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Elternzeit - Designergruppe

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www.handwerk-alzey-worms.de<br />

BRENNPUNKT<br />

Magazin der Innungen und der Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms<br />

KHS Alzey-Worms 55221 Alzey<br />

PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657<br />

<strong>Elternzeit</strong><br />

8. Jhg. 4. Ausgabe<br />

6. Dezember 2010 € 3,–<br />

Steuerliche Hinweise<br />

zum Jahresende 2010<br />

Steuern und Finanzen<br />

Arbeitsrecht


Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 3<br />

Die Kfz-Innung Worms begrüßte<br />

ihre neuen Auszubildenden<br />

in einem feierlichen Rahmen<br />

Worms. Obermeister Manfred Baier und seine<br />

Kollegen empfingen die Auszubildenden des 1.<br />

Lehrjahres im Autohaus Tallafuss in Worms.<br />

In diesem Jahr haben 21 Auszubildende in 15<br />

Betrieben ihre Lehre begonnen. Erstmalig<br />

nahm die Innung dies zum Anlass, die jungen<br />

Leute und deren Eltern einzuladen. In seiner<br />

Ansprache ermutigte Obermeister Baier die<br />

Azubis, sich mit ihren Problemen, Sorgen und<br />

Nöten an den Lehrlingswart oder einen anderen<br />

Vertreter der Innung zu wenden.<br />

Den gut ausgebildenten Gesellen im Handwerk<br />

stehen alle Tore zur beruflichen Weiterentwicklung<br />

offen. Das Handwerk hat auch<br />

weiterhin einen goldenen Boden, so Baier.<br />

Auch Kreishandwerksmeister Axel Reinhardt<br />

begrüßte die jungen Leute und betonte in seiner<br />

Rede, dass das Kfz-Handwerk weiterhin<br />

gut ausgebildeten Gesellen benötige, die die<br />

zukünftige Autogeneration mit ihren „Hybridund<br />

Elektroautos“ betreuen können.<br />

Im Rahmen einer Feierstunde in den Räumen<br />

der Handwerkskammer Rheinhessen in Mainz<br />

wurden 38 anwesende Handwerksmeister mit<br />

dem Goldenen Meisterbrief für ihre 50 Jahre<br />

als Handwerksmeister geehrt. Handwerkskammerpräsident<br />

Karl Josef Wirges würdigte<br />

die Arbeit der Handwerksmeister für ihr<br />

Schaffen und die Bereitschaft, junge Menschen<br />

auszubilden. Julia Klöckner, parlamentarische<br />

Staatssekretärin im Bundesministerium für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-<br />

Goldene Meister<br />

Schade war es, dass nur ein Teil der neuen<br />

Lehrlinge der Einladung der Innung gefolgt<br />

sind. Der Vorstand der Innung wollte mit dieser<br />

Aktion die Auszubildenden mit den Repräsentanten<br />

der Innung bekannt machen und<br />

auf deren Arbeit hinweisen.<br />

Zum Abschluss der Veranstaltung überreichte<br />

Lens Lehfeldt von der Firma Fuchs Schmierstoffe<br />

GmbH einen Scheck in Höhe von 500<br />

Euro für die Aus- und Weiterbildung der Auszubildenden.<br />

schutz hielt die Festansprache und würdigte<br />

die Goldenen Handwerksmeister für die geleistete<br />

Aufbauarbeit in den zurückliegenden<br />

Jahren, sie seien die Handwerker, die das geschaffen<br />

haben, auf was jetzt als jungen Generation<br />

aufbauen kann.<br />

Im Anschluss teilten Handwerkskammerpräsident<br />

und Frau Staatssekretärin Julia Klöckner<br />

die Goldenen Meisterbriefe aus. Mit einem<br />

Imbiss, einem rheinhessischen Wein und sehr<br />

angeregten Gesprächen endete dieser Festakt.<br />

Von links: Friedrich Oswald, Maler- und Lackierermeister aus Osthofen, Georg Vögeli, Elektromeister<br />

aus Alzey, Herbert Denn, Fleischermeister aus Lonsheim, Hugo Löffel, Fleischermeister aus Siefersheim,<br />

Otto Helbig, Maschinenbaumeister aus Alzey, Kreishandwerksmeister Axel Reinhardt<br />

Inhalt 4/2010<br />

� <strong>Elternzeit</strong>..................................4<br />

� Steuerliche Hinweise<br />

zum Jahresende 2010 .............6<br />

� Steuern und Finanzen .............7<br />

� Arbeitsrecht ............................8<br />

� Lehrabschlussfeier<br />

in Worms und Alzey<br />

gut besucht ..........................10<br />

� Mitgliederreise 2011<br />

Indien .....................................14<br />

� Wilhelm Gerlach tritt<br />

als Vorsitzender des<br />

Rheinhessen Marketing zurück<br />

..............................................24<br />

� Mustertexte ...........................21<br />

� Frauen zur Selbständigkeit<br />

motivieren ..............................28<br />

� Vertrags- und Baurecht .........30<br />

Brennpunkt Handwerk im Internet:<br />

www.handwerk-alzey-worms.de<br />

Erscheinungstermine 2011<br />

BRENNPUNKT<br />

Erscheinungstermine: Anzeigenschluss:<br />

11. März 2011 11. Februar 2011<br />

15. Juni 2011 13. Mai 2011<br />

13. September 2011 13. August 2011<br />

13. Dezember 2011 12. November 2011


Seite 4 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />

Wann können Ihre Mitarbeiter<br />

<strong>Elternzeit</strong> beanspruchen?<br />

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch<br />

auf <strong>Elternzeit</strong>, § 15 Abs. 1 BEEG.<br />

Voraussetzung dafür ist, dass der Mitarbeiter<br />

mit dem Kind gemeinsam im eigenen Haushalt<br />

lebt, es selbst betreut und erzieht und<br />

· er dem Kind gegenüber personensorgeberechtigt<br />

ist oder<br />

· es sich um das Kind des Ehepartners handelt<br />

oder<br />

· das Kind zum Zweck der Vollzeit- oder<br />

Adoptionspfl ege aufgenommen wurde<br />

oder<br />

· ein Enkelkind, Bruder, Schwester, Neffe oder<br />

Nichte bei schwerer Krankheit, Behinderung<br />

oder Tod der Eltern aufgenommen wurde<br />

oder<br />

· es sich um ein leibliches Kind handelt, für<br />

das der Arbeitnehmer nicht sorgeberechtigt<br />

ist (nur mit Zustimmung des sorgeberechtigten<br />

Elternteils zur <strong>Elternzeit</strong>!).<br />

Außerdem besteht seit dem vergangenen Jahr<br />

die Möglichkeit der so genannten Großeltern-<br />

<strong>Elternzeit</strong><br />

zeit. Nach § 15 Abs. 1a BEEG hat der Großelternteil,<br />

der mit seinem Enkelkind in einem<br />

Haushalt lebt, das Kind betreut und erzieht,<br />

einen Anspruch auf <strong>Elternzeit</strong>, wenn<br />

· ein Elternteil des Kindes minderjährig ist<br />

oder<br />

· ein Elternteil sich in den letzten beiden Jahren<br />

in einer Ausbildung befi ndet, die vor der<br />

Vollendung des 18. Lebensjahrs begonnen<br />

wurde und die Arbeitskraft des Elternteils<br />

voll in Anspruch nimmt.<br />

Die Großelternzeit ist aber ausgeschlossen,<br />

solange ein Elternteil selbst <strong>Elternzeit</strong> beansprucht.<br />

Praxis-Tipp:<br />

Als Arbeitgeber können Sie nicht immer überprüfen,<br />

ob alle Voraussetzungen der <strong>Elternzeit</strong><br />

vorliegen.<br />

Haben Sie ernsthafte Zweifel daran, können<br />

Sie die zuständige Elterngeldstelle um Stellungnahme<br />

zu der Frage bitten, ob die Voraussetzungen<br />

tatsächlich erfüllt sind.<br />

Vorsicht bei Neueinstellungen<br />

Der Anspruch auf <strong>Elternzeit</strong> ist nicht an das<br />

bei der Geburt des Kindes bestehende Beschäftigungsverhältnis<br />

gebunden. Stellen Sie<br />

einen Mitarbeiter ein, dessen Kind innerhalb<br />

der letzten 3 Jahre geboren wurde, müssen<br />

Sie damit rechnen, dass er <strong>Elternzeit</strong> mit allen<br />

rechtlichen Folgen (z.B. Kündigungsschutz)<br />

in Anspruch nimmt. Dem können Sie auch<br />

nicht durch eine vertragliche Vereinbarung<br />

entgegenwirken, wonach der Mitarbeiter auf<br />

die ihm noch zustehende <strong>Elternzeit</strong> verzichtet.<br />

Eine solche Vereinbarung wäre unwirksam (§<br />

15 Abs. 2 Satz 6 BEEG).<br />

Wer alles in <strong>Elternzeit</strong> gehen darf<br />

Die <strong>Elternzeit</strong> kann in jedem Arbeitsverhältnis<br />

genommen werden, also auch bei<br />

· befristeten Arbeitsverhältnissen,<br />

· bei Teilzeitarbeitsverträgen und<br />

· bei geringfügigen Beschäftigungen.<br />

Anspruch auf <strong>Elternzeit</strong> haben sowohl Frauen<br />

als auch Männer. Das gilt selbst dann, wenn<br />

· der andere Elternteil auch in <strong>Elternzeit</strong> oder<br />

arbeitslos ist und für das Kind sorgen könnte,<br />

· der Mitarbeiter Auszubildender,<br />

· eine Aushilfe oder<br />

· leitender Angestellter ist.<br />

Umfang, Beginn und Lage der <strong>Elternzeit</strong>: Die<br />

Höchstdauer der <strong>Elternzeit</strong> beträgt 3 Jahre für<br />

jedes Kind (vom Tag der Geburt bis zum 3. Geburtstag),<br />

und zwar unabhängig davon, ob die<br />

Elternteile die <strong>Elternzeit</strong> allein oder (zeitweise)<br />

auch gemeinsam nutzen (§ 15 Abs. 3 BEEG).<br />

Diese 3-jährige Höchstdauer gilt auch bei<br />

Mehrlingsgeburten. Die <strong>Elternzeit</strong>en laufen in<br />

diesem Fall parallel und werden nicht multipliziert.<br />

Die <strong>Elternzeit</strong> muss nicht zusammenhängend<br />

genommen werden. Sie kann auf bis<br />

zu 2 Zeitabschnitte verteilt und durch Zeiten<br />

der Erwerbstätigkeit unterbrochen werden.<br />

Beginn der <strong>Elternzeit</strong><br />

Wann die <strong>Elternzeit</strong> frühestmöglich beginnen<br />

kann, hängt vom jeweiligen Elternteil ab.<br />

· Vater: Der Vater des Kindes kann seine maximal<br />

3-jährige <strong>Elternzeit</strong> bereits am Tag nach<br />

der Geburt antreten.<br />

· Mutter: Die Mutter kann die <strong>Elternzeit</strong> erst<br />

nach Ablauf der Mutterschutzfrist (regelmäßig<br />

8 Wochen nach der Geburt) nehmen.<br />

Allerdings wird die Mutterschutzfrist auf die<br />

<strong>Elternzeit</strong> angerechnet (§ 15 Abs. 2 Satz 2<br />

BEEG). Somit kann auch die Mutter höchstens<br />

bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres<br />

ihres Kindes zu Hause bleiben.<br />

Aber Vorsicht!<br />

Diese Anfangszeitpunkte sind für Ihre Mitarbeiter<br />

nicht zwingend. Vor allem Väter arbeiten<br />

in der Praxis nach der Geburt oftmals<br />

noch ein paar Monate und nehmen erst dann<br />

die <strong>Elternzeit</strong>.<br />

Übertragung: Nur mit Ihrer Zustimmung<br />

Es besteht die Möglichkeit, maximal 12 Monate<br />

der 3-jährigen <strong>Elternzeit</strong> auf die Zeit zwischen<br />

dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes zu<br />

übertragen, z.B. auf das 1. Schuljahr. Als Ar-


Brennpunkt Brennpunkt Handwerk 4/2010 Rhein-Westerwald Alzey-Worms Seite Seite 55<br />

beitgeber müssen Sie aber Ihre Zustimmung<br />

zu dieser Übertragung geben. Ausreichend für<br />

Ihre Verweigerung der Zustimmung ist jeder<br />

sachliche betriebliche Grund. Die Zustimmung,<br />

die ein früherer Arbeitgeber vor einem<br />

Jobwechsel Ihres Mitarbeiters gegeben hat,<br />

bindet Sie nicht.<br />

Praxis-Tipp:<br />

Überlegen Sie sich gut, ob Sie die Zustimmung<br />

zur Übertragung geben wollen. Sie ist nämlich<br />

nicht widerrufbar. Wenn Sie die Zustimmung<br />

geben, sollten Sie gleich festlegen, in welcher<br />

Zeit der Mitarbeiter die übertragene <strong>Elternzeit</strong><br />

nimmt. Ansonsten kann er hierüber frei entscheiden.<br />

Antrag auf <strong>Elternzeit</strong>:<br />

Diese Formalien sind einzuhalten: Auch wenn<br />

der Arbeitnehmer einen Anspruch auf <strong>Elternzeit</strong><br />

hat, muss er für dessen Geltendmachung<br />

bestimmte (Antrags-) Voraussetzungen einhalten.<br />

Bestehen Sie auf schriftlicher Anmeldung: Will<br />

Ihr Mitarbeiter <strong>Elternzeit</strong> in Anspruch nehmen,<br />

muss er das vorher schriftlich bei Ihnen<br />

ankündigen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Dulden<br />

Sie es ohne Reaktion, dass der Arbeitnehmer<br />

in <strong>Elternzeit</strong> geht, können Sie sich später nicht<br />

mehr auf die fehlende Schriftform berufen.<br />

Schon um Rechts- und Planungssicherheit zu<br />

haben, sollten Sie auf Einhaltung der Schriftform<br />

bestehen. Weisen Sie deshalb eine mündliche<br />

Geltendmachung der <strong>Elternzeit</strong> unverzüglich<br />

zurück und fordern Sie stattdessen<br />

eine schriftliche Erklärung.<br />

Der Arbeitnehmer muss Dauer und Lage genau<br />

festlegen: Der Antrag Ihres Mitarbeiters<br />

muss sehr konkret sein. Zusammen mit dem<br />

<strong>Elternzeit</strong>verlangen muss er verbindlich erklären,<br />

für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren<br />

(beginnend mit der Geburt des Kindes) er seinen<br />

Anspruch wahrnehmen wird. Verkürzungen<br />

oder Verlängerungen der angemeldeten<br />

<strong>Elternzeit</strong> sind dann bis zur Vollendung des<br />

2. Lebensjahres des Kindes grundsätzlich nur<br />

noch mit Ihrer Zustimmung möglich.<br />

Anmeldefrist von 7 Wochen ist einzuhalten:<br />

Damit Sie sich auf den Ausfall Ihres Mitarbeiters<br />

einstellen können, muss dieser die <strong>Elternzeit</strong><br />

mindestens 7 Wochen vor deren Beginn<br />

bei Ihnen anmelden (§16 Abs. 1 Satz 1 BEEG).<br />

Einen Mustertext fi nden Sie auf Seite 21.<br />

Praxis-Tipp:<br />

Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen als Arbeitgeber.<br />

Notieren Sie sich deshalb immer<br />

das Eingangsdatum des Antrags, um die Einhaltung<br />

der Frist kontrollieren zu können.<br />

Verspätete Anträge sind allerdings nicht unwirksam.<br />

Sie können also die <strong>Elternzeit</strong> aus<br />

diesem Grund nicht verweigern. Der Beginn<br />

der <strong>Elternzeit</strong> verschiebt sich auch ohne nochmalige<br />

Anmeldung lediglich um den Verspätungszeitraum.<br />

Kürzere Antragsfrist nur im<br />

Ausnahmefall: Bei dringenden Gründen ist<br />

ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere<br />

Frist möglich (z.B. Beginn einer Adoptionspfl<br />

ege oder bei Frühgeburten für die <strong>Elternzeit</strong><br />

des Vaters).<br />

Eine weitere Ausnahme von der 7-Wochen-<br />

Frist gilt, wenn der Mitarbeiter seine <strong>Elternzeit</strong>,<br />

die unmittelbar nach der Mutterschutzfrist<br />

beginnen soll, unverschuldet nicht rechtzeitig<br />

verlangen konnte, etwa infolge eines Krankenhausaufenthalts<br />

nach der Geburt. In diesem<br />

Fall darf er den Antrag innerhalb einer Woche<br />

nach Wegfall des Hinderungsgrunds nachholen<br />

(§ 16 Abs. 2 BEEG).<br />

So bestätigen Sie die <strong>Elternzeit</strong><br />

Wenn Sie dem <strong>Elternzeit</strong>antrag entsprechen<br />

wollen, sollten Sie dies schriftlich bestätigen.<br />

(Mustertext fi nden Sie auf Seite 22)<br />

Ersatzeinstellung:<br />

So überbrücken Sie die <strong>Elternzeit</strong><br />

Ihrer Mitarbeiter<br />

Fällt Ihr Mitarbeiter während der <strong>Elternzeit</strong><br />

ganz oder teilweise aus, können Sie die dadurch<br />

entstehende Lücke durch die befristete<br />

Einstellung einer Ersatzkraft schließen. Die<br />

Vertretung eines Arbeitnehmers in <strong>Elternzeit</strong><br />

stellt nach § 21 Abs. 1 BEEG stets einen sachlichen<br />

Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses<br />

mit der Ersatzkraft dar. Sie können<br />

daher sowohl<br />

1. mit der Ersatzkraft einen zeitbefristeten<br />

Arbeitsvertrag bis zum errechneten Ende der<br />

<strong>Elternzeit</strong> abschließen als auch<br />

2. einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag vereinbaren.<br />

Mit dem zweckbefristeten Arbeitsvertrag sind<br />

Sie als Arbeitsgeber fl exibler, denn der zeitbefristete<br />

Arbeitsvertrag endet genau am letzten<br />

Tag der vereinbarten Dauer. Haben Sie sich für<br />

eine Zweckbefristung entschieden, müssen Sie<br />

die Ersatzkraft spätestens 2 Wochen vorher<br />

schriftlich über den genauen Beendigungstermin<br />

informieren (§ 15 Abs. 2 TzBfG).<br />

Hinweis:<br />

Wenn die <strong>Elternzeit</strong> vorzeitig ohne Ihre Zustimmung<br />

endet (z.B. beim Tod des Kindes)<br />

oder Sie die Zustimmung nicht verweigern<br />

durften, können Sie der Ersatzkraft mit einer<br />

Frist von 3 Wochen, jedoch frühestens zum<br />

vorzeitigen Ende der <strong>Elternzeit</strong>, kündigen. Das<br />

Kündigungsschutzgesetz brauchen Sie hierbei<br />

nicht zu beachten (§ 21 Abs. 4 u. 5 BEEG).<br />

Kombinieren Sie Zeit- und Zweckbefristung:<br />

Am besten ist es, Sie kombinieren Zeit- und<br />

Zweckbefristung miteinander. Das bringt für<br />

Arbeitsverhältnis auf jeden Fall spätestens zu<br />

dem vereinbarten Datum endet.<br />

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung<br />

in der <strong>Elternzeit</strong><br />

In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten<br />

können Arbeitnehmer von Ihnen verlangen,<br />

während der <strong>Elternzeit</strong> ihre Arbeitszeit<br />

für mindestens 2 Monate auf einen<br />

Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden<br />

zu verringern (§ 15 Abs. 6 BEEG). Unterhalb<br />

bzw. oberhalb dieses Rahmens hat<br />

Ihr Mitarbeiter keinen Teilzeitanspruch.<br />

Nach 2 Änderungen ist Schluss: Die Verringerung<br />

seiner Arbeitszeit kann Ihr Mitarbeiter<br />

für die Gesamtdauer seiner <strong>Elternzeit</strong> insgesamt<br />

nur 2-mal verlangen (§ 15 Abs. 6 BEEG).<br />

Jede weitere Arbeitszeitänderung in der <strong>Elternzeit</strong><br />

können Sie ablehnen.<br />

Arbeitnehmer muss Teilzeit schriftlich geltend<br />

machen:<br />

Wie bei der Anmeldung der <strong>Elternzeit</strong> muss<br />

Ihr Mitarbeiter auch ein Teilzeitverlangen spätestens<br />

7 Wochen vor Beginn der Teilzeitarbeit<br />

schriftlich bei Ihnen geltend machen. Er muss<br />

konkrete Angaben machen und festlegen,<br />

· für welchen Zeitraum (mindestens 2 Monate)<br />

und<br />

· in welchem Umfang (zwischen 15 und 30<br />

Stunden) er die Teilzeitarbeit wünscht.<br />

Übersicht:<br />

So läuft das Verfahren zur <strong>Elternzeit</strong> ab<br />

Tritt einer Ihrer Mitarbeiter mit dem Wunsch<br />

nach Teilzeitbeschäftigung während der <strong>Elternzeit</strong><br />

an Sie heran, ist folgender Ablauf zu<br />

beachten:<br />

1. Mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten<br />

Beginn der Teilzeitarbeit muss der Arbeitnehmer<br />

einen schriftlichen Antrag mit Beginn<br />

und Umfang der Arbeitszeitverringerung einreichen.<br />

Die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit<br />

soll er angeben.<br />

2. Anschließend haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

4 Wochen Zeit, sich auf eine Verringerung<br />

der Arbeitszeit zu einigen.<br />

3. Spätestens nach diesen 4 Wochen müssen<br />

Sie als Arbeitgeber entschieden haben, ob Sie<br />

dem Antrag zustimmen oder nicht.<br />

Sie als Arbeitgeber die Sicherheit, dass das Fortsetzung auf Seite 14 9


Seite 6 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />

Das Jahr 2010 neigt sich mit Riesenschritten<br />

dem Ende zu. Sie sollten sich jetzt mit Ihrem<br />

Steuerberater zusammensetzen und Ihre Steuerlast<br />

noch optimieren.<br />

Wie entwickelt sich mein Gewinn bis zum<br />

Jahresende?<br />

Welche Steuern kommen auf mich zu?<br />

Was kann ich noch tun, um Steuern zu sparen?<br />

Die folgenden Hinweise können nur einen<br />

kurzen Überblick zu Handlungsmöglichkeiten<br />

geben. Das individuelle Gespräch mit Ihrem<br />

Steuerberater hilft Ihnen weiter.<br />

Das Jahressteuergesetz 2010 war bei Redaktionsschluss<br />

noch nicht verabschiedet. Zwar hat<br />

der Bundestag am 28. Oktober 2010 dem Gesetz<br />

zugestimmt, jedoch steht die Beschlussfassung<br />

des Bundesrates, die am 26. November<br />

2010 vorgesehen ist, noch aus. Insgesamt<br />

umfasst der Entwurf 180 Veränderungen an<br />

Steuergesetzen.<br />

Es gibt dabei keine grundsätzlichen Änderungen<br />

in 2011, sondern viele neue Detailregelungen<br />

und Reparaturen sowie Fehlerkorrek-<br />

Impressum<br />

„Brennpunkt Handwerk“ – Magazin der Innungen und<br />

Kreishandwerkerschaft erscheint mind. 4 x jährlich.<br />

Satz, Druck, Vertrieb: Wittich Verlage KG,<br />

Rheinstraße 41; 56203 Höhr-Grenzhausen<br />

Telefon 02624/911-0, Fax 02624/911-195;<br />

Idee und Konzeption: Erwin Haubrich<br />

Verantwortlich für den überregionalen Teil:<br />

Rhein-Westerwald eG;<br />

Michael Braun, Rudolf Röser, Harald Sauerbrei (Vorstand)<br />

Verantwortlich für den regionalen Teil:<br />

KHS Limburg-Weilburg: GF Stefan Laßmann;<br />

Ausgabe B: Aufl age: 1.150 Exemplare<br />

KHS Rhein-Westerwald: HGF Udo Runkel;<br />

Ausgabe C: Aufl age 2.000 Exemplare<br />

KHS Mainz-Bingen: RA Tobias Schuhmacher;<br />

Ausgabe D: Aufl age 1.300 Exemplare<br />

KHS Birkenfeld: GF Stephan Emrich;<br />

Ausgabe E: Aufl age 500 Exemplare<br />

KHS Alzey-Worms: GF Rainer Borchert;<br />

Ausgabe F: Aufl age 650 Exemplare<br />

Den Mitgliedsbetrieben der Innungen wird das Magazin<br />

kostenfrei zur Verfügung gestellt; die Kosten sind im<br />

Innungsbeitrag enthalten. Im Einzelbezug 3,– € / Stück<br />

zzgl. Versandkosten.<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen<br />

übernehmen der Herausgeber sowie die beteiligten<br />

Kreishandwerkerschaften keine Haftung. Unverlangt eingesandte<br />

Manuskripte ohne Rückporto können nicht zurückgesandt<br />

werden. Mit der Annahme eines Manuskriptes gehen<br />

sämtliche Verlagsrechte und alle Rechte zur ausschließlichen<br />

Veröffentlichung und Verbreitung auf den Herausgeber<br />

über. Für die mit Namen oder Signatur gezeichneten Beiträge<br />

übernehmen Herausgeber und Redaktion keine Haftung.<br />

Der Herausgeber sowie die beteiligten Kreishandwerkerschaften<br />

sind für Inhalte, Formulierungen und verfolgte<br />

Ziele von bezahlten Anzeigen Dritter nicht verantwortlich.<br />

Für die Richtigkeit der Anzeigen wird keine Gewähr übernommen.<br />

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für<br />

Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die<br />

allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige<br />

Anzeigenpreisliste. Der Herausgeber behält sich das Recht<br />

vor, ohne Angabe von Gründen, bestellte Anzeigen oder<br />

Textbeiträge nicht zu veröffentlichen. Nachdruck und Übersetzung,<br />

auch auszugsweise, sowie Vervielfältigungen jeglicher<br />

Art und Technik bedürfen der vorherigen schriftlichen<br />

Genehmigung des Herausgebers. Bei Nichtbelieferung ohne<br />

Verschulden des Herausgebers oder infolge höherer Gewalt,<br />

Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens etc., bestehen keine<br />

Ansprüche gegen Herausgeber und beteiligte Kreishandwerkerschaften.<br />

Herausgeber, Anzeigenverwaltung und Redaktionsanschrift:<br />

Rhein-Westerwald eG, Bismarckstr. 7, 57518 Betzdorf,<br />

Telefon 02741/9341-0, Fax 02741/934129<br />

Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2010<br />

turen. Viele Punkte betreffen Umsetzung von<br />

EU-Vorgaben sowie die Umsetzung weiterer<br />

elektronischer Verfahren zur Einsparung von<br />

Personal und die weitere Realisierung des Risikomanagements<br />

in der Finanzverwaltung.<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Alljährlich wiederkehrende Standardmaßnahmen<br />

zur Einkünfteverlagerung sind:<br />

• Vorziehen von betrieblichen Aufwendungen<br />

(z.B. Reparatur etc.)<br />

• Vorauszahlung von betrieblichen Ausgaben<br />

bei Einnahme-Überschussrechnern<br />

(z.B. Vorauszahlungen Mieten, Anschaffung<br />

GWG bis 150 € etc.)<br />

• Hinausschieben der Gewinnrealisierung<br />

durch Verlagerung der Leistungsvollendung<br />

bzw. bei Einnahme-Überschussrechnern –<br />

der Rechnungszahlung auf das Folgejahr.<br />

Hier bieten sich noch Möglichkeiten der Gewinnglättung<br />

um dadurch die Steuerprogression<br />

in der Spitze abzumildern.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

2 Alternativen<br />

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, die seit<br />

dem 1. Januar 2010 angeschafft oder hergestellt<br />

wurden, sieht das Gesetz 2 Möglichkeiten vor:<br />

• Bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Nettopreis<br />

(ohne Umsatzsteuer) von bis zu 410 €<br />

können wieder sofort in voller Höhe abgeschrieben<br />

werden.<br />

• oder alternativ kann entsprechend der seit<br />

01. Januar 2009 geltenden Regelung für<br />

GwG für alle Wirtschaftsgüter von 150,01€<br />

bis 1.000 € ein Sammelposten gebildet<br />

(Poolbewertung) und anschließend einheitlich<br />

über 5 Jahre abgeschrieben werden.<br />

Nur Wirtschaftsgüter von bis zu 150 € netto<br />

sind dabei sofort zum Abzug zugelassen.<br />

Die beiden Alternativen sind für alle im Wirtschaftsjahr<br />

2010 angeschafften Wirtschaftsgüter<br />

zwingend einheitlich auszuüben. Es ist zu<br />

prüfen, welche Alternative günstiger ist.<br />

Degressive Abschreibung nur noch 2010<br />

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,<br />

die noch bis zum 31. Dezember<br />

2010 angeschafft werden, können bis zu 25 %<br />

degressiv abgeschrieben werden, höchstens<br />

jedoch mit dem 2,5fachen der linearen Abschreibung.<br />

Ab 2011 fällt die degressive Abschreibung<br />

weg.<br />

Wählen Sie 2010 den Sofortabzug von Wirtschaftsgütern<br />

bis 410 €, können auch schon<br />

bewegliche Wirtschaftsgüter ab 410 € degressiv<br />

abgeschrieben werden.<br />

Investitionsabzugsbetrag und steuerliche<br />

Sonderabschreibungen<br />

Wer in den Jahren 2011-2013 bereits jetzt<br />

Anschaffungen bei neuen oder gebrauchten<br />

beweglichen Gütern fest plant, kann schon<br />

jetzt seine Steuerlast durch den Investitionsabzugsbetrag<br />

mildern. Schon 2010 kann ein<br />

Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40% der<br />

voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

steuermindernd in Abzug gebracht<br />

werden.<br />

Voraussetzung ist eine betriebliche Nutzung<br />

von mindestens 90% und das Einhalten von<br />

betrieblichen Größenmerkmalen. Diese werden<br />

zum 01. Januar 2011 zum Nachteil der<br />

Betriebe wieder deutlich gesenkt:<br />

• bei bilanzierenden Unternehmen darf das<br />

Betriebsvermögen (Eigenkapital) in der<br />

Steuerbilanz den Betrag von 335.000 € (ab<br />

31. Dezember 2011 - 235.000 €) nicht übersteigen<br />

• bei Einnahmeüberschussrechnern darf der<br />

Gewinn 2010 ohne den Investitionsabzugsbetrag<br />

nicht über 200.000 € sein (ab 31. Dezember<br />

2011 - 100.000 €)<br />

Entscheidend für die Erfüllung der Größenmerkmale<br />

ist allein das Wirtschaftsjahr der<br />

Bildung des Investitionsabzugsbetrages. Nicht<br />

verbrauchte Investitionsabzugsbeträge aus<br />

dem Jahr 2007 sind bis Ende 2010 aufzulösen,<br />

falls die Investition nicht getätigt wurde. Dies<br />

hat eine Änderung des Steuerbescheides 2007<br />

sowie eine Verzinsung der Mehrsteuer in Höhe<br />

von 6% pro Jahr zur Folge. Prüfen Sie daher,<br />

ob die Anschaffung in 2010 noch sinnvoll ist.<br />

Beim Erfüllen der Größen- und Nutzungskriterien<br />

können unabhängig von der Inanspruchnahme<br />

eines Investitionsabzugsbetrages<br />

im Jahr der Anschaffung/Herstellung<br />

eines neuen oder gebrauchten beweglichen<br />

Wirtschaftsgutes in den ersten 5 Jahren neben<br />

der linearen Afa Sonderabschreibungen von<br />

maximal 20 % vorgenommen werden.<br />

Autor: Dipl.-Volkswirt Michael Weidenfeller,<br />

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater<br />

Geschäftsführer der Marx & Jansen Revisionsund<br />

Treuhand-GmbH, Großmaischeid und<br />

1. Vizepräsident des Steuerberaterverbandes<br />

Rheinland-Pfalz e.V.,www.marx-jansen.de


Brennpunkt Brennpunkt Handwerk 4/2010 Rhein-Westerwald Alzey-Worms Seite Seite 77<br />

Doppelter Steuerbonus<br />

Mit Urteil vom 29.07.2010 hat der Bundesfi<br />

nanzhof (BFH) entschieden, dass auch für<br />

den Fall, dass Ehepartner zwei Wohnungen<br />

bewohnen, sie den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen<br />

nur einmal nutzen können.<br />

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte<br />

in der Vorinstanz zugunsten eines Ehepaares<br />

entschieden, das den Steuerbonus zweimal<br />

ansetzen wollte, da die Richter keine Hinweise<br />

im Gesetz gefunden hatten, die eine<br />

Beschränkung auf einen einzigen Haushalt<br />

vorsehen. Mit dem Urteil des BFH wurde diese<br />

Entscheidung jedoch gekippt. Die Richter<br />

des BFH begründeten ihre Entscheidung damit,<br />

dass sie im Gesetz keine Hinweise dazu<br />

fanden, die für die mehrfache Nutzung des<br />

Bonus sprechen würden. Die Begrenzung<br />

auf maximal 1200 Euro pro Jahr (20 Prozent<br />

von maximal 6000 Euro Arbeitskosten) gelte<br />

unabhängig von der Zahl der Haushalte. Damit<br />

hätten zusammen veranlagte Ehegatten<br />

auch nur einmal Anspruch auf den Bonus.<br />

BFH, Urteil vom 29. 7. 2010, Az.: VI R 60/09<br />

Betriebsprüfer dürfen Termine<br />

per E-Mail abstimmen<br />

Mit Urteil vom 14.12.2009 entschied das Finanzgericht<br />

München, dass die Kontaktaufnahme<br />

des Betriebsprüfers auch per E-Mail<br />

statthaft ist. Hierbei würden weder die Geheimnisschutzinteressen<br />

des Steuerzahlers<br />

noch das Gebot der Neutralität verletzt. Sachverhalt:<br />

Vor einer Betriebsprüfung hatte der<br />

Prüfer dem Unternehmer per E-Mail um Terminabstimmung<br />

gebeten. Der Unternehmer<br />

reagierte seinerseits mit einer E-Mail, in der<br />

er die Echtheit der E-Mail des Finanzamtes<br />

anzweifelte. Daraufhin ordnete das Finanzamt<br />

die Prüfung schriftlich an. Der Steuerzahler<br />

wehrte sich dagegen und begründete dies u.a.<br />

damit, dass er erhebliches Misstrauen gegen<br />

die Klägerin habe, da diese das Gebot der<br />

Neutralität durch die Kontaktaufnahme per<br />

E-Mail verletzt habe. Das Finanzgericht München<br />

wies die Klage ab. Finanzgericht München,<br />

Urteil vom 14.12.2009, Az.: 1 K 2120/09<br />

GmbH Geschäftsführer: Beratungskosten<br />

für Statusfeststellungs-Verfahren absetzbar<br />

Wenn ein Handwerker eine GmbH gründet<br />

und als Gesellschafter Geschäftsführer wird,<br />

stellt sich oft die Frage, ob er sozialversicherungspfl<br />

ichtig ist oder nicht. Bei der Deutschen<br />

Rentenversicherung Bund hat er die<br />

Möglichkeit, dies feststellen zu lassen. Neuerdings<br />

kann man die Kosten für eine Beratung<br />

über dieses Statusfeststellungsverfahren von<br />

der Steuer absetzen, so die Entscheidung des<br />

Bundesfi nanzhofes (BFH). Die Richter des<br />

BFH entschieden, wer beim Ausfüllen der<br />

Formulare Hilfe benötigt und kostenpfl ichtige<br />

Beratung zum Statusfeststellungs-Verfahren<br />

einholen muss, kann diese Kosten als Werbungskosten<br />

aus nichtselbständiger Arbeit<br />

steuerlich geltend machen. BFH, Urteil vom<br />

06.05.2010, Az.: VIR 25/09<br />

Steuern und Finanzen<br />

Vorsorgepfl icht des Geschäftsführers<br />

für möglichen Ausfall<br />

GmbH-Geschäftsführer sind zu einer besonderen<br />

Vorsorge verpfl ichtet, für den Fall, dass<br />

sie unerwartet ausfallen. Die GmbH muss<br />

auch dann handlungsfähig bleiben, ansonsten<br />

droht umfassende Haftung.<br />

In einem aktuellen Fall hat das Finanzgericht<br />

Münster klargemacht, wie weit die Pfl ichten<br />

von GmbH-Geschäftsführern gehen können.<br />

Bei fehlender Vorsorge haftet er mit seinem<br />

Privatvermögen.<br />

Kläger war der Geschäftsführer einer GmbH<br />

im Insolvenzverfahren. Dieser hatte, ohne sich<br />

vorher um einen Vertreter oder eine andere<br />

Lösung zu kümmern, im laufenden Verfahren<br />

eine Haftstrafe angetreten. Der Insolvenzverwalter<br />

nahm den Geschäftsführer für die Steuerschulden<br />

der GmbH voll in Haftung.<br />

Das Finanzgericht gab dem Insolvenzverwalter<br />

Recht. Laut Urteil gehöre es zu den<br />

Obliegenheiten eines GmbH-Geschäftsführers,<br />

auch Vorsorge dafür zu treffen, dass die<br />

GmbH im Falle der plötzlichen Verhinderung<br />

der Geschäftsführer handlungsfähig bleibt.<br />

Zumindest aber hätte der Geschäftsführer einen<br />

Vertreter bestellen oder notfalls seine Geschäftsführertätigkeit<br />

niederlegen müssen. Wer<br />

dies jedoch unterlasse, handele grob fahrlässig.<br />

Finanzgericht Münster, Urteil vom 07.07.2010,<br />

Az.: 11 K 800/08<br />

Keine rückwirkende Änderung der<br />

Beitragshöhe bei<br />

Rentenversicherungsbeiträgen möglich<br />

Mit Urteil vom 20.07.2010 hat das Sozialgericht<br />

(SG) Kassel entschieden, dass eine rückwirkende<br />

Änderung der Beitragseinstufung<br />

für freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung<br />

nicht möglich ist. Dies stehe auch mit der Sozialklausel<br />

in Einklang, da sich im Nachhinein<br />

sowohl Abweichungen zugunsten als auch zu<br />

Lasten der Beteiligten ergeben können und es<br />

in keinem der Fälle zu einer Korrektur komme.<br />

Im entschiedenen Fall hatte ein selbständiger<br />

Gewerbetreibender gegenüber dem Rentenversicherungsträger<br />

einen Antrag auf rückwirkende<br />

Änderung der Beitragserhebung auf<br />

Basis einer einkommensgerechten Beitragseinstufung<br />

gestellt. Dadurch hätte er einen<br />

geringeren Beitrag entrichten müssen. Das<br />

wurde jedoch vom Rentenversicherungsträger<br />

abgelehnt. Sozialgericht Kassel, Urteil vom<br />

20.07.2010, Az.: S 6 R 297/07<br />

GEZ-Gebühr für Computer bleibt<br />

Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig haben<br />

entschieden, dass ein internetfähiger PC<br />

ein Rundfunkempfangsgerät sei - unabhängig<br />

von der subjektiven Nutzung. Dies entspreche<br />

auch dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag.<br />

Gebühren werden allerdings nur fällig, wenn<br />

es keine anderen Empfangsgeräte wie Radio<br />

oder TV im Haushalt gibt.<br />

Damit wurden die Klagen von zwei Rechtsanwälten<br />

und einem Studenten abgewiesen, die<br />

argumentiert hatten, dass sie ihre Computer<br />

gar nicht zum Rundfunkempfang nutzen.<br />

Seit 2007 wird die Rundfunkgebühr auch für<br />

Geräte fällig, die per Kabel oder Funk Internetzugang<br />

haben. Mit den Gebühren fi nanzieren<br />

die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />

der ARD und das ZDF ihre Radio- und<br />

Fernsehprogramme.<br />

Eine Befreiung von den Gebühren ist nur in<br />

bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel aus<br />

sozialen Gründen.<br />

Die deutschen Gerichte waren in der Vergangenheit<br />

unterschiedlicher Ansicht, ob ein<br />

Computer gebührenpfl ichtig ist. Mit dem Urteil<br />

des Bundesverwaltungsgerichts ist diese<br />

Diskussion nun beendet.<br />

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Oktober<br />

2010, Az.: 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09<br />

Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen<br />

bei verspäteter Abrechnung<br />

Rechnet der Vermieter die Betriebs- und<br />

Nebenkosten nicht fristgerecht innerhalb<br />

eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums<br />

ab, so kann der gewerbliche Mieter<br />

bei einem bereits beendeten Mietverhältnis<br />

die Rückzahlung der Vorauszahlungen verlangen.<br />

Der Anspruch auf Rückzahlung der<br />

Nebenkostenvorauszahlungen wird fällig,<br />

wenn die Abrechnungsfrist erfolglos abgelaufen<br />

ist und das Mietverhältnis beendet ist.<br />

Kammergericht Berlin, Urteil vom 22.03.2010,<br />

Az.: 8 U 142/09<br />

Verzugszinssätze, Stand 01.07.10<br />

Zinsberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/B<br />

Fassung 2000:<br />

alle Verbrauchergruppen 5% über<br />

Spitzenrefi nanzierungsfacilität<br />

ab Datum SRF Satz Verzugszinsen<br />

06.06.03 3% 8,0%<br />

Zinsberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/B<br />

Fassung 2006, bzw. §§ 247, 288 BGB für:<br />

• (Privat-)Verbraucher 5% über Basiszins<br />

• Unternehmen 8% über Basiszins<br />

ab Datum Basiszinsatz Verzugszinsen<br />

01.07.09 0,12 % 5,12 % Verbr.<br />

8,12 % Untern.<br />

Der Basiszinssatz kann sich am 01.01.<br />

und 01.07. eines Jahres ändern!<br />

Nehmen Sie Bankkredite in Anspruch, kann<br />

gegen Vorlage einer Bankbestätigung auch<br />

ein höherer Verzugszins berechnet werden.<br />

Link auf den Zinsrechner:<br />

www.basiszinssatz.info


Seite 8 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />

Betriebliche Altersvorsorge<br />

– Verzicht muss unmissverständlich sein<br />

Ein Arbeitnehmer (AN) muss zweifelsfrei<br />

erklären, dass er von seinen Ansprüchen<br />

aus der betrieblichen Altersvorsorge<br />

zurücktritt, bevor der Arbeitgeber (AG)<br />

hieraus keine Zahlung mehr leisten muss.<br />

So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG)<br />

mit Urteil vom 20.04.2010.<br />

Im vorliegenden Fall wurde ein Arbeitsverhältnis<br />

zunächst einvernehmlich beendet und<br />

im Zuge der Beendigung eine Vereinbarung<br />

unterzeichnet, dass keine gegenseitigen Ansprüche<br />

mehr aus dem Arbeitsverhältnis bestünden.<br />

Die Altersvorsorge wurde in der Vereinbarung<br />

nicht erwähnt. Nachdem der AN in Pension<br />

ging, wollte der AG unter Bezug auf die getroffene<br />

Vereinbarung keine Zahlungen aus einem<br />

betrieblichen Altersvorsorge-Vertrag leisten.<br />

Hiergegen klagte der AN mit Erfolg. Laut Ansicht<br />

des BAG ist wegen der großen Bedeutung<br />

von Versorgungsansprüchen ein zweifelsfreier<br />

Verzicht des AN auf Zahlung aus betrieblicher<br />

Altersvorsorge unabdingbar. In Gesamterledigungs-Klausen<br />

seien jedoch im Regelfall<br />

Ansprüche auf Betriebsrenten nicht enthalten.<br />

BAG, Urteil vom 20.04.2010, Az. 3 AZR 225/08<br />

Notarielles Schuldanerkenntnis<br />

– kein Widerruf möglich<br />

Gibt ein Arbeitnehmer einmal Unterschlagungen<br />

gegenüber seinem Arbeitgeber (AG)<br />

zu und unterzeichnet ein notarielles Schuldanerkenntnis,<br />

kann er das später nicht mehr<br />

zurücknehmen, so die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts<br />

(BAG).<br />

Entschieden wurde ein Fall, bei dem ein Arbeitnehmer<br />

(AN) vor einem Zeugen zugegeben<br />

hatte, regelmäßig Geld unterschlagen zu<br />

haben. Hierüber unterschrieb er ein schriftliches<br />

Geständnis. Bei einem Notar unterzeichnete<br />

er anschließend in einem Schuldanerkenntnis,<br />

vorsätzlich 113.750 € zzgl. Zinsen<br />

veruntreut zu haben.<br />

Dieses Schuldanerkenntnis wollte der AN später<br />

jedoch anfechten, da er der Meinung war,<br />

es sei sittenwidrig. Der AN scheiterte mit seiner<br />

Klage in allen Instanzen. BAG, Urteil vom<br />

22.07.2010, Az. 8 AZR 144/09<br />

Pauschale Abmahnung unwirksam<br />

Eine arbeitsrechtliche Abmahnung soll für<br />

den Arbeitnehmer eine Warn-•und Hinweisfunktion<br />

erfüllen. Sein Fehlverhalten soll ihm<br />

genau vor Augen geführt werden. Darüber<br />

hinaus muss dem Mitarbeiter ausdrücklich<br />

angekündigt werden, dass im Wiederholungsfall<br />

die Kündigung droht. Daher darf eine<br />

Abmahnung nicht pauschal formuliert sein.<br />

Sie muss das Fehlverhalten eines Mitarbeiters<br />

konkret benennen und genau darlegen, gegen<br />

welche Vorschrift der Arbeitnehmer verstoßen<br />

hat. Eine Rüge mit der Formulierung „Verstoß<br />

gegen die Verschwiegenheitspfl icht“ ist zu all-<br />

Arbeitsrecht<br />

gemein und macht die Abmahnung unwirksam.<br />

LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2009<br />

Az.: 9 Sa 194/09<br />

Vorgeschobene Befristung wegen<br />

vorübergehenden Bedarfs<br />

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verneint<br />

das Vorliegen eines sachlichen Grundes für<br />

die Befristung eines Arbeitsvertrags wegen<br />

eines nur vorübergehenden Bedarfs an der<br />

Arbeitsleistung, wenn dem Arbeitnehmer<br />

Daueraufgaben übertragen werden, die vom<br />

Stammpersonal wegen einer von vornherein<br />

unzureichenden Personalausstattung nicht erledigt<br />

werden können.<br />

Stellt sich das Fehlen eines sachlichen Grundes<br />

für eine Befristung heraus, gilt das Arbeitsverhältnis<br />

als unbefristet abgeschlossen. BAG, Urteil<br />

vom 17.03.2010, Az.: 7 AZR 640/08<br />

„Ernsthaftes Gespräch“<br />

ersetzt keine Abmahnung<br />

Nachdem ein Mitarbeiter mehrmals erst nach<br />

Beginn der Kernarbeitszeit mit seiner Arbeit<br />

begonnen hatte, versuchte der Arbeitgeber in<br />

einem Gespräch mit dem Arbeitnehmer deutlich<br />

zu machen, dass er von ihm künftig ein<br />

korrektes Verhalten erwartet. Als der Mitarbeiter<br />

erneut verspätet zur Arbeit kam, wurde<br />

ihm fristlos gekündigt.<br />

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz<br />

(LAG) erklärte die Kündigung für unwirksam,<br />

da der Arbeitnehmer zuerst hätte abgemahnt<br />

werden müssen. Informelle Gespräche können<br />

eine formelle Abmahnung, in der das Fehlverhalten<br />

beschrieben und auf eine Kündigung<br />

als Folge auf weiteres Zuwiderhandeln hingewiesen<br />

wird, nicht ersetzen und sind für eine<br />

Kündigung daher rechtlich unverbindlich.<br />

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.01.2010,<br />

Az.: 6 Sa 270/09<br />

Bei mehreren Kleinstbetriebe<br />

keine Sozialsauswahl<br />

Die maximal 10 Mitarbeiter eines Kleinstbetriebes<br />

genießen keinen Kündigungsschutz,<br />

auch dann, wenn der Chef mehrere solcher<br />

Betriebe hat.<br />

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) machte in<br />

einem aktuellen Urteil deutlich, dass Betriebe<br />

bis zu zehn Mitarbeitern aus gutem Grund<br />

vom Kündigungsschutz ausgenommen sind.<br />

Dies sei sachlich gerechtfertigt, da sie sich im<br />

Verhältnis zu größeren Betrieben durch geringere<br />

Finanzausstattung, enge persönliche<br />

Zusammenarbeit und einen Mangel an Verwaltungskapazität<br />

auszeichnen.<br />

Es spiele dabei keine Rolle, ob sich gleich mehrere<br />

solcher Kleinunternehmen in der Hand<br />

eines einzigen Unternehmers befänden. Entscheidend<br />

sei lediglich, ob die Einzelbetriebe<br />

tatsächlich selbständige Einheiten seien. Nur<br />

für den Fall, dass dies nicht zutreffe, müsse bei<br />

Kündigungsschutzfragen von einer größeren<br />

betrieblichen Einheit ausgegangen werden,<br />

mit natürlich entsprechendem Kündigungsschutz.<br />

Dann sei bei der Kündigung auch<br />

eine Sozialauswahl zwischen den Mitarbeitern<br />

der Betriebe zu treffen. BAG, Urteil vom<br />

28.10.2010, Az.: 2 AZR 392/08<br />

Urlaubsaufteilung nach<br />

Arbeitnehmerwünschen<br />

Nach § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BurlG)<br />

muss Urlaub zusammenhängend gewährt<br />

werden, so lange keine dringenden betrieblichen<br />

Gründe entgegenstehen. Wurde der Jahresurlaub<br />

jedoch auf ausdrücklichen Wunsch<br />

des Arbeitnehmers auf mehrere kürzere Zeiträume<br />

aufgeteilt, kann er später nicht geltend<br />

machen, es sei keine ordnungsgemäße Urlaubsgewährung<br />

erfolgt.<br />

In dem entschiedenen Fall hatte eine Arbeitnehmerin<br />

ihren 31-tägigen Jahresurlaub auf<br />

11 Zeiträume mit einer Dauer von 0,5 bis 10<br />

Arbeitstagen verteilt. Später klagte sie gegen<br />

ihren Arbeitgeber auf Urlaubsabfi ndung mit<br />

dem Argument, er hätte der Aufteilung des<br />

Urlaubs nicht zustimmen dürfen. Das Gericht<br />

wies die Klage mit der Begründung ab,<br />

der Arbeitgeber sei nicht „Hüter des Kompakturlaubs“.<br />

LAG Niedersachsen, Urteil vom<br />

23.04.2009, Az.: 7 Sa 1655/08 AE 2009<br />

Nötigung zur Unterzeichnung<br />

eines Aufhebungsvertrags<br />

Behauptet ein Arbeitnehmer, er sei von seinem<br />

Vorgesetzten zur Unterzeichnung eines<br />

Aufhebungsvertrags durch Androhung einer<br />

fristlosen Kündigung wegen eines angeblichen<br />

Diebstahls genötigt worden, muss er im Streitfall<br />

beweisen, dass er tatsächlich widerrechtlich<br />

unter Druck gesetzt worden ist. LAG Hessen,<br />

Urteil vom 22.03.2010, Az.: 17 Sa 1303/09<br />

Haftungsausschluss: Die in diesem Magazin<br />

abgedruckten Artikel, Formulare und<br />

Empfehlungen wurden mit größtmöglicher<br />

Sorgfalt und nach bestem Wissen recherchiert<br />

und erstellt. Sie erheben aber keinen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit. Fehler sind<br />

nie auszuschließen. Auch wird die Verfallzeit<br />

von Gesetzen und Verordnungen immer<br />

kürzer. Es wird deshalb keine Gewähr für<br />

Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder<br />

Qualität der in diesem Magazin bereitgestellten<br />

Informationen übernommen. Für Schäden<br />

materieller oder immaterieller Art, die<br />

durch die Nutzung oder Nichtnutzung der<br />

dar gebotenen Informationen bzw. durch die<br />

Nutzung fehlerhafter und unvollständi ger<br />

Informationen unmittel bar oder mit telbar<br />

verursacht werden, haften der Herausgeber<br />

und die beteiligten Kreishandwerkerschaften<br />

nicht, sofern ihnen nicht nachweislich vorsätzliches<br />

oder grob fahrlässiges Verschulden<br />

zur Last gelegt werden kann.


Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 9<br />

Fortsetzung von Seite 5<br />

4. Wollen Sie die beantragte Teilzeitarbeit ablehnen,<br />

müssen Sie dies noch innerhalb der 4-Wochen-Frist<br />

mit schriftlicher Begründung tun.<br />

5. Reagieren Sie nicht oder lehnen Sie den Anspruch<br />

ab, kann der Arbeitnehmer dagegen Klage<br />

vor dem Arbeitsgericht erheben. Eine Frist<br />

für die Erhebung einer Klage besteht nicht.<br />

6. Haben Sie sich mit dem Mitarbeiter über<br />

dessen Teilzeitwunsch geeinigt, sollten Sie die<br />

Vereinbarung aus Gründen der Rechtsklarheit<br />

und der Beweissicherung schriftlich fixieren.<br />

Welche Punkte Sie unbedingt regeln sollten,<br />

erfahren Sie nachfolgend<br />

Wann Sie den Teilzeitwunsch Ihrer <strong>Elternzeit</strong>er<br />

ablehnen dürfen: Sie müssen nicht jeden Teilzeitwunsch<br />

Ihres Mitarbeiters während der <strong>Elternzeit</strong><br />

erfüllen. Sie können den Teilzeitanspruch<br />

ablehnen, wenn hierfür dringende betriebliche<br />

Gründe vorliegen (§ 15 Abs. 4 BEEG).<br />

Diese Gründe rechtfertigen eine Ablehnung<br />

Ein zur Ablehnung der Teilzeit berechtigender<br />

dringender betrieblicher Grund liegt vor allem<br />

dann vor, wenn:<br />

1. auf dem Arbeitsmarkt keine Teilzeit-, sondern<br />

nur Vollzeitkräfte für den restlichen Teil<br />

der Stelle zur Verfügung stehen oder auf dem<br />

bisherigen Arbeitsplatz Teilzeitarbeit nicht<br />

durchführbar ist und<br />

2. kein anderer, gleichwertiger Arbeitsplatz im<br />

Betrieb vorhanden ist und sich auch betriebliche<br />

Umorganisationen nicht realisieren lassen,<br />

bzw. Ihnen nicht zumutbar sind.<br />

Achtung!<br />

Das Vorliegen dieser dringenden Gründe müssen<br />

im Streitfall Sie als Arbeitgeber beweisen.<br />

Ablehnungsgrund: Eingestellte Ersatzkraft<br />

Der Teilzeitanspruch besteht auch dann, wenn<br />

Ihr Mitarbeiter zunächst die völlige Freistellung<br />

von der Arbeit (<strong>Elternzeit</strong>) in Anspruch<br />

genommen und erst später eine „Verlängerung“<br />

der Arbeitszeit (Elternteilzeit) beantragt.<br />

In diesem Fall trägt allerdings der Arbeitnehmer<br />

das Risiko, dass Sie das Verlangen in der<br />

von ihm gewünschten Form bei Vorliegen<br />

dringender betrieblicher Gründe ablehnen.<br />

Das können Sie nämlich insbesondere dann,<br />

wenn Sie bereits eine Ersatzkraft für den Mitarbeiter<br />

eingestellt haben und keiner der Kollegen<br />

bereit ist, seine Arbeitszeit zu verringern.<br />

Achten Sie auf diese Formalien:<br />

Wollen Sie die ordnungsgemäß beantragte<br />

Teilzeit Ihres Arbeitnehmers in der gewünschten<br />

Form ablehnen, müssen Sie das<br />

· innerhalb von 4 Wochen schriftlich<br />

· mit konkreter Angabe der entgegenstehenden<br />

dringenden betrieblichen Gründe erledigen.<br />

Versäumen Sie diese Frist oder wahren Sie die<br />

Schriftform nicht, kann Ihr Mitarbeiter zwar<br />

nicht automatisch die von ihm gewünschte<br />

Teilzeittätigkeit aufnehmen. Er hat aber die<br />

Möglichkeit, beim Arbeitsgericht die gewünschte<br />

Reduzierung der Arbeitszeit einzuklagen<br />

(§ 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG).<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Geben Sie in Ihrer Begründung unbedingt alle<br />

dringenden betrieblichen Gründe an, aus denen<br />

Sie den Teilzeitwunsch Ihres Mitarbeiters<br />

ablehnen. In einem späteren Prozess vor dem<br />

Arbeitsgericht können Sie nämlich keine zusätzlichen<br />

weiteren Gründe mehr geltend machen.<br />

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre<br />

Innungsgeschäftsstelle.


Seite 10 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />

Lehrabschlussfeier in Worms und Alzey gut besucht<br />

Die Lehrabschlussfeiern in Worms (im Hagenbräu)<br />

und Alzey (in der Stadthalle) waren<br />

sehr gut besucht. Für Worms konnte Manfred<br />

Baier, stellv. Kreishandwerksmeister und<br />

Obermeister der Kfz-Innung die Geschäftsführerin<br />

der IHK in Worms, Frau Andrea<br />

Wensch als Festrednerin gewinnen. Den 117<br />

Junggesellen und Junggesellinnen gab sie den<br />

Ausspruch „Die Welt, die sich Ihnen öffnet,<br />

steckt voller Möglichkeiten, nutzen Sie diese“<br />

mit auf den Weg.<br />

Terminübersicht für<br />

Arbeitgeberseminare<br />

der IKK Südwest<br />

09.12.2010<br />

Frankfurter Innovationszentrum<br />

ConferenceLab<br />

Altenhöferallee 3<br />

60438 Frankfurt<br />

Beginn: 10.00 Uhr<br />

09.12.2010<br />

Frankfurter Innovationszentrum<br />

ConferenceLab<br />

Altenhöferallee 3<br />

60438 Frankfurt<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

09.12.2010<br />

Hotel Central<br />

Karolinenstr. 6<br />

67227 Frankenthal<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

15.12.2010<br />

Hotel Soho<br />

Marie-Curie-Str. 9<br />

76829 Landau<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

09.12.2010<br />

Berghotel Kristall<br />

Wiesenstr. 50, 55743 Idar-Oberstein<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

14.12.2010<br />

Tagungshotel Ebertor<br />

Heerstr. 172, 56154 Boppard<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

15.12.2010<br />

Mercure Hotel<br />

Julius-Wegeler-Str. 6, 56068 Koblenz<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

Von insgesamt 144 Prüflingen haben es in<br />

Worms 117 geschafft (81%).<br />

Den begehrten Ausbildungsmax der Sparkassen<br />

Worms-Alzey-Ried und der Kreishandwerkerschaft<br />

Alzey-Worms überreichte das<br />

stellv. Vorstandsmitglied Uwe Detlefs an<br />

Markus Emmert – (300.– €)<br />

Metallbauer (Konstruktionstechnik)<br />

Fa. Ropic Stahlverarbeitungs GmbH, Worms<br />

Corina Kühn – (200.– €)<br />

Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk<br />

(Fleischer)<br />

Neukauf Markt GmbH, Offenburg<br />

Christoph Weyrauch – (100.– €)<br />

Metallbauer (Fahrzeugbau)<br />

TL Transportlogistik GmbH, Worms<br />

Die Innungsbesten erhielten aus den Händen<br />

von Herrn von Wihl (Firma E.W. Neu)<br />

je ein Elektrowerkzeug im Wert von 100.– €<br />

Max Bättgen<br />

Fleischer<br />

Hans Eugen Lenger, Osthofen<br />

Johanna Röhl<br />

Friseurin<br />

Bernd Kiefer, Flörsheim-Dalsheim<br />

Mario Antony<br />

Kfz.-Mechatroniker<br />

Autohaus Tallafuß, Worms<br />

Michael Wedel<br />

Anlagenmechaniker<br />

H. G. Oswald, Worms<br />

Nach der Überreichung aller Gesellenbriefe<br />

ließ Kreishandwerksmeister Axel Reinhardt<br />

alle Junggesellen und Junggesellinnen aufstehen<br />

und sprach sie von der Bindung an ihrem<br />

Lehrbetrieb frei. Dies wurde mit einem tosenden<br />

Applaus bestätigt.<br />

Die diesjährige Lehrabschlussfeier in Alzey<br />

fand traditionell in der Stadthalle in Alzey<br />

statt. Nach der Eröffnung der Feierstunde<br />

durch den Stellvertretenden Kreishandwerksmeister<br />

Dipl. Ing. Ullrich Huth hielt Dipl.<br />

Volkswirt Günther Tartter, Hauptgeschäftsführer<br />

der Handwerkskammer in diesem Jahr<br />

die Festrede. Er gratulierte den frischgebackenen<br />

Junggesellen und Junggesellinnen zur bestanden<br />

Gesellenprüfung und riet ihnen, sich<br />

immer weiter zu bilden. Das Handwerk<br />

braucht gut ausgebildete Junghandwerker, um<br />

in Zukunft weiterhin seinen guten Ruf zu behalten.<br />

Gut aus- und weitergebildete Handwerker<br />

würden die zukünftigen Handwerksmeister<br />

werden, die sich für die anstehenden<br />

Betriebsübernahmen anbieten. In Alzey hatten<br />

Worms. Im September trafen sich wieder die<br />

Senioren des Wormser Handwerks. Im Weingut<br />

Holzmühle in Osthofen konnte Ehrenkreishandwerksmeister<br />

Walter Konrad in diesem<br />

Jahr 22 Senioren begrüßen. Ab 16.00 Uhr begann<br />

das jährliche Treffen und war wie bisher<br />

sich 106 Auszubildende zur Gesellenprüfung<br />

angemeldet.<br />

89 haben die Prüfung im ersten Anlauf geschafft<br />

(84%).<br />

In seiner Ansprache an die jungen Leute ging<br />

Kreishandwerksmeister Axel Reinhardt ebenfalls<br />

auf die Weiterbildung der Junghandwerker<br />

ein.<br />

Den begehrten Ausbildungsmax der Sparkassen<br />

Worms-Alzey-Ried und der Kreishandwerkerschaft<br />

Alzey-Worms überreichte das<br />

Vorstandsmitglied Norbert Zubiller an<br />

Steffen Krein – (300.– €)<br />

Anlagenmechaniker<br />

Ausbildungsbetrieb: Guido Müller,<br />

Stein-Bockenheim<br />

Simon Layher (200.– €)<br />

Fleischer<br />

Ausbildungsbetrieb: Werner Hardt<br />

Framersheim<br />

Akeem Stevens (100.–€)<br />

Maler- und Lackierer<br />

Ausbildungsbetrieb: Geselle GmbH, Albig<br />

Die Innungsbesten erhielten aus den Händen<br />

von Herrn von Wihl (Firma E.W. Neu aus<br />

Worms)<br />

je ein Elektrowerkzeug im Wert von 100.– €<br />

Dennis Jahnke<br />

Elektroniker<br />

Ausbildungsbetrieb: Elektro Reinhardt GmbH<br />

Gau-Odernheim<br />

Jedem geehrten Junggesellen/Junggesellin beider<br />

Veranstaltungen wurde ein Tischrechner<br />

der Firma DBL (Mietberufskleidung) aus<br />

Montabaur überreicht.<br />

Wie in Worms, so wurden auch in Alzey alle<br />

Junggesellen und Junggesellinnen durch<br />

Kreishandwerksmeister Axel Reinhardt freigesprochen.<br />

Eine besondere Auszeichnung erhielt der Friseur<br />

Kurt Matter aus Bornheim. Er wurde für<br />

seine 50-jährige Betriebszugehörigkeit zum<br />

Friseursalon Friese GmbH in Alzey von HWK<br />

Hauptgeschäftsführer Günther Tartter mit der<br />

Goldenen Kammermünze der Handwerkskammer<br />

Rheinhessen ausgezeichnet. Kreishandwerksmeister<br />

Axel Reinhardt überreichte<br />

dem Jubilar die Urkunde der Kreishandwerkerschaft<br />

Alzey-Worms für sein über 53-jähriges<br />

Berufsjubiläum im Friseurhandwerk (Goldener<br />

Gesellenbrief).<br />

Der Kath. Musikverein aus Alzey-Weinheim<br />

begleitete die Veranstaltung musikalisch.<br />

41. Seniorentreff des Wormser Handwerks<br />

durch eine gute Stimmung unter den Teilnehmern<br />

geprägt. Bei einem guten Glas Wein und<br />

einem Imbiss kamen die Gespräche schnell zustande<br />

und man freute sich beim Auseinandergehen<br />

auf die nächste Zusammenkunft unter<br />

der Federführung von Walter Konrad.


Fröhliche<br />

Weihnachten<br />

und ein glückliches neues Jahr<br />

Axel Reinhardt<br />

Kreishandwerksmeister<br />

Manfred Baier<br />

Stellv. Kreishandwerksmeister<br />

Obermeister Kfz-Innung Worms<br />

Ullrich Huth<br />

Stellv. Obermeister<br />

Obermeister Zimmerer-Innung<br />

Alzey-Worms<br />

Erwin Waldmann<br />

Obermeister der Baugewerks-Innung<br />

Alzey-Worms<br />

Karl-Heinz Stein<br />

Obermeister der Dachdecker-Innung<br />

Worms<br />

Ortwin Menninger<br />

Obermeister Innung für Elektro- und<br />

Informationstechnik Alzey<br />

Franz-Georg Schopf<br />

Obermeister der Fleischer-Innung<br />

Alzey<br />

Uwe Thudium<br />

Obermeister der Fleischer-Innung<br />

Worms<br />

Bernd Kiefer<br />

Obermeister der Friseur-Innung<br />

Alzey-Worms<br />

Hans Albert Arnold<br />

Obermeister der Maler- und Lackierer-<br />

Innung Alzey<br />

Dipl. Ing. Axel Weißert<br />

Obermeister der Maler- und Lackierer-<br />

Innung Worms<br />

Norbert M. Berg<br />

Obermeister der Metall-Innung<br />

Alzey-Worms<br />

Uwe Frondorf<br />

Obermeister der Innung für Sanitär,<br />

Heizungs- und Klimatechnik Alzey<br />

Karl Peter Jennewein<br />

Obermeister der Innung für Sanitär,<br />

Heizungs- und Klimatechnik Worms<br />

GF Rainer Borchert<br />

mit den Mitarbeiterinnen:<br />

Klara Stappert - Ulrike Schifferdecker<br />

– Ines Petry und Kerstin Scherer


Seite 12 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />

Alzey. Grund zum Feiern hatte die Metzgerei<br />

Werner Hardt aus Framersheim in diesem<br />

Herbst. Für ihre geladenen Gäste hatte das Ehepaar<br />

Werner und Christine den roten Teppich<br />

ausgerollt. Zahlreich schritten die Gäste über<br />

den „Roten“ und gratulierten Fleischermeister<br />

Werner Hardt und seiner Frau Christine zu diesem<br />

doch recht seltenen Anlass.<br />

Werner Hardt ging auf die 50 Jahre in seinen Begrüßungsworten<br />

ausführlich ein und bedankte<br />

sich bei seiner Mutter für die geleistete Aufbauarbeit.<br />

Christine Hardt, die als Hotelfachfrau in<br />

den Betrieb eingeheiratet hat, berichtete über<br />

den Partyservice, der das 2. Standbein für den<br />

Betrieb ist und sie und die Familie auch am Wochenende<br />

auf Trab hält. Beide bedankten sich<br />

auch bei ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen<br />

für die gute Zusammenarbeit.<br />

Hauptgeschäftsführer Günther Tartter (HWK<br />

Rheinhessen) gratulierte der Familie Hardt für<br />

dieses 50-jährige Betriebsjubiläum und verlieh<br />

ihnen die Goldene Medaille mit Urkunde.<br />

Kreishandwerksmeister Axel Reinhardt schloss<br />

sich den Worten an und ehrte die Mitarbeiterin<br />

Stephanie Kratz für 10 Jahre und den Mitarbei-<br />

Seit 50 Jahren mit der Wurst verbunden<br />

vlnr: Werner Hardt, Günther Tartter, Christine Hardt, Stefanie Kratz, Arthur Gutjahr, Franz-Georg<br />

Schopf, Rainer Borchert, Axel Reinhardt<br />

ter Arthur Gutjahr für seine 37-jährige Betriebszugehörigkeit.<br />

Obermeister Franz-Georg Schopf<br />

stellte in seinen Grußworten die schwierige Situation<br />

der traditionellen Nahrungsmittelhandwerke<br />

heraus und dankte dem Jubilar für sein<br />

Engagement im Handwerk.<br />

Während sich noch mehrere Redner zu Worte<br />

meldeten, ging es beim gereichten Imbissteller<br />

wieder um die Wurst.<br />

Hardt und seine Mitarbeiterinnen stellten die<br />

gereichten Wurstsorten ausgiebig vor.<br />

Den dazugehörigen Wein erläuterte die amtierende<br />

Rheinhessische Weinkönigin Kerstin I.<br />

Straßenbauermeister Erwin Waldmann 75 Jahre<br />

Am 13. September 2010 feierte<br />

Straßenbauermeister Erwin<br />

Waldmann, Flonheim, seinen<br />

75. Geburtstag. Herr<br />

Waldmann engagiert sich<br />

in vorbildlicher Weise seit<br />

langer Zeit auf vielen Ebenen<br />

für seinen Berufsstand<br />

und die Allgemeinheit.<br />

In Bezug auf die Fachverbandsebene<br />

ist herauszustellen, dass<br />

Herr Waldmann lange<br />

Jahre Fachgruppenleiter<br />

Straßenbau des<br />

früheren Baugewer-<br />

Die Mitarbeiter der KHS Alzey Worms<br />

beverbandes Rheinhessen war und nach der<br />

Fusion dieses Verbandes mit dem Pfälzischen<br />

Baugewerbeverband das Amt des stellvertretenden<br />

Fachgruppenleiters Straßen- und Tiefbau<br />

des Baugewerbeverbandes Rheinhessen-<br />

Pfalz ausübte.<br />

Er gehörte dem Gesamtvorstand des Baugewerbeverbandes<br />

Rheinhessen-Pfalz an.<br />

Seit dem Zusammenschluss des Baugewerbeverbandes<br />

Rheinhessen-Pfalz mit dem Baugewerbeverband<br />

Rheinland im Jahre 2006 ist<br />

Erwin Waldmann auch Mitglied im Vorstand<br />

des neuen Baugewerbeverbandes Rheinland-<br />

Pfalz.<br />

In Würdigung seiner Verdienste um seinen Berufsstand<br />

und die Allgemeinheit wurden<br />

Herrn Waldmann bereits hohe Auszeichnungen<br />

zuteil: in der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes,<br />

der Ehrennadel des Landes<br />

Rheinland-Pfalz, der Goldenen Ehrennadel<br />

der Handwerkskammer Rheinhessen, der Goldenen<br />

Ehrennadel der KHS Alzey und der<br />

Goldenen Ehrennadel des Baugewerbeverbandes<br />

Rheinland-Pfalz hat das verdienstvolle<br />

Wirken von Erwin Waldmann eine gebührende<br />

Anerkennung gefunden.<br />

Dem Jubilar gelten alle guten Wünsche, verbunden<br />

mit herzlichem Dank für sein herausragendes<br />

ehrenamtliches Wirken.


Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 13<br />

Jetzt wo die Tage kürzer und das Wetter<br />

schlechter wird, kommen Saubermatten ganz<br />

groß ins Spiel. Im Eingangsbereich platziert,<br />

halten sie den gröbsten Schmutz, Nässe und<br />

Schnee schon beim Drüberlaufen fest. Das hält<br />

den Eingangs-Bereich sauber, schont die Bodenbeläge<br />

und spart Reinigungskosten. Gerade<br />

im Winter bringt eine Matte auch ein Mehr<br />

an Sicherheit, denn weniger Nässe reduziert<br />

die Rutschgefahr deutlich.<br />

DBL ITEX Gaebler hat ein großes Angebot an<br />

Saubermatten, in unterschiedlichen Formaten<br />

und Farben.<br />

Neben den einfachen Standardmatten in grau<br />

und braun, gewinnen die Design- oder Logomatten<br />

immer mehr Zuspruch. Die Gestaltungsmöglichkeiten<br />

sind vielfältig und reichen<br />

von einem netten Willkommensgruß bis hin<br />

zu den unterschiedlichsten Firmenlogos und/<br />

oder Werbeaussagen. Eine Saubermatte „funktioniert“<br />

aber nur, wenn sie regelmäßig gewaschen<br />

wird. Ähnlich wie bei einer Flasche, in<br />

die man nur begrenzt Flüssigkeit einfüllen<br />

kann, kann auch eine Matte nur so lange<br />

Schmutz aufnehmen, wie sie noch Platz zwischen<br />

den einzelnen Fasern hat. Hier bietet<br />

sich der DBL-Mietservice an. Je nach Bean-<br />

Saubermatten machen Sinn<br />

– gerade auch in der kalten Jahreszeit<br />

spruchung kann das Unternehmen zwischen<br />

einem wöchentlich, 14-tägigen oder auch monatlichen<br />

Wechsel wählen. Der Servicefahrer<br />

holt dann turnusgemäß die verschmutzte<br />

Matte ab, legt eine saubere Matte aus. Professionell<br />

gewaschen und damit wieder „aufnahmebereit“,<br />

wird die Matte dann im vereinbarten<br />

Rhythmus wieder ausgelegt.<br />

Das alles erfolgt automatisch, so dass sich der<br />

Auftraggeber um nichts kümmern muss. Innungsmitglieder<br />

können diesen Service zu<br />

Sonderkonditionen nutzen, sie erhalten 5%<br />

Handwerkerrabatt. Eine Beratung vor Ort und<br />

ein maßgeschneidertes Angebot erhalten Sie<br />

von DBL ITEX Gaebler, Montabaur,<br />

Tel.: 02602/9224-36 oder per E-Mail:<br />

info@dbl-itex.de.<br />

Darüber hinaus bietet das Unternehmen für<br />

alle Gewerke die passende Berufskleidung im<br />

Mietservice sowie eine breite Palette an Arbeitsschutzartikeln.


Farbenfrohe Basare<br />

SIE FLIEGEN MIT:<br />

REISETERMIN:<br />

vom 26.02.2011<br />

bis 08.03.2011<br />

FLUG AB/AN:<br />

Frankfurt<br />

EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN:<br />

• Bustransfer zum Flughafen Frankfurt und<br />

zurück<br />

• Flug nach Delhi und zurück mit Umsteigen in<br />

München<br />

• Flugabhängige Steuern und Gebühren<br />

• Transfers im Zielgebiet lt. Programm<br />

• 4 x Übernachtung im Hotel der Kategorie<br />

HHHH in Agra, Jaipur und Delhi<br />

• 5 x Übernachtungen in Khejarla, Jodhpur,<br />

Pushkar und Mandawa<br />

• 9 x Frühstück<br />

• Rundreise und Ausflüge inkl. Eintrittsgelder<br />

lt. Programm:<br />

• Delhi – Agra<br />

• Agra – Fatehpur Sikri – Jaipur<br />

• Jaipur – Fort Amber<br />

• Khejarla<br />

• Jodhpur – Bishnoi Village<br />

• Pushkar<br />

• Mandawa<br />

• Delhi<br />

• Deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort<br />

• Trinkgelder für Reiseleiter und Busfahrer<br />

• Sicherungsschein<br />

• Reiseliteratur<br />

REISEPREIS: € 1.669,pro<br />

Person im Doppelzimmer<br />

zzgl. evtl. Luftverkehrssteuer<br />

Einzelzimmerzuschlag: € 369,-<br />

Mindestteilnehmerzahl 25 Personen.<br />

Nicht im Reisepreis eingeschlossen und<br />

nur vorab buchbar:<br />

• Visagebühren € 90,- p.P.<br />

• Paket Abendessen: € 159,- p.P.<br />

8 x Abendessen im Hotel und<br />

1 x Abschiedsabendessen<br />

Jama Masjid, die größte Moschee Indiens<br />

Wichtige Hinweise/<br />

Reiseinformationen:<br />

Flugplan-, Hotel- und Programmänderungen<br />

bleiben ausdrücklich vorbehalten. An- und<br />

Abreisetag dienen ausschließlich der Erbringung<br />

der vertraglichen Beförderungsleistungen.<br />

Aus technischen oder flugplanbedingten<br />

Gründen kann bei allen Flügen eine Zwischenlandung<br />

erforderlich sein.<br />

Einreisebestimmungen:<br />

Deutsche Staatsangehörige benötigen für<br />

Indien einen mindestens noch 6 Monate gültigen<br />

Reisepass und ein Visum. Genauere<br />

Informationen sowie das Antragsformular<br />

erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.<br />

Wir behalten uns die Berechnung der von der<br />

Bundesregierung beschlossenen Luftverkehrssteuer<br />

für Flüge ab/bis Deutschland ab<br />

01. Januar 2011 vor, sobald das Gesetz verabschiedet<br />

ist.<br />

Impfbestimmungen / Gesundheitsvorsorge<br />

Bei Einreise direkt aus der Bundesrepublik<br />

Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.<br />

Grundsätzlich sollte auch bei<br />

Erwachsenen der Impfschutz gegen Tetanus,<br />

Diphtherie und Polio überprüft und ggf. aufgefrischt<br />

werden. Nähere Informationen<br />

erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt. Der Reisende<br />

sollte sich über Infektions- und Impfschutz<br />

sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig<br />

informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu<br />

Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken<br />

eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen,<br />

insbesondere bei den Gesundheitsämtern,<br />

reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,<br />

Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten<br />

oder der Bundeszentrale für<br />

gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.<br />

Es ist sehr wichtig, viel zu trinken.<br />

Hotelkategorie: (unsere Eigenbewertung)<br />

HHHH: Hotel der gehobenen Mittelklasse mit<br />

komfortabler Ausstattung.<br />

Heritage-Kategorie: zu Hotels umgebaute ehemalige<br />

Maharajapaläste mit dem lebendigen<br />

Charme vergangener Zeiten und meist unterschiedlich<br />

ausgestatteten Zimmern.<br />

Flugsicherheitsgebühren, -steuern, Visagebühren<br />

und Kerosinzuschlag entsprechen<br />

dem Zeitpunkt der Drucklegung. Wir behalten<br />

uns vor, Erhöhungen bis zum Reiseantritt<br />

in Rechnung zu stellen.<br />

Stand: Okt. 2010, Änderungen vorbehalten.<br />

Prachtvolle Bauten in Rajasthan<br />

Unsere Reisebedingungen (Auszug):<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) – schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder<br />

Internet - bietet der Reisende GLOBALIS den Abschluss eines Reisevertrages auf der<br />

Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Informationen und dieser Reisebedingungen<br />

verbindlich an.<br />

1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von GLOBALIS an den<br />

Reisenden bzw. den Vermittler der Gruppenreise zustande. Sie bedarf keiner<br />

bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird eine schriftliche<br />

Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.<br />

1.3 Der anmeldende Reisende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten<br />

Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche,<br />

gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.<br />

3. Anzahlung und Restzahlung<br />

3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß §<br />

651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet<br />

wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20% des Reisepreises,<br />

mindestens € 50,- pro Person.<br />

3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls<br />

im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht,<br />

dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt<br />

werden kann.<br />

3.3 Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises<br />

direkt oder über den Vermittler der Gruppenreise ausgehändigt.<br />

7. Rücktritt und Kündigung durch GLOBALIS<br />

7.2 GLOBALIS kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung<br />

genannten oder mit dem Vermittler der Gruppenreise vereinbarten Mindestteilnehmerzahl<br />

nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:<br />

a) GLOBALIS ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Vermittler der Gruppenreise<br />

als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn<br />

feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht<br />

durchgeführt wird.<br />

b) Ein Rücktritt von GLOBALIS später als 30 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig.<br />

8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung<br />

8.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber GLO-<br />

BALIS, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist,<br />

auch bei Rücktrittserklärungen des Reisenden gegenüber dem Vermittler der Gruppenreise,<br />

der Eingang bei GLOBALIS.<br />

8.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden stehen GLOBALIS unter<br />

Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche<br />

anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen<br />

vom Reisepreis pro Person zu:<br />

Bei Flugreisen mit Charter-, Linien- oder Sondertarifen, Ferienwohnungen<br />

und -häuser:<br />

a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %<br />

b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 %<br />

c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 %<br />

d) vom 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 50 %<br />

e) vom 06. bis 01. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises<br />

f) Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 80%<br />

Bei Schiffsreisen:<br />

a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %<br />

b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 %<br />

c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %<br />

d) vom 14. bis 01. Tag vor Reisebeginn 75 %<br />

e) Ein Rücktritt am Tage des Reiseantritts ist ausgeschlossen und verpflichtet, wie<br />

der Nichtantritt zur vollen Bezahlung des Reisepreises<br />

8.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedingungen gelten, soweit diese im<br />

Einzelfall mit dem Reisenden oder, in dessen Vertretung mit dem Vermittler der<br />

Gruppenreise, wirksam vereinbart wurden.<br />

8.6 Soweit im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist<br />

(siehe hierzu die Leistungen in der Reiseausschreibung), empfehlen wir dem Reisenden,<br />

eine solche Versicherung abzuschließen. Wir empfehlen dem Reisenden außerdem<br />

eine Überprüfung des Krankenversicherungsschutzes für das betreffende Reiseland<br />

und gegebenenfalls auch den Abschluss einer solchen Versicherung.<br />

11. Haftung<br />

11.1 Die vertragliche Haftung von GLOBALIS, für Schäden, die nicht Körperschäden<br />

sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten)<br />

ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit<br />

a) ein Schaden des Reisenden von GLOBALIS weder vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

herbeigeführt oder<br />

b) GLOBALIS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines<br />

Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

Es gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters:<br />

GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH · 61137 Schöneck


INDIEN - DIE FARBEN<br />

RAJASTHANS<br />

Delhi – Agra – Fatehpur Sikri – Jaipur – Fort Amber –<br />

Khejarla – Jodhpur – Pushkar – Mandawa<br />

Die Höhepunkte Nordindiens in einer Reiseo<br />

Rajasthan - das Land der Königssöhneo<br />

Farbenpracht aus Tausendundeiner Nacht: das Rote Fort in Agra, Pink City Jaipur, „Blaue“ Stadt Jodhpuro<br />

Auf den Spuren des glanzvollen Lebens der Mogule und Maharadschas: Sie übernachten ino<br />

stimmungsvollen rustikalen Maharajapalästeno<br />

UNESCO-Weltkulturerbe: Taj Mahal, Rotes Fort, Mogulstadt Fatehpur Sikri, Kutub Minaro<br />

Angenehme Reisezeito<br />

Der Zauber einer fremden Welt Fort Amber Palast der Winde<br />

26.02. BIS 08.03.2011 · FLUG AB/AN FRANKFURT · € 1.669,- P.P. IM DZ<br />

Beratung und Buchung bei:<br />

Kreishandwerkerschaft Alzey - Worms<br />

Augustinerstr. 5, Postfach 1365<br />

55221 Alzey<br />

- als Vermittler -


Es erwartet Sie ein buntes Kaleidoskop aus historischer Architektur und hinduistischen Heiligtümern<br />

REISEPROGRAMM:<br />

1. TAG: Flug nach Delhi<br />

2. TAG: Delhi - Agra<br />

Am Flughafen werden Sie von Ihrer Deutsch<br />

sprechenden Reiseleitung in Empfang genommen<br />

und gewinnen einen ersten Eindruck von<br />

Delhi, der Stadt mit den vielen Gesichtern: der<br />

großzügig geplante Stadtteil New Delhi mit den<br />

vom Connaught Place in alle Himmelsrichtungen<br />

ausgehenden breiten, eleganten Alleen<br />

repräsentiert das moderne, westlich geprägte<br />

Indien. Die britischen Einflüsse sind hier unverkennbar<br />

und viele Botschaften und Regierungsgebäude<br />

bestimmen das Stadtbild. Sie sehen u.a.<br />

den Präsidentenpalast, Indiens mit über 70<br />

Metern höchstes Minarett „Qutab Minar“<br />

Pakistan<br />

Mandawa •<br />

Jaipur •<br />

Delhi •<br />

• Fatehpur Sikri<br />

• Fort<br />

Amber<br />

• Pushkar<br />

• Khejarla<br />

• Jodhpur<br />

Agra •<br />

Indien<br />

Nepal<br />

China<br />

(UNESCO Weltkulturerbe) sowie das India Gate<br />

(All India War Memorial), ein 42 Meter hoher<br />

Triumphbogen, der an die über 70.000 im ersten<br />

Weltkrieg für Großbritannien gefallenen indischen<br />

und englischen Soldaten erinnert.<br />

Anschließend fahren zu Ihrem Hotel nach Agra.<br />

3. TAG: Agra – Fatehpur Sikri – Jaipur<br />

Heute besuchen Sie das wohl berühmteste<br />

Gebäude Indiens - das aus weißem Marmor<br />

erbaute Taj Mahal (UNESCO Weltkulturerbe)<br />

– Zeugnis einer großen Liebe. Die Grabstätte<br />

bei Agra wurde vom Mogulkaiser Shahjehan<br />

für seine verstorbene Lieblingskaiserin Mumtaz<br />

Mahal erbaut und etwa 1648 vollendet.<br />

20.000 Arbeiter und viele Künstler aus Europa<br />

und Persien schufen das einzigartige Monument<br />

aus Sandstein, Marmor und Halbedelsteinen.<br />

Anschließend besuchen Sie die Festung<br />

von Agra – das Rote Fort (UNESCO Welkulturerbe).<br />

Feste Mauern und Türme aus rotem<br />

Sandstein – die fast 450 Jahre alte Palaststadt<br />

von Mogulkaiser Akbar diente drei Kaisergenerationen<br />

als Regierungssitz bis in Delhi gleichfalls<br />

ein Rotes Fort gebaut und die Hauptstadt<br />

wieder dorthin verlegt wurde. Auf Ihrer Weiterfahrt<br />

nach Jaipur machen Sie unterwegs<br />

Halt in Fatehpur Sikri, der Siegesstadt, die<br />

ebenfalls zum UNESCO Weltkulturerbe zählt.<br />

Einer Legende zufolge kam der Mogulkaiser<br />

Akbar im 16. Jh. nach Sikri und errichtete hier<br />

in nur 5 Jahren eine Stadt rund um einen Sand-<br />

steinfelsen, die allerdings kaum 15 Jahre später<br />

aufgrund mangelnder Wasserversorgung wieder<br />

verlassen wurde. Einige noch gut erhaltene<br />

Gebäude wie das Panch Mahal oder Jama Masjid<br />

mit seiner imposanten Säulenhalle zeugen<br />

von der kurzen und bewegten Vergangenheit<br />

Sikris. Übernachtung in Jaipur.<br />

4. TAG: Jaipur – Fort Amber<br />

Der heutige Tag steht ganz im Zeichen von Jaipur.<br />

Die Hauptstadt von Rajasthan wird wegen<br />

seiner aus rosafarbenem Sandstein gebauten<br />

Altstadthäuser auch „Pink City” bezeichnet. Im<br />

17. Jh. wurde sie von Maharaja Jai Singh II.<br />

gegründet und mit mächtigen Schutzmauern<br />

und Türmen umgeben - ein eindrucksvolles<br />

stadtplanerisches Beispiel alter hinduistischer<br />

Architekturtradition. Zunächst besuchen Sie<br />

das Fort Amber - den auf einem Hügel gelegenen<br />

ursprünglichen Herrschersitz der Maharadschas<br />

erreichen Sie auf ungewöhnliche Weise:<br />

stilgerecht auf dem Rücken bemalter Elefanten<br />

(falls nicht genügend Elefanten vorhanden sind<br />

fahren Sie mit einem Jeep). Lassen Sie sich<br />

durch die mächtigen Tore, Säulenpavillons und<br />

Spiegelsäle zurückversetzen in die Zeit von<br />

Ruhm und Reichtum der Rajputen-Fürsten. In<br />

Jaipur bestaunen Sie den Hawa Mahal, besser<br />

bekannt als „Palast der Winde“ - er ist kein<br />

Gebäude im eigentlichen Sinne, sondern eine<br />

fünfstöckige, mit zahlreichen Nischen und


Eines der größten Kunstwerke der Welt: Das Taj Mahal Haus im Haveli-Stil in der Shekhavati-Region Jaswant Thada in Jodhpur<br />

kunstvoll verzierten Erkern besetzte Fassade.<br />

Weitere Stationen Ihrer Jaipur-Rundfahrt sind<br />

der eindrucksvolle Stadtpalast aus rotem Sandstein<br />

und weißem Marmor mit einem Gewirr<br />

von Arkadengalerien, Balkonen und überkuppelten<br />

Pavillons sowie das monumentale Observatorium.<br />

Als krönender Abschluss dieses<br />

Tages erwartet Sie noch eine Rikscha-Fahrt<br />

durch die lebhafte Altstadt.<br />

5. TAG: Khejarla<br />

Sie fahren nach Khejarla und beziehen zunächst<br />

Ihr Hotel. Das auf einem Granitfelsen erbaute<br />

Fort Khejarla mit seinem rotem Sandstein<br />

erhebt sich majestätisch wie ein Sonnenstrahl<br />

aus der Wüste – durch diese exponierte Lage<br />

genießen Sie von dort einen „Rundumblick“-<br />

Blick über die Ebene. Das robuste Äußere des<br />

über 400 Jahre alten Forts steht im Kontrast zu<br />

der herrlichen Aura in seinem Inneren: nach<br />

dem Eintreten werden Sie überrascht von wunderbaren<br />

Wandmalereien, üppigem Goldzierrat,<br />

wunderschönen Terrassen, Balkonen und Alkoven.<br />

Die historischen Räume mit ihren Gitterfriesen<br />

versetzen Sie zurück in die Zeit des Rittertums<br />

mit seiner urtümlichen Atmosphäre,<br />

gleichzeitig können Sie die modernen, im zeitgenössischen<br />

Stil vorhandenen Einrichtungen<br />

genießen. Am Nachmittag flanieren Sie durch<br />

den beschaulichen Ort mit seinen Töpfereien,<br />

besuchen die Dorfschule und erreichen schließlich<br />

den über 600 Jahre alten „Tempel of Goddess<br />

Durga“ (Tempel der Kriegsgöttin) – von<br />

dort können Sie die einzigartige Atmosphäre<br />

des Sonnenuntergang mit einem fantastischen<br />

Blick auf die Umgebung erleben. Übernachtung<br />

in Khejarla.<br />

6. TAG: Jodhpur<br />

Die Fahrt führt Sie heute in die zweitgrößte<br />

Stadt Rajasthans: nach Jodhpur - ein leuchtender<br />

Farbflecken am Rande der Wüste Thar.<br />

Traditionell tünchten die Brahmanen ihre Häuser<br />

in der für die Hinduisten „Göttlichen“ Farbe<br />

blau und unterschieden sich damit von den<br />

weniger frommen Zeitgenossen. Bereits im 15.<br />

Jhdt. gegründet durch Rao Jodha, dem Oberhaupt<br />

des Rajputen-Clans, zeichnete sich die<br />

Stadt durch ihre Lage an einer belebten Handelsroute<br />

aus - die Erträge durch den Handel<br />

mit Opium, Sandelholz, Datteln und Kupfer lie-<br />

ßen sie rasch anwachsen. Nach dem Bezug<br />

Ihres Hotels unternehmen Sie am Nachmittag<br />

mit den traditionellen Auto-Rikshaws, den<br />

Thuk-Thuks, eine Rundfahrt durch die malerische<br />

Altstadt und die typischen Basare. Übernachtung<br />

in Jodhpur.<br />

7. TAG: Jodhpur – Bishnoi Village<br />

Heute vertiefen Sie Ihre Eindrücke von Jodhpur:<br />

Das Stadtbild ist geprägt von dem majestätisch<br />

auf einem 125 m hohen Felsgrat thronenden<br />

Fort Mehrangarh, dessen gewaltige Wälle, wunderschöne<br />

Höfe, Paläste, Tempel, Gärten und<br />

Seen noch die einstige Macht der ehemaligen<br />

Herrscher Marwars erahnen lässt. In der mittelalterlichen<br />

Altstadt faszinieren lebhafte Basare,<br />

in denen Silberwaren, Textilien und Gewürze<br />

feilgeboten werden. Danach besuchen Sie Jaswant<br />

Thada, den 1899 zum Gedenken an den<br />

Maharaja Jaswant Singh aus weißem Marmor<br />

erbauten Kenotaphen. Anschließend unternehmen<br />

Sie noch einen Spaziergang in Bishnoi Village,<br />

einer Ansammlung kleiner, traditioneller<br />

Kunsthandwerksdörfer. Hier können Sie Schuhmachern,<br />

Töpfern und Webern bei der Arbeit<br />

zusehen und die Bewohner in ihren Trachten<br />

und dem typischen alten Silberschmuck bewundern.<br />

Übernachtung in Jodhpur.<br />

8. TAG: Pushkar<br />

Sie fahren nach Pushkar, der heiligsten Stätte<br />

des Hinduismus in Rajasthan. In dem Pilgerort<br />

soll der Legende nach der Gott Brahma einen<br />

Dämon mit einer Lotusblüte besiegt haben: die<br />

Blüte fiel herab und eine Quelle begann zu sprudeln,<br />

aus der sich schließlich der heilige See bildete.<br />

Während einer Stadtrundfahrt lernen Sie<br />

die Sehenswürdigkeiten von Pushkar näher<br />

kennen und besuchen den eindrucksvollen<br />

Brahmanen-Tempel, einer der wenigen dem<br />

Gott Brahma geweihten Tempel des Landes. Er<br />

beherbergt ein vierköpfiges Götzenbild des<br />

Brahma und besticht durch seine schwarz-weiß<br />

gefliesten Böden mit kunstvoll gearbeiteten<br />

Randornamenten. Anschließend können Sie<br />

sich am wunderschön gelegenen Pushkar-See<br />

entspannen und bei einem beschaulichen Spaziergang<br />

die Seele baumeln lassen. Übernach-<br />

9. TAG: Mandawa<br />

Heute geht die Fahrt in die berühmte Shekhawati<br />

Region, die für ihre wunderschönen, im Haveli-Stil<br />

bemalten Häuser mit den geschnitzten<br />

Türen bekannt ist. Im Herzen der Region besuchen<br />

Sie eine der schönsten Orte der Umgebung:<br />

Mandawa, eine geschäftige Kleinstadt aus dem<br />

18. Jh., durch die früher die alte Seidenstraße verlief.<br />

Karawansereien und reichverzierte Tempel<br />

bieten an den Fassaden und in den Innenhöfen<br />

einen unerschöpflichen Schatz teils naiver, teils<br />

professioneller Bildkunst aus dem 19. Jh.. Ornamente<br />

des religiösen Lebens, aber auch Geschichten<br />

und Legenden um Volkshelden, historische<br />

Ereignisse und Personen, werden Sie zum Staunen<br />

bringen. Übernachtung in Mandawa.<br />

10. TAG: Delhi<br />

Nach dem Frühstück verlassen Sie Mandawa<br />

und fahren zurück nach Delhi: Während einer<br />

Rundfahrt entdecken Sie Old Delhi mit seinen<br />

typisch orientalischen Stadtvierteln, engen<br />

gewundenen Gassen, Basaren, Tempeln,<br />

Moscheen und historischen Monumenten. Sie<br />

besuchen zunächst das größte islamische Gotteshaus<br />

Indiens: die Jama-Masjid-Moschee, in<br />

deren Innenhof rund 25.000 Gläubiger Platz<br />

finden. Nach der Besichtigung der Gedenkstätte<br />

von Mahatma Gandhi werden Sie zu Ihrem<br />

Hotel gebracht und können bei Ihrem<br />

Abschiedsabendessen die Reise Revue passieren<br />

lassen. Übernachtung in Delhi.<br />

11. TAG: Ankunft in Deutschland<br />

Transfer zum Flughafen.<br />

tung in Pushkar. Mit bunt bemalten Elefanten gehts zum Fort Amber


Seite 18 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />

Wirtschaftspreis „regio effekt“:<br />

Wirtschaftlicher Erfolg und soziales Engagement honoriert<br />

Zum zweiten Mal hat der Landkreis Alzey-<br />

Worms den Wirtschaftspreis „regio effekt“ an<br />

Unternehmen aus der Region vergeben. Drei erfolgreichen<br />

Firmen, die sich in unterschiedlichen<br />

Kategorien dem Wettbewerb gestellt hatten und<br />

sich durch besonderen unternehmerischen Erfolg<br />

und soziales Engagement auszeichnen, überreichte<br />

Landrat Ernst Walter Görisch im Rahmen<br />

einer Feierstunde im Sitzungssaal der Kreisverwaltung<br />

Alzey-Worms den attraktiven Preis. Insgesamt<br />

28 Betriebe hatten sich in den Gruppen<br />

„Neu durchgestartet“ (Jungunternehmen bis<br />

fünf Jahre nach Gründung), „Klein und doch<br />

ganz groß“ (Kleinunternehmen bis 50 Beschäftigte)<br />

und „Die Leuchttürme“ (Mittelständische<br />

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten) am<br />

Wettbewerb beteiligt.<br />

„Der Preis soll Motivation und Anerkennung für<br />

die Leistungsbereitschaft, Innovationsfähigkeit,<br />

Flexibilität und Kreativität der wirtschaftlichen<br />

Akteure sein“, betonte Landrat Ernst Walter Görisch<br />

in seiner Laudatio und verdeutlichte die<br />

positive Entwicklung des Landkreises in den vergangenen<br />

Jahren. „Die Unternehmen im Landkreis<br />

Alzey-Worms haben das durch die weltweite<br />

Wirtschafts- und Finanzkrise gekennzeichnete<br />

schwierige Jahr 2009 gut überstanden. Viele Indikatoren<br />

für 2010 zeigen wieder positive Perspektiven“,<br />

so Görisch. Die Erholung der Wirtschaft<br />

in Rheinland-Pfalz und im Landkreis Alzey-<br />

Worms setze sich weiter fort. Diese positive Entwicklung<br />

schlage sich auch bei den Aufträgen<br />

und Umsätzen nieder und zeige, dass gerade der<br />

Mittelstand - der in Rheinland-Pfalz eine tragende<br />

Säule der Wirtschaft einnimmt - das Krisenjahr<br />

gut meistern konnte.<br />

„Niedrige Arbeitslosenzahlen, wirtschaftliches<br />

Wachstum, erfolgreiche Tourismusförderung<br />

und hervorragende verkehrliche Anbindungen<br />

zeichnen den Kreis als attraktiven Wirtschaftsstandort<br />

aus“, betonte der Kreischef. Dabei sei die<br />

hervorragende Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung<br />

im Landkreis zuvorderst dem<br />

Engagement langjährig ansässiger und neuer Betriebe<br />

zu verdanken. Der Wirtschaftspreis „regio<br />

effekt“ unterstreiche die Bedeutung von Wirtschaft<br />

und Unternehmen in besonderer Weise.<br />

Kerstin Bauer, Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />

des Landkreises Alzey-<br />

Worms (WfG), informierte über die Unternehmen,<br />

die sich am Wettbewerb beteiligt hatten und<br />

über die Auswahlmodalitäten der Fachjury aus<br />

Mitgliedern des WfG-Aufsichtsrates, des Kreistages<br />

und Vertretern der regionalen Wirtschaft. Bewertet<br />

werden die Unternehmen nach elf Kriterien.<br />

Dazu zählen die Gesamtentwicklung,<br />

Innovationen, Ausbildungsmanagement, die Beschäftigung<br />

älterer Mitarbeiter, besonderes soziales<br />

oder gesellschaftliches Engagement und umwelt-<br />

oder ressourcenschonende Maßnahmen.<br />

Mit dem Preis in der Kategorie „Neu durchgestartet“<br />

ehrte Landrat Görisch das im Jahr 2006<br />

gegründete Flonheimer Unternehmen „Champions-Implants“.<br />

Das Siegerunternehmen entwickelt<br />

und produziert Zahnimplantate und Zubehör<br />

für Implantationen. Als herausragend gelten<br />

die Innovationskraft der Produkte und die familienfreundliche<br />

Arbeitsorganisation sowie die<br />

Beschäftigung älterer Mitarbeiter. Das von Dr.<br />

Armin Nedjat und seiner Frau Gisa Nedjat geführte<br />

Unternehmen hat 18 Arbeitsplätze geschaffen.<br />

„Der Preis ist eine große Anerkennung<br />

für das gesamte Team“, freute sich Dr. Nedjat<br />

über die Auszeichnung.<br />

Als Vertreter der „Wiels-Brillen GmbH Alzey“<br />

nahmen Werner und Christian Puder den Wirtschaftspreis<br />

in der Kategorie „Klein und doch<br />

ganz groß“ aus den Händen des Kreischefs entgegen.<br />

„Unter den kleineren Betrieben gehören Sie<br />

zu den Großen“, so Landrat Görisch. Unternehmerischer<br />

Erfolg, Ausweitung des Geschäftsfeldes,<br />

steigende Arbeitsplatzzahlen sowie soziales<br />

und gesellschaftliches Engagement zeichnen das<br />

familienfreundliche Unternehmen besonders<br />

aus. Geschäftsführer Werner Puder nannte Ausund<br />

Weiterbildung sowie den Anspruch der ständigen<br />

Verbesserung als Schwerpunkte des Unternehmens,<br />

das neben Brillen und Kontaktlinsen<br />

auch Hörsysteme anpasst und vertreibt.<br />

Als Preisträger in der Kategorie „Die Leuchttürme“<br />

überreichte Landrat Görisch den Wirtschaftspreis<br />

an den Wörrstädter Sitz der „juwi<br />

Holding AG“. „Vier Leuchtturm-Unternehmen<br />

haben sich in dieser Kategorie beworben, allesamt<br />

herausragende Betriebe mit einer hervorragenden<br />

wirtschaftlichen Entwicklung und großem<br />

sozialen Engagement. Die juwi Holding AG<br />

hat jedoch in der Summe der Wirtschaftspreis-<br />

Kriterien die Jury überzeugt“, betonte der Kreischef<br />

in seiner Laudatio. Im Bereich der erneuerbaren<br />

Energien zählt juwi zu den weltweit<br />

führenden Unternehmen. Seine sehr hohe Mitarbeitermotivation<br />

zeichnet das Unternehmen genauso<br />

aus wie seine Orientierung auf Projekte im<br />

Ausland. Durch die betriebseigene Kindertagesstätte<br />

und anpassungsfähige Arbeitszeitmodelle<br />

sei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet.<br />

Firmengründer und Vorstand Matthias<br />

Willenbacher betonte, dass das Unternehmen<br />

in den kommenden Jahren eine<br />

Beschäftigung von über 1000 Mitarbeitern anstrebe:<br />

„Wir können noch vielen Bürgern Arbeitsplätze<br />

bieten.“<br />

Die musikalische Umrahmung des Abends übernahmen<br />

Schüler der Musikschule des Landkreises<br />

Alzey-Worms. Clenda Lahr (Gesang) und Jonathan<br />

Peters (Klavier) begeisterten mit ihrem<br />

Vortrag.<br />

Weitere Bilder von der Veranstaltung anlässlich<br />

der Vergabe des Wirtschaftspreises sind auf der<br />

Homepage des Landkreises Alzey-Worms unter<br />

www.kreis-alzey-worms.de/Bildergalerie eingestellt.


Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 19<br />

LICHTTEST-AKTION der Kfz-Innung Worms<br />

in der Kaiserpassage<br />

Oktober, die Zeit der Lichttestaktionen bundesweit,<br />

war auch für die Wormser Kfz-Innung<br />

der Anstoß, sich in der Öffentlichkeit zu<br />

präsentieren.<br />

Mitglieder der Innung stellten sich ehrenamtlich<br />

am Samstag, den 9. Oktober 2010 von 8.00<br />

– 19.30 Uhr in der Tiefgarage der Kaiserpassage<br />

zur Verfügung, um den Autofahrern kostenlos<br />

ihre Beleuchtung zu überprüfen und<br />

den Fahrzeugen, wenn alles in Ordnung war,<br />

eine Lichtplakette zu kleben.<br />

Für nicht ordnungsgemäße Lichtanlagen wurde<br />

ein Mängelbericht geschrieben, damit<br />

konnten die Autofahrer/innen zur eigenen<br />

Werkstatt fahren.<br />

Die Aktion wurde gut angenommen (auch<br />

von unserem Oberbürgermeister), und die<br />

Helfer hatten alle Hände voll zu tun und trotz- Unterstützt wurden die Kfz-Meister und Ingedem<br />

kommt es immer wieder vor, dass Autonieure<br />

in Punkto Verpflegung vom Innungsfahrer<br />

die Möglichkeit des sofortigen Services<br />

kollegen Metzgerei Kaltenborn und Meister-<br />

mit den verschiedensten Ausflüchten ablehbäckerei<br />

Scheubeck.<br />

nen.<br />

Nachfolgende Mitgliedsbetriebe haben sich<br />

Die Statistik der geprüften Fahrzeuge lag, wie<br />

an der Aktion beteiligt:<br />

im Bundesdurchschnitt bei 30% Fehlerquote,<br />

was auch den Sinn der Lichttestaktion bestätigt. Dieter Sigmund (Autobetrieb Sigmund), Josef<br />

Die Aktion wurde vom Centermanagement Kovacevic (Auto Kovacevic), Hans Frick (Auto<br />

mit Flyern, die an Besucher der Kaiserpassage Frick), Robert Cipper und Oliver Kraus (De-<br />

ausgegeben und Plakaten, die aufgestellt wurkra), Dieter Diesel (ohne Fa.), Hans Walter<br />

Expertise A5 quer 4c_210x148 06.01.10 12:57 Seite 1<br />

den, unterstützt.<br />

Krämer (Auto Krämer), Karl Schüttler (Fa.<br />

Passen Ihre<br />

Vorsorgebausteine<br />

zusammen?<br />

Fordern Sie Ihre persönliche Expertise an, damit die Einzelbausteine Ihrer Vorsorge zu einem einheitlichen Bild werden.<br />

Nutzen Sie die Vorteile einer Vorsorge- und Finanzanalyse der SIGNAL IDUNA Gruppe.<br />

Sie erhalten eine Übersicht über Ihre derzeitige Versorgungssituation und ob Ihre Absicherung<br />

auf Ihre persönlichen Wünsche und Ziele optimal ausgerichtet ist. Meistens können Sie dabei<br />

auch noch eine ganze Menge Geld sparen.<br />

Fordern Sie deshalb noch heute Ihre persönliche Expertise an.<br />

Braner, Fischer +Schüttler), Ludwig Radmacher<br />

(Auto Radmacher), Frank Mast (Fa. Reifen<br />

Mast), Efthimios Voukelatos (Fa. TLV),<br />

Michael Kritter (Fa. Kritter), Benjamin Lehmann<br />

(Auto-Lehmann), Vasfi Turgott (Opel<br />

Busch), Jörg Grammel (Autohaus J. Grammel),<br />

Torsten Messing (Fa. Löhr), Ronald<br />

Schneiders (Fa. Nau) und Manfred Baier (Autohaus<br />

M.Baier).<br />

Diesen Kollegen nochmals herzlichen Dank,<br />

denn es sind fast alles Kleinstbetriebe, die sowieso<br />

den ganzen Tag gefordert sind.<br />

Gut zu wissen, dass es SIGNAL IDUNA gibt.<br />

Filialdirektion Mainz ● Neutorstraße 1a ● 55116 Mainz<br />

Telefon (0 61 31) 2 40 90-20 ● Telefax (0 61 31) 2 40 90-29 ● helmut.greszik@signal-iduna.de


Sicher bis zur Ski-Piste<br />

Gepäck in den Kofferraum,<br />

Skier & Co. in die Dachbox<br />

Der heiß ersehnte Winterurlaub steht vor der<br />

Tür. Jetzt muss nur noch das Auto beladen<br />

werden. Doch wie passen alle Koffer und die<br />

Skiausrüstung in das Fahrzeug, sodass Autofahrer<br />

und Beifahrer entspannt und sicher am<br />

Ferienort ankommen? Die Experten der Kfz-<br />

Innung haben einige Tipps zusammengestellt.<br />

Grundsätzlich gehöre Gepäck in den Kofferraum<br />

und nicht auf die Rückbank, weisen die<br />

Fachleute hin. Dabei kommen große Gepäckstücke<br />

ganz nach hinten - am besten direkt<br />

hinter die Lehne der Rückbank. Kleinere Teile<br />

füllen die Zwischenräume. Wichtig: Der Autofahrer<br />

braucht durch den Innenspiegel freie<br />

Sicht nach hinten. Zudem sollten alle Gepäckstücke<br />

gut befestigt sein. Verbandskasten und<br />

Warndreieck müssen griffbereit bleiben – bei<br />

überfülltem Kofferraum am besten unter dem<br />

Vordersitz platzieren. Zusätzlichen Stauraum<br />

bieten Dachboxen. Allerdings gehören dort<br />

Bei Schnee und Eis sind sie im Dauereinsatz:<br />

Räumfahrzeuge versuchen dann für Autofahrer<br />

eine freie Bahn auf Autobahnen und Landstraßen<br />

zu schieben. „Wegen ihrer Größe hat<br />

mancher Verkehrsteilnehmer ein mulmiges<br />

Gefühl.<br />

Einige sehen sie sogar als Hindernis“, sagt ein<br />

Sprecher der Kfz-Innung. Aber: Winterdienst<br />

müsse sein, betont er. Wichtig sei, dass Autofahrer<br />

den Räumdienst nicht behindern.<br />

Deshalb sollten Autofahrer Abstand halten,<br />

nur Ski, Snowboards, Stöcke und Stiefel hinein,<br />

betonen die Fachleute. Schweres Gepäck<br />

ist tabu. Zu viel Gewicht der Boxen beeinfl usse<br />

den Schwerpunkt des Autos. Das Bremsen<br />

würde schwieriger, und das Fahrzeug könnte<br />

durch veränderte Fahreigenschaften schlingern.<br />

Ein Blick in die Bedienungsanleitung des<br />

Autos verrät, wie hoch die maximale Dachlast<br />

ist. Wer hingegen Ski auf einem Skidachträger<br />

transportiert, sollte beachten, dass die Skienden<br />

nach hinten zeigen. Das verringert den<br />

Luftwiderstand.<br />

Vor dem Start in den Schnee muss der Reifendruck<br />

an das erhöhte Gewicht angepasst werden<br />

– dabei sind auch die Insassen mitzurechnen.<br />

Ein Ferien-Check im Kfz-Meisterbetrieb<br />

sorgt für eine entspannte Fahrt in die Berge.<br />

Neben der technischen Rundum-Durchsicht<br />

gibt es auch saisonale Zubehörangebote von<br />

Dachträgern, Dachboxen, Schneeketten, Enteisern<br />

bis hin zum Starthilfekabel. Mit den Tipps<br />

für die Fahrt in die Berge aus Meisterhand steht<br />

dem Winterspaß nichts mehr im Wege.<br />

Schneepfl ug hat Vorfahrt<br />

denn Salz und aufgewirbelter Schneematsch<br />

trüben die Sicht. Riskante Überholmanöver<br />

am besten vermeiden, da man so keine Zeit<br />

gewinnt. Denn vor dem Schneepfl ug ist die<br />

Straße ungeräumt.<br />

Bei einem entgegenkommenden Schneepfl ug<br />

sollten Autofahrer langsam und so weit wie<br />

möglich rechts fahren. Manchmal ist es ratsam,<br />

einfach anzuhalten und das Räumfahrzeug<br />

vorbei zu lassen. Denn reicht das Räumschild<br />

über die Straßenmitte, kann es leicht<br />

zum Zusammenstoß kommen.<br />

Ein Guckloch<br />

auf der vereisten Windschutzscheibe frei zu<br />

kratzen genügt nicht. Für eine gute Sicht sollten<br />

sich Autofahrer Zeit nehmen, Scheiben<br />

und Scheinwerfer gründlich von Schnee und<br />

Eis zu befreien.<br />

Dabei nicht vergessen, auch das Kennzeichen<br />

sowie Blink- und Schlussleuchten zu putzen.<br />

Auf leisen Sohlen<br />

Beim Kauf eines neuen Reifens bis 185 Millimeter<br />

Breite fi nden Käufer jetzt auf dem Reifenrand<br />

nicht nur eine Genehmigungsnummer,<br />

sondern auch ein großes „S“.<br />

Der Buchstabe steht für Sound und bestätigt:<br />

Der Pneu erfüllt die neuen EU-Grenzwerte<br />

für Abrollgeräusche. Händler verkaufen seit 1.<br />

Oktober 2009 nur noch „S“ für diese Reifengröße.<br />

Seit 1. Oktober 2010 bekommen auch Fahrzeuge<br />

mit einem Reifen-Querschnitt von 185<br />

bis 215 Millimeter leise „Sohlen“.


++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++<br />

Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 21


Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++<br />

Seite 22 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />

Bestätigung der <strong>Elternzeit</strong><br />

Sehr geehrte/r Frau/Herr…<br />

hiermit bestätigen wir Ihnen entsprechend Ihrem Antrag vom ............... Ihre <strong>Elternzeit</strong><br />

vom .................... bis zum ....................<br />

Ihr Erholungsurlaub für das Jahr .......... wird damit gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG<br />

um …. Tage gekürzt. Ihr Erholungsurlaub für das Jahr beträgt damit nur noch …..... Tage.<br />

Sofern Sie den Urlaub nicht bis zum letzten Tag vor Beginn Ihrer <strong>Elternzeit</strong> in Anspruch<br />

genommen haben, können Sie ihn im Anschluss an Ihre <strong>Elternzeit</strong> nehmen.<br />

Wir wünschen Ihnen alles Gute während Ihrer <strong>Elternzeit</strong>.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

________________________ ____________________________<br />

Datum Unterschrift Arbeitgeber


++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++<br />

Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 23<br />

Hinweis für den Arbeitnehmer<br />

Mitführungs- und Vorlagepfl icht von Ausweispapieren<br />

(gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)<br />

Als Arbeitnehmer sind Sie verpfl ichtet, während der täglichen Arbeit Personalausweis,<br />

Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen, um diesen bei einer Zollkontrolle<br />

vorlegen zu können. Wir bitten Sie dringend, die entsprechenden Papiere<br />

täglich mitzuführen.<br />

Sollten entsprechende Papiere bei einer Kontrolle nicht vorgelegt werden können,<br />

kann ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro verhängt werden.<br />

Der Arbeitgeber ist ab Januar 2009 dazu verpfl ichtet seine Arbeitnehmer einmalig nachweislich<br />

und schriftlich auf diese Mitführungspfl icht hinzuweisen.<br />

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihnen der Hinweis schriftlich ausgehändigt<br />

wurde und Sie ihn zur Kenntnis genommen haben.<br />

________________________ ____________________________<br />

Datum Unterschrift Arbeitnehmer


Seite 24 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />

EIN UNtERNEhmEN aUs<br />

Alzey. Wilhelm Gerlach bat seinen Vorstand,<br />

ihn vom Amt des Vorsitzenden zu entbinden.<br />

Als Grund nannte er zunehmende berufliche<br />

Beanspruchung. In der Mitgliederversammlung<br />

am 13.Oktober in Mainz wurde Peter E.<br />

Eckes (Nieder-Olm) als neuer Vorsitzender<br />

einstimmig gewählt.<br />

Eckes war bisher neben Ingo Steitz stellv.<br />

Vorsitzender des Vereins. Den somit freiwerdenden<br />

Posten eines stellv. Vorsitzenden übernimmt,<br />

ebenfalls nach einstimmiger Wahl,<br />

Herr Walter Strutz.<br />

Herr Gerlach gehört dem Vorstand weiterhin an<br />

und bleibt zuständig für den Bereich Finanzen.<br />

Der neue Vorsitzende Peter E. Ecker äußerte<br />

sich in einem Gespräch zu seinem neuen Amt<br />

wie folgt:<br />

Was sind die vorrangigen Ziele und Projekte,<br />

die Sie als neuer Vorsitzender von Rheinhessen<br />

Marketing erreichen und umsetzen wollen?<br />

Aus rein operativer Sicht geht es mir, wie übrigens<br />

dem gesamten Vorstand, um die Überzeugung<br />

und Gewinnung neuer Mitglieder,<br />

die sich durch ihre Mitgliedschaft zu den Idealen<br />

unserer Region bekennen und mit ihrem<br />

Beitrag die unverzichtbare Grundlage für unsere<br />

Arbeit schaffen.<br />

Dann haben wir mit den Planungen und Vorbereitungen<br />

zum 200-jährigen Bestehen der<br />

Region Rheinhessen im Jahr 2016 ein dickes<br />

Paket von Initiativen und Maßnahmen vorgesehen,<br />

die eine möglichst hohe Breitenwirkung<br />

auslösen sollen. Denn es soll ja ein festliches<br />

Jahr für die ganze Bevölkerung von<br />

Rheinhessen werden – und das sind immerhin<br />

mehr als sechshunderttausend Menschen, die<br />

sich in aller Regel für so etwas gerne begeistern<br />

lassen. Das sollte dann auch in ganz Deutschland<br />

wahrgenommen werden.<br />

Unsere Aufgabe muss aber auch in den eher<br />

ideellen Bemühungen liegen – der Vermittlung<br />

einer bewusst gelebten Identität, der Begeisterung<br />

für die Gemeinsamkeiten und das<br />

Engagement im Einzelfall. Bereits jetzt kommen<br />

immer wieder Unternehmen, Gemeinden<br />

und Vereine auf uns zu, die an einer Kooperation<br />

interessiert sind, wobei es nicht um<br />

die Erwartung geht, dass wir dazu finanzielle<br />

Beiträge leisten mögen, sondern viel eher um<br />

Angebote zur Mitgestaltung.<br />

Worin liegt für Sie der besondere Reiz Rheinhessens<br />

und was hebt diese Region von anderen<br />

Regionen ab?<br />

Zunächst zum zweiten Teil Ihrer Frage: der<br />

weite Himmel, das Licht und die Farben.<br />

Wilhelm Gerlach tritt als Vorsitzender<br />

des Rheinhessen Marketing zurück<br />

Schauen Sie aus dem Fenster oder fahren Sie<br />

über Land: diese Region ist einfach großartig,<br />

üppig und fast liebevoll mit diesen Vorzügen<br />

ausgestattet. Dessen sollte man sich gelegentlich<br />

bewusst werden, weil es Schönheiten sind,<br />

die man nicht kaufen kann, sondern einfach<br />

nur wahrnehmen und verinnerlichen muss.<br />

Es gibt natürlich viele weitere Faktoren, die<br />

Rheinhessen von anderen Regionen abheben:<br />

die insgesamt gute wirtschaftliche Entwicklung,<br />

die lebendige Geschichte, die höchst präsente<br />

Kultur und der insgesamt jugendliche<br />

Geist, den Sie hier überall spüren: bei den jungen<br />

und erfolgreichen Winzern, bei Mainz 05<br />

ebenso wie überhaupt im Sport, bei unseren<br />

Wirtschaftsjunioren, der Landjugend, im<br />

Handwerk und vielen weiteren.<br />

Der besondere Reiz für mich ist einfach zu beschreiben:<br />

hier bin ich geboren, hier bin ich<br />

aufgewachsen, hier wohne ich mit meiner Familie<br />

und hier hatte und habe ich mein berufliches<br />

Universum. Zum „Auswandern“ bestand<br />

für mich also nie ein Anlass, von<br />

vorübergehenden geschäftlichen Auslandsaufenthalten<br />

einmal abgesehen.<br />

Nein, ich fühle mich hier einfach wohl und<br />

könnte mir im Übrigen denken, dass es den<br />

meisten Menschen ebenso ergeht. Vielleicht<br />

liegt hier sogar für uns eine weitere gemeinsame<br />

Aufgabe – um es etwas klassisch zu formulieren:<br />

die Vermittlung von Heimatbewusstsein<br />

und Geborgenheit – gerade auch für<br />

junge Familien bei der Wahl ihres Wohnsitzes.<br />

Wo sehen Sie noch Potenziale, die es auszuschöpfen<br />

gilt, um noch mehr Synergie-Effekte<br />

zu schaffen, noch mehr Partner ins Boot zu<br />

holen und Rheinhessen somit noch bekannter<br />

zu machen?<br />

Diese sehe ich auf vielen Ebenen, um nicht zu<br />

sagen: überall. Am Abend nach unserer Mitgliederversammlung<br />

zum Beispiel – wir waren<br />

zu Gast in Ihrem Verlagshaus – haben zwei<br />

namhafte Unternehmen aus der Region ihr Interesse<br />

an einer intensiveren und auch längeren<br />

Kooperation bekundet. Das geschieht<br />

nicht zum ersten Mal und wird uns immer<br />

wieder veranlassen, diese Unternehmen aufzusuchen<br />

und mit den dort Verantwortlichen<br />

konkretere Gemeinsamkeiten auszuloten und<br />

im besten Fall in die Tat umzusetzen, auch um<br />

Rheinhessen in Deutschland bekannter zu<br />

machen.<br />

Hier liegt sozusagen also die Kernkompetenz<br />

von Rheinhessen Marketing & Kultur: das Anbahnen,<br />

Begleiten und Koordinieren von<br />

Maßnahmen oder Inhalten, die zueinander<br />

Rheinhessen<br />

passen oder sich ergänzen. Das ist nicht immer<br />

ganz einfach, zugegeben. In den 10 Jahren unseres<br />

Bestehens sind so aber eine ganze Reihe<br />

von dauerhaften Programmen zustande gekommen,<br />

über die sich heute jeder freut. Ich<br />

selbst bin übrigens seit unserer Gründung mit<br />

dabei.<br />

Ein ganz besonderes und wertvolles Potenzial<br />

haben wir mit den Städten Mainz und Worms,<br />

mit den beiden Landkreisen wie überhaupt<br />

mit allen weiteren Städten und Gemeinden.<br />

Denn dort sind die Menschen zu Hause, die es<br />

für die „Idee Rheinhessen“ zu gewinnen gilt.<br />

Die Kommunikationskraft unserer Kommunen<br />

ist unerschöpflich, wenn auch im Einzelfall<br />

vielleicht nicht immer optimal realisiert.<br />

Aber das wird sich gemeinsam entwickeln lassen,<br />

spätestens wenn es um 2016 geht.<br />

Wenn von den Potenzialen die Rede ist, muss<br />

aber auch unser Vorstand genannt werden.<br />

Dort nämlich sind alle Institutionen mit ihren<br />

Mandatsträgern beisammen, die die Region<br />

Rheinhessen in irgendeiner Form, auch flächendeckend,<br />

repräsentieren.<br />

Glauben Sie, dass sich langsam so etwas wie<br />

eine rheinhessische Identität ausbildet oder<br />

braucht das noch etwas Zeit?<br />

Ja, das glaube ich, weil wir mittendrin sind in<br />

dieser Entwicklung. Rheinhessen wird inzwischen<br />

allgemein bewusster wahrgenommen<br />

und auch aufmerksamer erlebt. Wenn Mainz<br />

05 zum Beispiel die Herzen höher schlagen<br />

lässt, dann ist nicht selten auch von den<br />

„Rheinhessen“ die Rede. Das zeigt, wie sich<br />

Identität bilden und entwickeln kann. Die<br />

Rheinhessen sind jung, dynamisch, ideenreich,<br />

in aller Regel fröhlich und dadurch irgendwie<br />

sympathisch. Mit solchen Leuten hat<br />

man ganz einfach gerne zu tun.<br />

Meine Empfehlung: reden Sie immer mal „mit<br />

de Leut“ – auf dem Wochenmarkt, im Sportverein,<br />

am Wochenende beim Wandern oder<br />

mit den Winzern im Weinberg. Da lernen Sie<br />

die rheinhessische Identität aus erster Hand<br />

kennen. Denn ganz nebenbei: die Identität einer<br />

Region fußt immer auch auf der Mentalität<br />

der Menschen, die das gesellschaftliche<br />

Miteinander prägt.<br />

Rheinhessen Marketing hat in den vergangenen<br />

zehn Jahren bereits viel erreicht. Was muss<br />

Ihrer Meinung nach noch verbessert werden,<br />

um die Arbeit zu optimieren?<br />

Ehrlich gesagt: Einen Tag nach Übernahme<br />

des Vorsitzes will ich mich gerne erst einmal<br />

mit der ganzen Bandbreite der Aufgaben be-


Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 25<br />

schäftigen, um daraus meine Schlüsse zu ziehen,<br />

die wir dann im Vorstand diskutieren<br />

werden.<br />

Sicherlich wird es einiges geben, was man anders<br />

oder intensiver betreiben kann – aber ich<br />

möchte einen Schritt nach dem anderen tun –<br />

oder besser: nicht den zweiten vor dem ersten.<br />

2016 feiert Rheinhessen sein 200-jähriges Bestehen.<br />

Welche Rolle spielt dieses große Ereignis<br />

bereits jetzt in Ihren Planungen und in Ihrem<br />

Handeln?<br />

Einiges dazu habe ich ja schon vorher gesagt.<br />

Für uns ist dieses Jubiläum im wahrsten Sinne<br />

des Wortes ein Jahrhundertereignis. Und so<br />

etwas lässt sich nicht einfach aus dem Ärmel<br />

schütteln.<br />

Ein erster „Bauplan“ ist natürlich von unserem<br />

Vorstand bereits verabschiedet. Auch liegt uns<br />

die Zusage der Verlagsgruppe Rhein Main für<br />

eine umfassenden Medienpartnerschaft vor,<br />

für die wir sehr dankbar sind. Denn immerhin<br />

geht es ja darum, einen größtmöglichen Teil<br />

5. Maler und Lackierer<br />

Akeem Stevens<br />

Kirchstraße 36<br />

55234 Framersheim<br />

Ausbildungsbetrieb<br />

Geselle GmbH<br />

Im Erbespfad 10A<br />

55234 Albig<br />

4. Landessieger<br />

13. Anlagenmechaniker f. Sanitär-,<br />

Heizungs- u. Klimatechnik<br />

Steffen Krein<br />

In den Kirchwiesen 4<br />

55599 Wonsheim<br />

Ausbildungsbetrieb<br />

Guido Müller<br />

Sanitär-Heizungs-Klimatechnik GmbH<br />

Kreuzstraße 4<br />

55599 Stein-Bockenheim<br />

1. Landessieger<br />

15. Elektroniker f. Energie- u.<br />

Gebäudetechnik<br />

Dennis Jahnke<br />

Weinrufstraße 2<br />

55234 Bibelnheim<br />

Ausbildungsbetrieb<br />

Elektro Reinhardt GmbH<br />

Wormser Straße 24-26<br />

55239 Gau-Odernheim<br />

1. Kammersieger<br />

der Bevölkerung für einzelne Maßnahmen<br />

kultureller und/oder unterhaltender Art zu<br />

gewinnen und zu begeistern. Dies kann nur<br />

zusammen mit etablierten Medien funktionieren,<br />

und zwar über Rheinhessen hinaus.<br />

Alles zusammen wird jedoch kaum ohne Zutun<br />

unserer Landesregierung gelingen können,<br />

was natürlich auch für die Finanzierung<br />

gelten wird.<br />

Nach den bereits bestehenden ersten Kontakten<br />

werden wir hier rechtzeitig mit den zuständigen<br />

Stellen das Gespräch suchen. Denn<br />

dieses Jubiläum „1816 bis 2016“ stellt ja irgendwie<br />

auch ein kultur-politisches Ereignis<br />

dar, das nicht nur von der Politik ein angemessenes<br />

Engagement verdient.<br />

Um auf den Kern Ihrer Frage zurückzukommen:<br />

Ja – 2016 bestimmt bereits jetzt unsere<br />

Planungen und unser Handeln.<br />

Das wird eine ganz spannende Sache – und<br />

ganz Deutschland soll daran teilhaben.<br />

Kammer- und Landessieger<br />

im Leistungswettbewerb<br />

16. Elektroniker f. Informationsu.<br />

Telekommunikationstechnik<br />

Philipp Georg Köpp<br />

Obergasse 6<br />

55288 Armsheim<br />

Ausbildungsbetrieb<br />

ANS Service GmbH<br />

Spiesheimer Weg 43<br />

55286 Wörrstadt<br />

2. Landessieger<br />

26. Gebäudereiniger<br />

Ioannis Poumpouridis<br />

Veit-Stoß-Straße 3<br />

55218 Ingelheim<br />

Ausbildungsbetrieb<br />

GEG Gebäudedienste GmbH<br />

Friedrichstraße 11<br />

55237 Lonsheim<br />

2. Landessieger<br />

32. Automobilkaufmann/frau<br />

Moritz Lahr<br />

Marktplatz 6<br />

55237 Flonheim<br />

Ausbildungsbetrieb<br />

Autohaus am Petersberg GmbH<br />

Flonheimer Straße 34<br />

55234 Biebelnheim<br />

2. Landessieger<br />

Ullrich Huth erneut<br />

in den Vorstand<br />

des ZDB gewählt<br />

Alzey. Ullrich Huth, stellv. Kreishandwerksmeister<br />

und Obermeister der Zimmerer-Innung<br />

Alzey-Worms wurde wieder<br />

in den Vorstand des Zentralverbandes des<br />

Deutschen Bauhandwerks gewählt. Er vertritt<br />

damit für weitere vier Jahre die Interessen<br />

der Zimmerer im höchsten Gremium<br />

des deutschen Handwerks.<br />

Dieses Gremium repräsentiert 35.000 mittelständische<br />

Bauunternehmen und ist damit<br />

der größte deutsche Bauverband. Ullrich<br />

Huth wurde vor 4 Jahren erstmals in<br />

diesen Vorstand gewählt, nachdem er ein<br />

halbes Jahr das Amt des Vorsitzenden des<br />

Holzbau Deutschland - Bund Deutscher<br />

Zimmerer übernommen hatte.<br />

Huth engagiert sich seit vielen Jahren auf<br />

regionaler, Landes- und Bundesebene für<br />

das Handwerk und ist seit einiger Zeit Präsident<br />

des Deutschen Holzwirtschaftsrates<br />

und vertritt damit die Interessen der gesamten<br />

Holzwirtschaft.<br />

Lehrling<br />

des Monats<br />

August 2010<br />

Zum Lehrling des Monats wurde Ines Petry<br />

(Ausbildungsbetrieb ist die Dienstleistungsund<br />

Servicegesellschaft des Alzeyer und<br />

Wormser Handwerk mbH) vom Hauptgeschäftsführer<br />

der Handwerkskammer Rheinhessen<br />

mit der entsprechenden Urkunde und<br />

einem Gutschein für die Weiterbildung ausgezeichnet.<br />

In Anwesenheit der Familie Manfred Petry,<br />

dem Vizepräsidenten Hans Jörg Friese, Kreishandwerksmeister<br />

Axel Reinhardt und Geschäftsführer<br />

Rainer Borchert würdigte Tartter<br />

den Fleiß der angehenden Bürokauffrau.<br />

Mit einem Notendurchschnitt von 1,7 habe sie<br />

die besten Aussichten für die vorgezogene Abschlussprüfung<br />

am Ende des Jahres. Die vertretenen<br />

Ehrenamtsträger wünschten ihr für<br />

die Prüfung viel Erfolg.


Seite 26 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />

Urkunde für 25-jähriges<br />

Meisterjubiläum verliehen<br />

Im Rahmen der Lehrabschlussfeiern in Worms<br />

und Alzey erhielten auch in diesem Jahr wieder<br />

einige Handwerksmeister aus den Händen<br />

von Kreishandwerksmeister und seinen Stellvertretern<br />

die Urkunde für ihr silbernes Jubiläum.<br />

Dies waren:<br />

Dachdeckermeister<br />

Horst Deibert (Worms)<br />

Fleischermeister<br />

Uwe Thudium (Worms)<br />

Gerd May (Worms)<br />

Harald Denne (Lonsheim)<br />

Friseurmeister<br />

Monika Seemayer (Gimbsheim)<br />

Rosemarie Gomer-Thoni (Gimbsheim)<br />

Bernd Kiefer (Flörsheim-Dalsheim)<br />

Roswitha Laubmeister (Worms)<br />

Heike Stricker (Gundersheim)<br />

Kfz-Meister<br />

Bernhard Arnt (Eich)<br />

Tischlermeister<br />

Paul Engelmann (Alzey)<br />

Das Friseurhandwerk kämpft um sein Image.<br />

„Billigheimer“ sorgten dafür, dass die Außendarstellung<br />

nicht immer die Beste sei, kritisierte<br />

Bernd Kiefer, Obermeister der Friseur-Innung<br />

Alzey-Worms beim 125-jährigen<br />

Jubiläum der Innung Worms. Betrachte man<br />

die Entwicklung der bundesweiten Betriebszahlen,<br />

so stelle man fest, dass „der Kuchen<br />

immer kleiner wird“. Deshalb sei es wichtig,<br />

durch Qualität und Service den Kunden zu<br />

überzeugen und so an den Salon zu binden.<br />

Hier sieht Guido Wirtz, Landesinnungsmeister<br />

des Landesverbandes Friseure & Kosmetik<br />

Rheinland, auch die Innungen gefordert. Sie<br />

müssten in der Kommunikation nach innen<br />

und nach außen stärker werden. „Die Innung<br />

lebt“, so Wirtz, und dies müsse auch vermittelt<br />

werden, damit weitere Betriebe sich für eine<br />

Mitgliedschaft entscheiden. Ohne Innung<br />

gebe es keine fairen Löhne, keine Rahmenpläne<br />

für die Ausbildung und damit noch weniger<br />

Fachkräfte, was zu vielen noch immer zu wenig<br />

bewusst sei.<br />

Dass dies so ist, belegen Zahlen, die der Vizepräsident<br />

der Handwerkskammer Rheinhessen,<br />

Hans-Jörg Friese, nannte: „Es bereitet mir<br />

Sorge, zu sehen, dass von 206 eingetragenen<br />

Friseurbetrieben im Kreis Alzey-Worms nur<br />

51 Betriebe in der Innung organisiert sind.“ Er<br />

kritisierte zugleich eine ausufernde Regulations-<br />

und Verordnungsflut, die den Unternehmen<br />

das Leben schwer mache.<br />

Preisvergleich Kraftstoffverträge<br />

– Hier die Rahmenverträge der KHS Alzey-Worms<br />

mit Kaiser und Tappe<br />

Kaiser und Tappe DKV Euroservice<br />

Shell 2,5 ct/l 2,4 ct/l<br />

Shell mit LKW Einfüllstutzen 2,75 ct/l 2,4 ct/l<br />

Esso 2,5 ct/l 1,84 ct/l<br />

Esso mit LKW Einfüllstutzen 2,75 ct/l 1,84 ct/l<br />

ConocoPhilips Germany GmbH = Jet 0 ct/l 2,2 ct/l<br />

TOTAL Deutschland GmbH 0 ct/l 2,2 ct/l<br />

AGIP 0 ct/l 2,2 ct/l<br />

ELF 0 ct/l 2,2 ct/l<br />

Deutsche Tamoil GmbH = HEM 0 ct/l 2,2 ct/l<br />

BP/ARAL 0 ct/l 0,95 ct/l<br />

restliche Gesellschaften 0 ct/l 1,84 ct/l<br />

Gebühren relativ 1,50 €/Karte und Monat 0,7 % vom Umsatz<br />

Gebühren absolut bei 100 l/Monat<br />

und Fahrzeug und Dieselpreis 1,20 €/l<br />

1,50 € 0,84 €<br />

Gebühren absolut bei 200 l/Monat<br />

und Fahrzeug und Dieselpreis 1,20 €/l<br />

1,50 € 1,68 €<br />

Friseurhandwerk zeigt erheblichen Wandel<br />

Jubiläum: Friseur-Innung Worms feierte ihr 125-jähriges Bestehen – 2006 Fusion mit Innung Alzey<br />

„Wir Handwerksmeister brauchen verlässliche<br />

Rahmenbedingungen. Dann können wir Arbeits-<br />

und Ausbildungsplätze sichern und das<br />

tun, was wir am besten können: gute Arbeit<br />

leisten“, unterstrich Friese, selbst Friseurmeister.<br />

Einer, der die Höhen und Tiefen in diesem<br />

Handwerk schon seit Jahrzehnten begleitet, ist<br />

Hans Schreiber, der mit 84 Jahren noch immer<br />

im eigenen Salon steht und Stammkunden bedient.<br />

1952 hat er seinen Meisterbrief gemacht,<br />

und danach stand für ihn die Selbstständigkeit<br />

außer Frage. Diese Entscheidung hat er nie be-<br />

reut, und so hat er heute noch Spaß an der Arbeit,<br />

oder wie er sagt: „Der Friseur wird mit<br />

seinen Kunden älter.“<br />

Mit seinem Wissen um die Entwicklung im<br />

Friseurhandwerk genoss er den Exkurs von<br />

Axel Reinhardt, Kreishandwerksmeister der<br />

Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms, in dessen<br />

Historie. Ganz aktuell dabei allerdings der<br />

Appell an die Betriebe, Mitglied der Innung zu<br />

werden. Die Geschichte stand auch im Mittelpunkt<br />

der Ausführungen des Wormser Oberbürgermeisters<br />

Michael Kissel, der „gewaltige<br />

Veränderungen“ im Handwerk ausmachte<br />

und ihm die Notwendigkeit von täglicher Kreativität<br />

und Weiterbildung bescheinigte. sr


Brennpunkt Handwerk 4/2010 Alzey-Worms Seite 27<br />

Einladung<br />

Novelle Vergaberecht<br />

Workshop für kleine und mittlere Unternehmen<br />

Öffentliche Aufträge bergen ein erhebliches Potenzial für leistungsfähige Unternehmen<br />

aller Branchen. In Europa werden pro Jahr Aufträge in Höhe von rund 1500 Mrd. EUR<br />

vergeben. Allein in Deutschland beschaffen Bund, Länder und Gemeinden jährlich Waren<br />

und Dienstleistungen im Wert von fast 300 Mrd. EUR. Im Rahmen des Konjunkturpaketes<br />

stehen zusätzlich 14 Mrd. EUR für bauliche Investitionen zur Verfügung.<br />

Hieraus ergeben sich interessante Auftragsmöglichkeiten für Unternehmen aller Branchen.<br />

Indes setzt die erfolgreiche Abwicklung von öffentlichen Aufträgen profunde<br />

Kenntnisse und Erfahrungen im Vergaberecht voraus. Der Workshop geht insbesondere<br />

auf die aktuellen Rechtsänderungen ein. Diese betreffen zum einen das neue Kartellvergaberecht,<br />

zum anderen Neustrukturierungen der nationalen Rechtsordnungen<br />

(VOB/VOL/VOF). Lassen Sie sich von uns auf den neuesten Stand bringen.<br />

Die IHK für Rheinhessen und das IHK/Hwk-Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz laden<br />

Sie herzlich ein.<br />

02. Februar 2010 Novelle Vergaberecht<br />

14.00 - 17.00 Uhr<br />

IHK für Rheinhessen, Mainz Referent:<br />

Prof. Dr. Tomerius, FH Trier–Umweltcampus<br />

Birkenfeld, Experte für Vergaberecht<br />

Anmeldeschluss: 27.01.2010<br />

Die Teilnahmegebühr pro Firma beträgt 55 EUR zzgl. MwSt. Um verbindliche Anmeldung<br />

wird gebeten. Eine detaillierte Wegbeschreibung erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung.<br />

Weitere Informationen unter: 0651/97567-16 oder online unter: www.abc-rlp.de<br />

---� -----------------------------------------------------------------------------<br />

Per Fax an das IHK/Hwk-Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz 0651/97567-33 oder per<br />

E-Mail an info@abc-rlp.de<br />

Hiermit melde ich mich / melden wir uns verbindlich zum Workshop "Novelle Vergaberecht"<br />

am 02.02.2010 in Mainz, Schillerplatz 7, an.<br />

Firma: _________________________________________________________________<br />

Name: __________________________ Vorname: _____________________________<br />

weitere Teilnehmer: ______________________________________________________<br />

Branche: _______________________________ Internet: ________________________<br />

Straße: _________________________________ Ort: ___________________________<br />

Tel./Fax. _______________________________ E-Mail: _________________________<br />

______________________ ___________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

IHK/Hwk-Auftragsberatungscentre * Herzogenbuscher Str. 14 * 54292 Trier * Tel.: 06 51 / 9 75 67-16


Seite 28 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />

Es gibt noch zu wenige Frauen in Handwerksberufen.<br />

SHE!, ein Projekt der Handwerkskammer<br />

und als ein Best-Practice-Angebot<br />

Deutschlands empfohlen, will dies ändern. Auf<br />

Grund des demografischen Wandels und eines<br />

wachsenden Fachkräftebedarf steht das Handwerk<br />

in den kommenden Jahren vor grundlegenden<br />

Herausforderungen. Um seine Zukunftsfähigkeit<br />

zu sichern und qualifizierten<br />

Nachwuchs zu gewinnen, ist es deshalb für das<br />

Handwerk sowie die Wirtschaft insgesamt unabdingbar,<br />

die Potenziale und Kompetenzen<br />

von Frauen zu nutzen.<br />

Vor diesem Hintergrund fand in Mainz eine Tagung<br />

mit hochkarätigen Diskussionsteilnehmern<br />

statt. Fazit: Das Gründungspotenzial von<br />

Frauen ist längst noch nicht ausgeschöpft. „Wir<br />

begegnen der Wirtschaftskrise erfolgreicher als<br />

andere Branchen, und wir werden auch die demografische<br />

Entwicklung meistern“, sind sich<br />

die stellvertretende Bundesvorsitzende der Unternehmerfrauen<br />

im Handwerk (UFH), Claudia<br />

Philipp, und ihre rheinhessische UFH-Kollegin<br />

Christine Merkel-Köppchen sicher.<br />

„Schon jetzt sind 25 Prozent der Auszubildenden<br />

Frauen, und bei Neugründungen haben<br />

wir ähnliche Größenordnungen. Diese Entwicklung<br />

wird weitergehen, sicher schneller als<br />

in der Vergangenheit.“ Sozialstaatssekretär<br />

Christoph Habermann zeigte sich ähnlich optimistisch.<br />

Er wies darauf hin, dass das Handwerk<br />

bei dem Frauenanteil in Führungspositionen<br />

deutlich über dem der Dax-Konzerne liege.<br />

Größte Zugangsbarriere ist das Image des<br />

Handwerks als Männerdomäne. Wirtschaftsstaatssekretär<br />

Siegfried Englert forderte daher,<br />

das Interesse der Mädchen an den Naturwissenschaften<br />

und der Technik bereits in der<br />

Frauen zur Selbstständigkeit motivieren<br />

Projekt SHE! als ein Best-Practice-Angebot empfohlen<br />

Schule zu wecken. „Wirtschaftswachstum und<br />

Innovation werden gedämpft, wenn Unternehmerinnen<br />

fehlen.“ Daher habe es sich Rheinland-Pfalz<br />

zur Aufgabe gemacht, Existenzgründungen<br />

zu fördern und dabei die Frauen gezielt<br />

in den Blick zu nehmen. Ziel sei es, die unternehmerischen<br />

Ressourcen von Frauen zu stärken<br />

und sie auch in der öffentlichen Wahrnehmung<br />

sichtbar zu machen.<br />

Die Handwerksrollen-Statistik der Kammer<br />

Rheinhessen weist aus, dass bisher nur jeder<br />

fünfte Betrieb von einer Frau geführt wird. Dabei<br />

konzentrieren sich Frauen eher auf dienstleistungsnahe<br />

Branchen wie etwa das Friseurhandwerk<br />

oder die Kosmetik. „Die Novellierung<br />

der Handwerksrolle hat neue Zugänge für<br />

Frauen geschaffen, die noch nicht genügend bekannt<br />

gemacht und wahrgenommen worden<br />

sind. Hier liegt noch großes ungenutztes Potenzial“,<br />

sagte die Präsidentin der HWK der Pfalz,<br />

Brigitte Mannert. Woran liegt es, dass Frauen in<br />

einer Unternehmensgründung keine ernsthafte<br />

Alternative zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis<br />

sehen, zumal, so Mannert,<br />

„derzeit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche<br />

Selbstständigkeit in allen Berufen des<br />

Handwerks besonders günstig sind?“<br />

„Oft sind geringes Eigenkapital, fehlende Kontakte<br />

zu Gleichgesinnten und potenziellen Kunden<br />

sowie fehlende unternehmerische Kenntnisse<br />

die Gründe“, weiß Silke Eichten von der<br />

Handwerkskammer Rheinhessen zu berichten.<br />

Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie<br />

ist für viele Frauen eine Hürde, wie auch Prof.<br />

Astrid Kruse, Fachhochschule des Mittelstands<br />

Bielefeld, in einer Untersuchung zum Gründungsverhalten<br />

von Frauen feststellte. Dabei<br />

setzen vor allem kleine und mittelständische<br />

Unternehmen sowie Handwerksbetriebe täglich<br />

familienfreundliche Maßnahmen um. Nur:<br />

„Sie nehmen es jedoch als solche nicht wahr“,<br />

sagte Prof. Jutta Rump, Institut für Beschäftigung<br />

und Employability. „Es ist selbstverständlich<br />

und bedarf keiner großen Erwähnung.“<br />

Frauen, die gründen, tun dies mit großer Leidenschaft<br />

für ihren Beruf und der Freude an<br />

der eigenen Gestaltungsmöglichkeit, so Kruse<br />

aufgrund einer Befragung von Gründerinnen<br />

im Handwerk. Leidenschaft und Kreativität<br />

bringen auch Maria-Anna Mayrock, Gugumus<br />

GmbH und Tanja Emler-Rupp, Hochheimer<br />

Scheune mit, die berichteten, dass für sie der<br />

Weg in die Selbstständigkeit der einzig richtige<br />

war und sie ihn jederzeit wieder gehen würden.<br />

Um das berufliche Potenzial von Frauen zu fördern,<br />

hat die Handwerkskammer 2008 das Projekt<br />

„SHE! Selbstständig Handeln Existenzgründung<br />

ins Leben gerufen. „Es richtet sich an<br />

Frauen, die den Weg in die Existenzgründung<br />

suchen oder als Jungunternehmerinnen weitere<br />

Unterstützung benötigen“, fasst Projektleiterin<br />

Eichten zusammen. Seit Januar 2008 nahmen<br />

bereits 600 gründungsinteressierte Frauen und<br />

Jungunternehmerinnen Beratung und Qualifizierung<br />

in Anspruch.<br />

SHE! wird durch Landesmittel des Wirtschaftsministeriums<br />

und aus Mitteln des Europäischen<br />

Sozialfonds durch das Arbeitsministerium<br />

finanziert und voraussichtlich auch 2011<br />

von diesen Ministerien gefördert werden.<br />

Infos zu SHE!:<br />

Silke Eichten, Tel.: 06131/ 99 92 66,<br />

E-Mail: s.eichten@hwk.de<br />

Foto: Braun


Damit Innung und Kreishandwerkerschaft Sie<br />

zu besonderen Jubiläen<br />

würdigen können, teilen Sie uns doch bitte Ihre<br />

Daten mit dem Formular mit.<br />

Ehrungen 2011<br />

Senden Sie uns das Formular bitte im Fensterbriefumschlag mit der Post<br />

oder per Fax an 0 67 31 / 33 30 zurück. Bitte nur mit Schreibmaschine oder Druckschrift ausfüllen!<br />

Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms<br />

Augustinerstraße 5<br />

55232 Alzey<br />

In unserem Betrieb stehen im Jahr 2011 folgende Jubiläen an:<br />

Betriebsjubiläum:<br />

(Ehrungen erfolgen jeweils in Abständen von 25 Jahren nach der Betriebsgründung)<br />

Betriebsname:<br />

PLZ + Ort: Straße:<br />

Datum der Handwerksrolleneintragung:<br />

Falls abweichend: anderes Gründungsdatum:<br />

nachgewiesen durch:<br />

Wir planen die Durchführung einer Feier ja nein<br />

Wenn Sie eine Feier durchführen, werden die Urkunden im Regelfall persönlich überreicht. Richten Sie keine Feier aus, erhalten Sie die Urkunden<br />

per Post.<br />

Arbeitnehmerjubiläum:<br />

(Urkunden werden bei 25-, 40- und 50-jähriger Betriebszugehörigkeit ausgestellt)<br />

Name: Vorname:<br />

Geb.-Datum: PLZ + Wohnort:<br />

Eintrittsdatum: derzeitige Berufsbezeichnung:<br />

40 Jahre Meisterprüfung / 50 Jahre Meisterprüfung:<br />

(aus Anlass des 40-jährigen bzw. des 50-jährigen Meisterjubiläums)<br />

Name: Vorname: Geb.-Datum:<br />

PLZ + Ort: Straße:<br />

Meisterprüfung abgelegt am: im -Handwerk<br />

bei der Handwerkskammer:<br />

Ort/Datum Unterschrift<br />

Absender / Stempel:<br />

Auskunft erteilt:


Seite 30 Alzey-Worms Brennpunkt Handwerk 4/2010<br />

Am Bau Geld schneller kassieren<br />

Viele Kunden nutzen im Bau- und Ausbaugewerbe<br />

die Rechnungsprüfung als Möglichkeit,<br />

die Bezahlung hinauszuschieben. Damit macht<br />

jedoch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof<br />

(BGH) jetzt Schluss. Wenn seitens des<br />

Auftraggebers zukünftig eine nicht prüffähige,<br />

also fehlerhafte Rechnung nicht innerhalb von<br />

2 Monaten nach Eingang beanstandet wird,<br />

so ist die Forderung fällig. Der BGH lässt die<br />

Taktik, wegen kleiner Mängel in der Rechnung<br />

diese insgesamt abzulehnen, nicht mehr zu.<br />

BGH, Urteil vom 22.04.2010, Az.: VII ZR 48/07<br />

Bequemlichkeit kann teuer werden<br />

Ein Bauherr hatte einem Zimmerer keine Gelegenheit<br />

zur Mängelbeseitigung gegeben und<br />

konnte somit keinen Schadensersatz verlangen.<br />

Im entschiedenen Fall hatte ein Bauträger<br />

einen Zimmerer beauftragt, eine Dachkonstruktion<br />

inklusive Wärmedämmung einer<br />

neuen Wohnanlage zu erstellen. Fünf Jahre später<br />

stellte sich hieraus, dass das Dach fehlerhaft<br />

war. Wasser war eingedrungen und das Holz<br />

verfault. Der Eigentümer ließ das Dach durch<br />

einem anderen Handwerksunternehmen sanieren<br />

und forderte die Kosten in Höhe von<br />

70.000 € von dem Zimmerer ein. Dieser lehnte<br />

die Bezahlung ab, da man ihm keine Gelegenheit<br />

gegeben hatte, die Mängel zu beseitigen.<br />

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass eine<br />

AGB-Klausel wirksam ist, nach der der Auftraggeber<br />

eines Ausbauhauses im Fall der Kündigung<br />

ohne wichtigen Grund 15 % des Baupreises<br />

an den Auftragnehmer zahlen muss.<br />

Weitere Wirksamkeitsvoraussetzung ist indessen,<br />

dass dem Auftraggeber der Nachweis offen<br />

stehen muss, dass dem Auftragnehmer ein<br />

geringerer Schaden entstanden ist.<br />

Der Entscheidung liegt ein Fall zugrunde, in<br />

dem ein Verbraucher ein Ausbauhaus bei einer<br />

Fertighausfi rma in Auftrag gegeben hat.<br />

Später überkommt den Auftraggeber die<br />

„Kaufreue“ und er tritt vom Vertrag zurück.<br />

Ein Rücktrittsgrund stand dem Auftraggeber<br />

dabei nicht zu. Daraufhin verlangte das Fertighausunternehmen<br />

15 % des Baupreises für<br />

seine entstandenen Aufwendungen und den<br />

ihm entgangenen Gewinn. Dabei beruft es<br />

sich auf eine Regelung in seinen Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen. Nach dieser Regelung<br />

hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung<br />

in Höhe einer Pauschale von 15 % des vereinbarten<br />

Baupreises. Die Klausel beinhaltet weiter,<br />

dass dem Auftraggeber die Möglichkeit<br />

eingeräumt wird nachzuweisen, dass der dem<br />

Auftraggeber zustehende Betrag niedriger als<br />

die Pauschale ist. Trotz dieser sog. Öffnungsklausel<br />

verweigert der Auftraggeber die Zahlung.<br />

Er macht geltend, dass die Klausel gegen<br />

geltendes Recht verstoße. Die Öffnungsklausel<br />

Vertrags- und Baurecht<br />

Sowohl das OLG Stuttgart als auch der Bundesgerichtshof<br />

(BGH) gaben dem Zimmerer<br />

recht. Die Richter erklärten, dass ein Anspruch<br />

auf Kostenersatz voraussetze, dass dem Zimmerer<br />

erfolglos eine Frist zur Nachbesserung<br />

gesetzt wurde. Entbehrlich sei dies nur für<br />

den Fall, dass der Handwerker das Ausbessern<br />

von Fehlern kategorisch abgelehnt hätte. Hier<br />

habe man jedoch nicht einmal über die Mängel<br />

gesprochen sondern gleich einen anderen<br />

Handwerker beauftragt. Insofern könne man<br />

dem Zimmerer nicht vorwerfen, dass er sich<br />

weigere seiner Nachbesserungspfl icht nachzukommen.<br />

Wer keine Möglichkeit zum Ausbessern<br />

von Fehlern bekomme, schulde<br />

dem Auftraggeber keinen Schadensersatz.<br />

BGH, Beschluss vom 08.04.2010, Az.: VII ZR<br />

88/09<br />

Arglistiges Verschweigen von Mängeln?<br />

Mit Beschluss vom 04.03.2010 hat der Bundesgerichtshof<br />

(BGH) entschieden, dass ein<br />

Unternehmer nur dann arglistig einen Mangel<br />

verschweigt, wenn er sich bewusst ist, dass dieser<br />

Mangel für die Entschließung des Auftraggebers<br />

erheblich ist und diesen von der Abnahme<br />

abhalten würde. Damit wurde das Urteil<br />

des Kammergerichts Berlin vom 28.05.2009<br />

bestätigt. Die Richter stellten weiterhin fest,<br />

dass der Unternehmer, der ein Werk zumin-<br />

Entscheidung des OLG Koblenz im Bezug<br />

auf sogenannte Fertighausverträge<br />

enthalte keinen Hinweis dahingehend, dass<br />

dem Auftraggeber auch der Nachweis offenstehe,<br />

ein Schaden sei dem Auftragnehmer gar<br />

nicht entstanden.<br />

Gleichwohl ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts<br />

Koblenz die von dem Fertighausunternehmen<br />

verwendete Klausel wirksam.<br />

Denn wenn es dem Auftraggeber gestattet ist<br />

nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer ein<br />

geringerer Schaden als die Pauschale entstanden<br />

ist, liegt darin auch die Nachweismöglichkeit,<br />

dass gar kein Schaden entstanden ist. Dies<br />

sei auch aus der Sicht eines rechtsunkundigen<br />

Durchschnittskunden offensichtlich. Die Gerichte<br />

stärken mithin die Stellung des Fertighausanbieters.<br />

Diese Rechtssprechung scheint sich zu verfestigen.<br />

Vor kurzem hatte der Bundesgerichtshof<br />

bereits entschieden, dass die Klausel in<br />

den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines<br />

Anbieters von Einfamilienfertighäusern, die<br />

den privaten Bauherren zur Erbringung einer<br />

Zahlungsbürgerschaft in Höhe von 100 % der<br />

geschuldeten Gesamtvergütung verpfl ichtet,<br />

nicht gemäß § 307 BGB unwirksam ist (so der<br />

Bundesgerichtshof NJW 2010, 2272).<br />

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts<br />

Koblenz stammt vom 27.08.2010.<br />

Das Aktenzeichen lautet 8 U1030/09.<br />

RA Thomas Ickenroth, Ransbach-Baumbach<br />

dest arbeitsteilig von einem Dritten herstellen<br />

lässt, die Pfl icht hat, alle organisatorischen<br />

Voraussetzungen zu schaffen, um sachgerecht<br />

beurteilen zu können, ob das Werk bei<br />

der Ablieferung mangelfrei ist. Verstößt der<br />

Unternehmer dagegen und wäre der Mangel<br />

bei richtiger Organisation entdeckt worden,<br />

wird dieses Verhalten der Arglist gleichgestellt<br />

(Organisationsverschulden). Im vorliegenden<br />

Fall hatte die Klägerin von der Beklagten, einer<br />

Projektentwicklerin, die für ein Generalunternehmen<br />

tätig war und Gewerbeobjekte<br />

verkaufte, ein Objekt erworben. Nach der im<br />

September 2000 erfolgten Abnahme traten<br />

Wasser- bzw. Feuchtigkeitsschäden auf. Die<br />

Klägerin leitete erst im März 2006 ein selbständiges<br />

Beweisverfahren ein und behauptete<br />

arglistiges Verschweigen und Organisationsverschulden.<br />

Die Beklagte erhob die Einrede der Verjährung.<br />

Die Klage wurde vom Kammergericht<br />

abgewiesen. Seitens der Klägerin sei die positive<br />

Kenntnis von den Mängeln nicht in ausreichendem<br />

Maße dargelegt worden. Entgegen<br />

der Auffassung der Klägerin kann ein arglistiges<br />

Verhalten schon dann bejaht werden, wenn<br />

eine positive Kenntnis nicht nachgewiesen<br />

werden kann, der Mangel für einen Fachkundigen<br />

jedoch offensichtlich ist. Arglistig handelt<br />

derjenige, der bewusst einen offenbarungspfl<br />

ichtigen Umstand verschweigt. Die Haftung<br />

der Beklagten wegen eines Organisationsverschuldens<br />

kommt nicht in Betracht, da dies<br />

nur dann möglich wäre, wenn die Beklagte die<br />

nachgeschalteten Beauftragten unsorgfältig<br />

ausgewählt hätte. Im entschiedenen Fall konnte<br />

dies jedoch nicht nachgewiesen werden.<br />

BGH, Beschluss vom 4.3.2010, Az.: VII ZR<br />

103/09<br />

Wegfall des Druckzuschlages bei<br />

Ablehnung des Nachbesserungsangebotes?<br />

Sofern der Auftragnehmer (AN) dem Auftraggeber<br />

(AG) eine korrekte Nachbesserung anbietet<br />

und diese der AG nicht zulässt, so gerät<br />

er gemäß § 293 BGB in Annahmeverzug. Der<br />

Annahmeverzug hat zur Folge, dass der AG<br />

nicht mehr das Doppelte sondern nur noch<br />

den einfachen Betrag in Höhe der voraussichtlichen<br />

Nachbesserungskosten zurückhalten<br />

kann, bis die Nachbesserung durchgeführt<br />

ist. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der AG das<br />

Nachbesserungsangebot des AN schuldlos als<br />

unzureichend eingeschätzt hat. Der Gläubigerverzug<br />

nach § 293 BGB setzt ein Verschulden<br />

des Gläubigers nicht voraus.<br />

Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zu<br />

Grunde: Aufgrund einer mangelhaften Leistung<br />

bot der AN dem AG mehrfach Nachbesserung<br />

an. Der AG hielt dieses Angebot fälschlicherweise<br />

für unzureichend und lehnte ab.<br />

Im Gegenzug forderte er eine umfassende Sanierung<br />

und hielt von der Vergütung das Doppelte<br />

der nach seiner Auffassung anfallenden<br />

Nachbesserungskosten zurück. BGH, Urteil<br />

vom 22.07.2010, Az.: VII ZR 117/08


Arbeitgeberseminare der IKK Südwest<br />

Experten stellen Änderungen im Gesundheitswesen vor. Auch in diesem Jahr bietet die IKK Südwest wieder Arbeitgeberseminare<br />

an. Die Seminare fi nden vom 23. November bis zum 16. Dezember 2010 an verschiedenen Seminarorten in Hessen,<br />

Rheinland-Pfalz und im Saarland statt. Insgesamt werden 43 Seminartermine angeboten, die von den Unternehmen kostenfrei<br />

wahrgenommen werden können. Diesen besonderen Service für Unternehmen bietet die IKK Südwest bereits seit<br />

mehreren Jahren an. So informiert sie ihre Arbeitgeber jeweils zum Jahreswechsel über Änderungen und Neuerungen im<br />

Gesundheitswesen und in der Sozialversicherung. Darüber hinaus stellt sie die maßgeblichen Rechengrößen und Grenzwerte<br />

für das kommende Jahr vor.<br />

Die Bundesregierung ist in Form der schwarz-gelben Koalition mit dem selbst gesteckten Ziel angetreten, unser Gesundheitssystem<br />

nachhaltig zukunftsfähig zu machen. Ob dies mit den geplanten Maßnahmen der aktuellen Gesundheitsreform<br />

gelingen wird, bleibt jedoch abzuwarten.<br />

Das für das Jahr 2011 erwartete Defi zit in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 11 Milliarden Euro soll im Wesentlichen<br />

durch die Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,9 % auf 15,5 % ausgeglichen werden. Darüber hinaus<br />

sollen künftige Kostensteigerungen durch kassenindividuelle Zusatzbeiträge fi nanziert werden.<br />

Als eine der wirtschaftlichsten Krankenkassen in Deutschland setzt die IKK Südwest hingegen ein klares Signal und garantiert<br />

bereits jetzt, auch im Jahr 2011 von ihren Mitgliedern keine Zusatzbeiträge zu verlangen. Damit bietet die IKK ihren Mitgliedern<br />

weiterhin einen bundesweit einmaligen Preisvorteil gegenüber anderen Krankenkassen. „In unseren Seminaren möchten<br />

wir Arbeitgeber und Steuerberater neben aktuellen gesundheitspolitischen Themen auch über die Änderungen in der Sozialversicherung<br />

zum Jahreswechsel informieren“, sagt Frank Spaniol, Vorstand der IKK Südwest.<br />

Eine Terminübersicht und Anmeldeformulare können bei Marina Barz, Telefon: 06 81/9 36 96-4037, oder Sara Hendricks,<br />

Telefon: 06 81/ 9 36 96-4012, angefordert werden. Alle Termine können zudem unter www.ikk-suedwest.de abgerufen werden.<br />

Dort sind auch Anmeldungen für die Seminare möglich. Aktuell betreut die IKK über 680.000 Versicherte und mehr als<br />

100.000 Betriebe in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.<br />

Interessierte erreichen die IKK Südwest über die kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119<br />

an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr oder unter www.ikk-suedwest.de.

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