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Wie finde ich Arbeit? Informationen f

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Schwarzarbeit?<br />

13<br />

AusländerInnen, die in Österre<strong>ich</strong> schwarz (= illegal), also ohne <strong>Arbeit</strong>sgenehmigung<br />

arbeiten, obwohl sie laut Gesetz eine <strong>Arbeit</strong>sgenehmigung brauchen,<br />

machen s<strong>ich</strong> strafbar. (Strafbar machen s<strong>ich</strong> selbstverständl<strong>ich</strong> auch <strong>Arbeit</strong>geberInnen,<br />

die diese beschäftigen.) Drittstaatsangehörige, das sind Personen,<br />

die weder BürgerInnen eines EU- oder EWR-Staates noch BürgerInnen der<br />

Schweiz sind, müssen, wenn sie bei einer illegalen Beschäftigung angetroffen<br />

werden, mit Ausweisung und einem Aufenthaltsverbot in Österre<strong>ich</strong> rechnen.<br />

Dazu kommt: Wer schwarz arbeitet, ist weder kranken- noch pensionsvers<strong>ich</strong>ert<br />

und hat auch keinen Anspruch auf <strong>Arbeit</strong>slosengeld, ist daher im Falle von<br />

Krankheit und <strong>Arbeit</strong>slosigkeit sowie im Alter n<strong>ich</strong>t abges<strong>ich</strong>ert.

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