Umsetzung der EU- Antidiskriminie- rungs- richtlinien - des ...
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aufgenommen, als <strong>der</strong> erste Gesetzentwurf<br />
vorgebracht wurde. NGO’s<br />
haben gemeinsam mit Regie<strong>rungs</strong>stellen<br />
eine Arbeitsgruppe beim Forum gegen<br />
Rassismus eingerichtet. Sie hat die Aufgabe,<br />
die <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Richtlinien zu<br />
begleiten sowie Betroffene und Öffentlichkeit<br />
zu informieren.<br />
Griechenland:<br />
Es scheint, dass Griechenland bisher noch<br />
nicht mit <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> Richtlinien<br />
begonnen hat.<br />
Irland:<br />
Das betreffende Ministerium hat angekündigt,<br />
die bereits bestehende Gesetzgebung<br />
zu prüfen, ob sie mit den Richtlinien<br />
überein stimmt. Schriftliche Stellungnahmen<br />
von NGO’s wurden angefor<strong>der</strong>t. Im<br />
Moment sind die ersten Vorbereitungen für<br />
einen Gesetzentwurf getroffen.<br />
Italien:<br />
Es scheint, dass die italienische Regierung<br />
im Moment einen Entwurf vorbereitet, <strong>der</strong><br />
die Richtlinien umsetzen soll. Einen offiziellen<br />
Gesetzentwurf gibt es noch nicht.<br />
Luxemburg:<br />
Luxemburg setzt die Richtlinien scheinbar<br />
noch nicht um.<br />
Nie<strong>der</strong>lande:<br />
Das zuständige Ministerium hat einen Vorschlag<br />
vorgelegt, <strong>der</strong> nur im Parlament, im<br />
Januar 2003, diskutiert wurde, da die Wahlen<br />
keine schnellere Entwicklung zugelassen<br />
haben. Zu diesem Zeitpunkt hatten die<br />
NGO’s die Möglichkeit ihre Kommentare<br />
zu dem Vorschlag einzubringen.<br />
Portugal:<br />
Es scheint, dass Portugal bisher noch<br />
nicht mit <strong>der</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> Richtlinie begonnen<br />
hat.<br />
Spanien:<br />
Obwohl es keinen öffentlichen Entwurf<br />
gibt, hat es den Anschein, dass die zuständigen<br />
Ministerien z. Z. einen Gesetzentwurf<br />
erarbeiten.<br />
Schweden:<br />
Die schwedische Regierung hat drei neue<br />
Gesetze vorgelegt, in Ergänzung zu den<br />
bestehenden <strong>Antidiskriminie</strong><strong>rungs</strong>geset-<br />
- 16 -<br />
Info-Brief Nr. 3<br />
zen, um die Auflagen <strong>der</strong> Richtlinien zu erfüllen.<br />
Es ist beabsichtigt, drei Vorschläge<br />
im Juli 2003 im Parlament vorzulegen. Im<br />
Moment beabsichtigt die schwedische Regierung<br />
eine Prüfung durchzuführen, um<br />
die bereits bestehende und die neue <strong>Antidiskriminie</strong><strong>rungs</strong>gesetzgebung<br />
in einem<br />
Gesetz zusammen zu fassen. Ergebnisse<br />
dieser Prüfung werden im Jahr 2005 erwartet.<br />
Großbritannien:<br />
Großbritannien war eines <strong>der</strong> ersten Län<strong>der</strong>,<br />
die den Überarbeitungsprozess in<br />
Gang gesetzt haben, und dass obwohl sie<br />
bereits über eine breit angelegte <strong>Antidiskriminie</strong><strong>rungs</strong>gesetzgebung<br />
verfügten,<br />
noch bevor die Übernahme <strong>der</strong> Richtlinien<br />
notwendig wurde. Das Home Office hat einen<br />
ausführlichen Beratungsprozess mit<br />
den NGO’s eingeleitet, bestehend aus drei<br />
Stufen in denen weitreichende Vorschläge<br />
an die NGO’s weitergeleitet wurden und<br />
diese ihre Empfehlungen abgeben konnten.<br />
Es scheint, dass dieser Beratungsprozess<br />
als gutes Beispiel auch in den an<strong>der</strong>en<br />
Mitgliedstaaten eingesetzt werden<br />
kann. Die abschließenden Beratungen mit<br />
den NGO’s sind so gut wie beendet. Der<br />
Vorschlag wird z. Z. im Parlament diskutiert.<br />
Für eine gemeinsame <strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong><br />
beiden <strong>EU</strong>-<strong>Antidiskriminie</strong><strong>rungs</strong><strong>richtlinien</strong><br />
Eckpunkte <strong>des</strong> Lesben- und Schwulenverban<strong>des</strong><br />
in Deutschland<br />
Das generelle Benachteiligungsverbot<br />
muss breit angelegt werden und alle in Art.<br />
13 EG-Vertrag enthaltenen Merkmale einbeziehen,<br />
for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Lesben- und Schwulenverband<br />
in seinen im Februar 2003 veröffentlichten<br />
Eckpunkten zur <strong>Umsetzung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Richtlinien. In dem Papier werden<br />
For<strong>der</strong>ungen für die <strong>Umsetzung</strong> für ein zivilrechtliches<br />
(Kapitel 1) und ein arbeitsrechtliches<br />
(Kapitel 2) <strong>Antidiskriminie</strong><strong>rungs</strong>gesetz<br />
erhoben. Ausnahmen vom<br />
Gleichbehandlungsgrundsatz dürften nur<br />
dann zugelassen werden, wenn sie nicht<br />
Ausdruck <strong>des</strong> persönlichen Gutdünkens<br />
seien, son<strong>der</strong>n einen direkten Bezug zum<br />
AG Gleichbehandlung / Nichtdiskriminierung