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arbeitsmedizinische Vorsorge - Landesfeuerwehrschule Sachsen ...

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Arbeitsmedizinische <strong>Vorsorge</strong><br />

GUV V A 1<br />

§ 8 Ermächtigte Ärzte<br />

Ermächtigung, wenn<br />

- ärztl. Beruf<br />

bisher neu<br />

- besondere Fachkenntnisse<br />

- notwendige Einrichtung<br />

Verordnung zur <strong>arbeitsmedizinische</strong>n <strong>Vorsorge</strong><br />

(ArbMedVV)<br />

§ 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin<br />

- ärztl. Beruf<br />

- besondere Fachkenntnisse<br />

Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“<br />

oder „Betriebsmedizin“

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