I. SOZIALE RICHTSÄTZE, GELD- UND SACH- LEISTUNGEN
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I. SOZIALE RICHTSÄTZE, GELD- UND SACH- LEISTUNGEN
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innen (ohne Berücksichtigung der schulischen<br />
Letztqualifikation). Hier wird der Besuch von<br />
besonderen, vom Land genehmigten Kursen,<br />
mit bis zu 75% der auf einen/eine Teilnehmer/<br />
in entfallenden Kurskosten, maximal 1.180,00,<br />
gefördert.<br />
Weitere Informationen:<br />
◆ Amt der OÖ Landesregierung<br />
Abt. Gewerbe<br />
0732 - 7720-14900<br />
◆ Arbeiterkammer OÖ<br />
Abt. Bildung<br />
050-6906-1601<br />
bildungsinfo@ak-ooe.at<br />
www.arbeiterkammer.com<br />
3.7.2. AK -Bildungsbonus<br />
Dabei handelt es sich um eine Förderung der<br />
AK Oberösterreich von 40% der Kurskosten<br />
bis maximal 100,00 bei BFI, VHS und WIFI für<br />
ausgewählte Kurse in EDV, Fremdsprachen und<br />
Persönlichkeitsbildung.<br />
Weiters werden neben den Schwerpunkten<br />
Buchhaltung und Kostenrechnung auch berufliche<br />
Grundausbildungen wie Stapler- oder<br />
Kranführer/innenkurse sowie das Nachholen<br />
von Lehrabschlüssen gefördert.<br />
Weitere Informationen:<br />
◆ Arbeiterkammer OÖ<br />
050-6906-555<br />
3.8 BEIHILFEN IN AUSBILDUNGSZEITEN<br />
3.8.1 Bildungskarenz/Weiterbildungsgeld<br />
Arbeitnehmer/innen, die mindestens 3 Jahre<br />
ununterbrochen bei der selben Dienstgeberin/<br />
beim selben Dienstgeber beschäftigt sind, können<br />
mit deren Zustimmung für mindestens drei<br />
Monate bis maximal ein Jahr Bildungskarenz<br />
in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit er-<br />
Orientierung<br />
Beihilfen<br />
Sozialratgeber 2007<br />
hält der/die Arbeitnehmer/in vom AMS Weiterbildungsgeld<br />
in Höhe von 435,90 monatlich.<br />
Eine geringfügige Beschäftigung bis max. 341,16<br />
mtl. ist möglich.<br />
Ist der/die Karenzierte älter als 45 Jahre, richtet<br />
sich das Weiterbildungsgeld nach dem Arbeitslose<br />
ngeldanspruch. Der Nachweis der Teilnahme von<br />
16 Wochenstunden an einer Bildungsmaßnahme<br />
ist zu erbringen (Ausnahmen: Nachholen von<br />
Bildungsabschlüssen von der Hauptschule bis<br />
zur Matura). Weiterbildungsmaßnahmen im<br />
Ausland sind möglich.<br />
Seit 2005 werden Zeiten der Bildungskarenz<br />
auch bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.<br />
Weitere Informationen:<br />
◆<br />
Arbeiterkammer OÖ<br />
Abt. Bildung<br />
050-6906-1601<br />
3.8.2. Besondere Schulbeihilfen für<br />
Abendschüler/innen<br />
Für Personen, die eine Matura an einer Abendschule<br />
anstreben und sich auf die Abschlussprüfung<br />
(Matura) vorbereiten wollen, gibt es<br />
die Möglichkeit des Bezugs der „Besonderen<br />
Schulbeihilfe“, sofern sie unmittelbar vorher<br />
zumindest ein Jahr berufstätig waren. Als<br />
Voraussetzung muss die Berufstätigkeit eingestellt<br />
werden bzw. muss man sich gegen Entfall<br />
der Bezüge beurlauben lassen.<br />
Die Höhe der „Besonderen Schulbeihilfe“ beträgt<br />
618,00 und kann für maximal 6 Monate bezogen<br />
werden (+ 291,00 für verheiratete Schüler/innen;<br />
+ 110,00 für jedes unterhaltspflichtige Kind).<br />
Der parallele Bezug von Arbeitslosengeld oder<br />
Weiterbildungsgeld ist möglich!