09.01.2013 Aufrufe

Protokoll GV für ANIF - Gemeinde Anif

Protokoll GV für ANIF - Gemeinde Anif

Protokoll GV für ANIF - Gemeinde Anif

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

PROTOKOLL<br />

Sitzung vom: 01.02.2011 <strong>Protokoll</strong>führerin: Ing. Margit Waach<br />

<strong>Protokoll</strong> Nr:<br />

Einberufer: Ing. Gerhard Langecker Beginn: 19:00 Uhr<br />

Ende: 20:40 Uhr<br />

Ausschuss: Bau- Raumplanungs- und Ortsbildausschuss<br />

Bgm. Dr. Hans Krüger, Vzbgm. Josef Grasmann, GR Bernhard Leitner,<br />

GR Mag. Michael Stock, GR DI (FH) Peter Friedl, <strong>GV</strong> Martin Macek,<br />

<strong>GV</strong> Ing. Gerhard Langecker, <strong>GV</strong> Alexander Schwarzbeck, <strong>GV</strong> Wolfgang<br />

Pogadl, <strong>GV</strong> Erich Thalhammer ab 19:15, Ing. Gernot Eigenthaler<br />

Tagesordnung<br />

1.) Projekt in der Hellbrunnerstraße auf GP 479/2 und 480/1 – DI Arch. Sperling<br />

2.) Umbau Seniorenwohnhaus – aktueller Stand<br />

3.) Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 09.12.2010<br />

4.) Aktuelles aus dem Baugeschehen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Anif</strong><br />

5.) Temporärer Parkplatz beim Tiergarten Hellbrunn<br />

6.) Berufung Errichtung Mehrfamilienwohnhaus, Eichenstr. GP 834/37 – Ing. Paul u. Anna Radics<br />

7.) Sonstiges<br />

Der Obmann begrüßt die Anwesenden, sowie zu Punkt 1.) Herrn DI Arch. Kay Sperling und<br />

bei Punkt 2.) Herrn DI Arch. Manfred Scheiber.<br />

Zu Punkt 1.)<br />

Der Obmann teilt mit, dass vor ca. 1 Jahr Herr Arch. Sperling ein Projekt in der<br />

Hellbrunnerstraße auf GP 480/1 u. einem Teilbereich im Norden der GP 479/2 im BRO<br />

vorgestellt hat und ersucht um Präsentation des Projektes aus heutiger Sicht.<br />

Herr Arch. Sperling weist darauf hin, dass bereits mit der Einladung zum heutigen BRO eine<br />

von ihm verfasste Vorinformation betreffend „Städtebauliche Machbarkeitsstudie“ des<br />

Projektes erfolgte und bedankt sich <strong>für</strong> die Versendung.<br />

Zu seinem Projekt führt Arch. Sperling aus und legt dazu entsprechende Skizzen vor:<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass in <strong>Anif</strong> in diesem Bereich vier großbürgerliche<br />

Villen in parkartigen Gärten aus der Gründerzeit bestehen. Dieses Konzept soll <strong>für</strong> das<br />

Projekt, mit einer der heutigen Zeit angepassten Formensprache, übernommen werden.<br />

1


PROTOKOLL<br />

Variante 1: Es soll eine repräsentative Villa als ein kompakter Baukörper mit mehreren (4)<br />

Wohnungen entstehen, wobei die Dächer als Dachgärten mit Begrünung vorgesehen sind.<br />

Diese Dachgärten sollen in Form von Stufenpyramiden (Neigungswinkel etwa wie bei<br />

Cheopspyramide) angelegt werden. Eine Begrünung der Dächer ist nach Ansicht von Arch.<br />

Sperling aus ökologischer Sicht zukunftsweisend und erforderlich und er möchte das<br />

unbedingt in seinem Projekt verwirklichen.<br />

Nach Vorgesprächen mit Arch. Ehgartner hat Arch. Sperling noch Skizzen als Vorschläge zur<br />

Gestaltung mit eingefügten Glasdächern im Dachbereich erstellt.<br />

Variante 2: Dabei sollen zwei Einheiten, dh. zwei Villen nebeneinander errichtet werden. Der<br />

Unterschied zu Variante 1 stellt sich insofern dar, dass die Baukörper durch die Planung von<br />

zwei Einheiten mehr aufgegliedert bzw. versetzt angeordnet sind. Die architektonische<br />

Gestaltung und Errichtung von Dachgärten in Pyramidenform sollen wie bei der ersten<br />

Variante erfolgen.<br />

Bei beiden Varianten ist eine Tiefgarage geplant, großzügige Raumhöhen von 3,0 m und mehr<br />

werden angestrebt. Bei der Dachlösung mit pyramidenartigen Dachgärten verbleiben die<br />

restlichen Dachflächen als Flachdächer.<br />

Obmann Langecker sieht seiner Meinung nach zur Formensprache der vorgelegten Projekte<br />

einen gewissen Widerspruch mit der Abhandlung von Arch. Sperling, in welcher er auch<br />

Bezug auf den „Weiler“ nimmt bzw. daran anknüpfen möchte.<br />

Arch. Sperling bemerkt, dass es beim „Weiler“ die Hauptaufgabe war, einen Ortsrand zu<br />

schaffen. Beim derzeitigen Projekt sieht er die Umsetzung eines freistehenden Gefüges,<br />

welches Raum benötigt und Luft gewährleistet, als Übersetzung einer historischen Form in<br />

die Jetztzeit als Aufgabe an.<br />

<strong>GV</strong> Thalhammer kommt um 19:15.<br />

Obmann Langecker meint, dass nach seinem persönlichen Eindruck die 1. Variante mit dem<br />

langgestreckten Baukörper und Flachdach im Ortsbild kaum vorstellbar ist und sehr aus dem<br />

Rahmen in <strong>Anif</strong> fällt. Variante 2 ist in dieser Hinsicht besser vorstellbar, jedoch ist bezüglich<br />

der begrünten Flachdächer festzustellen, dass diese sehr arbeitsintensiv sind. Wenn diese nicht<br />

so gepflegt werden, besteht die Gefahr eines späteren Missstandes.<br />

Arch. Sperling antwortet, dass das <strong>für</strong> die Pflege eines Objektes im Allgemeinen gilt und er<br />

davon ausgeht, dass die Objekte über viele Jahre den gleichen Besitzer haben und diese daher<br />

auch gepflegt werden.<br />

Arch. Sperling verlässt die Sitzung und ist jederzeit gerne bereit weitere Fragen betreffend<br />

Projekt zu beantworten.<br />

Es wird zum Projekt festgehalten, dass <strong>für</strong> eine Verwirklichung jedenfalls eigene<br />

Bebauungsbedingungen wie z.B. Traufen- und Firsthöhen, Ausnutzbarkeit auf Basis GFZ,<br />

Flachdächer usw. im Bebauungsplan erforderlich wären.<br />

Auch wird der Pflegeaufwand <strong>für</strong> die Dachgartenpyramiden als problematisch angesehen.<br />

Da der Sachverständige der <strong>Gemeinde</strong> die Variante 2 noch nicht gesehen hat, wird vereinbart,<br />

dass es einen Gesprächstermin mit Arch. Ehgartner <strong>für</strong> eine interne Diskussion, an welcher<br />

die Bauausschussmitglieder teilnehmen können, zum geplanten Projekt geben soll.<br />

2


Zu Punkt 2.)<br />

PROTOKOLL<br />

Der Obmann leitet kurz zum Umbau SWH ein und gibt das Wort an DI Arch. Scheiber weiter.<br />

Des Weiteren erklärt DI Scheiber, dass im Oktober 2010 die Einreichung <strong>für</strong> die<br />

Wohnbauförderung erfolgte, sowie gegen Jahresende 2010 die Baumanagementleistungen,<br />

ÖBA und Projektsteuerung an den Bestbieter pm1 vergeben wurden. Es erfolgten zahlreiche<br />

Bauherrn- und Planerbesprechungen welche im Wesentlichen die Präzisierung der<br />

prinzipiellen baulichen, haus- und elektrotechnischen Ausführungen, als auch die Erarbeitung<br />

zur Kosteneinsparung und die Präzisierung der Kostenschätzung aller Gewerke mit<br />

Kostenstellen, beinhalteten.<br />

Anschließend wurde die Kostenermittlungsgrundlage <strong>für</strong> das 1. Ausschreibungspaket erstellt,<br />

welches sich aus folgenden Punkten zusammensetzt: Abbruch, Baumeister, Zimmerer,<br />

Dachdecker-Spengler, Vollwärmeschutz, Fenster, Sonnenschutz, Trockenbau sowie Heizung,<br />

Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik, Aufzüge und Beleuchtung. Das 1. Ausschreibungspaket<br />

beinhaltet ca. 80% der Errichtungskosten ohne Einrichtung. Die Ausschreibung <strong>für</strong> dieses<br />

Paket erfolgt sodann mit 09.02.2011.<br />

Die geprüften Angebote sollen mit 15.03 2011 aufliegen, damit im April, nach der Erwirkung<br />

der Baufreigabe durch die Wohnbauförderung und der Stillhaltefrist nach BVergG, die<br />

Beauftragung durch die <strong>Gemeinde</strong> erfolgen kann und in weiterer Folge die Bauaufträge<br />

erstellt werden können. Nach der Bauvorbereitung der ausführenden Unternehmen im Mai,<br />

soll Mitte Mai mit dem 1. Bauabschnitt begonnen werden.<br />

DI Scheiber stellt die Vorentwurfsplanung Juni 2009 der Voraus-Werkplanung Februar 2011<br />

gegenüber und erläutert diese.<br />

Aufgrund der Sanierung haben sich gegenüber dem Neubau die Energiepunkte von 12 auf 24<br />

verdoppelt. Die Wettbewerbskosten wurden in der Vorentwurfsplanung Juni 2009 mit<br />

€ 30.000,- geschätzt, die tatsächlichen Wettbewerbskosten betragen jetzt ca. € 13.000,-. Die<br />

Errichtungskosten sind um € 432.000,- auf € 5,882.000,- als auch die Einrichtungskosten, um<br />

€ 140.000 auf € 850.000,- gestiegen. Die Gesamtsumme der Errichtungskosten (war 2009 mit<br />

+/- 10% angegeben) erhöht sich somit um € 585.000,- auf € 6,745.000,- Darüber hinaus<br />

informiert DI Scheiber, dass in der Gesamtsumme ca. € 400.000,- als Reserve <strong>für</strong><br />

Unvorhergesehenes schon eingerechnet sind. Das Wohnbauförderungsdarlehen beträgt nun<br />

€ 4,141.300,- (Neubau € 3,017.000,-) und der GAF Zuschuss € 1,017.500,- (Neubau<br />

€ 545.000,-). Aus der Berechnung der Eigenmittel ergeht nun die Summe von<br />

ca. € 1,586.200,- und ist somit um € 1,011.800,- geringer als beim Neubau SWH in der<br />

Vorentwurfsplanung von 2009.<br />

Mittels Übersichtsplan geht der Obmann noch einmal auf das Kostenthema ein und setzt fort,<br />

dass aufgrund der höheren GAF-Mittel, die zur Verfügung stehen, der Umbau im Rahmen<br />

liegt und sicherlich nicht die Rede von explodierenden Kosten sein kann. Vor allen Dingen,<br />

da auch schon wie vorher erwähnt 2009 die Errichtungskosten mit 6,160.000,- +/- 10%<br />

veranschlagt waren und sich nach jetzigem Stand in diesem Kostenrahmen bewegen.<br />

Arch. DI Scheiber informiert noch anhand des Detailzeitplanes die wichtigsten Eckdaten.<br />

Das Projekt befindet sich momentan in der Ausschreibungsphase und die<br />

Bauvorbereitungsphase beginnt im April, somit kann mit der 1. Bauetappe Mitte Mai<br />

begonnen werden. Die 2. Etappe soll mit Jänner 2012 und die 3. Etappe Anfang Juli 2012<br />

beginnen, sodass Ende 2012/Anfang 2013 der Umbau beim Seniorenwohnheim fertig gestellt<br />

werden kann.<br />

3


PROTOKOLL<br />

GR Friedl äußert den Wunsch, dass der BRO die vorgestellten Unterlagen mit der<br />

Kostenübersicht bereit gestellt bekommt.<br />

Es wird daraufhin vereinbart, dass die entsprechenden Unterlagen mit dem <strong>Protokoll</strong><br />

verschickt werden.<br />

Der Bgm. teilt zum Geschehen noch mit, dass es im Vorfeld einige Gespräche mit Hofrat<br />

Prucher (Landesreg. Abt. 3), der ein großer Verfechter von der Einrichtung von<br />

Gemeinschaftsräumen ist, gegeben hat. Beim Projekt „Neubau“ wären Gemeinschaftsräume<br />

geplant gewesen und so wurden auch beim „Umbau SWH“ Aufenthaltsräume von der Abt. 3<br />

verlangt und eingeplant (z.B. neu geschaffener Raum über Speisesaal mit Dachterrasse),<br />

dadurch konnten auch die GAF-Mittel erhöht werden. Auch wurde aufgrund des Konzeptes<br />

mit Gemeinschaftsräumen, wo die Senioren zB selbst kochen sollen udgl. der Beruf<br />

Altenfachbetreuung geschaffen. In <strong>Anif</strong> ist das aber schwierig umzusetzen, da die Küche auch<br />

andere Einrichtungen mit versorgt.<br />

DI Scheiber äußert, dass bei den Beispielen mit Hausgemeinschaftsmodell keine Zentralküche<br />

mehr vorgesehen ist. Da diese aber oft auch <strong>für</strong> andere Einrichtungen wie Essensbereitung <strong>für</strong><br />

Kindergarten usw. benötigt wird, kann es daher zu Interessenskonflikten und Problemen<br />

kommen.<br />

GR Friedl merkt dazu an, dass dieses Konzept dort durchaus funktioniert, wo zwei Heime in<br />

unmittelbarer Nähe <strong>für</strong> rüstige Senioren und Pflegebedürftige zur Verfügung stehen.<br />

Der Bgm. kennt in Wels und Graz Seniorenheime bei denen dieses Modell sehr gut<br />

funktioniert, allerdings stehen dort die Häuser auch in unmittelbarer Nähe.<br />

Der Obmann teilt mit, dass pm1 <strong>für</strong> das Projektmanagement und örtliche Bauaufsicht<br />

beauftragt wurde und noch 6 weitere Aufträge beschlossen werden sollen. Daher soll über die<br />

Nachtragsangebote der Fachplaner, über die Kanalplanung durch DI Berger und der<br />

Kamerabefahrung der Kanäle durch den RHV Tennengau-Nord, als auch über DI Fally <strong>für</strong><br />

Einmessarbeiten während des Baues und der Endvermessung und der Herstellung und<br />

Fortführung des Raumbuches durch Arch. DI Scheiber, abgestimmt werden.<br />

Es wird sodann mit 2 Stimmenthaltungen (GR Friedl, GR Stock) beschlossen, dass die 6<br />

folgenden Aufträge lt. Angeboten vergeben werden:<br />

Projektmanagement und örtliche Bauaufsicht lt. Angebot mit einer Pauschalsumme von<br />

netto € 159.466,47 an pm1 Projektmanagement, Franz-Josef-Straße 22, 5020 Salzburg;<br />

Zusatz/Nachtragsangebot Elektrotechnik Planung lt. Angebot mit einer Pauschalsumme<br />

von netto € 24.555,- an TB Herbst, Franz-Josef-Straße 33, 5020 Salzburg;<br />

Zusatz/Nachtragsangebot Haustechnische Anlagen lt. Angebot mit einer<br />

Pauschalsumme von netto € 19.262,- an Dick + Harner, Sterneckstraße 19,<br />

5020 Salzburg;<br />

4


PROTOKOLL<br />

Kanalplanung und Entwässerung befestigter Oberflächen lt. Angebot mit einer<br />

Pauschalsumme von netto € 4.560,67,- an DI Berger, Sebastian-Kneipp-Straße 12,<br />

5020 Salzburg;<br />

Kamerabefahrung der Kanäle lt. Angebot mit einer Pauschalsumme von netto € 1.769,-<br />

an RHV Tennengau-Nord, Auwaldstraße 434, 5081 <strong>Anif</strong>;<br />

Nachtrag <strong>für</strong> die Einmessarbeiten während des Baues und Endvermessung lt. Angebot<br />

mit einer Pauschalsumme von netto € 1.920,- an DI Fally, Hofhaymer Allee 9, 5020<br />

Salzburg;<br />

DI Arch. Scheiber verlässt die Sitzung.<br />

Der Obmann setzt fort, dass noch die Fortführung des Raumbuches von DI Scheiber<br />

beschlossen werden sollte.<br />

<strong>GV</strong> Schwarzbeck will wissen, welchen Zweck ein solches Raumbuch hat.<br />

Der Obmann erklärt, dass in dem Raumbuch jedes einzelne Zimmer mit allen Ausführungen<br />

und Materialien (Boden – Wand – Decke) dokumentiert ist und ein solches Werkzeug auf alle<br />

Fälle <strong>für</strong> die Umsetzung Sinn macht.<br />

Es wird mit 2 Stimmenthaltungen (GR Friedl, GR Stock) beschlossen, dass das<br />

Herstellen und die Fortführung des Raumbuches lt. Angebot mit einer Pauschalsumme<br />

von netto € 5.624,80,- an Bmst. DI gArch. Manfred Scheiber, Thumegger Bezirk 9,<br />

5020 Salzburg vergeben wird.<br />

Zu Punkt 3.)<br />

Das Sitzungsprotokoll vom 09.12.2010 wird ohne Verlesung genehmigt.<br />

Zu Punkt 4.)<br />

Beim BRO am 09.12.2010 erfolgte eine Anfrage betreffend Gebäudeabstand (Keller) zur<br />

Straße beim Bauvorhaben Schwenkreich in Niederalm. Die Bauamtsleiterin teilt dazu mit,<br />

dass von Geometer Fally eine Kontrollaufnahme vorgenommen wurde und eine Einmessskizze<br />

vorliegt. Diese wird vorgelegt und daraus ist ersichtlich, dass der Abstand der beiden<br />

zur Straße nächstgelegenen Eckpunkte der Kelleraußenwand (ohne etwaige zusätzliche<br />

Isolierung oder Dämmung) derzeit zwischen 36 cm bis 45 cm hinter der festgelegten<br />

Baufluchtlinie (2,50 m zur Verkehrsfläche) beträgt. Es liegt daher keine<br />

Abstandsunterschreitung in diesem Bereich vor.<br />

***<br />

Der Bürgermeister informiert, dass gerade die Benachrichtigung von der BH Salzburg<br />

Umgebung über deren Aufforderung an Graf v. Moy zum Abbruch der nicht bewilligten<br />

5


PROTOKOLL<br />

Bauteile in der Angelegenheit Lederleitner eingetroffen ist. In dem Schreiben ist eine<br />

Beseitigungsfrist von 6 Wochen eingeräumt, ansonsten wird die Vollstreckung von der BH<br />

Salzburg Umgebung veranlasst.<br />

Zu Punkt 5.)<br />

Der Obmann berichtet, dass ein Ansuchen der Zoo Salzburg Gemeinnützige GmbH, von<br />

Geschäftsführerin Mag. Sabine Grebner vorliegt, den derzeit bestehenden, temporären<br />

Parkplatz (Teilfläche der GP 494/1) in eine permanente Parkplatzfläche umzuwidmen.<br />

Weiters wird ersucht, den restlichen Teil dieser Grundstücksfläche als temporären<br />

Überlaufparkplatz <strong>für</strong> max. 30 Tage pro Jahr nützen zu dürfen.<br />

Grundstückseigentümer dieser Parzelle (ca. 13.000 m²) ist die Stadt Salzburg. Ein Antrag auf<br />

Flächenwidmungsplanänderung müsste daher von der Stadtgemeinde gestellt werden.<br />

Auch hat der Bürgermeister dazu bereits ein Vorgespräch mit Herrn Dr. Günther vom<br />

Naturschutz geführt und dieser, sowie auch Dr. Wiener von der Landesumweltanwaltschaft<br />

haben sich bei Einhaltung gewisser Begleitmaßnahmen nicht ablehnend dazu geäußert.<br />

Der Bürgermeister ergänzt, dass es bei dem derzeit bestehenden Überlaufparkplatz (mit<br />

ca. 8.000 m²) fast keine leistungsschwachen Tage mehr gibt und sonst alle entlang der Straße<br />

parken, was ein unhaltbarer Zustand <strong>für</strong> die <strong>Gemeinde</strong> ist.<br />

Die Anwesenden sprechen sich grundsätzlich positiv <strong>für</strong> eine Parkplatzlösung aus, auch <strong>für</strong><br />

die angestrebte Erweiterung als Überlaufparkplatz, wenn die Rahmenbedingungen<br />

(Übereinstimmung mit REK gegeben, Zustimmung Naturschutz, LUA und Grundeigentümer,<br />

Festlegungen betr. Grüngürtel) und Begleitmaßnahmen auch im Sinne der <strong>Gemeinde</strong> gelöst<br />

werden können (Mitspracherecht bei Gestaltung):<br />

GR Stock fragt nach der Oberflächengestaltung der Parkplatzflächen und spricht sich <strong>für</strong> eine<br />

Erhaltung der Durchwegung <strong>für</strong> Spaziergänger (Verbindung zur Hellbrunner Mauer) als<br />

Bedingung aus.<br />

<strong>GV</strong> Pogadl möchte wissen, ob eine Änderung der Zufahrt geplant ist.<br />

Nach Wissen der <strong>Gemeinde</strong> ist keine Änderung der Zufahrt geplant ist und es soll im<br />

Wesentlichen alles so bleiben. Bei der landschaftsplanerischen Gestaltung, wie auch<br />

Oberflächengestaltung (als Schotterrasen geplant), erfolgen ohnehin Vorschreibungen des<br />

Naturschutzes und der LUA. Diese müssten auch mit der <strong>Gemeinde</strong> abgestimmt werden.<br />

Es wird sodann einstimmig beschlossen, dass bei Zutreffen der gesetzlichen<br />

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer Einleitung des<br />

Umwidmungsverfahrens betreffend eine Teilfläche der GP 494/1, von derzeit<br />

temporärer Parkplatzfläche im Grünland in eine permanente Parkplatzfläche,<br />

zugestimmt wird.<br />

6


Zu Punkt 6.)<br />

PROTOKOLL<br />

Der Obmann berichtet, dass die Berufung der Nachbarn Bernhard und Gabriele Lay vertreten<br />

durch Kopp-Wittek Rechtsanwälte GmbH, vom 04.08.2010 gegen den Bescheid des<br />

Bürgermeisters der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Anif</strong>, Zahl: BAU-559-2010 vom 21.07.2010, betreffend<br />

Erteilung der Baubewilligung <strong>für</strong> die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei<br />

Wohneinheiten in der Eichenstraße auf GP 834/37, Bauansuchen von Ing. Paul und Anna<br />

Radics, behandelt und entschieden werden soll.<br />

Er ersucht die Bauamtsleiterin um Sachverhaltsdarstellung, welche unter Vorlage der<br />

bewilligten Einreichpläne und des Berufungsbescheidentwurfes Folgendes darlegt:<br />

Ing. Paul und Anna Radics haben mit 05.05.2010, eingelangt bei der <strong>Gemeinde</strong> am<br />

14.05.2010, unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen um Bauplatzerklärung sowie um<br />

Baubewilligung <strong>für</strong> die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten in<br />

der Eichenstraße auf GP 834/37 angesucht. Es wurde <strong>für</strong> den 15.06.2010 eine<br />

Bauverhandlung anberaumt, welche aber aufgrund einer Erkrankung des Sachverständigen<br />

abgesagt werden musste. Die vorgelegten Baupläne wurden am 28.06.2010 von den<br />

Bewilligungswerbern durch Austausch-Einreichpläne mit Plandatum vom 21.06.2010 samt<br />

Baubeschreibung vom 25.06.2010 ersetzt. Es wurde eine neuerliche Bauverhandlung <strong>für</strong> den<br />

14.07.2010 anberaumt, wobei die Nachbarn gemäß § 7 Zif 1 BauPolG zur Bauverhandlung<br />

ordnungsgemäß geladen wurden und in dieser Verständigung auch auf die Austausch-<br />

Einreichpläne hingewiesen wurde.<br />

Die geladenen Nachbarn, Bernhard und Garbriela Lay, haben am 14.06.2010, vertreten durch<br />

die Kopp-Wittek Rechtsanwälte GmbH, schriftlich Einwendungen im Bauvorhaben Radics,<br />

Zahl: BAU-559-2010, erhoben. Diese Einwendungen wurden schriftlich mit Eingabe vom<br />

12.07.2010 ergänzt. An der mündlichen Verhandlung am 14.07.2010 hat die Familie Lay trotz<br />

ordnungsgemäßer Ladung weder persönlich noch durch ihren bevollmächtigten Rechtsanwalt<br />

teilgenommen.<br />

Mit Bescheid vom 19.07.2010, Zahl: BAU-560-2010, wurde das Grundstück Nr. 834/37 zum<br />

Bauplatz, zum Zwecke der Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Carport, erklärt.<br />

Aufgrund der Ergebnisse der Bauverhandlung am 14.07.2010 erließ der Bürgermeister als<br />

Baubehörde I. Instanz im vereinfachten baubehördlichen Bewilligungsverfahren den<br />

Baubewilligungsbescheid vom 21.07.2010, Zahl: BAU-559-2010.<br />

Gegen diesen Bescheid richtete sich die Berufung der Berufungswerber vom 04.08.2010, in<br />

der im Wesentlichen Folgendes ausgeführt wurde:<br />

Mangels Vorliegen eines Geometerplanes mit Höhenschichtlinien sei <strong>für</strong> die Nachbarn<br />

nicht nachprüfbar, ob die Nachbarabstände eingehalten wurden, insbesondere im Hinblick<br />

darauf, dass sich das natürliche Gelände in der Natur als relativ steile Hanglage darstellt und<br />

im Hang wellenartige Erhöhungen und Vertiefungen des natürlichen Geländes vorhanden<br />

seien. Da die Abstandsberechnungen vom natürlichen Gelände auszugehen haben, bedürfe es<br />

selbstverständlich auch im vereinfachten Verfahren einer exakten Darlegung des<br />

Höhenverlaufs des natürlichen Geländes, um die Berechnung der Nachbarabstände korrekt<br />

durchzuführen. Die Ausführungen des bautechnischen Sachverständigen, wonach die<br />

Nachbarabstände eingehalten werden, seien nicht nachvollziehbar, da er sich auf<br />

Geometerschnitte des Ziviltechnikers Dipl.-Ing. Fleischmann bezieht, aber diese<br />

Geometerschnitte dem Bauakt gar nicht angeschlossen seien.<br />

Ebenso würden die Nachbarabstände mit den Überdachungen/Auskragungen der<br />

Terrassen (schräge Brüstungen) verletzt.<br />

7


PROTOKOLL<br />

Weiters führen die Berufungswerber aus, dass das gesamte Bauvorhaben nicht im<br />

vereinfachten Verfahren gemäß § 10 BauPolG durchgeführt hätte werden können. Das<br />

Gebäude habe nach den eigenen Angaben der Konsenswerber 4 oberirdische Geschosse. Der<br />

Berufungswerber sieht darin einen Verfahrensmangel.<br />

Es sei weiters im Bescheid ohne exakte Begründung festgelegt worden, dass die<br />

Unterschreitung des gesetzlichen Mindestabstandes <strong>für</strong> das Carport gemäß § 25 Abs 7a)<br />

BGG genehmigt worden sei (betrifft die südliche Grundstücksgrenze Fam. Spielberger), weil<br />

die Nachbarn der Unterschreitung zugestimmt hätten. Diese Zustimmung entspräche jedoch<br />

nicht den vorgeschriebenen formalen Vorschriften. Deswegen liege nach Ansicht der<br />

Berufungswerber ein Verfahrensmangel vor.<br />

Weiters wird angeführt, dass der Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Anif</strong> als Baubehörde I. Instanz<br />

unter Hinweis auf den Inhalt seiner E-Mails vom 22.06.2010 und 13.07.2010 an die<br />

Rechtsvertreter der Berufungswerber nicht unvoreingenommen sei. Es wird auf die<br />

Mangelhaftigkeit des Verfahrens aufgrund der Befangenheit des Bürgermeisters als<br />

Baubehörde I. Instanz hingewiesen.<br />

Im Berufungsverfahren wurden daher dem Rechtsvertreter mit Schreiben vom 06.08.2010<br />

sowohl die dem Bauakt beiliegende, lokale Höhenangabe des Vermessungsbüros ZT Günter<br />

Fleischmann und die dem Bauakt beiliegenden zugehörigen Geländeprofile 1 und 2, sowie die<br />

der rechtskräftigen Bauplatzerklärung <strong>für</strong> die Grundparzelle Nr. 834/37, KG <strong>Anif</strong>, zugrunde<br />

liegenden Lagepläne des Vermessungsbüros ZT DI Günter Fleischmann mit den lokalen<br />

Höhenangaben samt den in der Berufungsschrift der Berufungswerber vom 04.08.2010<br />

geforderten absoluten Höhenangaben, wie auch ergänzend die Austausch-Einreichpläne mit<br />

absoluten Höhenangaben in Grundrissen, Schnitten und Ansichtsplänen zur Verfügung<br />

gestellt und eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Während dieser Frist erfolgte dazu<br />

zunächst keine Stellungnahme der Berufungswerber.<br />

In einer ergänzenden Stellungnahme, welche vom bautechnischen Sachverständigen am<br />

12.10.2010 abgegeben wurde, ist dieser nochmals auf die Berechnung der Nachbarabstände<br />

aufgrund der Geometerpläne des Geometers Dipl.-Ing. Günter Fleischmann, im Detail<br />

eingegangen und hat festgestellt, dass die Einreichpläne auf Grundlage der Geometerpläne<br />

erstellt wurden und die daraus resultierenden Nachbarabstände den gesetzlichen<br />

Bestimmungen entsprechen. In den Schnitten und Ansichten sind sowohl die relativen wie<br />

auch die absoluten Höhen angegeben, sodass jederzeit die Übereinstimmung mit den<br />

Abstandsbestimmungen des Gesetzes (gem. § 25 BGG) nachvollzogen werden konnte.<br />

Der Sachverständige hat auch begründet, wie sich die Anzahl der Geschoße darstellt<br />

(Begründung zur Durchführung der Baubewilligung im vereinfachten Verfahren) und warum<br />

das 3. Obergeschoss des Gebäudes nicht als Geschoss gezählt werden könne (gemäß § 57<br />

ROG-2009) und ist auch auf die von den Berufungswerbern beanstandeten Bauteile<br />

Überdachungen/Auskragungen der Terrassen über dem KG und EG im Detail eingegangen.<br />

Beim KG handelt es sich um einen unterirdischen Bauteil, der von den<br />

Abstandsbestimmungen her mit 2 Meter Abstand zur Bauplatzgrenze auskommt (gem. § 56<br />

ROG-2009 sowie § 25 BGG). Beim EG fallen diese Überdachungen/Auskragungen der<br />

Terrasse unter die Bestimmungen „Vortreten von Bauteilen“ des § 8 Abs 1 lit b) Balkone<br />

usw., aber auch unter lit d) des BauTG Schutzdächer <strong>für</strong> die Umgebung des Baues, (Eingang,<br />

Zugang, welche keine taxative Aufzählung ist, sondern nur eine beispielsweise Aufzählung.<br />

Ein Schutzdach ist nicht nur ein an der Bauaußenwand angebrachtes Vordach zum<br />

unmittelbaren Schutz von Gebäudeein- und -zugängen, sondern auch zum Schutz von anderen<br />

Teilen, z.B. Fenster, vor negativen Einflüssen, z.B. Regen, Sonne u.ä.).<br />

8


PROTOKOLL<br />

Auch die ergänzende Stellungnahme wurde dem Berufungswerber zur Stellungnahme<br />

übermittelt und erhielten die Berufungswerber auch diesbezüglich die Möglichkeit zu einer<br />

schriftlichen Stellungnahme, der sie mit Eingabe vom 25.10.2010 (nunmehr gemeinsam zu<br />

Schreiben vom 06.08.2010 sowie zur ergänzenden Stellungnahme SV) auch nachgekommen<br />

sind. Im Wesentlichen wurden die Einwände der Berufungsschrift bekräftigt und außerdem<br />

wurde eingewendet, dass auch eine Verletzung der Nachbarabstände durch die<br />

Außentreppenanlage vorliege, welche als Erschließung des Objektes diene. In der erhobenen<br />

Berufung vom 04.08.2010 war die Außentreppenanlage jedoch nicht angeführt.<br />

Zur Außentreppenanlage ist anzumerken, dass dazu die Behörde im angefochtenen Bescheid<br />

vom 21.07.2010 bereits festgestellt, dass die Außentreppe nach den Feststellungen des<br />

Bausachverständigen dem Geländeverlauf entsprechend hergestellt werden soll und <strong>für</strong> deren<br />

Errichtung keine Stütz- und Futtermauern erforderlich sind, die gemäß § 57 BauTG<br />

bewilligungspflichtig wären. Daher besteht <strong>für</strong> die Außentreppe keine Bewilligungspflicht<br />

nach § 2 Abs 1 BauPolG und kann daher betreffend Nachbarabstand keine Verletzung<br />

subjektiv-öffentlicher Rechte vorliegen. Die Baubehörde I. Instanz hat daher das<br />

diesbezügliche Vorbringen bereits im Bescheid vom 21.07.2010 als unzulässig<br />

zurückgewiesen.<br />

Bezüglich des Einwandes des Abstandes des Carports ist einerseits festzustellen, dass<br />

subjektive Rechte der Berufungswerber hierdurch nicht beeinträchtigt werden, zumal das<br />

Carport sich an der Südseite des Grundstückes Nr. 834/37 befindet, während sich die<br />

Liegenschaft der Berufungswerber an der Nordseite des Grundstückes Nr. 834/37 befindet.<br />

Darüber hinaus haben die Eigentümer des betroffenen Grundstückes Nr. 834/27<br />

Dipl.-Ing. Günther und Brigitte Spielberger der Unterschreitung des Nachbarabstandes, des an<br />

der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Nr. 834/37 zu errichtenden Carports,<br />

ausdrücklich zugestimmt. Ein entsprechendes Ansuchen und ein Zustimmungsformular samt<br />

unterzeichneten Planausschnitten liegen vor.<br />

Zur behaupteten Befangenheit und Voreingenommenheit des Herrn Bürgermeisters ist<br />

anzumerken, dass es einen E-Mail Wechsel zwischen dem Rechtsvertreter und dem Herrn<br />

Bürgermeister gegeben hat, in welchem Dr. Krüger im Wesentlichen Vorwürfe von Dr. Kopp<br />

zurückgewiesen hat.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass z.B. obwohl Herrn Dr. Kopp wie auch Herrn Lay alle<br />

gewünschten Unterlagen vor der Bauverhandlung in ausführlicher Weise vom Amtsleiter<br />

kopiert und zur Verfügung gestellt wurden, sich anschließend der Rechtsvertreter der<br />

Berufungswerber seiner Meinung nach in einem nicht sehr sachlichen Vorbringen geäußert<br />

hat. Er habe jedenfalls in seinem E-Mail bekräftigt, dass Dr. Kopp davon ausgehen kann, dass<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> jedes Bauvorhaben selbstverständlich korrekt abgehandelt wird.<br />

Die Sachverhalte bzw. der vorliegende Berufungsbescheidentwurf werden anschließend<br />

ausführlich behandelt und kommen die Mitglieder des BRO zu der Ansicht, dass die<br />

Aussagen und Beurteilungen des angefochtenen Bescheides laut Auffassung der<br />

Berufungsbehörde richtig und vollständig sind. Sie schließen sich dem Befund und Gutachten<br />

des beigezogenen bautechnischen Sachverständigen vollinhaltlich an, da das Gutachten in<br />

sich widerspruchslos und logisch ist und <strong>für</strong> die Behörde kein Grund vorliegt, den<br />

Feststellungen des Sachverständigen nicht zu folgen.<br />

Unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsvorschriften ist der Bauausschuss daher der<br />

Ansicht, dass die Berufung abzuweisen ist.<br />

9


PROTOKOLL<br />

Die Berufungsbehörde kann auch aus den E-Mails keine Befangenheit des Bürgermeisters als<br />

Baubehörde I. Instanz und keine Voreingenommenheit desselben gegenüber den<br />

Berufungswerbern erkennen.<br />

Zum Berufungsverfahren liegt ein Bescheidentwurf von Dr. Lirk vor.<br />

Nach eingehender Diskussion wird daher vom Bau- Raumplanungs- und<br />

Ortsbildausschuss als Baubehörde II. Instanz mit einer Stimmenthaltung (<strong>GV</strong> Macek)<br />

beschlossen, die Berufung von Bernhard und Gabriele Lay, vertreten durch Kopp-<br />

Wittek Rechtsanwälte GmbH, gegen den Bescheid des Bürgermeisters<br />

Zahl: BAU-559-2010 vom 21.07.2010, betreffend Ing. Paul Radics und Anna Radics,<br />

Birkenstraße 34, 5020 Salzburg, Erteilung der Baubewilligung im vereinfachten<br />

Verfahren <strong>für</strong> die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten<br />

auf Gst Nr. 834/37 (EZ 784, KG <strong>Anif</strong>) – als unbegründet abzuweisen.<br />

Zu Punkt 7.)<br />

Die Art der Sanierungsmaßnahmen des Objektes Zeissler in der Salzachtalbundesstraße wird<br />

angesprochen, da das Wohnhaus früher ortsüblich und eher traditionell gestaltet war.<br />

Durch die neue Farbgestaltung und Auswechslung der Balkone sieht es nicht mehr so<br />

ortsüblich aus.<br />

Der Obmann regt an zu überlegen, da es in <strong>Anif</strong> keinen Ortsbildschutz gibt, ob man nicht<br />

doch gewisse Festlegungen <strong>für</strong> einfache, wichtige Dinge gesetzlich im Ortsbildschutz<br />

verankern sollte. Als Beispiel <strong>für</strong> eine gut gelungene Lösung und Einbindung in das Ortsbild<br />

nennt er die neue Haltestelle beim Schlosswirt.<br />

Auch zum Thema der Solaranlagen wird übereingekommen, dass eine klare Linie festgelegt<br />

werden sollte, welche Ausführungen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet möglich sind und welche Auflagen<br />

eingehalten werden müssen.<br />

Es wird festgestellt, dass dies ein schwieriges Thema ist, besonders, da die Förderung die<br />

optimal effizienten und aufgestellten Anlagen finanziell begünstigt und bisher über die<br />

Vorgaben in der <strong>Gemeinde</strong> keine Einigung erzielt werden konnte.<br />

Vzbgm. Grasmann merkt an, dass seiner Ansicht nach z. B. bei Neubauten keine<br />

Notwendigkeit von aufgestellten Anlagen besteht, da die mögliche Ausführung der<br />

Solaranlage von vorn herein berücksichtigt werden könnte.<br />

Der Obmann schlägt vor, ein Grundsatzkonzept als Diskussionsgrundlage da<strong>für</strong> zu erstellen,<br />

was einzuhalten ist und man sich überlegen sollte wer bei dieser Ausarbeitung behilflich sein<br />

könnte.<br />

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Der Obmann beendet die Sitzung um 20.40 Uhr.<br />

Die Schriftführerin: Der Obmann:<br />

Ing. Margit Waach <strong>GV</strong> Ing. Gerhard Langecker<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!