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Bezirkskammer Voitsberg<br />
Tierzuchtgesetz – die Förderung der Vatertierhaltung bzw. Besamung<br />
Auch im neuen Tierzuchtgesetz konnte die För-<br />
derung der Vatertierhaltung durch die Anwen-<br />
dung der agrarischen De-Minimis-Regel für die<br />
Gemeinden verpflichtend verankert werden. Um<br />
zur Förderung zu gelangen, ist eine Antragstel-<br />
lung bis 29.01.2010 (31.01.2010 ist ein Sonn-<br />
tag) bei der Wohnsitzgemeinde inkl. der Vorlage<br />
der für die Gewährung der Förderungen maß-<br />
geblichen Unterlagen verpflichtend erforder-<br />
lich.<br />
Mit der Antragsstellung bis spätestens<br />
29.01.2010, erfolgt die Beantragung aller in<br />
diesen Bereich fallenden Förderungen für<br />
das Jahr 2009. Eine Nichtantragsstellung<br />
hätte eine Rückzahlung der erhaltenen Förderung<br />
zur Folge. Der Antrag liegt bei der<br />
Wohnsitzgemeinde auf.<br />
Im folgenden Teil wird erläutert, was zusätzlich<br />
zu beachten ist, um einen Zuschuss für die Vatertierhaltung<br />
bzw. Besamung zu erhalten.<br />
1. Grundsätzliches:<br />
• Nach wie vor gilt, dass das geförderte Vater-<br />
tier ein Zuchttier sein muss, um Beihilfen aus<br />
dieser gesetzlichen Verpflichtung der Ge-<br />
meinden zu erhalten. Während als Besa-<br />
mungstiere für die Gewährung von Besa-<br />
mungskostenzuschüssen ohnedies rein<br />
rechtlich nur Zuchttiere in Frage kommen, ist<br />
wie bisher bei direkten Ankaufsunterstützun-<br />
gen für den Ankauf von Vatertieren (Böcke,<br />
Eber, Widder, Stiere) eine aktuelle Zuchtbe-<br />
scheinigung bei der Gemeinde vorzulegen.<br />
5<br />
• Vom Verpflichtungsumfang der Förderung für<br />
die Gemeinden wurde die ursprüngliche ge-<br />
setzliche Formulierung weitestgehend über-<br />
nommen, sodass sich mit Ausnahme der not-<br />
wendigen Anwendung der agrarischen „De<br />
Minimis Regel“, hinsichtlich der Förderhöhen<br />
und der verschiedenen Abrechnungssyste-<br />
me, kein Änderungsbedarf ergibt. Die Förder-<br />
höhen und die Abrechnungssysteme liegen<br />
daher nach wie vor in der Verwaltungsauto-<br />
nomie der Gemeinden.<br />
2. Grundsätze der De-Minimis – Beihilfen im<br />
Agrarerzeugnissektor:<br />
• De-Minimis = Kleinbeitragsbeihilfe – ist ein<br />
Begriff aus dem Subventionsrecht der EU.<br />
• De-Minimis – diese Art von Beihilfen sind<br />
nicht genehmigungspflichtig und dürfen inner-<br />
halb von drei Jahren einen Höchstbetrag von<br />
€ 7.500 nicht überschreiten.<br />
3. Allgemeines:<br />
• Sollte bis 29.01.2010 kein Förderantrag bei<br />
der Sitzgemeinde gestellt werden, so sind die<br />
ausbezahlten Vatertierförderungen oder Be-<br />
samungszuschüsse zurückzuzahlen.<br />
• Alle die Förderung betreffenden Unterlagen<br />
sind vier Jahre, ab Ende des Jahres der Aus-<br />
zahlung aufzubewahren.<br />
www.agrarnet.info/voitsberg