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Altes Zollhaus 6842 Koblach, Falle 10 - BIG Entwicklungs

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<strong>Altes</strong> <strong>Zollhaus</strong><br />

<strong>6842</strong> <strong>Koblach</strong>, <strong>Falle</strong> <strong>10</strong>


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Summary<br />

<strong>6842</strong> <strong>Koblach</strong>, <strong>Falle</strong> <strong>10</strong><br />

Grundbuch EZ 205, GSt. .55<br />

KG 92112 <strong>Koblach</strong><br />

Flächen Grundstücksfläche lt. GB 240 m²<br />

Nutzfläche ca. 153 m²<br />

Mietverhältnisse Bestandfrei<br />

Mindestkaufpreis € 60.000,-- (keine Vorschreibung der USt)<br />

Angebotsfrist Freitag, 05. März 20<strong>10</strong>, 12.00 Uhr<br />

Provision 3% des Kaufpreises + 20% USt<br />

Ihr Ansprechpartner Herr Alexander Eichinger<br />

Telefon 01 712 07 42 - 7709<br />

Fax 01 712 07 42 - 7705<br />

Mobil 0664 80745 1486<br />

alexander.eichinger@big-ev.at<br />

<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH Handelsgericht Wien Bankverbindung: RLB/NÖ Wien<br />

Hintere Zollamtsstraße 1 Firmenbuchnr.: 62121f BLZ: 32000, Kontonr.: 524.983<br />

<strong>10</strong>31 Wien DVR: 0745821 BIC: RLNWATWW<br />

www.big-ev.at UID-Nr.: ATU48885504 IBAN: AT793200000000524983<br />

Seite 2 von 28


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Inhaltsverzeichnis<br />

1. Allgemeine Liegenschaftsdaten<br />

1.1 Landkarte / Anfahrtsplan<br />

1.2 Lagebeschreibung<br />

1.3 Flächenwidmung / Bebauungsbestimmungen<br />

1.4 Katasterplan<br />

1.5 Grundbuchauszug<br />

1.6 Eigentumsverhältnis<br />

1.7 Außerbücherliche Dienstbarkeiten<br />

2. Beschreibung<br />

2.1 Beschreibung der Liegenschaft samt Bebauung<br />

2.2 Flächen<br />

2.3 Aufschließung / Anschlüsse<br />

2.4 Bestandverhältnisse<br />

2.5 Energieausweis<br />

2.6 Gebäudereinigung / Grünflächenbetreuung / Winterdienst<br />

3. Geschäftsbedingungen / Kaufvertragsbedingungen<br />

3.1 Kaufgegenstand / Mindestkaufpreis<br />

3.2 Angebotsfrist / Verfahren<br />

3.3 Vertragsbedingungen<br />

3.4 Kaufvertrag / Kaufpreiserlag<br />

3.5 Rücktritt/ Pönale<br />

3.6 Sonstiges<br />

3.7 Kontakt<br />

3.8 Provisionsvereinbarung<br />

4. Beilagen<br />

4.1 Fotos<br />

4.2 Ansichten und Pläne<br />

4.3 Dienstbarkeitsvertrag<br />

5. Nebenkostenübersicht<br />

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1. Allgemeine Liegenschaftsdaten<br />

1.1 Landkarte / Anfahrtsplan<br />

Quelle: Michelin-Routenplaner<br />

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1.2 Lagebeschreibung<br />

<strong>Koblach</strong> liegt im westlichsten Bundesland Österreichs, Vorarlberg, im Bezirk Feldkich auf 456<br />

Metern Höhe. Ortsteile der Gemeinde sind: Au, Dürne, Straßenhäuser, Neuburg, Udelberg.<br />

1952 wurden am Fuße des Kummenbergs im Zuge von Ausgrabungsarbeiten menschliche<br />

Überreste aus der Mittelsteinzeit (etwa 7.500 v. Chr.) entdeckt. [2]<br />

Im Mittelalter war <strong>Koblach</strong> ein Königshof der Welfen – mit Sitz auf der Neuburg. Hugo von<br />

Tumb verkaufte 1363 die Burg und Herrschaft Neuburg an die Herzöge von Österreich –<br />

direkt im Herrschaftsgebiet der Montforter.<br />

<strong>Koblach</strong> wurde 1675 zur eigenen Pfarre. Von 1805 bis 1814 gehörte der Ort zu Bayern, dann<br />

wieder zu Österreich. Die Habsburger regierten die Orte in Vorarlberg wechselnd von Tirol<br />

und Vorderösterreich (Freiburg im Breisgau) aus – sie übernahmen 1852 die Pfandschaft.<br />

Zum österreichischen Bundesland Vorarlberg gehört <strong>Koblach</strong> seit dessen Gründung 1861.<br />

Distanzen:<br />

Bregenz, ca. 25 km<br />

Dornbirn, ca. 17 km<br />

Feldkirch, ca. 18 km<br />

Lustenau, ca. 15 km<br />

Quelle: Michelin-Routenplaner<br />

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1.3 Flächenwidmung / Bebauungsbestimmungen<br />

Laut Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Koblach</strong> ist die gegenständliche Liegenschaft<br />

(Grundstück .55) als Bauland Mischgebiet (sind Gebiete, in denen Wohngebäude und<br />

sonstige Gebäude und Anlagen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. In<br />

Mischgebieten können Zonen festgelegt werden, in denen Gebäude und Anlagen für land-<br />

und forstwirtschaftliche Zwecke errichtet werden dürfen) mit Widmung Vorbehaltsfläche<br />

Zollamt ausgewiesen Zur Zeit befindet sich hier noch eine „Vorbehaltsfläche Zollamt“, welche<br />

lt. Telefonat mit dem Bürgermeister von <strong>Koblach</strong> noch heuer aufgehoben wird (das<br />

Grundstück .174 ist als Freifläche Landwirtschaft ausgewiesen).<br />

1.4 Katasterplan<br />

Seite 6 von 28


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1.5 Grundbuchauszug<br />

1.6 Eigentumsverhältnis / Verwaltung<br />

Das Objekt steht seit 01.01.2001 im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H., FN<br />

34897w, Widnau 12, 6800 Feldkirch.<br />

Die Liegenschaft wird seit dem 01.01.2001 von der Verkäuferin verwaltet. Die örtlich<br />

zuständige Verwaltungsabteilung ist das Objektmanagementteam Vorarlberg in 6800<br />

Feldkirch, Schillerstraße 2.<br />

1.7 Außerbücherliche Dienstbarkeiten<br />

Leitungsrecht der Telekom Austria AG (siehe Beilage 4.3 Dienstbarkeitsvertrag –<br />

Rohrleitungen Telekom Austria AG, samt Leitungsplan).<br />

2. Beschreibung des Kaufobjektes<br />

2.1 Beschreibung der Liegenschaft samt Bebauung<br />

Es handelt sich um ein ehemaliges Zollamts-/Wohngebäude aus der Zwischenkriegszeit,<br />

welches ca. 1920 errichtet wurde.<br />

Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, und in einem dem Alter entsprechenden<br />

Zustand.<br />

Es ist nicht unterkellert und besteht aus dem Erdgeschoss, dem Obergeschoss sowie einem<br />

Rohdachboden.<br />

Seite 7 von 28<br />

Anmerkung: siehe Punkt. 2.2


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Im Erdgeschoss war früher das Zollbüro untergebracht. Hier stehen ein Vorraum, drei<br />

Aufenthaltsräume, ein Abstellraum (im Plan als Keller tituliert) sowie ein WC zur Verfügung.<br />

Das Obergeschoss war eine selbständige Wohneinheit und auch als solche vermietet.<br />

Die Raumaufteilung ist wie folgt: Vorraum, drei Wohnräume, Küche, Wannenbad sowie ein<br />

WC.<br />

• Zustand: Der Bau- und Erhaltungszustand kann als durchschnittlich bezeichnet werden.<br />

Teilweise Feuchtigkeitsspuren im Erdgeschoss.<br />

• Bauweise: Massivbauweise, Holztramdecken<br />

• Dach: Dachstuhl im guten trockenen Zustand<br />

• Fassade: Einfach verputzt<br />

• Stiegen: Holztreppen mit Holzgeländer<br />

• Fenster: Holz-Kastenfenster mit Holzläden, welche Verwitterungsspuren aufweisen<br />

• Türen: Holztüren mit Holzzargen, teilweise Glaseinsätze<br />

• Fußböden: Verkehrsflächen im Erdgeschoss betoniert. Holzböden auf beiden Etagen. Im<br />

Obergeschoss teilweise mit Teppichböden ausgelegt. Die Nasszellen wurden verfliest.<br />

• Sanitär: Einfache Ausstattung und alles verfliest, WCs getrennt.<br />

2.2 Flächen<br />

Grundfläche lt. Grundbuch 240 m²<br />

Erdgeschoss ca. 76 m²<br />

Obergeschoss ca. 77 m²<br />

Gesamtnutzfläche ca. 153 m²<br />

Bei dem von der Liegenschaft abseits liegenden Grundstück Nr. .174, im Ausmaß von ca. 50<br />

m², handelt es sich um ein Stück Wiese. Die Verkäuferin weist darauf hin, dass die Gemeinde<br />

<strong>Koblach</strong> für das gegenständliche Grundstück Interesse angemeldet hat, und es bereits<br />

Verkaufsverhandlungen gibt. Falls es zu keinem Kauf durch die Gemeinde <strong>Koblach</strong> kommt,<br />

übernimmt der Käufer beide Grundstücke laut Grundbuch, ohne dass für ihn weitere Kosten<br />

dafür anfallen.<br />

2.3 Aufschließung / Anschlüsse<br />

Zufahrt<br />

Die Zufahrt erfolgt über öffentliches Gut – Landesstraße.<br />

Stromversorgung<br />

Erfolgt über die Vorarlberger Kraftwerke.<br />

Heizung<br />

Das Haus wurde mittels Einzelheizung, welche nicht mehr vorhanden ist, beheizt. Ein<br />

Gasanschluss ist im Haus vorhanden, wurde jedoch nicht angeschlossen.<br />

Wasserversorgung<br />

Erfolgt über die Gemeinde <strong>Koblach</strong>.<br />

Seite 8 von 28


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Abwasserentsorgung<br />

Die Abwasserentsorgung der Wohnungen erfolgt über das öffentliche Kanalnetz.<br />

2.4 Bestandverhältnisse<br />

Das Objekt ist bestandfrei.<br />

2.5 Energieausweis<br />

Energiekennzahl: 230 kWh/m²a laut Gutachten vom 17.09.2009<br />

Der Energieausweis steht auf unserer Homepage zur Ansicht bereit (www.big-ev.at) und wird<br />

dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung im Original übergeben.<br />

2.6. Gebäudereinigung / Grünflächenbetreuung / Winterdienst<br />

Für die Winterbetreuung gibt es keinen laufenden Vertrag, der vom Käufer zu übernehmen ist.<br />

HINWEIS: Alle Längen- und Flächenangaben in dieser Verkaufsmappe sind ca.-Angaben.<br />

Nachmessungen wurden nicht vorgenommen. Angaben über den Zustand erfolgen rein<br />

informativ und aufgrund äußerer Wahrnehmungen.<br />

Seite 9 von 28


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3. Geschäftsbedingungen / Kaufvertragsbedingungen der<br />

Liegenschaftseigentümerin<br />

3.1 Kaufgegenstand / Mindestkaufpreis<br />

Der Mindestkaufpreis für die kaufgegenständliche Liegenschaft EZ 205, GB 92112 <strong>Koblach</strong>,<br />

bestehend aus dem Grundstück Nr. .55, bebaut mit dem Wohnhaus mit der Adresse <strong>Falle</strong> <strong>10</strong><br />

in <strong>6842</strong> <strong>Koblach</strong> im grundbücherlich unverbürgten Ausmaß von 240 m², beträgt<br />

EURO 60.000,-- (keine Vorschreibung der USt.)<br />

Bei dem von der Liegenschaft abseits liegenden Grundstück Nr. .174, im Ausmaß von ca. 50<br />

m², handelt es sich um ein Stück Wiese. Die Verkäuferin weist darauf hin, dass die Gemeinde<br />

<strong>Koblach</strong> für das gegenständliche Grundstück Interesse angemeldet hat, und es bereits<br />

Verkaufsverhandlungen gibt. Falls es zu keinem Kauf durch die Gemeinde <strong>Koblach</strong> kommt,<br />

übernimmt der Käufer beide Liegenschaften laut Grundbuch, ohne dass für ihn weitere Kosten<br />

dafür anfallen.<br />

Im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz vom 13. Mai 1998 und den damit<br />

verbundenen steuerlichen Änderungen bei Grundstückstransaktionen weisen wir ausdrücklich<br />

darauf hin, dass in den angeführten Kaufpreisangaben keine Umsatzsteuer enthalten ist und<br />

von der Verkäuferin auch keine vorgeschrieben wird.<br />

3.2 Angebotsfrist / Verfahren<br />

Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, bis spätestens Freitag, 05. März 20<strong>10</strong>, 12.00 Uhr,<br />

ein verbindliches Angebot über den Kauf der gegenständlichen Liegenschaft, schriftlich an die<br />

mit dem Verkauf allein beauftragte<br />

<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH<br />

<strong>10</strong>31 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1<br />

mit der Bezeichnung „Kaufanbot – <strong>6842</strong> <strong>Koblach</strong>, <strong>Falle</strong> <strong>10</strong>“ zu richten.<br />

Sollten bei Angebotsschluss mehrere den Verkaufsbedingungen vollinhaltlich entsprechende<br />

Angebote vorliegen, die zumindest den vorzitierten Mindestkaufpreis ausweisen, behält sich<br />

die Verkäuferin vor, eine Bestpreisermittlung durchzuführen.<br />

Zu Zwecken der Bestpreisermittlung werden sämtliche Interessenten, die ein den<br />

Verkaufsbedingungen vollinhaltlich entsprechendes Angebot, das zumindest den vorzitierten<br />

Mindestkaufpreis ausweist, abgegeben haben, von der <strong>BIG</strong> E&V namens der Verkäuferin<br />

eingeladen, im Rahmen einer Verkaufsverhandlung, deren Zeitpunkt und Ort nach<br />

Angebotsschluss gesondert bekannt gegeben wird, ihre Angebote verbindlich nachzubessern.<br />

Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt dann an jenen Interessenten, der am Schluss der<br />

Verkaufsverhandlung das höchste Kaufpreisangebot abgegeben hat.<br />

Die Veräußerung dieser Liegenschaft wird durch die mit dem Verkauf allein beauftragte<br />

<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH (<strong>BIG</strong> E&V), <strong>10</strong>31 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1,<br />

durchgeführt.<br />

Die <strong>BIG</strong> E&V und die Verkäuferin behalten sich vor, das Verkaufsverfahren jederzeit und<br />

einseitig – auch ohne Angabe von Gründen – zu unterbrechen, auszusetzen oder zu<br />

beenden.<br />

Seite <strong>10</strong> von 28


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3.3 Vertragsbedingungen<br />

Die Liegenschaft wird geldlastenfrei und im derzeitigen Zustand verkauft. Der Käufer erklärt,<br />

das Kaufobjekt sowie den Zustand des Hauses aus eigenen Wahrnehmungen zu kennen. Die<br />

Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Zustand (insbesondere auch nicht<br />

für das Freisein von Altlasten, Bodenkontaminationen, Betonfundamenten oder dergleichen),<br />

ein bestimmtes Ausmaß, eine bestimmte Ertragserzielungsmöglichkeit oder bestimmte<br />

Eigenschaften der kaufgegenständlichen Objekte oder dafür, dass sämtliche behördlichen<br />

Bewilligungen vorliegen bzw. übergeben werden können. Für die kaufgegenständlichen<br />

Objekte bestehen keine Zahlungsrückstände, für die mit der Liegenschaft gehaftet werden<br />

müsste.<br />

Der Käufer ist in Kenntnis der grundbücherlich einverleibten Rechte und Pflichten und hat<br />

diese zu übernehmen. Weiters müssen vom Käufer sämtliche, eventuell vorhandene, nicht<br />

verbücherte Wegerechte oder durch den täglichen Gebrauch ersessene Rechte, ohne<br />

Anrechnung auf den Kaufpreis, übernommen werden. Seitens der Verkäuferin wird lediglich<br />

die geldlastenfreie Übergabe der Liegenschaft garantiert.<br />

Der Käufer ist in Kenntnis der bestehenden Widmung. Hiezu wird auf die einschlägigen<br />

landesgrundverkehrsbehördlichen Bestimmungen und Vorschriften verwiesen (Hinweis auf die<br />

Vorbehaltsfläche, siehe Punkt 1.3).<br />

Seitens der Verkäuferin kann keine Garantie bzw. Gewährleistung für die Eignung und<br />

Machbarkeit eines etwaigen Dachbodenausbaues oder sonstiger Umbauten bzw. baulicher<br />

Erweiterungen, etc. gegeben werden.<br />

Es sind keine Nebenabreden ungewöhnlichen Inhaltes bekannt; es wird aber keinerlei Haftung<br />

dafür übernommen. Weitergaberechte sind keine bekannt; diesbezügliche Garantien können<br />

nicht abgegeben werden. Es sind keine Bauaufträge erteilt oder baubehördliche Verfahren zur<br />

Einleitung von Aufträgen anhängig.<br />

Versicherungen<br />

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass - abweichend von den Bestimmungen der §§ 69 ff<br />

VersVG - das derzeit für das Kaufobjekt bestehende Elementar- und Haftpflichtversicherungsverhältnis<br />

zum Stichzeitpunkt der Übergabe des Kaufobjektes an den Käufer<br />

gemäß Kaufvertrag endet, sodass der Käufer allein für das Bestehen eines<br />

Versicherungsverhältnisses ab dem Stichzeitpunkt der Übergabe der Liegenschaft Sorge zu<br />

tragen hat.<br />

Hausverwaltung<br />

Die Liegenschaft wird von der Verkäuferin selbst verwaltet. Die Verwaltung der Liegenschaft<br />

durch die Verkäuferin endet daher zum Übergabestichtag.<br />

Die Verkäuferin wird der Käuferin bis 2 Monate nach Übergabe der Liegenschaft die bei ihr<br />

vorhandenen Abrechnungen der Ein- und Ausgaben betreffend die Liegenschaft übergeben.<br />

Energieausweis<br />

Die Verkäuferin wird dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung für die verkaufsgegenständliche<br />

Liegenschaft einen Energieausweis gem. den Bestimmungen des § 3 EAVG übergeben.<br />

Seite 11 von 28


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Übergabe und Übernahme<br />

Die Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes in den physischen Besitz und Genuss<br />

des Käufers erfolgt mit dem auf die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des<br />

Kaufvertrages folgenden Monatsersten.<br />

Mit diesem Tag gehen Gefahr und Zufall sowie Nutzen und Lasten auf den Käufer über.<br />

Dieser Tag gilt auch als Stichtag für die Verrechnung der auf den Kaufgegenstand<br />

entfallenden Abgaben.<br />

Abrechnungen über die Ein- und Ausgaben werden nach Vorliegen durch die Hausverwaltung<br />

übermittelt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abrechnungen kann nur für<br />

den Zeitraum ab 01.01.2001 erfolgen, der von der Verkäuferin zu verantworten war. Eine<br />

Haftung für Abrechnungen, die bereits von der Voreigentümerin bzw. Vorverwaltung erstellt<br />

wurden wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

3.4 Kaufvertrag / Kaufpreiserlag<br />

Kaufvertrag<br />

Der Vertragserrichter kann vom Käufer bestimmt werden. Der Kaufvertrag, in welchen die<br />

vorzitierten „Vertragsbedingungen der Verkäuferin“ einzuarbeiten sind, ist der Verkäuferin vom<br />

Vertragserrichter an die <strong>BIG</strong>, zu Handen Herrn Mag. Oliver Walter (oliver.walter@big.at) im<br />

Entwurf vorzulegen.<br />

Der Kaufvertrag ist zumindest in einem Original zu errichten, welches der Käufer erhält. Die<br />

Verkäuferin erhält eine beglaubigte Kopie auf Kosten des Käufers. Alle mit der Errichtung und<br />

der grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Gebühren und<br />

öffentliche Abgaben, insbesondere auch die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Kosten für<br />

eine rechtsfreundliche Vertretung trägt jeder Vertragsteil selbst.<br />

Kaufpreiserlag<br />

Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Kaufpreis sowie die Grunderwerbsteuer und die<br />

grundbücherliche Eintragungsgebühr vor verbücherungsfähiger Unterfertigung des<br />

Kaufvertrages durch beide Vertragsparteien auf das vom Vertragserrichter bekanntzugebende<br />

Treuhandkonto zu erlegen sowie bei Erwerb durch eine natürliche Person dem Treuhänder<br />

seinen Staatsbürgerschaftsnachweis zu übergeben. Festgehalten wird, dass als<br />

Vertragserrichter nur ein öffentlicher Notar akzeptiert wird bzw. ein Rechtsanwalt, welcher als<br />

Mitglied der (freiwilligen) Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer registriert ist.<br />

Der Treuhänder ist verpflichtet, den Kaufpreis samt angereiften Zinsen an die Verkäuferin<br />

weiterzuleiten, sobald ihm die Verkäuferin sämtliche, für die Einverleibung des<br />

Eigentumsrechts erforderlichen Originalurkunden wie Kaufvertrag und<br />

Rangordnungsbeschluss übergeben hat. Der Treuhänder ist erst zur Einverleibung berechtigt,<br />

wenn der Käufer den gesamten Kaufpreis samt Grunderwerbsteuer und Einverleibungsgebühr<br />

auf dem Treuhandkonto hinterlegt hat.<br />

Der Treuhänder ist zu verpflichten, binnen fünf Werktagen ab Erhalt des beidseits<br />

grundbuchsfähig gefertigten Kaufvertrages/der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des<br />

Kaufvertrages die Grunderwerbsteuerselbstbemessung durchzuführen und binnen weiterer<br />

fünf Werktage ab Durchführung der Grunderwerbsteuerselbstbemessung die Einverleibung<br />

des Eigentumsrechtes beim Grundbuchsgericht zu beantragen.<br />

Seite 12 von 28


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3.5 Rücktritt / Pönale<br />

Sollte der ermittelte Bestbieter, aus welchem Grund auch immer, den Kaufpreis nicht<br />

innerhalb der noch zu vereinbarenden Frist hinterlegen und grundbuchsfähig unterfertigen,<br />

kann die Verkäuferin ohne Setzung einer Nachfrist durch einseitige Erklärung vom Vertrag<br />

zurücktreten und es gilt damit automatisch das zweitbeste Anbot als angenommen. Der<br />

Bestbieter hat im Fall dieses Rücktritts ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises<br />

zuzüglich 20% USt. ohne Zeitaufschub zu bezahlen.<br />

Ebenso wird eine analoge Anwendung und Fälligkeit des obgenannten Pönales für den Fall<br />

eines alleinigen Bieters vereinbart.<br />

Bei jedem Rücktritt vom Kaufvertrag durch einseitige Erklärung des Bieters (Bestbieter,<br />

Zweitbieter bzw. alleiniger Bieter) ist ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises<br />

zuzüglich 20% USt. sofort fällig und auf ein von der Verkäuferin bekannt zu gebendes Konto<br />

ohne Zeitaufschub spesenfrei zu bezahlen.<br />

3.6 Sonstiges<br />

Wenn die Anbotslegung für eine zu gründende Gesellschaft erfolgt, ist dies ausdrücklich zu<br />

vermerken. Wenn das Anbot eines Bieters durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter oder<br />

einen sonstigen Vertreter gestellt wird, ist der vollständige Name des Auftraggebers bekannt<br />

zu geben und eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.<br />

Diese Liegenschaftsdokumentation richtet sich ausschließlich an Kaufinteressenten. Sofern<br />

Interessenten oder Dritte, die auch über eine Maklerkonzession verfügen, dieses Anbot<br />

erhalten, machen wir darauf aufmerksam, dass die Verwendung oder die Weitergabe der<br />

Unterlagen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet ist. Es besteht kein<br />

Anspruch auf eine Abgeberprovision.<br />

Alle Angaben und Daten erfolgen auf Basis der Auskunft und übergebenen Unterlagen der<br />

Verkäuferin. Die <strong>BIG</strong> E&V leistet daher keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.<br />

Die <strong>BIG</strong> E&V und die Verkäuferin haften gegenüber dem Kaufinteressenten nicht für allfällige<br />

im Zusammenhang mit der Untersuchung der Liegenschaft entstehenden Kosten oder<br />

Gebühren, auch dann nicht, wenn sich die <strong>BIG</strong> E&V oder die Verkäuferin entscheiden sollte,<br />

den Verkaufsprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen.<br />

Für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich jeweils zuständige Gericht in Wien örtlich<br />

zuständig. Soferne der Käufer Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, wird<br />

durch diese Bestimmung dessen allgemeiner Gerichtsstand nicht ausgeschlossen.<br />

Seite 13 von 28


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3.7 Kontakte<br />

Besichtigung / Einsicht in Liegenschaftsunterlagen<br />

Für weitere Informationen über die Liegenschaft bzw. die Vereinbarung eines<br />

Besichtigungstermins steht Ihnen die örtlich zuständige Verwaltungsabteilung gerne zur<br />

Verfügung:<br />

Herr Sieghart Toih<br />

<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH<br />

6800 Feldkirch, Schillerstraße 2<br />

T 01 712 07 42 7777<br />

F 01 712 07 42 7705<br />

M 0664 / 807 45 5809<br />

Ferner kann nach vorheriger Terminvereinbarung in die für die Verwertung relevanten<br />

Liegenschaftsunterlagen bei dieser Verwaltungsabteilung Einsicht genommen bzw. gegen<br />

Kostenersatz Kopien angefertigt werden.<br />

Angebot / Vertragsbedingungen<br />

Bei Fragen zum Kaufangebot bzw. zu den Vertragsbedingungen kontaktieren Sie:<br />

Herrn Alexander Eichinger<br />

<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH<br />

<strong>10</strong>30 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1<br />

T 01 712 07 42 - 7709<br />

F 01 712 07 42 - 7705<br />

M 0664 / 807 45 1486<br />

3.8 Provisionsvereinbarung<br />

Die Verkäuferin ist Alleingesellschafterin der <strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH. Es<br />

wird daher darauf hingewiesen, dass zwischen der <strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs<br />

GmbH und der Verkäuferin ein wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 6 Absatz 4<br />

Maklergesetz vorliegt.<br />

Der Käufer verpflichtet sich, dass im <strong>Falle</strong> des Zustandekommens eines rechtsgültigen<br />

Kaufvertrages oder einer sonstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessensgemeinschaften<br />

bzw. gleichwertige Rechtsgeschäfte) eine Vermittlungsprovision in der<br />

Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20% an<br />

die <strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH zu bezahlen ist.<br />

Die Zahlung des vorgenannten Provisionssatzes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

wird auch für den Fall vereinbart,<br />

• dass das vorbezeichnete Rechtsgeschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt,<br />

• dass ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt,<br />

• dass entweder Sie oder der vermittelte Dritte die von uns namhaft gemachte<br />

Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande<br />

kommt oder<br />

• ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt<br />

wurde (§ 15 Abs. 1 Maklergesetz).<br />

Seite 14 von 28


Entwickeln & Verwerten<br />

4. Beilagen<br />

4.1 Fotos<br />

Stiegenhaus<br />

Seite 15 von 28<br />

Entree


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Erdgeschoß - Ehemaliges Amtszimmer mit Waschgelegenheit<br />

Erdgeschoß – Ehemaliges Amtszimmer<br />

Seite 16 von 28


Entwickeln & Verwerten<br />

Erdgeschoß – Lagerraum (im Plan als Stempelraum tituliert)<br />

Obergeschoß – Aussicht<br />

Seite 17 von 28


Entwickeln & Verwerten<br />

Obergeschoß – Räumlichkeiten<br />

Obergeschoß – Eckzimmer<br />

Seite 18 von 28


Entwickeln & Verwerten<br />

Obergeschoß – Badezimmer mit Warmwasseraufbereitung (im Plan als Speis tituliert)<br />

Rohdachboden<br />

Rohdachboden<br />

Seite 19 von 28


Entwickeln & Verwerten<br />

4.2 Ansichten und Pläne<br />

Seite 20 von 28


Entwickeln & Verwerten<br />

Seite 21 von 28


Entwickeln & Verwerten<br />

4.3 Dienstbarkeitsvertrag<br />

Leitungsrecht Telekom Austria AG mit Plan<br />

Seite 1<br />

Seite 22 von 28


Entwickeln & Verwerten<br />

Seite 2<br />

Seite 23 von 28


Entwickeln & Verwerten<br />

Seite 3<br />

Seite 24 von 28


Entwickeln & Verwerten<br />

5. Nebenkostenübersicht<br />

Seite 25 von 28


Entwickeln & Verwerten<br />

Seite 26 von 28


Entwickeln & Verwerten<br />

Seite 27 von 28


Entwickeln & Verwerten<br />

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