Existenzgründung und freie Berufe - Bundesverband der Freien ...
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Rechtsfragen für Freiberufler<br />
Berufszulassung<br />
Nicht je<strong>der</strong> darf jeden <strong>freie</strong>n Beruf einfach ausüben .<br />
Eine ganze Reihe von freiberuflichen Tätigkeiten<br />
erfor<strong>der</strong>t eine hohe fachliche Kompetenz <strong>und</strong> eine<br />
entsprechende Ausbildung .<br />
Diese Kompetenz <strong>und</strong> Ausbildung muss man<br />
nachweisen . Das ist zumindest so in den <strong>freie</strong>n <strong>Berufe</strong>n,<br />
bei denen die Berufszulassung fest geregelt ist .<br />
Daher heißen diese <strong>Berufe</strong> auch geregelte <strong>freie</strong> <strong>Berufe</strong> .<br />
3 Verkammerte Freiberufler, die also Mitglie<strong>der</strong> bei<br />
einer Kammer sind, müssen dafür ihre Kammer<br />
kontaktieren . Diese erteilt ihnen auf Antrag eine<br />
Berufszulassung .<br />
3 An<strong>der</strong>e <strong>freie</strong> <strong>Berufe</strong>, beispielsweise Ges<strong>und</strong>heitsberufe<br />
wie etwa Heilpraktiker, erhalten diese<br />
Zulassung z . B . bei öffentlichen Einrichtungen, in<br />
diesem Falle beim Ges<strong>und</strong>heitsamt .<br />
3 Öffentlich bestellte <strong>und</strong> vereidigte Sachverständige<br />
müssen dafür zur IHK o<strong>der</strong> zum zuständigen<br />
Gericht .<br />
3 Bestimmte Freiberufler (z . B . Journalisten o<strong>der</strong><br />
Künstler) können ihre Arbeit ohne Erlaubnis aufnehmen<br />
.<br />
Dass die Zulassungshürde für viele <strong>freie</strong> <strong>Berufe</strong> so<br />
hoch liegt, hat mit ihrer beson<strong>der</strong>en gesellschaftlichen<br />
Bedeutung zu tun: weil sie z . B . die medizinische<br />
Ver sorgung gewährleisten, <strong>der</strong> Rechtspflege<br />
dienen o<strong>der</strong> eine unabhängige Beratung anbieten .<br />
Darüber hinaus haben einige <strong>freie</strong> <strong>Berufe</strong> eine beson<strong>der</strong>e<br />
ordnungspolitische Funktion: z . B . Notare o<strong>der</strong><br />
Wirt schaftsprüfer, Vermessungsingenieure o<strong>der</strong><br />
Öffentlich bestellte <strong>und</strong> vereidigte Sachverständige .<br />
Ob Freiberuflern ihre Berufszulassung erteilt wird,<br />
hängt dabei von drei Faktoren ab .<br />
3 Persönliche Zuverlässigkeit . Die muss man z . B .<br />
durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachweisen<br />
.<br />
3 Fachliche Voraussetzungen . Ausschlaggebend ist<br />
hier – je nach gefor<strong>der</strong>ter Qualifikation – ein erfolgreich<br />
abgeschlossenes Studium o<strong>der</strong> eine<br />
vergleichbare Ausbildung o<strong>der</strong> Weiterbildung .<br />
3 Sachliche Voraussetzungen (je nach Tätigkeit) .<br />
Hier geht es um den Nachweis <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit . Diese muss man, je nachdem,<br />
durch eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis<br />
erbringen . O<strong>der</strong> bei einigen <strong>Berufe</strong>n,<br />
z . B . bei Steuerberatern, durch die Bescheinigung<br />
über eine Berufshaftpflichtversicherung .<br />
Welcher Freiberufler welchen Nachweis erbringen<br />
muss, ist bei <strong>der</strong> Grün<strong>der</strong>beratung des Instituts für<br />
Freie <strong>Berufe</strong> zu erfahren .<br />
Werbung<br />
Werbung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit sind auch für Freiberufler<br />
wichtige Aufgaben . Aber nicht jede Art <strong>der</strong><br />
Werbung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit ist für sie erlaubt .<br />
Beispielsweise für verkammerte <strong>freie</strong> <strong>Berufe</strong> . Speziell<br />
für sie gibt es eine ganze Reihe von Werbebeschränkungen<br />
. Gr<strong>und</strong>: Die Kammern wollen verhin<strong>der</strong>n,<br />
dass auf ihr Berufsbild ein Schatten fällt: z . B . durch<br />
übertriebene kommerzielle Werbung .<br />
Durch sie könnte das Vertrauen <strong>der</strong> Patienten<br />
o<strong>der</strong> Klienten verspielt werden . Sie könnten durch<br />
diese Werbung nämlich auf den Gedanken kommen,<br />
dass es z . B . Ärzten eher ums Geld geht als darum,<br />
Kran ke zu heilen . Wer hier gegen gängige Vor schriften<br />
verstößt <strong>und</strong> sich z . B . durch „marktschreierische“<br />
Anzeigen in Szene setzt, muss mit Ärger rechnen: Und<br />
zwar in <strong>der</strong> Regel mit einer Abmahnung o<strong>der</strong> einem<br />
Bußgeld durch seine Kammer .<br />
Anzeigen<br />
Anzeigen dürfen nur geschaltet werden, wenn sie in<br />
„unmittelbarem Zusammenhang mit <strong>der</strong> Tätigkeit“<br />
stehen: z . B . bei einer Neugründung o<strong>der</strong> um bekannt<br />
zu machen, dass man in den Urlaub fährt o<strong>der</strong> dass<br />
man aus den Ferien zurück ist . O<strong>der</strong> etwa bei <strong>der</strong><br />
Zu sam men legung von Arztpraxen . Verboten sind un -<br />
zulässige werbliche Elemente wie z . B . Preisangaben .<br />
Briefe o<strong>der</strong> E-Mails<br />
Mailings per Post o<strong>der</strong> E-Mail sind möglich, wenn sie<br />
sachliche Informationen transportieren . Beispielsweise<br />
Hintergr<strong>und</strong>informationen zu Neuigkeiten im<br />
Steuerrecht, die ein Steuerberater in einem E-Mail-<br />
Newsletter an Mandanten verschickt . Für Ärzte ist die