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PDF, 3 MB - Finanzkontrolle Kanton Zürich

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<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />

<strong>Finanzkontrolle</strong><br />

Tätigkeitsbericht<br />

2010


10. Mai 2011<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />

<strong>Finanzkontrolle</strong><br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />

<strong>Finanzkontrolle</strong><br />

Bericht der <strong>Finanzkontrolle</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />

über ihre Tätigkeiten im Jahr 2010<br />

(gemäss § 22 des Finanzkontrollgesetzes)<br />

Stampfenbachplatz 4, Postfach, 8090 <strong>Zürich</strong><br />

Tel. 043 259 33 67, Fax 043 259 33 57<br />

sekretariat@fk.zh.ch<br />

www.finanzkontrolle.zh.ch


Editorial<br />

Mit dem vorliegenden Tätigkeitsbericht 2010 kommt die<br />

<strong>Finanzkontrolle</strong> ihrer Berichterstattungspflicht gemäss<br />

§ 22 des Finanzkontrollgesetzes nach. Der Tätigkeitsbericht<br />

richtet sich formell an den <strong>Kanton</strong>srat und den Regierungsrat.<br />

Durch die darüber hinaus gesetzlich fest -<br />

gehaltene Veröffentlichungspflicht ist sichergestellt, dass<br />

sich bei Bedarf Bewohnerinnen und Bewohner des <strong>Kanton</strong>s<br />

<strong>Zürich</strong> oder anderweitig an der Materie interessierte<br />

Personen über die Tätigkeit der <strong>Finanzkontrolle</strong> des <strong>Kanton</strong>s<br />

<strong>Zürich</strong> informieren können.<br />

Basierend auf Art. 129 der <strong>Kanton</strong>sverfassung sowie auf<br />

dem Finanzkontrollgesetz wirkt die <strong>Finanzkontrolle</strong> als<br />

unabhängiges Finanzaufsichtsorgan des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />

im Sinne einer politisch neutralen Fachbehörde. Die Sicherstellung<br />

der finanziellen Ordnungs- und Rechtmässigkeit<br />

sowie die Erhöhung der Wirkung staatlichen Handelns<br />

stellen Hauptziele der <strong>Finanzkontrolle</strong> dar. Aus kritischer<br />

Distanz ist sie bestrebt, Optimierungsbedarf zu<br />

benennen und mittels sachgerechter Empfehlungen zur<br />

Behebung von Schwachstellen beizutragen. Neben Einzelmassnahmen<br />

wird insbesondere regelmässig auf<br />

grundsätzliches Veränderungspotenzial hingewiesen.<br />

Der konstruktive Dialog mit den geprüften Institutionen<br />

zur bestmöglichen Entwicklung der Prozesse steht dabei<br />

im Vordergrund.<br />

Der Auftrag der <strong>Finanzkontrolle</strong> bringt es mit sich, dass<br />

bei der Auflistung der Revisionsergebnisse der Fokus<br />

hauptsächlich auf das Aufzeigen von Mängeln und von<br />

Optimierungspotenzial ausgerichtet ist. Dessen ungeachtet<br />

konnte die <strong>Finanzkontrolle</strong> feststellen, dass die<br />

Verwaltung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> in einem anforderungsreichen<br />

Veränderungsumfeld ihre Aufgaben gewissenhaft<br />

und sachgerecht erfüllt. Es ist bedauerlich, dass die<br />

im Berichtsjahr bekannt gewordenen Handlungsweisen<br />

des langjährigen Leiters Asset Management der BVK<br />

diesen Eindruck in der öffentlichen Wahrnehmung erheblich<br />

trüben.<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> dankt dem Begleitenden Ausschuss,<br />

der Geschäftsleitung des <strong>Kanton</strong>srats, der Finanzkommission<br />

des <strong>Kanton</strong>srats und dem Regierungsrat für die<br />

gute Zusammenarbeit im Berichtsjahr. Ein Dank gebührt<br />

auch den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

der geprüften Organisationseinheiten, welche die Arbeit<br />

der <strong>Finanzkontrolle</strong> im Sinne der gemeinsamen Sache<br />

unterstützt haben. Schliesslich danke ich allen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern der <strong>Finanzkontrolle</strong>, die mit<br />

ihrem engagierten Wirken einen anspruchsvollen Auftrag<br />

im Dienste der Öffentlichkeit erfüllen.<br />

Martin Billeter<br />

Leiter <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

Editorial


Inhaltsverzeichnis<br />

Wesentliches im Überblick 7<br />

1. Grundlagen zur <strong>Finanzkontrolle</strong> 9<br />

1.1 Positionierung 9<br />

1.2 Begleitender Ausschuss 10<br />

1.3 Kurzabriss der Rechtsgrundlagen 10<br />

2. Leistungserbringung der <strong>Finanzkontrolle</strong> 2010 13<br />

2.1 Prüfung Rechnung 2009 des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> 13<br />

2.2 Prüfung Rechnung 2009 der Anstalten des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> 13<br />

2.3 Finanzaufsicht 14<br />

2.4 System- und Projektprüfungen 16<br />

2.5 Weitere Aktivitäten 17<br />

3. <strong>Finanzkontrolle</strong> intern 21<br />

3.1 Organisation 21<br />

3.2 Personal 22<br />

3.3 Finanzen und Indikatoren 23<br />

3.4 Qualitätsmanagement 25<br />

3.5 Kommunikationsgefässe 28<br />

4. Ausblick 31<br />

Anhang 1: Revisionsstatistik 2010 33<br />

Anhang 2: Mandate öffentlichrechtlicher Anstalten 34<br />

Anhang 3: Revisionsstellenmandate 34<br />

Inhalt


Wesentliches im Überblick<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> gelangte in ihrer Tätigkeit im Jahr<br />

2010 zu folgenden wesentlichen Erkenntnissen:<br />

1. Die erstmals nach dem per 1. Januar 2009 in Kraft<br />

ge setzten Gesetz über Controlling und Rechnungslegung<br />

erstellten Rechnungen 2009 des <strong>Kanton</strong>s<br />

<strong>Zürich</strong> und der kantonalen öffentlichrechtlichen Anstalten<br />

entsprachen den massgebenden gesetzlichen<br />

Bestimmungen und konnten, mit Einschränkungen<br />

bezüglich Internem Kontrollsystem, zur Genehmigung<br />

empfohlen werden. Der im Geschäftsbericht<br />

2009 des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> erfolgte Abdruck eines Testats<br />

der <strong>Finanzkontrolle</strong> zur konsolidierten Rechnung<br />

stellt ebenfalls eine Neuerung dar.<br />

2. Die Implementierung eines funktionierenden Internen<br />

Kontrollsystems (IKS) ist im Gange. Entsprechende<br />

Projekte wurden im Berichtsjahr lanciert, mit dem Ziel<br />

bis 1. Januar 2013 die rechtlichen Anforderungen<br />

voll umfänglich zu erfüllen. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hält<br />

fest, dass sowohl der inhaltlichen wie auch der zeitlichen<br />

Einhaltung der Projektzielsetzungen hohe Priorität<br />

zukommen muss.<br />

3. Die Auswirkungen der laufenden Pilotprojekte betreffend<br />

Baucontrolling konnten von der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

noch nicht geprüft werden. Immerhin zeigen die Bestrebungen<br />

der Verantwortlichen, dass der verschiedentlich<br />

angesprochene Optimierungsbedarf erkannt<br />

ist. Zur Thematik gehört auch der Aspekt Transparenz<br />

von Kreditanträgen und -abrechnungen, der im<br />

Berichtsjahr unter Mitwirkung der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

weiterentwickelt werden konnte.<br />

4. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in das sachgerechte<br />

finanzielle Handeln von Staatsangestellten wurde<br />

durch die im Berichtsjahr bekannt gewordenen Aktivitäten<br />

des früheren Leiters Asset Management der<br />

BVK erschüttert. Der Fall ist für die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

Ansporn, die Wirksamkeit der Finanzaufsicht weiterhin<br />

sukzessive zu fördern. Die Implementierung sachgerechter<br />

und konsequent strukturierter Prozesse<br />

sowie adäquater interner Kontrollen sollen beispielhaft<br />

diese Absicht illustrieren.<br />

5. Die im vorliegenden Tätigkeitsbericht aufgeführten<br />

Einzelsituationen hindern die <strong>Finanzkontrolle</strong> nicht<br />

daran, den mit Finanz- und Rechnungswesenaufgaben<br />

betrauten Mitarbeitenden der <strong>Kanton</strong>alen Verwaltung<br />

und der öffentlichrechtlichen Anstalten in<br />

überwiegendem Masse einen grossen Einsatz und eine<br />

hohe Professionalität zu attestieren.<br />

6 | 7<br />

Wesentliches im Überblick


1. Grundlagen zur <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

1.1 Positionierung<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> ist das oberste Finanzaufsichtsorgan<br />

des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong>. Sie unterstützt mit ihrer Tätigkeit<br />

a) den <strong>Kanton</strong>srat bei der Ausübung der Oberaufsicht<br />

über Verwaltung und Rechtspflege,<br />

b) den Regierungsrat, seine Direktionen, die Staatskanzlei,<br />

die obersten kantonalen Gerichte und die<br />

selbständigen öffentlichrechtlichen Anstalten bei der<br />

Ausübung der Dienstaufsicht über die Verwaltung.<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> ist administrativ der Geschäftsleitung<br />

des <strong>Kanton</strong>srats zugeordnet. Sie ist fachlich unabhängig<br />

und selbständig und in ihrer Prüfungstätigkeit nur Verfassung<br />

und Gesetz sowie den allgemein anerkannten<br />

Grundsätzen der Revision verpflichtet.<br />

Die Einordnung in das System der Finanzaufsicht lässt<br />

sich wie folgt darstellen:<br />

8 | 9<br />

Grundlagen zur <strong>Finanzkontrolle</strong>


Die ordentliche Finanzaufsichts- und Revisionstätigkeit<br />

der <strong>Finanzkontrolle</strong> hat zum Ziel, das Vertrauen der Anspruchsgruppen<br />

in den Staat zu stärken und allgemeinen<br />

Nutzen für alle zu stiften, indem sie einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Steuergelder<br />

leistet. Die Finanzaufsichtstätigkeit der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

umfasst deshalb die Prüfung der Ordnungsmässigkeit,<br />

der Rechtmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der<br />

Zweckmässigkeit und der Sparsamkeit der Haushaltführung<br />

sowie der Wirksamkeitskontrollen. Die Prüfaufträge<br />

werden nach Risikokriterien ausgewählt. Die Prüfungen<br />

berücksichtigen das Interne Kontrollsystem (IKS), das Risikomanagement<br />

sowie «Governance»-Aspekte. Im Dialog<br />

mit den geprüften Stellen will die <strong>Finanzkontrolle</strong> eine<br />

hohe Akzeptanz ihrer Empfehlungen erreichen.<br />

1.2 Begleitender Ausschuss<br />

Das Finanzkontrollgesetz sieht in § 4 die Bildung eines<br />

Begleitenden Ausschusses vor. Dieser setzt sich zusammen<br />

aus:<br />

– einem Mitglied der Geschäftsleitung des <strong>Kanton</strong>srats<br />

– einem Mitglied der Finanzkommission des <strong>Kanton</strong>srats<br />

– einem Mitglied des Regierungsrats<br />

– einer Vertretung der obersten kantonalen Gerichte<br />

– zwei von den übrigen Mitgliedern gewählten Fachpersonen,<br />

wovon einer dieser beiden Fachpersonen der<br />

Vorsitz übertragen wird.<br />

Im Jahr 2010 bestand der Begleitende Ausschuss aus<br />

folgenden Persönlichkeiten:<br />

– Dr. Hans-Caspar Nabholz, Vorsitz<br />

– Ruedi Lais, <strong>Kanton</strong>srat, Mitglied der Geschäftsleitung<br />

des <strong>Kanton</strong>srats (bis 31. Mai 2010)<br />

– Raphael Golta, <strong>Kanton</strong>srat, Mitglied der Geschäftsleitung<br />

des <strong>Kanton</strong>srats (ab 1. Juni 2010)<br />

– Hansueli Züllig, <strong>Kanton</strong>srat, Mitglied der Finanzkommission<br />

des <strong>Kanton</strong>srats<br />

– Dr. Ursula Gut-Winterberger, Regierungsrätin<br />

– Dr. Heinrich Andreas Müller, Präsident des Obergerichts<br />

– Kurt Grüter, Direktor der Eidgenössischen <strong>Finanzkontrolle</strong>.<br />

Das Sekretariat wird von Dr. Eva Didierjean, stellvertretende<br />

Leiterin des Parlamentsdienstes geführt.<br />

Per Ende des Berichtsjahrs 2010 ist Dr. Hans-Caspar<br />

Nabholz als Vorsitzender des Begleitenden Ausschusses<br />

zurückgetreten. Er füllte das Amt umsichtig und kompetent<br />

seit Schaffung dieses Gremiums aufgrund des per<br />

1. Juli 2001 in Kraft getretenen Finanzkontrollgesetzes<br />

aus. Mit Hans-Caspar Nabholz verlässt das letzte<br />

Mitglied der «Finanzkontrollgesetz-Pionierphase» den<br />

Begleitenden Ausschuss. Er war in seiner knapp zehn<br />

Jahre dauernden Amtszeit für Kontinuität besorgt und<br />

stand den jeweiligen Leitern der <strong>Finanzkontrolle</strong> (bis<br />

Ende 2001 Ernst Kleiner, von 2002 bis Ende 2008<br />

Hanspeter Zimmermann und ab 1. Januar 2009 Martin<br />

Billeter) als sachkundige und engagierte Ansprechperson<br />

zur Verfügung. Sein stimmiges Wirken für die Finanz -<br />

aufsicht des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> sei an dieser Stelle herzlich<br />

verdankt.<br />

Basierend auf der ihm gemäss § 4 des Finanzkontroll -<br />

gesetzes zukommenden Wahlkompetenz hat der Begleitende<br />

Ausschuss per 1. Januar 2011 Prof. Dr. Conrad<br />

Meyer, Inhaber des Lehrstuhls für Accounting an der Universität<br />

<strong>Zürich</strong>, zum neuen Vorsitzenden des Begleitenden<br />

Ausschusses gewählt.<br />

1.3 Kurzabriss der Rechtsgrundlagen<br />

Seit der am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen neuen<br />

<strong>Kanton</strong>sverfassung verfügt die <strong>Finanzkontrolle</strong> über eine


Verfassungsgrundlage. Artikel 129 der <strong>Kanton</strong>sverfassung<br />

sieht folgendes vor:<br />

Abs. 1 Die <strong>Finanzkontrolle</strong> prüft den Finanzhaushalt<br />

des <strong>Kanton</strong>s und erstattet darüber dem Regierungsrat<br />

und dem <strong>Kanton</strong>srat Bericht.<br />

Abs. 2 Sie ist unabhängig.<br />

Abs. 3 Der <strong>Kanton</strong>srat wählt ihre Leitung auf Vorschlag<br />

des Regierungsrates.<br />

Im Übrigen ist das Handeln und Wirken der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

im Finanzkontrollgesetz vom 30. Oktober 2000 geregelt.<br />

Wichtigste Strukturmerkmale des Finanzkontrollgesetzes<br />

sind:<br />

– Selbständigkeit der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

– Verpflichtung zur Anwendung anerkannter Grundsätze<br />

der Revision<br />

– Zuständigkeit für Finanzaufsicht in der kantonalen<br />

Verwaltung, der Justizverwaltung sowie den öffentlichrechtlichen<br />

Anstalten des <strong>Kanton</strong>s (ohne Zürcher<br />

<strong>Kanton</strong>albank, Elektrizitätswerk des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />

sowie teilweise Sozialversicherungsanstalt und Gebäudeversicherung)<br />

– Notwendigkeit der Durchführung einer periodischen<br />

Qualitäts- und Leistungsbeurteilung<br />

– Möglichkeit der Erteilung besonderer Prüfaufträge<br />

seitens des Regierungsrats sowie der Direktionen,<br />

Gerichte und Anstalten<br />

– Regelung der Berichterstattung; wesentliche Feststellungen<br />

sind mit dem Instrument «Semester -<br />

bericht» zu dokumentieren<br />

– Sicherstellung des Zugriffs der <strong>Finanzkontrolle</strong> auf<br />

Beschlüsse und Verfügungen<br />

– Mitwirkungspflicht der Geprüften<br />

10 | 11<br />

Grundlagen zur <strong>Finanzkontrolle</strong>


2. Leistungserbringung der <strong>Finanzkontrolle</strong> 2010<br />

2.1 Prüfung Rechnung 2009 des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hat zu der vom Regierungsrat vorgelegten<br />

Rechnung 2009 erstmals ein im Geschäftsbericht<br />

abgedrucktes Testat erstellt. Darin wird bestätigt, dass<br />

die konsolidierte Rechnung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> für das<br />

am 31. Dezember 2009 abgeschlossene Geschäftsjahr,<br />

mit einer Einschränkung bezüglich des Internen Kontrollsystems<br />

(IKS) und einer Ergänzung zur Bewertung von<br />

Schutzanlagen der zivilen Sicherheit, dem Gesetz über<br />

Controlling und Rechnungslegung sowie den mass -<br />

gebenden Verordnungen und Richtlinien entspricht. Daneben<br />

hat die <strong>Finanzkontrolle</strong> im Sinne des Finanzkontrollgesetzes<br />

§ 17 Abs. 3 die Ergebnisse der Prüfung der<br />

Staatsrechnung der Finanzkommission und dem Regierungsrat<br />

in einem umfassenden Bericht zur Kenntnis gebracht.<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> konnte darin feststellen, dass<br />

die Auswirkungen der erkannten Mängel und Fehler auf<br />

die konsolidierte Rechnung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> als Ganzes<br />

nicht wesentlich sind.<br />

Die Rechnung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> 2009 wurde erstmals<br />

nach den Grundsätzen des Gesetzes über Controlling<br />

und Rechnungslegung (CRG) erstellt. Die hohe Komplexität<br />

der Rechnungslegungsvorschriften sowie die erheblich<br />

höheren Anforderungen an die Offenlegung haben<br />

das Risiko von Fehlaussagen in der Rechnung erhöht.<br />

Entsprechend wichtig wurden die Identifikation, die<br />

Prozessgestaltung und eine transparente Darstellung der<br />

kritischen Rechnungslegungsthemen. Unsicherheiten<br />

und Mängel waren insbesondere auf nicht in allen Teilen<br />

genügende Prozessgestaltungen, fehlende Dokumentation<br />

sowie im Einzelfall auf ungenügende Kontrollmassnahmen<br />

zurückzuführen. Insbesondere stellte die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

Fehler und Mängel bei den Prozessen<br />

– der Erhebung und Bewertung von Sachanlagen, immateriellen<br />

Anlagen und Investitionsbeiträgen,<br />

– der zeitlichen Abgrenzungen und damit dem Ausweis<br />

des Periodenaufwands,<br />

– der Erhebung des Rückstellungsbedarfs und damit<br />

dem Ausweis des zukünftigen Aufwands der in der<br />

Rechnungsperiode zu begründen ist,<br />

– sowie der Erhebung der Angaben im Anhang fest.<br />

Die Mängel in der Prozessgestaltung und Dokumentation<br />

führten im Einzelfall dazu, dass zum Revisionszeitpunkt<br />

einzelne Sachverhalte nicht abschliessend beurteilt werden<br />

konnten. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hat die nötigen Massnahmen<br />

zur Beseitigung dieser Unsicherheiten verlangt.<br />

Insbesondere die Definition und die Umsetzung eines<br />

einheitlichen und genügend dokumentierten Internen<br />

Kontrollsystems innerhalb der Verwaltung wurden von<br />

der <strong>Finanzkontrolle</strong> seit Jahren wiederholt gefordert. Die<br />

Finanzdirektion hat mit Verfügung vom 13. Oktober 2009<br />

ein entsprechendes Projekt eingeleitet, mit dem Ziel, bis<br />

zum 1. Januar 2013 die Anforderungen an ein genügendes<br />

IKS zu erfüllen. Um den Anforderungen an die Rechnungs-<br />

und Rechenschaftslegung weiterhin zu genügen,<br />

empfahl die <strong>Finanzkontrolle</strong> insbesondere der Sicherstellung<br />

– einer fachlichen Begleitung der dezentral für die<br />

Rechnungslegung Zuständigen,<br />

– zusätzlicher, wo notwendig individueller Schulungseinheiten<br />

– sowie einer umfassenden Information und Kommunikation<br />

besondere Aufmerksamkeit zu schenken.<br />

Die im Geschäftsbericht des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> ausgewiesenen<br />

Leistungsgruppen mit den Angaben zu den<br />

Hauptereignissen, den Aufgaben, der finanziellen Entwicklung<br />

sowie den Indikatoren hat die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

insgesamt als informativ und übersichtlich beurteilt. Bezüglich<br />

Führungsrelevanz der Indikatoren wies die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

nochmals auf die Wichtigkeit<br />

– einer genügenden Datenlage und Datenqualität,<br />

– Verständlichkeit und Relevanz,<br />

– Vollständigkeit<br />

– sowie einer genügenden Vernetzung von Finanzierungs-<br />

und Leistungsteil (Kostenrechnung) hin.<br />

12 | 13<br />

Leistungserbringung der <strong>Finanzkontrolle</strong>


2.2 Prüfung Rechnung 2009 der Anstalten<br />

des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />

Gemäss Finanzkontrollgesetz § 2 lit. d, fallen die kantonalen<br />

Anstalten unter den Aufsichtsbereich der <strong>Finanzkontrolle</strong>.<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hat dabei die von den verantwortlichen<br />

Organen vorgelegten Rechnungen 2009 der<br />

– Universität <strong>Zürich</strong>,<br />

– Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften,<br />

– Pädagogischen Hochschule,<br />

– Zürcher Hochschule der Künste,<br />

– des Universitätsspitals <strong>Zürich</strong>,<br />

– und des <strong>Kanton</strong>sspitals Winterthur geprüft.<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hat auch zu diesen Prüfungen ihre<br />

Beurteilungen in Form eines in den jeweiligen Jahresberichten<br />

publizierten Testats sowie mit einem umfassenden<br />

Bericht den verantwortlichen Organen der Anstalten,<br />

dem Regierungsrat und der Finanzkommission des <strong>Kanton</strong>srates<br />

schriftlich zur Kenntnis gebracht. Die Feststellungen,<br />

wie sie zur Rechnung des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> 2009<br />

festgehalten wurden, gelten sinngemäss auch für die Anstalten.<br />

Die Anstalten des Bildungswesens waren zudem<br />

mit der Konzeption und der Einführung der erforderlichen<br />

Instrumente, insbesondere der IT-Infrastruktur, ausserordentlich<br />

belastet. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> bestätigte allen Anstalten<br />

eine CRG-konforme Rechnungslegung mit jeweils<br />

einer Einschränkung zum IKS.<br />

BVK Personalvorsorge des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />

Die in Finanzaufsichtsbelangen Aufsehen erregendste<br />

Erkenntnis des Berichtsjahrs lag zweifellos im Bekanntwerden<br />

der mutmasslich strafbaren Handlungen des früheren<br />

Leiters Asset Management der BVK. Die Thematik<br />

wurde in den letzten Monaten medial breit abgehandelt.<br />

Die Ergebnisse aus den drei durch die Finanzdirektion erteilten<br />

Aufträgen für Administrativuntersuchungen liegen<br />

vor. Die strafrechtliche Aufarbeitung durch die Staatsan-<br />

waltschaft ist noch nicht abgeschlossen; ebenso wie der<br />

Nachvollzug der Vorkommnisse aus politischer Sicht seitens<br />

der vom <strong>Kanton</strong>srat eingesetzten Parlamentarischen<br />

Untersuchungskommission noch läuft. Somit ist<br />

der Zeitpunkt nicht geeignet, um aus der Optik der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

die Situation zusätzlich zu kommentieren.<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> ist insofern betroffen vom Fall als sie<br />

von Gesetzes wegen als Revisionsstelle der BVK wirkt.<br />

Für Revisionen im Bereich Asset Management wird seit<br />

1997 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beigezogen.<br />

Das Ende Mai 2010 bekannt gewordene Vorliegen einer<br />

Strafanzeige lag zeitlich zwischen Abgabe des Prüftestats<br />

und der Genehmigung der Jahresrechnung 2009<br />

der BVK. Das aus Revisionsstellensicht unmittelbar Notwendige<br />

wurde in Form einer am 10. Juni 2010 abgegebenen<br />

Ergänzung des Testats zur Jahresrechnung 2009<br />

der BVK veranlasst.<br />

Losgelöst vom geschilderten Fall ist festzuhalten, dass<br />

sich der Deckungsgrad der BVK per 31. Dezember 2009<br />

vom Rekordtief des Vorjahrs (81,0 %) auf 87,4 % erhöht<br />

hat. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> nimmt zur Kenntnis, dass der<br />

Regierungsrat im Berichtsjahr eine Statutenrevision der<br />

BVK zwecks nachhaltiger Finanzierung erarbeitet und in<br />

Vernehmlassung gegeben hat.<br />

2.3 Finanzaufsicht<br />

Grundsätzliches zur Finanzaufsicht<br />

Die Finanzaufsicht der <strong>Finanzkontrolle</strong> umfasst die Prüfung<br />

der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der<br />

Wirtschaftlichkeit, der Zweckmässigkeit und der Sparsamkeit<br />

der Haushaltführung sowie der Wirksamkeitskontrollen.<br />

Dieser umfassende Auftrag verlangt ein risikoorientiertes<br />

Vorgehen. Beim risikoorientierten Prüfungsansatz<br />

beginnt die Prüfung zunächst mit einer Analyse<br />

des Umfelds und der Wirksamkeit interner Kontrollen,<br />

durch die Risiken entweder verhindert oder zumindest<br />

frühzeitig aufgedeckt werden.


Die <strong>Finanzkontrolle</strong> begann im Sommer 2010 alle Prüfbereiche<br />

hinsichtlich der Prüfungsrisiken systematisch zu<br />

analysieren und umfassend zu dokumentieren. Dabei<br />

wurden für die einzelnen Prüfbereiche aufgrund der wesentlichen<br />

finanzrelevanten Erfolgsfaktoren die massgebenden<br />

Prozesse festgelegt: Zu den Erfolgsfaktoren zählen:<br />

– Verlässliche und führungsrelevante Finanz- und Leistungskennzahlen<br />

unterstützen eine zielorientierte<br />

Führung.<br />

– Kompetentes und gut ausgebildetes, motiviertes und<br />

verantwortungsbewusstes Personal stellt die notwendige<br />

Qualität der Dienstleistung sicher.<br />

– Effektives Kosten- und Prozessmanagement insbesondere<br />

im Bereich der Beschaffung von Waren und<br />

Dienstleistungen, der Investitionen und der Leistungsverrechnung<br />

unterstützt das wirtschaftliche Erreichen<br />

der Leistungs- und Wirkungsziele.<br />

– Der sachgerechte Einsatz der geldwerten staatlichen<br />

Leistungen trägt zur bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen<br />

Aufgabe bei.<br />

Diese Prozesse wurden in der Folge auf die inhärenten<br />

Risiken, wie Komplexität, Definition und Funktion des Internen<br />

Kontrollsystems, personelle Situation und Umfeld<br />

sowie auf ihre finanzielle Wesentlichkeit hin untersucht.<br />

Wenn Risiken erkannt und die Kontrollen als nicht genügend<br />

erachtet wurden oder dem Prüfer noch nicht bekannt<br />

waren, wurde eine entsprechende Prüfung in die<br />

Mehrjahresplanung pro Prüfungseinheit aufgenommen.<br />

Es ist vorgesehen bis 31. Dezember 2011 über alle Prüfungseinheiten<br />

eine systematische Analyse und Dokumentation<br />

erstellt zu haben. In der Folge werden sowohl<br />

die Mehrjahrespläne wie auch die umfassenden Dokumentationen<br />

(Prüfungspläne) regelmässig überprüft und<br />

angepasst. Sämtliche Prüfpläne werden im Detail mit der<br />

obersten Leitung der geprüften Einheiten besprochen<br />

um eine möglichst hohe Führungsrelevanz aus den erarbeiteten<br />

Revisionsergebnissen zu erzielen.<br />

Revisionsergebnisse 2010<br />

Die Erkenntnisse der <strong>Finanzkontrolle</strong> aus den Prüfungen<br />

2010 können wie folgt gruppiert werden, wobei Überschneidungen<br />

zwischen den definierten Rubriken in der<br />

Natur der Sache liegen:<br />

– Finanzhaushaltsrechtliches, Bewertungsfragen, ma -<br />

te rielle Fehler,<br />

– Problemstellungen, welche als Nachwirkungen der<br />

CRG-Einführung per 1. Januar 2009 zu sehen sind,<br />

– Internes Kontrollsystem, Prozessgestaltung,<br />

– Erkenntnisse aus Bau- und Informatikrevisionen.<br />

Nachfolgend wird auf ausgewählte Prüfungsergebnisse<br />

hingewiesen, welche sich insbesondere hinsichtlich Risiken<br />

aus der Prozessführung und -überwachung ergeben.<br />

Internes Kontrollsystem<br />

Die dokumentierte Definition wie auch eine nachweisbare<br />

Durchführung der relevanten internen Kontrollen ist nach<br />

wie vor zur Sicherstellung eines ordnungsmässigen<br />

staatlichen Handelns eine zentrale Forderung der <strong>Finanzkontrolle</strong>.<br />

Das bereits vor einem Jahr durch die Finanzdirektion<br />

initiierte Projekt IKS verfolgt die Zielsetzung, die<br />

diesbezüglichen gesetzlichen Anforderungen bis 1. Januar<br />

2013 vollumfänglich zu erfüllen. Die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

begleitet dieses Projekt aus Sicht der Revision.<br />

Prozessgestaltungen<br />

Die Verwaltung ist insbesondere in einer sich schnell und<br />

teilweise grundlegend verändernden Zeit gefordert,<br />

durch rasches und zielgerichtetes Anpassen der Prozesse<br />

den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. In<br />

diversen Prüfungsergebnissen wies die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

auf Sachverhalte im Zusammenhang mit der Prozessgestaltung<br />

hin, für die durch entsprechende Massnahmen<br />

14 | 15<br />

Leistungserbringung der <strong>Finanzkontrolle</strong>


einerseits hinsichtlich Führbarkeit und Zielorientierung<br />

und andererseits in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit Verbesserungen<br />

erreicht werden könnten.<br />

Solche Prüfungsergebnisse bezogen sich insbesondere<br />

auf:<br />

– die Reduktion von Nebenkassen und der darin geführten<br />

liquiden Mittel auf das erforderliche Minimum.<br />

– die Vermeidung von Mehrfacherfassungen von<br />

gleichartigen Sachverhalten.<br />

– zeitnahe Kreditabrechnungen, welche einerseits<br />

–<br />

zwecks korrektem buchhalterischem Ausweis in der<br />

Rechnung und andererseits auch aus Gründen der<br />

Führungsrelevanz von Bedeutung sind<br />

die Anforderung des Vieraugenprinzips bei der Bedarfsabklärung<br />

von Investitionsbeiträgen.<br />

– den Bedarf, Verantwortlichkeiten klar zu regeln und<br />

damit die Führbarkeit von Fondsmitteln zur effizienten<br />

und effektiven Erfüllung des Fondszwecks sicherzustellen.<br />

– den Bedarf zur unmittelbaren Aktualisierung von internen<br />

Richtlinien und Weisungen aufgrund veränderter<br />

Rahmenbedingungen nach der Finanzkrise.<br />

– einen Arbeitsrückstand im Finanzbereich aufgrund erheblich<br />

grösserer Volumina und teilweise nicht mehr<br />

aktueller technischer Hilfsmittel, der im Einzelfall das<br />

Risiko von wirtschaftlichen Nachteilen beinhalten.<br />

– die Vermeidung von Überwachungs- und Prüfungs -<br />

lücken bei Prozessen, für die mehrere Verwaltungseinheiten<br />

zuständig sind, bzw. für die mehrere staatliche<br />

Ebenen Teilverantwortungen wahrnehmen.<br />

Anhand des folgenden Sachverhalts wird die besondere<br />

Problematik dieses inhärenten Risikos aufgezeigt:<br />

Prüfungs- und Aufsichtsrisiken an den<br />

Schnittstellen der staatlichen Ebenen<br />

Die Schnittstellen der staatlichen Ebenen (Bund, <strong>Kanton</strong><br />

und Gemeinden) bergen bei übergreifenden Prozessen<br />

immer ein gewisses Risiko, dass einzelne wesentliche<br />

Sachverhalte nicht im Fokus stehen. Man spricht dabei<br />

von Prüfungslücken. Hinsichtlich Bezug der Direkten<br />

Bundessteuer durch die <strong>Kanton</strong>e ist seitens des Bundes<br />

eine Regelung zur durchgängigen Aufsicht in Diskussion.<br />

Im Rahmen der Prozessprüfungen beim Sozialamt ist die<br />

<strong>Finanzkontrolle</strong> auch im Verhältnis von <strong>Kanton</strong> und Gemeinden<br />

auf eine vergleichbare Fragestellung gestossen:<br />

Aufgrund des Sozialhilfegesetzes leistet der <strong>Kanton</strong> den<br />

Gemeinden nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an<br />

die Kosten der wirtschaftlichen Hilfe Kostenanteile bis<br />

zur Hälfte der beitragsberechtigten Ausgaben. Die Beitragsgesuche<br />

werden von den Gemeinden dem Sozialamt<br />

eingereicht. Durch das <strong>Kanton</strong>ale Sozialamt ist sicherzustellen,<br />

dass die anrechenbaren Kosten – aufgrund<br />

welcher die Staatsbeiträge berechnet und<br />

aus bezahlt werden – den geltenden Bestimmungen gemäss<br />

Verordnung zum Sozialhilfegesetz entsprechen.<br />

Dazu verlangt das Sozialamt von den Gemeinden verschiedene<br />

Akten. Prüfungen zu den Angaben der Gemeinden<br />

vor Ort werden keine durchgeführt.<br />

Für die Verifizierung der Richtigkeit dieser Angaben, soweit<br />

diese nicht aufgrund der eingereichten Unterlagen<br />

geprüft oder plausibilisiert werden können, verlässt sich<br />

das Sozialamt auf die Finanz- und Rechnungsprüfungsorgane<br />

der Gemeinden, bzw. die Bezirksräte, welche die<br />

Aufsicht über die Gemeinden ausüben. Somit ist grundsätzlich<br />

sichergestellt, dass die beitragsberechtigten Aufwendungen<br />

der Gemeinden den massgebenden Bestimmungen<br />

und Verordnungen entsprechen. Aus Sicht<br />

der <strong>Finanzkontrolle</strong> erscheint dieses Vorgehen sowohl<br />

aus ökonomischer wie auch aus aufsichtsrechtlicher<br />

Sicht richtig und nachvollziehbar. Aus Sicht der Finanz-


kontrolle ist es jedoch zwingend, dass Prüfungslücken<br />

durch gegenseitige Absprachen und Verpflichtungen vermieden<br />

werden. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> beabsichtigt, zusammen<br />

mit dem Gemeindeamt und den Bezirksräten<br />

die Thematik weiterzuverfolgen.<br />

2.4 System- und Projektprüfungen<br />

2.4.1 Baurevisionen<br />

Zum Aufgabengebiet der <strong>Finanzkontrolle</strong> gehören auch<br />

Projektprüfungen. Im Bereich von Ausgaben für bauliche<br />

Investitionen und Unterhalt werden bei den ausführenden<br />

Ämtern AWEL, Tief- und Hochbauamt Baurevisionen<br />

durchgeführt. Die Berichterstattung erfolgt jeweils<br />

auch an die auftraggebende beziehungsweise an die finanzierende<br />

Direktion / Stelle. Die Revisionen befassten<br />

sich insbesondere mit zeitgerechten und vertragsgemässen<br />

Bauabrechnungen, mit Übersichten zur Projektrealisierung<br />

bezüglich Leistungen, Terminen und Kosten sowie<br />

mit der Kreditabrechnungstransparenz.<br />

Die Auswirkungen der im Jahre 2009 initiierten Pilotprojekte<br />

betreffend Baucontrolling konnten von der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

im Berichtsjahr noch nicht geprüft oder beurteilt<br />

werden, da die Revision definitionsgemäss zeitlich nach<br />

der Bauausführung erfolgt. Hingegen wurde bei den geprüften<br />

Objekten festgestellt, dass oftmals erhebliche<br />

Verzögerungen zwischen Werkabnahme und abgeschlossener<br />

Bauabrechnung vorliegen. Die vorgelegten<br />

Begründungen sind vielfältig und reichen von «Arbeiten<br />

nach der Werkabnahme», «pendente Abrechnungen von<br />

Gemeinden / Werken / Notariaten», «ausstehende oder<br />

fehlerhafte Abrechnungen der Unternehmen», «Personalwechsel<br />

und –ausfälle» bis zu «mangelnde Ressourcen».<br />

Hinzu kommt die Erschwernis, dass keine einheitliche<br />

Definition für die Begriffe Inbetriebnahme und Werkabnahme<br />

gefunden werden kann. Je mehr Zeit nach der<br />

Werkabnahme vergeht, desto schwieriger werden die<br />

Kontrollen für die Verantwortlichen der spät erstellten Ab-<br />

rechnungen. Verzögerte Bauabrechnungen haben automatisch<br />

auch späte Kreditabrechnungen zur Folge.<br />

Neu müssen nach CRG die periodengerechten Abschreibungen<br />

bei Investitionen unmittelbar nach Nutzungsbeginn<br />

einsetzen. Deshalb ist eine einvernehmliche<br />

Lösung für die zeitgerechte Abrechnung durch die bauausführende<br />

wie auch durch die kreditverantwortliche<br />

Stelle erforderlich.<br />

Des Weiteren zeigten die Resultate der Baurevisionen<br />

Differenzen bei den Abrechnungen infolge nicht vertragsgemässer<br />

Ausmasse oder zu teuren, nicht nachvollziehbaren<br />

Kalkulationen von Nachtragspreisen. In einem Fall<br />

wurde eine mutmasslich doppelt bezahlte Leistung in der<br />

Höhe von Fr. 50‘000 festgestellt. Andere Feststellungen<br />

betreffen die Einhaltung der Zahlungsfristen, das Submissionswesen<br />

und den Prozess der Werkabnahmen.<br />

2.4.2 Informatikrevisionen<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> hat gegen Ende 2010 ihre gesamte<br />

IT-Anlage altershalber ersetzt. Deshalb musste ein grosser<br />

Teil der personellen IT-Ressourcen für dieses Projekt<br />

aufgewendet werden. Im Übrigen konzentrierte sich die<br />

IT-Revision mehrheitlich auf Unterstützungsaufträge und<br />

Projektarbeiten für neue IT-Risikobeurteilungen. Für diverse<br />

IT-Projekte wurden Projektbegleitungen ausgeführt.<br />

Einzelne Prüfungen ergaben Optimierungsbedarf<br />

im Berechtigungsmanagement.<br />

2.5 Weitere Aktivitäten<br />

2.5.1 Revisionsstellenmandate / Spezialaufträge<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> ist bei ca. 50 Mandaten als Revi -<br />

sionsstelle tätig. Revisionsstellenmandate werden angenommen,<br />

wenn sich Synergien mit der Finanzaufsicht<br />

ergeben, auf Wunsch des Regierungsrats oder von<br />

öffentlichrechtlichen Anstalten. Hinzu kommen Prüfun-<br />

16 | 17<br />

Leistungserbringung der <strong>Finanzkontrolle</strong>


gen im Rahmen von Vereinbarungen mit anderen <strong>Finanzkontrolle</strong>n.<br />

Im Auftrag der kantonalen Sozialversicherungsanstalt<br />

führte die <strong>Finanzkontrolle</strong> diverse AHV-Arbeitgeberkontrollen<br />

durch.<br />

Die Dienstleistungen in diesem Bereich werden nach<br />

Aufwand verrechnet, wobei Synergien zur Finanzaufsicht<br />

Berücksichtigung finden.<br />

2.5.2 Spezialaufträge<br />

Der <strong>Finanzkontrolle</strong> hat im Berichtsjahr drei Aufträge gemäss<br />

§ 16 Finanzkontrollgesetz ausgeführt. Es mussten<br />

keine Aufträge abgelehnt werden. Der Beizug von externen<br />

Sachverständigen war nicht notwendig.<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Finanzkontrolle</strong> sind<br />

ferner in diversen Fällen beratend in Fragen der Finanzaufsicht<br />

zugezogen geworden.<br />

2.5.3 Mitwirkung in Arbeitsgruppen,<br />

Kommissionen und Ausschüssen sowie<br />

Teilnahme an Vernehmlassungen<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> war in zahlreichen Arbeitsgruppen,<br />

Kommissionen und Ausschüssen innerhalb des <strong>Kanton</strong>s<br />

sowie auf Stufe Bund vertreten. Die Mitarbeit erfolgt primär<br />

dann, wenn es um die Erarbeitung von Vorschriften<br />

über den Zahlungsdienst, die Haushalts- und Inventarführung<br />

und um die Entwicklung und Abnahme von Systemen<br />

im Bereich des Rechnungswesens geht oder<br />

wenn die Koordination der Prüftätigkeit im Vordergrund<br />

steht. Wo keine aktive Projektmitarbeit der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

angezeigt ist, bringt sie die Sichtweise der Finanzaufsicht<br />

zu Gesetzes- und Verordnungsvorlagen sowie<br />

zu Projektanträgen im Rahmen von Vernehmlassungen<br />

ein.<br />

Bemerkenswert war die im Berichtsjahr durch den Landtag<br />

des Fürstentums Liechtenstein erfolgte Berufung des<br />

Leiters der <strong>Finanzkontrolle</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> in die<br />

dreiköpfige internationale Wahlkommission zwecks Vorbereitung<br />

der Ernennung einer Leitungsperson für die<br />

Liechtensteiner <strong>Finanzkontrolle</strong>.


18 | 19<br />

Leistungserbringung der <strong>Finanzkontrolle</strong>


3. <strong>Finanzkontrolle</strong> intern<br />

3.1 Organisation<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> arbeitet seit dem 1. August 2009 mit<br />

einer veränderten Aufbauorganisation. Die massgebenden<br />

Strukturelemente<br />

– Zusammenführung der früheren zwei Abteilungen Finanzaufsicht<br />

I und II in einen Bereich Wirtschaftsprüfung<br />

– Bildung einer Steuerungsgruppe<br />

– Zuweisung von Vertiefungsfeldern<br />

haben sich im Alltag der <strong>Finanzkontrolle</strong> bewährt.<br />

Die zugewiesenen Vertiefungsfeldverantwortungen bewirken,<br />

dass sich alle Direktionen, die einzelnen öffentlichrechtlichen<br />

Anstalten, aber auch zentrale Querschnittsthemen<br />

wie Personal oder Sozialversicherungen<br />

im vertieften Fokus eines Mitarbeitenden der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

befinden.<br />

Das Organigramm der <strong>Finanzkontrolle</strong> präsentiert sich<br />

somit wie folgt:<br />

20 | 21<br />

<strong>Finanzkontrolle</strong> intern


3.2 Personal<br />

3.2.1 Personalbestand<br />

Der Personalbestand entwickelte sich im Jahr 2010 wie<br />

folgt:<br />

Stelleneinheiten<br />

Bestand 1. Januar 2010 24,8<br />

Austritt eines Mitarbeiters per 31. März 2010 -1,0<br />

Pensionierung eines Mitarbeiters<br />

per 30. April 2010 -0,5<br />

Pensumsreduktion eines Mitarbeiters<br />

von 80% auf 50% per 1. Juni 2010 -0,3<br />

Eintritt eines Mitarbeiters per 1. Juni 2010 1,0<br />

Eintritt eines Mitarbeiters per 1. Juli 2010 0,5<br />

Eintritt eines Mitarbeiters per 1. November 2010 1,0<br />

Bestand 31. Dezember 2010 25,5<br />

Bewilligte Stellen gemäss Stellenplan<br />

(unverändert seit 2002): 25,5<br />

Nicht in der Statistik enthalten ist eine Kaufmännisch-<br />

Lernende, welche die <strong>Finanzkontrolle</strong> von der zentralen<br />

Lehrlingsausbildung jeweils für ein Jahr zur Betreuung<br />

übernimmt.<br />

3.2.2 Mitarbeitende im Einzelnen<br />

Die per 31. Dezember 2010 besetzten 25,5 Stelleneinheiten<br />

teilen sich auf die folgenden 29 Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter auf.<br />

Name Funktion /<br />

Vertiefungsfeldverantwortung<br />

Billeter Martin Leiter <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

Bereich Wirtschaftsprüfung<br />

Strebel Daniel Bereichsleiter<br />

Bechtiger Andreas Universitätsspital / <strong>Kanton</strong>sspital<br />

Winterthur<br />

Bruder Richard Sozialversicherungen<br />

Büchler Markus Personalwesen<br />

Bürge Christof BVK<br />

Grob Christian<br />

Iadarola Antonio<br />

Klenk Ueli 1) Staatskanzlei, Gerichte<br />

Maag Matthias Finanzdirektion<br />

Messmer Evelyne1) Methodik und Coaching /<br />

Zentralbibliothek<br />

Montavon Volkswirtschaftsdirektion<br />

Jean-Pierre<br />

Naef Max Prüfsoftware<br />

Nüesch Jürg Gesundheitsdirektion<br />

Pargätzi Sandro Bildungsdirektion<br />

Rottmeier Roger Zürcher Fachhochschule<br />

Schweizer Ruedi Sicherheitsdirektion<br />

Senn Ueli Bezirke<br />

Sidler Sandra 1) Direktion der Justiz und des Innern<br />

Vonlanthen Konrad Universität<br />

Wüst Mollet Nadja Baudirektion


Bereich Technische Revision<br />

Müller Bereichsleiter,<br />

Renato-Carlo Stv. Leiter <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

Dahinden Jürg 1) Baurevision, Hochbau<br />

Krämer Hugo Informatikrevision<br />

Kunfermann Robert Informatikrevision<br />

Suter Robert 1) Baurevision, Hochbau<br />

Zumbach Daniel Baurevision, Tiefbau<br />

Sekretariat<br />

Gauchat Marianne 1) Sekretariat<br />

Marti Claudia 1) Sekretariat<br />

1) Reduzierter Beschäftigungsgrad<br />

3.2.3 Aus- und Weiterbildung<br />

Die hohen Anforderungen an die Finanzaufsicht sowie<br />

die sich mit fortschreitendem Tempo ändernden Grundlagen<br />

der Externen und Internen Revision verlangen erheblich<br />

Anstrengungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung;<br />

dies obschon die <strong>Finanzkontrolle</strong> über Personal<br />

mit umfassendem Wissen, Berufserfahrung und Sozialkompetenz<br />

verfügt.<br />

Die regelmässig stattfindenden Ausbildungs- und Informationstage<br />

der <strong>Finanzkontrolle</strong> dienen, neben dem Informationsaustausch,<br />

in erster Linie der Schulung von<br />

Neuerungen in Rechnungslegung und Revisionslehre.<br />

Mit dem Besuch externer Kurse, Seminare und Tagungen<br />

in den Bereichen Interne und Externe Revision,<br />

Rechnungswesen und Controlling, Wirtschaftskriminalität,<br />

Informatik und Bauwesen erfüllte das Personal der<br />

<strong>Finanzkontrolle</strong> die vom Berufsstand vorgegebenen<br />

Richtlinien für die Weiterbildung.<br />

Eine wichtige Rolle im Rahmen der Aus- und Weiterbildung<br />

kommt der Mitgliedschaft in der Fachvereinigung<br />

der <strong>Finanzkontrolle</strong>n zu. In der Fachvereinigung sind 26<br />

<strong>Finanzkontrolle</strong>n der <strong>Kanton</strong>e, grösserer Städte, der Eidgenossenschaft<br />

sowie des Fürstentums Liechtenstein<br />

zusammengeschlossen. Die <strong>Finanzkontrolle</strong> des <strong>Kanton</strong>s<br />

<strong>Zürich</strong> stellt ein Vorstandsmitglied, führt die Geschäftsstelle<br />

und betreut die Homepage der Fachvereinigung.<br />

In mehreren Arbeitsgruppen wird der Erfahrungsaustausch<br />

zu Themen wie Baurevision, IT-Revision und<br />

SAP in öffentlichen Verwaltungen gepflegt. Dem gleichen<br />

Zweck dient die Mitgliedschaft der <strong>Finanzkontrolle</strong> bei<br />

Eurorai, der europäischen Vereinigung der regionalen externen<br />

Institutionen zur Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens.<br />

Mitarbeitende der <strong>Finanzkontrolle</strong> sind im Weiteren regelmässig<br />

als Referenten bei Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen<br />

engagiert, beispielsweise im Rahmen der<br />

Ausbildung zum Certified Internal Auditor, bei kantonsinternen<br />

Rechnungsführungskursen oder bei Erfa-Tagungen<br />

der Fachvereinigung.<br />

3.3 Finanzen und Indikatoren<br />

Nachfolgend sind die im Geschäftsbericht 2010 des<br />

<strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> festgehaltenen Informationen zur von der<br />

<strong>Finanzkontrolle</strong> besetzten Leistungsgruppe 9020 wiedergegeben:<br />

3.3.1 Finanzen<br />

Gemäss § 9 des Finanzkontrollgesetzes führt die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

eine eigene Rechnung. Die Rechnung ist jährlich<br />

dem <strong>Kanton</strong>srat zu unterbreiten. Die Rechnungsabnahme<br />

erfolgt über die Genehmigung des Geschäftsberichts<br />

des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong>, welcher die summarischen<br />

Informationen zur <strong>Finanzkontrolle</strong> enthält.<br />

Für den Abschluss der <strong>Finanzkontrolle</strong> kommen grundsätzlich<br />

die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungs-<br />

22 | 23<br />

<strong>Finanzkontrolle</strong> intern


grundsätze zur Anwendung wie für die konsolidierte<br />

Rechnung des <strong>Kanton</strong>s.<br />

Als Revisionsstelle wirkt die vom Begleitenden Ausschuss<br />

eingesetzte <strong>Finanzkontrolle</strong> des <strong>Kanton</strong>s Luzern.<br />

Die Zahlen präsentieren sich wie folgt:<br />

Erfolgsrechnung (in Fr. 1’000)<br />

Rechnung<br />

2009<br />

Budget<br />

2010<br />

Rechnung<br />

2010<br />

Personalaufwand 4’323 4’564 4’379<br />

Sachaufwand 509 633 656<br />

Abschreibungen 27 44 33<br />

Interne Verrechnungen 89 106 122<br />

Aufwand 4’948 5’347 5’190<br />

Ertrag 1’077 1’058 1’168<br />

Saldo 3’871 4’289 4’022<br />

Investitionsrechnung (in Fr. 1’000)<br />

Rechnung<br />

2009<br />

Budget<br />

2010<br />

Rechnung<br />

2010<br />

Ausgaben 190 89<br />

Einnahmen 0 0<br />

Saldo 190 89


3.3.2 Indikatoren<br />

Wirkungen<br />

W1 Anteil der umgesetzten Empfehlungen<br />

(aufgrund Stellungnahmen)<br />

Leistungen<br />

L1 Anteil der Feststellungen/Empfehlungen aufgrund der Prüfungskriterien<br />

Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit<br />

Zur Anzahl Revisionen pro Jahr (L3): Auf den 1. Januar<br />

2010 erfolgte eine Bündelung verschiedener Kleinmandate<br />

zu grösseren Prüfeinheiten. Auf diese Weise verminderte<br />

sich die absolute Anzahl Revisionen, jedoch ohne<br />

Senkung der Prüfungsabdeckung. Bezüglich Produktivitätsmessung<br />

ersetzt die neue Kennzahl B2, welche den<br />

Usanzen der Wirtschaftsprüfungsbranche entspricht, die<br />

letztmals erhobene Kennzahl B1.<br />

3.4 Qualitätsmanagement<br />

Das Qualitätsmanagement-System (QM) der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

ist seit 2003 zertifiziert. Anfang 2009 erfolgte ein<br />

Wiederholaudit, womit die Zertifizierung gemäss ISO-<br />

Norm 9001:2008 bis 2012 gesichert ist. Die in der ISO-<br />

Norm vorgesehene Managementbewertung wird nach<br />

Rechnung<br />

2009<br />

Budget<br />

2010<br />

Rechnung<br />

2010<br />

93% 90% 94%<br />

29% 30% 33%<br />

L2 Prüfintervall (in Jahren) 5 4 4<br />

L3 Anzahl Revisionen pro Jahr 219 280 202<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

B1 Verhältnis eingesetzte Arbeitszeit für Auftrag gemäss<br />

Finanzkontroll gesetz zur Soll-Arbeitszeit<br />

B2 Verhältnis eingesetzte Arbeitszeit für Auftrag gemäss<br />

Finanzkontroll gesetz zur verfügbaren Präsenzzeit<br />

64% 65% 65%<br />

80% 81%<br />

stehend in den Tätigkeitsbericht integriert. Die in diesem<br />

Abschnitt verwendete Terminologie richtet sich demzufolge<br />

nach dem Fachvokabular der ISO-Norm 9001:2008.<br />

3.4.1 Zweckmässigkeit des QM, Ergebnisse Audit<br />

Die Nützlichkeit und Zweckmässigkeit des QM hat sich<br />

auch im Jahr 2010 erwiesen. Dank der QM-Dokumentation<br />

können alle Prozesse mit wenig Aufwand beurteilt<br />

und damit eine sachgerechte Qualität der Aufgabenerfüllung<br />

erreicht werden. Zur materiellen Sicherstellung und<br />

zur Dokumentation der berufsständischen Qualitätssicherungsanforderungen<br />

besteht somit eine sach<br />

gerechte Grundlage. Im internen QM-Systemaudit vom<br />

6. Januar 2010 sowie im Überwachungsaudit der SGS<br />

vom 27. Januar 2010 wurde der positive Eindruck des<br />

QM-Ausbaustandes bestätigt.<br />

24 | 25<br />

<strong>Finanzkontrolle</strong> intern


Im Bericht zum Überwachungsaudit der SGS wird bestätigt,<br />

dass die Organisation ein Managementsystem eingerichtet<br />

hat und unterhält, welches den Anforderungen<br />

der Norm grundsätzlich entspricht und welches die<br />

Organisation befähigt, systematisch die der eigenen Politik<br />

entsprechenden Vorgaben für Produkte und Serviceleistungen<br />

zu erfüllen.<br />

3.4.2 Verbesserungen und Veränderungen /<br />

Aussagen zu Massnahmen<br />

Das QM der <strong>Finanzkontrolle</strong> ermöglicht die laufende Evaluation<br />

von Leistungen und Wirkungen im Sinne der von<br />

der ISO-Norm geforderten Überwachung der Prozessleistungen<br />

und der Produktkonformität.<br />

Mitarbeitende<br />

Die Ergebnisse der die Mitarbeitenden betreffenden Erhebungen<br />

(Arbeitszeiterfassung, Führungsaufgaben,<br />

Wis sensmanagement, Mitarbeiterprozesse) sind positiv<br />

ausgefallen. Die Ziele sind zum grössten Teil erreicht oder<br />

übertroffen worden. Die jährlichen Mitarbeitergespräche<br />

sind ausnahmslos erfolgt. Die Mehrheit des Personals<br />

hat das Formular Anregungen aus dem Mitarbeitergespräch<br />

ausgefüllt und abgegeben, obschon die Anonymität<br />

nicht zugesichert werden kann. Wo notwendig,<br />

werden die angesprochenen Punkte durch den Leiter <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

im Rahmen von Einzelgesprächen vertieft.<br />

Revisionsstatistik<br />

Die Ergebnisse der Erhebungen zur Revisionsstatistik<br />

(Leistungsmessung, Rechenschaftslegung, Prüfung, Finanzaufsicht,<br />

Beratung) zeigen auf, dass die angestrebten<br />

Ziele erreicht wurden. Die Leistungsindikatoren fliessen<br />

im Übrigen auch in den Kennzahlenteil des die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

abhandelnden Abschnitts des Ge schäftsberichts<br />

des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> ein.<br />

Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)<br />

Im Jahr 2010 sind elf KVP-Meldungen eingegangen.<br />

Sämtliche Anregungen wurden bearbeitet und erledigt;<br />

mehrheitlich im Sinne der Meldenden. Die Überlegungen<br />

und Entscheide werden in den Protokollen der Steuerungsgruppe<br />

festgehalten und so allen Mitarbeitenden<br />

zugänglich gemacht. In den Protokollen ist auch festgehalten,<br />

bei welchen KVP bis wann die Wirkung überprüft<br />

wird und welche Ergebnisse die Wirkungsprüfung gezeigt<br />

hat.<br />

3.4.3 Kundenumfragen / Lieferantenbeurteilungen<br />

Über die Kommunikationsgefässe der <strong>Finanzkontrolle</strong>,<br />

aus denen sich Rückmeldungen der Ansprechpersonen<br />

in Verwaltung und Politik («Kunden») ableiten lassen, wird<br />

unter Ziffer 3.5 berichtet.<br />

Was die im QM erwartete Lieferantenbeurteilung betrifft,<br />

ist festzuhalten, dass die Aufwandstruktur der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

in überwiegendem Masse vom Personalaufwand<br />

geprägt ist. Physische Lieferungen erfolgen hauptsächlich<br />

über die KDMZ. Auf eine systematische Beurteilung<br />

und Bewertung von Lieferanten und Dienstleistern<br />

wird, mit Ausnahme der Kursbeurteilungen im Aus- und<br />

Weiterbildungsbereich, verzichtet. Allfällige Beanstandungen<br />

von Lieferungen und Dienstleistungen würden im<br />

KVP-Prozess erfasst.<br />

3.4.4 Aussagen zu Dienstleistungsqualität und<br />

Prozessbeherrschung<br />

Neben den jährlichen QM-Audits (Überwachungs- oder<br />

Wiederholaudit) sieht das per 1. Januar 2009 überarbeitete<br />

Finanzkontrollgesetz die Durchführung einer periodischen<br />

Qualitäts- und Leistungsbeurteilung der <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

vor. Der Begleitende Ausschuss hat die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

des <strong>Kanton</strong>s Luzern mit der Durchführung<br />

dieser Qualitäts- und Leistungsbeurteilung beauftragt.


Die erste Teilprüfung fand im Januar 2010 statt. Basis bildete<br />

der Leitfaden zur Durchführung eines Quality Assessments<br />

des Deutschen Instituts für Interne Revision.<br />

Folgende Betrachtungsfelder wurden bewertet:<br />

– Organisation, Einordnung im <strong>Kanton</strong> und Tätigkeitsfelder<br />

– Budget<br />

– Planung<br />

– Auswahl der Mitarbeitenden<br />

– Entwicklung / Fortbildung der Mitarbeitenden<br />

Der Prüfbericht wurde im Begleitenden Ausschuss detailliert<br />

besprochen. Die nächste Teilprüfung ist für Januar<br />

2012 geplant.<br />

3.4.5 Änderungen, die sich auf das QM auswirken<br />

könnten<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> wird im Herbst 2011 ihr Domizil vom<br />

Stampfenbachplatz an die Weinbergstrasse verlegen.<br />

Anlass hierzu ist der anstehende Umbau der bislang genutzten<br />

Mietliegenschaft. Aufgrund der neuen Begebenheiten<br />

werden sich insbesondere in den Säulen Grundlagen<br />

und Abläufe QM-Änderungen ergeben.<br />

3.4.6 Empfehlungen für Verbesserungen / Folge -<br />

massnahmen vorangegangener Empfehlungen<br />

Das Thema Systematisierung der Risikoanalyse wurde in<br />

der Vergangenheit als Optimierungsfeld geortet. Im Jahre<br />

2010 sind diesbezüglich erhebliche Anstrengungen erbracht<br />

worden. Die bereits geleisteten Arbeiten werden<br />

im Laufe des Jahres 2011 abgerundet und mit dem Aspekt<br />

IT ergänzt.<br />

Auf das QM bezogen sind hinsichtlich des Instruments<br />

KVP – zumindest was die Dokumentation von erkannten<br />

Verbesserungsvorschlägen betrifft – Weiterentwicklungen<br />

angezeigt.<br />

26 | 27<br />

<strong>Finanzkontrolle</strong> intern


3.5 Kommunikationsgefässe<br />

Die <strong>Finanzkontrolle</strong> legt Wert auf eine stufengerechte<br />

Kommunikation der Prüfungserkenntnisse wie auch auf<br />

einen laufenden Informationsaustausch mit den Geprüften<br />

und deren Vorgesetzten. Dies erfolgt, neben der<br />

schriftlichen Berichterstattung über die Einzelrevisionen,<br />

mittels Antritts- und Schlussbesprechungen sowie punktuell<br />

durch Koordinationsgespräche. Die Semesterberichterstattung<br />

und die Informationsgespräche dienen<br />

der Kommunikation mit den politischen Verantwortungsträgern.<br />

3.5.1 Semesterberichterstattung<br />

Die wesentlichen Erkenntnisse aus den Prüfungen fliessen<br />

in die schriftliche Semesterberichterstattung gemäss<br />

§ 18 des Finanzkontrollgesetzes ein. Mündliche Präsentationen<br />

der Semesterberichte erfolgten in der Finanzkommission<br />

des <strong>Kanton</strong>srats (25. März und 30. September<br />

2010), im Regierungsrat (24. März und 29. September<br />

2010) sowie im Begleitenden Ausschuss (23. Juni<br />

und 8. November 2010).<br />

Die wichtigsten Ausführungen der <strong>Finanzkontrolle</strong> und<br />

die Ergebnisse der Diskussionen wurden in die Protokolle<br />

der Finanzkommission, des Regierungsrats und des<br />

Begleitenden Ausschusses aufgenommen.<br />

3.5.2 Informationsgespräche<br />

Mit Schwerpunkt im letzten Quartal 2010 fanden die jährlichen<br />

Informationsgespräche mit den obersten Führungsstufen<br />

der Verwaltung und der Rechtspflege statt.<br />

Die für alle Beteiligten wertvollen Gespräche dienen dem<br />

gegenseitigen Informationsaustausch, der Bereinigung<br />

von Pendenzen aus Revisionsberichten sowie der Behandlung<br />

aktueller Fragen und Probleme im jeweiligen<br />

Zuständigkeitsbereich.<br />

Der Informationsaustausch mit dem Universitätsrat und<br />

dem Fachhochschulrat ist über die mit beratender Stimme<br />

erfolgende Teilnahme des Leiters <strong>Finanzkontrolle</strong> in<br />

den jeweiligen Audit Committees sichergestellt. Mit den<br />

beiden Finanzausschüssen der Spitalräte des Universitätsspitals<br />

und des <strong>Kanton</strong>sspitals Winterthur findet ein<br />

Jahresgespräch statt, womit zu allen Exekutivorganen<br />

der selbständigen öffentlichrechtlichen Anstalten der direkte<br />

Kontakt sichergestellt ist.<br />

Im Jahr 2010 durchgeführte Gespräche<br />

Direktion / Gericht / Anstalt Datum<br />

– Direktion der Justiz und des Innern 14.09.2010<br />

– Sicherheitsdirektion 19.11.2010<br />

– Finanzdirektion 30.11.2010<br />

– Volkswirtschaftsdirektion 17.11.2010<br />

– Gesundheitsdirektion 02.11.2010<br />

– Bildungsdirektion 29.11.2010<br />

– Baudirektion 17.12.2010<br />

– Obergericht 14.07.2010<br />

– Universitätsspital <strong>Zürich</strong>, Spitalrat<br />

(Finanzausschuss) 14.04.2010<br />

– <strong>Kanton</strong>sspital Winterthur, Spitalrat<br />

(Finanzausschuss) 29.03.2010<br />

– Fachhochschulrat, Audit Committee 26.10.2010<br />

– Universitätsrat, Audit Committee im Jahr 2010<br />

drei Sitzungen<br />

Die Gespräche wurden protokolliert. Die sich aus der<br />

Auswertung der Gespräche ergebenden generellen Fragestellungen<br />

sind in die Prüfungsplanung des Jahres<br />

2011 eingeflossen. Es ergaben sich keine Erkenntnisse,<br />

die als KVP hätten dokumentiert werden müssen.


3.5.3 Koordinationsgespräche<br />

Zusätzlich zu den Informationsgesprächen führt die <strong>Finanzkontrolle</strong><br />

regelmässige Koordinationssitzungen im<br />

Sinne von § 2 Abs. 4 des Finanzkontrollgesetzes durch.<br />

Hierzu werden insbesondere die Verantwortlichen von<br />

Organisationseinheiten, die spezifische Kontroll- oder<br />

Querschnittsaufgaben ausüben beziehungsweise die für<br />

die Aufsicht mehrerer Organisationseinheiten zuständig<br />

sind, eingeladen. Die Gespräche dienen sowohl der<br />

Koordination der Prüftätigkeiten als auch dem branchenbezogenen<br />

Informations- und Erfahrungsaustausch. Mit<br />

den Koordinationssitzungen kann das Verständnis für die<br />

Belange der Revision verbessert und damit die Wirksamkeit<br />

der Prüfungen unterstützt werden.<br />

28 | 29<br />

<strong>Finanzkontrolle</strong> intern


4. Ausblick<br />

Für das Jahr 2011 zeichnet sich Folgendes ab:<br />

– Festigung der CRG-Rechnungslegung, welche seitens<br />

<strong>Finanzkontrolle</strong> eine Ressourcenverlagerung auf<br />

andere Revisions- und Finanzaufsichtsthemen erlaubt.<br />

– Verstärktes Aufgreifen von Fragestellungen im Umfeld<br />

von Governance und Prozessgestaltung.<br />

– Etablierung des ab dem Jahre 2010 in systematisierter<br />

Form geführten Instruments Risikoanalyse unter<br />

Ergänzung des IT-Aspekts.<br />

Ziel der <strong>Finanzkontrolle</strong> ist es, auch künftig fachlich hochwertige<br />

Revisionsdienstleistungen anbieten zu können,<br />

welche die Verantwortungsträger in Legislative und Exekutive<br />

in ihren Aufsichts- und Führungsaufgaben sachgerecht<br />

unterstützen.<br />

30 | 31<br />

Ausblick


Anhang<br />

Anhang 1<br />

Revisionsstatistik 2010<br />

Direktion der Justiz und des Innern<br />

Sicherheitsdirektion<br />

Finanzdirektion<br />

Volkswirtschaftsdirektion<br />

Gesundheitsdirektion<br />

Bildungsdirektion<br />

Baudirektion<br />

Behörden und Gerichte<br />

Jahresrechnungprüfungen 4 8 6 3 9 17 6 1 8<br />

Öffentlichrechtliche Anstalten<br />

Anzahl<br />

Wesentliche Feststellungen<br />

Vertiefungsprüfungen 3 5 5 1 3 5 6 1 13 42 22 32<br />

Baurevisi onen<br />

1 1 12 4 18 6 13<br />

I nformatikrev<br />

isionen<br />

2 1 4 7 1 4<br />

Prüfungen für<br />

Bund<br />

1 3 1 1<br />

6 0 0<br />

AHV-Arbeitgeberrevisionen /<br />

Familienzulagen<br />

3 3<br />

Besondere Prüfaufträge 1 1 1<br />

3<br />

Revisionsstellenprüfungen 58<br />

62 19 31<br />

6<br />

202<br />

48 80<br />

weitere<br />

Bearbeitung<br />

SVA<br />

weitere<br />

Bearbeitung<br />

Auftraggeber<br />

weitere<br />

Bearbeitung<br />

Auftraggeber<br />

Übrige Feststellungen<br />

32 | 33<br />

Anhang


Anhang 2<br />

Mandate öffentlichrechtlicher Anstalten<br />

(mit Testat der <strong>Finanzkontrolle</strong>)<br />

Unselbständige Anstalten:<br />

BVK Versicherungskasse für das Staatspersonal<br />

Zürcher Verkehrsverbund ZVV<br />

Selbständige Anstalten:<br />

Universitätsspital <strong>Zürich</strong><br />

<strong>Kanton</strong>sspital Winterthur<br />

Universität <strong>Zürich</strong><br />

Pädagogische Hochschule <strong>Zürich</strong> PHZH<br />

Zürcher Hochschule für Angewandte<br />

Wissenschaften ZHAW<br />

Zürcher Hochschule der Künste ZHdK<br />

Anhang 3<br />

Revisionsstellenmandate<br />

Aids-Pfarramt<br />

Chiesa evangelica di lingua italiana<br />

Dr. Adolf Streuli-Stiftung<br />

Dr. Helmuth Legerlotz-Stiftung<br />

Evangelisch-reformierte Landeskirche<br />

Finanzierung kirchliche Ausbildung<br />

<strong>Finanzkontrolle</strong> der Stadt Winterthur<br />

<strong>Finanzkontrolle</strong> der Stadt <strong>Zürich</strong><br />

<strong>Finanzkontrolle</strong> des <strong>Kanton</strong>s Aargau<br />

Fischereikommission<br />

Gesellschaft von Freunden der Zentralbibliothek<br />

Gustav Beckert-Stiftung<br />

Hans Schaeuble-Stiftung<br />

Hartmann-Müller-Stiftung<br />

Heusser-Staub-Fonds<br />

Hochschule für Heilpädagogik<br />

Iglesia Evangélica Hispana<br />

Informationsverbund Deutschschweiz<br />

Konkordat Linthwerk<br />

Luiza P. Walter-Renteiro-Stiftung Bezirk Hinwil<br />

Luiza P. Walter-Renteiro-Stiftung Bezirk Meilen<br />

Marie Meierhofer-Institut<br />

Opernhaus <strong>Zürich</strong>, Pensionskasse<br />

Otto Honegger-Stiftung<br />

Paulus Akademie <strong>Zürich</strong><br />

Professor Bruno Bloch-Stiftung<br />

Regionalplanung <strong>Zürich</strong> und Umgebung<br />

Ritter-Mühlhaupt-Stiftung<br />

Römisch-katholische Körperschaft<br />

Schweizerisches Sozialarchiv<br />

Schweizerische Textil-, Bekleidungsund<br />

Modefachschule<br />

Sondermülldeponie Kölliken<br />

Stellennetz der Evangelisch-reformierten Landeskirche<br />

Stiefel-Zangger-Stiftung<br />

Stiftung Czeslaw Marek<br />

Stiftung Forum Pfarrblatt<br />

Stiftung Franz-Xaver Schnyder von Wartensee<br />

Stiftung für die Paul Karrer-Vorlesung<br />

Stiftung Hochschule für Soziale Arbeit <strong>Zürich</strong><br />

Stiftung Kinderbetreuung<br />

im Hochschulraum <strong>Zürich</strong> (kihz)<br />

Stiftung Unterstützungsfonds der JVA Pöschwies<br />

Theater für den <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><br />

Tonhalle-Gesellschaft, Pensionskasse<br />

Weiterbildung Pfarrschaft Schweiz<br />

Winkelriedstiftung<br />

Zentralbibliothek<br />

Zentrum für Gehör und Sprache<br />

Zoo-Stiftung<br />

Zoo <strong>Zürich</strong> AG<br />

Zürcher Landwirtschaftliche Kreditkasse


Hinweis<br />

Die im vorliegenden Tätigkeitsbericht gemachten Feststellungen<br />

betreffen Sachverhalte und Vorkommnisse<br />

aus den Rechnungsjahren 2009 und 2010, die bei Prüfungen<br />

im Berichtsjahr gemacht wurden. Per Redaktionsschluss<br />

des Tätigkeitsberichts konnte noch nicht in<br />

allen Fällen abschliessend beurteilt werden, ob die dargestellten<br />

Schwachstellen beseitigt und die Empfehlungen<br />

der <strong>Finanzkontrolle</strong> bereits umgesetzt sind. Die<br />

Nachprüfungen im Jahr 2011 werden es erlauben, den<br />

konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.<br />

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Anhang


Impressum<br />

Herausgeberin und Bezugsquelle<br />

<strong>Finanzkontrolle</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong><br />

Stampfenbachplatz 4, Postfach, 8090 <strong>Zürich</strong><br />

Tel. 043 259 33 67, Fax 043 259 33 57<br />

sekretariat@fk.zh.ch<br />

www.finanzkontrolle.zh.ch<br />

Gestaltung und Druck<br />

kdmz<br />

Fotos<br />

© Reto Baumgartner<br />

Auflage: 400

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