Catering, Standbewirtung (Lehrieder) - Mailingtage
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Arbeitsbühnen / Arbeitsgeräte - Beschreibung S3.32<br />
Nürnberg, Germany<br />
18. – 19.6.2008<br />
zu Pos. 1.2<br />
Gelenkarbeitsbühne<br />
– alle Funktionen sind von der<br />
Arbeitsplattform aus steuerbar<br />
– Antrieb elektro-hydraulisch<br />
– Arbeitshöhe ca. 10 m<br />
– Gewicht ca. 4000 kg<br />
– seitliche Ausladung in<br />
5 m Höhe ca. 5 m<br />
– max. Belastbarkeit 220 kg<br />
zu Pos. 2.1<br />
Personenlift<br />
– Typ PhC 940<br />
– Antrieb 230 V/16 A<br />
– max. Nutzlast 140 kg<br />
– Eigengewicht 300 kg<br />
– Arbeitshöhe ca. 9,40 m<br />
– mit seitlichen Stützvorrichtungen<br />
Zurück an<br />
NürnbergMesse GmbH<br />
MesseService<br />
Messezentrum<br />
90471 Nürnberg<br />
Tel +49 (0) 9 11. 86 06-80 00<br />
Fax +49 (0) 9 11. 86 06-80 01<br />
messeservice@nuernbergmesse.de<br />
Halle/Stand<br />
zu Pos. 1.3 – 1.4<br />
Scherenbühne<br />
– alle Funktionen sind von der<br />
Arbeitsplattform aus steuerbar<br />
– Antrieb elektro–hydraulisch<br />
– schmale Bauweise<br />
– ohne Stützvorrichtung<br />
– Arbeitshöhe ca. 12 m<br />
– max. Belastbarkeit<br />
130 kg<br />
zu Pos. 2.2<br />
Lastenlift<br />
– Typ LMC 600<br />
– Nennlast 250 kg<br />
– Hubhöhe 6 m<br />
– Eigengewicht 139 kg<br />
– mit seitlichen Stützvorrichtungen<br />
Firmenstempel:<br />
Besondere Servicebedingungen (Arbeitsbühnen / Arbeitsgeräte) der SAG GmbH<br />
A Bezahlung / Gebühren<br />
Die Kosten für die Vermietung werden den Ausstellern durch den beauftragten ServicePartner berechnet. Rechungen sind unverzüglich zu überprüfen.<br />
Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: American Express, Diners Club, MasterCard und Visa.<br />
1. Zuschläge für Aufträge ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf den Normalpreis<br />
bei Leistungen nach Festpreisen 25%<br />
Regiearbeiten 50%<br />
B Vorgaben / Bedingungen<br />
1. Die Bestellung und Standskizze sind spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter einzureichen. Für verspätetes Einreichen werden Gebühren nach<br />
Abschnitt A, Absatz 1 erhoben.<br />
2. Das Gerät darf grundsätzlich nur von mindestens 18 Jahre alten Personen, die eingewiesen wurden, bedient werden. Die Betriebsanleitung und die<br />
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften, sind strengstens zu befolgen. Der Bediener / Fahrer muss seine Befähigung dem Unternehmer<br />
nachgewiesen haben und von diesem ausdrücklich und schriftlich beauftragt sein.<br />
3. Für Personen- und Sachschäden, die durch oder beim Betrieb der Geräte entstehen, haftet grundsätzlich nicht der Vermieter. Dies gilt auch bei Verstößen gegen die<br />
Straßenverkehrsordnung.<br />
4. Für das Betreiben von Hebebühnen gilt die BGR500 (UVV VBG14)<br />
5. Einer Verbringung der Maschine / des Gerätes an eine andere, als die angegebene Einsatzstelle, insbesondere nach außerhalb des Messezentrums Nürnberg, ist nicht<br />
gestattet.<br />
6. Die Weitervermietung der Arbeitsbühnen / Arbeitsgeräte ist ohne Ausnahme strengstens untersagt.<br />
7. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, oder eventuelle Schadensansprüche gegen den Vermieter, die beim Betrieb der Geräte entstehen. Er verpflichtet sich, sie<br />
sachgerecht, pfleglich und entsprechend der Betriebsanleitung einzusetzen und so zu positionieren, dass an der Maschine kein Schaden entsteht.<br />
8. Die Maschine ist ausreichend zu schützen / abzudecken, besonders bei Maler-, Beton-, Schweiß- und Reinigungsarbeiten. Der Einsatz der Maschine zu Sandstrahlarbeiten ist<br />
grundsätzlich untersagt. Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich der SAG GmbH zu melden. Entstehende Reparatur- und Reinigungskosten werden dem Besteller in<br />
Rechnung gestellt. Die Maschine ist ausschließlich für Arbeiten in Innerräumen angemietet.<br />
9. Der Mieter ist verpflichtet, die Maschine in dem gleichen ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand wie zum Zeitpunkt der Übergabe zurückzugeben und zwar in<br />
gereinigtem und vollgetanktem bzw. geladenem Zustand.<br />
10. Fahrzeugan- und abmeldungen können nur direkt bei der SAG GmbH erfolgen.<br />
11. Der Mieter versichert, dass die Maschinen nur ihrer, gemäß der Bestimmung vorgesehenen Verwendung einsetzt werden und die angegebenen Grenzwerte nicht<br />
überschritten werden.<br />
C Reklamation / Stornierung<br />
1. Tritt ein Aussteller zurück, so wird er voll mit den anfallenden Kosten belastet, sofern er nicht den ServicePartner mindestens 3 Tage vor Aufbaubeginn schriftlich<br />
verständigt.<br />
2. Reklamationen über den Umfang der Lieferung/Leistung sind unverzüglich der SAG mitzuteilen. Nachträgliche Reklamationen können aufgrund der fehlenden Möglichkeit<br />
zur ordnungsgemäßen Prüfung der Lieferung/Leistung nicht anerkannt werden.