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Gesundheit & Bewegung HANDARBEIT & Wohnen & Garten

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Bezirkskammer Voitsberg<br />

Tierzuchtgesetz – die Förderung der Vatertierhaltung bzw. Besamung<br />

Auch im neuen Tierzuchtgesetz konnte die För-<br />

derung der Vatertierhaltung durch die Anwen-<br />

dung der agrarischen De-Minimis-Regel für die<br />

Gemeinden verpflichtend verankert werden. Um<br />

zur Förderung zu gelangen, ist eine Antragstel-<br />

lung bis 29.01.2010 (31.01.2010 ist ein Sonn-<br />

tag) bei der Wohnsitzgemeinde inkl. der Vorlage<br />

der für die Gewährung der Förderungen maß-<br />

geblichen Unterlagen verpflichtend erforder-<br />

lich.<br />

Mit der Antragsstellung bis spätestens<br />

29.01.2010, erfolgt die Beantragung aller in<br />

diesen Bereich fallenden Förderungen für<br />

das Jahr 2009. Eine Nichtantragsstellung<br />

hätte eine Rückzahlung der erhaltenen Förderung<br />

zur Folge. Der Antrag liegt bei der<br />

Wohnsitzgemeinde auf.<br />

Im folgenden Teil wird erläutert, was zusätzlich<br />

zu beachten ist, um einen Zuschuss für die Vatertierhaltung<br />

bzw. Besamung zu erhalten.<br />

1. Grundsätzliches:<br />

• Nach wie vor gilt, dass das geförderte Vater-<br />

tier ein Zuchttier sein muss, um Beihilfen aus<br />

dieser gesetzlichen Verpflichtung der Ge-<br />

meinden zu erhalten. Während als Besa-<br />

mungstiere für die Gewährung von Besa-<br />

mungskostenzuschüssen ohnedies rein<br />

rechtlich nur Zuchttiere in Frage kommen, ist<br />

wie bisher bei direkten Ankaufsunterstützun-<br />

gen für den Ankauf von Vatertieren (Böcke,<br />

Eber, Widder, Stiere) eine aktuelle Zuchtbe-<br />

scheinigung bei der Gemeinde vorzulegen.<br />

5<br />

• Vom Verpflichtungsumfang der Förderung für<br />

die Gemeinden wurde die ursprüngliche ge-<br />

setzliche Formulierung weitestgehend über-<br />

nommen, sodass sich mit Ausnahme der not-<br />

wendigen Anwendung der agrarischen „De<br />

Minimis Regel“, hinsichtlich der Förderhöhen<br />

und der verschiedenen Abrechnungssyste-<br />

me, kein Änderungsbedarf ergibt. Die Förder-<br />

höhen und die Abrechnungssysteme liegen<br />

daher nach wie vor in der Verwaltungsauto-<br />

nomie der Gemeinden.<br />

2. Grundsätze der De-Minimis – Beihilfen im<br />

Agrarerzeugnissektor:<br />

• De-Minimis = Kleinbeitragsbeihilfe – ist ein<br />

Begriff aus dem Subventionsrecht der EU.<br />

• De-Minimis – diese Art von Beihilfen sind<br />

nicht genehmigungspflichtig und dürfen inner-<br />

halb von drei Jahren einen Höchstbetrag von<br />

€ 7.500 nicht überschreiten.<br />

3. Allgemeines:<br />

• Sollte bis 29.01.2010 kein Förderantrag bei<br />

der Sitzgemeinde gestellt werden, so sind die<br />

ausbezahlten Vatertierförderungen oder Be-<br />

samungszuschüsse zurückzuzahlen.<br />

• Alle die Förderung betreffenden Unterlagen<br />

sind vier Jahre, ab Ende des Jahres der Aus-<br />

zahlung aufzubewahren.<br />

www.agrarnet.info/voitsberg

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