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Zertifiziert Bio – erfolgreich im Einzelhandel! - Oekolandbau.de

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dukten vermie<strong>de</strong>n wird. Dies gilt es schon bei <strong>de</strong>r Vorbereitung<br />

<strong>de</strong>r Verarbeitungsgänge zu berücksichtigen: <strong>Bio</strong>-Lebensmittel<br />

müssen auf zuvor gereinigten Maschinen, Geräten und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n<br />

verarbeitet wer<strong>de</strong>n, nach Möglichkeit vor konventionellen<br />

Produkten.<br />

Für die Praxis be<strong>de</strong>utet das beispielsweise, dass be<strong>im</strong> Fertigbacken<br />

von <strong>Bio</strong>-Brot und -Backwaren die entsprechen<strong>de</strong>n Bleche<br />

über die mit konventioneller Ware gestellt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ein Prepacking<br />

von <strong>Bio</strong>-Käse und -Wurst gleich morgens vor einem konventionellen<br />

Abpacken durchgeführt wird. Für best<strong>im</strong>mte<br />

Einsatzbereiche empfiehlt es sich eigene „<strong>Bio</strong>-Maschinen“ zu verwen<strong>de</strong>n,<br />

beispielsweise für die Herstellung von <strong>Bio</strong>-Hackfleisch.<br />

Hier hat es sich bewährt, einen eigenen Fleischwolf für das <strong>Bio</strong>-<br />

Hack einzusetzen, da eine mehrfache tägliche Reinigung zu aufwändig<br />

wäre.<br />

<strong>Bio</strong>-Lebensmittel bestehen in <strong>de</strong>r Regel aus 100% <strong>Bio</strong>-Zutaten.<br />

Ausnahmsweise dürfen nur sehr wenige, in Anhang IX <strong>de</strong>r Verordnung<br />

(EG) Nr. 889/2008 genannte konventionelle Zutaten verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n, und zwar bis zu 5% Gewichtsanteil zum<br />

Verarbeitungszeitpunkt. Auch bei <strong>de</strong>n nichtlandwirtschaftlichen<br />

Verarbeitungshilfsstoffen darf nur ein eingeschränktes Spektrum<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, das in Anhang VIII <strong>de</strong>r vorgenannten Verordnung<br />

aufgeführt ist. Marina<strong>de</strong> für <strong>Bio</strong>-Fleisch besteht daher<br />

beispielsweise ausschließlich aus <strong>Bio</strong>-Öl und <strong>Bio</strong>-Gewürzen.<br />

Bei einigen <strong>de</strong>r konventionellen Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffen<br />

muss zu<strong>de</strong>m ein Nachweis zur Gentechnikfreiheit geführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Um Verwechslungen zu vermei<strong>de</strong>n, bietet es sich an, best<strong>im</strong>mte<br />

Hilfsstoffe nur noch in <strong>Bio</strong>-Qualität einzusetzen, zum<br />

Beispiel <strong>Bio</strong>-Schneidöl be<strong>im</strong> Schnei<strong>de</strong>n von <strong>Bio</strong>-Brot.<br />

Das aufbereitete Lebensmittel muss dann anfor<strong>de</strong>rungsgerecht<br />

etikettiert wer<strong>de</strong>n. So gehört auf das Etikett vorverpackter Lebensmittel<br />

(z.B. Prepacking) <strong>de</strong>r verpflichten<strong>de</strong> Aufdruck von EU-<br />

<strong>Bio</strong>-Logo, Co<strong>de</strong>-Nummer <strong>de</strong>r Öko-Kontrollstelle und<br />

Herkunftshinweis (vergl. Kapitel 3.1).<br />

6.5 Dokumentation<br />

Bei <strong>de</strong>r <strong>Bio</strong>-Kontrolle prüfen die Öko-Kontrollstellen auch die Aufzeichnungen<br />

zur <strong>Bio</strong>-Verarbeitung <strong>im</strong> <strong>Einzelhan<strong>de</strong>l</strong>sunternehmen.<br />

Was dokumentiert wer<strong>de</strong>n muss, ist in <strong>de</strong>n EU-Rechtsvorschriften<br />

für <strong>de</strong>n Ökologischen Landbau genau aufgeführt.<br />

Zunächst wird zur Vorbereitung <strong>de</strong>r ersten Kontrolle vom verarbeiten<strong>de</strong>n<br />

<strong>Einzelhan<strong>de</strong>l</strong>sunternehmen ein Maßnahmenplan erstellt.<br />

In diesem Maßnahmenplan ist genau festgehalten, wo <strong>im</strong> Verarbeitungsprozess<br />

Risiken für die Integrität <strong>de</strong>r zu verarbeiten<strong>de</strong>n<br />

Öko-Lebensmittel bestehen, also wo beispielsweise eine Vermischung<br />

mit unzulässigen konventionellen Zutaten theoretisch<br />

möglich ist o<strong>de</strong>r wo fälschlicherweise verbotene Verarbeitungshilfsstoffe<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n könnten. Für diese „kritischen<br />

Punkte“ wer<strong>de</strong>n geeignete Vorbeugemaßnahmen festgelegt,<br />

durch die das bestehen<strong>de</strong> Risiko ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die Maßnahmenpläne wer<strong>de</strong>n regelmäßig geprüft, um sicherzustellen,<br />

dass sie noch aktuell sind und erfor<strong>de</strong>rlichenfalls überarbeitet<br />

wer<strong>de</strong>n. Sie sind eine gute Grundlage für Schulungen <strong>de</strong>s<br />

Personals.<br />

Nach <strong>de</strong>r ersten Kontrolle und Meldung bei <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong><br />

kann es mit <strong>de</strong>r Öko-Verarbeitung losgehen. Die Öko-Verarbeitungen<br />

müssen kontinuierlich aufgezeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Die EU-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n Ökologischen Landbau legen<br />

fest, dass Folgen<strong>de</strong>s dokumentiert wer<strong>de</strong>n muss:<br />

• Durchführung <strong>de</strong>r Wareneingangsprüfung (vergl. Kapitel 6.2)<br />

• Art und Mengen <strong>de</strong>r Öko-Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe<br />

• Reinigung vor Beginn <strong>de</strong>r Verarbeitung <strong>de</strong>r Öko-Lebensmittel<br />

• Gegebenenfalls Rezepturen<br />

• Art und Mengen <strong>de</strong>r hergestellten Öko-Erzeugnisse<br />

Es geht also <strong>im</strong> Wesentlichen darum, dass für <strong>de</strong>n Prüfer ein<strong>de</strong>utig<br />

nachvollziehbar ist, dass eine Vermischung <strong>de</strong>r Öko-Produkte<br />

mit konventioneller Ware wirksam ausgeschlossen wur<strong>de</strong> und<br />

auch keine „wun<strong>de</strong>rsame <strong>Bio</strong>-Vermehrung“ stattgefun<strong>de</strong>n hat.<br />

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