Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...
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allgeme<strong>in</strong>e anspruchsvoraussetzungen – alterspension für personen, die ab dem 1.Jänner<br />
1955 geboren s<strong>in</strong>d:<br />
� Erreichung des anfallsalters (des so genannten Regelpensionsalters):<br />
Für Personen, die vor dem 1. Jänner 2005 Versicherungsmonate erworben haben <strong>und</strong> das<br />
50. <strong>Leben</strong>sjahr noch nicht vollendet haben, gibt es gr<strong>und</strong>legende Änderungen:<br />
• 60. <strong>Leben</strong>sjahr bei Frauen bis 2024<br />
• 65. <strong>Leben</strong>sjahr bei Frauen ab 2033<br />
• 65. <strong>Leben</strong>sjahr bei Männern<br />
� versicherungszeiten:<br />
• 180 Versicherungsmonate (15 Versicherungsjahre) <strong>in</strong>nerhalb der letzten<br />
360 Kalendermonate (30 Jahre) oder<br />
• 180 Beitragsmonate (15 Beitragsjahre) der Pflichtversicherung bzw. der freiwilligen<br />
Versicherung ohne zeitliche Lagerung oder<br />
• 300 Versicherungsmonate (25 Versicherungsjahre) bis zum Stichtag, wobei<br />
Ersatzmonate erst ab 1. Jänner 1956 zählen<br />
alternativ dazu folgende Wartezeit<br />
� versicherungszeiten:<br />
• m<strong>in</strong>destens 180 Versicherungsmonate (15 Versicherungsjahre), wobei<br />
K<strong>in</strong>dererziehungszeiten, die vor dem 1. Jänner 2005 liegen, berücksichtigt werden<br />
• Davon m<strong>in</strong>destens 84 Versicherungsmonate (7 Jahre) auf Gr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit.<br />
Diese 7 Jahre der Erwerbstätigkeit müssen nach dem 1. Jänner 2005 liegen. Zu den Zeiten der<br />
Erwerbstätigkeit zählen auch<br />
• Zeiten der Pflege e<strong>in</strong>es beh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>des<br />
• Zeiten der Pflege von nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3)<br />
• Zeiten der Familienhospizkarenz<br />
weitere Informationen:<br />
http://www.help.gv.at/Content.Node/27/Seite.270101.html#Versicherung<br />
(Erläuterungen zu Versicherungszeiten, K<strong>in</strong>derersatzzeiten)<br />
http://www.help.gv.at/Content.Node/27/Seite.270228.html (Pflege von nahen Angehörigen)<br />
http://www.help.gv.at/Content.Node/44/Seite.440300.html (Familienhospizkarenz)<br />
Außer der Alterspension werden noch folgende pensionsarten unterschieden:<br />
� Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer<br />
� Korridorpension<br />
� Schwerarbeitspension (ab 1.1.2007)<br />
� Übergangsgeld<br />
� Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- <strong>und</strong> Erwerbsunfähigkeitspension<br />
� H<strong>in</strong>terbliebenenpension<br />
weitere Informationen:<br />
http://www.help.gv.at/Content.Node/27/Seite.270000.html (Pensionsarten)<br />
Der antrag auf pension ist mit entsprechendem Antragsformular oder auch formlos bei der zuständigen<br />
Pensionsversicherungsanstalt e<strong>in</strong>zureichen.<br />
Der privaten Pensionsvorsorge aber auch Pensionskassen, die von Firmen angeboten <strong>und</strong> verwaltet<br />
werden kommt immer größere Bedeutung zu.<br />
Personen, die e<strong>in</strong>en beh<strong>in</strong>derten Angehörigen pflegen, können sich freiwillig <strong>in</strong> der Pensionsversicherung<br />
versichern lassen, die Kosten dafür werden vom Familienlastenausgleichsfonds entrichtet.<br />
<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2007<br />
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