PDF, 3 MB - Finanzkontrolle Kanton Zürich
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2.2 Prüfung Rechnung 2009 der Anstalten<br />
des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />
Gemäss Finanzkontrollgesetz § 2 lit. d, fallen die kantonalen<br />
Anstalten unter den Aufsichtsbereich der <strong>Finanzkontrolle</strong>.<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hat dabei die von den verantwortlichen<br />
Organen vorgelegten Rechnungen 2009 der<br />
– Universität <strong>Zürich</strong>,<br />
– Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften,<br />
– Pädagogischen Hochschule,<br />
– Zürcher Hochschule der Künste,<br />
– des Universitätsspitals <strong>Zürich</strong>,<br />
– und des <strong>Kanton</strong>sspitals Winterthur geprüft.<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hat auch zu diesen Prüfungen ihre<br />
Beurteilungen in Form eines in den jeweiligen Jahresberichten<br />
publizierten Testats sowie mit einem umfassenden<br />
Bericht den verantwortlichen Organen der Anstalten,<br />
dem Regierungsrat und der Finanzkommission des <strong>Kanton</strong>srates<br />
schriftlich zur Kenntnis gebracht. Die Feststellungen,<br />
wie sie zur Rechnung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> 2009<br />
festgehalten wurden, gelten sinngemäss auch für die Anstalten.<br />
Die Anstalten des Bildungswesens waren zudem<br />
mit der Konzeption und der Einführung der erforderlichen<br />
Instrumente, insbesondere der IT-Infrastruktur, ausserordentlich<br />
belastet. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> bestätigte allen Anstalten<br />
eine CRG-konforme Rechnungslegung mit jeweils<br />
einer Einschränkung zum IKS.<br />
BVK Personalvorsorge des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />
Die in Finanzaufsichtsbelangen Aufsehen erregendste<br />
Erkenntnis des Berichtsjahrs lag zweifellos im Bekanntwerden<br />
der mutmasslich strafbaren Handlungen des früheren<br />
Leiters Asset Management der BVK. Die Thematik<br />
wurde in den letzten Monaten medial breit abgehandelt.<br />
Die Ergebnisse aus den drei durch die Finanzdirektion erteilten<br />
Aufträgen für Administrativuntersuchungen liegen<br />
vor. Die strafrechtliche Aufarbeitung durch die Staatsan-<br />
waltschaft ist noch nicht abgeschlossen; ebenso wie der<br />
Nachvollzug der Vorkommnisse aus politischer Sicht seitens<br />
der vom <strong>Kanton</strong>srat eingesetzten Parlamentarischen<br />
Untersuchungskommission noch läuft. Somit ist<br />
der Zeitpunkt nicht geeignet, um aus der Optik der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
die Situation zusätzlich zu kommentieren.<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> ist insofern betroffen vom Fall als sie<br />
von Gesetzes wegen als Revisionsstelle der BVK wirkt.<br />
Für Revisionen im Bereich Asset Management wird seit<br />
1997 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beigezogen.<br />
Das Ende Mai 2010 bekannt gewordene Vorliegen einer<br />
Strafanzeige lag zeitlich zwischen Abgabe des Prüftestats<br />
und der Genehmigung der Jahresrechnung 2009<br />
der BVK. Das aus Revisionsstellensicht unmittelbar Notwendige<br />
wurde in Form einer am 10. Juni 2010 abgegebenen<br />
Ergänzung des Testats zur Jahresrechnung 2009<br />
der BVK veranlasst.<br />
Losgelöst vom geschilderten Fall ist festzuhalten, dass<br />
sich der Deckungsgrad der BVK per 31. Dezember 2009<br />
vom Rekordtief des Vorjahrs (81,0 %) auf 87,4 % erhöht<br />
hat. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> nimmt zur Kenntnis, dass der<br />
Regierungsrat im Berichtsjahr eine Statutenrevision der<br />
BVK zwecks nachhaltiger Finanzierung erarbeitet und in<br />
Vernehmlassung gegeben hat.<br />
2.3 Finanzaufsicht<br />
Grundsätzliches zur Finanzaufsicht<br />
Die Finanzaufsicht der <strong>Finanzkontrolle</strong> umfasst die Prüfung<br />
der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der<br />
Wirtschaftlichkeit, der Zweckmässigkeit und der Sparsamkeit<br />
der Haushaltführung sowie der Wirksamkeitskontrollen.<br />
Dieser umfassende Auftrag verlangt ein risikoorientiertes<br />
Vorgehen. Beim risikoorientierten Prüfungsansatz<br />
beginnt die Prüfung zunächst mit einer Analyse<br />
des Umfelds und der Wirksamkeit interner Kontrollen,<br />
durch die Risiken entweder verhindert oder zumindest<br />
frühzeitig aufgedeckt werden.