilfe bei der Nutzung von Recherchen,<br />
Online-Diensten, Patenten, Gebrauchsmustern und Sicherung<br />
eigener Entwicklungen;<br />
- Informationen zur Rentenversicherung für Selbstständige und<br />
Existenzgründer;<br />
- Klärung von Fragen zur Scheinselbstständigkeit;<br />
- Informationen zur Außenwirtschaft;<br />
- Informationen zu rechtlichen Problemen bei der Existenzgründung<br />
(opt<strong>im</strong>ale Rechtsform etc.);<br />
- Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen in bestehenden<br />
Firmen;<br />
- Beratung und Information von Unternehmen über öffentliches<br />
Auftragswesen.<br />
Beratungsanbieter sind u.a.:<br />
IHK Halle-Dessau (Starthilfe; Außenwirt.;) Auftragsberatungsstelle<br />
Sachsen-Anhalt, Handwerkskammer Halle RKW<br />
Sachsen-Anhalt (auf Anfrage), Agentur für Arbeit Halle +<br />
ARGE Halle Finanzamt Halle-Nord, Pro Job GmbH „Alt hilft<br />
Jung“Sachsen-Anhalt e.V., Wirtschaftsförderung Saalekreis +<br />
Halle Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt (auf Anfrage), Saalesparkasse<br />
(auf Anfrage), Deutsche Rentenversicherung Bund,<br />
Volksbank Halle (Saale) e.G. UNIVATIONS Projektbüro,<br />
Mitteldeutsche Informations,Patent-,Online-Service GmbH<br />
(MIPO), Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt / Mittelständische,<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH, pro iure e.V. (Rechtshilfeverein)<br />
Info-Point Europe Merseburg, ego-Piloten Netzwerk Sachsen-<br />
Anhalt Landesverband Freie Berufe e.V. (auf Anfrage),<br />
Preis: Die Teilnahme an dem Beratungstag ist kostenfrei.<br />
Anmeldung: Bitte nutzen Sie die telefonische Anmeldung unter<br />
der Rufnummer 0345 / 2043-335 oder 03461 / 40-1021.<br />
Wirtschaftsförderung Saalekreis (Partner der ego-Existenzgründeroffensive<br />
des Landes Sachsen-Anhalt)<br />
GEMEINDE HÖHNSTEDT<br />
Nachruf<br />
Wir erhielten die Nachricht, dass unsere ehemalige<br />
Mitarbeiterin<br />
Elisa Bönicke<br />
am 01. Januar <strong>2008</strong> verstorben ist. Wir werden Ihr ein<br />
ehrendes Andenken bewahren. Unsere Anteilnahme<br />
gilt den Angehörigen.<br />
Gemeindeverwaltung Höhnstedt<br />
GEMEINDE TEUTSCHENTHAL<br />
Friedhofssatzung der Gemeinde Teutschenthal<br />
Auf der Grundlage der §§ 4,6,8 und 44 Abs.3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung<br />
des Landes Sachsen-Anhalt ( GO LSA ) vom<br />
5.10.1993 ( GVBl. Seite 568 ) , zuletzt geändert durch Artikel 4<br />
des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften<br />
und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit<br />
vom 13.11.2003 ( GVBl. LSA S. 318 ) hat der Gemeinderat der<br />
Gemeinde Teutschenthal in seiner Sitzung am 01.11.2007 folgende<br />
Satzung beschlossen :<br />
I.<br />
Allgemeine Best<strong>im</strong>mungen<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Diese Friedhofssatzung gilt für die <strong>im</strong> Bereich der Gemeinde<br />
Teutschenthal gelegenen kommunalen Friedhöfe.<br />
§ 2<br />
Friedhofszweck<br />
(1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde<br />
Teutschenthal. Er dient der Bestattung bzw. der Beisetzung verstorbener<br />
Einwohner der Gemeinde Teutschenthal und der in der<br />
Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne<br />
Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbene sowie für<br />
Verstorbene , die ein Recht auf Beisetzung in einer best<strong>im</strong>mten<br />
Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf<br />
einer Ausnahmegenehmigung der Friedhofsverwaltung.
WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />
§ 3<br />
Verwaltung<br />
(1) Die Verwaltung der Friedhöfe obliegt der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„ Würde – Salza „ mit Sitz in Teutschenthal , Am<br />
Busch 19.<br />
(2) Die Friedhofsverwaltung informiert die von der Gemeinde<br />
dafür benannten Angestellten rechtzeitig über Termine von Trauerfeiern<br />
, Vergabe von Grabstellen und gewerbliche Tätigkeiten<br />
auf dem Friedhof.<br />
(3) Die Friedhofsverwaltung ist für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung<br />
und Nutzung der Friedhofsflächen verantwortlich.<br />
§ 4<br />
Schließung und Entwidmung<br />
(1) Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können aus wichtigem<br />
öffentlichen Interesse ganz der teilweise geschlossen oder<br />
entwidmet werden. Durch die Schließung wird die Möglichkeit<br />
weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung<br />
verliert der außer Dienst gestellte Friedhofsteil seine Eigenschaft<br />
als öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der<br />
Schließung , so werden keine Nutzungsrechte mehr erteilt oder<br />
wiedererteilt.<br />
(2) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die<br />
Entwidmung sind jeweils öffentlich bekannt zu machen . Sofern<br />
die Anschrift bekannt ist , sollen bei einzelnen Wahlgrabstätten-<br />
Urnengrabstätten die jeweiligen Nutzungsberechtigten schriftlich<br />
benachrichtigt werden.<br />
(3) Die Gemeinde kann die Schließung verfügen , wenn keine<br />
Rechte auf Bestattung entgegenstehen.<br />
(4) Die Gemeinde kann die Entwidmung verfügen ,wenn alle<br />
Nutzungsrechte und Ruhefristen abgelaufen sind.<br />
(5) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte<br />
aufgehoben oder <strong>im</strong> Einvernehmen mit den Berechtigten abgelöst<br />
werden sollen , sind unter ersatzweise Einräumung entsprechende<br />
Rechte auch Umbettungen ohne Kosten für den Nutzungsberechtigten<br />
möglich.<br />
(6) Alle Ersatzgrabstätten sind von der Gemeinde Teutschenthal<br />
kostenfrei, wie die geschlossenen oder entwidmeten Grabstätten<br />
herzurichten. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand des<br />
Nutzungsrechts.<br />
II.<br />
Ordnungsvorschriften<br />
§ 5<br />
Öffnungszeiten<br />
(1) Die Friedhöfe sind für Besucher geöffnet :<br />
Mai – September 6.00 – 21.00 Uhr<br />
Oktober – April 8.00 - 18.00 Uhr<br />
Die Öffnungszeiten sind an den Eingängen bekannt zu geben.<br />
(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das<br />
Betreten der Friedhöfe oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend<br />
untersagen.<br />
(3) Das Begehen der Friedhöfe außerhalb der Öffnungszeiten<br />
sowie der Friedhofswege bei Schnee und Glätte erfolgt auf<br />
eigene Gefahr.<br />
§ 6<br />
Verhalten auf dem Friedhof<br />
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend<br />
zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals<br />
sind zu befolgen.<br />
(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet :<br />
a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art , ausgenommen<br />
sind Kinderwagen ,Rollstühle sowie Fahrzeuge der<br />
Friedhofsabteilung und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden<br />
b) ambulanter Verkauf von Waren aller Art<br />
c) das Verteilen von Druckschriften und das gewerbsmäßige<br />
Fotografieren<br />
d) an Sonn –und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung<br />
störende Arbeiten auszuführen<br />
e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür best<strong>im</strong>mten Stellen<br />
abzulagern<br />
f) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen<br />
oder zu beschädigen sowie Grabstätten und Grabeinfassungen<br />
unbefugt zu betreten<br />
g) zu Lärmen und zu Spielen sowie zu Lagern<br />
h) Tiere mitzuführen<br />
i) chemische Unkraut –und Schädlingsbekämpfungsmittel anzuwenden.<br />
Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen ,soweit<br />
sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm<br />
vereinbar sind<br />
j) Totengedenkfeiern und andere nicht mit der Bestattung /<br />
Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen sind 10 Tage<br />
vorher bei der Gemeinde zur Zust<strong>im</strong>mung anzumelden.<br />
§ 7<br />
Gewerbetreibende<br />
(1) Steinmetze ,Gärtner oder sonstige Gewerbetreibende bedürfen<br />
für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zust<strong>im</strong>mung<br />
durch die Friedhofsverwaltung.<br />
(2) Für die Zulassung von Gewerbetreibenden wird eine Gebühr<br />
nach der gültigen Gebührensatzung erhoben.<br />
(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter haben die<br />
Festlegungen der Friedhofssatzung und die dazu ergangenen<br />
Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle<br />
Schäden , die sie oder ihre Mitarbeiter <strong>im</strong> Zusammenhang mit<br />
ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen.<br />
(4) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien<br />
dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen<br />
gelagert werden, an denen sie nicht behindern. Bei Beendigung<br />
oder Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits –und Lagerplätze<br />
wieder in ihren früheren Zustand zu bringen. Gewerbliche<br />
Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des<br />
Friedhofs gereinigt werden.<br />
(5) Das Anbringen von Firmenschildern an Grabsteinen oder auf<br />
Grabstellen ist nicht gestattet.<br />
III.<br />
Bestattungsvorschriften<br />
§ 8<br />
Allgemeines<br />
(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls<br />
bei der Friedhofsverwaltung anzumelden.<br />
Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.<br />
Wird eine Beisetzung in einer vorher erworbenen Grabstätte<br />
beantragt , ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />
(2) An Sonn –und Feiertagen finden keine Beisetzungen statt.<br />
§ 9<br />
Beschaffenheit von Särgen<br />
(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass<br />
jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Für die<br />
Bestattung sind zur Vermeidung von Umweltbelastungen nur<br />
5
6 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />
Särge aus leicht abbaubarem Material erlaubt, die keine umweltgefährdenden<br />
Lacke oder Zusätze enthalten.<br />
Auch Überurnen, die in der Erde beigesetzt werden , müssen aus<br />
leicht abbaubarem, umweltfreundlichem Material bestehen.<br />
§ 10<br />
Ausheben der Gräber<br />
(1) Die Gräber werden von einem beauftragten Bestattungsunternehmen<br />
ausgehoben und wieder zugefüllt.<br />
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche<br />
( ohne Hügel ) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m<br />
, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.<br />
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch<br />
mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.<br />
§ 11<br />
Ruhezeit<br />
Die Ruhezeit beträgt bei :<br />
Erdbestattungen 20 Jahre<br />
Urnenbeisetzungen 15 Jahre<br />
§ 12<br />
Umbettungen<br />
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet<br />
der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen<br />
Zust<strong>im</strong>mung der Friedhofsverwaltung. Die Zust<strong>im</strong>mung kann<br />
nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden, bei<br />
Umbettungen innerhalb der Friedhöfe <strong>im</strong> ersten Jahre der Ruhezeit<br />
nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesse<br />
, § 4 bleibt unberührt.<br />
(3) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt<br />
ist der Nutzungsberechtigte.<br />
(4) Die Kosten und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten<br />
Grabstätten und Anlagen durch eine Umsetzung entstehen, hat<br />
der Antragsteller zu tragen.<br />
(5) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungsdauer wird durch<br />
eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.<br />
(6) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken<br />
nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung<br />
ausgegraben werden.<br />
IV. Gräber<br />
§ 13<br />
Gräberarten<br />
(1) Die Gräber bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen<br />
können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden .<br />
(2) Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten<br />
zur Verfügung gestellt :<br />
Einzelgrabstätten für Erdbestattungen<br />
Doppelgrabstätten für Erdbestattungen<br />
Urnenwahlgrabstätten<br />
Wahlgrabstätten ( altes Nutzungsrecht )<br />
Anonyme Urnengrabstellen ( grüne Wiese )<br />
§ 14<br />
Wahlgräber<br />
(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und der<br />
Beisetzung von Aschen ( Urnen ), an denen ein Nutzungsrecht<br />
verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet<br />
und Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung<br />
best<strong>im</strong>mte Person.<br />
(2) Nutzungsberechtigte an Wahlgräbern werden auf Antrag für<br />
die Dauer von 20 Jahren ( Nutzungszeit ) verliehen. Die erneute<br />
Verleihung eines Nutzungsrechts oder eine Verlängerung ist nur<br />
auf Antrag möglich.<br />
(3) Wahlgräber können Einzelgrabstätten, Doppelgrabstätten,<br />
Familiengrabstätten und Mischgrabstätten sein .<br />
(4) Je Stelle können bei einem Erdbestattungswahlgrab unter<br />
Beachtung der Ruhezeit bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.<br />
(5) Urnenwahlgräber sind Grabstätten auf denen bis zu 2 Urnen<br />
unter Beachtung der Ruhezeit beigesetzt werden.<br />
(6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung / Beisetzung<br />
nur erfolgen, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet<br />
oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum<br />
Ablauf der Ruhezeit wieder erworben wird.<br />
(7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens<br />
seine Nachfolger <strong>im</strong> Nutzungsrecht best<strong>im</strong>men. Dieser ist aus<br />
dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen.<br />
Wird keine oder eine andere Regelung getroffen , so geht das<br />
Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen<br />
des verstorbenen Nutzungsberechtigten über :<br />
a) auf den Ehegatten<br />
b) auf die Kinder<br />
c) auf die Stiefkinder<br />
d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter<br />
oder Mütter<br />
e) auf die Eltern<br />
f) auf die Geschwister<br />
g) auf die nicht unter a-f fallenden Erben<br />
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste<br />
nutzungsberechtigt. Das Gleiche gilt be<strong>im</strong> Tod eines Nutzungsberechtigten<br />
, auf den das Nutzungsrecht früher übergegangen<br />
war.<br />
(8) Das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten<br />
Ruhezeit zurückgegeben oder aufgehoben werden.<br />
(9) Der Nutzungsberechtigte hat <strong>im</strong> Rahmen der Friedhofsatzung<br />
und der dazu ergangen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte<br />
bestattet zu werden und über die Bestattung sowie<br />
über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu<br />
entscheiden.<br />
(10) Das Ausmauern von Wahlgräbern, die Verwendung von<br />
unterirdischen Grabkammern sowie das Neuanlegen von Grüften<br />
ist nicht gestattet.<br />
§ 15<br />
Urnengemeinschaftsanlagen<br />
(1) Die Urnengemeinschaftsanlage dient der Beisetzung von<br />
Urnen ohne Kennzeichnung der Beisetzungsstelle. Die Anlage<br />
wird durch die Friedhofsverwaltung unterhalten.<br />
(2) Umbettungen von Urnen aus der Gemeinschaftsanlage sind<br />
ausgeschlossen.<br />
(3) Grabschmuck ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen<br />
abzulegen und ist regelmäßig zu entfernen.<br />
V.<br />
Gestaltung der Gräber<br />
§ 16<br />
Allgemeine Gestaltungsvorschriften<br />
(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung<br />
anzupassen, dass die Würde der Friedhöfe, der Friedhofszweck<br />
und der Zweck dieser Satzung in seinen einzelnen Teilen und in<br />
seiner Gesamtheit gewahrt werden.<br />
(2) Auf allen Gräbern können Grabmale errichtet werden. Diese
WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />
müssen der Würde des Ortes entsprechen. Eine Verpflichtung<br />
zur Errichtung eines Grabmales besteht nicht.<br />
(3) Für Grabmale sind folgende Richthöhen (einschl. Sockel )<br />
einzuhalten :<br />
- Wahlgräber 120 – 130 cm<br />
- Urnenwahlgräber max. 80 cm – 100 cm<br />
- Kissensteine sollen 10- 15 cm hoch und 30 – 40 cm betragen.<br />
Die Mindeststärke der Grabmale beträgt 12 cm – 16 cm.<br />
(4) Schlichte Kreuze, welche die Kreuzform in freiem Umriss<br />
klar zum Ausdruck bringen, können etwas höher sein, jedoch<br />
sollen sie nicht höher 150 cm sein.<br />
(5) Grabeinfassungen dürfen eine sichtbare Höhe von 20 cm nicht<br />
Überschreiten und sind genehmigungspflichtig.<br />
Die Einfassungen der Grabstätten sollen folgende Maße nicht<br />
überschreiten :<br />
- Einzelwahlgräber 90 cm x 190 cm<br />
- Doppelwahlgräber 220 cm x 190 cm<br />
- Urnenwahlgräber 60 cm x 100 cm<br />
(6) Die Grabmale müssen so aufgestellt werden, dass ihre Rückseite<br />
mit der hinteren Gräbergrenze in einer Flucht stehen.<br />
(7) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gestaltung<br />
des Friedhofes Ausnahmen von den Vorschriften zulassen.<br />
§ 17<br />
Zust<strong>im</strong>mungserfordernis<br />
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der<br />
vorherigen schriftlichen Zust<strong>im</strong>mung der Friedhofsverwaltung.<br />
Der Antragsteller hat das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />
Für die Beantragung sind , soweit zum Verständnis erforderlich<br />
, Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole <strong>im</strong><br />
Maßstab 1: 1 einzureichen.<br />
Entsprechen Grabmale nicht der erteilten Genehmigung oder<br />
wurden sie ohne Genehmigung aufgestellt , so werden sie nach<br />
befristeter schriftlicher Aufforderung durch die Friedhofsverwaltung<br />
zu Lasten des Nutzungsberechtigten entfernt.<br />
Die Veränderung von Grabmalen sowie die Errichtung bedürfen<br />
der vorherigen schriftlichen Zust<strong>im</strong>mung.<br />
Die Zust<strong>im</strong>mung erlischt ,wenn das Grabmal nicht binnen eines<br />
Jahres nach der Zust<strong>im</strong>mung errichtet worden ist.<br />
Die provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln<br />
oder Holzkreuze zulässig und dürfen nicht länger als ein Jahr<br />
nach der Bestattung / Beisetzung verwendet werden.<br />
Für die Bearbeitung der Genehmigungsanträge ist durch den<br />
Antragsteller<br />
eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten.<br />
§ 18<br />
Fundamentierung und Befestigung<br />
Die Grabmale sind entsprechend der gültigen Versetzrichtlinie<br />
des Bundesinnungsverbandes des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerkes<br />
so zu fundamentieren und zu befestigen , dass sie<br />
dauernd standsicher sind und auch be<strong>im</strong> Öffnen benachbarter<br />
Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.<br />
Die Friedhofsverwaltung überprüft die Standsicherheit der<br />
Grabmale jährlich nach der Frostperiode.<br />
§ 19<br />
Unterhaltung<br />
Die Grabmale sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem<br />
Zustand zu halten. Verantwortlich ist jeder Nutzungsberechtigte<br />
an der Grabstelle.<br />
Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen oder Teilen davon<br />
gefährdet, ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet , unverzüglich<br />
Abhilfe zu schaffen.<br />
Bei Gefahr kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten<br />
Sicherungsmaßnahmen ( z. B. Umlegen von<br />
Grabmalen ) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz<br />
schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer festzusetzenden<br />
angemessenen Frist beseitigt , ist die Friedhofsverwaltung<br />
berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Nutzungsberechtigten<br />
zu entfernen. Die Friedhofsverwaltung ist<br />
verpflichtet , diese Gegenstände drei <strong>Monat</strong>e aufzubewahren.<br />
Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder ohne besonderen<br />
Aufwand nicht zu ermitteln , genügen als Aufforderung eine<br />
öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der<br />
Grabstätte , das für die Dauer von 3 <strong>Monat</strong>en aufgestellt wird.<br />
Der Nutzungsberechtigte der Grabstätte ist für jeden Schaden<br />
haftbar , der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen<br />
verursacht wird.<br />
§ 20<br />
Entfernung<br />
Vor Ablauf des Nutzungsrechts /Ruhezeit dürfen Grabmale nur<br />
mit vorheriger schriftlichen Zust<strong>im</strong>mung der Friedhofsverwaltung<br />
entfernt werden.<br />
Nach Ablauf des Nutzungsrechts / Ruhezeit oder Entzug des Nutzungsrechts<br />
sind die Grabmale einschließlich der Bepflanzung zu<br />
entfernen. Geschieht dies nicht binnen der festgelegten Fristen<br />
, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt , die Grabstätte auf<br />
Kosten des Nutzungsberechtigten abräumen zu lassen.<br />
Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet , das Grabmal zu<br />
verwahren.<br />
Das Grabmal geht in das Verfügungsrecht der Friedhofsverwaltung<br />
über.<br />
Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt , ohne ihre Zust<strong>im</strong>mung<br />
aufgestellte Grabmale einen <strong>Monat</strong> nach Benachrichtigung des<br />
Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfernen zu lassen.<br />
Die Friedhofsverwaltung behält sich vor , bei bestehendem öffentlichen<br />
Interesse Grabstätten nach Ablauf des Nutzungsrechts<br />
/ Ruhezeit zu eigenen Lasten zu erhalten.<br />
VI.<br />
Herrichtung und Pflege der Grabstätten<br />
§ 21<br />
Herrichtung und Unterhaltung<br />
Alle Grabstätten müssen <strong>im</strong> Rahmen der Vorschriften hergerichtet<br />
und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend<br />
für den Grabschmuck.<br />
Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von Grabstätten<br />
zu entfernen.<br />
Die Gestaltung der Gräber ist dem Charakter der Friedhöfe und<br />
der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen<br />
nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten<br />
und öffentliche Wege und Anlagen nicht beeinträchtigen.<br />
Für die Herrichtung und die Instandsetzung der Grabstätten<br />
ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung<br />
erlischt mit dem Ablauf des Nutzungsrechts / Ruhezeit.<br />
Urnengräber sind spätestens einen <strong>Monat</strong> nach Beisetzung der<br />
Urne ,<br />
Erdbestattungsgräber spätestens nach drei <strong>Monat</strong>en nach der<br />
Bestattung<br />
würdig herzurichten.<br />
Der Nutzungsberechtigte kann die Grabstelle selbst herrichten<br />
und pflegen oder damit einen zugelassenen Friedhofsgärtner<br />
beauftragen.<br />
Die Herrichtung , Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen<br />
Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich<br />
7
8 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />
der Friedhofsverwaltung.<br />
Die Verwendung chemischer Unkrautbekämpfungsmittel ist<br />
nicht gestattet.<br />
Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe in sämtlichen<br />
Produkten der Trauerfloristik , insbesondere in Kränzen<br />
,Trauergebinden , Trauergestecken , <strong>im</strong> Grabschmuck und bei der<br />
Grabeinfassung sowie bei Pflanzenzuchtbehältern , die an der<br />
Pflanze bleiben , sollten weitgehend vermieden werden. Ausgenommen<br />
sind Grabvasen und Markierungszeichen.<br />
§ 22<br />
Vernachlässigung der Grabpflege<br />
(1) Wird ein Grab nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt<br />
, hat der Nutzungsberechtigte nach schriftlicher Aufforderung der<br />
Friedhofsverwaltung das Grab innerhalb einer angemessenen<br />
Frist in Ordnung zu bringen.<br />
(2) Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne<br />
besonderen Aufwand zu ermitteln , wird durch eine öffentliche<br />
Bekanntmachung auf die Verpflichtung zur Herrichtung und Pflege<br />
hingewiesen. Außerdem erfolgt durch ein Hinweisschild auf<br />
dem Grab eine Aufforderung ,sich mit der Friedhofsverwaltung<br />
in Verbindung zu setzen. Bleibt diese Aufforderung drei <strong>Monat</strong>e<br />
unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht<br />
ohne Entschädigung entziehen und die Gräber beräumen und<br />
einebnen lassen.<br />
(3) Gräber mit noch zu gewährender Ruhezeit können eingeebnet<br />
und begrünt werden. Für alle übrigen Gräber kann die Beseitigung<br />
der Grabmale und eine Neuvergabe der Gräber veranlasst<br />
werden.<br />
(4) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1<br />
entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der<br />
Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne besonderen<br />
Aufwand zu ermitteln , kann die Friedhofsverwaltung den<br />
Grabschmuck entfernen.<br />
VII.<br />
Feierhallen und Trauerfeiern<br />
§ 23<br />
Benutzung der Feierhalle<br />
(1) Die Feierhallen dienen der Aufnahme der Leichen bis zur<br />
Bestattung. Sie dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung<br />
betreten werden.<br />
(2) Die Trauerfeiern können in der Feierhalle oder am Grab<br />
abgehalten werden.<br />
(3) Jede Musik –oder Gesangsdarbietung auf den Friedhöfen<br />
außerhalb der Feierhalle, die nicht <strong>im</strong> Zusammenhang mit einer<br />
Bestattung / Beisetzung steht , bedarf der vorherigen Anmeldung<br />
bei der Friedhofsverwaltung.<br />
VIII.<br />
Schlussvorschriften<br />
§ 24<br />
Alte Rechte<br />
Die Nutzungszeiten von Grabstätten , die nach Satzungen errichtet<br />
wurden, die dieser Satzung zeitlich vorausgingen, bleiben<br />
bestehen.<br />
§ 25<br />
Haftung<br />
Die Gemeinde Teutschenthal haftet nicht für Schäden , die durch<br />
nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe , ihrer Anlagen<br />
oder ihrer Einrichtungen , durch Personen , Tiere oder Elemen-<br />
tarschäden entstehen. Ferner ist die Haftung bei Diebstahl oder<br />
Grabschändung ausgeschlossen. Der Gemeinde Teutschenthal<br />
obliegen keine besonderen Obhuts – und Überwachungspflichten.<br />
§ 26<br />
Gebühren<br />
Für die Benutzung der von der Friedhofsverwaltung verwalteten<br />
Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind Gebühren nach der jeweils<br />
geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.<br />
§ 27<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig handelt , wer vorsätzlich oder fahrlässig :<br />
a) die Friedhöfe entgegen den Best<strong>im</strong>mungen des § 5 betritt ,<br />
b) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend<br />
verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht<br />
befolgt ( § 6 Abs.1 ) ,<br />
c) entgegen den Best<strong>im</strong>mungen des § 6 Abs. 2 und 3<br />
- Friedhofswege mit Fahrzeugen ohne Erlaubnis befährt<br />
- Waren aller Art oder gewerbliche Dienste anbietet<br />
- An Sonn – und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung<br />
störende Arbeiten ausführt<br />
- Abraum oder Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehen<br />
Plätze ablegt<br />
- eine gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen ohne Zulassung<br />
ausübt<br />
- Umbettungen ohne vorherige Zust<strong>im</strong>mung vorn<strong>im</strong>mt ( § 12 )<br />
die Best<strong>im</strong>mungen über zulässige Maße für Grabmale nicht<br />
einhält<br />
- ( 16 )<br />
- Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zust<strong>im</strong>mung<br />
errichtet oder verändert ( § 20 )<br />
- Grabmale ohne Zust<strong>im</strong>mung der Friedhofsverwaltung entfernt<br />
- ( § 20 )<br />
- Unkrautbekämpfungsmittel verwendet ( § 21 Nr. 7 )<br />
- Grabstätten vernachlässigt ( § 22 )<br />
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet<br />
werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 19.02.1987 ( BGBl. I S. 602 ) in der<br />
jeweils gültigen Fassung findet Anwendung.<br />
§ 28<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />
Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofsatzungen der Gemeinde<br />
Teutschenthal vom 17.09.1996 , der Gemeinde Holleben vom<br />
17.04.2001 , der Gemeinde Zscherben vom 08.05.2003 und alle<br />
übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer<br />
Kraft.<br />
Teutschenthal , den 1.11.2007<br />
gez. Herzog<br />
Bürgermeister<br />
____________________________________________<br />
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />
der Gemeinde Teutschenthal (Friedhofsgebührensatzung )<br />
Aufgrund der §§ 2 , 4, 6 , 8 und 44 Abs.3 Nr.1 der Gemeindeordnung<br />
für das Land Sachsen-Anhalt ( GO LSA ) vom 05.10.1993
WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />
in der zur Zeit gültigen Fassung, der „ 1 , 2 , 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes<br />
( KAG LSA ) i. d. Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 13.12.1996 in der zur Zeit gültigen Fassung hat<br />
der Gemeinderat der Gemeinde Teutschenthal in seiner Sitzung<br />
am 01.11.2007 folgende Gebührensatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Gebührenpflicht<br />
Für die Inanspruchnahme der kommunalen Friedhöfe der<br />
Gemeinde Teutschenthal und deren Einrichtungen sowie für<br />
Amtshandlungen und sonstiger Leistungen werden Gebühren<br />
nach Maßgabe dieser Gebührensatzung und des anliegenden<br />
Gebührenverzeichnisses erhoben, das Bestandteil dieser Satzung<br />
ist.<br />
Für besondere zusätzliche Leistungen, die <strong>im</strong> Gebührentarif<br />
nicht vorgesehen sind, setzt die Verwaltung die zu entrichtende<br />
Vergütung <strong>im</strong> Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand fest.<br />
§ 2<br />
Gebührenschuldner<br />
1 ) Zur Entrichtung der Gebühren sind der Besteller ( Auftraggeber<br />
) und die Personen verpflichtet, in deren Auftrag der Friedhof<br />
und die Einrichtungen benutzt oder besondere Leistungen in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
2 ) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner .<br />
§ 3<br />
Fälligkeit und Entrichtung der Gebühren<br />
1 ) Die Gebühr entsteht<br />
mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung<br />
mit der Zuteilung des Nutzungsrechts<br />
mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Handlung<br />
2 ) Die Gebühren werden 4 Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides<br />
fällig.<br />
3 ) Abweichend von Abs. 2 wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr<br />
( Bewirtschaftungskosten ) jährlich am 15.08. fällig.<br />
4 ) Rückständige Gebühren unterliegen der Beitreibung <strong>im</strong> Verwaltungszwangsverfahren.<br />
§ 4<br />
Billigkeitsregelung<br />
Ansprüche aus dem Gebührenschuldverhältnis können ganz oder<br />
teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung eine erhebliche<br />
Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch<br />
die Stundung nicht gefährdet erscheint.<br />
§ 5<br />
Geltungsbereich<br />
Die Friedhofssatzung gilt für alle in der Friedhofsatzung genannten<br />
Friedhöfe, außer für Kriegsgräberanlagen.<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
1 ) Die Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in ortsüblicher Weise in Kraft.<br />
2 ) Gleichzeitig treten die Gebührensatzungen der Gemeinden<br />
Holleben vom 17.04.2001, Teutschenthal vom 13.11.1996 geändert<br />
am 26.06.2003 und Zscherben vom 08.05.2003 außer Kraft.<br />
Teutschenthal, 1.11.2007<br />
gez. Herzog<br />
Bürgermeister<br />
Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Teutschenthal<br />
vom 01.11.2007<br />
Für die Nutzung der kommunalen Friedhöfe der Gemeinde<br />
Teutschenthal werden folgende Gebühren erhoben :<br />
Gebühr in EURO<br />
1. Verwaltungsgebühren<br />
a) Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmals 15,30<br />
b) Zulassung von Steinmetzen / Aufstellungsgebühr 15,00<br />
c) Genehmigung zur Urnenbeisetzung 5,00<br />
d) Sonstige gewerbliche Tätigkeiten 20,00<br />
2. Gebühren für Ausbettung<br />
a) einer Leiche 150,00<br />
b) einer Urne 50,00<br />
3. Für die Benutzung der Trauerhalle 50,00<br />
4. Jährliche Unterhaltungsgebühr<br />
a) Urnenwahlgrabstelle 15,00<br />
b) Einzelwahlgrabstelle 20,00<br />
c) Doppelwahlgrabstelle 40,00<br />
d) 5-fach Grabanlage 90,00<br />
e) Erbgrabanlage 160,00<br />
(10fach-Grabanlage )<br />
5. Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer<br />
Grabstelle<br />
a) Urnenwahlgrabstelle 200,00<br />
für 20 Jahre<br />
b) Einzelwahlgrabstelle 240,00<br />
für 20 Jahre<br />
c) Doppelwahlgrabstelle 400,00<br />
für 20 Jahre<br />
d) Anonyme Urnengrabstelle 300,00<br />
incl. Unterhaltungsgebühr<br />
für 10 Jahre<br />
6. Gebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechts je Jahr<br />
( mindestens jedoch 5 Jahre )<br />
a) Urnenwahlgrab 10,00<br />
b) Einzelwahlgrab 20,00<br />
c) Doppelgrab 40,00<br />
d) 5-fach Grabstelle 45,00<br />
e) Erbbegräbnisplatz 50,00<br />
7. Entfernen von Grabstellen<br />
Räumung einer Grabstelle durch den Friedhofsträger bzw. von<br />
ihm beauftragtes Unternehmen<br />
a) Urnenwahlgrabstelle 35,00<br />
b) Einzelwahlgrabstelle 70,00<br />
c) Doppelwahlgrabstelle 140,00<br />
Teutschenthal , 1.11.2007<br />
gez. Herzog<br />
Bürgermeister<br />
9
10 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />
DAS ORDNUNGSAMT INFORMIERT<br />
Hinweise auf Best<strong>im</strong>mungen des Feld- und Forstordnungsgesetzes<br />
(FFOG)<br />
Da wir <strong>im</strong>mer wieder feststellen, dass insbesondere bei Kraftfahrern<br />
und Tierhaltern die diese Personengruppen betreffenden<br />
gesetzlichen Festlegungen des FFOG weitgehend unbekannt sind,<br />
möchten wir auf einige Schwerpunkte hinweisen. Gemäß § 4<br />
Abs. 1 des genannten Gesetzes ist das Fahren in Feld und Wald<br />
mit Kraftfahrzeugen verboten. Hiervon betroffen sind auch alle<br />
Feldwege. Ebenso ist das Abstellen bzw. Parken von Kraftfahrzeugen<br />
unzulässig. Ausnahmen von diesem Verbot gibt es nur für<br />
Personen <strong>im</strong> Rahmen der befugten Jagdausübung und Bedienstete<br />
von Behörden soweit das Befahren erforderlich ist.<br />
Tierhalter beachten bitte die für Sie geltenden Vorschriften des<br />
§ 10 Abs. 2.Hiernach ist es verboten Hunde und Hauskatzen in<br />
Feld oder Wald einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen<br />
unbeaufsichtigt laufen zu lassen oder sie dort aus- oder zurückzusetzen.<br />
Hunde sind grundsätzlich in der Zeit zwischen dem 01.<br />
März und dem 15. Juli anzuleinen. Hiervon ausgenommen sind<br />
nur Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde<br />
während ihres best<strong>im</strong>mungsgemäßen Einsatzes.<br />
Zur Vermeidung eines Bußgeldverfahrens bitten wir Sie diese<br />
gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen strikt zu beachten.<br />
Ihr Ordnungsamt<br />
____________________________________________<br />
Achtung!!!<br />
Ausfall der Öffnungszeit am 07.02.<strong>2008</strong> und 08.02.<strong>2008</strong><br />
Aus technischen Gründen können am 07.02.<strong>2008</strong> und am<br />
08.02.<strong>2008</strong> <strong>im</strong> Einwohnermeldewesen und <strong>im</strong> Standesamt keine<br />
Sprechstunden durchgeführt werden. Wir bitten um Berücksichtigung.<br />
____________________________________________<br />
<strong>Jubilare</strong> <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2008</strong><br />
Gemeinde Angersdorf<br />
Frau Erna Schlupp am 06.02. zum 80.<br />
Frau Ingeborg Wollny am 07.02. zum 85.<br />
Frau Erika Göbel am 07.02. zum 75.<br />
Frau Margarete Fahner am 10.02. zum 88.<br />
Herrn Lothar Obereigner am 11.02. zum 75.<br />
Herrn Gerhard Taubert am 15.02. zum 70.<br />
Herrn Dieter Quoos am 19.02. zum 70.<br />
Herrn Werner Kolbe am 19.02. zum 70.<br />
Frau Marta Kreyer am 22.02. zum 89.<br />
Frau Berta Hoppe am 24.02. zum 95.<br />
Frau Rosmarie Drabe am 26.02. zum 70.<br />
Gemeinde Dornstedt<br />
Frau Annemarie Körner am 04.02. zum 75.<br />
Gemeinde Höhnstedt<br />
Frau Maria Schrodke am 02.02. zum 95.<br />
Herrn Erich Andreas am 02.02. zum 84.<br />
Frau Anni Bittner am 02.02. zum 70.<br />
Herrn Horst Strunz am 06.02. zum 70.<br />
Frau Anneliese Butterling am 07.02. zum 84.<br />
Frau Gerda Buchta am 08.02. zum 87.<br />
Herrn Werner Ringleb am 11.02. zum 85.<br />
Frau Hildegard Paduch am 14.02. zum 81.<br />
Herrn Paul Paduch am 17.02. zum 85.<br />
Frau Elfriede Wagenhaus am 17.02. zum 75.<br />
Frau Hanna Schmidt am 18.02. zum 70.<br />
Frau Annemarie Moser am 19.02. zum 82.<br />
Frau Gerlinde Kropp am 20.02. zum 75.<br />
Frau Marie Hohl am 26.02. zum 81.<br />
Gemeinde Langenbogen<br />
Frau Anna Sprinke am 01.02. zum 93.<br />
Frau Julie Deutschmann am 02.02. zum 93.<br />
Frau Marianne Mühlhause am 03.02. zum 70.<br />
Herrn Günter Rolle am 05.02. zum 83.<br />
Herrn Felix Herde am 06.02. zum 84.<br />
Frau Reinhilde Kunth am 16.02. zum 86.<br />
Frau Ilse Roth am 25.02. zum 81.<br />
Frau Maria Petruch am 26.02. zum 87.<br />
Herrn Walter Kehling am 27.02. zum 90.<br />
Gemeinde <strong>Steuden</strong><br />
Frau Frieda Scheithauer am 03.02. zum 90.<br />
Herrn Otto Heinemann am 06.02. zum 88.<br />
Frau Hedwig Lathan am 06.02. zum 86.<br />
Frau Ursula Reitzig am 06.02. zum 86.<br />
Frau Brunhilde Heinemann am 08.02. zum 86.<br />
Herrn Herbert Winkler am 13.02. zum 80.<br />
Frau Charlotte Heldt am 19.02. zum 85.<br />
Herrn Kurt Bomeier am 22.02. zum 83.<br />
Herrn Horst Wissussek am 22.02. zum 80.<br />
Gemeinde Teutschenthal<br />
Ortschaft Holleben<br />
Herrn Willy Gilis am 09.02. zum 85.<br />
Frau Irmgard Wunderlich am 10.02. zum 84.<br />
Frau Frieda Gütling am 11.02. zum 86.<br />
Frau Elly Breunig am 14.02. zum 93.<br />
Frau Elisabeth Matthes am 14.02. zum 90.<br />
Frau Erna Albrecht am 14.02. zum 89.<br />
Frau Waltraut Hellmuth am 16.02. zum 85.<br />
Herrn Erich Mühl am 19.02. zum 85.<br />
Frau Charlotte Kötel am 19.02. zum 80.<br />
Frau Elli Noffz am 24.02. zum 87.<br />
Frau Johanna Neuneck am 26.02. zum 81.<br />
Ortschaft Teutschenthal<br />
Frau Erna Kutscher am 03.02. zum 84.<br />
Frau Gislinde Lyga am 03.02. zum 70.<br />
Herrn Walter Weißbarth am 04.02. zum 88.<br />
Frau Gerda Nathan am 05.02. zum 75.<br />
Herrn Karl-Heinz Röthing am 05.02. zum 70.<br />
Frau Margarete Huschke am 06.02. zum 86.<br />
Herrn Eduard Jurgasch am 06.02. zum 81.<br />
Frau Elfriede Guder am 08.02. zum 81.<br />
Frau Marta Schmidt am 09.02. zum 83.
WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Nichtamtliche Mitteilungen<br />
Herrn August-Wilh. Hettmann am 09.02. zum 75.<br />
Frau Brigitte Heyden am 12.02. zum 70.<br />
Frau Ingeborg Raspe am 14.02. zum 82.<br />
Frau Inge Leifheit am 14.02. zum 70.<br />
Herrn Gerhard Ködderitzsch am 15.02. zum 80.<br />
Frau Anna Holland am 15.02. zum 75.<br />
Frau Elli Hellmann am 16.02. zum 89.<br />
Herrn Oskar Stäubner am 16.02. zum 83.<br />
Frau Ruth Schmidt am 17.02. zum 81.<br />
Frau Ingrid Krawczynski am 17.02. zum 70.<br />
Frau Gertrud Gräfe am 18.02. zum 88.<br />
Herrn Hans-Karl Mühlmann am 18.02. zum 70.<br />
Frau Anneliese Haase am 19.02. zum 83.<br />
Frau Rosa Reumschüssel am 20.02. zum 87.<br />
Frau Ingrid Zabel am 20.02. zum 70.<br />
Frau Charlotte Behrend am 21.02. zum 87.<br />
Frau Hedwig Friedrich am 21.02. zum 87.<br />
Frau Gisela Schmidt am 21.02. zum 82.<br />
Herrn Eberhard Bamme am 21.02. zum 81.<br />
Herrn Richard Hauschild am 21.02. zum 81.<br />
Herrn Werner Bomeier am 23.02. zum 82.<br />
Ortschaft Teutschenthal<br />
Frau Kr<strong>im</strong>hilde Lück am 24.02. zum 86.<br />
Herrn Kurt Helbing am 24.02. zum 84.<br />
Frau Lisa Kemper am 26.02. zum 84.<br />
Frau Sigrid Pitzschk am 27.02. zum 81.<br />
Ortschaft Zscherben<br />
Frau Gerda Crain am 04.02. zum 75.<br />
Frau Evelore Winkler am 05.02. zum 75.<br />
Frau Martha Lange am 09.02. zum 85.<br />
Frau Juliana Möser am 11.02. zum 85.<br />
Frau Ruth Böhme am 11.02. zum 75.<br />
Herrn Wilhelm Fender am 12.02. zum 75.<br />
Frau Elsbeth Fender am 15.02. zum 80.<br />
Frau Emma Brömme am 19.02. zum 85.<br />
Herrn Kurt Jänkel am 19.02. zum 83.<br />
Herrn Kurt Engel am 28.02. zum 81.<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Angersdorf<br />
Evangelische Kirche in Angersdorf und Zscherben<br />
Kontakt: Gemeindebüro, Schulplatz 4, 06124 Halle<br />
Tel.: 0345/ 8 05 91 37 Fax: 0345/ 8 06 50 97<br />
Angersdorf<br />
Sonntag, 10.2.08 09.00 Uhr Gottesdienst<br />
Dienstag, 5.2.08 14.30 Uhr Frauenkreis<br />
Zscherben<br />
Sonntag, 10.2.08 09.00 Uhr Gottesdienst<br />
Mittwoch, 13.02.08 14.30 Uhr Frauenkreis<br />
www.kirche-halle-neustadt-nietleben.de<br />
Höhnstedt<br />
Evangelische Kirchengemeinde St. Lucia und Ottilie<br />
Höhnstedt<br />
11<br />
<strong>Monat</strong>sspruch für Januar:<br />
Jesus Christus spricht: Alles was ihr bittet in eurem Gebet, glaubt<br />
nur, dass ihrs empfangt, so wirds euch zuteil werden.<br />
Markus 11,24<br />
Zu den folgenden Gottesdiensten und Veranstaltungen laden wir<br />
sie herzlich ein:<br />
Gottesdienst: jeden Sonntag 10:30 Uhr<br />
Kinderstunde: montags 10:30 Uhr (einmal <strong>im</strong> <strong>Monat</strong><br />
nach Absprache)<br />
ECJ-Jugendgebetskreis: sonnabends 18:30 Uhr<br />
Kirchenchor: mittwochs o. donnerstags 18:30 Uhr<br />
nach Vereinbarung<br />
Ev. Landeskirchliche Gemeinschaft<br />
Bibelstunde: mittwochs 18:30 Uhr<br />
Gebetsstunde: sonntags 13:00 Uhr<br />
Evangelisationsstunde: sonntags 14:00 Uhr<br />
____________________________________________<br />
BIKS-Höhnstedt plant das Jahr <strong>2008</strong><br />
Nachdem wir das Jahr <strong>2008</strong> unversehrt begonnen haben, krempeln<br />
wir nun schon wieder die Arme hoch und planen unsere<br />
Veranstaltungen <strong>2008</strong>. Da wären z.B.:<br />
22.03.08 Oldie-Disco (Kartenvorverkauf)<br />
Festsaal Höhnstedt<br />
19.04.08 Frühlingsfest mit kleiner Wanderung durch<br />
Höhnstedt von und mit Höhnstedter Vereinen zum<br />
Festplatz – bei Regen Festsaal<br />
01.06.08 Kinderfest mit Kinderflohmarkt<br />
„Spiel- und Seniorenpark“ Höhnstedt<br />
30.11.08 Weihnachtsmarkt mit Weihnachtsfeier<br />
Rund um das Touristikgebäude und den Festsaal<br />
Höhnstedt<br />
Wir freuen uns schon auf viele Besucher. Im übrigen wird der<br />
Erlös der Veranstaltungen auch nach Fertigstellung des Parks für<br />
seine mögliche Erweiterung oder andere gemeinnützige Projekte<br />
in Höhnstedt verwendet! Für den „Spiel- und Seniorenpark“<br />
Höhnstedt benötigen wir noch Spenden zum Kauf von Spielgeräten<br />
und Parkbänken. Darum bitten wir um Ihre Unterstützung.<br />
Spenden richten Sie bitte an:<br />
Gemeinde Höhnstedt – Saalekreissparkasse<br />
BLZ: 800 537 62 – Ktnr.: 376 010 316<br />
Verwendungszweck bitte angeben: „Spiel- und Seniorenpark“<br />
Höhnstedt<br />
Für Fragen und Anregungen erreichen Sie uns unter:<br />
Post: S. Bräuner – Hauptstr. 32 – 06179 Höhnstedt<br />
Tel/Fax: B. Liebing – 034601/23261<br />
Internet: www.biks-hoehnstedt.de<br />
E-Mail: bihoehnstedt@yahoo.de<br />
BIKS-Höhnstedt<br />
BIKS – Höhnstedt sucht:<br />
Für einen geplanten Kinderzirkus <strong>im</strong> Herbst <strong>2008</strong> suchen wir<br />
dringend Kinder von 4-16 Jahren, die sich daran beteiligen und<br />
ihre Künste darbieten wollen. Wenn ihr z.B. :<br />
- Einradfahren, Jonglieren, Zaubern, Tierdressur oder Kunststücke<br />
am Boden, mit Bändern, Reifen oder Bällen und ähnliches<br />
könnt, dann meldet euch bitte bis spätestens 30.06.<strong>2008</strong> unter:<br />
BIKS-Höhnstedt, S. Bräuner – Hauptstraße 32 – 06179 Höhnstedt,
12 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Nichtamtliche Mitteilungen<br />
Tel/Fax: 034601/23261 E-Mail: bihoehnstedt@yahoo.de<br />
Internet: www.biks-hoehnstedt.de<br />
Wir freuen uns von vielen zu hören und zu sehen, und hoffen auf<br />
rege Beteiligung, gern auch aus den umliegenden Gemeinden.<br />
BIKS-Höhnstedt<br />
____________________________________________<br />
Kita Buratino Höhnstedt:<br />
Der Weihnachtsmann kam durch das Fenster<br />
In der Höhnstedter Kita „Buratino“ fand am 19.12.2007 die Weihnachtsfeier<br />
statt. Nach dem kräftigen Frühstück in ihren Gruppen<br />
versammelten sich alle Kinder der Einrichtung <strong>im</strong> großen Raum,<br />
um „Andy“ zuzusehen, zuzuhören und ihn bei seiner „Zauberei<br />
in der Weihnachtsbäckerei“ tatkräftig zu unterstützen. Er ist seit<br />
langem ein fester Programmpunkt bei Festlichkeiten in der Kita<br />
und bei den Kindern und Erziehern sehr beliebt. Und kaum war<br />
er gegangen fand sich ein neuer Gast ein, der offensichtlich auf<br />
recht ungewöhnliche Weise zu den Kindern kam. Trotz Strapazen<br />
hatte er sein Säckchen voll gepackt und so für jedes Kind eine<br />
Kleinigkeit und für jede Gruppe eine tolle Überraschung dabei.<br />
Dafür bedanken sich alle Kinder und Erzieher recht herzlich.<br />
Langenbogen<br />
Evangelische Kirchengemeinde Langenbogen<br />
Einladung zum nächsten Gottesdienst in der Dorfkirche Langenbogen<br />
am Sonntag, dem 17. Febr., 10.30 Uhr mit Pfarrer<br />
Heiner Urmoneit und der kirchenmusikalischen Gestaltung an<br />
der historischen Orgel durch Eberhard Stoll.<br />
Der Gemeindekirchenrat<br />
KITA „Nesthäkchen“ Langenbogen Jahresrückblick 2007<br />
Das alte Jahr ist um und wir möchten zurückblicken und uns an einige<br />
Ereignisse des vergangenen Jahres erinnern. Es gab Lehrreiches<br />
und natürlich auch Lustiges. Und so ging das neue Jahr auch gleich<br />
mit unserem Fasching am 20.02. los. Alle Kinder und Erzieher hatten<br />
sich verkleidet, So konnte man einäugige Piraten, tapfere Indianer<br />
und hübsche Prinzessinnen sehen. Zur Freude aller Kinder war ein<br />
lustiges Puppentheater eingeladen und die Fotografin Frau Saray<br />
hielt den Spaß in vielen Fotos fest. Damit auch das Lernen nicht zu<br />
kurz kam, fuhren seit <strong>Februar</strong> die zukünftigen Grundschüler monatlich<br />
zu einer Schnupperstunde nach Höhnstedt, um ihre Schule<br />
und die Klassenlehrerin kennenzulernen. Die zukünftige Klas-<br />
senlehrerin hospitierte 14-tägig bei den ältesten Kindern. Unsere<br />
KITA beteiligte sich auch in diesem Jahr wieder an dem Projekt<br />
„Gesundheitsfördernde Kindertagesstätte“ <strong>im</strong> Landkreis Saalkreis<br />
und konnte den Titel erfolgreich verteidigen. Das Osterfest<br />
wurde traditionell mit kreativen Gestalten der Ostereier, Backen<br />
von Osterhasen und Kücken, Osterbastelei und Suchen der Osterkörbchen<br />
begangen. Der Englisch-Unterricht wird in spielerischer<br />
und motivierender Art und Weise einmal wöchentlich für alle<br />
Kinder angeboten. Der Internationale Kindertag am O1.Juni wurde<br />
mit dem Puppentheater „Krambambolo“ kräftig gefeiert. Bei dem<br />
am 02.06. stattfindenden Kinderfest in der Gemeinde Langenbogen<br />
beteiligte sich unsere KITA mit Kinderschminken, Basteln und<br />
einem Kuchenbasar. In einer Circus-Sonderveranstaltung feierte<br />
die Stadt- und Saalkreissparkasse Halle mit den Erstklässlern und<br />
überreichte ihnen als kleines Präsent den „Verabschiedungskoffer“,<br />
um ihnen den Abschied vom Kindergarten zu erleichtern. Vom<br />
04. bis 08. Juni hatten die zukünftigen Schüler ihre Abschiedswoche.<br />
Da gab es einen Wandertag, eine Überraschungsfahrt ins<br />
Kinder- und Jugendcamp nach Zappendorf, ein Sportfest und einen<br />
Ausflug in den Bergzoo nach Halle. Zum Abschluss be<strong>im</strong> Zuckertütenfest<br />
konnten wir sogar mit dem Feuerwehrauto fahren. Der<br />
<strong>Monat</strong> Juni hatte aber noch mehr Ereignisse, an die wir uns gern<br />
erinnern; so fuhren wir am 13.06. in den Zirkus nach Halle, wo wir<br />
lustige Clowns und wilde Tiere bestaunten. Am 26.06. kam eine<br />
stomatologische Schwester vom Gesundheitsamt zu uns und zeigte<br />
uns, wie man richtig Zähne putzt. Anschließend besuchten wir die<br />
Zahnarztpraxis von Frau Grünzig. Endlich war es wieder soweit<br />
und wir konnten Halloween feiern. Natürlich haben sich dazu alle<br />
gruselig verkleidet und bei Grusel-Pizza und Monster-Obst eine<br />
schaurige Party gefeiert. Be<strong>im</strong> OMA- und OPA Tag hatten Muttis<br />
leckeren Kuchen gebacken, den wir uns zusammen mit den Großeltern<br />
schmecken ließen. Die Englisch-Kinder und die einzelnen<br />
Gruppen zeigten stolz, was sie schon alles können. Unsere große<br />
Elternversammlung für alle Gruppen fand am 22.11. statt. Dort<br />
stellte sich die Musikschule vor und auch das Elternkuratorium<br />
trat wieder zusammen. Die Vorweihnachtszeit erlebten die Kinder<br />
mit allen Sinnen. Unsere KITA verwandelte sich in eine Weihnachtsbäckerei<br />
und es duftete nach köstlichem Kinderpunsch<br />
und selbst gebackenen Plätzchen. Am 05.12. gingen wir in die<br />
Sparkasse, um unseren selbstgebastelten Baumschmuck aufzuhängen.<br />
Dort wartete schon der Weihnachtsmann mit seinem<br />
Gehilfen und hatte für alle Kinder ein Geschenk mitgebracht.<br />
Diese bedankten sich mit Gedichten und sangen Weihnachtslieder.<br />
Am Nikolaustag kam das Winnie-Pooh Puppentheater<br />
und zauberte mit den Kindern ein echtes Kaninchen aus dem<br />
Hut hervor. Am 18.Dezember kam der Weihnachtsmann zu uns<br />
und brachte für jedes Kind ein Geschenk. Dank der großzügigen<br />
Sponsoren konnte der Weihnachtsmann auch für jede Gruppe ein<br />
großes Geschenk bringen. Eine schöne Tradition, die auch in<br />
diesem Jahr fortgesetzt wurde, war das Ständchensingen bei den<br />
Alters- und Ehejubilaren. Im Rahmen unseres Projektes „Unser<br />
Ort“, welches 2007 startete, besuchten die größeren Kinder die<br />
Zahnarztpraxis Grünzig und <strong>im</strong> Dezember erlebten die Kinder einen<br />
aufregenden und sehr interessanten Tag in unserer Kirche. Dank<br />
an alle Eltern, Oma‘s und Opa‘s für die gute Zusammenarbeit und<br />
Unterstützung, sowie Hilfe bei unseren Festen und Feiern. Ein<br />
besonderes Dankeschön geht an Frau Grünzig, die Kirche Langenbogen<br />
und den Pfarrer Herrn Z<strong>im</strong>mermannn, an die Grundschule<br />
Höhnstedt, an Frau Saray, die Gemeinde Langenbogen, die Freiwillige<br />
Feuerwehr Langenbogen, die Stadt-und Saalkreissparkasse,<br />
das Elternkuratorium und an unsere Sponsoren, ohne die vieles<br />
nicht möglich gewesen wäre. Danke!<br />
Das Team der KITA „Nesthäkchen“ Langenbogen.
WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Nichtamtliche Mitteilungen<br />
<strong>Steuden</strong><br />
SV 1925 <strong>Steuden</strong><br />
Die I. Männermannschaft des SV 1925 <strong>Steuden</strong> spielt nach<br />
einem kurzen Debüt in der Oberliga in dieser Saison wieder in<br />
der Verbandsliga. Wie zu erwarten war, gestaltete sich der Wiedereinstieg<br />
nicht leicht. Oberligageschädigt bemühten sich die<br />
Männer, wieder zur alten Form zu gelangen. Das gelang <strong>im</strong>mer<br />
nur in den He<strong>im</strong>spieln. Auswärts vergaben sie zu viele Chancen,<br />
so dass in der Halbzeit nur ein 9. Platz zu verzeichnen war. Da<br />
die gesamte Staffel Süd aber in Punkten sehr eng beieinander<br />
liegt, entscheidet ein gewonnenes Spiel oft über mehrere Plätze<br />
nach oben. Torschützenkönig war Ronny Voigt mit 73 Toren,<br />
gefolgt von Daniel Hein mit 45 Toren, Martin Zander mit 43<br />
Toren und Jörn Tomahogh mit 42 Toren. Für die zweite Hälfte<br />
der Saison erhoffen sich alle eine weitere Leistungssteigerung<br />
und keine ernsten Verletzungen. Auch unsere Jugend wird verstärkt<br />
heranzuziehen sein. Einen großen Erfolg erzielte der SV<br />
1925 <strong>Steuden</strong> be<strong>im</strong> Spiel um den HVSA-Pokal. Am 6. Januar<br />
spielten wir bereits <strong>im</strong> Viertelfinale. Nach einer trainingsfreien<br />
Weihnachtszeit trat der SV 1925 <strong>Steuden</strong> gegen den Tabellenzweiten<br />
in der Verbandsliga, den SV Friesen Frankleben, an.<br />
Gespielt wurde um den Einzug ins Halbfinale um den HVSA-<br />
Pokal. Bis zum Stand von 10 : 9 in der 14. Minute gestaltete<br />
sich das Spiel sehr ausgeglichen. Dann setzte eine torlose Phase<br />
von fünf Minuten ein, die durch Unruhe und Unsicherheit auf<br />
beiden Seiten geprägt war. Nach einem 7-Meter in der 19. Minute<br />
fielen die Friesen in einen sechsminütigen Winterschlaf, den<br />
<strong>Steuden</strong> nutzte und sich mit sehenswerten Kombinationen und<br />
schnellen Handball mit vier Toren in Folge absetzte. Die letzten<br />
Minuten der ersten Halbzeit verschliefen dann unsere Spieler.<br />
Be<strong>im</strong> Stand von 15 : 10 nutzte Frankleben gekonnt Lücken in<br />
der Deckung und erzielte seinerseits vier Tore in Folge und verkürzte<br />
zur Halbzeitpause zum 16 : 14. Nach dem Wiederanpfiff<br />
erweiterte <strong>Steuden</strong> den Vorsprung um 5 Tore. Doch dann hielten<br />
die Schiedsrichter dazwischen und verhängten Zeitstrafen, die<br />
nicht <strong>im</strong>mer transparent waren. So spielten über kurze Zeit nur<br />
drei <strong>Steuden</strong>er Feldspieler gegen Franklebens vollständige Mannschaft.<br />
Bis zum Spielende spielten beide Mannschaften zu oft in<br />
Unterzahl, wodurch manchmal unnötige Härte aufkam. Trotzdem<br />
konnten unsere Männer das Spiel deutlich für sich gestalten und<br />
den Torevorsprung weiter ausbauen. Selbst Jörn Tomahogh, der<br />
<strong>im</strong> gesamten Spiel in Pressdeckung war, kam zu 6 Treffern. Bei<br />
<strong>Steuden</strong> kamen alle Spieler zum Einsatz und konnten sich auch<br />
in die Torschützenliste eintragen. Seit langer Zeit gelang auch<br />
die Verwandlung aller erteilten 7-Meter.<br />
Mit dem Endergebnis von 34 : 27 zieht <strong>Steuden</strong> nun ins Halbfinale<br />
um den HVSA-Pokal ein. M. Bornschein, M. Galetzki; A.<br />
Lanzendörfer (1), J. Tomahogh (6), D. Kaiser (1), D. Hein (7/1),<br />
A. S<strong>im</strong>on (4), P. Rombusch (2), Martin Zander (4), R. Voigt (6/5),<br />
M. Hampe ( 1), D. Pietruschka, Jens Lanzendörfer (1), Sascha<br />
Marggraf(1) Gleich am darauf folgenden Sonntag zog der HVSA<br />
in Desaau nun die Gegner <strong>im</strong> Halbfinale. Das Los entschied, dass<br />
der SV 1925 <strong>Steuden</strong> als Verbandsligist zu Hause am 2. <strong>Februar</strong><br />
14.00 Uhr in Schafstädt gegen den Oberligisten Dessau-Roßlauer<br />
HV 06 II antritt.<br />
Da bisher noch kein He<strong>im</strong>spiel verloren ging, setzen alle große<br />
Erwartungen in dieses Spiel. Das spielerische Potential für diesen<br />
Sieg ist vorhanden. Nun fehlen nur noch ein bisschen Glück und<br />
zahlreiche Zuschauer als 7. Mann auf dem Spielfeld.<br />
Doris Forstner<br />
13<br />
stehend: Volkmar Werner, Olaf Runge; Dirk Kaiser, Martin Zander,<br />
Jörn Tomahogh, Ronny Voigt, Steve Ertelt, Alexander S<strong>im</strong>on,<br />
Enrico Lange, Heiko Bauermann, Präsident Siegfried Schlegel,<br />
Spielertrainer Jens Lanzendörfer, unten: Ingo Titz, Daniel Hein,<br />
Daniel Pietruschka, Michael Hampe, Patrick Rombusch, André<br />
Lanzendörfer, hockend: Marc Bornschein, Marc Galetzki<br />
Teutschenthal<br />
Kirche in Teutschenthal - Evangelische Kirche<br />
<strong>Februar</strong> - <strong>Monat</strong>sspruch: Jesus Christus spricht: Alles was<br />
ihr bittet in eurem Gebet, glaubt nur, dass ihr´s empfangt, so<br />
wird´s euch zuteil. Markus 11, 24<br />
So. 27.01.<strong>2008</strong> 09.30 Uhr Gottesdienst <strong>Steuden</strong><br />
11.00 Uhr Gottesdienst Dornstedt<br />
14.00 Uhr Gottesdienst T.-thal (Gem.<br />
saaal)<br />
So. 03.02.<strong>2008</strong> 11.00 Uhr Gottesdienst Dornstedt<br />
14.00 Uhr Gottesdienst Eisdorf<br />
So. 10.02.<strong>2008</strong> 10.00 Uhr Gottesdienst T.-thal (Gem.<br />
saaal)<br />
14.00 Uhr Gottesdienst <strong>Steuden</strong><br />
VERANSTALTUNGEN:<br />
Frauenkreise:<br />
Mi. 30.01.<strong>2008</strong> 14.00 Uhr <strong>Steuden</strong><br />
Mi. 06.02.<strong>2008</strong> 14.00 Uhr Dornstedt<br />
Fr. 08.02.<strong>2008</strong> 14.00 Uhr Eisdorf<br />
Chor<br />
Donnerstags 19.00 Uhr Teutschenthal<br />
Donnerstags 16.30 Uhr <strong>Steuden</strong><br />
Kinder und Jugend<br />
Montags 17.30 Uhr 1. – 3. Klasse<br />
Dienstags 16.15 Uhr <strong>Steuden</strong><br />
Dienstags 18.15 Uhr Konfiranden<br />
Mittwochs 17.00 Uhr 4. – 6. Klasse<br />
Sonntags 10.00 Uhr Kindergttd. LKG<br />
Freitags 19.00 Uhr Jugendstunde LKG<br />
Landeskirchliche Gemeinschaft<br />
Fr. 25.01.<strong>2008</strong> 19.00 Uhr Jugendstunde<br />
Sa. 27.01.<strong>2008</strong> 10.00 Uhr Kindergottesdienst<br />
10.00 Uhr Evangelisationsgttd.<br />
Mi. 30.01.<strong>2008</strong> 19.00 Uhr Bibelgespräch<br />
Fr. 01.02.<strong>2008</strong> 19.00 Uhr Jugendstunde<br />
So. 03.02.<strong>2008</strong> 10.00 Uhr Evangelisationsgttd
14 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Nichtamtliche Mitteilungen<br />
Mi. 06.02.<strong>2008</strong> 19.00 Uhr Gebetsstunde<br />
Fr. 08.02.<strong>2008</strong> 19.00 Uhr Jugendstunde<br />
____________________________________________<br />
KITA „Freche Früchtchen“ Teutschenthal West<br />
Ein erlebnisreiches Jahr ging zu Ende<br />
Zum Abschluss des Kindergartenjahres 2007, stand der Dezember<br />
<strong>im</strong> Zeichen von He<strong>im</strong>lichkeiten. Der Weihnachtsmann<br />
sollte staunen, über das, was wir schon können. Unser Haus<br />
verwandelte sich in eine Bäckerei, Bastelwerkstatt sowie<br />
Showbühne. Mit viel Mühe und Fleiß wurden Geschenke für<br />
Eltern und Freunde der Kita gebastelt. Bevor der Nikolaus bei<br />
uns vorbeischaute, erfreute uns Clown Arno mit einem<br />
weihnachtlichen Programm von Späßen und tollen Zaubertricks.<br />
Am 07.12.2007 konnten unsere Großen <strong>im</strong> Teutschen<br />
Theater Teutschenthal bei der Weihnachtsfeier vom Reisebüro<br />
„Sachsen Anhalt Tours“ zeigen, was sie alles gelernt<br />
haben. Ein großes Dankeschön an die Eltern für ihre Mühe<br />
bei der Gestaltung der Kostüme sowie an das Reiseunternehmen<br />
„Sachsen Anhalt Tours“ für die schönen Geschenke.<br />
Am 12.Dezember war es endlich soweit, der Weihnachtsmann<br />
(Papa Schulze) fand den Weg in unsere Kita. Danach hatten<br />
wir alle Hände voll zu tun, um die Geschenke auszupacken,<br />
zusammenzubauen und auszuprobieren. Nachmittags fand<br />
unsere jährliche Weihnachtsfeier, gemeinsam mit Eltern und<br />
Großeltern statt. Eingeleitet mit einem kleinen Programm<br />
unserer Kinder verlebten wir ein paar besinnliche Stunden<br />
bei Kaffee, selbstgebackenen Plätzchen und Lebkuchen. Es<br />
war ein erlebnisreicher Dezember in unserer Kita, der mit<br />
dem Besuch der Märchentante endete und für viele Überraschungen<br />
sorgte. Die größte und aufregendste Überraschung<br />
war für die Kinder und unser Team die Spende von 1.000<br />
EURO durch Dr. Friedewald. Auf diesem Wege möchten wir<br />
uns nochmals recht herzlich bedanken, bei allen, die uns das<br />
ganze Jahr begleitet und unterstützt haben und wünschen<br />
ein gesundes und erfolgreiches Jahr <strong>2008</strong>.<br />
Die Erzieher der Kita „Freche Früchtchen“ Teutschenthal-<br />
West<br />
SV 1885 Teutschenthal - Abteilung Leichtathletik<br />
Gelungene Generalprobe<br />
Am 2. Januarwochenende wurde der Hallencup <strong>2008</strong> für die<br />
Hallenleichtathletik eröffnet. Samstag liefen die „Kleinen“<br />
um Medaillen und Punkte, Sonntag waren die Großen an der<br />
Reihe. Bei den Jüngeren konnten sich nur 2 SportlerInnen über<br />
Einzelmedaillen freuen. Antonia Lasch (W8) wurde für sie selbst<br />
überraschend Dritte über 50m. Stolz nahm sie die Bronzeme-<br />
daille in Empfang. Tom Richter lief nach einem miserablen Start<br />
noch auf den 2. Platz über 50m der Altersklasse 9. Auch seinen<br />
Weitsprung musste er nach 3 Sprüngen abbrechen, da er sich<br />
verletzte. Mit einer Weite von 3,33 m belegte er <strong>im</strong>merhin noch<br />
Platz 3. Dadurch platzte auch die 1. Staffel der M10, aber die<br />
2. Staffel (Theumer, Voigt, Hering, Hirsche) konnte sie würdig<br />
vertreten. Vor allem den furiosen Spurt von Jan Hering war es<br />
zu verdanken, dass sie den 3. Platz belegten. Er erreichte auch<br />
seit langem mal wieder den Endlauf über 50 m. Wieder nur den<br />
Platz hinter den Medaillen trotz persönlicher Bestleistung erreichte<br />
Lisa Schöppe (W11) <strong>im</strong> Weit- (3,91 m) und Hochsprung<br />
(1,19 m). Bei den „Großen“ war der Wettkampf am Sonntag vor<br />
allem eine Standortbest<strong>im</strong>mung für die kommenden Landesmeisterschaften.<br />
Unsere Mehrkämpfer starteten mal nicht in ihren<br />
Paradedisziplinen, sondern in solchen, in denen sie noch Aufholebedarf<br />
haben. Das gelang ihnen dann doch recht gut. Linda<br />
Richter (W12) stieß die Kugel mit 6,33 m sogar am Weitesten von<br />
allen, <strong>im</strong> Hochsprung bestätigte sie ihre persönliche Bestleistung<br />
von 1,30m (Platz 2) und <strong>im</strong> Weitsprung sprang sie 4,04 m, was<br />
noch steigerungsfähig ist. Dina Wiersbicki (W14) überzeugte in<br />
allen vier Disziplinen, die sie am Sonntag absolvierte. Das wohl<br />
beste Ergebnis erzielte sie mit der Kugel mit 9,00 m, aber auch<br />
<strong>im</strong> Weitsprung mit 4,68m und 1,40 m <strong>im</strong> Hochsprung konnte<br />
sie zufrieden sein. Neu für sie waren die 300 m, bei der sie sich<br />
vorsichtig herantastete, aber mit 47,02 s schon eine gute Zeit<br />
ablieferte. Unsere Spezialisten zeigten ebenfalls gute Ergebnisse.<br />
Paulina Sawall (W13) lief die 60m (8,74s) in gewohnter Manier<br />
und empfahl sich damit für die 1. Staffel der Startgemeinschaft<br />
mit Turbine Halle. Auch Antonia Scheidler (W12) trumpfte über<br />
die 60m stark auf und lief auf Platz 2 ihrer AK in 9,03s. Laura<br />
Krüger lief die 800 m (2:45,95min) sehr einsam vorneweg und<br />
wurde erst auf der Zielgerade von einer Dessauerin abgefangen.<br />
Eileen Wiegandt (W13- 800 m) hatte da größere Probleme<br />
ab der Hälfte des Rennens und musste ihre Konkurrenz schon<br />
anfangs der letzten Runde ziehen lassen. Aber das soll sie nicht<br />
entmutigen, am 26./27.1. wird abgerechnet, dann geht es um die<br />
begehrten Landesmeistertitel und Medaillen. Dazu drücken wir<br />
allen Teilnehmern die Daumen. EH<br />
Hort Teutschenthal „Mitte“<br />
Ein gehe<strong>im</strong>nisvoller Tag mit viel Magie und Zauberei!<br />
Endlich war es soweit. Am 19.12.2007 fand unsere Weihnachtsfeier<br />
<strong>im</strong> Hort mit festlich geschmückter Tafel, vielen süßen Leckerein<br />
und einem Programm der Kinder mit Liedern und Gedichten<br />
statt. Indessen bereitete sich der Zaubere und seine bezaubernde<br />
Assistentin auf eine magische Stunde vor. Mit viel Spannung und<br />
glücklichen Gesichtern die lustig angemahlt wurden und sogar<br />
einer Hüpfburg, war es ein gelungener Tag für uns alle.<br />
Die Erzieher des Hortes T-thal- „Mitte“
WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Nichtamtliche Mitteilungen<br />
Veranstaltungen des Bücherei & Galeriecafe<br />
<strong>Februar</strong> <strong>2008</strong><br />
06.02.08 Ausstellungseröffnung<br />
19.30 Uhr „Die surrealen Welten des Peter Busch“<br />
8.02.08 Geschichten am Vormittag für die<br />
9.30 Uhr Hortkinder von T.thal<br />
09.02.08 „FASCHING AB 50 „15.00 Uhr<br />
Mit Pfannkuchen und Programm des TCC<br />
Sowie Live Musik mit 2+1<br />
Bis gegen 20.00 Uhr<br />
Gemeinsame Veranstaltung vom Verein der<br />
Bücherei und dem TCC<br />
12.02.08 Geschichten für die Kindergartenkinder<br />
9.00 Uhr Aus <strong>Steuden</strong><br />
14.02.08 „ Goethes Urfaust “ als Puppenspiel<br />
12.00 Uhr Von Friedhart Faltin und Ina Meyer<br />
Für alle 10 ten Klassen der Sekundarschule<br />
Teutschenthal<br />
19.02.08 Geschichten für die Kindergartenkinder von<br />
9.15 Uhr Holleben<br />
____________________________________________<br />
15<br />
13 Schachfreunde nahmen am 21.12.2007 <strong>im</strong> Kultur- und Gemeindezentrum<br />
Teutschenthal den Kampf um den Wanderpokal<br />
des TSC auf. 4 Schachfreunde dominierten dieses Turnier<br />
(Schneider, Jauch, Stelzer und Walter). Im vorletzten Spiel viel die<br />
Entscheidung zwischen den noch verlust-punktfreien Schneider<br />
und Walter. Eine Opfervariante konnte Joach<strong>im</strong> Walter nichts<br />
entgegensetzen. Bernd Jauch mit nur 2 Niederlagen bei 12 Partien<br />
belegte Rang 3 vor Dieter Stelzer mit 3 Verlustpunkten. Nach dem<br />
Turnier gab es ein geselliges Zusammensein der Teilnehmer.<br />
Endtabelle: 1. Schneider 12,0 Punkte<br />
2. Walter 10,5<br />
3. Jauch 9,0<br />
4. Stelzer 8,5<br />
5. Veith 7,5<br />
6. Schulz 6,5<br />
7. Grossert 6,5<br />
8. Kühlewein 5,0<br />
9. Krawczynski 4,5<br />
10. Grünewald 4,0<br />
11. Gebhard 3,0<br />
12. Kross 2,0<br />
13. Görke 0,0<br />
Bezirkspokalfinale erreicht<br />
In der 3. Runde musste Teutschenthal I nach Sangerhausen reisen.<br />
Man wollte zum ersten Mal das Finale <strong>im</strong> Bezirkspokal erreichen,<br />
ein wahrer Traum. 2 Siege und eine knappe Niederlage gegen<br />
höherklassig spielende Mannschaften brachte Platz 2 und die<br />
Qualifikation fürs Finale. Teutschenthal spielte mit Lindner (2,5<br />
Punkte), Debler (2 Punkte) Gottschy und Stelzer (je 1,5 Punkte).<br />
- Eine prächtige Leistung dieser Vier !!! -<br />
Tabelle: 1. Naumburger SV I 6 : 0 9,0 Punkte<br />
2. Teutschenthaler SV I 4 : 2 7,5<br />
3. Klostermannsfelder SC I 2 : 4 3,5<br />
4. SV Sangerhausen II 0 : 6 4,0<br />
www.Schachverein-Teutschenthal.de<br />
Joach<strong>im</strong> Walter<br />
____________________________________________<br />
SG Eisdorf Dritter der Bezirksmannschaftsmeisterschaft<br />
Am 13. 01. <strong>2008</strong> fanden, wie bereits in der letzten Ausgabe mitgeteilt,<br />
die Mannschaftsbezirksmeisterschaft in Teutschenthal<br />
statt. Die SG Eisdorf war Ausrichter. Mit einer überzeugenden<br />
Leistung von Volker Jänsch,<br />
mit einem über sich<br />
hinauswachsenden Heiko<br />
Hollik und dem noch angeschlagenem<br />
Wolfgang<br />
Meyer gelang eine starke<br />
Mannschaftsleistung in<br />
dem fast 12 Stunden dauernden<br />
Turnier der besten<br />
Mannschaften unseres<br />
Spielbezirks. Als grasser<br />
Außenseiter (Eisdorf<br />
spielt nur Bezirksklasse)<br />
konnten sich unsere Herren<br />
<strong>im</strong> Feld der Bezirksliga-,Landesliga-<br />
und Ver-<br />
Teutschenthaler Schachclub e. V. informiert<br />
Weihnachtsblitzturnier 2007 -<br />
Pokal an Frank Schneider SG Eisdorf mit H. Hollik, W. Meyer,<br />
und V. Jänsch<br />
bandligamannschaften<br />
behaupten und bei 11
16 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Nichtamtliche Mitteilungen<br />
Mannschaften sensationell den 3. Platz belegen. Damit ist unsere<br />
Mannschaft direkt für die Landesmannschaftsmeisterschaft <strong>im</strong><br />
März qualifiziert. Landesmeister wurde die Mannschaft von TTC<br />
Halle (Verbandsliga), die den <strong>im</strong> Laufe des Turniers verletzten<br />
Andreas Fricke kompensieren konnten, vor der Landesligamannschaft<br />
von Wernigerode. Auf diesem Wege wünschen wir dem<br />
Sportfreund A. Fricke gute Besserung und baldige Genesung.<br />
Näheres über unsere Sektion und den laufenden Spielbetrieb ist<br />
unserer Homepage: http://home. arcor.de/sg_eisdorf zu entnehmen<br />
r.s.<br />
Skatclub Teutschenthal<br />
Am 11.01.<strong>2008</strong> wurde in der Gaststätte Feldschloesschen der<br />
Preisskat des Skatclubs Teutschenthal für die Spielsaison <strong>2008</strong><br />
eroeffnet. Erfreulich war die gute Beteiligung am Turnier von<br />
insgesamt 34 Skatfreunden. Auch eine neue Skatspielerin konnten<br />
wir begruessen. Nach der ersten Spielrunde konnten sich 4<br />
Skatfreunde vom übrigen Feld absetzen und sich Hoffnung auf<br />
den Turniersieg machen. Doch die zweite Spielrunde aenderte<br />
das Bild. Als einziger aus der ersten Spielrunde konnte sich der<br />
Skatfreund Rolf Reinicke durchsetzen. In der ersten Spielrunde<br />
mit 1678 Punkten ( 16 Spiele, davon 1 verloren ) in Führung<br />
konnte er in der zweien Spielrunde noch einmal nachlegen und<br />
1665 Punkte ( 15 Spiele. davon 1 verloren) erzielen. Er wurde mit<br />
insgesamt 3343 Punkten damit überlegener Sieger des <strong>Monat</strong>es<br />
Januar. Von den anderen 3 Skatfreunden <strong>im</strong> ersten Durchgang<br />
konnte keiner <strong>im</strong> zweiten Durchgang die guten Ergebnisse wiederholen<br />
und mussten den zweiten bzw. dritten Platz nachfolgenden<br />
Skatfreunden überlassen. Für eine Ueberraschung sorgte<br />
der Skatspieler Horst Milz. In der ersten Runde mit 715 Punkten<br />
schon abgeschlagen erzielte er in der zweiten Runde<br />
ein Superergebnis von 1944 Punken (19 Spiele , davon 2 verloren<br />
) und ereichte damit insgesamt 2659 Punkte. Mit dieser Punktzahl<br />
belegte er den zweiten Platz. Den dritten Platz mit nur drei<br />
Punkten Rückstand ( in der ersten Runde 1128 und in der zweiten<br />
Runde 1528 Punkte ) belegte der Skatfreund Ottmar Peter. Zusammenfassend<br />
kann man einschätzen, dass der Auftakt unseres<br />
Preisskates bezueglich Teilnahme und Spannung gelungen ist.<br />
Neue Skatfreunde sind zum nächsten Preisskat recht herzlich<br />
eingeladen bzw. willkommen.<br />
Nächster Spieltermin: 08.02.<strong>2008</strong><br />
Spielort: Feldschloesschen Teutschethal<br />
Einsatz: 10 Euro<br />
Beginn : 18.00 Uhr<br />
Heinz Reinicke<br />
RADBALL-ZSCHERBEN<br />
Nils Richter und Florian Taubitz mit guten Resultat zum Abschluss<br />
der Punktspiele der Juniorenliga 2007/<strong>2008</strong><br />
Am 12.01.<strong>2008</strong> wurde in Sangerhausen, der 4. Spieltag der<br />
Juniorenliga von Sachsen-Anhalt ausgetragen.<br />
Für Zscherben I gingen die Jugendmannschaft - Nils Richter<br />
und Florian Taubitz auf Punktejagd und für Reideburg<br />
I war der Zscherbener T<strong>im</strong> Böhme und Partner Christian<br />
Niendorf am Start.<br />
Im ersten Spiel trafen die Zscherbener – Nils Richter & Florian<br />
Taubitz auf die Reideburger – T<strong>im</strong> Böhme & Christian Niendorf.<br />
Die Zscherbener lieferten sich mit Reideburg ein spannendes<br />
Spiel. Reideburg stand sicherer als zuletzt in der Abwehr und hielt<br />
gut dagegen, doch in der zweiten Spielhälfte waren die Zscherbener<br />
- Richter / Taubitz abgeklärter und konnten das Spiel mit<br />
5:3 für sich entscheiden. In den nächsten beiden Partien ließen<br />
Richter / Taubitz nichts anbrennen und setzen die Gegner von<br />
Sangerhausen und Zeitz II von Beginn an mächtig unter Druck.<br />
Aus einer sicher stehenden Abwehr ließen sie die Gegner nicht<br />
ins Spiel kommen. Durch clevere Ballgewinne und sicher ausgespielte<br />
Angriffe, wurden die Partien mit 8:0 gegen Sangerhausen<br />
und 11:0 gegen Zeitz II gewonnen. Gegen das Team von Zeitz<br />
vermieden Richter / Taubitz unnötige Fehler und setzten den<br />
Gegner permanent unter Druck. So konnten die Zeitzer nicht<br />
wie gewohnt Fehler der Zscherbener ausnutzen und mussten sich<br />
einen knappen 4:2 Sieg gegen Nils Richter und Florian Taubitz<br />
erkämpfen. Gegen den Tabellenführer aus Mücheln machten<br />
Richter / Taubitz erneut ein sehr gutes Spiel. Beide übernahmen<br />
zu Beginn die Initiative und bauten die Führung bis zum 3:0 aus.<br />
Doch mit der Führung fühlten sich beide zu sicher und ließen<br />
sich das Spiel aus der Hand nehmen und mussten zu Mitte der<br />
zweiten Spielhälfte den 3:3 Ausgleich hinnehmen. Durch einen<br />
schönen Angriff konnte aber noch der 4:3 Siegtreffer kurz vor<br />
Spielende für Zscherben erzielt werden.<br />
Das Reideburger Team - T<strong>im</strong> Böhme & Christian Niendorf<br />
kam nach dem knappen 3:5 gegen Zscherben, zu Siegen über<br />
Sangerhausen mit 7:1 und Zeitz II mit 12:1. In den beiden darauf<br />
folgenden Partien gegen Mücheln und Zeitz I spielten die Reideburger<br />
gut mit und waren in der Partie gegen Mücheln einer<br />
kleinen Sensation nahe. Die Partien gingen mit 4:8 gegen Zeitz<br />
I und 3:4 gegen Mücheln I verloren. Nach Abschluss der Punktspiele<br />
ist das Zscherbener Team trotz der guten Resultate am<br />
letzten Punktspieltag der Juniorenliga in der Saison 2007/<strong>2008</strong>,<br />
noch auf den 3. Platz in der Tabelle abgerutscht. Die Reideburger<br />
das sich gesteckte Ziel erreicht und den 4. Tabellenplatz erreicht.<br />
Beide Mannschaften haben sich für die Landesmeisterschaft von<br />
Sachsen-Anhalt qualifiziert, welche am 27.01.2007 in Mücheln<br />
ausgespielt wird.<br />
Tabelle nach dem 4. Spieltag der Juniorenliga vom 12.01.<strong>2008</strong><br />
in Sangerhausen:<br />
Tabelle Sp s u N Pkt. Tore Diff. Namen<br />
1 Mücheln 20 16 0 4 48 134 : 39 95 Schöne / Wagner<br />
2 Zeitz I 20 16 0 4 48 122 : 64 58 Bumke / Hoffmann<br />
3 Zscherben 20 15 0 5 45 117 : 47 70 Richter / Taubitz<br />
4 Reideburg 20 7 1 12 22 76 : 84 - 8 Böhme/ Niendorf<br />
5 Sangerhausen 20 4 2 14 14 37 : 98 - 61 Weikert / Fahlmann<br />
6 Zeitz II 20 0 1 19 1 19 : 173 -154 Mayr / Mainz<br />
Michael Gerdes<br />
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WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Nichtamtliche Mitteilungen<br />
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und dicke Socken, Handtuch, Kissen mitbringen!<br />
Information und Anmeldung:<br />
Tel. 0345 5754880; Fax 0345 5754884 E-Mail: kvhs@saalekreis.<br />
de und http://www.kvhs-saalekreis.de Oder direkt bei der Außenstellenleiterin,<br />
Astrid Gläser-Müller, Kastanienstraße 32,<br />
06179 Teutschenthal, Tel. 034601/21175(ab 18.00 Uhr); E-Mail:<br />
asti.glaemue@web.de<br />
Tiere suchen ein neues Zuhause... Bei Interesse melden<br />
Sie sich bitte bei unserem Ordnungsamt unter der Tel.Nr.:<br />
034601/ 36644<br />
Name: Feger<br />
Schäferhund<br />
ca.: 1 Jahr alt<br />
Name: Bobby<br />
Alter: ca. 1Jahr<br />
Name: Cessy<br />
Alter: ca 5 Jahre<br />
Farbe: schwarz<br />
Name: Senta<br />
Farbe: braun<br />
ca: 1 Jahr alt