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Catering, Standbewirtung (Lehrieder) - Mailingtage

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188<br />

Arbeitsbühnen / Arbeitsgeräte - Beschreibung S3.32<br />

Nürnberg, Germany<br />

18. – 19.6.2008<br />

zu Pos. 1.2<br />

Gelenkarbeitsbühne<br />

– alle Funktionen sind von der<br />

Arbeitsplattform aus steuerbar<br />

– Antrieb elektro-hydraulisch<br />

– Arbeitshöhe ca. 10 m<br />

– Gewicht ca. 4000 kg<br />

– seitliche Ausladung in<br />

5 m Höhe ca. 5 m<br />

– max. Belastbarkeit 220 kg<br />

zu Pos. 2.1<br />

Personenlift<br />

– Typ PhC 940<br />

– Antrieb 230 V/16 A<br />

– max. Nutzlast 140 kg<br />

– Eigengewicht 300 kg<br />

– Arbeitshöhe ca. 9,40 m<br />

– mit seitlichen Stützvorrichtungen<br />

Zurück an<br />

NürnbergMesse GmbH<br />

MesseService<br />

Messezentrum<br />

90471 Nürnberg<br />

Tel +49 (0) 9 11. 86 06-80 00<br />

Fax +49 (0) 9 11. 86 06-80 01<br />

messeservice@nuernbergmesse.de<br />

Halle/Stand<br />

zu Pos. 1.3 – 1.4<br />

Scherenbühne<br />

– alle Funktionen sind von der<br />

Arbeitsplattform aus steuerbar<br />

– Antrieb elektro–hydraulisch<br />

– schmale Bauweise<br />

– ohne Stützvorrichtung<br />

– Arbeitshöhe ca. 12 m<br />

– max. Belastbarkeit<br />

130 kg<br />

zu Pos. 2.2<br />

Lastenlift<br />

– Typ LMC 600<br />

– Nennlast 250 kg<br />

– Hubhöhe 6 m<br />

– Eigengewicht 139 kg<br />

– mit seitlichen Stützvorrichtungen<br />

Firmenstempel:<br />

Besondere Servicebedingungen (Arbeitsbühnen / Arbeitsgeräte) der SAG GmbH<br />

A Bezahlung / Gebühren<br />

Die Kosten für die Vermietung werden den Ausstellern durch den beauftragten ServicePartner berechnet. Rechungen sind unverzüglich zu überprüfen.<br />

Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: American Express, Diners Club, MasterCard und Visa.<br />

1. Zuschläge für Aufträge ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf den Normalpreis<br />

bei Leistungen nach Festpreisen 25%<br />

Regiearbeiten 50%<br />

B Vorgaben / Bedingungen<br />

1. Die Bestellung und Standskizze sind spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter einzureichen. Für verspätetes Einreichen werden Gebühren nach<br />

Abschnitt A, Absatz 1 erhoben.<br />

2. Das Gerät darf grundsätzlich nur von mindestens 18 Jahre alten Personen, die eingewiesen wurden, bedient werden. Die Betriebsanleitung und die<br />

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften, sind strengstens zu befolgen. Der Bediener / Fahrer muss seine Befähigung dem Unternehmer<br />

nachgewiesen haben und von diesem ausdrücklich und schriftlich beauftragt sein.<br />

3. Für Personen- und Sachschäden, die durch oder beim Betrieb der Geräte entstehen, haftet grundsätzlich nicht der Vermieter. Dies gilt auch bei Verstößen gegen die<br />

Straßenverkehrsordnung.<br />

4. Für das Betreiben von Hebebühnen gilt die BGR500 (UVV VBG14)<br />

5. Einer Verbringung der Maschine / des Gerätes an eine andere, als die angegebene Einsatzstelle, insbesondere nach außerhalb des Messezentrums Nürnberg, ist nicht<br />

gestattet.<br />

6. Die Weitervermietung der Arbeitsbühnen / Arbeitsgeräte ist ohne Ausnahme strengstens untersagt.<br />

7. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, oder eventuelle Schadensansprüche gegen den Vermieter, die beim Betrieb der Geräte entstehen. Er verpflichtet sich, sie<br />

sachgerecht, pfleglich und entsprechend der Betriebsanleitung einzusetzen und so zu positionieren, dass an der Maschine kein Schaden entsteht.<br />

8. Die Maschine ist ausreichend zu schützen / abzudecken, besonders bei Maler-, Beton-, Schweiß- und Reinigungsarbeiten. Der Einsatz der Maschine zu Sandstrahlarbeiten ist<br />

grundsätzlich untersagt. Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich der SAG GmbH zu melden. Entstehende Reparatur- und Reinigungskosten werden dem Besteller in<br />

Rechnung gestellt. Die Maschine ist ausschließlich für Arbeiten in Innerräumen angemietet.<br />

9. Der Mieter ist verpflichtet, die Maschine in dem gleichen ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand wie zum Zeitpunkt der Übergabe zurückzugeben und zwar in<br />

gereinigtem und vollgetanktem bzw. geladenem Zustand.<br />

10. Fahrzeugan- und abmeldungen können nur direkt bei der SAG GmbH erfolgen.<br />

11. Der Mieter versichert, dass die Maschinen nur ihrer, gemäß der Bestimmung vorgesehenen Verwendung einsetzt werden und die angegebenen Grenzwerte nicht<br />

überschritten werden.<br />

C Reklamation / Stornierung<br />

1. Tritt ein Aussteller zurück, so wird er voll mit den anfallenden Kosten belastet, sofern er nicht den ServicePartner mindestens 3 Tage vor Aufbaubeginn schriftlich<br />

verständigt.<br />

2. Reklamationen über den Umfang der Lieferung/Leistung sind unverzüglich der SAG mitzuteilen. Nachträgliche Reklamationen können aufgrund der fehlenden Möglichkeit<br />

zur ordnungsgemäßen Prüfung der Lieferung/Leistung nicht anerkannt werden.

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