Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für Kampfmittel
Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für Kampfmittel
Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für Kampfmittel
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Haftungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
• Schadenshaftung des Staates (Amtshaftung<br />
gem. § 839 BGB/ Art. 34 GG)<br />
Fallbeispiel: Planfeststellungsbeschluss <strong>für</strong><br />
Flughafen BBI<br />
• Haftung Privater<br />
a) aus Vertragsrecht<br />
b) wegen unerlaubter Handlung (§ 823 BGB)<br />
c) Sondersituation: Beauftragung durch Behörden<br />
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