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Wir wünschen dem Lohner Schützenverein und den Lohner ...

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38. KOmpANIe „SÜDLOHNeR BeRGJÄGeR“<br />

Der Sü<strong>den</strong> schmückt für das <strong>Lohner</strong> Schützenfest<br />

Schon seit langem war es der Wunsch des Hauptmanns der 38. Kompanie „Südlohner Bergjäger“<br />

Karl-Heinz Herzog, auch aus <strong>dem</strong> Sü<strong>den</strong> auf das <strong>Lohner</strong> Schützenfest aufmerksam zu machen.<br />

Aus <strong>dem</strong> nördlichen, östlichen <strong>und</strong> westlichen Bereich Lohnes sind die Straßen zum Schützenfest<br />

geschmückt, aber warum nicht aus <strong>dem</strong> südlichen Bereich. Anfang des Jahres 2008 war es nach<br />

Rücksprache mit <strong>den</strong> Hauptleuten <strong>und</strong> Schützen der 30. Kompanie „Südlohner Bergmark“, 38.<br />

Kompanie „Südlohner Bergjäger“, 39. Kompanie „Sandhasen“ <strong>und</strong> der 54. Kompanie „Birkenjäger“<br />

(diese vier Kompanien wohnen nahe beieinander) <strong>und</strong> <strong>dem</strong> Bataillonskommandeur des IV. Bataillons<br />

beschlossene Sache, wir lassen uns von der Firma „WELAY“ ein Transparent anfertigen.<br />

Dieses geschah aber erst, nach<strong>dem</strong> Hauptmann Karl-Heinz Herzog <strong>den</strong> Auftrag von <strong>den</strong> Hauptleuten<br />

bekommen hatte, die Straßenmeisterei Vechta zu fragen, ob wir über die Landstraße L 846<br />

Bergweg (nähe Einfahrt zum Hamberg) ein Transparent aufhängen dürfen. Schon dort wurde mitgeteilt,<br />

dass für Lohne eigentlich nichts mehr diesbezüglich genehmigt wird, weil es sehr große<br />

Probleme mit einer Kompanie gegeben hätte. Diese Kompanie grub Hülsen für <strong>den</strong> Fahnenmast<br />

nur so tief ein, dass sich noch ein Stück der Hülse über der Grasnarbe befand. Als Folge entstand<br />

beim mähen des Grünstreifens ein erheblicher Scha<strong>den</strong> am Mähwerk. Dennoch hatte man volles<br />

Verständnis für das Anliegen der Kompanien. In Anwesenheit des Mitarbeiters der Straßenmeisterei<br />

wurde der Standort für die Masten festgelegt <strong>und</strong> das Transparent in Auftrag gegeben bzw.<br />

im Jahre 2008 aufgehängt. Auch wurde der Haftpflichtversicherung des <strong>Lohner</strong> <strong>Schützenverein</strong>s<br />

dieses mitgeteilt <strong>und</strong> aufgenommen. (Sicherheit hat vor allem Vorrang).<br />

Nun kam der Wunsch auf, eigentlich müssten doch grün-weiße Wimpel bis zum Schützenplatz aufgehängt<br />

wer<strong>den</strong>, damit wäre die Straße bis zum Schützenplatz richtig geschmückt. Klare Absage<br />

von der Straßenmeisterei. Der Mitarbeiter habe nach der Zusage großen Ärger bekommen <strong>und</strong><br />

könne das nicht genehmigen. Der nächste Weg ging zur zuständigen Stelle im Kreisamt. Auch dieser<br />

verantwortliche Mitarbeiter hatte sehr großes Verständnis für derartiges Anliegen, aber auch<br />

hier wurde das Fehlverhalten besagter Kompanie vorgetragen. Bemerkung des verantwortlichen<br />

Mitarbeiters: „Ja, ihr meint es ehrlich mit der Sicherheit, aber einer macht einen großen Fehler <strong>und</strong><br />

ihr müsst wahrscheinlich darunter lei<strong>den</strong>.“ Fazit: Der Wunsch ist nicht ganz in Erfüllung gegangen.<br />

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