Der Weststeirer Mai 2010 - ABV - Metall
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A K T U E L L<br />
Mag. Dr. Peter Semlitsch,<br />
Rechtsanwalt, Voitsberg<br />
Fluggästeverordnung<br />
Die Zeit der Urlaubsreisen ist<br />
angebrochen.<br />
Die Fluggästeverordnung regelt<br />
verschiedene Rechte auf Entschädigung<br />
der Fluggäste und<br />
hatte sich das Handelsgericht<br />
Wien mehrfach im vergangenen<br />
Jahr mit entsprechenden<br />
Klagen zu beschäftigen.<br />
Hier einige Beispiele:<br />
Leistungen auf Basis der Fluggästeverordnung<br />
wegen Verspätung<br />
oder Ausfall des Fluges<br />
können dem Fluggast nur<br />
dann zustehen, wenn er sich zu<br />
dem vom Luftfahrtunternehmen<br />
maßgeblichen Zeitpunkt oder<br />
wenn keine Zeitangabe für den<br />
Abflug angegeben wurde, 45<br />
min. vor dem Abflug zur Abfertigung<br />
eingefunden hat.<br />
Unter dem Begriff "einfinden" ist<br />
nicht etwa das Eintreffen am<br />
Parkplatz des Flughafens, sondern<br />
die Präsentation des Reisenden<br />
am Check-In-Schalter<br />
gemeint.<br />
Die Einreihung in die Warteschlange<br />
vor dem Schalter zu<br />
einem die übliche Wartezeit<br />
berücksichtigenden früheren<br />
Zeitpunkt reicht aber jedenfalls<br />
aus, da die Abfertigung in den<br />
Verantwortungsbereich des<br />
Flugunternehmens fällt.<br />
Wurden diese Grundsätze angewandt,<br />
entsteht der entsprechendeEntschädigungsanspruch<br />
gegenüber dem Luftfahrtunternehmen<br />
für den Fall,<br />
dass man sein Flugzeug nicht<br />
mehr erreicht.<br />
Die Entschädigung für die<br />
Nichtbeförderung ist auch dann<br />
zu bezahlen, wenn nach dem<br />
rechtzeitigen Einchecken des<br />
Reisenden Kontakt mit dem Betreuungspersonal<br />
des Luftfahrtunternehmens<br />
bestand und<br />
dessen Anweisung befolgt wurde,<br />
die Reise aber an der langen<br />
Warteschlange scheiterte.<br />
Technische Probleme in der<br />
14<br />
Gepäcksortieranlage, die zur<br />
Bildung der Schlange führten,<br />
sind kein außergewöhnlicher<br />
Umstand, der das Luftfahrtunternehmen<br />
von der Zahlung befreit.<br />
Die Verpflichtung des Luftfahrtunternehmens<br />
dem Fluggast<br />
nach einer Flugannullierung eine<br />
Ausgleichszahlung zu leisten<br />
entfällt, wenn das Luftfahrtunternehmen<br />
beweisen kann,<br />
dass die Annullierung auf<br />
außergewöhnliche Umstände<br />
zurück geht, die sich auch bei<br />
Ergreifen aller zumutbaren<br />
Maßnahmen nicht verhindern<br />
hätten lassen.<br />
Ein "normaler" Turbinenschaden<br />
reicht daher nicht aus, die<br />
Verpflichtung des Luftfahrtunternehmens<br />
entfallen zu lassen.<br />
Auch der Nachweis, dass alle<br />
vorgeschriebenen Wartungsarbeiten<br />
durchgeführt wurden allein<br />
befreit das Luftfahrtunternehmen<br />
nicht von der Zahlung.<br />
Anders ist es zu beurteilen,<br />
wenn ein Turbinenschaden zB<br />
auf Vorkommnisse zurückzuführen<br />
ist, die aufgrund ihrer<br />
Natur oder Ursache nicht Teil<br />
der normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens<br />
sind und<br />
von diesem tatsächlich nicht zu<br />
beherrschen waren, wie zB im<br />
Fall des Bekanntwerdens versteckter<br />
Fabrikationsfehler des<br />
Flugzeuges oder bei Sabotageakten<br />
oder Vulkanasche.<br />
Unabhängig von Ihrer Dauer ist<br />
eine Flugverspätung nicht als<br />
Flugannullierung anzusehen.<br />
Ein Anspruch besteht auf eine<br />
Ausgleichszahlung nicht nur<br />
im Fall der Annullierung des<br />
Fluges, sondern auch im Fall einer<br />
Verspätung ab 3 Stunden.<br />
Bei Flügen aus oder in Drittstaaten<br />
der EU über eine Distanz<br />
von mehr als 3.500 km und<br />
einer Verspätung von weniger<br />
als 4 Stunden wurde der ansonsten<br />
zustehende Ausgleichsanspruch<br />
vom Gericht<br />
um 50% gekürzt.<br />
Geltend zu machen sind Ausgleichszahlungen<br />
für Fluggäste<br />
mit einer Klage entweder beim<br />
Gericht des vereinbarten Abflugortes<br />
oder auch bei dem<br />
Gericht des vereinbarten Ankunftsortes.<br />
Nähere Auskünfte über Flugentschädigung<br />
oder Verspätungsentschädigungenerhalten<br />
Sie beim Anwalt Ihres Vertrauens.<br />
Persönlich für Sie besucht<br />
Brigitte Permes und Kerstin Wipfler<br />
Mit dem Hausboot am "Canal du Midi" - Europas ältester künstlicher<br />
Wasserstraße und UNESCO-Weltkulturerbe.<br />
Nach angenehmer Fluganreise von Graz via München nach Toulouse<br />
und 2 Tagen Aufenthalt in der "rosaroten Stadt" mit ihren zahlreichen<br />
Bauwerken aus roten Ziegelsteinen erreichten wir mit Zug und<br />
Taxi das kleine Dörfchen Argens, der Vermietstation von Locaboat.<br />
Hier gingen wir an Bord einer geräumigen "Penichette". So heißen<br />
die französ. Hausboote, die der klassischen Bauweise einer Peniche<br />
- eines frz. Binnenschiffs - nachempfunden sind. Da wir schon die<br />
Regionen Franche-Comté/Burgund und Elsass führerscheinfrei<br />
per Hausboot entdeckt haben und uns dabei die Begeisterung für<br />
diese Urlaubsart erfasst hatte, genügte diesmal eine kurze Erklärung<br />
der technischen Details und schon ging die Fahrt los. Die erste<br />
Schleuse meisterten wir mit Bravour. Aufgrund der Vorsaison waren<br />
noch nicht so viele "Freizeitkapitäne" auf dem weltberühmten Kanal<br />
unterwegs. Das ergab kürzere Wartezeiten vor den Schleusen und<br />
es schien, dass wir es bereits am ersten Tag ins nächste schöne Dorf<br />
Homps mit netten Restaurants zum Abendessen schaffen würden.<br />
Aber - wer eine Hausbootreise unternimmt - muss immer mit Überraschungen<br />
rechnen! Die letzte Schleuse vor unserem Tagesetappenziel<br />
war defekt und die Reparatur sollte bis zum nächsten Morgen<br />
dauern. Das erste Anlegemanöver am wilden Ufer glückte mithilfe<br />
anderer Bootsreisender, die ihr Boot bereits "eingeparkt" hatten.<br />
So konnten wir unsere erste Notration, die der Bootsvermieter bei<br />
Übernahme unserer Penichette an Bord gebracht hatte, schon genießen:<br />
französischen Käse, Baguette und ein gutes Gläschen Wein<br />
inmitten unberührter Natur auf der Terrasse des Hausbootes! (Proviant<br />
kann und sollte man anhand einer Liste schon vor Anreise bestellen;<br />
sofern man nicht mit dem Auto anreist.) Wer noch nicht müde<br />
war unternahm mit dem Mietfahrrad eine Ausfahrt auf dem "Treidelpfad"<br />
(das sind die ehemaligen Pfade der Schiffszieher, die sich<br />
fast überall entlang der Kanäle befinden). Am nächsten Tag setzten<br />
wir die gemütliche Reise dann ohne Pannen am schönen Canal du<br />
Midi fort. Wir passierten zahlreiche schöne Schleusen, Tunnel,<br />
Brücken und Aquädukte. Entlang an Sonnenblumenfeldern, Platanen<br />
und Ginstersträuchern in herrlicher Frühlingsblütenpracht<br />
tuckerten wir bis zur mittelalterlichen Festungsstadt Carcassonne<br />
mit ihrer komplett erhaltenen Altstadt und Stadtmauer, ebenfalls ein<br />
UNESCO-Weltkulturerbe. Da wir dort planmäßig am 1. <strong>Mai</strong> ankamen<br />
und dieser Tag einer der wenigen Feiertage ist, an dem auch<br />
die Schleusen der französischen Kanäle geschlossen sind, hatten<br />
wir ausgiebig Zeit, die mittelalterlichen Gässchen Carcassonnes zu<br />
Fuß zu erkunden und dort im vom Michelin ausgezeichneten Restaurant<br />
La Marquière in wunderschönem Ambiente zu speisen. Aber<br />
nicht nur diese berühmte Festungsstadt, sondern auch viele kleine<br />
Dörfer auf der Strecke bieten kulinarische Genüsse zu moderaten<br />
Preisen.<br />
Eine Urlaubsidee für Ruhesuchende, Naturliebhaber, Angler, Abenteurer<br />
und Genießer - auch zum Erfahren der Naturschönheiten<br />
Irlands, der Niederlande, Italiens oder Portugals - die Reisealternative.<br />
Brigitte Permes von Jöbstl Reisen war für Sie mit dem Hausboot unterwegs.<br />
Beratung und Buchung bei Jöbstl Reisen, Volksbankplatz<br />
1, 8580 Köflach, 03144/3738-11, b.permes@joebstl-reisen.com