Altes Zollhaus 6842 Koblach, Falle 10 - BIG Entwicklungs
Altes Zollhaus 6842 Koblach, Falle 10 - BIG Entwicklungs
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<strong>Altes</strong> <strong>Zollhaus</strong><br />
<strong>6842</strong> <strong>Koblach</strong>, <strong>Falle</strong> <strong>10</strong>
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Summary<br />
<strong>6842</strong> <strong>Koblach</strong>, <strong>Falle</strong> <strong>10</strong><br />
Grundbuch EZ 205, GSt. .55<br />
KG 92112 <strong>Koblach</strong><br />
Flächen Grundstücksfläche lt. GB 240 m²<br />
Nutzfläche ca. 153 m²<br />
Mietverhältnisse Bestandfrei<br />
Mindestkaufpreis € 60.000,-- (keine Vorschreibung der USt)<br />
Angebotsfrist Freitag, 05. März 20<strong>10</strong>, 12.00 Uhr<br />
Provision 3% des Kaufpreises + 20% USt<br />
Ihr Ansprechpartner Herr Alexander Eichinger<br />
Telefon 01 712 07 42 - 7709<br />
Fax 01 712 07 42 - 7705<br />
Mobil 0664 80745 1486<br />
alexander.eichinger@big-ev.at<br />
<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH Handelsgericht Wien Bankverbindung: RLB/NÖ Wien<br />
Hintere Zollamtsstraße 1 Firmenbuchnr.: 62121f BLZ: 32000, Kontonr.: 524.983<br />
<strong>10</strong>31 Wien DVR: 0745821 BIC: RLNWATWW<br />
www.big-ev.at UID-Nr.: ATU48885504 IBAN: AT793200000000524983<br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
1. Allgemeine Liegenschaftsdaten<br />
1.1 Landkarte / Anfahrtsplan<br />
1.2 Lagebeschreibung<br />
1.3 Flächenwidmung / Bebauungsbestimmungen<br />
1.4 Katasterplan<br />
1.5 Grundbuchauszug<br />
1.6 Eigentumsverhältnis<br />
1.7 Außerbücherliche Dienstbarkeiten<br />
2. Beschreibung<br />
2.1 Beschreibung der Liegenschaft samt Bebauung<br />
2.2 Flächen<br />
2.3 Aufschließung / Anschlüsse<br />
2.4 Bestandverhältnisse<br />
2.5 Energieausweis<br />
2.6 Gebäudereinigung / Grünflächenbetreuung / Winterdienst<br />
3. Geschäftsbedingungen / Kaufvertragsbedingungen<br />
3.1 Kaufgegenstand / Mindestkaufpreis<br />
3.2 Angebotsfrist / Verfahren<br />
3.3 Vertragsbedingungen<br />
3.4 Kaufvertrag / Kaufpreiserlag<br />
3.5 Rücktritt/ Pönale<br />
3.6 Sonstiges<br />
3.7 Kontakt<br />
3.8 Provisionsvereinbarung<br />
4. Beilagen<br />
4.1 Fotos<br />
4.2 Ansichten und Pläne<br />
4.3 Dienstbarkeitsvertrag<br />
5. Nebenkostenübersicht<br />
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1. Allgemeine Liegenschaftsdaten<br />
1.1 Landkarte / Anfahrtsplan<br />
Quelle: Michelin-Routenplaner<br />
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1.2 Lagebeschreibung<br />
<strong>Koblach</strong> liegt im westlichsten Bundesland Österreichs, Vorarlberg, im Bezirk Feldkich auf 456<br />
Metern Höhe. Ortsteile der Gemeinde sind: Au, Dürne, Straßenhäuser, Neuburg, Udelberg.<br />
1952 wurden am Fuße des Kummenbergs im Zuge von Ausgrabungsarbeiten menschliche<br />
Überreste aus der Mittelsteinzeit (etwa 7.500 v. Chr.) entdeckt. [2]<br />
Im Mittelalter war <strong>Koblach</strong> ein Königshof der Welfen – mit Sitz auf der Neuburg. Hugo von<br />
Tumb verkaufte 1363 die Burg und Herrschaft Neuburg an die Herzöge von Österreich –<br />
direkt im Herrschaftsgebiet der Montforter.<br />
<strong>Koblach</strong> wurde 1675 zur eigenen Pfarre. Von 1805 bis 1814 gehörte der Ort zu Bayern, dann<br />
wieder zu Österreich. Die Habsburger regierten die Orte in Vorarlberg wechselnd von Tirol<br />
und Vorderösterreich (Freiburg im Breisgau) aus – sie übernahmen 1852 die Pfandschaft.<br />
Zum österreichischen Bundesland Vorarlberg gehört <strong>Koblach</strong> seit dessen Gründung 1861.<br />
Distanzen:<br />
Bregenz, ca. 25 km<br />
Dornbirn, ca. 17 km<br />
Feldkirch, ca. 18 km<br />
Lustenau, ca. 15 km<br />
Quelle: Michelin-Routenplaner<br />
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1.3 Flächenwidmung / Bebauungsbestimmungen<br />
Laut Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Koblach</strong> ist die gegenständliche Liegenschaft<br />
(Grundstück .55) als Bauland Mischgebiet (sind Gebiete, in denen Wohngebäude und<br />
sonstige Gebäude und Anlagen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. In<br />
Mischgebieten können Zonen festgelegt werden, in denen Gebäude und Anlagen für land-<br />
und forstwirtschaftliche Zwecke errichtet werden dürfen) mit Widmung Vorbehaltsfläche<br />
Zollamt ausgewiesen Zur Zeit befindet sich hier noch eine „Vorbehaltsfläche Zollamt“, welche<br />
lt. Telefonat mit dem Bürgermeister von <strong>Koblach</strong> noch heuer aufgehoben wird (das<br />
Grundstück .174 ist als Freifläche Landwirtschaft ausgewiesen).<br />
1.4 Katasterplan<br />
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1.5 Grundbuchauszug<br />
1.6 Eigentumsverhältnis / Verwaltung<br />
Das Objekt steht seit 01.01.2001 im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H., FN<br />
34897w, Widnau 12, 6800 Feldkirch.<br />
Die Liegenschaft wird seit dem 01.01.2001 von der Verkäuferin verwaltet. Die örtlich<br />
zuständige Verwaltungsabteilung ist das Objektmanagementteam Vorarlberg in 6800<br />
Feldkirch, Schillerstraße 2.<br />
1.7 Außerbücherliche Dienstbarkeiten<br />
Leitungsrecht der Telekom Austria AG (siehe Beilage 4.3 Dienstbarkeitsvertrag –<br />
Rohrleitungen Telekom Austria AG, samt Leitungsplan).<br />
2. Beschreibung des Kaufobjektes<br />
2.1 Beschreibung der Liegenschaft samt Bebauung<br />
Es handelt sich um ein ehemaliges Zollamts-/Wohngebäude aus der Zwischenkriegszeit,<br />
welches ca. 1920 errichtet wurde.<br />
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, und in einem dem Alter entsprechenden<br />
Zustand.<br />
Es ist nicht unterkellert und besteht aus dem Erdgeschoss, dem Obergeschoss sowie einem<br />
Rohdachboden.<br />
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Anmerkung: siehe Punkt. 2.2
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Im Erdgeschoss war früher das Zollbüro untergebracht. Hier stehen ein Vorraum, drei<br />
Aufenthaltsräume, ein Abstellraum (im Plan als Keller tituliert) sowie ein WC zur Verfügung.<br />
Das Obergeschoss war eine selbständige Wohneinheit und auch als solche vermietet.<br />
Die Raumaufteilung ist wie folgt: Vorraum, drei Wohnräume, Küche, Wannenbad sowie ein<br />
WC.<br />
• Zustand: Der Bau- und Erhaltungszustand kann als durchschnittlich bezeichnet werden.<br />
Teilweise Feuchtigkeitsspuren im Erdgeschoss.<br />
• Bauweise: Massivbauweise, Holztramdecken<br />
• Dach: Dachstuhl im guten trockenen Zustand<br />
• Fassade: Einfach verputzt<br />
• Stiegen: Holztreppen mit Holzgeländer<br />
• Fenster: Holz-Kastenfenster mit Holzläden, welche Verwitterungsspuren aufweisen<br />
• Türen: Holztüren mit Holzzargen, teilweise Glaseinsätze<br />
• Fußböden: Verkehrsflächen im Erdgeschoss betoniert. Holzböden auf beiden Etagen. Im<br />
Obergeschoss teilweise mit Teppichböden ausgelegt. Die Nasszellen wurden verfliest.<br />
• Sanitär: Einfache Ausstattung und alles verfliest, WCs getrennt.<br />
2.2 Flächen<br />
Grundfläche lt. Grundbuch 240 m²<br />
Erdgeschoss ca. 76 m²<br />
Obergeschoss ca. 77 m²<br />
Gesamtnutzfläche ca. 153 m²<br />
Bei dem von der Liegenschaft abseits liegenden Grundstück Nr. .174, im Ausmaß von ca. 50<br />
m², handelt es sich um ein Stück Wiese. Die Verkäuferin weist darauf hin, dass die Gemeinde<br />
<strong>Koblach</strong> für das gegenständliche Grundstück Interesse angemeldet hat, und es bereits<br />
Verkaufsverhandlungen gibt. Falls es zu keinem Kauf durch die Gemeinde <strong>Koblach</strong> kommt,<br />
übernimmt der Käufer beide Grundstücke laut Grundbuch, ohne dass für ihn weitere Kosten<br />
dafür anfallen.<br />
2.3 Aufschließung / Anschlüsse<br />
Zufahrt<br />
Die Zufahrt erfolgt über öffentliches Gut – Landesstraße.<br />
Stromversorgung<br />
Erfolgt über die Vorarlberger Kraftwerke.<br />
Heizung<br />
Das Haus wurde mittels Einzelheizung, welche nicht mehr vorhanden ist, beheizt. Ein<br />
Gasanschluss ist im Haus vorhanden, wurde jedoch nicht angeschlossen.<br />
Wasserversorgung<br />
Erfolgt über die Gemeinde <strong>Koblach</strong>.<br />
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Abwasserentsorgung<br />
Die Abwasserentsorgung der Wohnungen erfolgt über das öffentliche Kanalnetz.<br />
2.4 Bestandverhältnisse<br />
Das Objekt ist bestandfrei.<br />
2.5 Energieausweis<br />
Energiekennzahl: 230 kWh/m²a laut Gutachten vom 17.09.2009<br />
Der Energieausweis steht auf unserer Homepage zur Ansicht bereit (www.big-ev.at) und wird<br />
dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung im Original übergeben.<br />
2.6. Gebäudereinigung / Grünflächenbetreuung / Winterdienst<br />
Für die Winterbetreuung gibt es keinen laufenden Vertrag, der vom Käufer zu übernehmen ist.<br />
HINWEIS: Alle Längen- und Flächenangaben in dieser Verkaufsmappe sind ca.-Angaben.<br />
Nachmessungen wurden nicht vorgenommen. Angaben über den Zustand erfolgen rein<br />
informativ und aufgrund äußerer Wahrnehmungen.<br />
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3. Geschäftsbedingungen / Kaufvertragsbedingungen der<br />
Liegenschaftseigentümerin<br />
3.1 Kaufgegenstand / Mindestkaufpreis<br />
Der Mindestkaufpreis für die kaufgegenständliche Liegenschaft EZ 205, GB 92112 <strong>Koblach</strong>,<br />
bestehend aus dem Grundstück Nr. .55, bebaut mit dem Wohnhaus mit der Adresse <strong>Falle</strong> <strong>10</strong><br />
in <strong>6842</strong> <strong>Koblach</strong> im grundbücherlich unverbürgten Ausmaß von 240 m², beträgt<br />
EURO 60.000,-- (keine Vorschreibung der USt.)<br />
Bei dem von der Liegenschaft abseits liegenden Grundstück Nr. .174, im Ausmaß von ca. 50<br />
m², handelt es sich um ein Stück Wiese. Die Verkäuferin weist darauf hin, dass die Gemeinde<br />
<strong>Koblach</strong> für das gegenständliche Grundstück Interesse angemeldet hat, und es bereits<br />
Verkaufsverhandlungen gibt. Falls es zu keinem Kauf durch die Gemeinde <strong>Koblach</strong> kommt,<br />
übernimmt der Käufer beide Liegenschaften laut Grundbuch, ohne dass für ihn weitere Kosten<br />
dafür anfallen.<br />
Im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz vom 13. Mai 1998 und den damit<br />
verbundenen steuerlichen Änderungen bei Grundstückstransaktionen weisen wir ausdrücklich<br />
darauf hin, dass in den angeführten Kaufpreisangaben keine Umsatzsteuer enthalten ist und<br />
von der Verkäuferin auch keine vorgeschrieben wird.<br />
3.2 Angebotsfrist / Verfahren<br />
Kaufinteressenten haben die Möglichkeit, bis spätestens Freitag, 05. März 20<strong>10</strong>, 12.00 Uhr,<br />
ein verbindliches Angebot über den Kauf der gegenständlichen Liegenschaft, schriftlich an die<br />
mit dem Verkauf allein beauftragte<br />
<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH<br />
<strong>10</strong>31 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1<br />
mit der Bezeichnung „Kaufanbot – <strong>6842</strong> <strong>Koblach</strong>, <strong>Falle</strong> <strong>10</strong>“ zu richten.<br />
Sollten bei Angebotsschluss mehrere den Verkaufsbedingungen vollinhaltlich entsprechende<br />
Angebote vorliegen, die zumindest den vorzitierten Mindestkaufpreis ausweisen, behält sich<br />
die Verkäuferin vor, eine Bestpreisermittlung durchzuführen.<br />
Zu Zwecken der Bestpreisermittlung werden sämtliche Interessenten, die ein den<br />
Verkaufsbedingungen vollinhaltlich entsprechendes Angebot, das zumindest den vorzitierten<br />
Mindestkaufpreis ausweist, abgegeben haben, von der <strong>BIG</strong> E&V namens der Verkäuferin<br />
eingeladen, im Rahmen einer Verkaufsverhandlung, deren Zeitpunkt und Ort nach<br />
Angebotsschluss gesondert bekannt gegeben wird, ihre Angebote verbindlich nachzubessern.<br />
Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt dann an jenen Interessenten, der am Schluss der<br />
Verkaufsverhandlung das höchste Kaufpreisangebot abgegeben hat.<br />
Die Veräußerung dieser Liegenschaft wird durch die mit dem Verkauf allein beauftragte<br />
<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH (<strong>BIG</strong> E&V), <strong>10</strong>31 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1,<br />
durchgeführt.<br />
Die <strong>BIG</strong> E&V und die Verkäuferin behalten sich vor, das Verkaufsverfahren jederzeit und<br />
einseitig – auch ohne Angabe von Gründen – zu unterbrechen, auszusetzen oder zu<br />
beenden.<br />
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3.3 Vertragsbedingungen<br />
Die Liegenschaft wird geldlastenfrei und im derzeitigen Zustand verkauft. Der Käufer erklärt,<br />
das Kaufobjekt sowie den Zustand des Hauses aus eigenen Wahrnehmungen zu kennen. Die<br />
Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Zustand (insbesondere auch nicht<br />
für das Freisein von Altlasten, Bodenkontaminationen, Betonfundamenten oder dergleichen),<br />
ein bestimmtes Ausmaß, eine bestimmte Ertragserzielungsmöglichkeit oder bestimmte<br />
Eigenschaften der kaufgegenständlichen Objekte oder dafür, dass sämtliche behördlichen<br />
Bewilligungen vorliegen bzw. übergeben werden können. Für die kaufgegenständlichen<br />
Objekte bestehen keine Zahlungsrückstände, für die mit der Liegenschaft gehaftet werden<br />
müsste.<br />
Der Käufer ist in Kenntnis der grundbücherlich einverleibten Rechte und Pflichten und hat<br />
diese zu übernehmen. Weiters müssen vom Käufer sämtliche, eventuell vorhandene, nicht<br />
verbücherte Wegerechte oder durch den täglichen Gebrauch ersessene Rechte, ohne<br />
Anrechnung auf den Kaufpreis, übernommen werden. Seitens der Verkäuferin wird lediglich<br />
die geldlastenfreie Übergabe der Liegenschaft garantiert.<br />
Der Käufer ist in Kenntnis der bestehenden Widmung. Hiezu wird auf die einschlägigen<br />
landesgrundverkehrsbehördlichen Bestimmungen und Vorschriften verwiesen (Hinweis auf die<br />
Vorbehaltsfläche, siehe Punkt 1.3).<br />
Seitens der Verkäuferin kann keine Garantie bzw. Gewährleistung für die Eignung und<br />
Machbarkeit eines etwaigen Dachbodenausbaues oder sonstiger Umbauten bzw. baulicher<br />
Erweiterungen, etc. gegeben werden.<br />
Es sind keine Nebenabreden ungewöhnlichen Inhaltes bekannt; es wird aber keinerlei Haftung<br />
dafür übernommen. Weitergaberechte sind keine bekannt; diesbezügliche Garantien können<br />
nicht abgegeben werden. Es sind keine Bauaufträge erteilt oder baubehördliche Verfahren zur<br />
Einleitung von Aufträgen anhängig.<br />
Versicherungen<br />
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass - abweichend von den Bestimmungen der §§ 69 ff<br />
VersVG - das derzeit für das Kaufobjekt bestehende Elementar- und Haftpflichtversicherungsverhältnis<br />
zum Stichzeitpunkt der Übergabe des Kaufobjektes an den Käufer<br />
gemäß Kaufvertrag endet, sodass der Käufer allein für das Bestehen eines<br />
Versicherungsverhältnisses ab dem Stichzeitpunkt der Übergabe der Liegenschaft Sorge zu<br />
tragen hat.<br />
Hausverwaltung<br />
Die Liegenschaft wird von der Verkäuferin selbst verwaltet. Die Verwaltung der Liegenschaft<br />
durch die Verkäuferin endet daher zum Übergabestichtag.<br />
Die Verkäuferin wird der Käuferin bis 2 Monate nach Übergabe der Liegenschaft die bei ihr<br />
vorhandenen Abrechnungen der Ein- und Ausgaben betreffend die Liegenschaft übergeben.<br />
Energieausweis<br />
Die Verkäuferin wird dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung für die verkaufsgegenständliche<br />
Liegenschaft einen Energieausweis gem. den Bestimmungen des § 3 EAVG übergeben.<br />
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Übergabe und Übernahme<br />
Die Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes in den physischen Besitz und Genuss<br />
des Käufers erfolgt mit dem auf die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des<br />
Kaufvertrages folgenden Monatsersten.<br />
Mit diesem Tag gehen Gefahr und Zufall sowie Nutzen und Lasten auf den Käufer über.<br />
Dieser Tag gilt auch als Stichtag für die Verrechnung der auf den Kaufgegenstand<br />
entfallenden Abgaben.<br />
Abrechnungen über die Ein- und Ausgaben werden nach Vorliegen durch die Hausverwaltung<br />
übermittelt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abrechnungen kann nur für<br />
den Zeitraum ab 01.01.2001 erfolgen, der von der Verkäuferin zu verantworten war. Eine<br />
Haftung für Abrechnungen, die bereits von der Voreigentümerin bzw. Vorverwaltung erstellt<br />
wurden wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
3.4 Kaufvertrag / Kaufpreiserlag<br />
Kaufvertrag<br />
Der Vertragserrichter kann vom Käufer bestimmt werden. Der Kaufvertrag, in welchen die<br />
vorzitierten „Vertragsbedingungen der Verkäuferin“ einzuarbeiten sind, ist der Verkäuferin vom<br />
Vertragserrichter an die <strong>BIG</strong>, zu Handen Herrn Mag. Oliver Walter (oliver.walter@big.at) im<br />
Entwurf vorzulegen.<br />
Der Kaufvertrag ist zumindest in einem Original zu errichten, welches der Käufer erhält. Die<br />
Verkäuferin erhält eine beglaubigte Kopie auf Kosten des Käufers. Alle mit der Errichtung und<br />
der grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, Gebühren und<br />
öffentliche Abgaben, insbesondere auch die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Kosten für<br />
eine rechtsfreundliche Vertretung trägt jeder Vertragsteil selbst.<br />
Kaufpreiserlag<br />
Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Kaufpreis sowie die Grunderwerbsteuer und die<br />
grundbücherliche Eintragungsgebühr vor verbücherungsfähiger Unterfertigung des<br />
Kaufvertrages durch beide Vertragsparteien auf das vom Vertragserrichter bekanntzugebende<br />
Treuhandkonto zu erlegen sowie bei Erwerb durch eine natürliche Person dem Treuhänder<br />
seinen Staatsbürgerschaftsnachweis zu übergeben. Festgehalten wird, dass als<br />
Vertragserrichter nur ein öffentlicher Notar akzeptiert wird bzw. ein Rechtsanwalt, welcher als<br />
Mitglied der (freiwilligen) Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer registriert ist.<br />
Der Treuhänder ist verpflichtet, den Kaufpreis samt angereiften Zinsen an die Verkäuferin<br />
weiterzuleiten, sobald ihm die Verkäuferin sämtliche, für die Einverleibung des<br />
Eigentumsrechts erforderlichen Originalurkunden wie Kaufvertrag und<br />
Rangordnungsbeschluss übergeben hat. Der Treuhänder ist erst zur Einverleibung berechtigt,<br />
wenn der Käufer den gesamten Kaufpreis samt Grunderwerbsteuer und Einverleibungsgebühr<br />
auf dem Treuhandkonto hinterlegt hat.<br />
Der Treuhänder ist zu verpflichten, binnen fünf Werktagen ab Erhalt des beidseits<br />
grundbuchsfähig gefertigten Kaufvertrages/der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des<br />
Kaufvertrages die Grunderwerbsteuerselbstbemessung durchzuführen und binnen weiterer<br />
fünf Werktage ab Durchführung der Grunderwerbsteuerselbstbemessung die Einverleibung<br />
des Eigentumsrechtes beim Grundbuchsgericht zu beantragen.<br />
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3.5 Rücktritt / Pönale<br />
Sollte der ermittelte Bestbieter, aus welchem Grund auch immer, den Kaufpreis nicht<br />
innerhalb der noch zu vereinbarenden Frist hinterlegen und grundbuchsfähig unterfertigen,<br />
kann die Verkäuferin ohne Setzung einer Nachfrist durch einseitige Erklärung vom Vertrag<br />
zurücktreten und es gilt damit automatisch das zweitbeste Anbot als angenommen. Der<br />
Bestbieter hat im Fall dieses Rücktritts ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises<br />
zuzüglich 20% USt. ohne Zeitaufschub zu bezahlen.<br />
Ebenso wird eine analoge Anwendung und Fälligkeit des obgenannten Pönales für den Fall<br />
eines alleinigen Bieters vereinbart.<br />
Bei jedem Rücktritt vom Kaufvertrag durch einseitige Erklärung des Bieters (Bestbieter,<br />
Zweitbieter bzw. alleiniger Bieter) ist ein Pönale in der Höhe von 3% des Kaufpreises<br />
zuzüglich 20% USt. sofort fällig und auf ein von der Verkäuferin bekannt zu gebendes Konto<br />
ohne Zeitaufschub spesenfrei zu bezahlen.<br />
3.6 Sonstiges<br />
Wenn die Anbotslegung für eine zu gründende Gesellschaft erfolgt, ist dies ausdrücklich zu<br />
vermerken. Wenn das Anbot eines Bieters durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter oder<br />
einen sonstigen Vertreter gestellt wird, ist der vollständige Name des Auftraggebers bekannt<br />
zu geben und eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.<br />
Diese Liegenschaftsdokumentation richtet sich ausschließlich an Kaufinteressenten. Sofern<br />
Interessenten oder Dritte, die auch über eine Maklerkonzession verfügen, dieses Anbot<br />
erhalten, machen wir darauf aufmerksam, dass die Verwendung oder die Weitergabe der<br />
Unterlagen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet ist. Es besteht kein<br />
Anspruch auf eine Abgeberprovision.<br />
Alle Angaben und Daten erfolgen auf Basis der Auskunft und übergebenen Unterlagen der<br />
Verkäuferin. Die <strong>BIG</strong> E&V leistet daher keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.<br />
Die <strong>BIG</strong> E&V und die Verkäuferin haften gegenüber dem Kaufinteressenten nicht für allfällige<br />
im Zusammenhang mit der Untersuchung der Liegenschaft entstehenden Kosten oder<br />
Gebühren, auch dann nicht, wenn sich die <strong>BIG</strong> E&V oder die Verkäuferin entscheiden sollte,<br />
den Verkaufsprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen.<br />
Für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich jeweils zuständige Gericht in Wien örtlich<br />
zuständig. Soferne der Käufer Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, wird<br />
durch diese Bestimmung dessen allgemeiner Gerichtsstand nicht ausgeschlossen.<br />
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3.7 Kontakte<br />
Besichtigung / Einsicht in Liegenschaftsunterlagen<br />
Für weitere Informationen über die Liegenschaft bzw. die Vereinbarung eines<br />
Besichtigungstermins steht Ihnen die örtlich zuständige Verwaltungsabteilung gerne zur<br />
Verfügung:<br />
Herr Sieghart Toih<br />
<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH<br />
6800 Feldkirch, Schillerstraße 2<br />
T 01 712 07 42 7777<br />
F 01 712 07 42 7705<br />
M 0664 / 807 45 5809<br />
Ferner kann nach vorheriger Terminvereinbarung in die für die Verwertung relevanten<br />
Liegenschaftsunterlagen bei dieser Verwaltungsabteilung Einsicht genommen bzw. gegen<br />
Kostenersatz Kopien angefertigt werden.<br />
Angebot / Vertragsbedingungen<br />
Bei Fragen zum Kaufangebot bzw. zu den Vertragsbedingungen kontaktieren Sie:<br />
Herrn Alexander Eichinger<br />
<strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH<br />
<strong>10</strong>30 Wien, Hintere Zollamtsstraße 1<br />
T 01 712 07 42 - 7709<br />
F 01 712 07 42 - 7705<br />
M 0664 / 807 45 1486<br />
3.8 Provisionsvereinbarung<br />
Die Verkäuferin ist Alleingesellschafterin der <strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH. Es<br />
wird daher darauf hingewiesen, dass zwischen der <strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs<br />
GmbH und der Verkäuferin ein wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 6 Absatz 4<br />
Maklergesetz vorliegt.<br />
Der Käufer verpflichtet sich, dass im <strong>Falle</strong> des Zustandekommens eines rechtsgültigen<br />
Kaufvertrages oder einer sonstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessensgemeinschaften<br />
bzw. gleichwertige Rechtsgeschäfte) eine Vermittlungsprovision in der<br />
Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20% an<br />
die <strong>BIG</strong> <strong>Entwicklungs</strong>- und Verwertungs GmbH zu bezahlen ist.<br />
Die Zahlung des vorgenannten Provisionssatzes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />
wird auch für den Fall vereinbart,<br />
• dass das vorbezeichnete Rechtsgeschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt,<br />
• dass ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt,<br />
• dass entweder Sie oder der vermittelte Dritte die von uns namhaft gemachte<br />
Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande<br />
kommt oder<br />
• ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt<br />
wurde (§ 15 Abs. 1 Maklergesetz).<br />
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4. Beilagen<br />
4.1 Fotos<br />
Stiegenhaus<br />
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Entree
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Erdgeschoß - Ehemaliges Amtszimmer mit Waschgelegenheit<br />
Erdgeschoß – Ehemaliges Amtszimmer<br />
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Erdgeschoß – Lagerraum (im Plan als Stempelraum tituliert)<br />
Obergeschoß – Aussicht<br />
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Obergeschoß – Räumlichkeiten<br />
Obergeschoß – Eckzimmer<br />
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Obergeschoß – Badezimmer mit Warmwasseraufbereitung (im Plan als Speis tituliert)<br />
Rohdachboden<br />
Rohdachboden<br />
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4.2 Ansichten und Pläne<br />
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Entwickeln & Verwerten<br />
4.3 Dienstbarkeitsvertrag<br />
Leitungsrecht Telekom Austria AG mit Plan<br />
Seite 1<br />
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Entwickeln & Verwerten<br />
Seite 2<br />
Seite 23 von 28
Entwickeln & Verwerten<br />
Seite 3<br />
Seite 24 von 28
Entwickeln & Verwerten<br />
5. Nebenkostenübersicht<br />
Seite 25 von 28
Entwickeln & Verwerten<br />
Seite 26 von 28
Entwickeln & Verwerten<br />
Seite 27 von 28
Entwickeln & Verwerten<br />
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