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Diabetologische Schwerpunktpraxis Im Kleinen Biergrund

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wertungsmaßstab) 2008 ab 01.Januar 2008 die derzeitig gültige vertragsärztliche<br />

Gebührenordnung EBM 2000+ ablösen.<br />

Durch die Regelungen des EBM 2000+, bei dem man im fachärztlichen Kapitel<br />

den Bereich „Diabetologie“ schlicht vergessen hat, waren die Diabetologen<br />

in der Regel gezwungen, sich formal im hausärztlichen Versorgungsbereich<br />

zu bewegen, da nur hier die „sprechende Medizin“, die in der Diabetologie<br />

essenzieller Bestandteil einer guten Therapie ist, ansatzweise vergütet wurde.<br />

Dies gilt ganz besonders für Hessen, da wir hier keinerlei strukturvertragliche<br />

Regelungen zur Diabetikerversorgung haben und damit im bundesweiten<br />

Vergleich ohnehin weitgehendes Schlusslicht sind.<br />

Vor Ort wurde dann, wie z.B. in Offenbach, ein Versorgungsnetzwerk aufgebaut,<br />

in dem die Hausärzte in die entsprechenden Diabetes-<br />

Schwerpunktpraxen, die allerdings formal auch Hausarztpraxen sind, überweisen.<br />

Da die spezialisierte diabetologische Versorgung jedoch eine besondere<br />

Leistung darstellt, die eben nur in ganz wenigen Hausarztpraxen (=<br />

Diabetes-Schwerpunktpraxen) vorgehalten wird, ist dieses Vorgehen mit den<br />

Regelungen des EBM 2000+ vereinbar.<br />

<strong>Im</strong> EBM 2008 wird diesem erfolgreichen Versorgungskonstrukt jetzt jedoch<br />

die Luft abgeschnürt, da die Quartalspauschale, die ein (formaler) Hausarzt-<br />

Diabetologe erhält, wenn er eine(n) Patientin/Patienten überwiesen bekommt,<br />

schlicht um 50% gegenüber der regulären Pauschale gekürzt wird.<br />

Für unsere Praxen bedeutet dies, dass wir einen Einnahmeausfall von<br />

100.000 - 120.000 €/Jahr erleiden werden.<br />

Damit sind wir wirtschaftlich ruiniert; es sei denn, wir beenden zum<br />

01.01.2008 unsere spezialisierte diabetologische Tätigkeit.<br />

Das Ende unserer Diabetes-Schwerpunktpraxen, die die Stadt und Teile des<br />

Kreises Offenbach und in einigen Spezialindikationen (Gestationsdiabetes,<br />

Diabetisches Fußsyndrom) einen Umkreis von rund 50km um Offenbach<br />

versorgt, bedeutet ganz kurz und knapp, dass ab diesem Tag rund 2000 Patienten<br />

mit Diabetes, davon rund 250 schwangere Frauen und rund 60<br />

Patienten mit floriden Fußgeschwüren (z.T. vorfußamputiert) ohne<br />

spezialisierte Versorgung da stehen werden.<br />

Dies stellt in unseren Augen einen unglaublichen Skandal dar. Wenn der<br />

Diabetesbeirat der Landesregierung, dem einer der Unterzeichner angehört<br />

zu Recht fordert, dass die Prävention gestärkt werden müsse, dann ist es ein<br />

Schlag ins Gesicht aller, die sich um Prävention bemühen, wenn durch diese<br />

neue Gebührenordnung der Sekundär- und Tertiärprävention bei schwer-<br />

und schwerstkranken Menschen mit Diabetes wirtschaftlich der Boden unter<br />

den Füßen weggezogen wird.<br />

Ebenso werden Schwangere wieder wochenlange Klinikaufenthalte in Kauf<br />

nehmen müssen, weil es ambulant keine Praxis mehr gibt, die diese Frauen<br />

zeitnah und qualitativ hochwertig versorgt.<br />

Sehr geehrte Frau Ministerin,<br />

wir appellieren daher an Sie, alles in Ihrer Macht stehende zu tun, dass<br />

diese Passage aus dem EBM 2008 gestrichen wird. Es geht hier nicht<br />

um das larmoyante Geschrei einer üppig alimentierten Ärztegruppe,<br />

sondern es geht um die Frage, ob wir wirtschaftlich überleben werden.<br />

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