Wie finde ich Arbeit? Informationen f
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Seit Jahresbeginn 2006 sind Personen, die n<strong>ich</strong>t BürgerInnen eines EU-, eines<br />
EWR- Staates oder der Schweiz sind (sogenannte Drittstaatsangehörige), bei<br />
Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung verpfl<strong>ich</strong>tet, die<br />
Integrationsvereinbarung zu erfüllen. Das bedeutet, dass sie s<strong>ich</strong> innerhalb von<br />
fünf Jahren ausre<strong>ich</strong>end Deutschkenntnisse aneignen müssen. Der Besuch von<br />
Deutschkursen ist n<strong>ich</strong>t vorgeschrieben, aber in den meisten Fällen empfehlenswert.<br />
Wenn Sie die Integrationsprüfung innerhalb einer bestimmten Zeit<br />
erfolgre<strong>ich</strong> ablegen, wird Ihnen ein Teil der Kurskosten ersetzt. Allerdings nur,<br />
wenn Sie den Sprachkurs eines vom Österre<strong>ich</strong>ischen Integrationsfonds zertifizierten<br />
Instituts besuchen. Konkret: Bei der Unterze<strong>ich</strong>nung der Integrationsvereinbarung<br />
bekommen MigrantInnen einen Gutschein des Bundesministeriums<br />
für Inneres.<br />
➝ Alphabetisierungskurs: TeilnehmerInnen eines Alphabetisierungskurses<br />
erhalten, wenn sie den Kurs innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des<br />
Gutscheins erfolgre<strong>ich</strong> abgeschlossen haben, maximal 75 Unterr<strong>ich</strong>tseinheiten<br />
beziehungsweise €375,– ersetzt.<br />
➝ Deutsch-Integrationskurs: TeilnehmerInnen eines Deutsch-Integrationskurses<br />
erhalten, vorausgesetzt sie beenden den Kurs innerhalb von zwei<br />
Jahren erfolgre<strong>ich</strong>, maximal 300 Unterr<strong>ich</strong>tsstunden beziehungsweise<br />
50 Prozent der Kurskosten (maximal €750,– bzw. €2,50 pro Unterr<strong>ich</strong>tseinheit)<br />
ersetzt.