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Landeshauptstadt München, Sozialreferat<br />
Orleansplatz 11, 81667 München<br />
<strong>Ihr</strong> <strong>Schreiben</strong> <strong>vom</strong><br />
U- und S-Bahn,<br />
Straßenbahn und Bus<br />
Haltestelle:<br />
Ostbahnhof<br />
<strong>Ihr</strong> <strong>Zeichen</strong><br />
Ausschreibung eines Gutachtens<br />
zur Feststellung des Münchner Regelsatzes<br />
1. Vorbemerkungen<br />
Sprechzeiten:<br />
nach Terminvereinbarung<br />
Landeshauptstadt<br />
München<br />
Sozialreferat<br />
Amt für Soziale Sicherung<br />
Wirtschaftliche Hilfen<br />
S-I-WH 2<br />
Orleansplatz 11<br />
81667 München<br />
Telefon: (089)233-27920<br />
Telefax: (089)233-21115<br />
Zimmer: 2114<br />
Sachbearbeitung:<br />
Herr Weber<br />
guntram.weber@muenchen.de<br />
Datum<br />
25.09.2007<br />
Seit der Einführung des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) am 01.01.2005 wird der<br />
gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen, mit Ausnahme<br />
der Leistungen für Unterkunft und Heizung und der Sonderbedarfe, nach Regelsätzen erbracht.<br />
Die Höhe der monatlichen Regelsätze setzen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung<br />
fest. Grundlage für die Bemessung der Regelsätze ist der aus der Einkommens- und<br />
Verbrauchsstichprobe (EVS) abzuleitende Eckregelsatz. Der Eckregelsatz wurde aufgrund der<br />
EVS 2003 für einen Alleinstehenden auf mtl. 345.- € festgeschrieben und beträgt seit<br />
01.07.2007 (Rentenanpassung i.H.v. 0,54 %) mtl. 347.- €. Vertreter aus allen sozialen Bereichen<br />
kritisieren die Regelsätze seit langem als zu niedrig, um damit die Betroffenen vor Armut<br />
zu schützen.<br />
Abweichend <strong>vom</strong> Landesregelsatz können örtliche Träger der Sozialhilfe in Bayern örtliche<br />
Regelsätze festsetzen, wenn durch ein Gutachten, das dem Stand der Wissenschaft entspricht,<br />
der Nachweis erbracht ist, dass die tatsächlichen Lebenshaltungskosten und die örtliche<br />
Preisentwicklung sowie die örtliche Entwicklung der Nettoarbeitsentgelte eine abweichende<br />
Regelsatzfestsetzung rechtfertigen.<br />
Der Stadtrat hat das Sozialreferat beauftragt, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben. Das<br />
zu erstellende Gutachten bildet die Grundlage für eine abweichende Festsetzung <strong>vom</strong> Landesregelsatz.<br />
Internet:<br />
www.muenchen.de
2. Leistungserwartung<br />
Das Gutachten zeigt auf, wie hoch der Regelsatz sein muss, um den Lebensunterhalt in München<br />
tatsächlich sicher zu stellen. Grundlage hierfür sind repräsentative statistische Datenerhebungen<br />
und eine Zugrundelegung bereits vorhandener Datenquellen und eine wissenschaftlich<br />
fundierte Auswertung dieser Daten. Es wird keine eigene „örtliche“ EVS durch Befragungen<br />
erstellt.<br />
3. Bemessungsgrundsätze<br />
a.) In jedem Fall müssen die Bemessungsgrundlagen bzw. Bemessungskriterien nach § 28<br />
Abs. 3 SGB XII und der Regelsatzverordnung (RSV) eingehalten werden, da es sich um zwingende<br />
Vorgaben nach Bundesrecht handelt, von denen auch im Rahmen des Gutachtens<br />
nicht abgewichen werden darf.<br />
b.) Die im Rahmen des Gutachtens ermittelten Durchschnittsausgaben sind auf den nach § 2<br />
RSV regelsatzrelevanten Anteil zu reduzieren.<br />
c.) Das Lohnabstandsgebot muss eingehalten werden, d.h. der Regelsatz muss unter den<br />
durchschnittlichen monatlichen Nettoarbeitsentgelten unterer Lohn- und Gehaltsgruppen bleiben<br />
(§ 28 Abs. 3 SGB XII).<br />
d.) In dem Gutachten zu berücksichtigen sind Lebenshaltungskosten, Preisentwicklung, Verbrauchsverhalten<br />
sowie die Nettoarbeitsentgelte im Bereich der Stadt München. Grundlage für<br />
die neue Bemessung des Münchner Regelsatzes bildet eine der (Bundes)EVS 2003 nachgebildete<br />
Erhebung von Verbrauchsausgaben. Dabei sind<br />
� die Ausgaben in den einzelnen Abteilungen zum Zeitpunkt der Erstellung der EVS 2003<br />
auf den 31.12.2006 hochzurechnen und anzupassen,<br />
� <strong>vom</strong> Bundes- oder Landesdurchschnitt abweichendes Verbrauchsverhalten der Münchner<br />
Bevölkerung in den einzelnen Abteilungen zu berücksichtigen; die Vorgaben der RSV<br />
müssen dabei gewahrt bleiben.<br />
4. Zeitschiene<br />
Fertigstellung des Gutachtens erfolgt zwei Monate nach Auftragsvergabe.<br />
5. Kostenrahmen<br />
Es wird erwartet, dass für die Erstellung des Gutachtens ein Kostenrahmen von 50.000.- €<br />
zzgl. MwSt. nicht überschritten wird. Die Bezahlung erfolgt in zwei Raten, einer Abschlagszahlung<br />
zu Beginn der Tätigkeit und der Schlusszahlung nach Vorlage des Gutachtens.<br />
6. Angebotsinhalte<br />
In dem Angebot sollen dargestellt werden:<br />
� Konzept zur Erstellung des Gutachtens (Datengrundlagen und -beschaffung, Repräsentativität,<br />
etc.)<br />
� Kostenangebot<br />
� Zeitplan<br />
Von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer wird eine kooperative Zusammenarbeit erwartet.<br />
Ein Informationsaustausch erfolgt telefonisch oder, nach vorheriger Absprache, auch persönlich.<br />
Die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, hat das Urheberrecht über alle Daten und Ergebnisse<br />
der Untersuchung. Eine Weiterverwendung und Veröffentlichung von Daten und Ergebnissen<br />
ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Landeshauptstadt München zulässig.<br />
U- und S-Bahn,<br />
Straßenbahn und Bus<br />
Haltestelle:<br />
Ostbahnhof<br />
Sprechzeiten:<br />
nach Terminvereinbarung<br />
Internet:<br />
www.muenchen.de
Der Gutachter wird im Rahmen eines Wettbewerbs ermittelt. Voraussichtlich wird eine beschränkte<br />
Ausschreibung durchgeführt, da die Leistung wegen außergewöhnlicher notwendiger<br />
Fachkunde nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmern ausgeführt werden<br />
kann.<br />
Der Auftrag wird an das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich der nachstehenden Kriterien<br />
vergeben:<br />
a.) Qualität (Gewicht 70 %)<br />
b.) Preis (Gewicht 30 %)<br />
Ein Forschungsverbund ist möglich.<br />
7. Abgabefrist für Angebot<br />
Die Ausschreibungsfrist endet am 15.11.2007. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Angebot<br />
ist einzureichen an folgende Adresse:<br />
Landeshauptstadt München<br />
Direktorium-Hauptabteilung II<br />
Vergabestelle 1<br />
U- und S-Bahn,<br />
Straßenbahn und Bus<br />
Haltestelle:<br />
Ostbahnhof<br />
Sprechzeiten:<br />
nach Terminvereinbarung<br />
Internet:<br />
www.muenchen.de