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Schadensersatzforderungen gegen die Bediensteten ...

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Blatt 6 zu DR/LFP/PBSB/KGGB A 296-2-10/09 23. Oktober 2009<br />

2006 dem türkischen Staatsbürger Sümerli durch deut#cher#eits verwaltungsrecht und gerichtlich unanta#tbaren<br />

Urteil bestätigt,<br />

daß das seit 1990 vereinte Deutschland kein Staat ist,<br />

sondern es eine Bundesrepublik vereinte Deutschland GmbH gibt,<br />

<strong>die</strong> im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen,<br />

zu hoheitsrechtlichen Aufgaben,<br />

wie <strong>die</strong> Errichtung von Gesetzen,<br />

Fragen der Staatsangehörigkeiten und Rechtsverordnungen,<br />

über keine Rechtsbefugnis verfügt und deswegen,<br />

– zu einem Zeitpunkt den <strong>die</strong> Alliierten be#timmen und nicht <strong>die</strong> Europäische Union –,<br />

vollständig aufgelöst wird.<br />

In Anbetracht der zuvor erwähnten Sachverhalte und Tatbe#tände ist,<br />

gemäß dem Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung völker-, kriegs-, be#atzungs- und men#chenrechtlich zwingend<br />

daran zu erinnern,<br />

daß <strong>die</strong> das am 09. Mai 1949 Völkerrechts#ubjekt Deut#chland be#etzenden Alliierten Mächte und damit den seit<br />

dem 09. Mai 1945 be#chlagnahmt fortbestehenden reichsverfa##ungsrechtlichen Staat Deut#ches Reich auf Zeit<br />

be#etzt haben,<br />

zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Gebiet der be#etzenden Alliierten Mächte in den drei We#tzonen<br />

das mit dem Genehmigungs#chreiben vom 12. Mai 1949 genehmigte be#atzungsrechtliche Mittel der Militärgouverneure<br />

Grundgesetz für <strong>die</strong> Bundesrepublik Deutschland keine Verfa##ung,<br />

sondern ein Rechtsmittel der be#etzenden Alliierten Mächte auf Zeit ist und von daher <strong>die</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland,<br />

wie auch das seit dem 18. Juli 1990 be#atzungsrechtliche Mittel der Viermächte vereintes Deutschland,<br />

zu keinem Zeitpunkt weder sachlich, noch rechtlich in der Lage waren oder am heutigen Tage sind,<br />

durch <strong>die</strong> Alliierten zum 22. Mai 1949 bereinigte Reichsge#etze, Rechtsverordnungen und Durchführungsbe#timmungen<br />

des reichsverfa##ungsrechtlich be#chlagnahmt fortbestehenden Staates Deut#ches Reich ändern, aufheben<br />

oder als Rechtsmittel weder der Bundesrepublik Deutschland noch des vereinten Deutschland bezeichnen<br />

oder benutzen zu dürfen,<br />

weswegen das durch das vereinte Deutschland geänderte Reichs- und Staatsangehörigkeitsge#etz in Staatsangehörigkeitgesetz<br />

ebenso kein anwendbares Rechtsmittel ist,<br />

Durch Artikel I § 1 des am 09. Mai 1945 in kraft getreten fortgeltenden SHAEF-Ge#etzes Nr. 52, wurde<br />

durch <strong>die</strong> Alliierten Expeditions#treitkräfte völker-, kriegs-, be#atzungs- und berlin#tatusrechtlich fe#tge#tellt,<br />

daß das durch <strong>die</strong> reichsverfa##ungsrechtlich geltende Verfa##ung des Deut#chen Reichs geschützte Reichsrecht in<br />

der Fassung vom 30. Januar 1933 nach § 3 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsge#etz vom 22. Juli 1913<br />

RGBl. S. 583),<br />

–gemäß der Artikel 2 und 4 des fortgeltenden Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen<br />

in bezug auf Berlin vom 25. September 1990 (BGBl. II S. 1274 ff) in Verbindung mit Artikel 1<br />

des fortgeltenden Kontrollratsge#etz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 (Amtsbl. All. KRD Nr. 14 S.<br />

262) ist nicht nur <strong>die</strong> Republik Preußen als Staat aufgelöst, sondern sind alle 17 Republiken im<br />

reichsverfa##ungsrechtlichen Staat Deut#ches Reich auflöst und sind damit alle 17 früheren Republiken<br />

im Staate Deut#ches Reich nach Artikel 2 des Kontrollratsge#etzes Nr. 46 Länder und deren frühere<br />

Staatsbürger nunmehr Landesangehörige im Recht und Ge#etz des reichsverfa##ungsrechtlichen Staates<br />

Deut#ches Reich und keine Bundesbürger –,<br />

deut#cher#eits verwaltungsrechtlich und gerichtlich unanta#tbar geltendes Recht des reichsverfa##ungsrechtlichen<br />

Staates Deut#ches Reich ist,<br />

welches weder durch das be#atzungsrechtliche Mittel der We#tmächte Bundesrepublik Deutschland bis zum 18.<br />

Juli 1990,<br />

noch durch das be#atzungsrechtliche Mittel der Viermächte vereintes Deutschland ab 18. Juli 1990 geändert<br />

werden durfte und deswegen,<br />

mit Wi##en und Genehmigung der Regierungen der Viermächte durch <strong>die</strong> Kommi##ari#che Reichsregierung,<br />

in das be#tatusrechtlich geltende Reichs- und Landesangehörigkeitsge#etz geändert wurde.<br />

Die nationalsozialistische Verordnung über <strong>die</strong> Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934, <strong>die</strong> im § 1<br />

bestimmte,<br />

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