Nutzungsbedingungen Stand Februar 2010
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Die von der Benutzerin oder dem Benutzer getroffenen Verfügungen<br />
werden durch das AMS ohne weitere Legitimationsprüfungen durchgeführt.<br />
Verstößt die Benutzerin oder der Benutzer gegen die sie oder ihn<br />
betreffenden Verpflichtungen, übernimmt das AMS keine Haftung für<br />
die dadurch verursachten Schäden.<br />
Vergisst oder verliert ein Superuser ihre oder seine Zugangsdaten<br />
(Passwort, Benutzername), so hat sie oder er beim AMS neue<br />
Zugangdaten zu beantragen. Vergisst oder verliert ein Poweruser oder<br />
User die Zugangsdaten, werden neue Zugangsdaten vom Superuser<br />
zugewiesen. Bei Ausscheiden des Superusers aus dem Unternehmen<br />
oder anderen Berechtigungsverlustgründen muss der neue Superuser<br />
beim AMS neue Zugangsdaten anfordern.<br />
Die zuständige AMS-Betreuerin oder der -Betreuer darf zu<br />
Betreuungszwecken Einsicht in die Benutzerinnen- und Benutzer-<br />
Datensätze (Name, Kontaktdaten, Benutzertyp – also ob Superuser,<br />
Poweruser oder User – Rechte an Services im eAMS) nehmen. Diese<br />
Zugriffe sind – im Sinn der größtmöglichen Transparenz – für die<br />
Benutzerin oder den Benutzer einsehbar.<br />
Das AMS ist berechtigt, aus wichtigen Gründen das eAMS Konto zu<br />
deaktivieren, insbesondere bei Betriebsschließungen, bei Konkurs und<br />
bei missbräuchlicher Verwendung. Stellt das vom Superuser vertretene<br />
Unternehmen einen Konkursantrag oder bekommt das Unternehmen<br />
den Konkursantrag seines Gläubigers zugestellt, ist dies dem<br />
zuständigen AMS-Betreuerin oder dem zuständigen AMS-Betreuer<br />
unverzüglich zu melden.<br />
Bei zweijähriger Nichtverwendung wird das Konto automatisch<br />
deaktiviert.<br />
2. Spezielles:<br />
Bei der Beantragung einer Beihilfe bestätigt die Benutzerin oder der<br />
Benutzer die Richtigkeit der Angaben zur Bankverbindung und<br />
akzeptiert die Verpflichtungserklärung für die Beihilfe.<br />
Für die Plattform zur Personalsuche „eJob-Room“ besteht für die<br />
zuständige AMS-Mitarbeiterin oder dem AMS-Mitarbeiter die<br />
Möglichkeit, zu Betreuungszwecken auf das Konto zuzugreifen. Dies<br />
muss durch die Benutzerin oder den Benutzer vorab gestattet werden<br />
(im Reiter „Einstellungen“, „Einsicht eines AMS-Mitarbeiters erlauben“).<br />
Verlust des<br />
Passwortes<br />
Hilfeleistungen<br />
durch AMS<br />
Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter<br />
im eAMS Konto<br />
Über die<br />
Schließung eines<br />
Kontos<br />
Eine Beihilfe<br />
beantragen<br />
Betreuung durch<br />
AMS<br />
Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter<br />
<strong>Nutzungsbedingungen</strong> für das eAMS Konto für Unternehmen Arbeitsmarktservice Österreich <strong>Stand</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2010</strong>