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Wohn – und Betreuungsvertrag - Diakonisches Werk ...

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QMH<br />

K 01.04<br />

zwischen der<br />

Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

<strong>Wohn</strong> – <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

Pflege gGmbH Mönchengladbach<br />

– Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

als Träger des Ludwig-Weber-Hauses<br />

vertreten durch Frau Susanne Claßen<br />

u n d<br />

bisher wohnhaft:<br />

vertreten durch:<br />

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Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL<br />

für<br />

vollstationäre Pflegeeinrichtungen<br />

wird mit Wirkung vom: auf unbestimmte Zeit folgender<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong> geschlossen:<br />

- nachstehend „Einrichtung“ genannt -<br />

- nachstehend „Bewohner-/in“ genannt -<br />

-(rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer/<br />

Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter)-


QMH<br />

K 01.04<br />

§ 1<br />

Einrichtungsträger<br />

Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

� Die Pflege gGmbH Mönchengladbach – Ein Unternehmen der Diakonie – ist ein als<br />

gemeinnützig anerkannter Rechtsträger mit dem Sitz in<br />

41061 Mönchengladbach, Kapuzinerstr. 44.<br />

� Seine Rechtsform ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung.<br />

� Die Bewohnerin / der Bewohner respektiert die Gr<strong>und</strong>richtung der Einrichtung. Diese<br />

liegt der Konzeption der Einrichtung zugr<strong>und</strong>e. (siehe auch „Leitbild für die<br />

Betreuung <strong>und</strong> Pflege im Haus Bungeroth“).<br />

§ 2<br />

Vertragsgr<strong>und</strong>lagen<br />

(1) Die vorvertraglichen Informationen der Einrichtung nach § 3 <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Betreuungsvertrag</strong>sgesetz (WBVG) sind Vertragsgr<strong>und</strong>lage, dazu gehört insbesondere die<br />

Darstellung der <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> Gebäudesituation, Konzeption, Entgelte <strong>und</strong> Pflege- <strong>und</strong><br />

Betreuungsleistung sowie die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen.<br />

(2) Weitere Vertragsgr<strong>und</strong>lagen sind der Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur<br />

Kurzzeitpflege <strong>und</strong> vollstationären Pflege (NRW), die Vergütungsvereinbarung nach §<br />

84 SGB XI sowie der Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI in der jeweils gültigen<br />

Fassung. Soweit sie diesem Vertrag nicht in der Anlage beigefügt sind, werden sie von<br />

der Einrichtung zur Verfügung gestellt.<br />

§ 3<br />

Leistungen der Einrichtung<br />

1) Die Einrichtung erbringt der Bewohnerin/dem Bewohner folgende Leistungen:<br />

a) Unterkunft in einem Einzelzimmer mit Bad, Z-Nummer<br />

Zimmergröße 17,99 m²<br />

Das Zimmer ist mit einem Pflegebett, Nachttisch, Kleider- u. Wäscheschrank,<br />

Garderobe, Tisch, 2 Stühle, Sideboard, sowie Telefon-, Internet-, TV- <strong>und</strong><br />

Radioanschluss ausgestattet.<br />

b) Verpflegung in folgendem Umfang:<br />

-Normalkost: Frühstück<br />

Mittagessen<br />

Nachmittagskaffee<br />

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K 01.04<br />

Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

Abendessen<br />

Zwischenmahlzeiten<br />

-bei Bedarf: leichte Vollkost oder<br />

Diätkost nach ärztlicher Anordnung<br />

sowie eine ausreichende jederzeit erhältliche Getränkeversorgung<br />

(Kaffee, Tee, Mineralwasser, Saft)<br />

c) Dem Pflegebedarf sowie dem Ges<strong>und</strong>heitszustand der Bewohnerin/des Bewohners<br />

entsprechende Pflege <strong>und</strong> Betreuung nach dem allgemein anerkannten Stand<br />

medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch -Soziale<br />

Pflegeversicherung (SGB XI) (Pflegeklasse/Pflegestufe):<br />

Klasse/Stufe I<br />

Klasse/Stufe II<br />

Klasse/Stufe III<br />

außergewöhnlich hoher <strong>und</strong> intensiver Pflegeaufwand (Härtefall)<br />

entsprechend dem Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur Kurzzeitpflege<br />

<strong>und</strong> vollstationären Pflege (NRW). Dieser kann bei der Einrichtungsleitung<br />

eingesehen werden.<br />

Bei Veränderungen des Pflegebedarfs passt die Einrichtung ihre Leistungen dem<br />

Veränderten Bedarf an.<br />

d) Zusätzliche Betreuung <strong>und</strong> Aktivierung der pflegebedürftigen Bewohnerinnen <strong>und</strong><br />

Bewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung <strong>und</strong> Betreuung<br />

(Personenkreis gem. § 45 a SGB XI), soweit die Pflegekassen hierfür einen<br />

Vergütungszuschlag zahlen.<br />

e) Pflege <strong>und</strong> Betreuung, die nicht in den leistungsrechtlichen Rahmen des SGB XI<br />

fällt (sog. Stufe 0 nach § 61 SGB XII).<br />

f) Regelmäßige Reinigung des überlassenen <strong>Wohn</strong>raumes<br />

(Häufigkeit; ggf. Aufschlüsselung nach <strong>Wohn</strong>raum oder Bad)<br />

g) Überlassung, Reinigung <strong>und</strong> Instandhaltung von Bettwäsche, Handtüchern<br />

Waschlappen <strong>und</strong> Tischdecken.<br />

h) Waschen <strong>und</strong> Mangeln der maschinenwaschbaren persönlichen Wäsche. Sie muss<br />

gekennzeichnet <strong>und</strong> industriemaschinentauglich sein. Für nicht gekennzeichnete<br />

Wäsche kann keine Haftung übernommen werden. Die Leibwäsche wird in einer<br />

Großwäscherei <strong>und</strong> die Oberbekleidung im Haus gewaschen.<br />

i) Haustechnik <strong>und</strong> Verwaltung ( z.B. Barbetragsverwaltung ) im notwendigen<br />

Umfang.<br />

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<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

j) Bereitstellung von Inkontinenzmitteln, soweit erforderlich <strong>und</strong> von der<br />

Krankenversicherung nicht zur Verfügung gestellt.<br />

(2) Die Gemeinschaftsräume <strong>und</strong> -einrichtungen stehen der Bewohnerin/dem Bewohner<br />

zur Mitbenutzung zur Verfügung.<br />

(3) Die Einrichtung übergibt der Bewohnerin / dem Bewohner folgende Schlüssel:<br />

1 Zimmerschlüssel……1 Wertefachschlüssel für Zimmer Nr.<br />

Die Anfertigung weiterer Schlüssel darf nur die Einrichtungsleitung veranlassen.<br />

Der Verlust von Schlüsseln ist umgehend der Einrichtungsleitung zu melden; die<br />

Ersatzbeschaffung erfolgt durch die Einrichtungsleitung, bei Verschulden der<br />

Bewohnerin / des Bewohners auf ihre / seine Kosten. Alle Schlüssel sind Eigentum der<br />

Einrichtung. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses im beiderseitigen<br />

Einvernehmen oder durch Kündigung hat die Bewohnerin/der Bewohner die Schlüssel<br />

vollzählig an die Einrichtungsleitung zurückzugeben.<br />

(4) Es gilt die freie Arzt- <strong>und</strong> Apothekenwahl, erforderlichenfalls ist die Einrichtung der<br />

Bewohnerin/dem Bewohner bei der Vermittlung dieser Leistungen behilflich (siehe<br />

Anlage 1)<br />

§ 4<br />

Leistungsentgelt<br />

(1) Die Entgelte für die Leistungen gem. § 3 richten sich nach den mit den Kostenträgern<br />

(zuständige Pflegekassen <strong>und</strong> Sozialhilfeträger) getroffenen<br />

Vergütungsvereinbarungen.<br />

(2) Das Leistungsentgelt beträgt bei monatlicher Abrechnung im Rahmen dieses Vertrages<br />

pro Tag:<br />

Entgelt für Unterkunft €………16,23………tägl.<br />

Entgelt für Verpflegung € ..........12,50...........tägl.<br />

Pflegeleistungen im Bereich des SGB XI<br />

Stufe I € … tägl.<br />

Stufe II € …….........................tägl.<br />

Stufe III € ................................tägl.<br />

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Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

Zuschlag für außergewöhnlich hohen <strong>und</strong> intensiven<br />

Pflegeaufwand („Härtefall“) € .............................. tägl.<br />

Pflege <strong>und</strong> Betreuung, die nicht in<br />

den<br />

leistungsrechtlichen Rahmen des SGB XI fällt<br />

(sog. Stufe O im Sinne von § 61 SGB XII) € ...............................tägl.<br />

Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen<br />

im Sinne des § 82 Abs. 3 SGB XI <strong>und</strong> der dazu<br />

ergangenen Ausführungsvorschriften<br />

(teilweise öffentliche Förderung):<br />

Einzelzimmer € ........... ……..............tägl.<br />

=========================================================<br />

insgesamt € .................................tägl.<br />

Davon übernimmt die gesetzliche Pflegekasse in der Regel monatlich € ……………….<br />

Bei Bedarf fallen zusätzliche Kosten für Inkontinenzmaterial i.H.v. € 26,81 monatlich<br />

an, soweit die Kosten nicht von der jeweiligen Krankenversicherung übernommen<br />

werden.<br />

(3) Wird die Bewohnerin/der Bewohner vollständig <strong>und</strong> dauerhaft durch Sondenernährung<br />

auf Kosten Dritter (z.B. Krankenversicherung) versorgt, verringert sich das<br />

Gesamtentgelt um die ersparten Aufwendungen. Die Reduzierung beläuft sich<br />

entsprechend der Vergütungsvereinbarung vom 23.06.2009 auf z. Zt. 8,33 € täglich<br />

(4) Die Einrichtung ist berechtigt, das Entgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen, wenn<br />

sich die bisherige Berechnungsgr<strong>und</strong>lage verändert <strong>und</strong> sowohl die Erhöhung als auch<br />

das erhöhte Entgelt angemessen sind. Eine Erhöhung des Investitionsbetrages ist nur<br />

zulässig, soweit er betriebsnotwendig ist <strong>und</strong> nicht durch öffentliche Förderungen<br />

gedeckt wird.<br />

Die Einrichtung hat der Bewohnerin/dem Bewohner die beabsichtigte Erhöhung des<br />

Entgeltes schriftlich mitzuteilen <strong>und</strong> zu begründen. Aus der Mitteilung muss der<br />

Zeitpunkt hervorgehen, zu dem die Einrichtung die Erhöhung des Entgelts verlangt. In<br />

der Begründung muss sie unter Angabe des Umlagemaßstabes die Positionen<br />

benennen, für die sich durch die veränderte Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />

Kostensteigerungen ergeben <strong>und</strong> die bisherigen Entgeltbestandteile den vorgesehenen<br />

neuen Entgeltbestandteilen gegenüberstellen. Der Bewohner schuldet das erhöhte<br />

Entgelt frühestens vier Wochen nach Zugang des hinreichend begründeten<br />

Erhöhungsverlangens. Der Bewohner muss rechtzeitig Gelegenheit erhalten, die<br />

Angaben der Einrichtung durch Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen zu<br />

überprüfen.<br />

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Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

(5) Die Einrichtung ist berechtigt, das Entgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen, wenn<br />

der individuelle Betreuungs- <strong>und</strong> Pflegebedarf der Bewohnerin/des Bewohners zunimmt.<br />

Die Erhöhung ist bei entsprechender Feststellung durch den Leistungsbescheid der<br />

Pflegekasse zulässig, wenn die Einrichtung die Entgelterhöhung vorab mit einer Frist<br />

von 14 Tagen dem Bewohner / der Bewohnerin schriftlich begründet hat.<br />

In dieser Begründung sind die bisherigen <strong>und</strong> die veränderten Leistungen sowie die<br />

dafür jeweils zu entrichtenden Entgelte gegenüberzustellen. Die Erhöhung wird wirksam<br />

nach Zugang bei der Bewohnerin/dem Bewohner angezeigt hat, auch wenn im<br />

Leistungsbescheid der Pflegekasse ein früherer Zeitpunkt bestimmt wird.<br />

(6) Bei vorübergehender Abwesenheit wird gr<strong>und</strong>sätzlich ein Leistungsentgelt nach<br />

Maßgaben des Rahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 SGB XI (Kurzzeitpflege <strong>und</strong><br />

vollstationäre Pflege) NRW berechnet. Danach kann vom ersten Tag der ganztägigen<br />

Abwesenheit wegen Aufenthaltes in einem Krankenhaus, in einer stationären<br />

Rehabilitationseinrichtung sowie wegen Urlaubs eine Platzgebühr berechnet werden.<br />

Innerhalb eines Kalenderjahres besteht Anspruch auf Platzgebühr höchstens für 42<br />

Tage. Bei Krankenhausaufenthalten <strong>und</strong> bei Aufenthalten in<br />

Rehabilitationseinrichtungen verlängert sich der Abrechnungszeitraum für die Dauer<br />

dieser Aufenthalte. Die Platzgebühr beträgt jeweils 75 v.H. der Pflegevergütung (vgl. §<br />

84 Abs. 1 SGB XI) <strong>und</strong> der Entgelte für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung. Abweichend von<br />

Satz 5 sind bei einer Abwesenheit von bis zu 3 Tagen die ungekürzte Pflegevergütung<br />

<strong>und</strong> die ungekürzten Entgelte für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung zu zahlen.<br />

(7) Das Entgelt für die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ist bei<br />

vorübergehender Abwesenheit in voller Höhe zu entrichten.<br />

§ 5<br />

Fälligkeit <strong>und</strong> Abrechnung<br />

(1) Die Leistungsentgelte sind jeweils im Voraus am Ersten eines Monats fällig; erstmals<br />

am Tag des Einzugs. Das Leistungsentgelt ist darauf folgend spätestens bis zum 15.<br />

des laufenden Monats zu zahlen. Abweichende Bestimmungen <strong>und</strong> Vereinbarungen<br />

mit Kostenträgern bleiben unberührt.<br />

(2) Ergibt sich aufgr<strong>und</strong> der Abrechnung eine Differenz gegenüber dem nach Absatz 1 in<br />

Rechnung gestellten Leistungsentgelt, so ist spätestens mit der nächstfälligen Zahlung<br />

ein Ausgleich herbeizuführen. Die Aufrechnung anderer Forderungen ist nur zulässig,<br />

wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.<br />

(3) Soweit Entgelte von öffentlichen Kostenträgern übernommen werden, wird mit diesen<br />

abgerechnet. Die Bewohnerin/der Bewohner wird über die Höhe des übernommenen<br />

Anteils informiert.<br />

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§ 6<br />

Mitwirkungspflichten<br />

Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

(1) Die Bewohnerin/Der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise<br />

entstehenden rechtlichen <strong>und</strong> finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen<br />

Anträge zu stellen <strong>und</strong> die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen<br />

nach SGB XI, SGB XII <strong>und</strong> Pflegewohngeld in NW). Bei fehlender oder falscher<br />

Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/dem<br />

Bewohner ansonsten Regresse.<br />

(2) Die Bewohnerin/der Bewohner ist insbesondere verpflichtet, einen Antrag auf<br />

Einstufung <strong>und</strong> Überprüfung der Einstufung durch die Pflegekasse nach schriftlicher<br />

<strong>und</strong> begründeter Aufforderung der Einrichtung zu stellen. Weigert sich die<br />

Bewohnerin/der Bewohner, den Antrag zu stellen, kann die Einrichtung ihr/ihm oder<br />

dem Kostenträger ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach der Aufforderung<br />

vorläufig den Pflegesatz nach der nächsthöheren Pflegeklasse berechnen. Werden die<br />

Voraussetzungen für eine höhere Pflegestufe vom Medizinischen Dienst nicht bestätigt<br />

<strong>und</strong> lehnt die Pflegekasse eine Höherstufung deswegen ab, hat die Einrichtung der<br />

Bewohnerin/dem Bewohner den überzahlten Betrag unverzüglich zurückzuzahlen; der<br />

Rückzahlungsbetrag ist rückwirkend ab Zahlung des erhöhten Entgeltes mit wenigstens<br />

5 v.H. zu verzinsen. Das Kündigungsrecht nach § 15 dieses Vertrages bleibt unberührt.<br />

(3) Der Mitwirkung der Bewohnerin/des Bewohners bedarf des Weiteren auch die<br />

Feststellung, ob sie/er zum Personenkreis mit erheblichem Bedarf an allgemeiner<br />

Beaufsichtigung <strong>und</strong> Betreuung des § 45 a SGB XI gehört. Zur Inanspruchnahme der<br />

Leistung nach § 3 Abs. 1 d dieses Vertrages bedarf es zusätzlich der Antragstellung<br />

der Bewohnerin/des Bewohners an die Pflegekasse auf entsprechende Einstufung,<br />

soweit dies noch nicht geschehen ist.<br />

§ 7<br />

Eingebrachte Sachen<br />

(1) Im Einvernehmen mit der Einrichtungsleitung kann die Bewohnerin/der Bewohner<br />

Möbel <strong>und</strong> andere Einrichtungsgegenstände in ihr / sein Zimmer einbringen. Die von<br />

der Bewohnerin/dem Bewohner eingebrachten elektrischen, netzabhängig betriebenen<br />

1 Geräte werden auf ihre/seine Kosten regelmäßig durch die Einrichtung bzw. auf deren<br />

Veranlassung geprüft. Solche Geräte, die nicht verkehrssicher sind, dürfen nicht<br />

betrieben werden.<br />

(2) Eingebrachte Elektrogeräte müssen den allgemein anerkannten Regeln der<br />

Elektrotechnik <strong>und</strong> den allgemein anerkannten Sicherheitsbestimmungen entsprechen<br />

<strong>und</strong> die entsprechenden Normprüfzeichen tragen.<br />

1<br />

Nicht mitumfasst sind die lediglich batteriebetriebenen elektrischen Geräte<br />

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Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

(3) Persönliche Gegenstände der Bewohnerin/des Bewohners können außerhalb der zur<br />

Verfügung gestellten Räumlichkeiten nur aufgr<strong>und</strong> einer besonderen Vereinbarung<br />

untergebracht werden.<br />

§ 8<br />

Tierhaltung<br />

Die Haltung von Kleintieren ist möglich. Sie bedarf jedoch der Zustimmung der<br />

Einrichtungsleitung.<br />

§ 9<br />

Haftung<br />

(1) Bewohnerin/Bewohner <strong>und</strong> Einrichtung haften einander für Sachschäden im<br />

Rahmen dieses Vertrages nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />

Im Übrigen bleibt es der Bewohnerin/dem Bewohner überlassen, eine Sach-<br />

Versicherung abzuschließen.<br />

(2) Für Personenschäden wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.<br />

Das gilt auch für sonstige Schäden.<br />

§ 10<br />

Datenschutz<br />

(1) Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Einrichtung sind zur Verschwiegenheit sowie zur<br />

Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet<br />

(2) Soweit es zur Durchführung der Leistungserbringung erforderlich ist, dürfen<br />

personenbezogene Daten der Bewohnerin / des Bewohners durch die Einrichtung<br />

erhoben, gespeichert, verarbeitet <strong>und</strong> an Dritte übermittelt werden. Die Einwilligung<br />

zur Erhebung <strong>und</strong> zur Übermittlung bedürfen der Schriftform <strong>und</strong> sind widerruflich<br />

(siehe Anlagen 3 bis 5 ).<br />

(3) Die Bewohnerin / der Bewohner hat das Recht auf Auskunft, welche Daten über sie/<br />

ihn gespeichert sind.<br />

§ 11<br />

Recht auf Beratung <strong>und</strong> Beschwerde<br />

(1) Die Bewohnerin/der Bewohner hat das Recht, sich bei der Einrichtung <strong>und</strong> den in<br />

der Anlage 6 genannten Stellen beraten zu lassen <strong>und</strong> sich dort über Mängel bei<br />

Erbringung der im <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong> vorgesehenen Leistungen zu<br />

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beschweren.<br />

Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

(2) Die Bewohnerin/der Bewohner hat Anspruch darauf, dass die Einrichtung das von<br />

der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des<br />

Landes NRW für ihre Mitglieder in einer Selbstverpflichtung festgelegte interne <strong>und</strong><br />

externe<br />

Beschwerdemanagement gewährleistet. Die Selbstverpflichtungserklärung in der<br />

Fassung vom 22.02.2000 ist Bestandteil dieses Vertrages <strong>und</strong> als Anlage 7<br />

beigefügt.<br />

(3) Die Rechte nach § 10 <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong>sgesetz (WBVG) in Hinblick<br />

auf die Kürzung des Entgeltes bei Nicht- oder Schlechtleistung bleiben unberührt.<br />

§ 12<br />

Sonstige Bestimmungen<br />

(1) Um der Einrichtung eine verantwortliche Betreuung zu ermöglichen, wird die<br />

Bewohnerin / der Bewohner eine vorübergehende Abwesenheit von länger als einem<br />

Tag rechtzeitig <strong>und</strong> unverzüglich der Einrichtung mitteilen.<br />

(2) Im Falle des Todes der Bewohnerin/des Bewohners sind zu benachrichtigen:<br />

�<br />

(3) Unbeschadet einer etwaigen letztwilligen Verfügung oder der gesetzlichen Erbfolge<br />

soll der Besitz der Bewohnerin/des Bewohners an:<br />

�<br />

oder im Verhinderungsfalle an:<br />

ausgehändigt werden.<br />

(4) Aufgr<strong>und</strong> der räumlichen Gegebenheiten kann der Nachlass nicht sichergestellt<br />

werden.<br />

§ 13<br />

Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />

(1) Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines<br />

Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem<br />

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Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

Tod der Bewohnerin/des Bewohners.<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

(2) Falls die Sachen der Bewohnerin/des Bewohners nicht binnen einer Woche nach<br />

Vertragsende abgeholt worden sind, können sie auf Kosten der Bewohnerin/des<br />

Bewohners bzw. des Nachlasses durch die Einrichtung anderweitig untergebracht<br />

werden.<br />

§ 14<br />

Kündigung durch die Bewohnerin/den Bewohner<br />

(1) Die Bewohnerin/Der Bewohner kann den Vertrag spätestens am dritten <strong>Werk</strong>tag eines<br />

Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Bei einer<br />

Erhöhung des Entgeltes ist eine Kündigung jederzeit für den Zeitpunkt möglich, zu dem<br />

die Einrichtung die Erhöhung des Entgeltes verlangt.<br />

(2) Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Vertragsverhältnisses kann die<br />

Bewohnerin/der Bewohner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird der<br />

Bewohnerin/dem Bewohner erst nach Beginn des Vertragsverhältnisses eine<br />

Ausfertigung des Vertrages ausgehändigt, kann die Bewohnerin/der Bewohner auch<br />

noch bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Aushändigung kündigen.<br />

(3) Die Bewohnerin/der Bewohner kann den Vertrag aus wichtigem Gr<strong>und</strong> jederzeit ohne<br />

Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihr/ihm die Fortsetzung des Vertrages<br />

bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.<br />

§ 15<br />

Kündigung durch die Einrichtung<br />

(1) Die Einrichtung kann den Vertrag nur aus wichtigem Gr<strong>und</strong> kündigen. Die Kündigung<br />

bedarf der Schriftform <strong>und</strong> ist zu begründen. Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> liegt insbesondere<br />

vor, wenn<br />

1. die Einrichtung den Betrieb einstellt, wesentlich einschränkt oder in seiner Art<br />

verändert <strong>und</strong> die Fortsetzung des Vertrags für die Einrichtung eine unzumutbare<br />

Härte bedeuten würde,<br />

2. die Bewohnerin/der Bewohner ihre/seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so<br />

gröblich verletzt, dass der Einrichtung die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr<br />

zugemutet werden kann; dies gilt insbesondere dann, wenn die Bewohnerin / der<br />

Bewohner ihre/seine Mitwirkungspflicht dadurch verletzt, dass sie/er trotz<br />

Aufforderung der Einrichtung nach § 6 Abs. 2 des Vertrages bei der Pflegekasse<br />

keinen Antrag auf Höherstufung stellt, oder<br />

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Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

3. die Bewohnerin/der Bewohner<br />

a) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder<br />

eines Teils des Entgelts, der das Entgelt für einen Monat übersteigt, im Verzug<br />

ist oder<br />

b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der<br />

Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der<br />

das Entgelt für zwei Monate erreicht.<br />

Die Kündigung des Vertrages zum Zwecke der Erhöhung des Entgelts ist<br />

ausgeschlossen.<br />

(2) Die Einrichtung kann aus dem Gr<strong>und</strong> des Abs. 1 S. 3 Nr. 2 2. Halbsatz nur kündigen,<br />

wenn sie zuvor die Bewohnerin/den Bewohner unter Bestimmung einer angemessenen<br />

Frist <strong>und</strong> unter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erneut auf die<br />

Mitwirkungspflicht hingewiesen hat <strong>und</strong> der Kündigungsgr<strong>und</strong> nicht durch eine<br />

Antragsstellung entfallen ist.<br />

(3) Die Einrichtung kann aus dem Gr<strong>und</strong> des Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 nur kündigen, wenn sie<br />

zuvor dem Bewohner unter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erfolglos eine<br />

angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat. Ist die Bewohnerin/der Bewohner in den Fällen<br />

des Abs.1 Satz 3 Nr. 3 mit der Entrichtung des Entgelts in Rückstand geraten, ist die<br />

Kündigung ausgeschlossen, wenn die Einrichtung vorher befriedigt wird. Die Kündigung<br />

wird unwirksam, wenn die Einrichtung bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt<br />

der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich des fälligen Entgelts die<br />

Einrichtung befriedigt wird oder eine öffentliche Stelle sich zur Befriedigung verpflichtet.<br />

(4) In den Fällen des Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 <strong>und</strong> 3 kann die Einrichtung den Vertrag ohne<br />

Einhaltung einer Frist kündigen. Im Übrigen ist eine Kündigung bis zum dritten <strong>Werk</strong>tag<br />

eines Kalendermonats zum Ablauf des nächsten Monats zulässig.<br />

§ 16<br />

Nachweis von Leistungsersatz <strong>und</strong> Übernahme der Umzugskosten<br />

(1) Hat die Bewohnerin/der Bewohner nach § 14 Abs. 3 aufgr<strong>und</strong> eines von der Einrichtung<br />

zu vertretenden Kündigungsgr<strong>und</strong>es gekündigt, ist die Einrichtung der<br />

Bewohnerin/dem Bewohner auf dessen Verlangen zum Nachweis eines<br />

angemessenen Leistungsersatzes zu zumutbaren Bedingungen <strong>und</strong> zur Übernahme<br />

der Umzugskosten in angemessenem Umfang verpflichtet. § 115 Abs. 4 SGB XI bleibt<br />

unberührt.<br />

(2) Hat die Einrichtung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 aus den Gründen des § 15 Abs. 1 Satz 3<br />

Nr. 1 gekündigt, so hat sie der Bewohnerin/dem Bewohner auf deren/dessen Verlangen<br />

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Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

einen angemessenen Leistungsersatz zu zumutbaren Bedingungen nachzuweisen. Die<br />

Einrichtung hat auch die Kosten des Umzugs in angemessenem Umfang zu tragen.<br />

(3) Die Bewohnerin/der Bewohner kann den Nachweis eines angemessenen<br />

Leistungsersatzes zu zumutbaren Bedingungen nach Abs. 1 auch dann verlangen,<br />

wenn sie/er noch nicht gekündigt hat.<br />

§ 17<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Erfüllungsort für beide Teile ist Mönchengladbach.<br />

(2) Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung<br />

durch die Einrichtung.<br />

(3) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt seine<br />

Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht.<br />

Mönchengladbach, den<br />

............................................................ ............................................................................<br />

(für die Einrichtung) (Bewohnerin/Bewohner)<br />

............................................................................<br />

(ggf. rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Be-<br />

treuer/ Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter)<br />

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Anlage 1<br />

Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

Haus- <strong>und</strong> Sicherheitsinformation<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

1. Hausgemeinschaft<br />

Während der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bitten<br />

wir um besondere Rücksichtnahme auf das berechtigte Schlaf- <strong>und</strong> Ruhebedürfnis der<br />

Mitbewohnerinnen <strong>und</strong> Mitbewohner. Während dieser Zeiten sollte auch bei<br />

Einzelzimmern die Lautstärke von Radio- <strong>und</strong> Fernsehempfängern leise reguliert<br />

werden.<br />

Fernseh- <strong>und</strong> Radioempfang in Doppelzimmern sollte nach Absprache mit der<br />

Mitbewohnerin/ dem Mitbewohner gestaltet werden.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich empfehlen wir den Einsatz von drahtlosen Kopfhörersystemen.<br />

Bitte bedenken Sie, dass dies vor allem bei Schwerhörigkeit eine sehr gute<br />

Lösung sein kann.<br />

2. Zimmereinrichtung<br />

Alle Zimmer sind vom Haus mit<br />

1. einem elektrisch verstellbaren Pflegebett<br />

2. einem Kombikleiderschrank/ bzw. Einbaukleiderschrank mit abschließbarem<br />

3. Wertfach<br />

4. Nachttisch, Sideboard, Tisch <strong>und</strong> 2 Stühlen<br />

5. Fenstergardinen <strong>und</strong> Übergardinen<br />

6. Wand- <strong>und</strong> Deckenleuchten versehen.<br />

Die ergänzende Einrichtung mit privaten Möbelteilen bei Einzug in die Einrichtung sowie<br />

Veränderungen der Einrichtung während des Aufenthaltes sind selbstverständlich nach<br />

Rücksprache mit der Einrichtungsleitung möglich.<br />

3. Sicherheitsvorschriften<br />

In allen öffentlichen Räumen <strong>und</strong> in den Treppenhäusern sind automatische<br />

Rauchmelder installiert. Das Rauchen ist daher in diesen Bereichen untersagt.<br />

Wegen der Brandgefahr ist es aus Sicherheitsgründen gr<strong>und</strong>sätzlich untersagt:<br />

� Kerzen oder offenes Feuer im Zimmer anzuzünden<br />

� im Bett zu rauchen bzw. bei erkennbarer Selbstgefährdung (durch eine<br />

behindernde Erkrankung, Pflegebedürftigkeit) alleine im Zimmer zu rauchen<br />

� Fernseh-/ R<strong>und</strong>funkgeräte unsachgemäß (d.h. entgegen den<br />

Sicherheitshinweisen des Herstellers) zu betreiben<br />

� ungeprüfte/ schadhafte Elektrogeräte in Betrieb zu nehmen<br />

Die Einrichtungsleitung <strong>und</strong> die Mitarbeiter dürfen aus dringenden dienstlichen Gründen<br />

<strong>und</strong> nach Vereinbarung mit den Bewohnern das Zimmer auch während der<br />

Abwesenheit der Bewohnerin/des Bewohners betreten.<br />

Wir machen darauf aufmerksam, dass für Wertgegenstände wie Schmuck, etc.<br />

keine Haftung übernommen werden kann.<br />

Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zum Thema Sicherheit<br />

an die Einrichtungsleitung oder den Haustechniker.<br />

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<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

4. Hauswirtschaftliche Dienste <strong>und</strong> Tagesablauf<br />

(a) Wäsche<br />

Die eingebrachten eigenen Wäschestücke werden von der Einrichtung mit Barcodes<br />

versehen, damit Verwechslungen/ Verluste von Wäsche vermieden werden können.<br />

Bitte lassen Sie neu gekaufte Wäsche oder ausgetauschte Kleidungs- oder<br />

Wäschestücke unbedingt vor Benutzung im Hause kennzeichnen.<br />

(b) Mahlzeiten<br />

Die Mahlzeiten werden serviert:<br />

Frühstück ab 08.00 Uhr<br />

Mittagessen in den<br />

ab 12.00 Uhr<br />

<strong>Wohn</strong>küchen<br />

Nachmittagskaffee ab 14.30 Uhr<br />

Abendessen ab 17.45 Uhr<br />

Zwischen- u. Spätmahlzeit auf Wunsch<br />

Ist beabsichtigt an einer Mahlzeit nicht teilzunehmen, so bitten wir dies rechtzeitig<br />

mitzuteilen.<br />

Bei Krankheiten oder Behinderungen, die eine Teilnahme an den gemeinsamen<br />

Mahlzeiten nicht zulassen, können die Speisen auf dem Zimmer serviert werden.<br />

Bei Abwesenheit über eine Mahlzeit hinweg oder über Nacht wird gebeten, die<br />

Mitarbeitenden des <strong>Wohn</strong>bereichs zu unterrichten.<br />

5. Gemeinschaftseinrichtungen<br />

Die Gemeinschaftsräume stehen allen Hausbewohnern zur Verfügung. Eine<br />

Reservierung für Familienfeiern, etc. ist auf dem <strong>Wohn</strong>bereich oder bei der Sozialen<br />

Betreuung anzumelden.<br />

6. Mitarbeitende<br />

Die Mitarbeitenden <strong>und</strong> die Einrichtungsleitung dürfen nach <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> Teilhabegesetz<br />

§ 10 keine individuellen nicht geringfügigen Zuwendungen annehmen <strong>und</strong> auch keine<br />

Wertgegenstände in persönliche Verwahrung nehmen.<br />

Die Mitarbeitenden stehen während ihrer Arbeitszeit für private Dienstleitungen oder<br />

Besorgungen außerhalb der vereinbarten Dienstleitungsangebote (z.B. Regeleinkäufe<br />

etc.) nicht zur Verfügung. Die jeweils gültigen Regelungen erfahren Sie von den<br />

Mitarbeitenden Ihres <strong>Wohn</strong>bereichs.<br />

7. Hilfe bei Behördenangelegenheiten<br />

Die Mitarbeiter der Sozialen Betreuung oder der Verwaltung stehen auf Wunsch bei<br />

persönlichen Behördenangelegenheiten der Bewohnerin/ dem Bewohner oder ihren/<br />

seinen Angehörigen beratend zur Verfügung <strong>und</strong> sind im Einzelfall im Rahmen ihrer<br />

Möglichkeiten behilflich.<br />

Für die Meldung des <strong>Wohn</strong>ortes (Einwohnermeldeamt) sowie die Anmeldung von<br />

privaten R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehgeräten <strong>und</strong> die Einrichtung privater Telefonanschlüsse<br />

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<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

(einschließlich der Zahlung der Gebühren) ist jeder Bewohner gr<strong>und</strong>sätzlich jedoch<br />

selbst verantwortlich.<br />

8. Technische Einrichtungen<br />

Auftretende technische Schäden <strong>und</strong> Störungen im Zimmer, besonders der Wasser-<br />

oder Stromleitungen/ Schwesternrufanlagen, sind umgehend dem nächst erreichbaren<br />

Mitarbeiter oder dem Technischen Dienst zu melden. Auch über alle anderen<br />

Beschädigungen von Einbauten <strong>und</strong> Einrichtungsgegenständen ist zeitnah zu<br />

informieren, damit Gefährdungen vermieden werden <strong>und</strong> Instandsetzungsmaßnahmen<br />

kurzfristig veranlasst werden können.<br />

Es stehen für den Fernsehempfang über die Hausanlage ca. 30 Programme zur<br />

Verfügung.<br />

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Anlage 2 zum <strong>Betreuungsvertrag</strong> mit:<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

Erklärung <strong>und</strong> Auftrag zum § 2 Abs. 4 des <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong>es<br />

der für mich erforderlichen Arzneimittel <strong>und</strong> apothekenpflichtigen Medizinprodukte durch<br />

das <strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> Pflegeheim „Ludwig-Weber-Haus“ zu besorgen<br />

� Ich wurde darüber informiert <strong>und</strong> mir ist bekannt, dass ich das Recht auf freie Arzt- <strong>und</strong><br />

Apothekenwahl habe, auch wenn ich nicht in der Lage bin, meine Arzneimittel <strong>und</strong><br />

apothekenpflichtigen Medizinprodukte selbst zu besorgen.<br />

� Für den Fall, dass ich selbst nicht mehr in der Lage bin, meine Arzneimittel <strong>und</strong><br />

apothekenpflichtigen Medizinprodukte selbst zu besorgen oder durch Verwandte oder<br />

Bekannte besorgen zu lassen, beauftrage ich hiermit die Einrichtung Ludwig-Weber-Haus,<br />

die für mich erforderlichen meine Arzneimittel <strong>und</strong> apothekenpflichtigen Medizinprodukte zu<br />

beschaffen.<br />

� Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass in diesem Fall durch die Einrichtung<br />

Ludwig-Weber-Haus meine Rezepte bei einer Apotheke ihrer Wahl eingelöst werden. Damit<br />

überlasse ich die Wahl der Apotheke der Einrichtung Ludwig-Weber-Haus.<br />

� Hiermit willige ich ein, dass die in diesem Zusammenhang zum Zwecke der Versorgung mit<br />

Arzneimitteln <strong>und</strong> apothekenpflichtigen Medizinprodukten erforderlichen erhobenen,<br />

verarbeiteten <strong>und</strong> genutzten personenbezogenen Daten von der Einrichtung gewählten<br />

Apotheke verwendet werden. Diese Einwilligungserklärung kann ggf. auch durch meinen<br />

gesetzlichen Vertreter abgegeben werden.<br />

� Ich wurde darüber informiert, dass ich bzw. mein gesetzlicher Vertreter diese Erklärung<br />

jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.<br />

Mönchengladbach, den<br />

............................................................ ............................................................................<br />

(für die Einrichtung) (Bewohner-/in)<br />

(ggf. rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Be-<br />

treuer/ Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter)<br />

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Anlage 3 <strong>Betreuungsvertrag</strong> mit:<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

Erklärung zum Antrag auf stationäre Pflegeleistungen<br />

nach dem SGB XI<br />

Hiermit beantrage ich stationäre Pflegeleistungen der Pflegeversicherung <strong>und</strong><br />

bevollmächtige insoweit den Rechtsträger meiner Pflegeeinrichtung entsprechend § 7 des<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong>es mit den entsprechenden Antragstellungen.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass meiner Pflegekasse bzw. dem Medizinischen Dienst der<br />

Krankenversicherung vorhandene ärztliche Berichte, Gutachten, Bef<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

Pflegedokumentationen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.<br />

Ich habe hiermit zur Kenntnis genommen, dass die Erhebung der Daten zur rechtmäßigen<br />

Durchführung der Aufgaben der Pflegekasse erforderlich ist; sie werden ordnungsgemäß<br />

geschützt.<br />

Ich wurde darüber informiert, dass ich diese Erklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen<br />

widerrufen kann.<br />

Mönchengladbach, den<br />

........................................................... ...............................................................<br />

(Bewohner-/in) (ggf. rechtliche Betreuerin oder rechtlicher<br />

Betreuer/Bevollmächtigte-/r)<br />

Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />

Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 17 von 25<br />

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Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

Anlage 4 <strong>Betreuungsvertrag</strong> mit:<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

Einwilligung nach den Datenschutzbestimmungen<br />

(1) Ich bin einverstanden, dass das Ludwig-Weber-Haus folgende Daten bei mir erhebt<br />

<strong>und</strong> aktualisiert, um eine Bewohnerdokumentation für mich zu führen. Die Ein-<br />

richtung ist berechtigt, diese Daten im erforderlichen Umfang zu nutzen, um mit<br />

den Kostenträgern direkt abzurechnen:<br />

� Stammdaten<br />

� Biographische Daten<br />

� Arztberichte incl. Diagnosen <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>e<br />

� Anamnese-Dokumentation<br />

� Pflegeplanung<br />

o Pflegeprobleme<br />

o Ressourcen<br />

o Pflegeziele<br />

o Pflegemaßnahmen<br />

� Gr<strong>und</strong>pflege<br />

� Hauswirtschaftliche Betreuung<br />

� Ärztlich verordnete Behandlungspflege<br />

� Ärztlich verordnete Medikamente<br />

� Psychosoziale Betreuung<br />

� Pflegedokumentation (schriftlich/fotografisch)<br />

o Leistungsnachweise der Pflege<br />

o Bewohnerberichte<br />

o Leistungsnachweise medizinischer, therapeutischer <strong>und</strong> psychosozialer<br />

Betreuung<br />

o Einfuhr-/Ausfuhr-Bilanz bei Bedarf<br />

o Mobilisations- <strong>und</strong> Lagerungs-Pläne/Protokolle bei Bedarf<br />

o Dokumentation zu allen erforderlichen Prophylaxen, z.B. Dekubitus, Sturz,<br />

Kontrakturen, Soor<br />

o W<strong>und</strong>dokumentation (Bradenskala/W<strong>und</strong>dokumentation)<br />

o Sturzdokumenation (Sturzprotokolle)<br />

o Dokumentation freiheitsentziehender Maßnahmen incl. Genehmigung<br />

o Evaluation des Pflegeprozesses incl. Auswertung / Darstellung<br />

(2) Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ich bin darüber informiert<br />

worden, dass für den Fall des Widerrufs der Einverständniserklärung unter Umständen<br />

Einschränkungen in meiner Versorgung bzw. finanzielle Nachteile (z.B. verspätete oder<br />

abgelehnte Kostenzusage eines Sozialleistungsträgers) entstehen können.<br />

Mönchengladbach, den ............................................................................<br />

(Unterschrift Bewohner-/in oder rechtl. Betreuer-/in<br />

oder Bevollmächtigte-/ r)<br />

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Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 18 von 25<br />

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Anlage 5<br />

Name, Vorname:<br />

Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

Einwilligung zur Datenweitergabe<br />

Ich bin einverstanden, dass<br />

� die behandelnden Ärzte<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

Einblick in die Pflegedokumentation <strong>und</strong> Arztberichte incl. Diagnosen <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />

deren Aktualisierung<br />

zum Zweck der ges<strong>und</strong>heitlichen Versorgung erhalten;<br />

� der Medizinische Dienst der Krankenkassen<br />

Einsicht in die Pflegedokumentation <strong>und</strong> deren Aktualisierung<br />

zum Zweck der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erhält;<br />

� Therapeuten (Logopäden, Physiotherapeuten, Podologen etc.)<br />

Beobachtungsdaten aus dem Pflegebericht <strong>und</strong> deren Aktualisierung mündlich<br />

mitgeteilt werden<br />

zum Zweck der therapeutischen Behandlung.<br />

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Im Fall des Widerrufs<br />

können je nach Adressat des Widerrufs Einschränkungen in der Versorgung bzw.<br />

finanzielle Nachteile entstehen.<br />

_______________ ____ ___________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift der Bewohnerin/des Bewohners<br />

_______________ ____ ___________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift der Betreuerin/des Betreuers<br />

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Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 19 von 25<br />

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K 01.04<br />

Anlage 6<br />

Name, Vorname:<br />

Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

Einwilligung zur Datenweitergabe zu Abrechnung<br />

Ich bin einverstanden, dass folgende Daten:<br />

Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, letzter <strong>Wohn</strong>ort,<br />

Angehörige /Betreuer ggf. mit Wirkungskreisen, Aufnahmedatum, Versicherungsnummer,<br />

Auszug oder Abwesenheiten, Pflegestufe, Zimmerart, Aktenzeichen<br />

<strong>und</strong> deren Aktualisierung<br />

zum Zweck der Abrechnung<br />

an folgende Personen bzw. Institutionen widerruflich weitergegeben werden:<br />

� Leistungsabrechnung, wenn sie nicht einrichtungsintern erfolgt,<br />

� zuständige Pflege- <strong>und</strong> Krankenkasse<br />

� Träger der Sozialhilfe<br />

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Im Fall des Widerrufs<br />

können je nach Adressat des Widerrufs Einschränkungen in der Versorgung bzw.<br />

finanzielle Nachteile entstehen.<br />

_______________ ____ ___________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift der Bewohnerin/des Bewohners<br />

_______________ ____ ___________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift der Betreuerin/des Betreuers<br />

Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />

Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 20 von 25<br />

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K 01.04<br />

Anlage 7<br />

Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

Recht auf Beratung <strong>und</strong> Beschwerde<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

� Wenn Sie Beratung brauchen oder Beschwerden haben, können Sie sich an die<br />

Pflegedienstleitung, Frau Irene Urban, wenden. Frau Urban ist unter folgender Anschrift zu<br />

erreichen: Ehrenstr. 29, 41066 Mönchengladbach, Tel. 02161/98008-661, Fax<br />

02161/98008-999.<br />

� Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Beratungswünsche <strong>und</strong> Beschwerden<br />

unmittelbar an den Träger der Einrichtung zu richten. Dieser ist unter folgender Anschrift zu<br />

erreichen: Ludwig-Weber-Str. 13, 41061 Mönchengladbach, Tel. 02161/8104-0,<br />

Fax-Nummer:02161/8104-899.<br />

� Sie können Ihre Beratungswünsche oder Beschwerden auch an den Hausbeirat zum Haus<br />

Bungeroth unter der Anschrift: Ehrenstr. 29, 41066 Mönchengladbach, richten.<br />

� Nachfolgend sind einige Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern von Institutionen aufgeführt, an die<br />

Sie sich auch wenden können:<br />

� Zuständiger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege:<br />

<strong>Diakonisches</strong> <strong>Werk</strong> der Evangelischen Kirche im Rheinland, Lenaustr. 41<br />

40470 Düsseldorf, Tel. 0211/6398-0, Fax.0211/6398-299<br />

� Zuständige Einrichtungsaufsicht:<br />

Stadt Mönchengladbach, Amt für Altenhilfe, Fr. Schlömer, Fliethstraße 86-88, 41050<br />

Mönchengladbach, Tel. 02161/25-6710, Fax 02161/25-6749<br />

� Zuständiger Sozialhilfeträger:<br />

Stadt Mönchengladbach, Amt für Altenhilfe, Hr. Kaczmarek, Fliethstraße 86-88, 41050<br />

Mönchengladbach, Tel. 02161/25-6703, Fax 02161/25-6749<br />

� Anschrift der örtlichen Verbraucherberatung:<br />

Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e.V. Beratungsstelle<br />

Hugo - Preuß - Str. 9 , 41236 Mönchengladbach, Tel. 02166/49000<br />

bzw. die Anschrift der Verbraucherzentrale in Düsseldorf:<br />

Verbraucherzentrale in NRW, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf,<br />

Tel.: 0211/3809-0, Fax: 0211/3809-172.<br />

� Anschrift der Kranken- <strong>und</strong> Pflegekasse der Bewohnerin/des Bewohners:<br />

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K 01.04<br />

Anlage 8<br />

Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

Selbstverpflichtung der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen für<br />

internes <strong>und</strong> externes Beschwerdemanagement in Einrichtungen <strong>und</strong> Diensten der<br />

Pflege, Alten- <strong>und</strong> Behindertenarbeit<br />

1. Beschwerden von Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohnern bzw. Patientinnen <strong>und</strong> Patienten sowie<br />

Klientinnen <strong>und</strong> Klienten in Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen<br />

(insbesondere in Pflegeeinrichtungen der stationären, teilstationären <strong>und</strong> häuslichen Pflege) sind<br />

selbstverständlicher Baustein der systematischen Qualitätssicherung. Das Vorhandensein eines<br />

Beschwerdemanagements wird deshalb von Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern <strong>und</strong> den Trägern<br />

als Chance zur Weiterentwicklung einer menschengerechten fachlichen Arbeit verstanden.<br />

2. In den Einrichtungen <strong>und</strong> Diensten können Beschwerden jederzeit vorgebracht werden, in jedem<br />

Fall zu den üblichen Geschäftszeiten. Die Träger <strong>und</strong> Einrichtungen sorgen dafür, dass die<br />

Beschwerden unverzüglich dokumentiert <strong>und</strong> einer für die Einrichtung zuständigen Person oder<br />

Beschwerdestelle unterbreitet werden. Den Beschwerdeführenden muss deutlich sein, dass<br />

Vorfälle konkret benannt werden müssen, damit eine sachgerechte Bearbeitung der Beschwerde<br />

möglich ist. Jeder Träger wird Gr<strong>und</strong>sätze eines solchen „internen Beschwerdemanagements“<br />

festlegen <strong>und</strong> diese in geeigneter Weise bekannt machen.<br />

3. Jede Einrichtung teilt ihren Vertragspartnerinnen <strong>und</strong> Vertragspartnern Anschriften<br />

<strong>und</strong> Telefonnummern interner <strong>und</strong> externer Stellen mit, wie z.B.<br />

a) vom Träger beauftragte Person zur Entgegennahme von Beschwerden (interne<br />

Beschwerdestelle),<br />

b) Beirat,<br />

c) Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege,<br />

d) Einrichtungsaufsicht,<br />

e) zuständige Kranken- <strong>und</strong> Pflegekasse, Sozialhilfeträger,<br />

f) Verbraucherberatung.<br />

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Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

4. Die 17 Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege verpflichten sich,<br />

� durch geeignete verbandliche Informations- <strong>und</strong> Fortbildungsveranstaltungen die<br />

Beschwerdekultur in den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege auszubauen;<br />

� auf jede eingehende (mündlich oder schriftlich) erhobene Beschwerde binnen 7<br />

Tagen zu reagieren. Soweit erforderlich, werden die Spitzenverbände im Rahmen<br />

ihrer satzungsgemäßen Aufgaben beraten, vermitteln <strong>und</strong> in streitigen Fällen<br />

moderieren, soweit das gewünscht wird.<br />

� Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege werden auf dieser Gr<strong>und</strong>lage<br />

zunächst jährlich einen Erfahrungsbericht über Beschwerdemanagement<br />

erarbeiten, welchen sie dem Landespflegeausschuss, den kommunalen<br />

Spitzenverbänden, den Landschaftsverbänden <strong>und</strong> anderen Stellen bzw.<br />

Kranken- <strong>und</strong> Pflegekassen zur Kenntnis geben.<br />

5. Den Musterverträgen der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien<br />

Wohlfahrtspflege wird den Klienten der Freien Wohlfahrtspflege ein Rechtsanspruch<br />

auf Einhaltung dieser Selbstverpflichtung eingeräumt.<br />

Susanne Claßen<br />

(Einrichtungsleitung)<br />

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Anlage 9<br />

Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

Merkblatt zur Regelung der Barbetragsverwaltung für Bewohner-/innen<br />

im Ludwig-Weber-Haus<br />

1. Die Barbetragskasse wird in unserem Hause durch Frau Henkel geführt <strong>und</strong> verwaltet. Der<br />

überwiegende Teil des Geldes befindet sich auf dem<br />

Konto Nr. : 70 102 bei der Stadtsparkasse Mönchengladbach BLZ.: 310 500 00.<br />

Auf dieses Konto können Sie auch Gelder für die betreffende Bewohnerin bzw. den Bewohner<br />

überweisen oder auch während der Öffnungszeiten bar einzahlen. Im Falle der Überweisung<br />

vermerken Sie bitte im Verwendungszweck<br />

“Barbetrag” oder “Taschengeld” für<br />

2. Die monatlichen Barbeträge des Amtes für Altenhilfe werden am ersten <strong>Werk</strong>tag eines Monats<br />

dem jeweiligen Bewohner/ innen -Konto gutgeschrieben <strong>und</strong> auf Wunsch auch durch Frau<br />

Henkel ausgezahlt.<br />

Auch werden vom AfA bewilligte Bekleidungsbeihilfen dem Barbetragskonto gut-<br />

geschrieben. Die Auszahlung/Abrechnung kann dann nach Beschaffung der Bekleidung <strong>und</strong><br />

gegen Vorlage der entsprechenden Belege erfolgen.<br />

3. Bei Selbstzahlern soll regelmäßig <strong>und</strong> ohne besondere Nachfrage der Barbetragsbestand<br />

aufgefüllt werden. Minusbeträge dürfen aus buchhalterischen Gründen nicht auftreten. D. h.,<br />

wenn für den betreffenden Bewohner kein Geld mehr da ist, können weder Friseur, Fußpflege<br />

oder Rezepte etc. bezahlt werden. Die Gläubiger müssen dann von uns an den zuständigen<br />

Betreuer oder Angehörigen verwiesen werden.<br />

4. Über alle Ausgaben <strong>und</strong> Einnahmen werden Belege gesammelt <strong>und</strong> archiviert, die Ihnen selbst-<br />

verständlich auf Wunsch ausgehändigt oder per Post übersandt werden können. In der Regel<br />

erhalten Sie am Monatsanfang ein Buchungsblatt aus dem die Buchungsvorgänge -den<br />

abgelaufenen Monat betreffend- sowie der aktuelle Kontenstand ersichtlich sind.<br />

Selbstverständlich können Sie auch zwischendurch Einsicht nehmen.<br />

5. Wenn Sie größere Summen Bargeld (z.B. mehr als 300,- Euro) aus der Kasse benötigen<br />

sollten, lassen Sie uns bitte 3 Tage Vorlaufzeit, weil aus Sicherheitsgründen nicht ständig soviel<br />

Geld in der Barkasse ist.<br />

6. Im Todesfall wird, um nachlassrechtliche Probleme auszuschließen, das Guthaben des<br />

Bewohners bzw. der Bewohnerin mit der Schlussabrechnung für die Heimkosten verrechnet <strong>und</strong><br />

nicht etwa bar an Angehörige ausgezahlt.<br />

7. Die Öffnungszeiten der Barbetragskasse sind zur Zeit:<br />

Mo. von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Mi.,Do. von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

oder nach Vereinbarung<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Claudia Henkel<br />

unter der Telefon-Nummer: 02161/98008-664<br />

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Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 24 von 25<br />

Funktion Stgr. Stgr. HL/ PDL


QMH<br />

K 01.04<br />

Vertrag ausgehändigt am:<br />

Pflege gGmbH Mönchengladbach - Ein Unternehmen der Diakonie –<br />

<strong>Wohn</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

-Vertragsformular-<br />

Empfang bestätigt : ...........................................................................................................<br />

(Bewohner-/in, rechtliche-/r Betreuerin/Betreuer, Bevollmächtigte/r)<br />

Version 1 Erstellt Geprüft Freigabe Revision Seite<br />

Datum 09.2009 09.2009 09.2009 09.2011 25 von 25<br />

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