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Betrug am Geldautomaten - Polizei Bayern

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Ebenso unangenehm kann es<br />

werden, wenn die Karte nicht<br />

sicher verwahrt oder die PIN<br />

darauf notiert war.<br />

POLIZEIBERATUNG<br />

POLIZEIBERATUNG<br />

Wurde die Sorgfaltspflicht aber nicht verletzt, hält sich der<br />

entstandene Schaden in Grenzen.<br />

Es kann der Kunde unter gewissen Umständen wohl zur Kasse<br />

gebeten werden, doch meist kommt ihn der Verlust der Karte nicht<br />

teurer als 150 € zu stehen. Je nach Kreditkartenanbieter liegt die<br />

Haftungsgrenze des Karteninhabers zwischen 50 und 150 €. Bei<br />

weitergehenden Schäden werden diese vom Kartenanbieter<br />

getragen.<br />

Tipps der <strong>Polizei</strong>beratung Zeughaus Nürnberg:<br />

Behandeln Sie die Geldkarte wie Bargeld!<br />

Verwahren Sie die ec-Karte sorgfältig in einem Portemonnaie oder<br />

einer Brieftasche!<br />

Bewahren Sie Karte und PIN-Nummer getrennt auf! Notieren Sie<br />

niemals die Nummer auf der Karte!<br />

Informieren Sie bei Verlust umgehend den Kartenanbieter! Sie<br />

könnten sonst schnell den Versicherungsschutz verlieren.<br />

Bedienen Sie sich des einheitlichen Sperr-Notrufs (+49) 116116,<br />

über den nicht nur ec- und Maestro-Karten sondern auch<br />

Kreditkarten, Mobilfunkkarten usw. gesperrt werden können!<br />

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