Kontrollamt der Stadt Wien
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KONTROLLAMT DER STADT WIEN<br />
Rathausstraße 9<br />
A-1082 <strong>Wien</strong><br />
Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810<br />
e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at<br />
www.kontrollamt.wien.at<br />
DVR: 0000191<br />
KA III - 56-1/09<br />
MA 56, Prüfung <strong>der</strong> Absicherung gegen Einbrüche<br />
an den Schulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />
Tätigkeitsbericht 2009<br />
TO 9
KA III - 56-1/09 Seite 2 von 22<br />
KURZFASSUNG<br />
Bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Absicherung gegen Einbrüche an den Schulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> war<br />
<strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 - <strong>Wien</strong>er Schulen zu empfehlen, den Ausbau von Alarmanlagen<br />
und die Unbarmachung von Zahlungsvorgängen zu forcieren sowie die Verwahrung<br />
privater Gel<strong>der</strong> entsprechend <strong>der</strong> Allgemeinen Kassen- und Verlagsvorschrift für den<br />
Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> (KVM) zu versagen.<br />
Die geprüfte Stelle vertrat hingegen die Ansicht, dass die öffentlichen <strong>Wien</strong>er Pflichtschulen<br />
keine Dienststellen im Sinn <strong>der</strong> Geschäftsordnung für den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wien</strong> (GOM) sind und demnach die KVM nicht anzuwenden wäre.<br />
Vom <strong>Kontrollamt</strong> war abschließend festzuhalten, dass hinsichtlich dieser Frage klärende<br />
Gespräche mit <strong>der</strong> für die KVM zuständigen Organisationseinheit in <strong>der</strong> Magistratsdirektion<br />
(MD) zu führen sind. Die <strong>der</strong>zeit von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 gepflogene<br />
Praxis, Safes und entsprechende Versicherungen aus dem Vermögen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />
zu finanzieren und für die Verwahrung <strong>der</strong> im Safe befindlichen Wertgegenstände die<br />
Anwendbarkeit <strong>der</strong> KVM zu bezweifeln, erscheint zumindest aus wirtschaftlicher Sicht<br />
wenig befriedigend.
KA III - 56-1/09 Seite 3 von 22<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. Aufgaben <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 ..........................................................................4<br />
2. Leitfaden <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56...........................................................................4<br />
2.1 Handkassen...............................................................................................................5<br />
2.2 Safes .........................................................................................................................5<br />
2.3 Sparbücher ................................................................................................................5<br />
2.4 Schlüssel ...................................................................................................................5<br />
2.5 Sonstiges...................................................................................................................6<br />
3. Externe Vorschriften ....................................................................................................6<br />
3.1 KVM...........................................................................................................................6<br />
3.2 Regelungen des <strong>Stadt</strong>schulrates für <strong>Wien</strong>.................................................................9<br />
4. VersicherungsnehmerInnen.........................................................................................9<br />
5. Ablauf <strong>der</strong> Erfassung im Schadensfall.........................................................................9<br />
6. Einbrüche an den öffentlichen Pflichtschulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong>....................................10<br />
6.1 Übersicht <strong>der</strong> Einbrüche seit dem Jahr 2006...........................................................10<br />
6.2 Einbau von Alarmanlagen........................................................................................14<br />
6.3 Übersicht <strong>der</strong> Einbrüche nach Bezirken...................................................................16<br />
7. Übernahme <strong>der</strong> Reparaturkosten ..............................................................................17<br />
8. Feststellungen ...........................................................................................................18<br />
8.1 Unbarmachung von Zahlungsvorgängen.................................................................18<br />
8.2 Neufassung <strong>der</strong> Einbruchslisten ..............................................................................19<br />
8.3 Entwicklung einer Risikomatrix für die <strong>Wien</strong>er Schulen...........................................19<br />
Anhang<br />
ALLGEMEINE HINWEISE.............................................................................................21<br />
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS......................................................................................22
KA III - 56-1/09 Seite 4 von 22<br />
PRÜFUNGSERGEBNIS<br />
1. Aufgaben <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56<br />
Die Magistratsabteilung 56 ist lt. Geschäftseinteilung für den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />
(GEM) u.a. für die Besorgung <strong>der</strong> Aufgaben verantwortlich, welche die Gemeinde <strong>Wien</strong><br />
als Schulerhalterin für die öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen<br />
und die damit im Zusammenhang stehenden Sport- und Spielplätze wahrzunehmen<br />
hat.<br />
Die Magistratsabteilung 56 verwaltete im Schuljahr 2008/09 379 allgemein- und berufsbildende<br />
Pflichtschulen. Davon entfielen 211 auf Volksschulen, 94 auf Kooperative Mittel-<br />
und Hauptschulen, 39 auf Son<strong>der</strong>schulen, acht auf Polytechnische Schulen, 24 auf<br />
Berufsschulen und drei auf Fachschulen.<br />
2. Leitfaden <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56<br />
Im Jahr 2000 wurde von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 in Anlehnung an die KVM ein Leitfaden<br />
betreffend die Aufbewahrung von Geld und Geldwerten in den öffentlichen Pflichtschulen<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> verfasst und an diese Schulen versendet.<br />
Daraus geht hervor, dass folgende Grundsätze im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Aufbewahrung<br />
von Geld und Geldwerten in öffentlichen Schulen zu beachten sind:<br />
Generell unterliegt die Verwahrung von Geld und Geldwerten beson<strong>der</strong>en Auflagen.<br />
Voraussetzung ist die Beachtung und strikte Einhaltung <strong>der</strong> in den Versicherungsverträgen<br />
jeweils ausgewiesenen Deckungssummen.<br />
Es werden nur jene Schäden ersetzt, welche aus Anlass eines Einbruches in einen<br />
Safe o<strong>der</strong> eine Handkassa entstehen. Unter Einbruch gilt ausschließlich jener Fall,<br />
wenn ein gewaltsames Überwinden eines Hin<strong>der</strong>nisses vorliegt. Es sind daher alle Aufbewahrungsstellen<br />
immer versperrt zu halten.
KA III - 56-1/09 Seite 5 von 22<br />
Die Aufbewahrung von Bargeld ist auf das unumgängliche Ausmaß zu beschränken<br />
und darf auf keinen Fall die vorgegebenen Deckungssummen überschreiten. Abhebungen<br />
von Sparbüchern o<strong>der</strong> Girokonten sollten grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn<br />
Zahlungen unmittelbar bevorstehen, um damit den Bargeldbestand an Schulen so gering<br />
als möglich zu halten.<br />
2.1 Handkassen<br />
Die Handkassa ist stets zu versperren und tunlichst - vor allem auch bei kurzfristiger<br />
Abwesenheit <strong>der</strong> Schulleiterin bzw. des Schulleiters - in einem weiteren verschlossenen<br />
Behältnis aufzubewahren. Diese Vorgangsweise soll sicherstellen, dass eine Entwendung<br />
von Geldbeträgen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> kompletten Handkassa nur mit sichtbarer Gewaltanwendung<br />
erfolgen kann, und ist Voraussetzung für die Ersatzleistung durch die Versicherung.<br />
Die maximale Deckungssumme pro Handkassa betrug zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />
Prüfung 1.453,46 EUR.<br />
2.2 Safes<br />
Es ist darauf zu achten, dass eine Aufbewahrung <strong>der</strong> Handkassa im Safe daher zu unterbleiben<br />
hat, wenn <strong>der</strong> Handkasseninhalt und <strong>der</strong> sonstige Safeinhalt die Deckungssumme<br />
überschreiten. In diesem Fall ist die Handkassa im versperrten Schreibtisch<br />
aufzubewahren. Die maximale Deckungssumme betrug im Prüfungszeitraum für Wandsafes<br />
2.190,-- EUR und für Möbelsafes 7.300,-- EUR.<br />
2.3 Sparbücher<br />
Soweit nicht ein Girokonto vorhanden ist, stehen für Schulen ein bzw. zwei Sparbücher<br />
mit Losungswort für die Aufbewahrung von Pauschalien- bzw. Warenkorbgel<strong>der</strong> zur<br />
Verfügung. Diese können im Safe aufbewahrt werden.<br />
2.4 Schlüssel<br />
Schlüssel für Handkassen, Safes o<strong>der</strong> die oben genannten Behältnisse hat die Schulleiterin<br />
bzw. <strong>der</strong> Schulleiter o<strong>der</strong> eine Person ihres Vertrauens stets bei sich zu tragen<br />
bzw. persönlich zu verwahren. Die Deponierung in einem Kasten o<strong>der</strong> einem sonstigen<br />
"Versteck" ist lt. Magistratsabteilung 56 zu unterlassen.
KA III - 56-1/09 Seite 6 von 22<br />
2.5 Sonstiges<br />
Bei Verlust o<strong>der</strong> Diebstahl des Schlüssels (Handkassa, Safe etc.) ist hinsichtlich <strong>der</strong><br />
weiteren Vorgangsweise das Einvernehmen mit <strong>der</strong> Schulerhalterin herzustellen.<br />
Die entwendeten Gel<strong>der</strong> bzw. Geldwerte werden, sofern ein gewaltsames Öffnen vorliegt,<br />
durch die Versicherung abgedeckt und in direktem Weg auf ein neu eröffnetes<br />
bzw. nach Aufhebung <strong>der</strong> Sperre wie<strong>der</strong> verwendbares Sparbuch überwiesen. Die<br />
Kosten für die Sperre von Sparbüchern werden von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 im Weg<br />
einer Refundierung von <strong>der</strong> Versicherung rückerstattet.<br />
Fremdgel<strong>der</strong> wie z.B. Klassensparbücher, Gel<strong>der</strong> für Projekte, Gel<strong>der</strong> des Elternvereines<br />
werden, sofern diese im Rahmen <strong>der</strong> vorgegebenen maximalen Deckungssumme<br />
ordnungsgemäß im Safe o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Handkassa verwahrt werden, durch die Versicherung<br />
rückerstattet.<br />
Für nicht ordnungsgemäß verwahrtes Bargeld o<strong>der</strong> bei Diebstahl des Schlüssels und<br />
anschließenden Bargelddiebstählen wird durch die Magistratsabteilung 56 kein Ersatz<br />
geleistet.<br />
Das durch die Magistratsabteilung 56 beigestellte Inventar wie z.B. CD-Player, Videorecor<strong>der</strong>,<br />
Digitalkameras, Laptops ist unter größtmöglichem Schutz (versperrte Räume,<br />
versperrte Kästen) aufzubewahren.<br />
Bei Diebstählen, die durch fahrlässige Handlungen ermöglicht wurden, wird durch die<br />
Magistratsabteilung 56 kein Ersatz geleistet.<br />
3. Externe Vorschriften<br />
3.1 KVM<br />
Die KVM ist für alle Dienststellen des Magistrats verpflichtend anzuwenden. Abweichungen<br />
gegenüber dieser Vorschrift sind, sofern erfor<strong>der</strong>lich, in Son<strong>der</strong>vorschriften zu<br />
regeln. Diese sind unter Mitwirkung <strong>der</strong> Magistratsabteilung 6 - Rechnungsamt auszuarbeiten<br />
und bedürfen <strong>der</strong> Genehmigung durch die MD.
KA III - 56-1/09 Seite 7 von 22<br />
Für folgende Dienststellen wurden Ausnahmeregelungen <strong>der</strong> KVM von <strong>der</strong> MD erlassen:<br />
Ausnahmen<br />
Dienststelle Geschäftszahl<br />
MD<br />
MD VO - 158/99<br />
MD VO - 48/02<br />
MD VO - 373/98<br />
Magistratsabteilung 6<br />
MD OS - 170/06<br />
MD OS - 282/07<br />
MD OS - 368/07<br />
Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie MD VO -316/98<br />
Magistratsabteilung 13 - Bildung und außerschulische Jugendbetreuung MD VO - 399/98<br />
Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht MD OS - 170/06<br />
Ehemalige Magistratsabteilung 30 - <strong>Wien</strong>-Kanal MD VO - 50/01<br />
Magistratsabteilung 31 - Wasserwerke MD VO - 31/01<br />
Magistratsabteilung 49 - Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> MD VO - 157/99<br />
Magistratsabteilung 54 - Zentraler Einkauf MD VO - 26/99<br />
Magistratsabteilung 68 - Feuerwehr und Katastrophenschutz MD VO - 325/06<br />
Unternehmung "<strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> - <strong>Wien</strong>er Wohnen" MD VO - 342/98<br />
Für die von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 im Leitfaden beschriebene Vorgangsweise zur<br />
Aufbewahrung von Geld und Geldwerten an den Schulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> wurden dem<br />
<strong>Kontrollamt</strong> bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einschau keine von <strong>der</strong> MD genehmigte Ausnahme<br />
vorgelegt.<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> stellte hiezu fest, dass die Verwahrung privater Gel<strong>der</strong> und Geldwerte<br />
in <strong>der</strong> KVM als unzulässig angesehen wird. Darunter fallen nach Meinung des <strong>Kontrollamt</strong>es<br />
insbeson<strong>der</strong>e Geldmittel, die nicht im Budget <strong>der</strong> geprüften Dienststelle aufscheinen<br />
(wie z.B. Elternvereinsgel<strong>der</strong>, Sparbücher für das Klassensparen, Milchgel<strong>der</strong>,<br />
Gel<strong>der</strong> für Schikurse o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Ausflüge).<br />
Weiters wird in <strong>der</strong> KVM angemerkt, dass <strong>der</strong> Gesamtwert <strong>der</strong> Versicherungssumme<br />
ausnahmsweise überschritten werden kann. Dies ist aber vor Dienstschluss bei <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>hauptkasse - Kassenevidenzstelle <strong>der</strong> Magistratsabteilung 6 - telefonisch zu melden<br />
und die Erhöhung <strong>der</strong> Versicherungssumme zu beantragen. Wie die Einschau<br />
zeigte, wurde die in <strong>der</strong> KVM gebotene Möglichkeit einer kurzfristigen Wertgrenzenerhöhung<br />
bisher nicht in Anspruch genommen.
KA III - 56-1/09 Seite 8 von 22<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56:<br />
Die Magistratsabteilung 56 ist als Schulerhalterin grundsätzlich für<br />
die Angelegenheiten des Pflichtschulwesens in <strong>Wien</strong>, mit Ausnah-<br />
me des LandeslehrerInnendienstrechtes und des schulärztlichen<br />
Dienstes, zuständig. Dabei schafft sie die infrastrukturellen Voraussetzungen<br />
für die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben des öffentlichen <strong>Wien</strong>er<br />
Pflichtschulwesens.<br />
Die im Rahmen des Schulbetriebes funktionell als Bundesorgane<br />
tätigen SchulleiterInnen (= LandeslehrerInnen) sind für die Leitung<br />
<strong>der</strong> Schulen und die Besorgung <strong>der</strong> damit verbundenen Aufgaben<br />
verantwortlich. Bei den für die finanzielle Gebarung am Schulstandort<br />
verantwortlichen SchulleiterInnen handelt es sich um<br />
keine in einem Dienstverhältnis zur <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> stehende DienstnehmerInnen.<br />
Demnach hat die Magistratsabteilung 56 gegenüber<br />
den Landeslehrerinnen und Landeslehrern auch keinerlei Weisungsbefugnisse.<br />
Grundsätzlich handelt es sich bei den öffentlichen <strong>Wien</strong>er Pflichtschulen<br />
we<strong>der</strong> um Dienststellen noch um Teildienststellen <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
56 im Sinn <strong>der</strong> §§ 3 und 4 GOM.<br />
Eine unmittelbare Anwendung <strong>der</strong> KVM und damit auch eine Ausnahme<br />
hievon, ist daher nicht möglich. Die Magistratsabteilung 56<br />
wird aber den diesbezüglich für die Schulen erstellten Leitfaden inhaltlich<br />
mit <strong>der</strong> Magistratsabteilung 6 und <strong>der</strong> MD hinsichtlich<br />
seiner Effektivität überprüfen.<br />
Gegenäußerung des <strong>Kontrollamt</strong>es:<br />
Vom <strong>Kontrollamt</strong> war abschließend zu empfehlen, mit <strong>der</strong> hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Frage <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> KVM zuständigen Organisationseinheit in <strong>der</strong> MD<br />
klärende Gespräche zu führen. Die <strong>der</strong>zeit von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 ge-
KA III - 56-1/09 Seite 9 von 22<br />
pflogene Praxis, Safes und entsprechende Versicherungen aus dem Vermö-<br />
gen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> zu finanzieren und für die Verwahrung <strong>der</strong> im Safe befind-<br />
lichen Wertgegenstände die Anwendbarkeit <strong>der</strong> KVM zu bezweifeln, erscheint<br />
zumindest aus wirtschaftlicher Sicht wenig befriedigend.<br />
3.2 Regelungen des <strong>Stadt</strong>schulrates für <strong>Wien</strong><br />
Am 8. Oktober 1997 wurde ein Schreiben (Zl. 100120/39/97) des <strong>Stadt</strong>schulrates für<br />
<strong>Wien</strong> betreffend die Verwahrung von Geldbeträgen und Versicherung von Handkassen<br />
an alle allgemein bildenden öffentlichen Schulen versendet. In diesem Schreiben rief<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>schulrat für <strong>Wien</strong> in Erinnerung, dass die Verwahrung von größeren Beträgen<br />
in <strong>der</strong> Schule beson<strong>der</strong>en Auflagen unterliege. So sind große Geldsummen grundsätzlich<br />
im Tresor aufzubewahren und zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Einzahlung zu<br />
bringen.<br />
4. VersicherungsnehmerInnen<br />
Versicherungsprämien betreffend die Einbruchsversicherung des Safeinhaltes und die<br />
Feuerversicherung des Gebäudes werden von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 bezahlt und<br />
betrugen im Jahr 2008 57.579,62 EUR. Die Handkassen an den einzelnen Schulen <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> werden von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 zur Verfügung gestellt und über den<br />
<strong>Stadt</strong>schulrat für <strong>Wien</strong> versichert. Im Schadensfall (Diebstahl, Einbruch) erfolgt die<br />
Abwicklung über diese Einrichtung. Die Kosten für die Versicherungsprämie werden<br />
jedoch nicht von dieser Seite selbst übernommen, son<strong>der</strong>n von einer italienischen<br />
Großbank bezahlt.<br />
5. Ablauf <strong>der</strong> Erfassung im Schadensfall<br />
Gemäß <strong>der</strong> GOM ist ein Einbruch o<strong>der</strong> Diebstahl unverzüglich <strong>der</strong> Polizei zu melden.<br />
Unter Anschluss <strong>der</strong> entsprechenden Anzeige und <strong>der</strong> Auflistung des Safeinhaltes ist<br />
die Magistratsabteilung 56 umgehend zu informieren. Bei Handkassen ist die zu informierende<br />
Stelle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>schulrat für <strong>Wien</strong>.<br />
Die Einbruchs- bzw. Schadensmeldung <strong>der</strong> betroffenen Schule an die Magistratsabteilung<br />
56 wird protokolliert und an die verantwortliche Mitarbeiterin bzw. den verantwortli-
KA III - 56-1/09 Seite 10 von 22<br />
chen Mitarbeiter <strong>der</strong> geprüften Abteilung zur Beurteilung weitergeleitet, von <strong>der</strong> aus eine<br />
entsprechende Meldung an die Gruppe Krisenmanagement und Sofortmaßnahmen <strong>der</strong><br />
MD - Geschäftsbereich ORGANISATION UND SICHERHEIT (MD-OS), das <strong>Kontrollamt</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong>, die Magistratsabteilung 6 und im Fall <strong>der</strong> Inanspruchnahme einer entsprechenden<br />
Versicherungsleistung auch an die Magistratsabteilung 5 - Finanzwirtschaft<br />
und Haushaltswesen erfolgt.<br />
Nach <strong>der</strong> Erledigung wird <strong>der</strong> Akt zu Dokumentationszwecken in <strong>der</strong> Kanzlei <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
56 abgelegt. Die Schulwartin bzw. <strong>der</strong> Schulwart <strong>der</strong> betroffenen<br />
Schule leitet die Einbruchsmeldung mit kurzer Sachverhaltsdarstellung (welche Gebäudeteile<br />
bei dem Einbruch beschädigt wurden) an die Magistratsabteilung 34 - Gebäudemanagement<br />
weiter, die anschließend die notwendigen Schritte zur Schadensbehebung<br />
veranlasst.<br />
6. Einbrüche an den öffentlichen Pflichtschulen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />
6.1 Übersicht <strong>der</strong> Einbrüche seit dem Jahr 2006<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die Anzahl <strong>der</strong> Einbrüche je Schulstandort<br />
für die Jahre 2006 bis einschließlich April 2009:<br />
Gemeindebezirk<br />
Schule Einbrüche<br />
2006<br />
Einbrüche<br />
2007<br />
Einbrüche<br />
2008<br />
Einbrüche<br />
2009<br />
(bis April)<br />
Gesamt<br />
1. Stubenbastei 3 1 - - - 1<br />
2. Aspernallee 5 2 - - - 2<br />
Feuerbachstraße 1 - - - 1 1<br />
Max-Winter-Platz 2 - 1 - - 1<br />
Schwarzingergasse 4 - - 1 - 1<br />
Wolfgang-Schmälzl-Gasse 13 - 1 - - 1<br />
3. Dietrichgasse 36 - 1 - - 1<br />
Erdbergstraße 76 1 - - - 1<br />
Eslarngasse 23 - - - 1 1<br />
Hainburger Straße 40 1 - - - 1<br />
Hörnesgasse 12 - 1 - - 1<br />
4. Graf-Starhemberg-Gasse 8 - 1 - - 1<br />
Phorusgasse 4 - - 1 - 1<br />
Schaumburgergasse 7 - 1 - - 1<br />
St.-Elisabeth-Platz 8 - - - 1 1<br />
5. Castelligasse 9 - - - 1 1
KA III - 56-1/09 Seite 11 von 22<br />
Gemeindebezirk<br />
Schule Einbrüche<br />
2006<br />
Einbrüche<br />
2007<br />
Einbrüche<br />
2008<br />
Einbrüche<br />
2009<br />
(bis April)<br />
Gesamt<br />
Diehlgasse 2 - 1 1 - 2<br />
Stolberggasse 53 - - 1 - 1<br />
Victor-Christ-Gasse 24 1 - 1 1 3<br />
6. Sonnenuhrgasse 3 1 - - - 1<br />
7. Neustiftgasse 98 - 102 - 1 - - 1<br />
Stiftgasse 35 - 1 - - 1<br />
Zieglergasse 21 - 1 - - 1<br />
8. Pfeilgasse 42b - 1 - - 1<br />
9. Grünentorgasse 9 - 1 - - 1<br />
10. Absberggasse 50 - - 1 1 2<br />
Ada-Christen-Gasse 9 1 1 - - 2<br />
Bernhardtstalgasse 19 - - - 1 1<br />
Carl-Prohaska-Platz 1 - - 2 1 3<br />
Georg-Wilhelm-Pabst-Gasse 2 1 2 2 1 6<br />
Herzgasse 27 - 1 1 - 2<br />
Jagdgasse 22 - - - 1 1<br />
Josef-Enslein-Platz 1 - 3 - - 3 - 3<br />
Kempelengasse 20 2 - - - 2<br />
Klausenburger Straße 25 - - 1 - 1<br />
Knöllgasse 59 - 61 - - - 1 1<br />
Leibnizgasse 33 1 - 1 - 2<br />
Neilreichgasse 111 - - - 1 1<br />
Oberlaaer Platz 1 1 1 - - 2<br />
Quellenstraße 52 - 54 - - - 1 1<br />
Selma-Lagerlöf-Gasse 20 - - 3 - 3<br />
Sonnleithnergasse 32 - - - 1 1<br />
Tesarekplatz 4 1 - - 3 4<br />
Wendstattgasse 3 - 2 4 - 6<br />
Wendstattgasse 5 3 - 4 1 8<br />
11. Brehmstraße 9 1 - - - 1<br />
Florian-Hedorfer-Straße 26 - - 2 - 2<br />
Fuchsröhrenstraße 25 - - 1 - 1<br />
Hasenleitengasse 7 - - 1 1 2<br />
Her<strong>der</strong>platz 1a 1 1 1 - 3<br />
Pachmayergasse 6 - - 1 - 1<br />
Rzehakgasse 7 - 1 - 1 2<br />
Svetelskystraße 5 - - - 1 1<br />
12. Deckergasse 1 1 - - - 1<br />
Hermann-Broch-Gasse 2 - - 1 - 1<br />
Herthergasse 28 - 1 - - 1<br />
Längenfeldgasse 13 - 15 1 - 1 2 4<br />
Rohrwassergasse 2 1 2 - 1 4<br />
Rosasgasse 8 - 1 - - 1<br />
Steinbauergasse 27 - 1 - 1 2
KA III - 56-1/09 Seite 12 von 22<br />
Gemeindebezirk<br />
Schule Einbrüche<br />
2006<br />
Einbrüche<br />
2007<br />
Einbrüche<br />
2008<br />
Einbrüche<br />
2009<br />
(bis April)<br />
Gesamt<br />
13. Amalienstraße 31 - 33 - 1 - - 1<br />
Auhofstraße 49 - 1 1 - 2<br />
Steinlechnergasse 5 - 7 - - 1 - 1<br />
Veitingergasse 9 1 - 2 - 3<br />
14. Diesterweggasse 30 - 1 - - 1<br />
Felbigergasse 97 - 2 - - 2<br />
Goldschlagstraße 137 - 1 - - 1<br />
Hauptstraße 80 1 - - - 1<br />
Hochsatzengasse 22 - 24 1 - - - 1<br />
Karl-Toldt-Weg 12 - 1 - - 1<br />
Kienmayergasse 41 - 1 - - 1<br />
Kinkplatz 21 - - 1 - 1<br />
Linzer Straße 232 - 1 1 - 2<br />
Linzer Straße 419 1 1 - - 2<br />
Mondweg 73 - 83 - 1 - - 1<br />
Spallatgasse 18 1 - 1 1 3<br />
15. Friesgasse 10 - - 1 - 1<br />
Goldschlagstraße 113 - 2 - - 2<br />
Hütteldorfer Straße 7 - 17 - - - 1 1<br />
Johnstraße 40 2 1 - - 3<br />
Kröllgasse 20 - 1 - - 1<br />
Meiselstraße 19 1 1 - - 2<br />
Reichsapfelgasse 30 - 2 - - 2<br />
Siebeneichengasse 17 - - 2 1 3<br />
16. Brüßlgasse 18 - 1 - - 1<br />
Gaullachergasse 49 - 51 - 1 - 2 3<br />
Herbststraße 86 1 4 - - 5<br />
Landsteinergasse 4 - 1 - - 1<br />
Liebhartgasse 19 - 21 - 2 - 1 3<br />
Koppstraße 110 1 4 - - 5<br />
Kreitnergasse - 1 1 - 2<br />
Odoakergasse 48 - - 1 - 1<br />
Panikengasse 31 - 1 3 1 5<br />
Schinnaglgasse 3 - - 1 - 1<br />
17. Arzbergergasse 2 - - 1 1 2<br />
Halirschgasse 25 - - 1 - 1<br />
Hernalser Hauptstraße 220 - 222 - 2 1 - 3<br />
Knollgasse 4 - 6 1 1 1 - 3<br />
Pezzlgasse 29 - 1 - - 1<br />
Rötzergasse 2 - 4 - 1 - - 1<br />
Wichtelgasse 67 - 1 1 - 2<br />
18. Alsegger Straße 45 - - 1 - 1<br />
Bischof-Faber-Platz 1 - - 2 - 2<br />
Klettenhofergasse 3 - 1 1 - 2
KA III - 56-1/09 Seite 13 von 22<br />
Gemeindebezirk<br />
Schule Einbrüche<br />
2006<br />
Einbrüche<br />
2007<br />
Einbrüche<br />
2008<br />
Einbrüche<br />
2009<br />
(bis April)<br />
Gesamt<br />
Köhlergasse 9 - 1 1 1 3<br />
Scheibenbergstraße 63 - - 1 - 1<br />
Schopenhauerstraße 79 2 - 1 - 3<br />
Schopenhauerstraße 81 - 1 - - 1<br />
Schopenhauerstraße 87 1 - - - 1<br />
Schulgasse 57 - 1 - - 1<br />
Währinger Straße 173 - 181 - 2 4 - 6<br />
19. Flotowgasse 25 1 - 1 - 2<br />
Grinzinger Straße 88 2 2 - - 4<br />
20. Allerheiligenplatz 7 1 - - - 1<br />
Dietmayrgasse 3 - - 3 1 4<br />
Engerthstraße 78-80 2 - - - 2<br />
Greiseneckergasse 29 1 - - - 1<br />
Leipziger Platz 1 1 - - 1 2<br />
Leystraße 34 - 1 - - 1<br />
Leystraße 36 - 1 1 - 2<br />
Robert-Blum-Gasse 2 - - - 1 1<br />
Spielmanngasse 1 1 - 6 1 8<br />
Vorgartenstraße 50 - 1 - - 1<br />
Vorgartenstraße 95 - 97 1 - - 1 2<br />
21. A<strong>der</strong>klaaer Straße 2 - - - 2 2<br />
Adolf-Loos-Gasse 2 - - 3 - 3<br />
Berzeliusgasse 2 - - 2 - 2<br />
Brünner Straße 139 - - 1 1 2<br />
Christian-Bucher-Gasse 14 - - 1 - 1<br />
Dopschstraße 25 - 1 2 - 3<br />
Dr.-Skala-Straße 43 - 45 - - 2 - 2<br />
Dunantgasse 2 - - 1 - 1<br />
Franklinstraße 27-33 - 1 2 - 3<br />
Hanreitergasse 2 - - 2 2 4<br />
Herchenhahngasse 6 - - 1 2 3<br />
Herzmanovsky-Orlando-Gasse 11 - - 1 1 2<br />
Jochenbergengasse 1 - 4 4 1 9<br />
Kinzerplatz 9 1 - - 3 4<br />
Lavantgasse 35 2 1 - 1 4<br />
Pastorstraße 29 - - 1 - 1<br />
Prießnitzgasse 1 - - 1 2 3<br />
Rittingergasse 29 - - 1 - 1<br />
Roda-Roda-Gasse 3 - - 3 - 3<br />
Rudolf-Schön-Weg 1 1 - - - 1<br />
Schillgasse 31 - - - 1 1<br />
Tomaschekstraße 44 1 1 1 - 3<br />
Zehdengasse 9 - - 2 - 2<br />
22. Afritschgasse 56 - - 1 - 1
KA III - 56-1/09 Seite 14 von 22<br />
Gemeindebezirk<br />
Schule Einbrüche<br />
2006<br />
Einbrüche<br />
2007<br />
Einbrüche<br />
2008<br />
Einbrüche<br />
2009<br />
(bis April)<br />
Gesamt<br />
Am Kaisermühlendamm 2 - - 3 - 3<br />
Anton-Sattler-Gasse 93 1 - - - 1<br />
Asperner Heldenplatz 3 - - - 1 1<br />
Breitenleer Straße 263 - - - 1 1<br />
Brieoschiweg 3 - 1 - - 1<br />
Donizettiweg 31 - 1 5 - 6<br />
Eibengasse 58 - 1 - - 1<br />
Eßlinger Hauptstraße 97 - 1 1 - 2<br />
Hammerfestweg 1 - - 2 - 2<br />
Klenaugasse 12 1 1 1 - 3<br />
Langobardenstraße 178 1 - 1 - 2<br />
Markomannenstraße 9 1 - - - 1<br />
Meißnergasse 1 1 - - - 1<br />
Mira-Lobe-Weg 4 - - 2 - 2<br />
Natorpgasse 1 1 - - - 1<br />
Pirquetgasse 6b - - 1 - 1<br />
Schüttaustraße 42 1 - - - 1<br />
Simongasse 23 - 1 1 - 2<br />
Steinbrechergasse 6 1 1 - - 2<br />
Wagramer Straße 27 - 1 - - 1<br />
Wagramer Straße 65 - - 1 3 4<br />
Wintzingerodestraße 1 1 - 1 1 3<br />
Wulzendorfstraße 1 - - 1 - 1<br />
23. Akaziengasse 52 - 54 - 1 3 - 4<br />
Alma-Seidler-Weg 2 - 1 - - 1<br />
Anton-Baumgartner-Straße 44 - 1 - - 1<br />
Anton-Baumgartner-Straße 119 - - 1 1 2<br />
Bendagasse 1 - 2 1 - - - 1<br />
Canavesegasse 22 A - - - 1 1<br />
Carlbergergasse 72 2 - 1 3 6<br />
Dirmhirngasse 138 - - 1 - 1<br />
Draschestraße 96 - - - 1 1<br />
Fürst-Liechtenstein-Straße 17 - - - 1 1<br />
Kirchenplatz 2 - 3 - 1 1 1 3<br />
Prückelmayergasse 6 - 1 - 2 3<br />
Steinergasse 25 - 1 - - 1<br />
Summe 63 98 137 71 368<br />
Neben <strong>der</strong> Tatsache eines kontinuierlichen Anstieges <strong>der</strong> Einbrüche an den Schulen<br />
war auch die Vielzahl <strong>der</strong> Einbrüche an bestimmten Schulstandorten bemerkenswert.<br />
6.2 Einbau von Alarmanlagen<br />
Seit dem Jahr 2006 wurden an sieben Schulstandorten Alarmanlagen eingebaut. Wie<br />
die Einschau ergeben hat, kam es bei den in <strong>der</strong> folgenden Übersicht angeführten
KA III - 56-1/09 Seite 15 von 22<br />
Schulen nach dem Einbau einer Alarmanlage nur mehr zu einem versuchten Einbruch<br />
(<strong>Wien</strong> 20, V.).<br />
Gemeindebezirk Schulstandort Anzahl <strong>der</strong> Einbrüche<br />
vor Einbau<br />
Einbau <strong>der</strong> Alarmanlage<br />
2. A. 2 Februar 2007<br />
16. K. 5 Dezember 2007<br />
16. H. 5 Dezember 2007<br />
19. G. 4 März 2008<br />
20. V. 2 September 2006<br />
20. V. 1 Jänner 2008<br />
22. D. 6 Dezember 2008<br />
Für das <strong>Kontrollamt</strong> stellte sich daher die Frage, warum für jene Schulstandorte, welche<br />
innerhalb des Betrachtungszeitraumes mehr als sechs Einbrüche vorwiesen, bis zum<br />
Jahr 2008 keine nachvollziehbar dokumentierten Überlegungen betreffend des Einbaues<br />
von Alarmanlagen angestellt wurden.<br />
Durch den verstärkten Anstieg <strong>der</strong> Einbrüche in den städtischen Schulen sah sich die<br />
Magistratsabteilung 56 veranlasst, die Bezirksvertretungen mit Schreiben vom 16. März<br />
2009 auf die Notwendigkeit <strong>der</strong> Einbauten von Alarmanlagen in Schulen hinzuweisen.<br />
Da die bei den Einbrüchen entstandenen Schäden direkt von <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
34 pauschal über das jeweilige Bezirksbudget verrechnet werden, war diesbezüglich<br />
eine standortspezifische Kostenerfassung nicht vorhanden. Eine wirtschaftliche Entscheidungsgrundlage<br />
hinsichtlich des Einbaues von Alarmanlagen war daher vor diesem<br />
Hintergrund bisher nicht möglich.<br />
Durch das aktuelle Schulsanierungspaket würde sich im Zuge <strong>der</strong> baulichen Sanierung<br />
<strong>der</strong> Einbau <strong>der</strong> für eine Alarmanlage notwendigen Verrohrung und Verkabelung anbieten,<br />
<strong>der</strong>en Kosten zu 40 % über das Zentralbudget <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> abgedeckt werden.<br />
Die Alarmanlagen selbst (Hardware) müssten hinsichtlich <strong>der</strong> Anschaffung und des Betriebes<br />
vom Bezirksbudget finanziert werden. Die Errichtungskosten betragen zwischen<br />
7.000,-- EUR und 10.000,-- EUR je nach örtlicher Situation und baulicher Gegebenheit.<br />
Der notwendige Anschluss zur Rathauswache, die im Alarmfall die Einsatzkräfte informiert,<br />
kostet 26,59 EUR pro Monat. Die damit im Zusammenhang stehenden War-
KA III - 56-1/09 Seite 16 von 22<br />
tungsarbeiten belaufen sich auf 500,-- EUR im Jahr und pro Standort. Alle zehn Jahre<br />
sollte ein kompletter Tausch <strong>der</strong> Alarmanlagen durchgeführt werden, um den techni-<br />
schen Alterungsproblemen und den damit verbundenen, öfters auftretenden Fehlalar-<br />
men entgegenzuwirken.<br />
6.3 Übersicht <strong>der</strong> Einbrüche nach Gemeindebezirken<br />
Die nachfolgenden Tabellen geben Auskunft über alle Einbrüche im Gemeindebezirk in<br />
den Jahren 2006 bis 2008:<br />
Gemeindebezirk Schulstandorte Einbrüche 2006 Einbrüche 2007 Einbrüche 2008 Summe<br />
1. 3 1 - - 1<br />
2. 18 2 2 1 5<br />
3. 12 2 2 - 4<br />
4. 5 - 2 1 3<br />
5. 8 1 1 3 5<br />
6. 3 1 - - 1<br />
7. 5 - 3 - 3<br />
8. 4 - 1 - 1<br />
9. 6 - 1 - 1<br />
10. 35 10 7 22 39<br />
11. 21 2 2 6 10<br />
12. 15 3 5 2 10<br />
13. 7 1 2 4 7<br />
14. 15 4 9 3 16<br />
15. 12 3 7 3 13<br />
16. 16 2 15 6 23<br />
17. 7 1 6 5 12<br />
18. 7 3 6 11 20<br />
19. 10 3 2 1 6<br />
20. 16 7 3 10 20<br />
21. 35 5 8 31 44<br />
22. 33 9 8 21 38<br />
23. 17 3 6 7 16<br />
Summe 63 98 137 298
KA III - 56-1/09 Seite 17 von 22<br />
Anzahl Einbrüche<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Anzahl <strong>der</strong> Einbrüche je Gemeindebezirk<br />
Einbrüche 2006 Einbrüche 2007 Einbrüche 2008<br />
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23.<br />
Bezirke<br />
Nach Ansicht des <strong>Kontrollamt</strong>es schien aufgrund <strong>der</strong> aufgezeigten Vielzahl <strong>der</strong> Einbrüche<br />
in den Gemeindebezirken Favoriten, Floridsdorf und Donaustadt eine tiefer gehen<strong>der</strong>e<br />
Kosten-Nutzen-Analyse bzgl. des Einbaues von Alarmanlagen angebracht.<br />
7. Übernahme <strong>der</strong> Reparaturkosten<br />
Die Gemeinde <strong>Wien</strong> ist gemäß <strong>Wien</strong>er Schulgesetz (WrSchG) Schulerhalterin <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Pflichtschulen. Die Bezirksorgane verwalten lt. <strong>Wien</strong>er <strong>Stadt</strong>verfassung<br />
(WStV) u.a. die Haushaltsmittel <strong>der</strong> allgemein bildenden Pflichtschulen im Sinn des<br />
WrSchG - mit Ausnahme <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>schulen für körperbehin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong>, schwerhörige<br />
Kin<strong>der</strong>, sehbehin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> und schwerstbehin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> - für die bauliche Instandhaltung,<br />
Instandhaltung <strong>der</strong> Grünanlagen, Einbau von Zentralheizungen und Herstellung<br />
von Fernwärmeanschlüssen, Instandhaltung <strong>der</strong> Fernmeldeanlagen, Bestreitung<br />
<strong>der</strong> Betriebs- und Wartungskosten, Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und<br />
Reinigungsgeräten, ausgenommen die Erstausstattung von Neu- und Zubauten.
KA III - 56-1/09 Seite 18 von 22<br />
Daher werden die aus Einbruchsdiebstählen entstehenden Gebäudeschäden z.B. an<br />
Türen, Fenstern, Böden, am Mauerwerk etc. in Volksschulen, Hauptschulen, Polytechnischen<br />
Schulen und allgemeinen Son<strong>der</strong>schulen aus dem Bezirksbudget beglichen.<br />
Gebäudeschäden, die bei Berufsschulen, Fachschulen und Spezialson<strong>der</strong>schulen verursacht<br />
werden, sind vom Zentralbudget zu übernehmen.<br />
Der Neuankauf für irreparabel beschädigte o<strong>der</strong> entwendete Möbel wird vom Bezirksbudget<br />
getragen. Reparaturarbeiten an Möbeln belasten hingegen das Zentralbudget<br />
<strong>der</strong> Magistratsabteilung 56.<br />
Die Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> EDV-Ausstattung ist gänzlich vom Zentralbudget <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
56 zu leisten.<br />
Beim Einbau von Alarmanlagen an den öffentlichen Pflichtschulen hat <strong>der</strong> Gemeindebezirk<br />
für die Kosten aufzukommen, wobei <strong>der</strong> kostenmäßige Aufwand für die Verrohrungs-<br />
und Verkabelungsarbeiten mit 40 % aus dem Zentralbudget <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />
kommt.<br />
8. Feststellungen<br />
8.1 Unbarmachung von Zahlungsvorgängen<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl <strong>der</strong> Magistratsabteilung 56 eine rasche Umsetzung von Maßnahmen<br />
zur Unbarmachung von Zahlungsvorgängen an den <strong>Wien</strong>er Schulen. Eine<br />
<strong>der</strong>artige Regelung könnte die <strong>der</strong>zeit gegebene Gefahr von Einbruchsdiebstählen minimieren<br />
helfen. Ergänzend sollte die Realisierung dieser Maßnahme so verbreitet werden,<br />
dass allfällige StraftäterInnen schon im Vorfeld das Interesse an deliktischen Angriffen<br />
verlieren.<br />
Mit Beginn des Schuljahres 2009/10 werden bereits 303 von insgesamt<br />
353 allgemein bildenden öffentlichen <strong>Wien</strong>er Pflichtschulen<br />
über ein Girokonto verfügen, welches weitgehend einen bargeldlosen<br />
Zahlungsverkehr ermöglicht. Die Magistratsabteilung 56<br />
weist jedenfalls die Schulleitungen auf die sicherheitsrelevanten
KA III - 56-1/09 Seite 19 von 22<br />
Vorteile eines Girokontos hin. Die Umstellung <strong>der</strong> verbleibenden<br />
Standorte - vom Sparbuch zum Girokonto - wird sukzessive umge-<br />
setzt.<br />
Bei den in den Handkassen und den Safes <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Wien</strong>er<br />
Pflichtschulen aufbewahrten Gel<strong>der</strong>n bzw. Geldwerten handelt<br />
es sich überwiegend nicht um solche <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> son<strong>der</strong>n um<br />
"Fremdgel<strong>der</strong>", die im Rahmen des Schulunterrichtes zu administrieren<br />
sind. Diese im täglichen Schulbetrieb immer wie<strong>der</strong> eingesammelten<br />
Kleinbeträge ergeben erst in <strong>der</strong> Summe höhere Beträge<br />
und können daher nicht unbar kassiert werden. Maßnahmen<br />
für die Unbarmachung solcher Zahlungsvorgänge können auch<br />
mangels Weisungsbefugnisse nicht von <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
56 son<strong>der</strong>n nur von <strong>der</strong> Schulbehörde <strong>Stadt</strong>schulrat für <strong>Wien</strong><br />
getroffen werden. Die Magistratsabteilung 56 kann in diesem Fall<br />
für die Schulleitungen, welche für die Geldgebarung verantwortlich<br />
sind, lediglich Richtlinien bzw. Empfehlungen vorgeben.<br />
8.2 Neufassung <strong>der</strong> Einbruchslisten<br />
Der Magistratsabteilung 56 war zu empfehlen, Einbruchslisten <strong>der</strong> Schulen in einer Weise<br />
aufzubereiten, dass eine verbesserte Datenqualität im Hinblick auf die Zusammenarbeit<br />
mit <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 und <strong>der</strong> Bezirksebene erreicht wird.<br />
8.3 Entwicklung einer Risikomatrix für die <strong>Wien</strong>er Schulen<br />
In Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 sollte die Magistratsabteilung 56<br />
eine Risikomatrix als Grundlage für die Installierung von Alarmanlagen an den sogenannten<br />
"Hot Spots" erarbeiten. Dazu müsste die Magistratsabteilung 34 die Kosten <strong>der</strong><br />
mit Vandalismus und Einbrüchen einhergehenden Schäden für die einzelnen Schulstandorte<br />
ausweisen, damit eine detaillierte Vorlage an die Bezirksvorstehungen <strong>der</strong> betroffenen<br />
Gemeindebezirke möglich wird.<br />
Die bereits installierten Alarmanlagen (mit Anbindung an die <strong>Wien</strong>er Rathauswache)<br />
hatten offenbar präventive Wirkung und führten an den betroffenen Schulen im Ergeb-
KA III - 56-1/09 Seite 20 von 22<br />
nis dazu, dass nur mehr ein Einbruch verursacht wurde. Weiters war aus Anlass <strong>der</strong><br />
Besichtigung bestehen<strong>der</strong> Alarmanlagen und <strong>der</strong> dabei geführten Gespräche ein ge-<br />
steigertes Sicherheitsgefühl bei den betroffenen Lehrerinnen bzw. Lehrern und Schüler-<br />
innen bzw. Schülern zu bemerken.<br />
Die Stellungnahme <strong>der</strong> geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet<br />
worden.<br />
Der <strong>Kontrollamt</strong>sdirektor:<br />
Dr. Erich Hechtner<br />
<strong>Wien</strong>, im September 2009
KA III - 56-1/09 Seite 21 von 22<br />
ALLGEMEINE HINWEISE<br />
Allfällige Rundungsdifferenzen bei <strong>der</strong> Darstellung von Berechnungen wurden nicht<br />
ausgeglichen.<br />
Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn <strong>der</strong> rechtlichen Verpflichtung<br />
zum Schutz <strong>der</strong>artiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und<br />
Betriebsgeheimnissen wurde bei <strong>der</strong> Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es<br />
wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt<br />
sein könnte.
KA III - 56-1/09 Seite 22 von 22<br />
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />
CD ........................................ Compact Disc<br />
EDV ...................................... Elektronische Datenverarbeitung<br />
GOM..................................... Geschäftsordnung für den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />
KVM...................................... Allgemeine Kassen- und Verlagsvorschrift für den Magistrat<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />
MD........................................ Magistratsdirektion<br />
MD-OS ................................. Magistratsdirektion - Geschäftsbereich ORGANISATION<br />
UND SICHERHEIT<br />
WrSchG................................ <strong>Wien</strong>er Schulgesetz