Fahrzeugbeschaffungen richtig ausschreiben - Deutscher ...
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2. Bundesfachkongress<br />
des DFV<br />
12. + 13.09.2012<br />
- <strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong> -<br />
BD Dipl.-Ing. Willi Reckert<br />
Feuerwehr Münster
1. Vorbemerkung<br />
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
Grundlage meiner heutigen<br />
Ausführung ist die<br />
Fachempfehlung des<br />
Fachausschusses Technik<br />
der deutschen Feuerwehren,<br />
die vom DFV im Juni 2012<br />
aktualisiert veröffentlicht wurde.<br />
Das Dokument umfasst 72 Seiten, hier können heute nur<br />
einige Auszüge, aktuelle Veränderungen und wesentliche<br />
Aussagen erläutert und angesprochen werden !
1. Vorbemerkung<br />
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
• Das Ziel der von mir erarbeiteten<br />
und vom DFV veröffentlichten<br />
Fachempfehlung Nr. 5 von Juni 2012<br />
ist die Darstellung des Beschaffungsvorganges<br />
von feuerwehrtechnischen<br />
Geräten und / oder von Fahrzeugen.<br />
• Kameraden (-innen) und Kollegen (-innen), die nicht so häufig<br />
diese Prozesse mit gestalten müssen, sollen einen Leitfaden<br />
vorfinden, der ihnen bei der Umsetzung und Durchführung von<br />
Beschaffungen hilfreich ist.<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2. Erläuterungen zum aktuellen Stand der<br />
Vergaberichtlinien<br />
2.3.1 Beschaffung von Straßenverkehrsfahrzeugen<br />
– Berücksichtigung der Kriterien Energieverbrauch,<br />
Energieeffizienz und Umweltauswirkungen<br />
Die letzten Änderungen der Verordnung über die<br />
Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)<br />
vom 09.05.2011 und 16.08.2011 legten weitere Kriterien<br />
zum Energieverbrauch, zur Energieeffizienz und zu<br />
Umweltauswirkungen, die bei der Beschaffung von<br />
Straßenverkehrsfahrzeugen zu berücksichtigen sind,<br />
fest .<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2. Erläuterungen zum aktuellen Stand der<br />
Vergaberichtlinien<br />
2.3.1 Beschaffung von Straßenverkehrsfahrzeugen<br />
– Berücksichtigung der Kriterien Energieverbrauch,<br />
Energieeffizienz und Umweltauswirkungen<br />
Ausnahme:<br />
Von der Anwendung dieser Anforderungen sind<br />
Straßenverkehrsfahrzeuge ausgenommen, die für den<br />
Einsatz im Rahmen des hoheitlichen Auftrags der<br />
Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der<br />
Feuerwehren und der Polizei des Bundes und der Länder<br />
konstruiert und gebaut sind.<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2. Erläuterungen zum aktuellen Stand der<br />
Vergaberichtlinien<br />
2.3.1 Beschaffung von Straßenverkehrsfahrzeugen<br />
– Berücksichtigung der Kriterien Energieverbrauch,<br />
Energieeffizienz und Umweltauswirkungen<br />
Einschränkung Einschr nkung zur Ausnahmeregelung:<br />
Bei der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen werden die<br />
Anforderungen dann berücksichtigt, wenn es der Stand<br />
der Technik zulässt und hierdurch die Einsatzfähigkeit<br />
der Einsatzfahrzeuge zur Erfüllung des vorgenannten<br />
hoheitlichen Auftrags nicht beeinträchtigt wird.<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2.3.1 Beschaffung von Straßenverkehrsfahrzeugen<br />
– Berücksichtigung der Kriterien Energieverbrauch,<br />
Energieeffizienz und Umweltauswirkungen<br />
Bei der praktischen Umsetzung für<br />
den Bereich der Feuerwehr und des<br />
Rettungsdienst ist zu bedenken:<br />
z.B. beim ELW-Kdow, NEF oder RTW<br />
- die technischen Werte zum Kraftstoffverbrauch<br />
und zum Schadstoffausstoß werden vom Hersteller<br />
angegeben,<br />
- mit dem Aufbau einer Sondersignalanlage auf dem Dach<br />
oder einem Kofferaufbau auf dem Fahrgestell können<br />
sich diese Werte bereits ändern!<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2.3.1 Beschaffung von Straßenverkehrsfahrzeugen<br />
– Berücksichtigung der Kriterien Energieverbrauch,<br />
Energieeffizienz und Umweltauswirkungen<br />
Ein Vergleich zwischen den<br />
Anbietern ist nicht mehr<br />
möglich, es sei denn,<br />
dass tatsächlich<br />
die im Angebot geforderte<br />
Sondersignalanlage in<br />
Verbindung mit einer<br />
bestimmten Motorvariante vom<br />
Fahrzeughersteller bewertet wurde<br />
und dazu dann auch die ermittelten Werte vorliegen.<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2. Erläuterungen zum aktuellen Stand der Vergaberichtlinien<br />
2.5 Aktuelle Schwellenwerte<br />
Nach der EU-Verordnung Nr. 1251/2011<br />
der EU-Kommission vom 30.11.2011 wurde der neue<br />
Schwellenwert ab dem 01.01.2012 für Liefer- und<br />
Dienstleistungsaufträge<br />
von bisher<br />
193.000 Euro (+19% MWSt. = 229.670 Euro)<br />
auf nun<br />
200.000 Euro (+19% MWSt. = 238.000 Euro)<br />
angehoben.<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2. Erläuterungen zum aktuellen Stand der Vergaberichtlinien<br />
2.5 Aktuelle Schwellenwerte<br />
Die Schwellenwerte werden von der<br />
Europäischen Kommission in regelmäßigen Abständen<br />
(alle 2 Jahre) neu festgesetzt, um für einen definierten<br />
Zeitraum eine Übereinstimmung der Richtlinien mit dem<br />
Welthandelsorganisation – Beschaffungsübereinkommen<br />
(WTO World Trade Organization) hinsichtlich der<br />
Auftragswerte (Gegenwert Euro zu US-Dollar) zu erreichen.<br />
Die geänderten Schwellenwerte sind ab dem 22.03.2012<br />
von allen öffentlichen Auftraggebern i. S. d. § 98 GWB<br />
verbindlich zu beachten.<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2.6 Für Nordrhein-Westfalen<br />
– Tariftreue- und Vergabegesetz<br />
• Seit dem 01.05.2012 ist das vom Landtag<br />
beschlossene Tariftreue- und Vergabegesetz anzuwenden.<br />
• Danach dürfen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen<br />
vergeben werden, die einen Mindestlohn von 8,62 € zahlen.<br />
• Um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern und sich damit<br />
auch noch nicht gerechtfertigte Wettbewerbsvorteile zu<br />
verschaffen, wurde das Gesetz auf den Weg gebracht.<br />
Weiter können etwa soziale, umweltbezogene oder innovative<br />
Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt<br />
werden. Das Gesetz unterstützt ebenfalls die Frauenförderung.<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
A. Vorplanungen zur Beschaffung<br />
1. Anforderungsprofil festlegen –<br />
was braucht die Feuerwehr?<br />
Welche taktischen Rahmenbedingungen<br />
sind zu beachten?<br />
Grundsatz:<br />
Die Technik folgt der Taktik – und nicht umgekehrt!<br />
Daraus ergibt sich, dass die Feuerwehr die notwendige Taktik<br />
und zur Umsetzung auch die notwendige Technik festlegen<br />
muss.<br />
Dies kann daher nicht durch eine Verwaltungsfachkraft<br />
(zum Beispiel Kämmerer oder Rechnungsprüfer) erfolgen.
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
A. Vorplanungen zur Beschaffung<br />
3. Anmeldung der finanziellen Mittel (Haushaltsmittel) im<br />
Haushalt der Gemeinde – mehrjährige Vorplanung<br />
Fahrzeugneu- oder Ersatzbeschaffungen<br />
amtl. Kennzeichen Baujahr Typ 2008 2009 2010 2011 2012<br />
MS-2500 1984 HLF 20/16 330.000<br />
MS-2501 1989 DLK 23-12 700.000<br />
MS-2502 1986 LF 10/6 250.000<br />
MS-2503 1993 ELW 1 150.000<br />
MS-2504 1988 TLF 20/40-S 370.000
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3.1 Aussonderungsverfahren für Fahrzeuge des Bundes<br />
Die Durchführung des Aussonderungsverfahrens ist<br />
ebenso wie die Instandsetzungskostentabelle<br />
(als Grundlage der Bewertung der Wirtschaftlichkeit)<br />
der Fachempfehlung zu entnehmen.<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3.1 Aussonderungsverfahren für Fahrzeuge des Bundes<br />
Hinweis auf die aktuelle Situation:<br />
Das Bundesministerium des Innern hat mit Schreiben<br />
vom 28.08.2012 die weitere Beschaffung von LF-KatS LF KatS auf<br />
unbestimmte Zeit ausgesetzt. Geplant waren in den<br />
nächsten Jahren entsprechend der Bund-Länder-<br />
Vereinbarung insgesamt 955 LF- KatS und 466 SW-KatS.<br />
Bisher wurden bzw. werden bis 31.12.2012 ausgeliefert:<br />
190 LF-KatS an die Bundesländer Hamburg, Bremen und<br />
Baden-Württemberg<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3.1 Aussonderungsverfahren für Fahrzeuge des Bundes<br />
Hinweis auf die aktuelle Situation<br />
in NRW / in der FW Münster:<br />
In NRW ist noch kein LF-KatS<br />
ausgeliefert worden.<br />
Für 54 Gebietskörperschaften<br />
waren bisher jeweils 4 LF-KatS<br />
und 2 SW-KatS vorgesehen.<br />
Zur Unterstützung des BBK waren an der Entwicklung der<br />
Leistungsbeschreibung, der Endabnahme des Prototypen und<br />
der praktischen Erprobung die Vertreter der Feuerwehren<br />
Düsseldorf, Ratingen, Solingen und Münster beteiligt –<br />
……leider ……leider<br />
bisher ohne Erfolg ! 16
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
B. Beachtung der Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien,<br />
Festlegung der Vergabeart<br />
• Die Vergabeart richtet sich nach VOL/A, VOL/A Abschnitt 1,<br />
§ 3 bzw. Abschnitt 2, § 3 EG, dabei ist von besonderer<br />
Bedeutung der finanzielle Gesamtumfang der<br />
beabsichtigten Auftragssumme (Wertgrenze) und die<br />
zu erfüllende erf llende Lieferung oder Leistung.<br />
• Eine Stückelung St ckelung der Aufträge Auftr ge mit der<br />
Absicht, die festgesetzten Wertgrenzen<br />
zu umgehen, ist untersagt.<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2.6 Öffentliche (europaweite) Ausschreibung<br />
ab 200.000 Euro ohne MWSt oder<br />
ab 238.000 Euro einschl. 19 % MWSt<br />
• Aufträge über der vorgenannten Wertgrenze sind<br />
europaweit auszuschreiben.<br />
• Bei öffentlichen europaweiten Ausschreibungen werden<br />
Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach<br />
öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von<br />
Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben.<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2.6 Öffentliche (europaweite) Ausschreibung<br />
ab 200.000 Euro ohne MWSt oder<br />
ab 238.000 Euro einschl. 19 % MWSt<br />
Auch an dieser Stelle nochmals der Hinweis:<br />
� Eine Stückelung der Aufträge mit der Absicht, die<br />
festgesetzten Wertgrenzen zu umgehen, ist<br />
untersagt.<br />
� Das zu beschaffende Wirtschaftsgut ist immer als<br />
funktionsfähige Einheit zu bewerten.<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
C. Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens<br />
2. Entwicklung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung<br />
� Eine Leistungsbeschreibung ist die Aufstellung der zu<br />
erbringenden Leistungen im Rahmen eines Auftrags,<br />
zur Festlegung des Auftragsumfanges<br />
und der geforderten Qualität.<br />
� Voraussetzung für die Ausschreibung<br />
ist eine eindeutige und erschöpfende<br />
Beschreibung des Leistungsumfanges,<br />
damit eine einwandfreie und genaue<br />
Preisermittlung für den Bieter<br />
möglich ist.<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2. Entwicklung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung<br />
� immer wieder in der Diskussion:<br />
Bezeichnung oder Beschreibung von Produkten<br />
oder Markennamen<br />
� Für Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte sind<br />
nach § 8 EG der VOL/A, Absatz 7 Produktverweise<br />
ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand<br />
nicht hinreichend genau und allgemein verständlich<br />
beschrieben werden kann.<br />
Solche Verweise sind auch mit dem Zusatz<br />
„oder gleichwertig“ zu versehen.<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2. Entwicklung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung<br />
� Die Fahrzeug- oder Gerätenormen<br />
im Bereich der Feuerwehren geben<br />
immer weniger Details vor,<br />
die qualitativ hochwertige und<br />
detailliert ausgeführte<br />
Leistungsbeschreibung gewinnt<br />
damit immer mehr an Bedeutung.<br />
� Bei der Fahrzeugbeschaffung ist die grundsätzliche<br />
Unterteilung in Lose zu empfehlen, dies entspricht den<br />
Beschaffungsgrundsätzen der VOL/A (§ 2 EG, Abs. 2).<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2. Entwicklung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung<br />
Bei einer Fahrzeugbeschaffung ist somit folgende<br />
Losaufteilung der Regelfall:<br />
Los 1 – Leistungsbeschreibung für das Fahrgestell<br />
Los 2 – Leistungsbeschreibung für den<br />
feuerwehrtechnischen Aufbau<br />
Los 3 – Leistungsbeschreibung für die<br />
feuerwehrtechnische (Standard-) Beladung<br />
Los 4 – ggfls. Leistungsbeschreibung für eine<br />
feuerwehrtechnische Spezialausrüstung<br />
wie z.B. hydraulische Rettungsgeräte<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2. Entwicklung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung<br />
� Die Los-Unterteilung ermöglicht den Firmen entsprechend<br />
ihrer Leistungsfähigkeit und Kernkompetenz ein<br />
wirtschaftliches Angebot abzugeben!<br />
Beispiel: nicht jeder Fahrgestellhersteller fertigt auch<br />
einen feuerwehrtechnischen Aufbau,<br />
nicht jeder Aufbauhersteller ist leistungsfähiger<br />
Lieferant einer feuerwehrtechnischen Beladung.<br />
� Daher führt diese Unterteilung häufig zum wirtschaftlichsten<br />
Ergebnis, da für jedes Los der leistungsfähigste Anbieter den<br />
Zuschlag erhalten kann.<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2. Entwicklung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung<br />
Fakten, die bei der Erstellung einer Leistungsbeschreibung für ein<br />
Feuerwehrfahrzeug zu beachten sind:<br />
� Untergliederung in den einzelnen Losen einrichten<br />
� normative Festlegungen aus der DIN im möglichst großen<br />
Umfang übernehmen<br />
� Gruppenuntergliederungen aus den<br />
Beladungstabellen der jeweiligen<br />
Fahrzeugnorm nutzen<br />
� möglichst die gewünschten<br />
Funktionalitäten von Gegenständen<br />
beschreiben oder produktneutrale<br />
Beschreibungen verwenden<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2. Entwicklung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung<br />
� wenn Marken- und Typenbezeichnungen verwendet werden,<br />
dann der Hinweis – „oder gleichwertig“<br />
� möglichst detaillierte Beschreibung der Anforderungen,<br />
z.B. bei den Lagerungsanforderungen, Einbauörtlichkeiten<br />
� praktische Machbarkeit und deren technische Umsetzung<br />
abwägen<br />
� die Übernahme von Formulierungen aus Angebotstexten der<br />
Firmen vermeiden<br />
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2. Entwicklung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung<br />
So nicht:<br />
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
- Unfallsicheres Lenkrad,<br />
dunkel-matt, griffig und<br />
schmutzabweisend,<br />
ausreichende Durchsicht<br />
auf die Instrumententafel muss gegeben sein.<br />
- Räder und Federung müssen für guten Fahrkomfort<br />
und eine gute Straßenlage des Fahrzeuges sorgen.<br />
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2. Entwicklung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung<br />
• So nicht:<br />
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
Der Aufbau ist nach Gesichtspunkten eines modernen<br />
Designs so zu gestalten, dass er mit einem ansprechenden<br />
und marktgerechten Aussehen - neben den funktionsgerechten<br />
Konstruktionsgrundsätzen – das Fahrzeug als ein modernes,<br />
zeitgemäßes Verkehrsmittel in das Bewusstsein der Nutzer und<br />
der politischen Entscheidungsträger bringt.<br />
• Wie sollen die vorgenannten Formulierungen und<br />
Anforderungen zwischen den Mitbewerbern verglichen werden?<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2. Entwicklung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung<br />
• Ein Vergleich:<br />
Bei der Errichtung eines Einfamilienhauses,<br />
welches in einer finanziellen vergleichbaren<br />
Größenordnung wie ein Feuerwehrfahrzeug<br />
veranschlagt werden kann,<br />
wird ein Architekt, ein Statiker und der ein oder andere<br />
Fachplaner bemüht, um die Errichtung zu planen und die<br />
Bauausführung zu begleiten.<br />
• Welche fachlichen Anforderungen erfüllen Kollegen und<br />
Kameraden, die eine Leistungsbeschreibung für ein<br />
Feuerwehrfahrzeug erstellen?<br />
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2. Entwicklung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung<br />
Die Realität:<br />
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
� Die Angebote und die technischen<br />
Möglichkeiten in der Konfiguration<br />
von Feuerwehrfahrzeugen sind in<br />
ihrer Vielfalt kaum noch zu überbieten.<br />
� Klare technische Vorgaben zur Erstellung eines<br />
Fahrzeuges sind daher in der Leistungsbeschreibung zu<br />
definieren und Grundlage einer jeden Beschaffung.<br />
� Je anspruchsvoller die Technik, je höher muss die<br />
Fachlichkeit des Autors sein.<br />
� Sonst erhalten sie nicht das, was sie eigentlich haben<br />
wollten! 30
2. Entwicklung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung<br />
Zusammenfassung:<br />
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
• Der „Rote Faden“ bei der Durchführung jeder Beschaffung ist<br />
die detaillierte und qualitativ hochwertige Leistungsbeschreibung.<br />
• Sie bildet die Grundlage für die Auswertung und vergleichende<br />
Betrachtung der von den Anbietern zu den formulierten<br />
Leistungen eingesetzten Preise.<br />
• Damit wird eine faire und transparente Vertragsgrundlage<br />
zwischen dem Bieter und dem Auftraggeber geschaffen.<br />
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2. Entwicklung und Erstellung einer Leistungsbeschreibung<br />
Zusammenfassung:<br />
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
• Beim Konstruktionsgespräch,<br />
bei der Zwischen- und<br />
Endabnahme dient es beiden<br />
Vertragspartnern immer wieder<br />
als Geschäftsgrundlage<br />
• dazu muss es allerdings ständig st ndig aktualisiert und zwischen den<br />
Vertragspartner abgestimmt werden !<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. Bewerbungsbedingungen<br />
(früher Vergabe- und Vertragsbedingungen zur<br />
Leistungsbeschreibung) oder auch das häufig h ufig<br />
unterschätze untersch tze Kleingedruckte des Auftraggebers<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. Bewerbungsbedingungen<br />
(früher Vergabe- und Vertragsbedingungen zur<br />
Leistungsbeschreibung)<br />
• können kommunal unterschiedlich ausgeführt<br />
sein und sind häufig als Vordruck<br />
vorhanden<br />
• enthalten auch die Ermächtigung<br />
zur Durchführung von Maßnahmen<br />
bei verspätet ausgeführten Lieferungen<br />
und Leistungen sowie im Zusammenhang mit<br />
wettbewerbsbeschränkten Abreden oder sonstigen<br />
Vereinbarungen ähnlicher Art<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. Bewerbungsbedingungen<br />
Wichtige Inhalte aus der praktischen Erfahrung:<br />
1. Vertragsstrafe bei Lieferverzug:<br />
Für die Vertragsstrafen gelten die §§ 339 bis 345 BGB.<br />
Bei Verzug des Auftragnehmers / der Auftragnehmerin kann<br />
der Auftraggeber für jede vollendete Woche der verspäteten<br />
Leistung 0,5 v.H. desjenigen Teils der Lieferung, der nicht in<br />
Betrieb genommen werden kann, fordern.<br />
Unberührt bleibt die Haftung des Auftragnehmers für<br />
weitergehenden Schaden.<br />
35
3. Bewerbungsbedingungen<br />
Wichtige Inhalte aus der<br />
praktischen Erfahrung:<br />
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2. Aktuell zu Kartellabsprachen einiger Feuerwehrfahrzeughersteller<br />
(früher bereits bei FW Münster enthalten):<br />
• „Er / Sie erklärt damit ferner,<br />
dass das vorgelegte Angebot auf autonomer und betriebsindividueller<br />
Kalkulation und Preisbildung beruht und in<br />
keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkten<br />
Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,<br />
37
3. Bewerbungsbedingungen<br />
Wichtige Inhalte aus der<br />
praktischen Erfahrung:<br />
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2. Aktuell zu Kartellabsprachen einiger Feuerwehrfahrzeughersteller<br />
(früher bereits bei FW Münster enthalten):<br />
• „Er / Sie erklärt damit ferner,<br />
dass er / sie sich bewusst ist, zum Schadensersatz verpflichtet<br />
zu sein, wenn er / sie im vorliegenden Vergabeverfahren gegen<br />
Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />
verstößt und dass er / sie für diesen Fall als Mindestbetrag des<br />
Schadens eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v.H. der<br />
Auftragssumme zu zahlen verspricht.“<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
Beispiel Stadt Münster: Bewerbungsbedingung und<br />
Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit kombiniert<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
D. Durchführung des Ausschreibungsverfahrens<br />
Bei der Feuerwehrgeräte oder –fahrzeugbeschaffung<br />
und den dabei zu beachtenden Wertgrenzen kommen in<br />
der Regel drei Verfahren in Betracht:<br />
1. die Beschränkte Ausschreibung<br />
(mit und ohne Teilnahmewettbewerb)<br />
2. die Öffentliche Ausschreibung<br />
unterhalb des Schwellenwertes<br />
3. die (europaweite) Öffentliche Ausschreibung<br />
oberhalb des Schwellenwertes<br />
40
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. (europaweite) Öffentliche Ausschreibung oberhalb des<br />
Schwellenwertes<br />
• Wenn die<br />
- Leistungsbeschreibungen (Lose) und<br />
- Bewerbungsbedingungen erstellt sind<br />
folgt die Veröffentlichung durch<br />
-Bekanntmachungstext im<br />
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />
http://simap.europa.eu/index_de.htm<br />
• wichtig: Nutzung der Online-Formulare<br />
Online Formulare<br />
41
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. (europaweite) Öffentliche Ausschreibung oberhalb des<br />
Schwellenwertes (http://simap.europa.eu/index_de.htm)<br />
42
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. (europaweite) Öffentliche Ausschreibung oberhalb des<br />
Schwellenwertes<br />
In der Veröffentlichung sind die Zuschlagskriterien festzulegen:<br />
44
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. (europaweite) Öffentliche Ausschreibung oberhalb des<br />
Schwellenwertes<br />
• Bei der Entscheidung über den Zuschlag berücksichtigen die<br />
Auftraggeber verschiedene durch den Auftragsgegenstand<br />
gerechtfertigte Kriterien.<br />
• Beispielhafte Kriterien nach § 19 EG, Abs. 9 der VOL/A<br />
können sein:<br />
Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit,<br />
Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Lebenszykluskosten,<br />
Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe,<br />
Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder Ausführungsfrist.<br />
45
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. (europaweite) Öffentliche Ausschreibung oberhalb des<br />
Schwellenwertes<br />
• Auch die aktuelle Rechtsprechung<br />
(zum Beispiel OLG Stuttgart vom 19.05.11)<br />
bestätigt und bestärkt die Auftraggeber<br />
darin, die Kriterien bei der Auftragsvergabe<br />
frei zu bestimmen.<br />
• Sie dürfen nur keine willkürlichen und damit<br />
vergabefremden Zwecke verfolgen.<br />
• Der Auftraggeber selbst entscheidet, ob, wann und mit<br />
welchem Inhalt er einen Auftrag erteilen will.<br />
46
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. (europaweite) Öffentliche Ausschreibung oberhalb des<br />
Schwellenwertes<br />
Vorschlag des Verfassers:<br />
Soweit die Leistungsbeschreibung so strukturiert und<br />
qualitativ hochwertig ausgeführt ist, dass die einzelnen<br />
Positionen direkt miteinander verglichen werden können,<br />
kann die Gewichtung des Preises auch oberhalb von 80<br />
Prozent angesetzt werden. Die Auswahl der<br />
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung hängen im<br />
Wesentlichen von der eindeutigen Messbarkeit und<br />
Vergleichbarkeit der Kriterien ab.<br />
z.B. 100 % Wirtschaftlichkeit oder<br />
95 % Wirtschaftlichkeit und 5 % Lieferzeit<br />
47
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
E. Auswertung der Angebote – Festlegung des Auftrages<br />
1. Angebotsöffnung und formelle Prüfung<br />
Die Prüfung Pr fung der Angebote<br />
nach § 19 EG VOL/A, Abs. 1 bis 6<br />
und<br />
die Wertung der Angebote<br />
nach § 19 EG VOL/A, Abs. 8 und 9<br />
sind<br />
zwei voneinander unterschiedliche<br />
Vorgänge. Vorg nge.<br />
Grundsatz: Erst prüfen pr fen - dann werten!<br />
48
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
1. Angebotsöffnung und formelle Prüfung<br />
1.1 Die Prüfung der Angebote ist die Durchsicht und inhaltliche<br />
Beurteilung der Angebote für sich, ohne Heranziehung der<br />
anderen Angebote zu Vergleichszwecken.<br />
Als Ziel der Prüfung ist festzustellen, ob das Angebot<br />
gewertet werden darf?<br />
Daher der Grundsatz: Erst prüfen, pr fen, dann werten!<br />
1.2 Die Wertung der Angebote ist die Gegenüberstellung und der<br />
Vergleich der zuvor geprüften Angebote zur Ermittlung des<br />
wirtschaftlichsten Angebotes.<br />
49
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. Wertung bzw. Bewertung der Angebote (§ 19 EG VOL/A)<br />
Generell gilt (siehe auch § 21 EG VOL/A):<br />
Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller<br />
Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.<br />
Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht<br />
entscheidend.<br />
Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige<br />
Angebot, bei dem das günstigste Verhältnis zwischen der<br />
gewünschten Leistung und dem angebotenen Preis erzielt<br />
wird.<br />
50
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. Wertung bzw. Bewertung der Angebote (§ 19 EG VOL/A)<br />
Die vergleichende Betrachtung der unterbreiteten<br />
Angebote ist sehr intensiv durchzuführen. Dabei ist immer<br />
wieder der Vergleich „Gleiches mit Gleichem“ oder „Äpfel<br />
mit Äpfel“ anzustreben. Hierbei zeigt sich, ob die<br />
einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung<br />
ausreichende Kriterien enthalten, um den Vergleich<br />
möglichst gleicher Leistungen problemlos<br />
durchführen zu können.<br />
51
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. Wertung bzw. Bewertung der Angebote (§ 19 EG VOL/A)<br />
Vorteilhaft für den Beschaffer ist es, wenn er das<br />
jeweilige Produkt des Anbieters vor Augen hat und damit<br />
nachvollziehen kann, was er mit der jeweiligen Position in<br />
der Leistungsbeschreibung auch bestellt. Er hat natürlich<br />
auch zu prüfen, ob die Eintragungen des Anbieters in der<br />
Leistungsbeschreibung überhaupt von ihm geleistet<br />
werden können. Soweit Zweifel an den angebotenen<br />
Leistungen bestehen, ist eine Vorführung des Produktes<br />
vor Ort oder die Überprüfung eines Referenzobjektes<br />
sinnvoll.<br />
52
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. Wertung bzw. Bewertung der Angebote (§ 19 EG VOL/A)<br />
Mit Blick in die Praxis:<br />
Es ist durchaus möglich, dass eine angebotene Leistung im<br />
Angebot<br />
als Serienausführung oder<br />
als bereits im Grundpreis enthalten<br />
deklariert wird, tatsächlich aber nicht oder nur teilweise<br />
der ausgeschriebenen Leistung in der jeweiligen Position<br />
entspricht.<br />
Damit gilt wieder: Die Fachlichkeit<br />
des Autors einer Leistungsbeschreibung<br />
ist von entscheidender Bedeutung.<br />
53
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
4. Dokumentation des Vergabeverfahrens im Vergabevermerk<br />
(§ 24 EG VOL/A)<br />
Über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die<br />
einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die<br />
Feststellung sowie die Begründung der einzelnen<br />
Entscheidungen enthält. Er ist immer zeitnah mit dem<br />
fortlaufenden Vergabeverfahren zu aktualisieren.<br />
Der Vergabevermerk ist<br />
– wesentlicher Bestandteil der Akten, die das<br />
Vergabeverfahren dokumentieren,<br />
– von besonderer Bedeutung für eventuelle Nachprüfungen<br />
durch Vergabekammern usw.<br />
54
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
5. Beachtung der Fristen<br />
(Teilnahme-, Angebots- u. Bindefristen)<br />
Zeitachse für die Beschaffung eines<br />
Feuerwehrfahrzeuges:<br />
1. Bekanntmachung im Supplement<br />
zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />
2. nach 52 Kalendertage – Submission der vorliegenden<br />
Angebote<br />
3. ca. 2 Monate für die Prüfung, Auswertung und Bewertung<br />
der Angebotsunterlagen sowie die Einholung der notwendigen<br />
politischen Beschlüsse (je nach Angebotsvielfalt und<br />
Leistungsfähigkeit des Beschaffers)<br />
55
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
5. Beachtung der Fristen<br />
(Teilnahme-, Angebots- und Bindefristen)<br />
Zeitachse für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges:<br />
3. nach (politischem) Auftragsbeschluss – Information aller<br />
Bieter, dann 15 Kalendertage bis zum Ablauf der<br />
Einspruchsfrist<br />
4. wenn keine Einsprüche - Auftragserteilung innerhalb der<br />
Bindefrist<br />
5. Zeitdauer von Beginn der Veröffentlichung bis zur<br />
Auftragserteilung = etwa 4,5 bis 5 Monate<br />
56
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
F. Einspruchsfristen, Auftragserteilung,<br />
Kontrolle der Auftragsbestätigung<br />
2. Auftragserteilung oder Zuschlag<br />
• Die Auftragserteilung erfolgt<br />
grundsätzlich (nach politischem<br />
Beschluss) in schriftlicher Form.<br />
• Bewährt hat sich in der Vergangenheit die Beifügung der<br />
Leistungsbeschreibung, in der das ausgewertete<br />
Angebot des Auftragnehmers eingetragen wurde.<br />
• Die Leistungsbeschreibung stellt die Auftragsgrundlage mit<br />
den Detailangaben und -ausführungen des Angebotes dar. 57
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
2.1 Auftragserteilung oder Zuschlag<br />
- Vergabebekanntmachung bei einer Öffentlichen<br />
europaweiten Ausschreibung:<br />
• Sobald der Auftrag erteilt ist, wird dies innerhalb von 48<br />
Tagen mit der Bekanntmachung über vergebene Aufträge<br />
wieder europaweit publiziert.<br />
• Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen<br />
Gemeinschaften erfolgt mit den aktuellen Online –<br />
Vordrucken unter http://simap.europa.eu/index_de.htm<br />
58
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. Überprüfung der Auftragsbestätigung<br />
• Die Auftragsbestätigung ist die weitere Geschäfts-Grundlage<br />
bei der weiteren Auftragsabwicklung !<br />
• Wenn bewusste oder unbewusste Fehler bei der Übertragung<br />
des Auftrages in die firmenbezogene Auftragsabwicklung<br />
entstanden sind und nicht korrigiert werden, ist der<br />
Auftraggeber an die Auftragsbestätigung gebunden !<br />
59
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. Überprüfung der Auftragsbestätigung<br />
• In der Praxis ist festzustellen, dass in diesem Stadium gerne die<br />
vorher vereinbarten Lieferzeiten nach hinten geschoben werden.<br />
• Es empfiehlt sich, die bisherige ausgewertete<br />
Leistungsbeschreibung als eigenen Leitfaden zur weiteren<br />
Auftragsabwicklung fortzuschreiben und weiter zu nutzen.<br />
Auch in diesem Stadium der Fahrzeugbeschaffung ist die<br />
detaillierte und möglichst qualitativ hochwertige<br />
Leistungsbeschreibung von Vorteil.<br />
60
G. Auftragsabwicklung<br />
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
1. Konstruktionsgespräch<br />
– selbstverständlich und notwendig !<br />
2. Zwischenabnahme oder Rohbauabnahme<br />
Hier zeigt sich erstmals praktisch,<br />
wie die in der Leistungsbeschreibung<br />
beschriebenen Anforderungen und<br />
handwerklichen Tätigkeiten umgesetzt wurden.<br />
Dabei wieder der Hinweis:<br />
Die Geschäftsgrundlage Gesch ftsgrundlage für f r alle Gespräche Gespr che<br />
- die aktualisierte Leistungsbeschreibung ! 61 !
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. Endabnahme, Einbindung der Abnahmebeauftragten der<br />
Länder für Feuerwehrfahrzeuge sowie Überführung<br />
� jedes Fahrzeug ist ein handwerkliches Einzelstück<br />
� alle Komponenten und Einbauteile müssen auf Funktionalität<br />
und handwerkliche Ausführungsqualität überprüft werden<br />
� aufgedeckte Mängel sind in eigene Listen zu erfassen und<br />
vom Hersteller abzustellen<br />
� wenn nicht kurzfristig Mängel abgestellt werden - erneute<br />
Anreise sowie ein erneuter Übernahmetermin auf Kosten<br />
des Auftragnehmers (im Leistungsbeschreibung festlegen)<br />
62
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. Endabnahme, Einbindung der Abnahmebeauftragten der<br />
Länder für Feuerwehrfahrzeuge sowie Überführung<br />
• Vor der eigener Abnahme –<br />
Abnahme durch Beauftragte<br />
der Länder vorschalten<br />
• Die dort vorhandenen Spezialkenntnisse<br />
über die Fahrzeugtechnologie<br />
und die Fahrzeughersteller nutzen<br />
• Mängelliste bei Endabnahme vorlegen lassen und<br />
Beseitigung der Mängel überprüfen<br />
63
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
3. Endabnahme<br />
• kein gesellschaftlicher<br />
Höhepunkt für die an der<br />
Abnahme beteiligten Kollegen<br />
oder Kameraden<br />
64
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
4. Vertragsstrafe, Garantieansprüche und Beseitigung<br />
von Reklamationen<br />
Soweit sich gravierende<br />
und vom Auftragnehmer<br />
verschuldete<br />
Lieferverzögerungen<br />
(z.B. ab 3 Wochen) ergeben,<br />
kann (muss) die<br />
vereinbarte Vertragsstrafe zur Anwendung kommen!<br />
65
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
H. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung<br />
• Der „Rote Rote Faden“ Faden bei der Durchführung jeder Beschaffung ist<br />
die detaillierte und qualitativ hochwertige Leistungsbeschreibung.<br />
• Sie bildet die Grundlage für die Auswertung und vergleichende<br />
Betrachtung der von den Anbietern zu den formulierten<br />
Leistungen eingesetzten Preise. Damit wird eine faire und<br />
transparente Vertragsgrundlage zwischen dem Bieter und dem<br />
Auftraggeber geschaffen.<br />
• Beim Konstruktionsgespräch, bei der Zwischen- und<br />
Endabnahme dient sie beiden Vertragspartnern immer wieder<br />
als Geschäftsgrundlage.<br />
66
H. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung<br />
Gegensätze:<br />
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
• Feuerwehr - mit geringen<br />
finanziellen Mitteln<br />
möglichst effizient<br />
ein Produkt erstellen lassen!<br />
• Hersteller - mit möglichst<br />
wenig Aufwand den<br />
größtmöglichen Gewinn<br />
erzielen !<br />
67
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
H. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung<br />
Werden die gesetzlichen<br />
und inhaltlichen Vorgaben<br />
(GWB, VgV, VOL/A, AVR)<br />
ordnungsgemäß beachtet,<br />
werden die eingegangenen<br />
Angebote nachvollziehbar<br />
und damit fair auch dem<br />
Anbieter gegenüber<br />
ausgewertet und<br />
ergibt sich auf dieser Basis<br />
eine konstruktive Zusammenarbeit bei der Bearbeitung des<br />
Auftrages und Erstellung des Feuerwehrfahrzeuges, so gelangt<br />
dies beiden Vertragsparteien zum Vorteil. 68
<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
H. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung<br />
Hinweis zur Fachempfehlung Nr. 5 vom 06.Juni 2012 –<br />
Ausschreibung und Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen:<br />
Diese Fachempfehlung können Sie auch unter<br />
folgendem Link herunterladen<br />
• www.feuerwehrverband.de/fahrzeugbeschaffung.html<br />
Dort erhalten Sie auch viele weitere interessante Angebote!<br />
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<strong>Fahrzeugbeschaffungen</strong> <strong>richtig</strong> <strong>ausschreiben</strong><br />
• Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !<br />
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