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Kurz gefaßte christliche Soziallehre, Berlin 2/1991

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Das Eigentum<br />

<strong>Kurz</strong> <strong>gefaßte</strong> <strong>christliche</strong> <strong>Soziallehre</strong><br />

Unter den Persönlichkeits- und Sozialwerten kommt dem Privateigentum<br />

eine besondere Stellung zu. Das Privateigentum gründet sich auf die Prinzipien<br />

des Gemeinwohls und der Eigenverantwortung des Menschen. Das<br />

Gemeinwohl erfordert die umsichtige ertragreiche Ausnutzung der Erdengüter<br />

im Dienste aller. Denn die Erdengüter sind knapp und werden es mit<br />

dem Bevölkerungswachstum noch mehr sein. Ihre umsichtige Ausnutzung<br />

ist am besten gewährleistet, wenn ihre Verwendung der Eigenverantwortung<br />

der einzelnen Gesellschaftsglieder untersteht und in dieser Weise mit<br />

dem Eigeninteresse verbunden ist.<br />

Dem entspricht eine Verteilung des Produktionsmitteleigentums, so daß in<br />

der freiheitlichen Volkswirtschaft das kleine und das mittlere Eigentum in<br />

Landwirtschaft und Gewerbe überwiegt. Großeigentum kann, wenn seine<br />

Sozialverpflichtung erfüllt wird, gerechtfertigt sein. Das II. Vatikanische Konzil<br />

(Gaudium et spes 71) weist darauf hin, daß in weniger entwickelten Ländern<br />

"großer, ja riesengroßer Landbesitz (Latifundien) besteht, der zum Teil<br />

ungenützt bleibt, daß die Bevölkerungsmehrheit überhaupt keinen Boden<br />

besitzt und die von den Großeigentümern Beschäftigten einen menschenunwürdigen<br />

Lohn empfangen. Das Gemeinwohl kann die Entziehung gemeinwohlwidrigen<br />

Eigentumsbesitzes unter angemessener Entschädigung<br />

erfordern. Das Privateigentum kann in verschiedenen Formen der Selbstverwirklichung<br />

des Menschen und seiner Lebenserfüllung dienen: kleine<br />

oder mittelständische Unternehmen in Landwirtschaft und Gewerbe, Gesellschaftsunternehmen,<br />

Hauseigentum mit Garten, Wohnungseigentum,<br />

Privatversicherung zu verschiedenen Zwecken, Ersparnisanlage in Wertpapieren<br />

oder Sparbuch. Besonders hervorzuheben ist die zur Sozialverpflichtung<br />

des Eigentums gehörende Schaffung von Arbeitsplätzen, namentlich<br />

für die schulentwachsende Jugend. Nach jüngsten Berechnungen<br />

kostet die Schaffung eines industriellen Arbeitsplatzes in Österreich heute<br />

eine Million Schilling an Investitionen.<br />

Zur Schaffung von Arbeitsplätzen ist die mit dem Privateigentum verbundene<br />

Privatinitiative der wichtigste Weg. Diese ist die Verfügungsgewalt über<br />

das Eigentum, so daß es als Produktionsmittel unternehmerisch eingesetzt<br />

werden kann. Die auf dem Produktionsmitteleigentum ruhende soziale Verpflichtung,<br />

auch "soziale Hypothek" genannt, wird in den Industriestaaten<br />

zum Teil durch die staatliche Sozialpolitik (Arbeitsrecht, Sozialversicherung)<br />

umschrieben. Über die Privatinitiative sagt die Erfahrung: "Wo die Privatinitiative<br />

der Einzelnen fehlt, herrscht politisch die Tyrannei" (Johannes<br />

XXIII., Sozialenzyklika Nr. 5 7).<br />

Für die Ordnung der Wirtschaft sind nach der <strong>christliche</strong>n <strong>Soziallehre</strong> maßgebend<br />

das die Freiheit schützende Subsidiaritätsprinzip, das die gegenseitige<br />

Angewiesenheit der Menschen aufeinander regelnde Solidaritäts-<br />

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