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Psychomotorik Psychomotorische Störungen

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• neue Verhaltensmuster zu entdecken und spielerisch zu üben<br />

• einen eigenen Bewegungs- und Selbstausdruck zu finden<br />

• Stärken und Selbstbewusstsein zu fördern<br />

• einen angemessenen Umgang mit den eigenen Schwierigkeiten und<br />

Gegebenheiten zu finden<br />

• die Kommunikationsfähigkeit mittels sozialem Lernen in der Gruppe zu erweitern<br />

Diagnostik<br />

In einer Erstbegegnung führt das Kind, angeleitet durch die Therapeutin/den Therapeuten<br />

und im Beisein der Eltern, ein breites Spektrum von Bewegungsaufgaben aus den Bereichen<br />

der Grob-, Fein- und Grafomotorik sowie aus Bereichen der Wahrnehmung aus. Die klinische<br />

Erfassung wird ergänzt durch Beobachtungen in der freien Spielsituation, Gespräche mit den<br />

Eltern des Kindes sowie weiteren wichtigen Bezugspersonen (Lehrkräfte, Arzt/Ärztin, weitere<br />

Fachpersonen). Diese umfassende Analyse der psychomotorischen Störung sowie des<br />

psychomotorischen Entwicklungsstandes des Kindes bildet die Grundlage sowohl für die<br />

weiteren Entscheide als auch für den fundierten Einstieg in die therapeutische Arbeit mit dem<br />

Kind.<br />

Nach Therapiebeginn dient die Förderdiagnostik als Instrument, um die Therapieplanung<br />

kontinuierlich den neuen Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen.<br />

Therapiewirksamkeit<br />

Mittels gezielter Beobachtungen, Rückmeldungen aus dem Umfeld und regelmässiger<br />

Standortbestimmungen mit Bezugspersonen des Kindes, wird die Wirkung der Therapie<br />

überprüft. Therapieverlauf und Entwicklungsschritte werden in Protokollen der<br />

Therapiestunden sowie in Zwischen- und Abschlussberichten festgehalten.<br />

Als weitere Unterstützung für die Wahrnehmung des Therapieprozesses und die Wahrung der<br />

Qualitätssicherung dient die regelmässige Fachsupervision bei einer externen Fachperson.<br />

Zuweisung<br />

Die Anmeldung zur psychomotorischen Abklärung bzw. zur psychomotorischen Therapie ist je<br />

nach Kanton und Therapiestelle unterschiedlich. In unserer Region erfolgt die Zuweisung<br />

durch die Ärzteschaft, den schulpsychologischen Dienst oder andere Therapiestellen.<br />

Kosten<br />

Die IV hat die Leistungen für <strong>Psychomotorik</strong>-Therapie per 1.1.2008 aus dem IVG gestrichen.<br />

Die Kosten werden zur Hauptsache durch den Trägerverein gedeckt. Den Eltern wird ein<br />

minimaler Beitrag in Rechnung gestellt. Je nach Einkommen der Eltern kann dieser Beitrag um<br />

50% reduziert werden oder entfällt ganz. Unser Team orientiert die Eltern diesbezüglich bei der<br />

Erstbegegnung. Der Elternbeitrag kann nicht den Krankenkassen in Rechnung gestellt<br />

werden.<br />

<strong>Psychomotorik</strong>-Therapie gehört nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen.<br />

Einige Kassen übernehmen die Kosten nach ärztlicher Verordnung, und meistens nur, wenn<br />

eine Zusatzversicherung (Komplementärmedizin) vorliegt. Bis jetzt ist das <strong>Psychomotorik</strong>-Team<br />

nicht im EMR.

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