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Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...

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Für EU/EwR-bürgerInnen <strong>und</strong> schweizer staatsbürgerInnen gilt darüber h<strong>in</strong>aus:<br />

� Der Pensionsantrag ist im Wohnortstaat der/des Versicherten an den jeweiligen Pensionsversicherungsträger<br />

zu stellen. Er wird dann an alle beteiligten Pensionsversicherungsträger<br />

weitergeleitet.<br />

� Die erworbenen Pensionszeiten s<strong>in</strong>d von allen Staaten für die Prüfung der Frage, ob die jeweils<br />

national für e<strong>in</strong>en Pensionsanspruch vorgesehene Wartezeit erfüllt ist, zusammenzurechnen.<br />

� Leistungen s<strong>in</strong>d von allen Staaten zu erbr<strong>in</strong>gen, <strong>in</strong> denen Versicherungszeiten zurückgelegt<br />

wurden, wenn unter Zusammenrechnung der Zeiten e<strong>in</strong> Leistungsanspruch besteht.<br />

� Weiters werden Leistungen der Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts-, Erwerbsunfähigkeits -<br />

pensionen <strong>und</strong>. H<strong>in</strong>terbliebenenpensionen ausbezahlt.<br />

weitere Informationen:<br />

http://www.sozialversicherung.at<br />

http://www.arbeiterkammer.at<br />

http://www.pensionsversicherung.at<br />

adresse:<br />

pensionsversicherungsanstalt<br />

Friedrich-Hillegeist Straße 1<br />

1021 Wien<br />

Tel: +43 503 03 (aus <strong>Österreich</strong>)<br />

Tel: +43 503 03 (aus dem Ausland)<br />

Fax: +43 503 03-288 50<br />

E-mail: pva@pva.sozvers.at<br />

Internet: http://www.pensionsversicherung.at<br />

10.4 arbeitslosenversicherung<br />

10.4.1 arbeitslosengeld<br />

Für die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> das <strong>Arbeitsmarktservice</strong><br />

zuständig.<br />

Der anspruch auf arbeitslosengeld kann nur persönlich bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle<br />

e<strong>in</strong>gereicht werden. Der Antrag auf Arbeitslosengeld sollte am 1. Tag der Arbeitslosigkeit<br />

geltend gemacht werden, da das Arbeitslosengeld nicht rückwirkend ausbezahlt wird.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich hat jede Person, aus e<strong>in</strong>em EU/EwR-Land sowie der schweiz, welche die Gr<strong>und</strong>voraussetzungen<br />

der Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit <strong>und</strong> Arbeitslosigkeit erfüllt Anspruch auf<br />

Arbeitslosengeld, so ferne sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen kann <strong>und</strong> darf. Das gilt<br />

auch für Familienangehörige (EhepartnerIn, K<strong>in</strong>der, Stiefk<strong>in</strong>der, Adoptivk<strong>in</strong>der), auch wenn diese<br />

ke<strong>in</strong>e EU/EWR-Staatsbürgerschaft oder Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen (so genannte „drittstaatsangehörige“).<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2007<br />

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