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Existenzgründung und freie Berufe - Bundesverband der Freien ...

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Rechtsfragen für Freiberufler<br />

Berufszulassung<br />

Nicht je<strong>der</strong> darf jeden <strong>freie</strong>n Beruf einfach ausüben .<br />

Eine ganze Reihe von freiberuflichen Tätigkeiten<br />

erfor<strong>der</strong>t eine hohe fachliche Kompetenz <strong>und</strong> eine<br />

entsprechende Ausbildung .<br />

Diese Kompetenz <strong>und</strong> Ausbildung muss man<br />

nachweisen . Das ist zumindest so in den <strong>freie</strong>n <strong>Berufe</strong>n,<br />

bei denen die Berufszulassung fest geregelt ist .<br />

Daher heißen diese <strong>Berufe</strong> auch geregelte <strong>freie</strong> <strong>Berufe</strong> .<br />

3 Verkammerte Freiberufler, die also Mitglie<strong>der</strong> bei<br />

einer Kammer sind, müssen dafür ihre Kammer<br />

kontaktieren . Diese erteilt ihnen auf Antrag eine<br />

Berufszulassung .<br />

3 An<strong>der</strong>e <strong>freie</strong> <strong>Berufe</strong>, beispielsweise Ges<strong>und</strong>heitsberufe<br />

wie etwa Heilpraktiker, erhalten diese<br />

Zulassung z . B . bei öffentlichen Einrichtungen, in<br />

diesem Falle beim Ges<strong>und</strong>heitsamt .<br />

3 Öffentlich bestellte <strong>und</strong> vereidigte Sachverständige<br />

müssen dafür zur IHK o<strong>der</strong> zum zuständigen<br />

Gericht .<br />

3 Bestimmte Freiberufler (z . B . Journalisten o<strong>der</strong><br />

Künstler) können ihre Arbeit ohne Erlaubnis aufnehmen<br />

.<br />

Dass die Zulassungshürde für viele <strong>freie</strong> <strong>Berufe</strong> so<br />

hoch liegt, hat mit ihrer beson<strong>der</strong>en gesellschaftlichen<br />

Bedeutung zu tun: weil sie z . B . die medizinische<br />

Ver sorgung gewährleisten, <strong>der</strong> Rechtspflege<br />

dienen o<strong>der</strong> eine unabhängige Beratung anbieten .<br />

Darüber hinaus haben einige <strong>freie</strong> <strong>Berufe</strong> eine beson<strong>der</strong>e<br />

ordnungspolitische Funktion: z . B . Notare o<strong>der</strong><br />

Wirt schaftsprüfer, Vermessungsingenieure o<strong>der</strong><br />

Öffentlich bestellte <strong>und</strong> vereidigte Sachverständige .<br />

Ob Freiberuflern ihre Berufszulassung erteilt wird,<br />

hängt dabei von drei Faktoren ab .<br />

3 Persönliche Zuverlässigkeit . Die muss man z . B .<br />

durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachweisen<br />

.<br />

3 Fachliche Voraussetzungen . Ausschlaggebend ist<br />

hier – je nach gefor<strong>der</strong>ter Qualifikation – ein erfolgreich<br />

abgeschlossenes Studium o<strong>der</strong> eine<br />

vergleichbare Ausbildung o<strong>der</strong> Weiterbildung .<br />

3 Sachliche Voraussetzungen (je nach Tätigkeit) .<br />

Hier geht es um den Nachweis <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit . Diese muss man, je nachdem,<br />

durch eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis<br />

erbringen . O<strong>der</strong> bei einigen <strong>Berufe</strong>n,<br />

z . B . bei Steuerberatern, durch die Bescheinigung<br />

über eine Berufshaftpflichtversicherung .<br />

Welcher Freiberufler welchen Nachweis erbringen<br />

muss, ist bei <strong>der</strong> Grün<strong>der</strong>beratung des Instituts für<br />

Freie <strong>Berufe</strong> zu erfahren .<br />

Werbung<br />

Werbung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit sind auch für Freiberufler<br />

wichtige Aufgaben . Aber nicht jede Art <strong>der</strong><br />

Werbung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit ist für sie erlaubt .<br />

Beispielsweise für verkammerte <strong>freie</strong> <strong>Berufe</strong> . Speziell<br />

für sie gibt es eine ganze Reihe von Werbebeschränkungen<br />

. Gr<strong>und</strong>: Die Kammern wollen verhin<strong>der</strong>n,<br />

dass auf ihr Berufsbild ein Schatten fällt: z . B . durch<br />

übertriebene kommerzielle Werbung .<br />

Durch sie könnte das Vertrauen <strong>der</strong> Patienten<br />

o<strong>der</strong> Klienten verspielt werden . Sie könnten durch<br />

diese Werbung nämlich auf den Gedanken kommen,<br />

dass es z . B . Ärzten eher ums Geld geht als darum,<br />

Kran ke zu heilen . Wer hier gegen gängige Vor schriften<br />

verstößt <strong>und</strong> sich z . B . durch „marktschreierische“<br />

Anzeigen in Szene setzt, muss mit Ärger rechnen: Und<br />

zwar in <strong>der</strong> Regel mit einer Abmahnung o<strong>der</strong> einem<br />

Bußgeld durch seine Kammer .<br />

Anzeigen<br />

Anzeigen dürfen nur geschaltet werden, wenn sie in<br />

„unmittelbarem Zusammenhang mit <strong>der</strong> Tätigkeit“<br />

stehen: z . B . bei einer Neugründung o<strong>der</strong> um bekannt<br />

zu machen, dass man in den Urlaub fährt o<strong>der</strong> dass<br />

man aus den Ferien zurück ist . O<strong>der</strong> etwa bei <strong>der</strong><br />

Zu sam men legung von Arztpraxen . Verboten sind un -<br />

zulässige werbliche Elemente wie z . B . Preisangaben .<br />

Briefe o<strong>der</strong> E-Mails<br />

Mailings per Post o<strong>der</strong> E-Mail sind möglich, wenn sie<br />

sachliche Informationen transportieren . Beispielsweise<br />

Hintergr<strong>und</strong>informationen zu Neuigkeiten im<br />

Steuerrecht, die ein Steuerberater in einem E-Mail-<br />

Newsletter an Mandanten verschickt . Für Ärzte ist die

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