04.01.2013 Aufrufe

Unser Zeichen: Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom: - RIS

Unser Zeichen: Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom: - RIS

Unser Zeichen: Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom: - RIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Landeshauptstadt München, Sozialreferat<br />

Orleansplatz 11, 81667 München<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Schreiben</strong> <strong>vom</strong><br />

U- und S-Bahn,<br />

Straßenbahn und Bus<br />

Haltestelle:<br />

Ostbahnhof<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Zeichen</strong><br />

Ausschreibung eines Gutachtens<br />

zur Feststellung des Münchner Regelsatzes<br />

1. Vorbemerkungen<br />

Sprechzeiten:<br />

nach Terminvereinbarung<br />

Landeshauptstadt<br />

München<br />

Sozialreferat<br />

Amt für Soziale Sicherung<br />

Wirtschaftliche Hilfen<br />

S-I-WH 2<br />

Orleansplatz 11<br />

81667 München<br />

Telefon: (089)233-27920<br />

Telefax: (089)233-21115<br />

Zimmer: 2114<br />

Sachbearbeitung:<br />

Herr Weber<br />

guntram.weber@muenchen.de<br />

Datum<br />

25.09.2007<br />

Seit der Einführung des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) am 01.01.2005 wird der<br />

gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen, mit Ausnahme<br />

der Leistungen für Unterkunft und Heizung und der Sonderbedarfe, nach Regelsätzen erbracht.<br />

Die Höhe der monatlichen Regelsätze setzen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung<br />

fest. Grundlage für die Bemessung der Regelsätze ist der aus der Einkommens- und<br />

Verbrauchsstichprobe (EVS) abzuleitende Eckregelsatz. Der Eckregelsatz wurde aufgrund der<br />

EVS 2003 für einen Alleinstehenden auf mtl. 345.- € festgeschrieben und beträgt seit<br />

01.07.2007 (Rentenanpassung i.H.v. 0,54 %) mtl. 347.- €. Vertreter aus allen sozialen Bereichen<br />

kritisieren die Regelsätze seit langem als zu niedrig, um damit die Betroffenen vor Armut<br />

zu schützen.<br />

Abweichend <strong>vom</strong> Landesregelsatz können örtliche Träger der Sozialhilfe in Bayern örtliche<br />

Regelsätze festsetzen, wenn durch ein Gutachten, das dem Stand der Wissenschaft entspricht,<br />

der Nachweis erbracht ist, dass die tatsächlichen Lebenshaltungskosten und die örtliche<br />

Preisentwicklung sowie die örtliche Entwicklung der Nettoarbeitsentgelte eine abweichende<br />

Regelsatzfestsetzung rechtfertigen.<br />

Der Stadtrat hat das Sozialreferat beauftragt, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben. Das<br />

zu erstellende Gutachten bildet die Grundlage für eine abweichende Festsetzung <strong>vom</strong> Landesregelsatz.<br />

Internet:<br />

www.muenchen.de


2. Leistungserwartung<br />

Das Gutachten zeigt auf, wie hoch der Regelsatz sein muss, um den Lebensunterhalt in München<br />

tatsächlich sicher zu stellen. Grundlage hierfür sind repräsentative statistische Datenerhebungen<br />

und eine Zugrundelegung bereits vorhandener Datenquellen und eine wissenschaftlich<br />

fundierte Auswertung dieser Daten. Es wird keine eigene „örtliche“ EVS durch Befragungen<br />

erstellt.<br />

3. Bemessungsgrundsätze<br />

a.) In jedem Fall müssen die Bemessungsgrundlagen bzw. Bemessungskriterien nach § 28<br />

Abs. 3 SGB XII und der Regelsatzverordnung (RSV) eingehalten werden, da es sich um zwingende<br />

Vorgaben nach Bundesrecht handelt, von denen auch im Rahmen des Gutachtens<br />

nicht abgewichen werden darf.<br />

b.) Die im Rahmen des Gutachtens ermittelten Durchschnittsausgaben sind auf den nach § 2<br />

RSV regelsatzrelevanten Anteil zu reduzieren.<br />

c.) Das Lohnabstandsgebot muss eingehalten werden, d.h. der Regelsatz muss unter den<br />

durchschnittlichen monatlichen Nettoarbeitsentgelten unterer Lohn- und Gehaltsgruppen bleiben<br />

(§ 28 Abs. 3 SGB XII).<br />

d.) In dem Gutachten zu berücksichtigen sind Lebenshaltungskosten, Preisentwicklung, Verbrauchsverhalten<br />

sowie die Nettoarbeitsentgelte im Bereich der Stadt München. Grundlage für<br />

die neue Bemessung des Münchner Regelsatzes bildet eine der (Bundes)EVS 2003 nachgebildete<br />

Erhebung von Verbrauchsausgaben. Dabei sind<br />

� die Ausgaben in den einzelnen Abteilungen zum Zeitpunkt der Erstellung der EVS 2003<br />

auf den 31.12.2006 hochzurechnen und anzupassen,<br />

� <strong>vom</strong> Bundes- oder Landesdurchschnitt abweichendes Verbrauchsverhalten der Münchner<br />

Bevölkerung in den einzelnen Abteilungen zu berücksichtigen; die Vorgaben der RSV<br />

müssen dabei gewahrt bleiben.<br />

4. Zeitschiene<br />

Fertigstellung des Gutachtens erfolgt zwei Monate nach Auftragsvergabe.<br />

5. Kostenrahmen<br />

Es wird erwartet, dass für die Erstellung des Gutachtens ein Kostenrahmen von 50.000.- €<br />

zzgl. MwSt. nicht überschritten wird. Die Bezahlung erfolgt in zwei Raten, einer Abschlagszahlung<br />

zu Beginn der Tätigkeit und der Schlusszahlung nach Vorlage des Gutachtens.<br />

6. Angebotsinhalte<br />

In dem Angebot sollen dargestellt werden:<br />

� Konzept zur Erstellung des Gutachtens (Datengrundlagen und -beschaffung, Repräsentativität,<br />

etc.)<br />

� Kostenangebot<br />

� Zeitplan<br />

Von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer wird eine kooperative Zusammenarbeit erwartet.<br />

Ein Informationsaustausch erfolgt telefonisch oder, nach vorheriger Absprache, auch persönlich.<br />

Die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, hat das Urheberrecht über alle Daten und Ergebnisse<br />

der Untersuchung. Eine Weiterverwendung und Veröffentlichung von Daten und Ergebnissen<br />

ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Landeshauptstadt München zulässig.<br />

U- und S-Bahn,<br />

Straßenbahn und Bus<br />

Haltestelle:<br />

Ostbahnhof<br />

Sprechzeiten:<br />

nach Terminvereinbarung<br />

Internet:<br />

www.muenchen.de


Der Gutachter wird im Rahmen eines Wettbewerbs ermittelt. Voraussichtlich wird eine beschränkte<br />

Ausschreibung durchgeführt, da die Leistung wegen außergewöhnlicher notwendiger<br />

Fachkunde nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmern ausgeführt werden<br />

kann.<br />

Der Auftrag wird an das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich der nachstehenden Kriterien<br />

vergeben:<br />

a.) Qualität (Gewicht 70 %)<br />

b.) Preis (Gewicht 30 %)<br />

Ein Forschungsverbund ist möglich.<br />

7. Abgabefrist für Angebot<br />

Die Ausschreibungsfrist endet am 15.11.2007. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Angebot<br />

ist einzureichen an folgende Adresse:<br />

Landeshauptstadt München<br />

Direktorium-Hauptabteilung II<br />

Vergabestelle 1<br />

U- und S-Bahn,<br />

Straßenbahn und Bus<br />

Haltestelle:<br />

Ostbahnhof<br />

Sprechzeiten:<br />

nach Terminvereinbarung<br />

Internet:<br />

www.muenchen.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!