2. Allgemeine Regeln für Einkäufer - Saint-Gobain Deutsche Glas ...
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1. <strong>Allgemeine</strong> Verhaltensregeln<br />
1.1 Gruppendenken<br />
� Alle Verhandlungen müssen zum Wohl der Gruppe durchgeführt werden,<br />
wobei die Gruppe im Streitfall über den Interessen eines einzelnen<br />
Gruppenunternehmens steht.<br />
� Die <strong>Einkäufer</strong> müssen sich an die Rahmenverträge der <strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong>-<br />
Gruppe halten oder eine Ausnahme gesondert beantragen, wobei die<br />
genauen Gründe <strong>für</strong> die Ausnahme genannt werden müssen. Ausnahmen<br />
werden nur unter besonderen Umständen genehmigt (z.B. Joint Venture,<br />
beträchtliche Geschäftsmöglichkeiten). Es müssen Gründe <strong>für</strong> die<br />
Ausnahme angegeben werden und alle Ausnahmen müssen durch den<br />
jeweils betroffenen Spartenleiter genehmigt werden.<br />
� Die <strong>Einkäufer</strong> werden dazu aufgefordert, systematisch Angebote von<br />
bestehenden Lieferanten der Gruppe einzuholen.<br />
1.2 Integrität<br />
� Angestellte von <strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong> (<strong>Einkäufer</strong> oder andere) dürfen bestehenden<br />
oder potenziellen Lieferanten nicht ihre Privatanschrift mitteilen.<br />
� Der Einkauf von Gütern oder Leistungen im Namen eines Unternehmens<br />
der Gruppe darf nicht dazu führen, dass der <strong>Einkäufer</strong> oder ein<br />
Familienmitglied Preisnachlässe oder Rückzahlungen erhält.<br />
� Einladungen zu besonderen Veranstaltungen (Ausflüge, Essen, etc.), die<br />
von Lieferanten organisiert werden, dürfen nur angenommen werden,<br />
wenn es einen Grund hier<strong>für</strong> gibt, der über die bereits bestehende<br />
Beziehung mit dem Lieferanten hinausgeht. Eine vorherige Genehmigung<br />
durch den Vorgesetzten der betreffenden Person ist erforderlich.<br />
� Geschenke von Lieferanten dürfen nur angenommen werden, wenn sie<br />
von geringem Wert sind, an eine Geschäftsadresse geliefert werden und<br />
von bestehenden Lieferanten kommen (niemals von potenziellen<br />
Lieferanten). Soweit möglich sollten sie zwischen den Kollegen desselben<br />
Teams geteilt werden, um den Teamgeist und die Anerkennung zu fördern.<br />
In jedem Fall ist vollständige Transparenz gefordert: der Vorgesetzte der<br />
betreffenden Person muss unverzüglich informiert werden.