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5760 Saalfelden - BIG Entwicklungs

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<strong>5760</strong> <strong>Saalfelden</strong><br />

Pflegergasse 8-10 und 12-14<br />

2 Wohngebäude


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Summary<br />

<strong>5760</strong> <strong>Saalfelden</strong><br />

Pflegergasse 8-10 und 12-14<br />

Grundbuch EZ 391<br />

KG 57122 <strong>Saalfelden</strong><br />

Flächen Grundstücksfläche lt. GB 9.004 m²<br />

Nutzfläche ca. 3.505 m²<br />

Mietverhältnisse unbefristet vermietet ca. 1.595 m²<br />

befristet vermietet ca. 377 m²<br />

Dienst- und Naturalwohnungen ca. 919 m²<br />

Leerstand ca. 614 m²<br />

Jahresnettoertrag ca. € 87.340,-<br />

Mindestkaufpreis € 1.820.000,-- (keine Vorschreibung der USt)<br />

Angebotsfrist Freitag, 13. November 2009, 12.00 Uhr<br />

Provision 3% des Kaufpreises + 20% USt<br />

Ihr Ansprechpartner Frau Elisabeth Eder<br />

Telefon 01 712 07 42 - 7704<br />

Fax 01 712 07 42 - 7705<br />

Mobil 0664 80745 1485<br />

elisabeth.eder@big-ev.at<br />

<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH Handelsgericht Wien Bankverbindung: RLB/NÖ Wien<br />

Hintere Zollamtsstraße 1 Firmenbuchnr.: 62121f BLZ: 32000, Kontonr.: 524.983<br />

1031 Wien DVR: 0745821 BIC: RLNWATWW<br />

www.big-ev.at UID-Nr.: ATU48885504 IBAN: AT793200000000524983<br />

Seite 2 von 31


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Inhaltsverzeichnis<br />

1. Allgemeine Liegenschaftsdaten<br />

1.1 Landkarte / Anfahrtsplan<br />

1.2 Lagebeschreibung<br />

1.3 Flächenwidmung / Bebauungsbestimmungen<br />

1.4 Katasterplan<br />

1.5 Grundbuchauszug<br />

1.6 Eigentumsverhältnis<br />

1.7 Dienstbarkeiten<br />

2. Beschreibung<br />

2.1 Beschreibung der Liegenschaft samt Bebauung<br />

2.2 Flächen<br />

2.3 Aufschließung / Anschlüsse<br />

2.4 Bestandverhältnisse<br />

2.5 Jahresnettoertrag<br />

2.6 Betriebskosten / Rücklagen<br />

2.7 Gebäudereinigung / Grünflächenbetreuung / Winterdienst<br />

2.8 Energieausweis<br />

3. Geschäftsbedingungen / Kaufvertragsbedingungen<br />

3.1 Kaufgegenstand / Mindestkaufpreis<br />

3.2 Angebotsfrist / Verfahren<br />

3.3 Vertragsbedingungen<br />

3.4 Kaufvertrag / Kaufpreiserlag<br />

3.5 Rücktritt/ Pönale<br />

3.6 Sonstiges<br />

3.7 Kontakt<br />

3.8 Provisionsvereinbarung<br />

4. Beilagen<br />

4.1 Fotos<br />

4.2 Dienstbarkeitsvertrag<br />

5. Nebenkostenübersicht<br />

Seite 3 von 31


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1. Allgemeine Liegenschaftsdaten<br />

1.1 Landkarte / Anfahrtsplan<br />

1.2 Lagebeschreibung<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Saalfelden</strong> liegt im Herzen des Pinzgauer Saalachtales, in einem<br />

weitläufigen Talbecken am Fuße des "Steinernen Meeres". Sie ist mit ihren fast 16.000<br />

Einwohnern die größte Gemeinde des Pinzgaues und - nach der Stadt Salzburg und Hallein -<br />

die drittgrößte Stadt des Bundeslandes Salzburg.<br />

Trotz städtischer Struktur im zentralen Ortsbereich überwiegt der ländlich-charmante<br />

Charakter. Im wirtschaftlichen Bereich dominieren Handel und Gewerbe. So ist <strong>Saalfelden</strong> der<br />

zentrale Einkaufsort für den Pinzgau und den benachbarten Tiroler Raum. Auch als<br />

Schulzentrum erlangte es überregionale Bedeutung. Rund 3.100 Schülerinnen und Schüler<br />

absolvieren in den verschiedensten Schultypen hier ihre Ausbildung. Fast 120 Vereine sorgen<br />

für rege Aktivitäten, vorwiegend in den Bereichen Kultur und Sport.<br />

Seite 4 von 31


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Die kaufgegenständliche Liegenschaft befindet sich im süd-östlichen Stadtgebiet von<br />

<strong>Saalfelden</strong> und grenzt direkt an das Areal der Wallner-Kaserne.<br />

Die Zufahrt zu den Stellplätzen erfolgt über die öffentliche Pflegergasse, welche als<br />

Sackgasse endet. Ebenso kann man die Liegenschaft über die öffentliche Farmachstrasse<br />

erreichen.<br />

Seite 5 von 31


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1.3 Flächenwidmung / Bebauungsbestimmungen<br />

Die aktuelle Flächenwidmung lautet auf „Bauland – Erweitertes Wohngebiet“.<br />

1.4 Katasterplan<br />

Seite 6 von 31


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1.5 Grundbuchauszug<br />

GRUNDBUCH 57122 <strong>Saalfelden</strong> EINLAGEZAHL 391<br />

BEZIRKSGERICHT <strong>Saalfelden</strong><br />

****************************************************** ABFRAGEDATUM 2009-04-20<br />

Letzte TZ 120/2006<br />

************************************* A1 **************************************<br />

GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE<br />

395/1 Baufl.(begrünt) 7795<br />

.544 Baufl.(Gebäude) * 604 Pflegergasse 10<br />

.545 Baufl.(Gebäude) * 605 Pflegergasse 12<br />

Pflegergasse 14<br />

GESAMTFLÄCHE 9004<br />

************************************* A2 **************************************<br />

2 a gelöscht<br />

************************************* B ***************************************<br />

1 ANTEIL: 1/1<br />

Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.<br />

ADR: Aigner Straße 8, Salzburg 5020<br />

c 120/2006 Amtsbestätigung 2005-12-22 Eigentumsrecht<br />

************************************* C ***************************************<br />

1 a 2586/1997<br />

DIENSTBARKEIT des Fernwärmeleitungssystems, der<br />

Erdgasleitung u d Nachrichtenkabel auf Gst 395/1 für<br />

Salzburger Aktiengesellschaft für Energiewirtschaft<br />

********************************** HINWEIS ************************************<br />

Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS<br />

1.6 Eigentumsverhältnis / Verwaltung<br />

Das Objekt steht seit 01.01.2001 im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H. FN<br />

34897w, Aigner Straße 8, 5020 Salzburg.<br />

Die Liegenschaft wird seit dem 01.01.2001 von der Verkäuferin verwaltet. Die örtlich<br />

zuständige Verwaltungsabteilung ist das Objektmanagementteam Salzburg in 5020 Salzburg,<br />

Aigner Str. 8.<br />

1.7 Dienstbarkeiten<br />

Laut Grundbuch/C-1a - DIENSTBARKEIT des Fernwärmeleitungssystems, der<br />

Erdgasleitung u d Nachrichtenkabel auf Gst 395/1 für<br />

Salzburger Aktiengesellschaft für Energiewirtschaft<br />

Diese Leitungen verlaufen an der südwestlichen Grundgrenze – siehe dazu Beilage 4.2<br />

Seite 7 von 31


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2. Beschreibung des Kaufobjektes<br />

2.1 Beschreibung der Liegenschaft samt Bebauung<br />

Die beiden Wohngebäude wurden ca. 1950 (Baubewilligung) bis 1952 (Kollaudierung) in<br />

gleicher Bauform errichtet.<br />

Im Jahr 1986 erfolgten die Anbringung des Vollwärmeschutzes sowie die Erneuerung der<br />

Heizzentrale. In den 90er-Jahren folgten Arbeiten wie Erneuerung des Dachanstriches (1995),<br />

Fenster- und Balkontürerneuerung (1997) und Erneuerung der Wohnungseingangstüren<br />

(1998).<br />

Beide Gebäude verfügen über ein Kellergeschoss, in welchem sich Waschküche,<br />

Trockenraum sowie Parteienkeller – (sämtliche Wohneinheiten verfügen über abgemauerte<br />

Kellerabteile) – und die Heiz- und Warmwasserräumlichkeiten befinden.<br />

Die Wohnungen sind im Bereich des 1. und 2. Obergeschosses mit südwestlich<br />

ausgerichteten Balkonen ausgestattet. Die Vorgärten werden augenscheinlich von den<br />

Mietern der Erdgeschoss-Wohnungen betreut.<br />

Der Außenanlagenbereich ist großteils begrünt; die Gärten sind mit Naturhecken versehen.<br />

Die umlaufenden Wege sind asphaltiert. Das Grundstück ist im Bereich der Farmachstrasse<br />

teilweise mit Maschendrahtzaum eingefriedet.<br />

Die gesamte Liegenschaft weist eine leichte Hanglage auf. Zwischen den Häusern verläuft ein<br />

Weg, der von der Pflegergasse kommend und über die kaufgegenständliche Liegenschaft und<br />

über das Nachbargrundstück 395/3 (Offizierskasino) bis zur Farmachstrasse führt. Dieser<br />

Weg wird als Zugang zum Offizierskasino genutzt – ein diesbezügliches Servitut wurde nicht<br />

abgeschlossen.<br />

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Die Liegenschaft verfügt über geringe Parkplatzflächen im Bereich der Pflegergasse, wobei<br />

auf die jederzeitige Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr zu achten ist.<br />

Derzeit besteht ein geduldetes Recht, die PKW´s der Mieter auf der benachbarten<br />

Liegenschaft beim Offizierskasino (Gst. Nr. 395/3, Eigentümerin Republik Österreich,<br />

Heeresverwaltung) abzustellen. Zukünftig ist jedoch davon auszugehen, dass dies nicht mehr<br />

gestattet wird. Daher werden ausreichend Parkplätze auf der Liegenschaft zu schaffen sein.<br />

Die Gartenflächen werden großteils von den Erdgeschoßmietern gepflegt und genutzt,<br />

Vereinbarungen diesbezüglich gibt es nicht.<br />

2.2 Flächen<br />

Grundfläche lt. Grundbuch 9.004 m²<br />

Nutzfläche Pflegerg. 8/10 und 12/14 ca. 3.505 m²<br />

davon:<br />

unbefristet vermietet ca. 1.493 m²<br />

Hausbesorgerwohnung ca. 102 m²<br />

befristet vermietet ca. 377 m²<br />

Dienst- und Naturalwohungen ca. 919 m²<br />

Leerstand ca. 614 m²<br />

3.505 m²<br />

2.3 Aufschließung / Anschlüsse<br />

Die Stromversorgung erfolgt über die Salzburg AG; die Transformatorstation befindet sich auf<br />

einer Nachbarliegenschaft.<br />

Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Ölheizung; die Heizzentrale befindet sich im Haus<br />

Pflegergasse 14. Bestehend aus zwei Heizkesseln (Marke Buderus und Heizbösch) sowie ein<br />

Tankraum mit einem Fassungsvermögen von 27.000l. Zusätzlich gibt es in jedem Haus im<br />

Kellerbereich zwei Warmwasserboiler.<br />

Da die Liegenschaft ursprünglich zum Areal der angrenzenden Kaserne gehört hat, bestehen<br />

noch immer diverse Leitungsverbindungen. Die Wasser- und Abwasserleitungen führen vom<br />

Kasernenareal über die, bzw. zu den verkaufsgegenständlichen Liegenschaften.<br />

Die Abwasserentsorgung erfolgt über das städtische Kanalnetz gemeinsam mit der<br />

Kaserne. Die Leitungen der beiden Wohnblöcke binden in die Leitung der Kaserne ein und<br />

führen zur Farmachstrasse.<br />

Eine Servitutsvereinbarung hinsichtlich Grundbenützung, Kanalbenützung und Erhaltung des<br />

Kanals besteht nicht. Der Käufer verpflichtet sich diesbezüglich bis 30.6.2010 diese<br />

Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung abzuschließen.<br />

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Die Wasserversorgung erfolgt derzeit noch über das gemeinsame Wasserversorgungsnetz<br />

der Kaserne. Die Leitungen zu den Wohnhäusern weisen immer wieder großen Wasserverlust<br />

auf.<br />

Durch den Verkauf der Liegenschaft wird es in Zukunft nicht mehr möglich sein, die<br />

Wasserversorgung der Liegenschaft von der Kaserne her zu gewährleisten, da dieses nur für<br />

bundesnahe Gesellschaften gilt.<br />

Der Käufer verpflichtet sich, die Wasserversorgung bis 30.6.2010 an das öffentliche<br />

Wassernetz anzuschließen.<br />

Diesbezüglich wurden schon Erhebungen durchgeführt und diverse Kostenvoranschläge<br />

eingeholt. Die Kosten belaufen sich für die Wasserversorgung auf rund € 90.000,- – 100.000,-.<br />

Übersichtsskizze der Leitungsführungen Kanal und Wasser:<br />

Wasser Kanal<br />

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2.4 Bestandverhältnisse (zum Stichtag September 2009)<br />

Haus Top Mieter Befristung Fläche Hauptmiete<br />

8 1 Leer 121,72 0,00<br />

2 Hausbesorger 102,62 58,22<br />

3 vermietet 91,32 186,29<br />

4 Leer 58,83 0,00<br />

5 vermietet 96,22 196,29<br />

6 DNW 92,21 200,60<br />

7 DNW 58,91 217,40<br />

8 vermietet 85,59 174,60<br />

9 vermietet 93,70 279,14<br />

M 10 vermietet 11,02 15,51<br />

M 14 Leer 13,19 0,00<br />

M 16a+17a Leer 36,10 0,00<br />

10 1 DNW 101,77 303,80<br />

2 vermietet 122,20 376,38<br />

3 vermietet 84,40 172,18<br />

4 vermietet 71,45 145,76<br />

5 vermietet 30.06.2010 91,71 426,07<br />

6 vermietet 83,76 170,87<br />

7 vermietet 58,76 119,87<br />

8 Leer 102,66 0,00<br />

9 DNW 93,99 214,60<br />

10 DNW 67,00 153,10<br />

M 12 vermietet 01.12.2010 11,09 33,28<br />

12 1 DNW 123,10 369,80<br />

2 vermietet 102,76 209,63<br />

3 vermietet 92,27 188,23<br />

4 vermietet 69,74 142,27<br />

5 Leer 85,39 0,00<br />

6 DNW 92,95 202,20<br />

7 vermietet 70,01 142,82<br />

8 DNW 86,02 221,70<br />

9 vermietet 31.01.2011 94,02 287,39<br />

10 vermietet 66,27 135,19<br />

14 1 DNW 99,94 298,30<br />

2 vermietet 31.05.2012 121,06 382,48<br />

3 vermietet 84,15 171,67<br />

4 vermietet 58,59 226,62<br />

5 DNW 102,73 306,70<br />

6 vermietet 95,30 194,41<br />

7 vermietet 30.11.2012 59,01 195,71<br />

8 Leer 92,04 0,00<br />

9 Leer 93,39 0,00<br />

10 vermietet 55,34 159,26<br />

M 12 Leer 11,19 0,00<br />

3.505,49 7.278,34<br />

DNW = Dienst- und Naturalwohnung<br />

Angekündigt wurden noch 4 – 5 Wohnungsrückstellungen, wobei eventuell eine Dienst- und<br />

Naturalwohnung zurückgestellt wird.<br />

Seite 11 von 31


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Zusammenfassung Mietverhältnisse Wohnungen:<br />

19 unbefristete Mietverhältnisse ca. 1.493 m²<br />

1 Hausbesorger-Dienstwohnung (Haus 8, Top 2) ca. 102 m²<br />

� das Dienstverhältnis aus dem Jahre 1996 ist zu übernehmen.<br />

5 befristete Mietverhältnisse ca. 377 m²<br />

10 Dienst-/Naturalwohnungen ca. 919 m²<br />

alle vom Bundesministerium für Landesverteidigung<br />

9 Wohnungen leerstehend ca. 614 m²<br />

44 Bestandeinheiten ca. 3.505 m²<br />

Für die befristeten Mietverhältnisse wurden Kautionen in der Gesamthöhe von € 4.780,-<br />

hinterlegt. Diese werden dem Käufer übergeben.<br />

2.5 Jahresnettoertrag<br />

Der derzeitige Jahresnettoertrag beträgt für die vermieteten Einheiten dzt. ca. € 87.340,-.<br />

2.6 Betriebskosten / Rücklagen<br />

Die monatlichen Betriebskosten werden derzeit mit netto € 1,57 je m² zzgl. der gesetzlichen<br />

USt vorgeschrieben. Ferner werden Heizkosten- und Warmwasser-Aconti vorgeschrieben.<br />

2.7 Gebäudereinigung / Grünflächenbetreuung / Winterdienst<br />

Die Gebäudereinigung sowie die Grünflächenbetreuung werden durch die Hausbesorgerin<br />

wahrgenommen.<br />

Für die Heizungsbetreuung besteht ein Wartungsvertrag mit der Firma Bösch KG. Die<br />

jährlichen Kosten belaufen sich auf ca. € 520,-.<br />

Für die Schneeräumung der Zufahrt wurde eine Privatfirma beauftragt; die Stellplätze werden<br />

von den Mietern selbst geräumt.<br />

2.8 Energieausweis<br />

Die Energieausweise stehen auf unserer Homepage zur Ansicht bereit.<br />

HINWEIS: Alle Längen- und Flächenangaben in dieser Verkaufsmappe sind ca.-Angaben.<br />

Nachmessungen wurden nicht vorgenommen. Angaben über den Zustand erfolgen rein<br />

informativ und aufgrund äußerer Wahrnehmungen.<br />

Seite 12 von 31


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3. Geschäftsbedingungen / Kaufvertragsbedingungen der<br />

Liegenschaftseigentümerin<br />

3.1 Kaufgegenstand / Mindestkaufpreis<br />

Der Mindestkaufpreis für die kaufgegenständliche Liegenschaft EZ 391, GB 57122 <strong>Saalfelden</strong>,<br />

bestehend aus den Grundstücken Nr. 395/1, .544 und .545, bebaut mit Wohnhäusern<br />

Plegergasse 8-10 und 12-14, im grundbücherlich unverbürgten Ausmaß von 9.004 m², beträgt<br />

EURO 1.820.000,- (keine Vorschreibung der USt.)<br />

Im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz vom 13. Mai 1998 und den damit<br />

verbundenen steuerlichen Änderungen bei Grundstückstransaktionen weisen wir ausdrücklich<br />

darauf hin, dass in den angeführten Kaufpreisangaben keine Umsatzsteuer enthalten ist und<br />

von der Verkäuferin auch keine vorgeschrieben wird.<br />

3.2 Angebotsfrist / Verfahren<br />

Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, bis spätestens Freitag, 13. November 2009,<br />

12:00 Uhr, ein verbindliches Angebot über den Kauf der gegenständlichen Liegenschaft,<br />

schriftlich an die mit dem Verkauf allein beauftragte<br />

<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH<br />

Hintere Zollamtsstraße 1<br />

1031 Wien<br />

mit der Bezeichnung „Kaufanbot <strong>Saalfelden</strong>, Pflegergasse“ zu richten.<br />

Sollten bei Angebotsschluss mehrere den Verkaufsbedingungen vollinhaltlich entsprechende<br />

Angebote vorliegen, die zumindest den vorzitierten Mindestkaufpreis ausweisen, behält sich<br />

die Verkäuferin vor, eine Bestpreisermittlung durchzuführen.<br />

Zu Zwecken der Bestpreisermittlung werden sämtliche Interessenten, die ein den<br />

Verkaufsbedingungen vollinhaltlich entsprechendes Angebot, das zumindest den vorzitierten<br />

Mindestkaufpreis ausweist, abgegeben haben, von der <strong>BIG</strong> E&V namens der Verkäuferin<br />

eingeladen, im Rahmen einer Verkaufsverhandlung, deren Zeitpunkt und Ort nach<br />

Angebotsschluss gesondert bekannt gegeben wird, ihre Angebote verbindlich nachzubessern.<br />

Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt dann an jenen Interessenten, der am Schluss der<br />

Verkaufsverhandlung das höchste Kaufpreisangebot abgegeben hat.<br />

Die Veräußerung dieser Liegenschaft wird durch die mit dem Verkauf allein beauftragte<br />

<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs- GmbH (<strong>BIG</strong> E&V), 1031 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1,<br />

durchgeführt.<br />

Die <strong>BIG</strong> E&V und die Verkäuferin behalten sich vor, das Verkaufsverfahren jederzeit und<br />

einseitig – auch ohne Angabe von Gründen – zu unterbrechen, auszusetzen oder zu<br />

beenden.<br />

Seite 13 von 31


Entwickeln & Verwerten<br />

3.3 Vertragsbedingungen<br />

Die Liegenschaft wird geldlastenfrei und im derzeitigen Zustand verkauft. Der Käufer erklärt,<br />

das Kaufobjekt sowie den Zustand der Gebäude aus eigenen Wahrnehmungen zu kennen.<br />

Die Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Zustand (insbesondere auch<br />

nicht für das Freisein von Altlasten, Bodenkontaminationen, Betonfundamenten oder<br />

dergleichen), ein bestimmtes Ausmaß, eine bestimmte Ertragserzielungsmöglichkeit oder<br />

bestimmte Eigenschaften der kaufgegenständlichen Objekte oder dafür, dass sämtliche<br />

behördlichen Bewilligungen vorliegen bzw. übergeben werden können. Für die<br />

kaufgegenständlichen Objekte bestehen keine Zahlungsrückstände, für die mit der<br />

Liegenschaft gehaftet werden müsste.<br />

Der Käufer ist in Kenntnis der grundbücherlich einverleibten Rechte und Pflichten und hat<br />

diese zu übernehmen. Weiters müssen vom Käufer sämtliche, eventuell vorhandene, nicht<br />

verbücherte Wegerechte oder durch den täglichen Gebrauch ersessene Rechte, ohne<br />

Anrechnung auf den Kaufpreis, übernommen werden. Seitens der Verkäuferin wird lediglich<br />

die geldlastenfreie Übergabe der Liegenschaft garantiert.<br />

Der Käufer ist in Kenntnis der bestehenden Widmung. Hiezu wird auf die einschlägigen<br />

Landesgrundverkehrsbehördlichen Bestimmungen und Vorschriften verwiesen.<br />

Seitens der Verkäuferin kann keine Garantie bzw. Gewährleistung für die Eignung und<br />

Machbarkeit eines etwaigen Dachbodenausbaues oder sonstiger Umbauten bzw. baulicher<br />

Erweiterungen, etc. gegeben werden.<br />

Es sind keine Nebenabreden ungewöhnlichen Inhaltes bekannt; es wird aber keinerlei Haftung<br />

dafür übernommen. Weitergaberechte sind keine bekannt; diesbezügliche Garantien können<br />

nicht abgegeben werden. Es sind keine Bauaufträge erteilt oder baubehördliche Verfahren zur<br />

Einleitung von Aufträgen anhängig.<br />

Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

Eine Servitutsvereinbarung hinsichtlich Grundbenützung, Kanalbenützung und Erhaltung des<br />

Kanals besteht nicht. Der Käufer verpflichtet sich diesbezüglich bis 30.6.2010 eine<br />

Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung abzuschließen.<br />

Der Käufer verpflichtet sich die Wasserversorgung bis 30.6.2010 an das öffentliche<br />

Wassernetz anzuschließen.<br />

Bestandverhältnisse<br />

Der Käufer hat in die bestehenden Bestandverhältnisse vollinhaltlich einzutreten.<br />

Auf der gegenständlichen Liegenschaft befinden sich 10 Naturalwohnungen, die gemäß<br />

§ 19 Abs. 2 Bundesimmobiliengesetz (Bundesgesetzblatt I Nr. 141/2000) an die Republik<br />

Österreich, Bundesministerium für Landesverteidigung, vermietet sind. Diese Mietverhältnisse<br />

sind vom Käufer zu übernehmen.<br />

Als Hauptmietzins für Naturalwohnungen wurden jene Grundvergütungen gemäß § 24a<br />

Gehaltsgesetz 1956, Bundesgesetzblatt Nr. 54/1956 vereinbart, die dem jeweiligen Benützer<br />

vorgeschrieben werden. Das Mietentgelt für Dienst- und Naturalwohnungen ist monatlich<br />

jeweils zum Ersten des Monats fällig.<br />

Seite 14 von 31


Entwickeln & Verwerten<br />

Die Republik kann jedes einzelne Mietverhältnis an Naturalwohnungen unter Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ende des Folgemonats kündigen. Der<br />

Vermieter kann unter Einhaltung derselben Frist ebenfalls zum Ende des Folgemonats jedoch<br />

nur aus wichtigen Gründen im Sinne des § 30 MRG kündigen. Eine Kündigung wegen nicht<br />

regelmäßiger Verwendung des Bestandobjektes ist ausgeschlossen; der Republik Österreich<br />

steht die Entscheidung, wem eine Wohnung im Einzelfall als Dienst- oder Naturalwohnung<br />

überlassen wird, frei.<br />

Hausbesorgerdienstverhältnis<br />

Für die Liegenschaft besteht ein unbefristetes Hausbesorgerdienstverhältnis, das vom Käufer<br />

zu übernehmen ist. Dem Hausbesorger wurde die Wohnung Top Nr. 2 im<br />

verkaufsgegenständlichen Haus 8 als Dienstwohnung beigestellt. Das Hausbesorger-<br />

Dienstverhältnis besteht seit 3. Juni 1985.<br />

Versicherungen<br />

Bestehende Versicherungsverträge sind mittels Besitzwechselkündigung aufkündbar. Eine<br />

etwaige Rückverrechnung der Dauerrabatte ist vom Käufer zu tragen.<br />

Energieausweis<br />

Die Verkäuferin wird dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung für die verkaufsgegenständliche<br />

Liegenschaft einen Energieausweis gem. den Bestimmungen des § 3 EAVG übergeben.<br />

Hausverwaltung<br />

Die Liegenschaft wird von der Verkäuferin selbst verwaltet. Die Verwaltung der Liegenschaft<br />

durch die Verkäuferin endet daher zum Übergabestichtag.<br />

Die Verkäuferin wird der Käuferin binnen einem Monat nach Übergabe der Liegenschaft die<br />

bei der Verkäuferin vorhandenen Abrechnungen der Ein- und Ausgaben betreffend die<br />

Liegenschaft sowie alle die kaufgegenständliche Liegenschaft betreffenden, verfügbaren<br />

Verwaltungsunterlagen übergeben.<br />

Übergabe und Übernahme<br />

Die Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes in den physischen Besitz und Genuss<br />

des Käufers erfolgt mit dem auf die beidseitige grundbuchsfähige Unterfertigung des<br />

Kaufvertrages folgenden Monatsersten.<br />

Mit diesem Tag gehen Gefahr und Zufall sowie Nutzen und Lasten auf den Käufer über.<br />

Dieser Tag gilt auch als Stichtag für die Verrechnung der auf den Kaufgegenstand<br />

entfallenden Abgaben.<br />

Insbesondere übernimmt der Käufer mit diesem Stichtag auch den bestehenden<br />

Betriebskostensaldo in voller Höhe, welcher gemäß den Bestimmungen des § 21 MRG an die<br />

Mieter weiter zu verrechnen ist. Ein Ersatz eines allfälligen im Zeitpunkt der Legung der<br />

Jahresabrechnung der Betriebskosten vom Käufer zu tragenden Saldos für einen allfälligen<br />

Leerstand erfolgt hierbei nicht. Ein allfälliges Guthaben verbleibt ebenso wie ein allfälliger<br />

Fehlbetrag beim Käufer und ist mit der Verkäuferin nicht zu verrechnen.<br />

Auf eine Ausfolgung einer allfälligen Mietzinsreserve sowie der Erhaltungs- und<br />

Verbesserungsbeiträge muss vom Käufer verzichtet werden und sind diese in der<br />

Kaufpreisgestaltung bereits berücksichtigt.<br />

Seite 15 von 31


Entwickeln & Verwerten<br />

Abrechnungen über den Hauptmietzins werden nach Vorliegen durch die Hausverwaltung<br />

übermittelt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abrechnungen kann nur für<br />

den Zeitraum ab 01.01.2001 erfolgen, der von der Verkäuferin zu verantworten war. Eine<br />

Haftung für Abrechnungen, die bereits von der Voreigentümerin bzw. Vorverwaltung erstellt<br />

wurden wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

Die Verkäuferin verfügt über Kautionen in der Höhe von € 4.780,-, die gemeinsam mit den<br />

Verwaltungsunterlagen übergeben werden.<br />

Seitens der Verkäuferin wurden folgende Wartungsverträge abgeschlossen, die vom Käufer<br />

zu übernehmen sind: Ölbrennerwart Auftragnehmer Fa. Walter Bösch KG, Oberndorferstraße<br />

16, 5101 Bergheim bei Salzburg, mit einem jährlichen Entgelt von rd. € 520,- (excl. USt.) eine<br />

Kündigungsmöglichkeit ist jeweils zum Jahresende mit 30 Tagen Kündigungsfrist möglich.<br />

3.4 Kaufvertrag / Kaufpreiserlag<br />

Kaufvertrag<br />

Der Vertragserrichter kann vom Käufer bestimmt werden. Der Kaufvertrag, in welchen die<br />

vorzitierten „Vertragsbedingungen der Verkäuferin“ einzuarbeiten sind, ist der Verkäuferin vom<br />

Vertragserrichter an die <strong>BIG</strong>, zu Handen Herrn Mag. Oliver Walter (oliver.walter@big.at) im<br />

Entwurf vorzulegen.<br />

Der Kaufvertrag ist zumindest in einem Original zu errichten, welches der Käufer erhält. Die<br />

Verkäuferin erhält eine beglaubigte Kopie auf Kosten des Käufers. Alle mit der Errichtung und<br />

der grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Gebühren und<br />

öffentliche Abgaben, insbesondere auch die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Kosten für<br />

eine rechtsfreundliche Vertretung trägt jeder Vertragsteil selbst.<br />

Kaufpreiserlag<br />

Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Kaufpreis sowie die Grunderwerbsteuer und die<br />

grundbücherliche Eintragungsgebühr vor verbücherungsfähiger Unterfertigung des<br />

Kaufvertrages durch beide Vertragsparteien auf das vom Vertragserrichter bekanntzugebende<br />

Treuhandkonto zu erlegen sowie bei Erwerb durch eine natürliche Person dem Treuhänder<br />

seinen Staatsbürgerschaftsnachweis zu übergeben. Festgehalten wird, dass als<br />

Vertragserrichter nur ein öffentlicher Notar akzeptiert wird bzw. ein Rechtsanwalt, welcher als<br />

Mitglied der (freiwilligen) Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer registriert ist.<br />

Der Treuhänder ist verpflichtet, den Kaufpreis samt angereiften Zinsen an die Verkäuferin<br />

weiterzuleiten, sobald ihm die Verkäuferin sämtliche, für die Einverleibung des<br />

Eigentumsrechts erforderlichen Originalurkunden wie Kaufvertrag und<br />

Rangordnungsbeschluss übergeben hat. Der Treuhänder ist erst zur Einverleibung berechtigt,<br />

wenn der Käufer den gesamten Kaufpreis samt Grunderwerbsteuer und Einverleibungsgebühr<br />

auf dem Treuhandkonto hinterlegt hat.<br />

Der Treuhänder ist zu verpflichten, binnen fünf Werktagen ab Erhalt des beidseits<br />

grundbuchsfähig gefertigten Kaufvertrages/der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des<br />

Kaufvertrages die Grunderwerbsteuerselbstbemessung durchzuführen und binnen weiterer<br />

fünf Werktage ab Durchführung der Grunderwerbsteuerselbstbemessung die Einverleibung<br />

des Eigentumsrechtes beim Grundbuchsgericht zu beantragen.<br />

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3.5 Rücktritt / Pönale<br />

Sollte der ermittelte Bestbieter, aus welchem Grund auch immer, den Kaufpreis nicht<br />

innerhalb der noch zu vereinbarenden Frist hinterlegen, kann die Verkäuferin ohne Setzung<br />

einer Nachfrist durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurücktreten und es gilt damit<br />

automatisch das zweitbeste Anbot als angenommen. Der Bestbieter hat im Fall dieses<br />

Rücktritts ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich 20% Ust ohne<br />

Zeitaufschub zu bezahlen.<br />

Ebenso wird eine analoge Anwendung und Fälligkeit des obgenannten Pönales für den Fall<br />

eines alleinigen Bieters vereinbart.<br />

Bei jedem Rücktritt vom Kaufvertrag durch einseitige Erklärung des Bieters (Bestbieter,<br />

Zweitbieter bzw. alleiniger Bieter) ist ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises<br />

zuzüglich 20% USt sofort fällig und auf ein von der Verkäuferin bekannt zu gebendes Konto<br />

ohne Zeitaufschub spesenfrei zu bezahlen.<br />

3.6 Sonstiges<br />

Ein Angebot gilt nur als gelegt, wenn mit gleicher Post eine unwiderrufliche<br />

Finanzierungszusage einer österreichischen Geschäftsbank den Erwerb der Liegenschaft bis<br />

zu einem Gesamtkaufpreis von € 2.000.000,- zu finanzieren, beiliegt. Diese<br />

Finanzierungszusage erübrigt sich, wenn der Anbotsleger bei Abgabe seines Kaufanbotes in<br />

sonstiger geeigneter Weise nachweist, dass er über Finanzierungsmittel in Höhe von<br />

zumindest € 2.000.000,- verfügt. Zu diesem Nachweis geeignet sind insbesondere Kopien von<br />

- den Namen des Erwerbers ausweisenden - Sparbüchern, Konto- und Depotauszüge sowie<br />

sonstige Bankbestätigungen.<br />

Wenn die Anbotslegung für eine zu gründende Gesellschaft erfolgt, ist dies ausdrücklich zu<br />

vermerken. Wenn das Anbot eines Bieters durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter oder<br />

einen sonstigen Vertreter gestellt wird, ist der vollständige Name des Auftraggebers bekannt<br />

zu geben und eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.<br />

Diese Liegenschaftsdokumentation richtet sich ausschließlich an Kaufinteressenten. Sofern<br />

Interessenten oder Dritte, die auch über eine Maklerkonzession verfügen, dieses Anbot<br />

erhalten, machen wir darauf aufmerksam, dass die Verwendung oder die Weitergabe der<br />

Unterlagen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet ist. Es besteht kein<br />

Anspruch auf eine Abgeberprovision.<br />

Für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich jeweils zuständige Gericht in Wien örtlich<br />

zuständig. Soferne der Käufer Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, wird<br />

durch diese Bestimmung dessen allgemeiner Gerichtsstand nicht ausgeschlossen<br />

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3.7 Kontakte<br />

Besichtigung / Einsicht in Liegenschaftsunterlagen<br />

Für weitere Informationen über die Liegenschaft bzw. die Vereinbarung eines<br />

Besichtigungstermins steht Ihnen die örtlich zuständige Verwaltungsabteilung gerne zur<br />

Verfügung:<br />

Herr Ferdinand Breitwieser<br />

<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs- GmbH<br />

Objektmanagementteam Salzburg<br />

5020 Salzburg, Aigner Str. 8<br />

T 05 0244 - 5521<br />

F 05 0244 - 5577<br />

M 0664 80745 5521<br />

Ferner kann nach vorheriger Terminvereinbarung in die für die Verwertung relevanten<br />

Liegenschaftsunterlagen bei dieser Verwaltungsabteilung Einsicht genommen bzw. gegen<br />

Kostenersatz Kopien angefertigt werden.<br />

Angebot / Vertragsbedingungen<br />

Bei Fragen zum Kaufangebot bzw. zu den Vertragsbedingungen kontaktieren Sie<br />

Frau Elisabeth Eder<br />

<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs- GmbH<br />

1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1<br />

T 01 712 07 42 - 7704<br />

F 01 712 07 42 - 7705<br />

M 0664 80745 1485<br />

3.8 Provisionsvereinbarung<br />

Die Verkäuferin ist Alleingesellschafterin der <strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs- GmbH. Es<br />

wird daher darauf hingewiesen, dass zwischen der <strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs-<br />

GmbH und der Verkäuferin ein wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 6 Absatz 4<br />

Maklergesetz vorliegt.<br />

Der Käufer verpflichtet sich, dass im Falle des Zustandekommens eines rechtsgültigen<br />

Kaufvertrages oder einer sonstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessen-<br />

Gemeinschaften bzw. gleichwertige Rechtsgeschäfte) eine Vermittlungsprovision in der<br />

Höhe 3% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20% an die<br />

<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs- GmbH zu bezahlen.<br />

Die Zahlung des vorgenannten Provisionssatzes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

wird auch für den Fall vereinbart,<br />

• dass das vorbezeichnete Rechtsgeschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt,<br />

• dass ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt,<br />

• dass entweder Sie oder der vermittelte Dritte die von uns namhaft gemachte<br />

Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande<br />

kommt oder<br />

• ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt<br />

wurde (§ 15 Abs. 1 Maklergesetz).<br />

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Alle Angaben und Daten erfolgen auf Basis der Auskunft und übergebenen Unterlagen der<br />

Verkäuferin. Die <strong>BIG</strong> E&V leistet daher keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.<br />

Die <strong>BIG</strong> E&V und die Verkäuferin haften gegenüber dem Kaufinteressenten nicht für allfällige<br />

im Zusammenhang mit der Untersuchung der Liegenschaft entstehenden Kosten oder<br />

Gebühren, auch dann nicht, wenn sich die <strong>BIG</strong> E&V oder die Verkäuferin entscheiden sollte,<br />

den Verkaufsprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen<br />

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4. Beilagen<br />

Fotos<br />

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4.2 Dienstbarkeitsvertrag<br />

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5. Nebenkostenübersicht<br />

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