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2. Allgemeine Regeln für Einkäufer - Saint-Gobain Deutsche Glas ...

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3.2 Ökologische Anforderungen<br />

<strong>Einkäufer</strong> müssen Lieferanten und Zulieferer darin bestärken, die<br />

ökologischen Prinzipien, welche in der EHS-Richtlinie der Gruppe dargelegt<br />

sind, anzuwenden.<br />

Infolgedessen werden <strong>Einkäufer</strong> bei Zulassungsentscheidungen in Betracht<br />

ziehen, welche Anstrengungen von Lieferanten und Zulieferern unternommen<br />

wurden, alle ökologische Risiken im Hinblick auf ihre Prozesse und die von<br />

ihnen bei ihrer Tätigkeit oder beim Einsatz an Standorten der Gruppe<br />

eingesetzten Produkte aufzuzeigen und unter Kontrolle zu bringen.<br />

Lieferanten und Zulieferer müssen besonderes Augenmerk auf den<br />

ökologischen Fußabdruck der Produkte und Leistungen, die der Gruppe zur<br />

Verfügung gestellt werden, legen, insbesondere durch:<br />

- Optimierung des Verbrauchs von Energie und natürlichen Ressourcen,<br />

- Reduktion der Abfallmenge und vermehrtes Müllrecycling,<br />

- Reduktion von Emissionen in die natürliche Umgebung (Luft, Wasser,<br />

Boden) sowie anderer Formen der Umweltverschmutzung.<br />

Falls erforderlich müssen <strong>Einkäufer</strong> die Lieferanten und Zulieferer um<br />

Korrekturmaßnahmen bitten, die von quantitativ bestimmten Zielen als Teil<br />

eines kontinuierlichen Verbesserungsprogramms begleitet werden.<br />

Ein Lieferant oder Zulieferer, der gemäß ISO 14001 oder EMAS <strong>für</strong> die von<br />

den bereitgestellten Produkten und Leistungen betroffenen Aktivitäten<br />

zertifiziert ist, wird so gewertet als hätte er diese Anforderungen erfüllt.<br />

3.3 Soziale Anforderungen: Arbeitsbedingungen und Rechte der Angestellten<br />

<strong>Einkäufer</strong> müssen ihre Lieferanten und Zulieferer dazu anhalten, die<br />

Rechte der Angestellten, unabhängig vom Land, in dem sie tätig sind, zu<br />

beachten und dies unter Beachtung der lokalen Gesetze.<br />

Besorgt um die Einhaltung der Konventionen der Internationalen<br />

Arbeitsorganisation betrachtet es die <strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong>-Gruppe als unabdingbar,<br />

die Prinzipien, die in diesen Konventionen festgelegt sind, zu beachten.<br />

Infolgedessen müssen Lieferanten und Zulieferer den <strong>Einkäufer</strong>n garantieren,<br />

dass sie es untersagen – selbst wenn es durch die geltende lokale<br />

Gesetzgebung erlaubt ist – im Laufe ihrer Herstellungsprozesse oder bei der<br />

Bereitstellung von Leistungen oder beim Einsatz an den Einrichtungen der<br />

Gruppe, weder direkt noch indirekt oder durch Zulieferer, auf irgendeine Art<br />

von Zwangs- oder Kinderarbeit zurückzugreifen.

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