2. Allgemeine Regeln für Einkäufer - Saint-Gobain Deutsche Glas ...
2. Allgemeine Regeln für Einkäufer - Saint-Gobain Deutsche Glas ...
2. Allgemeine Regeln für Einkäufer - Saint-Gobain Deutsche Glas ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3.2 Ökologische Anforderungen<br />
<strong>Einkäufer</strong> müssen Lieferanten und Zulieferer darin bestärken, die<br />
ökologischen Prinzipien, welche in der EHS-Richtlinie der Gruppe dargelegt<br />
sind, anzuwenden.<br />
Infolgedessen werden <strong>Einkäufer</strong> bei Zulassungsentscheidungen in Betracht<br />
ziehen, welche Anstrengungen von Lieferanten und Zulieferern unternommen<br />
wurden, alle ökologische Risiken im Hinblick auf ihre Prozesse und die von<br />
ihnen bei ihrer Tätigkeit oder beim Einsatz an Standorten der Gruppe<br />
eingesetzten Produkte aufzuzeigen und unter Kontrolle zu bringen.<br />
Lieferanten und Zulieferer müssen besonderes Augenmerk auf den<br />
ökologischen Fußabdruck der Produkte und Leistungen, die der Gruppe zur<br />
Verfügung gestellt werden, legen, insbesondere durch:<br />
- Optimierung des Verbrauchs von Energie und natürlichen Ressourcen,<br />
- Reduktion der Abfallmenge und vermehrtes Müllrecycling,<br />
- Reduktion von Emissionen in die natürliche Umgebung (Luft, Wasser,<br />
Boden) sowie anderer Formen der Umweltverschmutzung.<br />
Falls erforderlich müssen <strong>Einkäufer</strong> die Lieferanten und Zulieferer um<br />
Korrekturmaßnahmen bitten, die von quantitativ bestimmten Zielen als Teil<br />
eines kontinuierlichen Verbesserungsprogramms begleitet werden.<br />
Ein Lieferant oder Zulieferer, der gemäß ISO 14001 oder EMAS <strong>für</strong> die von<br />
den bereitgestellten Produkten und Leistungen betroffenen Aktivitäten<br />
zertifiziert ist, wird so gewertet als hätte er diese Anforderungen erfüllt.<br />
3.3 Soziale Anforderungen: Arbeitsbedingungen und Rechte der Angestellten<br />
<strong>Einkäufer</strong> müssen ihre Lieferanten und Zulieferer dazu anhalten, die<br />
Rechte der Angestellten, unabhängig vom Land, in dem sie tätig sind, zu<br />
beachten und dies unter Beachtung der lokalen Gesetze.<br />
Besorgt um die Einhaltung der Konventionen der Internationalen<br />
Arbeitsorganisation betrachtet es die <strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong>-Gruppe als unabdingbar,<br />
die Prinzipien, die in diesen Konventionen festgelegt sind, zu beachten.<br />
Infolgedessen müssen Lieferanten und Zulieferer den <strong>Einkäufer</strong>n garantieren,<br />
dass sie es untersagen – selbst wenn es durch die geltende lokale<br />
Gesetzgebung erlaubt ist – im Laufe ihrer Herstellungsprozesse oder bei der<br />
Bereitstellung von Leistungen oder beim Einsatz an den Einrichtungen der<br />
Gruppe, weder direkt noch indirekt oder durch Zulieferer, auf irgendeine Art<br />
von Zwangs- oder Kinderarbeit zurückzugreifen.