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Amtsblatt Amtsblatt - Jenbach

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Seniorenbetreuerin<br />

Karin Zischg<br />

14<br />

<strong>Amtsblatt</strong> . 4 - 2011<br />

G e m e i n d e e i n r i c h t u n g e n A K T U E L L<br />

sone - soziales netz jenbach<br />

Eine Einrichtung der Marktgemeinde <strong>Jenbach</strong> mit sozialem Aufgabenbereich<br />

seniorenbetreuung Angebote:<br />

• Neutrale Ansprechperson für Seniorinnen, Senioren, Angehörige, Institutionen...<br />

• Persönliche Beratung / Organisation und Unterstützung in der Umsetzung<br />

der Belange des Lebens und Wohnens im Alter<br />

• Vernetzungspartnerin ambulanter und stationärer Strukturen in und um <strong>Jenbach</strong><br />

Kontakt:<br />

Karin Zischg<br />

Tratzbergstraße 12<br />

1. Stock<br />

Tel. 05244/66033<br />

sone@jenbach.at<br />

• Vermittlung von Sozialtransporten...<br />

• Die Beratung und Organisation ist kostenlos!<br />

In enger Zusammenarbeit mit:<br />

Angehörigen, Sozial- und Gesundheitssprengel <strong>Jenbach</strong>-Buch-Wiesing, <strong>Jenbach</strong>er<br />

Sozialzentrum (JES), ÄrztInnen, Therapeuten, Rotes Kreuz Schwaz,<br />

Behörden, Glaubensverbänden, Freiwilligen...<br />

Fortschreibung Raumordnungskonzept<br />

Am Donnerstag, den 23. Februar 2012, 19.30 Uhr,<br />

fi ndet im „Sigmund-Haffner-Saal“ des Veranstaltungszentrums<br />

eine öffentliche Gemeindeversammlung<br />

statt, in deren Rahmen der Vorentwurf<br />

zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

vorgestellt wird.<br />

Nach Begrüßung durch den Bürgermeister um 19.30<br />

Uhr, wird der Entwurf des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

von Raumplaner Arch. Dipl.Ing. Kotai<br />

vorgestellt. Anschließend besteht bis 23.00 Uhr die<br />

Möglichkeit zu Detailinformationen und Gesprächen<br />

mit dem Bürgermeister, den Vize-Bürgermeistern,<br />

den Gemeinderäten und Arch. DI Kotai.<br />

Erläuterung:<br />

Im Jahre 1994 trat das Tiroler Raumordnungsgesetz<br />

in Kraft, das die Gemeinden zur Erstellung eines örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes verpfl ichtete. Auf<br />

Basis einer Bestandsaufnahme und einem zeitlichen<br />

Planungshorizont von 10 Jahren werden im Konzept<br />

grundsätzliche Festlegungen für die räumliche Gemeindeentwicklung<br />

getroffen. Gleichzeitig ist dieses<br />

Planungsinstrument Basis für die Neuerstellung des<br />

Flächenwidmungsplans sowie für die Bebauungspläne.<br />

Das örtliche Raumordnungskonzept dient darüber<br />

hinaus nicht nur zur Planung der Siedlungsentwicklung<br />

in einer Gemeinde, es enthält auch Zielvorstellungen<br />

über die wirtschaftliche Entwicklung, eine<br />

bewusste Freiraumplanung sowie Grundaussagen<br />

über notwendige infrastrukturelle Maßnahmen und<br />

deren Finanzierung.<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Jenbach</strong> wird<br />

die erste Aufl age des Entwurfes im März 2012 beschließen<br />

und den Entwurf zur allgemeinen Einsicht<br />

im Gemeindeamt während 4 Wochen aufl egen. Personen,<br />

die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz<br />

haben, und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine<br />

Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, können<br />

während der Aufl age bis eine Woche danach eine<br />

schriftliche Stellungnahme abgeben.<br />

Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat zur<br />

Prüfung vorgelegt und gegebenenfalls im Entwurf<br />

eingearbeitet.<br />

Das Aufl ageverfahren wiederholt sich mit einer verkürzten<br />

Aufl agefrist (2 Wochen) so lange, bis der endgültige<br />

Entwurf vom Gemeinderat beschlossen wird.<br />

Mit dem Beschluss des Gemeinderats über die Fortschreibung<br />

des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

ist das Verfahren abgeschlossen. Im Anschluss<br />

wird die beschlossene Fortschreibung des örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes der Tiroler Landesregierung<br />

zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt.<br />

Nach Einlangen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung<br />

ist der Beschluss des Gemeinderates über<br />

die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

kundzumachen. Mit Ablauf der Kundmachungsfrist<br />

tritt das örtliche Raumordnungskonzept<br />

in Kraft, d. h. gegen Ende des Jahres 2012 wird das<br />

fortgeschriebene örtliche Raumordnungskonzept<br />

rechtswirksam.<br />

Für die Marktgemeinde <strong>Jenbach</strong>:<br />

eh Bgm. Ing. Wolfgang Holub<br />

www.jenbach.at

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