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PDF, 3 MB - Finanzkontrolle Kanton Zürich

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2.2 Prüfung Rechnung 2009 der Anstalten<br />

des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />

Gemäss Finanzkontrollgesetz § 2 lit. d, fallen die kantonalen<br />

Anstalten unter den Aufsichtsbereich der <strong>Finanzkontrolle</strong>.<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hat dabei die von den verantwortlichen<br />

Organen vorgelegten Rechnungen 2009 der<br />

– Universität <strong>Zürich</strong>,<br />

– Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften,<br />

– Pädagogischen Hochschule,<br />

– Zürcher Hochschule der Künste,<br />

– des Universitätsspitals <strong>Zürich</strong>,<br />

– und des <strong>Kanton</strong>sspitals Winterthur geprüft.<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hat auch zu diesen Prüfungen ihre<br />

Beurteilungen in Form eines in den jeweiligen Jahresberichten<br />

publizierten Testats sowie mit einem umfassenden<br />

Bericht den verantwortlichen Organen der Anstalten,<br />

dem Regierungsrat und der Finanzkommission des <strong>Kanton</strong>srates<br />

schriftlich zur Kenntnis gebracht. Die Feststellungen,<br />

wie sie zur Rechnung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> 2009<br />

festgehalten wurden, gelten sinngemäss auch für die Anstalten.<br />

Die Anstalten des Bildungswesens waren zudem<br />

mit der Konzeption und der Einführung der erforderlichen<br />

Instrumente, insbesondere der IT-Infrastruktur, ausserordentlich<br />

belastet. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> bestätigte allen Anstalten<br />

eine CRG-konforme Rechnungslegung mit jeweils<br />

einer Einschränkung zum IKS.<br />

BVK Personalvorsorge des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />

Die in Finanzaufsichtsbelangen Aufsehen erregendste<br />

Erkenntnis des Berichtsjahrs lag zweifellos im Bekanntwerden<br />

der mutmasslich strafbaren Handlungen des früheren<br />

Leiters Asset Management der BVK. Die Thematik<br />

wurde in den letzten Monaten medial breit abgehandelt.<br />

Die Ergebnisse aus den drei durch die Finanzdirektion erteilten<br />

Aufträgen für Administrativuntersuchungen liegen<br />

vor. Die strafrechtliche Aufarbeitung durch die Staatsan-<br />

waltschaft ist noch nicht abgeschlossen; ebenso wie der<br />

Nachvollzug der Vorkommnisse aus politischer Sicht seitens<br />

der vom <strong>Kanton</strong>srat eingesetzten Parlamentarischen<br />

Untersuchungskommission noch läuft. Somit ist<br />

der Zeitpunkt nicht geeignet, um aus der Optik der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

die Situation zusätzlich zu kommentieren.<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> ist insofern betroffen vom Fall als sie<br />

von Gesetzes wegen als Revisionsstelle der BVK wirkt.<br />

Für Revisionen im Bereich Asset Management wird seit<br />

1997 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beigezogen.<br />

Das Ende Mai 2010 bekannt gewordene Vorliegen einer<br />

Strafanzeige lag zeitlich zwischen Abgabe des Prüftestats<br />

und der Genehmigung der Jahresrechnung 2009<br />

der BVK. Das aus Revisionsstellensicht unmittelbar Notwendige<br />

wurde in Form einer am 10. Juni 2010 abgegebenen<br />

Ergänzung des Testats zur Jahresrechnung 2009<br />

der BVK veranlasst.<br />

Losgelöst vom geschilderten Fall ist festzuhalten, dass<br />

sich der Deckungsgrad der BVK per 31. Dezember 2009<br />

vom Rekordtief des Vorjahrs (81,0 %) auf 87,4 % erhöht<br />

hat. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> nimmt zur Kenntnis, dass der<br />

Regierungsrat im Berichtsjahr eine Statutenrevision der<br />

BVK zwecks nachhaltiger Finanzierung erarbeitet und in<br />

Vernehmlassung gegeben hat.<br />

2.3 Finanzaufsicht<br />

Grundsätzliches zur Finanzaufsicht<br />

Die Finanzaufsicht der <strong>Finanzkontrolle</strong> umfasst die Prüfung<br />

der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der<br />

Wirtschaftlichkeit, der Zweckmässigkeit und der Sparsamkeit<br />

der Haushaltführung sowie der Wirksamkeitskontrollen.<br />

Dieser umfassende Auftrag verlangt ein risikoorientiertes<br />

Vorgehen. Beim risikoorientierten Prüfungsansatz<br />

beginnt die Prüfung zunächst mit einer Analyse<br />

des Umfelds und der Wirksamkeit interner Kontrollen,<br />

durch die Risiken entweder verhindert oder zumindest<br />

frühzeitig aufgedeckt werden.

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