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Umsetzung der EU- Antidiskriminie- rungs- richtlinien - des ...

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aufgenommen, als <strong>der</strong> erste Gesetzentwurf<br />

vorgebracht wurde. NGO’s<br />

haben gemeinsam mit Regie<strong>rungs</strong>stellen<br />

eine Arbeitsgruppe beim Forum gegen<br />

Rassismus eingerichtet. Sie hat die Aufgabe,<br />

die <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Richtlinien zu<br />

begleiten sowie Betroffene und Öffentlichkeit<br />

zu informieren.<br />

Griechenland:<br />

Es scheint, dass Griechenland bisher noch<br />

nicht mit <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> Richtlinien<br />

begonnen hat.<br />

Irland:<br />

Das betreffende Ministerium hat angekündigt,<br />

die bereits bestehende Gesetzgebung<br />

zu prüfen, ob sie mit den Richtlinien<br />

überein stimmt. Schriftliche Stellungnahmen<br />

von NGO’s wurden angefor<strong>der</strong>t. Im<br />

Moment sind die ersten Vorbereitungen für<br />

einen Gesetzentwurf getroffen.<br />

Italien:<br />

Es scheint, dass die italienische Regierung<br />

im Moment einen Entwurf vorbereitet, <strong>der</strong><br />

die Richtlinien umsetzen soll. Einen offiziellen<br />

Gesetzentwurf gibt es noch nicht.<br />

Luxemburg:<br />

Luxemburg setzt die Richtlinien scheinbar<br />

noch nicht um.<br />

Nie<strong>der</strong>lande:<br />

Das zuständige Ministerium hat einen Vorschlag<br />

vorgelegt, <strong>der</strong> nur im Parlament, im<br />

Januar 2003, diskutiert wurde, da die Wahlen<br />

keine schnellere Entwicklung zugelassen<br />

haben. Zu diesem Zeitpunkt hatten die<br />

NGO’s die Möglichkeit ihre Kommentare<br />

zu dem Vorschlag einzubringen.<br />

Portugal:<br />

Es scheint, dass Portugal bisher noch<br />

nicht mit <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> Richtlinie begonnen<br />

hat.<br />

Spanien:<br />

Obwohl es keinen öffentlichen Entwurf<br />

gibt, hat es den Anschein, dass die zuständigen<br />

Ministerien z. Z. einen Gesetzentwurf<br />

erarbeiten.<br />

Schweden:<br />

Die schwedische Regierung hat drei neue<br />

Gesetze vorgelegt, in Ergänzung zu den<br />

bestehenden <strong>Antidiskriminie</strong><strong>rungs</strong>geset-<br />

- 16 -<br />

Info-Brief Nr. 3<br />

zen, um die Auflagen <strong>der</strong> Richtlinien zu erfüllen.<br />

Es ist beabsichtigt, drei Vorschläge<br />

im Juli 2003 im Parlament vorzulegen. Im<br />

Moment beabsichtigt die schwedische Regierung<br />

eine Prüfung durchzuführen, um<br />

die bereits bestehende und die neue <strong>Antidiskriminie</strong><strong>rungs</strong>gesetzgebung<br />

in einem<br />

Gesetz zusammen zu fassen. Ergebnisse<br />

dieser Prüfung werden im Jahr 2005 erwartet.<br />

Großbritannien:<br />

Großbritannien war eines <strong>der</strong> ersten Län<strong>der</strong>,<br />

die den Überarbeitungsprozess in<br />

Gang gesetzt haben, und dass obwohl sie<br />

bereits über eine breit angelegte <strong>Antidiskriminie</strong><strong>rungs</strong>gesetzgebung<br />

verfügten,<br />

noch bevor die Übernahme <strong>der</strong> Richtlinien<br />

notwendig wurde. Das Home Office hat einen<br />

ausführlichen Beratungsprozess mit<br />

den NGO’s eingeleitet, bestehend aus drei<br />

Stufen in denen weitreichende Vorschläge<br />

an die NGO’s weitergeleitet wurden und<br />

diese ihre Empfehlungen abgeben konnten.<br />

Es scheint, dass dieser Beratungsprozess<br />

als gutes Beispiel auch in den an<strong>der</strong>en<br />

Mitgliedstaaten eingesetzt werden<br />

kann. Die abschließenden Beratungen mit<br />

den NGO’s sind so gut wie beendet. Der<br />

Vorschlag wird z. Z. im Parlament diskutiert.<br />

Für eine gemeinsame <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong><br />

beiden <strong>EU</strong>-<strong>Antidiskriminie</strong><strong>rungs</strong><strong>richtlinien</strong><br />

Eckpunkte <strong>des</strong> Lesben- und Schwulenverban<strong>des</strong><br />

in Deutschland<br />

Das generelle Benachteiligungsverbot<br />

muss breit angelegt werden und alle in Art.<br />

13 EG-Vertrag enthaltenen Merkmale einbeziehen,<br />

for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Lesben- und Schwulenverband<br />

in seinen im Februar 2003 veröffentlichten<br />

Eckpunkten zur <strong>Umsetzung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Richtlinien. In dem Papier werden<br />

For<strong>der</strong>ungen für die <strong>Umsetzung</strong> für ein zivilrechtliches<br />

(Kapitel 1) und ein arbeitsrechtliches<br />

(Kapitel 2) <strong>Antidiskriminie</strong><strong>rungs</strong>gesetz<br />

erhoben. Ausnahmen vom<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz dürften nur<br />

dann zugelassen werden, wenn sie nicht<br />

Ausdruck <strong>des</strong> persönlichen Gutdünkens<br />

seien, son<strong>der</strong>n einen direkten Bezug zum<br />

AG Gleichbehandlung / Nichtdiskriminierung

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