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Kontrollamt der Stadt Wien

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KONTROLLAMT DER STADT WIEN<br />

Rathausstraße 9<br />

A-1082 <strong>Wien</strong><br />

Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810<br />

e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at<br />

www.kontrollamt.wien.at<br />

DVR: 0000191<br />

KA III - 56-1/09<br />

MA 56, Prüfung <strong>der</strong> Absicherung gegen Einbrüche<br />

an den Schulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />

Tätigkeitsbericht 2009<br />

TO 9


KA III - 56-1/09 Seite 2 von 22<br />

KURZFASSUNG<br />

Bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Absicherung gegen Einbrüche an den Schulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> war<br />

<strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 - <strong>Wien</strong>er Schulen zu empfehlen, den Ausbau von Alarmanlagen<br />

und die Unbarmachung von Zahlungsvorgängen zu forcieren sowie die Verwahrung<br />

privater Gel<strong>der</strong> entsprechend <strong>der</strong> Allgemeinen Kassen- und Verlagsvorschrift für den<br />

Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> (KVM) zu versagen.<br />

Die geprüfte Stelle vertrat hingegen die Ansicht, dass die öffentlichen <strong>Wien</strong>er Pflichtschulen<br />

keine Dienststellen im Sinn <strong>der</strong> Geschäftsordnung für den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wien</strong> (GOM) sind und demnach die KVM nicht anzuwenden wäre.<br />

Vom <strong>Kontrollamt</strong> war abschließend festzuhalten, dass hinsichtlich dieser Frage klärende<br />

Gespräche mit <strong>der</strong> für die KVM zuständigen Organisationseinheit in <strong>der</strong> Magistratsdirektion<br />

(MD) zu führen sind. Die <strong>der</strong>zeit von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 gepflogene<br />

Praxis, Safes und entsprechende Versicherungen aus dem Vermögen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />

zu finanzieren und für die Verwahrung <strong>der</strong> im Safe befindlichen Wertgegenstände die<br />

Anwendbarkeit <strong>der</strong> KVM zu bezweifeln, erscheint zumindest aus wirtschaftlicher Sicht<br />

wenig befriedigend.


KA III - 56-1/09 Seite 3 von 22<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Aufgaben <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 ..........................................................................4<br />

2. Leitfaden <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56...........................................................................4<br />

2.1 Handkassen...............................................................................................................5<br />

2.2 Safes .........................................................................................................................5<br />

2.3 Sparbücher ................................................................................................................5<br />

2.4 Schlüssel ...................................................................................................................5<br />

2.5 Sonstiges...................................................................................................................6<br />

3. Externe Vorschriften ....................................................................................................6<br />

3.1 KVM...........................................................................................................................6<br />

3.2 Regelungen des <strong>Stadt</strong>schulrates für <strong>Wien</strong>.................................................................9<br />

4. VersicherungsnehmerInnen.........................................................................................9<br />

5. Ablauf <strong>der</strong> Erfassung im Schadensfall.........................................................................9<br />

6. Einbrüche an den öffentlichen Pflichtschulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong>....................................10<br />

6.1 Übersicht <strong>der</strong> Einbrüche seit dem Jahr 2006...........................................................10<br />

6.2 Einbau von Alarmanlagen........................................................................................14<br />

6.3 Übersicht <strong>der</strong> Einbrüche nach Bezirken...................................................................16<br />

7. Übernahme <strong>der</strong> Reparaturkosten ..............................................................................17<br />

8. Feststellungen ...........................................................................................................18<br />

8.1 Unbarmachung von Zahlungsvorgängen.................................................................18<br />

8.2 Neufassung <strong>der</strong> Einbruchslisten ..............................................................................19<br />

8.3 Entwicklung einer Risikomatrix für die <strong>Wien</strong>er Schulen...........................................19<br />

Anhang<br />

ALLGEMEINE HINWEISE.............................................................................................21<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS......................................................................................22


KA III - 56-1/09 Seite 4 von 22<br />

PRÜFUNGSERGEBNIS<br />

1. Aufgaben <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56<br />

Die Magistratsabteilung 56 ist lt. Geschäftseinteilung für den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />

(GEM) u.a. für die Besorgung <strong>der</strong> Aufgaben verantwortlich, welche die Gemeinde <strong>Wien</strong><br />

als Schulerhalterin für die öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen<br />

und die damit im Zusammenhang stehenden Sport- und Spielplätze wahrzunehmen<br />

hat.<br />

Die Magistratsabteilung 56 verwaltete im Schuljahr 2008/09 379 allgemein- und berufsbildende<br />

Pflichtschulen. Davon entfielen 211 auf Volksschulen, 94 auf Kooperative Mittel-<br />

und Hauptschulen, 39 auf Son<strong>der</strong>schulen, acht auf Polytechnische Schulen, 24 auf<br />

Berufsschulen und drei auf Fachschulen.<br />

2. Leitfaden <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56<br />

Im Jahr 2000 wurde von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 in Anlehnung an die KVM ein Leitfaden<br />

betreffend die Aufbewahrung von Geld und Geldwerten in den öffentlichen Pflichtschulen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> verfasst und an diese Schulen versendet.<br />

Daraus geht hervor, dass folgende Grundsätze im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Aufbewahrung<br />

von Geld und Geldwerten in öffentlichen Schulen zu beachten sind:<br />

Generell unterliegt die Verwahrung von Geld und Geldwerten beson<strong>der</strong>en Auflagen.<br />

Voraussetzung ist die Beachtung und strikte Einhaltung <strong>der</strong> in den Versicherungsverträgen<br />

jeweils ausgewiesenen Deckungssummen.<br />

Es werden nur jene Schäden ersetzt, welche aus Anlass eines Einbruches in einen<br />

Safe o<strong>der</strong> eine Handkassa entstehen. Unter Einbruch gilt ausschließlich jener Fall,<br />

wenn ein gewaltsames Überwinden eines Hin<strong>der</strong>nisses vorliegt. Es sind daher alle Aufbewahrungsstellen<br />

immer versperrt zu halten.


KA III - 56-1/09 Seite 5 von 22<br />

Die Aufbewahrung von Bargeld ist auf das unumgängliche Ausmaß zu beschränken<br />

und darf auf keinen Fall die vorgegebenen Deckungssummen überschreiten. Abhebungen<br />

von Sparbüchern o<strong>der</strong> Girokonten sollten grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn<br />

Zahlungen unmittelbar bevorstehen, um damit den Bargeldbestand an Schulen so gering<br />

als möglich zu halten.<br />

2.1 Handkassen<br />

Die Handkassa ist stets zu versperren und tunlichst - vor allem auch bei kurzfristiger<br />

Abwesenheit <strong>der</strong> Schulleiterin bzw. des Schulleiters - in einem weiteren verschlossenen<br />

Behältnis aufzubewahren. Diese Vorgangsweise soll sicherstellen, dass eine Entwendung<br />

von Geldbeträgen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> kompletten Handkassa nur mit sichtbarer Gewaltanwendung<br />

erfolgen kann, und ist Voraussetzung für die Ersatzleistung durch die Versicherung.<br />

Die maximale Deckungssumme pro Handkassa betrug zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Prüfung 1.453,46 EUR.<br />

2.2 Safes<br />

Es ist darauf zu achten, dass eine Aufbewahrung <strong>der</strong> Handkassa im Safe daher zu unterbleiben<br />

hat, wenn <strong>der</strong> Handkasseninhalt und <strong>der</strong> sonstige Safeinhalt die Deckungssumme<br />

überschreiten. In diesem Fall ist die Handkassa im versperrten Schreibtisch<br />

aufzubewahren. Die maximale Deckungssumme betrug im Prüfungszeitraum für Wandsafes<br />

2.190,-- EUR und für Möbelsafes 7.300,-- EUR.<br />

2.3 Sparbücher<br />

Soweit nicht ein Girokonto vorhanden ist, stehen für Schulen ein bzw. zwei Sparbücher<br />

mit Losungswort für die Aufbewahrung von Pauschalien- bzw. Warenkorbgel<strong>der</strong> zur<br />

Verfügung. Diese können im Safe aufbewahrt werden.<br />

2.4 Schlüssel<br />

Schlüssel für Handkassen, Safes o<strong>der</strong> die oben genannten Behältnisse hat die Schulleiterin<br />

bzw. <strong>der</strong> Schulleiter o<strong>der</strong> eine Person ihres Vertrauens stets bei sich zu tragen<br />

bzw. persönlich zu verwahren. Die Deponierung in einem Kasten o<strong>der</strong> einem sonstigen<br />

"Versteck" ist lt. Magistratsabteilung 56 zu unterlassen.


KA III - 56-1/09 Seite 6 von 22<br />

2.5 Sonstiges<br />

Bei Verlust o<strong>der</strong> Diebstahl des Schlüssels (Handkassa, Safe etc.) ist hinsichtlich <strong>der</strong><br />

weiteren Vorgangsweise das Einvernehmen mit <strong>der</strong> Schulerhalterin herzustellen.<br />

Die entwendeten Gel<strong>der</strong> bzw. Geldwerte werden, sofern ein gewaltsames Öffnen vorliegt,<br />

durch die Versicherung abgedeckt und in direktem Weg auf ein neu eröffnetes<br />

bzw. nach Aufhebung <strong>der</strong> Sperre wie<strong>der</strong> verwendbares Sparbuch überwiesen. Die<br />

Kosten für die Sperre von Sparbüchern werden von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 im Weg<br />

einer Refundierung von <strong>der</strong> Versicherung rückerstattet.<br />

Fremdgel<strong>der</strong> wie z.B. Klassensparbücher, Gel<strong>der</strong> für Projekte, Gel<strong>der</strong> des Elternvereines<br />

werden, sofern diese im Rahmen <strong>der</strong> vorgegebenen maximalen Deckungssumme<br />

ordnungsgemäß im Safe o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Handkassa verwahrt werden, durch die Versicherung<br />

rückerstattet.<br />

Für nicht ordnungsgemäß verwahrtes Bargeld o<strong>der</strong> bei Diebstahl des Schlüssels und<br />

anschließenden Bargelddiebstählen wird durch die Magistratsabteilung 56 kein Ersatz<br />

geleistet.<br />

Das durch die Magistratsabteilung 56 beigestellte Inventar wie z.B. CD-Player, Videorecor<strong>der</strong>,<br />

Digitalkameras, Laptops ist unter größtmöglichem Schutz (versperrte Räume,<br />

versperrte Kästen) aufzubewahren.<br />

Bei Diebstählen, die durch fahrlässige Handlungen ermöglicht wurden, wird durch die<br />

Magistratsabteilung 56 kein Ersatz geleistet.<br />

3. Externe Vorschriften<br />

3.1 KVM<br />

Die KVM ist für alle Dienststellen des Magistrats verpflichtend anzuwenden. Abweichungen<br />

gegenüber dieser Vorschrift sind, sofern erfor<strong>der</strong>lich, in Son<strong>der</strong>vorschriften zu<br />

regeln. Diese sind unter Mitwirkung <strong>der</strong> Magistratsabteilung 6 - Rechnungsamt auszuarbeiten<br />

und bedürfen <strong>der</strong> Genehmigung durch die MD.


KA III - 56-1/09 Seite 7 von 22<br />

Für folgende Dienststellen wurden Ausnahmeregelungen <strong>der</strong> KVM von <strong>der</strong> MD erlassen:<br />

Ausnahmen<br />

Dienststelle Geschäftszahl<br />

MD<br />

MD VO - 158/99<br />

MD VO - 48/02<br />

MD VO - 373/98<br />

Magistratsabteilung 6<br />

MD OS - 170/06<br />

MD OS - 282/07<br />

MD OS - 368/07<br />

Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie MD VO -316/98<br />

Magistratsabteilung 13 - Bildung und außerschulische Jugendbetreuung MD VO - 399/98<br />

Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht MD OS - 170/06<br />

Ehemalige Magistratsabteilung 30 - <strong>Wien</strong>-Kanal MD VO - 50/01<br />

Magistratsabteilung 31 - Wasserwerke MD VO - 31/01<br />

Magistratsabteilung 49 - Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> MD VO - 157/99<br />

Magistratsabteilung 54 - Zentraler Einkauf MD VO - 26/99<br />

Magistratsabteilung 68 - Feuerwehr und Katastrophenschutz MD VO - 325/06<br />

Unternehmung "<strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> - <strong>Wien</strong>er Wohnen" MD VO - 342/98<br />

Für die von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 im Leitfaden beschriebene Vorgangsweise zur<br />

Aufbewahrung von Geld und Geldwerten an den Schulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> wurden dem<br />

<strong>Kontrollamt</strong> bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einschau keine von <strong>der</strong> MD genehmigte Ausnahme<br />

vorgelegt.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> stellte hiezu fest, dass die Verwahrung privater Gel<strong>der</strong> und Geldwerte<br />

in <strong>der</strong> KVM als unzulässig angesehen wird. Darunter fallen nach Meinung des <strong>Kontrollamt</strong>es<br />

insbeson<strong>der</strong>e Geldmittel, die nicht im Budget <strong>der</strong> geprüften Dienststelle aufscheinen<br />

(wie z.B. Elternvereinsgel<strong>der</strong>, Sparbücher für das Klassensparen, Milchgel<strong>der</strong>,<br />

Gel<strong>der</strong> für Schikurse o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Ausflüge).<br />

Weiters wird in <strong>der</strong> KVM angemerkt, dass <strong>der</strong> Gesamtwert <strong>der</strong> Versicherungssumme<br />

ausnahmsweise überschritten werden kann. Dies ist aber vor Dienstschluss bei <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>hauptkasse - Kassenevidenzstelle <strong>der</strong> Magistratsabteilung 6 - telefonisch zu melden<br />

und die Erhöhung <strong>der</strong> Versicherungssumme zu beantragen. Wie die Einschau<br />

zeigte, wurde die in <strong>der</strong> KVM gebotene Möglichkeit einer kurzfristigen Wertgrenzenerhöhung<br />

bisher nicht in Anspruch genommen.


KA III - 56-1/09 Seite 8 von 22<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56:<br />

Die Magistratsabteilung 56 ist als Schulerhalterin grundsätzlich für<br />

die Angelegenheiten des Pflichtschulwesens in <strong>Wien</strong>, mit Ausnah-<br />

me des LandeslehrerInnendienstrechtes und des schulärztlichen<br />

Dienstes, zuständig. Dabei schafft sie die infrastrukturellen Voraussetzungen<br />

für die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben des öffentlichen <strong>Wien</strong>er<br />

Pflichtschulwesens.<br />

Die im Rahmen des Schulbetriebes funktionell als Bundesorgane<br />

tätigen SchulleiterInnen (= LandeslehrerInnen) sind für die Leitung<br />

<strong>der</strong> Schulen und die Besorgung <strong>der</strong> damit verbundenen Aufgaben<br />

verantwortlich. Bei den für die finanzielle Gebarung am Schulstandort<br />

verantwortlichen SchulleiterInnen handelt es sich um<br />

keine in einem Dienstverhältnis zur <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> stehende DienstnehmerInnen.<br />

Demnach hat die Magistratsabteilung 56 gegenüber<br />

den Landeslehrerinnen und Landeslehrern auch keinerlei Weisungsbefugnisse.<br />

Grundsätzlich handelt es sich bei den öffentlichen <strong>Wien</strong>er Pflichtschulen<br />

we<strong>der</strong> um Dienststellen noch um Teildienststellen <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

56 im Sinn <strong>der</strong> §§ 3 und 4 GOM.<br />

Eine unmittelbare Anwendung <strong>der</strong> KVM und damit auch eine Ausnahme<br />

hievon, ist daher nicht möglich. Die Magistratsabteilung 56<br />

wird aber den diesbezüglich für die Schulen erstellten Leitfaden inhaltlich<br />

mit <strong>der</strong> Magistratsabteilung 6 und <strong>der</strong> MD hinsichtlich<br />

seiner Effektivität überprüfen.<br />

Gegenäußerung des <strong>Kontrollamt</strong>es:<br />

Vom <strong>Kontrollamt</strong> war abschließend zu empfehlen, mit <strong>der</strong> hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Frage <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> KVM zuständigen Organisationseinheit in <strong>der</strong> MD<br />

klärende Gespräche zu führen. Die <strong>der</strong>zeit von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 ge-


KA III - 56-1/09 Seite 9 von 22<br />

pflogene Praxis, Safes und entsprechende Versicherungen aus dem Vermö-<br />

gen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> zu finanzieren und für die Verwahrung <strong>der</strong> im Safe befind-<br />

lichen Wertgegenstände die Anwendbarkeit <strong>der</strong> KVM zu bezweifeln, erscheint<br />

zumindest aus wirtschaftlicher Sicht wenig befriedigend.<br />

3.2 Regelungen des <strong>Stadt</strong>schulrates für <strong>Wien</strong><br />

Am 8. Oktober 1997 wurde ein Schreiben (Zl. 100120/39/97) des <strong>Stadt</strong>schulrates für<br />

<strong>Wien</strong> betreffend die Verwahrung von Geldbeträgen und Versicherung von Handkassen<br />

an alle allgemein bildenden öffentlichen Schulen versendet. In diesem Schreiben rief<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>schulrat für <strong>Wien</strong> in Erinnerung, dass die Verwahrung von größeren Beträgen<br />

in <strong>der</strong> Schule beson<strong>der</strong>en Auflagen unterliege. So sind große Geldsummen grundsätzlich<br />

im Tresor aufzubewahren und zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Einzahlung zu<br />

bringen.<br />

4. VersicherungsnehmerInnen<br />

Versicherungsprämien betreffend die Einbruchsversicherung des Safeinhaltes und die<br />

Feuerversicherung des Gebäudes werden von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 bezahlt und<br />

betrugen im Jahr 2008 57.579,62 EUR. Die Handkassen an den einzelnen Schulen <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> werden von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 zur Verfügung gestellt und über den<br />

<strong>Stadt</strong>schulrat für <strong>Wien</strong> versichert. Im Schadensfall (Diebstahl, Einbruch) erfolgt die<br />

Abwicklung über diese Einrichtung. Die Kosten für die Versicherungsprämie werden<br />

jedoch nicht von dieser Seite selbst übernommen, son<strong>der</strong>n von einer italienischen<br />

Großbank bezahlt.<br />

5. Ablauf <strong>der</strong> Erfassung im Schadensfall<br />

Gemäß <strong>der</strong> GOM ist ein Einbruch o<strong>der</strong> Diebstahl unverzüglich <strong>der</strong> Polizei zu melden.<br />

Unter Anschluss <strong>der</strong> entsprechenden Anzeige und <strong>der</strong> Auflistung des Safeinhaltes ist<br />

die Magistratsabteilung 56 umgehend zu informieren. Bei Handkassen ist die zu informierende<br />

Stelle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>schulrat für <strong>Wien</strong>.<br />

Die Einbruchs- bzw. Schadensmeldung <strong>der</strong> betroffenen Schule an die Magistratsabteilung<br />

56 wird protokolliert und an die verantwortliche Mitarbeiterin bzw. den verantwortli-


KA III - 56-1/09 Seite 10 von 22<br />

chen Mitarbeiter <strong>der</strong> geprüften Abteilung zur Beurteilung weitergeleitet, von <strong>der</strong> aus eine<br />

entsprechende Meldung an die Gruppe Krisenmanagement und Sofortmaßnahmen <strong>der</strong><br />

MD - Geschäftsbereich ORGANISATION UND SICHERHEIT (MD-OS), das <strong>Kontrollamt</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong>, die Magistratsabteilung 6 und im Fall <strong>der</strong> Inanspruchnahme einer entsprechenden<br />

Versicherungsleistung auch an die Magistratsabteilung 5 - Finanzwirtschaft<br />

und Haushaltswesen erfolgt.<br />

Nach <strong>der</strong> Erledigung wird <strong>der</strong> Akt zu Dokumentationszwecken in <strong>der</strong> Kanzlei <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

56 abgelegt. Die Schulwartin bzw. <strong>der</strong> Schulwart <strong>der</strong> betroffenen<br />

Schule leitet die Einbruchsmeldung mit kurzer Sachverhaltsdarstellung (welche Gebäudeteile<br />

bei dem Einbruch beschädigt wurden) an die Magistratsabteilung 34 - Gebäudemanagement<br />

weiter, die anschließend die notwendigen Schritte zur Schadensbehebung<br />

veranlasst.<br />

6. Einbrüche an den öffentlichen Pflichtschulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />

6.1 Übersicht <strong>der</strong> Einbrüche seit dem Jahr 2006<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die Anzahl <strong>der</strong> Einbrüche je Schulstandort<br />

für die Jahre 2006 bis einschließlich April 2009:<br />

Gemeindebezirk<br />

Schule Einbrüche<br />

2006<br />

Einbrüche<br />

2007<br />

Einbrüche<br />

2008<br />

Einbrüche<br />

2009<br />

(bis April)<br />

Gesamt<br />

1. Stubenbastei 3 1 - - - 1<br />

2. Aspernallee 5 2 - - - 2<br />

Feuerbachstraße 1 - - - 1 1<br />

Max-Winter-Platz 2 - 1 - - 1<br />

Schwarzingergasse 4 - - 1 - 1<br />

Wolfgang-Schmälzl-Gasse 13 - 1 - - 1<br />

3. Dietrichgasse 36 - 1 - - 1<br />

Erdbergstraße 76 1 - - - 1<br />

Eslarngasse 23 - - - 1 1<br />

Hainburger Straße 40 1 - - - 1<br />

Hörnesgasse 12 - 1 - - 1<br />

4. Graf-Starhemberg-Gasse 8 - 1 - - 1<br />

Phorusgasse 4 - - 1 - 1<br />

Schaumburgergasse 7 - 1 - - 1<br />

St.-Elisabeth-Platz 8 - - - 1 1<br />

5. Castelligasse 9 - - - 1 1


KA III - 56-1/09 Seite 11 von 22<br />

Gemeindebezirk<br />

Schule Einbrüche<br />

2006<br />

Einbrüche<br />

2007<br />

Einbrüche<br />

2008<br />

Einbrüche<br />

2009<br />

(bis April)<br />

Gesamt<br />

Diehlgasse 2 - 1 1 - 2<br />

Stolberggasse 53 - - 1 - 1<br />

Victor-Christ-Gasse 24 1 - 1 1 3<br />

6. Sonnenuhrgasse 3 1 - - - 1<br />

7. Neustiftgasse 98 - 102 - 1 - - 1<br />

Stiftgasse 35 - 1 - - 1<br />

Zieglergasse 21 - 1 - - 1<br />

8. Pfeilgasse 42b - 1 - - 1<br />

9. Grünentorgasse 9 - 1 - - 1<br />

10. Absberggasse 50 - - 1 1 2<br />

Ada-Christen-Gasse 9 1 1 - - 2<br />

Bernhardtstalgasse 19 - - - 1 1<br />

Carl-Prohaska-Platz 1 - - 2 1 3<br />

Georg-Wilhelm-Pabst-Gasse 2 1 2 2 1 6<br />

Herzgasse 27 - 1 1 - 2<br />

Jagdgasse 22 - - - 1 1<br />

Josef-Enslein-Platz 1 - 3 - - 3 - 3<br />

Kempelengasse 20 2 - - - 2<br />

Klausenburger Straße 25 - - 1 - 1<br />

Knöllgasse 59 - 61 - - - 1 1<br />

Leibnizgasse 33 1 - 1 - 2<br />

Neilreichgasse 111 - - - 1 1<br />

Oberlaaer Platz 1 1 1 - - 2<br />

Quellenstraße 52 - 54 - - - 1 1<br />

Selma-Lagerlöf-Gasse 20 - - 3 - 3<br />

Sonnleithnergasse 32 - - - 1 1<br />

Tesarekplatz 4 1 - - 3 4<br />

Wendstattgasse 3 - 2 4 - 6<br />

Wendstattgasse 5 3 - 4 1 8<br />

11. Brehmstraße 9 1 - - - 1<br />

Florian-Hedorfer-Straße 26 - - 2 - 2<br />

Fuchsröhrenstraße 25 - - 1 - 1<br />

Hasenleitengasse 7 - - 1 1 2<br />

Her<strong>der</strong>platz 1a 1 1 1 - 3<br />

Pachmayergasse 6 - - 1 - 1<br />

Rzehakgasse 7 - 1 - 1 2<br />

Svetelskystraße 5 - - - 1 1<br />

12. Deckergasse 1 1 - - - 1<br />

Hermann-Broch-Gasse 2 - - 1 - 1<br />

Herthergasse 28 - 1 - - 1<br />

Längenfeldgasse 13 - 15 1 - 1 2 4<br />

Rohrwassergasse 2 1 2 - 1 4<br />

Rosasgasse 8 - 1 - - 1<br />

Steinbauergasse 27 - 1 - 1 2


KA III - 56-1/09 Seite 12 von 22<br />

Gemeindebezirk<br />

Schule Einbrüche<br />

2006<br />

Einbrüche<br />

2007<br />

Einbrüche<br />

2008<br />

Einbrüche<br />

2009<br />

(bis April)<br />

Gesamt<br />

13. Amalienstraße 31 - 33 - 1 - - 1<br />

Auhofstraße 49 - 1 1 - 2<br />

Steinlechnergasse 5 - 7 - - 1 - 1<br />

Veitingergasse 9 1 - 2 - 3<br />

14. Diesterweggasse 30 - 1 - - 1<br />

Felbigergasse 97 - 2 - - 2<br />

Goldschlagstraße 137 - 1 - - 1<br />

Hauptstraße 80 1 - - - 1<br />

Hochsatzengasse 22 - 24 1 - - - 1<br />

Karl-Toldt-Weg 12 - 1 - - 1<br />

Kienmayergasse 41 - 1 - - 1<br />

Kinkplatz 21 - - 1 - 1<br />

Linzer Straße 232 - 1 1 - 2<br />

Linzer Straße 419 1 1 - - 2<br />

Mondweg 73 - 83 - 1 - - 1<br />

Spallatgasse 18 1 - 1 1 3<br />

15. Friesgasse 10 - - 1 - 1<br />

Goldschlagstraße 113 - 2 - - 2<br />

Hütteldorfer Straße 7 - 17 - - - 1 1<br />

Johnstraße 40 2 1 - - 3<br />

Kröllgasse 20 - 1 - - 1<br />

Meiselstraße 19 1 1 - - 2<br />

Reichsapfelgasse 30 - 2 - - 2<br />

Siebeneichengasse 17 - - 2 1 3<br />

16. Brüßlgasse 18 - 1 - - 1<br />

Gaullachergasse 49 - 51 - 1 - 2 3<br />

Herbststraße 86 1 4 - - 5<br />

Landsteinergasse 4 - 1 - - 1<br />

Liebhartgasse 19 - 21 - 2 - 1 3<br />

Koppstraße 110 1 4 - - 5<br />

Kreitnergasse - 1 1 - 2<br />

Odoakergasse 48 - - 1 - 1<br />

Panikengasse 31 - 1 3 1 5<br />

Schinnaglgasse 3 - - 1 - 1<br />

17. Arzbergergasse 2 - - 1 1 2<br />

Halirschgasse 25 - - 1 - 1<br />

Hernalser Hauptstraße 220 - 222 - 2 1 - 3<br />

Knollgasse 4 - 6 1 1 1 - 3<br />

Pezzlgasse 29 - 1 - - 1<br />

Rötzergasse 2 - 4 - 1 - - 1<br />

Wichtelgasse 67 - 1 1 - 2<br />

18. Alsegger Straße 45 - - 1 - 1<br />

Bischof-Faber-Platz 1 - - 2 - 2<br />

Klettenhofergasse 3 - 1 1 - 2


KA III - 56-1/09 Seite 13 von 22<br />

Gemeindebezirk<br />

Schule Einbrüche<br />

2006<br />

Einbrüche<br />

2007<br />

Einbrüche<br />

2008<br />

Einbrüche<br />

2009<br />

(bis April)<br />

Gesamt<br />

Köhlergasse 9 - 1 1 1 3<br />

Scheibenbergstraße 63 - - 1 - 1<br />

Schopenhauerstraße 79 2 - 1 - 3<br />

Schopenhauerstraße 81 - 1 - - 1<br />

Schopenhauerstraße 87 1 - - - 1<br />

Schulgasse 57 - 1 - - 1<br />

Währinger Straße 173 - 181 - 2 4 - 6<br />

19. Flotowgasse 25 1 - 1 - 2<br />

Grinzinger Straße 88 2 2 - - 4<br />

20. Allerheiligenplatz 7 1 - - - 1<br />

Dietmayrgasse 3 - - 3 1 4<br />

Engerthstraße 78-80 2 - - - 2<br />

Greiseneckergasse 29 1 - - - 1<br />

Leipziger Platz 1 1 - - 1 2<br />

Leystraße 34 - 1 - - 1<br />

Leystraße 36 - 1 1 - 2<br />

Robert-Blum-Gasse 2 - - - 1 1<br />

Spielmanngasse 1 1 - 6 1 8<br />

Vorgartenstraße 50 - 1 - - 1<br />

Vorgartenstraße 95 - 97 1 - - 1 2<br />

21. A<strong>der</strong>klaaer Straße 2 - - - 2 2<br />

Adolf-Loos-Gasse 2 - - 3 - 3<br />

Berzeliusgasse 2 - - 2 - 2<br />

Brünner Straße 139 - - 1 1 2<br />

Christian-Bucher-Gasse 14 - - 1 - 1<br />

Dopschstraße 25 - 1 2 - 3<br />

Dr.-Skala-Straße 43 - 45 - - 2 - 2<br />

Dunantgasse 2 - - 1 - 1<br />

Franklinstraße 27-33 - 1 2 - 3<br />

Hanreitergasse 2 - - 2 2 4<br />

Herchenhahngasse 6 - - 1 2 3<br />

Herzmanovsky-Orlando-Gasse 11 - - 1 1 2<br />

Jochenbergengasse 1 - 4 4 1 9<br />

Kinzerplatz 9 1 - - 3 4<br />

Lavantgasse 35 2 1 - 1 4<br />

Pastorstraße 29 - - 1 - 1<br />

Prießnitzgasse 1 - - 1 2 3<br />

Rittingergasse 29 - - 1 - 1<br />

Roda-Roda-Gasse 3 - - 3 - 3<br />

Rudolf-Schön-Weg 1 1 - - - 1<br />

Schillgasse 31 - - - 1 1<br />

Tomaschekstraße 44 1 1 1 - 3<br />

Zehdengasse 9 - - 2 - 2<br />

22. Afritschgasse 56 - - 1 - 1


KA III - 56-1/09 Seite 14 von 22<br />

Gemeindebezirk<br />

Schule Einbrüche<br />

2006<br />

Einbrüche<br />

2007<br />

Einbrüche<br />

2008<br />

Einbrüche<br />

2009<br />

(bis April)<br />

Gesamt<br />

Am Kaisermühlendamm 2 - - 3 - 3<br />

Anton-Sattler-Gasse 93 1 - - - 1<br />

Asperner Heldenplatz 3 - - - 1 1<br />

Breitenleer Straße 263 - - - 1 1<br />

Brieoschiweg 3 - 1 - - 1<br />

Donizettiweg 31 - 1 5 - 6<br />

Eibengasse 58 - 1 - - 1<br />

Eßlinger Hauptstraße 97 - 1 1 - 2<br />

Hammerfestweg 1 - - 2 - 2<br />

Klenaugasse 12 1 1 1 - 3<br />

Langobardenstraße 178 1 - 1 - 2<br />

Markomannenstraße 9 1 - - - 1<br />

Meißnergasse 1 1 - - - 1<br />

Mira-Lobe-Weg 4 - - 2 - 2<br />

Natorpgasse 1 1 - - - 1<br />

Pirquetgasse 6b - - 1 - 1<br />

Schüttaustraße 42 1 - - - 1<br />

Simongasse 23 - 1 1 - 2<br />

Steinbrechergasse 6 1 1 - - 2<br />

Wagramer Straße 27 - 1 - - 1<br />

Wagramer Straße 65 - - 1 3 4<br />

Wintzingerodestraße 1 1 - 1 1 3<br />

Wulzendorfstraße 1 - - 1 - 1<br />

23. Akaziengasse 52 - 54 - 1 3 - 4<br />

Alma-Seidler-Weg 2 - 1 - - 1<br />

Anton-Baumgartner-Straße 44 - 1 - - 1<br />

Anton-Baumgartner-Straße 119 - - 1 1 2<br />

Bendagasse 1 - 2 1 - - - 1<br />

Canavesegasse 22 A - - - 1 1<br />

Carlbergergasse 72 2 - 1 3 6<br />

Dirmhirngasse 138 - - 1 - 1<br />

Draschestraße 96 - - - 1 1<br />

Fürst-Liechtenstein-Straße 17 - - - 1 1<br />

Kirchenplatz 2 - 3 - 1 1 1 3<br />

Prückelmayergasse 6 - 1 - 2 3<br />

Steinergasse 25 - 1 - - 1<br />

Summe 63 98 137 71 368<br />

Neben <strong>der</strong> Tatsache eines kontinuierlichen Anstieges <strong>der</strong> Einbrüche an den Schulen<br />

war auch die Vielzahl <strong>der</strong> Einbrüche an bestimmten Schulstandorten bemerkenswert.<br />

6.2 Einbau von Alarmanlagen<br />

Seit dem Jahr 2006 wurden an sieben Schulstandorten Alarmanlagen eingebaut. Wie<br />

die Einschau ergeben hat, kam es bei den in <strong>der</strong> folgenden Übersicht angeführten


KA III - 56-1/09 Seite 15 von 22<br />

Schulen nach dem Einbau einer Alarmanlage nur mehr zu einem versuchten Einbruch<br />

(<strong>Wien</strong> 20, V.).<br />

Gemeindebezirk Schulstandort Anzahl <strong>der</strong> Einbrüche<br />

vor Einbau<br />

Einbau <strong>der</strong> Alarmanlage<br />

2. A. 2 Februar 2007<br />

16. K. 5 Dezember 2007<br />

16. H. 5 Dezember 2007<br />

19. G. 4 März 2008<br />

20. V. 2 September 2006<br />

20. V. 1 Jänner 2008<br />

22. D. 6 Dezember 2008<br />

Für das <strong>Kontrollamt</strong> stellte sich daher die Frage, warum für jene Schulstandorte, welche<br />

innerhalb des Betrachtungszeitraumes mehr als sechs Einbrüche vorwiesen, bis zum<br />

Jahr 2008 keine nachvollziehbar dokumentierten Überlegungen betreffend des Einbaues<br />

von Alarmanlagen angestellt wurden.<br />

Durch den verstärkten Anstieg <strong>der</strong> Einbrüche in den städtischen Schulen sah sich die<br />

Magistratsabteilung 56 veranlasst, die Bezirksvertretungen mit Schreiben vom 16. März<br />

2009 auf die Notwendigkeit <strong>der</strong> Einbauten von Alarmanlagen in Schulen hinzuweisen.<br />

Da die bei den Einbrüchen entstandenen Schäden direkt von <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

34 pauschal über das jeweilige Bezirksbudget verrechnet werden, war diesbezüglich<br />

eine standortspezifische Kostenerfassung nicht vorhanden. Eine wirtschaftliche Entscheidungsgrundlage<br />

hinsichtlich des Einbaues von Alarmanlagen war daher vor diesem<br />

Hintergrund bisher nicht möglich.<br />

Durch das aktuelle Schulsanierungspaket würde sich im Zuge <strong>der</strong> baulichen Sanierung<br />

<strong>der</strong> Einbau <strong>der</strong> für eine Alarmanlage notwendigen Verrohrung und Verkabelung anbieten,<br />

<strong>der</strong>en Kosten zu 40 % über das Zentralbudget <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> abgedeckt werden.<br />

Die Alarmanlagen selbst (Hardware) müssten hinsichtlich <strong>der</strong> Anschaffung und des Betriebes<br />

vom Bezirksbudget finanziert werden. Die Errichtungskosten betragen zwischen<br />

7.000,-- EUR und 10.000,-- EUR je nach örtlicher Situation und baulicher Gegebenheit.<br />

Der notwendige Anschluss zur Rathauswache, die im Alarmfall die Einsatzkräfte informiert,<br />

kostet 26,59 EUR pro Monat. Die damit im Zusammenhang stehenden War-


KA III - 56-1/09 Seite 16 von 22<br />

tungsarbeiten belaufen sich auf 500,-- EUR im Jahr und pro Standort. Alle zehn Jahre<br />

sollte ein kompletter Tausch <strong>der</strong> Alarmanlagen durchgeführt werden, um den techni-<br />

schen Alterungsproblemen und den damit verbundenen, öfters auftretenden Fehlalar-<br />

men entgegenzuwirken.<br />

6.3 Übersicht <strong>der</strong> Einbrüche nach Gemeindebezirken<br />

Die nachfolgenden Tabellen geben Auskunft über alle Einbrüche im Gemeindebezirk in<br />

den Jahren 2006 bis 2008:<br />

Gemeindebezirk Schulstandorte Einbrüche 2006 Einbrüche 2007 Einbrüche 2008 Summe<br />

1. 3 1 - - 1<br />

2. 18 2 2 1 5<br />

3. 12 2 2 - 4<br />

4. 5 - 2 1 3<br />

5. 8 1 1 3 5<br />

6. 3 1 - - 1<br />

7. 5 - 3 - 3<br />

8. 4 - 1 - 1<br />

9. 6 - 1 - 1<br />

10. 35 10 7 22 39<br />

11. 21 2 2 6 10<br />

12. 15 3 5 2 10<br />

13. 7 1 2 4 7<br />

14. 15 4 9 3 16<br />

15. 12 3 7 3 13<br />

16. 16 2 15 6 23<br />

17. 7 1 6 5 12<br />

18. 7 3 6 11 20<br />

19. 10 3 2 1 6<br />

20. 16 7 3 10 20<br />

21. 35 5 8 31 44<br />

22. 33 9 8 21 38<br />

23. 17 3 6 7 16<br />

Summe 63 98 137 298


KA III - 56-1/09 Seite 17 von 22<br />

Anzahl Einbrüche<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Anzahl <strong>der</strong> Einbrüche je Gemeindebezirk<br />

Einbrüche 2006 Einbrüche 2007 Einbrüche 2008<br />

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23.<br />

Bezirke<br />

Nach Ansicht des <strong>Kontrollamt</strong>es schien aufgrund <strong>der</strong> aufgezeigten Vielzahl <strong>der</strong> Einbrüche<br />

in den Gemeindebezirken Favoriten, Floridsdorf und Donaustadt eine tiefer gehen<strong>der</strong>e<br />

Kosten-Nutzen-Analyse bzgl. des Einbaues von Alarmanlagen angebracht.<br />

7. Übernahme <strong>der</strong> Reparaturkosten<br />

Die Gemeinde <strong>Wien</strong> ist gemäß <strong>Wien</strong>er Schulgesetz (WrSchG) Schulerhalterin <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Pflichtschulen. Die Bezirksorgane verwalten lt. <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>verfassung<br />

(WStV) u.a. die Haushaltsmittel <strong>der</strong> allgemein bildenden Pflichtschulen im Sinn des<br />

WrSchG - mit Ausnahme <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>schulen für körperbehin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong>, schwerhörige<br />

Kin<strong>der</strong>, sehbehin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> und schwerstbehin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> - für die bauliche Instandhaltung,<br />

Instandhaltung <strong>der</strong> Grünanlagen, Einbau von Zentralheizungen und Herstellung<br />

von Fernwärmeanschlüssen, Instandhaltung <strong>der</strong> Fernmeldeanlagen, Bestreitung<br />

<strong>der</strong> Betriebs- und Wartungskosten, Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und<br />

Reinigungsgeräten, ausgenommen die Erstausstattung von Neu- und Zubauten.


KA III - 56-1/09 Seite 18 von 22<br />

Daher werden die aus Einbruchsdiebstählen entstehenden Gebäudeschäden z.B. an<br />

Türen, Fenstern, Böden, am Mauerwerk etc. in Volksschulen, Hauptschulen, Polytechnischen<br />

Schulen und allgemeinen Son<strong>der</strong>schulen aus dem Bezirksbudget beglichen.<br />

Gebäudeschäden, die bei Berufsschulen, Fachschulen und Spezialson<strong>der</strong>schulen verursacht<br />

werden, sind vom Zentralbudget zu übernehmen.<br />

Der Neuankauf für irreparabel beschädigte o<strong>der</strong> entwendete Möbel wird vom Bezirksbudget<br />

getragen. Reparaturarbeiten an Möbeln belasten hingegen das Zentralbudget<br />

<strong>der</strong> Magistratsabteilung 56.<br />

Die Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> EDV-Ausstattung ist gänzlich vom Zentralbudget <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

56 zu leisten.<br />

Beim Einbau von Alarmanlagen an den öffentlichen Pflichtschulen hat <strong>der</strong> Gemeindebezirk<br />

für die Kosten aufzukommen, wobei <strong>der</strong> kostenmäßige Aufwand für die Verrohrungs-<br />

und Verkabelungsarbeiten mit 40 % aus dem Zentralbudget <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />

kommt.<br />

8. Feststellungen<br />

8.1 Unbarmachung von Zahlungsvorgängen<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 eine rasche Umsetzung von Maßnahmen<br />

zur Unbarmachung von Zahlungsvorgängen an den <strong>Wien</strong>er Schulen. Eine<br />

<strong>der</strong>artige Regelung könnte die <strong>der</strong>zeit gegebene Gefahr von Einbruchsdiebstählen minimieren<br />

helfen. Ergänzend sollte die Realisierung dieser Maßnahme so verbreitet werden,<br />

dass allfällige StraftäterInnen schon im Vorfeld das Interesse an deliktischen Angriffen<br />

verlieren.<br />

Mit Beginn des Schuljahres 2009/10 werden bereits 303 von insgesamt<br />

353 allgemein bildenden öffentlichen <strong>Wien</strong>er Pflichtschulen<br />

über ein Girokonto verfügen, welches weitgehend einen bargeldlosen<br />

Zahlungsverkehr ermöglicht. Die Magistratsabteilung 56<br />

weist jedenfalls die Schulleitungen auf die sicherheitsrelevanten


KA III - 56-1/09 Seite 19 von 22<br />

Vorteile eines Girokontos hin. Die Umstellung <strong>der</strong> verbleibenden<br />

Standorte - vom Sparbuch zum Girokonto - wird sukzessive umge-<br />

setzt.<br />

Bei den in den Handkassen und den Safes <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Wien</strong>er<br />

Pflichtschulen aufbewahrten Gel<strong>der</strong>n bzw. Geldwerten handelt<br />

es sich überwiegend nicht um solche <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> son<strong>der</strong>n um<br />

"Fremdgel<strong>der</strong>", die im Rahmen des Schulunterrichtes zu administrieren<br />

sind. Diese im täglichen Schulbetrieb immer wie<strong>der</strong> eingesammelten<br />

Kleinbeträge ergeben erst in <strong>der</strong> Summe höhere Beträge<br />

und können daher nicht unbar kassiert werden. Maßnahmen<br />

für die Unbarmachung solcher Zahlungsvorgänge können auch<br />

mangels Weisungsbefugnisse nicht von <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

56 son<strong>der</strong>n nur von <strong>der</strong> Schulbehörde <strong>Stadt</strong>schulrat für <strong>Wien</strong><br />

getroffen werden. Die Magistratsabteilung 56 kann in diesem Fall<br />

für die Schulleitungen, welche für die Geldgebarung verantwortlich<br />

sind, lediglich Richtlinien bzw. Empfehlungen vorgeben.<br />

8.2 Neufassung <strong>der</strong> Einbruchslisten<br />

Der Magistratsabteilung 56 war zu empfehlen, Einbruchslisten <strong>der</strong> Schulen in einer Weise<br />

aufzubereiten, dass eine verbesserte Datenqualität im Hinblick auf die Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 und <strong>der</strong> Bezirksebene erreicht wird.<br />

8.3 Entwicklung einer Risikomatrix für die <strong>Wien</strong>er Schulen<br />

In Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 sollte die Magistratsabteilung 56<br />

eine Risikomatrix als Grundlage für die Installierung von Alarmanlagen an den sogenannten<br />

"Hot Spots" erarbeiten. Dazu müsste die Magistratsabteilung 34 die Kosten <strong>der</strong><br />

mit Vandalismus und Einbrüchen einhergehenden Schäden für die einzelnen Schulstandorte<br />

ausweisen, damit eine detaillierte Vorlage an die Bezirksvorstehungen <strong>der</strong> betroffenen<br />

Gemeindebezirke möglich wird.<br />

Die bereits installierten Alarmanlagen (mit Anbindung an die <strong>Wien</strong>er Rathauswache)<br />

hatten offenbar präventive Wirkung und führten an den betroffenen Schulen im Ergeb-


KA III - 56-1/09 Seite 20 von 22<br />

nis dazu, dass nur mehr ein Einbruch verursacht wurde. Weiters war aus Anlass <strong>der</strong><br />

Besichtigung bestehen<strong>der</strong> Alarmanlagen und <strong>der</strong> dabei geführten Gespräche ein ge-<br />

steigertes Sicherheitsgefühl bei den betroffenen Lehrerinnen bzw. Lehrern und Schüler-<br />

innen bzw. Schülern zu bemerken.<br />

Die Stellungnahme <strong>der</strong> geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet<br />

worden.<br />

Der <strong>Kontrollamt</strong>sdirektor:<br />

Dr. Erich Hechtner<br />

<strong>Wien</strong>, im September 2009


KA III - 56-1/09 Seite 21 von 22<br />

ALLGEMEINE HINWEISE<br />

Allfällige Rundungsdifferenzen bei <strong>der</strong> Darstellung von Berechnungen wurden nicht<br />

ausgeglichen.<br />

Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn <strong>der</strong> rechtlichen Verpflichtung<br />

zum Schutz <strong>der</strong>artiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und<br />

Betriebsgeheimnissen wurde bei <strong>der</strong> Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es<br />

wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt<br />

sein könnte.


KA III - 56-1/09 Seite 22 von 22<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

CD ........................................ Compact Disc<br />

EDV ...................................... Elektronische Datenverarbeitung<br />

GOM..................................... Geschäftsordnung für den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />

KVM...................................... Allgemeine Kassen- und Verlagsvorschrift für den Magistrat<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />

MD........................................ Magistratsdirektion<br />

MD-OS ................................. Magistratsdirektion - Geschäftsbereich ORGANISATION<br />

UND SICHERHEIT<br />

WrSchG................................ <strong>Wien</strong>er Schulgesetz

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