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arbeitsmedizinische Vorsorge - Landesfeuerwehrschule Sachsen ...

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Arbeitsmedizinische <strong>Vorsorge</strong><br />

Übergangsfrist<br />

Ärzte, die nicht die Bezeichnung „Facharzt für Arbeitsmedizin“<br />

oder „Betriebsmedizin“ führen, aber die<br />

berufsgenossenschaftliche Ermächtigung haben, dürfen:<br />

Untersuchungen nach Untersuchungen nach<br />

ArbMedVV UVV<br />

nicht durchführen weiterhin durchführen

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