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I. SOZIALE RICHTSÄTZE, GELD- UND SACH- LEISTUNGEN

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innen (ohne Berücksichtigung der schulischen<br />

Letztqualifikation). Hier wird der Besuch von<br />

besonderen, vom Land genehmigten Kursen,<br />

mit bis zu 75% der auf einen/eine Teilnehmer/<br />

in entfallenden Kurskosten, maximal 1.180,00,<br />

gefördert.<br />

Weitere Informationen:<br />

◆ Amt der OÖ Landesregierung<br />

Abt. Gewerbe<br />

0732 - 7720-14900<br />

◆ Arbeiterkammer OÖ<br />

Abt. Bildung<br />

050-6906-1601<br />

bildungsinfo@ak-ooe.at<br />

www.arbeiterkammer.com<br />

3.7.2. AK -Bildungsbonus<br />

Dabei handelt es sich um eine Förderung der<br />

AK Oberösterreich von 40% der Kurskosten<br />

bis maximal 100,00 bei BFI, VHS und WIFI für<br />

ausgewählte Kurse in EDV, Fremdsprachen und<br />

Persönlichkeitsbildung.<br />

Weiters werden neben den Schwerpunkten<br />

Buchhaltung und Kostenrechnung auch berufliche<br />

Grundausbildungen wie Stapler- oder<br />

Kranführer/innenkurse sowie das Nachholen<br />

von Lehrabschlüssen gefördert.<br />

Weitere Informationen:<br />

◆ Arbeiterkammer OÖ<br />

050-6906-555<br />

3.8 BEIHILFEN IN AUSBILDUNGSZEITEN<br />

3.8.1 Bildungskarenz/Weiterbildungsgeld<br />

Arbeitnehmer/innen, die mindestens 3 Jahre<br />

ununterbrochen bei der selben Dienstgeberin/<br />

beim selben Dienstgeber beschäftigt sind, können<br />

mit deren Zustimmung für mindestens drei<br />

Monate bis maximal ein Jahr Bildungskarenz<br />

in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit er-<br />

Orientierung<br />

Beihilfen<br />

Sozialratgeber 2007<br />

hält der/die Arbeitnehmer/in vom AMS Weiterbildungsgeld<br />

in Höhe von 435,90 monatlich.<br />

Eine geringfügige Beschäftigung bis max. 341,16<br />

mtl. ist möglich.<br />

Ist der/die Karenzierte älter als 45 Jahre, richtet<br />

sich das Weiterbildungsgeld nach dem Arbeitslose<br />

ngeldanspruch. Der Nachweis der Teilnahme von<br />

16 Wochenstunden an einer Bildungsmaßnahme<br />

ist zu erbringen (Ausnahmen: Nachholen von<br />

Bildungsabschlüssen von der Hauptschule bis<br />

zur Matura). Weiterbildungsmaßnahmen im<br />

Ausland sind möglich.<br />

Seit 2005 werden Zeiten der Bildungskarenz<br />

auch bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.<br />

Weitere Informationen:<br />

◆<br />

Arbeiterkammer OÖ<br />

Abt. Bildung<br />

050-6906-1601<br />

3.8.2. Besondere Schulbeihilfen für<br />

Abendschüler/innen<br />

Für Personen, die eine Matura an einer Abendschule<br />

anstreben und sich auf die Abschlussprüfung<br />

(Matura) vorbereiten wollen, gibt es<br />

die Möglichkeit des Bezugs der „Besonderen<br />

Schulbeihilfe“, sofern sie unmittelbar vorher<br />

zumindest ein Jahr berufstätig waren. Als<br />

Voraussetzung muss die Berufstätigkeit eingestellt<br />

werden bzw. muss man sich gegen Entfall<br />

der Bezüge beurlauben lassen.<br />

Die Höhe der „Besonderen Schulbeihilfe“ beträgt<br />

618,00 und kann für maximal 6 Monate bezogen<br />

werden (+ 291,00 für verheiratete Schüler/innen;<br />

+ 110,00 für jedes unterhaltspflichtige Kind).<br />

Der parallele Bezug von Arbeitslosengeld oder<br />

Weiterbildungsgeld ist möglich!

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