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Jubilare im Monat Februar 2008 - Steuden

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INHALTSVERZEICHNIS<br />

amtliche Mitteilungen<br />

Wichtige Adressen und Telefonverbindungen<br />

........................................... 2<br />

Landkreis Saalekreis<br />

3-Tages-Seminare Existenzgründer ........ 3<br />

Expertenwissen f. Existenzgründer ........ 3<br />

Veranstaltung zum Thema VOB/B ......... 3<br />

Regionaler Beratungstag ....................3 - 4<br />

Gemeinde Höhnstedt<br />

Nachruf.................................................... 4<br />

Gemeinde Teutschenthal<br />

Friedhofssatzung ................................4 - 8<br />

Friedhofsgebührensatzung .................8 - 9<br />

Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung 9<br />

VGem „Würde/Salza“<br />

Information des Ordnungsamtes ...... 9 - 10<br />

Information des Einwohnermeldewesen 10<br />

<strong>Jubilare</strong> <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2008</strong><br />

Nichtamtlicher Teil ......................... ab 10<br />

AMTSBLATT<br />

der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Würde-Salza<br />

Zugleich amtliches Mitteilungsblatt für<br />

die Gemeinden Angersdorf, Dornstedt, Höhnstedt,<br />

Langenbogen, <strong>Steuden</strong> und Teutschenthal<br />

Jahrgang 19/<strong>2008</strong> Ausgabe 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong><br />

Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt<br />

Mikrozensus <strong>2008</strong> - rund 12 000 Haushalte werden befragt<br />

Bereits seit Jahresbeginn <strong>2008</strong> erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen<br />

Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch einer Interviewerin oder<br />

eines Interviewers angekündigt. Die Interviewer führen <strong>im</strong> Auftrag des Statistischen<br />

Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte<br />

Haushaltsbefragung durch.<br />

Der Mikrozensus wird <strong>im</strong> gesamten Bundesgebiet durchgeführt, es werden Daten<br />

über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der<br />

Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben.<br />

Darüber hinaus werden in diesem Jahr auch Angaben zum Pendlerverhalten erfragt.<br />

Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für<br />

alle Mitgliedstaaten der EU.<br />

Diese Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen.<br />

Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen <strong>im</strong> Bereich Haushalt und<br />

Familie die einzige statistische Informationsquelle.<br />

Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004<br />

beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBf. 1 S.1350).<br />

Be<strong>im</strong> Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude.<br />

Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren<br />

und ist <strong>im</strong> Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden<br />

Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung und möglichst vollständigen<br />

Befragung der repräsentativen Auswahl abhängt, die nur ein Prozent der Bevölkerung<br />

umfasst, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach<br />

§ 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz<br />

Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen lebenden Haushalte<br />

werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt. Jedes Jahr wird ein Viertel der<br />

Haushalte durch andere ersetzt.<br />

Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten<br />

kündigen ihren Besuch schriftlich an und können sich durch einen<br />

amtlichen Interviewerausweis legit<strong>im</strong>ieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit<br />

und Gehe<strong>im</strong>haltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach<br />

den gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen der Gehe<strong>im</strong>haltungspflicht und werden weder an<br />

Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung<br />

zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang<br />

der Unterlagen <strong>im</strong> Statistischen Landesamt anonymisiert.<br />

Am einfachsten ist es für die Haushalte, die Fragen gegenüber dem Interviewer<br />

mündlich zu beantworten; der Haushalt kann den Erhebungsbogen aber auch selbst<br />

ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden. Die Auskünfte<br />

können auch telefonisch erteilt werden.<br />

Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die <strong>im</strong> Verlaufe des Jahres <strong>2008</strong><br />

ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten<br />

und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.


2 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag und Mittwoch nach Vereinbarung<br />

Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr<br />

Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr<br />

Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr<br />

Zentrale Vorwahl (034601) 365 Fax 24666<br />

Gleichstellungsbeauftragte 36 - 656<br />

Kasse 36 - 611<br />

Kassenleiterin 36 - 612<br />

Steuern 36 - 613<br />

Liegenschaften 36 - 614 oder 36 - 637<br />

Meldebehörde 36 - 647 oder 36 - 633<br />

Standesamt 36 - 648<br />

Friedhofsverwaltung 36 - 622 oder 36 - 632<br />

Kindereinrichtungen, Schulen 36 - 651 oder 36 - 652<br />

Gewerbeamt 36 - 643<br />

Ordnungswesen 36 - 645 oder 36 - 644<br />

Wohnungswesen 36 - 631 oder 36 - 632<br />

Bauverwaltung 36 - 636 oder 36 - 634<br />

Hochbau 36 - 619 oder 36 - 631<br />

Tiefbau 36 - 635<br />

Bürgermeister / Ansprechpartner der Mitgliedsgemeinden<br />

/ Sprechzeiten / Telefon<br />

Angersdorf Bürgermeister: Herr Wunschinski<br />

Ansprechpartnerin: Frau Eckardt<br />

dienstags 14:00 - 18:00 und<br />

donnerstags 10:00 - 15:00 Uhr<br />

Sprechzeit: jeden letzten Dienstag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong><br />

18:00 - 20:00 Uhr<br />

Telefon: 0172/ 3 43 43 47 und 0345/ 6 13 20 80<br />

Dornstedt Bürgermeisterin: Frau Brömme<br />

Ansprechpartnerin: Frau Czech<br />

Sprechzeit: donnerstags 15:00 - 18:00 Uhr<br />

Telefon: 03 46 36/ 6 03 41<br />

Höhnstedt Bürgermeister: Herr Ringleb<br />

Ansprechpartnerin: Frau Schrodke<br />

Sprechzeit: dienst. 9:00-12:00 u. 14:00-18:00 Uhr<br />

Telefon: 03 46 01/ 2 24 27<br />

Langenbogen Bürgermeister : Herr Dr. Nagel<br />

Ansprechpartnerin: Frau Zapora<br />

Sprechzeit: donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr<br />

Telefon: 03 46 01/ 2 24 64<br />

<strong>Steuden</strong> Bürgermeister: Herr Schlegel<br />

Ansprechpartnerin: Frau Prall<br />

Sprechzeit: dienstags 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Telefon: 03 46 36/6 02 21<br />

Teutschenthal Bürgermeister: Herr Herzog<br />

Ansprechpartnerin: Frau Schäfer<br />

Sprechzeit: dienstags 13:00 - 18:00 Uhr<br />

Telefon: 03 46 01/ 2 24 12<br />

Ortsbürgermeister<br />

Ortschaft Holleben Herr Theiß<br />

Sprechzeit: dienstags 15:00 - 18:00 Uhr<br />

Telefon: 03 45/ 6 13 02 38<br />

Ortschaft Teutschenthal Frau Helbig<br />

Sprechzeit dienstags 13:00 Uhr – 18:00 Uhr<br />

Ortschaft Zscherben Herr Dressel<br />

Ansprechpartnerin: Frau Melz<br />

Sprechzeit: dienstags 13:00 - 18:00 Uhr<br />

Telefon: 03 45/8 05 72 98<br />

Bankverbindungen<br />

Stadt- und Saalkreissparkasse BLZ: 800 537 62<br />

Verwaltungsgemeinschaft „Würde/Salza“ 373 010 276<br />

Gemeinde Angersdorf 373 010 671<br />

Gemeinde Dornstedt 378 010 318<br />

Gemeinde Höhnstedt 376 010 316<br />

Gemeinde Langenbogen 377 010 317<br />

Gemeinde <strong>Steuden</strong> 387 010 496<br />

Gemeinde Teutschenthal 378 001 403<br />

Nächster voraussichtlicher Erscheinungstermin des<br />

Würde/Salza Spiegels:<br />

08.02.<strong>2008</strong><br />

Redaktionsschluss ist der 28.01.<strong>2008</strong><br />

Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft - NEU -<br />

Am Busch 19, 06179 Teustchenthal<br />

Sitzungen: jeden ersten Montag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> 16:30 - 18:00<br />

Polizeistation Teutschenthal<br />

06179 Teutschenthal, Am Stadion 03<br />

Sprechzeit:<br />

dienstags und donnerstags je 14.00 – 19.00 Uhr<br />

Telefon: 03 46 01 – 39 70 90, Fax: 03 46 01 – 39 70 910<br />

Abwasserentsorgung<br />

für die Gemeinde Höhnstedt:<br />

Abwasserzweckverband „Süßer See“<br />

Sitz: Erdeborner Straße 7, 06317 Röblingen am See<br />

Telefon: 034774/7 02 96 Havarietelefon: 0172/7 51 86 25<br />

für die Gemeinden Angersdorf, Dornstedt, Langenbogen, <strong>Steuden</strong><br />

und Teutschenthal:<br />

Abwasserzweckverband „Salza“<br />

Sitz: Friedrich-Henze-Straße 96, 06179 Teutschenthal<br />

Telefon: 03 46 01/30 20 Fax: 03 46 01/3 02 20<br />

e-Mail: info@azv-salza.de Internet: www.azv-salza.de<br />

Sprechzeiten: dienstags 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr<br />

bzw. nach telefonischer Vereinbarung<br />

Bereitschaftsdienst für den Notfall: 01 70 - 2 11 74 05<br />

Bereitschaftsdienste für den Notfall<br />

Feuerwehr / Rettungsdienst 112 (kostenfrei)<br />

Polizei 110 (kostenfrei)<br />

Polizeistation Teutschenthal 03 46 01 - 39 70 90<br />

Polizeirevier Saalkreis 03 45 - 2 24 65 00<br />

Rettungsleitstelle 03 45 - 8 07 01 00<br />

Feuerwehrleitstelle 03 45 - 2 21 50 00<br />

Wochenendbereitschaft<br />

(Ärzte, Zahnärzte usw.) 03 45 - 68 10 00<br />

HWA Stördienst Saalkreis 03 45 - 7 70 30 42<br />

MITGAS Störstelle 0 18 02 - 20 09<br />

envia Service GmbH Stördienst 01 80 - 2 04 05 06<br />

MIDEWA Eisleben (nur für Dornstedt) 0 34 75 - 6 76 90<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Verwaltungsgemeinschaft Würde/Salza, Am Busch 19, 06179 Teutschenthal<br />

Ansprechpartner: Frau Kübler, e-mail: kuebler@wuerdesalza.de<br />

Gesamtauflage: 7000, kostenfrei an alle Haushalte der VGem<br />

Druck: Schäfer Druck & Verlag GmbH, Köchstedter Weg 3, 06179 Langenbogen,<br />

Tel.: (034601) 2 55 19, Fax: 2 55 20, e-mail: schaeferdruck@web.de<br />

Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 12 vom 01.01.<strong>2008</strong>.<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes Sabine Mennicke<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Geschäftsführer der Schäfer Druck & Verlag GmbH, Rainer Schäfer<br />

Anzeigenannahme:<br />

• <strong>im</strong> Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft, Frau Kübler<br />

• oder bei der Schäfer Druck & Verlag GmbH<br />

• Gewerbliche Anzeigen werden direkt bei Frau Schäfer,<br />

Schäfer Druck & Verlag GmbH , entgegengenommen.<br />

Verteilung:<br />

Mitteldeutsche Zeitungszustell-Gesellschaft mbH, Delitzscher Straße 65, 06112 Halle,<br />

Tel. (03 45) 5 65 24 11<br />

Die Redaktion behält sich vor, eingesandte Beiträge zu kürzen. Veröffentlichungen<br />

müssen nicht <strong>im</strong>mer mit der Meinung der Redaktion übereinst<strong>im</strong>men.


WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />

Landkreis Saalekreis<br />

Terminplanung <strong>2008</strong><br />

für die 3-Tage-Seminare für Existenzgründer<br />

Januar: 28. – 30.01. Juli: 28. – 30.07.<br />

<strong>Februar</strong>: 25. – 27.02. August: 25. – 27.08.<br />

März: 17. – 19.03. September: 22. – 24.09.<br />

April: 28. – 30.04. Oktober: 27. – 29.10.<br />

Mai: 26. – 28.05. November: 24. – 26.11.<br />

Juni: 23. – 25.06. Dezember: 15. – 17.12.<br />

Seminardauer: An den angegebenen Tagen jeweils von 08.00<br />

bis 14.00 Uhr.<br />

Veranstaltungsort: Außenstelle der Kreisverwaltung Saalekreis,<br />

Z<strong>im</strong>mer 108, Wilhelm-Külz-Str. 10, 06108 Halle<br />

Anmeldung: (0345) 2043-335 oder (03461) 40-1021<br />

Ansprechperson: Herr Gorda<br />

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich, da die Teilnehmerplätze<br />

begrenzt sind.<br />

Kosten: Für das geförderte Seminar sind 30,- EURO zu entrichten.<br />

Ihre Wirtschaftsförderung Saalekreis<br />

Expertenwissen für Existenzgründer –<br />

Seminare mit großer Nachfrage<br />

Das Amt für Wirtschaftsförderung Saalekreis organisiert ständig<br />

3-Tage-Basis-Seminare. Die Anzahl der Seminare wurde auf<br />

Grund der hohen Nachfrage erhöht. Existenzgründer, Gründungswillige<br />

oder Interessierte können sich über die Problematik<br />

unternehmerische Selbständigkeit informieren. Eine Teilnahme<br />

am Seminar verpflichtet nicht zur Existenzgründung. Vielmehr<br />

ist es möglich sich Klarheit über die persönliche Eignung zum<br />

Unternehmer zu verschaffen. Auch jene, die bereits gegründet<br />

haben, können sich anmelden.<br />

Für das Seminar steht ein erfolgreicher Unternehmer zur Verfügung,<br />

der aus seinem fundierten Erfahrungsschatz Wissen<br />

vermittelt. Folgende inhaltlichen Schwerpunkte werden u.a.<br />

behandelt: Wie kann ich meine Geschäftsidee umsetzen ?<br />

Was muss ich beachten ? Verspricht meine Geschäftsidee auch<br />

unternehmerischen Erfolg ? Was muss ich bei der Wahl des<br />

Unternehmensstandortes beachten ? Zu welchem Preis kann<br />

ich mein Produkt oder meine Dienstleistung anbieten ? Welche<br />

Rechtsform ist für meine Firma opt<strong>im</strong>al ? Welche Genehmigungen<br />

benötige ich ? Wie behalte ich die Übersicht über meine<br />

Kosten ? Wie sichere ich die Liquidität meines Unternehmens<br />

? Welche Marketingstrategien muss ich anwenden ? Welche<br />

Finanzierungsmöglichkeiten habe ich ? Welche Pflichten gegenüber<br />

dem Finanzamt muss ich beachten? u.s.w. Jeder Teilnehmer<br />

erhält umfangreiches Material mit Checklisten zur Vertiefung<br />

des Themas. Die Teilnahmegebühr für das geförderte Seminar<br />

beträgt 30 EURO.<br />

Auf Grund der begrenzten Anzahl an Seminarplätzen pro Se-<br />

minar und der hohen Nachfrage ist eine Anmeldung zwingend<br />

notwendig. Interessenten melden sich bitte unter der Tel.-Nr.<br />

0345 / 2043-335 bzw. 03461/ 40-1021 an. (Die Termine für<br />

die monatlichen Seminare können telefonisch erfragt werden.)<br />

Ansprechperson ist Heinz-Peter Gorda.<br />

Die Seminare finden jeweils von 08.00 bis 14.00 Uhr in der<br />

Außenstelle der Kreisverwaltung Saalekreis, Wilhelm-Külz-Str.<br />

10 in Halle statt.<br />

-----------------------------------------------------------------------<br />

Landkreis Saalekreis - Kreisverwaltung,<br />

Amt für Wirtschaftsförderung<br />

Gemeinsame Veranstaltung des Amtes für<br />

Wirtschaftsförderung Saalekreis und der<br />

Auftragsberatungsstelle SachsenAnhalt zum<br />

Öffentlichen Auftragswesen:<br />

Rechte und Pflichten be<strong>im</strong> VOB– Vertrag– mit der neuen<br />

VOB/B<br />

Leitung:<br />

Kreisverwaltung Saalekreis, Amt für Wirtschaftsförderung und<br />

Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt<br />

Referenten:<br />

Bernhard Fähnrich Geschäftsführer ABSt Sachsen-Anhalt<br />

Martin Richter Rechtsanwalt<br />

Wodara & Richter Magdeburg<br />

Termine:<br />

05. März <strong>2008</strong> oder (jew. 9:00– 16: 00 Uhr ) 02. April <strong>2008</strong><br />

Die neue VOB/B Themen:<br />

Ein Ausblick auf folgende, zu besprechende Änderungen:<br />

- Pauschalverträge und Leistungsänderungen,<br />

- Gewährleistungsfristen § 13 Nr. 4 VOB/B,<br />

- Erzwingbarkeit eines gemeinsamen Aufmasses?<br />

- Die Zulässigkeit von Zahlungsplänen,<br />

- Zur Rüge der Prüffähigkeit,<br />

- Zur Vorbehaltsbegründung u. a.<br />

- Präqualifikation von Bauunternehmen<br />

Veranstaltungsort:<br />

Außenstelle der Kreisverwaltung Saalekreis, Wilhelm - Külz<br />

-Str. 10, Raum 108, in 06108 Halle, 0345/ 2043335<br />

Kostenbeitrag:<br />

100,00 € einschl. Seminarunterlagen +Pausenversorgung<br />

Rabatt :<br />

80 ,00€ für Teilnehmer aus dem Saalekreis einschl. Seminarunterlagen<br />

+ Pausenversorgung<br />

-----------------------------------------------------------------------<br />

Regionaler Beratungstag für die Region Halle<br />

+++ Die IHK Halle-Dessau, die Handwerkskammer Halle,<br />

die Agentur für Arbeit Halle, die Wirtschaftsförderung<br />

Saalekreis und Halle bündeln die Kräfte in der Region +++<br />

Termine:<br />

Dienstags, 15.01.08; 12.02.08; 11.03.08; 08.04.08; 06.05.08;<br />

10.06.08; 16.09.08; 14.10.08; 11.11.08; 09.12.08, jeweils 13.30<br />

bis 18.00 Uhr <strong>im</strong> Gebäude der VolksbankHalle (Saale) e.G.,<br />

Wilhelm-Külz-Str. 3, (5. Etage) in 06108 Halle.<br />

Die Regionalpartner haben sich darüber geeinigt, den komplexen<br />

Beratungstag Saalkreis als gemeinsamen Beratungstag für die<br />

Region Halle zu deklarieren. Besonders überdieses bewährte<br />

und kompetente Beratungsangebot können Rat Suchende in<br />

vielfältiger Weise Hilfe und Unterstützung erhalten.<br />

Folgende ausgewählte Beispiele sollen dies verdeutlichen:<br />

- Existenzgründer und Unternehmer erhalten eine kostenlose<br />

und individuelle Beratung zu Förderprogrammen (Recherche,<br />

3


4 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />

Opt<strong>im</strong>ierung, Handling);<br />

- Unternehmen erhalten eine Unterstützung bei der Entwicklung<br />

von Kooperationen zu anderen Firmen, Informationen zu Messebeteiligungen<br />

u.s.w.;<br />

- Existenzgründer und Unternehmer erhalten praktische Hilfe<br />

bei der Erstellung und Opt<strong>im</strong>ierung der Unternehmenskonzepte<br />

(einschl. der verschiedenen Teilpläne);<br />

- Beratung zur Gewährung eines Gründungszuschusses für<br />

Existenzgründungen durch Arbeitslose und Eingliederungshilfen<br />

für Arbeitslose;<br />

- Information zur Förderung von Einstellungen von Arbeitnehmern;<br />

- Erläuterung von Möglichkeiten zur Liquiditätsverbesserung<br />

für Existenzgründer und bestehende Unternehmen (unter best<strong>im</strong>mten<br />

Bedingungen);<br />

- Informationen und Hilfe bei der Nutzung von Recherchen,<br />

Online-Diensten, Patenten, Gebrauchsmustern und Sicherung<br />

eigener Entwicklungen;<br />

- Informationen zur Rentenversicherung für Selbstständige und<br />

Existenzgründer;<br />

- Klärung von Fragen zur Scheinselbstständigkeit;<br />

- Informationen zur Außenwirtschaft;<br />

- Informationen zu rechtlichen Problemen bei der Existenzgründung<br />

(opt<strong>im</strong>ale Rechtsform etc.);<br />

- Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen in bestehenden<br />

Firmen;<br />

- Beratung und Information von Unternehmen über öffentliches<br />

Auftragswesen.<br />

Beratungsanbieter sind u.a.:<br />

IHK Halle-Dessau (Starthilfe; Außenwirt.;) Auftragsberatungsstelle<br />

Sachsen-Anhalt, Handwerkskammer Halle RKW<br />

Sachsen-Anhalt (auf Anfrage), Agentur für Arbeit Halle +<br />

ARGE Halle Finanzamt Halle-Nord, Pro Job GmbH „Alt hilft<br />

Jung“Sachsen-Anhalt e.V., Wirtschaftsförderung Saalekreis +<br />

Halle Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt (auf Anfrage), Saalesparkasse<br />

(auf Anfrage), Deutsche Rentenversicherung Bund,<br />

Volksbank Halle (Saale) e.G. UNIVATIONS Projektbüro,<br />

Mitteldeutsche Informations,Patent-,Online-Service GmbH<br />

(MIPO), Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt / Mittelständische,<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH, pro iure e.V. (Rechtshilfeverein)<br />

Info-Point Europe Merseburg, ego-Piloten Netzwerk Sachsen-<br />

Anhalt Landesverband Freie Berufe e.V. (auf Anfrage),<br />

Preis: Die Teilnahme an dem Beratungstag ist kostenfrei.<br />

Anmeldung: Bitte nutzen Sie die telefonische Anmeldung unter<br />

der Rufnummer 0345 / 2043-335 oder 03461 / 40-1021.<br />

Wirtschaftsförderung Saalekreis (Partner der ego-Existenzgründeroffensive<br />

des Landes Sachsen-Anhalt)<br />

GEMEINDE HÖHNSTEDT<br />

Nachruf<br />

Wir erhielten die Nachricht, dass unsere ehemalige<br />

Mitarbeiterin<br />

Elisa Bönicke<br />

am 01. Januar <strong>2008</strong> verstorben ist. Wir werden Ihr ein<br />

ehrendes Andenken bewahren. Unsere Anteilnahme<br />

gilt den Angehörigen.<br />

Gemeindeverwaltung Höhnstedt<br />

GEMEINDE TEUTSCHENTHAL<br />

Friedhofssatzung der Gemeinde Teutschenthal<br />

Auf der Grundlage der §§ 4,6,8 und 44 Abs.3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung<br />

des Landes Sachsen-Anhalt ( GO LSA ) vom<br />

5.10.1993 ( GVBl. Seite 568 ) , zuletzt geändert durch Artikel 4<br />

des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften<br />

und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit<br />

vom 13.11.2003 ( GVBl. LSA S. 318 ) hat der Gemeinderat der<br />

Gemeinde Teutschenthal in seiner Sitzung am 01.11.2007 folgende<br />

Satzung beschlossen :<br />

I.<br />

Allgemeine Best<strong>im</strong>mungen<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Friedhofssatzung gilt für die <strong>im</strong> Bereich der Gemeinde<br />

Teutschenthal gelegenen kommunalen Friedhöfe.<br />

§ 2<br />

Friedhofszweck<br />

(1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde<br />

Teutschenthal. Er dient der Bestattung bzw. der Beisetzung verstorbener<br />

Einwohner der Gemeinde Teutschenthal und der in der<br />

Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne<br />

Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbene sowie für<br />

Verstorbene , die ein Recht auf Beisetzung in einer best<strong>im</strong>mten<br />

Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf<br />

einer Ausnahmegenehmigung der Friedhofsverwaltung.


WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />

§ 3<br />

Verwaltung<br />

(1) Die Verwaltung der Friedhöfe obliegt der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„ Würde – Salza „ mit Sitz in Teutschenthal , Am<br />

Busch 19.<br />

(2) Die Friedhofsverwaltung informiert die von der Gemeinde<br />

dafür benannten Angestellten rechtzeitig über Termine von Trauerfeiern<br />

, Vergabe von Grabstellen und gewerbliche Tätigkeiten<br />

auf dem Friedhof.<br />

(3) Die Friedhofsverwaltung ist für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung<br />

und Nutzung der Friedhofsflächen verantwortlich.<br />

§ 4<br />

Schließung und Entwidmung<br />

(1) Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können aus wichtigem<br />

öffentlichen Interesse ganz der teilweise geschlossen oder<br />

entwidmet werden. Durch die Schließung wird die Möglichkeit<br />

weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung<br />

verliert der außer Dienst gestellte Friedhofsteil seine Eigenschaft<br />

als öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der<br />

Schließung , so werden keine Nutzungsrechte mehr erteilt oder<br />

wiedererteilt.<br />

(2) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die<br />

Entwidmung sind jeweils öffentlich bekannt zu machen . Sofern<br />

die Anschrift bekannt ist , sollen bei einzelnen Wahlgrabstätten-<br />

Urnengrabstätten die jeweiligen Nutzungsberechtigten schriftlich<br />

benachrichtigt werden.<br />

(3) Die Gemeinde kann die Schließung verfügen , wenn keine<br />

Rechte auf Bestattung entgegenstehen.<br />

(4) Die Gemeinde kann die Entwidmung verfügen ,wenn alle<br />

Nutzungsrechte und Ruhefristen abgelaufen sind.<br />

(5) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte<br />

aufgehoben oder <strong>im</strong> Einvernehmen mit den Berechtigten abgelöst<br />

werden sollen , sind unter ersatzweise Einräumung entsprechende<br />

Rechte auch Umbettungen ohne Kosten für den Nutzungsberechtigten<br />

möglich.<br />

(6) Alle Ersatzgrabstätten sind von der Gemeinde Teutschenthal<br />

kostenfrei, wie die geschlossenen oder entwidmeten Grabstätten<br />

herzurichten. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand des<br />

Nutzungsrechts.<br />

II.<br />

Ordnungsvorschriften<br />

§ 5<br />

Öffnungszeiten<br />

(1) Die Friedhöfe sind für Besucher geöffnet :<br />

Mai – September 6.00 – 21.00 Uhr<br />

Oktober – April 8.00 - 18.00 Uhr<br />

Die Öffnungszeiten sind an den Eingängen bekannt zu geben.<br />

(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das<br />

Betreten der Friedhöfe oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend<br />

untersagen.<br />

(3) Das Begehen der Friedhöfe außerhalb der Öffnungszeiten<br />

sowie der Friedhofswege bei Schnee und Glätte erfolgt auf<br />

eigene Gefahr.<br />

§ 6<br />

Verhalten auf dem Friedhof<br />

(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend<br />

zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals<br />

sind zu befolgen.<br />

(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet :<br />

a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art , ausgenommen<br />

sind Kinderwagen ,Rollstühle sowie Fahrzeuge der<br />

Friedhofsabteilung und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden<br />

b) ambulanter Verkauf von Waren aller Art<br />

c) das Verteilen von Druckschriften und das gewerbsmäßige<br />

Fotografieren<br />

d) an Sonn –und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung<br />

störende Arbeiten auszuführen<br />

e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür best<strong>im</strong>mten Stellen<br />

abzulagern<br />

f) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen<br />

oder zu beschädigen sowie Grabstätten und Grabeinfassungen<br />

unbefugt zu betreten<br />

g) zu Lärmen und zu Spielen sowie zu Lagern<br />

h) Tiere mitzuführen<br />

i) chemische Unkraut –und Schädlingsbekämpfungsmittel anzuwenden.<br />

Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen ,soweit<br />

sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm<br />

vereinbar sind<br />

j) Totengedenkfeiern und andere nicht mit der Bestattung /<br />

Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen sind 10 Tage<br />

vorher bei der Gemeinde zur Zust<strong>im</strong>mung anzumelden.<br />

§ 7<br />

Gewerbetreibende<br />

(1) Steinmetze ,Gärtner oder sonstige Gewerbetreibende bedürfen<br />

für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zust<strong>im</strong>mung<br />

durch die Friedhofsverwaltung.<br />

(2) Für die Zulassung von Gewerbetreibenden wird eine Gebühr<br />

nach der gültigen Gebührensatzung erhoben.<br />

(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter haben die<br />

Festlegungen der Friedhofssatzung und die dazu ergangenen<br />

Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle<br />

Schäden , die sie oder ihre Mitarbeiter <strong>im</strong> Zusammenhang mit<br />

ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen.<br />

(4) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien<br />

dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen<br />

gelagert werden, an denen sie nicht behindern. Bei Beendigung<br />

oder Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits –und Lagerplätze<br />

wieder in ihren früheren Zustand zu bringen. Gewerbliche<br />

Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des<br />

Friedhofs gereinigt werden.<br />

(5) Das Anbringen von Firmenschildern an Grabsteinen oder auf<br />

Grabstellen ist nicht gestattet.<br />

III.<br />

Bestattungsvorschriften<br />

§ 8<br />

Allgemeines<br />

(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls<br />

bei der Friedhofsverwaltung anzumelden.<br />

Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.<br />

Wird eine Beisetzung in einer vorher erworbenen Grabstätte<br />

beantragt , ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />

(2) An Sonn –und Feiertagen finden keine Beisetzungen statt.<br />

§ 9<br />

Beschaffenheit von Särgen<br />

(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass<br />

jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Für die<br />

Bestattung sind zur Vermeidung von Umweltbelastungen nur<br />

5


6 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />

Särge aus leicht abbaubarem Material erlaubt, die keine umweltgefährdenden<br />

Lacke oder Zusätze enthalten.<br />

Auch Überurnen, die in der Erde beigesetzt werden , müssen aus<br />

leicht abbaubarem, umweltfreundlichem Material bestehen.<br />

§ 10<br />

Ausheben der Gräber<br />

(1) Die Gräber werden von einem beauftragten Bestattungsunternehmen<br />

ausgehoben und wieder zugefüllt.<br />

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche<br />

( ohne Hügel ) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m<br />

, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.<br />

(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch<br />

mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.<br />

§ 11<br />

Ruhezeit<br />

Die Ruhezeit beträgt bei :<br />

Erdbestattungen 20 Jahre<br />

Urnenbeisetzungen 15 Jahre<br />

§ 12<br />

Umbettungen<br />

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />

(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet<br />

der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen<br />

Zust<strong>im</strong>mung der Friedhofsverwaltung. Die Zust<strong>im</strong>mung kann<br />

nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden, bei<br />

Umbettungen innerhalb der Friedhöfe <strong>im</strong> ersten Jahre der Ruhezeit<br />

nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesse<br />

, § 4 bleibt unberührt.<br />

(3) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt<br />

ist der Nutzungsberechtigte.<br />

(4) Die Kosten und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten<br />

Grabstätten und Anlagen durch eine Umsetzung entstehen, hat<br />

der Antragsteller zu tragen.<br />

(5) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungsdauer wird durch<br />

eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.<br />

(6) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken<br />

nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung<br />

ausgegraben werden.<br />

IV. Gräber<br />

§ 13<br />

Gräberarten<br />

(1) Die Gräber bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen<br />

können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden .<br />

(2) Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten<br />

zur Verfügung gestellt :<br />

Einzelgrabstätten für Erdbestattungen<br />

Doppelgrabstätten für Erdbestattungen<br />

Urnenwahlgrabstätten<br />

Wahlgrabstätten ( altes Nutzungsrecht )<br />

Anonyme Urnengrabstellen ( grüne Wiese )<br />

§ 14<br />

Wahlgräber<br />

(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und der<br />

Beisetzung von Aschen ( Urnen ), an denen ein Nutzungsrecht<br />

verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet<br />

und Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung<br />

best<strong>im</strong>mte Person.<br />

(2) Nutzungsberechtigte an Wahlgräbern werden auf Antrag für<br />

die Dauer von 20 Jahren ( Nutzungszeit ) verliehen. Die erneute<br />

Verleihung eines Nutzungsrechts oder eine Verlängerung ist nur<br />

auf Antrag möglich.<br />

(3) Wahlgräber können Einzelgrabstätten, Doppelgrabstätten,<br />

Familiengrabstätten und Mischgrabstätten sein .<br />

(4) Je Stelle können bei einem Erdbestattungswahlgrab unter<br />

Beachtung der Ruhezeit bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.<br />

(5) Urnenwahlgräber sind Grabstätten auf denen bis zu 2 Urnen<br />

unter Beachtung der Ruhezeit beigesetzt werden.<br />

(6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung / Beisetzung<br />

nur erfolgen, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet<br />

oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum<br />

Ablauf der Ruhezeit wieder erworben wird.<br />

(7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens<br />

seine Nachfolger <strong>im</strong> Nutzungsrecht best<strong>im</strong>men. Dieser ist aus<br />

dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen.<br />

Wird keine oder eine andere Regelung getroffen , so geht das<br />

Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen<br />

des verstorbenen Nutzungsberechtigten über :<br />

a) auf den Ehegatten<br />

b) auf die Kinder<br />

c) auf die Stiefkinder<br />

d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter<br />

oder Mütter<br />

e) auf die Eltern<br />

f) auf die Geschwister<br />

g) auf die nicht unter a-f fallenden Erben<br />

Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste<br />

nutzungsberechtigt. Das Gleiche gilt be<strong>im</strong> Tod eines Nutzungsberechtigten<br />

, auf den das Nutzungsrecht früher übergegangen<br />

war.<br />

(8) Das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten<br />

Ruhezeit zurückgegeben oder aufgehoben werden.<br />

(9) Der Nutzungsberechtigte hat <strong>im</strong> Rahmen der Friedhofsatzung<br />

und der dazu ergangen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte<br />

bestattet zu werden und über die Bestattung sowie<br />

über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu<br />

entscheiden.<br />

(10) Das Ausmauern von Wahlgräbern, die Verwendung von<br />

unterirdischen Grabkammern sowie das Neuanlegen von Grüften<br />

ist nicht gestattet.<br />

§ 15<br />

Urnengemeinschaftsanlagen<br />

(1) Die Urnengemeinschaftsanlage dient der Beisetzung von<br />

Urnen ohne Kennzeichnung der Beisetzungsstelle. Die Anlage<br />

wird durch die Friedhofsverwaltung unterhalten.<br />

(2) Umbettungen von Urnen aus der Gemeinschaftsanlage sind<br />

ausgeschlossen.<br />

(3) Grabschmuck ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen<br />

abzulegen und ist regelmäßig zu entfernen.<br />

V.<br />

Gestaltung der Gräber<br />

§ 16<br />

Allgemeine Gestaltungsvorschriften<br />

(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung<br />

anzupassen, dass die Würde der Friedhöfe, der Friedhofszweck<br />

und der Zweck dieser Satzung in seinen einzelnen Teilen und in<br />

seiner Gesamtheit gewahrt werden.<br />

(2) Auf allen Gräbern können Grabmale errichtet werden. Diese


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müssen der Würde des Ortes entsprechen. Eine Verpflichtung<br />

zur Errichtung eines Grabmales besteht nicht.<br />

(3) Für Grabmale sind folgende Richthöhen (einschl. Sockel )<br />

einzuhalten :<br />

- Wahlgräber 120 – 130 cm<br />

- Urnenwahlgräber max. 80 cm – 100 cm<br />

- Kissensteine sollen 10- 15 cm hoch und 30 – 40 cm betragen.<br />

Die Mindeststärke der Grabmale beträgt 12 cm – 16 cm.<br />

(4) Schlichte Kreuze, welche die Kreuzform in freiem Umriss<br />

klar zum Ausdruck bringen, können etwas höher sein, jedoch<br />

sollen sie nicht höher 150 cm sein.<br />

(5) Grabeinfassungen dürfen eine sichtbare Höhe von 20 cm nicht<br />

Überschreiten und sind genehmigungspflichtig.<br />

Die Einfassungen der Grabstätten sollen folgende Maße nicht<br />

überschreiten :<br />

- Einzelwahlgräber 90 cm x 190 cm<br />

- Doppelwahlgräber 220 cm x 190 cm<br />

- Urnenwahlgräber 60 cm x 100 cm<br />

(6) Die Grabmale müssen so aufgestellt werden, dass ihre Rückseite<br />

mit der hinteren Gräbergrenze in einer Flucht stehen.<br />

(7) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gestaltung<br />

des Friedhofes Ausnahmen von den Vorschriften zulassen.<br />

§ 17<br />

Zust<strong>im</strong>mungserfordernis<br />

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der<br />

vorherigen schriftlichen Zust<strong>im</strong>mung der Friedhofsverwaltung.<br />

Der Antragsteller hat das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />

Für die Beantragung sind , soweit zum Verständnis erforderlich<br />

, Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole <strong>im</strong><br />

Maßstab 1: 1 einzureichen.<br />

Entsprechen Grabmale nicht der erteilten Genehmigung oder<br />

wurden sie ohne Genehmigung aufgestellt , so werden sie nach<br />

befristeter schriftlicher Aufforderung durch die Friedhofsverwaltung<br />

zu Lasten des Nutzungsberechtigten entfernt.<br />

Die Veränderung von Grabmalen sowie die Errichtung bedürfen<br />

der vorherigen schriftlichen Zust<strong>im</strong>mung.<br />

Die Zust<strong>im</strong>mung erlischt ,wenn das Grabmal nicht binnen eines<br />

Jahres nach der Zust<strong>im</strong>mung errichtet worden ist.<br />

Die provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln<br />

oder Holzkreuze zulässig und dürfen nicht länger als ein Jahr<br />

nach der Bestattung / Beisetzung verwendet werden.<br />

Für die Bearbeitung der Genehmigungsanträge ist durch den<br />

Antragsteller<br />

eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten.<br />

§ 18<br />

Fundamentierung und Befestigung<br />

Die Grabmale sind entsprechend der gültigen Versetzrichtlinie<br />

des Bundesinnungsverbandes des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerkes<br />

so zu fundamentieren und zu befestigen , dass sie<br />

dauernd standsicher sind und auch be<strong>im</strong> Öffnen benachbarter<br />

Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.<br />

Die Friedhofsverwaltung überprüft die Standsicherheit der<br />

Grabmale jährlich nach der Frostperiode.<br />

§ 19<br />

Unterhaltung<br />

Die Grabmale sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem<br />

Zustand zu halten. Verantwortlich ist jeder Nutzungsberechtigte<br />

an der Grabstelle.<br />

Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen oder Teilen davon<br />

gefährdet, ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet , unverzüglich<br />

Abhilfe zu schaffen.<br />

Bei Gefahr kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten<br />

Sicherungsmaßnahmen ( z. B. Umlegen von<br />

Grabmalen ) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz<br />

schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer festzusetzenden<br />

angemessenen Frist beseitigt , ist die Friedhofsverwaltung<br />

berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Nutzungsberechtigten<br />

zu entfernen. Die Friedhofsverwaltung ist<br />

verpflichtet , diese Gegenstände drei <strong>Monat</strong>e aufzubewahren.<br />

Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder ohne besonderen<br />

Aufwand nicht zu ermitteln , genügen als Aufforderung eine<br />

öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der<br />

Grabstätte , das für die Dauer von 3 <strong>Monat</strong>en aufgestellt wird.<br />

Der Nutzungsberechtigte der Grabstätte ist für jeden Schaden<br />

haftbar , der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen<br />

verursacht wird.<br />

§ 20<br />

Entfernung<br />

Vor Ablauf des Nutzungsrechts /Ruhezeit dürfen Grabmale nur<br />

mit vorheriger schriftlichen Zust<strong>im</strong>mung der Friedhofsverwaltung<br />

entfernt werden.<br />

Nach Ablauf des Nutzungsrechts / Ruhezeit oder Entzug des Nutzungsrechts<br />

sind die Grabmale einschließlich der Bepflanzung zu<br />

entfernen. Geschieht dies nicht binnen der festgelegten Fristen<br />

, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt , die Grabstätte auf<br />

Kosten des Nutzungsberechtigten abräumen zu lassen.<br />

Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet , das Grabmal zu<br />

verwahren.<br />

Das Grabmal geht in das Verfügungsrecht der Friedhofsverwaltung<br />

über.<br />

Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt , ohne ihre Zust<strong>im</strong>mung<br />

aufgestellte Grabmale einen <strong>Monat</strong> nach Benachrichtigung des<br />

Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfernen zu lassen.<br />

Die Friedhofsverwaltung behält sich vor , bei bestehendem öffentlichen<br />

Interesse Grabstätten nach Ablauf des Nutzungsrechts<br />

/ Ruhezeit zu eigenen Lasten zu erhalten.<br />

VI.<br />

Herrichtung und Pflege der Grabstätten<br />

§ 21<br />

Herrichtung und Unterhaltung<br />

Alle Grabstätten müssen <strong>im</strong> Rahmen der Vorschriften hergerichtet<br />

und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend<br />

für den Grabschmuck.<br />

Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von Grabstätten<br />

zu entfernen.<br />

Die Gestaltung der Gräber ist dem Charakter der Friedhöfe und<br />

der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen<br />

nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten<br />

und öffentliche Wege und Anlagen nicht beeinträchtigen.<br />

Für die Herrichtung und die Instandsetzung der Grabstätten<br />

ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung<br />

erlischt mit dem Ablauf des Nutzungsrechts / Ruhezeit.<br />

Urnengräber sind spätestens einen <strong>Monat</strong> nach Beisetzung der<br />

Urne ,<br />

Erdbestattungsgräber spätestens nach drei <strong>Monat</strong>en nach der<br />

Bestattung<br />

würdig herzurichten.<br />

Der Nutzungsberechtigte kann die Grabstelle selbst herrichten<br />

und pflegen oder damit einen zugelassenen Friedhofsgärtner<br />

beauftragen.<br />

Die Herrichtung , Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen<br />

Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich<br />

7


8 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />

der Friedhofsverwaltung.<br />

Die Verwendung chemischer Unkrautbekämpfungsmittel ist<br />

nicht gestattet.<br />

Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe in sämtlichen<br />

Produkten der Trauerfloristik , insbesondere in Kränzen<br />

,Trauergebinden , Trauergestecken , <strong>im</strong> Grabschmuck und bei der<br />

Grabeinfassung sowie bei Pflanzenzuchtbehältern , die an der<br />

Pflanze bleiben , sollten weitgehend vermieden werden. Ausgenommen<br />

sind Grabvasen und Markierungszeichen.<br />

§ 22<br />

Vernachlässigung der Grabpflege<br />

(1) Wird ein Grab nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt<br />

, hat der Nutzungsberechtigte nach schriftlicher Aufforderung der<br />

Friedhofsverwaltung das Grab innerhalb einer angemessenen<br />

Frist in Ordnung zu bringen.<br />

(2) Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne<br />

besonderen Aufwand zu ermitteln , wird durch eine öffentliche<br />

Bekanntmachung auf die Verpflichtung zur Herrichtung und Pflege<br />

hingewiesen. Außerdem erfolgt durch ein Hinweisschild auf<br />

dem Grab eine Aufforderung ,sich mit der Friedhofsverwaltung<br />

in Verbindung zu setzen. Bleibt diese Aufforderung drei <strong>Monat</strong>e<br />

unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht<br />

ohne Entschädigung entziehen und die Gräber beräumen und<br />

einebnen lassen.<br />

(3) Gräber mit noch zu gewährender Ruhezeit können eingeebnet<br />

und begrünt werden. Für alle übrigen Gräber kann die Beseitigung<br />

der Grabmale und eine Neuvergabe der Gräber veranlasst<br />

werden.<br />

(4) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1<br />

entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der<br />

Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne besonderen<br />

Aufwand zu ermitteln , kann die Friedhofsverwaltung den<br />

Grabschmuck entfernen.<br />

VII.<br />

Feierhallen und Trauerfeiern<br />

§ 23<br />

Benutzung der Feierhalle<br />

(1) Die Feierhallen dienen der Aufnahme der Leichen bis zur<br />

Bestattung. Sie dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung<br />

betreten werden.<br />

(2) Die Trauerfeiern können in der Feierhalle oder am Grab<br />

abgehalten werden.<br />

(3) Jede Musik –oder Gesangsdarbietung auf den Friedhöfen<br />

außerhalb der Feierhalle, die nicht <strong>im</strong> Zusammenhang mit einer<br />

Bestattung / Beisetzung steht , bedarf der vorherigen Anmeldung<br />

bei der Friedhofsverwaltung.<br />

VIII.<br />

Schlussvorschriften<br />

§ 24<br />

Alte Rechte<br />

Die Nutzungszeiten von Grabstätten , die nach Satzungen errichtet<br />

wurden, die dieser Satzung zeitlich vorausgingen, bleiben<br />

bestehen.<br />

§ 25<br />

Haftung<br />

Die Gemeinde Teutschenthal haftet nicht für Schäden , die durch<br />

nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe , ihrer Anlagen<br />

oder ihrer Einrichtungen , durch Personen , Tiere oder Elemen-<br />

tarschäden entstehen. Ferner ist die Haftung bei Diebstahl oder<br />

Grabschändung ausgeschlossen. Der Gemeinde Teutschenthal<br />

obliegen keine besonderen Obhuts – und Überwachungspflichten.<br />

§ 26<br />

Gebühren<br />

Für die Benutzung der von der Friedhofsverwaltung verwalteten<br />

Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind Gebühren nach der jeweils<br />

geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.<br />

§ 27<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig handelt , wer vorsätzlich oder fahrlässig :<br />

a) die Friedhöfe entgegen den Best<strong>im</strong>mungen des § 5 betritt ,<br />

b) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend<br />

verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht<br />

befolgt ( § 6 Abs.1 ) ,<br />

c) entgegen den Best<strong>im</strong>mungen des § 6 Abs. 2 und 3<br />

- Friedhofswege mit Fahrzeugen ohne Erlaubnis befährt<br />

- Waren aller Art oder gewerbliche Dienste anbietet<br />

- An Sonn – und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung<br />

störende Arbeiten ausführt<br />

- Abraum oder Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehen<br />

Plätze ablegt<br />

- eine gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen ohne Zulassung<br />

ausübt<br />

- Umbettungen ohne vorherige Zust<strong>im</strong>mung vorn<strong>im</strong>mt ( § 12 )<br />

die Best<strong>im</strong>mungen über zulässige Maße für Grabmale nicht<br />

einhält<br />

- ( 16 )<br />

- Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zust<strong>im</strong>mung<br />

errichtet oder verändert ( § 20 )<br />

- Grabmale ohne Zust<strong>im</strong>mung der Friedhofsverwaltung entfernt<br />

- ( § 20 )<br />

- Unkrautbekämpfungsmittel verwendet ( § 21 Nr. 7 )<br />

- Grabstätten vernachlässigt ( § 22 )<br />

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet<br />

werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 19.02.1987 ( BGBl. I S. 602 ) in der<br />

jeweils gültigen Fassung findet Anwendung.<br />

§ 28<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofsatzungen der Gemeinde<br />

Teutschenthal vom 17.09.1996 , der Gemeinde Holleben vom<br />

17.04.2001 , der Gemeinde Zscherben vom 08.05.2003 und alle<br />

übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer<br />

Kraft.<br />

Teutschenthal , den 1.11.2007<br />

gez. Herzog<br />

Bürgermeister<br />

____________________________________________<br />

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />

der Gemeinde Teutschenthal (Friedhofsgebührensatzung )<br />

Aufgrund der §§ 2 , 4, 6 , 8 und 44 Abs.3 Nr.1 der Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-Anhalt ( GO LSA ) vom 05.10.1993


WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />

in der zur Zeit gültigen Fassung, der „ 1 , 2 , 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes<br />

( KAG LSA ) i. d. Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 13.12.1996 in der zur Zeit gültigen Fassung hat<br />

der Gemeinderat der Gemeinde Teutschenthal in seiner Sitzung<br />

am 01.11.2007 folgende Gebührensatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Gebührenpflicht<br />

Für die Inanspruchnahme der kommunalen Friedhöfe der<br />

Gemeinde Teutschenthal und deren Einrichtungen sowie für<br />

Amtshandlungen und sonstiger Leistungen werden Gebühren<br />

nach Maßgabe dieser Gebührensatzung und des anliegenden<br />

Gebührenverzeichnisses erhoben, das Bestandteil dieser Satzung<br />

ist.<br />

Für besondere zusätzliche Leistungen, die <strong>im</strong> Gebührentarif<br />

nicht vorgesehen sind, setzt die Verwaltung die zu entrichtende<br />

Vergütung <strong>im</strong> Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand fest.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

1 ) Zur Entrichtung der Gebühren sind der Besteller ( Auftraggeber<br />

) und die Personen verpflichtet, in deren Auftrag der Friedhof<br />

und die Einrichtungen benutzt oder besondere Leistungen in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

2 ) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner .<br />

§ 3<br />

Fälligkeit und Entrichtung der Gebühren<br />

1 ) Die Gebühr entsteht<br />

mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung<br />

mit der Zuteilung des Nutzungsrechts<br />

mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Handlung<br />

2 ) Die Gebühren werden 4 Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides<br />

fällig.<br />

3 ) Abweichend von Abs. 2 wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr<br />

( Bewirtschaftungskosten ) jährlich am 15.08. fällig.<br />

4 ) Rückständige Gebühren unterliegen der Beitreibung <strong>im</strong> Verwaltungszwangsverfahren.<br />

§ 4<br />

Billigkeitsregelung<br />

Ansprüche aus dem Gebührenschuldverhältnis können ganz oder<br />

teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung eine erhebliche<br />

Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch<br />

die Stundung nicht gefährdet erscheint.<br />

§ 5<br />

Geltungsbereich<br />

Die Friedhofssatzung gilt für alle in der Friedhofsatzung genannten<br />

Friedhöfe, außer für Kriegsgräberanlagen.<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten<br />

1 ) Die Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in ortsüblicher Weise in Kraft.<br />

2 ) Gleichzeitig treten die Gebührensatzungen der Gemeinden<br />

Holleben vom 17.04.2001, Teutschenthal vom 13.11.1996 geändert<br />

am 26.06.2003 und Zscherben vom 08.05.2003 außer Kraft.<br />

Teutschenthal, 1.11.2007<br />

gez. Herzog<br />

Bürgermeister<br />

Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Teutschenthal<br />

vom 01.11.2007<br />

Für die Nutzung der kommunalen Friedhöfe der Gemeinde<br />

Teutschenthal werden folgende Gebühren erhoben :<br />

Gebühr in EURO<br />

1. Verwaltungsgebühren<br />

a) Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmals 15,30<br />

b) Zulassung von Steinmetzen / Aufstellungsgebühr 15,00<br />

c) Genehmigung zur Urnenbeisetzung 5,00<br />

d) Sonstige gewerbliche Tätigkeiten 20,00<br />

2. Gebühren für Ausbettung<br />

a) einer Leiche 150,00<br />

b) einer Urne 50,00<br />

3. Für die Benutzung der Trauerhalle 50,00<br />

4. Jährliche Unterhaltungsgebühr<br />

a) Urnenwahlgrabstelle 15,00<br />

b) Einzelwahlgrabstelle 20,00<br />

c) Doppelwahlgrabstelle 40,00<br />

d) 5-fach Grabanlage 90,00<br />

e) Erbgrabanlage 160,00<br />

(10fach-Grabanlage )<br />

5. Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer<br />

Grabstelle<br />

a) Urnenwahlgrabstelle 200,00<br />

für 20 Jahre<br />

b) Einzelwahlgrabstelle 240,00<br />

für 20 Jahre<br />

c) Doppelwahlgrabstelle 400,00<br />

für 20 Jahre<br />

d) Anonyme Urnengrabstelle 300,00<br />

incl. Unterhaltungsgebühr<br />

für 10 Jahre<br />

6. Gebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechts je Jahr<br />

( mindestens jedoch 5 Jahre )<br />

a) Urnenwahlgrab 10,00<br />

b) Einzelwahlgrab 20,00<br />

c) Doppelgrab 40,00<br />

d) 5-fach Grabstelle 45,00<br />

e) Erbbegräbnisplatz 50,00<br />

7. Entfernen von Grabstellen<br />

Räumung einer Grabstelle durch den Friedhofsträger bzw. von<br />

ihm beauftragtes Unternehmen<br />

a) Urnenwahlgrabstelle 35,00<br />

b) Einzelwahlgrabstelle 70,00<br />

c) Doppelwahlgrabstelle 140,00<br />

Teutschenthal , 1.11.2007<br />

gez. Herzog<br />

Bürgermeister<br />

9


10 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Amtliche Mitteilungen<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />

DAS ORDNUNGSAMT INFORMIERT<br />

Hinweise auf Best<strong>im</strong>mungen des Feld- und Forstordnungsgesetzes<br />

(FFOG)<br />

Da wir <strong>im</strong>mer wieder feststellen, dass insbesondere bei Kraftfahrern<br />

und Tierhaltern die diese Personengruppen betreffenden<br />

gesetzlichen Festlegungen des FFOG weitgehend unbekannt sind,<br />

möchten wir auf einige Schwerpunkte hinweisen. Gemäß § 4<br />

Abs. 1 des genannten Gesetzes ist das Fahren in Feld und Wald<br />

mit Kraftfahrzeugen verboten. Hiervon betroffen sind auch alle<br />

Feldwege. Ebenso ist das Abstellen bzw. Parken von Kraftfahrzeugen<br />

unzulässig. Ausnahmen von diesem Verbot gibt es nur für<br />

Personen <strong>im</strong> Rahmen der befugten Jagdausübung und Bedienstete<br />

von Behörden soweit das Befahren erforderlich ist.<br />

Tierhalter beachten bitte die für Sie geltenden Vorschriften des<br />

§ 10 Abs. 2.Hiernach ist es verboten Hunde und Hauskatzen in<br />

Feld oder Wald einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen<br />

unbeaufsichtigt laufen zu lassen oder sie dort aus- oder zurückzusetzen.<br />

Hunde sind grundsätzlich in der Zeit zwischen dem 01.<br />

März und dem 15. Juli anzuleinen. Hiervon ausgenommen sind<br />

nur Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde<br />

während ihres best<strong>im</strong>mungsgemäßen Einsatzes.<br />

Zur Vermeidung eines Bußgeldverfahrens bitten wir Sie diese<br />

gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen strikt zu beachten.<br />

Ihr Ordnungsamt<br />

____________________________________________<br />

Achtung!!!<br />

Ausfall der Öffnungszeit am 07.02.<strong>2008</strong> und 08.02.<strong>2008</strong><br />

Aus technischen Gründen können am 07.02.<strong>2008</strong> und am<br />

08.02.<strong>2008</strong> <strong>im</strong> Einwohnermeldewesen und <strong>im</strong> Standesamt keine<br />

Sprechstunden durchgeführt werden. Wir bitten um Berücksichtigung.<br />

____________________________________________<br />

<strong>Jubilare</strong> <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2008</strong><br />

Gemeinde Angersdorf<br />

Frau Erna Schlupp am 06.02. zum 80.<br />

Frau Ingeborg Wollny am 07.02. zum 85.<br />

Frau Erika Göbel am 07.02. zum 75.<br />

Frau Margarete Fahner am 10.02. zum 88.<br />

Herrn Lothar Obereigner am 11.02. zum 75.<br />

Herrn Gerhard Taubert am 15.02. zum 70.<br />

Herrn Dieter Quoos am 19.02. zum 70.<br />

Herrn Werner Kolbe am 19.02. zum 70.<br />

Frau Marta Kreyer am 22.02. zum 89.<br />

Frau Berta Hoppe am 24.02. zum 95.<br />

Frau Rosmarie Drabe am 26.02. zum 70.<br />

Gemeinde Dornstedt<br />

Frau Annemarie Körner am 04.02. zum 75.<br />

Gemeinde Höhnstedt<br />

Frau Maria Schrodke am 02.02. zum 95.<br />

Herrn Erich Andreas am 02.02. zum 84.<br />

Frau Anni Bittner am 02.02. zum 70.<br />

Herrn Horst Strunz am 06.02. zum 70.<br />

Frau Anneliese Butterling am 07.02. zum 84.<br />

Frau Gerda Buchta am 08.02. zum 87.<br />

Herrn Werner Ringleb am 11.02. zum 85.<br />

Frau Hildegard Paduch am 14.02. zum 81.<br />

Herrn Paul Paduch am 17.02. zum 85.<br />

Frau Elfriede Wagenhaus am 17.02. zum 75.<br />

Frau Hanna Schmidt am 18.02. zum 70.<br />

Frau Annemarie Moser am 19.02. zum 82.<br />

Frau Gerlinde Kropp am 20.02. zum 75.<br />

Frau Marie Hohl am 26.02. zum 81.<br />

Gemeinde Langenbogen<br />

Frau Anna Sprinke am 01.02. zum 93.<br />

Frau Julie Deutschmann am 02.02. zum 93.<br />

Frau Marianne Mühlhause am 03.02. zum 70.<br />

Herrn Günter Rolle am 05.02. zum 83.<br />

Herrn Felix Herde am 06.02. zum 84.<br />

Frau Reinhilde Kunth am 16.02. zum 86.<br />

Frau Ilse Roth am 25.02. zum 81.<br />

Frau Maria Petruch am 26.02. zum 87.<br />

Herrn Walter Kehling am 27.02. zum 90.<br />

Gemeinde <strong>Steuden</strong><br />

Frau Frieda Scheithauer am 03.02. zum 90.<br />

Herrn Otto Heinemann am 06.02. zum 88.<br />

Frau Hedwig Lathan am 06.02. zum 86.<br />

Frau Ursula Reitzig am 06.02. zum 86.<br />

Frau Brunhilde Heinemann am 08.02. zum 86.<br />

Herrn Herbert Winkler am 13.02. zum 80.<br />

Frau Charlotte Heldt am 19.02. zum 85.<br />

Herrn Kurt Bomeier am 22.02. zum 83.<br />

Herrn Horst Wissussek am 22.02. zum 80.<br />

Gemeinde Teutschenthal<br />

Ortschaft Holleben<br />

Herrn Willy Gilis am 09.02. zum 85.<br />

Frau Irmgard Wunderlich am 10.02. zum 84.<br />

Frau Frieda Gütling am 11.02. zum 86.<br />

Frau Elly Breunig am 14.02. zum 93.<br />

Frau Elisabeth Matthes am 14.02. zum 90.<br />

Frau Erna Albrecht am 14.02. zum 89.<br />

Frau Waltraut Hellmuth am 16.02. zum 85.<br />

Herrn Erich Mühl am 19.02. zum 85.<br />

Frau Charlotte Kötel am 19.02. zum 80.<br />

Frau Elli Noffz am 24.02. zum 87.<br />

Frau Johanna Neuneck am 26.02. zum 81.<br />

Ortschaft Teutschenthal<br />

Frau Erna Kutscher am 03.02. zum 84.<br />

Frau Gislinde Lyga am 03.02. zum 70.<br />

Herrn Walter Weißbarth am 04.02. zum 88.<br />

Frau Gerda Nathan am 05.02. zum 75.<br />

Herrn Karl-Heinz Röthing am 05.02. zum 70.<br />

Frau Margarete Huschke am 06.02. zum 86.<br />

Herrn Eduard Jurgasch am 06.02. zum 81.<br />

Frau Elfriede Guder am 08.02. zum 81.<br />

Frau Marta Schmidt am 09.02. zum 83.


WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Nichtamtliche Mitteilungen<br />

Herrn August-Wilh. Hettmann am 09.02. zum 75.<br />

Frau Brigitte Heyden am 12.02. zum 70.<br />

Frau Ingeborg Raspe am 14.02. zum 82.<br />

Frau Inge Leifheit am 14.02. zum 70.<br />

Herrn Gerhard Ködderitzsch am 15.02. zum 80.<br />

Frau Anna Holland am 15.02. zum 75.<br />

Frau Elli Hellmann am 16.02. zum 89.<br />

Herrn Oskar Stäubner am 16.02. zum 83.<br />

Frau Ruth Schmidt am 17.02. zum 81.<br />

Frau Ingrid Krawczynski am 17.02. zum 70.<br />

Frau Gertrud Gräfe am 18.02. zum 88.<br />

Herrn Hans-Karl Mühlmann am 18.02. zum 70.<br />

Frau Anneliese Haase am 19.02. zum 83.<br />

Frau Rosa Reumschüssel am 20.02. zum 87.<br />

Frau Ingrid Zabel am 20.02. zum 70.<br />

Frau Charlotte Behrend am 21.02. zum 87.<br />

Frau Hedwig Friedrich am 21.02. zum 87.<br />

Frau Gisela Schmidt am 21.02. zum 82.<br />

Herrn Eberhard Bamme am 21.02. zum 81.<br />

Herrn Richard Hauschild am 21.02. zum 81.<br />

Herrn Werner Bomeier am 23.02. zum 82.<br />

Ortschaft Teutschenthal<br />

Frau Kr<strong>im</strong>hilde Lück am 24.02. zum 86.<br />

Herrn Kurt Helbing am 24.02. zum 84.<br />

Frau Lisa Kemper am 26.02. zum 84.<br />

Frau Sigrid Pitzschk am 27.02. zum 81.<br />

Ortschaft Zscherben<br />

Frau Gerda Crain am 04.02. zum 75.<br />

Frau Evelore Winkler am 05.02. zum 75.<br />

Frau Martha Lange am 09.02. zum 85.<br />

Frau Juliana Möser am 11.02. zum 85.<br />

Frau Ruth Böhme am 11.02. zum 75.<br />

Herrn Wilhelm Fender am 12.02. zum 75.<br />

Frau Elsbeth Fender am 15.02. zum 80.<br />

Frau Emma Brömme am 19.02. zum 85.<br />

Herrn Kurt Jänkel am 19.02. zum 83.<br />

Herrn Kurt Engel am 28.02. zum 81.<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Angersdorf<br />

Evangelische Kirche in Angersdorf und Zscherben<br />

Kontakt: Gemeindebüro, Schulplatz 4, 06124 Halle<br />

Tel.: 0345/ 8 05 91 37 Fax: 0345/ 8 06 50 97<br />

Angersdorf<br />

Sonntag, 10.2.08 09.00 Uhr Gottesdienst<br />

Dienstag, 5.2.08 14.30 Uhr Frauenkreis<br />

Zscherben<br />

Sonntag, 10.2.08 09.00 Uhr Gottesdienst<br />

Mittwoch, 13.02.08 14.30 Uhr Frauenkreis<br />

www.kirche-halle-neustadt-nietleben.de<br />

Höhnstedt<br />

Evangelische Kirchengemeinde St. Lucia und Ottilie<br />

Höhnstedt<br />

11<br />

<strong>Monat</strong>sspruch für Januar:<br />

Jesus Christus spricht: Alles was ihr bittet in eurem Gebet, glaubt<br />

nur, dass ihrs empfangt, so wirds euch zuteil werden.<br />

Markus 11,24<br />

Zu den folgenden Gottesdiensten und Veranstaltungen laden wir<br />

sie herzlich ein:<br />

Gottesdienst: jeden Sonntag 10:30 Uhr<br />

Kinderstunde: montags 10:30 Uhr (einmal <strong>im</strong> <strong>Monat</strong><br />

nach Absprache)<br />

ECJ-Jugendgebetskreis: sonnabends 18:30 Uhr<br />

Kirchenchor: mittwochs o. donnerstags 18:30 Uhr<br />

nach Vereinbarung<br />

Ev. Landeskirchliche Gemeinschaft<br />

Bibelstunde: mittwochs 18:30 Uhr<br />

Gebetsstunde: sonntags 13:00 Uhr<br />

Evangelisationsstunde: sonntags 14:00 Uhr<br />

____________________________________________<br />

BIKS-Höhnstedt plant das Jahr <strong>2008</strong><br />

Nachdem wir das Jahr <strong>2008</strong> unversehrt begonnen haben, krempeln<br />

wir nun schon wieder die Arme hoch und planen unsere<br />

Veranstaltungen <strong>2008</strong>. Da wären z.B.:<br />

22.03.08 Oldie-Disco (Kartenvorverkauf)<br />

Festsaal Höhnstedt<br />

19.04.08 Frühlingsfest mit kleiner Wanderung durch<br />

Höhnstedt von und mit Höhnstedter Vereinen zum<br />

Festplatz – bei Regen Festsaal<br />

01.06.08 Kinderfest mit Kinderflohmarkt<br />

„Spiel- und Seniorenpark“ Höhnstedt<br />

30.11.08 Weihnachtsmarkt mit Weihnachtsfeier<br />

Rund um das Touristikgebäude und den Festsaal<br />

Höhnstedt<br />

Wir freuen uns schon auf viele Besucher. Im übrigen wird der<br />

Erlös der Veranstaltungen auch nach Fertigstellung des Parks für<br />

seine mögliche Erweiterung oder andere gemeinnützige Projekte<br />

in Höhnstedt verwendet! Für den „Spiel- und Seniorenpark“<br />

Höhnstedt benötigen wir noch Spenden zum Kauf von Spielgeräten<br />

und Parkbänken. Darum bitten wir um Ihre Unterstützung.<br />

Spenden richten Sie bitte an:<br />

Gemeinde Höhnstedt – Saalekreissparkasse<br />

BLZ: 800 537 62 – Ktnr.: 376 010 316<br />

Verwendungszweck bitte angeben: „Spiel- und Seniorenpark“<br />

Höhnstedt<br />

Für Fragen und Anregungen erreichen Sie uns unter:<br />

Post: S. Bräuner – Hauptstr. 32 – 06179 Höhnstedt<br />

Tel/Fax: B. Liebing – 034601/23261<br />

Internet: www.biks-hoehnstedt.de<br />

E-Mail: bihoehnstedt@yahoo.de<br />

BIKS-Höhnstedt<br />

BIKS – Höhnstedt sucht:<br />

Für einen geplanten Kinderzirkus <strong>im</strong> Herbst <strong>2008</strong> suchen wir<br />

dringend Kinder von 4-16 Jahren, die sich daran beteiligen und<br />

ihre Künste darbieten wollen. Wenn ihr z.B. :<br />

- Einradfahren, Jonglieren, Zaubern, Tierdressur oder Kunststücke<br />

am Boden, mit Bändern, Reifen oder Bällen und ähnliches<br />

könnt, dann meldet euch bitte bis spätestens 30.06.<strong>2008</strong> unter:<br />

BIKS-Höhnstedt, S. Bräuner – Hauptstraße 32 – 06179 Höhnstedt,


12 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Nichtamtliche Mitteilungen<br />

Tel/Fax: 034601/23261 E-Mail: bihoehnstedt@yahoo.de<br />

Internet: www.biks-hoehnstedt.de<br />

Wir freuen uns von vielen zu hören und zu sehen, und hoffen auf<br />

rege Beteiligung, gern auch aus den umliegenden Gemeinden.<br />

BIKS-Höhnstedt<br />

____________________________________________<br />

Kita Buratino Höhnstedt:<br />

Der Weihnachtsmann kam durch das Fenster<br />

In der Höhnstedter Kita „Buratino“ fand am 19.12.2007 die Weihnachtsfeier<br />

statt. Nach dem kräftigen Frühstück in ihren Gruppen<br />

versammelten sich alle Kinder der Einrichtung <strong>im</strong> großen Raum,<br />

um „Andy“ zuzusehen, zuzuhören und ihn bei seiner „Zauberei<br />

in der Weihnachtsbäckerei“ tatkräftig zu unterstützen. Er ist seit<br />

langem ein fester Programmpunkt bei Festlichkeiten in der Kita<br />

und bei den Kindern und Erziehern sehr beliebt. Und kaum war<br />

er gegangen fand sich ein neuer Gast ein, der offensichtlich auf<br />

recht ungewöhnliche Weise zu den Kindern kam. Trotz Strapazen<br />

hatte er sein Säckchen voll gepackt und so für jedes Kind eine<br />

Kleinigkeit und für jede Gruppe eine tolle Überraschung dabei.<br />

Dafür bedanken sich alle Kinder und Erzieher recht herzlich.<br />

Langenbogen<br />

Evangelische Kirchengemeinde Langenbogen<br />

Einladung zum nächsten Gottesdienst in der Dorfkirche Langenbogen<br />

am Sonntag, dem 17. Febr., 10.30 Uhr mit Pfarrer<br />

Heiner Urmoneit und der kirchenmusikalischen Gestaltung an<br />

der historischen Orgel durch Eberhard Stoll.<br />

Der Gemeindekirchenrat<br />

KITA „Nesthäkchen“ Langenbogen Jahresrückblick 2007<br />

Das alte Jahr ist um und wir möchten zurückblicken und uns an einige<br />

Ereignisse des vergangenen Jahres erinnern. Es gab Lehrreiches<br />

und natürlich auch Lustiges. Und so ging das neue Jahr auch gleich<br />

mit unserem Fasching am 20.02. los. Alle Kinder und Erzieher hatten<br />

sich verkleidet, So konnte man einäugige Piraten, tapfere Indianer<br />

und hübsche Prinzessinnen sehen. Zur Freude aller Kinder war ein<br />

lustiges Puppentheater eingeladen und die Fotografin Frau Saray<br />

hielt den Spaß in vielen Fotos fest. Damit auch das Lernen nicht zu<br />

kurz kam, fuhren seit <strong>Februar</strong> die zukünftigen Grundschüler monatlich<br />

zu einer Schnupperstunde nach Höhnstedt, um ihre Schule<br />

und die Klassenlehrerin kennenzulernen. Die zukünftige Klas-<br />

senlehrerin hospitierte 14-tägig bei den ältesten Kindern. Unsere<br />

KITA beteiligte sich auch in diesem Jahr wieder an dem Projekt<br />

„Gesundheitsfördernde Kindertagesstätte“ <strong>im</strong> Landkreis Saalkreis<br />

und konnte den Titel erfolgreich verteidigen. Das Osterfest<br />

wurde traditionell mit kreativen Gestalten der Ostereier, Backen<br />

von Osterhasen und Kücken, Osterbastelei und Suchen der Osterkörbchen<br />

begangen. Der Englisch-Unterricht wird in spielerischer<br />

und motivierender Art und Weise einmal wöchentlich für alle<br />

Kinder angeboten. Der Internationale Kindertag am O1.Juni wurde<br />

mit dem Puppentheater „Krambambolo“ kräftig gefeiert. Bei dem<br />

am 02.06. stattfindenden Kinderfest in der Gemeinde Langenbogen<br />

beteiligte sich unsere KITA mit Kinderschminken, Basteln und<br />

einem Kuchenbasar. In einer Circus-Sonderveranstaltung feierte<br />

die Stadt- und Saalkreissparkasse Halle mit den Erstklässlern und<br />

überreichte ihnen als kleines Präsent den „Verabschiedungskoffer“,<br />

um ihnen den Abschied vom Kindergarten zu erleichtern. Vom<br />

04. bis 08. Juni hatten die zukünftigen Schüler ihre Abschiedswoche.<br />

Da gab es einen Wandertag, eine Überraschungsfahrt ins<br />

Kinder- und Jugendcamp nach Zappendorf, ein Sportfest und einen<br />

Ausflug in den Bergzoo nach Halle. Zum Abschluss be<strong>im</strong> Zuckertütenfest<br />

konnten wir sogar mit dem Feuerwehrauto fahren. Der<br />

<strong>Monat</strong> Juni hatte aber noch mehr Ereignisse, an die wir uns gern<br />

erinnern; so fuhren wir am 13.06. in den Zirkus nach Halle, wo wir<br />

lustige Clowns und wilde Tiere bestaunten. Am 26.06. kam eine<br />

stomatologische Schwester vom Gesundheitsamt zu uns und zeigte<br />

uns, wie man richtig Zähne putzt. Anschließend besuchten wir die<br />

Zahnarztpraxis von Frau Grünzig. Endlich war es wieder soweit<br />

und wir konnten Halloween feiern. Natürlich haben sich dazu alle<br />

gruselig verkleidet und bei Grusel-Pizza und Monster-Obst eine<br />

schaurige Party gefeiert. Be<strong>im</strong> OMA- und OPA Tag hatten Muttis<br />

leckeren Kuchen gebacken, den wir uns zusammen mit den Großeltern<br />

schmecken ließen. Die Englisch-Kinder und die einzelnen<br />

Gruppen zeigten stolz, was sie schon alles können. Unsere große<br />

Elternversammlung für alle Gruppen fand am 22.11. statt. Dort<br />

stellte sich die Musikschule vor und auch das Elternkuratorium<br />

trat wieder zusammen. Die Vorweihnachtszeit erlebten die Kinder<br />

mit allen Sinnen. Unsere KITA verwandelte sich in eine Weihnachtsbäckerei<br />

und es duftete nach köstlichem Kinderpunsch<br />

und selbst gebackenen Plätzchen. Am 05.12. gingen wir in die<br />

Sparkasse, um unseren selbstgebastelten Baumschmuck aufzuhängen.<br />

Dort wartete schon der Weihnachtsmann mit seinem<br />

Gehilfen und hatte für alle Kinder ein Geschenk mitgebracht.<br />

Diese bedankten sich mit Gedichten und sangen Weihnachtslieder.<br />

Am Nikolaustag kam das Winnie-Pooh Puppentheater<br />

und zauberte mit den Kindern ein echtes Kaninchen aus dem<br />

Hut hervor. Am 18.Dezember kam der Weihnachtsmann zu uns<br />

und brachte für jedes Kind ein Geschenk. Dank der großzügigen<br />

Sponsoren konnte der Weihnachtsmann auch für jede Gruppe ein<br />

großes Geschenk bringen. Eine schöne Tradition, die auch in<br />

diesem Jahr fortgesetzt wurde, war das Ständchensingen bei den<br />

Alters- und Ehejubilaren. Im Rahmen unseres Projektes „Unser<br />

Ort“, welches 2007 startete, besuchten die größeren Kinder die<br />

Zahnarztpraxis Grünzig und <strong>im</strong> Dezember erlebten die Kinder einen<br />

aufregenden und sehr interessanten Tag in unserer Kirche. Dank<br />

an alle Eltern, Oma‘s und Opa‘s für die gute Zusammenarbeit und<br />

Unterstützung, sowie Hilfe bei unseren Festen und Feiern. Ein<br />

besonderes Dankeschön geht an Frau Grünzig, die Kirche Langenbogen<br />

und den Pfarrer Herrn Z<strong>im</strong>mermannn, an die Grundschule<br />

Höhnstedt, an Frau Saray, die Gemeinde Langenbogen, die Freiwillige<br />

Feuerwehr Langenbogen, die Stadt-und Saalkreissparkasse,<br />

das Elternkuratorium und an unsere Sponsoren, ohne die vieles<br />

nicht möglich gewesen wäre. Danke!<br />

Das Team der KITA „Nesthäkchen“ Langenbogen.


WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Nichtamtliche Mitteilungen<br />

<strong>Steuden</strong><br />

SV 1925 <strong>Steuden</strong><br />

Die I. Männermannschaft des SV 1925 <strong>Steuden</strong> spielt nach<br />

einem kurzen Debüt in der Oberliga in dieser Saison wieder in<br />

der Verbandsliga. Wie zu erwarten war, gestaltete sich der Wiedereinstieg<br />

nicht leicht. Oberligageschädigt bemühten sich die<br />

Männer, wieder zur alten Form zu gelangen. Das gelang <strong>im</strong>mer<br />

nur in den He<strong>im</strong>spieln. Auswärts vergaben sie zu viele Chancen,<br />

so dass in der Halbzeit nur ein 9. Platz zu verzeichnen war. Da<br />

die gesamte Staffel Süd aber in Punkten sehr eng beieinander<br />

liegt, entscheidet ein gewonnenes Spiel oft über mehrere Plätze<br />

nach oben. Torschützenkönig war Ronny Voigt mit 73 Toren,<br />

gefolgt von Daniel Hein mit 45 Toren, Martin Zander mit 43<br />

Toren und Jörn Tomahogh mit 42 Toren. Für die zweite Hälfte<br />

der Saison erhoffen sich alle eine weitere Leistungssteigerung<br />

und keine ernsten Verletzungen. Auch unsere Jugend wird verstärkt<br />

heranzuziehen sein. Einen großen Erfolg erzielte der SV<br />

1925 <strong>Steuden</strong> be<strong>im</strong> Spiel um den HVSA-Pokal. Am 6. Januar<br />

spielten wir bereits <strong>im</strong> Viertelfinale. Nach einer trainingsfreien<br />

Weihnachtszeit trat der SV 1925 <strong>Steuden</strong> gegen den Tabellenzweiten<br />

in der Verbandsliga, den SV Friesen Frankleben, an.<br />

Gespielt wurde um den Einzug ins Halbfinale um den HVSA-<br />

Pokal. Bis zum Stand von 10 : 9 in der 14. Minute gestaltete<br />

sich das Spiel sehr ausgeglichen. Dann setzte eine torlose Phase<br />

von fünf Minuten ein, die durch Unruhe und Unsicherheit auf<br />

beiden Seiten geprägt war. Nach einem 7-Meter in der 19. Minute<br />

fielen die Friesen in einen sechsminütigen Winterschlaf, den<br />

<strong>Steuden</strong> nutzte und sich mit sehenswerten Kombinationen und<br />

schnellen Handball mit vier Toren in Folge absetzte. Die letzten<br />

Minuten der ersten Halbzeit verschliefen dann unsere Spieler.<br />

Be<strong>im</strong> Stand von 15 : 10 nutzte Frankleben gekonnt Lücken in<br />

der Deckung und erzielte seinerseits vier Tore in Folge und verkürzte<br />

zur Halbzeitpause zum 16 : 14. Nach dem Wiederanpfiff<br />

erweiterte <strong>Steuden</strong> den Vorsprung um 5 Tore. Doch dann hielten<br />

die Schiedsrichter dazwischen und verhängten Zeitstrafen, die<br />

nicht <strong>im</strong>mer transparent waren. So spielten über kurze Zeit nur<br />

drei <strong>Steuden</strong>er Feldspieler gegen Franklebens vollständige Mannschaft.<br />

Bis zum Spielende spielten beide Mannschaften zu oft in<br />

Unterzahl, wodurch manchmal unnötige Härte aufkam. Trotzdem<br />

konnten unsere Männer das Spiel deutlich für sich gestalten und<br />

den Torevorsprung weiter ausbauen. Selbst Jörn Tomahogh, der<br />

<strong>im</strong> gesamten Spiel in Pressdeckung war, kam zu 6 Treffern. Bei<br />

<strong>Steuden</strong> kamen alle Spieler zum Einsatz und konnten sich auch<br />

in die Torschützenliste eintragen. Seit langer Zeit gelang auch<br />

die Verwandlung aller erteilten 7-Meter.<br />

Mit dem Endergebnis von 34 : 27 zieht <strong>Steuden</strong> nun ins Halbfinale<br />

um den HVSA-Pokal ein. M. Bornschein, M. Galetzki; A.<br />

Lanzendörfer (1), J. Tomahogh (6), D. Kaiser (1), D. Hein (7/1),<br />

A. S<strong>im</strong>on (4), P. Rombusch (2), Martin Zander (4), R. Voigt (6/5),<br />

M. Hampe ( 1), D. Pietruschka, Jens Lanzendörfer (1), Sascha<br />

Marggraf(1) Gleich am darauf folgenden Sonntag zog der HVSA<br />

in Desaau nun die Gegner <strong>im</strong> Halbfinale. Das Los entschied, dass<br />

der SV 1925 <strong>Steuden</strong> als Verbandsligist zu Hause am 2. <strong>Februar</strong><br />

14.00 Uhr in Schafstädt gegen den Oberligisten Dessau-Roßlauer<br />

HV 06 II antritt.<br />

Da bisher noch kein He<strong>im</strong>spiel verloren ging, setzen alle große<br />

Erwartungen in dieses Spiel. Das spielerische Potential für diesen<br />

Sieg ist vorhanden. Nun fehlen nur noch ein bisschen Glück und<br />

zahlreiche Zuschauer als 7. Mann auf dem Spielfeld.<br />

Doris Forstner<br />

13<br />

stehend: Volkmar Werner, Olaf Runge; Dirk Kaiser, Martin Zander,<br />

Jörn Tomahogh, Ronny Voigt, Steve Ertelt, Alexander S<strong>im</strong>on,<br />

Enrico Lange, Heiko Bauermann, Präsident Siegfried Schlegel,<br />

Spielertrainer Jens Lanzendörfer, unten: Ingo Titz, Daniel Hein,<br />

Daniel Pietruschka, Michael Hampe, Patrick Rombusch, André<br />

Lanzendörfer, hockend: Marc Bornschein, Marc Galetzki<br />

Teutschenthal<br />

Kirche in Teutschenthal - Evangelische Kirche<br />

<strong>Februar</strong> - <strong>Monat</strong>sspruch: Jesus Christus spricht: Alles was<br />

ihr bittet in eurem Gebet, glaubt nur, dass ihr´s empfangt, so<br />

wird´s euch zuteil. Markus 11, 24<br />

So. 27.01.<strong>2008</strong> 09.30 Uhr Gottesdienst <strong>Steuden</strong><br />

11.00 Uhr Gottesdienst Dornstedt<br />

14.00 Uhr Gottesdienst T.-thal (Gem.<br />

saaal)<br />

So. 03.02.<strong>2008</strong> 11.00 Uhr Gottesdienst Dornstedt<br />

14.00 Uhr Gottesdienst Eisdorf<br />

So. 10.02.<strong>2008</strong> 10.00 Uhr Gottesdienst T.-thal (Gem.<br />

saaal)<br />

14.00 Uhr Gottesdienst <strong>Steuden</strong><br />

VERANSTALTUNGEN:<br />

Frauenkreise:<br />

Mi. 30.01.<strong>2008</strong> 14.00 Uhr <strong>Steuden</strong><br />

Mi. 06.02.<strong>2008</strong> 14.00 Uhr Dornstedt<br />

Fr. 08.02.<strong>2008</strong> 14.00 Uhr Eisdorf<br />

Chor<br />

Donnerstags 19.00 Uhr Teutschenthal<br />

Donnerstags 16.30 Uhr <strong>Steuden</strong><br />

Kinder und Jugend<br />

Montags 17.30 Uhr 1. – 3. Klasse<br />

Dienstags 16.15 Uhr <strong>Steuden</strong><br />

Dienstags 18.15 Uhr Konfiranden<br />

Mittwochs 17.00 Uhr 4. – 6. Klasse<br />

Sonntags 10.00 Uhr Kindergttd. LKG<br />

Freitags 19.00 Uhr Jugendstunde LKG<br />

Landeskirchliche Gemeinschaft<br />

Fr. 25.01.<strong>2008</strong> 19.00 Uhr Jugendstunde<br />

Sa. 27.01.<strong>2008</strong> 10.00 Uhr Kindergottesdienst<br />

10.00 Uhr Evangelisationsgttd.<br />

Mi. 30.01.<strong>2008</strong> 19.00 Uhr Bibelgespräch<br />

Fr. 01.02.<strong>2008</strong> 19.00 Uhr Jugendstunde<br />

So. 03.02.<strong>2008</strong> 10.00 Uhr Evangelisationsgttd


14 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Nichtamtliche Mitteilungen<br />

Mi. 06.02.<strong>2008</strong> 19.00 Uhr Gebetsstunde<br />

Fr. 08.02.<strong>2008</strong> 19.00 Uhr Jugendstunde<br />

____________________________________________<br />

KITA „Freche Früchtchen“ Teutschenthal West<br />

Ein erlebnisreiches Jahr ging zu Ende<br />

Zum Abschluss des Kindergartenjahres 2007, stand der Dezember<br />

<strong>im</strong> Zeichen von He<strong>im</strong>lichkeiten. Der Weihnachtsmann<br />

sollte staunen, über das, was wir schon können. Unser Haus<br />

verwandelte sich in eine Bäckerei, Bastelwerkstatt sowie<br />

Showbühne. Mit viel Mühe und Fleiß wurden Geschenke für<br />

Eltern und Freunde der Kita gebastelt. Bevor der Nikolaus bei<br />

uns vorbeischaute, erfreute uns Clown Arno mit einem<br />

weihnachtlichen Programm von Späßen und tollen Zaubertricks.<br />

Am 07.12.2007 konnten unsere Großen <strong>im</strong> Teutschen<br />

Theater Teutschenthal bei der Weihnachtsfeier vom Reisebüro<br />

„Sachsen Anhalt Tours“ zeigen, was sie alles gelernt<br />

haben. Ein großes Dankeschön an die Eltern für ihre Mühe<br />

bei der Gestaltung der Kostüme sowie an das Reiseunternehmen<br />

„Sachsen Anhalt Tours“ für die schönen Geschenke.<br />

Am 12.Dezember war es endlich soweit, der Weihnachtsmann<br />

(Papa Schulze) fand den Weg in unsere Kita. Danach hatten<br />

wir alle Hände voll zu tun, um die Geschenke auszupacken,<br />

zusammenzubauen und auszuprobieren. Nachmittags fand<br />

unsere jährliche Weihnachtsfeier, gemeinsam mit Eltern und<br />

Großeltern statt. Eingeleitet mit einem kleinen Programm<br />

unserer Kinder verlebten wir ein paar besinnliche Stunden<br />

bei Kaffee, selbstgebackenen Plätzchen und Lebkuchen. Es<br />

war ein erlebnisreicher Dezember in unserer Kita, der mit<br />

dem Besuch der Märchentante endete und für viele Überraschungen<br />

sorgte. Die größte und aufregendste Überraschung<br />

war für die Kinder und unser Team die Spende von 1.000<br />

EURO durch Dr. Friedewald. Auf diesem Wege möchten wir<br />

uns nochmals recht herzlich bedanken, bei allen, die uns das<br />

ganze Jahr begleitet und unterstützt haben und wünschen<br />

ein gesundes und erfolgreiches Jahr <strong>2008</strong>.<br />

Die Erzieher der Kita „Freche Früchtchen“ Teutschenthal-<br />

West<br />

SV 1885 Teutschenthal - Abteilung Leichtathletik<br />

Gelungene Generalprobe<br />

Am 2. Januarwochenende wurde der Hallencup <strong>2008</strong> für die<br />

Hallenleichtathletik eröffnet. Samstag liefen die „Kleinen“<br />

um Medaillen und Punkte, Sonntag waren die Großen an der<br />

Reihe. Bei den Jüngeren konnten sich nur 2 SportlerInnen über<br />

Einzelmedaillen freuen. Antonia Lasch (W8) wurde für sie selbst<br />

überraschend Dritte über 50m. Stolz nahm sie die Bronzeme-<br />

daille in Empfang. Tom Richter lief nach einem miserablen Start<br />

noch auf den 2. Platz über 50m der Altersklasse 9. Auch seinen<br />

Weitsprung musste er nach 3 Sprüngen abbrechen, da er sich<br />

verletzte. Mit einer Weite von 3,33 m belegte er <strong>im</strong>merhin noch<br />

Platz 3. Dadurch platzte auch die 1. Staffel der M10, aber die<br />

2. Staffel (Theumer, Voigt, Hering, Hirsche) konnte sie würdig<br />

vertreten. Vor allem den furiosen Spurt von Jan Hering war es<br />

zu verdanken, dass sie den 3. Platz belegten. Er erreichte auch<br />

seit langem mal wieder den Endlauf über 50 m. Wieder nur den<br />

Platz hinter den Medaillen trotz persönlicher Bestleistung erreichte<br />

Lisa Schöppe (W11) <strong>im</strong> Weit- (3,91 m) und Hochsprung<br />

(1,19 m). Bei den „Großen“ war der Wettkampf am Sonntag vor<br />

allem eine Standortbest<strong>im</strong>mung für die kommenden Landesmeisterschaften.<br />

Unsere Mehrkämpfer starteten mal nicht in ihren<br />

Paradedisziplinen, sondern in solchen, in denen sie noch Aufholebedarf<br />

haben. Das gelang ihnen dann doch recht gut. Linda<br />

Richter (W12) stieß die Kugel mit 6,33 m sogar am Weitesten von<br />

allen, <strong>im</strong> Hochsprung bestätigte sie ihre persönliche Bestleistung<br />

von 1,30m (Platz 2) und <strong>im</strong> Weitsprung sprang sie 4,04 m, was<br />

noch steigerungsfähig ist. Dina Wiersbicki (W14) überzeugte in<br />

allen vier Disziplinen, die sie am Sonntag absolvierte. Das wohl<br />

beste Ergebnis erzielte sie mit der Kugel mit 9,00 m, aber auch<br />

<strong>im</strong> Weitsprung mit 4,68m und 1,40 m <strong>im</strong> Hochsprung konnte<br />

sie zufrieden sein. Neu für sie waren die 300 m, bei der sie sich<br />

vorsichtig herantastete, aber mit 47,02 s schon eine gute Zeit<br />

ablieferte. Unsere Spezialisten zeigten ebenfalls gute Ergebnisse.<br />

Paulina Sawall (W13) lief die 60m (8,74s) in gewohnter Manier<br />

und empfahl sich damit für die 1. Staffel der Startgemeinschaft<br />

mit Turbine Halle. Auch Antonia Scheidler (W12) trumpfte über<br />

die 60m stark auf und lief auf Platz 2 ihrer AK in 9,03s. Laura<br />

Krüger lief die 800 m (2:45,95min) sehr einsam vorneweg und<br />

wurde erst auf der Zielgerade von einer Dessauerin abgefangen.<br />

Eileen Wiegandt (W13- 800 m) hatte da größere Probleme<br />

ab der Hälfte des Rennens und musste ihre Konkurrenz schon<br />

anfangs der letzten Runde ziehen lassen. Aber das soll sie nicht<br />

entmutigen, am 26./27.1. wird abgerechnet, dann geht es um die<br />

begehrten Landesmeistertitel und Medaillen. Dazu drücken wir<br />

allen Teilnehmern die Daumen. EH<br />

Hort Teutschenthal „Mitte“<br />

Ein gehe<strong>im</strong>nisvoller Tag mit viel Magie und Zauberei!<br />

Endlich war es soweit. Am 19.12.2007 fand unsere Weihnachtsfeier<br />

<strong>im</strong> Hort mit festlich geschmückter Tafel, vielen süßen Leckerein<br />

und einem Programm der Kinder mit Liedern und Gedichten<br />

statt. Indessen bereitete sich der Zaubere und seine bezaubernde<br />

Assistentin auf eine magische Stunde vor. Mit viel Spannung und<br />

glücklichen Gesichtern die lustig angemahlt wurden und sogar<br />

einer Hüpfburg, war es ein gelungener Tag für uns alle.<br />

Die Erzieher des Hortes T-thal- „Mitte“


WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Nichtamtliche Mitteilungen<br />

Veranstaltungen des Bücherei & Galeriecafe<br />

<strong>Februar</strong> <strong>2008</strong><br />

06.02.08 Ausstellungseröffnung<br />

19.30 Uhr „Die surrealen Welten des Peter Busch“<br />

8.02.08 Geschichten am Vormittag für die<br />

9.30 Uhr Hortkinder von T.thal<br />

09.02.08 „FASCHING AB 50 „15.00 Uhr<br />

Mit Pfannkuchen und Programm des TCC<br />

Sowie Live Musik mit 2+1<br />

Bis gegen 20.00 Uhr<br />

Gemeinsame Veranstaltung vom Verein der<br />

Bücherei und dem TCC<br />

12.02.08 Geschichten für die Kindergartenkinder<br />

9.00 Uhr Aus <strong>Steuden</strong><br />

14.02.08 „ Goethes Urfaust “ als Puppenspiel<br />

12.00 Uhr Von Friedhart Faltin und Ina Meyer<br />

Für alle 10 ten Klassen der Sekundarschule<br />

Teutschenthal<br />

19.02.08 Geschichten für die Kindergartenkinder von<br />

9.15 Uhr Holleben<br />

____________________________________________<br />

15<br />

13 Schachfreunde nahmen am 21.12.2007 <strong>im</strong> Kultur- und Gemeindezentrum<br />

Teutschenthal den Kampf um den Wanderpokal<br />

des TSC auf. 4 Schachfreunde dominierten dieses Turnier<br />

(Schneider, Jauch, Stelzer und Walter). Im vorletzten Spiel viel die<br />

Entscheidung zwischen den noch verlust-punktfreien Schneider<br />

und Walter. Eine Opfervariante konnte Joach<strong>im</strong> Walter nichts<br />

entgegensetzen. Bernd Jauch mit nur 2 Niederlagen bei 12 Partien<br />

belegte Rang 3 vor Dieter Stelzer mit 3 Verlustpunkten. Nach dem<br />

Turnier gab es ein geselliges Zusammensein der Teilnehmer.<br />

Endtabelle: 1. Schneider 12,0 Punkte<br />

2. Walter 10,5<br />

3. Jauch 9,0<br />

4. Stelzer 8,5<br />

5. Veith 7,5<br />

6. Schulz 6,5<br />

7. Grossert 6,5<br />

8. Kühlewein 5,0<br />

9. Krawczynski 4,5<br />

10. Grünewald 4,0<br />

11. Gebhard 3,0<br />

12. Kross 2,0<br />

13. Görke 0,0<br />

Bezirkspokalfinale erreicht<br />

In der 3. Runde musste Teutschenthal I nach Sangerhausen reisen.<br />

Man wollte zum ersten Mal das Finale <strong>im</strong> Bezirkspokal erreichen,<br />

ein wahrer Traum. 2 Siege und eine knappe Niederlage gegen<br />

höherklassig spielende Mannschaften brachte Platz 2 und die<br />

Qualifikation fürs Finale. Teutschenthal spielte mit Lindner (2,5<br />

Punkte), Debler (2 Punkte) Gottschy und Stelzer (je 1,5 Punkte).<br />

- Eine prächtige Leistung dieser Vier !!! -<br />

Tabelle: 1. Naumburger SV I 6 : 0 9,0 Punkte<br />

2. Teutschenthaler SV I 4 : 2 7,5<br />

3. Klostermannsfelder SC I 2 : 4 3,5<br />

4. SV Sangerhausen II 0 : 6 4,0<br />

www.Schachverein-Teutschenthal.de<br />

Joach<strong>im</strong> Walter<br />

____________________________________________<br />

SG Eisdorf Dritter der Bezirksmannschaftsmeisterschaft<br />

Am 13. 01. <strong>2008</strong> fanden, wie bereits in der letzten Ausgabe mitgeteilt,<br />

die Mannschaftsbezirksmeisterschaft in Teutschenthal<br />

statt. Die SG Eisdorf war Ausrichter. Mit einer überzeugenden<br />

Leistung von Volker Jänsch,<br />

mit einem über sich<br />

hinauswachsenden Heiko<br />

Hollik und dem noch angeschlagenem<br />

Wolfgang<br />

Meyer gelang eine starke<br />

Mannschaftsleistung in<br />

dem fast 12 Stunden dauernden<br />

Turnier der besten<br />

Mannschaften unseres<br />

Spielbezirks. Als grasser<br />

Außenseiter (Eisdorf<br />

spielt nur Bezirksklasse)<br />

konnten sich unsere Herren<br />

<strong>im</strong> Feld der Bezirksliga-,Landesliga-<br />

und Ver-<br />

Teutschenthaler Schachclub e. V. informiert<br />

Weihnachtsblitzturnier 2007 -<br />

Pokal an Frank Schneider SG Eisdorf mit H. Hollik, W. Meyer,<br />

und V. Jänsch<br />

bandligamannschaften<br />

behaupten und bei 11


16 WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Nichtamtliche Mitteilungen<br />

Mannschaften sensationell den 3. Platz belegen. Damit ist unsere<br />

Mannschaft direkt für die Landesmannschaftsmeisterschaft <strong>im</strong><br />

März qualifiziert. Landesmeister wurde die Mannschaft von TTC<br />

Halle (Verbandsliga), die den <strong>im</strong> Laufe des Turniers verletzten<br />

Andreas Fricke kompensieren konnten, vor der Landesligamannschaft<br />

von Wernigerode. Auf diesem Wege wünschen wir dem<br />

Sportfreund A. Fricke gute Besserung und baldige Genesung.<br />

Näheres über unsere Sektion und den laufenden Spielbetrieb ist<br />

unserer Homepage: http://home. arcor.de/sg_eisdorf zu entnehmen<br />

r.s.<br />

Skatclub Teutschenthal<br />

Am 11.01.<strong>2008</strong> wurde in der Gaststätte Feldschloesschen der<br />

Preisskat des Skatclubs Teutschenthal für die Spielsaison <strong>2008</strong><br />

eroeffnet. Erfreulich war die gute Beteiligung am Turnier von<br />

insgesamt 34 Skatfreunden. Auch eine neue Skatspielerin konnten<br />

wir begruessen. Nach der ersten Spielrunde konnten sich 4<br />

Skatfreunde vom übrigen Feld absetzen und sich Hoffnung auf<br />

den Turniersieg machen. Doch die zweite Spielrunde aenderte<br />

das Bild. Als einziger aus der ersten Spielrunde konnte sich der<br />

Skatfreund Rolf Reinicke durchsetzen. In der ersten Spielrunde<br />

mit 1678 Punkten ( 16 Spiele, davon 1 verloren ) in Führung<br />

konnte er in der zweien Spielrunde noch einmal nachlegen und<br />

1665 Punkte ( 15 Spiele. davon 1 verloren) erzielen. Er wurde mit<br />

insgesamt 3343 Punkten damit überlegener Sieger des <strong>Monat</strong>es<br />

Januar. Von den anderen 3 Skatfreunden <strong>im</strong> ersten Durchgang<br />

konnte keiner <strong>im</strong> zweiten Durchgang die guten Ergebnisse wiederholen<br />

und mussten den zweiten bzw. dritten Platz nachfolgenden<br />

Skatfreunden überlassen. Für eine Ueberraschung sorgte<br />

der Skatspieler Horst Milz. In der ersten Runde mit 715 Punkten<br />

schon abgeschlagen erzielte er in der zweiten Runde<br />

ein Superergebnis von 1944 Punken (19 Spiele , davon 2 verloren<br />

) und ereichte damit insgesamt 2659 Punkte. Mit dieser Punktzahl<br />

belegte er den zweiten Platz. Den dritten Platz mit nur drei<br />

Punkten Rückstand ( in der ersten Runde 1128 und in der zweiten<br />

Runde 1528 Punkte ) belegte der Skatfreund Ottmar Peter. Zusammenfassend<br />

kann man einschätzen, dass der Auftakt unseres<br />

Preisskates bezueglich Teilnahme und Spannung gelungen ist.<br />

Neue Skatfreunde sind zum nächsten Preisskat recht herzlich<br />

eingeladen bzw. willkommen.<br />

Nächster Spieltermin: 08.02.<strong>2008</strong><br />

Spielort: Feldschloesschen Teutschethal<br />

Einsatz: 10 Euro<br />

Beginn : 18.00 Uhr<br />

Heinz Reinicke<br />

RADBALL-ZSCHERBEN<br />

Nils Richter und Florian Taubitz mit guten Resultat zum Abschluss<br />

der Punktspiele der Juniorenliga 2007/<strong>2008</strong><br />

Am 12.01.<strong>2008</strong> wurde in Sangerhausen, der 4. Spieltag der<br />

Juniorenliga von Sachsen-Anhalt ausgetragen.<br />

Für Zscherben I gingen die Jugendmannschaft - Nils Richter<br />

und Florian Taubitz auf Punktejagd und für Reideburg<br />

I war der Zscherbener T<strong>im</strong> Böhme und Partner Christian<br />

Niendorf am Start.<br />

Im ersten Spiel trafen die Zscherbener – Nils Richter & Florian<br />

Taubitz auf die Reideburger – T<strong>im</strong> Böhme & Christian Niendorf.<br />

Die Zscherbener lieferten sich mit Reideburg ein spannendes<br />

Spiel. Reideburg stand sicherer als zuletzt in der Abwehr und hielt<br />

gut dagegen, doch in der zweiten Spielhälfte waren die Zscherbener<br />

- Richter / Taubitz abgeklärter und konnten das Spiel mit<br />

5:3 für sich entscheiden. In den nächsten beiden Partien ließen<br />

Richter / Taubitz nichts anbrennen und setzen die Gegner von<br />

Sangerhausen und Zeitz II von Beginn an mächtig unter Druck.<br />

Aus einer sicher stehenden Abwehr ließen sie die Gegner nicht<br />

ins Spiel kommen. Durch clevere Ballgewinne und sicher ausgespielte<br />

Angriffe, wurden die Partien mit 8:0 gegen Sangerhausen<br />

und 11:0 gegen Zeitz II gewonnen. Gegen das Team von Zeitz<br />

vermieden Richter / Taubitz unnötige Fehler und setzten den<br />

Gegner permanent unter Druck. So konnten die Zeitzer nicht<br />

wie gewohnt Fehler der Zscherbener ausnutzen und mussten sich<br />

einen knappen 4:2 Sieg gegen Nils Richter und Florian Taubitz<br />

erkämpfen. Gegen den Tabellenführer aus Mücheln machten<br />

Richter / Taubitz erneut ein sehr gutes Spiel. Beide übernahmen<br />

zu Beginn die Initiative und bauten die Führung bis zum 3:0 aus.<br />

Doch mit der Führung fühlten sich beide zu sicher und ließen<br />

sich das Spiel aus der Hand nehmen und mussten zu Mitte der<br />

zweiten Spielhälfte den 3:3 Ausgleich hinnehmen. Durch einen<br />

schönen Angriff konnte aber noch der 4:3 Siegtreffer kurz vor<br />

Spielende für Zscherben erzielt werden.<br />

Das Reideburger Team - T<strong>im</strong> Böhme & Christian Niendorf<br />

kam nach dem knappen 3:5 gegen Zscherben, zu Siegen über<br />

Sangerhausen mit 7:1 und Zeitz II mit 12:1. In den beiden darauf<br />

folgenden Partien gegen Mücheln und Zeitz I spielten die Reideburger<br />

gut mit und waren in der Partie gegen Mücheln einer<br />

kleinen Sensation nahe. Die Partien gingen mit 4:8 gegen Zeitz<br />

I und 3:4 gegen Mücheln I verloren. Nach Abschluss der Punktspiele<br />

ist das Zscherbener Team trotz der guten Resultate am<br />

letzten Punktspieltag der Juniorenliga in der Saison 2007/<strong>2008</strong>,<br />

noch auf den 3. Platz in der Tabelle abgerutscht. Die Reideburger<br />

das sich gesteckte Ziel erreicht und den 4. Tabellenplatz erreicht.<br />

Beide Mannschaften haben sich für die Landesmeisterschaft von<br />

Sachsen-Anhalt qualifiziert, welche am 27.01.2007 in Mücheln<br />

ausgespielt wird.<br />

Tabelle nach dem 4. Spieltag der Juniorenliga vom 12.01.<strong>2008</strong><br />

in Sangerhausen:<br />

Tabelle Sp s u N Pkt. Tore Diff. Namen<br />

1 Mücheln 20 16 0 4 48 134 : 39 95 Schöne / Wagner<br />

2 Zeitz I 20 16 0 4 48 122 : 64 58 Bumke / Hoffmann<br />

3 Zscherben 20 15 0 5 45 117 : 47 70 Richter / Taubitz<br />

4 Reideburg 20 7 1 12 22 76 : 84 - 8 Böhme/ Niendorf<br />

5 Sangerhausen 20 4 2 14 14 37 : 98 - 61 Weikert / Fahlmann<br />

6 Zeitz II 20 0 1 19 1 19 : 173 -154 Mayr / Mainz<br />

Michael Gerdes<br />

Tel. / Fax. 0345/6901396, Handy 0178/2527295<br />

E-Mail: gerdes.zscherben@freenet.de<br />

Homepage: www.radball-zscherben.de<br />

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Einstieg noch möglich!, montags, 19:30 - 20:30 Uhr, Teutschenthal,<br />

Kultur- und , Gemeindezentrum, 50,00 EUR<br />

anerk. Präventionsmaßnahme gemäß § 20 SGB V nach VdAK


WÜRDE/SALZA SPIEGEL 02/08 vom 25.01.<strong>2008</strong> Nichtamtliche Mitteilungen<br />

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Vamos a bailar - Lasst uns tanzen<br />

Lassen Sie sich in die Karibik entführen.<br />

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Sekundarschule, 30,00 EUR<br />

Englisch 02. Semester (A1)<br />

Dieser Kurs ist gut geeignet für Teilnehmer, deren Englischunterricht<br />

mehr als 25 Jahre zurückliegt und die am liebsten noch<br />

einmal fast von vorn anfangen würden. Fragen Sie nach eine<br />

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20 x Donnerstag, 19:15 - 20:45 Uhr, Teutschenthal, , Sekundarschule<br />

60,00 EUR, face2face Elementary, 978-3-12-539731-6,<br />

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Mit dem Besuch eines Englischkurses möchten sich die meisten<br />

Teilnehmer/innen <strong>im</strong> Auslandsurlaub besser verständigen<br />

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Englisch 04. Semester (A1)<br />

Hier besteht eine gute Einstiegsmöglichkeit für Interessenten,<br />

deren Englischunterricht 15-20 Jahre oder länger zurückliegt.<br />

Ab 11.02.<strong>2008</strong>, 15 x Montag, 16:30 - 18:00 Uhr, Teutschenthal,<br />

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Englisch 01. Semester (A1 - ohne Vorkenntnisse)<br />

Im ersten Semester lernen Sie sich zu folgenden Themen zu<br />

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17<br />

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pro Kursabend) sind direkt an die Kursleiterin zu bezahlen.<br />

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Ab 03.03.<strong>2008</strong>, 12 x Montag, 19:00 - 20:00 Uhr, Teutschenthal,<br />

OS , Holleben, Turnhalle 40,00 EUR<br />

Entspannen mit Yoga<br />

Yoga bietet Entspannung durch gezielte Arbeit mit Geist und<br />

Körper. Ab 04.03.<strong>2008</strong>, 12 x Dienstag, 18:00 - 19:00 Uhr,<br />

Teutschenthal, Sekundarschule 40,00 EUR, Bitte eine Matte<br />

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Socken, Handtuch, Kissen mitbringen!<br />

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Klassische Massage ist eine sehr alte Behandlungstechnik,<br />

die schnell zur Schmerzlinderung und Entspannung führt.<br />

28.03.<strong>2008</strong> - 30.03.<strong>2008</strong>, 3 x Freitag, 18:00 - 21:15 Uhr, + Samstag<br />

und Sonntag, , 10.00 - 16.30 Uhr, Teutschenthal, OT Holleben,<br />

Physiotherapiepraxis Arndt 50,00 EUR, Bitte bequeme Kleidung<br />

und dicke Socken, Handtuch, Kissen mitbringen!<br />

Information und Anmeldung:<br />

Tel. 0345 5754880; Fax 0345 5754884 E-Mail: kvhs@saalekreis.<br />

de und http://www.kvhs-saalekreis.de Oder direkt bei der Außenstellenleiterin,<br />

Astrid Gläser-Müller, Kastanienstraße 32,<br />

06179 Teutschenthal, Tel. 034601/21175(ab 18.00 Uhr); E-Mail:<br />

asti.glaemue@web.de<br />

Tiere suchen ein neues Zuhause... Bei Interesse melden<br />

Sie sich bitte bei unserem Ordnungsamt unter der Tel.Nr.:<br />

034601/ 36644<br />

Name: Feger<br />

Schäferhund<br />

ca.: 1 Jahr alt<br />

Name: Bobby<br />

Alter: ca. 1Jahr<br />

Name: Cessy<br />

Alter: ca 5 Jahre<br />

Farbe: schwarz<br />

Name: Senta<br />

Farbe: braun<br />

ca: 1 Jahr alt

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