Psychomotorik Psychomotorische Störungen
Psychomotorik Psychomotorische Störungen
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• neue Verhaltensmuster zu entdecken und spielerisch zu üben<br />
• einen eigenen Bewegungs- und Selbstausdruck zu finden<br />
• Stärken und Selbstbewusstsein zu fördern<br />
• einen angemessenen Umgang mit den eigenen Schwierigkeiten und<br />
Gegebenheiten zu finden<br />
• die Kommunikationsfähigkeit mittels sozialem Lernen in der Gruppe zu erweitern<br />
Diagnostik<br />
In einer Erstbegegnung führt das Kind, angeleitet durch die Therapeutin/den Therapeuten<br />
und im Beisein der Eltern, ein breites Spektrum von Bewegungsaufgaben aus den Bereichen<br />
der Grob-, Fein- und Grafomotorik sowie aus Bereichen der Wahrnehmung aus. Die klinische<br />
Erfassung wird ergänzt durch Beobachtungen in der freien Spielsituation, Gespräche mit den<br />
Eltern des Kindes sowie weiteren wichtigen Bezugspersonen (Lehrkräfte, Arzt/Ärztin, weitere<br />
Fachpersonen). Diese umfassende Analyse der psychomotorischen Störung sowie des<br />
psychomotorischen Entwicklungsstandes des Kindes bildet die Grundlage sowohl für die<br />
weiteren Entscheide als auch für den fundierten Einstieg in die therapeutische Arbeit mit dem<br />
Kind.<br />
Nach Therapiebeginn dient die Förderdiagnostik als Instrument, um die Therapieplanung<br />
kontinuierlich den neuen Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen.<br />
Therapiewirksamkeit<br />
Mittels gezielter Beobachtungen, Rückmeldungen aus dem Umfeld und regelmässiger<br />
Standortbestimmungen mit Bezugspersonen des Kindes, wird die Wirkung der Therapie<br />
überprüft. Therapieverlauf und Entwicklungsschritte werden in Protokollen der<br />
Therapiestunden sowie in Zwischen- und Abschlussberichten festgehalten.<br />
Als weitere Unterstützung für die Wahrnehmung des Therapieprozesses und die Wahrung der<br />
Qualitätssicherung dient die regelmässige Fachsupervision bei einer externen Fachperson.<br />
Zuweisung<br />
Die Anmeldung zur psychomotorischen Abklärung bzw. zur psychomotorischen Therapie ist je<br />
nach Kanton und Therapiestelle unterschiedlich. In unserer Region erfolgt die Zuweisung<br />
durch die Ärzteschaft, den schulpsychologischen Dienst oder andere Therapiestellen.<br />
Kosten<br />
Die IV hat die Leistungen für <strong>Psychomotorik</strong>-Therapie per 1.1.2008 aus dem IVG gestrichen.<br />
Die Kosten werden zur Hauptsache durch den Trägerverein gedeckt. Den Eltern wird ein<br />
minimaler Beitrag in Rechnung gestellt. Je nach Einkommen der Eltern kann dieser Beitrag um<br />
50% reduziert werden oder entfällt ganz. Unser Team orientiert die Eltern diesbezüglich bei der<br />
Erstbegegnung. Der Elternbeitrag kann nicht den Krankenkassen in Rechnung gestellt<br />
werden.<br />
<strong>Psychomotorik</strong>-Therapie gehört nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen.<br />
Einige Kassen übernehmen die Kosten nach ärztlicher Verordnung, und meistens nur, wenn<br />
eine Zusatzversicherung (Komplementärmedizin) vorliegt. Bis jetzt ist das <strong>Psychomotorik</strong>-Team<br />
nicht im EMR.