Betrug am Geldautomaten - Polizei Bayern
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Ebenso unangenehm kann es<br />
werden, wenn die Karte nicht<br />
sicher verwahrt oder die PIN<br />
darauf notiert war.<br />
POLIZEIBERATUNG<br />
POLIZEIBERATUNG<br />
Wurde die Sorgfaltspflicht aber nicht verletzt, hält sich der<br />
entstandene Schaden in Grenzen.<br />
Es kann der Kunde unter gewissen Umständen wohl zur Kasse<br />
gebeten werden, doch meist kommt ihn der Verlust der Karte nicht<br />
teurer als 150 € zu stehen. Je nach Kreditkartenanbieter liegt die<br />
Haftungsgrenze des Karteninhabers zwischen 50 und 150 €. Bei<br />
weitergehenden Schäden werden diese vom Kartenanbieter<br />
getragen.<br />
Tipps der <strong>Polizei</strong>beratung Zeughaus Nürnberg:<br />
Behandeln Sie die Geldkarte wie Bargeld!<br />
Verwahren Sie die ec-Karte sorgfältig in einem Portemonnaie oder<br />
einer Brieftasche!<br />
Bewahren Sie Karte und PIN-Nummer getrennt auf! Notieren Sie<br />
niemals die Nummer auf der Karte!<br />
Informieren Sie bei Verlust umgehend den Kartenanbieter! Sie<br />
könnten sonst schnell den Versicherungsschutz verlieren.<br />
Bedienen Sie sich des einheitlichen Sperr-Notrufs (+49) 116116,<br />
über den nicht nur ec- und Maestro-Karten sondern auch<br />
Kreditkarten, Mobilfunkkarten usw. gesperrt werden können!<br />
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