Elternzeit - Designergruppe
Elternzeit - Designergruppe
Elternzeit - Designergruppe
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www.handwerk-alzey-worms.de<br />
BRENNPUNKT<br />
Magazin der Innungen und der Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms<br />
KHS Alzey-Worms 55221 Alzey<br />
PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657<br />
<strong>Elternzeit</strong><br />
8. Jhg. 4. Ausgabe<br />
6. Dezember 2010 € 3,–<br />
Steuerliche Hinweise<br />
zum Jahresende 2010<br />
Steuern und Finanzen<br />
Arbeitsrecht
Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 3<br />
Die Kfz-Innung Worms begrüßte<br />
ihre neuen Auszubildenden<br />
in einem feierlichen Rahmen<br />
Worms. Obermeister Manfred Baier und seine<br />
Kollegen empfingen die Auszubildenden des 1.<br />
Lehrjahres im Autohaus Tallafuss in Worms.<br />
In diesem Jahr haben 21 Auszubildende in 15<br />
Betrieben ihre Lehre begonnen. Erstmalig<br />
nahm die Innung dies zum Anlass, die jungen<br />
Leute und deren Eltern einzuladen. In seiner<br />
Ansprache ermutigte Obermeister Baier die<br />
Azubis, sich mit ihren Problemen, Sorgen und<br />
Nöten an den Lehrlingswart oder einen anderen<br />
Vertreter der Innung zu wenden.<br />
Den gut ausgebildenten Gesellen im Handwerk<br />
stehen alle Tore zur beruflichen Weiterentwicklung<br />
offen. Das Handwerk hat auch<br />
weiterhin einen goldenen Boden, so Baier.<br />
Auch Kreishandwerksmeister Axel Reinhardt<br />
begrüßte die jungen Leute und betonte in seiner<br />
Rede, dass das Kfz-Handwerk weiterhin<br />
gut ausgebildeten Gesellen benötige, die die<br />
zukünftige Autogeneration mit ihren „Hybridund<br />
Elektroautos“ betreuen können.<br />
Im Rahmen einer Feierstunde in den Räumen<br />
der Handwerkskammer Rheinhessen in Mainz<br />
wurden 38 anwesende Handwerksmeister mit<br />
dem Goldenen Meisterbrief für ihre 50 Jahre<br />
als Handwerksmeister geehrt. Handwerkskammerpräsident<br />
Karl Josef Wirges würdigte<br />
die Arbeit der Handwerksmeister für ihr<br />
Schaffen und die Bereitschaft, junge Menschen<br />
auszubilden. Julia Klöckner, parlamentarische<br />
Staatssekretärin im Bundesministerium für<br />
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-<br />
Goldene Meister<br />
Schade war es, dass nur ein Teil der neuen<br />
Lehrlinge der Einladung der Innung gefolgt<br />
sind. Der Vorstand der Innung wollte mit dieser<br />
Aktion die Auszubildenden mit den Repräsentanten<br />
der Innung bekannt machen und<br />
auf deren Arbeit hinweisen.<br />
Zum Abschluss der Veranstaltung überreichte<br />
Lens Lehfeldt von der Firma Fuchs Schmierstoffe<br />
GmbH einen Scheck in Höhe von 500<br />
Euro für die Aus- und Weiterbildung der Auszubildenden.<br />
schutz hielt die Festansprache und würdigte<br />
die Goldenen Handwerksmeister für die geleistete<br />
Aufbauarbeit in den zurückliegenden<br />
Jahren, sie seien die Handwerker, die das geschaffen<br />
haben, auf was jetzt als jungen Generation<br />
aufbauen kann.<br />
Im Anschluss teilten Handwerkskammerpräsident<br />
und Frau Staatssekretärin Julia Klöckner<br />
die Goldenen Meisterbriefe aus. Mit einem<br />
Imbiss, einem rheinhessischen Wein und sehr<br />
angeregten Gesprächen endete dieser Festakt.<br />
Von links: Friedrich Oswald, Maler- und Lackierermeister aus Osthofen, Georg Vögeli, Elektromeister<br />
aus Alzey, Herbert Denn, Fleischermeister aus Lonsheim, Hugo Löffel, Fleischermeister aus Siefersheim,<br />
Otto Helbig, Maschinenbaumeister aus Alzey, Kreishandwerksmeister Axel Reinhardt<br />
Inhalt 4/2010<br />
� <strong>Elternzeit</strong>..................................4<br />
� Steuerliche Hinweise<br />
zum Jahresende 2010 .............6<br />
� Steuern und Finanzen .............7<br />
� Arbeitsrecht ............................8<br />
� Lehrabschlussfeier<br />
in Worms und Alzey<br />
gut besucht ..........................10<br />
� Mitgliederreise 2011<br />
Indien .....................................14<br />
� Wilhelm Gerlach tritt<br />
als Vorsitzender des<br />
Rheinhessen Marketing zurück<br />
..............................................24<br />
� Mustertexte ...........................21<br />
� Frauen zur Selbständigkeit<br />
motivieren ..............................28<br />
� Vertrags- und Baurecht .........30<br />
Brennpunkt Handwerk im Internet:<br />
www.handwerk-alzey-worms.de<br />
Erscheinungstermine 2011<br />
BRENNPUNKT<br />
Erscheinungstermine: Anzeigenschluss:<br />
11. März 2011 11. Februar 2011<br />
15. Juni 2011 13. Mai 2011<br />
13. September 2011 13. August 2011<br />
13. Dezember 2011 12. November 2011
Seite 4 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />
Wann können Ihre Mitarbeiter<br />
<strong>Elternzeit</strong> beanspruchen?<br />
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch<br />
auf <strong>Elternzeit</strong>, § 15 Abs. 1 BEEG.<br />
Voraussetzung dafür ist, dass der Mitarbeiter<br />
mit dem Kind gemeinsam im eigenen Haushalt<br />
lebt, es selbst betreut und erzieht und<br />
· er dem Kind gegenüber personensorgeberechtigt<br />
ist oder<br />
· es sich um das Kind des Ehepartners handelt<br />
oder<br />
· das Kind zum Zweck der Vollzeit- oder<br />
Adoptionspfl ege aufgenommen wurde<br />
oder<br />
· ein Enkelkind, Bruder, Schwester, Neffe oder<br />
Nichte bei schwerer Krankheit, Behinderung<br />
oder Tod der Eltern aufgenommen wurde<br />
oder<br />
· es sich um ein leibliches Kind handelt, für<br />
das der Arbeitnehmer nicht sorgeberechtigt<br />
ist (nur mit Zustimmung des sorgeberechtigten<br />
Elternteils zur <strong>Elternzeit</strong>!).<br />
Außerdem besteht seit dem vergangenen Jahr<br />
die Möglichkeit der so genannten Großeltern-<br />
<strong>Elternzeit</strong><br />
zeit. Nach § 15 Abs. 1a BEEG hat der Großelternteil,<br />
der mit seinem Enkelkind in einem<br />
Haushalt lebt, das Kind betreut und erzieht,<br />
einen Anspruch auf <strong>Elternzeit</strong>, wenn<br />
· ein Elternteil des Kindes minderjährig ist<br />
oder<br />
· ein Elternteil sich in den letzten beiden Jahren<br />
in einer Ausbildung befi ndet, die vor der<br />
Vollendung des 18. Lebensjahrs begonnen<br />
wurde und die Arbeitskraft des Elternteils<br />
voll in Anspruch nimmt.<br />
Die Großelternzeit ist aber ausgeschlossen,<br />
solange ein Elternteil selbst <strong>Elternzeit</strong> beansprucht.<br />
Praxis-Tipp:<br />
Als Arbeitgeber können Sie nicht immer überprüfen,<br />
ob alle Voraussetzungen der <strong>Elternzeit</strong><br />
vorliegen.<br />
Haben Sie ernsthafte Zweifel daran, können<br />
Sie die zuständige Elterngeldstelle um Stellungnahme<br />
zu der Frage bitten, ob die Voraussetzungen<br />
tatsächlich erfüllt sind.<br />
Vorsicht bei Neueinstellungen<br />
Der Anspruch auf <strong>Elternzeit</strong> ist nicht an das<br />
bei der Geburt des Kindes bestehende Beschäftigungsverhältnis<br />
gebunden. Stellen Sie<br />
einen Mitarbeiter ein, dessen Kind innerhalb<br />
der letzten 3 Jahre geboren wurde, müssen<br />
Sie damit rechnen, dass er <strong>Elternzeit</strong> mit allen<br />
rechtlichen Folgen (z.B. Kündigungsschutz)<br />
in Anspruch nimmt. Dem können Sie auch<br />
nicht durch eine vertragliche Vereinbarung<br />
entgegenwirken, wonach der Mitarbeiter auf<br />
die ihm noch zustehende <strong>Elternzeit</strong> verzichtet.<br />
Eine solche Vereinbarung wäre unwirksam (§<br />
15 Abs. 2 Satz 6 BEEG).<br />
Wer alles in <strong>Elternzeit</strong> gehen darf<br />
Die <strong>Elternzeit</strong> kann in jedem Arbeitsverhältnis<br />
genommen werden, also auch bei<br />
· befristeten Arbeitsverhältnissen,<br />
· bei Teilzeitarbeitsverträgen und<br />
· bei geringfügigen Beschäftigungen.<br />
Anspruch auf <strong>Elternzeit</strong> haben sowohl Frauen<br />
als auch Männer. Das gilt selbst dann, wenn<br />
· der andere Elternteil auch in <strong>Elternzeit</strong> oder<br />
arbeitslos ist und für das Kind sorgen könnte,<br />
· der Mitarbeiter Auszubildender,<br />
· eine Aushilfe oder<br />
· leitender Angestellter ist.<br />
Umfang, Beginn und Lage der <strong>Elternzeit</strong>: Die<br />
Höchstdauer der <strong>Elternzeit</strong> beträgt 3 Jahre für<br />
jedes Kind (vom Tag der Geburt bis zum 3. Geburtstag),<br />
und zwar unabhängig davon, ob die<br />
Elternteile die <strong>Elternzeit</strong> allein oder (zeitweise)<br />
auch gemeinsam nutzen (§ 15 Abs. 3 BEEG).<br />
Diese 3-jährige Höchstdauer gilt auch bei<br />
Mehrlingsgeburten. Die <strong>Elternzeit</strong>en laufen in<br />
diesem Fall parallel und werden nicht multipliziert.<br />
Die <strong>Elternzeit</strong> muss nicht zusammenhängend<br />
genommen werden. Sie kann auf bis<br />
zu 2 Zeitabschnitte verteilt und durch Zeiten<br />
der Erwerbstätigkeit unterbrochen werden.<br />
Beginn der <strong>Elternzeit</strong><br />
Wann die <strong>Elternzeit</strong> frühestmöglich beginnen<br />
kann, hängt vom jeweiligen Elternteil ab.<br />
· Vater: Der Vater des Kindes kann seine maximal<br />
3-jährige <strong>Elternzeit</strong> bereits am Tag nach<br />
der Geburt antreten.<br />
· Mutter: Die Mutter kann die <strong>Elternzeit</strong> erst<br />
nach Ablauf der Mutterschutzfrist (regelmäßig<br />
8 Wochen nach der Geburt) nehmen.<br />
Allerdings wird die Mutterschutzfrist auf die<br />
<strong>Elternzeit</strong> angerechnet (§ 15 Abs. 2 Satz 2<br />
BEEG). Somit kann auch die Mutter höchstens<br />
bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres<br />
ihres Kindes zu Hause bleiben.<br />
Aber Vorsicht!<br />
Diese Anfangszeitpunkte sind für Ihre Mitarbeiter<br />
nicht zwingend. Vor allem Väter arbeiten<br />
in der Praxis nach der Geburt oftmals<br />
noch ein paar Monate und nehmen erst dann<br />
die <strong>Elternzeit</strong>.<br />
Übertragung: Nur mit Ihrer Zustimmung<br />
Es besteht die Möglichkeit, maximal 12 Monate<br />
der 3-jährigen <strong>Elternzeit</strong> auf die Zeit zwischen<br />
dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes zu<br />
übertragen, z.B. auf das 1. Schuljahr. Als Ar-
Brennpunkt Brennpunkt Handwerk 4/2010 Rhein-Westerwald Alzey-Worms Seite Seite 55<br />
beitgeber müssen Sie aber Ihre Zustimmung<br />
zu dieser Übertragung geben. Ausreichend für<br />
Ihre Verweigerung der Zustimmung ist jeder<br />
sachliche betriebliche Grund. Die Zustimmung,<br />
die ein früherer Arbeitgeber vor einem<br />
Jobwechsel Ihres Mitarbeiters gegeben hat,<br />
bindet Sie nicht.<br />
Praxis-Tipp:<br />
Überlegen Sie sich gut, ob Sie die Zustimmung<br />
zur Übertragung geben wollen. Sie ist nämlich<br />
nicht widerrufbar. Wenn Sie die Zustimmung<br />
geben, sollten Sie gleich festlegen, in welcher<br />
Zeit der Mitarbeiter die übertragene <strong>Elternzeit</strong><br />
nimmt. Ansonsten kann er hierüber frei entscheiden.<br />
Antrag auf <strong>Elternzeit</strong>:<br />
Diese Formalien sind einzuhalten: Auch wenn<br />
der Arbeitnehmer einen Anspruch auf <strong>Elternzeit</strong><br />
hat, muss er für dessen Geltendmachung<br />
bestimmte (Antrags-) Voraussetzungen einhalten.<br />
Bestehen Sie auf schriftlicher Anmeldung: Will<br />
Ihr Mitarbeiter <strong>Elternzeit</strong> in Anspruch nehmen,<br />
muss er das vorher schriftlich bei Ihnen<br />
ankündigen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Dulden<br />
Sie es ohne Reaktion, dass der Arbeitnehmer<br />
in <strong>Elternzeit</strong> geht, können Sie sich später nicht<br />
mehr auf die fehlende Schriftform berufen.<br />
Schon um Rechts- und Planungssicherheit zu<br />
haben, sollten Sie auf Einhaltung der Schriftform<br />
bestehen. Weisen Sie deshalb eine mündliche<br />
Geltendmachung der <strong>Elternzeit</strong> unverzüglich<br />
zurück und fordern Sie stattdessen<br />
eine schriftliche Erklärung.<br />
Der Arbeitnehmer muss Dauer und Lage genau<br />
festlegen: Der Antrag Ihres Mitarbeiters<br />
muss sehr konkret sein. Zusammen mit dem<br />
<strong>Elternzeit</strong>verlangen muss er verbindlich erklären,<br />
für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren<br />
(beginnend mit der Geburt des Kindes) er seinen<br />
Anspruch wahrnehmen wird. Verkürzungen<br />
oder Verlängerungen der angemeldeten<br />
<strong>Elternzeit</strong> sind dann bis zur Vollendung des<br />
2. Lebensjahres des Kindes grundsätzlich nur<br />
noch mit Ihrer Zustimmung möglich.<br />
Anmeldefrist von 7 Wochen ist einzuhalten:<br />
Damit Sie sich auf den Ausfall Ihres Mitarbeiters<br />
einstellen können, muss dieser die <strong>Elternzeit</strong><br />
mindestens 7 Wochen vor deren Beginn<br />
bei Ihnen anmelden (§16 Abs. 1 Satz 1 BEEG).<br />
Einen Mustertext fi nden Sie auf Seite 21.<br />
Praxis-Tipp:<br />
Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen als Arbeitgeber.<br />
Notieren Sie sich deshalb immer<br />
das Eingangsdatum des Antrags, um die Einhaltung<br />
der Frist kontrollieren zu können.<br />
Verspätete Anträge sind allerdings nicht unwirksam.<br />
Sie können also die <strong>Elternzeit</strong> aus<br />
diesem Grund nicht verweigern. Der Beginn<br />
der <strong>Elternzeit</strong> verschiebt sich auch ohne nochmalige<br />
Anmeldung lediglich um den Verspätungszeitraum.<br />
Kürzere Antragsfrist nur im<br />
Ausnahmefall: Bei dringenden Gründen ist<br />
ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere<br />
Frist möglich (z.B. Beginn einer Adoptionspfl<br />
ege oder bei Frühgeburten für die <strong>Elternzeit</strong><br />
des Vaters).<br />
Eine weitere Ausnahme von der 7-Wochen-<br />
Frist gilt, wenn der Mitarbeiter seine <strong>Elternzeit</strong>,<br />
die unmittelbar nach der Mutterschutzfrist<br />
beginnen soll, unverschuldet nicht rechtzeitig<br />
verlangen konnte, etwa infolge eines Krankenhausaufenthalts<br />
nach der Geburt. In diesem<br />
Fall darf er den Antrag innerhalb einer Woche<br />
nach Wegfall des Hinderungsgrunds nachholen<br />
(§ 16 Abs. 2 BEEG).<br />
So bestätigen Sie die <strong>Elternzeit</strong><br />
Wenn Sie dem <strong>Elternzeit</strong>antrag entsprechen<br />
wollen, sollten Sie dies schriftlich bestätigen.<br />
(Mustertext fi nden Sie auf Seite 22)<br />
Ersatzeinstellung:<br />
So überbrücken Sie die <strong>Elternzeit</strong><br />
Ihrer Mitarbeiter<br />
Fällt Ihr Mitarbeiter während der <strong>Elternzeit</strong><br />
ganz oder teilweise aus, können Sie die dadurch<br />
entstehende Lücke durch die befristete<br />
Einstellung einer Ersatzkraft schließen. Die<br />
Vertretung eines Arbeitnehmers in <strong>Elternzeit</strong><br />
stellt nach § 21 Abs. 1 BEEG stets einen sachlichen<br />
Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses<br />
mit der Ersatzkraft dar. Sie können<br />
daher sowohl<br />
1. mit der Ersatzkraft einen zeitbefristeten<br />
Arbeitsvertrag bis zum errechneten Ende der<br />
<strong>Elternzeit</strong> abschließen als auch<br />
2. einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag vereinbaren.<br />
Mit dem zweckbefristeten Arbeitsvertrag sind<br />
Sie als Arbeitsgeber fl exibler, denn der zeitbefristete<br />
Arbeitsvertrag endet genau am letzten<br />
Tag der vereinbarten Dauer. Haben Sie sich für<br />
eine Zweckbefristung entschieden, müssen Sie<br />
die Ersatzkraft spätestens 2 Wochen vorher<br />
schriftlich über den genauen Beendigungstermin<br />
informieren (§ 15 Abs. 2 TzBfG).<br />
Hinweis:<br />
Wenn die <strong>Elternzeit</strong> vorzeitig ohne Ihre Zustimmung<br />
endet (z.B. beim Tod des Kindes)<br />
oder Sie die Zustimmung nicht verweigern<br />
durften, können Sie der Ersatzkraft mit einer<br />
Frist von 3 Wochen, jedoch frühestens zum<br />
vorzeitigen Ende der <strong>Elternzeit</strong>, kündigen. Das<br />
Kündigungsschutzgesetz brauchen Sie hierbei<br />
nicht zu beachten (§ 21 Abs. 4 u. 5 BEEG).<br />
Kombinieren Sie Zeit- und Zweckbefristung:<br />
Am besten ist es, Sie kombinieren Zeit- und<br />
Zweckbefristung miteinander. Das bringt für<br />
Arbeitsverhältnis auf jeden Fall spätestens zu<br />
dem vereinbarten Datum endet.<br />
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung<br />
in der <strong>Elternzeit</strong><br />
In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten<br />
können Arbeitnehmer von Ihnen verlangen,<br />
während der <strong>Elternzeit</strong> ihre Arbeitszeit<br />
für mindestens 2 Monate auf einen<br />
Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden<br />
zu verringern (§ 15 Abs. 6 BEEG). Unterhalb<br />
bzw. oberhalb dieses Rahmens hat<br />
Ihr Mitarbeiter keinen Teilzeitanspruch.<br />
Nach 2 Änderungen ist Schluss: Die Verringerung<br />
seiner Arbeitszeit kann Ihr Mitarbeiter<br />
für die Gesamtdauer seiner <strong>Elternzeit</strong> insgesamt<br />
nur 2-mal verlangen (§ 15 Abs. 6 BEEG).<br />
Jede weitere Arbeitszeitänderung in der <strong>Elternzeit</strong><br />
können Sie ablehnen.<br />
Arbeitnehmer muss Teilzeit schriftlich geltend<br />
machen:<br />
Wie bei der Anmeldung der <strong>Elternzeit</strong> muss<br />
Ihr Mitarbeiter auch ein Teilzeitverlangen spätestens<br />
7 Wochen vor Beginn der Teilzeitarbeit<br />
schriftlich bei Ihnen geltend machen. Er muss<br />
konkrete Angaben machen und festlegen,<br />
· für welchen Zeitraum (mindestens 2 Monate)<br />
und<br />
· in welchem Umfang (zwischen 15 und 30<br />
Stunden) er die Teilzeitarbeit wünscht.<br />
Übersicht:<br />
So läuft das Verfahren zur <strong>Elternzeit</strong> ab<br />
Tritt einer Ihrer Mitarbeiter mit dem Wunsch<br />
nach Teilzeitbeschäftigung während der <strong>Elternzeit</strong><br />
an Sie heran, ist folgender Ablauf zu<br />
beachten:<br />
1. Mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten<br />
Beginn der Teilzeitarbeit muss der Arbeitnehmer<br />
einen schriftlichen Antrag mit Beginn<br />
und Umfang der Arbeitszeitverringerung einreichen.<br />
Die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit<br />
soll er angeben.<br />
2. Anschließend haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
4 Wochen Zeit, sich auf eine Verringerung<br />
der Arbeitszeit zu einigen.<br />
3. Spätestens nach diesen 4 Wochen müssen<br />
Sie als Arbeitgeber entschieden haben, ob Sie<br />
dem Antrag zustimmen oder nicht.<br />
Sie als Arbeitgeber die Sicherheit, dass das Fortsetzung auf Seite 14 9
Seite 6 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />
Das Jahr 2010 neigt sich mit Riesenschritten<br />
dem Ende zu. Sie sollten sich jetzt mit Ihrem<br />
Steuerberater zusammensetzen und Ihre Steuerlast<br />
noch optimieren.<br />
Wie entwickelt sich mein Gewinn bis zum<br />
Jahresende?<br />
Welche Steuern kommen auf mich zu?<br />
Was kann ich noch tun, um Steuern zu sparen?<br />
Die folgenden Hinweise können nur einen<br />
kurzen Überblick zu Handlungsmöglichkeiten<br />
geben. Das individuelle Gespräch mit Ihrem<br />
Steuerberater hilft Ihnen weiter.<br />
Das Jahressteuergesetz 2010 war bei Redaktionsschluss<br />
noch nicht verabschiedet. Zwar hat<br />
der Bundestag am 28. Oktober 2010 dem Gesetz<br />
zugestimmt, jedoch steht die Beschlussfassung<br />
des Bundesrates, die am 26. November<br />
2010 vorgesehen ist, noch aus. Insgesamt<br />
umfasst der Entwurf 180 Veränderungen an<br />
Steuergesetzen.<br />
Es gibt dabei keine grundsätzlichen Änderungen<br />
in 2011, sondern viele neue Detailregelungen<br />
und Reparaturen sowie Fehlerkorrek-<br />
Impressum<br />
„Brennpunkt Handwerk“ – Magazin der Innungen und<br />
Kreishandwerkerschaft erscheint mind. 4 x jährlich.<br />
Satz, Druck, Vertrieb: Wittich Verlage KG,<br />
Rheinstraße 41; 56203 Höhr-Grenzhausen<br />
Telefon 02624/911-0, Fax 02624/911-195;<br />
Idee und Konzeption: Erwin Haubrich<br />
Verantwortlich für den überregionalen Teil:<br />
Rhein-Westerwald eG;<br />
Michael Braun, Rudolf Röser, Harald Sauerbrei (Vorstand)<br />
Verantwortlich für den regionalen Teil:<br />
KHS Limburg-Weilburg: GF Stefan Laßmann;<br />
Ausgabe B: Aufl age: 1.150 Exemplare<br />
KHS Rhein-Westerwald: HGF Udo Runkel;<br />
Ausgabe C: Aufl age 2.000 Exemplare<br />
KHS Mainz-Bingen: RA Tobias Schuhmacher;<br />
Ausgabe D: Aufl age 1.300 Exemplare<br />
KHS Birkenfeld: GF Stephan Emrich;<br />
Ausgabe E: Aufl age 500 Exemplare<br />
KHS Alzey-Worms: GF Rainer Borchert;<br />
Ausgabe F: Aufl age 650 Exemplare<br />
Den Mitgliedsbetrieben der Innungen wird das Magazin<br />
kostenfrei zur Verfügung gestellt; die Kosten sind im<br />
Innungsbeitrag enthalten. Im Einzelbezug 3,– € / Stück<br />
zzgl. Versandkosten.<br />
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen<br />
übernehmen der Herausgeber sowie die beteiligten<br />
Kreishandwerkerschaften keine Haftung. Unverlangt eingesandte<br />
Manuskripte ohne Rückporto können nicht zurückgesandt<br />
werden. Mit der Annahme eines Manuskriptes gehen<br />
sämtliche Verlagsrechte und alle Rechte zur ausschließlichen<br />
Veröffentlichung und Verbreitung auf den Herausgeber<br />
über. Für die mit Namen oder Signatur gezeichneten Beiträge<br />
übernehmen Herausgeber und Redaktion keine Haftung.<br />
Der Herausgeber sowie die beteiligten Kreishandwerkerschaften<br />
sind für Inhalte, Formulierungen und verfolgte<br />
Ziele von bezahlten Anzeigen Dritter nicht verantwortlich.<br />
Für die Richtigkeit der Anzeigen wird keine Gewähr übernommen.<br />
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für<br />
Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die<br />
allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige<br />
Anzeigenpreisliste. Der Herausgeber behält sich das Recht<br />
vor, ohne Angabe von Gründen, bestellte Anzeigen oder<br />
Textbeiträge nicht zu veröffentlichen. Nachdruck und Übersetzung,<br />
auch auszugsweise, sowie Vervielfältigungen jeglicher<br />
Art und Technik bedürfen der vorherigen schriftlichen<br />
Genehmigung des Herausgebers. Bei Nichtbelieferung ohne<br />
Verschulden des Herausgebers oder infolge höherer Gewalt,<br />
Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens etc., bestehen keine<br />
Ansprüche gegen Herausgeber und beteiligte Kreishandwerkerschaften.<br />
Herausgeber, Anzeigenverwaltung und Redaktionsanschrift:<br />
Rhein-Westerwald eG, Bismarckstr. 7, 57518 Betzdorf,<br />
Telefon 02741/9341-0, Fax 02741/934129<br />
Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2010<br />
turen. Viele Punkte betreffen Umsetzung von<br />
EU-Vorgaben sowie die Umsetzung weiterer<br />
elektronischer Verfahren zur Einsparung von<br />
Personal und die weitere Realisierung des Risikomanagements<br />
in der Finanzverwaltung.<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Alljährlich wiederkehrende Standardmaßnahmen<br />
zur Einkünfteverlagerung sind:<br />
• Vorziehen von betrieblichen Aufwendungen<br />
(z.B. Reparatur etc.)<br />
• Vorauszahlung von betrieblichen Ausgaben<br />
bei Einnahme-Überschussrechnern<br />
(z.B. Vorauszahlungen Mieten, Anschaffung<br />
GWG bis 150 € etc.)<br />
• Hinausschieben der Gewinnrealisierung<br />
durch Verlagerung der Leistungsvollendung<br />
bzw. bei Einnahme-Überschussrechnern –<br />
der Rechnungszahlung auf das Folgejahr.<br />
Hier bieten sich noch Möglichkeiten der Gewinnglättung<br />
um dadurch die Steuerprogression<br />
in der Spitze abzumildern.<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
2 Alternativen<br />
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, die seit<br />
dem 1. Januar 2010 angeschafft oder hergestellt<br />
wurden, sieht das Gesetz 2 Möglichkeiten vor:<br />
• Bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Nettopreis<br />
(ohne Umsatzsteuer) von bis zu 410 €<br />
können wieder sofort in voller Höhe abgeschrieben<br />
werden.<br />
• oder alternativ kann entsprechend der seit<br />
01. Januar 2009 geltenden Regelung für<br />
GwG für alle Wirtschaftsgüter von 150,01€<br />
bis 1.000 € ein Sammelposten gebildet<br />
(Poolbewertung) und anschließend einheitlich<br />
über 5 Jahre abgeschrieben werden.<br />
Nur Wirtschaftsgüter von bis zu 150 € netto<br />
sind dabei sofort zum Abzug zugelassen.<br />
Die beiden Alternativen sind für alle im Wirtschaftsjahr<br />
2010 angeschafften Wirtschaftsgüter<br />
zwingend einheitlich auszuüben. Es ist zu<br />
prüfen, welche Alternative günstiger ist.<br />
Degressive Abschreibung nur noch 2010<br />
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,<br />
die noch bis zum 31. Dezember<br />
2010 angeschafft werden, können bis zu 25 %<br />
degressiv abgeschrieben werden, höchstens<br />
jedoch mit dem 2,5fachen der linearen Abschreibung.<br />
Ab 2011 fällt die degressive Abschreibung<br />
weg.<br />
Wählen Sie 2010 den Sofortabzug von Wirtschaftsgütern<br />
bis 410 €, können auch schon<br />
bewegliche Wirtschaftsgüter ab 410 € degressiv<br />
abgeschrieben werden.<br />
Investitionsabzugsbetrag und steuerliche<br />
Sonderabschreibungen<br />
Wer in den Jahren 2011-2013 bereits jetzt<br />
Anschaffungen bei neuen oder gebrauchten<br />
beweglichen Gütern fest plant, kann schon<br />
jetzt seine Steuerlast durch den Investitionsabzugsbetrag<br />
mildern. Schon 2010 kann ein<br />
Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40% der<br />
voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
steuermindernd in Abzug gebracht<br />
werden.<br />
Voraussetzung ist eine betriebliche Nutzung<br />
von mindestens 90% und das Einhalten von<br />
betrieblichen Größenmerkmalen. Diese werden<br />
zum 01. Januar 2011 zum Nachteil der<br />
Betriebe wieder deutlich gesenkt:<br />
• bei bilanzierenden Unternehmen darf das<br />
Betriebsvermögen (Eigenkapital) in der<br />
Steuerbilanz den Betrag von 335.000 € (ab<br />
31. Dezember 2011 - 235.000 €) nicht übersteigen<br />
• bei Einnahmeüberschussrechnern darf der<br />
Gewinn 2010 ohne den Investitionsabzugsbetrag<br />
nicht über 200.000 € sein (ab 31. Dezember<br />
2011 - 100.000 €)<br />
Entscheidend für die Erfüllung der Größenmerkmale<br />
ist allein das Wirtschaftsjahr der<br />
Bildung des Investitionsabzugsbetrages. Nicht<br />
verbrauchte Investitionsabzugsbeträge aus<br />
dem Jahr 2007 sind bis Ende 2010 aufzulösen,<br />
falls die Investition nicht getätigt wurde. Dies<br />
hat eine Änderung des Steuerbescheides 2007<br />
sowie eine Verzinsung der Mehrsteuer in Höhe<br />
von 6% pro Jahr zur Folge. Prüfen Sie daher,<br />
ob die Anschaffung in 2010 noch sinnvoll ist.<br />
Beim Erfüllen der Größen- und Nutzungskriterien<br />
können unabhängig von der Inanspruchnahme<br />
eines Investitionsabzugsbetrages<br />
im Jahr der Anschaffung/Herstellung<br />
eines neuen oder gebrauchten beweglichen<br />
Wirtschaftsgutes in den ersten 5 Jahren neben<br />
der linearen Afa Sonderabschreibungen von<br />
maximal 20 % vorgenommen werden.<br />
Autor: Dipl.-Volkswirt Michael Weidenfeller,<br />
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater<br />
Geschäftsführer der Marx & Jansen Revisionsund<br />
Treuhand-GmbH, Großmaischeid und<br />
1. Vizepräsident des Steuerberaterverbandes<br />
Rheinland-Pfalz e.V.,www.marx-jansen.de
Brennpunkt Brennpunkt Handwerk 4/2010 Rhein-Westerwald Alzey-Worms Seite Seite 77<br />
Doppelter Steuerbonus<br />
Mit Urteil vom 29.07.2010 hat der Bundesfi<br />
nanzhof (BFH) entschieden, dass auch für<br />
den Fall, dass Ehepartner zwei Wohnungen<br />
bewohnen, sie den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen<br />
nur einmal nutzen können.<br />
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte<br />
in der Vorinstanz zugunsten eines Ehepaares<br />
entschieden, das den Steuerbonus zweimal<br />
ansetzen wollte, da die Richter keine Hinweise<br />
im Gesetz gefunden hatten, die eine<br />
Beschränkung auf einen einzigen Haushalt<br />
vorsehen. Mit dem Urteil des BFH wurde diese<br />
Entscheidung jedoch gekippt. Die Richter<br />
des BFH begründeten ihre Entscheidung damit,<br />
dass sie im Gesetz keine Hinweise dazu<br />
fanden, die für die mehrfache Nutzung des<br />
Bonus sprechen würden. Die Begrenzung<br />
auf maximal 1200 Euro pro Jahr (20 Prozent<br />
von maximal 6000 Euro Arbeitskosten) gelte<br />
unabhängig von der Zahl der Haushalte. Damit<br />
hätten zusammen veranlagte Ehegatten<br />
auch nur einmal Anspruch auf den Bonus.<br />
BFH, Urteil vom 29. 7. 2010, Az.: VI R 60/09<br />
Betriebsprüfer dürfen Termine<br />
per E-Mail abstimmen<br />
Mit Urteil vom 14.12.2009 entschied das Finanzgericht<br />
München, dass die Kontaktaufnahme<br />
des Betriebsprüfers auch per E-Mail<br />
statthaft ist. Hierbei würden weder die Geheimnisschutzinteressen<br />
des Steuerzahlers<br />
noch das Gebot der Neutralität verletzt. Sachverhalt:<br />
Vor einer Betriebsprüfung hatte der<br />
Prüfer dem Unternehmer per E-Mail um Terminabstimmung<br />
gebeten. Der Unternehmer<br />
reagierte seinerseits mit einer E-Mail, in der<br />
er die Echtheit der E-Mail des Finanzamtes<br />
anzweifelte. Daraufhin ordnete das Finanzamt<br />
die Prüfung schriftlich an. Der Steuerzahler<br />
wehrte sich dagegen und begründete dies u.a.<br />
damit, dass er erhebliches Misstrauen gegen<br />
die Klägerin habe, da diese das Gebot der<br />
Neutralität durch die Kontaktaufnahme per<br />
E-Mail verletzt habe. Das Finanzgericht München<br />
wies die Klage ab. Finanzgericht München,<br />
Urteil vom 14.12.2009, Az.: 1 K 2120/09<br />
GmbH Geschäftsführer: Beratungskosten<br />
für Statusfeststellungs-Verfahren absetzbar<br />
Wenn ein Handwerker eine GmbH gründet<br />
und als Gesellschafter Geschäftsführer wird,<br />
stellt sich oft die Frage, ob er sozialversicherungspfl<br />
ichtig ist oder nicht. Bei der Deutschen<br />
Rentenversicherung Bund hat er die<br />
Möglichkeit, dies feststellen zu lassen. Neuerdings<br />
kann man die Kosten für eine Beratung<br />
über dieses Statusfeststellungsverfahren von<br />
der Steuer absetzen, so die Entscheidung des<br />
Bundesfi nanzhofes (BFH). Die Richter des<br />
BFH entschieden, wer beim Ausfüllen der<br />
Formulare Hilfe benötigt und kostenpfl ichtige<br />
Beratung zum Statusfeststellungs-Verfahren<br />
einholen muss, kann diese Kosten als Werbungskosten<br />
aus nichtselbständiger Arbeit<br />
steuerlich geltend machen. BFH, Urteil vom<br />
06.05.2010, Az.: VIR 25/09<br />
Steuern und Finanzen<br />
Vorsorgepfl icht des Geschäftsführers<br />
für möglichen Ausfall<br />
GmbH-Geschäftsführer sind zu einer besonderen<br />
Vorsorge verpfl ichtet, für den Fall, dass<br />
sie unerwartet ausfallen. Die GmbH muss<br />
auch dann handlungsfähig bleiben, ansonsten<br />
droht umfassende Haftung.<br />
In einem aktuellen Fall hat das Finanzgericht<br />
Münster klargemacht, wie weit die Pfl ichten<br />
von GmbH-Geschäftsführern gehen können.<br />
Bei fehlender Vorsorge haftet er mit seinem<br />
Privatvermögen.<br />
Kläger war der Geschäftsführer einer GmbH<br />
im Insolvenzverfahren. Dieser hatte, ohne sich<br />
vorher um einen Vertreter oder eine andere<br />
Lösung zu kümmern, im laufenden Verfahren<br />
eine Haftstrafe angetreten. Der Insolvenzverwalter<br />
nahm den Geschäftsführer für die Steuerschulden<br />
der GmbH voll in Haftung.<br />
Das Finanzgericht gab dem Insolvenzverwalter<br />
Recht. Laut Urteil gehöre es zu den<br />
Obliegenheiten eines GmbH-Geschäftsführers,<br />
auch Vorsorge dafür zu treffen, dass die<br />
GmbH im Falle der plötzlichen Verhinderung<br />
der Geschäftsführer handlungsfähig bleibt.<br />
Zumindest aber hätte der Geschäftsführer einen<br />
Vertreter bestellen oder notfalls seine Geschäftsführertätigkeit<br />
niederlegen müssen. Wer<br />
dies jedoch unterlasse, handele grob fahrlässig.<br />
Finanzgericht Münster, Urteil vom 07.07.2010,<br />
Az.: 11 K 800/08<br />
Keine rückwirkende Änderung der<br />
Beitragshöhe bei<br />
Rentenversicherungsbeiträgen möglich<br />
Mit Urteil vom 20.07.2010 hat das Sozialgericht<br />
(SG) Kassel entschieden, dass eine rückwirkende<br />
Änderung der Beitragseinstufung<br />
für freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung<br />
nicht möglich ist. Dies stehe auch mit der Sozialklausel<br />
in Einklang, da sich im Nachhinein<br />
sowohl Abweichungen zugunsten als auch zu<br />
Lasten der Beteiligten ergeben können und es<br />
in keinem der Fälle zu einer Korrektur komme.<br />
Im entschiedenen Fall hatte ein selbständiger<br />
Gewerbetreibender gegenüber dem Rentenversicherungsträger<br />
einen Antrag auf rückwirkende<br />
Änderung der Beitragserhebung auf<br />
Basis einer einkommensgerechten Beitragseinstufung<br />
gestellt. Dadurch hätte er einen<br />
geringeren Beitrag entrichten müssen. Das<br />
wurde jedoch vom Rentenversicherungsträger<br />
abgelehnt. Sozialgericht Kassel, Urteil vom<br />
20.07.2010, Az.: S 6 R 297/07<br />
GEZ-Gebühr für Computer bleibt<br />
Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig haben<br />
entschieden, dass ein internetfähiger PC<br />
ein Rundfunkempfangsgerät sei - unabhängig<br />
von der subjektiven Nutzung. Dies entspreche<br />
auch dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag.<br />
Gebühren werden allerdings nur fällig, wenn<br />
es keine anderen Empfangsgeräte wie Radio<br />
oder TV im Haushalt gibt.<br />
Damit wurden die Klagen von zwei Rechtsanwälten<br />
und einem Studenten abgewiesen, die<br />
argumentiert hatten, dass sie ihre Computer<br />
gar nicht zum Rundfunkempfang nutzen.<br />
Seit 2007 wird die Rundfunkgebühr auch für<br />
Geräte fällig, die per Kabel oder Funk Internetzugang<br />
haben. Mit den Gebühren fi nanzieren<br />
die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />
der ARD und das ZDF ihre Radio- und<br />
Fernsehprogramme.<br />
Eine Befreiung von den Gebühren ist nur in<br />
bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel aus<br />
sozialen Gründen.<br />
Die deutschen Gerichte waren in der Vergangenheit<br />
unterschiedlicher Ansicht, ob ein<br />
Computer gebührenpfl ichtig ist. Mit dem Urteil<br />
des Bundesverwaltungsgerichts ist diese<br />
Diskussion nun beendet.<br />
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Oktober<br />
2010, Az.: 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09<br />
Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen<br />
bei verspäteter Abrechnung<br />
Rechnet der Vermieter die Betriebs- und<br />
Nebenkosten nicht fristgerecht innerhalb<br />
eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums<br />
ab, so kann der gewerbliche Mieter<br />
bei einem bereits beendeten Mietverhältnis<br />
die Rückzahlung der Vorauszahlungen verlangen.<br />
Der Anspruch auf Rückzahlung der<br />
Nebenkostenvorauszahlungen wird fällig,<br />
wenn die Abrechnungsfrist erfolglos abgelaufen<br />
ist und das Mietverhältnis beendet ist.<br />
Kammergericht Berlin, Urteil vom 22.03.2010,<br />
Az.: 8 U 142/09<br />
Verzugszinssätze, Stand 01.07.10<br />
Zinsberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/B<br />
Fassung 2000:<br />
alle Verbrauchergruppen 5% über<br />
Spitzenrefi nanzierungsfacilität<br />
ab Datum SRF Satz Verzugszinsen<br />
06.06.03 3% 8,0%<br />
Zinsberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/B<br />
Fassung 2006, bzw. §§ 247, 288 BGB für:<br />
• (Privat-)Verbraucher 5% über Basiszins<br />
• Unternehmen 8% über Basiszins<br />
ab Datum Basiszinsatz Verzugszinsen<br />
01.07.09 0,12 % 5,12 % Verbr.<br />
8,12 % Untern.<br />
Der Basiszinssatz kann sich am 01.01.<br />
und 01.07. eines Jahres ändern!<br />
Nehmen Sie Bankkredite in Anspruch, kann<br />
gegen Vorlage einer Bankbestätigung auch<br />
ein höherer Verzugszins berechnet werden.<br />
Link auf den Zinsrechner:<br />
www.basiszinssatz.info
Seite 8 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />
Betriebliche Altersvorsorge<br />
– Verzicht muss unmissverständlich sein<br />
Ein Arbeitnehmer (AN) muss zweifelsfrei<br />
erklären, dass er von seinen Ansprüchen<br />
aus der betrieblichen Altersvorsorge<br />
zurücktritt, bevor der Arbeitgeber (AG)<br />
hieraus keine Zahlung mehr leisten muss.<br />
So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG)<br />
mit Urteil vom 20.04.2010.<br />
Im vorliegenden Fall wurde ein Arbeitsverhältnis<br />
zunächst einvernehmlich beendet und<br />
im Zuge der Beendigung eine Vereinbarung<br />
unterzeichnet, dass keine gegenseitigen Ansprüche<br />
mehr aus dem Arbeitsverhältnis bestünden.<br />
Die Altersvorsorge wurde in der Vereinbarung<br />
nicht erwähnt. Nachdem der AN in Pension<br />
ging, wollte der AG unter Bezug auf die getroffene<br />
Vereinbarung keine Zahlungen aus einem<br />
betrieblichen Altersvorsorge-Vertrag leisten.<br />
Hiergegen klagte der AN mit Erfolg. Laut Ansicht<br />
des BAG ist wegen der großen Bedeutung<br />
von Versorgungsansprüchen ein zweifelsfreier<br />
Verzicht des AN auf Zahlung aus betrieblicher<br />
Altersvorsorge unabdingbar. In Gesamterledigungs-Klausen<br />
seien jedoch im Regelfall<br />
Ansprüche auf Betriebsrenten nicht enthalten.<br />
BAG, Urteil vom 20.04.2010, Az. 3 AZR 225/08<br />
Notarielles Schuldanerkenntnis<br />
– kein Widerruf möglich<br />
Gibt ein Arbeitnehmer einmal Unterschlagungen<br />
gegenüber seinem Arbeitgeber (AG)<br />
zu und unterzeichnet ein notarielles Schuldanerkenntnis,<br />
kann er das später nicht mehr<br />
zurücknehmen, so die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts<br />
(BAG).<br />
Entschieden wurde ein Fall, bei dem ein Arbeitnehmer<br />
(AN) vor einem Zeugen zugegeben<br />
hatte, regelmäßig Geld unterschlagen zu<br />
haben. Hierüber unterschrieb er ein schriftliches<br />
Geständnis. Bei einem Notar unterzeichnete<br />
er anschließend in einem Schuldanerkenntnis,<br />
vorsätzlich 113.750 € zzgl. Zinsen<br />
veruntreut zu haben.<br />
Dieses Schuldanerkenntnis wollte der AN später<br />
jedoch anfechten, da er der Meinung war,<br />
es sei sittenwidrig. Der AN scheiterte mit seiner<br />
Klage in allen Instanzen. BAG, Urteil vom<br />
22.07.2010, Az. 8 AZR 144/09<br />
Pauschale Abmahnung unwirksam<br />
Eine arbeitsrechtliche Abmahnung soll für<br />
den Arbeitnehmer eine Warn-•und Hinweisfunktion<br />
erfüllen. Sein Fehlverhalten soll ihm<br />
genau vor Augen geführt werden. Darüber<br />
hinaus muss dem Mitarbeiter ausdrücklich<br />
angekündigt werden, dass im Wiederholungsfall<br />
die Kündigung droht. Daher darf eine<br />
Abmahnung nicht pauschal formuliert sein.<br />
Sie muss das Fehlverhalten eines Mitarbeiters<br />
konkret benennen und genau darlegen, gegen<br />
welche Vorschrift der Arbeitnehmer verstoßen<br />
hat. Eine Rüge mit der Formulierung „Verstoß<br />
gegen die Verschwiegenheitspfl icht“ ist zu all-<br />
Arbeitsrecht<br />
gemein und macht die Abmahnung unwirksam.<br />
LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2009<br />
Az.: 9 Sa 194/09<br />
Vorgeschobene Befristung wegen<br />
vorübergehenden Bedarfs<br />
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verneint<br />
das Vorliegen eines sachlichen Grundes für<br />
die Befristung eines Arbeitsvertrags wegen<br />
eines nur vorübergehenden Bedarfs an der<br />
Arbeitsleistung, wenn dem Arbeitnehmer<br />
Daueraufgaben übertragen werden, die vom<br />
Stammpersonal wegen einer von vornherein<br />
unzureichenden Personalausstattung nicht erledigt<br />
werden können.<br />
Stellt sich das Fehlen eines sachlichen Grundes<br />
für eine Befristung heraus, gilt das Arbeitsverhältnis<br />
als unbefristet abgeschlossen. BAG, Urteil<br />
vom 17.03.2010, Az.: 7 AZR 640/08<br />
„Ernsthaftes Gespräch“<br />
ersetzt keine Abmahnung<br />
Nachdem ein Mitarbeiter mehrmals erst nach<br />
Beginn der Kernarbeitszeit mit seiner Arbeit<br />
begonnen hatte, versuchte der Arbeitgeber in<br />
einem Gespräch mit dem Arbeitnehmer deutlich<br />
zu machen, dass er von ihm künftig ein<br />
korrektes Verhalten erwartet. Als der Mitarbeiter<br />
erneut verspätet zur Arbeit kam, wurde<br />
ihm fristlos gekündigt.<br />
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz<br />
(LAG) erklärte die Kündigung für unwirksam,<br />
da der Arbeitnehmer zuerst hätte abgemahnt<br />
werden müssen. Informelle Gespräche können<br />
eine formelle Abmahnung, in der das Fehlverhalten<br />
beschrieben und auf eine Kündigung<br />
als Folge auf weiteres Zuwiderhandeln hingewiesen<br />
wird, nicht ersetzen und sind für eine<br />
Kündigung daher rechtlich unverbindlich.<br />
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.01.2010,<br />
Az.: 6 Sa 270/09<br />
Bei mehreren Kleinstbetriebe<br />
keine Sozialsauswahl<br />
Die maximal 10 Mitarbeiter eines Kleinstbetriebes<br />
genießen keinen Kündigungsschutz,<br />
auch dann, wenn der Chef mehrere solcher<br />
Betriebe hat.<br />
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) machte in<br />
einem aktuellen Urteil deutlich, dass Betriebe<br />
bis zu zehn Mitarbeitern aus gutem Grund<br />
vom Kündigungsschutz ausgenommen sind.<br />
Dies sei sachlich gerechtfertigt, da sie sich im<br />
Verhältnis zu größeren Betrieben durch geringere<br />
Finanzausstattung, enge persönliche<br />
Zusammenarbeit und einen Mangel an Verwaltungskapazität<br />
auszeichnen.<br />
Es spiele dabei keine Rolle, ob sich gleich mehrere<br />
solcher Kleinunternehmen in der Hand<br />
eines einzigen Unternehmers befänden. Entscheidend<br />
sei lediglich, ob die Einzelbetriebe<br />
tatsächlich selbständige Einheiten seien. Nur<br />
für den Fall, dass dies nicht zutreffe, müsse bei<br />
Kündigungsschutzfragen von einer größeren<br />
betrieblichen Einheit ausgegangen werden,<br />
mit natürlich entsprechendem Kündigungsschutz.<br />
Dann sei bei der Kündigung auch<br />
eine Sozialauswahl zwischen den Mitarbeitern<br />
der Betriebe zu treffen. BAG, Urteil vom<br />
28.10.2010, Az.: 2 AZR 392/08<br />
Urlaubsaufteilung nach<br />
Arbeitnehmerwünschen<br />
Nach § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BurlG)<br />
muss Urlaub zusammenhängend gewährt<br />
werden, so lange keine dringenden betrieblichen<br />
Gründe entgegenstehen. Wurde der Jahresurlaub<br />
jedoch auf ausdrücklichen Wunsch<br />
des Arbeitnehmers auf mehrere kürzere Zeiträume<br />
aufgeteilt, kann er später nicht geltend<br />
machen, es sei keine ordnungsgemäße Urlaubsgewährung<br />
erfolgt.<br />
In dem entschiedenen Fall hatte eine Arbeitnehmerin<br />
ihren 31-tägigen Jahresurlaub auf<br />
11 Zeiträume mit einer Dauer von 0,5 bis 10<br />
Arbeitstagen verteilt. Später klagte sie gegen<br />
ihren Arbeitgeber auf Urlaubsabfi ndung mit<br />
dem Argument, er hätte der Aufteilung des<br />
Urlaubs nicht zustimmen dürfen. Das Gericht<br />
wies die Klage mit der Begründung ab,<br />
der Arbeitgeber sei nicht „Hüter des Kompakturlaubs“.<br />
LAG Niedersachsen, Urteil vom<br />
23.04.2009, Az.: 7 Sa 1655/08 AE 2009<br />
Nötigung zur Unterzeichnung<br />
eines Aufhebungsvertrags<br />
Behauptet ein Arbeitnehmer, er sei von seinem<br />
Vorgesetzten zur Unterzeichnung eines<br />
Aufhebungsvertrags durch Androhung einer<br />
fristlosen Kündigung wegen eines angeblichen<br />
Diebstahls genötigt worden, muss er im Streitfall<br />
beweisen, dass er tatsächlich widerrechtlich<br />
unter Druck gesetzt worden ist. LAG Hessen,<br />
Urteil vom 22.03.2010, Az.: 17 Sa 1303/09<br />
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Sorgfalt und nach bestem Wissen recherchiert<br />
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Informationen unmittel bar oder mit telbar<br />
verursacht werden, haften der Herausgeber<br />
und die beteiligten Kreishandwerkerschaften<br />
nicht, sofern ihnen nicht nachweislich vorsätzliches<br />
oder grob fahrlässiges Verschulden<br />
zur Last gelegt werden kann.
Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 9<br />
Fortsetzung von Seite 5<br />
4. Wollen Sie die beantragte Teilzeitarbeit ablehnen,<br />
müssen Sie dies noch innerhalb der 4-Wochen-Frist<br />
mit schriftlicher Begründung tun.<br />
5. Reagieren Sie nicht oder lehnen Sie den Anspruch<br />
ab, kann der Arbeitnehmer dagegen Klage<br />
vor dem Arbeitsgericht erheben. Eine Frist<br />
für die Erhebung einer Klage besteht nicht.<br />
6. Haben Sie sich mit dem Mitarbeiter über<br />
dessen Teilzeitwunsch geeinigt, sollten Sie die<br />
Vereinbarung aus Gründen der Rechtsklarheit<br />
und der Beweissicherung schriftlich fixieren.<br />
Welche Punkte Sie unbedingt regeln sollten,<br />
erfahren Sie nachfolgend<br />
Wann Sie den Teilzeitwunsch Ihrer <strong>Elternzeit</strong>er<br />
ablehnen dürfen: Sie müssen nicht jeden Teilzeitwunsch<br />
Ihres Mitarbeiters während der <strong>Elternzeit</strong><br />
erfüllen. Sie können den Teilzeitanspruch<br />
ablehnen, wenn hierfür dringende betriebliche<br />
Gründe vorliegen (§ 15 Abs. 4 BEEG).<br />
Diese Gründe rechtfertigen eine Ablehnung<br />
Ein zur Ablehnung der Teilzeit berechtigender<br />
dringender betrieblicher Grund liegt vor allem<br />
dann vor, wenn:<br />
1. auf dem Arbeitsmarkt keine Teilzeit-, sondern<br />
nur Vollzeitkräfte für den restlichen Teil<br />
der Stelle zur Verfügung stehen oder auf dem<br />
bisherigen Arbeitsplatz Teilzeitarbeit nicht<br />
durchführbar ist und<br />
2. kein anderer, gleichwertiger Arbeitsplatz im<br />
Betrieb vorhanden ist und sich auch betriebliche<br />
Umorganisationen nicht realisieren lassen,<br />
bzw. Ihnen nicht zumutbar sind.<br />
Achtung!<br />
Das Vorliegen dieser dringenden Gründe müssen<br />
im Streitfall Sie als Arbeitgeber beweisen.<br />
Ablehnungsgrund: Eingestellte Ersatzkraft<br />
Der Teilzeitanspruch besteht auch dann, wenn<br />
Ihr Mitarbeiter zunächst die völlige Freistellung<br />
von der Arbeit (<strong>Elternzeit</strong>) in Anspruch<br />
genommen und erst später eine „Verlängerung“<br />
der Arbeitszeit (Elternteilzeit) beantragt.<br />
In diesem Fall trägt allerdings der Arbeitnehmer<br />
das Risiko, dass Sie das Verlangen in der<br />
von ihm gewünschten Form bei Vorliegen<br />
dringender betrieblicher Gründe ablehnen.<br />
Das können Sie nämlich insbesondere dann,<br />
wenn Sie bereits eine Ersatzkraft für den Mitarbeiter<br />
eingestellt haben und keiner der Kollegen<br />
bereit ist, seine Arbeitszeit zu verringern.<br />
Achten Sie auf diese Formalien:<br />
Wollen Sie die ordnungsgemäß beantragte<br />
Teilzeit Ihres Arbeitnehmers in der gewünschten<br />
Form ablehnen, müssen Sie das<br />
· innerhalb von 4 Wochen schriftlich<br />
· mit konkreter Angabe der entgegenstehenden<br />
dringenden betrieblichen Gründe erledigen.<br />
Versäumen Sie diese Frist oder wahren Sie die<br />
Schriftform nicht, kann Ihr Mitarbeiter zwar<br />
nicht automatisch die von ihm gewünschte<br />
Teilzeittätigkeit aufnehmen. Er hat aber die<br />
Möglichkeit, beim Arbeitsgericht die gewünschte<br />
Reduzierung der Arbeitszeit einzuklagen<br />
(§ 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG).<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Geben Sie in Ihrer Begründung unbedingt alle<br />
dringenden betrieblichen Gründe an, aus denen<br />
Sie den Teilzeitwunsch Ihres Mitarbeiters<br />
ablehnen. In einem späteren Prozess vor dem<br />
Arbeitsgericht können Sie nämlich keine zusätzlichen<br />
weiteren Gründe mehr geltend machen.<br />
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre<br />
Innungsgeschäftsstelle.
Seite 10 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />
Lehrabschlussfeier in Worms und Alzey gut besucht<br />
Die Lehrabschlussfeiern in Worms (im Hagenbräu)<br />
und Alzey (in der Stadthalle) waren<br />
sehr gut besucht. Für Worms konnte Manfred<br />
Baier, stellv. Kreishandwerksmeister und<br />
Obermeister der Kfz-Innung die Geschäftsführerin<br />
der IHK in Worms, Frau Andrea<br />
Wensch als Festrednerin gewinnen. Den 117<br />
Junggesellen und Junggesellinnen gab sie den<br />
Ausspruch „Die Welt, die sich Ihnen öffnet,<br />
steckt voller Möglichkeiten, nutzen Sie diese“<br />
mit auf den Weg.<br />
Terminübersicht für<br />
Arbeitgeberseminare<br />
der IKK Südwest<br />
09.12.2010<br />
Frankfurter Innovationszentrum<br />
ConferenceLab<br />
Altenhöferallee 3<br />
60438 Frankfurt<br />
Beginn: 10.00 Uhr<br />
09.12.2010<br />
Frankfurter Innovationszentrum<br />
ConferenceLab<br />
Altenhöferallee 3<br />
60438 Frankfurt<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
09.12.2010<br />
Hotel Central<br />
Karolinenstr. 6<br />
67227 Frankenthal<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
15.12.2010<br />
Hotel Soho<br />
Marie-Curie-Str. 9<br />
76829 Landau<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
09.12.2010<br />
Berghotel Kristall<br />
Wiesenstr. 50, 55743 Idar-Oberstein<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
14.12.2010<br />
Tagungshotel Ebertor<br />
Heerstr. 172, 56154 Boppard<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
15.12.2010<br />
Mercure Hotel<br />
Julius-Wegeler-Str. 6, 56068 Koblenz<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
Von insgesamt 144 Prüflingen haben es in<br />
Worms 117 geschafft (81%).<br />
Den begehrten Ausbildungsmax der Sparkassen<br />
Worms-Alzey-Ried und der Kreishandwerkerschaft<br />
Alzey-Worms überreichte das<br />
stellv. Vorstandsmitglied Uwe Detlefs an<br />
Markus Emmert – (300.– €)<br />
Metallbauer (Konstruktionstechnik)<br />
Fa. Ropic Stahlverarbeitungs GmbH, Worms<br />
Corina Kühn – (200.– €)<br />
Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk<br />
(Fleischer)<br />
Neukauf Markt GmbH, Offenburg<br />
Christoph Weyrauch – (100.– €)<br />
Metallbauer (Fahrzeugbau)<br />
TL Transportlogistik GmbH, Worms<br />
Die Innungsbesten erhielten aus den Händen<br />
von Herrn von Wihl (Firma E.W. Neu)<br />
je ein Elektrowerkzeug im Wert von 100.– €<br />
Max Bättgen<br />
Fleischer<br />
Hans Eugen Lenger, Osthofen<br />
Johanna Röhl<br />
Friseurin<br />
Bernd Kiefer, Flörsheim-Dalsheim<br />
Mario Antony<br />
Kfz.-Mechatroniker<br />
Autohaus Tallafuß, Worms<br />
Michael Wedel<br />
Anlagenmechaniker<br />
H. G. Oswald, Worms<br />
Nach der Überreichung aller Gesellenbriefe<br />
ließ Kreishandwerksmeister Axel Reinhardt<br />
alle Junggesellen und Junggesellinnen aufstehen<br />
und sprach sie von der Bindung an ihrem<br />
Lehrbetrieb frei. Dies wurde mit einem tosenden<br />
Applaus bestätigt.<br />
Die diesjährige Lehrabschlussfeier in Alzey<br />
fand traditionell in der Stadthalle in Alzey<br />
statt. Nach der Eröffnung der Feierstunde<br />
durch den Stellvertretenden Kreishandwerksmeister<br />
Dipl. Ing. Ullrich Huth hielt Dipl.<br />
Volkswirt Günther Tartter, Hauptgeschäftsführer<br />
der Handwerkskammer in diesem Jahr<br />
die Festrede. Er gratulierte den frischgebackenen<br />
Junggesellen und Junggesellinnen zur bestanden<br />
Gesellenprüfung und riet ihnen, sich<br />
immer weiter zu bilden. Das Handwerk<br />
braucht gut ausgebildete Junghandwerker, um<br />
in Zukunft weiterhin seinen guten Ruf zu behalten.<br />
Gut aus- und weitergebildete Handwerker<br />
würden die zukünftigen Handwerksmeister<br />
werden, die sich für die anstehenden<br />
Betriebsübernahmen anbieten. In Alzey hatten<br />
Worms. Im September trafen sich wieder die<br />
Senioren des Wormser Handwerks. Im Weingut<br />
Holzmühle in Osthofen konnte Ehrenkreishandwerksmeister<br />
Walter Konrad in diesem<br />
Jahr 22 Senioren begrüßen. Ab 16.00 Uhr begann<br />
das jährliche Treffen und war wie bisher<br />
sich 106 Auszubildende zur Gesellenprüfung<br />
angemeldet.<br />
89 haben die Prüfung im ersten Anlauf geschafft<br />
(84%).<br />
In seiner Ansprache an die jungen Leute ging<br />
Kreishandwerksmeister Axel Reinhardt ebenfalls<br />
auf die Weiterbildung der Junghandwerker<br />
ein.<br />
Den begehrten Ausbildungsmax der Sparkassen<br />
Worms-Alzey-Ried und der Kreishandwerkerschaft<br />
Alzey-Worms überreichte das<br />
Vorstandsmitglied Norbert Zubiller an<br />
Steffen Krein – (300.– €)<br />
Anlagenmechaniker<br />
Ausbildungsbetrieb: Guido Müller,<br />
Stein-Bockenheim<br />
Simon Layher (200.– €)<br />
Fleischer<br />
Ausbildungsbetrieb: Werner Hardt<br />
Framersheim<br />
Akeem Stevens (100.–€)<br />
Maler- und Lackierer<br />
Ausbildungsbetrieb: Geselle GmbH, Albig<br />
Die Innungsbesten erhielten aus den Händen<br />
von Herrn von Wihl (Firma E.W. Neu aus<br />
Worms)<br />
je ein Elektrowerkzeug im Wert von 100.– €<br />
Dennis Jahnke<br />
Elektroniker<br />
Ausbildungsbetrieb: Elektro Reinhardt GmbH<br />
Gau-Odernheim<br />
Jedem geehrten Junggesellen/Junggesellin beider<br />
Veranstaltungen wurde ein Tischrechner<br />
der Firma DBL (Mietberufskleidung) aus<br />
Montabaur überreicht.<br />
Wie in Worms, so wurden auch in Alzey alle<br />
Junggesellen und Junggesellinnen durch<br />
Kreishandwerksmeister Axel Reinhardt freigesprochen.<br />
Eine besondere Auszeichnung erhielt der Friseur<br />
Kurt Matter aus Bornheim. Er wurde für<br />
seine 50-jährige Betriebszugehörigkeit zum<br />
Friseursalon Friese GmbH in Alzey von HWK<br />
Hauptgeschäftsführer Günther Tartter mit der<br />
Goldenen Kammermünze der Handwerkskammer<br />
Rheinhessen ausgezeichnet. Kreishandwerksmeister<br />
Axel Reinhardt überreichte<br />
dem Jubilar die Urkunde der Kreishandwerkerschaft<br />
Alzey-Worms für sein über 53-jähriges<br />
Berufsjubiläum im Friseurhandwerk (Goldener<br />
Gesellenbrief).<br />
Der Kath. Musikverein aus Alzey-Weinheim<br />
begleitete die Veranstaltung musikalisch.<br />
41. Seniorentreff des Wormser Handwerks<br />
durch eine gute Stimmung unter den Teilnehmern<br />
geprägt. Bei einem guten Glas Wein und<br />
einem Imbiss kamen die Gespräche schnell zustande<br />
und man freute sich beim Auseinandergehen<br />
auf die nächste Zusammenkunft unter<br />
der Federführung von Walter Konrad.
Fröhliche<br />
Weihnachten<br />
und ein glückliches neues Jahr<br />
Axel Reinhardt<br />
Kreishandwerksmeister<br />
Manfred Baier<br />
Stellv. Kreishandwerksmeister<br />
Obermeister Kfz-Innung Worms<br />
Ullrich Huth<br />
Stellv. Obermeister<br />
Obermeister Zimmerer-Innung<br />
Alzey-Worms<br />
Erwin Waldmann<br />
Obermeister der Baugewerks-Innung<br />
Alzey-Worms<br />
Karl-Heinz Stein<br />
Obermeister der Dachdecker-Innung<br />
Worms<br />
Ortwin Menninger<br />
Obermeister Innung für Elektro- und<br />
Informationstechnik Alzey<br />
Franz-Georg Schopf<br />
Obermeister der Fleischer-Innung<br />
Alzey<br />
Uwe Thudium<br />
Obermeister der Fleischer-Innung<br />
Worms<br />
Bernd Kiefer<br />
Obermeister der Friseur-Innung<br />
Alzey-Worms<br />
Hans Albert Arnold<br />
Obermeister der Maler- und Lackierer-<br />
Innung Alzey<br />
Dipl. Ing. Axel Weißert<br />
Obermeister der Maler- und Lackierer-<br />
Innung Worms<br />
Norbert M. Berg<br />
Obermeister der Metall-Innung<br />
Alzey-Worms<br />
Uwe Frondorf<br />
Obermeister der Innung für Sanitär,<br />
Heizungs- und Klimatechnik Alzey<br />
Karl Peter Jennewein<br />
Obermeister der Innung für Sanitär,<br />
Heizungs- und Klimatechnik Worms<br />
GF Rainer Borchert<br />
mit den Mitarbeiterinnen:<br />
Klara Stappert - Ulrike Schifferdecker<br />
– Ines Petry und Kerstin Scherer
Seite 12 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />
Alzey. Grund zum Feiern hatte die Metzgerei<br />
Werner Hardt aus Framersheim in diesem<br />
Herbst. Für ihre geladenen Gäste hatte das Ehepaar<br />
Werner und Christine den roten Teppich<br />
ausgerollt. Zahlreich schritten die Gäste über<br />
den „Roten“ und gratulierten Fleischermeister<br />
Werner Hardt und seiner Frau Christine zu diesem<br />
doch recht seltenen Anlass.<br />
Werner Hardt ging auf die 50 Jahre in seinen Begrüßungsworten<br />
ausführlich ein und bedankte<br />
sich bei seiner Mutter für die geleistete Aufbauarbeit.<br />
Christine Hardt, die als Hotelfachfrau in<br />
den Betrieb eingeheiratet hat, berichtete über<br />
den Partyservice, der das 2. Standbein für den<br />
Betrieb ist und sie und die Familie auch am Wochenende<br />
auf Trab hält. Beide bedankten sich<br />
auch bei ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen<br />
für die gute Zusammenarbeit.<br />
Hauptgeschäftsführer Günther Tartter (HWK<br />
Rheinhessen) gratulierte der Familie Hardt für<br />
dieses 50-jährige Betriebsjubiläum und verlieh<br />
ihnen die Goldene Medaille mit Urkunde.<br />
Kreishandwerksmeister Axel Reinhardt schloss<br />
sich den Worten an und ehrte die Mitarbeiterin<br />
Stephanie Kratz für 10 Jahre und den Mitarbei-<br />
Seit 50 Jahren mit der Wurst verbunden<br />
vlnr: Werner Hardt, Günther Tartter, Christine Hardt, Stefanie Kratz, Arthur Gutjahr, Franz-Georg<br />
Schopf, Rainer Borchert, Axel Reinhardt<br />
ter Arthur Gutjahr für seine 37-jährige Betriebszugehörigkeit.<br />
Obermeister Franz-Georg Schopf<br />
stellte in seinen Grußworten die schwierige Situation<br />
der traditionellen Nahrungsmittelhandwerke<br />
heraus und dankte dem Jubilar für sein<br />
Engagement im Handwerk.<br />
Während sich noch mehrere Redner zu Worte<br />
meldeten, ging es beim gereichten Imbissteller<br />
wieder um die Wurst.<br />
Hardt und seine Mitarbeiterinnen stellten die<br />
gereichten Wurstsorten ausgiebig vor.<br />
Den dazugehörigen Wein erläuterte die amtierende<br />
Rheinhessische Weinkönigin Kerstin I.<br />
Straßenbauermeister Erwin Waldmann 75 Jahre<br />
Am 13. September 2010 feierte<br />
Straßenbauermeister Erwin<br />
Waldmann, Flonheim, seinen<br />
75. Geburtstag. Herr<br />
Waldmann engagiert sich<br />
in vorbildlicher Weise seit<br />
langer Zeit auf vielen Ebenen<br />
für seinen Berufsstand<br />
und die Allgemeinheit.<br />
In Bezug auf die Fachverbandsebene<br />
ist herauszustellen, dass<br />
Herr Waldmann lange<br />
Jahre Fachgruppenleiter<br />
Straßenbau des<br />
früheren Baugewer-<br />
Die Mitarbeiter der KHS Alzey Worms<br />
beverbandes Rheinhessen war und nach der<br />
Fusion dieses Verbandes mit dem Pfälzischen<br />
Baugewerbeverband das Amt des stellvertretenden<br />
Fachgruppenleiters Straßen- und Tiefbau<br />
des Baugewerbeverbandes Rheinhessen-<br />
Pfalz ausübte.<br />
Er gehörte dem Gesamtvorstand des Baugewerbeverbandes<br />
Rheinhessen-Pfalz an.<br />
Seit dem Zusammenschluss des Baugewerbeverbandes<br />
Rheinhessen-Pfalz mit dem Baugewerbeverband<br />
Rheinland im Jahre 2006 ist<br />
Erwin Waldmann auch Mitglied im Vorstand<br />
des neuen Baugewerbeverbandes Rheinland-<br />
Pfalz.<br />
In Würdigung seiner Verdienste um seinen Berufsstand<br />
und die Allgemeinheit wurden<br />
Herrn Waldmann bereits hohe Auszeichnungen<br />
zuteil: in der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes,<br />
der Ehrennadel des Landes<br />
Rheinland-Pfalz, der Goldenen Ehrennadel<br />
der Handwerkskammer Rheinhessen, der Goldenen<br />
Ehrennadel der KHS Alzey und der<br />
Goldenen Ehrennadel des Baugewerbeverbandes<br />
Rheinland-Pfalz hat das verdienstvolle<br />
Wirken von Erwin Waldmann eine gebührende<br />
Anerkennung gefunden.<br />
Dem Jubilar gelten alle guten Wünsche, verbunden<br />
mit herzlichem Dank für sein herausragendes<br />
ehrenamtliches Wirken.
Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 13<br />
Jetzt wo die Tage kürzer und das Wetter<br />
schlechter wird, kommen Saubermatten ganz<br />
groß ins Spiel. Im Eingangsbereich platziert,<br />
halten sie den gröbsten Schmutz, Nässe und<br />
Schnee schon beim Drüberlaufen fest. Das hält<br />
den Eingangs-Bereich sauber, schont die Bodenbeläge<br />
und spart Reinigungskosten. Gerade<br />
im Winter bringt eine Matte auch ein Mehr<br />
an Sicherheit, denn weniger Nässe reduziert<br />
die Rutschgefahr deutlich.<br />
DBL ITEX Gaebler hat ein großes Angebot an<br />
Saubermatten, in unterschiedlichen Formaten<br />
und Farben.<br />
Neben den einfachen Standardmatten in grau<br />
und braun, gewinnen die Design- oder Logomatten<br />
immer mehr Zuspruch. Die Gestaltungsmöglichkeiten<br />
sind vielfältig und reichen<br />
von einem netten Willkommensgruß bis hin<br />
zu den unterschiedlichsten Firmenlogos und/<br />
oder Werbeaussagen. Eine Saubermatte „funktioniert“<br />
aber nur, wenn sie regelmäßig gewaschen<br />
wird. Ähnlich wie bei einer Flasche, in<br />
die man nur begrenzt Flüssigkeit einfüllen<br />
kann, kann auch eine Matte nur so lange<br />
Schmutz aufnehmen, wie sie noch Platz zwischen<br />
den einzelnen Fasern hat. Hier bietet<br />
sich der DBL-Mietservice an. Je nach Bean-<br />
Saubermatten machen Sinn<br />
– gerade auch in der kalten Jahreszeit<br />
spruchung kann das Unternehmen zwischen<br />
einem wöchentlich, 14-tägigen oder auch monatlichen<br />
Wechsel wählen. Der Servicefahrer<br />
holt dann turnusgemäß die verschmutzte<br />
Matte ab, legt eine saubere Matte aus. Professionell<br />
gewaschen und damit wieder „aufnahmebereit“,<br />
wird die Matte dann im vereinbarten<br />
Rhythmus wieder ausgelegt.<br />
Das alles erfolgt automatisch, so dass sich der<br />
Auftraggeber um nichts kümmern muss. Innungsmitglieder<br />
können diesen Service zu<br />
Sonderkonditionen nutzen, sie erhalten 5%<br />
Handwerkerrabatt. Eine Beratung vor Ort und<br />
ein maßgeschneidertes Angebot erhalten Sie<br />
von DBL ITEX Gaebler, Montabaur,<br />
Tel.: 02602/9224-36 oder per E-Mail:<br />
info@dbl-itex.de.<br />
Darüber hinaus bietet das Unternehmen für<br />
alle Gewerke die passende Berufskleidung im<br />
Mietservice sowie eine breite Palette an Arbeitsschutzartikeln.
Farbenfrohe Basare<br />
SIE FLIEGEN MIT:<br />
REISETERMIN:<br />
vom 26.02.2011<br />
bis 08.03.2011<br />
FLUG AB/AN:<br />
Frankfurt<br />
EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN:<br />
• Bustransfer zum Flughafen Frankfurt und<br />
zurück<br />
• Flug nach Delhi und zurück mit Umsteigen in<br />
München<br />
• Flugabhängige Steuern und Gebühren<br />
• Transfers im Zielgebiet lt. Programm<br />
• 4 x Übernachtung im Hotel der Kategorie<br />
HHHH in Agra, Jaipur und Delhi<br />
• 5 x Übernachtungen in Khejarla, Jodhpur,<br />
Pushkar und Mandawa<br />
• 9 x Frühstück<br />
• Rundreise und Ausflüge inkl. Eintrittsgelder<br />
lt. Programm:<br />
• Delhi – Agra<br />
• Agra – Fatehpur Sikri – Jaipur<br />
• Jaipur – Fort Amber<br />
• Khejarla<br />
• Jodhpur – Bishnoi Village<br />
• Pushkar<br />
• Mandawa<br />
• Delhi<br />
• Deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort<br />
• Trinkgelder für Reiseleiter und Busfahrer<br />
• Sicherungsschein<br />
• Reiseliteratur<br />
REISEPREIS: € 1.669,pro<br />
Person im Doppelzimmer<br />
zzgl. evtl. Luftverkehrssteuer<br />
Einzelzimmerzuschlag: € 369,-<br />
Mindestteilnehmerzahl 25 Personen.<br />
Nicht im Reisepreis eingeschlossen und<br />
nur vorab buchbar:<br />
• Visagebühren € 90,- p.P.<br />
• Paket Abendessen: € 159,- p.P.<br />
8 x Abendessen im Hotel und<br />
1 x Abschiedsabendessen<br />
Jama Masjid, die größte Moschee Indiens<br />
Wichtige Hinweise/<br />
Reiseinformationen:<br />
Flugplan-, Hotel- und Programmänderungen<br />
bleiben ausdrücklich vorbehalten. An- und<br />
Abreisetag dienen ausschließlich der Erbringung<br />
der vertraglichen Beförderungsleistungen.<br />
Aus technischen oder flugplanbedingten<br />
Gründen kann bei allen Flügen eine Zwischenlandung<br />
erforderlich sein.<br />
Einreisebestimmungen:<br />
Deutsche Staatsangehörige benötigen für<br />
Indien einen mindestens noch 6 Monate gültigen<br />
Reisepass und ein Visum. Genauere<br />
Informationen sowie das Antragsformular<br />
erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.<br />
Wir behalten uns die Berechnung der von der<br />
Bundesregierung beschlossenen Luftverkehrssteuer<br />
für Flüge ab/bis Deutschland ab<br />
01. Januar 2011 vor, sobald das Gesetz verabschiedet<br />
ist.<br />
Impfbestimmungen / Gesundheitsvorsorge<br />
Bei Einreise direkt aus der Bundesrepublik<br />
Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.<br />
Grundsätzlich sollte auch bei<br />
Erwachsenen der Impfschutz gegen Tetanus,<br />
Diphtherie und Polio überprüft und ggf. aufgefrischt<br />
werden. Nähere Informationen<br />
erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt. Der Reisende<br />
sollte sich über Infektions- und Impfschutz<br />
sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig<br />
informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu<br />
Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken<br />
eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen,<br />
insbesondere bei den Gesundheitsämtern,<br />
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,<br />
Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten<br />
oder der Bundeszentrale für<br />
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.<br />
Es ist sehr wichtig, viel zu trinken.<br />
Hotelkategorie: (unsere Eigenbewertung)<br />
HHHH: Hotel der gehobenen Mittelklasse mit<br />
komfortabler Ausstattung.<br />
Heritage-Kategorie: zu Hotels umgebaute ehemalige<br />
Maharajapaläste mit dem lebendigen<br />
Charme vergangener Zeiten und meist unterschiedlich<br />
ausgestatteten Zimmern.<br />
Flugsicherheitsgebühren, -steuern, Visagebühren<br />
und Kerosinzuschlag entsprechen<br />
dem Zeitpunkt der Drucklegung. Wir behalten<br />
uns vor, Erhöhungen bis zum Reiseantritt<br />
in Rechnung zu stellen.<br />
Stand: Okt. 2010, Änderungen vorbehalten.<br />
Prachtvolle Bauten in Rajasthan<br />
Unsere Reisebedingungen (Auszug):<br />
1. Abschluss des Reisevertrages<br />
1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) – schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder<br />
Internet - bietet der Reisende GLOBALIS den Abschluss eines Reisevertrages auf der<br />
Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Informationen und dieser Reisebedingungen<br />
verbindlich an.<br />
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von GLOBALIS an den<br />
Reisenden bzw. den Vermittler der Gruppenreise zustande. Sie bedarf keiner<br />
bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird eine schriftliche<br />
Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.<br />
1.3 Der anmeldende Reisende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten<br />
Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche,<br />
gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.<br />
3. Anzahlung und Restzahlung<br />
3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß §<br />
651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet<br />
wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20% des Reisepreises,<br />
mindestens € 50,- pro Person.<br />
3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls<br />
im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht,<br />
dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt<br />
werden kann.<br />
3.3 Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises<br />
direkt oder über den Vermittler der Gruppenreise ausgehändigt.<br />
7. Rücktritt und Kündigung durch GLOBALIS<br />
7.2 GLOBALIS kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung<br />
genannten oder mit dem Vermittler der Gruppenreise vereinbarten Mindestteilnehmerzahl<br />
nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:<br />
a) GLOBALIS ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Vermittler der Gruppenreise<br />
als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn<br />
feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht<br />
durchgeführt wird.<br />
b) Ein Rücktritt von GLOBALIS später als 30 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig.<br />
8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung<br />
8.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber GLO-<br />
BALIS, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist,<br />
auch bei Rücktrittserklärungen des Reisenden gegenüber dem Vermittler der Gruppenreise,<br />
der Eingang bei GLOBALIS.<br />
8.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden stehen GLOBALIS unter<br />
Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche<br />
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen<br />
vom Reisepreis pro Person zu:<br />
Bei Flugreisen mit Charter-, Linien- oder Sondertarifen, Ferienwohnungen<br />
und -häuser:<br />
a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %<br />
b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 %<br />
c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 %<br />
d) vom 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 50 %<br />
e) vom 06. bis 01. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises<br />
f) Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 80%<br />
Bei Schiffsreisen:<br />
a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %<br />
b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 %<br />
c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %<br />
d) vom 14. bis 01. Tag vor Reisebeginn 75 %<br />
e) Ein Rücktritt am Tage des Reiseantritts ist ausgeschlossen und verpflichtet, wie<br />
der Nichtantritt zur vollen Bezahlung des Reisepreises<br />
8.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedingungen gelten, soweit diese im<br />
Einzelfall mit dem Reisenden oder, in dessen Vertretung mit dem Vermittler der<br />
Gruppenreise, wirksam vereinbart wurden.<br />
8.6 Soweit im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist<br />
(siehe hierzu die Leistungen in der Reiseausschreibung), empfehlen wir dem Reisenden,<br />
eine solche Versicherung abzuschließen. Wir empfehlen dem Reisenden außerdem<br />
eine Überprüfung des Krankenversicherungsschutzes für das betreffende Reiseland<br />
und gegebenenfalls auch den Abschluss einer solchen Versicherung.<br />
11. Haftung<br />
11.1 Die vertragliche Haftung von GLOBALIS, für Schäden, die nicht Körperschäden<br />
sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten)<br />
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit<br />
a) ein Schaden des Reisenden von GLOBALIS weder vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />
herbeigeführt oder<br />
b) GLOBALIS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines<br />
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />
Es gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters:<br />
GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH · 61137 Schöneck
INDIEN - DIE FARBEN<br />
RAJASTHANS<br />
Delhi – Agra – Fatehpur Sikri – Jaipur – Fort Amber –<br />
Khejarla – Jodhpur – Pushkar – Mandawa<br />
Die Höhepunkte Nordindiens in einer Reiseo<br />
Rajasthan - das Land der Königssöhneo<br />
Farbenpracht aus Tausendundeiner Nacht: das Rote Fort in Agra, Pink City Jaipur, „Blaue“ Stadt Jodhpuro<br />
Auf den Spuren des glanzvollen Lebens der Mogule und Maharadschas: Sie übernachten ino<br />
stimmungsvollen rustikalen Maharajapalästeno<br />
UNESCO-Weltkulturerbe: Taj Mahal, Rotes Fort, Mogulstadt Fatehpur Sikri, Kutub Minaro<br />
Angenehme Reisezeito<br />
Der Zauber einer fremden Welt Fort Amber Palast der Winde<br />
26.02. BIS 08.03.2011 · FLUG AB/AN FRANKFURT · € 1.669,- P.P. IM DZ<br />
Beratung und Buchung bei:<br />
Kreishandwerkerschaft Alzey - Worms<br />
Augustinerstr. 5, Postfach 1365<br />
55221 Alzey<br />
- als Vermittler -
Es erwartet Sie ein buntes Kaleidoskop aus historischer Architektur und hinduistischen Heiligtümern<br />
REISEPROGRAMM:<br />
1. TAG: Flug nach Delhi<br />
2. TAG: Delhi - Agra<br />
Am Flughafen werden Sie von Ihrer Deutsch<br />
sprechenden Reiseleitung in Empfang genommen<br />
und gewinnen einen ersten Eindruck von<br />
Delhi, der Stadt mit den vielen Gesichtern: der<br />
großzügig geplante Stadtteil New Delhi mit den<br />
vom Connaught Place in alle Himmelsrichtungen<br />
ausgehenden breiten, eleganten Alleen<br />
repräsentiert das moderne, westlich geprägte<br />
Indien. Die britischen Einflüsse sind hier unverkennbar<br />
und viele Botschaften und Regierungsgebäude<br />
bestimmen das Stadtbild. Sie sehen u.a.<br />
den Präsidentenpalast, Indiens mit über 70<br />
Metern höchstes Minarett „Qutab Minar“<br />
Pakistan<br />
Mandawa •<br />
Jaipur •<br />
Delhi •<br />
• Fatehpur Sikri<br />
• Fort<br />
Amber<br />
• Pushkar<br />
• Khejarla<br />
• Jodhpur<br />
Agra •<br />
Indien<br />
Nepal<br />
China<br />
(UNESCO Weltkulturerbe) sowie das India Gate<br />
(All India War Memorial), ein 42 Meter hoher<br />
Triumphbogen, der an die über 70.000 im ersten<br />
Weltkrieg für Großbritannien gefallenen indischen<br />
und englischen Soldaten erinnert.<br />
Anschließend fahren zu Ihrem Hotel nach Agra.<br />
3. TAG: Agra – Fatehpur Sikri – Jaipur<br />
Heute besuchen Sie das wohl berühmteste<br />
Gebäude Indiens - das aus weißem Marmor<br />
erbaute Taj Mahal (UNESCO Weltkulturerbe)<br />
– Zeugnis einer großen Liebe. Die Grabstätte<br />
bei Agra wurde vom Mogulkaiser Shahjehan<br />
für seine verstorbene Lieblingskaiserin Mumtaz<br />
Mahal erbaut und etwa 1648 vollendet.<br />
20.000 Arbeiter und viele Künstler aus Europa<br />
und Persien schufen das einzigartige Monument<br />
aus Sandstein, Marmor und Halbedelsteinen.<br />
Anschließend besuchen Sie die Festung<br />
von Agra – das Rote Fort (UNESCO Welkulturerbe).<br />
Feste Mauern und Türme aus rotem<br />
Sandstein – die fast 450 Jahre alte Palaststadt<br />
von Mogulkaiser Akbar diente drei Kaisergenerationen<br />
als Regierungssitz bis in Delhi gleichfalls<br />
ein Rotes Fort gebaut und die Hauptstadt<br />
wieder dorthin verlegt wurde. Auf Ihrer Weiterfahrt<br />
nach Jaipur machen Sie unterwegs<br />
Halt in Fatehpur Sikri, der Siegesstadt, die<br />
ebenfalls zum UNESCO Weltkulturerbe zählt.<br />
Einer Legende zufolge kam der Mogulkaiser<br />
Akbar im 16. Jh. nach Sikri und errichtete hier<br />
in nur 5 Jahren eine Stadt rund um einen Sand-<br />
steinfelsen, die allerdings kaum 15 Jahre später<br />
aufgrund mangelnder Wasserversorgung wieder<br />
verlassen wurde. Einige noch gut erhaltene<br />
Gebäude wie das Panch Mahal oder Jama Masjid<br />
mit seiner imposanten Säulenhalle zeugen<br />
von der kurzen und bewegten Vergangenheit<br />
Sikris. Übernachtung in Jaipur.<br />
4. TAG: Jaipur – Fort Amber<br />
Der heutige Tag steht ganz im Zeichen von Jaipur.<br />
Die Hauptstadt von Rajasthan wird wegen<br />
seiner aus rosafarbenem Sandstein gebauten<br />
Altstadthäuser auch „Pink City” bezeichnet. Im<br />
17. Jh. wurde sie von Maharaja Jai Singh II.<br />
gegründet und mit mächtigen Schutzmauern<br />
und Türmen umgeben - ein eindrucksvolles<br />
stadtplanerisches Beispiel alter hinduistischer<br />
Architekturtradition. Zunächst besuchen Sie<br />
das Fort Amber - den auf einem Hügel gelegenen<br />
ursprünglichen Herrschersitz der Maharadschas<br />
erreichen Sie auf ungewöhnliche Weise:<br />
stilgerecht auf dem Rücken bemalter Elefanten<br />
(falls nicht genügend Elefanten vorhanden sind<br />
fahren Sie mit einem Jeep). Lassen Sie sich<br />
durch die mächtigen Tore, Säulenpavillons und<br />
Spiegelsäle zurückversetzen in die Zeit von<br />
Ruhm und Reichtum der Rajputen-Fürsten. In<br />
Jaipur bestaunen Sie den Hawa Mahal, besser<br />
bekannt als „Palast der Winde“ - er ist kein<br />
Gebäude im eigentlichen Sinne, sondern eine<br />
fünfstöckige, mit zahlreichen Nischen und
Eines der größten Kunstwerke der Welt: Das Taj Mahal Haus im Haveli-Stil in der Shekhavati-Region Jaswant Thada in Jodhpur<br />
kunstvoll verzierten Erkern besetzte Fassade.<br />
Weitere Stationen Ihrer Jaipur-Rundfahrt sind<br />
der eindrucksvolle Stadtpalast aus rotem Sandstein<br />
und weißem Marmor mit einem Gewirr<br />
von Arkadengalerien, Balkonen und überkuppelten<br />
Pavillons sowie das monumentale Observatorium.<br />
Als krönender Abschluss dieses<br />
Tages erwartet Sie noch eine Rikscha-Fahrt<br />
durch die lebhafte Altstadt.<br />
5. TAG: Khejarla<br />
Sie fahren nach Khejarla und beziehen zunächst<br />
Ihr Hotel. Das auf einem Granitfelsen erbaute<br />
Fort Khejarla mit seinem rotem Sandstein<br />
erhebt sich majestätisch wie ein Sonnenstrahl<br />
aus der Wüste – durch diese exponierte Lage<br />
genießen Sie von dort einen „Rundumblick“-<br />
Blick über die Ebene. Das robuste Äußere des<br />
über 400 Jahre alten Forts steht im Kontrast zu<br />
der herrlichen Aura in seinem Inneren: nach<br />
dem Eintreten werden Sie überrascht von wunderbaren<br />
Wandmalereien, üppigem Goldzierrat,<br />
wunderschönen Terrassen, Balkonen und Alkoven.<br />
Die historischen Räume mit ihren Gitterfriesen<br />
versetzen Sie zurück in die Zeit des Rittertums<br />
mit seiner urtümlichen Atmosphäre,<br />
gleichzeitig können Sie die modernen, im zeitgenössischen<br />
Stil vorhandenen Einrichtungen<br />
genießen. Am Nachmittag flanieren Sie durch<br />
den beschaulichen Ort mit seinen Töpfereien,<br />
besuchen die Dorfschule und erreichen schließlich<br />
den über 600 Jahre alten „Tempel of Goddess<br />
Durga“ (Tempel der Kriegsgöttin) – von<br />
dort können Sie die einzigartige Atmosphäre<br />
des Sonnenuntergang mit einem fantastischen<br />
Blick auf die Umgebung erleben. Übernachtung<br />
in Khejarla.<br />
6. TAG: Jodhpur<br />
Die Fahrt führt Sie heute in die zweitgrößte<br />
Stadt Rajasthans: nach Jodhpur - ein leuchtender<br />
Farbflecken am Rande der Wüste Thar.<br />
Traditionell tünchten die Brahmanen ihre Häuser<br />
in der für die Hinduisten „Göttlichen“ Farbe<br />
blau und unterschieden sich damit von den<br />
weniger frommen Zeitgenossen. Bereits im 15.<br />
Jhdt. gegründet durch Rao Jodha, dem Oberhaupt<br />
des Rajputen-Clans, zeichnete sich die<br />
Stadt durch ihre Lage an einer belebten Handelsroute<br />
aus - die Erträge durch den Handel<br />
mit Opium, Sandelholz, Datteln und Kupfer lie-<br />
ßen sie rasch anwachsen. Nach dem Bezug<br />
Ihres Hotels unternehmen Sie am Nachmittag<br />
mit den traditionellen Auto-Rikshaws, den<br />
Thuk-Thuks, eine Rundfahrt durch die malerische<br />
Altstadt und die typischen Basare. Übernachtung<br />
in Jodhpur.<br />
7. TAG: Jodhpur – Bishnoi Village<br />
Heute vertiefen Sie Ihre Eindrücke von Jodhpur:<br />
Das Stadtbild ist geprägt von dem majestätisch<br />
auf einem 125 m hohen Felsgrat thronenden<br />
Fort Mehrangarh, dessen gewaltige Wälle, wunderschöne<br />
Höfe, Paläste, Tempel, Gärten und<br />
Seen noch die einstige Macht der ehemaligen<br />
Herrscher Marwars erahnen lässt. In der mittelalterlichen<br />
Altstadt faszinieren lebhafte Basare,<br />
in denen Silberwaren, Textilien und Gewürze<br />
feilgeboten werden. Danach besuchen Sie Jaswant<br />
Thada, den 1899 zum Gedenken an den<br />
Maharaja Jaswant Singh aus weißem Marmor<br />
erbauten Kenotaphen. Anschließend unternehmen<br />
Sie noch einen Spaziergang in Bishnoi Village,<br />
einer Ansammlung kleiner, traditioneller<br />
Kunsthandwerksdörfer. Hier können Sie Schuhmachern,<br />
Töpfern und Webern bei der Arbeit<br />
zusehen und die Bewohner in ihren Trachten<br />
und dem typischen alten Silberschmuck bewundern.<br />
Übernachtung in Jodhpur.<br />
8. TAG: Pushkar<br />
Sie fahren nach Pushkar, der heiligsten Stätte<br />
des Hinduismus in Rajasthan. In dem Pilgerort<br />
soll der Legende nach der Gott Brahma einen<br />
Dämon mit einer Lotusblüte besiegt haben: die<br />
Blüte fiel herab und eine Quelle begann zu sprudeln,<br />
aus der sich schließlich der heilige See bildete.<br />
Während einer Stadtrundfahrt lernen Sie<br />
die Sehenswürdigkeiten von Pushkar näher<br />
kennen und besuchen den eindrucksvollen<br />
Brahmanen-Tempel, einer der wenigen dem<br />
Gott Brahma geweihten Tempel des Landes. Er<br />
beherbergt ein vierköpfiges Götzenbild des<br />
Brahma und besticht durch seine schwarz-weiß<br />
gefliesten Böden mit kunstvoll gearbeiteten<br />
Randornamenten. Anschließend können Sie<br />
sich am wunderschön gelegenen Pushkar-See<br />
entspannen und bei einem beschaulichen Spaziergang<br />
die Seele baumeln lassen. Übernach-<br />
9. TAG: Mandawa<br />
Heute geht die Fahrt in die berühmte Shekhawati<br />
Region, die für ihre wunderschönen, im Haveli-Stil<br />
bemalten Häuser mit den geschnitzten<br />
Türen bekannt ist. Im Herzen der Region besuchen<br />
Sie eine der schönsten Orte der Umgebung:<br />
Mandawa, eine geschäftige Kleinstadt aus dem<br />
18. Jh., durch die früher die alte Seidenstraße verlief.<br />
Karawansereien und reichverzierte Tempel<br />
bieten an den Fassaden und in den Innenhöfen<br />
einen unerschöpflichen Schatz teils naiver, teils<br />
professioneller Bildkunst aus dem 19. Jh.. Ornamente<br />
des religiösen Lebens, aber auch Geschichten<br />
und Legenden um Volkshelden, historische<br />
Ereignisse und Personen, werden Sie zum Staunen<br />
bringen. Übernachtung in Mandawa.<br />
10. TAG: Delhi<br />
Nach dem Frühstück verlassen Sie Mandawa<br />
und fahren zurück nach Delhi: Während einer<br />
Rundfahrt entdecken Sie Old Delhi mit seinen<br />
typisch orientalischen Stadtvierteln, engen<br />
gewundenen Gassen, Basaren, Tempeln,<br />
Moscheen und historischen Monumenten. Sie<br />
besuchen zunächst das größte islamische Gotteshaus<br />
Indiens: die Jama-Masjid-Moschee, in<br />
deren Innenhof rund 25.000 Gläubiger Platz<br />
finden. Nach der Besichtigung der Gedenkstätte<br />
von Mahatma Gandhi werden Sie zu Ihrem<br />
Hotel gebracht und können bei Ihrem<br />
Abschiedsabendessen die Reise Revue passieren<br />
lassen. Übernachtung in Delhi.<br />
11. TAG: Ankunft in Deutschland<br />
Transfer zum Flughafen.<br />
tung in Pushkar. Mit bunt bemalten Elefanten gehts zum Fort Amber
Seite 18 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />
Wirtschaftspreis „regio effekt“:<br />
Wirtschaftlicher Erfolg und soziales Engagement honoriert<br />
Zum zweiten Mal hat der Landkreis Alzey-<br />
Worms den Wirtschaftspreis „regio effekt“ an<br />
Unternehmen aus der Region vergeben. Drei erfolgreichen<br />
Firmen, die sich in unterschiedlichen<br />
Kategorien dem Wettbewerb gestellt hatten und<br />
sich durch besonderen unternehmerischen Erfolg<br />
und soziales Engagement auszeichnen, überreichte<br />
Landrat Ernst Walter Görisch im Rahmen<br />
einer Feierstunde im Sitzungssaal der Kreisverwaltung<br />
Alzey-Worms den attraktiven Preis. Insgesamt<br />
28 Betriebe hatten sich in den Gruppen<br />
„Neu durchgestartet“ (Jungunternehmen bis<br />
fünf Jahre nach Gründung), „Klein und doch<br />
ganz groß“ (Kleinunternehmen bis 50 Beschäftigte)<br />
und „Die Leuchttürme“ (Mittelständische<br />
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten) am<br />
Wettbewerb beteiligt.<br />
„Der Preis soll Motivation und Anerkennung für<br />
die Leistungsbereitschaft, Innovationsfähigkeit,<br />
Flexibilität und Kreativität der wirtschaftlichen<br />
Akteure sein“, betonte Landrat Ernst Walter Görisch<br />
in seiner Laudatio und verdeutlichte die<br />
positive Entwicklung des Landkreises in den vergangenen<br />
Jahren. „Die Unternehmen im Landkreis<br />
Alzey-Worms haben das durch die weltweite<br />
Wirtschafts- und Finanzkrise gekennzeichnete<br />
schwierige Jahr 2009 gut überstanden. Viele Indikatoren<br />
für 2010 zeigen wieder positive Perspektiven“,<br />
so Görisch. Die Erholung der Wirtschaft<br />
in Rheinland-Pfalz und im Landkreis Alzey-<br />
Worms setze sich weiter fort. Diese positive Entwicklung<br />
schlage sich auch bei den Aufträgen<br />
und Umsätzen nieder und zeige, dass gerade der<br />
Mittelstand - der in Rheinland-Pfalz eine tragende<br />
Säule der Wirtschaft einnimmt - das Krisenjahr<br />
gut meistern konnte.<br />
„Niedrige Arbeitslosenzahlen, wirtschaftliches<br />
Wachstum, erfolgreiche Tourismusförderung<br />
und hervorragende verkehrliche Anbindungen<br />
zeichnen den Kreis als attraktiven Wirtschaftsstandort<br />
aus“, betonte der Kreischef. Dabei sei die<br />
hervorragende Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung<br />
im Landkreis zuvorderst dem<br />
Engagement langjährig ansässiger und neuer Betriebe<br />
zu verdanken. Der Wirtschaftspreis „regio<br />
effekt“ unterstreiche die Bedeutung von Wirtschaft<br />
und Unternehmen in besonderer Weise.<br />
Kerstin Bauer, Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />
des Landkreises Alzey-<br />
Worms (WfG), informierte über die Unternehmen,<br />
die sich am Wettbewerb beteiligt hatten und<br />
über die Auswahlmodalitäten der Fachjury aus<br />
Mitgliedern des WfG-Aufsichtsrates, des Kreistages<br />
und Vertretern der regionalen Wirtschaft. Bewertet<br />
werden die Unternehmen nach elf Kriterien.<br />
Dazu zählen die Gesamtentwicklung,<br />
Innovationen, Ausbildungsmanagement, die Beschäftigung<br />
älterer Mitarbeiter, besonderes soziales<br />
oder gesellschaftliches Engagement und umwelt-<br />
oder ressourcenschonende Maßnahmen.<br />
Mit dem Preis in der Kategorie „Neu durchgestartet“<br />
ehrte Landrat Görisch das im Jahr 2006<br />
gegründete Flonheimer Unternehmen „Champions-Implants“.<br />
Das Siegerunternehmen entwickelt<br />
und produziert Zahnimplantate und Zubehör<br />
für Implantationen. Als herausragend gelten<br />
die Innovationskraft der Produkte und die familienfreundliche<br />
Arbeitsorganisation sowie die<br />
Beschäftigung älterer Mitarbeiter. Das von Dr.<br />
Armin Nedjat und seiner Frau Gisa Nedjat geführte<br />
Unternehmen hat 18 Arbeitsplätze geschaffen.<br />
„Der Preis ist eine große Anerkennung<br />
für das gesamte Team“, freute sich Dr. Nedjat<br />
über die Auszeichnung.<br />
Als Vertreter der „Wiels-Brillen GmbH Alzey“<br />
nahmen Werner und Christian Puder den Wirtschaftspreis<br />
in der Kategorie „Klein und doch<br />
ganz groß“ aus den Händen des Kreischefs entgegen.<br />
„Unter den kleineren Betrieben gehören Sie<br />
zu den Großen“, so Landrat Görisch. Unternehmerischer<br />
Erfolg, Ausweitung des Geschäftsfeldes,<br />
steigende Arbeitsplatzzahlen sowie soziales<br />
und gesellschaftliches Engagement zeichnen das<br />
familienfreundliche Unternehmen besonders<br />
aus. Geschäftsführer Werner Puder nannte Ausund<br />
Weiterbildung sowie den Anspruch der ständigen<br />
Verbesserung als Schwerpunkte des Unternehmens,<br />
das neben Brillen und Kontaktlinsen<br />
auch Hörsysteme anpasst und vertreibt.<br />
Als Preisträger in der Kategorie „Die Leuchttürme“<br />
überreichte Landrat Görisch den Wirtschaftspreis<br />
an den Wörrstädter Sitz der „juwi<br />
Holding AG“. „Vier Leuchtturm-Unternehmen<br />
haben sich in dieser Kategorie beworben, allesamt<br />
herausragende Betriebe mit einer hervorragenden<br />
wirtschaftlichen Entwicklung und großem<br />
sozialen Engagement. Die juwi Holding AG<br />
hat jedoch in der Summe der Wirtschaftspreis-<br />
Kriterien die Jury überzeugt“, betonte der Kreischef<br />
in seiner Laudatio. Im Bereich der erneuerbaren<br />
Energien zählt juwi zu den weltweit<br />
führenden Unternehmen. Seine sehr hohe Mitarbeitermotivation<br />
zeichnet das Unternehmen genauso<br />
aus wie seine Orientierung auf Projekte im<br />
Ausland. Durch die betriebseigene Kindertagesstätte<br />
und anpassungsfähige Arbeitszeitmodelle<br />
sei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet.<br />
Firmengründer und Vorstand Matthias<br />
Willenbacher betonte, dass das Unternehmen<br />
in den kommenden Jahren eine<br />
Beschäftigung von über 1000 Mitarbeitern anstrebe:<br />
„Wir können noch vielen Bürgern Arbeitsplätze<br />
bieten.“<br />
Die musikalische Umrahmung des Abends übernahmen<br />
Schüler der Musikschule des Landkreises<br />
Alzey-Worms. Clenda Lahr (Gesang) und Jonathan<br />
Peters (Klavier) begeisterten mit ihrem<br />
Vortrag.<br />
Weitere Bilder von der Veranstaltung anlässlich<br />
der Vergabe des Wirtschaftspreises sind auf der<br />
Homepage des Landkreises Alzey-Worms unter<br />
www.kreis-alzey-worms.de/Bildergalerie eingestellt.
Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 19<br />
LICHTTEST-AKTION der Kfz-Innung Worms<br />
in der Kaiserpassage<br />
Oktober, die Zeit der Lichttestaktionen bundesweit,<br />
war auch für die Wormser Kfz-Innung<br />
der Anstoß, sich in der Öffentlichkeit zu<br />
präsentieren.<br />
Mitglieder der Innung stellten sich ehrenamtlich<br />
am Samstag, den 9. Oktober 2010 von 8.00<br />
– 19.30 Uhr in der Tiefgarage der Kaiserpassage<br />
zur Verfügung, um den Autofahrern kostenlos<br />
ihre Beleuchtung zu überprüfen und<br />
den Fahrzeugen, wenn alles in Ordnung war,<br />
eine Lichtplakette zu kleben.<br />
Für nicht ordnungsgemäße Lichtanlagen wurde<br />
ein Mängelbericht geschrieben, damit<br />
konnten die Autofahrer/innen zur eigenen<br />
Werkstatt fahren.<br />
Die Aktion wurde gut angenommen (auch<br />
von unserem Oberbürgermeister), und die<br />
Helfer hatten alle Hände voll zu tun und trotz- Unterstützt wurden die Kfz-Meister und Ingedem<br />
kommt es immer wieder vor, dass Autonieure<br />
in Punkto Verpflegung vom Innungsfahrer<br />
die Möglichkeit des sofortigen Services<br />
kollegen Metzgerei Kaltenborn und Meister-<br />
mit den verschiedensten Ausflüchten ablehbäckerei<br />
Scheubeck.<br />
nen.<br />
Nachfolgende Mitgliedsbetriebe haben sich<br />
Die Statistik der geprüften Fahrzeuge lag, wie<br />
an der Aktion beteiligt:<br />
im Bundesdurchschnitt bei 30% Fehlerquote,<br />
was auch den Sinn der Lichttestaktion bestätigt. Dieter Sigmund (Autobetrieb Sigmund), Josef<br />
Die Aktion wurde vom Centermanagement Kovacevic (Auto Kovacevic), Hans Frick (Auto<br />
mit Flyern, die an Besucher der Kaiserpassage Frick), Robert Cipper und Oliver Kraus (De-<br />
ausgegeben und Plakaten, die aufgestellt wurkra), Dieter Diesel (ohne Fa.), Hans Walter<br />
Expertise A5 quer 4c_210x148 06.01.10 12:57 Seite 1<br />
den, unterstützt.<br />
Krämer (Auto Krämer), Karl Schüttler (Fa.<br />
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Vorsorgebausteine<br />
zusammen?<br />
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auf Ihre persönlichen Wünsche und Ziele optimal ausgerichtet ist. Meistens können Sie dabei<br />
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Braner, Fischer +Schüttler), Ludwig Radmacher<br />
(Auto Radmacher), Frank Mast (Fa. Reifen<br />
Mast), Efthimios Voukelatos (Fa. TLV),<br />
Michael Kritter (Fa. Kritter), Benjamin Lehmann<br />
(Auto-Lehmann), Vasfi Turgott (Opel<br />
Busch), Jörg Grammel (Autohaus J. Grammel),<br />
Torsten Messing (Fa. Löhr), Ronald<br />
Schneiders (Fa. Nau) und Manfred Baier (Autohaus<br />
M.Baier).<br />
Diesen Kollegen nochmals herzlichen Dank,<br />
denn es sind fast alles Kleinstbetriebe, die sowieso<br />
den ganzen Tag gefordert sind.<br />
Gut zu wissen, dass es SIGNAL IDUNA gibt.<br />
Filialdirektion Mainz ● Neutorstraße 1a ● 55116 Mainz<br />
Telefon (0 61 31) 2 40 90-20 ● Telefax (0 61 31) 2 40 90-29 ● helmut.greszik@signal-iduna.de
Sicher bis zur Ski-Piste<br />
Gepäck in den Kofferraum,<br />
Skier & Co. in die Dachbox<br />
Der heiß ersehnte Winterurlaub steht vor der<br />
Tür. Jetzt muss nur noch das Auto beladen<br />
werden. Doch wie passen alle Koffer und die<br />
Skiausrüstung in das Fahrzeug, sodass Autofahrer<br />
und Beifahrer entspannt und sicher am<br />
Ferienort ankommen? Die Experten der Kfz-<br />
Innung haben einige Tipps zusammengestellt.<br />
Grundsätzlich gehöre Gepäck in den Kofferraum<br />
und nicht auf die Rückbank, weisen die<br />
Fachleute hin. Dabei kommen große Gepäckstücke<br />
ganz nach hinten - am besten direkt<br />
hinter die Lehne der Rückbank. Kleinere Teile<br />
füllen die Zwischenräume. Wichtig: Der Autofahrer<br />
braucht durch den Innenspiegel freie<br />
Sicht nach hinten. Zudem sollten alle Gepäckstücke<br />
gut befestigt sein. Verbandskasten und<br />
Warndreieck müssen griffbereit bleiben – bei<br />
überfülltem Kofferraum am besten unter dem<br />
Vordersitz platzieren. Zusätzlichen Stauraum<br />
bieten Dachboxen. Allerdings gehören dort<br />
Bei Schnee und Eis sind sie im Dauereinsatz:<br />
Räumfahrzeuge versuchen dann für Autofahrer<br />
eine freie Bahn auf Autobahnen und Landstraßen<br />
zu schieben. „Wegen ihrer Größe hat<br />
mancher Verkehrsteilnehmer ein mulmiges<br />
Gefühl.<br />
Einige sehen sie sogar als Hindernis“, sagt ein<br />
Sprecher der Kfz-Innung. Aber: Winterdienst<br />
müsse sein, betont er. Wichtig sei, dass Autofahrer<br />
den Räumdienst nicht behindern.<br />
Deshalb sollten Autofahrer Abstand halten,<br />
nur Ski, Snowboards, Stöcke und Stiefel hinein,<br />
betonen die Fachleute. Schweres Gepäck<br />
ist tabu. Zu viel Gewicht der Boxen beeinfl usse<br />
den Schwerpunkt des Autos. Das Bremsen<br />
würde schwieriger, und das Fahrzeug könnte<br />
durch veränderte Fahreigenschaften schlingern.<br />
Ein Blick in die Bedienungsanleitung des<br />
Autos verrät, wie hoch die maximale Dachlast<br />
ist. Wer hingegen Ski auf einem Skidachträger<br />
transportiert, sollte beachten, dass die Skienden<br />
nach hinten zeigen. Das verringert den<br />
Luftwiderstand.<br />
Vor dem Start in den Schnee muss der Reifendruck<br />
an das erhöhte Gewicht angepasst werden<br />
– dabei sind auch die Insassen mitzurechnen.<br />
Ein Ferien-Check im Kfz-Meisterbetrieb<br />
sorgt für eine entspannte Fahrt in die Berge.<br />
Neben der technischen Rundum-Durchsicht<br />
gibt es auch saisonale Zubehörangebote von<br />
Dachträgern, Dachboxen, Schneeketten, Enteisern<br />
bis hin zum Starthilfekabel. Mit den Tipps<br />
für die Fahrt in die Berge aus Meisterhand steht<br />
dem Winterspaß nichts mehr im Wege.<br />
Schneepfl ug hat Vorfahrt<br />
denn Salz und aufgewirbelter Schneematsch<br />
trüben die Sicht. Riskante Überholmanöver<br />
am besten vermeiden, da man so keine Zeit<br />
gewinnt. Denn vor dem Schneepfl ug ist die<br />
Straße ungeräumt.<br />
Bei einem entgegenkommenden Schneepfl ug<br />
sollten Autofahrer langsam und so weit wie<br />
möglich rechts fahren. Manchmal ist es ratsam,<br />
einfach anzuhalten und das Räumfahrzeug<br />
vorbei zu lassen. Denn reicht das Räumschild<br />
über die Straßenmitte, kann es leicht<br />
zum Zusammenstoß kommen.<br />
Ein Guckloch<br />
auf der vereisten Windschutzscheibe frei zu<br />
kratzen genügt nicht. Für eine gute Sicht sollten<br />
sich Autofahrer Zeit nehmen, Scheiben<br />
und Scheinwerfer gründlich von Schnee und<br />
Eis zu befreien.<br />
Dabei nicht vergessen, auch das Kennzeichen<br />
sowie Blink- und Schlussleuchten zu putzen.<br />
Auf leisen Sohlen<br />
Beim Kauf eines neuen Reifens bis 185 Millimeter<br />
Breite fi nden Käufer jetzt auf dem Reifenrand<br />
nicht nur eine Genehmigungsnummer,<br />
sondern auch ein großes „S“.<br />
Der Buchstabe steht für Sound und bestätigt:<br />
Der Pneu erfüllt die neuen EU-Grenzwerte<br />
für Abrollgeräusche. Händler verkaufen seit 1.<br />
Oktober 2009 nur noch „S“ für diese Reifengröße.<br />
Seit 1. Oktober 2010 bekommen auch Fahrzeuge<br />
mit einem Reifen-Querschnitt von 185<br />
bis 215 Millimeter leise „Sohlen“.
++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++<br />
Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 21
Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++<br />
Seite 22 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />
Bestätigung der <strong>Elternzeit</strong><br />
Sehr geehrte/r Frau/Herr…<br />
hiermit bestätigen wir Ihnen entsprechend Ihrem Antrag vom ............... Ihre <strong>Elternzeit</strong><br />
vom .................... bis zum ....................<br />
Ihr Erholungsurlaub für das Jahr .......... wird damit gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG<br />
um …. Tage gekürzt. Ihr Erholungsurlaub für das Jahr beträgt damit nur noch …..... Tage.<br />
Sofern Sie den Urlaub nicht bis zum letzten Tag vor Beginn Ihrer <strong>Elternzeit</strong> in Anspruch<br />
genommen haben, können Sie ihn im Anschluss an Ihre <strong>Elternzeit</strong> nehmen.<br />
Wir wünschen Ihnen alles Gute während Ihrer <strong>Elternzeit</strong>.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
________________________ ____________________________<br />
Datum Unterschrift Arbeitgeber
++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++<br />
Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 23<br />
Hinweis für den Arbeitnehmer<br />
Mitführungs- und Vorlagepfl icht von Ausweispapieren<br />
(gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)<br />
Als Arbeitnehmer sind Sie verpfl ichtet, während der täglichen Arbeit Personalausweis,<br />
Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen, um diesen bei einer Zollkontrolle<br />
vorlegen zu können. Wir bitten Sie dringend, die entsprechenden Papiere<br />
täglich mitzuführen.<br />
Sollten entsprechende Papiere bei einer Kontrolle nicht vorgelegt werden können,<br />
kann ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro verhängt werden.<br />
Der Arbeitgeber ist ab Januar 2009 dazu verpfl ichtet seine Arbeitnehmer einmalig nachweislich<br />
und schriftlich auf diese Mitführungspfl icht hinzuweisen.<br />
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihnen der Hinweis schriftlich ausgehändigt<br />
wurde und Sie ihn zur Kenntnis genommen haben.<br />
________________________ ____________________________<br />
Datum Unterschrift Arbeitnehmer
Seite 24 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />
EIN UNtERNEhmEN aUs<br />
Alzey. Wilhelm Gerlach bat seinen Vorstand,<br />
ihn vom Amt des Vorsitzenden zu entbinden.<br />
Als Grund nannte er zunehmende berufliche<br />
Beanspruchung. In der Mitgliederversammlung<br />
am 13.Oktober in Mainz wurde Peter E.<br />
Eckes (Nieder-Olm) als neuer Vorsitzender<br />
einstimmig gewählt.<br />
Eckes war bisher neben Ingo Steitz stellv.<br />
Vorsitzender des Vereins. Den somit freiwerdenden<br />
Posten eines stellv. Vorsitzenden übernimmt,<br />
ebenfalls nach einstimmiger Wahl,<br />
Herr Walter Strutz.<br />
Herr Gerlach gehört dem Vorstand weiterhin an<br />
und bleibt zuständig für den Bereich Finanzen.<br />
Der neue Vorsitzende Peter E. Ecker äußerte<br />
sich in einem Gespräch zu seinem neuen Amt<br />
wie folgt:<br />
Was sind die vorrangigen Ziele und Projekte,<br />
die Sie als neuer Vorsitzender von Rheinhessen<br />
Marketing erreichen und umsetzen wollen?<br />
Aus rein operativer Sicht geht es mir, wie übrigens<br />
dem gesamten Vorstand, um die Überzeugung<br />
und Gewinnung neuer Mitglieder,<br />
die sich durch ihre Mitgliedschaft zu den Idealen<br />
unserer Region bekennen und mit ihrem<br />
Beitrag die unverzichtbare Grundlage für unsere<br />
Arbeit schaffen.<br />
Dann haben wir mit den Planungen und Vorbereitungen<br />
zum 200-jährigen Bestehen der<br />
Region Rheinhessen im Jahr 2016 ein dickes<br />
Paket von Initiativen und Maßnahmen vorgesehen,<br />
die eine möglichst hohe Breitenwirkung<br />
auslösen sollen. Denn es soll ja ein festliches<br />
Jahr für die ganze Bevölkerung von<br />
Rheinhessen werden – und das sind immerhin<br />
mehr als sechshunderttausend Menschen, die<br />
sich in aller Regel für so etwas gerne begeistern<br />
lassen. Das sollte dann auch in ganz Deutschland<br />
wahrgenommen werden.<br />
Unsere Aufgabe muss aber auch in den eher<br />
ideellen Bemühungen liegen – der Vermittlung<br />
einer bewusst gelebten Identität, der Begeisterung<br />
für die Gemeinsamkeiten und das<br />
Engagement im Einzelfall. Bereits jetzt kommen<br />
immer wieder Unternehmen, Gemeinden<br />
und Vereine auf uns zu, die an einer Kooperation<br />
interessiert sind, wobei es nicht um<br />
die Erwartung geht, dass wir dazu finanzielle<br />
Beiträge leisten mögen, sondern viel eher um<br />
Angebote zur Mitgestaltung.<br />
Worin liegt für Sie der besondere Reiz Rheinhessens<br />
und was hebt diese Region von anderen<br />
Regionen ab?<br />
Zunächst zum zweiten Teil Ihrer Frage: der<br />
weite Himmel, das Licht und die Farben.<br />
Wilhelm Gerlach tritt als Vorsitzender<br />
des Rheinhessen Marketing zurück<br />
Schauen Sie aus dem Fenster oder fahren Sie<br />
über Land: diese Region ist einfach großartig,<br />
üppig und fast liebevoll mit diesen Vorzügen<br />
ausgestattet. Dessen sollte man sich gelegentlich<br />
bewusst werden, weil es Schönheiten sind,<br />
die man nicht kaufen kann, sondern einfach<br />
nur wahrnehmen und verinnerlichen muss.<br />
Es gibt natürlich viele weitere Faktoren, die<br />
Rheinhessen von anderen Regionen abheben:<br />
die insgesamt gute wirtschaftliche Entwicklung,<br />
die lebendige Geschichte, die höchst präsente<br />
Kultur und der insgesamt jugendliche<br />
Geist, den Sie hier überall spüren: bei den jungen<br />
und erfolgreichen Winzern, bei Mainz 05<br />
ebenso wie überhaupt im Sport, bei unseren<br />
Wirtschaftsjunioren, der Landjugend, im<br />
Handwerk und vielen weiteren.<br />
Der besondere Reiz für mich ist einfach zu beschreiben:<br />
hier bin ich geboren, hier bin ich<br />
aufgewachsen, hier wohne ich mit meiner Familie<br />
und hier hatte und habe ich mein berufliches<br />
Universum. Zum „Auswandern“ bestand<br />
für mich also nie ein Anlass, von<br />
vorübergehenden geschäftlichen Auslandsaufenthalten<br />
einmal abgesehen.<br />
Nein, ich fühle mich hier einfach wohl und<br />
könnte mir im Übrigen denken, dass es den<br />
meisten Menschen ebenso ergeht. Vielleicht<br />
liegt hier sogar für uns eine weitere gemeinsame<br />
Aufgabe – um es etwas klassisch zu formulieren:<br />
die Vermittlung von Heimatbewusstsein<br />
und Geborgenheit – gerade auch für<br />
junge Familien bei der Wahl ihres Wohnsitzes.<br />
Wo sehen Sie noch Potenziale, die es auszuschöpfen<br />
gilt, um noch mehr Synergie-Effekte<br />
zu schaffen, noch mehr Partner ins Boot zu<br />
holen und Rheinhessen somit noch bekannter<br />
zu machen?<br />
Diese sehe ich auf vielen Ebenen, um nicht zu<br />
sagen: überall. Am Abend nach unserer Mitgliederversammlung<br />
zum Beispiel – wir waren<br />
zu Gast in Ihrem Verlagshaus – haben zwei<br />
namhafte Unternehmen aus der Region ihr Interesse<br />
an einer intensiveren und auch längeren<br />
Kooperation bekundet. Das geschieht<br />
nicht zum ersten Mal und wird uns immer<br />
wieder veranlassen, diese Unternehmen aufzusuchen<br />
und mit den dort Verantwortlichen<br />
konkretere Gemeinsamkeiten auszuloten und<br />
im besten Fall in die Tat umzusetzen, auch um<br />
Rheinhessen in Deutschland bekannter zu<br />
machen.<br />
Hier liegt sozusagen also die Kernkompetenz<br />
von Rheinhessen Marketing & Kultur: das Anbahnen,<br />
Begleiten und Koordinieren von<br />
Maßnahmen oder Inhalten, die zueinander<br />
Rheinhessen<br />
passen oder sich ergänzen. Das ist nicht immer<br />
ganz einfach, zugegeben. In den 10 Jahren unseres<br />
Bestehens sind so aber eine ganze Reihe<br />
von dauerhaften Programmen zustande gekommen,<br />
über die sich heute jeder freut. Ich<br />
selbst bin übrigens seit unserer Gründung mit<br />
dabei.<br />
Ein ganz besonderes und wertvolles Potenzial<br />
haben wir mit den Städten Mainz und Worms,<br />
mit den beiden Landkreisen wie überhaupt<br />
mit allen weiteren Städten und Gemeinden.<br />
Denn dort sind die Menschen zu Hause, die es<br />
für die „Idee Rheinhessen“ zu gewinnen gilt.<br />
Die Kommunikationskraft unserer Kommunen<br />
ist unerschöpflich, wenn auch im Einzelfall<br />
vielleicht nicht immer optimal realisiert.<br />
Aber das wird sich gemeinsam entwickeln lassen,<br />
spätestens wenn es um 2016 geht.<br />
Wenn von den Potenzialen die Rede ist, muss<br />
aber auch unser Vorstand genannt werden.<br />
Dort nämlich sind alle Institutionen mit ihren<br />
Mandatsträgern beisammen, die die Region<br />
Rheinhessen in irgendeiner Form, auch flächendeckend,<br />
repräsentieren.<br />
Glauben Sie, dass sich langsam so etwas wie<br />
eine rheinhessische Identität ausbildet oder<br />
braucht das noch etwas Zeit?<br />
Ja, das glaube ich, weil wir mittendrin sind in<br />
dieser Entwicklung. Rheinhessen wird inzwischen<br />
allgemein bewusster wahrgenommen<br />
und auch aufmerksamer erlebt. Wenn Mainz<br />
05 zum Beispiel die Herzen höher schlagen<br />
lässt, dann ist nicht selten auch von den<br />
„Rheinhessen“ die Rede. Das zeigt, wie sich<br />
Identität bilden und entwickeln kann. Die<br />
Rheinhessen sind jung, dynamisch, ideenreich,<br />
in aller Regel fröhlich und dadurch irgendwie<br />
sympathisch. Mit solchen Leuten hat<br />
man ganz einfach gerne zu tun.<br />
Meine Empfehlung: reden Sie immer mal „mit<br />
de Leut“ – auf dem Wochenmarkt, im Sportverein,<br />
am Wochenende beim Wandern oder<br />
mit den Winzern im Weinberg. Da lernen Sie<br />
die rheinhessische Identität aus erster Hand<br />
kennen. Denn ganz nebenbei: die Identität einer<br />
Region fußt immer auch auf der Mentalität<br />
der Menschen, die das gesellschaftliche<br />
Miteinander prägt.<br />
Rheinhessen Marketing hat in den vergangenen<br />
zehn Jahren bereits viel erreicht. Was muss<br />
Ihrer Meinung nach noch verbessert werden,<br />
um die Arbeit zu optimieren?<br />
Ehrlich gesagt: Einen Tag nach Übernahme<br />
des Vorsitzes will ich mich gerne erst einmal<br />
mit der ganzen Bandbreite der Aufgaben be-
Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 25<br />
schäftigen, um daraus meine Schlüsse zu ziehen,<br />
die wir dann im Vorstand diskutieren<br />
werden.<br />
Sicherlich wird es einiges geben, was man anders<br />
oder intensiver betreiben kann – aber ich<br />
möchte einen Schritt nach dem anderen tun –<br />
oder besser: nicht den zweiten vor dem ersten.<br />
2016 feiert Rheinhessen sein 200-jähriges Bestehen.<br />
Welche Rolle spielt dieses große Ereignis<br />
bereits jetzt in Ihren Planungen und in Ihrem<br />
Handeln?<br />
Einiges dazu habe ich ja schon vorher gesagt.<br />
Für uns ist dieses Jubiläum im wahrsten Sinne<br />
des Wortes ein Jahrhundertereignis. Und so<br />
etwas lässt sich nicht einfach aus dem Ärmel<br />
schütteln.<br />
Ein erster „Bauplan“ ist natürlich von unserem<br />
Vorstand bereits verabschiedet. Auch liegt uns<br />
die Zusage der Verlagsgruppe Rhein Main für<br />
eine umfassenden Medienpartnerschaft vor,<br />
für die wir sehr dankbar sind. Denn immerhin<br />
geht es ja darum, einen größtmöglichen Teil<br />
5. Maler und Lackierer<br />
Akeem Stevens<br />
Kirchstraße 36<br />
55234 Framersheim<br />
Ausbildungsbetrieb<br />
Geselle GmbH<br />
Im Erbespfad 10A<br />
55234 Albig<br />
4. Landessieger<br />
13. Anlagenmechaniker f. Sanitär-,<br />
Heizungs- u. Klimatechnik<br />
Steffen Krein<br />
In den Kirchwiesen 4<br />
55599 Wonsheim<br />
Ausbildungsbetrieb<br />
Guido Müller<br />
Sanitär-Heizungs-Klimatechnik GmbH<br />
Kreuzstraße 4<br />
55599 Stein-Bockenheim<br />
1. Landessieger<br />
15. Elektroniker f. Energie- u.<br />
Gebäudetechnik<br />
Dennis Jahnke<br />
Weinrufstraße 2<br />
55234 Bibelnheim<br />
Ausbildungsbetrieb<br />
Elektro Reinhardt GmbH<br />
Wormser Straße 24-26<br />
55239 Gau-Odernheim<br />
1. Kammersieger<br />
der Bevölkerung für einzelne Maßnahmen<br />
kultureller und/oder unterhaltender Art zu<br />
gewinnen und zu begeistern. Dies kann nur<br />
zusammen mit etablierten Medien funktionieren,<br />
und zwar über Rheinhessen hinaus.<br />
Alles zusammen wird jedoch kaum ohne Zutun<br />
unserer Landesregierung gelingen können,<br />
was natürlich auch für die Finanzierung<br />
gelten wird.<br />
Nach den bereits bestehenden ersten Kontakten<br />
werden wir hier rechtzeitig mit den zuständigen<br />
Stellen das Gespräch suchen. Denn<br />
dieses Jubiläum „1816 bis 2016“ stellt ja irgendwie<br />
auch ein kultur-politisches Ereignis<br />
dar, das nicht nur von der Politik ein angemessenes<br />
Engagement verdient.<br />
Um auf den Kern Ihrer Frage zurückzukommen:<br />
Ja – 2016 bestimmt bereits jetzt unsere<br />
Planungen und unser Handeln.<br />
Das wird eine ganz spannende Sache – und<br />
ganz Deutschland soll daran teilhaben.<br />
Kammer- und Landessieger<br />
im Leistungswettbewerb<br />
16. Elektroniker f. Informationsu.<br />
Telekommunikationstechnik<br />
Philipp Georg Köpp<br />
Obergasse 6<br />
55288 Armsheim<br />
Ausbildungsbetrieb<br />
ANS Service GmbH<br />
Spiesheimer Weg 43<br />
55286 Wörrstadt<br />
2. Landessieger<br />
26. Gebäudereiniger<br />
Ioannis Poumpouridis<br />
Veit-Stoß-Straße 3<br />
55218 Ingelheim<br />
Ausbildungsbetrieb<br />
GEG Gebäudedienste GmbH<br />
Friedrichstraße 11<br />
55237 Lonsheim<br />
2. Landessieger<br />
32. Automobilkaufmann/frau<br />
Moritz Lahr<br />
Marktplatz 6<br />
55237 Flonheim<br />
Ausbildungsbetrieb<br />
Autohaus am Petersberg GmbH<br />
Flonheimer Straße 34<br />
55234 Biebelnheim<br />
2. Landessieger<br />
Ullrich Huth erneut<br />
in den Vorstand<br />
des ZDB gewählt<br />
Alzey. Ullrich Huth, stellv. Kreishandwerksmeister<br />
und Obermeister der Zimmerer-Innung<br />
Alzey-Worms wurde wieder<br />
in den Vorstand des Zentralverbandes des<br />
Deutschen Bauhandwerks gewählt. Er vertritt<br />
damit für weitere vier Jahre die Interessen<br />
der Zimmerer im höchsten Gremium<br />
des deutschen Handwerks.<br />
Dieses Gremium repräsentiert 35.000 mittelständische<br />
Bauunternehmen und ist damit<br />
der größte deutsche Bauverband. Ullrich<br />
Huth wurde vor 4 Jahren erstmals in<br />
diesen Vorstand gewählt, nachdem er ein<br />
halbes Jahr das Amt des Vorsitzenden des<br />
Holzbau Deutschland - Bund Deutscher<br />
Zimmerer übernommen hatte.<br />
Huth engagiert sich seit vielen Jahren auf<br />
regionaler, Landes- und Bundesebene für<br />
das Handwerk und ist seit einiger Zeit Präsident<br />
des Deutschen Holzwirtschaftsrates<br />
und vertritt damit die Interessen der gesamten<br />
Holzwirtschaft.<br />
Lehrling<br />
des Monats<br />
August 2010<br />
Zum Lehrling des Monats wurde Ines Petry<br />
(Ausbildungsbetrieb ist die Dienstleistungsund<br />
Servicegesellschaft des Alzeyer und<br />
Wormser Handwerk mbH) vom Hauptgeschäftsführer<br />
der Handwerkskammer Rheinhessen<br />
mit der entsprechenden Urkunde und<br />
einem Gutschein für die Weiterbildung ausgezeichnet.<br />
In Anwesenheit der Familie Manfred Petry,<br />
dem Vizepräsidenten Hans Jörg Friese, Kreishandwerksmeister<br />
Axel Reinhardt und Geschäftsführer<br />
Rainer Borchert würdigte Tartter<br />
den Fleiß der angehenden Bürokauffrau.<br />
Mit einem Notendurchschnitt von 1,7 habe sie<br />
die besten Aussichten für die vorgezogene Abschlussprüfung<br />
am Ende des Jahres. Die vertretenen<br />
Ehrenamtsträger wünschten ihr für<br />
die Prüfung viel Erfolg.
Seite 26 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />
Urkunde für 25-jähriges<br />
Meisterjubiläum verliehen<br />
Im Rahmen der Lehrabschlussfeiern in Worms<br />
und Alzey erhielten auch in diesem Jahr wieder<br />
einige Handwerksmeister aus den Händen<br />
von Kreishandwerksmeister und seinen Stellvertretern<br />
die Urkunde für ihr silbernes Jubiläum.<br />
Dies waren:<br />
Dachdeckermeister<br />
Horst Deibert (Worms)<br />
Fleischermeister<br />
Uwe Thudium (Worms)<br />
Gerd May (Worms)<br />
Harald Denne (Lonsheim)<br />
Friseurmeister<br />
Monika Seemayer (Gimbsheim)<br />
Rosemarie Gomer-Thoni (Gimbsheim)<br />
Bernd Kiefer (Flörsheim-Dalsheim)<br />
Roswitha Laubmeister (Worms)<br />
Heike Stricker (Gundersheim)<br />
Kfz-Meister<br />
Bernhard Arnt (Eich)<br />
Tischlermeister<br />
Paul Engelmann (Alzey)<br />
Das Friseurhandwerk kämpft um sein Image.<br />
„Billigheimer“ sorgten dafür, dass die Außendarstellung<br />
nicht immer die Beste sei, kritisierte<br />
Bernd Kiefer, Obermeister der Friseur-Innung<br />
Alzey-Worms beim 125-jährigen<br />
Jubiläum der Innung Worms. Betrachte man<br />
die Entwicklung der bundesweiten Betriebszahlen,<br />
so stelle man fest, dass „der Kuchen<br />
immer kleiner wird“. Deshalb sei es wichtig,<br />
durch Qualität und Service den Kunden zu<br />
überzeugen und so an den Salon zu binden.<br />
Hier sieht Guido Wirtz, Landesinnungsmeister<br />
des Landesverbandes Friseure & Kosmetik<br />
Rheinland, auch die Innungen gefordert. Sie<br />
müssten in der Kommunikation nach innen<br />
und nach außen stärker werden. „Die Innung<br />
lebt“, so Wirtz, und dies müsse auch vermittelt<br />
werden, damit weitere Betriebe sich für eine<br />
Mitgliedschaft entscheiden. Ohne Innung<br />
gebe es keine fairen Löhne, keine Rahmenpläne<br />
für die Ausbildung und damit noch weniger<br />
Fachkräfte, was zu vielen noch immer zu wenig<br />
bewusst sei.<br />
Dass dies so ist, belegen Zahlen, die der Vizepräsident<br />
der Handwerkskammer Rheinhessen,<br />
Hans-Jörg Friese, nannte: „Es bereitet mir<br />
Sorge, zu sehen, dass von 206 eingetragenen<br />
Friseurbetrieben im Kreis Alzey-Worms nur<br />
51 Betriebe in der Innung organisiert sind.“ Er<br />
kritisierte zugleich eine ausufernde Regulations-<br />
und Verordnungsflut, die den Unternehmen<br />
das Leben schwer mache.<br />
Preisvergleich Kraftstoffverträge<br />
– Hier die Rahmenverträge der KHS Alzey-Worms<br />
mit Kaiser und Tappe<br />
Kaiser und Tappe DKV Euroservice<br />
Shell 2,5 ct/l 2,4 ct/l<br />
Shell mit LKW Einfüllstutzen 2,75 ct/l 2,4 ct/l<br />
Esso 2,5 ct/l 1,84 ct/l<br />
Esso mit LKW Einfüllstutzen 2,75 ct/l 1,84 ct/l<br />
ConocoPhilips Germany GmbH = Jet 0 ct/l 2,2 ct/l<br />
TOTAL Deutschland GmbH 0 ct/l 2,2 ct/l<br />
AGIP 0 ct/l 2,2 ct/l<br />
ELF 0 ct/l 2,2 ct/l<br />
Deutsche Tamoil GmbH = HEM 0 ct/l 2,2 ct/l<br />
BP/ARAL 0 ct/l 0,95 ct/l<br />
restliche Gesellschaften 0 ct/l 1,84 ct/l<br />
Gebühren relativ 1,50 €/Karte und Monat 0,7 % vom Umsatz<br />
Gebühren absolut bei 100 l/Monat<br />
und Fahrzeug und Dieselpreis 1,20 €/l<br />
1,50 € 0,84 €<br />
Gebühren absolut bei 200 l/Monat<br />
und Fahrzeug und Dieselpreis 1,20 €/l<br />
1,50 € 1,68 €<br />
Friseurhandwerk zeigt erheblichen Wandel<br />
Jubiläum: Friseur-Innung Worms feierte ihr 125-jähriges Bestehen – 2006 Fusion mit Innung Alzey<br />
„Wir Handwerksmeister brauchen verlässliche<br />
Rahmenbedingungen. Dann können wir Arbeits-<br />
und Ausbildungsplätze sichern und das<br />
tun, was wir am besten können: gute Arbeit<br />
leisten“, unterstrich Friese, selbst Friseurmeister.<br />
Einer, der die Höhen und Tiefen in diesem<br />
Handwerk schon seit Jahrzehnten begleitet, ist<br />
Hans Schreiber, der mit 84 Jahren noch immer<br />
im eigenen Salon steht und Stammkunden bedient.<br />
1952 hat er seinen Meisterbrief gemacht,<br />
und danach stand für ihn die Selbstständigkeit<br />
außer Frage. Diese Entscheidung hat er nie be-<br />
reut, und so hat er heute noch Spaß an der Arbeit,<br />
oder wie er sagt: „Der Friseur wird mit<br />
seinen Kunden älter.“<br />
Mit seinem Wissen um die Entwicklung im<br />
Friseurhandwerk genoss er den Exkurs von<br />
Axel Reinhardt, Kreishandwerksmeister der<br />
Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms, in dessen<br />
Historie. Ganz aktuell dabei allerdings der<br />
Appell an die Betriebe, Mitglied der Innung zu<br />
werden. Die Geschichte stand auch im Mittelpunkt<br />
der Ausführungen des Wormser Oberbürgermeisters<br />
Michael Kissel, der „gewaltige<br />
Veränderungen“ im Handwerk ausmachte<br />
und ihm die Notwendigkeit von täglicher Kreativität<br />
und Weiterbildung bescheinigte. sr
Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 27<br />
Einladung<br />
Novelle Vergaberecht<br />
Workshop für kleine und mittlere Unternehmen<br />
Öffentliche Aufträge bergen ein erhebliches Potenzial für leistungsfähige Unternehmen<br />
aller Branchen. In Europa werden pro Jahr Aufträge in Höhe von rund 1500 Mrd. EUR<br />
vergeben. Allein in Deutschland beschaffen Bund, Länder und Gemeinden jährlich Waren<br />
und Dienstleistungen im Wert von fast 300 Mrd. EUR. Im Rahmen des Konjunkturpaketes<br />
stehen zusätzlich 14 Mrd. EUR für bauliche Investitionen zur Verfügung.<br />
Hieraus ergeben sich interessante Auftragsmöglichkeiten für Unternehmen aller Branchen.<br />
Indes setzt die erfolgreiche Abwicklung von öffentlichen Aufträgen profunde<br />
Kenntnisse und Erfahrungen im Vergaberecht voraus. Der Workshop geht insbesondere<br />
auf die aktuellen Rechtsänderungen ein. Diese betreffen zum einen das neue Kartellvergaberecht,<br />
zum anderen Neustrukturierungen der nationalen Rechtsordnungen<br />
(VOB/VOL/VOF). Lassen Sie sich von uns auf den neuesten Stand bringen.<br />
Die IHK für Rheinhessen und das IHK/Hwk-Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz laden<br />
Sie herzlich ein.<br />
02. Februar 2010 Novelle Vergaberecht<br />
14.00 - 17.00 Uhr<br />
IHK für Rheinhessen, Mainz Referent:<br />
Prof. Dr. Tomerius, FH Trier–Umweltcampus<br />
Birkenfeld, Experte für Vergaberecht<br />
Anmeldeschluss: 27.01.2010<br />
Die Teilnahmegebühr pro Firma beträgt 55 EUR zzgl. MwSt. Um verbindliche Anmeldung<br />
wird gebeten. Eine detaillierte Wegbeschreibung erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung.<br />
Weitere Informationen unter: 0651/97567-16 oder online unter: www.abc-rlp.de<br />
---� -----------------------------------------------------------------------------<br />
Per Fax an das IHK/Hwk-Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz 0651/97567-33 oder per<br />
E-Mail an info@abc-rlp.de<br />
Hiermit melde ich mich / melden wir uns verbindlich zum Workshop "Novelle Vergaberecht"<br />
am 02.02.2010 in Mainz, Schillerplatz 7, an.<br />
Firma: _________________________________________________________________<br />
Name: __________________________ Vorname: _____________________________<br />
weitere Teilnehmer: ______________________________________________________<br />
Branche: _______________________________ Internet: ________________________<br />
Straße: _________________________________ Ort: ___________________________<br />
Tel./Fax. _______________________________ E-Mail: _________________________<br />
______________________ ___________________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
IHK/Hwk-Auftragsberatungscentre * Herzogenbuscher Str. 14 * 54292 Trier * Tel.: 06 51 / 9 75 67-16
Seite 28 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />
Es gibt noch zu wenige Frauen in Handwerksberufen.<br />
SHE!, ein Projekt der Handwerkskammer<br />
und als ein Best-Practice-Angebot<br />
Deutschlands empfohlen, will dies ändern. Auf<br />
Grund des demografischen Wandels und eines<br />
wachsenden Fachkräftebedarf steht das Handwerk<br />
in den kommenden Jahren vor grundlegenden<br />
Herausforderungen. Um seine Zukunftsfähigkeit<br />
zu sichern und qualifizierten<br />
Nachwuchs zu gewinnen, ist es deshalb für das<br />
Handwerk sowie die Wirtschaft insgesamt unabdingbar,<br />
die Potenziale und Kompetenzen<br />
von Frauen zu nutzen.<br />
Vor diesem Hintergrund fand in Mainz eine Tagung<br />
mit hochkarätigen Diskussionsteilnehmern<br />
statt. Fazit: Das Gründungspotenzial von<br />
Frauen ist längst noch nicht ausgeschöpft. „Wir<br />
begegnen der Wirtschaftskrise erfolgreicher als<br />
andere Branchen, und wir werden auch die demografische<br />
Entwicklung meistern“, sind sich<br />
die stellvertretende Bundesvorsitzende der Unternehmerfrauen<br />
im Handwerk (UFH), Claudia<br />
Philipp, und ihre rheinhessische UFH-Kollegin<br />
Christine Merkel-Köppchen sicher.<br />
„Schon jetzt sind 25 Prozent der Auszubildenden<br />
Frauen, und bei Neugründungen haben<br />
wir ähnliche Größenordnungen. Diese Entwicklung<br />
wird weitergehen, sicher schneller als<br />
in der Vergangenheit.“ Sozialstaatssekretär<br />
Christoph Habermann zeigte sich ähnlich optimistisch.<br />
Er wies darauf hin, dass das Handwerk<br />
bei dem Frauenanteil in Führungspositionen<br />
deutlich über dem der Dax-Konzerne liege.<br />
Größte Zugangsbarriere ist das Image des<br />
Handwerks als Männerdomäne. Wirtschaftsstaatssekretär<br />
Siegfried Englert forderte daher,<br />
das Interesse der Mädchen an den Naturwissenschaften<br />
und der Technik bereits in der<br />
Frauen zur Selbstständigkeit motivieren<br />
Projekt SHE! als ein Best-Practice-Angebot empfohlen<br />
Schule zu wecken. „Wirtschaftswachstum und<br />
Innovation werden gedämpft, wenn Unternehmerinnen<br />
fehlen.“ Daher habe es sich Rheinland-Pfalz<br />
zur Aufgabe gemacht, Existenzgründungen<br />
zu fördern und dabei die Frauen gezielt<br />
in den Blick zu nehmen. Ziel sei es, die unternehmerischen<br />
Ressourcen von Frauen zu stärken<br />
und sie auch in der öffentlichen Wahrnehmung<br />
sichtbar zu machen.<br />
Die Handwerksrollen-Statistik der Kammer<br />
Rheinhessen weist aus, dass bisher nur jeder<br />
fünfte Betrieb von einer Frau geführt wird. Dabei<br />
konzentrieren sich Frauen eher auf dienstleistungsnahe<br />
Branchen wie etwa das Friseurhandwerk<br />
oder die Kosmetik. „Die Novellierung<br />
der Handwerksrolle hat neue Zugänge für<br />
Frauen geschaffen, die noch nicht genügend bekannt<br />
gemacht und wahrgenommen worden<br />
sind. Hier liegt noch großes ungenutztes Potenzial“,<br />
sagte die Präsidentin der HWK der Pfalz,<br />
Brigitte Mannert. Woran liegt es, dass Frauen in<br />
einer Unternehmensgründung keine ernsthafte<br />
Alternative zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis<br />
sehen, zumal, so Mannert,<br />
„derzeit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche<br />
Selbstständigkeit in allen Berufen des<br />
Handwerks besonders günstig sind?“<br />
„Oft sind geringes Eigenkapital, fehlende Kontakte<br />
zu Gleichgesinnten und potenziellen Kunden<br />
sowie fehlende unternehmerische Kenntnisse<br />
die Gründe“, weiß Silke Eichten von der<br />
Handwerkskammer Rheinhessen zu berichten.<br />
Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie<br />
ist für viele Frauen eine Hürde, wie auch Prof.<br />
Astrid Kruse, Fachhochschule des Mittelstands<br />
Bielefeld, in einer Untersuchung zum Gründungsverhalten<br />
von Frauen feststellte. Dabei<br />
setzen vor allem kleine und mittelständische<br />
Unternehmen sowie Handwerksbetriebe täglich<br />
familienfreundliche Maßnahmen um. Nur:<br />
„Sie nehmen es jedoch als solche nicht wahr“,<br />
sagte Prof. Jutta Rump, Institut für Beschäftigung<br />
und Employability. „Es ist selbstverständlich<br />
und bedarf keiner großen Erwähnung.“<br />
Frauen, die gründen, tun dies mit großer Leidenschaft<br />
für ihren Beruf und der Freude an<br />
der eigenen Gestaltungsmöglichkeit, so Kruse<br />
aufgrund einer Befragung von Gründerinnen<br />
im Handwerk. Leidenschaft und Kreativität<br />
bringen auch Maria-Anna Mayrock, Gugumus<br />
GmbH und Tanja Emler-Rupp, Hochheimer<br />
Scheune mit, die berichteten, dass für sie der<br />
Weg in die Selbstständigkeit der einzig richtige<br />
war und sie ihn jederzeit wieder gehen würden.<br />
Um das berufliche Potenzial von Frauen zu fördern,<br />
hat die Handwerkskammer 2008 das Projekt<br />
„SHE! Selbstständig Handeln Existenzgründung<br />
ins Leben gerufen. „Es richtet sich an<br />
Frauen, die den Weg in die Existenzgründung<br />
suchen oder als Jungunternehmerinnen weitere<br />
Unterstützung benötigen“, fasst Projektleiterin<br />
Eichten zusammen. Seit Januar 2008 nahmen<br />
bereits 600 gründungsinteressierte Frauen und<br />
Jungunternehmerinnen Beratung und Qualifizierung<br />
in Anspruch.<br />
SHE! wird durch Landesmittel des Wirtschaftsministeriums<br />
und aus Mitteln des Europäischen<br />
Sozialfonds durch das Arbeitsministerium<br />
finanziert und voraussichtlich auch 2011<br />
von diesen Ministerien gefördert werden.<br />
Infos zu SHE!:<br />
Silke Eichten, Tel.: 06131/ 99 92 66,<br />
E-Mail: s.eichten@hwk.de<br />
Foto: Braun
Damit Innung und Kreishandwerkerschaft Sie<br />
zu besonderen Jubiläen<br />
würdigen können, teilen Sie uns doch bitte Ihre<br />
Daten mit dem Formular mit.<br />
Ehrungen 2011<br />
Senden Sie uns das Formular bitte im Fensterbriefumschlag mit der Post<br />
oder per Fax an 0 67 31 / 33 30 zurück. Bitte nur mit Schreibmaschine oder Druckschrift ausfüllen!<br />
Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms<br />
Augustinerstraße 5<br />
55232 Alzey<br />
In unserem Betrieb stehen im Jahr 2011 folgende Jubiläen an:<br />
Betriebsjubiläum:<br />
(Ehrungen erfolgen jeweils in Abständen von 25 Jahren nach der Betriebsgründung)<br />
Betriebsname:<br />
PLZ + Ort: Straße:<br />
Datum der Handwerksrolleneintragung:<br />
Falls abweichend: anderes Gründungsdatum:<br />
nachgewiesen durch:<br />
Wir planen die Durchführung einer Feier ja nein<br />
Wenn Sie eine Feier durchführen, werden die Urkunden im Regelfall persönlich überreicht. Richten Sie keine Feier aus, erhalten Sie die Urkunden<br />
per Post.<br />
Arbeitnehmerjubiläum:<br />
(Urkunden werden bei 25-, 40- und 50-jähriger Betriebszugehörigkeit ausgestellt)<br />
Name: Vorname:<br />
Geb.-Datum: PLZ + Wohnort:<br />
Eintrittsdatum: derzeitige Berufsbezeichnung:<br />
40 Jahre Meisterprüfung / 50 Jahre Meisterprüfung:<br />
(aus Anlass des 40-jährigen bzw. des 50-jährigen Meisterjubiläums)<br />
Name: Vorname: Geb.-Datum:<br />
PLZ + Ort: Straße:<br />
Meisterprüfung abgelegt am: im -Handwerk<br />
bei der Handwerkskammer:<br />
Ort/Datum Unterschrift<br />
Absender / Stempel:<br />
Auskunft erteilt:
Seite 30 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />
Am Bau Geld schneller kassieren<br />
Viele Kunden nutzen im Bau- und Ausbaugewerbe<br />
die Rechnungsprüfung als Möglichkeit,<br />
die Bezahlung hinauszuschieben. Damit macht<br />
jedoch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof<br />
(BGH) jetzt Schluss. Wenn seitens des<br />
Auftraggebers zukünftig eine nicht prüffähige,<br />
also fehlerhafte Rechnung nicht innerhalb von<br />
2 Monaten nach Eingang beanstandet wird,<br />
so ist die Forderung fällig. Der BGH lässt die<br />
Taktik, wegen kleiner Mängel in der Rechnung<br />
diese insgesamt abzulehnen, nicht mehr zu.<br />
BGH, Urteil vom 22.04.2010, Az.: VII ZR 48/07<br />
Bequemlichkeit kann teuer werden<br />
Ein Bauherr hatte einem Zimmerer keine Gelegenheit<br />
zur Mängelbeseitigung gegeben und<br />
konnte somit keinen Schadensersatz verlangen.<br />
Im entschiedenen Fall hatte ein Bauträger<br />
einen Zimmerer beauftragt, eine Dachkonstruktion<br />
inklusive Wärmedämmung einer<br />
neuen Wohnanlage zu erstellen. Fünf Jahre später<br />
stellte sich hieraus, dass das Dach fehlerhaft<br />
war. Wasser war eingedrungen und das Holz<br />
verfault. Der Eigentümer ließ das Dach durch<br />
einem anderen Handwerksunternehmen sanieren<br />
und forderte die Kosten in Höhe von<br />
70.000 € von dem Zimmerer ein. Dieser lehnte<br />
die Bezahlung ab, da man ihm keine Gelegenheit<br />
gegeben hatte, die Mängel zu beseitigen.<br />
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass eine<br />
AGB-Klausel wirksam ist, nach der der Auftraggeber<br />
eines Ausbauhauses im Fall der Kündigung<br />
ohne wichtigen Grund 15 % des Baupreises<br />
an den Auftragnehmer zahlen muss.<br />
Weitere Wirksamkeitsvoraussetzung ist indessen,<br />
dass dem Auftraggeber der Nachweis offen<br />
stehen muss, dass dem Auftragnehmer ein<br />
geringerer Schaden entstanden ist.<br />
Der Entscheidung liegt ein Fall zugrunde, in<br />
dem ein Verbraucher ein Ausbauhaus bei einer<br />
Fertighausfi rma in Auftrag gegeben hat.<br />
Später überkommt den Auftraggeber die<br />
„Kaufreue“ und er tritt vom Vertrag zurück.<br />
Ein Rücktrittsgrund stand dem Auftraggeber<br />
dabei nicht zu. Daraufhin verlangte das Fertighausunternehmen<br />
15 % des Baupreises für<br />
seine entstandenen Aufwendungen und den<br />
ihm entgangenen Gewinn. Dabei beruft es<br />
sich auf eine Regelung in seinen Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen. Nach dieser Regelung<br />
hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung<br />
in Höhe einer Pauschale von 15 % des vereinbarten<br />
Baupreises. Die Klausel beinhaltet weiter,<br />
dass dem Auftraggeber die Möglichkeit<br />
eingeräumt wird nachzuweisen, dass der dem<br />
Auftraggeber zustehende Betrag niedriger als<br />
die Pauschale ist. Trotz dieser sog. Öffnungsklausel<br />
verweigert der Auftraggeber die Zahlung.<br />
Er macht geltend, dass die Klausel gegen<br />
geltendes Recht verstoße. Die Öffnungsklausel<br />
Vertrags- und Baurecht<br />
Sowohl das OLG Stuttgart als auch der Bundesgerichtshof<br />
(BGH) gaben dem Zimmerer<br />
recht. Die Richter erklärten, dass ein Anspruch<br />
auf Kostenersatz voraussetze, dass dem Zimmerer<br />
erfolglos eine Frist zur Nachbesserung<br />
gesetzt wurde. Entbehrlich sei dies nur für<br />
den Fall, dass der Handwerker das Ausbessern<br />
von Fehlern kategorisch abgelehnt hätte. Hier<br />
habe man jedoch nicht einmal über die Mängel<br />
gesprochen sondern gleich einen anderen<br />
Handwerker beauftragt. Insofern könne man<br />
dem Zimmerer nicht vorwerfen, dass er sich<br />
weigere seiner Nachbesserungspfl icht nachzukommen.<br />
Wer keine Möglichkeit zum Ausbessern<br />
von Fehlern bekomme, schulde<br />
dem Auftraggeber keinen Schadensersatz.<br />
BGH, Beschluss vom 08.04.2010, Az.: VII ZR<br />
88/09<br />
Arglistiges Verschweigen von Mängeln?<br />
Mit Beschluss vom 04.03.2010 hat der Bundesgerichtshof<br />
(BGH) entschieden, dass ein<br />
Unternehmer nur dann arglistig einen Mangel<br />
verschweigt, wenn er sich bewusst ist, dass dieser<br />
Mangel für die Entschließung des Auftraggebers<br />
erheblich ist und diesen von der Abnahme<br />
abhalten würde. Damit wurde das Urteil<br />
des Kammergerichts Berlin vom 28.05.2009<br />
bestätigt. Die Richter stellten weiterhin fest,<br />
dass der Unternehmer, der ein Werk zumin-<br />
Entscheidung des OLG Koblenz im Bezug<br />
auf sogenannte Fertighausverträge<br />
enthalte keinen Hinweis dahingehend, dass<br />
dem Auftraggeber auch der Nachweis offenstehe,<br />
ein Schaden sei dem Auftragnehmer gar<br />
nicht entstanden.<br />
Gleichwohl ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts<br />
Koblenz die von dem Fertighausunternehmen<br />
verwendete Klausel wirksam.<br />
Denn wenn es dem Auftraggeber gestattet ist<br />
nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer ein<br />
geringerer Schaden als die Pauschale entstanden<br />
ist, liegt darin auch die Nachweismöglichkeit,<br />
dass gar kein Schaden entstanden ist. Dies<br />
sei auch aus der Sicht eines rechtsunkundigen<br />
Durchschnittskunden offensichtlich. Die Gerichte<br />
stärken mithin die Stellung des Fertighausanbieters.<br />
Diese Rechtssprechung scheint sich zu verfestigen.<br />
Vor kurzem hatte der Bundesgerichtshof<br />
bereits entschieden, dass die Klausel in<br />
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines<br />
Anbieters von Einfamilienfertighäusern, die<br />
den privaten Bauherren zur Erbringung einer<br />
Zahlungsbürgerschaft in Höhe von 100 % der<br />
geschuldeten Gesamtvergütung verpfl ichtet,<br />
nicht gemäß § 307 BGB unwirksam ist (so der<br />
Bundesgerichtshof NJW 2010, 2272).<br />
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts<br />
Koblenz stammt vom 27.08.2010.<br />
Das Aktenzeichen lautet 8 U1030/09.<br />
RA Thomas Ickenroth, Ransbach-Baumbach<br />
dest arbeitsteilig von einem Dritten herstellen<br />
lässt, die Pfl icht hat, alle organisatorischen<br />
Voraussetzungen zu schaffen, um sachgerecht<br />
beurteilen zu können, ob das Werk bei<br />
der Ablieferung mangelfrei ist. Verstößt der<br />
Unternehmer dagegen und wäre der Mangel<br />
bei richtiger Organisation entdeckt worden,<br />
wird dieses Verhalten der Arglist gleichgestellt<br />
(Organisationsverschulden). Im vorliegenden<br />
Fall hatte die Klägerin von der Beklagten, einer<br />
Projektentwicklerin, die für ein Generalunternehmen<br />
tätig war und Gewerbeobjekte<br />
verkaufte, ein Objekt erworben. Nach der im<br />
September 2000 erfolgten Abnahme traten<br />
Wasser- bzw. Feuchtigkeitsschäden auf. Die<br />
Klägerin leitete erst im März 2006 ein selbständiges<br />
Beweisverfahren ein und behauptete<br />
arglistiges Verschweigen und Organisationsverschulden.<br />
Die Beklagte erhob die Einrede der Verjährung.<br />
Die Klage wurde vom Kammergericht<br />
abgewiesen. Seitens der Klägerin sei die positive<br />
Kenntnis von den Mängeln nicht in ausreichendem<br />
Maße dargelegt worden. Entgegen<br />
der Auffassung der Klägerin kann ein arglistiges<br />
Verhalten schon dann bejaht werden, wenn<br />
eine positive Kenntnis nicht nachgewiesen<br />
werden kann, der Mangel für einen Fachkundigen<br />
jedoch offensichtlich ist. Arglistig handelt<br />
derjenige, der bewusst einen offenbarungspfl<br />
ichtigen Umstand verschweigt. Die Haftung<br />
der Beklagten wegen eines Organisationsverschuldens<br />
kommt nicht in Betracht, da dies<br />
nur dann möglich wäre, wenn die Beklagte die<br />
nachgeschalteten Beauftragten unsorgfältig<br />
ausgewählt hätte. Im entschiedenen Fall konnte<br />
dies jedoch nicht nachgewiesen werden.<br />
BGH, Beschluss vom 4.3.2010, Az.: VII ZR<br />
103/09<br />
Wegfall des Druckzuschlages bei<br />
Ablehnung des Nachbesserungsangebotes?<br />
Sofern der Auftragnehmer (AN) dem Auftraggeber<br />
(AG) eine korrekte Nachbesserung anbietet<br />
und diese der AG nicht zulässt, so gerät<br />
er gemäß § 293 BGB in Annahmeverzug. Der<br />
Annahmeverzug hat zur Folge, dass der AG<br />
nicht mehr das Doppelte sondern nur noch<br />
den einfachen Betrag in Höhe der voraussichtlichen<br />
Nachbesserungskosten zurückhalten<br />
kann, bis die Nachbesserung durchgeführt<br />
ist. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der AG das<br />
Nachbesserungsangebot des AN schuldlos als<br />
unzureichend eingeschätzt hat. Der Gläubigerverzug<br />
nach § 293 BGB setzt ein Verschulden<br />
des Gläubigers nicht voraus.<br />
Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zu<br />
Grunde: Aufgrund einer mangelhaften Leistung<br />
bot der AN dem AG mehrfach Nachbesserung<br />
an. Der AG hielt dieses Angebot fälschlicherweise<br />
für unzureichend und lehnte ab.<br />
Im Gegenzug forderte er eine umfassende Sanierung<br />
und hielt von der Vergütung das Doppelte<br />
der nach seiner Auffassung anfallenden<br />
Nachbesserungskosten zurück. BGH, Urteil<br />
vom 22.07.2010, Az.: VII ZR 117/08
Arbeitgeberseminare der IKK Südwest<br />
Experten stellen Änderungen im Gesundheitswesen vor. Auch in diesem Jahr bietet die IKK Südwest wieder Arbeitgeberseminare<br />
an. Die Seminare fi nden vom 23. November bis zum 16. Dezember 2010 an verschiedenen Seminarorten in Hessen,<br />
Rheinland-Pfalz und im Saarland statt. Insgesamt werden 43 Seminartermine angeboten, die von den Unternehmen kostenfrei<br />
wahrgenommen werden können. Diesen besonderen Service für Unternehmen bietet die IKK Südwest bereits seit<br />
mehreren Jahren an. So informiert sie ihre Arbeitgeber jeweils zum Jahreswechsel über Änderungen und Neuerungen im<br />
Gesundheitswesen und in der Sozialversicherung. Darüber hinaus stellt sie die maßgeblichen Rechengrößen und Grenzwerte<br />
für das kommende Jahr vor.<br />
Die Bundesregierung ist in Form der schwarz-gelben Koalition mit dem selbst gesteckten Ziel angetreten, unser Gesundheitssystem<br />
nachhaltig zukunftsfähig zu machen. Ob dies mit den geplanten Maßnahmen der aktuellen Gesundheitsreform<br />
gelingen wird, bleibt jedoch abzuwarten.<br />
Das für das Jahr 2011 erwartete Defi zit in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 11 Milliarden Euro soll im Wesentlichen<br />
durch die Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,9 % auf 15,5 % ausgeglichen werden. Darüber hinaus<br />
sollen künftige Kostensteigerungen durch kassenindividuelle Zusatzbeiträge fi nanziert werden.<br />
Als eine der wirtschaftlichsten Krankenkassen in Deutschland setzt die IKK Südwest hingegen ein klares Signal und garantiert<br />
bereits jetzt, auch im Jahr 2011 von ihren Mitgliedern keine Zusatzbeiträge zu verlangen. Damit bietet die IKK ihren Mitgliedern<br />
weiterhin einen bundesweit einmaligen Preisvorteil gegenüber anderen Krankenkassen. „In unseren Seminaren möchten<br />
wir Arbeitgeber und Steuerberater neben aktuellen gesundheitspolitischen Themen auch über die Änderungen in der Sozialversicherung<br />
zum Jahreswechsel informieren“, sagt Frank Spaniol, Vorstand der IKK Südwest.<br />
Eine Terminübersicht und Anmeldeformulare können bei Marina Barz, Telefon: 06 81/9 36 96-4037, oder Sara Hendricks,<br />
Telefon: 06 81/ 9 36 96-4012, angefordert werden. Alle Termine können zudem unter www.ikk-suedwest.de abgerufen werden.<br />
Dort sind auch Anmeldungen für die Seminare möglich. Aktuell betreut die IKK über 680.000 Versicherte und mehr als<br />
100.000 Betriebe in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.<br />
Interessierte erreichen die IKK Südwest über die kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119<br />
an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr oder unter www.ikk-suedwest.de.