Wohn â und Betreuungsvertrag - Diakonisches Werk ...
Wohn â und Betreuungsvertrag - Diakonisches Werk ...
Wohn â und Betreuungsvertrag - Diakonisches Werk ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
QMH<br />
K 01.04<br />
zwischen der<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
<strong>Wohn</strong> – <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach<br />
– Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
als Träger des Ludwig-Weber-Hauses<br />
vertreten durch Frau Susanne Claßen<br />
u n d<br />
bisher wohnhaft:<br />
vertreten durch:<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 1 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL<br />
für<br />
vollstationäre Pflegeeinrichtungen<br />
wird mit Wirkung vom: auf unbestimmte Zeit folgender<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong> geschlossen:<br />
- nachstehend „Einrichtung“ genannt -<br />
- nachstehend „Bewohner-/in“ genannt -<br />
-(rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer/<br />
Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter)-
QMH<br />
K 01.04<br />
§ 1<br />
Einrichtungsträger<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
� Die Pflege gGmbH Mönchengladbach – Ein Unternehmen der Diakonie – ist ein als<br />
gemeinnützig anerkannter Rechtsträger mit dem Sitz in<br />
41061 Mönchengladbach, Kapuzinerstr. 44.<br />
� Seine Rechtsform ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung.<br />
� Die Bewohnerin / der Bewohner respektiert die Gr<strong>und</strong>richtung der Einrichtung. Diese<br />
liegt der Konzeption der Einrichtung zugr<strong>und</strong>e. (siehe auch „Leitbild für die<br />
Betreuung <strong>und</strong> Pflege im Haus Bungeroth“).<br />
§ 2<br />
Vertragsgr<strong>und</strong>lagen<br />
(1) Die vorvertraglichen Informationen der Einrichtung nach § 3 <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Betreuungsvertrag</strong>sgesetz (WBVG) sind Vertragsgr<strong>und</strong>lage, dazu gehört insbesondere die<br />
Darstellung der <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> Gebäudesituation, Konzeption, Entgelte <strong>und</strong> Pflege- <strong>und</strong><br />
Betreuungsleistung sowie die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen.<br />
(2) Weitere Vertragsgr<strong>und</strong>lagen sind der Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur<br />
Kurzzeitpflege <strong>und</strong> vollstationären Pflege (NRW), die Vergütungsvereinbarung nach §<br />
84 SGB XI sowie der Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI in der jeweils gültigen<br />
Fassung. Soweit sie diesem Vertrag nicht in der Anlage beigefügt sind, werden sie von<br />
der Einrichtung zur Verfügung gestellt.<br />
§ 3<br />
Leistungen der Einrichtung<br />
1) Die Einrichtung erbringt der Bewohnerin/dem Bewohner folgende Leistungen:<br />
a) Unterkunft in einem Einzelzimmer mit Bad, Z-Nummer<br />
Zimmergröße 17,99 m²<br />
Das Zimmer ist mit einem Pflegebett, Nachttisch, Kleider- u. Wäscheschrank,<br />
Garderobe, Tisch, 2 Stühle, Sideboard, sowie Telefon-, Internet-, TV- <strong>und</strong><br />
Radioanschluss ausgestattet.<br />
b) Verpflegung in folgendem Umfang:<br />
-Normalkost: Frühstück<br />
Mittagessen<br />
Nachmittagskaffee<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 2 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
Abendessen<br />
Zwischenmahlzeiten<br />
-bei Bedarf: leichte Vollkost oder<br />
Diätkost nach ärztlicher Anordnung<br />
sowie eine ausreichende jederzeit erhältliche Getränkeversorgung<br />
(Kaffee, Tee, Mineralwasser, Saft)<br />
c) Dem Pflegebedarf sowie dem Ges<strong>und</strong>heitszustand der Bewohnerin/des Bewohners<br />
entsprechende Pflege <strong>und</strong> Betreuung nach dem allgemein anerkannten Stand<br />
medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch -Soziale<br />
Pflegeversicherung (SGB XI) (Pflegeklasse/Pflegestufe):<br />
Klasse/Stufe I<br />
Klasse/Stufe II<br />
Klasse/Stufe III<br />
außergewöhnlich hoher <strong>und</strong> intensiver Pflegeaufwand (Härtefall)<br />
entsprechend dem Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur Kurzzeitpflege<br />
<strong>und</strong> vollstationären Pflege (NRW). Dieser kann bei der Einrichtungsleitung<br />
eingesehen werden.<br />
Bei Veränderungen des Pflegebedarfs passt die Einrichtung ihre Leistungen dem<br />
Veränderten Bedarf an.<br />
d) Zusätzliche Betreuung <strong>und</strong> Aktivierung der pflegebedürftigen Bewohnerinnen <strong>und</strong><br />
Bewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung <strong>und</strong> Betreuung<br />
(Personenkreis gem. § 45 a SGB XI), soweit die Pflegekassen hierfür einen<br />
Vergütungszuschlag zahlen.<br />
e) Pflege <strong>und</strong> Betreuung, die nicht in den leistungsrechtlichen Rahmen des SGB XI<br />
fällt (sog. Stufe 0 nach § 61 SGB XII).<br />
f) Regelmäßige Reinigung des überlassenen <strong>Wohn</strong>raumes<br />
(Häufigkeit; ggf. Aufschlüsselung nach <strong>Wohn</strong>raum oder Bad)<br />
g) Überlassung, Reinigung <strong>und</strong> Instandhaltung von Bettwäsche, Handtüchern<br />
Waschlappen <strong>und</strong> Tischdecken.<br />
h) Waschen <strong>und</strong> Mangeln der maschinenwaschbaren persönlichen Wäsche. Sie muss<br />
gekennzeichnet <strong>und</strong> industriemaschinentauglich sein. Für nicht gekennzeichnete<br />
Wäsche kann keine Haftung übernommen werden. Die Leibwäsche wird in einer<br />
Großwäscherei <strong>und</strong> die Oberbekleidung im Haus gewaschen.<br />
i) Haustechnik <strong>und</strong> Verwaltung ( z.B. Barbetragsverwaltung ) im notwendigen<br />
Umfang.<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 3 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
j) Bereitstellung von Inkontinenzmitteln, soweit erforderlich <strong>und</strong> von der<br />
Krankenversicherung nicht zur Verfügung gestellt.<br />
(2) Die Gemeinschaftsräume <strong>und</strong> -einrichtungen stehen der Bewohnerin/dem Bewohner<br />
zur Mitbenutzung zur Verfügung.<br />
(3) Die Einrichtung übergibt der Bewohnerin / dem Bewohner folgende Schlüssel:<br />
1 Zimmerschlüssel……1 Wertefachschlüssel für Zimmer Nr.<br />
Die Anfertigung weiterer Schlüssel darf nur die Einrichtungsleitung veranlassen.<br />
Der Verlust von Schlüsseln ist umgehend der Einrichtungsleitung zu melden; die<br />
Ersatzbeschaffung erfolgt durch die Einrichtungsleitung, bei Verschulden der<br />
Bewohnerin / des Bewohners auf ihre / seine Kosten. Alle Schlüssel sind Eigentum der<br />
Einrichtung. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses im beiderseitigen<br />
Einvernehmen oder durch Kündigung hat die Bewohnerin/der Bewohner die Schlüssel<br />
vollzählig an die Einrichtungsleitung zurückzugeben.<br />
(4) Es gilt die freie Arzt- <strong>und</strong> Apothekenwahl, erforderlichenfalls ist die Einrichtung der<br />
Bewohnerin/dem Bewohner bei der Vermittlung dieser Leistungen behilflich (siehe<br />
Anlage 1)<br />
§ 4<br />
Leistungsentgelt<br />
(1) Die Entgelte für die Leistungen gem. § 3 richten sich nach den mit den Kostenträgern<br />
(zuständige Pflegekassen <strong>und</strong> Sozialhilfeträger) getroffenen<br />
Vergütungsvereinbarungen.<br />
(2) Das Leistungsentgelt beträgt bei monatlicher Abrechnung im Rahmen dieses Vertrages<br />
pro Tag:<br />
Entgelt für Unterkunft €………16,23………tägl.<br />
Entgelt für Verpflegung € ..........12,50...........tägl.<br />
Pflegeleistungen im Bereich des SGB XI<br />
Stufe I € … tägl.<br />
Stufe II € …….........................tägl.<br />
Stufe III € ................................tägl.<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 4 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
Zuschlag für außergewöhnlich hohen <strong>und</strong> intensiven<br />
Pflegeaufwand („Härtefall“) € .............................. tägl.<br />
Pflege <strong>und</strong> Betreuung, die nicht in<br />
den<br />
leistungsrechtlichen Rahmen des SGB XI fällt<br />
(sog. Stufe O im Sinne von § 61 SGB XII) € ...............................tägl.<br />
Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen<br />
im Sinne des § 82 Abs. 3 SGB XI <strong>und</strong> der dazu<br />
ergangenen Ausführungsvorschriften<br />
(teilweise öffentliche Förderung):<br />
Einzelzimmer € ........... ……..............tägl.<br />
=========================================================<br />
insgesamt € .................................tägl.<br />
Davon übernimmt die gesetzliche Pflegekasse in der Regel monatlich € ……………….<br />
Bei Bedarf fallen zusätzliche Kosten für Inkontinenzmaterial i.H.v. € 26,81 monatlich<br />
an, soweit die Kosten nicht von der jeweiligen Krankenversicherung übernommen<br />
werden.<br />
(3) Wird die Bewohnerin/der Bewohner vollständig <strong>und</strong> dauerhaft durch Sondenernährung<br />
auf Kosten Dritter (z.B. Krankenversicherung) versorgt, verringert sich das<br />
Gesamtentgelt um die ersparten Aufwendungen. Die Reduzierung beläuft sich<br />
entsprechend der Vergütungsvereinbarung vom 23.06.2009 auf z. Zt. 8,33 € täglich<br />
(4) Die Einrichtung ist berechtigt, das Entgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen, wenn<br />
sich die bisherige Berechnungsgr<strong>und</strong>lage verändert <strong>und</strong> sowohl die Erhöhung als auch<br />
das erhöhte Entgelt angemessen sind. Eine Erhöhung des Investitionsbetrages ist nur<br />
zulässig, soweit er betriebsnotwendig ist <strong>und</strong> nicht durch öffentliche Förderungen<br />
gedeckt wird.<br />
Die Einrichtung hat der Bewohnerin/dem Bewohner die beabsichtigte Erhöhung des<br />
Entgeltes schriftlich mitzuteilen <strong>und</strong> zu begründen. Aus der Mitteilung muss der<br />
Zeitpunkt hervorgehen, zu dem die Einrichtung die Erhöhung des Entgelts verlangt. In<br />
der Begründung muss sie unter Angabe des Umlagemaßstabes die Positionen<br />
benennen, für die sich durch die veränderte Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />
Kostensteigerungen ergeben <strong>und</strong> die bisherigen Entgeltbestandteile den vorgesehenen<br />
neuen Entgeltbestandteilen gegenüberstellen. Der Bewohner schuldet das erhöhte<br />
Entgelt frühestens vier Wochen nach Zugang des hinreichend begründeten<br />
Erhöhungsverlangens. Der Bewohner muss rechtzeitig Gelegenheit erhalten, die<br />
Angaben der Einrichtung durch Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen zu<br />
überprüfen.<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 5 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
(5) Die Einrichtung ist berechtigt, das Entgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen, wenn<br />
der individuelle Betreuungs- <strong>und</strong> Pflegebedarf der Bewohnerin/des Bewohners zunimmt.<br />
Die Erhöhung ist bei entsprechender Feststellung durch den Leistungsbescheid der<br />
Pflegekasse zulässig, wenn die Einrichtung die Entgelterhöhung vorab mit einer Frist<br />
von 14 Tagen dem Bewohner / der Bewohnerin schriftlich begründet hat.<br />
In dieser Begründung sind die bisherigen <strong>und</strong> die veränderten Leistungen sowie die<br />
dafür jeweils zu entrichtenden Entgelte gegenüberzustellen. Die Erhöhung wird wirksam<br />
nach Zugang bei der Bewohnerin/dem Bewohner angezeigt hat, auch wenn im<br />
Leistungsbescheid der Pflegekasse ein früherer Zeitpunkt bestimmt wird.<br />
(6) Bei vorübergehender Abwesenheit wird gr<strong>und</strong>sätzlich ein Leistungsentgelt nach<br />
Maßgaben des Rahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 SGB XI (Kurzzeitpflege <strong>und</strong><br />
vollstationäre Pflege) NRW berechnet. Danach kann vom ersten Tag der ganztägigen<br />
Abwesenheit wegen Aufenthaltes in einem Krankenhaus, in einer stationären<br />
Rehabilitationseinrichtung sowie wegen Urlaubs eine Platzgebühr berechnet werden.<br />
Innerhalb eines Kalenderjahres besteht Anspruch auf Platzgebühr höchstens für 42<br />
Tage. Bei Krankenhausaufenthalten <strong>und</strong> bei Aufenthalten in<br />
Rehabilitationseinrichtungen verlängert sich der Abrechnungszeitraum für die Dauer<br />
dieser Aufenthalte. Die Platzgebühr beträgt jeweils 75 v.H. der Pflegevergütung (vgl. §<br />
84 Abs. 1 SGB XI) <strong>und</strong> der Entgelte für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung. Abweichend von<br />
Satz 5 sind bei einer Abwesenheit von bis zu 3 Tagen die ungekürzte Pflegevergütung<br />
<strong>und</strong> die ungekürzten Entgelte für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung zu zahlen.<br />
(7) Das Entgelt für die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ist bei<br />
vorübergehender Abwesenheit in voller Höhe zu entrichten.<br />
§ 5<br />
Fälligkeit <strong>und</strong> Abrechnung<br />
(1) Die Leistungsentgelte sind jeweils im Voraus am Ersten eines Monats fällig; erstmals<br />
am Tag des Einzugs. Das Leistungsentgelt ist darauf folgend spätestens bis zum 15.<br />
des laufenden Monats zu zahlen. Abweichende Bestimmungen <strong>und</strong> Vereinbarungen<br />
mit Kostenträgern bleiben unberührt.<br />
(2) Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> der Abrechnung eine Differenz gegenüber dem nach Absatz 1 in<br />
Rechnung gestellten Leistungsentgelt, so ist spätestens mit der nächstfälligen Zahlung<br />
ein Ausgleich herbeizuführen. Die Aufrechnung anderer Forderungen ist nur zulässig,<br />
wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.<br />
(3) Soweit Entgelte von öffentlichen Kostenträgern übernommen werden, wird mit diesen<br />
abgerechnet. Die Bewohnerin/der Bewohner wird über die Höhe des übernommenen<br />
Anteils informiert.<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 6 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
§ 6<br />
Mitwirkungspflichten<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
(1) Die Bewohnerin/Der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise<br />
entstehenden rechtlichen <strong>und</strong> finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen<br />
Anträge zu stellen <strong>und</strong> die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen<br />
nach SGB XI, SGB XII <strong>und</strong> Pflegewohngeld in NW). Bei fehlender oder falscher<br />
Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/dem<br />
Bewohner ansonsten Regresse.<br />
(2) Die Bewohnerin/der Bewohner ist insbesondere verpflichtet, einen Antrag auf<br />
Einstufung <strong>und</strong> Überprüfung der Einstufung durch die Pflegekasse nach schriftlicher<br />
<strong>und</strong> begründeter Aufforderung der Einrichtung zu stellen. Weigert sich die<br />
Bewohnerin/der Bewohner, den Antrag zu stellen, kann die Einrichtung ihr/ihm oder<br />
dem Kostenträger ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach der Aufforderung<br />
vorläufig den Pflegesatz nach der nächsthöheren Pflegeklasse berechnen. Werden die<br />
Voraussetzungen für eine höhere Pflegestufe vom Medizinischen Dienst nicht bestätigt<br />
<strong>und</strong> lehnt die Pflegekasse eine Höherstufung deswegen ab, hat die Einrichtung der<br />
Bewohnerin/dem Bewohner den überzahlten Betrag unverzüglich zurückzuzahlen; der<br />
Rückzahlungsbetrag ist rückwirkend ab Zahlung des erhöhten Entgeltes mit wenigstens<br />
5 v.H. zu verzinsen. Das Kündigungsrecht nach § 15 dieses Vertrages bleibt unberührt.<br />
(3) Der Mitwirkung der Bewohnerin/des Bewohners bedarf des Weiteren auch die<br />
Feststellung, ob sie/er zum Personenkreis mit erheblichem Bedarf an allgemeiner<br />
Beaufsichtigung <strong>und</strong> Betreuung des § 45 a SGB XI gehört. Zur Inanspruchnahme der<br />
Leistung nach § 3 Abs. 1 d dieses Vertrages bedarf es zusätzlich der Antragstellung<br />
der Bewohnerin/des Bewohners an die Pflegekasse auf entsprechende Einstufung,<br />
soweit dies noch nicht geschehen ist.<br />
§ 7<br />
Eingebrachte Sachen<br />
(1) Im Einvernehmen mit der Einrichtungsleitung kann die Bewohnerin/der Bewohner<br />
Möbel <strong>und</strong> andere Einrichtungsgegenstände in ihr / sein Zimmer einbringen. Die von<br />
der Bewohnerin/dem Bewohner eingebrachten elektrischen, netzabhängig betriebenen<br />
1 Geräte werden auf ihre/seine Kosten regelmäßig durch die Einrichtung bzw. auf deren<br />
Veranlassung geprüft. Solche Geräte, die nicht verkehrssicher sind, dürfen nicht<br />
betrieben werden.<br />
(2) Eingebrachte Elektrogeräte müssen den allgemein anerkannten Regeln der<br />
Elektrotechnik <strong>und</strong> den allgemein anerkannten Sicherheitsbestimmungen entsprechen<br />
<strong>und</strong> die entsprechenden Normprüfzeichen tragen.<br />
1<br />
Nicht mitumfasst sind die lediglich batteriebetriebenen elektrischen Geräte<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 7 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
(3) Persönliche Gegenstände der Bewohnerin/des Bewohners können außerhalb der zur<br />
Verfügung gestellten Räumlichkeiten nur aufgr<strong>und</strong> einer besonderen Vereinbarung<br />
untergebracht werden.<br />
§ 8<br />
Tierhaltung<br />
Die Haltung von Kleintieren ist möglich. Sie bedarf jedoch der Zustimmung der<br />
Einrichtungsleitung.<br />
§ 9<br />
Haftung<br />
(1) Bewohnerin/Bewohner <strong>und</strong> Einrichtung haften einander für Sachschäden im<br />
Rahmen dieses Vertrages nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />
Im Übrigen bleibt es der Bewohnerin/dem Bewohner überlassen, eine Sach-<br />
Versicherung abzuschließen.<br />
(2) Für Personenschäden wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.<br />
Das gilt auch für sonstige Schäden.<br />
§ 10<br />
Datenschutz<br />
(1) Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Einrichtung sind zur Verschwiegenheit sowie zur<br />
Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet<br />
(2) Soweit es zur Durchführung der Leistungserbringung erforderlich ist, dürfen<br />
personenbezogene Daten der Bewohnerin / des Bewohners durch die Einrichtung<br />
erhoben, gespeichert, verarbeitet <strong>und</strong> an Dritte übermittelt werden. Die Einwilligung<br />
zur Erhebung <strong>und</strong> zur Übermittlung bedürfen der Schriftform <strong>und</strong> sind widerruflich<br />
(siehe Anlagen 3 bis 5 ).<br />
(3) Die Bewohnerin / der Bewohner hat das Recht auf Auskunft, welche Daten über sie/<br />
ihn gespeichert sind.<br />
§ 11<br />
Recht auf Beratung <strong>und</strong> Beschwerde<br />
(1) Die Bewohnerin/der Bewohner hat das Recht, sich bei der Einrichtung <strong>und</strong> den in<br />
der Anlage 6 genannten Stellen beraten zu lassen <strong>und</strong> sich dort über Mängel bei<br />
Erbringung der im <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong> vorgesehenen Leistungen zu<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 8 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
beschweren.<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
(2) Die Bewohnerin/der Bewohner hat Anspruch darauf, dass die Einrichtung das von<br />
der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des<br />
Landes NRW für ihre Mitglieder in einer Selbstverpflichtung festgelegte interne <strong>und</strong><br />
externe<br />
Beschwerdemanagement gewährleistet. Die Selbstverpflichtungserklärung in der<br />
Fassung vom 22.02.2000 ist Bestandteil dieses Vertrages <strong>und</strong> als Anlage 7<br />
beigefügt.<br />
(3) Die Rechte nach § 10 <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong>sgesetz (WBVG) in Hinblick<br />
auf die Kürzung des Entgeltes bei Nicht- oder Schlechtleistung bleiben unberührt.<br />
§ 12<br />
Sonstige Bestimmungen<br />
(1) Um der Einrichtung eine verantwortliche Betreuung zu ermöglichen, wird die<br />
Bewohnerin / der Bewohner eine vorübergehende Abwesenheit von länger als einem<br />
Tag rechtzeitig <strong>und</strong> unverzüglich der Einrichtung mitteilen.<br />
(2) Im Falle des Todes der Bewohnerin/des Bewohners sind zu benachrichtigen:<br />
�<br />
(3) Unbeschadet einer etwaigen letztwilligen Verfügung oder der gesetzlichen Erbfolge<br />
soll der Besitz der Bewohnerin/des Bewohners an:<br />
�<br />
oder im Verhinderungsfalle an:<br />
ausgehändigt werden.<br />
(4) Aufgr<strong>und</strong> der räumlichen Gegebenheiten kann der Nachlass nicht sichergestellt<br />
werden.<br />
§ 13<br />
Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />
(1) Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines<br />
Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 9 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
Tod der Bewohnerin/des Bewohners.<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
(2) Falls die Sachen der Bewohnerin/des Bewohners nicht binnen einer Woche nach<br />
Vertragsende abgeholt worden sind, können sie auf Kosten der Bewohnerin/des<br />
Bewohners bzw. des Nachlasses durch die Einrichtung anderweitig untergebracht<br />
werden.<br />
§ 14<br />
Kündigung durch die Bewohnerin/den Bewohner<br />
(1) Die Bewohnerin/Der Bewohner kann den Vertrag spätestens am dritten <strong>Werk</strong>tag eines<br />
Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Bei einer<br />
Erhöhung des Entgeltes ist eine Kündigung jederzeit für den Zeitpunkt möglich, zu dem<br />
die Einrichtung die Erhöhung des Entgeltes verlangt.<br />
(2) Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Vertragsverhältnisses kann die<br />
Bewohnerin/der Bewohner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird der<br />
Bewohnerin/dem Bewohner erst nach Beginn des Vertragsverhältnisses eine<br />
Ausfertigung des Vertrages ausgehändigt, kann die Bewohnerin/der Bewohner auch<br />
noch bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Aushändigung kündigen.<br />
(3) Die Bewohnerin/der Bewohner kann den Vertrag aus wichtigem Gr<strong>und</strong> jederzeit ohne<br />
Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihr/ihm die Fortsetzung des Vertrages<br />
bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.<br />
§ 15<br />
Kündigung durch die Einrichtung<br />
(1) Die Einrichtung kann den Vertrag nur aus wichtigem Gr<strong>und</strong> kündigen. Die Kündigung<br />
bedarf der Schriftform <strong>und</strong> ist zu begründen. Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> liegt insbesondere<br />
vor, wenn<br />
1. die Einrichtung den Betrieb einstellt, wesentlich einschränkt oder in seiner Art<br />
verändert <strong>und</strong> die Fortsetzung des Vertrags für die Einrichtung eine unzumutbare<br />
Härte bedeuten würde,<br />
2. die Bewohnerin/der Bewohner ihre/seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so<br />
gröblich verletzt, dass der Einrichtung die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr<br />
zugemutet werden kann; dies gilt insbesondere dann, wenn die Bewohnerin / der<br />
Bewohner ihre/seine Mitwirkungspflicht dadurch verletzt, dass sie/er trotz<br />
Aufforderung der Einrichtung nach § 6 Abs. 2 des Vertrages bei der Pflegekasse<br />
keinen Antrag auf Höherstufung stellt, oder<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 10 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
3. die Bewohnerin/der Bewohner<br />
a) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder<br />
eines Teils des Entgelts, der das Entgelt für einen Monat übersteigt, im Verzug<br />
ist oder<br />
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der<br />
Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der<br />
das Entgelt für zwei Monate erreicht.<br />
Die Kündigung des Vertrages zum Zwecke der Erhöhung des Entgelts ist<br />
ausgeschlossen.<br />
(2) Die Einrichtung kann aus dem Gr<strong>und</strong> des Abs. 1 S. 3 Nr. 2 2. Halbsatz nur kündigen,<br />
wenn sie zuvor die Bewohnerin/den Bewohner unter Bestimmung einer angemessenen<br />
Frist <strong>und</strong> unter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erneut auf die<br />
Mitwirkungspflicht hingewiesen hat <strong>und</strong> der Kündigungsgr<strong>und</strong> nicht durch eine<br />
Antragsstellung entfallen ist.<br />
(3) Die Einrichtung kann aus dem Gr<strong>und</strong> des Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 nur kündigen, wenn sie<br />
zuvor dem Bewohner unter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erfolglos eine<br />
angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat. Ist die Bewohnerin/der Bewohner in den Fällen<br />
des Abs.1 Satz 3 Nr. 3 mit der Entrichtung des Entgelts in Rückstand geraten, ist die<br />
Kündigung ausgeschlossen, wenn die Einrichtung vorher befriedigt wird. Die Kündigung<br />
wird unwirksam, wenn die Einrichtung bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt<br />
der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich des fälligen Entgelts die<br />
Einrichtung befriedigt wird oder eine öffentliche Stelle sich zur Befriedigung verpflichtet.<br />
(4) In den Fällen des Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 <strong>und</strong> 3 kann die Einrichtung den Vertrag ohne<br />
Einhaltung einer Frist kündigen. Im Übrigen ist eine Kündigung bis zum dritten <strong>Werk</strong>tag<br />
eines Kalendermonats zum Ablauf des nächsten Monats zulässig.<br />
§ 16<br />
Nachweis von Leistungsersatz <strong>und</strong> Übernahme der Umzugskosten<br />
(1) Hat die Bewohnerin/der Bewohner nach § 14 Abs. 3 aufgr<strong>und</strong> eines von der Einrichtung<br />
zu vertretenden Kündigungsgr<strong>und</strong>es gekündigt, ist die Einrichtung der<br />
Bewohnerin/dem Bewohner auf dessen Verlangen zum Nachweis eines<br />
angemessenen Leistungsersatzes zu zumutbaren Bedingungen <strong>und</strong> zur Übernahme<br />
der Umzugskosten in angemessenem Umfang verpflichtet. § 115 Abs. 4 SGB XI bleibt<br />
unberührt.<br />
(2) Hat die Einrichtung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 aus den Gründen des § 15 Abs. 1 Satz 3<br />
Nr. 1 gekündigt, so hat sie der Bewohnerin/dem Bewohner auf deren/dessen Verlangen<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 11 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
einen angemessenen Leistungsersatz zu zumutbaren Bedingungen nachzuweisen. Die<br />
Einrichtung hat auch die Kosten des Umzugs in angemessenem Umfang zu tragen.<br />
(3) Die Bewohnerin/der Bewohner kann den Nachweis eines angemessenen<br />
Leistungsersatzes zu zumutbaren Bedingungen nach Abs. 1 auch dann verlangen,<br />
wenn sie/er noch nicht gekündigt hat.<br />
§ 17<br />
Schlussbestimmungen<br />
(1) Erfüllungsort für beide Teile ist Mönchengladbach.<br />
(2) Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung<br />
durch die Einrichtung.<br />
(3) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt seine<br />
Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht.<br />
Mönchengladbach, den<br />
............................................................ ............................................................................<br />
(für die Einrichtung) (Bewohnerin/Bewohner)<br />
............................................................................<br />
(ggf. rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Be-<br />
treuer/ Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter)<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 12 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Anlage 1<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
Haus- <strong>und</strong> Sicherheitsinformation<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
1. Hausgemeinschaft<br />
Während der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bitten<br />
wir um besondere Rücksichtnahme auf das berechtigte Schlaf- <strong>und</strong> Ruhebedürfnis der<br />
Mitbewohnerinnen <strong>und</strong> Mitbewohner. Während dieser Zeiten sollte auch bei<br />
Einzelzimmern die Lautstärke von Radio- <strong>und</strong> Fernsehempfängern leise reguliert<br />
werden.<br />
Fernseh- <strong>und</strong> Radioempfang in Doppelzimmern sollte nach Absprache mit der<br />
Mitbewohnerin/ dem Mitbewohner gestaltet werden.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich empfehlen wir den Einsatz von drahtlosen Kopfhörersystemen.<br />
Bitte bedenken Sie, dass dies vor allem bei Schwerhörigkeit eine sehr gute<br />
Lösung sein kann.<br />
2. Zimmereinrichtung<br />
Alle Zimmer sind vom Haus mit<br />
1. einem elektrisch verstellbaren Pflegebett<br />
2. einem Kombikleiderschrank/ bzw. Einbaukleiderschrank mit abschließbarem<br />
3. Wertfach<br />
4. Nachttisch, Sideboard, Tisch <strong>und</strong> 2 Stühlen<br />
5. Fenstergardinen <strong>und</strong> Übergardinen<br />
6. Wand- <strong>und</strong> Deckenleuchten versehen.<br />
Die ergänzende Einrichtung mit privaten Möbelteilen bei Einzug in die Einrichtung sowie<br />
Veränderungen der Einrichtung während des Aufenthaltes sind selbstverständlich nach<br />
Rücksprache mit der Einrichtungsleitung möglich.<br />
3. Sicherheitsvorschriften<br />
In allen öffentlichen Räumen <strong>und</strong> in den Treppenhäusern sind automatische<br />
Rauchmelder installiert. Das Rauchen ist daher in diesen Bereichen untersagt.<br />
Wegen der Brandgefahr ist es aus Sicherheitsgründen gr<strong>und</strong>sätzlich untersagt:<br />
� Kerzen oder offenes Feuer im Zimmer anzuzünden<br />
� im Bett zu rauchen bzw. bei erkennbarer Selbstgefährdung (durch eine<br />
behindernde Erkrankung, Pflegebedürftigkeit) alleine im Zimmer zu rauchen<br />
� Fernseh-/ R<strong>und</strong>funkgeräte unsachgemäß (d.h. entgegen den<br />
Sicherheitshinweisen des Herstellers) zu betreiben<br />
� ungeprüfte/ schadhafte Elektrogeräte in Betrieb zu nehmen<br />
Die Einrichtungsleitung <strong>und</strong> die Mitarbeiter dürfen aus dringenden dienstlichen Gründen<br />
<strong>und</strong> nach Vereinbarung mit den Bewohnern das Zimmer auch während der<br />
Abwesenheit der Bewohnerin/des Bewohners betreten.<br />
Wir machen darauf aufmerksam, dass für Wertgegenstände wie Schmuck, etc.<br />
keine Haftung übernommen werden kann.<br />
Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zum Thema Sicherheit<br />
an die Einrichtungsleitung oder den Haustechniker.<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 13 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
4. Hauswirtschaftliche Dienste <strong>und</strong> Tagesablauf<br />
(a) Wäsche<br />
Die eingebrachten eigenen Wäschestücke werden von der Einrichtung mit Barcodes<br />
versehen, damit Verwechslungen/ Verluste von Wäsche vermieden werden können.<br />
Bitte lassen Sie neu gekaufte Wäsche oder ausgetauschte Kleidungs- oder<br />
Wäschestücke unbedingt vor Benutzung im Hause kennzeichnen.<br />
(b) Mahlzeiten<br />
Die Mahlzeiten werden serviert:<br />
Frühstück ab 08.00 Uhr<br />
Mittagessen in den<br />
ab 12.00 Uhr<br />
<strong>Wohn</strong>küchen<br />
Nachmittagskaffee ab 14.30 Uhr<br />
Abendessen ab 17.45 Uhr<br />
Zwischen- u. Spätmahlzeit auf Wunsch<br />
Ist beabsichtigt an einer Mahlzeit nicht teilzunehmen, so bitten wir dies rechtzeitig<br />
mitzuteilen.<br />
Bei Krankheiten oder Behinderungen, die eine Teilnahme an den gemeinsamen<br />
Mahlzeiten nicht zulassen, können die Speisen auf dem Zimmer serviert werden.<br />
Bei Abwesenheit über eine Mahlzeit hinweg oder über Nacht wird gebeten, die<br />
Mitarbeitenden des <strong>Wohn</strong>bereichs zu unterrichten.<br />
5. Gemeinschaftseinrichtungen<br />
Die Gemeinschaftsräume stehen allen Hausbewohnern zur Verfügung. Eine<br />
Reservierung für Familienfeiern, etc. ist auf dem <strong>Wohn</strong>bereich oder bei der Sozialen<br />
Betreuung anzumelden.<br />
6. Mitarbeitende<br />
Die Mitarbeitenden <strong>und</strong> die Einrichtungsleitung dürfen nach <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> Teilhabegesetz<br />
§ 10 keine individuellen nicht geringfügigen Zuwendungen annehmen <strong>und</strong> auch keine<br />
Wertgegenstände in persönliche Verwahrung nehmen.<br />
Die Mitarbeitenden stehen während ihrer Arbeitszeit für private Dienstleitungen oder<br />
Besorgungen außerhalb der vereinbarten Dienstleitungsangebote (z.B. Regeleinkäufe<br />
etc.) nicht zur Verfügung. Die jeweils gültigen Regelungen erfahren Sie von den<br />
Mitarbeitenden Ihres <strong>Wohn</strong>bereichs.<br />
7. Hilfe bei Behördenangelegenheiten<br />
Die Mitarbeiter der Sozialen Betreuung oder der Verwaltung stehen auf Wunsch bei<br />
persönlichen Behördenangelegenheiten der Bewohnerin/ dem Bewohner oder ihren/<br />
seinen Angehörigen beratend zur Verfügung <strong>und</strong> sind im Einzelfall im Rahmen ihrer<br />
Möglichkeiten behilflich.<br />
Für die Meldung des <strong>Wohn</strong>ortes (Einwohnermeldeamt) sowie die Anmeldung von<br />
privaten R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehgeräten <strong>und</strong> die Einrichtung privater Telefonanschlüsse<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 14 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
(einschließlich der Zahlung der Gebühren) ist jeder Bewohner gr<strong>und</strong>sätzlich jedoch<br />
selbst verantwortlich.<br />
8. Technische Einrichtungen<br />
Auftretende technische Schäden <strong>und</strong> Störungen im Zimmer, besonders der Wasser-<br />
oder Stromleitungen/ Schwesternrufanlagen, sind umgehend dem nächst erreichbaren<br />
Mitarbeiter oder dem Technischen Dienst zu melden. Auch über alle anderen<br />
Beschädigungen von Einbauten <strong>und</strong> Einrichtungsgegenständen ist zeitnah zu<br />
informieren, damit Gefährdungen vermieden werden <strong>und</strong> Instandsetzungsmaßnahmen<br />
kurzfristig veranlasst werden können.<br />
Es stehen für den Fernsehempfang über die Hausanlage ca. 30 Programme zur<br />
Verfügung.<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 15 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
Anlage 2 zum <strong>Betreuungsvertrag</strong> mit:<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
Erklärung <strong>und</strong> Auftrag zum § 2 Abs. 4 des <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong>es<br />
der für mich erforderlichen Arzneimittel <strong>und</strong> apothekenpflichtigen Medizinprodukte durch<br />
das <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> Pflegeheim „Ludwig-Weber-Haus“ zu besorgen<br />
� Ich wurde darüber informiert <strong>und</strong> mir ist bekannt, dass ich das Recht auf freie Arzt- <strong>und</strong><br />
Apothekenwahl habe, auch wenn ich nicht in der Lage bin, meine Arzneimittel <strong>und</strong><br />
apothekenpflichtigen Medizinprodukte selbst zu besorgen.<br />
� Für den Fall, dass ich selbst nicht mehr in der Lage bin, meine Arzneimittel <strong>und</strong><br />
apothekenpflichtigen Medizinprodukte selbst zu besorgen oder durch Verwandte oder<br />
Bekannte besorgen zu lassen, beauftrage ich hiermit die Einrichtung Ludwig-Weber-Haus,<br />
die für mich erforderlichen meine Arzneimittel <strong>und</strong> apothekenpflichtigen Medizinprodukte zu<br />
beschaffen.<br />
� Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass in diesem Fall durch die Einrichtung<br />
Ludwig-Weber-Haus meine Rezepte bei einer Apotheke ihrer Wahl eingelöst werden. Damit<br />
überlasse ich die Wahl der Apotheke der Einrichtung Ludwig-Weber-Haus.<br />
� Hiermit willige ich ein, dass die in diesem Zusammenhang zum Zwecke der Versorgung mit<br />
Arzneimitteln <strong>und</strong> apothekenpflichtigen Medizinprodukten erforderlichen erhobenen,<br />
verarbeiteten <strong>und</strong> genutzten personenbezogenen Daten von der Einrichtung gewählten<br />
Apotheke verwendet werden. Diese Einwilligungserklärung kann ggf. auch durch meinen<br />
gesetzlichen Vertreter abgegeben werden.<br />
� Ich wurde darüber informiert, dass ich bzw. mein gesetzlicher Vertreter diese Erklärung<br />
jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.<br />
Mönchengladbach, den<br />
............................................................ ............................................................................<br />
(für die Einrichtung) (Bewohner-/in)<br />
(ggf. rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Be-<br />
treuer/ Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter)<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 16 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
Anlage 3 <strong>Betreuungsvertrag</strong> mit:<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
Erklärung zum Antrag auf stationäre Pflegeleistungen<br />
nach dem SGB XI<br />
Hiermit beantrage ich stationäre Pflegeleistungen der Pflegeversicherung <strong>und</strong><br />
bevollmächtige insoweit den Rechtsträger meiner Pflegeeinrichtung entsprechend § 7 des<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong>es mit den entsprechenden Antragstellungen.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass meiner Pflegekasse bzw. dem Medizinischen Dienst der<br />
Krankenversicherung vorhandene ärztliche Berichte, Gutachten, Bef<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />
Pflegedokumentationen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.<br />
Ich habe hiermit zur Kenntnis genommen, dass die Erhebung der Daten zur rechtmäßigen<br />
Durchführung der Aufgaben der Pflegekasse erforderlich ist; sie werden ordnungsgemäß<br />
geschützt.<br />
Ich wurde darüber informiert, dass ich diese Erklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen<br />
widerrufen kann.<br />
Mönchengladbach, den<br />
........................................................... ...............................................................<br />
(Bewohner-/in) (ggf. rechtliche Betreuerin oder rechtlicher<br />
Betreuer/Bevollmächtigte-/r)<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 17 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
Anlage 4 <strong>Betreuungsvertrag</strong> mit:<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
Einwilligung nach den Datenschutzbestimmungen<br />
(1) Ich bin einverstanden, dass das Ludwig-Weber-Haus folgende Daten bei mir erhebt<br />
<strong>und</strong> aktualisiert, um eine Bewohnerdokumentation für mich zu führen. Die Ein-<br />
richtung ist berechtigt, diese Daten im erforderlichen Umfang zu nutzen, um mit<br />
den Kostenträgern direkt abzurechnen:<br />
� Stammdaten<br />
� Biographische Daten<br />
� Arztberichte incl. Diagnosen <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>e<br />
� Anamnese-Dokumentation<br />
� Pflegeplanung<br />
o Pflegeprobleme<br />
o Ressourcen<br />
o Pflegeziele<br />
o Pflegemaßnahmen<br />
� Gr<strong>und</strong>pflege<br />
� Hauswirtschaftliche Betreuung<br />
� Ärztlich verordnete Behandlungspflege<br />
� Ärztlich verordnete Medikamente<br />
� Psychosoziale Betreuung<br />
� Pflegedokumentation (schriftlich/fotografisch)<br />
o Leistungsnachweise der Pflege<br />
o Bewohnerberichte<br />
o Leistungsnachweise medizinischer, therapeutischer <strong>und</strong> psychosozialer<br />
Betreuung<br />
o Einfuhr-/Ausfuhr-Bilanz bei Bedarf<br />
o Mobilisations- <strong>und</strong> Lagerungs-Pläne/Protokolle bei Bedarf<br />
o Dokumentation zu allen erforderlichen Prophylaxen, z.B. Dekubitus, Sturz,<br />
Kontrakturen, Soor<br />
o W<strong>und</strong>dokumentation (Bradenskala/W<strong>und</strong>dokumentation)<br />
o Sturzdokumenation (Sturzprotokolle)<br />
o Dokumentation freiheitsentziehender Maßnahmen incl. Genehmigung<br />
o Evaluation des Pflegeprozesses incl. Auswertung / Darstellung<br />
(2) Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ich bin darüber informiert<br />
worden, dass für den Fall des Widerrufs der Einverständniserklärung unter Umständen<br />
Einschränkungen in meiner Versorgung bzw. finanzielle Nachteile (z.B. verspätete oder<br />
abgelehnte Kostenzusage eines Sozialleistungsträgers) entstehen können.<br />
Mönchengladbach, den ............................................................................<br />
(Unterschrift Bewohner-/in oder rechtl. Betreuer-/in<br />
oder Bevollmächtigte-/ r)<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 18 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Anlage 5<br />
Name, Vorname:<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
Einwilligung zur Datenweitergabe<br />
Ich bin einverstanden, dass<br />
� die behandelnden Ärzte<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
Einblick in die Pflegedokumentation <strong>und</strong> Arztberichte incl. Diagnosen <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />
deren Aktualisierung<br />
zum Zweck der ges<strong>und</strong>heitlichen Versorgung erhalten;<br />
� der Medizinische Dienst der Krankenkassen<br />
Einsicht in die Pflegedokumentation <strong>und</strong> deren Aktualisierung<br />
zum Zweck der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erhält;<br />
� Therapeuten (Logopäden, Physiotherapeuten, Podologen etc.)<br />
Beobachtungsdaten aus dem Pflegebericht <strong>und</strong> deren Aktualisierung mündlich<br />
mitgeteilt werden<br />
zum Zweck der therapeutischen Behandlung.<br />
Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Im Fall des Widerrufs<br />
können je nach Adressat des Widerrufs Einschränkungen in der Versorgung bzw.<br />
finanzielle Nachteile entstehen.<br />
_______________ ____ ___________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift der Bewohnerin/des Bewohners<br />
_______________ ____ ___________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift der Betreuerin/des Betreuers<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 19 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Anlage 6<br />
Name, Vorname:<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
Einwilligung zur Datenweitergabe zu Abrechnung<br />
Ich bin einverstanden, dass folgende Daten:<br />
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, letzter <strong>Wohn</strong>ort,<br />
Angehörige /Betreuer ggf. mit Wirkungskreisen, Aufnahmedatum, Versicherungsnummer,<br />
Auszug oder Abwesenheiten, Pflegestufe, Zimmerart, Aktenzeichen<br />
<strong>und</strong> deren Aktualisierung<br />
zum Zweck der Abrechnung<br />
an folgende Personen bzw. Institutionen widerruflich weitergegeben werden:<br />
� Leistungsabrechnung, wenn sie nicht einrichtungsintern erfolgt,<br />
� zuständige Pflege- <strong>und</strong> Krankenkasse<br />
� Träger der Sozialhilfe<br />
Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Im Fall des Widerrufs<br />
können je nach Adressat des Widerrufs Einschränkungen in der Versorgung bzw.<br />
finanzielle Nachteile entstehen.<br />
_______________ ____ ___________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift der Bewohnerin/des Bewohners<br />
_______________ ____ ___________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift der Betreuerin/des Betreuers<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 20 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Anlage 7<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
Recht auf Beratung <strong>und</strong> Beschwerde<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
� Wenn Sie Beratung brauchen oder Beschwerden haben, können Sie sich an die<br />
Pflegedienstleitung, Frau Irene Urban, wenden. Frau Urban ist unter folgender Anschrift zu<br />
erreichen: Ehrenstr. 29, 41066 Mönchengladbach, Tel. 02161/98008-661, Fax<br />
02161/98008-999.<br />
� Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Beratungswünsche <strong>und</strong> Beschwerden<br />
unmittelbar an den Träger der Einrichtung zu richten. Dieser ist unter folgender Anschrift zu<br />
erreichen: Ludwig-Weber-Str. 13, 41061 Mönchengladbach, Tel. 02161/8104-0,<br />
Fax-Nummer:02161/8104-899.<br />
� Sie können Ihre Beratungswünsche oder Beschwerden auch an den Hausbeirat zum Haus<br />
Bungeroth unter der Anschrift: Ehrenstr. 29, 41066 Mönchengladbach, richten.<br />
� Nachfolgend sind einige Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern von Institutionen aufgeführt, an die<br />
Sie sich auch wenden können:<br />
� Zuständiger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege:<br />
<strong>Diakonisches</strong> <strong>Werk</strong> der Evangelischen Kirche im Rheinland, Lenaustr. 41<br />
40470 Düsseldorf, Tel. 0211/6398-0, Fax.0211/6398-299<br />
� Zuständige Einrichtungsaufsicht:<br />
Stadt Mönchengladbach, Amt für Altenhilfe, Fr. Schlömer, Fliethstraße 86-88, 41050<br />
Mönchengladbach, Tel. 02161/25-6710, Fax 02161/25-6749<br />
� Zuständiger Sozialhilfeträger:<br />
Stadt Mönchengladbach, Amt für Altenhilfe, Hr. Kaczmarek, Fliethstraße 86-88, 41050<br />
Mönchengladbach, Tel. 02161/25-6703, Fax 02161/25-6749<br />
� Anschrift der örtlichen Verbraucherberatung:<br />
Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e.V. Beratungsstelle<br />
Hugo - Preuß - Str. 9 , 41236 Mönchengladbach, Tel. 02166/49000<br />
bzw. die Anschrift der Verbraucherzentrale in Düsseldorf:<br />
Verbraucherzentrale in NRW, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf,<br />
Tel.: 0211/3809-0, Fax: 0211/3809-172.<br />
� Anschrift der Kranken- <strong>und</strong> Pflegekasse der Bewohnerin/des Bewohners:<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 21 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Anlage 8<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
Selbstverpflichtung der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen für<br />
internes <strong>und</strong> externes Beschwerdemanagement in Einrichtungen <strong>und</strong> Diensten der<br />
Pflege, Alten- <strong>und</strong> Behindertenarbeit<br />
1. Beschwerden von Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohnern bzw. Patientinnen <strong>und</strong> Patienten sowie<br />
Klientinnen <strong>und</strong> Klienten in Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen<br />
(insbesondere in Pflegeeinrichtungen der stationären, teilstationären <strong>und</strong> häuslichen Pflege) sind<br />
selbstverständlicher Baustein der systematischen Qualitätssicherung. Das Vorhandensein eines<br />
Beschwerdemanagements wird deshalb von Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern <strong>und</strong> den Trägern<br />
als Chance zur Weiterentwicklung einer menschengerechten fachlichen Arbeit verstanden.<br />
2. In den Einrichtungen <strong>und</strong> Diensten können Beschwerden jederzeit vorgebracht werden, in jedem<br />
Fall zu den üblichen Geschäftszeiten. Die Träger <strong>und</strong> Einrichtungen sorgen dafür, dass die<br />
Beschwerden unverzüglich dokumentiert <strong>und</strong> einer für die Einrichtung zuständigen Person oder<br />
Beschwerdestelle unterbreitet werden. Den Beschwerdeführenden muss deutlich sein, dass<br />
Vorfälle konkret benannt werden müssen, damit eine sachgerechte Bearbeitung der Beschwerde<br />
möglich ist. Jeder Träger wird Gr<strong>und</strong>sätze eines solchen „internen Beschwerdemanagements“<br />
festlegen <strong>und</strong> diese in geeigneter Weise bekannt machen.<br />
3. Jede Einrichtung teilt ihren Vertragspartnerinnen <strong>und</strong> Vertragspartnern Anschriften<br />
<strong>und</strong> Telefonnummern interner <strong>und</strong> externer Stellen mit, wie z.B.<br />
a) vom Träger beauftragte Person zur Entgegennahme von Beschwerden (interne<br />
Beschwerdestelle),<br />
b) Beirat,<br />
c) Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege,<br />
d) Einrichtungsaufsicht,<br />
e) zuständige Kranken- <strong>und</strong> Pflegekasse, Sozialhilfeträger,<br />
f) Verbraucherberatung.<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 22 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
4. Die 17 Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege verpflichten sich,<br />
� durch geeignete verbandliche Informations- <strong>und</strong> Fortbildungsveranstaltungen die<br />
Beschwerdekultur in den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege auszubauen;<br />
� auf jede eingehende (mündlich oder schriftlich) erhobene Beschwerde binnen 7<br />
Tagen zu reagieren. Soweit erforderlich, werden die Spitzenverbände im Rahmen<br />
ihrer satzungsgemäßen Aufgaben beraten, vermitteln <strong>und</strong> in streitigen Fällen<br />
moderieren, soweit das gewünscht wird.<br />
� Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege werden auf dieser Gr<strong>und</strong>lage<br />
zunächst jährlich einen Erfahrungsbericht über Beschwerdemanagement<br />
erarbeiten, welchen sie dem Landespflegeausschuss, den kommunalen<br />
Spitzenverbänden, den Landschaftsverbänden <strong>und</strong> anderen Stellen bzw.<br />
Kranken- <strong>und</strong> Pflegekassen zur Kenntnis geben.<br />
5. Den Musterverträgen der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien<br />
Wohlfahrtspflege wird den Klienten der Freien Wohlfahrtspflege ein Rechtsanspruch<br />
auf Einhaltung dieser Selbstverpflichtung eingeräumt.<br />
Susanne Claßen<br />
(Einrichtungsleitung)<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 23 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Anlage 9<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
Merkblatt zur Regelung der Barbetragsverwaltung für Bewohner-/innen<br />
im Ludwig-Weber-Haus<br />
1. Die Barbetragskasse wird in unserem Hause durch Frau Henkel geführt <strong>und</strong> verwaltet. Der<br />
überwiegende Teil des Geldes befindet sich auf dem<br />
Konto Nr. : 70 102 bei der Stadtsparkasse Mönchengladbach BLZ.: 310 500 00.<br />
Auf dieses Konto können Sie auch Gelder für die betreffende Bewohnerin bzw. den Bewohner<br />
überweisen oder auch während der Öffnungszeiten bar einzahlen. Im Falle der Überweisung<br />
vermerken Sie bitte im Verwendungszweck<br />
“Barbetrag” oder “Taschengeld” für<br />
2. Die monatlichen Barbeträge des Amtes für Altenhilfe werden am ersten <strong>Werk</strong>tag eines Monats<br />
dem jeweiligen Bewohner/ innen -Konto gutgeschrieben <strong>und</strong> auf Wunsch auch durch Frau<br />
Henkel ausgezahlt.<br />
Auch werden vom AfA bewilligte Bekleidungsbeihilfen dem Barbetragskonto gut-<br />
geschrieben. Die Auszahlung/Abrechnung kann dann nach Beschaffung der Bekleidung <strong>und</strong><br />
gegen Vorlage der entsprechenden Belege erfolgen.<br />
3. Bei Selbstzahlern soll regelmäßig <strong>und</strong> ohne besondere Nachfrage der Barbetragsbestand<br />
aufgefüllt werden. Minusbeträge dürfen aus buchhalterischen Gründen nicht auftreten. D. h.,<br />
wenn für den betreffenden Bewohner kein Geld mehr da ist, können weder Friseur, Fußpflege<br />
oder Rezepte etc. bezahlt werden. Die Gläubiger müssen dann von uns an den zuständigen<br />
Betreuer oder Angehörigen verwiesen werden.<br />
4. Über alle Ausgaben <strong>und</strong> Einnahmen werden Belege gesammelt <strong>und</strong> archiviert, die Ihnen selbst-<br />
verständlich auf Wunsch ausgehändigt oder per Post übersandt werden können. In der Regel<br />
erhalten Sie am Monatsanfang ein Buchungsblatt aus dem die Buchungsvorgänge -den<br />
abgelaufenen Monat betreffend- sowie der aktuelle Kontenstand ersichtlich sind.<br />
Selbstverständlich können Sie auch zwischendurch Einsicht nehmen.<br />
5. Wenn Sie größere Summen Bargeld (z.B. mehr als 300,- Euro) aus der Kasse benötigen<br />
sollten, lassen Sie uns bitte 3 Tage Vorlaufzeit, weil aus Sicherheitsgründen nicht ständig soviel<br />
Geld in der Barkasse ist.<br />
6. Im Todesfall wird, um nachlassrechtliche Probleme auszuschließen, das Guthaben des<br />
Bewohners bzw. der Bewohnerin mit der Schlussabrechnung für die Heimkosten verrechnet <strong>und</strong><br />
nicht etwa bar an Angehörige ausgezahlt.<br />
7. Die Öffnungszeiten der Barbetragskasse sind zur Zeit:<br />
Mo. von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Mi.,Do. von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
oder nach Vereinbarung<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Claudia Henkel<br />
unter der Telefon-Nummer: 02161/98008-664<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 24 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL
QMH<br />
K 01.04<br />
Vertrag ausgehändigt am:<br />
Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />
<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
-Vertragsformular-<br />
Empfang bestätigt : ...........................................................................................................<br />
(Bewohner-/in, rechtliche-/r Betreuerin/Betreuer, Bevollmächtigte/r)<br />
Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />
Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 25 von 25<br />
Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL