Ars Vivendi im Friaul - Mit allen Sinnen genießen! - palatina-reisen.de
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Sehr geehrte Interessentin,<br />
sehr geehrter Interessent,<br />
wir freuen uns über Ihr Interesse an dieser individuell von<br />
PALATINA Kunst & Kultur ausgearbeiteten Reise. Den<br />
ausführlichen Reiseverlauf sowie die <strong>im</strong> Reisepreis enthaltenen<br />
Leistungen fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>n nächsten Seiten.<br />
Seit über 30 Jahren veranstalten wir Kunst- und Studien<strong>reisen</strong>,<br />
<strong>de</strong>ren Schwerpunkte die qualitätsvolle Führung und Erläuterung<br />
<strong>de</strong>r Kunstobjekte sind. Dass dies auf hohem Niveau in<br />
verständlicher Weise möglich ist, beweisen wir – zusammen mit<br />
unseren bestens qualifizierten Reiseleiterinnen und Reiseleitern<br />
– Jahr für Jahr. Wir geben Ihnen bei unseren Reisen die eigene<br />
Freu<strong>de</strong> und die Neugier<strong>de</strong> an <strong>de</strong>r Kunst, frem<strong>de</strong>n Kulturen,<br />
herrlichen Landschaften, alten Traditionen und mo<strong>de</strong>rnen<br />
Lebensstilen weiter.<br />
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Wunschreise haben: Rufen Sie<br />
einfach unsere Reise-Experten an! Von Montag bis Freitag, 9.00<br />
bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr sowie Samstag von<br />
10.00 bis 13.00 Uhr stehen wir Ihnen unter <strong>de</strong>r Telefonnummer<br />
0 63 44 / 96 91 10 gerne zur Verfügung.<br />
Wir wünschen Ihnen noch viele interessante Ent<strong>de</strong>ckungen in<br />
<strong>de</strong>r Reisewelt von PALATINA Kunst & Kultur und hoffen Sie bei<br />
bald bei unseren Reisen persönlich begrüßen zu dürfen!<br />
<strong>Mit</strong> freundlichen Grüßen<br />
Ihr Team von PALATINA Kunst & Kultur<br />
PALATINA Kunst & Kultur<br />
ist eine Marke <strong>de</strong>r<br />
Pro Touristik GmbH<br />
Alte Landstraße 7, 67374 Hanhofen<br />
Geschäftsführerin:<br />
Mathil<strong>de</strong> Nuber<br />
Amtsgericht Speyer<br />
HRB 53231<br />
bitte weiter blättern >>><br />
Bankverbindungen:<br />
Dresdner Bank<br />
BLZ 670 800 50<br />
Konto 191 992 100<br />
Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG<br />
BLZ 547 900 00<br />
Konto 1 052 462
<strong>Ars</strong> <strong>Vivendi</strong> <strong>im</strong> <strong>Friaul</strong> - <strong>Mit</strong> <strong>allen</strong> <strong>Sinnen</strong> <strong>genießen</strong>!<br />
- 6 Tage<br />
Die Region <strong>Friaul</strong> ist die Brücke zwischen West- und Osteuropa, zwischen<br />
<strong>de</strong>n Alpen und <strong>de</strong>m Meer, zwischen <strong>de</strong>n Städten Triest und Venedig. Ihre<br />
Geschichte reicht von römischer Besiedlung über Napoleon Bonaparte bis<br />
zu <strong>de</strong>n Habsburgern. Mediterranes Flair in <strong>de</strong>r alten k. u. k. Stadt Triest,<br />
frühmittelalterliche Kunst in Grado und Aquileia, Weine aus <strong>de</strong>m <strong>Friaul</strong><br />
und Triester Karst, luftgetrockneter Schinken in San Daniele, prächtige<br />
Schlösser und reizen<strong>de</strong> Fischerdörfchen – <strong>genießen</strong> Sie die Herbsttage bei<br />
Ihrer Reise in die Region <strong>Friaul</strong>!<br />
Foto: www.italiafoto.<strong>de</strong><br />
1. Tag – Dienstag, 09.10.12: Willkommen <strong>im</strong><br />
<strong>Friaul</strong> Fahrt über die Autobahn München –<br />
Salzburg – Villach – Udine zum 4*-Do<strong>im</strong>o-Hotel in<br />
Lignano Sabbiadoro. Das Hotel liegt in zentraler<br />
Lage in unmittelbarer Nähe zum Strand und <strong>de</strong>r<br />
„Terrazza a Mare“, <strong>de</strong>m Symbol <strong>de</strong>s beliebten<br />
Ba<strong>de</strong>ortes. Die Z<strong>im</strong>mer sind mit Komfort<br />
ausgestattet und verfügen über Kl<strong>im</strong>aanlage,<br />
Sat-TV, Haartrockner, DU o<strong>de</strong>r Bad/WC.<br />
2. Tag – <strong>Mit</strong>twoch, 10.10.12: Triest und<br />
Schloss Miramare Die Hafenstadt <strong>de</strong>r<br />
ehemaligen k. u. k. Monarchie ist heute einer <strong>de</strong>r<br />
wichtigsten Hafenstädte <strong>de</strong>r Adria. Den<br />
Stadtrundgang beginnen wir auf <strong>de</strong>r Piazza<br />
<strong>de</strong>ll´Unitá, <strong>de</strong>m Prachtplatz <strong>de</strong>r Stadt an <strong>de</strong>r<br />
Uferpromena<strong>de</strong>, <strong>de</strong>n Canal Gran<strong>de</strong> und <strong>de</strong>n<br />
Burghügel San Giusto mit <strong>de</strong>r Kathedrale und <strong>de</strong>r<br />
Festung. Am Nachmittag Fahrt entlang <strong>de</strong>r<br />
herrlichen Küstenstraße zum Märchenschloss<br />
Miramare, <strong>de</strong>r Resi<strong>de</strong>nz von Max<strong>im</strong>ilian, <strong>de</strong>m<br />
Bru<strong>de</strong>r von Kaiser Franz Joseph und späteren<br />
Kaiser von Mexiko. Das Schloss ist prachtvoll<br />
ausgestattet und von einem herrlichen Park<br />
umgeben.<br />
3. Tag – Donnerstag, 11.10.12: Udine und<br />
San Daniele Fahrt nach Udine, <strong>de</strong>r alten<br />
Hauptstadt <strong>de</strong>s <strong>Friaul</strong>. Sie gilt als die venezianische<br />
unter <strong>de</strong>n Städten <strong>de</strong>s <strong>Friaul</strong>. Be<strong>im</strong> Stadtrundgang<br />
sehen Sie <strong>de</strong>n mächtigen Dom mit <strong>de</strong>n Fresken<br />
von Tiepolo, Piazza <strong>de</strong>lla Libertà und das<br />
st<strong>im</strong>mungsvolle Marktviertel. Die Schinkenstadt<br />
San Daniele ist für <strong>de</strong>n luftgetrockneten Prosciutto<br />
bekannt. In einem Familienbetrieb erfahren Sie<br />
Interessantes über die Herstellung dieser<br />
Delikatesse und eine Verkostung darf natürlich<br />
nicht fehlen!<br />
4. Tag – Freitag, 12.10.12: Aquileia und<br />
Grado Aquileia, einst eine <strong>de</strong>r größten Städte <strong>de</strong>s<br />
römischen Reiches, beeindruckt noch heute durch<br />
<strong>im</strong>posante Bau<strong>de</strong>nkmäler, die zum UNESCO<br />
Welterbe gehören. Nach <strong>de</strong>r Besichtigung <strong>de</strong>r<br />
antiken Ausgrabungsstätte und <strong>de</strong>r<br />
mittelalterlichen Basilika mit <strong>de</strong>n prächtigen<br />
Bo<strong>de</strong>nmosaiken, wertvollen Fresken und <strong>de</strong>m<br />
Leistungen:<br />
- Haustürabholung und Fahrt zum<br />
nächstgelegenen Zusteigeort bis 25 km inkl.<br />
- Fahrt mit mo<strong>de</strong>rnem 4*- o<strong>de</strong>r 5*-Reisebus<br />
- PALATINA Sektfrühstück am Anreisetag<br />
- 5 Übernachtungen <strong>im</strong> 4*-Hotel mit<br />
Frühstücksbuffet<br />
- 4 x 3-Gang-Aben<strong>de</strong>ssen mit Menüwahl und<br />
Gemüsebuffet<br />
- 1 x Galaaben<strong>de</strong>ssen mit Kerzenlicht<br />
- Ausflüge lt. Programm<br />
- Schinkenprobe San Daniele<br />
- Weinprobe mit Imbiss<br />
- qualifizierte Reiseleitung ab LU, ergänzt durch<br />
örtliche Reiseleiter<br />
- Informationsmaterial zur Reise<br />
- Reisepreissicherungsschein<br />
zubuchbare Optionen /<br />
Ermäßigungen:<br />
Aufpreis Einzelz<strong>im</strong>mer 80 €<br />
Rheinpfalz-Card / PALATINA-Card<br />
Rabatt<br />
-70 €<br />
Preise:<br />
09.10.12 - 14.10.12 - siehe Programmbeschreibung<br />
Reisepreis pro Person <strong>im</strong><br />
Doppelz<strong>im</strong>mer<br />
650 €<br />
mächtigen Glockenturm fahren wir nach Grado,<br />
einem ehemaligen mondänen Seebad <strong>de</strong>r<br />
k.u.k.-Monarchie, das sich ein beson<strong>de</strong>res Flair bis<br />
heute bewahrt hat.<br />
5. Tag – Samstag, 13.10.12: Cividale Friuli –<br />
Gorizia – Collio Fahrt nach Cividale <strong>de</strong>l Friuli, <strong>de</strong>r<br />
ehemaligen Langbar<strong>de</strong>nhauptstadt. Rundgang<br />
durch die malerische Altstadt vom Dom bis zum<br />
Palazzo Communale. Am Nachmittag besuchen<br />
wir Gorizia und unternehmen einen Spaziergang<br />
durch die geteilte Stadt am Isonzo, die seit jeher<br />
ein Schmelztiegel <strong>de</strong>r Kulturen war. Anschließend<br />
erkun<strong>de</strong>n wir die wun<strong>de</strong>rbare Landschaft <strong>de</strong>s
Collio-Weinbaugebietes. Das toskanisch<br />
anmuten<strong>de</strong> Hügelland nordwestlich von Gorizia<br />
zieht sich entlang <strong>de</strong>r slowenischen Grenze bis<br />
nach Dolegna <strong>de</strong>l Collio hinauf und ist nicht nur<br />
landschaftlich wun<strong>de</strong>rschön, son<strong>de</strong>rn auch<br />
önologisch und kulinarisch von großem Interesse,<br />
wer<strong>de</strong>n hier doch einige <strong>de</strong>r besten Weine <strong>de</strong>s<br />
<strong>Friaul</strong> gekeltert. Bei einer Weinprobe lernen Sie die<br />
exquisiten Weine dieser Region kennen.<br />
6. Tag – Sonntag, 14.10.12: Rückreise<br />
Rückreise durch Österreich, vorbei an Villach und<br />
Salzburg nach Deutschland und zu <strong>de</strong>n<br />
Ausgangsorten.<br />
Programmän<strong>de</strong>rungen vorbehalten.<br />
Teilnehmerzahl Min. 16 Personen<br />
Reisepapiere Personalausweis o<strong>de</strong>r Reisepass<br />
Haustürabholung Im Reisepreis ist die<br />
Haustürabholung und Fahrt mit <strong>de</strong>m Taxi (Hinund<br />
Rückreise) bis 25 km zum nächstgelegenen<br />
Zusteigeort inklusive. Die Abfahrtsorte dieser Reise<br />
fin<strong>de</strong>n Sie <strong>im</strong> Menü Reiseinfos sowie <strong>im</strong><br />
Buchungsformular.<br />
Wir empfehlen Ihnen <strong>de</strong>n Abschluss einer<br />
Reiserücktrittskosten-, Reisekranken- und<br />
Reisegepäckversicherung, soweit diese von Ihnen<br />
noch nicht abgeschlossen wur<strong>de</strong>n.
Reiseanmeldung<br />
Bitte sen<strong>de</strong>n Sie die Reiseanmeldung ausgefüllt an:<br />
PRO Touristik GmbH, PALATINA Kunst & Kultur<br />
Alte Landstr. 7, 67374 Hanhofen<br />
o<strong>de</strong>r faxen Sie sie einfach an 0 63 44 / 96 91 11.<br />
Alternativ können Sie Ihre Reise auch <strong>im</strong> Internet auf<br />
www.<strong>palatina</strong>-<strong>reisen</strong>.<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r telefonisch unter 0 63 44 / 96 91 10 buchen!<br />
Reiseziel: _________________________________________________________<br />
Reisetermin: vom _________ bis _________ Abfahrtsort: _________________<br />
Ihre Daten<br />
1. Person: ______ ____________________ ___________________ __________<br />
Anre<strong>de</strong> Vorname Nachname Geburtsdatum<br />
Weitere <strong>Mit</strong><strong>reisen</strong><strong>de</strong><br />
_______________________ ____ _________ ____________________<br />
Straße Nr. PLZ Wohnort<br />
____________________________ _______________________________<br />
Telefon tagsüber (geschäftl.) / privat Email<br />
2. Person: ______ ____________________ ___________________ __________<br />
Anre<strong>de</strong> Vorname Nachname Geburtsdatum<br />
3. Person: ______ ____________________ ___________________ __________<br />
Anre<strong>de</strong> Vorname Nachname Geburtsdatum<br />
4. Person: ______ ____________________ ___________________ __________<br />
Anre<strong>de</strong> Vorname Nachname Geburtsdatum<br />
Z<strong>im</strong>mer und Preise<br />
____ x Doppelz<strong>im</strong>mer zum Preis von ____________ ! pro Reiseteilnehmer<br />
____ x Einzelz<strong>im</strong>mer zum Preis von ____________ ! pro Reiseteilnehmer<br />
Zubuchbare Optionen / Anmerkungen / Wünsche<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
Hiermit mel<strong>de</strong> ich alle aufgeführten Reiseteilnehmer verbindlich an. Die Allgemeinen Reisebedingungen<br />
von PALATINA Kunst & Kultur habe ich gelesen und erkenne diese an.<br />
___________________________________ ____________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift
Reisebedingungen PRO Touristik GmbH / PALATINA Kunst & Kultur<br />
Sehr geehrte Kun<strong>de</strong>n,<br />
die Firma PRO Touristik GmbH, Alte Landstr. 7,<br />
67374 Hanhofen, vertreibt unter <strong>de</strong>r Bezeichnung<br />
PRO Touristik und <strong>de</strong>m Markenauftritt PALATINA<br />
Kunst & Kultur Pauschal<strong>reisen</strong>. Die nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Reisebedingungen gelten für alle<br />
Angebote von Pauschal<strong>reisen</strong> unter <strong>de</strong>n<br />
vorgenannten Bezeichnungen und wer<strong>de</strong>n,<br />
soweit wirksam vereinbart, Inhalt <strong>de</strong>s zwischen<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Firma PRO Touristik GmbH<br />
– nachstehend „PRO T“ abgekürzt – zu Stan<strong>de</strong><br />
kommen<strong>de</strong>n Reisevertrages. Sie ergänzen die<br />
gesetzlichen Vorschriften <strong>de</strong>r §§ 651a - m BGB<br />
(Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften<br />
für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 -<br />
11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations-<br />
und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht)<br />
und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese<br />
Reisebedingungen daher vor Ihrer Buchung<br />
sorgfältig durch.<br />
1. Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />
1.1. <strong>Mit</strong> <strong>de</strong>r Buchung (Reiseanmeldung) bietet<br />
<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> PRO T <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />
verbindlich an. Grundlage dieses<br />
Angebots sind die Beschreibung <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />
und die ergänzen<strong>de</strong>n Informationen<br />
von PRO T für die jeweilige Reise, soweit diese<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n vorliegen.<br />
1.2. Die Buchung kann mündlich, telefonisch,<br />
schriftlich, per Telefax o<strong>de</strong>r auf elektronischem<br />
Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen<br />
Buchungen bestätigt PRO T <strong>de</strong>n<br />
Eingang <strong>de</strong>r Buchung unverzüglich auf elektronischem<br />
Weg.<br />
1.3. Der Kun<strong>de</strong> hat für alle Vertragsverpflichtungen<br />
von <strong>Mit</strong><strong>reisen</strong><strong>de</strong>n, für die er die<br />
Buchung vorn<strong>im</strong>mt, wie für seine eigenen<br />
einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch<br />
ausdrückliche und geson<strong>de</strong>rte Erklärung übernommen<br />
hat.<br />
1.4. Der Vertrag kommt mit <strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>r<br />
Annahmeerklärung von PRO T zustan<strong>de</strong>. Sie<br />
bedarf keiner best<strong>im</strong>mten Form. Bei o<strong>de</strong>r<br />
unverzüglich nach Vertragsschluss wird PRO T<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n eine schriftliche Reisebestätigung<br />
übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn<br />
die Buchung durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n weniger als 7<br />
Werktage vor Reisebeginn erfolgt.<br />
1.5. Weicht <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>r Annahmeerklärung<br />
von PRO T vom Inhalt <strong>de</strong>r Buchung ab, so liegt<br />
ein neues Angebot von PRO T vor, an das sie für<br />
die Dauer von zehn Tagen gebun<strong>de</strong>n ist. Der<br />
Vertrag kommt auf <strong>de</strong>r Grundlage dieses neuen<br />
Angebots zustan<strong>de</strong>, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> innerhalb<br />
<strong>de</strong>r Bindungsfrist PRO T die Annahme durch<br />
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung o<strong>de</strong>r Restzahlung<br />
erklärt.<br />
2. Bezahlung <strong>de</strong>s Reisepreises<br />
2.1. Zahlungen auf <strong>de</strong>n Reisepreis vor<br />
Beendigung <strong>de</strong>r Reise dürfen nur gegen<br />
Aushändigung <strong>de</strong>s Sicherungsscheines <strong>im</strong> Sinne<br />
von § 651 k Abs. 3 BGB gefor<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r<br />
angenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
2.2. <strong>Mit</strong> Vertragsabschluss wird eine Anzahlung<br />
in Höhe von 15% <strong>de</strong>s Reisepreises, max. !<br />
256,- pro Person zur Zahlung fällig, zuzügl. <strong>de</strong>r<br />
gebuchten Karten für Oper, Musical usw. Die<br />
Restzahlung (inkl. evtl. EZ-Zuschläge.) wird 4<br />
Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig,<br />
sofern <strong>de</strong>r Sicherungsschein übergeben ist und<br />
die Reise nicht mehr aus <strong>de</strong>m in Ziffer 8.1<br />
genannten Grund abgesagt wer<strong>de</strong>n kann. Für die<br />
Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung kommt es auf die<br />
Gutschrift bei PRO-T an.<br />
2.3. Dauert die Reise nicht länger als 24<br />
Stun<strong>de</strong>n, schließt sie keine Übernachtung ein<br />
und übersteigt <strong>de</strong>r Reisepreis pro Kun<strong>de</strong>n ! 75,-<br />
nicht, so dürfen Zahlungen auf <strong>de</strong>n Reisepreis<br />
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines<br />
verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />
2.4. Leistet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Anzahlung und/o<strong>de</strong>r<br />
die Restzahlung nicht entsprechend <strong>de</strong>n<br />
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRO T<br />
zur vertragsgemäßen Erbringung <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />
bereit und in <strong>de</strong>r Lage ist und kein<br />
vertragliches o<strong>de</strong>r gesetzliches Zurückbehaltungsrecht<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n besteht, so ist PRO T<br />
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom<br />
Reisevertrag zurückzutreten und <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n mit<br />
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.<br />
3. Leistungen <strong>de</strong>s Reiseveranstalters<br />
3.1. Die Leistungsverpflichtung von PRO T<br />
ergibt sich ausschließlich aus <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>r<br />
Buchungsbestätigung in Verbindung mit <strong>de</strong>m für<br />
<strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r Reise gültigen Prospekt unter<br />
Maßgabe sämtlicher, <strong>im</strong> Prospekt enthaltener<br />
Hinweise und Erläuterungen.<br />
3.2. Reisemittler und Leistungsträger (z.B.<br />
Hotels, Beför<strong>de</strong>rungsunternehmen) sind von<br />
PRO T nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu<br />
treffen, Auskünfte zu geben o<strong>de</strong>r Zusicherungen<br />
zu machen, die <strong>de</strong>n vereinbarten Inhalt <strong>de</strong>s<br />
Reisevertrages abän<strong>de</strong>rn, über die vertraglich<br />
zugesagten Leistungen von PRO T hinausgehen<br />
o<strong>de</strong>r <strong>im</strong> Wi<strong>de</strong>rspruch zur Reiseausschreibung<br />
stehen.<br />
3.3. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte<br />
lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern<br />
o<strong>de</strong>r Internetinformationen von Leistungsträgern<br />
o<strong>de</strong>r Partnern von PRO T, die nicht<br />
von PRO T herausgegeben wer<strong>de</strong>n, sind ohne<br />
ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für<br />
PRO T nicht verbindlich.<br />
4. Leistungsän<strong>de</strong>rungen<br />
4.1. Än<strong>de</strong>rungen wesentlicher Reiseleistungen<br />
von <strong>de</strong>m vereinbarten Inhalt <strong>de</strong>s Reisevertrages,<br />
die nach Vertragsschluss notwendig wer<strong>de</strong>n und<br />
von PRO T nicht wi<strong>de</strong>r Treu und Glauben<br />
herbeigeführt wur<strong>de</strong>n, sind nur gestattet, soweit<br />
die Än<strong>de</strong>rungen nicht erheblich sind und <strong>de</strong>n<br />
Gesamtzuschnitt <strong>de</strong>r Reise nicht beeinträchtigen.<br />
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche<br />
bleiben unberührt, soweit die geän<strong>de</strong>rten<br />
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.<br />
4.3. PRO T ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n über<br />
wesentliche Leistungsän<strong>de</strong>rungen unverzüglich<br />
in Kenntnis zu setzen.<br />
4.4. Im Falle einer erheblichen Än<strong>de</strong>rung einer<br />
wesentlichen Reiseleistung ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag<br />
zurückzutreten o<strong>de</strong>r die Teilnahme an einer<br />
min<strong>de</strong>stens gleichwertigen Reise zu verlangen,<br />
wenn PRO T in <strong>de</strong>r Lage ist, eine solche Reise<br />
ohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n aus ihrem<br />
Angebot anzubieten. Der Kun<strong>de</strong> hat diese<br />
Rechte unverzüglich nach <strong>de</strong>r Erklärung von<br />
PRO T über die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Reiseleistung<br />
o<strong>de</strong>r die Absage <strong>de</strong>r Reise diesem gegenüber<br />
geltend zu machen.<br />
5. Preiserhöhung<br />
PRO T behält sich vor, <strong>de</strong>n <strong>im</strong> Reisevertrag<br />
vereinbarten Preis <strong>im</strong> Falle <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r<br />
Beför<strong>de</strong>rungskosten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abgaben für<br />
best<strong>im</strong>mte Leistungen wie Hafen- o<strong>de</strong>r<br />
Flughafengebühren o<strong>de</strong>r einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r für<br />
die betreffen<strong>de</strong> Reise gelten<strong>de</strong>n Wechselkurse<br />
entsprechend wie folgt zu än<strong>de</strong>rn:<br />
5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Reisevertrages bestehen<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungskosten,<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Treibstoffkosten, so kann PRO<br />
T <strong>de</strong>n Reisepreis nach Maßgabe <strong>de</strong>r<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Berechnung erhöhen:<br />
a) Bei einer auf <strong>de</strong>n Sitzplatz bezogenen<br />
Erhöhung kann PRO T vom Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />
Erhöhungsbetrag verlangen.<br />
b) In an<strong>de</strong>ren Fällen wer<strong>de</strong>n die vom<br />
Beför<strong>de</strong>rungsunternehmen gefor<strong>de</strong>rten,<br />
zusätzlichen Beför<strong>de</strong>rungskosten durch die Zahl<br />
<strong>de</strong>r Sitzplätze <strong>de</strong>s vereinbarten<br />
Beför<strong>de</strong>rungsmittels geteilt. Den sich so<br />
ergeben<strong>de</strong>n Erhöhungsbetrag für <strong>de</strong>n Einzelplatz<br />
kann PRO T vom Kun<strong>de</strong>n verlangen.<br />
5.2. Wer<strong>de</strong>n die bei Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Reisevertrages bestehen<strong>de</strong>n Abgaben wie<br />
Hafen- o<strong>de</strong>r Flughafengebühren gegenüber PRO<br />
T erhöht, so kann <strong>de</strong>r Reisepreis um <strong>de</strong>n<br />
entsprechen<strong>de</strong>n, anteiligen Betrag heraufgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
5.3. Bei einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Wechselkurse<br />
nach Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages kann <strong>de</strong>r<br />
Reisepreis in <strong>de</strong>m Umfang erhöht wer<strong>de</strong>n, in<br />
<strong>de</strong>m sich die Reise dadurch für PRO T verteuert<br />
hat.<br />
5.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern<br />
zwischen Vertragsabschluss und <strong>de</strong>m<br />
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate<br />
liegen und die zur Erhöhung führen<strong>de</strong>n<br />
Umstän<strong>de</strong> vor Vertragsabschluss noch nicht<br />
eingetreten und bei Vertragsabschluss für PRO T<br />
nicht vorhersehbar waren.<br />
5.5. Im Falle einer nachträglichen Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Reisepreises hat<br />
PRO T <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n unverzüglich zu informieren.<br />
Preiserhöhungen ab <strong>de</strong>m 21. Tag vor Reiseantritt<br />
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr<br />
als 5 % ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> berechtigt, ohne Gebühren<br />
vom Reisevertrag zurück zu treten o<strong>de</strong>r die<br />
Teilnahme an einer min<strong>de</strong>stens gleichwertigen<br />
Reise zu verlangen, wenn PRO T in <strong>de</strong>r Lage ist,<br />
eine solche Reise ohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n<br />
Kun<strong>de</strong>n aus ihrem Angebot anzubieten. Der<br />
Kun<strong>de</strong> hat diesen Anspruch unverzüglich nach<br />
<strong>de</strong>r <strong>Mit</strong>teilung von PRO T über die Preiserhöhung<br />
dieser gegenüber geltend zu machen.<br />
6. Rücktritt durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n,<br />
Umbuchungen<br />
6.1. Der Kun<strong>de</strong> kann je<strong>de</strong>rzeit vor Reisebeginn<br />
von <strong>de</strong>r Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist<br />
gegenüber PRO T zu erklären. Falls die Reise<br />
über ein Reisebüro gebucht wur<strong>de</strong>, kann <strong>de</strong>r<br />
Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dem Kun<strong>de</strong>n wird empfohlen, <strong>de</strong>n Rücktritt<br />
schriftlich zu erklären.<br />
6.2. Tritt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> vor Reisebeginn zurück<br />
o<strong>de</strong>r tritt er die Reise nicht an, so verliert PRO T<br />
<strong>de</strong>n Anspruch auf <strong>de</strong>n Reisepreis. Statt<strong>de</strong>ssen<br />
kann PRO T, soweit <strong>de</strong>r Rücktritt nicht von ihr zu<br />
vertreten ist o<strong>de</strong>r ein Fall höherer Gewalt vorliegt,<br />
eine angemessene Entschädigung für die bis<br />
zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen<br />
und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von<br />
<strong>de</strong>m jeweiligen Reisepreis verlangen.<br />
6.3. PRO T hat diesen Entschädigungsanspruch
zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Zeitpunktes <strong>de</strong>s Rücktritts zum<br />
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem<br />
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis<br />
pauschaliert und bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r<br />
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung<br />
und gewöhnlich mögliche an<strong>de</strong>rweitige<br />
Verwendungen <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach <strong>de</strong>m<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zugangs <strong>de</strong>r Rücktrittserklärung<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n wie folgt berechnet:<br />
Flug<strong>reisen</strong> mit Linien- und Charterflug<br />
• bis 60 Tage vor Reiseantritt 5 %<br />
aber min<strong>de</strong>stens ! 100,--<br />
• vom 59.-45. Tag vor Reiseantritt 10%<br />
aber min<strong>de</strong>stens ! 100,--<br />
• vom 44.-31. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />
• vom 30.-15. Tag vor Reiseantritt 40 %<br />
• vom 14.-07. Tag vor Reiseantritt 60 %<br />
• ab <strong>de</strong>m 6. Tag vor Reiseantritt<br />
und bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise 90 %<br />
Flug<strong>reisen</strong> mit sogen. Billigfluggesellschaften<br />
wie Ryanair, Air Berlin, Germanwings, Easy Jet<br />
usw.: Nach <strong>de</strong>r Buchung entstehen i.d.R.<br />
Stornokosten von 100%<br />
Bus- und Bahn<strong>reisen</strong><br />
• bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %<br />
aber min<strong>de</strong>stens ! 50,--<br />
• vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />
• vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %<br />
• vom 14.-07. Tag vor Reiseantritt 75 %<br />
• ab <strong>de</strong>m 6. Tag vor Reiseantritt<br />
und bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise 90 %<br />
Stornogebühren bei Tagesfahrten<br />
• bis 1 Tag vor Reisebeginn ! 20,00<br />
• am Reisetag<br />
und bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise ! 30,00<br />
6.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />
sowie einer Versicherung zur<br />
Ab<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r Rückführungskosten bei<br />
Krankheit o<strong>de</strong>r Unfall wird dringend empfohlen,<br />
soweit solche Versicherungen <strong>im</strong> Reisepreis<br />
nicht beinhaltet sind. Bei Tagesfahrten ist<br />
grundsätzlich keine Reiserücktrittskostenversicherung<br />
eingeschlossen!<br />
6.5. Bezüglich <strong>de</strong>s Rücktritts bei Reisen,<br />
welche Musical-/Theater-/Opernkarten und/o<strong>de</strong>r<br />
Eintrittskarten für Museen beinhalten, gilt:<br />
a) Soweit solche Karten von PRO T lediglich<br />
vermittelt wer<strong>de</strong>n, wird PRO T sich, ohne<br />
Übernahme einer entsprechen<strong>de</strong>n rechtlichen<br />
Verpflichtung, um die Rückgabe und/o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>rweitige Verwendung bemühen. Ist eine<br />
solche nicht o<strong>de</strong>r nur mit Bearbeitungsentgelt<br />
und/o<strong>de</strong>r Abschlägen möglich, sind die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Beträge vom Kun<strong>de</strong>n zusätzlich<br />
zu <strong>de</strong>n pauschalierten Rücktrittskosten gemäß<br />
vorstehen<strong>de</strong>r Regelung zu bezahlen, bzw. erfolgt<br />
eine etwaige Rückvergütung nur nach Abzug<br />
entsprechen<strong>de</strong>r Entgelte.<br />
b) Sind solche Karten Bestandteil <strong>de</strong>r<br />
Reiseleistungen von PRO T so wird sich PRO T<br />
um eine entsprechen<strong>de</strong> Rücknahme o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>rweitige Verwendung bemühen. Im Falle<br />
<strong>de</strong>s Rücktritts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nichtanreise sind die<br />
Vergütungen für solche Karten unter<br />
Berücksichtigung anf<strong>allen</strong><strong>de</strong>r Entgelte in vollem<br />
Umfang zusätzlich zu <strong>de</strong>n pauschalen Rücktrittskosten<br />
zu bezahlen. Die pauschalen Rücktrittskosten<br />
gemäß vorstehen<strong>de</strong>r Stornosätze<br />
rechnen sich in diesem Fall nach <strong>de</strong>m Reisepreis<br />
abzüglich <strong>de</strong>r Kosten für die Eintrittskarte.<br />
6.6. Dem Kun<strong>de</strong>n bleibt es in je<strong>de</strong>m Fall<br />
unbenommen, PRO T nachzuweisen, dass<br />
diesem überhaupt kein o<strong>de</strong>r ein wesentlich<br />
niedrigerer Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n ist, als die von<br />
ihm gefor<strong>de</strong>rte Pauschale.<br />
6.7. PRO T behält sich vor, anstelle <strong>de</strong>r<br />
vorstehen<strong>de</strong>n Pauschalen eine höhere, konkrete<br />
Entschädigung zu for<strong>de</strong>rn, soweit PRO T<br />
nachweist, dass ihr wesentlich höhere<br />
Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />
Pauschale entstan<strong>de</strong>n sind. Macht PRO T einen<br />
solchen Anspruch geltend, so ist PRO T<br />
verpflichtet, die gefor<strong>de</strong>rte Entschädigung unter<br />
Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen<br />
und einer etwaigen an<strong>de</strong>rweitigen Verwendung<br />
<strong>de</strong>r Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu<br />
belegen.<br />
6.8. Durch die vorstehen<strong>de</strong>n Best<strong>im</strong>mungen<br />
bleibt das gesetzliche Recht <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gem. §<br />
651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,<br />
unberührt.<br />
6.9. Ein Anspruch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n nach<br />
Vertragsabschluss auf Än<strong>de</strong>rungen hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>s Reisetermins, <strong>de</strong>s Reiseziels, <strong>de</strong>s Ortes <strong>de</strong>s<br />
Reiseantritts, <strong>de</strong>r Unterkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Beför<strong>de</strong>rungsart (Umbuchung) besteht nicht.<br />
Wird auf Wunsch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>nnoch eine<br />
Umbuchung vorgenommen, kann PRO T bis 90<br />
Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt<br />
von ! 25,- erheben. Umbuchungswünsche <strong>de</strong>s<br />
Kun<strong>de</strong>n, die nach Ablauf <strong>de</strong>r Fristen erfolgen,<br />
können, sofern ihre Durchführung überhaupt<br />
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag<br />
gemäß <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Bedingungen und<br />
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,<br />
die nur geringfügige Kosten verursachen.<br />
7. Nicht in Anspruch genommene<br />
Leistung<br />
7.1. N<strong>im</strong>mt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> einzelne Reiseleistungen,<br />
die ihm ordnungsgemäß angeboten<br />
wur<strong>de</strong>n, nicht in Anspruch aus Grün<strong>de</strong>n, die ihm<br />
zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger<br />
Rückreise o<strong>de</strong>r aus sonstigen zwingen<strong>de</strong>n<br />
Grün<strong>de</strong>n), hat er keinen Anspruch auf anteilige<br />
Erstattung <strong>de</strong>s Reisepreises. PRO T wird sich<br />
um Erstattung <strong>de</strong>r ersparten Aufwendungen<br />
durch die Leistungsträger bemühen. Diese<br />
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig<br />
unerhebliche Leistungen han<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r wenn einer<br />
Erstattung gesetzliche o<strong>de</strong>r behördliche<br />
Best<strong>im</strong>mungen entgegenstehen.<br />
8. Rücktritt und Kündigung durch <strong>de</strong>n<br />
Reiseveranstalter<br />
8.1. PRO T kann bei Nichterreichen einer<br />
Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl nach Maßgabe folgen<strong>de</strong>r<br />
Regelungen zurücktreten:<br />
a) Die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl und <strong>de</strong>r<br />
späteste Zeitpunkt <strong>de</strong>s Rücktritts durch PRO T<br />
muss <strong>de</strong>utlich in <strong>de</strong>r konkreten Reiseausschreibung<br />
o<strong>de</strong>r, bei einheitlichen Regelungen<br />
für alle Reisen o<strong>de</strong>r best<strong>im</strong>mte Arten von Reisen,<br />
in einem allgemeinen Kataloghinweis o<strong>de</strong>r einer<br />
allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben<br />
sein.<br />
b) PRO T hat die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl und<br />
die spätesten Rücktrittsfrist in <strong>de</strong>r Buchungsbestätigung<br />
anzugeben o<strong>de</strong>r dort auf die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Prospektangaben zu verweisen<br />
c) PRO T ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n<br />
gegenüber die Absage <strong>de</strong>r Reise unverzüglich zu<br />
erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen<br />
Nichterreichen <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl nicht<br />
durchgeführt wird.<br />
d) Ein Rücktritt von PRO T später als 4<br />
Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.<br />
e) Der Kun<strong>de</strong> kann bei einer Absage die<br />
Teilnahme an einer min<strong>de</strong>stens gleichwertigen<br />
an<strong>de</strong>ren Reise verlangen, wenn PRO T in <strong>de</strong>r<br />
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für<br />
<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n aus ihrem Angebot anzubieten. Der<br />
Kun<strong>de</strong> hat dieses Recht unverzüglich nach <strong>de</strong>r<br />
Erklärung über die Absage <strong>de</strong>r Reise durch PRO<br />
T dieser gegenüber geltend zu machen.<br />
f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht<br />
durchgeführt, erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n<br />
Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich<br />
zurück.<br />
8.2. PRO T kann <strong>de</strong>n Reisevertrag ohne<br />
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
ungeachtet einer Abmahnung von PRO T<br />
nachhaltig stört o<strong>de</strong>r wenn er sich in solchem<br />
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />
Aufhebung <strong>de</strong>s Vertrages gerechtfertigt ist.<br />
Kündigt PRO T, so behält sie <strong>de</strong>n Anspruch auf<br />
<strong>de</strong>n Reisepreis; sie muss sich jedoch <strong>de</strong>n Wert<br />
<strong>de</strong>r ersparten Aufwendungen sowie diejenigen<br />
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer<br />
an<strong>de</strong>rweitigen Verwendung <strong>de</strong>r nicht in Anspruch<br />
genommenen Leistung erlangt, einschließlich <strong>de</strong>r<br />
ihm von <strong>de</strong>n Leistungsträgern gutgebrachten<br />
Beträge.<br />
9. Obliegenheiten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />
9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB<br />
ergeben<strong>de</strong> Verpflichtung zur Mängelanzeige ist<br />
bei Reisen mit PRO-T wie folgt konkretisiert<br />
a) Der Reisen<strong>de</strong> ist verpflichtet, auftreten<strong>de</strong><br />
Mängel unverzüglich <strong>de</strong>r örtlichen Vertretung von<br />
PRO T (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und<br />
Abhilfe zu verlangen.<br />
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und<br />
die Kommunikationsdaten <strong>de</strong>r Vertretung von<br />
PRO T wird <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> spätestens mit<br />
Übersendung <strong>de</strong>r Reiseunterlagen informiert.<br />
c) Ist nach <strong>de</strong>n vertraglichen Vereinbarungen<br />
eine örtliche Vertretung o<strong>de</strong>r Reiseleitung nicht<br />
geschul<strong>de</strong>t, so ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verpflichtet,<br />
Mängel unverzüglich direkt gegenüber PRO T<br />
unter <strong>de</strong>r nachstehend angegebenen Anschrift<br />
anzuzeigen.<br />
9.2. Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n entf<strong>allen</strong> nur<br />
dann nicht, wenn die <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n obliegen<strong>de</strong><br />
Rüge unverschul<strong>de</strong>t unterbleibt.<br />
9.3. Reiseleiter, Agenturen und <strong>Mit</strong>arbeiter von<br />
Leistungsträgern sind nicht befugt und von PRO<br />
T nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen<br />
o<strong>de</strong>r Ansprüche gegen PRO T anzuerkennen.<br />
9.4. Wird die Reise infolge eines Reisemangels<br />
erheblich beeinträchtigt, so kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>n Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm<br />
die Reise infolge eines solchen Mangels aus<br />
wichtigem, für PRO T erkennbarem Grund nicht<br />
zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig,<br />
wenn PRO T o<strong>de</strong>r, soweit vorhan<strong>de</strong>n und<br />
vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre<br />
Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen<br />
vom Reisen<strong>de</strong>n best<strong>im</strong>mte angemessene Frist<br />
haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu<br />
leisten. Der Best<strong>im</strong>mung einer Frist bedarf es<br />
nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist o<strong>de</strong>r von<br />
PRO T o<strong>de</strong>r ihren Beauftragten verweigert wird<br />
o<strong>de</strong>r wenn die sofortige Kündigung <strong>de</strong>s<br />
Vertrages durch ein beson<strong>de</strong>res Interesse <strong>de</strong>s<br />
Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt wird.
9.5. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung<br />
sind Schä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Zustellungsverzögerungen<br />
bei Flug<strong>reisen</strong> vom Reisen<strong>de</strong>n unverzüglich an<br />
Ort und Stelle mittels Scha<strong>de</strong>nsanzeige <strong>de</strong>r<br />
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.<br />
Fluggesellschaften können die Erstattungen<br />
ablehnen, wenn die Scha<strong>de</strong>nsanzeige nicht<br />
ausgefüllt wor<strong>de</strong>n ist. Die Scha<strong>de</strong>nsanzeige ist<br />
bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung<br />
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung,<br />
zu erstatten. Im Übrigen ist <strong>de</strong>r Verlust, die<br />
Beschädigung o<strong>de</strong>r die Fehlleitung von<br />
Reisegepäck <strong>de</strong>r Reiseleitung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r örtlichen<br />
Vertretung von PRO T anzuzeigen. Die<br />
vorgenannten Fristen für Ansprüche <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit Gepäckverlust und Gepäckverspätung<br />
gelten nicht für hieraus resultieren<strong>de</strong><br />
vertragliche Ansprüche gegen PRO T.<br />
10. Informationen zur I<strong>de</strong>ntität<br />
ausführen<strong>de</strong>r Luftfahrtunternehmen<br />
10.1. PRO T informiert <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n entsprechend<br />
<strong>de</strong>r EU-Verordnung zur Unterrichtung<br />
von Fluggästen über die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s<br />
ausführen<strong>de</strong>n Luftfahrtunternehmens vor o<strong>de</strong>r<br />
spätestens bei <strong>de</strong>r Buchung über die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>r<br />
ausführen<strong>de</strong>n Fluggesellschaft(en) bezüglich<br />
sämtlicher <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r gebuchten Reise zu<br />
erbringen<strong>de</strong>n Flugbeför<strong>de</strong>rungsleistungen.<br />
10.2. Steht/stehen bei <strong>de</strong>r Buchung die<br />
ausführen<strong>de</strong> Fluggesellschaft(en) noch nicht fest,<br />
so ist PRO T verpflichtet, <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n die<br />
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu<br />
nennen, die wahrscheinlich <strong>de</strong>n Flug durchführen<br />
wird bzw. wer<strong>de</strong>n. Sobald PRO T weiß, welche<br />
Fluggesellschaft <strong>de</strong>n Flug durchführt, wird sie<br />
<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n informieren.<br />
10.3. Wechselt die <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n als ausführen<strong>de</strong><br />
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird<br />
PRO T <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n unverzüglich und so rasch<br />
dies mit angemessenen <strong>Mit</strong>teln möglich ist, über<br />
<strong>de</strong>n Wechsel informieren.<br />
10.4. Die entsprechend <strong>de</strong>r EG-Verordnung<br />
erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, <strong>de</strong>nen<br />
die Nutzung <strong>de</strong>s Luftraumes über <strong>de</strong>n<br />
<strong>Mit</strong>gliedstaaten untersagt ist.), ist auf <strong>de</strong>r<br />
Internet-Seite von PRO T abrufbar und in <strong>de</strong>n<br />
Geschäftsräumen von PRO T einzusehen.<br />
11. Beschränkung <strong>de</strong>r Haftung<br />
11.1. Die vertragliche Haftung von PRO T für<br />
Schä<strong>de</strong>n, die nicht Körperschä<strong>de</strong>n sind, ist auf<br />
<strong>de</strong>n dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />
a) soweit ein Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n we<strong>de</strong>r<br />
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />
wird o<strong>de</strong>r<br />
b) soweit die PRO T für einen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n<br />
entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n allein wegen eines<br />
Verschul<strong>de</strong>ns eines Leistungsträgers verantwortlich<br />
ist.<br />
11.2. Für alle gegen PRO T gerichteten<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus unerlaubter<br />
Handlung, die nicht auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grober<br />
Fahrlässigkeit beruhen, haftet <strong>de</strong>r Veranstalter<br />
bei Sachschä<strong>de</strong>n bis ! 4.100,-; übersteigt <strong>de</strong>r<br />
dreifache Reisepreis diese Summe, ist die<br />
Haftung für Sachschä<strong>de</strong>n auf die Höhe <strong>de</strong>s<br />
dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese<br />
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kun<strong>de</strong><br />
und Reise.<br />
11.3. PRO T haftet nicht für Leistungsstörungen,<br />
Personen- und Sachschä<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich<br />
vermittelt wer<strong>de</strong>n (z.B. Ausflüge,<br />
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel-<br />
lungen, Beför<strong>de</strong>rungsleistungen von und zum<br />
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn<br />
diese Leistungen in <strong>de</strong>r Reiseausschreibung und<br />
<strong>de</strong>r Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter<br />
Angabe <strong>de</strong>s vermittelten Vertragspartners als<br />
Fremdleistungen so gekennzeichnet wer<strong>de</strong>n,<br />
Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)<br />
dass sie für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n erkennbar nicht<br />
Bestandteil <strong>de</strong>r Reiseleistungen von PRO T sind.<br />
PRO T haftet jedoch<br />
a) für Leistungen, welche die Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Kun<strong>de</strong>n vom ausgeschriebenen Ausgangsort <strong>de</strong>r<br />
Reise zum ausgeschriebenen Zielort,<br />
Zwischenbeför<strong>de</strong>rungen während <strong>de</strong>r Reise und<br />
die Unterbringung während <strong>de</strong>r Reise beinhalten,<br />
b) wenn und insoweit für einen Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
Kun<strong>de</strong>n die Verletzung von Hinweis-,<br />
Aufklärungs- o<strong>de</strong>r Organisationspflichten <strong>de</strong>r<br />
PRO T ursächlich gewor<strong>de</strong>n ist.<br />
12. Ausschluss von Ansprüchen und<br />
Verjährung<br />
12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer<br />
Erbringung <strong>de</strong>r Reise hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> innerhalb<br />
eines Monats nach <strong>de</strong>m vertraglich<br />
vorgesehenen Zeitpunkt <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>r<br />
Reise geltend zu machen.<br />
12.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend<br />
nur gegenüber PRO T unter <strong>de</strong>r nachstehend<br />
angegebenen Anschrift erfolgen.<br />
12.3. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne<br />
Verschul<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Frist<br />
verhin<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n ist. Diese Frist gilt auch für die<br />
Anmeldung von Gepäckschä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Zustellungsverzögerungen<br />
be<strong>im</strong> Gepäck <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte<br />
aus <strong>de</strong>n §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e<br />
Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Ein<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung<br />
ist binnen 7 Tagen, ein Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch<br />
wegen Gepäckverspätung binnen<br />
21 Tagen nach Aushändigung geltend zu<br />
machen.<br />
12.4. Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n §§ 651c<br />
bis f BGB aus <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s<br />
Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, die auf einer<br />
vorsätzlichen o<strong>de</strong>r fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
von PRO T o<strong>de</strong>r eines gesetzlichen Vertreters<br />
o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen von PRO T beruhen,<br />
verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für<br />
Ansprüche auf <strong>de</strong>n Ersatz sonstiger Schä<strong>de</strong>n,<br />
die auf einer vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung von PRO T o<strong>de</strong>r eines<br />
gesetzlichen Vertreters o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen<br />
von PRO T beruhen.<br />
12.5. Alle übrigen Ansprüche nach <strong>de</strong>n §§ 651c<br />
bis f BGB verjähren in einem Jahr.<br />
12.6. Die Verjährung nach Ziffer 12.4 und 12.5<br />
beginnt mit <strong>de</strong>m Tag, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Tag folgt, an <strong>de</strong>m<br />
die Reise nach <strong>de</strong>n vertraglichen<br />
Vereinbarungen en<strong>de</strong>n sollte.<br />
12.7. Schweben zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und<br />
PRO T Verhandlungen über <strong>de</strong>n Anspruch o<strong>de</strong>r<br />
die <strong>de</strong>n Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>, so<br />
ist die Verjährung gehemmt, bis <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
PRO T die Fortsetzung <strong>de</strong>r Verhandlungen<br />
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei<br />
Monate nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Hemmung ein.<br />
13. Pass-, Visa- und<br />
Gesundheitsvorschriften<br />
13.1. PRO T wird Staatsangehörige eines<br />
Staates <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften, in<br />
<strong>de</strong>m die Reise angeboten wird, über<br />
Best<strong>im</strong>mungen von Pass-, Visa- und Gesund-<br />
heitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie<br />
über <strong>de</strong>ren evtl. Än<strong>de</strong>rungen vor Reiseantritt<br />
unterrichten. Für Angehörige an<strong>de</strong>rer Staaten<br />
gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei<br />
wird davon ausgegangen, dass keine<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n und<br />
eventueller <strong>Mit</strong><strong>reisen</strong><strong>de</strong>r (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,<br />
Staatenlosigkeit) vorliegen.<br />
13.2. Der Kun<strong>de</strong> ist verantwortlich für das<br />
Beschaffen und <strong>Mit</strong>führen <strong>de</strong>r notwendigen<br />
Reisedokumente, eventuell erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und<br />
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus <strong>de</strong>m<br />
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.<br />
B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu<br />
seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn PRO T<br />
nicht, unzureichend o<strong>de</strong>r falsch informiert hat.<br />
13.3. PRO T haftet nicht für die rechtzeitige<br />
Erteilung und <strong>de</strong>n Zugang notwendiger Visa<br />
durch die jeweilige diplomatische Vertretung,<br />
wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> PRO T mit <strong>de</strong>r Besorgung<br />
beauftragt hat, es sei <strong>de</strong>nn, dass <strong>de</strong>r Veranstalter<br />
die Verzögerung zu vertreten hat.<br />
14. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />
14.1. Auf das gesamte Rechts- und<br />
Vertragsverhältnis zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und<br />
PRO T fin<strong>de</strong>t ausschließlich <strong>de</strong>utsches Recht<br />
Anwendung.<br />
14.2. Der Kun<strong>de</strong> kann PRO T nur an <strong>de</strong>ssen<br />
Sitz verklagen.<br />
14.3. Für Klagen von PRO T gegen <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />
ist <strong>de</strong>r Wohnsitz <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n maßgebend. Für<br />
Klagen gegen Kun<strong>de</strong>n, bzw. Vertragspartner <strong>de</strong>s<br />
Reisevertrages, die Kaufleute, juristische<br />
Personen <strong>de</strong>s öffentlichen o<strong>de</strong>r privaten Rechts<br />
o<strong>de</strong>r Personen sind, die Ihren Wohnsitz o<strong>de</strong>r<br />
gewöhnlichen Aufenthaltsort <strong>im</strong> Ausland haben,<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlicher<br />
Aufenthalt <strong>im</strong> Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung nicht<br />
bekannt ist, wird als Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz von<br />
PRO T vereinbart.<br />
14.4. Die vorstehen<strong>de</strong>n Best<strong>im</strong>mungen gelten<br />
nicht,<br />
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich<br />
nicht abdingbaren Best<strong>im</strong>mungen internationaler<br />
Abkommen, die auf <strong>de</strong>n Reisevertrag zwischen<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und PRO T anzuwen<strong>de</strong>n sind,<br />
etwas an<strong>de</strong>res zugunsten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n ergibt<br />
o<strong>de</strong>r<br />
b) wenn und insoweit auf <strong>de</strong>n Reisevertrag<br />
anwendbare, nicht abdingbare Best<strong>im</strong>mungen <strong>im</strong><br />
<strong>Mit</strong>gliedstaat <strong>de</strong>r EU, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> angehört,<br />
für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n günstiger sind als die<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Best<strong>im</strong>mungen o<strong>de</strong>r die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Vorschriften.<br />
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