PDF, 3 MB - Finanzkontrolle Kanton Zürich
PDF, 3 MB - Finanzkontrolle Kanton Zürich
PDF, 3 MB - Finanzkontrolle Kanton Zürich
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />
<strong>Finanzkontrolle</strong><br />
Tätigkeitsbericht<br />
2010
10. Mai 2011<br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />
<strong>Finanzkontrolle</strong><br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />
<strong>Finanzkontrolle</strong><br />
Bericht der <strong>Finanzkontrolle</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />
über ihre Tätigkeiten im Jahr 2010<br />
(gemäss § 22 des Finanzkontrollgesetzes)<br />
Stampfenbachplatz 4, Postfach, 8090 <strong>Zürich</strong><br />
Tel. 043 259 33 67, Fax 043 259 33 57<br />
sekretariat@fk.zh.ch<br />
www.finanzkontrolle.zh.ch
Editorial<br />
Mit dem vorliegenden Tätigkeitsbericht 2010 kommt die<br />
<strong>Finanzkontrolle</strong> ihrer Berichterstattungspflicht gemäss<br />
§ 22 des Finanzkontrollgesetzes nach. Der Tätigkeitsbericht<br />
richtet sich formell an den <strong>Kanton</strong>srat und den Regierungsrat.<br />
Durch die darüber hinaus gesetzlich fest -<br />
gehaltene Veröffentlichungspflicht ist sichergestellt, dass<br />
sich bei Bedarf Bewohnerinnen und Bewohner des <strong>Kanton</strong>s<br />
<strong>Zürich</strong> oder anderweitig an der Materie interessierte<br />
Personen über die Tätigkeit der <strong>Finanzkontrolle</strong> des <strong>Kanton</strong>s<br />
<strong>Zürich</strong> informieren können.<br />
Basierend auf Art. 129 der <strong>Kanton</strong>sverfassung sowie auf<br />
dem Finanzkontrollgesetz wirkt die <strong>Finanzkontrolle</strong> als<br />
unabhängiges Finanzaufsichtsorgan des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />
im Sinne einer politisch neutralen Fachbehörde. Die Sicherstellung<br />
der finanziellen Ordnungs- und Rechtmässigkeit<br />
sowie die Erhöhung der Wirkung staatlichen Handelns<br />
stellen Hauptziele der <strong>Finanzkontrolle</strong> dar. Aus kritischer<br />
Distanz ist sie bestrebt, Optimierungsbedarf zu<br />
benennen und mittels sachgerechter Empfehlungen zur<br />
Behebung von Schwachstellen beizutragen. Neben Einzelmassnahmen<br />
wird insbesondere regelmässig auf<br />
grundsätzliches Veränderungspotenzial hingewiesen.<br />
Der konstruktive Dialog mit den geprüften Institutionen<br />
zur bestmöglichen Entwicklung der Prozesse steht dabei<br />
im Vordergrund.<br />
Der Auftrag der <strong>Finanzkontrolle</strong> bringt es mit sich, dass<br />
bei der Auflistung der Revisionsergebnisse der Fokus<br />
hauptsächlich auf das Aufzeigen von Mängeln und von<br />
Optimierungspotenzial ausgerichtet ist. Dessen ungeachtet<br />
konnte die <strong>Finanzkontrolle</strong> feststellen, dass die<br />
Verwaltung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> in einem anforderungsreichen<br />
Veränderungsumfeld ihre Aufgaben gewissenhaft<br />
und sachgerecht erfüllt. Es ist bedauerlich, dass die<br />
im Berichtsjahr bekannt gewordenen Handlungsweisen<br />
des langjährigen Leiters Asset Management der BVK<br />
diesen Eindruck in der öffentlichen Wahrnehmung erheblich<br />
trüben.<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> dankt dem Begleitenden Ausschuss,<br />
der Geschäftsleitung des <strong>Kanton</strong>srats, der Finanzkommission<br />
des <strong>Kanton</strong>srats und dem Regierungsrat für die<br />
gute Zusammenarbeit im Berichtsjahr. Ein Dank gebührt<br />
auch den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
der geprüften Organisationseinheiten, welche die Arbeit<br />
der <strong>Finanzkontrolle</strong> im Sinne der gemeinsamen Sache<br />
unterstützt haben. Schliesslich danke ich allen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern der <strong>Finanzkontrolle</strong>, die mit<br />
ihrem engagierten Wirken einen anspruchsvollen Auftrag<br />
im Dienste der Öffentlichkeit erfüllen.<br />
Martin Billeter<br />
Leiter <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
Editorial
Inhaltsverzeichnis<br />
Wesentliches im Überblick 7<br />
1. Grundlagen zur <strong>Finanzkontrolle</strong> 9<br />
1.1 Positionierung 9<br />
1.2 Begleitender Ausschuss 10<br />
1.3 Kurzabriss der Rechtsgrundlagen 10<br />
2. Leistungserbringung der <strong>Finanzkontrolle</strong> 2010 13<br />
2.1 Prüfung Rechnung 2009 des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> 13<br />
2.2 Prüfung Rechnung 2009 der Anstalten des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> 13<br />
2.3 Finanzaufsicht 14<br />
2.4 System- und Projektprüfungen 16<br />
2.5 Weitere Aktivitäten 17<br />
3. <strong>Finanzkontrolle</strong> intern 21<br />
3.1 Organisation 21<br />
3.2 Personal 22<br />
3.3 Finanzen und Indikatoren 23<br />
3.4 Qualitätsmanagement 25<br />
3.5 Kommunikationsgefässe 28<br />
4. Ausblick 31<br />
Anhang 1: Revisionsstatistik 2010 33<br />
Anhang 2: Mandate öffentlichrechtlicher Anstalten 34<br />
Anhang 3: Revisionsstellenmandate 34<br />
Inhalt
Wesentliches im Überblick<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> gelangte in ihrer Tätigkeit im Jahr<br />
2010 zu folgenden wesentlichen Erkenntnissen:<br />
1. Die erstmals nach dem per 1. Januar 2009 in Kraft<br />
ge setzten Gesetz über Controlling und Rechnungslegung<br />
erstellten Rechnungen 2009 des <strong>Kanton</strong>s<br />
<strong>Zürich</strong> und der kantonalen öffentlichrechtlichen Anstalten<br />
entsprachen den massgebenden gesetzlichen<br />
Bestimmungen und konnten, mit Einschränkungen<br />
bezüglich Internem Kontrollsystem, zur Genehmigung<br />
empfohlen werden. Der im Geschäftsbericht<br />
2009 des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> erfolgte Abdruck eines Testats<br />
der <strong>Finanzkontrolle</strong> zur konsolidierten Rechnung<br />
stellt ebenfalls eine Neuerung dar.<br />
2. Die Implementierung eines funktionierenden Internen<br />
Kontrollsystems (IKS) ist im Gange. Entsprechende<br />
Projekte wurden im Berichtsjahr lanciert, mit dem Ziel<br />
bis 1. Januar 2013 die rechtlichen Anforderungen<br />
voll umfänglich zu erfüllen. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hält<br />
fest, dass sowohl der inhaltlichen wie auch der zeitlichen<br />
Einhaltung der Projektzielsetzungen hohe Priorität<br />
zukommen muss.<br />
3. Die Auswirkungen der laufenden Pilotprojekte betreffend<br />
Baucontrolling konnten von der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
noch nicht geprüft werden. Immerhin zeigen die Bestrebungen<br />
der Verantwortlichen, dass der verschiedentlich<br />
angesprochene Optimierungsbedarf erkannt<br />
ist. Zur Thematik gehört auch der Aspekt Transparenz<br />
von Kreditanträgen und -abrechnungen, der im<br />
Berichtsjahr unter Mitwirkung der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
weiterentwickelt werden konnte.<br />
4. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in das sachgerechte<br />
finanzielle Handeln von Staatsangestellten wurde<br />
durch die im Berichtsjahr bekannt gewordenen Aktivitäten<br />
des früheren Leiters Asset Management der<br />
BVK erschüttert. Der Fall ist für die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
Ansporn, die Wirksamkeit der Finanzaufsicht weiterhin<br />
sukzessive zu fördern. Die Implementierung sachgerechter<br />
und konsequent strukturierter Prozesse<br />
sowie adäquater interner Kontrollen sollen beispielhaft<br />
diese Absicht illustrieren.<br />
5. Die im vorliegenden Tätigkeitsbericht aufgeführten<br />
Einzelsituationen hindern die <strong>Finanzkontrolle</strong> nicht<br />
daran, den mit Finanz- und Rechnungswesenaufgaben<br />
betrauten Mitarbeitenden der <strong>Kanton</strong>alen Verwaltung<br />
und der öffentlichrechtlichen Anstalten in<br />
überwiegendem Masse einen grossen Einsatz und eine<br />
hohe Professionalität zu attestieren.<br />
6 | 7<br />
Wesentliches im Überblick
1. Grundlagen zur <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
1.1 Positionierung<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> ist das oberste Finanzaufsichtsorgan<br />
des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong>. Sie unterstützt mit ihrer Tätigkeit<br />
a) den <strong>Kanton</strong>srat bei der Ausübung der Oberaufsicht<br />
über Verwaltung und Rechtspflege,<br />
b) den Regierungsrat, seine Direktionen, die Staatskanzlei,<br />
die obersten kantonalen Gerichte und die<br />
selbständigen öffentlichrechtlichen Anstalten bei der<br />
Ausübung der Dienstaufsicht über die Verwaltung.<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> ist administrativ der Geschäftsleitung<br />
des <strong>Kanton</strong>srats zugeordnet. Sie ist fachlich unabhängig<br />
und selbständig und in ihrer Prüfungstätigkeit nur Verfassung<br />
und Gesetz sowie den allgemein anerkannten<br />
Grundsätzen der Revision verpflichtet.<br />
Die Einordnung in das System der Finanzaufsicht lässt<br />
sich wie folgt darstellen:<br />
8 | 9<br />
Grundlagen zur <strong>Finanzkontrolle</strong>
Die ordentliche Finanzaufsichts- und Revisionstätigkeit<br />
der <strong>Finanzkontrolle</strong> hat zum Ziel, das Vertrauen der Anspruchsgruppen<br />
in den Staat zu stärken und allgemeinen<br />
Nutzen für alle zu stiften, indem sie einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Steuergelder<br />
leistet. Die Finanzaufsichtstätigkeit der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
umfasst deshalb die Prüfung der Ordnungsmässigkeit,<br />
der Rechtmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der<br />
Zweckmässigkeit und der Sparsamkeit der Haushaltführung<br />
sowie der Wirksamkeitskontrollen. Die Prüfaufträge<br />
werden nach Risikokriterien ausgewählt. Die Prüfungen<br />
berücksichtigen das Interne Kontrollsystem (IKS), das Risikomanagement<br />
sowie «Governance»-Aspekte. Im Dialog<br />
mit den geprüften Stellen will die <strong>Finanzkontrolle</strong> eine<br />
hohe Akzeptanz ihrer Empfehlungen erreichen.<br />
1.2 Begleitender Ausschuss<br />
Das Finanzkontrollgesetz sieht in § 4 die Bildung eines<br />
Begleitenden Ausschusses vor. Dieser setzt sich zusammen<br />
aus:<br />
– einem Mitglied der Geschäftsleitung des <strong>Kanton</strong>srats<br />
– einem Mitglied der Finanzkommission des <strong>Kanton</strong>srats<br />
– einem Mitglied des Regierungsrats<br />
– einer Vertretung der obersten kantonalen Gerichte<br />
– zwei von den übrigen Mitgliedern gewählten Fachpersonen,<br />
wovon einer dieser beiden Fachpersonen der<br />
Vorsitz übertragen wird.<br />
Im Jahr 2010 bestand der Begleitende Ausschuss aus<br />
folgenden Persönlichkeiten:<br />
– Dr. Hans-Caspar Nabholz, Vorsitz<br />
– Ruedi Lais, <strong>Kanton</strong>srat, Mitglied der Geschäftsleitung<br />
des <strong>Kanton</strong>srats (bis 31. Mai 2010)<br />
– Raphael Golta, <strong>Kanton</strong>srat, Mitglied der Geschäftsleitung<br />
des <strong>Kanton</strong>srats (ab 1. Juni 2010)<br />
– Hansueli Züllig, <strong>Kanton</strong>srat, Mitglied der Finanzkommission<br />
des <strong>Kanton</strong>srats<br />
– Dr. Ursula Gut-Winterberger, Regierungsrätin<br />
– Dr. Heinrich Andreas Müller, Präsident des Obergerichts<br />
– Kurt Grüter, Direktor der Eidgenössischen <strong>Finanzkontrolle</strong>.<br />
Das Sekretariat wird von Dr. Eva Didierjean, stellvertretende<br />
Leiterin des Parlamentsdienstes geführt.<br />
Per Ende des Berichtsjahrs 2010 ist Dr. Hans-Caspar<br />
Nabholz als Vorsitzender des Begleitenden Ausschusses<br />
zurückgetreten. Er füllte das Amt umsichtig und kompetent<br />
seit Schaffung dieses Gremiums aufgrund des per<br />
1. Juli 2001 in Kraft getretenen Finanzkontrollgesetzes<br />
aus. Mit Hans-Caspar Nabholz verlässt das letzte<br />
Mitglied der «Finanzkontrollgesetz-Pionierphase» den<br />
Begleitenden Ausschuss. Er war in seiner knapp zehn<br />
Jahre dauernden Amtszeit für Kontinuität besorgt und<br />
stand den jeweiligen Leitern der <strong>Finanzkontrolle</strong> (bis<br />
Ende 2001 Ernst Kleiner, von 2002 bis Ende 2008<br />
Hanspeter Zimmermann und ab 1. Januar 2009 Martin<br />
Billeter) als sachkundige und engagierte Ansprechperson<br />
zur Verfügung. Sein stimmiges Wirken für die Finanz -<br />
aufsicht des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> sei an dieser Stelle herzlich<br />
verdankt.<br />
Basierend auf der ihm gemäss § 4 des Finanzkontroll -<br />
gesetzes zukommenden Wahlkompetenz hat der Begleitende<br />
Ausschuss per 1. Januar 2011 Prof. Dr. Conrad<br />
Meyer, Inhaber des Lehrstuhls für Accounting an der Universität<br />
<strong>Zürich</strong>, zum neuen Vorsitzenden des Begleitenden<br />
Ausschusses gewählt.<br />
1.3 Kurzabriss der Rechtsgrundlagen<br />
Seit der am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen neuen<br />
<strong>Kanton</strong>sverfassung verfügt die <strong>Finanzkontrolle</strong> über eine
Verfassungsgrundlage. Artikel 129 der <strong>Kanton</strong>sverfassung<br />
sieht folgendes vor:<br />
Abs. 1 Die <strong>Finanzkontrolle</strong> prüft den Finanzhaushalt<br />
des <strong>Kanton</strong>s und erstattet darüber dem Regierungsrat<br />
und dem <strong>Kanton</strong>srat Bericht.<br />
Abs. 2 Sie ist unabhängig.<br />
Abs. 3 Der <strong>Kanton</strong>srat wählt ihre Leitung auf Vorschlag<br />
des Regierungsrates.<br />
Im Übrigen ist das Handeln und Wirken der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
im Finanzkontrollgesetz vom 30. Oktober 2000 geregelt.<br />
Wichtigste Strukturmerkmale des Finanzkontrollgesetzes<br />
sind:<br />
– Selbständigkeit der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
– Verpflichtung zur Anwendung anerkannter Grundsätze<br />
der Revision<br />
– Zuständigkeit für Finanzaufsicht in der kantonalen<br />
Verwaltung, der Justizverwaltung sowie den öffentlichrechtlichen<br />
Anstalten des <strong>Kanton</strong>s (ohne Zürcher<br />
<strong>Kanton</strong>albank, Elektrizitätswerk des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />
sowie teilweise Sozialversicherungsanstalt und Gebäudeversicherung)<br />
– Notwendigkeit der Durchführung einer periodischen<br />
Qualitäts- und Leistungsbeurteilung<br />
– Möglichkeit der Erteilung besonderer Prüfaufträge<br />
seitens des Regierungsrats sowie der Direktionen,<br />
Gerichte und Anstalten<br />
– Regelung der Berichterstattung; wesentliche Feststellungen<br />
sind mit dem Instrument «Semester -<br />
bericht» zu dokumentieren<br />
– Sicherstellung des Zugriffs der <strong>Finanzkontrolle</strong> auf<br />
Beschlüsse und Verfügungen<br />
– Mitwirkungspflicht der Geprüften<br />
10 | 11<br />
Grundlagen zur <strong>Finanzkontrolle</strong>
2. Leistungserbringung der <strong>Finanzkontrolle</strong> 2010<br />
2.1 Prüfung Rechnung 2009 des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hat zu der vom Regierungsrat vorgelegten<br />
Rechnung 2009 erstmals ein im Geschäftsbericht<br />
abgedrucktes Testat erstellt. Darin wird bestätigt, dass<br />
die konsolidierte Rechnung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> für das<br />
am 31. Dezember 2009 abgeschlossene Geschäftsjahr,<br />
mit einer Einschränkung bezüglich des Internen Kontrollsystems<br />
(IKS) und einer Ergänzung zur Bewertung von<br />
Schutzanlagen der zivilen Sicherheit, dem Gesetz über<br />
Controlling und Rechnungslegung sowie den mass -<br />
gebenden Verordnungen und Richtlinien entspricht. Daneben<br />
hat die <strong>Finanzkontrolle</strong> im Sinne des Finanzkontrollgesetzes<br />
§ 17 Abs. 3 die Ergebnisse der Prüfung der<br />
Staatsrechnung der Finanzkommission und dem Regierungsrat<br />
in einem umfassenden Bericht zur Kenntnis gebracht.<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> konnte darin feststellen, dass<br />
die Auswirkungen der erkannten Mängel und Fehler auf<br />
die konsolidierte Rechnung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> als Ganzes<br />
nicht wesentlich sind.<br />
Die Rechnung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> 2009 wurde erstmals<br />
nach den Grundsätzen des Gesetzes über Controlling<br />
und Rechnungslegung (CRG) erstellt. Die hohe Komplexität<br />
der Rechnungslegungsvorschriften sowie die erheblich<br />
höheren Anforderungen an die Offenlegung haben<br />
das Risiko von Fehlaussagen in der Rechnung erhöht.<br />
Entsprechend wichtig wurden die Identifikation, die<br />
Prozessgestaltung und eine transparente Darstellung der<br />
kritischen Rechnungslegungsthemen. Unsicherheiten<br />
und Mängel waren insbesondere auf nicht in allen Teilen<br />
genügende Prozessgestaltungen, fehlende Dokumentation<br />
sowie im Einzelfall auf ungenügende Kontrollmassnahmen<br />
zurückzuführen. Insbesondere stellte die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
Fehler und Mängel bei den Prozessen<br />
– der Erhebung und Bewertung von Sachanlagen, immateriellen<br />
Anlagen und Investitionsbeiträgen,<br />
– der zeitlichen Abgrenzungen und damit dem Ausweis<br />
des Periodenaufwands,<br />
– der Erhebung des Rückstellungsbedarfs und damit<br />
dem Ausweis des zukünftigen Aufwands der in der<br />
Rechnungsperiode zu begründen ist,<br />
– sowie der Erhebung der Angaben im Anhang fest.<br />
Die Mängel in der Prozessgestaltung und Dokumentation<br />
führten im Einzelfall dazu, dass zum Revisionszeitpunkt<br />
einzelne Sachverhalte nicht abschliessend beurteilt werden<br />
konnten. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hat die nötigen Massnahmen<br />
zur Beseitigung dieser Unsicherheiten verlangt.<br />
Insbesondere die Definition und die Umsetzung eines<br />
einheitlichen und genügend dokumentierten Internen<br />
Kontrollsystems innerhalb der Verwaltung wurden von<br />
der <strong>Finanzkontrolle</strong> seit Jahren wiederholt gefordert. Die<br />
Finanzdirektion hat mit Verfügung vom 13. Oktober 2009<br />
ein entsprechendes Projekt eingeleitet, mit dem Ziel, bis<br />
zum 1. Januar 2013 die Anforderungen an ein genügendes<br />
IKS zu erfüllen. Um den Anforderungen an die Rechnungs-<br />
und Rechenschaftslegung weiterhin zu genügen,<br />
empfahl die <strong>Finanzkontrolle</strong> insbesondere der Sicherstellung<br />
– einer fachlichen Begleitung der dezentral für die<br />
Rechnungslegung Zuständigen,<br />
– zusätzlicher, wo notwendig individueller Schulungseinheiten<br />
– sowie einer umfassenden Information und Kommunikation<br />
besondere Aufmerksamkeit zu schenken.<br />
Die im Geschäftsbericht des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> ausgewiesenen<br />
Leistungsgruppen mit den Angaben zu den<br />
Hauptereignissen, den Aufgaben, der finanziellen Entwicklung<br />
sowie den Indikatoren hat die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
insgesamt als informativ und übersichtlich beurteilt. Bezüglich<br />
Führungsrelevanz der Indikatoren wies die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
nochmals auf die Wichtigkeit<br />
– einer genügenden Datenlage und Datenqualität,<br />
– Verständlichkeit und Relevanz,<br />
– Vollständigkeit<br />
– sowie einer genügenden Vernetzung von Finanzierungs-<br />
und Leistungsteil (Kostenrechnung) hin.<br />
12 | 13<br />
Leistungserbringung der <strong>Finanzkontrolle</strong>
2.2 Prüfung Rechnung 2009 der Anstalten<br />
des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />
Gemäss Finanzkontrollgesetz § 2 lit. d, fallen die kantonalen<br />
Anstalten unter den Aufsichtsbereich der <strong>Finanzkontrolle</strong>.<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hat dabei die von den verantwortlichen<br />
Organen vorgelegten Rechnungen 2009 der<br />
– Universität <strong>Zürich</strong>,<br />
– Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften,<br />
– Pädagogischen Hochschule,<br />
– Zürcher Hochschule der Künste,<br />
– des Universitätsspitals <strong>Zürich</strong>,<br />
– und des <strong>Kanton</strong>sspitals Winterthur geprüft.<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hat auch zu diesen Prüfungen ihre<br />
Beurteilungen in Form eines in den jeweiligen Jahresberichten<br />
publizierten Testats sowie mit einem umfassenden<br />
Bericht den verantwortlichen Organen der Anstalten,<br />
dem Regierungsrat und der Finanzkommission des <strong>Kanton</strong>srates<br />
schriftlich zur Kenntnis gebracht. Die Feststellungen,<br />
wie sie zur Rechnung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> 2009<br />
festgehalten wurden, gelten sinngemäss auch für die Anstalten.<br />
Die Anstalten des Bildungswesens waren zudem<br />
mit der Konzeption und der Einführung der erforderlichen<br />
Instrumente, insbesondere der IT-Infrastruktur, ausserordentlich<br />
belastet. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> bestätigte allen Anstalten<br />
eine CRG-konforme Rechnungslegung mit jeweils<br />
einer Einschränkung zum IKS.<br />
BVK Personalvorsorge des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />
Die in Finanzaufsichtsbelangen Aufsehen erregendste<br />
Erkenntnis des Berichtsjahrs lag zweifellos im Bekanntwerden<br />
der mutmasslich strafbaren Handlungen des früheren<br />
Leiters Asset Management der BVK. Die Thematik<br />
wurde in den letzten Monaten medial breit abgehandelt.<br />
Die Ergebnisse aus den drei durch die Finanzdirektion erteilten<br />
Aufträgen für Administrativuntersuchungen liegen<br />
vor. Die strafrechtliche Aufarbeitung durch die Staatsan-<br />
waltschaft ist noch nicht abgeschlossen; ebenso wie der<br />
Nachvollzug der Vorkommnisse aus politischer Sicht seitens<br />
der vom <strong>Kanton</strong>srat eingesetzten Parlamentarischen<br />
Untersuchungskommission noch läuft. Somit ist<br />
der Zeitpunkt nicht geeignet, um aus der Optik der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
die Situation zusätzlich zu kommentieren.<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> ist insofern betroffen vom Fall als sie<br />
von Gesetzes wegen als Revisionsstelle der BVK wirkt.<br />
Für Revisionen im Bereich Asset Management wird seit<br />
1997 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beigezogen.<br />
Das Ende Mai 2010 bekannt gewordene Vorliegen einer<br />
Strafanzeige lag zeitlich zwischen Abgabe des Prüftestats<br />
und der Genehmigung der Jahresrechnung 2009<br />
der BVK. Das aus Revisionsstellensicht unmittelbar Notwendige<br />
wurde in Form einer am 10. Juni 2010 abgegebenen<br />
Ergänzung des Testats zur Jahresrechnung 2009<br />
der BVK veranlasst.<br />
Losgelöst vom geschilderten Fall ist festzuhalten, dass<br />
sich der Deckungsgrad der BVK per 31. Dezember 2009<br />
vom Rekordtief des Vorjahrs (81,0 %) auf 87,4 % erhöht<br />
hat. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> nimmt zur Kenntnis, dass der<br />
Regierungsrat im Berichtsjahr eine Statutenrevision der<br />
BVK zwecks nachhaltiger Finanzierung erarbeitet und in<br />
Vernehmlassung gegeben hat.<br />
2.3 Finanzaufsicht<br />
Grundsätzliches zur Finanzaufsicht<br />
Die Finanzaufsicht der <strong>Finanzkontrolle</strong> umfasst die Prüfung<br />
der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der<br />
Wirtschaftlichkeit, der Zweckmässigkeit und der Sparsamkeit<br />
der Haushaltführung sowie der Wirksamkeitskontrollen.<br />
Dieser umfassende Auftrag verlangt ein risikoorientiertes<br />
Vorgehen. Beim risikoorientierten Prüfungsansatz<br />
beginnt die Prüfung zunächst mit einer Analyse<br />
des Umfelds und der Wirksamkeit interner Kontrollen,<br />
durch die Risiken entweder verhindert oder zumindest<br />
frühzeitig aufgedeckt werden.
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> begann im Sommer 2010 alle Prüfbereiche<br />
hinsichtlich der Prüfungsrisiken systematisch zu<br />
analysieren und umfassend zu dokumentieren. Dabei<br />
wurden für die einzelnen Prüfbereiche aufgrund der wesentlichen<br />
finanzrelevanten Erfolgsfaktoren die massgebenden<br />
Prozesse festgelegt: Zu den Erfolgsfaktoren zählen:<br />
– Verlässliche und führungsrelevante Finanz- und Leistungskennzahlen<br />
unterstützen eine zielorientierte<br />
Führung.<br />
– Kompetentes und gut ausgebildetes, motiviertes und<br />
verantwortungsbewusstes Personal stellt die notwendige<br />
Qualität der Dienstleistung sicher.<br />
– Effektives Kosten- und Prozessmanagement insbesondere<br />
im Bereich der Beschaffung von Waren und<br />
Dienstleistungen, der Investitionen und der Leistungsverrechnung<br />
unterstützt das wirtschaftliche Erreichen<br />
der Leistungs- und Wirkungsziele.<br />
– Der sachgerechte Einsatz der geldwerten staatlichen<br />
Leistungen trägt zur bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen<br />
Aufgabe bei.<br />
Diese Prozesse wurden in der Folge auf die inhärenten<br />
Risiken, wie Komplexität, Definition und Funktion des Internen<br />
Kontrollsystems, personelle Situation und Umfeld<br />
sowie auf ihre finanzielle Wesentlichkeit hin untersucht.<br />
Wenn Risiken erkannt und die Kontrollen als nicht genügend<br />
erachtet wurden oder dem Prüfer noch nicht bekannt<br />
waren, wurde eine entsprechende Prüfung in die<br />
Mehrjahresplanung pro Prüfungseinheit aufgenommen.<br />
Es ist vorgesehen bis 31. Dezember 2011 über alle Prüfungseinheiten<br />
eine systematische Analyse und Dokumentation<br />
erstellt zu haben. In der Folge werden sowohl<br />
die Mehrjahrespläne wie auch die umfassenden Dokumentationen<br />
(Prüfungspläne) regelmässig überprüft und<br />
angepasst. Sämtliche Prüfpläne werden im Detail mit der<br />
obersten Leitung der geprüften Einheiten besprochen<br />
um eine möglichst hohe Führungsrelevanz aus den erarbeiteten<br />
Revisionsergebnissen zu erzielen.<br />
Revisionsergebnisse 2010<br />
Die Erkenntnisse der <strong>Finanzkontrolle</strong> aus den Prüfungen<br />
2010 können wie folgt gruppiert werden, wobei Überschneidungen<br />
zwischen den definierten Rubriken in der<br />
Natur der Sache liegen:<br />
– Finanzhaushaltsrechtliches, Bewertungsfragen, ma -<br />
te rielle Fehler,<br />
– Problemstellungen, welche als Nachwirkungen der<br />
CRG-Einführung per 1. Januar 2009 zu sehen sind,<br />
– Internes Kontrollsystem, Prozessgestaltung,<br />
– Erkenntnisse aus Bau- und Informatikrevisionen.<br />
Nachfolgend wird auf ausgewählte Prüfungsergebnisse<br />
hingewiesen, welche sich insbesondere hinsichtlich Risiken<br />
aus der Prozessführung und -überwachung ergeben.<br />
Internes Kontrollsystem<br />
Die dokumentierte Definition wie auch eine nachweisbare<br />
Durchführung der relevanten internen Kontrollen ist nach<br />
wie vor zur Sicherstellung eines ordnungsmässigen<br />
staatlichen Handelns eine zentrale Forderung der <strong>Finanzkontrolle</strong>.<br />
Das bereits vor einem Jahr durch die Finanzdirektion<br />
initiierte Projekt IKS verfolgt die Zielsetzung, die<br />
diesbezüglichen gesetzlichen Anforderungen bis 1. Januar<br />
2013 vollumfänglich zu erfüllen. Die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
begleitet dieses Projekt aus Sicht der Revision.<br />
Prozessgestaltungen<br />
Die Verwaltung ist insbesondere in einer sich schnell und<br />
teilweise grundlegend verändernden Zeit gefordert,<br />
durch rasches und zielgerichtetes Anpassen der Prozesse<br />
den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. In<br />
diversen Prüfungsergebnissen wies die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
auf Sachverhalte im Zusammenhang mit der Prozessgestaltung<br />
hin, für die durch entsprechende Massnahmen<br />
14 | 15<br />
Leistungserbringung der <strong>Finanzkontrolle</strong>
einerseits hinsichtlich Führbarkeit und Zielorientierung<br />
und andererseits in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit Verbesserungen<br />
erreicht werden könnten.<br />
Solche Prüfungsergebnisse bezogen sich insbesondere<br />
auf:<br />
– die Reduktion von Nebenkassen und der darin geführten<br />
liquiden Mittel auf das erforderliche Minimum.<br />
– die Vermeidung von Mehrfacherfassungen von<br />
gleichartigen Sachverhalten.<br />
– zeitnahe Kreditabrechnungen, welche einerseits<br />
–<br />
zwecks korrektem buchhalterischem Ausweis in der<br />
Rechnung und andererseits auch aus Gründen der<br />
Führungsrelevanz von Bedeutung sind<br />
die Anforderung des Vieraugenprinzips bei der Bedarfsabklärung<br />
von Investitionsbeiträgen.<br />
– den Bedarf, Verantwortlichkeiten klar zu regeln und<br />
damit die Führbarkeit von Fondsmitteln zur effizienten<br />
und effektiven Erfüllung des Fondszwecks sicherzustellen.<br />
– den Bedarf zur unmittelbaren Aktualisierung von internen<br />
Richtlinien und Weisungen aufgrund veränderter<br />
Rahmenbedingungen nach der Finanzkrise.<br />
– einen Arbeitsrückstand im Finanzbereich aufgrund erheblich<br />
grösserer Volumina und teilweise nicht mehr<br />
aktueller technischer Hilfsmittel, der im Einzelfall das<br />
Risiko von wirtschaftlichen Nachteilen beinhalten.<br />
– die Vermeidung von Überwachungs- und Prüfungs -<br />
lücken bei Prozessen, für die mehrere Verwaltungseinheiten<br />
zuständig sind, bzw. für die mehrere staatliche<br />
Ebenen Teilverantwortungen wahrnehmen.<br />
Anhand des folgenden Sachverhalts wird die besondere<br />
Problematik dieses inhärenten Risikos aufgezeigt:<br />
Prüfungs- und Aufsichtsrisiken an den<br />
Schnittstellen der staatlichen Ebenen<br />
Die Schnittstellen der staatlichen Ebenen (Bund, <strong>Kanton</strong><br />
und Gemeinden) bergen bei übergreifenden Prozessen<br />
immer ein gewisses Risiko, dass einzelne wesentliche<br />
Sachverhalte nicht im Fokus stehen. Man spricht dabei<br />
von Prüfungslücken. Hinsichtlich Bezug der Direkten<br />
Bundessteuer durch die <strong>Kanton</strong>e ist seitens des Bundes<br />
eine Regelung zur durchgängigen Aufsicht in Diskussion.<br />
Im Rahmen der Prozessprüfungen beim Sozialamt ist die<br />
<strong>Finanzkontrolle</strong> auch im Verhältnis von <strong>Kanton</strong> und Gemeinden<br />
auf eine vergleichbare Fragestellung gestossen:<br />
Aufgrund des Sozialhilfegesetzes leistet der <strong>Kanton</strong> den<br />
Gemeinden nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an<br />
die Kosten der wirtschaftlichen Hilfe Kostenanteile bis<br />
zur Hälfte der beitragsberechtigten Ausgaben. Die Beitragsgesuche<br />
werden von den Gemeinden dem Sozialamt<br />
eingereicht. Durch das <strong>Kanton</strong>ale Sozialamt ist sicherzustellen,<br />
dass die anrechenbaren Kosten – aufgrund<br />
welcher die Staatsbeiträge berechnet und<br />
aus bezahlt werden – den geltenden Bestimmungen gemäss<br />
Verordnung zum Sozialhilfegesetz entsprechen.<br />
Dazu verlangt das Sozialamt von den Gemeinden verschiedene<br />
Akten. Prüfungen zu den Angaben der Gemeinden<br />
vor Ort werden keine durchgeführt.<br />
Für die Verifizierung der Richtigkeit dieser Angaben, soweit<br />
diese nicht aufgrund der eingereichten Unterlagen<br />
geprüft oder plausibilisiert werden können, verlässt sich<br />
das Sozialamt auf die Finanz- und Rechnungsprüfungsorgane<br />
der Gemeinden, bzw. die Bezirksräte, welche die<br />
Aufsicht über die Gemeinden ausüben. Somit ist grundsätzlich<br />
sichergestellt, dass die beitragsberechtigten Aufwendungen<br />
der Gemeinden den massgebenden Bestimmungen<br />
und Verordnungen entsprechen. Aus Sicht<br />
der <strong>Finanzkontrolle</strong> erscheint dieses Vorgehen sowohl<br />
aus ökonomischer wie auch aus aufsichtsrechtlicher<br />
Sicht richtig und nachvollziehbar. Aus Sicht der Finanz-
kontrolle ist es jedoch zwingend, dass Prüfungslücken<br />
durch gegenseitige Absprachen und Verpflichtungen vermieden<br />
werden. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> beabsichtigt, zusammen<br />
mit dem Gemeindeamt und den Bezirksräten<br />
die Thematik weiterzuverfolgen.<br />
2.4 System- und Projektprüfungen<br />
2.4.1 Baurevisionen<br />
Zum Aufgabengebiet der <strong>Finanzkontrolle</strong> gehören auch<br />
Projektprüfungen. Im Bereich von Ausgaben für bauliche<br />
Investitionen und Unterhalt werden bei den ausführenden<br />
Ämtern AWEL, Tief- und Hochbauamt Baurevisionen<br />
durchgeführt. Die Berichterstattung erfolgt jeweils<br />
auch an die auftraggebende beziehungsweise an die finanzierende<br />
Direktion / Stelle. Die Revisionen befassten<br />
sich insbesondere mit zeitgerechten und vertragsgemässen<br />
Bauabrechnungen, mit Übersichten zur Projektrealisierung<br />
bezüglich Leistungen, Terminen und Kosten sowie<br />
mit der Kreditabrechnungstransparenz.<br />
Die Auswirkungen der im Jahre 2009 initiierten Pilotprojekte<br />
betreffend Baucontrolling konnten von der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
im Berichtsjahr noch nicht geprüft oder beurteilt<br />
werden, da die Revision definitionsgemäss zeitlich nach<br />
der Bauausführung erfolgt. Hingegen wurde bei den geprüften<br />
Objekten festgestellt, dass oftmals erhebliche<br />
Verzögerungen zwischen Werkabnahme und abgeschlossener<br />
Bauabrechnung vorliegen. Die vorgelegten<br />
Begründungen sind vielfältig und reichen von «Arbeiten<br />
nach der Werkabnahme», «pendente Abrechnungen von<br />
Gemeinden / Werken / Notariaten», «ausstehende oder<br />
fehlerhafte Abrechnungen der Unternehmen», «Personalwechsel<br />
und –ausfälle» bis zu «mangelnde Ressourcen».<br />
Hinzu kommt die Erschwernis, dass keine einheitliche<br />
Definition für die Begriffe Inbetriebnahme und Werkabnahme<br />
gefunden werden kann. Je mehr Zeit nach der<br />
Werkabnahme vergeht, desto schwieriger werden die<br />
Kontrollen für die Verantwortlichen der spät erstellten Ab-<br />
rechnungen. Verzögerte Bauabrechnungen haben automatisch<br />
auch späte Kreditabrechnungen zur Folge.<br />
Neu müssen nach CRG die periodengerechten Abschreibungen<br />
bei Investitionen unmittelbar nach Nutzungsbeginn<br />
einsetzen. Deshalb ist eine einvernehmliche<br />
Lösung für die zeitgerechte Abrechnung durch die bauausführende<br />
wie auch durch die kreditverantwortliche<br />
Stelle erforderlich.<br />
Des Weiteren zeigten die Resultate der Baurevisionen<br />
Differenzen bei den Abrechnungen infolge nicht vertragsgemässer<br />
Ausmasse oder zu teuren, nicht nachvollziehbaren<br />
Kalkulationen von Nachtragspreisen. In einem Fall<br />
wurde eine mutmasslich doppelt bezahlte Leistung in der<br />
Höhe von Fr. 50‘000 festgestellt. Andere Feststellungen<br />
betreffen die Einhaltung der Zahlungsfristen, das Submissionswesen<br />
und den Prozess der Werkabnahmen.<br />
2.4.2 Informatikrevisionen<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hat gegen Ende 2010 ihre gesamte<br />
IT-Anlage altershalber ersetzt. Deshalb musste ein grosser<br />
Teil der personellen IT-Ressourcen für dieses Projekt<br />
aufgewendet werden. Im Übrigen konzentrierte sich die<br />
IT-Revision mehrheitlich auf Unterstützungsaufträge und<br />
Projektarbeiten für neue IT-Risikobeurteilungen. Für diverse<br />
IT-Projekte wurden Projektbegleitungen ausgeführt.<br />
Einzelne Prüfungen ergaben Optimierungsbedarf<br />
im Berechtigungsmanagement.<br />
2.5 Weitere Aktivitäten<br />
2.5.1 Revisionsstellenmandate / Spezialaufträge<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> ist bei ca. 50 Mandaten als Revi -<br />
sionsstelle tätig. Revisionsstellenmandate werden angenommen,<br />
wenn sich Synergien mit der Finanzaufsicht<br />
ergeben, auf Wunsch des Regierungsrats oder von<br />
öffentlichrechtlichen Anstalten. Hinzu kommen Prüfun-<br />
16 | 17<br />
Leistungserbringung der <strong>Finanzkontrolle</strong>
gen im Rahmen von Vereinbarungen mit anderen <strong>Finanzkontrolle</strong>n.<br />
Im Auftrag der kantonalen Sozialversicherungsanstalt<br />
führte die <strong>Finanzkontrolle</strong> diverse AHV-Arbeitgeberkontrollen<br />
durch.<br />
Die Dienstleistungen in diesem Bereich werden nach<br />
Aufwand verrechnet, wobei Synergien zur Finanzaufsicht<br />
Berücksichtigung finden.<br />
2.5.2 Spezialaufträge<br />
Der <strong>Finanzkontrolle</strong> hat im Berichtsjahr drei Aufträge gemäss<br />
§ 16 Finanzkontrollgesetz ausgeführt. Es mussten<br />
keine Aufträge abgelehnt werden. Der Beizug von externen<br />
Sachverständigen war nicht notwendig.<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Finanzkontrolle</strong> sind<br />
ferner in diversen Fällen beratend in Fragen der Finanzaufsicht<br />
zugezogen geworden.<br />
2.5.3 Mitwirkung in Arbeitsgruppen,<br />
Kommissionen und Ausschüssen sowie<br />
Teilnahme an Vernehmlassungen<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> war in zahlreichen Arbeitsgruppen,<br />
Kommissionen und Ausschüssen innerhalb des <strong>Kanton</strong>s<br />
sowie auf Stufe Bund vertreten. Die Mitarbeit erfolgt primär<br />
dann, wenn es um die Erarbeitung von Vorschriften<br />
über den Zahlungsdienst, die Haushalts- und Inventarführung<br />
und um die Entwicklung und Abnahme von Systemen<br />
im Bereich des Rechnungswesens geht oder<br />
wenn die Koordination der Prüftätigkeit im Vordergrund<br />
steht. Wo keine aktive Projektmitarbeit der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
angezeigt ist, bringt sie die Sichtweise der Finanzaufsicht<br />
zu Gesetzes- und Verordnungsvorlagen sowie<br />
zu Projektanträgen im Rahmen von Vernehmlassungen<br />
ein.<br />
Bemerkenswert war die im Berichtsjahr durch den Landtag<br />
des Fürstentums Liechtenstein erfolgte Berufung des<br />
Leiters der <strong>Finanzkontrolle</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> in die<br />
dreiköpfige internationale Wahlkommission zwecks Vorbereitung<br />
der Ernennung einer Leitungsperson für die<br />
Liechtensteiner <strong>Finanzkontrolle</strong>.
18 | 19<br />
Leistungserbringung der <strong>Finanzkontrolle</strong>
3. <strong>Finanzkontrolle</strong> intern<br />
3.1 Organisation<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> arbeitet seit dem 1. August 2009 mit<br />
einer veränderten Aufbauorganisation. Die massgebenden<br />
Strukturelemente<br />
– Zusammenführung der früheren zwei Abteilungen Finanzaufsicht<br />
I und II in einen Bereich Wirtschaftsprüfung<br />
– Bildung einer Steuerungsgruppe<br />
– Zuweisung von Vertiefungsfeldern<br />
haben sich im Alltag der <strong>Finanzkontrolle</strong> bewährt.<br />
Die zugewiesenen Vertiefungsfeldverantwortungen bewirken,<br />
dass sich alle Direktionen, die einzelnen öffentlichrechtlichen<br />
Anstalten, aber auch zentrale Querschnittsthemen<br />
wie Personal oder Sozialversicherungen<br />
im vertieften Fokus eines Mitarbeitenden der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
befinden.<br />
Das Organigramm der <strong>Finanzkontrolle</strong> präsentiert sich<br />
somit wie folgt:<br />
20 | 21<br />
<strong>Finanzkontrolle</strong> intern
3.2 Personal<br />
3.2.1 Personalbestand<br />
Der Personalbestand entwickelte sich im Jahr 2010 wie<br />
folgt:<br />
Stelleneinheiten<br />
Bestand 1. Januar 2010 24,8<br />
Austritt eines Mitarbeiters per 31. März 2010 -1,0<br />
Pensionierung eines Mitarbeiters<br />
per 30. April 2010 -0,5<br />
Pensumsreduktion eines Mitarbeiters<br />
von 80% auf 50% per 1. Juni 2010 -0,3<br />
Eintritt eines Mitarbeiters per 1. Juni 2010 1,0<br />
Eintritt eines Mitarbeiters per 1. Juli 2010 0,5<br />
Eintritt eines Mitarbeiters per 1. November 2010 1,0<br />
Bestand 31. Dezember 2010 25,5<br />
Bewilligte Stellen gemäss Stellenplan<br />
(unverändert seit 2002): 25,5<br />
Nicht in der Statistik enthalten ist eine Kaufmännisch-<br />
Lernende, welche die <strong>Finanzkontrolle</strong> von der zentralen<br />
Lehrlingsausbildung jeweils für ein Jahr zur Betreuung<br />
übernimmt.<br />
3.2.2 Mitarbeitende im Einzelnen<br />
Die per 31. Dezember 2010 besetzten 25,5 Stelleneinheiten<br />
teilen sich auf die folgenden 29 Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter auf.<br />
Name Funktion /<br />
Vertiefungsfeldverantwortung<br />
Billeter Martin Leiter <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
Bereich Wirtschaftsprüfung<br />
Strebel Daniel Bereichsleiter<br />
Bechtiger Andreas Universitätsspital / <strong>Kanton</strong>sspital<br />
Winterthur<br />
Bruder Richard Sozialversicherungen<br />
Büchler Markus Personalwesen<br />
Bürge Christof BVK<br />
Grob Christian<br />
Iadarola Antonio<br />
Klenk Ueli 1) Staatskanzlei, Gerichte<br />
Maag Matthias Finanzdirektion<br />
Messmer Evelyne1) Methodik und Coaching /<br />
Zentralbibliothek<br />
Montavon Volkswirtschaftsdirektion<br />
Jean-Pierre<br />
Naef Max Prüfsoftware<br />
Nüesch Jürg Gesundheitsdirektion<br />
Pargätzi Sandro Bildungsdirektion<br />
Rottmeier Roger Zürcher Fachhochschule<br />
Schweizer Ruedi Sicherheitsdirektion<br />
Senn Ueli Bezirke<br />
Sidler Sandra 1) Direktion der Justiz und des Innern<br />
Vonlanthen Konrad Universität<br />
Wüst Mollet Nadja Baudirektion
Bereich Technische Revision<br />
Müller Bereichsleiter,<br />
Renato-Carlo Stv. Leiter <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
Dahinden Jürg 1) Baurevision, Hochbau<br />
Krämer Hugo Informatikrevision<br />
Kunfermann Robert Informatikrevision<br />
Suter Robert 1) Baurevision, Hochbau<br />
Zumbach Daniel Baurevision, Tiefbau<br />
Sekretariat<br />
Gauchat Marianne 1) Sekretariat<br />
Marti Claudia 1) Sekretariat<br />
1) Reduzierter Beschäftigungsgrad<br />
3.2.3 Aus- und Weiterbildung<br />
Die hohen Anforderungen an die Finanzaufsicht sowie<br />
die sich mit fortschreitendem Tempo ändernden Grundlagen<br />
der Externen und Internen Revision verlangen erheblich<br />
Anstrengungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung;<br />
dies obschon die <strong>Finanzkontrolle</strong> über Personal<br />
mit umfassendem Wissen, Berufserfahrung und Sozialkompetenz<br />
verfügt.<br />
Die regelmässig stattfindenden Ausbildungs- und Informationstage<br />
der <strong>Finanzkontrolle</strong> dienen, neben dem Informationsaustausch,<br />
in erster Linie der Schulung von<br />
Neuerungen in Rechnungslegung und Revisionslehre.<br />
Mit dem Besuch externer Kurse, Seminare und Tagungen<br />
in den Bereichen Interne und Externe Revision,<br />
Rechnungswesen und Controlling, Wirtschaftskriminalität,<br />
Informatik und Bauwesen erfüllte das Personal der<br />
<strong>Finanzkontrolle</strong> die vom Berufsstand vorgegebenen<br />
Richtlinien für die Weiterbildung.<br />
Eine wichtige Rolle im Rahmen der Aus- und Weiterbildung<br />
kommt der Mitgliedschaft in der Fachvereinigung<br />
der <strong>Finanzkontrolle</strong>n zu. In der Fachvereinigung sind 26<br />
<strong>Finanzkontrolle</strong>n der <strong>Kanton</strong>e, grösserer Städte, der Eidgenossenschaft<br />
sowie des Fürstentums Liechtenstein<br />
zusammengeschlossen. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> des <strong>Kanton</strong>s<br />
<strong>Zürich</strong> stellt ein Vorstandsmitglied, führt die Geschäftsstelle<br />
und betreut die Homepage der Fachvereinigung.<br />
In mehreren Arbeitsgruppen wird der Erfahrungsaustausch<br />
zu Themen wie Baurevision, IT-Revision und<br />
SAP in öffentlichen Verwaltungen gepflegt. Dem gleichen<br />
Zweck dient die Mitgliedschaft der <strong>Finanzkontrolle</strong> bei<br />
Eurorai, der europäischen Vereinigung der regionalen externen<br />
Institutionen zur Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens.<br />
Mitarbeitende der <strong>Finanzkontrolle</strong> sind im Weiteren regelmässig<br />
als Referenten bei Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen<br />
engagiert, beispielsweise im Rahmen der<br />
Ausbildung zum Certified Internal Auditor, bei kantonsinternen<br />
Rechnungsführungskursen oder bei Erfa-Tagungen<br />
der Fachvereinigung.<br />
3.3 Finanzen und Indikatoren<br />
Nachfolgend sind die im Geschäftsbericht 2010 des<br />
<strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> festgehaltenen Informationen zur von der<br />
<strong>Finanzkontrolle</strong> besetzten Leistungsgruppe 9020 wiedergegeben:<br />
3.3.1 Finanzen<br />
Gemäss § 9 des Finanzkontrollgesetzes führt die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
eine eigene Rechnung. Die Rechnung ist jährlich<br />
dem <strong>Kanton</strong>srat zu unterbreiten. Die Rechnungsabnahme<br />
erfolgt über die Genehmigung des Geschäftsberichts<br />
des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong>, welcher die summarischen<br />
Informationen zur <strong>Finanzkontrolle</strong> enthält.<br />
Für den Abschluss der <strong>Finanzkontrolle</strong> kommen grundsätzlich<br />
die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungs-<br />
22 | 23<br />
<strong>Finanzkontrolle</strong> intern
grundsätze zur Anwendung wie für die konsolidierte<br />
Rechnung des <strong>Kanton</strong>s.<br />
Als Revisionsstelle wirkt die vom Begleitenden Ausschuss<br />
eingesetzte <strong>Finanzkontrolle</strong> des <strong>Kanton</strong>s Luzern.<br />
Die Zahlen präsentieren sich wie folgt:<br />
Erfolgsrechnung (in Fr. 1’000)<br />
Rechnung<br />
2009<br />
Budget<br />
2010<br />
Rechnung<br />
2010<br />
Personalaufwand 4’323 4’564 4’379<br />
Sachaufwand 509 633 656<br />
Abschreibungen 27 44 33<br />
Interne Verrechnungen 89 106 122<br />
Aufwand 4’948 5’347 5’190<br />
Ertrag 1’077 1’058 1’168<br />
Saldo 3’871 4’289 4’022<br />
Investitionsrechnung (in Fr. 1’000)<br />
Rechnung<br />
2009<br />
Budget<br />
2010<br />
Rechnung<br />
2010<br />
Ausgaben 190 89<br />
Einnahmen 0 0<br />
Saldo 190 89
3.3.2 Indikatoren<br />
Wirkungen<br />
W1 Anteil der umgesetzten Empfehlungen<br />
(aufgrund Stellungnahmen)<br />
Leistungen<br />
L1 Anteil der Feststellungen/Empfehlungen aufgrund der Prüfungskriterien<br />
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit<br />
Zur Anzahl Revisionen pro Jahr (L3): Auf den 1. Januar<br />
2010 erfolgte eine Bündelung verschiedener Kleinmandate<br />
zu grösseren Prüfeinheiten. Auf diese Weise verminderte<br />
sich die absolute Anzahl Revisionen, jedoch ohne<br />
Senkung der Prüfungsabdeckung. Bezüglich Produktivitätsmessung<br />
ersetzt die neue Kennzahl B2, welche den<br />
Usanzen der Wirtschaftsprüfungsbranche entspricht, die<br />
letztmals erhobene Kennzahl B1.<br />
3.4 Qualitätsmanagement<br />
Das Qualitätsmanagement-System (QM) der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
ist seit 2003 zertifiziert. Anfang 2009 erfolgte ein<br />
Wiederholaudit, womit die Zertifizierung gemäss ISO-<br />
Norm 9001:2008 bis 2012 gesichert ist. Die in der ISO-<br />
Norm vorgesehene Managementbewertung wird nach<br />
Rechnung<br />
2009<br />
Budget<br />
2010<br />
Rechnung<br />
2010<br />
93% 90% 94%<br />
29% 30% 33%<br />
L2 Prüfintervall (in Jahren) 5 4 4<br />
L3 Anzahl Revisionen pro Jahr 219 280 202<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
B1 Verhältnis eingesetzte Arbeitszeit für Auftrag gemäss<br />
Finanzkontroll gesetz zur Soll-Arbeitszeit<br />
B2 Verhältnis eingesetzte Arbeitszeit für Auftrag gemäss<br />
Finanzkontroll gesetz zur verfügbaren Präsenzzeit<br />
64% 65% 65%<br />
80% 81%<br />
stehend in den Tätigkeitsbericht integriert. Die in diesem<br />
Abschnitt verwendete Terminologie richtet sich demzufolge<br />
nach dem Fachvokabular der ISO-Norm 9001:2008.<br />
3.4.1 Zweckmässigkeit des QM, Ergebnisse Audit<br />
Die Nützlichkeit und Zweckmässigkeit des QM hat sich<br />
auch im Jahr 2010 erwiesen. Dank der QM-Dokumentation<br />
können alle Prozesse mit wenig Aufwand beurteilt<br />
und damit eine sachgerechte Qualität der Aufgabenerfüllung<br />
erreicht werden. Zur materiellen Sicherstellung und<br />
zur Dokumentation der berufsständischen Qualitätssicherungsanforderungen<br />
besteht somit eine sach<br />
gerechte Grundlage. Im internen QM-Systemaudit vom<br />
6. Januar 2010 sowie im Überwachungsaudit der SGS<br />
vom 27. Januar 2010 wurde der positive Eindruck des<br />
QM-Ausbaustandes bestätigt.<br />
24 | 25<br />
<strong>Finanzkontrolle</strong> intern
Im Bericht zum Überwachungsaudit der SGS wird bestätigt,<br />
dass die Organisation ein Managementsystem eingerichtet<br />
hat und unterhält, welches den Anforderungen<br />
der Norm grundsätzlich entspricht und welches die<br />
Organisation befähigt, systematisch die der eigenen Politik<br />
entsprechenden Vorgaben für Produkte und Serviceleistungen<br />
zu erfüllen.<br />
3.4.2 Verbesserungen und Veränderungen /<br />
Aussagen zu Massnahmen<br />
Das QM der <strong>Finanzkontrolle</strong> ermöglicht die laufende Evaluation<br />
von Leistungen und Wirkungen im Sinne der von<br />
der ISO-Norm geforderten Überwachung der Prozessleistungen<br />
und der Produktkonformität.<br />
Mitarbeitende<br />
Die Ergebnisse der die Mitarbeitenden betreffenden Erhebungen<br />
(Arbeitszeiterfassung, Führungsaufgaben,<br />
Wis sensmanagement, Mitarbeiterprozesse) sind positiv<br />
ausgefallen. Die Ziele sind zum grössten Teil erreicht oder<br />
übertroffen worden. Die jährlichen Mitarbeitergespräche<br />
sind ausnahmslos erfolgt. Die Mehrheit des Personals<br />
hat das Formular Anregungen aus dem Mitarbeitergespräch<br />
ausgefüllt und abgegeben, obschon die Anonymität<br />
nicht zugesichert werden kann. Wo notwendig,<br />
werden die angesprochenen Punkte durch den Leiter <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
im Rahmen von Einzelgesprächen vertieft.<br />
Revisionsstatistik<br />
Die Ergebnisse der Erhebungen zur Revisionsstatistik<br />
(Leistungsmessung, Rechenschaftslegung, Prüfung, Finanzaufsicht,<br />
Beratung) zeigen auf, dass die angestrebten<br />
Ziele erreicht wurden. Die Leistungsindikatoren fliessen<br />
im Übrigen auch in den Kennzahlenteil des die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
abhandelnden Abschnitts des Ge schäftsberichts<br />
des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> ein.<br />
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)<br />
Im Jahr 2010 sind elf KVP-Meldungen eingegangen.<br />
Sämtliche Anregungen wurden bearbeitet und erledigt;<br />
mehrheitlich im Sinne der Meldenden. Die Überlegungen<br />
und Entscheide werden in den Protokollen der Steuerungsgruppe<br />
festgehalten und so allen Mitarbeitenden<br />
zugänglich gemacht. In den Protokollen ist auch festgehalten,<br />
bei welchen KVP bis wann die Wirkung überprüft<br />
wird und welche Ergebnisse die Wirkungsprüfung gezeigt<br />
hat.<br />
3.4.3 Kundenumfragen / Lieferantenbeurteilungen<br />
Über die Kommunikationsgefässe der <strong>Finanzkontrolle</strong>,<br />
aus denen sich Rückmeldungen der Ansprechpersonen<br />
in Verwaltung und Politik («Kunden») ableiten lassen, wird<br />
unter Ziffer 3.5 berichtet.<br />
Was die im QM erwartete Lieferantenbeurteilung betrifft,<br />
ist festzuhalten, dass die Aufwandstruktur der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
in überwiegendem Masse vom Personalaufwand<br />
geprägt ist. Physische Lieferungen erfolgen hauptsächlich<br />
über die KDMZ. Auf eine systematische Beurteilung<br />
und Bewertung von Lieferanten und Dienstleistern<br />
wird, mit Ausnahme der Kursbeurteilungen im Aus- und<br />
Weiterbildungsbereich, verzichtet. Allfällige Beanstandungen<br />
von Lieferungen und Dienstleistungen würden im<br />
KVP-Prozess erfasst.<br />
3.4.4 Aussagen zu Dienstleistungsqualität und<br />
Prozessbeherrschung<br />
Neben den jährlichen QM-Audits (Überwachungs- oder<br />
Wiederholaudit) sieht das per 1. Januar 2009 überarbeitete<br />
Finanzkontrollgesetz die Durchführung einer periodischen<br />
Qualitäts- und Leistungsbeurteilung der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
vor. Der Begleitende Ausschuss hat die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
des <strong>Kanton</strong>s Luzern mit der Durchführung<br />
dieser Qualitäts- und Leistungsbeurteilung beauftragt.
Die erste Teilprüfung fand im Januar 2010 statt. Basis bildete<br />
der Leitfaden zur Durchführung eines Quality Assessments<br />
des Deutschen Instituts für Interne Revision.<br />
Folgende Betrachtungsfelder wurden bewertet:<br />
– Organisation, Einordnung im <strong>Kanton</strong> und Tätigkeitsfelder<br />
– Budget<br />
– Planung<br />
– Auswahl der Mitarbeitenden<br />
– Entwicklung / Fortbildung der Mitarbeitenden<br />
Der Prüfbericht wurde im Begleitenden Ausschuss detailliert<br />
besprochen. Die nächste Teilprüfung ist für Januar<br />
2012 geplant.<br />
3.4.5 Änderungen, die sich auf das QM auswirken<br />
könnten<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> wird im Herbst 2011 ihr Domizil vom<br />
Stampfenbachplatz an die Weinbergstrasse verlegen.<br />
Anlass hierzu ist der anstehende Umbau der bislang genutzten<br />
Mietliegenschaft. Aufgrund der neuen Begebenheiten<br />
werden sich insbesondere in den Säulen Grundlagen<br />
und Abläufe QM-Änderungen ergeben.<br />
3.4.6 Empfehlungen für Verbesserungen / Folge -<br />
massnahmen vorangegangener Empfehlungen<br />
Das Thema Systematisierung der Risikoanalyse wurde in<br />
der Vergangenheit als Optimierungsfeld geortet. Im Jahre<br />
2010 sind diesbezüglich erhebliche Anstrengungen erbracht<br />
worden. Die bereits geleisteten Arbeiten werden<br />
im Laufe des Jahres 2011 abgerundet und mit dem Aspekt<br />
IT ergänzt.<br />
Auf das QM bezogen sind hinsichtlich des Instruments<br />
KVP – zumindest was die Dokumentation von erkannten<br />
Verbesserungsvorschlägen betrifft – Weiterentwicklungen<br />
angezeigt.<br />
26 | 27<br />
<strong>Finanzkontrolle</strong> intern
3.5 Kommunikationsgefässe<br />
Die <strong>Finanzkontrolle</strong> legt Wert auf eine stufengerechte<br />
Kommunikation der Prüfungserkenntnisse wie auch auf<br />
einen laufenden Informationsaustausch mit den Geprüften<br />
und deren Vorgesetzten. Dies erfolgt, neben der<br />
schriftlichen Berichterstattung über die Einzelrevisionen,<br />
mittels Antritts- und Schlussbesprechungen sowie punktuell<br />
durch Koordinationsgespräche. Die Semesterberichterstattung<br />
und die Informationsgespräche dienen<br />
der Kommunikation mit den politischen Verantwortungsträgern.<br />
3.5.1 Semesterberichterstattung<br />
Die wesentlichen Erkenntnisse aus den Prüfungen fliessen<br />
in die schriftliche Semesterberichterstattung gemäss<br />
§ 18 des Finanzkontrollgesetzes ein. Mündliche Präsentationen<br />
der Semesterberichte erfolgten in der Finanzkommission<br />
des <strong>Kanton</strong>srats (25. März und 30. September<br />
2010), im Regierungsrat (24. März und 29. September<br />
2010) sowie im Begleitenden Ausschuss (23. Juni<br />
und 8. November 2010).<br />
Die wichtigsten Ausführungen der <strong>Finanzkontrolle</strong> und<br />
die Ergebnisse der Diskussionen wurden in die Protokolle<br />
der Finanzkommission, des Regierungsrats und des<br />
Begleitenden Ausschusses aufgenommen.<br />
3.5.2 Informationsgespräche<br />
Mit Schwerpunkt im letzten Quartal 2010 fanden die jährlichen<br />
Informationsgespräche mit den obersten Führungsstufen<br />
der Verwaltung und der Rechtspflege statt.<br />
Die für alle Beteiligten wertvollen Gespräche dienen dem<br />
gegenseitigen Informationsaustausch, der Bereinigung<br />
von Pendenzen aus Revisionsberichten sowie der Behandlung<br />
aktueller Fragen und Probleme im jeweiligen<br />
Zuständigkeitsbereich.<br />
Der Informationsaustausch mit dem Universitätsrat und<br />
dem Fachhochschulrat ist über die mit beratender Stimme<br />
erfolgende Teilnahme des Leiters <strong>Finanzkontrolle</strong> in<br />
den jeweiligen Audit Committees sichergestellt. Mit den<br />
beiden Finanzausschüssen der Spitalräte des Universitätsspitals<br />
und des <strong>Kanton</strong>sspitals Winterthur findet ein<br />
Jahresgespräch statt, womit zu allen Exekutivorganen<br />
der selbständigen öffentlichrechtlichen Anstalten der direkte<br />
Kontakt sichergestellt ist.<br />
Im Jahr 2010 durchgeführte Gespräche<br />
Direktion / Gericht / Anstalt Datum<br />
– Direktion der Justiz und des Innern 14.09.2010<br />
– Sicherheitsdirektion 19.11.2010<br />
– Finanzdirektion 30.11.2010<br />
– Volkswirtschaftsdirektion 17.11.2010<br />
– Gesundheitsdirektion 02.11.2010<br />
– Bildungsdirektion 29.11.2010<br />
– Baudirektion 17.12.2010<br />
– Obergericht 14.07.2010<br />
– Universitätsspital <strong>Zürich</strong>, Spitalrat<br />
(Finanzausschuss) 14.04.2010<br />
– <strong>Kanton</strong>sspital Winterthur, Spitalrat<br />
(Finanzausschuss) 29.03.2010<br />
– Fachhochschulrat, Audit Committee 26.10.2010<br />
– Universitätsrat, Audit Committee im Jahr 2010<br />
drei Sitzungen<br />
Die Gespräche wurden protokolliert. Die sich aus der<br />
Auswertung der Gespräche ergebenden generellen Fragestellungen<br />
sind in die Prüfungsplanung des Jahres<br />
2011 eingeflossen. Es ergaben sich keine Erkenntnisse,<br />
die als KVP hätten dokumentiert werden müssen.
3.5.3 Koordinationsgespräche<br />
Zusätzlich zu den Informationsgesprächen führt die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />
regelmässige Koordinationssitzungen im<br />
Sinne von § 2 Abs. 4 des Finanzkontrollgesetzes durch.<br />
Hierzu werden insbesondere die Verantwortlichen von<br />
Organisationseinheiten, die spezifische Kontroll- oder<br />
Querschnittsaufgaben ausüben beziehungsweise die für<br />
die Aufsicht mehrerer Organisationseinheiten zuständig<br />
sind, eingeladen. Die Gespräche dienen sowohl der<br />
Koordination der Prüftätigkeiten als auch dem branchenbezogenen<br />
Informations- und Erfahrungsaustausch. Mit<br />
den Koordinationssitzungen kann das Verständnis für die<br />
Belange der Revision verbessert und damit die Wirksamkeit<br />
der Prüfungen unterstützt werden.<br />
28 | 29<br />
<strong>Finanzkontrolle</strong> intern
4. Ausblick<br />
Für das Jahr 2011 zeichnet sich Folgendes ab:<br />
– Festigung der CRG-Rechnungslegung, welche seitens<br />
<strong>Finanzkontrolle</strong> eine Ressourcenverlagerung auf<br />
andere Revisions- und Finanzaufsichtsthemen erlaubt.<br />
– Verstärktes Aufgreifen von Fragestellungen im Umfeld<br />
von Governance und Prozessgestaltung.<br />
– Etablierung des ab dem Jahre 2010 in systematisierter<br />
Form geführten Instruments Risikoanalyse unter<br />
Ergänzung des IT-Aspekts.<br />
Ziel der <strong>Finanzkontrolle</strong> ist es, auch künftig fachlich hochwertige<br />
Revisionsdienstleistungen anbieten zu können,<br />
welche die Verantwortungsträger in Legislative und Exekutive<br />
in ihren Aufsichts- und Führungsaufgaben sachgerecht<br />
unterstützen.<br />
30 | 31<br />
Ausblick
Anhang<br />
Anhang 1<br />
Revisionsstatistik 2010<br />
Direktion der Justiz und des Innern<br />
Sicherheitsdirektion<br />
Finanzdirektion<br />
Volkswirtschaftsdirektion<br />
Gesundheitsdirektion<br />
Bildungsdirektion<br />
Baudirektion<br />
Behörden und Gerichte<br />
Jahresrechnungprüfungen 4 8 6 3 9 17 6 1 8<br />
Öffentlichrechtliche Anstalten<br />
Anzahl<br />
Wesentliche Feststellungen<br />
Vertiefungsprüfungen 3 5 5 1 3 5 6 1 13 42 22 32<br />
Baurevisi onen<br />
1 1 12 4 18 6 13<br />
I nformatikrev<br />
isionen<br />
2 1 4 7 1 4<br />
Prüfungen für<br />
Bund<br />
1 3 1 1<br />
6 0 0<br />
AHV-Arbeitgeberrevisionen /<br />
Familienzulagen<br />
3 3<br />
Besondere Prüfaufträge 1 1 1<br />
3<br />
Revisionsstellenprüfungen 58<br />
62 19 31<br />
6<br />
202<br />
48 80<br />
weitere<br />
Bearbeitung<br />
SVA<br />
weitere<br />
Bearbeitung<br />
Auftraggeber<br />
weitere<br />
Bearbeitung<br />
Auftraggeber<br />
Übrige Feststellungen<br />
32 | 33<br />
Anhang
Anhang 2<br />
Mandate öffentlichrechtlicher Anstalten<br />
(mit Testat der <strong>Finanzkontrolle</strong>)<br />
Unselbständige Anstalten:<br />
BVK Versicherungskasse für das Staatspersonal<br />
Zürcher Verkehrsverbund ZVV<br />
Selbständige Anstalten:<br />
Universitätsspital <strong>Zürich</strong><br />
<strong>Kanton</strong>sspital Winterthur<br />
Universität <strong>Zürich</strong><br />
Pädagogische Hochschule <strong>Zürich</strong> PHZH<br />
Zürcher Hochschule für Angewandte<br />
Wissenschaften ZHAW<br />
Zürcher Hochschule der Künste ZHdK<br />
Anhang 3<br />
Revisionsstellenmandate<br />
Aids-Pfarramt<br />
Chiesa evangelica di lingua italiana<br />
Dr. Adolf Streuli-Stiftung<br />
Dr. Helmuth Legerlotz-Stiftung<br />
Evangelisch-reformierte Landeskirche<br />
Finanzierung kirchliche Ausbildung<br />
<strong>Finanzkontrolle</strong> der Stadt Winterthur<br />
<strong>Finanzkontrolle</strong> der Stadt <strong>Zürich</strong><br />
<strong>Finanzkontrolle</strong> des <strong>Kanton</strong>s Aargau<br />
Fischereikommission<br />
Gesellschaft von Freunden der Zentralbibliothek<br />
Gustav Beckert-Stiftung<br />
Hans Schaeuble-Stiftung<br />
Hartmann-Müller-Stiftung<br />
Heusser-Staub-Fonds<br />
Hochschule für Heilpädagogik<br />
Iglesia Evangélica Hispana<br />
Informationsverbund Deutschschweiz<br />
Konkordat Linthwerk<br />
Luiza P. Walter-Renteiro-Stiftung Bezirk Hinwil<br />
Luiza P. Walter-Renteiro-Stiftung Bezirk Meilen<br />
Marie Meierhofer-Institut<br />
Opernhaus <strong>Zürich</strong>, Pensionskasse<br />
Otto Honegger-Stiftung<br />
Paulus Akademie <strong>Zürich</strong><br />
Professor Bruno Bloch-Stiftung<br />
Regionalplanung <strong>Zürich</strong> und Umgebung<br />
Ritter-Mühlhaupt-Stiftung<br />
Römisch-katholische Körperschaft<br />
Schweizerisches Sozialarchiv<br />
Schweizerische Textil-, Bekleidungsund<br />
Modefachschule<br />
Sondermülldeponie Kölliken<br />
Stellennetz der Evangelisch-reformierten Landeskirche<br />
Stiefel-Zangger-Stiftung<br />
Stiftung Czeslaw Marek<br />
Stiftung Forum Pfarrblatt<br />
Stiftung Franz-Xaver Schnyder von Wartensee<br />
Stiftung für die Paul Karrer-Vorlesung<br />
Stiftung Hochschule für Soziale Arbeit <strong>Zürich</strong><br />
Stiftung Kinderbetreuung<br />
im Hochschulraum <strong>Zürich</strong> (kihz)<br />
Stiftung Unterstützungsfonds der JVA Pöschwies<br />
Theater für den <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />
Tonhalle-Gesellschaft, Pensionskasse<br />
Weiterbildung Pfarrschaft Schweiz<br />
Winkelriedstiftung<br />
Zentralbibliothek<br />
Zentrum für Gehör und Sprache<br />
Zoo-Stiftung<br />
Zoo <strong>Zürich</strong> AG<br />
Zürcher Landwirtschaftliche Kreditkasse
Hinweis<br />
Die im vorliegenden Tätigkeitsbericht gemachten Feststellungen<br />
betreffen Sachverhalte und Vorkommnisse<br />
aus den Rechnungsjahren 2009 und 2010, die bei Prüfungen<br />
im Berichtsjahr gemacht wurden. Per Redaktionsschluss<br />
des Tätigkeitsberichts konnte noch nicht in<br />
allen Fällen abschliessend beurteilt werden, ob die dargestellten<br />
Schwachstellen beseitigt und die Empfehlungen<br />
der <strong>Finanzkontrolle</strong> bereits umgesetzt sind. Die<br />
Nachprüfungen im Jahr 2011 werden es erlauben, den<br />
konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.<br />
34 | 35<br />
Anhang
Impressum<br />
Herausgeberin und Bezugsquelle<br />
<strong>Finanzkontrolle</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />
Stampfenbachplatz 4, Postfach, 8090 <strong>Zürich</strong><br />
Tel. 043 259 33 67, Fax 043 259 33 57<br />
sekretariat@fk.zh.ch<br />
www.finanzkontrolle.zh.ch<br />
Gestaltung und Druck<br />
kdmz<br />
Fotos<br />
© Reto Baumgartner<br />
Auflage: 400