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2. Allgemeine Regeln für Einkäufer - Saint-Gobain Deutsche Glas ...

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1. <strong>Allgemeine</strong> Verhaltensregeln<br />

1.1 Gruppendenken<br />

� Alle Verhandlungen müssen zum Wohl der Gruppe durchgeführt werden,<br />

wobei die Gruppe im Streitfall über den Interessen eines einzelnen<br />

Gruppenunternehmens steht.<br />

� Die <strong>Einkäufer</strong> müssen sich an die Rahmenverträge der <strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong>-<br />

Gruppe halten oder eine Ausnahme gesondert beantragen, wobei die<br />

genauen Gründe <strong>für</strong> die Ausnahme genannt werden müssen. Ausnahmen<br />

werden nur unter besonderen Umständen genehmigt (z.B. Joint Venture,<br />

beträchtliche Geschäftsmöglichkeiten). Es müssen Gründe <strong>für</strong> die<br />

Ausnahme angegeben werden und alle Ausnahmen müssen durch den<br />

jeweils betroffenen Spartenleiter genehmigt werden.<br />

� Die <strong>Einkäufer</strong> werden dazu aufgefordert, systematisch Angebote von<br />

bestehenden Lieferanten der Gruppe einzuholen.<br />

1.2 Integrität<br />

� Angestellte von <strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong> (<strong>Einkäufer</strong> oder andere) dürfen bestehenden<br />

oder potenziellen Lieferanten nicht ihre Privatanschrift mitteilen.<br />

� Der Einkauf von Gütern oder Leistungen im Namen eines Unternehmens<br />

der Gruppe darf nicht dazu führen, dass der <strong>Einkäufer</strong> oder ein<br />

Familienmitglied Preisnachlässe oder Rückzahlungen erhält.<br />

� Einladungen zu besonderen Veranstaltungen (Ausflüge, Essen, etc.), die<br />

von Lieferanten organisiert werden, dürfen nur angenommen werden,<br />

wenn es einen Grund hier<strong>für</strong> gibt, der über die bereits bestehende<br />

Beziehung mit dem Lieferanten hinausgeht. Eine vorherige Genehmigung<br />

durch den Vorgesetzten der betreffenden Person ist erforderlich.<br />

� Geschenke von Lieferanten dürfen nur angenommen werden, wenn sie<br />

von geringem Wert sind, an eine Geschäftsadresse geliefert werden und<br />

von bestehenden Lieferanten kommen (niemals von potenziellen<br />

Lieferanten). Soweit möglich sollten sie zwischen den Kollegen desselben<br />

Teams geteilt werden, um den Teamgeist und die Anerkennung zu fördern.<br />

In jedem Fall ist vollständige Transparenz gefordert: der Vorgesetzte der<br />

betreffenden Person muss unverzüglich informiert werden.

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