download - DGS - Landesverband Berlin und Brandenburg eV
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Besonders fragwürdig erscheinen die Anforderungen von Betreibern in<br />
Netzen, in denen sehr geringe Mengen an PV-Leistung installiert sind. Der<br />
Anwendungshinweis von BMU <strong>und</strong> BMWi oder auch der Hinweis des FNN im<br />
VDE zur technischen Umsetzung des Einspeisemanagements wird<br />
offensichtlich nicht berücksichtigt.<br />
Da unserer Ansicht nach dieses Verhalten der Netzbetreiber nicht<br />
ursprüngliches Ziel des § 6 EEG 2012 sein kann, fordern wir Sie auf zu diesem<br />
Punkt Nachbesserungen im Gesetzestext umzusetzen bzw. uns in dieser<br />
Forderung zu unterstützen.<br />
Es macht keinen Sinn, Anlagenbetreiber durch Verbindung mit dem EEG-<br />
Vergütungsanspruch auf die Installation eines Funkr<strong>und</strong>steuerempfängers zu<br />
verpflichten, wenn beim zuständigen Netzbetreiber noch nicht die Technik<br />
installiert ist <strong>und</strong> auf absehbare Zeit keine netztechnische Notwendigkeit zur<br />
nachrangigen Fernabregelung von Anlagen unter 100 kW besteht. Eine<br />
Vorrüstung der PV-Anlage mit einem Abschaltkontakt (sei es durch ein AC-<br />
Schütz oder am Wechselrichter) - ähnlich wie es im aktuellen Entwurf der<br />
zukünftigen, von ENTSO-E erarbeiteten EU- Richtlinie zum „Network Code for<br />
all Generators“ vorgesehen ist - wäre zukunftssicherer. Noch dazu ist die<br />
z.Z. präferierte Lösung mit Funkr<strong>und</strong>steuer-Empfänger <strong>und</strong> 4 Relais-<br />
Kontakten technisch antiquiert, teuer <strong>und</strong> in Richtung Netzregelung des<br />
Niederspannungsnetzes nicht zukunftsfähig.<br />
Unser Vorschlag ist daher, die entsprechende Verpflichtung zur Ausrüstung<br />
von technischen Einrichtungen zur Fernabregelbarkeit zeitlich zu verschieben<br />
<strong>und</strong> auf jeden Fall zu präzisieren:<br />
• bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung kleiner 100 kW<br />
<strong>und</strong> größer 30 kW mit einer Übergangsfrist zumindest von<br />
drei Jahren zu versehen<br />
• <strong>und</strong> PV-Anlagen mit einer installierten Leistung kleiner 30 kW<br />
gänzlich aus dieser Verpflichtung herauszunehmen.<br />
Die Vorrüstung gemäß der voraussichtlich ab 2017 geltenden zukünftigen EU-<br />
Richtlinie mit dem Abschaltkontakt für alle Anlagen ab 400 Watt ist unstrittig.<br />
Für Rückfragen, insbesondere zur Schilderung der genannten Fälle, stehen<br />
wir gerne zur Verfügung <strong>und</strong> würden uns über eine kurzfristige Rückmeldung<br />
freuen.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Jörg Mayer Ralf Haselhuhn<br />
Geschäftsführer BSW-Solar e.V. Vorsitzender des Fachausschuss<br />
Photovoltaik der <strong>DGS</strong><br />
Alexander Werner Rainer Brohm<br />
Bereichsleiter Technik BSW-Solar e.V. Bereichsleiter Politik <strong>und</strong><br />
Internationales BSW Solar e.V.